S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5925 entstanden aus Vorlage: OF 539/12 vom 02.09.2024 Betreff: Kinder-Nottoilette testen Der Magistrat wird gebeten, testweise für sechs bis zwölf Monate an einem Spielplatz im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg eine Kinder-Nottoilette zu testen. Als möglicherweise geeignet empfiehlt sich hierfür der Spielplatz Kätcheslachpark West ("Piratenspielplatz"). Ein Pate zur Befüllung der Toilettentüten steht auf Anfrage zur Verfügung. Begründung: Kinder-Nottoiletten sind ein neues Konzept, um auch ohne kostspieligen Bau und Betrieb von Toilettenanlagen Kindern (und indirekt deren Eltern) zu ermöglichen, ihre Notdurft würdevoller zu verrichten. An einem etwas verdeckt platzierten Pfosten ist ein Toilettensitz in Kinderhöhe platziert, unter den eine Plastiktüte aus einem dort vorhandenen Spender platziert werden kann. Die Tüten werden ähnlich wie Hundekotbeutel von Freiwilligen nachgefüllt und nach Nutzung verschlossen in einen Mülleimer geworfen. Gerade für Mädchen ist eine solche Lösung ein besonderer Würdegewinn, doch auch Jungen profitieren bei dringendem großen Geschäft. Ein Beispiel für eine solche Lösung wurde in Frankfurt unter dem Namen "Oilette" entwickelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5924 entstanden aus Vorlage: OF 538/12 vom 02.09.2024 Betreff: Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des Kinderwanderweges Der Magistrat wird gebeten, für die Erneuerung des Kinderwanderweges Kalbach-Riedberg den Ersatz bzw. teilweise Neubau von Holzstelen im Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg entsprechend der beigefügten Skizze und Bilder zu genehmigen. Dies entspricht den Stationen, die bei einem Rundgang mit der Unteren Naturschutzbehörde am 10.07.2024 inspiziert wurden. Die konkrete Umsetzung und Finanzierung werden zu einem späteren Zeitpunkt geklärt. Quelle: OpenStreet und Contributors plus eigene Markierungen Die Standorte 12 bis 17 sollen neu hinzukommen. Station 1, Drehscheibenspielplatz: Hier soll zusätzlich eine Infotafel aufgestellt werden (befindet sich bisher am Bonifatiusbrunnen). Station 12, Rudolf-Schwarz-Platz: Station 13, Billabong: Station 14, Streuobstwiese: Station 15, Bauernhofspielplatz: Station 16, Verlängerung An der Bergstraße: Station 17, Am Schlittenberg: Alle Fotos: privat Begründung: Der bereits bestehende Kinderwanderweg wird unter Koordination der Kinderbeauftragten Riedberg und Kalbach mit Unterstützung des Ortsbeirats und der IG Riedberg e. V. durch mehrere Schulklassen vom Riedberg neu konzipiert und in diesem Zuge inhaltlich und örtlich erweitert. Ein Teil der Standorte der Holzstelen, an denen die Schilder für die einzelnen Stationen befestigt werden, liegt im Landschaftsschutzgebiet, was eine Freigabe zur Installation erfordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5778 entstanden aus Vorlage: OF 1173/5 vom 18.06.2024 Betreff: Bereich der Kindertagesstätten in der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der beiden Kindertagesstätten (Oster-Kindertagesstätte, Kita Wolkentanz der BVZ GmbH) in der Stresemannallee 61 bis 73 die Straße mit entsprechenden Piktogrammen und Schildern "Vorsicht Kinder" deutlich zu kennzeichnen. Dort befindet sich auch der Spielplatz Wildgarten. Da dieser Bereich während der Mainkaisperrung gleichzeitig Teil der Umleitungsstrecke für den Schwerlastverkehr ist, sollten die Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden. Begründung: Die gut ausgebaute Stresemannallee ist eine viel befahrene Strecke des Pendlerverkehrs und Teil der Umgehungsroute für den Schwerlastverkehr während der Mainkaisperrung - mitten durch ein Wohngebiet. Hier leben viele Familien. Im Bereich Stresemannallee 61 bis 73 befinden sich zwei Kindertagesstätten und der inklusive Abenteuerspielplatz Wildgarten. Anwohner beschweren sich, dass Autofahrer im Bereich der Kindertagesstätten und des Spielplatzes oft viel zu schnell