Max. Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.08.2024, OF 869/10 Betreff: Max. Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, das erforderliche Schritttempo im gefährdeten Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz durch Hinweisschilder und anderen begleitende Maßnahmen durchholen zu lassen, so wie das zum Beispiel im benachbarten Bad Homburg auf der Louisenstraße problemlos eingehalten bzw. durchgeholt wird.
Begründung:
Unter anderem auch durch E-Scooter, entstehen immer wieder insbesondere vor der Grünfläche bzw. vor dem Tegut-Gebäude mit der Eisdiele und dem Restaurant gefährliche Situationen, so leider gerade dort auch für Senioren sowie für Kinder.Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5893 2024 Die Vorlage OF 869/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Verleihern von E-Scootern in Verbindung zu setzen, um das erforderliche Schritttempo im gefährdeten Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz durch Hinweisschilder und andere begleitende Maßnahmen, insbesondere technische, durchzusetzen, so wie das zum Beispiel im benachbarten Bad Homburg auf der Louisenstraße problemlos eingehalten bzw. durchgesetzt wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme