S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5158 entstanden aus Vorlage: OF 679/9 vom 08.02.2024 Betreff: Taxistandplatz am Markus Krankenhaus Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig auf der östlichen Seite der Wilhelm-Epstein-Straße, die noch zum Ortsbezirk 9 gehört, gegenüber dem Haupteingang des Markus Krankenhauses ausreichende Taxistandplätze - auch mit Elektroladesäulen - zu realisieren. Der Bedarf an Taxistandplätzen kann im sog. Gesprächskreis Taxi, u. a. mit der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e. V., ermittelt werden. Begründung: Ein direkter Zugang von einem Krankenhaus zu einem Taxistandplatz ist sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Besucherinnen und Besucher wichtig. Momentan müssen Taxen bei Bedarf - dieser besteht kontinuierlich - aus einiger Entfernung angefordert werden. Vor jedem bedeutenden Frankfurter Krankenhaus sollte ein Taxistandplatz angelegt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5121 entstanden aus Vorlage: OF 368/7 vom 06.02.2024 Betreff: Erbbaurechtsverträge sozialverträglich anpassen Vorgang: NR 693/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Erbbaurechtsverträge können über mehrere Generationen weitervererbt werden. Sobald diese aber auslaufen, werden sie neu verhandelt. Dabei kann es zu erheblichen Steigerungen kommen, die aus aktualisierten Bodenrichtwerten resultieren. Bei einem Fall in Hausen sind dabei über viermal so hohe Beträge zustande gekommen, die seit 2019 gezahlt werden müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - welche weiteren Möglichkeiten für sozialverträgliche Lösungen es über die Familienermäßigung bei Erbbaurechten hinaus gibt, unter Bezugnahme auf den Antrag NR 693 auch rückwirkend; - w ie viele Liegenschaften und Gebäude absehbar in Hausen und/oder dem gesamten Ortsbezirk 7 noch betroffen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.06.2023, NR 693
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 288/15 Betreff: Nieder-Eschbach ist ein Ort für alle Menschen - vielfältig, weltoffen und tolerant Im Januar dieses Jahres wurde bekannt, dass sich am 25. November 2023 in Potsdam unter konspirativen Umständen eine Gruppe von etwa zwei Dutzend Menschen getroffen hat, um unter dem verharmlosenden Begriff "Remigration" die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland zu besprechen, die ihrer Meinung nach nicht qualifiziert seien, hierzulande zu leben. Der an diesem Tag diskutierte Plan einer Umsiedlung von zwei Millionen Menschen nach Nordafrika erinnert fatal an ähnliche Planungen der Nationalsozialisten aus dem Jahr 1940 ("Madagaskar-Plan"), die schließlich in die Deportation und Ermordung von Millionen Juden, Sinti und Roma, Behinderten, Homosexuellen und anderen von den Nazis als "Untermenschen" betrachteten Bevölkerungsgruppen mündeten. Wir nehmen dieses Treffen sehr ernst. An jenem Tag trafen sich nicht ein paar geistig verwirrte Spinner, sondern hochrangige Vertreter der AfD, ein Exponent der Identitären Bewegung, Mitglieder der Werteunion, Angehörige verschiedener Berufsgruppen bzw. Bevölkerungsschichten. Und sie planten nichts Geringeres als die Einschränkung der in den Artikeln 1 bis 4 unseres Grundgesetzes verbrieften Grundrechte mit dem Ziel, einem Teil der Bevölkerung das Recht auf ein freies und selbstbestimmtes Leben in Deutschland zu entziehen. Wir stellen uns diesem Ansinnen entschieden entgegen! In Nieder-Eschbach leben Menschen aus mehr als 50 Nationalitäten. Mehr als die Hälfte der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hat einen Migrationshintergrund, das heißt ist selbst aus dem Ausland zugewandert oder hat mindestens einen aus dem Ausland zugewanderten Elternteil. Einem großen Teil dieser Menschen sprechen die Teilnehmer des Potsdamer Treffens und ihre Gesinnungsgenossen das Recht auf ein Leben in Deutschland ab. Wir lassen uns nicht in "gute" und "schlechte", "deutsche", "nicht-so-deutsche" und "gar-nicht-deutsche" Nieder-Eschbacher aufteilen! Unser Stadtteil lebt davon, dass wir uns alle gegenseitig in Respekt begegnen. Dass sich jeder von uns in seiner Einzigartigkeit angenommen fühlen darf. Dass wir miteinander arbeiten, miteinander feiern, auch mal miteinander streiten, aber immer eines vor Augen haben: dass Nieder-Eschbach ein liebens- und lebenswerter Ort für alle bleibt - ohne Wenn und Aber. Wir alle können in unserem persönlichen Umfeld uns den Versuchen populistischer Verführer entgegen stellen, Hass und Zwietracht in unserer Mitte zu säen. in Gesprächen oder bei anderen Gelegenheiten mutig für unsere offene und tolerante Gesellschaftsordnung eintreten. nicht zulassen, dass unsere Gemeinschaft vom Gift des Rassismus und der Intoleranz zerfressen wird. Zusammen sind wir Nieder-Eschbach! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 288/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 288/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2024, OF 769/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" die baureife Planung der Straße Homburger Hohl zu erstellen und umzusetzen. Das ASE hat der Vorplanung zugestimmt. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Die Vorplanung ist vorhanden und im ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) beschrieben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 679/9 Betreff: Taxistandplatz am Markus Krankenhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig auf der östlichen Seite der Wilhelm-Epstein-Straße, die noch zum Ortsbezirk 9 gehört, gegenüber dem Haupteingang des Markus-Krankenhauses ausreichende Taxistandplätze auch mit Elektroladesäulen zu realisieren. Der Bedarf an Taxiplätzen kann im sog. Gesprächskreis "Taxi", u. a. mit der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e. V., ermittelt werden. Begründung: Ein direkter Zugang von einem Krankenhaus zu einem Taxiplatz ist sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Besucherinnen und Besucher wichtig. Momentan müssen Taxen bei Bedarf - dieser besteht kontinuierlich - aus einiger Entfernung angefordert werden. Vor jedem bedeutenden Frankfurter Krankenhaus sollte ein Taxi-Halteplatz angelegt sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 16 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, dem Vertreter der Taxi-Vereinigung zu dieser Vorlage das Wort zu erteilen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5158 2024 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, CDU, BFF und fraktionslos gegen SPD, LINKE. und FDP (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, BFF und fraktionslos gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 368/7 Betreff: Erbbaurechtsverträge sozialverträglich anpassen Vorgang: NR 693/23 Erbbaurechtsverträge können über mehrere Generationen weitervererbt werden. Sobald diese aber auslaufen, werden sie neu verhandelt. Dabei kann es zu erheblichen Steigerungen kommen, die aus aktualisierten Bodenrichtwerten resultieren. Bei einem Fall in Hausen, sind dabei über viermal so hohe Beträge zustande gekommen, die seit 2019 gezahlt werden müssen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - welche weiteren Möglichkeiten für sozialverträgliche Lösungen es über die Familienermäßigung bei Erbbaurechten hinaus gibt, unter Bezugnahme auf die NR 693/23 auch rückwirkend. - Wie viele Liegenschaften und Gebäude absehbar in Hausen und/oder dem gesamten Ortsbezirk 7 noch betroffen sind. Der Magistrat wird aufgefordert, künftig das Verhältnis von Grundstücks- zu Wohnfläche bei der Berechnung des Erbbauzinses zu berücksichtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.06.2023, NR 693 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der CDU wird über die beiden Ziffern der Vorlage OF 368/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5121 2024 1. Ziffer 1. der Vorlage OF 368/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Ziffer 2. der Vorlage OF 368/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); CDU, SPD, BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2.: CDU, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen GRÜNE und fraktionslos (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5093 entstanden aus Vorlage: OF 1142/1 vom 17.12.2023 Betreff: Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegen Der Magistrat wird gebeten, die bereits vorliegende Auswertung des Gesundheitsamtes als Frankfurter Stimme zur bundesweiten Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) dem Ortsbeirat 1 vorzulegen und in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: 1. Wo findet Prostitution statt? 2. Wie viele angemeldete Prostitutionsstätten gibt es? 3. Wie viele Frauen und Männer waren offiziell angemeldet? 4. Wie hoch wird die inoffizielle Zahl der in der Prostitution beschäftigten Menschen geschätzt? 5. Wurde das Ziel erreicht, die Menschen besser vor Ausbeutung zu schützen, und wenn ja, wie wurde das gemessen? 6. Wie hoch ist die offizielle Anzahl der Opfer von Menschenhandel? 7. Wie hoch wird die Dunkelziffer angesehen? 8. Welche Auswirkungen hatte Corona auf die Prostitution? Begründung: Das Prostituiertenschutzgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Primäres Ziel ist und war es, Menschen in der Prostitution vor Menschenhandel, Ausbeutung, Zwang sowie Zuhälterei zu schützen und die Situation derjenigen zu verbessern, die in der Prostitution tätig sind. Dazu gehört auch die Stärkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten und die Schaffung fachgesetzlicher Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen. Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind: - für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung: Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit bei einer Behörde anzumelden und in regelmäßigen Abständen eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. - für das Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht: Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibenden gebunden. Betreiberinnen und Betreiber werden in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die im Gesetz festgeschriebene Evaluation soll nun darüber Auskunft geben, welche Auswirkungen das Prostituiertenschutzgesetz hat. Der Bericht soll dem Deutschen Bundestag spätestens im Juli 2025 vorgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5069 entstanden aus Vorlage: OF 934/6 vom 04.02.2024 Betreff: Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone Der Magistrat wird gebeten, 1. die Markierung auf dem Behindertenparkplatz Hostatostraße/Ecke Königsteiner Straße (nach dem Kreisel) zu erneuern und durch regelmäßige Kontrollen und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird; 2. auf dem Behindertenparkplatz Emmerich-Josef-Straße/Ecke Königsteiner Straße (östlich der Fußgängerzone) a) die Markierung zu erneuern und durch regelmäßige Kontrollen und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird; b) die zeitliche Begrenzung auf Montag bis Samstag, 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, zu ändern oder sie ganz aufzuheben. Begründung: Gehbehinderte Personen schilderten wiederholtes Falschparken von unberechtigten Personen auf diesen Behindertenparkplätzen. Gehbehinderte Menschen sind jedoch auf kurze Wege und daher auf Parken in der Nähe der Fußgängerzone angewiesen, um ihre Erledigungen zu bewältigen, auch am Wochenende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 934/6 Betreff: Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Markierung auf dem Behinderten-Parkplatz Hostato-Straße/Ecke Königsteiner Straße (nach dem Kreisel) zu erneuern und durch regelmäßige Kontrolle und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird 2. an dem Behinderten-Parkplatz Emmerich-Josef-Straße/Ecke Königsteiner Straße (östlich der Fußgängerzone) - die Markierung zu erneuern und durch regelmäßige Kontrolle und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird. - Die zeitliche Begrenzung (werktags 9-18 h) auf Montag -Samstag 9-18 h zu ändern oder ganz aufzuheben Begründung: Gehbehinderte Personen schilderten wiederholtes Falschparken von unberechtigten Personen auf diesen Behinderten-Parkplätzen. Gehbehinderte Menschen sind jedoch auf kurze Wege und daher auf Parken in der Nähe der Fußgängerzone angewiesen, um ihre Erledigungen zu bewältigen, auch am Wochenende. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.01.2024, OF 925/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5069 2024 1. Die Vorlage OF 925/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 934/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 934/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5055 entstanden aus Vorlage: OF 984/5 vom 03.01.2024 Betreff: Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße sowie den Eingangsbereich der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. (BSBH) barrierefrei umzugestalten. Begründung: Der gesamte Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße samt Verkehrsinseln ist nicht barrierefrei. Auf der Mörfelder Landstraße 6 bis 8 befinden sich die Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen e. V. (BSBH). Für ihre Klienten ist es schwierig und gefährlich, diese Geschäftsräume aufzusuchen. Deshalb muss eine nachträgliche barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs an der Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße erfolgen. Die Umsetzung soll insbesondere Bodenindikatoren für Blinde und ein Bodenleitsystem umfassen, um die Sicherheit und Mobilität von Menschen mit Sehbehinderung zu gewährleisten. Des Weiteren sollen die Lichtsignalanlagen im genannten Kreuzungsbereich dringend mit Anforderungstastern sowie Zusatzfunktionen ausgestattet werden. Diese Zusatzfunktionen sollen das Auffinden der Signale und Freigabesignale sowie Vibratoren umfassen, um auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen eine sichere Überquerung zu ermöglichen. Im Kreuzungsbereich sollen die Mittelinseln, die teilweise abgesenkt sind, so umgebaut werden, dass sehbehinderte Menschen sie besser erkennen können. Dazu sollen Überquerungsstellen auf den Inseln angelegt und ein Blindenleitsystem installiert werden. Des Weiteren werden dringend Bodenindikatoren zum Auffinden des Eingangsbereiches der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen benötigt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wäre nicht nur ein bedeutender Schritt in Richtung Barrierefreiheit, sondern auch ein Schritt für die Inklusion und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem stark frequentierten Straßenraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5041 entstanden aus Vorlage: OF 628/3 vom 05.01.2024 Betreff: Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern Der Verkauf der historischen Wasserburg "Stalburg", die plötzliche Schließung der Gastronomie und die ausbleibende Kommunikation der Investorinnen und Investoren, die das Gebäude erworben haben, lassen die Anwohnerinnen und Anwohner befürchten, dass es sich einmal mehr um ein Nachverdichtungsprojekt handelt, bei dem auf soziale und ökologische Belange keine Rücksicht genommen wird. Der Ortsbeirat fürchtet um den Erhalt des sozialen Orts und der Baumbestände - handelt es sich doch im Nordend um einen der Letzten dieser Art. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, seinen Kenntnisstand für die Planungen der neuen Eigentümer mitzuteilen und konkret darauf einzugehen, 1. ob bereits ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage gestellt wurde und auf welche Aspekte in einer möglicherweise bereits erfolgten Bauberatung hingewiesen wurde; 2. ob ihm der laut FAZ vom 02.01.2024 notariell festgelegte Ausschluss eines Abrisses des historischen Gebäudes bekannt ist und ob er dies zum Beispiel durch den Eintrag einer Baulast nachvollziehen kann; 3. welche denkmalpflegerischen Wünsche und Erwägungen bei einer Sanierung des Gebäudes seitens des zuständigen Fachamts - ung eachtet des fehlenden Eintrags in die hessische Denkmalliste - bekannt sind und ggf. in Gespräche mit den Investorinnen und Investoren eingeflossen sind oder einfließen könnten; 4. welchen Kenntnisstand er zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen hat und welche Möglichkeiten der Handhabe er angesichts des fehlenden Bebauungsplans, mit dem diese gesichert werden könnten, sieht. Der Magistrat wird auch gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch nach einer Sanierung oder einem Umbau des Gebäudes eine öffentliche Nutzung der Freiflächen und des Erdgeschosses gegeben sind und diese langfristig als sozialen Ort zu sichern. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auf die Investorinnen und Investoren mit dem Wunsch des Ortsbeirats zuzugehen, diesem in einer der kommenden Sitzungen den aktuellen Stand der Planung für das Areal vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 925/6 Betreff: Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Markierung auf dem Behinderten-Parkplatz Emmerich-Josef-Straße/Ecke Königsteiner Straße (nach dem Kreisel) zu erneuern und durch regelmäßige Kontrolle und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird. Begründung: Gehbehinderte Personen schilderten wiederholtes Falschparken von unberechtigten Personen auf diesem Behinderten-Parkplatz. Gehbehinderte Menschen sind jedoch auf kurze Wege und daher auf Parken in der Nähe der Fußgängerzone angewiesen, um ihre Erledigungen zu bewältigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.02.2024, OF 934/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5069 2024 1. Die Vorlage OF 925/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 934/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 934/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4969 entstanden aus Vorlage: OF 1105/1 vom 16.12.2023 Betreff: Mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für das Bahnhofsviertel Vorgang: V 562/22 OBR 1, ST 901/23 Der Magistrat wird gebeten , die Stellen im Bereich der aufsuchenden, beratenden und begleitenden Sozialarbeit zu erhöhen. Dies kann sowohl durch Schaffung zusätzlicher Stellen in städtischen Einrichtungen erfolgen, als auch durch finanzielle Unterstützung freier Träger. Begründung: Gemäß der Stellungnahme vom 11.04.2023, ST 901, kann der Magistrat im Bereich Streetwork gerade einmal bis zu 13,5 Stellen benennen. Dies erscheint bei ca. 5.000 Drogenkranken, die in Frankfurt leben oder sich hier aufhalten, deutlich zu wenig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.12.2022, V 562 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 901
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2024, OA 428 entstanden aus Vorlage: OF 914/6 vom 21.12.2023 Betreff: Varisano: Auswirkungen des Personalabbaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, 1. wie sich die Anzahl der Mitarbeiter der Dachgesellschaft des Klinikverbundes seit dem 01.01.2016 bis 31.12.2023 entwickelt hat bzw. wie hoch die Anzahl der Mitarbeiter in den konzernübergreifenden Geschäftsführerfunktionen sind; 2. wie hoch die Kosten der Dachgesellschaft sind und wie hoch dieser Anteil im Vergleich zu den Kliniken an den Gesamtkosten ausfällt; 3. welche Einsparungen im Rahmen des aktuellen Restrukturierungskonzeptes in der Dachgesellschaft bzw. den k onzernübergreifenden Geschäftsführerfunktionen vorgenommen werden; 4. wie bei verringertem Personalstand in der Pflege und der Ärzteschaft die notwendigen Einnahmen erwirtschaftet werden sollen, um zu positiven Jahresabschlüssen des Konzerns und hier insbesondere der Kliniken zu kommen. Begründung: Die diversen Kliniken und Einrichtungen (Leistungen und Angebote) von Varisano werden in einem Konzern (Verbund) gebündelt und von der Dachgesellschaft des Verbundes bzw. den konzernübergreifenden Geschäftsführern geführt. In der Regel sind diese Kosten ebenfalls erheblich und sollten bei einer Restrukturierung und einer Neuausrichtung beim Personal berücksichtigt werden. Daher ist es von Interesse, die Entwicklung aufgezeigt zu sehen und auch die damit zusammenhängenden Kosten zu kennen, die zwar für den laufenden Betrieb wichtig sind, jedoch nicht für die medizinische Versorgung als Kernleistung des Krankenhausbetriebs. Ganz besonders von Interesse ist die Aufklärung des Ortsbeirats und der Öffentlichkeit, wie bei Einsparungen des Personals in der Pflege und der Ärzteschaft die notwendigen Einnahmen erwirtschaftet werden sollen. Denn ohne das Pflege- und Ärztepersonal ist ein Krankenhausbetrieb nicht aufrechtzuerhalten, es ist sogar lebensgefährlich, wenn aufgrund einer zu geringen Personaldecke die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter ständig hohem Stress stehen oder die Krankenhäuser eigentlich gar keine Patienten mehr aufnehmen dürften. Dies wiederum bedeutet weitere drastische Mindereinnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.02.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 428 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4388, 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 15.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2024, OF 664/9 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg, 2. Raimundstraße, 3. Hügelstraße, 4. Kurhessenstraße, 5. Eschersheimer Landstraße Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5035 2024 Die Vorlage OF 664/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen 2 GRÜNE und SPD (= Ablehnung); 4 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2024, OF 628/3 Betreff: Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern Der Verkauf der historischen Wasserburg "Stalburg", die plötzliche Schließung der Gastronomie und die ausbleibende Kommunikation der Investor*innen, die das Gebäude erworben haben, lassen die Anwohner*innen fürchten, dass es sich einmal mehr um ein Nachverdichtungsprojekt handelt, bei dem auf soziale und ökologische Belange keine Rücksicht genommen wird. Der Ortsbeirat fürchtet um den Erhalt des sozialen Orts und der Baumbestände, handelt es sich doch im Nordend um einen der letzten dieser Art. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, seinen Kenntnisstand für die Planungen der neuen Eigentümer mitzuteilen und konkret darauf einzugehen: 2. Ob bereits ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage gestellt wurde und auf welche Aspekte in einer möglicherweise bereits erfolgten Bauberatung hingewiesen wurde; Ob ihm der laut FAZ vom 2.1.24 notariell festgelegte Ausschluss eines Abrisses des historischen Gebäudes bekannt ist und ob er dies zum Beispiel durch den Eintrag einer Baulast nachvollziehen kann; 3. Welche denkmalpflegerischen Wünsche und Erwägungen bei einer Sanierung des Gebäudes seitens des zuständigen Fachamts - unbeachtet des fehlenden Eintrags in die hessische Denkmalliste - bekannt sind und ggf. in Gespräche mit den Investor*innen eingeflossen sind oder einfließen könnten; 4. Welchen Kenntnisstand er zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen hat und welche Möglichkeiten der Handhabe er angesichts des fehlenden Bebauungsplans, mit dem diese gesichert werden könnten, sieht; Der Magistrat wird auch gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch nach einer Sanierung oder Umbau des Gebäudes eine öffentliche Nutzung der Freiflächen und des Erdgeschosses gegeben sind und diese langfristig als sozialen Ort zu sichern. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auf die Investor*innen mit dem Wunsch des Ortsbeirats zuzugehen, diesem in einer der kommenden Sitzungen den aktuellen Stand der Planung für das Areal vorzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5041 2024 Die Vorlage OF 628/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2024, OF 984/5 Betreff: Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße sowie den Eingangsbereich der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. (BSBH) barrierefrei umzugestalten. Begründung: Der gesamte Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße samt Verkehrsinseln sind nicht barrierefrei. Auf der Mörfelder Landstraße 6-8 befinden sich die Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. (BSBH). Für ihre Klienten ist es schwierig und gefährlich, diese Geschäftsräume aufzusuchen. Deshalb muß eine nachträgliche barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs an der Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße installiert werden. Die Umsetzung soll insbesondere Blindenindikatoren und ein Blindenleitsystem umfassen, um die Sicherheit und Mobilität von Menschen mit Sehbehinderungen zu gewährleisten. Des weiteren sollen die Lichtsignalanlagen im genannten Kreuzungsbereich dringend mit Anforderungstastern sowie Zusatzfunktionen ausgestattet werden. Diese Zusatzfunktionen sollten das Auffinden der Signale und Freigabesignale sowie Vibratoren umfassen, um auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen eine sichere Überquerung zu ermöglichen. Im Kreuzungsbereich sollen die Mittelinseln, die teilweise abgesenkt sind, so umgebaut werden, dass sehbehinderte Menschen sie besser erkennen können. Dazu sollen Überquerungsstellen auf den Inseln angelegt und ein Blindenleitsystem installiert werden. Des weiteren werden dringend Bodenindikatoren zum Auffinden des Eingangsbereiches der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen benötigt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wäre nicht nur ein bedeutender Schritt in Richtung Barrierefreiheit, sondern auch ein Schritt für die Inklusion und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem stark frequentierten Straßenraum. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5055 2024 Die Vorlage OF 984/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) aufzufordern, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" den Umbau der Straße Homburger Hohl umzusetzen, welcher den Anwohnern der besagten Straße bei einer Info-Veranstaltung des BGR Quartiersmanagements mit Beteiligung des Stadtplanungsamtes vorgestellt worden ist. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 629/3 Betreff: Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses) Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten, a) Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan 903? Ist der Bebauungsplan bereits rechtskräftig? b) Wenn ja, ist damit die Krankenhausnutzung festgelegt? c) Wenn nein, wie ist das weitere Verfahren? Begründung: Der o.g. Bebauungsplan legt für das Planungsgebiet rechts und links der Richard-Wagner-Straße eine Krankenhausnutzung fest. Der Presse war zu entnehmen, dass der ursprünglich geplante Umzug des Clementinen Kinderkrankenhauses an die Richard-Wagner-Straße nun doch nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund ist der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan für den Ortsbeirat 3 von Interesse. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 840 2024 Die Vorlage OF 629/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2023, OF 914/6 Betreff: Varisano: Auswirkungen des Personalabbaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wie sich die Anzahl der Mitarbeiter der Dachgesellschaft des Klinikverbundes seit dem 01.01.2016 bis 31.12.2023 entwickelt hat bzw. wie hoch die Anzahl der Mitarbeiter in den konzernübergreifenden Geschäftsführerfunktionen sind. wie hoch die Kosten der Dachgesellschaft sind und wie hoch dieser Anteil im Vergleich zu den Kliniken an den Gesamtkosten ausfällt, welche Einsparungen im Rahmen des aktuellen Restrukturierungskonzepts in der Dachgesellschaft bzw. den konzernübergreifenden Geschäftsführerfunktionen vorgenommen werden, wie bei verringertem Personalstand in der Pflege und der Ärzteschaft die notwendigen Einnahmen erwirtschaftet werden sollen, um zu positiven Jahresabschlüssen des Konzerns und hier insbesondere der Kliniken zu kommen. Begründung: Die div. Kliniken und Einrichtungen (Leistungen und Angebote) von Varisano werden in einem Konzern (Verbund) gebündelt und von der Dachgesellschaft des Verbundes bzw. den konzernübergreifenden Geschäftsführern geführt. In der Regel sind diese Kosten ebenfalls erheblich und sollten bei einer Restrukturierung und einer Neuausrichtung beim Personal berücksichtigt werden. Daher ist es von Interesse, hier die Entwicklung aufgezeigt zu sehen und auch die damit zusammenhängenden Kosten zu kennen, die zwar für den laufenden Betrieb wichtig sind, jedoch nicht für die medizinische Versorgung als Kernleistung des Krankenhausbetriebs. Ganz besonders von Interesse ist die Aufklärung des Ortsbeirats und der Öffentlichkeit, wie bei Einsparungen des Personals in der Pflege und der Ärzteschaft die notwendigen Einnahmen erwirtschaftet werden sollen. Denn ohne das Pflege- und Ärztepersonal ist ein Krankenhausbetrieb nicht aufrecht zu erhalten, es ist sogar lebensgefährlich, wenn aufgrund einer zu geringen Personaldecke die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter ständigem hohem Stress stehen oder das Krankenhäuser eigentlich gar keine Patienten mehr aufnehmen dürfte. Dies wiederum bedeutet weitere drastische Mindereinnahmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 428 2024 Die Vorlage OF 914/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1142/1 Betreff: Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits vorliegende Auswertung des Gesundheitsamtes als Frankfurter Stimme zur bundesweiten Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) dem Ortsbeirat 1 vorzulegen und in diesem Zusammenhang folgende Fragen bezogen auf Frankfurt zu beantworten: 1. Wo findet Prostitution statt? 2. Wie viele angemeldete Prostitutionsstätten gibt es? 3. Wie viele Frauen und Männer waren offiziell angemeldet? 4. Wie hoch wird die inoffizielle Zahl der in der Prostitution beschäftigten Menschen geschätzt? 5. Wurde das Ziel erreicht, die Menschen besser vor Ausbeutung zu schützen, und wenn ja, wie wurde das gemessen? 6. Wie hoch ist die offizielle Anzahl der Opfer von Menschenhandel? 7. Wie hoch wird die Dunkelziffer angesehen? 8. Welche Auswirkungen hatte Corona auf die Prostitution? Begründung: Das Prostituiertenschutzgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen ist am 01.07.2017 in Kraft getreten. Primäres Ziel ist und war es, Menschen in der Prostitution vor Menschenhandel, Ausbeutung, Zwang sowie Zuhälterei zu schützen und die Situation derjenigen zu verbessern, die in der Prostitution tätig sind. Dazu gehört auch die Stärkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten und die Schaffung fachgesetzlicher Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen. Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind: - für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung: Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit bei einer Behörde anzumelden und in regelmäßigen Abständen eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. - für das Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht: Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibenden gebunden. Betreiberinnen und Betreiber werden in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die im Gesetz festgeschriebene Evaluation soll nun darüber Auskunft geben, welche Auswirkungen das Prostituiertenschutzgesetz hat. Der Bericht soll dem Deutschen Bundestag spätestens im Juli 2025 vorgelegt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5093 2024 Die Vorlage OF 1142/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "bezogen auf Frankfurt" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2023, OF 1105/1 Betreff: Mehr Sozialhelfende für das Bahnhofsviertel Vorgang: V 562/22 OBR 1, ST 901/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Stellen im Bereich der aufsuchenden, beratenden und begleitenden Sozialarbeit zu erhöhen. Dies kann sowohl durch Schaffung zusätzlicher Stellen in städtischen Einrichtungen erfolgen, als auch durch finanzielle Unterstützung freier Träger. Begründung: Gemäß ST 901 / 2023 kann der Magistrat im Bereich "Streetwork" gerade einmal bis zu 13,5 Stellen benennen. Dies erscheint bei ca. 5.000 Drogenkranken, die in Frankfurt leben oder sich hier aufhalten, deutlich zu wenig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.12.2022, V 562 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 901 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4969 2024 Die Vorlage OF 1105/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff der Vorlage folgenden Wortlaut enthält: "Mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für das Bahnhofsviertel". Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); SPD, BFF und Die Partei (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2023, OF 913/6 Betreff: Klinikum Höchst - Varisano: Auswirkungen des Restrukturierungskonzeptes auf das Klinikum und die Patienten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert in der nächsten Ortsbeiratssitzung im Ortsbeirat die Auswirkungen des geplanten Restrukturierungskonzeptes für den Maximalversorger und die Patienten darzulegen. Begründung: Da das Höchster Krankenhaus aus Steuermitteln finanziert wird und die Restrukturierung von der Stadtverordnetenversammlung genehmigt und dem Ortsbeirat zugestimmt werden soll, diese jedoch auch massive Auswirkungen auf die Patienten (u.a. den Bürger des Frankfurter Westens) hat, besteht ein berechtigtes Interesse daran, die Veränderungen dargelegt zu erhalten, um diese nachvollziehen und mittragen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 913/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 913/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 899/6 Betreff: Höchster Krankenhaus - Varisano - Restrukturierung (Vorstellung) Vorgang: OA 386/23 OBR 6 Wie zu erfahren war, werden am Freitag die Beschäftigten aller Standorte darüber informiert, wie das Restrukturierungskonzept - jetzt "Zukunftskonzept" genannt - aussehen soll. Mit OF 824 vom 22.08.2023 forderte der Ortsbeirat, das Konzept vor Verabschiedung vorzustellen und den Ortsbeirat anzuhören. Bisher ist nicht bekannt, dass das Konzept in den politischen Gremien diskutiert wurde noch wurde dem Ortsbeirat der Entwurf vorgestellt. Da das Krankenhaus Höchst ein kommunaler Maximalversorger im Westen und darüber hinaus ist als auch das einzige Krankenhaus vor Ort, besteht auch in der Öffentlichkeit ein hohes Interesse zum weiteren Fortbestand auch vor dem Hintergrund, dass große Summen aus Steuergeldern in die Sanierung geflossen sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, 1. seit wann und warum ein Konzept anscheinend schon soweit vorliegt, ohne dass die politischen Gremien eingebunden sind, ferner den Magistrat aufzufordern, 2. das Konzept schnellstmöglich dem Ortsbeirat vorzulegen und 3. in einer öffentlichen Sitzung zu diskutieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.09.2023, OA 386 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung OA 417 2023 Die Vorlage OF 899/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 706/10 Betreff: Kiosk, SMART-Markt und foodsharing am Sozialzentrum Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Dezernaten bzw. Ämtern sowie der ABG Holding, dem Frankfurter Verband, der Werkstatt Frankfurt, dem Quartiersmanagement sowie dem foodsharing e.V., umgehend gebeten, 1. für den Bereich um das Sozialzentrum Eckenheim geeignete alternative Einkaufsmöglichkeiten erarbeiten zu lassen, nachdem der SMART-Markt geschlossen und jetzt auch noch dem Betreiber des sehr beliebten Kioskes gekündigt wurde. 