unterwegs sind und Kinder dadurch gefährdet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5775 entstanden aus Vorlage: OF 1170/5 vom 13.06.2024 Betreff: Mobile Komposttoilette auf dem Affentorplatz aufstellen Vorgang: OM 4725/23 OBR 5; ST 610/24 Der Magistrat wird gebeten, am Affentorplatz eine mobile Komposttoilette mit Handwaschbecken aufzustellen. Begründung: Am Affentorplatz befindet sich das Kinderhaus Sachsenhausen. In der angrenzenden Parkanlage halten sich vornehmlich männliche Personen auf, die regelmäßig Alkohol konsumieren. Leider urinieren diese häufig in die Parkanlage und auch an das Kinderhaus. Der Ortsbeirat 5 hat daher zur Verbesserung der Situation mit seiner Anregung vom 24.11.2023, OM 4725, die Errichtung einer Toilettenanlage gefordert. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 02.04.2024, ST 610, dies mit Verweis auf die Toilettenanlagen am Lokalbahnhof und der Brückenstraße abgelehnt. Da die genannte Stellungnahme des Magistrats keine Abhilfe für die bestehende Situation vorsieht, bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, zumindest eine mobile Komposttoilette aufzustellen. Komposttoiletten sind nachhaltig und sauber. Sie können genauso inklusive Wartung angemietet wie erworben werden. Es wird auf die Anbieter, z. B. auf die Firma Nowato (www.nowato.com), verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4725 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 610
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5696 entstanden aus Vorlage: OF 285/16 vom 18.06.2024 Betreff: Spielplatz Alfred-Göbel-Weg Der Ortsbeirat 16 begrüßt die Fertigstellung des sehr gelungenen Spielplatzes am Alfred-Göbel-Weg. Es fehlen jedoch noch Sitzgelegenheiten für die beaufsichtigenden Eltern. Der Magistrat wird daher gebeten, zwei Sitzbänke im unteren (südlichen) Teil des Geländes aufzustellen. Begründung: Der Spielplatz am Alfred-Göbel-Weg ist in zwei Teile geteilt, die durch ein größeres Gebüsch voneinander getrennt sind. Der obere Teil verfügt über Sitzgelegenheiten, die jedoch nur den oberen bzw. östlichen Bereich einsehen lassen. Der untere Teil hat bisher keine Sitzgelegenheiten. Südlicher Teil des Geländes ohne Sitzgelegenheiten. (Foto: FDP) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1727
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5726 entstanden aus Vorlage: OF 1292/1 vom 11.06.2024 Betreff: Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden Der Magistrat wird gebeten, die Bestuhlung der Außengastronomie sowie die Abstellpraxis von Fahrzeugen in der Rosenbergerstraße regelmäßig zu überwachen und durchzusetzen, sodass die Durchgängigkeit für alle Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen, stets gewährleistet ist. Begründung: Die Rosenbergerstraße ist durch die Ausdehnung der Gastronomie und das häufige illegale Parken derzeit kaum passierbar, was die Mobilität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und von Familien erheblich beeinträchtigt. Der alternative Weg über die Vilbeler Straße oder Bleichstraße stellt für diese Gruppen einen unzumutbaren Umweg dar. Eine konsequente Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen würde die Zugänglichkeit der Rosenbergerstraße verbessern und die Lebensqualität für alle Bürger*innen erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 468 entstanden aus Vorlage: OF 1150/5 vom 22.05.2024 Betreff: Für den dringenden Ausbau von Kita- und Hortplätzen in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen angemessene bauliche Schutzstandards entwickeln und anwenden sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr reduzieren Vorgang: OM 5176/24 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah bauliche Standards erarbeiten zu lassen für den Fall, dass in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen trotzdem Kita- und Hortplätze mit Ausnahmegenehmigung durch das RP geschaffen werden müssen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, alles