Housing-First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen
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S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.11.2025, OF 1785/1
Betreff: Housing-First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen
Vorgang: B 283/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bericht B 283/2025 zur Notunterkunft am Eschenheimer Tor beschriebenen Maßnahmen zur Unterbringung obdachloser Personen zu einem umfassenden Handlungskonzept weiterzuentwickeln. Dieses Konzept soll alle Orte des öffentlichen Raums im Ortsbezirk einbeziehen, an denen obdachlose Menschen regelmäßig übernachten - nicht nur die Notunterkunft im Verkehrsbauwerk, sondern auch Unterführungen, Grünanlagen, Brückenbereiche, Fußgängerzonen, Hauseingänge und sonstige öffentliche Flächen. Das Ziel ist eine sozial, medizinisch und psychologisch abgestützte Betreuung, die humanitäre Standards wahrt, ohne Betroffene zu verdrängen - nach dem Vorbild des Housing First-Ansatzes. Der Magistrat wird im Einzelnen aufgefordert, 1. ein fachlich abgestimmtes Sozial-, Gesundheits- und Betreuungskonzept zu erarbeiten, das speziell auf Personen mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen (inkl. Alkohol) oder fehlender Wohnfähigkeit ausgerichtet ist, 2. gemeinsam mit dem Frankfurter Verein, der Caritas, der Diakonie, der Drogenhilfe Frankfurt, dem Gesundheitsamt und weiteren Fachstellen ein dauerhaftes Kooperationsnetz aufzubauen, das Betreuung, medizinische Hilfe und sozialpädagogische Ansprache im öffentlichen Raum sicherstellt, 3. eine mobile, interdisziplinäre Streetwork-Einheit aus Sozialarbeit, Pflegefachkräften und psychiatrischem Fachpersonal einzurichten, die regelmäßig aufsuchend in den betroffenen Arealen tätig ist, 4. bestehende Aufenthaltsorte obdachloser Personen hinsichtlich Hygiene, Sicherheit und Gesundheitsrisiken zu erfassen und auf Basis sozialfachlicher Kriterien über Verbesserungen oder alternative Lösungen zu entscheiden, 5. zu prüfen, inwieweit zusätzliche betreute Wohnformen mit Langzeitplätzen gemäß § 67 SGB XII mit integrierter Suchthilfe, medizinischer Versorgung und Tagesstrukturangeboten eingerichtet werden können, 6. zu prüfen, inwieweit der "Housing First"-Ansatz als Bestandteil der Frankfurter Wohnungslosenhilfe ausgebaut und mit den bundesweiten Förder- und Netzwerkstrukturen verknüpft werden kann, insbesondere durch Kooperation mit dem Bundesverband Housing First e. V. (gefördert durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, BMWSB), der MainWeg gGmbh und fachlichen Austausch mit dem Projekt Housing First Kassel als hessischem Referenzbeispiel, 7. dem Ortsbeirat innerhalb von drei Monaten einen Fortschrittsbericht vorzulegen, der Umsetzungsstand, Kooperationsstrukturen, Budgetbedarf und Perspektiven für alternative Unterbringungsformen dokumentiert, Begründung:
Der Bericht B 283/2025 erkennt zwar die Problematik der Notunterkunft am Eschenheimer Tor an, bleibt jedoch auf der Ebene allgemeiner Prüfaufträge stehen. Die aktuelle Situation zeigt, dass insbesondere Obdachlose mit schweren psychischen Erkrankungen infolge von Suchterkrankungen nicht von bestehenden Hilfesystemen erreicht werden. Es fehlt ein koordiniertes Gesamtkonzept, das kurzfristige Hilfe mit langfristiger sozialer Integration verbindet. Die öffentliche Berichterstattung (vgl. Frankfurter Rundschau vom 06.11.2025) belegt die Kritik an den derzeitigen "unzumutbaren" Zuständen am Eschenheimer Tor. Die Unterbringung wird als "menschenunwürdig" bezeichnet und es werden Alternativen gefordert. Die Diskussion zeigt, dass die Stadt über die bloße Verwaltung von Notlagen hinaus handeln muss. Das vorliegende Konzept soll sicherstellen, dass Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum nicht nur geduldet oder verwaltet, sondern sozial- und gesundheitspolitisch verantwortungsvoll gestaltet wird. Die Stadt Frankfurt verfügt über eine dichte Trägerlandschaft, deren Kooperation muss verbindlich strukturiert und fachlich begleitet werden. Insbesondere ein aufsuchender psychiatrischer Dienst und betreute Langzeitplätze sind hierbei essenziell. Der Ansatz "Housing First" beruht auf der international belegten Erkenntnis, dass soziale Stabilisierung erst durch festen Wohnraum gelingt. Er verzichtet auf Vorbedingungen wie "Wohnfähigkeit" oder Abstinenz und stellt Wohnen als Menschenrecht in den Mittelpunkt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt den Housing-First-Ansatz ausdrücklich, fördert den Bundesverband Housing First e. V. mit rund 150.000 Euro (PM BMWSB vom 31.07.2024) und nennt Housing First im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bis 2030 als zentrales Instrument. Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. empfiehlt Housing First als Schlüsselstrategie (DV 1/22). In Kassel zeigt das bereits laufende Projekt Housing First Kassel, dass das Modell auch auf Landesebene erfolgreich umgesetzt werden kann. Hier werden Wohnungen mit sozialpädagogischer Nachbetreuung kombiniert, was zu hoher Wohnstabilität und sinkenden Rückfallquoten führt. Frankfurt sollte diese Erfahrungen aufgreifen und sich an den bundesweiten Ansätzen orientieren, um Wohnungslosigkeit nachhaltig zu verringern und die humanitäre Situation im öffentlichen Raum deutlich zu verbessern.dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283
Beratung im Ortsbeirat: 1