Maximal Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz

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S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5893 entstanden aus Vorlage: OF 869/10 vom 26.08.2024 Betreff: Maximal Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Verleihern von E-Scootern in Verbindung zu setzen, um das erforderliche Schritttempo im gefährdeten Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz durch Hinweisschilder und andere begleitende Maßnahmen, insbesondere technische, durchzusetzen, so wie das zum Beispiel im benachbarten Bad Homburg auf der Louisenstraße problemlos eingehalten bzw. durchgesetzt wird.

Begründung:

Unter anderem auch durch E-Scooter entstehen immer wieder, insbesondere vor der Grünfläche bzw. vor dem Tegut-Gebäude mit der Eisdiele und dem Restaurant, gefährliche Situationen, so leider gerade dort auch für Senioren sowie Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10