2. die Gründe für die Kündigung des Kioskes detailliert, ggf. nicht öffentlich, darzulegen. 3. wie unter anderem zu 1. auch das vor Ort erforderliche foodsharing auch incl. eines geeigneten und belieferbaren Fairteilers künftig berücksichtigt werden kann. Der foodsharing e. V. stellt unter anderem Reinigung und Wartung des Fairteilers sicher. Begründung: Der Ortsbeirat 10 ist vor Ort an einer möglichst ganzheitlichen und langfristigen Weiterbehandlung insgesamt interessiert. Die allgemeine sowie die persönlichen Betroffenheiten sind sehr groß, dass hier seit geraumer Zeit noch immer keine Lösung für die hier benötigten, sozial sehr wichtigen Einrichtungen gefunden wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 7 Vor der Beschlussfassung streicht die antragstellende Fraktion Ziffer 2. ersatzlos. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4863 2023 Die Vorlage OF 706/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1068/1 Betreff: Kommunikation mit Sozialrathaus verbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hospize und ähnliche Einrichtungen, die Bedürftige, welche seitens des Sozialrathauses betreut werden, stationär aufnehmen, das Sozialrathaus entsprechend informieren. Begründung: Es ist wichtig, sich um alleinstehende Seniorinnen und Senioren zu kümmern, insbesondere, wenn sie bedürftig sind, da sie oft ein erhöhtes Risiko für soziale Isolation und Einsamkeit haben. Regelmäßige soziale Interaktion und Unterstützung sind entscheidend für ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden. Zudem kann die Fürsorge für ältere Menschen dazu beitragen, deren Lebensqualität zu verbessern, ihre geistige Gesundheit zu fördern und das Risiko von Gesundheitsproblemen zu verringern. Es ist auch eine Frage des Respekts und der Wertschätzung für die älteren Mitglieder unserer Gesellschaft, ihre Lebenserfahrung und ihre Beiträge zu würdigen. Sozialpflegerinnen und -pfleger leisten einen wichtigen Beitrag hierzu, insbesondere bei der Bewältigung besonderer Aufgaben (Bearbeitung von Mahnungen, Zusammenarbeit mit eventuellem gesetzlichem Betreuer, Tipps zur Bewältigung diverser Angelegenheiten, Ausfüllung von Anträgen u.a. für: Leistungen, Kuren, Pflegestufe, betreutes Wohnen, Pflegeheimplatz, Seniorenwohnheim). Es gibt jedoch Fälle, wo der Kontakt plötzlich abbricht. Teilweise erfährt man Monate später zufällig von Nachbarn, dass sich die Person in einem Krankenhaus oder sogar Hospiz befindet, teilweise sogar außerhalb Frankfurts, oder bereits verstorben ist. Weder Krankenhäuser, Pflegeheime noch Hospize hatten Kontakt zum Sozialrathaus aufgenommen. Teilweise versterben Personen ohne jegliche Information, sodass Zahlungen seitens des Sozialrathauses nicht eingestellt werden können, sondern monatelang weiterlaufen. Gerade wenn sich der Zustand einer Person verschlechtert, ist es wichtig, dass der Kontakt zu vertrauten Personen wie Sozialpflegern nicht abreißt und die Person weiterhin in dieser schwierigen Phase optimal betreut werden kann. Nicht alle Einrichtungen verfügen über einen sozialen Dienst. Wenn man die Person nicht mehr erreichen kann, bleibt das mulmige Gefühl, dass etwas passiert sein könnte und die Person eventuell Hilfe benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 1068/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. Und Die Partei gegen CDU (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Betreff: Straßenschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an von Fußgängern stark frequentierten Straßen/Zonen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen. Begonnen werden soll damit in Altstadt und Innenstadt. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Quelle: Daniel Bockwoldt/ dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2023, OF 889/6 Betreff: Höchst: Verlängerung des Quartiersmanagements Höchst der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob und in welcher Form eine Fortsetzung des Quartiersmanagements für Höchst im Anschluss an das jetzige möglich ist und das Gebiet auf ganz Höchst ausgeweitet werden kann. Begründung: Die guten Erfolge des bisherigen Quartiersmanagements sollten fortgeführt werden. Insbesondere die sozialen Maßnahmen, Unterstützung engagierter Bürger:innen, Durchführung von Bürgeranhörungen und Erhebung von Bedarfen dienen dem sozialen Zusammenhalt und sind auch für den Höchster Norden dringend erforderlich. Gerade dort sind mehr sozialer Wohnungsbau, neue Wohngebiete und damit Strukturprobleme anzutreffen. Für eine gute Nachbarschaft ist eine niederschwellige Unterstützung mit Ansprechpartnern gerade bei den derzeitigen multiplen Krisen äußerst wichtig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4778 2023 Die Vorlage OF 889/6 wird als gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz hinzugefügt wird: "Zudem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wie viel Restmittel im laufenden Förderprogramm noch enthalten sind." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2023, OF 943/5 Betreff: Bank auf dem Buchrainplatz in Oberrad zur Babbel-Bank umwidmen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu überprüfen, ob es möglich wäre, eine öffentliche Bank auf dem Buchrainplatz in Oberrad in eine Bank für Begegnungen umzuwidmen. Begründung: 1. Kampf gegen Einsamkeit: Einsamkeit ist ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem, das Menschen jeden Alters betrifft. Sie kann nicht nur ältere Menschen, sondern auch jüngere Bürger schon ab 30 Jahren betreffen. Einsamkeit ist nicht bloß das Fehlen von physischer Nähe zu anderen, sondern auch das Fehlen von sozialen Verbindungen und Gesprächen. Indem wir eine Babbel-Bank auf dem Buchrainplatz einrichten, schaffen wir einen Raum, in dem Menschen sich spontan treffen und miteinander sprechen können. 2. Soziale Isolation überwinden: In einer zunehmend digitalisierten Welt fühlen sich viele Senioren abgehängt und von sozialen Entwicklungen distanziert. Eine Babbel-Bank kann dazu beitragen, diese soziale Isolation zu überwinden, indem sie einen Ort bietet, an dem Senioren mit anderen Bürgern ins Gespräch kommen können. Durch den Austausch von Erfahrungen und Geschichten können sie sich wieder in die Gemeinschaft integriert fühlen. 3. Vielfältige Altersgruppen ansprechen: Die Einrichtung einer Babbel-Bank auf dem Buchrainplatz wird Menschen jeden Alters ansprechen. Die Möglichkeit, ungezwungene Gespräche zu führen, wird jüngere und ältere Menschen gleichermaßen anziehen und somit die soziale Vielfalt in unserer Gemeinde fördern. 4. Buchrainplatz als geeigneter Standort: Der Buchrainplatz ist ein beliebter und zentraler Ort in Oberrad, der sich ideal für eine Babbel-Bank eignet. Die zentrale Lage und die gute Erreichbarkeit machen ihn zu einem perfekten Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger, die sich auf eine lockere Art und Weise begegnen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4678 2023 Die Vorlage OF 943/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 689/10 Betreff: Sozialzentrum in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, die teils erheblichen Ruhestörungen, die vom Sozialzentrum in Bonames ausgehen sollen, überprüfen und bitte umgehend vermeiden zu lassen. Begründung: Die hier lebenden und arbeitenden Menschen haben ein Recht darauf, dass keine nennenswerten Ruhestörungen zu beklagen sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4631 2023 Die Vorlage OF 689/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2023, OF 751/2 Betreff: Entfernung der Gedenkplatte für Hugo Chávez Der Ortsbeirat möge beschließen, Auf dem Simon-Bolivar-Platz befindet sich eine in den Erdboden eingebettete Gedenkplatte für den diktatorisch-autoritär agierenden venezolanischen Offizier und Politiker Hugo Chávez, der von 1999 bis zu seinem Tod 2013 Staatspräsident des Staates Venezuela war. Die Ehrung seiner Person entspricht in keiner Weise verschiedenen Grundsätzen zur Ehrung von Personen durch die Stadt Frankfurt am Man, unter Anderem dem Leitfaden für Straßenbenennungen. Die Gedenkplatte ist ersatzlos zu entfernen. Begründung: In der Wissenschaft wird durch den emeritierten Politikwissenschaftler der Universität Caracas, Friedrich Welsch, das Ziel der von Chávez betriebenen Bolivarischen Revolution im Wesentlichen aus der "Zerschlagung der bürgerlich-demokratischen Kultur, den Sieg über den Imperialismus durch eine neue Bündnisstruktur und den Aufbau des Bolivarischen Sozialismus durch Volkskommunen als Ausgangszellen der neuen Gesellschaft und des neuen sozialistischen Staates" beschrieben. [1] Marxistische Politik führte in Verbindung mit ausuferndem Personenkult zu einer nachhaltigen Schädigung Venezuelas, unter der bis heute der Staat in seiner Gesamtheit sowie ein Großteil des venezolanischen Volkes leiden. Die Ehrung Hugo Chávez ́ mit einer Gedenkplatte widerspricht in hohem Maße den Wertevorstellungen sowie den Staatsprinzipen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und denen der Verfassung des Landes Hessen. Fraglich bleibt, wie die Verlegung im Jahre 2015 überhaupt zustande gekommen ist. Quelle: privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 751/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 751/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4881 2023 Die Vorlage OF 751/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und durch wen die Gedenkplatte für den ehemaligen venezolanischen Staatspräsidenten Hugo Chávez auf die Simon-Bolivar-Anlage gekommen ist und wie der Magistrat dazu und zu der Ehrung von Hugo Chávez steht. Begründung: Es besteht Informationsbedarf." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und ÖkoLinX-ARL
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2023, OF 909/5 Betreff: Zwangsräumung bei der Nassauischen Heimstätte in Niederrad verhindern Der Magistrat möge den Aufsichtsrat der landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH), vor allem den Aufsichtsratsvorsitzenden Tarek Al-Wazir und den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Mike Josef auffordern, die Zwangsräumung der NH-Mieterin Gabrielle aus der Adolf-Miersch-Siedlung zu verhindern und die Kündigung mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen. Begründung: Die von der Zwangsräumung betroffene Mieterin Gabrielle soll am 27. September um 10 Uhr zwangsgeräumt werden. Die NH-Mieterin wohnte seit 1979 gemeinsam mit ihrer Mutter in einer günstigen Wohnung in der Adolf-Miersch-Siedlung in Niederrad. Die 99-jährige Mutter war stark pflegebedürftig (Pflegestufe 5) und wurde bis zu ihrem Tod Anfang 2023 von Gabrielle gepflegt. Dass Gabrielle kurz nach dem Tod der Mutter mit einer Räumungsklage konfrontiert wurde, zeigt die unsoziale Geschäftspraxis der NH, die das Wohl der Mieter*innen gefährdet. In der Adolf-Miersch-Siedlung sollen umfassende energetische Modernisierungs-arbeiten durchgeführt werden. Die Mieterhöhungen nach Abschluss der Baumaßnahmen sind drastisch und stellen viele Mieter*innen vor existenzielle Probleme. Zudem hat die Modernisierung durch die Dauerbaustelle große negative Auswirkungen auf die physische und physische Gesundheit der meist älteren Bewohner*innen. Gabrielle und ihre Mutter haben der Modernisierung aufgrund des gesundheitlichen Zustands und des hohen Alters der Mutter widersprochen. Trotz der unzumutbaren Härte wurde Beiden die Kündigung ausgesprochen, da sie Modernisierungsarbeiten im Weg stehen würden. Ein Umzug in eine Ersatzwohnung war für die Mutter aus gesundheitlichen Gründen unmöglich - besonders als Risikopatient*in während der Corona-Pandemie. Dies wurde ärztlich attestiert. Die Nassauische Heimstätte ist eine öffentliche Wohnungsgesellschaft mit einer Beteiligung der Stadt Frankfurt von 27,23 Prozent. Sie hat sich in Ihrem veröffentlichten Selbstverständnis verpflichtet, für "bezahlbaren Wohnraum zu sorgen" und "Städte zu lebenswerten Orten zu machen" und trägt damit eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Eine vulnerable Mieterin jetzt vor die Tür zu setzen, die aufgrund ihrer finanziellen Lage keine Chance auf dem privaten Wohnungsmarkt hat, eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist unsozial und ein Skandal für eine öffentliche Wohnungsgesellschaft. Zwangsräumungen sind existenzgefährdend und müssen um jeden Preis verhindert werden. Besonders öffentliche Wohnungsunternehmen sind dem Gemeinwohl verpflichtet und dürfen Mieter*innen nicht durch den Verlust der Wohnung die Lebensgrundlage entziehen. Der Magistrat muss Druck auf den Aufsichtsrat der NH ausüben, damit Gabrielles Zwangsräumung verhindert wird und das Mietverhältnis erhalten bleibt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 78 Beschluss: Die Vorlage OF 909/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE., AfD und fraktionslos (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 822/6 Betreff: Höchst: Parkraum entlang des neuen Klinikums Frankfurt Höchst Vorgang: OM 3515/23 OBR 6; ST 1240/23 Mit OM 3515 vom 07.02.2023 wurde seitens des Ortsbeirats 6 auf die angespannte Parksituation entlang des neuen Klinikums Frankfurt Höchst hingewiesen. In ST 1240 bestätigt auch der Magistrat diese Anspannung und spricht sich für vorübergehende Interimsmaßnahmen aus. Hierzu besteht Rückfragebedarf. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: - Aus Gesprächen ergab sich, dass wenig Fahrradabstellmöglichkeiten am Klinikum vorzufinden sind. Wird die Errichtung weiterer Abstellmöglichkeiten forciert? - Wann ist mit der in ST 1240 beschrieben Umsetzung der Umstrukturierungsmaßnahmen (z.B. Durchbindung Windthorststr., Verlängerung der Zuckschwerdtstr.) zu rechnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3515 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1240 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 742 2023 Die Vorlage OF 822/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 824/6 Betreff: Höchster Krankenhaus - Varisano - Restrukturierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, das Restrukturierungskonzept vor Verabschiedung im Ortsbeirat vorzustellen und ihn anzuhören. Begründung: Bei dem Zusammenschluss der Klinken MTK und Höchst - dem einzigen Krankenhaus im Frankfurter Westen und zugleich Maximalversorger, welches den Industriepark Höchst als auch den Flughafen als Gefahrenpunkte betreut - zum Konzernverbund Varisano war der Ortsbeirat nicht involviert. Dies möchten wir so nicht mehr akzeptieren. Zumal es sich hier nicht um einen privaten Krankenhausträger handelt, sondern von Steuergeldern des MTK und Frankfurt finanziert. Das Höchster Krankenhaus ist nicht nur Maximalversorger, sondern dient auch der Daseinsvorsorge. Die geplante Entwicklung bzw. die Auslastung des Konzerns hat sich aus welchen Gründen auch immer nicht der Realität angepasst. Die Privatklinik hat nicht den Erfolg gebracht, wie erhofft: Abteilungen wurden geschlossen oder verlagert und es muss sich noch zeigen, ob es wirklich Kosten einspart. Der Neubau verzögerte sich extrem und es gibt noch immer Schwierigkeiten im Alltag. Der Konzernverbund ist in eine schwere finanzielle Schieflage geraten, die erst kürzlich öffentlich bekannt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 386 2023 Die Vorlage OF 824/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 823/6 Betreff: Klinikum Frankfurt Höchst - Varisano - Wirtschaftliche Situation Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - Wie stellt sich die wirtschaftliche Situation des neu errichteten Klinikums Höchst im Vergleich zu den anderen beiden Klinikstandorten dar? - Besteht die Möglichkeit, dass sich der Neubau in Höchst mittelfristig positiv auf die wirtschaftliche Situation des Krankenhauses auswirkt? - Können die geplanten weiteren Neubauten noch realisiert werden? Begründung: Der Konzern Varisano ist in eine große Schieflage geraten. Der Main-Taunus-Kreis als auch die Stadt Frankfurt mussten bereits viel Geld aufwenden um die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren. Für das Klinikum Frankfurt sind/waren große Planungen in Bezug auf die Neuausrichtung und -gestaltung des Areals des Maximalversorger-Krankenhauses in Höchst vorgesehen. Bisher ist nur der gerade eröffnete Neubau fertiggestellt und bezogen worden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 385 2023 Die Vorlage OF 823/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2023, OF 847/5 Betreff: Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Schaltanlage für Menschen mit einer Sehbehinderung auf der Darmstädter Landstraße/Höhe Binding Areal zu installieren. Begründung: Jeder Mensch soll Straßen sicher queren können. Sämtliche Lichtsignalanlagen sollen zeitgemäß und für alle Bürgerinnen und Bürger Frankfurts verlässlich sein. Dazu gehört auch das Anbringen von Schaltanlagen, die Menschen mit einer Sehbehinderung verwenden, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4298 2023 Die Vorlage OF 847/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2023, OF 800/5 Betreff: Quartiersmanagement für Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 bittet der Magistrat, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" Quartiersmanagemente in Sachsenhausen, insbesondere für die Fritz-Kissel-Siedlung und den Bereich Affentorplatz/Alt-Sachsenhausen, einzurichten. Begründung: Sachsenhausen ist einer der größten Stadtteile von Frankfurt und wächst stetig. Es leben hier viele Jugendliche, Kinder, Seniorinnen und Senioren, um nur einige sozialen Gruppen zu nennen. Ein gutes Quartiersmanagement kann dazu beitragen, das Zusammenleben aller sozialen Gruppen und Akteure im Stadtteil zu verbessern. Dazu zählen Bewohnerinnen und Bewohnern, lokale Unternehmen, Stadtverwaltung, Bildungs-, Kultur- und soziale Einrichtungen in einer Gemeinschaft. Alle sozialen Gruppen würden sich sicherer und wohler fühlen und soziale Interaktionen würden gefördert. Der Ortsbeirat greift diese Anfrage aus dem Stadtteilarbeitskreis Sachsenhausen auf und unterstützt Quartiersmanagemente für die Fritz-Kissel-Siedlung und den Affentorplatz. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4098 2023 Die Vorlage OF 800/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 662/2 Betreff: Zurückweisung der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 765 Vorgang: OM 2941/22 OBR 2; ST 765/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 765, wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertreter*innen des Ortsbeirats und dem MVZ zu organisieren, um vor Ort mögliche Flächen für einen Aufenthaltsbereich zu identifizieren und diesen zügig einzurichten. Begründung: Der Nutzen einer Aufenthaltsfläche für Chemopatient*innen übersteigt die Kosten, die durch den Wegfall von 1-2 Parkplätzen entstehen würden. Patient*innen, die im MVZ eine mehrstündige Chemotherapie durchlaufen haben, sind aktuell gezwungen ohne Sitzmöglichkeit auf ihre Abholung zu warten. Durch die beparkten Kurzzeitparkplätze ist die Sicht auf die Straße eingeschränkt. Eine Sitzmöglichkeit muss dort geschaffen werden, wo freie Sicht auf die Straße besteht. Diese Anstrengung ist nicht zumutbar. Der Haupteingang des Klinikums eignet sich nicht als Aufenthalts- und Wartezone. Die Patient*innen sollten nach der Therapie keine großen Fußwege zurücklegen müssen. Außerdem kann es für die Abrechnung der Fahrdienste mit der Krankenkasse von Nachteil sein, wenn eine abweichende Adresse zum Therapieort angegeben wird. Für eine Aufenthaltsfläche müssten nicht alle Parkplätze, sondern höchstens zwei Parkplätze umgewidmet werden. Ein Großteil des Parkraums würde bestehen bleiben und wäre ausreichend verfügbar, vor allem auch durch das Parkhaus unter dem MVZ (hier parkt man 20 Min. kostenfrei). Der Parkraum vor dem MVZ kommt nicht den Chemopatient*innen zugute, die an Therapietagen selbst keinen PKW führen dürfen. Besucher*innen und Angestellte des Krankenhauses haben auch die Möglichkeit auf den ÖPNV auszuweichen. Das Markus Krankenhaus ist mit Bus und Tram gut angebunden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2941 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 765 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 662/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 662/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 662/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4496 2023 Die Vorlage OF 662/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2023, OF 771/5 Betreff: Quartiersmanagement für Sachsenhausen Der Ortsbeirat bittet der Magistrat, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in Sachsenhausen einzurichten. Begründung: Sachsenhausen ist einer der größten Stadtteile von Frankfurt und wächst stetig. Es leben hier viele Jugendliche, Kinder, Seniorinnen und Senioren, um nur einige sozialen Gruppen zu nennen. Ein gutes Quartiersmanagement kann dazu beitragen, das Zusammenleben aller sozialen Gruppen und Akteure im Stadtteil zu verbessern. Dazu zählen Bewohnerinnen und Bewohnern, lokale Unternehmen, Stadtverwaltung, Bildungs-, Kultur- und soziale Einrichtungen in einer Gemeinschaft. Alle sozialen Gruppen würden sich sicherer und wohler fühlen und soziale Interaktionen würden gefördert. Der Ortsbeirat greift diese Anfrage aus dem Stadtteilarbeitskreis Sachsenhausen auf. Ein gutes Beispiel eines funktionierenden Quartiersmanagements ist Niederrad. Siehe auch: https://frankfurt.de/themen/soziales-und-gesellschaft/frankfurt-als-soziale-stad t/frankfurter-programm---aktive-nachbarschaft Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 771/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 771/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 803/1 Betreff: Öffnungszeiten und Beratungsangebote des Sozialrathauses Gallus für Bürgerinnen und Bürger wieder ausweiten den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seit der Corona-Pandemie einge-schränkten Öffnungs- und Beratungszeiten des Sozialrathauses Gallus des Jugend- und Sozialamtes wieder auszuweiten, um den großen Beratungsbedarf der Menschen zeitnah befriedigen zu können. Begründung: Begründung: Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden die Beratungsangebote und Öffnungszeiten des Sozialrathauses Gallus deutlich reduziert und eingeschränkt, jedoch nach Ende der pandemiebedingten Auflagen nicht wieder ausgeweitet. Einige Angebote und Dienstleistungen wurden zwischenzeitlich digitalisiert und können online beantragt werden, was zu begrüßen ist. Insbesondere Menschen ohne Internetzugang, ohne Deutschkenntnisse und mit Leseschwäche und Seniorinnen und Senioren werden jedoch benachteiligt, da nur wenige und keine zeitnahen Termine zu persönlicher Beratung vergeben werden. Hilfsorganisationen und Vereine füllen die Lücke, die die Verwaltung hinterlässt. Hilfsbedürftige Menschen wenden sich an die ehrenamtlichen Helfenden der chronisch unterfinanzierten Institutionen, die den Menschen bei der Terminvereinbarung, beim Dolmetschen oder beim Ausfüllen komplizierter Anträge behilflich sind. Die Verwaltung soll ihrer Aufgabe als Dienstleister für die Menschen nachkommen und ihre Aufgaben selbst erfüllen. Ehrenamtliche sollen so wieder in die Lage versetzt werden, ihre eigentlichen Tätigkeiten ausüben zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3933 2023 Die Vorlage OF 803/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zwischen den Worten "wieder" und "auszuweiten" die Worte "auf das Vor-Corona-Niveau" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 792/1 Betreff: Haushalt 2023 Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 1 unterstützen Der Ortsbeirat möge folgende Etatanregung an die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, kultureller Bildung und Jugendberufshilfe leisten für die Menschen im Ortsbezirk 1 einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung von kultureller Teilhabe, Demokratie, Stabilität und sozialem Frieden. Soziale Problemlagen und Chancenungleichheiten für Kinder und Jugendliche werden aufgefangen. Seit 2016 wurde für die Finanzierung der Kinder- und Jugendeinrichtungen lediglich eine Anpassung von 3% vorgenommen, was bereits dem "Normalbedarf" seit dem Jahr 2014 nicht gerecht wird. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat 1 fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, zur Förderung der freien Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 1 folgende Etatmittel zu erhöhen: Nachholung der Tariferhöhung zur Gleichbehandlung der Angestellten der freien Träger mit denen der öffentlichen Träger. Erhöhung der Sachkostenmittel entsprechend der gestiegenen Miet- und Energiekosten zur Kompensation der inflationsbedingten Kostensteigerungen. Umstellung der Förderstruktur entsprechend Personalkosten nach TVÖD, Kosten für Mieten und Bewirtschaftung von Gebäuden entsprechend Realkosten und zusätzliche auskömmlicher Sachkostenpauschale (angelehnt an die Förderstruktur der Jugendhilfe in der Schule) auszuarbeiten. Begründung: Die freien Träger, die im Auftrag der Stadt Angebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) umsetzen, sind auf auskömmliche Zuschüsse der Stadt Frankfurt angewiesen. Die Ausgaben für die Träger steigen stetig, eine Zuschusserhöhung an die freien Träger der OKJA hat zwischen 2016 und 2020 nicht stattgefunden. Für den Doppelhaushalt 2020 und 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Personalkosten jährlich durch zusätzliche 3% zu bezuschussen. Diese Zuschusserhöhung blieb ohne weitere Konsultationen in 2021 aus. Die tarifbedingten Personalkostensteigerungen seit 2016 belaufen sich insgesamt auf 2,24 Millionen Euro, hinzu kommen steigende Mieten und Mietnebenkosten, höhere Sachkosten und neue Herausforderungen für die OKJA durch die wachsende Stadt Frankfurt. Gleichbleibende Förderung bei stetig steigenden Kosten entspricht faktisch einer Kürzung. Diese erfahren die Träger der OKJA nun bereits seit mehreren Jahren. Nachdem zunächst "nicht zwingend notwendige" Sachkosten (z.B. Ausflüge) eingespart wurden, sind die Träger mittlerweile gezwungen Personal einzusparen, was mit einer Einschränkung des Angebots einhergeht (kürzere Öffnungszeiten, weniger Plätze/ Angebote usw.). Dies widerspricht sowohl dem andauernden und vermehrten Zuzug ins komplette Stadtgebiet, und im Besonderen ins Gallus, als auch stetig steigenden Herausforderungen und Problemlagen, u.a. verursacht durch die Pandemie und Inflation, von der im Besonderen Kinder- und Jugendliche betroffen sind. Die Mitarbeitenden der Jugend- und Sozialarbeit der öffentlichen Träger werden nach TVÖD bezahlt, welcher jährlich angepasst wird. Den freien Trägern ist es bei gleichbleibender Förderung nicht möglich Tariferhöhungen äquivalent anzupassen, wodurch die Mitarbeitenden der freien Trägerschaft benachteiligt sind. Dadurch sind die Träger im Vergleich zu den städtischen Einrichtungen kaum konkurrenzfähig, was zu zunehmend größeren Problemen führt, geeignete Fachkräfte einzustellen und zu halten. Die Einrichtungen der OKJA sowie die Einrichtungen der kulturellen Bildung und der Jugendberufshilfe, leisten in Frankfurt seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu Empowerment, Demokratiebildung, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Frankfurt. Besonders beim gegenwärtigen Mangel an Stabilität, drohender Armut und Unsicherheiten bieten die Einrichtungen einen Ort, an dem jungen Menschen ganz individuell und entsprechend ihrer Bedarfe begegnet wird. Die Einrichtungen und Dienste der OKJA sind anerkanntermaßen ein Bestandteil der sozialen Infrastruktur Frankfurts: Die OKJA bietet sowohl für die Entwicklung des Gemeinwesens als auch zur Prävention von Problemlagen eine breite Palette fachliche differenzierter und erprobter Angebote sowie professionelle innovative Konzepte und Maßnahmen. Sie leistet damit wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsentwicklung und Bildung, hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung sowie an der Integration von jungen Menschen und trägt damit in großem Maße zu sozialem Frieden in Frankfurt bei. Das strukturelle Defizit fällt zu Lasten der Kinder und Jugendlichen Frankfurts aus. Das öffentlich finanzierte Regelangebot kann nur dann seine Wirksamkeit entfalten, wenn in den Einrichtungen ein Mindeststandard an personeller Abdeckung refinanziert wird. Dies ist jedoch aktuell nicht der Fall. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Der Antrag OF 792/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 99 2023 Die Vorlage OF 792/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2023, OF 741/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Jugendhaus für Sachsenhausen-Nord Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt stellt ausreichende Mittel für Anmietung und Betrieb (einschließlich Personalkosten) der offenen Jugendarbeit in Sachsenhausen-Nord zur Verfügung. Bei der Bemessung der Mittel ist zu beachten, dass diese Einrichtung vor Feiertagen und an Wochenenden - je nach Bedarf - auch nach 22.00 Uhr offen zu halten ist. Begründung: Wie in der ST 153 vom 13.01.2017 ausgeführt, sucht der Magistrat seit längerer Zeit nach geeigneten Räumlichkeiten für eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit in Sachsenhausen-Nord. Dies sei "... auf Grund der insgesamt gut ausgelasteten Gewerbelage in Sachsenhausen und der an vielen Orten hochpreisigen Mietlagen noch nicht gelungen." Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 158 2023 Die Vorlage OF 741/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 793/1 Betreff: Haushalt 2023 Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 1 unterstützen Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, kultureller Bildung und Jugendberufshilfe leisten für uns einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung von kultureller Teilhabe, Demokratie, Stabilität und sozialem Frieden. Soziale Problemlagen und Chancenungleichheiten für Kinder und Jugendliche werden aufgefangen. Seit 2016 wurde für die Finanzierung der Kinder- und Jugendeinrichtungen lediglich eine Anpassung von 3% vorgenommen, was bereits dem "Normalbedarf" seit dem Jahr 2014 (!) nicht gerecht wird. Dies vorausgesetzt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat 1 fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, bzgl. der freien Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 1: 1. Eine Gleichbehandlung der Angestellten der freien Träger mit denen der öffentlichen Träger durch Nachholung der Tariferhöhungen in der Finanzierung herzustellen. 2. ausreichende Sachkostenmittel entsprechend der steigenden Miet- und Energiekosten sowie allgemein Inflationsbedingten erhöhten Kosten bereit zu stellen. 3. eine Umstellung der Förderstruktur entsprechend Personalkosten nach TVÖD, Kosten für Mieten und Bewirtschaftung von Gebäuden entsprechend Realkosten und zusätzliche auskömmlicher Sachkostenpauschale (angelehnt an die Förderstruktur der Jugendhilfe in der Schule) auszuarbeiten. Begründung: Die freien Träger, die im Auftrag der Stadt Angebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) umsetzen, sind auf auskömmliche Zuschüsse der Stadt Frankfurt angewiesen. Die Ausgaben für die Träger steigen stetig, eine Zuschusserhöhung an die freien Träger der OKJA hat zwischen 2016 und 2020 nicht stattgefunden. Für den Doppelhaushalt 2020 und 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Personalkosten jährlich durch zusätzliche 3% zu bezuschussen. Diese Zuschusserhöhung blieb ohne weitere Konsultationen in 2021 aus. Die tarifbedingten Personalkostensteigerungen seit 2016 belaufen sich insgesamt auf 2,24 Millionen Euro, hinzu kommen steigende Mieten und Mietnebenkosten, höhere Sachkosten und neue Herausforderungen für die OKJA durch die wachsende Stadt Frankfurt. Gleichbleibende Förderung bei stetig steigenden Kosten entspricht faktisch einer Kürzung. Diese erfahren die Träger der OKJA nun bereits seit mehreren Jahren. Nachdem zunächst "nicht zwingend notwendige" Sachkosten (z.B. Ausflüge) eingespart wurden, sind die Träger mittlerweile gezwungen Personal einzusparen, was mit einer Einschränkung des Angebots einhergeht (kürzere Öffnungszeiten, weniger Plätze/ Angebote usw.). Dies widerspricht sowohl dem andauernden und vermehrten Zuzug ins komplette Stadtgebiet, und im Besonderen ins Gallus, als auch stetig steigenden Herausforderungen und Problemlagen, u.a. verursacht durch die Pandemie und Inflation, von der im Besonderen Kinder- und Jugendliche betroffen sind. Die Mitarbeitenden der Jugend- und Sozialarbeit der öffentlichen Träger werden nach TVÖD bezahlt, welcher jährlich angepasst wird. Den freien Trägern ist es bei gleichbleibender Förderung nicht möglich Tariferhöhungen äquivalent anzupassen, wodurch die Mitarbeitenden der freien Trägerschaft benachteiligt sind. Dadurch sind die Träger im Vergleich zu den städtischen Einrichtungen kaum konkurrenzfähig, was zu zunehmend größeren Problemen führt, geeignete Fachkräfte einzustellen und zu halten. Die Einrichtungen der OKJA sowie die Einrichtungen der kulturellen Bildung und der Jugendberufshilfe, leisten in Frankfurt seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu Empowerment, Demokratiebildung, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Frankfurt. Besonders beim gegenwärtigen Mangel an Stabilität, drohender Armut und Unsicherheiten bieten die Einrichtungen einen Ort, an dem jungen Menschen ganz individuell und entsprechend ihrer Bedarfe begegnet wird. Die Einrichtungen und Dienste der OKJA sind anerkanntermaßen ein Bestandteil der sozialen Infrastruktur Frankfurts: Die OKJA bietet sowohl für die Entwicklung des Gemeinwesens als auch zur Prävention von Problemlagen eine breite Palette fachliche differenzierter und erprobter Angebote sowie professionelle innovative Konzepte und Maßnahmen. Sie leistet damit wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsentwicklung und Bildung, hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung sowie an der Integration von jungen Menschen und trägt damit in großem Maße zu sozialem Frieden in Frankfurt bei. Das strukturelle Defizit fällt zu Lasten der Kinder und Jugendlichen Frankfurts aus. Das öffentlich finanzierte Regelangebot kann nur dann seine Wirksamkeit entfalten, wenn in den Einrichtungen ein Mindeststandard an personeller Abdeckung refinanziert wird. Dies ist jedoch aktuell nicht der Fall! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 793/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 767/1 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1: Aufzug am MOMEM/Hauptwache endlich reparieren lassen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die VGF einzuwirken, damit der Aufzug am MOMEM / Hauptwache endlich repariert wird und mobilitätseinge-schränkte Menschen selbstbestimmt und barrierefrei das Tiefplateau vor dem MOMEM an der Hauptwache erreichen können. Begründung: Bereits seit Jahren ist der Aufzug am MOMEM / Hauptwache zum Tiefplateau immer wieder gestört oder defekt. Seit Monaten ist er offenbar dauerhaft außer Betrieb. Insbesondere Rollstuhlfahrende, ältere Menschen oder mobilitäts-eingeschränkte jüngere Menschen können das MOMEM nicht erreichen, auch nicht durch fremde Hilfe, da die Treppenanlagen nahezu unüberwindlich sind. Auch die FBAG bemängelt zu Recht diesen erbärmlichen und unakzeptablen Zustand. Hinzu kommen defekte Rolltreppen und Aufzüge zu den U- und S-Bahnsteigen, die den Menschen mit Behinderungen tagtäglich das Leben schwer machen. Langfristig sollten behindertengerechte Rampen geplant Werden, damit sich dort Menschen mit Behinderungen selbständig bewegen können. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3758 2023 Die Vorlage OF 767/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2023, OF 693/6 Betreff: Unterliederbach: Rondell Chattenweg/Langobardenweg in Margurit-Aßmann-Anlage benennen Vorgang: OM 6794/20 ORB 6; ST 334/21 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte das Rondell Chattenweg/Langobardenweg in Margurit-Aßmann-Anlage zu benennen. Begründung: Margurit Aßmann ist am 13. Dezember 2019 im Alter von 74 Jahren verstorben. Sie war im Stadtteil Unterliederbach in hohem Maße ehrenamtlich sozial engagiert. Gemeinsam mit Gemeindemitgliedern und mit Unterstützung durch den Caritasverband entstanden: Allgemeine Lebensberatung (1995), Kinder-Kleider-Korb (1995), Verein Caritas der Gemeinde unter ihrem Vorsitz (1997-2018), Hilfenetz (2000), Kleider im Werkhof (2001), Geschenkte Familienzeit in Hübingen (2008) und der Kleiderladen am Alleehaus (2009). Hinzu kommen vielfältige Initiativen für Veränderungsprozesse im Stadtteil (u.a. im Beirat Soziale Stadt). Die Aufnahme in die Vorschlagsliste Straßenbenennungen ist bereits erfolgt (Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 334). Nun, drei Jahren nach ihrem Tod, ist eine Benennung möglich. Die ausgewählte Anlage wurde als "Ein Platz für alle" im Rahmen des Projekts "Soziale Stadt" entwickelt, bei dem sie aktiv mitgewirkt hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6794 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 334 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Initiative OI 16 2023 Die Vorlage OF 693/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2023, OF 712/6 Betreff: Nied: Erhalt Bücherbus Nied Süd (Dürkheimer Straße) Vorgang: B 203/22; OM 2360/22 OBR 6 Die erfolgte Streichung der Haltestelle des Bücherbusses durch das Dezernat XI Bildung, Immobilien und Neues Bauen läuft der Zielsetzung des Bund-Länder-Programms "Sozialer Zusammenhalt Nied" durch das Stadtplanungsamt, im Dezernat III - Planen, Wohnen und Sport, komplett entgegen. Der entsprechende Antrag OM2360 wurde seit dem 28.06.2022 nicht beantwortet. Die Drei-Monats-Frist ist bei diesem Antrag überschritten! Der Stadtteil Nied wurde Ende 2016 in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" (heute "Sozialer Zusammenhalt") aufgenommen. Im Stadtteil gibt es nur wenige kulturelle Einrichtungen und schon gar keine Stadtteilbücherei! Das Projekt "Sozialer Zusammenhalt" hat als eines seiner wichtigen Ziele die Förderung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft. Insbesondere im Quartier in dem sich die Haltestelle des Bücherbusses befindet besteht ein enormer Bedarf für den Bücherbus. Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten den Erhalt bzw. die Wiedereinrichtung der Haltestelle des Bücherbusses im Bereich Nied Süd ohne weiteren zeitlichen Verzug zu prüfen. Entgegen dem Bericht des Magistrats vom 06.05.2022 (B 203) besteht die Möglichkeit in der Dürkheimer Straße 1-5 (Höhe Feuer- und Rettungswache 3), den vorgenannten Bereich analog zum Schadstoffmobil der FES GmbH zu nutzen. Wurde diese Möglichkeit in der Zwischenzeit geprüft? Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2360 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 712/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 712/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 747/1 Betreff: Ausländerbehörde im Ortsbezirk 1: Umbenennung in "Service Center Migration" sowie Einrichtung eines "Willkommens-Cafés" Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, die Ausländer-behörde in der Kleyerstraße 86 in "Service Center Migration" umbenennen sowie ein "Willkommens-Café" im Zugangsbereich einrichten zu lassen. Begründung: Die Außendarstellung der Ausländerbehörde, die Funktionsweise und die Behandlung der Kundinnen und Kunden ist seit Jahrzehnten und andauernd eine Katastrophe. Menschen müssen sehr lange auf Termine warten, teilweise auf der Straße, werden vor Ort ohne Termin abgewiesen und von Mitarbeitenden der Verwaltung oder Sicherheitsleuten würdelos behandelt. Statt Menschen aus der EU oder anderen Ländern in Frankfurt willkommen zu heißen, werden sie durch die Bürokratie abgeschreckt und verunsichert. Durch eine Umbenennung wird signalisiert, dass die Verwaltung den Menschen eine Serviceleistung anbietet und die Hemmschwelle oder Angst vor der Behörde gesenkt. Das negativ besetzte Wort "Ausländer" gehört in diesem Zusammenhang der Vergangenheit an. Ein "Willkommens-Café" signalisiert außerdem, dass die Menschen sich dort aufhalten und entspannen dürfen sowie die Zeit bis zu ihrem Termin überbrücken können. Das kommt auch den Mitarbeitenden im Amt zu Gute, da die Kundinnen und Kunden entspannter in die Beratungsgespräche gehen können. Darüber hinaus muss weiterhin und mit mehr Elan daran gearbeitet werden, dass die Verwaltung digitaler, kundenfreundlicher und effizienter wird und mehr Stellen in der Verwaltung geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 747/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und Die Partei gegen GRÜNE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2023, OF 677/6 Betreff: Höchst: Parkraumanalyse nach erfolgter Neueröffnung des Varisano Klinikums Frankfurt Höchst Im Februar soll nach langjähriger Bauzeit die Eröffnung des Höchster Varisano Klinikums erfolgen. Der Neubau hat zur Folge, dass sich der Eingangsbereich, die Anfahrtswege zum Krankenhaus fortan ändern. Seit Jahren befürchten die Anwohner des Lindenviertels, der Windthorststr., dass sich die derzeit bereits angespannte Parksituation durch den Neubau weiter verschärft. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird alsbald gebeten, im Zuge der Eröffnung des Klinikums eine Parkraumanalyse im Lindenviertel, Windthorstr., Peter-Fischer Allee, Herbesthaler Str., Karl-Blum-Allee durchzuführen. Im Rahmen dieser Analyse soll ermittelt werden, inwieweit sich die Parksituation durch Eröffnung des Neubaus für Anwohner und Besucherinnen und Besucher verändert. Über das Ergebnis der Analyse ist der Ortsbeirat zu unterrichten, um ergebnisorientierte Veränderung aufnehmen zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3515 2023 Die Vorlage OF 677/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Vor dem Wasserhäuschen "am windigen Eck" steht ein städtischer Fahrradständer ein Stück weiter Richtung Nidda parken immer mal wieder Autos auf dem Bürgersteig zwischen der Laterne und dem Gaskasten. in diesem Bereich würde ein weiterer Fahrradständer verhindern das dort Autos parken und zu dem sind an diesem Kiosk insbesondere im Sommer sehr viele Radfahrer.
Die Idee der kostenfreien Damenhygiene zielt darauf ab, menstruierende Personen von den finanziellen Belastungen zu befreien, die mit der monatlichen Periode verbunden sind. Produkte wie Tampons, Binden oder Menstruationstassen gehören zu den alltäglichen Grundbedürfnissen und sind in vielen Ländern dennoch als Luxusartikel eingestuft, was zu hohen Preisen führt. Diese finanzielle Last kann insbesondere für Frauen mit geringem Einkommen oder in prekären Lebenslagen eine Herausforderung darstellen.
Jedes Jahr stehen Eltern und Großeltern vor dem gleichen Problem, wenn sie mit ihren Kleinkindern den Spielplatz besuchen: Es gibt keine Toiletten, und die Ecken des Spielplatzes sind oft verschmutzt – nicht selten durch Fäkalien. Doch seit diesem Jahr gibt es eine innovative, einfache und nachhaltige Lösung, die uns eine sorglose Zeit im Freien ermöglichen würde. Sicher habt ihr schon von der Oilette gehört. Wir setzen uns dafür ein, dass auf dem beliebten Spielplatz in der Bartholomäusgasse in Zeilsheim eine Oilette installiert wird.
Kettelerallee von der Saalburgallee aus zumachen, wie zur Dippemess Die Straße ist zu eng für großen Gegenverkehr und den Bus 38. Stau, Krach und Hupkonzerte. Es werden nur Abkürzungen zur Seckbacher versorgt.
Einen erstellten Beitrag kann man nicht bearbeiten, z. B. wenn der Stadtteil falsch angegeben ist. Das ist ärgerlich. Unnötig nutzerunfreundlich ist das auch, dass die Ideenliste nachdem eine unterstützt wurde, nicht mehr an gleicher Stelle vorgefunden wird. Man fängt wieder von neuem an. Bitte unbedingt beheben, das ist ein völlig unnötiges Hindernis sich hier sinnvoll für seine/ihre Stadt einzubringen.
Liebes Frankfurt,
Vandalismus, Müll auf den Boden schmeißen etc. Kostet in Singapur 5.000$ Strafe. Wer sich die Stadt anschaut stellt fest, da ist es sauber. Die neuen Strafen 100-200€ sind gut aber das tut auch nicht wirklich weh. Wenn man Strafen so hoch wie in Singapur machen würde, würde es sicher nochmal anders aussehen.
Es sollten Schilder an den Rolltreppen aller S- und U-Bahnstationen sowie Bahnhöfen angebracht werden, dass die linke Seite zum Stehen und die rechte Seite der Rolltreppe zum Gehen ist.
Love Family Park Frankfurt Rebstock 2 Tage Techno Party in Frankfurt verbieten. Diese Lautstärke Ist im dichtbesiedelten Frankfurt extrem gesundheitsschaedigend und ohne Pause Stundenlang nicht auszuhalten. Selbst bei geschlossenen Fenstern und Ohrstoepseln immer noch zu hoeren.. Und das im Sommer bei der Schwuele. Tolle Sache aber ältere und kranke Menschen Koennen nicht 2 Tage flüchten.
Spielstraße, verkehrsberuhigte Gegend um den Zoo: Momentan werden rund um den Zoo in einem sehr langwierigen Projekt die Leitungen erneuert. Insbesondere die monatelange Baustelle in der Straße Am Tiergarten zeigt, dass diese als Verkehrsader nicht essenziell ist. Aufgrund der naheliegenden Schule, sowie der vielen Familien, die den Zoo täglich besuchen, wäre eine verkehrsberuhigte Zone rund um die Zoo-Mauer sicher sowohl für Anwohner, Besucher als auch Schüler*innen toll. Es wären etwa eine Spielstraße, Begrenzung der Fahrbahn oder auch diverse Bremsschwellen bestens geeignet!
1. Sitzplätze Vielfältige Sitzmöglichkeiten: Installiere verschiedene Sitzgelegenheiten wie Bänke, Liegestühle und Picknicktische. Einige Bänke können halbkreisförmig angeordnet werden, um soziale Interaktionen zu fördern. Bewegliche Möbel: Ergänze fest installierte Sitzplätze mit beweglichen Stühlen und Tischen, damit die Nutzer ihre Sitzplätze nach Bedarf anpassen können.
Unzählige Menschen pilgern regemäßig zu Fuß oder mit dem Rad die Schwarzwaldstraße hinauf und hinunter, um zum Stadionbad, zum Waldstadion oder in den Stadtwald zu gelangen.
Ich möchte einen Vorschlag unterbreiten, der zur Verbesserung der Sauberkeit in unseren Parks beitragen könnte. In anderen Kommunen hat sich bereits ein Modell bewährt, bei dem Müllzangen frei zur Verfügung gestellt werden. Dies könnte auch in Frankfurt einen positiven Effekt haben.
Unterstützer: 294
Reaktion der Stadt: Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt bietet bereits ein umfangreiches Mitmachangebot in unterschiedlichen Cleanup Formaten an (Afterwork-Kippen-Cleanup, Frankfurt Cleanup, MainCleanup). Bei allen Aktionen können sich auch spontan entschlossene Personen anschließen und mitsammeln. Aufgrund der steigenden Nachfrage an Cleanups von beispielsweise privaten Kleingruppen, Firmen, Vereinen und Organisationen werden diese über die Bürgersammeltage der FES GmbH organisiert und koordiniert. Hier werden sowohl einzelne Termine als auch Aktionstage angeboten, etwa aktuell der World Cleanup Day oder bereits jetzt der Neujahresputz nach Silvester. Weitere Informationen unterhttp://sammeltag.fes-frankfurt.de. Für einzelne Personen, die sich privat zum Thema Stadtsauberkeit engagieren möchten, bietet die FES GmbH das Pat:innen-Programm „gute Engel“ an. Als guter Engel der Stadt kümmern sich engagierte Bürger:innen regelmäßig um einen Straßenabschnitt oder Platz ihrer Wahl. Die Betreuung einer Grünfläche ist hier ebenso möglich. Dabei bestimmen die Pat:innen die Größe des Gebiets und das Ausmaß Ihres Einsatzes selbst, je nach persönlicher Ressource. Die FES GmbH stellt hierbei Müllsäcke, Greifzangen sowie Handschuhe und steht als fester Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen zum Programm unterhttps://www.fes-frankfurt.de/informatives-frankfurtplus/buerger-helfen-mit-und-buerger-sammeltage. Bei allen oben genannten Projekten und Mitmachangeboten ist die Müllabholung sichergestellt, koordiniert und eine zielgerichtete Materialausgabe organisiert. So wird verhindert, dass der gesammelte Müll über einen längeren Zeitraum im öffentlichen Raum verbleibt und dass das eingesetzte Material nicht missbräuchlich verwendet wird. Beide Aspekte – Sicherstellung der Müllabholung und Prävention hinsichtlich Missbrauch der Zangen – sind eine Grundvoraussetzung bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Idee zum Thema Müllzangen in Parks.
Weiter lesen auf FFM.DEVor dem Bockenheimer Depot wurden sehr schöne Sitzbänke aufgestellt, die gut ankommen und rege genutzt werden. Leider sammelt sich dort sehr viel Müll an, Essensreste und Scherben liegen dort, v.a. am Sonntag, nachdem sich wohl in der Nacht viele Menschen dort aufgehalten haben. Bitte mehr Mülleimer dort aufstellen!
Sehr wünschenswert wären größere, gut sichtbare und vor allem durch eine ansprechende Gestaltung neue Infotafeln über zB die Nachteile durch Tierfütterung für den ganzen Park bzw das ganze Ökosystem dort oder die Auswirkung von liegengelassenen Müll... Eine farbenfrohe und originale Gestaltung von mehreren Infotafeln wird eher wahr- und ernst genommen.
Die Hofhausenstrasse darf von Seckbach kommend mit dem Auto nur in eine Richtung befahren werden. Von der Goldpeppingstr kommend darf man mit dem Fahrrad jedoch auch in die andere Richtung fahren. Immer wieder passiert es, dass Autofahrer/innen nicht mit Radfahrer/innen rechnen, zu weil links fahren und dadurch die Radfahrer/innen gefährden. Auf dem Boden gezeichnete Fahrräder könnten die Autofahrer/innen darauf aufmerksam machen, dass Fahrräder im Gegenverkehr kommen können und dürfen.
Auf der Zeil, im Bereich Hausnummer 10 bis 49, sind ca. 22 Baumscheiben ohne Bäume. Es wäre für das Klima auf der Zeil sehr gut, diese Baumscheiben wieder mit Bäumen zu bepflanzen.
Festinstallierte Blitzer Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Wie wäre es wenn man einen Teil der Spielstrasse mit einem Rasen anlegt statt den gesamten Abschnitt betoniert zulassen. So könnte man den Kindern auch einen Platz zum enstspannen bieten.
In der Stadt Frankfurt am Main sollten mehr Bänke zum Sitzen installiert werden, da sie eine Vielzahl von Vorteilen bieten.
In Deutschland sind 2023 3100 Menschen am Hitzetod gestorben.
Guten Tag,
Die Stadt Frankfurt sollte echten Tierschutz betreiben und Hunde, die aus dem Tierschutz kommen, generell von der Hundesteuer befreien. Derzeit gilt dies nur für 2 Jahre und auch nur, wenn die Hunde aus dem Tierschutzverein Frankfurt am Main kommen. Ich kann es verstehen, wenn man nicht unbedingt Hunde von Organisationen aus dem Ausland berücksichtigt, aber man sollte jeden, der ein Tier aus dem Tierheim holt, zumindest so unterstützen, dass keine Hundesteuer fällig wird.
Warum werden eigentlich immer noch Getränke wie Metzeral ohne Pfand verkauft und verschmutzen die Umwelt wie hier das Griesheimer Mainufer?
Am 23,2. kam es zu einem Notfall. Nach dem Notruf 112 konnte der Krankenwagen nicht zum Patienten fahren, weil sie keine Zufahrtsmöglichkeit fanden. Der Verletzte konnte mit Unterstützung von Helfern ca. 450m zum Krankenwagen gebracht werden und dann ins Krankenhaus gebracht worden.Es kann nicht sein das in Notsituationen keine Zufahrt für Rettungskräfte möglich ist. Dringend Abhilfe schaffen.
Alle Zweitakt Motoren aus der Stadt verbieten, unter Anderem Laubbläser, Mopeds, Motorroller. Sie verpesten die Luft mit gefährliche Abgase das Minuten lang in der Luft bleiben, und sind viel zu laut.
Das Rauchen mit anschließenden Entsorgen der Kippen auf den Fußweg empfinde ich schon als belästigend. Insbesondere, wenn man bei Regen schlecht Abstand halten kann. Außerdem nutzt nur ein sehr geringer Anteil der Raucher den Mülleimer für seine Stummel.
Ein Calisthenics Park in Nieder Eschbach könnte einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität und Fitness der Anwohner leisten. Calisthenics, eine Form des Bodyweight-Trainings, ist für Menschen aller Altersgruppen und Fitnessstufen zugänglich und fördert sowohl physische als auch mentale Gesundheit.
Unterstützer: 202
Reaktion der Stadt: An der Umsetzung der Idee wird bereits intensiv gearbeitet: Das Grünflächenamt plant derzeit im Auftrag des Sportamtes die Grunderneuerung der westlich der Bezirkssportanlage befindlichen Tennisanlage an der Heinrich-Becker-Straße. Durch den Entfall von zwei Tennisplätzen zugunsten einer öffentlich frei zugänglichen Fitness- und Calisthenics-Anlage soll das Freizeitsportangebot ergänzt und erweitert werden. Zugleich soll auf der Fläche der bisherigen Rollschuhbahn eine zeitgemäße, ebenfalls frei zugängliche Skateanlage errichtet werden. Für den Haushalt 2024 sind Gelder für den Neubau der Skate- und der Fitnessanlage vorgemerkt. Die Flächen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 sowie geringfügig im Überschwemmungsgebiet. Aufgrund der hierfür einzuholenden Genehmigungen mit nicht vorhersehbaren Prüfungszeiten sowie den geltenden Regularien bei den Ausschreibungsverfahren und den beschränkten personellen Kapazitäten im Grünflächenamt wird ein Baubeginn allerdings frühestens im Sommer 2025 möglich sein.
Weiter lesen auf FFM.DEIn Frankfurt gibt ca. 18.000 wild lebende Katzen. Diese auch als Streuner bezeichneten Tiere leiden an Krankheiten und unter Hunger. Das ist nach unserem Tierschutzgesetz nicht zulässig und darf so nicht hingenommen werden.
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