S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5236 entstanden aus Vorlage: OF 1193/1 vom 18.02.2024 Betreff: Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 1 weiter? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bauleitplanung und der Bau von Immobilien im Ortsbezirk 1 durch die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betroffen sind. Insbesondere wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Bauprojekte sind aktuell - aufgeschlüsselt nach Stadtteil - von Insolvenzen eines Entwicklers betroffen, wer sind die jeweiligen Entwickler und wie lauten die genauen Adressen der betroffenen Grundstücke? 2. Bei welchen Projekten sind bereits städtebauliche Verträge unterzeichnet worden? Haben diese auch nach Eröffnung der jeweiligen Insolvenzverfahren Bestand? 3. Bei welchen Projekten sind festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen und/oder Verkehrsflächen betroffen? Welche Grünflächen, Schulneu- oder -erweiterungsbauten und Kita-Neu- oder -Erweiterungsbauten können aufgrund von Insolvenzen aktuell nicht weiter geplant, gebaut oder hergestellt werden? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bei Baustopps ergriffen, um nicht mehr benötigte Flächen für Baustelleneinrichtungen der Allgemeinheit zurückzugeben? 5. Gibt es Bestrebungen seitens des Magistrats, betroffene Grundstücke selbst oder durch Gesellschaften in städtischer Hand zu erwerben, um diese in Eigenregie zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Deckung des stadteigenen Bedarfs? 6. Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, damit vor allem Filetlagen in der Innenstadt wie gegenüber der Alten Oper oder im ehemaligen Karstadt-Areal nicht wieder jahrelang unentwickelt bleiben? Hat der Magistrat solche Maßnahmen, etwa Baugebote, Grundstücksübernahmen und Enteignungen, bereits eingeleitet? Aufgrund der Vielzahl der Fragen und der Komplexität der Thematik ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert, im Rahmen von Zwischenberichten zu antworten, sollte eine Beantwortung aller Fragen in der dafür vorgesehenen Zeit nicht möglich sein. Begründung: Die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betrifft auch Frankfurt. Baustellen wie an der Hauptwache 1 stehen still, die Zukunft des Areals am ehemaligen Polizeipräsidium oder am ehemaligen Karstadtquartier sind unklar. Auch kleinere Wohnungsbauprojekte werden aktuell nicht fertiggestellt. Daher ist es wichtig zu erfahren, wo es aktuell genau zu Problemen kommt und welche Möglichkeiten der Magistrat bei Insolvenzen hat. Vor allem bei Insolvenzen, die Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben, wenn z. B. Schulen und Kitas nicht gebaut werden können oder eine Grünfläche nicht angelegt werden kann, bei Baustelleneinrichtungen, die Fuß- und Radwege sowie Parkplätze und Straßen betreffen, ist der Informationsbedarf in der Bevölkerung groß. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5225 entstanden aus Vorlage: OF 1169/1 vom 16.02.2024 Betreff: Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen Der Magistrat wird gebeten, sicherstellen zu lassen, dass die Zufahrt und Abfahrt zur Baustelle des Bauvorhabens in der Camberger Straße 21 (ehemaliges Autohaus) als auch der offizielle Einlass und Auslass der Bauarbeitenden über die Rampe der Camberger Brücke und nicht durch das Wohngebiet über die Weilburger Straße erfolgen. Begründung: Anwohnende befürchten erheblichen Baustellenverkehr in der Tempo-30-Zone der Weilburger Straße. Ein Befahren der Weilburger Straße mit schweren Baufahrzeugen ist auch aufgrund der kürzlichen Straßenerneuerung unbedingt zu vermeiden. Auch sollen keine Kleinbusse mit Bauarbeitenden in der Weilburger Straße halten, sondern ebenfalls die Camberger Straße als direkten Zugang auf das Baustellengelände nutzen. Bisher kam es bereits zur gelegentlichen Nutzung des Zugangs durch das Wohngebiet, weil Zäune zwischen den Grundstücken noch nicht entfernt worden waren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2024, OF 715/9 Betreff: Informationspolitik des Magistrats zu Baustellen im öffentlichen Straßenraum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den Ortsvorsteher oder direkt an die Ortsbeiratsmitglieder standardmäßig über die Einrichtung von Baustellen im Straßenbereich, deren Veranlassung sowie räumlichen und zeitlichen Umfang analog der Information über Baumfällungen zu unterrichten. An den Baustellen selbst möge eine Information über die Dauer der Sperrung bzw. Beeinträchtigung angebracht werden. Begründung: Es geschieht immer wieder, dass - sozusagen über Nacht - Gehwege und/oder Straßenabschnitte ganz oder teilweise für die Allgemeinheit gesperrt werden, ohne dass der Anlass, insbesondere aber die Dauer der Sperrung erkennbar würden. Für die Akzeptanz solcher Maßnahmen ist es hilfreich, wenn die Bürger wissen, warum und für welche Dauer eine solche Baustelle eingerichtet wird. Bisher hängt es vom Zufall oder mühsamen Nachfragen des Ortsbeirats ab, ob der Grund bekannt wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 785/10 Betreff: Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bauleitplanung und der Bau von Immobilien im Ortsbezirk 10 durch die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betroffen sind. Falls dieses zutrifft, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Bauprojekte sind aktuell - aufgeschlüsselt nach Stadtteil - von Insolvenzen eines Entwicklers betroffen, wer sind die jeweiligen Entwickler und wie lauten die genauen Adressen der betroffenen Grundstücke? 2. Bei welchen Projekten sind bereits städtebauliche Verträge unterzeichnet worden? Haben diese auch nach Eröffnung der jeweiligen Insolvenzverfahren Bestand? 3. Bei welchen Projekten sind festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen und/ oder Verkehrsflächen betroffen? Welche Grünflächen, Schulneu- oder -Erweiterungsbauten und KiTa-Neu- oder -Erweiterungsbauten können auf Grund von Insolvenzen aktuell nicht weiter geplant, gebaut oder hergestellt werden? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bei Baustopps ergriffen, um nicht mehr benötigte Flächen für Baustelleneinrichtungen der Allgemeinheit zurückzugeben? 5. Gibt es Bestrebungen seitens des Magistrats betroffene Grundstücke selbst oder durch Gesellschaften in städtischer Hand zu erwerben, um diese in Eigenregie zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Deckung des stadteigenen Bedarfs? 6. Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, , damit vor allem Filetlagen nicht wieder jahrelang unentwickelt bleiben? Hat der Magistrat solche Maßnahmen, etwa Baugebote, Grundstücksübernahmen und Enteignungen, bereits eingeleitet? Auf Grund der Vielzahl der Fragen und der Komplexität der Thematik ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert im Rahmen von Zwischenberichten zu antworten, sollte eine Beantwortung aller Fragen in der dafür vorgesehenen Zeit nicht möglich sein. Begründung: Die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betrifft auch Frankfurt. Baustellen wie an der Hauptwache stehen still, die Zukunft des Areals am ehemaligen Polizeipräsidium oder am ehemaligen Karstadt-Quartier sind unklar. Auch kleinere Wohnungsbauprojekte werden aktuell nicht fertiggestellt. Daher ist es wichtig zu erfahren, wo es aktuell genau zu Problemen kommt und welche Möglichkeiten der Magistrat bei Insolvenzen hat. Vor allem bei Insolvenzen, die Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben, wenn z.B. Schulen und KiTas nicht gebaut werden können oder eine Grünfläche nicht angelegt werden kann, bei Baustelleneinrichtungen, die Fuß- und Radwege sowie Parkplätze und Straßen betreffen, ist der Informationsbedarf in der Bevölkerung groß. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1193/1 Betreff: Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 1 weiter? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bauleitplanung und der Bau von Immobilien im Ortsbezirk 1 durch die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betroffen sind. Insbesondere wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Bauprojekte sind aktuell - aufgeschlüsselt nach Stadtteil - von Insolvenzen eines Entwicklers betroffen, wer sind die jeweiligen Entwickler und wie lauten die genauen Adressen der betroffenen Grundstücke? 2. Bei welchen Projekten sind bereits städtebauliche Verträge unterzeichnet worden? Haben diese auch nach Eröffnung der jeweiligen Insolvenzverfahren Bestand? 3. Bei welchen Projekten sind festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen und/ oder Verkehrsflächen betroffen? Welche Grünflächen, Schulneu- oder -erweiterungsbauten und KiTa-Neu- oder -Erweiterungsbauten können auf Grund von Insolvenzen aktuell nicht weiter geplant, gebaut oder hergestellt werden? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bei Baustopps ergriffen, um nicht mehr benötigte Flächen für Baustelleneinrichtungen der Allgemeinheit zurückzugeben? 5. Gibt es Bestrebungen seitens des Magistrats betroffene Grundstücke selbst oder durch Gesellschaften in städtischer Hand zu erwerben, um diese in Eigenregie zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Deckung des stadteigenen Bedarfs? 6. Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, damit vor allem Filetlagen in der Innenstadt wie gegenüber der Alten Oper oder im ehemaligen Karstadt-Areal nicht wieder jahrelang unentwickelt bleiben? Hat der Magistrat solche Maßnahmen, etwa Baugebote, Grundstücksübernahmen und Enteignungen, bereits eingeleitet? Auf Grund der Vielzahl der Fragen und der Komplexität der Thematik ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert im Rahmen von Zwischenberichten zu antworten, sollte eine Beantwortung aller Fragen in der dafür vorgesehenen Zeit nicht möglich sein. Begründung: Die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betrifft auch Frankfurt. Baustellen wie an der Hauptwache 1 stehen still, die Zukunft des Areals am ehemaligen Polizeipräsidium oder am ehemaligen Karstadtquartier sind unklar. Auch kleinere Wohnungsbauprojekte werden aktuell nicht fertiggestellt. Daher ist es wichtig zu erfahren, wo es aktuell genau zu Problemen kommt und welche Möglichkeiten der Magistrat bei Insolvenzen hat. Vor allem bei Insolvenzen, die Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben, wenn z.B. Schulen und KiTas nicht gebaut werden können oder eine Grünfläche nicht angelegt werden kann, bei Baustelleneinrichtungen, die Fuß- und Radwege sowie Parkplätze und Straßen betreffen, ist der Informationsbedarf in der Bevölkerung groß. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1169/1 Betreff: Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge sicherstellen lassen, dass Zufahrt und Abfahrt zur Baustelle des Bauvorhabens in der Camberger Straße 21 (ehemaliges Autohaus) als auch der offizielle Einlass und Auslass der Bauarbeitenden über die Rampe der Camberger Brücke und nicht durch das Wohngebiet über die Weilburger Straße erfolgen. Begründung: Anwohnende befürchten erheblichen Baustellenverkehr in der Tempo-30-Zone der Weilburger Straße. Ein Befahren der Weilburger Straße mit schweren Baufahrzeugen ist auch aufgrund der kürzlichen Straßenerneuerung unbedingt zu vermeiden. Auch sollen keine Kleinbusse mit Arbeitenden in der Weilburger Straße halten, sondern ebenfalls die Camberger Straße direkt auf das Baustellengelände nutzen. Bisher kam es bereits zur gelegentlichen Nutzung des Zugangs durch das Wohngebiet, weil Zäune zwischen den Grundstücken noch nicht entfernt worden waren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5225 2024 Die Vorlage OF 1169/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1167/1 Betreff: Vorstellung der Planungen zum westlichen Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher möge den Planungsdezernenten, die Wirtschaftsdezernentin sowie Vertreter*innen des Stadtplanungsamtes, der Hafenbetriebe sowie weitere an der Planung Beteiligte einladen, um im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 1 über die Ziele der anstehenden Bebauungspläne, mögliche Bauvorhaben, die Kosten und die Finanzierung südlich und nördlich der westlichen Gutleutstraße zu informieren. Begründung: In der Bevölkerung gibt es Bedenken und Ängste im Hinblick auf die anstehenden Veränderungen im westlichen Gutleutviertel. Eine Vorstellung der Vorhaben durch das Stadtplanungsamt soll die Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleutviertels informieren und deren Fragen beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5097 entstanden aus Vorlage: OF 1148/1 vom 19.01.2024 Betreff: Nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Raum zeitnah räumen lassen Der Magistrat wird gebeten , dafür zu sorgen, dass nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen auf öffentlichen Gehwegen und Straßen geräumt werden. Dazu soll der Magistrat auf private Bauherren zugehen mit dem Ziel, Flächen nicht länger als unbedingt nötig zu beanspruchen. Im Falle einer Insolvenz des Bauvorhabenträgers soll der Magistrat alle Möglichkeiten ausschöpfen, selbst tätig zu werden, um vor allen Dingen Gehwege für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen wieder frei zu räumen. Begründung: Auf Baustellen im Ortsbezirk 1 kommt es in den letzten Monaten immer wieder zu erheblichem Zeitverzug und Baustillstand wegen insolventer Bauherren. Das darf jedoch nicht zulasten der schwächsten Verkehrsteilnehmenden gehen. Ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen können keine riesigen Umwege gehen und werden durch ausladende Baustellenflächen auf Gehwegen und Straßen am meisten behindert. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5080 entstanden aus Vorlage: OF 1123/1 vom 04.01.2024 Betreff: Baustellen in der Kölner Straße 70, 72 und 76 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf den Baustellen in der Kölner Straße 70, 72 und 76 die Bauarbeiten eingestellt wurden und bejahendenfalls den dort gesperrten öffentlichen Straßenraum wieder freizugeben. Begründung: Auf den vorbezeichneten Baustellen scheint seit Monaten keine Bautätigkeit mehr stattzufinden. Der Bereich ist vermüllt und macht insgesamt einen verwahrlosten Eindruck. Der Bürgersteig ist immer noch gesperrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5074 entstanden aus Vorlage: OF 1080/1 vom 17.12.2023 Betreff: Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 1 eine Magistratsvorlage vorzulegen mit dem Ziel der Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt, damit dort in geeigneter Form ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden kann, und mit dem Ziel des Erhalts von Gewerbeflächen. Begründung: Das Stadtplanungsamt favorisiert an diesem Ort den genossenschaftlichen Wohnungsbau, damit mit einer geeigneten Wohnraumbebauung ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnungsbau in Frankfurt realisiert werden kann. Dazu gibt es schon großartige Ansätze, wie beispielsweise einen Ideen-Wettbewerb von Master-Studenten der TU Darmstadt unter der Überschrift "Produktives (Stadt-)quartier Gutleuthafen", deren Modelle im Sommer im Stadtplanungsamt zu besichtigen waren (www.architektur.tu-darmstadt.de/fachbereich/aktuelles _arch/architektur_news_details_160640.de.jsp). Außerdem initiiert das Quartiersmanagement Gutleut regelmäßige "Hafengespräche" unter Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger vor Ort, vor allem derjenigen der Wurzelsiedlung (einem wohnungspolitischen Kleinod innerhalb Frankfurts), und des Stadtplanungsamtes. Zuletzt stellte sich im November 2023 das Home Netzwerk Frankfurt für Gemeinschaftliches Wohnen e. V. vor. Momentan liegen die Nutzungsrechte jedoch noch bei den städtischen Hafenbetrieben. Ohne deren Einwilligung wird es schwierig sein, Bauprojekte zu planen, zu steuern und umzusetzen, da die Prioritäten der Hafenbetriebe an anderer Stelle liegen dürften. Oberstes Ziel sollte es sein, Luxuswohnen wie im Westhafen oder im Europaviertel zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2024, OF 1022/5 Betreff: Flughafen neu denken - Stadtentwicklung muss möglich sein, auch im Frankfurter Süden Frankfurt wächst. In den letzten 12 Jahren um fast 100.000 Einwohner. Wir brauchen entsprechende Infrastruktur, auch in den südlichen Stadtteilen. In Oberrad, Sachsenhausen und Niederrad fehlen Wohnungen, Schulen, Hortplätze, Krippen und Kitas. Siedlungsbeschränkungen aufgrund von Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr sind nicht mehr tragbar. Es muss eine Lösung gefunden werden. Dies vorrausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Bevölkerung vor den Auswirkungen des Flugverkehrs geschützt werden kann. Insbesondere ist zu prüfen: Welche Flugrouten könnten die südlichen Stadtteile von Lärm und Schadstoffen entlasten, so dass Stadtentwicklung auch im Frankfurter Süden möglich ist. Wie können Betriebsabläufe optimiert werden, so dass auf den Betrieb der stadtnahen Nordwest-Landebahn verzichtet werden kann? (Zum Vergleich: der Flughafen London-Heathrow fertigt jährlich ca. 61.000.000 Passagiere ab, mit zwei Start- und Landebahnen. Heathrow ist erheblich pünktlicher als Frankfurt mit seinen ca. 49.000.000 Passagieren und vier Start- und Landebahnen/beide Angaben für 2022). Wie könnte der Flughafen langfristig klima- und raumverträglich weiterentwickelt werden? Dazu gehören auch Maßnahmen zur Reduzierung des Flugverkehrs. Der Luftraum über Frankfurt ist bereits überlastet. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob das Gelände der NW-Landebahn eine Basis für eine entsprechende, zukunftsfähige Umgestaltung und Weiterentwicklung des Flughafens und von Deutschlands Pendler-Hauptstadt Frankfurt insgesamt böte. Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag bittet der Ortsbeirat den Magistrat, sich dafür einzusetzen, dass Fraport durch die Verzahnung mit dem öffentlichen Nah- und Fernverkehr den Flughafen zu einem zukunftsfähigen und krisensicheren multimodalen Mobilitäts-Hub weiterentwickelt. Mit einem Geschäftsmodell, das auch klimafreundliche Verkehrsmittel miteinbezieht. Warum sollte sich Fraport als Unternehmen in mehrheitlich öffentlicher Hand in Zeiten des Klimawandels auf Logistik und Infrastruktur für den Flugverkehr als umweltschädlichstes Verkehrsmittel beschränken? Begründung: Stadtentwicklung muss möglich sein, auch im Frankfurter Süden. Es kann nicht sein, dass den südlichen Stadtteilen durch den Flugverkehr jegliche Entwicklungsmöglichkeiten genommen wird. Der Flugverkehr hat eine dienende Funktion. Der Betrieb des Flughafens sollten sich nach der Stadtentwicklung richten - nicht die Stadtentwicklung behindern. Die Stadt ist gefordert, sich dafür einzusetzen, den Flughafen klima- und raumverträglich zu gestalten. Diese Forderung ist im Übrigen auch im Koalitionsvertrag verankert. Schutzzonen gibt es nicht ohne Grund. Statt Kinder als höchst schützenswerte Gruppe Lärm und Schadstoffemissionen des Flugverkehrs auszusetzen, sollte die Stadt alles dafür tun, um die Auswirkungen des Flughafens auf das Leben und die Gesundheit der Menschen in den südlichen Stadtteilen zu minimieren. Statt der NW-Landebahn brauchen wir Raum, um das Pendlerproblem zu lösen, mit einem multimodalen Umsteige-Hub mit schneller Anbindung in die Innenstadt. Wir brauchen ein zukunftsfähiges Verkehrs- und Logistikzentrum, wie es auch im Koalitionsvertrag gefordert ist. Flugverkehr ist das umweltschädlichste Verkehrsmittel, weder nachhaltig noch zeitgemäß. Spätestens jetzt, in der Klimakrise, sollten sich die Verantwortlichen der Stadt für ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Flughafenkonzept einsetzen, das kompatibel ist mit der dicht besiedelten Region. Die Verknüpfung von Nachhaltigkeit und Investitionen steht immer mehr im Fokus Der Luftraum über dem Frankfurter Flughafen ist begrenzt. Auf Bundesebene wird bereits gefordert, Kurzstrecken auf die Schiene zu verlagern. Der CO2 Ausstoß muss gesenkt werden. Die Gefahr, die von Luftschadstoffen und Feinstaub für den menschlichen Körper ausgeht, wird immer deutlicher. Es ist es an der Zeit, das bisherige Geschäftsmodell von Fraport zu überdenken. Ein sinnvoller Schritt in diese Richtung wäre, nicht einseitig auf den Flugverkehr zu setzen. Der Frankfurter Flughafen könnte künftig ein multimodaler Verkehrs-Hub werden, der die Beförderung von Personen und Gütern auf allen Verkehrsträgern sicher, komfortabel und klimagerecht realisiert, an ein schnelles Hochleistungs-Fernbahnnetz angebunden und mit Regionalverkehrs- und ÖPNV-Anschlüssen aus der gesamten Region ausgestattet ist. Hier müssen wir ansetzen und neue nachhaltige, klimafreundliche und wirtschaftlich tragfähige Lösungen bieten. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1022/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 391/8 Betreff: Bauvorhaben "Am Stockborn" Der Magistrat genehmigte mit Bescheid vom 21.12.2020 auf der Liegenschaft "Am Stockborn" die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, sowie fünf Wohn- und Geschäftshäusern mit insgesamt 141 Wohneinheiten, einer Kita, einem Laden, vier Einheiten zur freiberuflichen Nutzung und einer Tiefgarage mit 156 Stellplätzen. Mit dem Abschluss der Abrissarbeiten ruhen augenscheinlich weitere Arbeiten. Auf der Baustelle wurden Baumaschinen abgezogen, obwohl die Tiefbauarbeiten im Mai 2022 beginnen und die Fertigstellung in 2024 erfolgen sollten. Wann eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten erfolgt ist nicht bekannt. Derzeit ist das Gelände lediglich mit einem Bauzaun gegen unbefugtes Betreten gesichert. Anlieger berichten u.a. davon, dass sich die Baugrube mit Wasser gefüllt hat, was bereits im Sommer 2023 zu fauligen Gerüchen und einer Zunahme von Mücken sowie Schädlingen wie bspw. Ratten führte. Seit Januar 2024 ist die Umzäunung stellenweise umgestürzt, was ein unbefugtes Betreten erleichtert. Aufgrund der Größe der Baustelle, eine fehlende Beleuchtung und die erhebliche Tiefe der Baugrube bestehen erhebliche Gefahren. Zwischenzeitlich wird das Projekt auf den Websites der Beteiligten nicht mehr aktiv beworben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Sind die genannten Umstände dem Magistrat bekannt? 2. Steht der Magistrat im Austausch mit Anliegern und Betroffenen? 3. Steht der Magistrat im Austausch mit dem Bauträger 4. Ist dem Magistrat bekannt, ob und wann das Projekt weiterverfolgt wird und warum die Arbeiten derzeit ruhen? 5. Welche Handhabung bestehen seitens des Magistrats, um die Fortführung des Projekts zu forcieren? 6. Ist dem Magistrat der aktuelle Zustand der Baustelle bekannt? 7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die vorgenannten und weitere Missstände abzustellen? 8. Welche Alternativen werden ergriffen, die fehlende Kindertagesstätte zu kompensieren? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 865 2024 Die Vorlage OF 391/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5043 entstanden aus Vorlage: OF 633/3 vom 05.01.2024 Betreff: Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße Vorgang: OM 1477/22 OBR 3; ST 1073/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung an der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße abgebaut wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in Zukunft sicherzustellen, dass es künftig bei Beeinträchtigungen dieser Art sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können. Begründung: Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit ca. zwei Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. In der Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1073, wurde ein Rückbau zum 18.08.2022 in Aussicht gestellt. Die letzte Genehmigung lief im Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende; in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1073
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5012 entstanden aus Vorlage: OF 745/10 vom 08.01.2024 Betreff: Städtische und stadtnahe Baustellen im Ortsbezirk 10 ganzheitlich realisieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann Baustellen künftig auch für die Wärmeplanung, für die Fernwärme sowie für die verschiedenen Wasserthemen im Ortsbezirk 10 seitens der Stadt einschließlich stadtnaher Gesellschaften ganzheitlich realisiert werden können. Dazu gehört unter anderem die rechtzeitige Information aller und die Abstimmung mit allen Beteiligten. Bessere Informationen sind auch für die im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen zu verbessern - dies auch bei etwaigen Änderungen wie z. B. zeitlichen Verzögerungen etc. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat erneut darum gebeten, künftig möglichst sämtliche notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig vor allen öffentlichen Vorstellungen von Bauvorhaben dem Ortsbeirat 10 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Nicht nur Umweltschutz legt ein besseres Baustellenmanagement einschließlich Wärmeplanung nahe. Vermeidbar sind immer wieder neue Baustellen innerhalb weniger Jahre an gleicher Stelle. Jede einzelne Baustelle - sicher für sich alleine genommen so akzeptabel - wird leider gefühlt zu zeitraubend oder auch zu oft an gleicher Stelle umgesetzt. Alleine in der Gießener Straße zum Beispiel wurden Baustellen, unter anderem für Hochbahnsteige, für Fahrradwege sowie zuletzt für Stromkabel in Zuständigkeit oder im Auftrag der Stadt durchgeführt, leider ohne dass bisher weitere städtische Themen wie zum Beispiel Fern- bzw. Nahwärme, Brauchwasserleitungen und andere Erfordernisse berücksichtigt wurden. Dazu sind immer rechtzeitig vorab Informationen nebst Unterlagen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2024, OF 1127/1 Betreff: Sondernutzungen und Insolvenzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der Baustelle Frankenallee 98-102 herrscht seit September 2023 Stillstand, nachdem die PROJECT PW Frankenallee 98-102 Frankfurt GmbH & Co. KG im gleichen Zeitraum Insolvenz angemeldet hat. Dennoch ist der Gehweg noch immer durch die Baustelleneinrichtung blockiert. Aktuell sogar so, dass der Zugang zum Haus Nummer 96 nicht mehr über den Gehweg möglich ist. Foto und Bearbeitung: Aljoscha Kreß Nach mehrfachem Nachfragen erklärt das Zuständige Fachamt: "leider sind uns hier die Hände gebunden, da die ausführende Firma in Insolvenz gegangen ist.[. ] Wir versuchen über die Baustellenabsicherungsfirma eine Lösung herbeizuführen, wobei auch hier nur Maßnahmen ergriffen werden können, wenn der Insolvenzverwalter diesem zustimmt." Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: - Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Kommune Baustellen-einrichtungen die nicht (mehr) der Sondernutzungsgenehmigung entsprechen wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen? - Wie häufig werden Baustelleneinrichtungen daraufhin kontrolliert ob sie noch dem genehmigten Zustand entsprechen? - Wie lange müssen die Bürgerinnen und Bürger diese Baustellen-einrichtungen noch ertragen? - Hält der Magistrat den Weg über den Mittelstreifen der Frankenallee für eine echte Alternative zum Gehweg? Gilt dies auch bei Schnee und Eis? - Wie sollen Bewohn:innen, Besucher:innen usw. das Haus Frankenallee 96 sicher erreichen? - Kann Kindern aus dem Haus Frankenallee 96 als Schulweg tatsächlich nur der Weg über die Fahrbahn angeboten werden? - Hat die Kommune auch in anderen Fällen von Eingriffen in den öffentlichen Raum keine Handlungsmöglichkeiten? - Wie würde mit auf der Fahrbahn stehenden Hindernissen verfahren werden? Gäbe es hier die gleiche Untätigkeit wie beim Gehweg? - Können erteilte Sondernutzungsgenehmigungen widerrufen werden? - Genügt es beim Vorliegen einer Sondernutzungsgenehmigung Insolvenz an zu melden um öffentlichen Raum dauerhaft privat zu nutzen und die Allgemeinheit so faktisch zu Enteignen? - Beabsichtigt der Magistrat zukünftig beim Erteilen von Sondernutzungsgenehmigungen für Baustelleneinrichtungen Sicherheiten zu verlangen, um im Falle einer Insolvenz des Bauträgers den öffentlichen Raum wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen? - Gedenkt der Magistrat zukünftig beim Erteilen von Sondernutzungsgenehmigungen für Baustelleneinrichtungen statt zu Fuß gehende zu Belasten vorrangig Einschränkungen für den motorisierten Verkehr hin zu nehmen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 849 2024 Die Vorlage OF 1127/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 1148/1 Betreff: Nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Raum zeitnah räumen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen auf öffentlichen Gehwegen und Straßen geräumt werden. Dazu soll der Magistrat auf private Bauherren zugehen mit dem Ziel, Flächen nicht länger als unbedingt nötig zu beanspruchen. Im Falle einer Insolvenz des Bauvorhabenträgers soll der Magistrat alle Möglichkeiten ausschöpfen, selbst tätig zu werden, um vor allen Dingen Gehwege für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen wieder frei zu räumen. Begründung: Auf Baustellen im Ortsbezirk 1 kommt es in den letzten Monaten immer wieder zu erheblichem Zeitverzug und Baustillstand wegen insolventer Bauherren. Das darf jedoch nicht zu Lasten der schwächsten Verkehrsteilnehmenden gehen. Ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen können keine riesigen Umwege gehen und werden durch ausladende Baustellenflächen auf Gehwegen und Straßen am meisten behindert. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5097 2024 Die Vorlage OF 1148/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 745/10 Betreff: Städtische und stadtnahe Baustellen im Ortsbezirk 10 ganzheitlich realisieren Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann Baustellen, künftig auch für die Wärmeplanung, für die Fernwärme sowie für die verschiedenen Wasserthemen, im Ortsbezirk 10 seitens der Stadt einschließlich stadtnaher Gesellschaften ganzheitlich realisiert werden können. Dazu gehört unter anderem die rechtzeitige Information aller und die Abstimmung mit allen Beteiligten. Bessere Informationen sind auch für die hier lebenden und arbeitenden Menschen zu verbessern - dies auch bei etwaigen Änderungen, z. B. etewaigen zeitlichen Verzögerungen etc. In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat 10 erneut darum, dass er künftig möglichst sämtliche notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig vor allen öffentlichen Vorstellungen von Bauvorhaben zur Verfügung gestellt bekommt. Begründung: Nicht nur Umweltschutz legt ein besseres Baustellenmanagement einschließlich Wärmeplanung nahe. Vermeidbar sind immer wieder neue Baustellen innerhalb weniger Jahre an gleicher Stelle. Jede einzelne Baustelle - sicher für sich alleine genommen so akzeptabel - wird leider gefühlt zu zeitraubend oder auch zu oft an gleicher Stelle umgesetzt. Alleine in der Gießener Straße zum Beispiel wurden Baustellen, unter anderem für Hochbahnsteige, für Fahrradwege sowie zuletzt für Stromkabel in Zuständigkeit oder im Auftrag der Stadt durchgeführt, leider ohne, dass bisher weitere städtische Themen wie zum Beispiel Fern- bzw. Nahwärme, Brauchwasserleitungen und andere Erfordernisse berücksichtigt wurden. Dazu sind immer rechtzeitig vorab Informationen nebst Unterlagen erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5012 2024 Die Vorlage OF 745/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2024, OF 633/3 Betreff: Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung für die Eckenheimer Landstraße 24 Ecke Hebelstraße abgebaut wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, für die Zukunft sicher zu stellen, dass es bei Beeinträchtigungen dieser Art künftig sowohl für Mieter*innen als auch die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können." Begründung: Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit c.a. 2 Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. Die letzte Genehmigung lief Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende, in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5043 2024 Die Vorlage OF 633/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem zweiten Satz der Begründung "In der Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1073, wurde ein Rückbau zum 18.08.2022 in Aussicht gestellt" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 1123/1 Betreff: Baustellen in der Kölner Straße 70, 72 und 76 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf den Baustellen Kölner Straße 70, 72, 76 die Bauarbeiten eingestellt wurden und bejahendenfalls den dort gesperrten öffentlichen Straßenraum wieder freizugeben. Begründung: Auf den vorbezeichneten Baustellen scheint seit Monaten keine Bautätigkeit mehr stattzufinden. Der Bereich ist vermüllt und macht insgesamt einen verwahrlosten Eindruck. Der Bürgersteig ist immer noch gesperrt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5080 2024 Die Vorlage OF 1123/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1080/1 Betreff: Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 1 einen Magistratsbericht vorzulegen mit dem Ziel der Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt, damit dort in geeigneter Form ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden kann. Begründung: Das Stadtplanungsamt favorisiert an diesem Ort den genossenschaftlichen Wohnungsbau, damit hier mit einer geeigneten Wohnraumbebauung ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnungsbau in Frankfurt realisiert werden kann. Dazu gibt es schon großartige Ansätze, wie beispielsweise einen Ideen-Wettbewerb von Master-Studenten der TU Darmstadt unter der Überschrift "Produktives (Stadt-)quartier Gutleuthafen", deren Modelle im Sommer im Stadtplanungsamt zu besichtigen waren. https://www.architektur.tu-darmstadt.de/fachbereich/ak tuelles_arch/architektur_news_details_160640.de.jsp Außerdem initiiert das Quartiersmanagement Gutleut regelmäßige "Hafengespräche" unter Einbeziehung aller Bürger*innen vor Ort, vor allem derjenigen der Wurzelsiedlung (einem wohnungspolitischen Kleinod innerhalb Frankfurts), und des Stadtplanungsamtes. Zuletzt stellte sich im November 2023 das Home Netzwerk Frankfurt für Gemeinschaftliches Wohnen e.V. vor. Momentan liegen die Nutzungsrechte jedoch noch bei den städtischen Hafenbetrieben. Ohne deren Einwilligung es schwierig sein wird, Bauprojekte zu planen, steuern und umzusetzen, da die Prioritäten der Hafenbetriebe an anderer Stelle liegen dürften. Oberstes Ziel sollte es sein, Luxuswohnen wie im Westhafen oder im Europaviertel zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.02.2024, OF 1149/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1080/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5074 2024 1. Die Vorlage OF 1080/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird "und mit dem Ziel des Erhalts von Gewerbeflächen." 2. Die Vorlage OF 1149/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 221/16 Betreff: Baustelle an der Vilbeler Landstraße für Fußgänger sicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, bei der Einrichtung bzw. Genehmigung von Baustellen verstärkt auf den Schutz der Fußgänger zu achten, die die Baustelle passieren. Konkret ist bei der Baustelle an der Vilbeler Landstraße ("Fließverbindung Riedgraben") nach der Sperrung des "Voltenseeweges" die Situation entstanden, dass Fußgänger, die in den Bereich des Seckbacher Riedes gehen wollen, dies nur tun können, wenn sie entweder ca. 30 m auf der westlichen Fahrbahn der Vilbeler Landstraße gehen oder die Vilbeler Landstraße an dieser stark befahrenen Stelle ungeschützt vom Bürgersteig auf der östlichen Straßenseite aus überqueren. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Begründung: Nach der Sperrung des Voltenseeweges müssen Fußgänger, um den Weg "Enkheimer Weimerhaus" zu erreichen, auf der Fahrbahn (im Fahrbereich der entgegenkommenden Autos) gehen oder die Straße in Höhe der Einmündung des Weges überqueren. Die Vilbeler Landstraße ist an dieser Stelle durch die Baustelle unübersichtlich und schnell befahren. Dies führt zu sehr gefährlichen Situationen. Die Belange der Fußgänger wurden bei der Einrichtung der Baustelle nicht berücksichtigt. Baustelle an der Vilbeler Landstraße zur Errichtung der "Fließverbindung im Riedgraben". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 221/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 458/12 Betreff: Baulücken endlich schließen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat Auskunft darüber zu geben, 1. ob das von einem am Riedberg ansässigen Bauträger befindliche Baufenster (s. Plan rot markiert 303, 308) gelegen an der "Mart-Stam-Straße" Ecke "Walter-Gropius-Straße", "Ernst-Balser-Straße" nach 3-jährign Stillstand (mit Nutzung als Lagerfläche) ohne Bebauung einer weiteren städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden kann oder 2. ob mit einer Nutzung und Planungsänderung von Seiten des Bauträgers bzw. des Stadtplanungsamtes zu rechnen ist? Begründung: Dem Ortsbeirat 12 ist bekannt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Inflation, steigende Baustoffkosten und Zinserhöhungen geändert haben. Dennoch müssen geplante Bauprojekte - wie das im Westflügel genannte - endlich einen Abschluss finden, um dauerhafte Baulücken mit ihren negativen Auswirkungen auf das Erscheinungsbild im Stadtteil zu verhindern. Foto HA: Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 458/12 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 CDU und SPD (= Annahme); 1 CDU und 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4718 entstanden aus Vorlage: OF 757/2 vom 26.09.2023 Betreff: Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die zeitliche Planung bezüglich der Neugestaltung des Kurfürstenplatzes zu unterrichten und eventuelle Verzögerungen mitzuteilen. Begründung: Nach Auskunft der Ämter verzögere sich die Baustelle am Kurfürstenplatz. Hierbei handelt es sich um einen hochfrequentierten Platz im Stadtteil Bockenheim. Der zentral angelegte Weg stellt für Fußgänger (und mitunter auch Radfahrer) die zentrale Verbindung von der Leipziger Straße zum Westbahnhof dar. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Platz länger als unbedingt erforderlich gesperrt bleibt. Ein Ortsbeiratsmitglied hat an einem spätsommerlichen Abend sogar schon Kinder gesehen, die die Baustelle als Spielplatz entdeckt haben. Eine zu bedauernde Nebenerscheinung ist es, dass die Wiesen zunehmend zu Trampelpfaden werden und daher nicht mehr so einladend scheinen. Es erscheint fragwürdig, warum die Sperrgitter am Weg dann nicht auch soweit entfernt werden können, dass wenigstens der Weg wieder nutzbar wird. Aufgrund der zentralen Lage des Platzes sprechen vermehrt Bürger ein Ortsbeiratsmitglied auf den Fortgang an, es besteht allgemeiner Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2023, OF 360/8 Betreff: Heddernheim ist "zu"! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dringend gebeten, 1. die Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 zukünftig besser zu koordinieren. Zeitgleiche Baustellen mit Sperrungen, die eine erhebliche Auswirkung auf den fahrenden und ruhenden Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger haben, sind zu vermeiden. 2. nach der Einrichtung von Baustellen mit diesen auch möglichst zeitnah zu beginnen und nicht wochenlange Absperrungen ohne sichtbaren Baufortschritt vorzunehmen. 3. für Fragen, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung bei größeren Sperrungen eine sachkundige Hotline zu schalten und diese Telefonnummer in der Anwohnerschaft bekannt zu geben. 4. bei einer langfristigen Vermietung von öffentlichen Straßenflächen an Vorhabenträger für Materiallager, Abstellmöglichkeiten für Baufahrzeuge und mobile WCs - wie derzeit auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a - immer den Ortsbeirat über die entsprechenden Planungen in Kenntnis zu setzen und ihn nach spätestens sechs Monaten über die gemachten Erfahrungen und zu den Folgen der Sperrung anzuhören. Begründung: In den zurückliegenden Monaten hat die Zahl der eingerichteten Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 massiv zugenommen. Folgende Baustellen sind bspw. aktuell eingerichtet, in Einzelfällen sogar ohne ersichtlichen Baubeginn oder Baufortschritt: Heddernheimer Steg, Feuerwehrbrücke, Römerstadtbrücke, In der Römerstadt zwischen Konstantinstraße und Heddernheimer Kirchstraße, Im Heidenfeld, Am Forum (inkl. Sanierung KiZ 37), Hadrianstraße (inkl. Fuß- und Radwege zur Nidda), Mithrasstraße. Hinzu kommt das seit zweieinhalb Jahren bestehende Materiallager auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a und neuerdings das Materiallager auf dem Spielplatz in der Tacitusstraße. Die Baustelle für Abriss und Neubau des Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum (NWZ) läuft schon seit Frühjahr 2021, der Steg ist immer noch nicht für den Fußverkehr freigegeben und die Menschen müssen weiterhin die Behelfsampel zur Querung des Erich-Ollenhauer-Rings nutzen, um in das NWZ zu kommen. Unterdessen aber, ohne den Abschluss dieser Baumaßnahme am NWZ abzuwarten, begannen im März diesen Jahres auf der Westseite des NWZ die Sanierungsarbeiten an der Feuerwehrbrücke, die weitere Fahrspurverengungen und Hindernisse für Radler und Passanten im und am Erich-Ollenhauer-Ring notwendig gemacht hat. Und schließlich startete vor ein paar Wochen erst die Grunderneuerung der Römerstadtbrücke. Parallel dazu laufen die angekündigten Bauarbeiten für neue Leitungen (Glasfaser, Strom usw.) kreuz und quer durch den Stadtteil. Ergebnis sind zahlreiche gleichzeitige Straßen-, Radweg- und Gehwegsperrungen, ampelgeregelte, nur einspurig befahrbare Baustellenbereiche sowie Fahrbahnverengungen. Ein Schwerpunkt liegt aktuell auf dem Bereich Nordwestzentrum/Siedlung Römerstadt. Rettungs- und Müllfahrzeuge haben Durchkommens- und Rangierprobleme, Radwege sind teilweise gesperrt, für Senioren erhöht sich durch die Vielzahl von Sicherheitsbaken und Schrankenzäunen im Gehweg- und Straßenbereich die Sturzgefahr und für Schulkinder ändert sich oft täglich der Schulweg. Hinzukommen Staus und lästiger Parkplatzsuchverkehr. Viele Menschen sind durch die geballt vorkommenden Hindernisse im öffentlichen Raum in ihrer Mobilität unverhältnismäßig eingeschränkt. Unverständlich ist dem Ortsbeirat, wieso derart viele gleichzeitige (!) Baustellen von der Stadtverwaltung bzw. dem Straßenverkehrsamt genehmigt und eingerichtet werden. Das muss dringend besser koordiniert werden, und diese verantwortliche Dienstleistung muss der Magistrat der Stadt Frankfurt für die Bürgerinnen und Bürger übernehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4702 2023 Die Vorlage OF 360/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4702 entstanden aus Vorlage: OF 360/8 vom 19.10.2023 Betreff: Heddernheim ist "zu"! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten! Der Magistrat wird dringend gebeten, 1. die Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 zukünftig besser zu koordinieren. Zeitgleiche Baustellen mit Sperrungen, die eine erhebliche Auswirkung auf den fahrenden und ruhenden Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger haben, sind zu vermeiden; 2. nach der Einrichtung von Baustellen mit diesen auch möglichst zeitnah zu beginnen und nicht wochenlange Absperrungen ohne sichtbaren Baufortschritt vorzunehmen; 3. für Fragen, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung bei größeren Sperrungen eine sachkundige Hotline zu schalten und diese Telefonnummer in der Anwohnerschaft bekannt zu geben; 4. bei einer langfristigen Vermietung von öffentlichen Straßenflächen an Vorhabenträger für Materiallager, Abstellmöglichkeiten für Baufahrzeuge und mobile WCs - wie derzeit auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a - immer den Ortsbeirat über die entsprechenden Planungen in Kenntnis zu setzen und ihn nach spätestens sechs Monaten über die gemachten Erfahrungen und zu den Folgen der Sperrung anzuhören. Begründung: In den zurückliegenden Monaten hat die Zahl der eingerichteten Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 massiv zugenommen. Folgende Baustellen sind bspw. aktuell eingerichtet, in Einzelfällen sogar ohne ersichtlichen Baubeginn oder Baufortschritt: Heddernheimer Steg, Feuerwehrbrücke, Römerstadtbrücke, In der Römerstadt zwischen Konstantinstraße und Heddernheimer Kirchstraße, Im Heidenfeld, Am Forum (inkl. Sanierung KiZ 37), Hadrianstraße (inkl. Fuß- und Radwege zur Nidda), Mithrasstraße. Hinzu kommen das seit zweieinhalb Jahren bestehende Materiallager auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a und neuerdings das Materiallager auf dem Spielplatz in der Tacitusstraße. Die Baustelle für Abriss und Neubau des Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum (NWZ) läuft schon seit Frühjahr 2021, der Steg ist immer noch nicht für den Fußverkehr freigegeben und die Menschen müssen weiterhin die Behelfsampel zur Querung des Erich-Ollenhauer-Rings nutzen, um in das NWZ zu kommen. Unterdessen aber, ohne den Abschluss dieser Baumaßnahme am NWZ abzuwarten, begannen im März diesen Jahres auf der Westseite des NWZ die Sanierungsarbeiten an der Feuerwehrbrücke, die weitere Fahrspurverengungen und Hindernisse für Radfahrer und Passanten im und am Erich-Ollenhauer-Ring notwendig gemacht haben. Und schließlich startete vor ein paar Wochen erst die Grunderneuerung der Römerstadtbrücke. Parallel dazu laufen die angekündigten Bauarbeiten für neue Leitungen (Glasfaser, Strom usw.) kreuz und quer durch den Stadtteil. Ergebnis sind zahlreiche gleichzeitige Straßen-, Radweg- und Gehwegsperrungen, ampelgeregelte nur einspurig befahrbare Baustellenbereiche sowie Fahrbahnverengungen. Ein Schwerpunkt liegt aktuell auf dem Bereich Nordwestzentrum/Siedlung Römerstadt. Rettungs- und Müllfahrzeuge haben Durchkommens- und Rangierprobleme, Radwege sind teilweise gesperrt, für Senioren erhöht sich durch die Vielzahl von Sicherheitsbaken und Schrankenzäunen im Gehweg- und Straßenbereich die Sturzgefahr und für Schulkinder ändert sich oft täglich der Schulweg. Hinzu kommen Staus und lästiger Parkplatzsuchverkehr. Viele Menschen sind durch die geballt vorkommenden Hindernisse im öffentlichen Raum in ihrer Mobilität unverhältnismäßig eingeschränkt. Unverständlich ist dem Ortsbeirat, wieso derart viele gleichzeitige (!) Baustellen von der Stadtverwaltung bzw. dem Straßenverkehrsamt genehmigt und eingerichtet werden. Das muss dringend besser koordiniert werden, und diese verantwortungsvolle Dienstleistung muss der Magistrat der Stadt Frankfurt für die Bürgerinnen und Bürger übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 395 Beratung im Ortsbeirat: 8
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 757/2 Betreff: Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den zentralen von Nord nach Süd verlaufenden Weg über den Kurfürstenplatz wieder vollständig freizugeben und die Baustelle möglichst zeitnah soweit zu beenden, dass der Platz auch in seinem südöstlichen Teil wieder nutzbar wird. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ihn über die zeitliche Planung bezüglich des Bauvorhabens zu unterrichten und eventuelle Verzögerungen mitzuteilen. Begründung: Nach Auskunft der Ämter verzögere sich die Baustelle am Kurfürstenplatz. Hierbei handelt es sich um einen hochfrequentierten Platz im Stadtteil Bockenheim. Der zentral angelegte Weg stellt für Fußgänger (und mitunter auch Radfahrer) die zentrale Verbindung von der Leipziger Straße zum Westbahnhof dar. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Platz länger als unbedingt erforderlich gesperrt bleibt. Die Antragstellerin hat an einem spätsommerlichen Abend sogar schon Kinder gesehen, die die Baustelle als Spielplatz entdeckt haben. Eine zu bedauernde Nebenerscheinung ist es, dass die Wiesen zunehmend zu Trampelpfaden werden und daher nicht mehr so einladend scheinen. Es erscheint fragwürdig, warum die Sperrgitter am Weg dann nicht auch soweit entfernt werden können, dass wenigstens der Weg wieder nutzbar wird. Aufgrund der zentralen Lage des Platzes sprechen vermehrt Bürger die Antragstellerin auf den Fortgang an, es besteht allgemeiner Informationsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 757/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4718 2023 Die Vorlage OF 757/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird im Antragstenor der Wortlaut "des Bauvorhabens" durch den Wortlaut "der Neugestaltung des Kurfürstenplatzes" ersetzt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung der CDU
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2023, OF 292/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Ideenwerkstatt Hausen starten Vorgang: OA 128/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Damit die in der OA 128/22 beantragte Ideenwerkstatt zum Schutz und Aufwertung des Hausener Ortskerns stattfinden kann, werden ausreichend Mittel im Haushalt eingestellt. Diese sind zweckgebunden und werden falls nicht verausgabt, ins darauffolgende Haushaltsjahr übertragen. Das Ziel ist es dennoch, diese im Jahr 2023 stattfinden zu lassen. Begründung: Mit der Zustimmung zur OA 128/22 in der Sitzung am 24.02.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung die Weichen für o.g. Ideenwerkstatt in Hausen gestellt. Leider ist es seitdem ruhig geworden. Ein Jahr später hat der Ortsbeirat mit der OM 3533 nachgehakt, wie es um diese steht. Durch den Wegzug zahlreicher identitätsstiftender Institutionen hat der alte Ortskern in Hausen in den letzten Jahren an Attraktivität verloren. Der Wegzug der Sparkasse, die Schließung des Traditionsrestaurants "Dorfkrug" und zunehmender Leerstand machen den Hausener Bürger*innen Sorgen. Die Ideen zur Begrünung und Entsieglung sowie die Bewerbung für das Programm der Nachbarschaftsstraßen (OM 3664) durch die lokale Bürger*inneninitiative machen das Engagement deutlich und das zeigen Interesse, an diesem Zustand etwas zu ändern. Angesichts der Erfahrungen aus Rödelheim und Praunheim, dass die Umsetzung von erarbeiteten Maßnahmen aus Ideen-bzw. Planungswerkstätten längere Zeit braucht, sollte die Ideenwerkstatt in Hausen nun schleunigst stattfinden, möglichst noch in diesem Jahr. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 128 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 64 2023 Die Vorlage OF 292/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 719/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Vorplatz am Frauenhoftor neu gestalten und bepflanzen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Neugestaltung des Vorplatzes am Frauenhoftor in den neu zu beschließenden Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Der Vorplatz des Frauenhoftores ist seit Jahren ein trostloser und ungepflegter Ort. Er wirkt kalt, unattraktiv und nicht einladend. Das Frauenhoftor ist als historisches Gebäude eine der wenigen vollständig erhaltenen Barockanlagen in Frankfurt. Deshalb bittet der Ortsbeirat den Magistrat, diesen historischen Platz so umzugestalten, dass sich Menschen dort wieder gerne treffen und aufhalten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 138 2023 Die Vorlage OF 719/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 402/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 6/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2023 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 6 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 7 2023 Die Vorlage OF 402/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 399/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 vom 08.10.2012 Vorgang: EA 4/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 bis zum Erlenbruch, der Grontmij GmbH, vom 8. Oktober 2012 werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 eingestellt. Bei der Fortschreibung ist eine Volleinhausung der BAB A 661 in dem Abschnitt zwischen der Seckbacher Galerie und dem Ratsweg sowie des gesamten Dreiecks Erlenbruch bis zum Tunnelmund zu untersuchen. Zusätzlich sind von der Stadt Frankfurt und der hessischen Landesregierung die erforderlichen Planungs- und Investitionsmittel für eine Volleinhausung beim Bund einzufordern. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die am 8. Oktober 2012 veröffentlichte Potenzialstudie betrachtete nur den Abschnitt zwischen Seckbacher Galerie und dem Dreieck Erlenbruch. Notwendig ist aber eine darüberhinausgehende Volleinhausung bis zum Ratsweg. Mitgeltende Unterlagen: Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A661 bis zum Erlenbruch, der Grontmij GmbH, vom 8. Oktober 2012 Anlage 1 (ca. 2,3 MB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 4 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 4 2023 Die Vorlage OF 399/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2023, OF 276/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/ Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/ Projekt angelegt, in dem für 2023 zusätzlich die Summe von 500.000 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger:innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene Eigentümer:innen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen, ohne dass die Stadt eine Handhabe gegen diesen Zustand gehabt hätte. Nun soll dort ein Wohnbauprojekt errichtet werden. Anschließend kann der öffentliche Bereich in Kooperation mit den Bürger:innen neu gestaltet werden. Der Planungsprozess sollte jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbau-projekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 57 2023 Die Vorlage OF 276/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Begriff "Assenheimer Straße" die Worte "sowie der Platz vor der Häuserzeile 12 bis 20" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3801 entstanden aus Vorlage: OF 476/3 vom 06.02.2023 Betreff: Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, entsprechende Markierung vorzunehmen und Schilder einzurichten, die dem Fuß- und Radverkehr eine Umfahrung der Baustelle entlang der Friedberger Landstraße in Richtung Norden, zwischen Mauerweg und Gaußstraße, aufzeigen. Weiterhin soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 20 entlang der Baustelle gelten und eine sichere Einfädelung für den Radverkehr auf die Fahrspur des Kfz-Verkehrs eingerichtet werden. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, in Zukunft den Fuß- und Radverkehr bei Planung und Genehmigung von Baustelleneinrichtungen, die die Nutzung von Radwegen und Bürgersteigen einschränken, stärker zu berücksichtigen, indem klare Handlungsempfehlungen für das Umfahren von Baustellen ausgewiesen werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht in der Art der Einrichtung der Baustelle entlang des betroffenen Bereichs auf der Friedberger Landstraße eine Gefahrenquelle für den Fuß- und Radverkehr. Insbesondere durch die langanhaltende Einschränkung für die Nutzerinnen- und Nutzergruppen ist eine klare Handlungsempfehlung zur Umfahrung der Baustelle notwendig. Ein reines Wegfallen der Radspur auf der Friedberger Landstraße lässt Radfahrende vor der Baustelle ratlos zurück. Der Kfz-Verkehr rechnet an dieser Stelle nicht damit, dass er sich die Fahrspur mit dem Radverkehr teilen muss. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2023, OF 400/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Orber Platz entsiegeln und begrünen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung des asphaltierten "Orber Platzes" (Orber Strasse 5, Cassella Straße) in eine reine Grünfläche mit neuen großkronigen Bäumen und Bänken im Parkcharakter werden in den zu beschließenden Haushalt eingestellt. Dazu gehören: Entsiegelung der gesamten Asphaltfläche zwischen Cassellastraße und Steinauer Straße. Auf der Ostseite des Parks sollte eine Reihe Querparkplätze mit einer E-Ladesäule entstehen um dort noch ein Besucherparken zu ermöglichen. Die Reste der Altgleisanlage sind zu entfernen und die Fläche noch in diesen Bereich zu integrieren. Begründung: Die obige Fläche wird seit Jahren hauptsächlich als Abstellfläche für Altfahrzeuge verwendet. Sie dient keinem richtigen Zweck, außer dem illegalen Abkürzen durch eine "Anlieger Frei" Straße. Die LKW-Einfahrt ist dort ohnehin verboten. Es wäre dringend angebracht im Rahmen des Programms der Flächenentsiegelung hier ein Exempel zu statuieren und einen nutzlosen städtischen "Ödraum" zu begrünen. Anliegend sind dort ein Wohngebiet, eine Schule, sowie drei Kindergärten. Es würde den Bürgern mehr Ruhe und ein wesentlich schöneres Umfeld bringen und dem Frankfurter Stadtklima sehr helfen. Bild: Stephan Zilcher Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 5 2023 Die Vorlage OF 400/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3693 entstanden aus Vorlage: OF 480/9 vom 23.02.2023 Betreff: Sicherer Schulweg trotz Baustelle in der Niedwiesenstraße Im Bereich der Kreuzung der Straßen Alt-Eschersheim und Niedwiesenstraße (auf der Höhe Niedwiesenstraße 2) wurde eine Baustelle eingerichtet, die den kompletten Gehweg in Beschlag nimmt und für zu Fuß gehende Menschen ein Ausweichen auf die Straße erforderlich macht. Der hier markierte Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg grenzt direkt an die Baustelle an und wird nachweislich regelmäßig und auch nach Aufforderung der Ämter, dies zu unterlassen, durch parkende Lkw blockiert. Die Niedwiesenstraße wird im Schulwegeplan für den Fuß- und Radverkehr geführt. Anwohnende haben den Ortsbeirat um Hilfe dabei gebeten, einen sicheren Weg für ihre Kinder sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Baustelleneinrichtung an der Niedwiesenstraße 2 so umzugestalten, dass im Umfeld der Baustelle ein sicherer Fußverkehr möglich ist und Falschparken durch große Lkw im Bereich des Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweges nicht mehr auf der Straße möglich ist . Dafür würde sich beispielsweise ein zusätzlicher Zaun anbieten, mit dem ein temporärer Fuß- und Radweg eingerichtet werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1050
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2023, OF 480/9 Betreff: Sicherer Schulweg trotz Baustelle in der Niedwiesenstraße Im Bereich der Kreuzung der Straßen Alt-Eschersheim und Niedwiesenstraße (auf der Höhe Niedwiesenstraße 2) wurde eine Baustelle eingerichtet, die den kompletten Gehweg in Beschlag nimmt und für zu Fuß gehende Menschen ein Ausweichen auf die Straße erforderlich macht. Der hier markierte Fußgänger*innenüberweg grenzt direkt an die Baustelle an und wird nachweislich regelmäßig und auch nach Aufforderung der Ämter, dies zu unterlassen, durch parkende LKW blockiert. Die Niedwiesenstraße wird im Schulwegeplan für den Fuß- und Radverkehr geführt. Anwohnende haben den Ortsbeirat um Hilfe dabei gebeten, einen sicheren Weg für ihre Kinder sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, Der Magistrat wird gebeten die Baustelleneinrichtung an der Niedwiesenstraße 2 so umzugestalten, dass im Umfeld der Baustelle ein sicherer Fußverkehr möglich ist und Falschparken durch große LKW im Bereich der Fußgänger*innenüberquerung nicht mehr auf der Straße parken können. Dafür würde sich beispielsweise ein zusätzlicher Zaun anbieten, mit dem ein temporärer Fuß- und Radweg eingerichtet werden könnte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3693 2023 Die Vorlage OF 480/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 BOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Parallel dazu wird der Ortsvorsteher gebeten, vorab entsprechenden Kontakt mit den zuständigen Ämtern aufzunehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3526 entstanden aus Vorlage: OF 447/9 vom 30.01.2023 Betreff: Umsetzung des iSTEK 2030+ im Ortsbezirk 9: Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4793/19 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Bemühungen seinerseit s in den letzten drei Jahren unternommen wurden, um eine verbesserte städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda zu erwirken. Darüber hinaus wird er gebeten, in Umsetzung des iSTEK-Beschlusses "Leitprojekt: Stadtwerkstatt einrichten und etablieren", der den Magistrat beauftragt, den Fachdialog auch zu regionalen Themen mit der Öffentlichkeit zu stärken, in Kooperation mit den lokalen Expertinnen und Experten des Quartiersmanagements, die zu diesem Thema bereits in einem Austausch mit den Bürgern stehen, zeitnah eine Stadtwerkstatt im Stadtteil Ginnheim zum Thema "Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda" einzurichten. Aus diesem Dialog sollen auch konkrete Projekte und Maßnahmen mit einem Ablaufplan für ihre Umsetzung vorbereitet werden. Im Koalitionsvertrag von GRÜNEN, SPD, FDP und Volt wurde sich darauf verständigt, das Instrument der Stadtteilwerkstätten als Bestandteil einer Weiterentwicklung des iSTEK auf Stadtteilebene durch sogenannte Stadtteilentwicklungskonzepte zur Anwendung zu bringen. Der Magistrat wird daher gebeten, neben der Durchführung einer Stadtteilwerkstatt auch die Erstellung eines solchen Stadtteilentwicklungskonzeptes für Ginnheim zu prüfen. Begründung: Der Auftrag, eine städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda zu verfolgen, wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4793, erteilt. In diesem heißt es unter Ziffer IV.: "Der Magistrat wird beauftragt, die Entwicklung der im integrierten Stadtentwicklungskonzept festgelegten Schwerpunkträume der Stadtentwicklung koordiniert und ressortübergreifend vorzubereiten." Die oben genannte Maßnahme wird als eine von vier Zielvorstellungen für den Schwerpunktraum "Mitte-Nord" genannt. Unter Ziffer VIII. wurde außerdem beschlossen: "Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung in dreijährigem Turnus über den Stand der Umsetzung der Leitprojekte des intergierten Stadtentwicklungskonzeptes sowie über die Realisierung der Zielvorstellungen in den Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung." Dies ist leider bisher noch nicht geschehen und die Bemühungen des Magistrats wurden bisher nicht sichtbar. Ferner wurde der Magistrat mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4793, unter Ziffer III. beauftragt, "die im integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ aufgeführten Leitprojekte und -initiativen umzusetzen." Eines dieser Leitprojekte lautet "Stadtwerkstatt einrichten und etablieren". Dieses Format würde einen guten Rahmen bilden, den Dialog zu oben genanntem Thema zu führen und für die konkrete Umsetzung Fortschritte zu machen. Zu Stadtteilentwicklungskonzepten wurde im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition vereinbart: "Wir werden das iSTEK in einem nächsten großen Entwicklungsschritt unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf die Stadtteile herunterbrechen und dort, wo Projekte anstehen, Stadtteilwerkstätten durchführen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1418 Beratung im Ortsbeirat: 9
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2023, OF 476/3 Betreff: Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, entsprechende Markierung und Schilder einzurichten, die dem Fuß- und Radverkehr eine Umfahrung der Baustelle entlang der Friedberger Landstraße in Richtung Norden, zwischen Mauerweg und Gaußstraße, aufzeigen. Weiterhin soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 20 entlang der Baustelle gelten und eine sichere Einfädelung für den Radverkehr auf die Fahrspur des KfZ-Verkehrs eingerichtet werden. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, in Zukunft den Fuß- und Radverkehr bei Planung und Genehmigung von Baustelleneinrichtungen, die die Nutzung von Radwegen und Bürgersteigen einschränken, stärker zu berücksichtigen, indem klare Handlungsempfehlungen für das Umfahren von Baustellen ausgewiesen werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht in der Art der Einrichtung der Baustelle entlang des betroffenen Bereichs auf der Friedberger Landstraße ein Gefahrenquelle für den Fuß- und Radverkehr. Insbesondere durch die langanhaltende Einschränkung für die Nutzer*innengruppen ist ein klare Handlungsempfehlung zur Umfahrung der Baustelle notwendig. Ein reines Wegfallen der Radspur auf der Friedberger Landstraße lässt Radfahrende vor der Baustelle ratlos zurück. Der KfZ-Verkehr rechnet an dieser Stelle nicht damit, dass er sich die Fahrspur mit dem Radverkehr teilen muss. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 476/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3801 2023 Die Vorlage OF 476/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 447/9 Betreff: Umsetzung des iSTEK 2030+ im Ortsbezirk 9: Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4793/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: zu berichten, welche Bemühungen seitens des Magistrats in den letzten drei Jahren unternommen wurden, um eine verbesserte städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda zu erwirken. Darüber hinaus wird er gebeten, in Umsetzung des ISTEK-Beschlusses "Leitprojekt: Stadtwerkstatt einrichten und etablieren", der den Magistrat beauftragt, den Fachdialog auch zu regionalen Themen mit der Öffentlichkeit zu stärken, in Kooperation mit den lokalen Expert*innen des Quartiersmanagements, die zu diesem Thema bereits einen Austausch mit den Bürgern stehen, zeitnah eine Stadtwerkstatt im Stadtteil Ginnheim zum Thema "Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda" einzurichten. Aus diesem Dialog sollen auch konkrete Projekte und Maßnahmen mit einem Fahrplan für ihre Umsetzung vorbereitet werden. Im Koalitionsvertrag von GRÜNEN, SPD, FDP und Volt wurde sich darauf verständigt, das Instrument der Stadtteilwerkstätten als Bestandteil einer Weiterentwicklung des ISTEK auf Stadtteilebene durch sogenannte Stadtteilentwicklungskonzepte zur Anwendung zu bringen. Der Magistrat wird gebeten, neben der Durchführung einer Stadtteilwerkstatt auch die Erstellung eines solchen Stadtteilentwicklungskonzeptes für Ginnheim zu prüfen. Begründung: Der Auftrag, eine städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda zu verfolgen wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4793 vom 07.11.2019 (ISTEK 2030+) erteilt. In diesem heißt es unter IV: "Der Magistrat wird beauftragt, die Entwicklung der im integrierten Stadtentwicklungskonzept festgelegten Schwerpunkträume der Stadtentwicklung koordiniert und ressortübergreifend vorzubereiten." Die oben genannte Maßnahme wird als eine von vier Zielvorstellungen für den Schwerpunktraum "Mitte-Nord" genannt. Unter VIII. wurde außerdem beschlossen: "Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung in dreijährigem Turnus über den Stand der Umsetzung der Leitprojekte des intergierten Stadtentwicklungskonzeptes sowie über die Realisierung der Zielvorstellungen in den Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung." Dies ist leider bisher noch nicht geschehen und die Bemühungen des Magistrats wurden bisher nicht sichtbar. Ferner wurde der Magistrat mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4793 vom 07.11.2019 unter III. beauftragt, "die im integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ aufgeführten Leitprojekte und -Initiativen umzusetzen." Eines dieser Leitprojekte lautet "Stadtwerkstatt einrichten und etablieren". Dieses Format würde einen guten Rahmen bilden, den Dialog zu oben genanntem Thema zu führen und für die konkrete Umsetzung Fortschritte zu machen. Zu Stadtteilentwicklungskonzepten wurde im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition vereinbart: "Wir werden das ISTEK in einem nächsten großen Entwicklungsschritt unter Beteiligung der Bürger*innen auf die Stadtteile herunterbrechen und dort, wo Projekte anstehen, Stadtteilwerkstätten durchführen." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3526 2023 Die Vorlage OF 447/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3415 entstanden aus Vorlage: OF 717/1 vom 09.01.2023 Betreff: Geh- und Schulweg in der Frankenallee frei halten Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Frankenallee Hausnummer 104 bis 110 wieder frei benutzbar zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen die Baucontainer, die für die Baustelle Frankenallee Hausnummer 98 bis 102 auf dem Gehweg aufgestellt wurden, versetzt werden, zum Beispiel auf die Fahrbahn. Eine temporäre Sperrung der Fahrbahn ist ggf. in Erwägung zu ziehen. Begründung: Auf dem Gelände Frankenallee Hausnummer 98 bis 102 (ehemals Autohaus Gruber) besteht seit Längerem eine Baustelle. Der Gehweg auf der Nordseite der Frankenallee wurde deshalb zunächst direkt vor, dann auch im Umfeld der Baustelle gesperrt. Dieser Gehweg ist ein Schulweg. Um trotzdem einen sicheren Schulweg für die Schulkinder zu ermöglichen, wurde zwischenzeitlich vor der Frankenallee 110 ein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet, der zum Grünstreifen in der Mitte der Frankenallee führte. Im Dezember wurden nun auch vor der Frankenallee Hausnummer 104 bis 110 mehrere Baucontainer aufgestellt, was auch den Gehweg vor diesen Häusern unpassierbar und den Eingang zur Hausnummer 104 unmöglich macht - lediglich ein schmaler Zugang zu den Containern selbst ist noch frei. Da die Positionierung der Baucontainer zudem eine Sichtbehinderung darstellte, wurde der seit Sperrung des Gehwegs auf der Nordseite eingerichtete temporäre Fußgängerüberweg entfernt; statt die Sichtbehinderung zu entfernen, wurde der Überweg entfernt. Stattdessen wurde ein temporärer Überweg an der Kreuzung Kriegkstraße/Frankenallee markiert. Die aktuelle Situation führt dazu, dass für direkt Anwohnende und Schulkinder der Gehweg auf der Nordseite der Frankenallee nun mindestens für den Bereich der Hausnummer 94 bis 110 gesperrt/unpassierbar geworden ist. Der Unmut und die Empörung der Anwohnenden über die Einschränkungen des öffentlichen Raums und des Fußverkehrs aufgrund der Baustellenarbeit ist groß, da sie als unverhältnismäßig wahrgenommen werden. Für Anwohnende und Schulkinder, die dennoch den gewohnten, nunmehr entfernten Überweg kreuzen oder z. T. sogar direkt an der Baustelle entlanglaufen, entstehen darüber hinaus zudem gefährliche Situationen. Vor dem Hintergrund der ohnehin geplanten Umgestaltung der Frankenallee und des allgemeinen Wunsches nach Verkehrsberuhigung sollte die Maßgabe sein, bei der Lösung der Konfliktsituation konsequent "von innen nach außen" zu denken, also zuerst die Belange der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und erst sekundär die des motorisierten Verkehrs in den Blick zu nehmen. Die Expertinnen und Experten des ASE sollten die Situation prüfen, neu bewerten und konsequent von den schwächsten Verkehrsteilnehmenden her denken. Foto: Daniela Mehler-Würzbach Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 886 Aktenzeichen: 66-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 717/1 Betreff: Geh- und Schulweg in der Frankenallee freihalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Frankenallee 104-110 wieder frei benutzbar zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen die Baucontainer, die für die Baustelle Frankenallee 98-102 auf dem Gehweg aufgestellt wurden, versetzt werden, zum Beispiel auf die Fahrbahn. Eine temporäre Sperrung der Fahrbahn ist ggf. in Erwägung zu ziehen. Begründung: Auf dem Gelände Frankenallee 98-102 (ehemals Autohaus Gruber) besteht seit längerem eine Baustelle. Der Gehweg auf der Nordseite der Frankenallee wurde deshalb zunächst direkt vor, dann auch im Umfeld der Baustelle gesperrt. Dieser Gehweg ist ein Schulweg. Um trotzdem einen sicheren Schulweg für die Schulkinder zu ermöglichen, wurde zwischenzeitlich vor der Frankenallee 110 ein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet, der zum Grünstreifen in der Mitte der Frankenallee führte. Im Dezember wurden nun auch vor der Frankenallee 104-110 mehrere Baucontainer aufgestellt, was auch den Gehweg vor diesen Häusern unpassierbar und den Eingang zur Hausnummer 104 unmöglich macht - lediglich ein schmaler Zugang zu den Containern selbst ist noch frei. Da die Positionierung der Baucontainer zudem eine Sichtbehinderung darstellte, wurde der seit Sperrung des Gehwegs auf der Nordseite eingerichtete temporäre Fußgängerüberweg entfernt: statt die Sichtbehinderung zu entfernen, wurde der Überweg entfernt. Stattdessen wurde ein temporärer Überweg an der Kreuzung Kriegkstraße/Frankenallee markiert. Die aktuelle Situation führt dazu, dass für direkt Anwohnende und Schulkinder der Gehweg auf der Nordseite der Frankenallee nun mindestens für den Bereich Nr. 94-110 gesperrt/unpassierbar geworden ist. Der Unmut und die Empörung der Anwohnenden über die Einschränkungen des öffentlichen Raums und des Fußverkehrs aufgrund der Baustellenarbeit ist groß, da sie als unverhältnismäßig wahrgenommen werden. Für Anwohnende und Schulkinder, die dennoch am gewohnten, nunmehr entfernten Überweg kreuzen oder z.T. sogar direkt an der Baustelle entlanglaufen, entstehen darüber hinaus zudem gefährliche Situationen. Vor dem Hintergrund der ohnehin geplanten Umgestaltung der Frankenallee und des allgemeinen Wunsches nach Verkehrsberuhigung sollte die Maßgabe sein, bei der Lösung der Konfliktsituation konsequent "von innen nach außen" zu denken, also zuerst die Belange der Fußgänger*innen und erst sekundär die des motorisierten Verkehrs in den Blick zu nehmen. Die Expert*innen des ASE sollten die Situation prüfen, neu bewerten und konsequent von den schwächsten Verkehrsteilnehmenden her denken. Foto: Daniela Mehler-Würzbach Antragsteller: LINKE. Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3415 2023 Die Vorlage OF 717/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Parteien: LINKE., Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2022, OF 343/11 Betreff: Erwerb des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Stadtentwicklung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, sich an dem zweistufigen Bieterverfahren im Verkaufsprozess um das 43,6 Hektar große Areal an der Hanauer Landstraße zu beteiligen und das Areal zu erwerben. Der Erwerb dieses Geländes bietet eine einmalige Chance für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung dieses Geländes im Osten von Frankfurt. Begründung: Wie aus der Presse am 20.10.22 zu erfahren war, startet das zweistufige Bieterverfahren um den Industriepark Fechenheim bereits im November 2022. Der Stadt Frankfurt bietet sich hier die einmalige Chance, durch den Erwerb dieser Fläche eine nachhaltige Stadtentwicklung zu planen und umzusetzen sowie die Voraussetzungen hierfür festzulegen. Dies wäre die konsequente Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtpolitik, welche mit dem Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" startete und mit dem Erwerb des Industrieparks Fechenheim gefestigt und vertieft werden würde. Das Konzept könnte als ein Leuchtturmprojekt wirken, auch über Hessen hinaus. Die Stadt Offenbach hat vor einiger Zeit das ehemalige Allessa-Industriegelände in Offenbach erworben und nun die Möglichkeit mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" von Bund und Land, das bisherige Gelände in einen modernen und nachhaltigen Innovationscampus umzuwandeln. Dies könnte auch als Beispiel für das Industriegebiet in Frankfurt-Fechenheim dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 343/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2022, OF 567/5 Betreff: Sperrung Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er kurzfristig mit folgenden Maßnahmen die Umgehung bzw. Umfahrung der Baustelle vor dem Ikonenmuseum erleichtern kann: - Hinweisschild, dass die Querung des kleinen Platzes zwischen Walter-Kolb-Straße und Brückenstraße vorübergehend über den Fußweg der Elisabethen- und Brückenstraße erfolgen muss, - provisorische Abdeckung der Streuscheiben der aus diesem Grund funktionslos gewordenen Fußgängerampel über die Elisabethenstraße, - provisorische Montage eines Grünpfeils für den Radverkehr (Zeichen 721) an der Rechtsabbiegeampel von der Elisabethenstraße in die Walter-Kolb-Straße, - Hinweisschild speziell für den Radverkehr über die Umfahrung via Walter-Kolb-Straße. Begründung: Fußgängerinnen tappen über die Grünfläche, weil der gewohnte Weg durch die Baustelle gesperrt wurde. Der dichte Bewuchs lässt keine alternative Wegführung über die Grünfläche zu. Eine ordentliche Ausweisung der Verkehrsführung über die Elisabethenstraße soll den Fußverkehr unterstützen. Da die Fußgängerüberführung wegen der Baustelle funktionslos geworden ist, braucht zumindest der Radverkehr vor dem Überweg nicht bei Rotlicht zu warten. Die Weiterfahrt bei entsprechender Vorsicht kann mit dem Grünpfeil erlaubt werden. Die Baustellensicherung wurde offenbar am Schreibtisch entworfen, ohne zu berücksichtigen, wie die Verkehrsteilnehmer tatsächlich ihre Wege wählen. Die Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum war auch vor Einrichtung der Baustelle für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, wurde aber intensiv vom Radverkehr genutzt. Das ist bei der Erstellung der Baustellenabsicherung wohl nicht aufgefallen, zumal das kurze Straßenstück nicht im Radwegnetz enthalten ist. Leider sind es Radfahrende gewohnt, dass ihre Wege an Baustellen unvermittelt enden. Sie wählen dann die nächstliegende Umfahrung, die häufig, wie hier, über Fußwege führt. Dem Ortsbeirat liegt eine Beschwerde aus der angrenzenden Krabbelstube über diese verbotene und gefährliche Fahrweise vor. Es ist daher erforderlich eine Umfahrung auszuschildern, so wie es für den Kraftfahrzeugverkehr eine Selbstverständlichkeit wäre. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 567/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 549 2022 Die Vorlage OF 567/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 358/10 Betreff: Renaturierungsmaßnahmen an der Main-Weser-Bahn-Baustelle in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die vielfältigen Eingriffe in den Grüngürtel an der Main-Weser-Bahn-Baustelle in Berkersheim, insbesondere im Bereich der Niddabrücke der B3 und an der Harheimer Brücke baldmöglichst beseitigt werden können und wie sichergestellt werden kann, dass keine bleibenden Schäden entstehen. Begründung: Entgegen den ursprünglichen Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss haben sich in den angesprochenen Gebieten zwischenzeitlich massive Veränderungen in höchst sensiblen Bereichen der Schutzgebiete des Grüngürtels ergeben. Insbesondere im Bereich der Niddabrücke der B3 sind massivste Stützwände, die dringend begrünt werden müssen, sowie massive Aufschüttungen, die bis ans unmittelbare Niddaufer reichen und teilweise Schotter bis ans Ufer verbracht haben, ein massives Problem für die Renaturierung. Auch die anschließenden, für Baustelleneinrichtungen genutzten Flächen und der Bahndamm selbst, der offensichtlich nur mit einer Grasmatte belegt werden soll, stellen eine große Herausforderung für die Renaturierung dar. Das Gleiche gilt, für die nun ebenfalls für Baustelleneinrichtungen genutzte Fläche an der Harheimer Brücke. Hier ist zwar unter der großräumigen Schotterung ein Fließ ausgebracht, allerdings werden auf dieser Fläche große Halden von Schotter gelagert, die zu einer massiven Verdichtung des Bodens in diesem sensiblen Uferbereich führen müssen. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, zeitnah über die Renaturierungsmaßnahmen zu informieren, die so nach dem Planfeststellungsbeschluss nie notwendig geworden wären, und diese, bevor die Bahn das Gelände verlässt, vollständig abzuschließen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2476 2022 Die Vorlage OF 358/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 510/1 Betreff: Kürzere Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger - Verkehrsführung an der Baustelle Spardabank-Tower soll Belange aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer berücksichtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Belange von Fußgänger*innen bei der Einrichtung von Baustellen zu beachten. Bei der Baustelle für den Spardabank-Tower an der Europa-Allee soll der rechte Fahrstreifen für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen freigegeben werden. Zudem sollen die vorderen Frankfurter Hütchen demontiert und der nun kombinierte Fuß-/Radweg ohne Stolperfallen eingerichtet werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Baustellenzufahrt auch über die Straße der Nationen und das Messegelände eingerichtet werden kann, so dass Fuß- und Radweg an der Europa-Allee uneingeschränkt genutzt werden können. Begründung: Die Anlieferung der Baustelle für den Spardabank-Tower erfolgt zurzeit über die Europa-Allee, die Fahrzeuge fahren unterhalb der Emser Brücke auf das Gelände. Zu diesem Zweck wurde der Fußweg gesperrt und der Radweg auf die rechte Fahrspur stadtauswärts verlegt. Fußgänger*innen müssen nun vor der Brücke die Europa-Allee queren und können auf Höhe Parigot / Deutsche Bahn die Europa-Allee erneut queren. Für Menschen, die nicht so gut zu Fuß sind, erhöht sich die Gehzeit stark, da bis zu fünf Ampelphasen statt der bisherigen einen Ampelphase für die beiden zusätzlichen Querungen benötigt werden können. Die bisherige Trennung des Radstreifens durch Frankfurter Hütchen kann vor allem bei Dunkelheit zu einer Gefährdung führen, da sie schlecht zu sehen sind. Auch die Warnbaken und Absperrgitter stehen teilweise auf dem Weg und verengen diesen unnötig. Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2428 2022 Die Vorlage OF 510/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2022, OF 518/6 Betreff: Baumaßnahmen besser im Frankfurter Westen abstimmen (z. B. erneut laufende Baumaßnahme an der Michaelstraße 45 bis 71) In mehreren Fällen ist im Gebiet des Frankfurter Westens zu beobachten, dass nach großflächig angelegten Baumaßnahmen (z.B. Straßen und Gehwegsanierungen) kurze Zeit darauf an gleicher Stelle erneute Bauarbeiten (wiederholtes aufbaggern von zuvor sanierten Straßen und Gehwege) ausgeführt werden. Diese Handhabung führt in vielen Fällen (wie zum Beispiel bei der derzeit beidseitig durchgeführten Baustelle in der Michaelstr. 45-71) dazu, dass jedes Mal erneut ein entsprechendes Haltverbot eingerichtet werden muss. Diese Maßnahmen führen für die Anwohnerinnen und Anwohner mehrmals hintereinander zu einer Verschärfung der Parkplatzproblematik im Umkreis des Baustellengebietes. Den Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende damit zusammenhängende Fragstellung zu beantworten: Kann bei zukünftigen Sanierungen im Frankfurter Westen besser sichergestellt werden, dass über die Sanierung hinaus anfallende zukünftige Arbeiten bereits bei Straßen-, Gehwegsanierungen miteinbezogen werden können, um eine weitere Belastung der an der Baustelle beeinträchtigten Anwohnerschaft zu vermeiden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 435 2022 Die Vorlage OF 518/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 427/1 Betreff: Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungen transparent kommunizieren Vorgang: V 198/21 OBR 1; ST 378/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Bezug auf ST 378 folgendes umsetzen zu lassen: 1. Bei Anträgen auf Sondernutzung soll künftig der Behinderten-beauftragte eingebunden werden. 2. Über ein Portal sollen alle Verkehrszeichenpläne von Baustellen den Bürger*innen öffentlich zugänglich gemacht werden. 3. Die Kontrolle von Baustellen durch die Verkehrspolizei soll eine höhere Priorität erhalten, um mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Dazu sollen Mängel auch konsequent mit Bußgeldern geahndet werden. 4. Die Stadt Frankfurt soll bei Bürger*innenbeschwerden eine schnelle Reaktion auf Baustellenmängel gewährleisten und die Prozesse hierfür zusammen mit der Verkehrspolizei verbessern, damit Baustellenmängel standardmäßig innerhalb eines Tages behoben werden können. Begründung: Zu 1.) Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung verlangt bei jedem Eingriff in den Straßenraum die Einbindung der "Straßenverkehrsbehörde" sowie der "Polizei". Frankfurt scheint dem nicht in dieser Form nachzukommen. Die vielen Mängel an Baustellen im Ortsbezirk, die vorrangig den Nahverkehr nachteilig betreffen, könnten vermieden werden, wenn neben der Straßenbehörde eine weitere Institution (hier: den Behindertenbeauftragten) auf korrekte Verkehrswege achtet - zumal dies ja von der Verwaltungsvorschrift nun auch explizit gefordert ist. Leider ist es bei Frankfurter Baustellen der Fall, dass häufig die Gehwege und Radstreifen viel zu eng sind und nicht annähernd den empfohlenen Richtwerten entsprechen. Dies ist in einem Ortsbezirk mit einem hohen Anteil älterer und jüngerer Menschen, sowie mit vielen gehbehinderten Menschen ein untragbarer Zustand. Gehwege und Flächen für den Radverkehr bei Baustellen sind so zu gestalten, dass sie gefahrlos benutzbar sind und Priorität vor dem motorisierten Verkehr haben. Zu 2.) Für jede Baustelle gibt es Verkehrszeichenpläne. In der Vergangenheit war es für BürgerInnen oft schwer, die Verkehrszeichenpläne einzusehen. Dazu musste man nach längeren Diskussionen das Amt aufsuchen. Für diese Zurückhaltung von Informationen gibt es jedoch im Kontext einer transparenten, digitalen Stadt keinen Grund. Verkehrszeichenpläne sollen zukünftig über ein Portal abrufbar sein und bis dahin per Email anforderbar sein. Im Übrigen wäre dies auch eine Verbesserung für die Arbeit der Verkehrspolizei, wenn die Pläne öffentlich einsehbar und abrufbar sind. Ohne dies sind gar keine effizienten Kontrollen von Baustellen möglich. Hierzu bietet es sich an, den vollständigen Genehmigungsprozess für Baustellen komplett in einem Workflow zu digitalisieren. Zu 3.) Der Ortsbezirk 1 ist durch eine hohe Dichte an Menschen und viel Verkehr geprägt. Wenn im Ortsbezirk daher eine Baustelle eingerichtet wird, dann kann man eine korrekte Umsetzung erwarten. Mündlicher Verwarnungen bedarf es nicht, denn bei der Dichte sollte es selbstverständlich sein, dass jederzeit die Baustelle korrekt abgesichert ist. Die Stadt Frankfurt soll mit aller Konsequenz die geltenden Regeln durchsetzen. Zu 4.) Gemäß Erfahrungen von BürgerInnen dauern die Kontrolle von Baustellen und die Behebung der Mängel zu lange - regelmäßig mehrere Tage. Jeder Mangel muss nach der Meldung umgehend im Rahmen des normalen Ablaufs von der Verkehrspolizei in Augenschein genommen werden und notfalls behoben werden. Für Baustellenmängel muss die gleiche Priorisierung wie bei Ampelschäden gelten. Ein Negativbeispiel sind hierbei die Baustellen rund um den Güterplatz, die monatelang Mängel aufwiesen, obwohl dort regelmäßig BürgerInnen die Mängel gemeldet haben als auch dass dort regelmäßig die Verkehrspolizei entlangfährt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.10.2021, V 198 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 378 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2023 2022 Die Vorlage OF 427/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2022, OF 353/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 13 Stadtplanung Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Vorplatz am Frauenhoftor neugestalten und bepflanzen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Neugestaltung des Vorplatzes am Frauenhoftor in den neu zu beschließenden Haushalt 2022 einzustellen. Begründung: Der Vorplatz des Frauenhoftores ist seit Jahren ein trostloser und ungepflegter Ort. Er wirkt kalt, unattraktiv und nicht einladend. Das Frauenhoftor ist als historisches Gebäude eine der wenigen vollständig erhaltenen Barockanlagen in Frankfurt. Deshalb bittet der Ortsbeirat den Magistrat, diesen historischen Platz so umzugestalten, dass sich Menschen dort wieder gerne treffen und aufhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 353/5 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 358/1 Betreff: Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Baustellenverkehr, der durch den Abriss des Altgebäudes und den Bau des neuen Central Business Tower (CBT) an der Neuen Mainzer Ecke Junghofstraße entsteht, für alle Verkehrsteilnehmer sicher zu gestalten. Insbesondere soll geprüft werden, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können, so dass die Anfahrt über die Junghofstraße erfolgen kann und die Ausfahrt über die Neue Mainzer Straße erfolgt. Sollte dies nicht möglich sein, soll als zweites geprüft werden, ob die Ausfahrt an der Junghofstraße nur nach rechts erfolgen kann. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde der Central Business Tower und die dafür notwendigen Straßensperrungen auf der Neuen Mainzer Straße und der Junghofstraße vorgestellt. Nach Rückfrage bei der CBT Baustellenkommunikation zur genauen Verkehrsführung des Baustellenverkehrs wurde gesagt, dass der abfahrende Verkehr links auf die Junghofstraße in Richtung Mainzer Landstraße geführt werden soll. Dies sei mit dem Straßenverkehrsamt so abgestimmt. Gegenüber der Ausfahrt werden die gegenläufigen Fahrspuren der Junghofstraße durch niedrige Schwellen voneinander getrennt. Das bedeutet, dass der Baustellenverkehr zunächst einige Meter gegen die Fahrtrichtung auf die Junghofstraße abbiegen muss, bevor er auf die richtigen Fahrspuren schwenken kann. Auf der Junghofstraße wurde vor der Kreuzung mit der Neuen Mainzer die rechte Fahrspur und die Fußgängerüberwege gesperrt. Die gerade zum Berufsverkehr ohnehin von Rückstau gekennzeichnete Kreuzung wird also noch enger. Nun sollen bei Rückstau auch noch LKW in entgegengesetzte Fahrtrichtung ausfahren. Dies erscheint ohne weiteres Eingreifen in den Verkehr kaum möglich. Daher ist zu überlegen, ob Zu-und Ausfahrt gedreht werden können. Anliefernde LKWs bzw. leere für den Abtransport von Bauschutt und Erdmassen könnten über die Mainzer Landstraße und die Junghofstraße aufs Gelände kommen und über die Neue Mainzer Straße wieder abfahren. Hier könnten sie problemlos links in die Junghofstraße abbiegen. Die hätte den Vorteil, dass LKWs nicht unnötig innerhalb Anlagenrings über Neue Mainzer, Junghofstraße Richtung Rossmarkt oder durch die Hochstraße fahren müssen. Zudem können Radfahrer geschützt werden, da diese auf der Neuen Mainzer Straße eher auf der rechten Spur unterwegs sind und weniger stark von abbiegenden LKWs betroffen sind als auf der Junghofstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 28 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Antragstenor der Vorlage OF 358/1 um den folgenden Wortlaut zu ergänzen: "Zudem ist im Baustellenbereich ein baulich abgetrennter Radweg vorzusehen." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1830 2022 1. Dem Änderungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 358/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung) 2. Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 325/1 Betreff: Bürgerinnen und Bürger umfassend beteiligen - Ortstermin zum Bebauungsplan B 938 Interconti Hotel im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bürger*innen im Bahnhofsviertel und die Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräte zu einem Ortstermin am Hotel Intercontinental noch vor der zweiten Offenlage des Bebauungsplanes B938 einzuladen unter Teilnahme von Vertreter*innen des Stadtplanungsamtes. Dabei soll unter Anderem die praktisch nicht stattgefundene Bürger*innenbeteiligung der im Bahnhofsviertel Betroffenen nachgeholt werden. Begründung: Die vorgeschriebene Bürger*innenbeteiligung hat lediglich über einen Aushang in den Ortsbeiratsschautafeln und über die Homepage des Stadtplanungsamtes stattgefunden. Das Stadtplanungsamt ist hingegen nicht aktiv auf die Betroffenen im Bahnhofsviertel zugegangen, z.B. mittels Handwurfzetteln in Briefkästen oder anderer geeigneter Formate. Somit hatten die Betroffenen bisher nur sehr wenig Gelegenheit, Ihre Bedenken und Verbesserungsvorschläge fristgerecht einzureichen. Vielmehr ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan des Investors Aroundtown erst durch die Nachfragen im Ortsbeirat und das darauf folgende mediale Echo ins Zentrum der Aufmerksamkeit vieler Menschen geraten. Auch Anwohnende und ein beträchtlicher Teil der Architektenschaft haben ihre Bedenken bereits geäußert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1594 2022 Die Vorlage OF 325/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 352/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 13 Stadtplanung Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Gestaltung des Areals Oberforsthaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2022 werden ausreichend Mittel für die Sanierung des bestehenden Gebäudes und des Areals insgesamt am Oberforsthaus eingestellt. Die Maßnahmen sollen zu einer Nutzung für die breite Bevölkerung führen. Begründung: Nach dem jüngsten Brand in der Remise des ehemaligen Oberforsthauses fragt sich die Bevölkerung, wann es endlich endgültige Planungen zum gesamten Areal geben wird. Alle Gespräche mit Investoren sind bisher gescheitert. Das Denkmalamt geht auch nach dem Brand davon aus, dass das bestehende Gebäude weiterhin saniert werden kann (FNP vom 07.08.2021). Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, konkrete Pläne für eine eigene Nutzung aufzunehmen und das Gebäude zu sanieren. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 182 2022 Die Vorlage OF 352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Auf dem Fußgängerüberweg Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße parkt ständig ein Auto trotz Halteverbotsschild. Ein Zebrastreifen wäre hier angebracht und würde das verhindern. Auch ein größeres Halteverbotsschild wäre wichtig.
Zum friedlichen und fröhlichen Miteinander zwischen Erwachsenen, Kindern und Hund wäre eine eingezäunte Hundewiese hinter der Liesel-Oestreicher-Schule wunderbar. Diese dient auch als sozialer Treffpunkt und geordnetes Rennen und Spielen ohne Leine im Stadtteil. Viele Anwohner erfreuten sich über die Idee im Gespräch.
Nachdem in Dresden der Brückeneinsturz nur durch völliges Glück keine Menschenleben, gefordert hat, aber schon seit 2021 durch den Brücken-TÜV (Note 3,4 = nicht ausreichend, schnellstmögliche Sanierung) eine Sanierung als notwendig erachtet wurde, stelle ich mir die Frage:
Ich habe bei meinem letzten Ferienaufenthalt in Südfrankreich in einem ganz normalen Wohnviertel mit Mehrfamilienwohnblocks eine bemerkenswerte Anlage gesehen und abfotografiert. Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Kompostieranlage, bestehend aus 4 Kisten, "Composteur de Quartier" genannt. Die Kisten sind jeweils mit einem Vorhängeschloss versehen, so dass nur die Bewohner der einbezogenen Haushalte Zugriff haben. Die Kisten enthalten 1. das Trockensubstrat, das auf den Biomüll gestreut wird , 2. den Biomüll, 3. (leider reicht mein Französisch hierfür nicht aus), 4. den Humus, den man entnehmen kann für seine Blumentöpfe, also für den Hausgebrauch. Genauere Auskunft bekommt man bei der Stadt St. Jean de Luz, villedurable@saintjeandeluz.fr
Hintergrund und Motivation
Es wurde wegen einer Baustelle die Endhaltestelle des 53 Bus in die untere Kettelerallee verlegt. Das war gut, da der Bushalteplatz in der Saalburgstraße, viel zu klein ist. Die Bewohner dort begrüßten dies auch, da weniger Gestank und Lärm vor der Tür war. Geht das nicht auf Dauer?
Im Europaviertel fehlt eine gute Einkaufsquelle für hochwertige Lebensmittel (am besten vom deutschen Bauern). Wo man auch frühstücken und/oder Kaffee trinken kann. Ich denke das wäre auch ein schöner Platz für das Europaviertel um sich zu treffen, einzukaufen und gleichzeitig die Lebensqualität der Bewohner zu erhöhen.
Trinkbrunnen aktivieren. Der Brunnen sollte wieder in Betrieb genommen werden.
In Frankfurt könnte die Einführung von Flächen für Tiny Häuser als innovativer Schritt in Richtung einer nachhaltigen Stadtentwicklung betrachtet werden. Diese kleinen, effizienten Wohnlösungen bieten nicht nur eine alternative Art des Wohnens, sondern auch eine Möglichkeit, städtischen Raum intelligent und umweltbewusst zu nutzen. Durch ihre geringe Größe und die Möglichkeit, auf begrenztem Raum flexible Lebensräume zu schaffen, können Tiny Häuser zur Verdichtung der Stadt beitragen, ohne dabei auf Lebensqualität zu verzichten. Darüber hinaus unterstützen sie eine Lebensweise, die sich bewusst auf das Wesentliche konzentriert und den ökologischen Fußabdruck der Bewohner minimiert. Indem Frankfurt solche Flächen ausweist, könnte die Stadt ein Zeichen setzen und Vorreiter für eine moderne und nachhaltige Urbanität werden, die sowohl dem wachsenden Bedürfnis nach individuellem Wohnraum als auch den Anforderungen an den Schutz der Umwelt gerecht wird.
Wasserstoffstraßenbahn in Frankfurt, die auf den Gleisen der Hafenbahn am Mainkai verläuft, könnte wie folgt aussehen:
Im Radius von 500m mindestens einen öffentlichen Trinkwasserspender. Besonders am Main zwischen der Friedensbrücke und der Osthafenbrücke beidseitig (Innenstadt / Sachsenhausen) sowie in den Parks
Mülleimer am Parkplatz /Parkbank. Schon wenn man den Müll in einen Eimer entsorgen könnte als das die Leute ihren Müll in den Wald werfen.
1. Sitzplätze Vielfältige Sitzmöglichkeiten: Installiere verschiedene Sitzgelegenheiten wie Bänke, Liegestühle und Picknicktische. Einige Bänke können halbkreisförmig angeordnet werden, um soziale Interaktionen zu fördern. Bewegliche Möbel: Ergänze fest installierte Sitzplätze mit beweglichen Stühlen und Tischen, damit die Nutzer ihre Sitzplätze nach Bedarf anpassen können.
Nach der letzten Wahl wurde den Bürgern die Vision einer Smart City versprochen. Diese Vision beinhaltete eine Verbesserung der Lebensqualität durch den Einsatz moderner Technologien, die Effizienzsteigerung städtischer Dienstleistungen und die Förderung nachhaltiger Entwicklungsziele. Leider sind seit der Wahl keine signifikanten Fortschritte zu verzeichnen. Dieser Bericht erläutert, was mit einer Smart City alles möglich ist, welche Maßnahmen konkret umgesetzt werden könnten und analysiert die Gründe für die bisherige Untätigkeit.
Eine Rubrik für die Meldung von falsch abgestellten Fahrrädern und E-Rollern einrichten
Einige Bundesstraßen rund um den Flughafen sind als Kraftfahrstraßen ausgezeichnet und fordern daher eine Mindestgeschwindigkeit des Fahrzeugs von 60km/h. Elektrisch betriebene Leichtkraftfahrzeuge sind - insbesondere im städtischen und stadtnahen Bereich - eine Alternativ zu herkömmlichen Kraftfahrzeugen. Insbesondere zeichnen sich Leichtkraftfahrzeuge durch ein sehr geringes Gewicht aus, was sie besonders energiesparsam macht. Das Erreichen des Frankfurter Flughafens stellt Leichtkraftfahrzeugbesitzer jedoch vor Probleme, da die kürzesten Wege als Kraftfahrzeugstraßen ausgezeichnet sind und große Umwege zu fahren sind. Durch Änderung der Freigabe in eine "nur für den motorisierten Verkehr" erlaubte Straße kann dies gelöst werden. Für diese Änderungen vorgeschlagene - durchweg vierspurig ausgebaute - Teilstrecken sind folgende: * B40 zwischen Seckbach und Flughafen * B43 zwischen Stadion und Flughafen
Da ich selbst ins Fitnessstudio gehe, ist mir aufgefallen, dass Unmengen an Strom eingespart werden kann, indem Fitnessstudios vor allem bei Kardiogeräten die entstehende Bewegungsenergie, die man beim Laufen auf dem Laufband oder dem Fahrrad verbraucht, gut in andere Energieformen umwandeln kann und sein Gym damit mit selbst gelaufener bzw. produzierter Energie versorgen könnte. Dabei wächst der Trend in Frankfurt mit neuen Fitnessangeboten und die meisten Cardio Geräte sind dummerweise selbst an einem Stromanschluss angeschlossen. Das finde ich etwas ironisch. Ich weiß, es ist schwer so ein Projekt anzugehen, aber so könnte man unsere verbrauchte Energie an einem Gerät wenigstens noch effizient nutzen! Und nach dem Sport würde man sich dann doppelt gut fühlen ( wegen den verbrauchten Kalorien und dem Beitrag an der Nachhaltigkeit).
Wir bitten um einen Spielplatz für Kleinkinder sowie Geschwisterkinder im neuen Neubaugebiet am Osthafen hinter dem Ostbahnhof. Unseren Kleinkindern kann man keine längeren Fußstrecken zumuten, da diese mit den Schlafzeiten, Stillzeiten und Unwetter kollidieren. Es muss bitte ein Spielplatz kleinkindgerecht, am besten mit mind. 2 Babyschaukeln, Plattform, sowie Sandkasten und Rutsche uvm., für die Anwohnerfamilien in das Viertel gebaut werden ( Fußstrecke von max. 5 Minuten). Die Kitaspielplätze die es hier gibt, dürfen leider nicht öffentlich durch Anwohnerfamilien genutzt werden. Der Hafenpark am Main bei der EZB ist leider nicht für Kleinkinder geeignet. Auf der Ferdinand-Happ-Straße 19 wäre Platz gewesen, aber da stehen Bäume umzingelt von Dekosteinen. Am EZB Park wäre auch mehr als genug Platz, so könnten Familien auch ihren größeren Kindern etwas bieten, wenn es eben dort auch ein Spielplatz für Kleinkinder gäbe, wäre das eine win/win Lösung.
Wir haben ein großes Problem mit freilebenden Streunerkatzen. Die Stadt Frankfurt überlässt die Lösung des Problems den Tierschutzorganisatoren. Diese kümmern sich ehrenamtlich in Ihrer Freizeit trotz Vollzeitjob um das Einfangen und kastrieren dieser Streuner. Lieber Dezernent der für dieses Problem zuständig ist bitte erlassen Sie endlich die seit Jahren geforderte Katzenschutzverordnung. Wenn die Stadt Frankfurt schon nicht die Kosten für die Kastration der Streuner übernimmt ist das Mindeste eine Rechtssicherheit für die Tierschützer zu schaffen. Ohne Katzenschutzverordnung besteht die Gefahr einer Anzeige wenn ein vermeintlicher Streuner kastriert wird und dann in sein Nachhause operiert zurück kommt. Aktuell steht immer noch eine Entscheidung an. Ich hoffe sehr dass die Stadt Frankfurt Verantwortung übernimmt und die Katzenschutzverordnung endlich umgehend erlässt. Eine finanzielle Unterstützung durch Übernahme der Kastrationskosten wäre ebenfalls super. Geld aus der Hundesteuer ist ja vorhanden
Auf der Hedderichstraße in Sachsenhausen, auf Höhe des Depot-Parkhauses auf der einen und der Easy Apotheke auf der anderen Seite, bestehen erhebliche Verkehrsprobleme. Häufig blockieren dort stehende Straßenbahnen die Sicht und den Weg für Fußgänger, die die Straße überqueren möchten. Zusätzlich behindern haltende Liefer-LKWs die Durchfahrt, während Paketzusteller regelmäßig keine Parkplätze finden. Veraltete Straßenbahnschienen und extrem schlechter Straßenzustand verschlimmern diese Probleme weiter und stellen eine besondere Gefahr für Fußgänger dar – darunter ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen, sowie Eltern mit Kinderwagen, Kinder und auch Radfahrer.
Die Waldschulstraße ist eine zu fast allen Tageszeiten stark befahrene Straße, die von vielen Rasern mit hochmotorisierten Fahrzeugen (auf 4 und 2 Rädern) gerne als Mini-Rennstrecke missbraucht wird. Das ist gefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer - insbesondere aber für Kinder auf ihren tägliche Wegen zu den naheliegenden Kitas und Schulen und Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus macht das starke Beschleunigen und Abbremsen zu allen Tageszeiten echt viel Krach. Es nervt!! Die Vorgabe Tempo 30 und damit verbundene feste oder mobile Blitzer oder Kontrollen, die die Einhaltung des Tempolimits monitoren, ist das, was es aus meiner Sicht braucht.
Man bekommt so schlecht Termine bei den Bürgerämtern, deswegen sollte man sie länger öffnen.
Die Einführung einer City-Maut in Frankfurt am Main wäre sinnvoll, da sie mehrere wichtige Probleme angehen könnte. Zunächst einmal könnte sie dazu beitragen, die Verkehrsbelastung in der Innenstadt zu reduzieren, was zu weniger Staus, geringerer Luftverschmutzung und einer insgesamt angenehmeren Umgebung für Fußgänger führen würde. Darüber hinaus könnte eine City-Maut zusätzliche Einnahmen für die Stadt generieren, die für die Verbesserung der Infrastruktur, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und andere wichtige städtische Projekte verwendet werden könnten. Schließlich könnte die Einführung einer City-Maut dazu beitragen, das Bewusstsein für umweltfreundliche Verkehrsmittel zu schärfen und die Bürger dazu zu ermutigen, vermehrt auf alternative Transportmöglichkeiten wie den öffentlichen Nahverkehr, Fahrräder oder Fußgänger umzusteigen. Insgesamt könnte die Einführung einer City-Maut dazu beitragen, Frankfurt am Main zu einer saubereren, effizienteren und lebenswerteren Stadt zu machen.
Man sieht sehr oft, dass die städtischen Mülleimer mit den sperrigen Pizzakartons verstopft sind. Sie sind zu groß für den normalen Straßenmülleimer. Die Folge ist, dass die Mülleimer überquellen, obwohl eigentlich noch Platz für Müll wäre oder die Kartons landen daneben. Die Lösung wäre, an Mülleimern, insbesondere in der Nähe von Pizzerien, eine Ablagefläche/-box für die Kartons anzubringen für ein sauberes Frankfurt.
Der Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen.
Neues Fach : Verantwortung , Umwelt und Naturschutz
In Deutschland sind 2023 3100 Menschen am Hitzetod gestorben.
Es sollte überlegt werden, ob es nicht sinnvoller ist, statt eines neuen Fernbahntunnels den Hauptbahnhof auf Höhe der Camberger Brücke als neuen Durchgangsbahnhof zu entwickeln. An dieser Stelle treffen schon heute alle Zugverbindungen aufeinander. Ähnlich wie in Berlin könnte hier ein Bahnhof mit mehreren Ebenen und kurzen Umstiegen entstehen, bei dem sich die Fahrwege kreuzen können. Die Anbindung an die Innenstadt könnte durch eine zusätzliche Ring S-Bahn effizient gewährleistet werden. Der derzeitige Hauptbahnhof könnte ein Teil der derzeitigen Gleise behalten, um als Endstation für einige Regionalbahnen zu fungieren. Der restliche Teil des derzeitigen Hauptbahnhofs könnte wie der Gare Maritim in Brüssel zukunftsorientiert umgestaltet werden. Einige der südlichen Gleise könnten zurückgebaut werden, sodass an der Mannheimer Straße eine neue Hochhausmeile mit vielen Quadratmetern Wohn- und Bürofläche ohne Beschattungsproblematiken entstehen könnte.
Die Stadt sollte die Straßenbeleuchtung sukzessive umgestalten. Neue Lampen sollten immer nur nach unten leuchten, zudem sollte dort, wo es möglich ist, mit Bewegungssensoren gearbeitet werden. Die alte Straßenbeleuchtung sollte nach denselben Kriterien nach und nach umgebaut werden.
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Reaktion der Stadt: Straßen müssen genauso wie Fuß- und Radwege gemäß der DIN ausgeleuchtet werden. Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein. Es ist also nicht möglich, die Straßenbeleuchtung temporär auszuschalten. Im gesamten Stadtgebiet wird bereits eine LED-Beleuchtung verbaut, die Insekten verhältnismäßig wenig beeinträchtigt. Eine im Wortsinne „insektenfreundliche“ Beleuchtung gibt es allerdings tatsächlich nicht. Auch Farbspektren, die als insektenfreundlich oder insektenverträglich bezeichnet werden, locken noch immer bestimmte Insektengruppen an beziehungsweise führen zu Helligkeiten, die sich negativ auswirken können. Das Thema Energieeinsparung steht ohnehin bereits seit Jahren auf der städtischen Agenda. Beleuchtungsanlagen, bei denen dies technisch möglich ist, werden inzwischen direkt nach dem Einschalten mit lediglich 50 Prozent ihrer Leistung betrieben. Das reduziert den Energieverbrauch, senkt die klimaschädlichen CO2-Emissionen, ist kostengünstig und sorgt für weniger Lichtverschmutzung. Auch den Einsatz adaptiver Beleuchtungssteuerungen prüft der Magistrat fortwährend.
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