Frankfurter Westen: Fragen zum Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 411
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.10.2022, OF 619/6 Betreff: Frankfurter Westen: Fragen zum Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 411 Vorgang: V 411/22 OBR 6; ST 1943/22 Im Rahmen des oben genannten Auskunftsersuchens hatte sich der Ortsbeirat mit dem Thema "Katastrophenschutz im Frankfurter Westen nicht vernachlässigen" mit einigen Fragen an den Magistrat gewandt. Die beantworteten Fragen, werfen weitere Fragestellungen auf. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu weiteren Fragestellungen Stellung zu beziehen: - Im Koalitionsvertrag der amtierenden Stadtregierung wurden bessere steuerliche Rahmenbedingungen für geförderten Wohnraum forciert. Wann und wie werden diese Maßnahmen für die Berufsfeuerwehr und insbesondere für die Angehörigen der westlichen Berufsfeuerwehrwachen umgesetzt? (Hinweis: Frage wurde im letzten Auskunftsersuchen nicht beantwortet). - Einige deutsche Feuerwehren bieten Ihren ehrenamtlichen Brandschützerinnen/ Brandschützern ein kostenloses regionales ÖPNV-Ticket an. Dieses soll den Weg zum Übungsdienst/ Einsatzdienst erleichtern und zusätzlich als Wertschätzung für den gefahrenvollen Dienst an der Allgemeinheit dienen. Ist eine solche Idee auf Ebene des Magistrats für die hiesigen Katstrophenschützer bereits diskutiert worden? Kann eine längst überfällige Bereitstellung auch in der Metropolregion Frankfurt am Main erfolgen? - Im Auskunftsersuchen werden Budgetanpassungen im Bereich von Fahrzeugbeschaffungen aufgrund der Preissteigerungen benannt. Wie werden sich diese Budgetanpassungen konkret auf die freiwilligen Feuerwehren und deren technisches Equipment auswirken?dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 411 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 530 2022 Die Vorlage OF 619/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme