Radschutzstreifen durchgängig am Untermainkai
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Einrichtung von Radschutzstreifen am Untermainkai auf dem Abschnitt zwischen Untermainanlage und Untermainbrücke. Dies soll durch die Reduzierung der Fahrspuren von drei auf zwei geschehen, um mehr Platz für Radfahrer zu schaffen. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Sicherheit und Nutzung für Radfahrer.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Radschutzstreifen am Untermainkai auch auf dem Abschnitt zwischen Untermainanlage und Untermainbrücke einzurichten. Dazu soll im genannten Bereich eine Fahrspur, der drei Fahrspuren weggenommen werden, so dass mehr Platz für einen Radschutzstreifen in beiden Richtungen entsteht.
Begründung
Der bisherige Radschutzstreifen am Untermainkai hat sich bewährt, endet aber leider am Restaurant Nizza. Die Straße war in diesem Bereich durch die Baustelle des jüdischen Museums verengt. Da die Baustelle nun nicht mehr vorhanden ist sollte der Radschutzstreifen konsequent weitergeführt werden. Während der Baustelle gab es nur je eine Fahrspur in jede Richtung, dies war ausreichend. Somit macht es Sinn nun die drei Fahrspuren auf zwei zu reduzieren und damit Platz für Radschutzstreifen, die rot eingefärbt werden, zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2021Sie sind hierOFOF 3/1Radschutzstreifen durchgängig am UntermainkaiOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Mai 2021OMOM 40Radschutzstreifen durchgängig am UntermainkaiDirektanregung
- 9. August 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1407Radschutzstreifen durchgängig am UntermainkaiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme