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A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2013, OF 146/13
Betreff: Bessere Kennzeichnung der kritischen
Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert das
Straßenverkehrsamt zu beauftragen, ortsfremde Autofahrer besser über die
gültigen Rechts-vor-links-Regelungen in Nieder-Erlenbach aufzuklären. An den
Einmündungen Hohe Brück / Erlenbacher Stadtweg, Kurmarkstraße /
Niedereschbacher Straße, Niedereschbacher Straße / Feldbergblick sowie von Aldi
kommend entlang der Straße Alt Erlenbach kommt es wiederholt zu gefährlichen
beinahe Zusammenstössen, da Autofahrer auf den vermeintlich breiteren Straßen
die gültigen Rechts-vor-links-Regelungen missachten. Das Straßenverkehrsamt ist
aufgefordert, die am besten geeignete Kennzeichnung umzusetzen. Hierzu können
die folgenden Maßnahmen zählen: 1) Das Aufbringen einer Fahrbahnmarkierung/
Wartelinie (Verkehrszeichen 341) (analog zur Kennzeichnung im Frankfurter Bogen
an der Kreuzung Am Dorfgarten/ Oberwiesenstraße) in beiden Fahrtrichtungen, die
die Verkehrsteilnehmer noch einmal deutlich sichtbar auf die im gesamten Gebiet
gültige Regelung "rechts vor links" hinweist. 2) Das Anbringen des
Verkehrszeichens 102, um Fahrzeugführer auf der vermeintlich breiteren Straße
an die gültige Rechts-vor-links-Regelung zu erinnern. 3) Das Anbringen des Hinweisschildes 2804
("Hier gilt rechts vor links") an allen Ortseingangsschildern von
Nieder-Erlenbach um alle ortsfremden Fahrzeugführer zusätzlich zu
sensibilisieren.
Begründung: Obwohl rechts vor links eigentlich allen
Verkehrsteilnehmer bekannt sein sollte, kommt es immer wieder zu brenzligen
Situationen, die durch eine geeignete Kennzeichnung für Ortsfremde leicht zu
vermeiden sind. Damit es nicht zu Unfällen mit möglichen Personenschäden kommt,
sollten daher unverzüglich entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR
13 am 25.06.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2332 2013
Die
Vorlage OF 146/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2 des Tenors
gestrichen wird.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_146-13_2013
Erstellt: 10.06.2013
Aktualisiert: 04.07.2013
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