dafür zu tun, dass mit Hilfe entsprechender Flugrouten, Höhenanpassungen und vor allem durch Reduzierung der Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen insgesamt weniger Lärm und Schadstoffe emittiert werden, sodass eine Siedlungsbeschränkung nicht mehr notwendig ist. Begründung: Aufgrund extremen Mangels an Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad sah sich der Ortsbeirat 5 gezwungen, den Magistrat in einer Anregung zu bitten, das RP in Darmstadt, Referat Immissionsschutz, zu kontaktieren zur Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad (siehe dazu OM 5176). In Fällen solcher Ausnahmegenehmigungen muss aber für die Kinder und das Personal der Einrichtungen der dringend erforderliche Schutz vor der Belastung durch Fluglärm und Schadstoffe, die die Siedlungsbeschränkung verursacht, in vollem Umfang sichergestellt werden. Damit der dringend erforderliche Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad erfolgen kann, müssen darum die entsprechenden baulichen Standards entwickelt und angewendet werden. Darüber hinaus ist unbedingt dafür zu sorgen, dass insgesamt deutlich weniger Lärm und Schadstoffe durch den Luftverkehr am Frankfurter Flughafen emittiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 133 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 100 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Ablehnung), AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Annahme) Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4934, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5446 entstanden aus Vorlage: OF 744/9 vom 14.04.2024 Betreff: Sonnensegel - Wasserspielplatz ehemaliges Buga-Gelände Vorgang: OIB 336/19 OBR 9; ST 2004/19; ST 770/21 Die Ortsbeiratsinitiative-Budget vom 27.08.2019, OIB 336, wird aufgehoben. Begründung: Der Ortsbeirat hatte mit der o. g. Initiative beschlossen, mit 12.000 Euro aus seinem Budget ein Sonnensegel für den Wasserspielplatz im ehemaligen BuGa-Gelände zu finanzieren. Der Magistrat hatte der Initiative mit Stellungnahme vom 12.04.2021, ST 770, zugestimmt. Das zuständige Grünflächenamt hat mittlerweile große Sonnenschirme installiert, die jedoch aus einem anderen Haushaltsposten finanziert wurden. Die Aufhebung des Beschlusses soll dem Ortsbeirat die Möglichkeit verschaffen, die Entscheidungskompetenz über das Budget in diesem Umfang zurückzugewinnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.08.2019, OIB 336 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2004 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 770 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1400
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5445 entstanden aus Vorlage: OF 743/9 vom 14.04.2024 Betreff: Spielzeugkiste für den Spielplatz in der Adalbert-Stifter-Straße Vorgang: OIB 259/18 OBR 9; ST 727/19 Die Ortsbeiratsinitiative-Budget vom 29.11.2018, OIB 259, wird aufgehoben. Begründung: Der Ortsbeirat hatte mit der o. g. Initiative beschlossen, aus seinem Budget eine Spielzeugkiste für den Spielplatz an der Adalbert-Stifter-Straße zu finanzieren. Der Magistrat hatte der Initiative grundsätzlich zugestimmt, aber zu bedenken gegeben, dass es verschiedene Anbieter gibt. Der Magistrat hatte zugesagt, seitens des Fachamtes eine Lösung zu erarbeiten, was jedoch niemals erfolgt ist. Nach mittlerweile fünfeinhalb Jahren ist nicht davon auszugehen, dass eine solche noch erfolgt. Die Aufhebung des Beschlusses soll dem Ortsbeirat die Möglichkeit verschaffen, die Entscheidungskompetenz über das Budget in diesem Umfang zurückzugewinnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.11.2018, OIB 259 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 727 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1399
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2024, OA 449 entstanden aus Vorlage: OF 678/3 vom 14.03.2024 Betreff: Auskömmliche Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe in Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die freien Träger, die im Auftrag der Stadt Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Frankfurt umsetzen, durch auskömmliche Zuschüsse zu finanzieren. Nach den Berechnungen des Jugendhilfeausschusses müssten dazu aufgrund des zahlenmäßig gestiegenen Bedarfs, einer wachsenden Kinder- und Familienarmut, deutlicher Tarifsteigerungen und einer spürbaren Inflation zusätzliche Mittel in Höhe von 26 Millionen Euro dauerhaft in den Haushalt eingestellt werden, um den fachlichen Standard in der Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten. Begründung: Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Frankfurt leisten seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu Empowerment, Demokratiebildung, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Frankfurt. Besonders beim gegenwärtigen pandemiebedingten Mangel an Stabilität und Sicherheit bieten diese Einrichtungen einen Platz, an dem jungen Menschen ganz individuell begegnet wird. Die Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe aus den Bereichen OKJA, aufsuchende Arbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendhilfe in der Schule und Erziehungsberatung sind anerkanntermaßen ein Bestandteil der sozialen Infrastruktur Frankfurts. Sie bieten sowohl für die Entwicklung des Gemeinwesens als auch zur Prävention von Problemlagen eine breite Palette fachlich differenzierter und erprobter Angebote mit professionellen innovativen Konzepten und Maßnahmen. Sie leisten damit wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsentwicklung und Bildung sowie zur Entlastung in individuellen Krisen. Sie haben einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung sowie an der Integration von jungen Menschen und tragen damit in großem Maße zum sozialen Frieden in Frankfurt bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1462 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 18.04.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 449 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4617, 26. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 18.04.2024
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5256 entstanden aus Vorlage: OF 768/10 vom 20.02.2024 Betreff: Jugendpartizipation auf Ortsbezirksebene Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung von Ortsjugendräten auf der Ebene des Ortsbezirkes durch Satzung vorzubereiten. Diese sollen jeweils Antrags- und Rederecht in der Sitzung des Ortsbeirates erhalten. Hinsichtlich der Ortsjugendräte sollen alle im Ortsbezirk wohnenden Kinder und Jugendliche mit Vollendung des zehnten Lebensjahres oder von der fünften Klasse an, je nachdem, was früher eintritt, aktiv und passiv wahlberechtigt sein. Die nähere Ausgestaltung soll unter Beteiligung des Kinderbüros und der Kinderbeauftragten erfolgen Begründung: Kinder und Jugendliche sollten an politischen Entscheidungen auf Ortsbezirksebene, die sie betreffen, in geeigneter Form beteiligt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1053
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5076 entstanden aus Vorlage: OF 1119/1 vom 17.12.2023 Betreff: Damit unsere Kinder nicht unter die Räder kommen: Tempo-30-Abschnitt in der Gutleutstraße vor der Karmeliterschule und der Weißfrauenschule Der Magistrat wird gebeten, in der Gutleutstraße 38 in Höhe des Eingangs von Karmeliterschule und Weißfrauenschule schnellstmöglich einen Tempo-30-Abschnitt einzurichten und zusätzlich Warnschilder "Vorsicht Schulkinder" anbringen zu lassen, sodass das Gefährdungspotenzial für die Kinder, die auf dem Schulweg unbedacht die Straße queren, minimiert wird. Begründung: Die Gutleutstraße wird von den Autofahrenden häufig als Rennstrecke missbraucht, um am Baseler Platz noch schnell über eine grüne Ampel zu kommen. Außerdem ist vielen nicht bekannt, dass sich dort eine Schule befindet. Die Einrichtung eines Tempo-30-Abschnitts sorgt dafür, dass die Kinder möglichst gefahrlos die Straße überqueren können und dabei nicht unter die Räder kommen. Foto: Petra Thomsen; Beispiel Warnschild "Achtung Schulkinder" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4754 entstanden aus Vorlage: OF 529/11 vom 11.11.2023 Betreff: Finanzielle Bezuschussung und Aufbau eines Rollstuhlfahrer-Karussells für den Spielplatz auf dem Lohrberg Vorgang: EA 30/22 OBR 11; EA 21/23 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, über das Grünflächenamt finanzielle Mittel zur anteiligen Kofinanzierung eines Rollstuhlfahrer-Karussells auf dem Spielplatz auf dem Lohrberg bereitzustellen. In Abstimmung mit dem Verein KIAN e. V. soll das Spielgerät so bald wie möglich am Spielplatz auf dem Lohrberg aufgebaut werden. Der Verein KIAN e. V. ist zu einer Kofinanzierung eines Rollstuhlfahrer-Karussells für den Spielplatz auf dem Lohrberg bereit, der Ortsbeirat wird ebenfalls finanzielle Mittel bereitstellen. Begründung: Der Lohrberg ist ein attraktives Ziel für die Freizeitgestaltung in Seckbach sowie für Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Stadtgebiet. Bislang gibt es auf dem dortigen Spielplatz keine Geräte, die speziell für Kinder mit Behinderungen geeignet und attraktiv wären. Dies soll sich laut Kinderbeauftragten und Ortsbeirat künftig ändern. Kauf und Aufbau eines Rollstuhlfahrer-Karussells kosten ca. 70.000 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 30 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 21 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 490
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4753 entstanden aus Vorlage: OF 528/11 vom 10.11.2023 Betreff: Toiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße Die Sport- und Spielfläche in der Konstanzer Straße in Fechenheim wird erfreulicherweise saniert und neu gestaltet. Der Magistrat wird gebeten, dort im Zuge dieser Neugestaltung eine öffentliche Toilettenanlage einzurichten. Begründung: Mit der Neugestaltung wird dieser Spielplatz sicherlich viele Besucherinnen und Besucher anziehen. Wie in vielen Stadtteilen fehlt es aber dort an öffentlichen Toiletten, die erforderlich sind, um den Spielpatz vor Verunreinigungen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4716 entstanden aus Vorlage: OF 775/2 vom 02.11.2023 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 2. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee einen Zebrastreifen einrichten zu lassen; 3. das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" zu erneuern und näher an die Bodenschwelle zu verlagern; 4. die bestehende Bodenschwelle durch eine wirksame, farbige Kunststoff-Bodenschwelle zu ersetzen; 5. zwei Parkplätze zu entwidmen und dafür Hochbeete aufzustellen. Das Kinderhaus Vogtstraße e. V. (Hausnummer 41) würde die Pflege der Hochbeete übernehmen; 6. das bestehende Schild "Ende Tempo-30-Zone", welches aktuell gegenüber der Einrichtung platziert ist, an die Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße versetzen zu lassen; 7. an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 8. den bestehenden Zebrastreifen an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße entfernen und um ca. zehn Meter in die Vogtstraße hinein versetzen zu lassen. Der Zebrastreifen sollte auf einer Bodenschwelle angebracht werden. Außerdem soll ein Schild "Zebrastreifen" installiert werden; 9. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, zwischen der Vogtstraße Nr. 43 und der Eschersheimer Landstraße eine Spielstraße einzurichten. Begründung: Das Kinderhaus Vogtstraße wird vom gleichnamigen Verein betrieben und betreut ca. 80 Kinder zwischen zehn Monaten und zehn Jahren. Die Vogtstraße wird von den Hortkindern an beiden Ecken, Vogtstraße/Hansaallee und Vogtstraße/Eschersheimer Landstraße, überquert. Bei der Vogtstraße handelt es sich um eine enge, schlecht einsehbare Einbahnstraße. In letzter Zeit wurden von der Elternschaft mehrere Beinaheunfälle gemeldet. Zu 1. und 7.: Aktuell werden die Straßenecken der Vogtstraße häufig von Lieferfahrzeugen zugeparkt, sodass die Einsicht für Fahrzeugfahrer und überquerende Kinder weiter verschlechtert wird. Poller bzw. Fahrradständer sollen die Fünf-Meter-Zone wirksam freihalten. Zu 2.: Die Vogtstraße/Ecke Hansaallee ist direkter Schulweg für die Hortkinder der Holzhausenschule. Diese müssen die Vogtstraße von der oberen Hansaallee aus kommend überqueren, um zur Einrichtung zu gelangen. Ein Zebrastreifen soll den Kinder Sicherheit geben und auch die Autofahrer für die Situation sensibilisieren. Zu 3.: Das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" ist stark abgenutzt und soll daher erneuert werden. Auch ist es zu weit von der Einrichtung entfernt. Zu 4.: Die ursprüngliche Bodenschwelle wurde im Rahmen einer Sanierung der Kanalisation entfernt. Die im Nachgang neu installierte Bodenschwelle ist zu niedrig und unwirksam. Zu 5.: Trotz Tempo-30-Zone und Bodenschwelle wird in der Vogtstraße täglich die Geschwindigkeit überschritten. Durch zwei versetzte Hochbeete soll die Straße direkt vor der Einrichtung verjüngt werden, sodass Fahrzeuge die Geschwindigkeit verringern müssen. Dadurch, dass die Hochbeete versetzt angebracht werden, können weiterhin Lkw und Müllfahrzeuge passieren. Die Einrichtung würde gerne die Pflege der Hochbeete patenschaftlich übernehmen. Zu 6.: Aktuell endet die Tempo-30-Zone direkt vor der Einrichtung und ca. 15 Meter vor der Kreuzung Vogtstraße/Eschersheimer Landstraße. Dies stellt eine vermeidbare Gefahr für die Kinder der Einrichtung dar. Zu 8.: Kinder der Holzhausenschule nutzen auch den Zebrastreifen an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße als direkten Schulweg. Der bestehende Zebrastreifen befindet sich unmittelbar an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße. Autofahrer sind gezwungen, auf dem Zebrastreifen zu halten, um die Eschersheimer Landstraße einsehen zu können. Dies gefährdet massiv Passanten, die die Vogtstraße überqueren wollen, da diese entweder auf den Radweg der Eschersheimer Landstraße oder zwischen die Autos auf die Vogtstraße ausweichen müssen. Eine Versetzung des Zebrastreifens in die Vogtstraße hinein bringt Sicherheit für Passanten, Auto- und Fahrradfahrer. Wird der Zebrastreifen zusätzlich auf einer Bodenschwelle angebracht, ermöglicht dies zusätzliche Sicherheit für die Hortkinder der Holzhausenschule. Zu 9.: Um optimalen Schutz für die Kinder der Einrichtung zu bieten, sollte das letzte Stück der Vogtstraße bis zur Eschersheimer Landstraße als Spielstraße ausgewiesen und verkehrsberuhigt werden. Die Vogtstraße ist keine Durchgangsstraße im eigentlichen Sinne und sollte nur von Anliegern genutzt werden. Daher stellt eine Umwidmung zur Spielstraße keine negativen Auswirkungen auf den Berufsverkehr dar. Lagebild Vogtstraße mit den vorgeschlagenen Maßnahmen (Quelle: openstreetmap) mit eigenen Anmerkungen Blick in die Vogtstraße Blick Vogtstraße Piktogramm Blick Vogtstraße vor der Einrichtung Blick Vogtstraße, zu niedrige Bodenschwelle Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2023, OA 396 entstanden aus Vorlage: OF 989/1 vom 19.09.2023 Betreff: Spielplatz Im Trierischen Hof wiederherstellen Vorgang: OM 3028/22 OBR 1; ST 1660/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Grünanlagen in der Straße Im Trierischen Hof den früher dort vorhandenen Spielplatz wiederherzustellen und geeignete Spielmöglichkeiten auf den Grünflächen schaffen zu lassen. Begründung: Der Magistrat antwortete in seiner Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1660, auf eine entsprechende Anregung des Ortsbeirats 1: "Vor einigen Jahren wurde der Spielplatz wegen der dort ansässigen Drogenszene abgebaut. Die damals errichteten Türen als Zugang zu der Grünfläche zwischen den Häusern hemmt zwar im ersten Schritt, aber da die Türen meist offen sind - da keiner bereit ist, sie zu schließen - wird bei Errichtung eines neuen Spielplatzes mit Spielgeräten und Bänken wieder zur Nutzung ‚unerwünschter Personen' führen. Auch das Thema Vandalismus ist hier nicht zu unterschätzen; selbst die Zugangstüren zu den Mülltonnenplätzen werden hier mit Graffitis besprüht. Auch ist ein Abschließen der Türen nicht zielführend, da dann die Zugänglichkeit zu den Hauseingängen durch Gäste, Paketdienste etc. nicht möglich wäre. Bei Errichtung des Spielplatzes für die ca. 20 ansässigen Kinder wird dieser nicht lange ein ‚privater' Spielplatz bleiben, da im weiteren Umfeld kein öffentlicher Spielplatz vorhanden ist. Bereits jetzt kommen - selbst von Anwohnern der Liegenschaft - Hinweise auf spielende Kinder im Innenhof, die zu laut wären. Hinzu kämen noch die Kosten für die Errichtung eines Spielplatzes, die sich durchaus auf ca. 30 TEUR belaufen. Dazu kämen dann noch die Wartungs- und Unterhaltungskosten, die monatlich/jährlich anfallen würden. Die Wiederherstellung des Spielplatzes ist somit nicht zu empfehlen." Die vom Magistrat in seiner Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1660, wiedergegebene Auffassung der Wohnungsbaugesellschaft wird vom Ortsbeirat nicht geteilt. Der Spielplatz wird dringend benötigt und muss aufgrund der Vorgaben der Hessischen Bauordnung auch vorgehalten werden. Der Ortsbeirat fragt sich, warum Schmierereien an den Zugangstüren zu den Müllstandplätzen als Begründung für die Ablehnung des Spielplatzes herhalten müssen. Der Ortsbeirat betont, dass der fehlende Spielplatz deutlich mehr als 20 Kinder betrifft. "Lärm" durch spielende Kinder gehört zum Wohnumfeld und muss von den Mietern hingenommen werden. Insofern spielen die vorliegenden Beschwerden über "Lärm" von Kindern eine untergeordnete Rolle, zeigen aber, dass ein Bedarf an Spielmöglichkeiten in diesem Bereich besteht. Eine Ablehnung damit zu begründen, dass "in der weiteren Umgebung kein öffentlicher Spielplatz vorhanden ist", ist schlichtweg kinderfeindlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3028 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1660 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 396 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 396 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4050, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.09.2023, OA 395 entstanden aus Vorlage: OF 205/16 vom 04.09.2023 Betreff: Neugestaltung Marktplatz Bergen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung des Marktplatzes in Bergen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 zu erstellen und dieses Nutzungskonzept baldmöglichst umzusetzen. Hierfür sollen bereits Planungsmittel in den Haushalt 2024 und Mittel für die erforderlichen Baumaßnahmen in den Haushalt 2025 in ausreichender Höhe eingestellt werden. Begründung: Der Marktplatz in Bergen wird begrenzt im Norden von dem Nordring, im Osten von der Erlenseer Straße, im Süden von der Straße Berger Marktplatz und im Westen von der Schönecker Straße. Der Berger Marktplatz ist bereits heute schon ein wichtiger Treffpunkt im Ortsteil, an dem sich Menschen jeden Lebensalters aufhalten und treffen. Einmal im Jahr findet auf dem Berger Marktplatz der Berger Markt mit seiner jahrhundertealten Tradition statt. Zur nördlichen Grenze hin befinden sich die Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Bergen und das Jugendhaus. Leider ist der Platz in einem miserablen, lieblosen Zustand. Der Ortsbeirat 16 schlägt deswegen ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung vor, um den Platz schöner und attraktiver für Alt und Jung zu machen und um eine bessere Nutzung dieser großen Fläche mitten im Stadtteil zu erreichen. Ziel ist es, den Marktplatz so zu gestalten, dass er einerseits für spielerische und sportliche Aktivitäten optimiert und andererseits wieder schöner und einladender gestaltet wird, damit sich auch in Zukunft dort gerne Menschen aufhalten und verweilen. Zudem soll der Platz über die bisherigen Nutzungen hinaus zusätzliche neue Angebote für die Bevölkerung machen, beispielsweise durch öffentliche Toiletten oder E-Ladestationen. Folgende Hinweise, Vorschläge und Ideen seitens des Ortsbeirates sollten soweit als möglich Berücksichtigung finden: I. Ist-Zustand des Berger Marktplatzes 1. Die Spielplatzgeräte wurden nach und nach, teilweise schon vor Jahren, abgebaut und nicht mehr erneuert. Ein großer Teil des Spielplatzes, gut ein Drittel, kann somit nicht mehr genutzt werden. Gleichwohl ist der Spielplatz immer gut besucht, die fehlenden Spielgeräte müssten dringend erneuert, aber auch ergänzt und aufgestockt werden. 