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Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.01.2018

Antrag Ortsbeirat

Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen

Details im PARLIS OF_760-5_2018
16.02.2018

Anregung Ortsbeirat

Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen

Details im PARLIS OM_2739_2018
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.01.2018, OF 760/5

Betreff: Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die im Hinterhof der Liegenschaft Paradiesgässchen 38, auf der südlichen Grenze des Flurstücks 27/2 zur Bebauung der Wallstraße befindliche Mauerwerk Teil der im 14. und 15. Jahrhundert errichteten Stadtbefestigung sind und diese die Anforderungen an ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt. Gegebenenfalls wird der Magistrat gebeten eine Eintragung in das Denkmalverzeichnis anzuregen.

Begründung:

Das Mauerwerk ist dem Augenschein nach älter als die umgebende gründerzeitliche Bebauung und liegt genau auf der Linie ehemaligen Stadtbefestigung der zweiten Stadterweiterung. Derzeit befindet sich im Denkmalverzeichnis keine diesbezügliche Eintragung.
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2739 2018 Die Vorlage OF 760/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme