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Erneuerbare Energien: Bauordnungen an Stand der Technik anpassen

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.10.2022

Antrag Ortsbeirat

Erneuerbare Energien: Bauordnung an Stand der Technik anpassen

Details im PARLIS OF_413-3_2022
08.12.2022

Anregung Ortsbeirat

Erneuerbare Energien: Bauordnungen an Stand der Technik anpassen

Details im PARLIS OM_3263_2022
20.03.2023

Stellungnahme des Magistrats

Erneuerbare Energien: Bauordnungen an Stand der Technik anpassen

Details im PARLIS ST_688_2023
30.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Erneuerbare Energien: Bauordnungen an den Stand der Technik anpassen

Details im PARLIS ST_2307_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3263 entstanden aus Vorlage: OF 413/3 vom 28.10.2022

Betreff: Erneuerbare Energien: Bauordnungen an Stand der Technik anpassen
Technik zur Erzeugung erneuerbarer Energien hat sich in den letzten zehn Jahren rasant entwickelt. Kleine flexible Module der Solartechnologien und Geothermie haben Effizienzsprünge erlebt, die auch einen Einsatz auf engem Raum in Städten ermöglichen. Allein aufgrund der Entwicklung elektrischer Mobilität, Nutzung von Wärmepumpen oder auch des größeren Bedarfs von Rechenzentren in den nächsten zehn Jahren wird die Nachfrage nach Strom enorm steigen. Daher müssen alle zur Verfügung stehenden Flächen auf die Anbringung von Fotovoltaikmodulen geprüft werden, und zwar vor allem auch auf öffentlichen Gebäuden, wie z. B. der Universität, aber auch auf privaten oder kommerziell genutzten Gebäuden oder Flächen. Die Sanierungen von Schulen im Nordend sind in den letzten Jahren z. B. alle ohne den Einsatz von Fotovoltaik umgesetzt worden. Gerade Schulen hätten einen sehr hohen möglichen Eigennutzungsanteil, eigene Fotovoltaikmodule könnten ein spürbarer Beitrag zu ihrer Kostenstruktur sein. Um zielgerichtet den Einsatz von Technik zur Erzeugung erneuerbarer Energien auch in Ballungsräumen auszubauen, sollten folgende Bauordnungen bzw. Satzungen diesen Einsatz als Ziel aufführen und auch dem aktuellen Stand der Technik Rechnung tragen: - Bebauungspläne; - städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen; - städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; - Gestaltungssatzungen; - Erhaltungssatzungen. Die Umsetzung sollte auf der Grundlage der aktualisierten Richtlinie für Denkmalbehörden in Hessen (vom 07.10.2022) problemlos möglich sein, da nun auch Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden zu genehmigen sind (https://www.hessen.de/presse/neue-richtlinie-ermoeglicht-mehr-solaranlagen). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Prüfung der Nutzung von Technik zur Erzeugung erneuerbarer Energien (technologieoffen) bindend in die oben genannten Bauordnungen bzw. Satzungen einzubringen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche städtischen Gebäude im Gebiet des Nordends (inklusive Schulgebäude) bereits auf die statische Eignung der Dächer, Solaranlagen (Fotovoltaik und/oder Solarthermie) zu tragen, geprüft wurden. Sollte bereits eine Prüfung erfolgt sein, ist zu klären, warum eine Bestückung mit solartechnischen Modulen auf statisch geeigneten Dächern bisher nicht umgesetzt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 688 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2307
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0