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Neuzuschnitte der Sozialbezirke

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.11.2016

Vortrag des Magistrats

Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern

Details im PARLIS M_210_2016
16.10.2021

Antrag Ortsbeirat

Neuzuschnitte der Sozialbezirke

Details im PARLIS OF_67-7_2021
02.11.2021

Anregung Ortsbeirat

Neuzuschnitte der Sozialbezirke

Details im PARLIS OM_987_2021
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.10.2021, OF 67/7 Betreff: Neuzuschnitte der Sozialbezirke Vorgang: M 210/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der zu erfolgenden Neuzuschnitte der Sozialbezirke im Zuge der M210/2016, folgender Anregung des Ortsbeirats zu entsprechen: Die Sozialbezirke 343,401,402 und 410 bleiben wie aktuell bestehen. Die Sozialbezirke in Praunheim werden neu zugeschnitten: Die Heinrich-Lübke-Siedlung wird dem Sozialbezirk 423 (Westhausen) zugeschlagen und fungiert damit als neuer Sozialbezirk. Der übrige Teil Praunheims bleibt unverändert. In der Sitzung des Ortsbeirats am 29.06.2021 wurden für die o.g. Sozialbezirke Sozialbezirksvorsteher*innen vorgeschlagen. Der Ortsbeirat bekräftigt hiermit diese Vorschlagsliste. Eine Anpassung erfolgt lediglich entsprechend der o. g. Zuschnittsänderung in Praunheim. Dort ist die vorgeschlagene Sozialbezirksvorsteherin fortan für Westhausen und die Heinrich-Lübke-Siedlung zuständig. Eine weitere Zusammenlegung von Sozialbezirken und damit eine Reduzierung der Sozialbezirksvorsteher*innen lehnt der Ortsbeirat ab.

Begründung:

In der angesprochenen M210/2016 ist eine Reduzierung auf vier Sozialbezirksvorsteher*innen im Ortsbezirk vorgesehen. Dies erachtet der Ortsbeirat aus folgenden Gründen nicht als sinnvoll: Zum einen würde durch die Zusammelegung Westhausens mit den Sozialbezirken 422,424 und 425, da Praunheim laut der M-Vorlage nur noch ein*e Sozialbezirksvorsteher*in zustehen würde, ein zu großer Sozialbezirk Praunheim entstehen. Angesichts des geplanten Konzepts der Sozialraumorientierung des Sozialrathauses Bockenheim, hätte dies eine ungerechtfertigte Arbeitsmehrbelastung zur Folge. Innerhalb dieser Gespräche mit dem Sozialrathaus Bockenheim erfolgte in Absprache der Vorschlag zur o.g. Zuschnittsänderung. Ebenfalls betrachtet der Ortsbeirat eine Zusammenlegung des Sozialbezirks 343 entweder mit dem Sozialbezirk 401 (Rödelheim-Ost) oder 410 (Hausen) als nicht zielführend, wie schon mehrfach dargelegt. Angesichts der Entwicklungen im Bau- und Planungsgebiet Südlich Rödelheimer Landstraße und dem damit verbundenen Anstieg der Einwohner*innenanzahl, ist zu erwarten, dass eine erneute Anpassung bald wieder nötig wird. Deshalb spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die bisherigen Sozialbezirke in ihrem derzeitigen Zuschnitt zu belassen, mit Ausnahme der Anpassung in Praunheim.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 987 2021 Die Vorlage OF 67/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und ÖkoLinX-ARL