2. Die Skateboardpipe ist schon über 20 Jahre alt. Sie wird aktuell zum Klettern, darauf Herumfahren mit Skateboard, Fahrrad oder Roller und zum Rumrutschen genutzt. Kinder und Jugendliche frequentierten die Rampe stark, die jedoch nicht mehr zeitgemäß und auch nicht ausreichend ist. 3. Die Pump-Track-Bahn, die zeitweise auf dem Marktplatz stand, ist von der Stadt einfach abgebaut worden, ohne jegliche Ersatzvornahme. 4. Der Boden vor dem einzigen Basketballkorb ist uneben und lädt nicht zum Spielen ein. Auch die beiden Fußballtore sind lieblos auf dem Marktplatz hingestellt und werden eher von Kleinkindern zum Klettern benutzt als von Jugendlichen zum Kicken. 5. Es gibt kaum Sitzmöglichkeiten auf dem Berger Marktplatz, außer auf dem Spielplatz und einer Bank vor dem Jugendhaus. Somit gibt es gerade für ältere Bürger, die sich auch die Aktivitäten der Jüngeren, z. B. ihrer Kinder und Enkel, anschauen wollen, keine Möglichkeit, entspannt an einem schattigen Plätzchen zu verweilen. 6. Im Sommer ist der Platz staubig und uneben, im Winter ist der Platz schlammig und matschig. II. Neugestaltung 1. Ein eingezäunter Multifunktionsplatz für Fußball, Basketball und Volleyball usw. mit einem geeigneten Bodenbelag könnte z. B. zwischen dem zum Nordring hin gelegenen Feuerwehrhaus und Jugendhaus aufgebaut werden. 2. Es müssen nicht nur die alten, abgebauten Spielgeräte ersetzt werden, sondern es müssen neue, moderne Spielgeräte aufgestellt werden, die den heutigen Ansprüchen genügen. Im Bereich des Spielplatzes können auch einige neue Bäume gepflanzt werden, ohne dass dadurch die Nutzung der Spielmöglichkeiten für die Kinder beeinträchtigt wird. 3. Z. B. an der Stelle, wo einst die Pump-Track-Bahn stand, könnte ein kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln eingerichtet werden, auf der sich Hindernisse wie z. B. Kanten, Geländer und Rampen befinden. Hier kann man dann mit allem, was rollt darauf herumfahren und spielen. Dieser Park könnte mit Bäumen am Rand beschattet werden, wenn die Stadt sicherstellen kann, dass die Früchte der Bäume von der Stadt aus der Bahn regelmäßig entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. 4. Unter den schon vorhandenen und gegebenenfalls noch zu ergänzenden Bäumen auf der Westseite des Platzes könnten zwei Boulebahnen errichtet werden, die auch für Boccia und andere Spiele geeignet sind. Hier können dann auch in lockerer Gestaltung Spieltische, Tischtennisplatten, ein Feld für Schach und Ähnliches errichtet werden. 5. Sitzmöglichkeiten in aufgelockerter Gestaltung zum Ausruhen der Spieler und für Zuschauer sowie für betreuende (Groß-) Eltern sollten mit eingeplant und errichtet werden. 6. Ein ausreichend großer Bereich in der Mitte des Platzes muss jedoch für den jährlich stattfindenden Berger Markt weiterhin zur Verfügung stehen, um hier das Festzelt, Fahrgeschäfte und Buden aufzustellen. Hierzu ist der Grund des Marktplatzes neu herzurichten in einer Art und Weise, die ein leichtes Versickern von Regenwasser ermöglicht, ohne dass der Platz Stolperfallen oder Hindernisse für Kinder und Jugendliche und für den Berger Markt bietet. Bäume dürfen in dem Bereich, in dem der Berger Markt aufgebaut wird, nicht errichtet werden! Diese Fläche in der Mitte des Berger Marktplatzes ist auch für andere Zwecke und Veranstaltungen zu nutzen, z. B. für einen Weihnachtsbaumverkauf, Oldtimer-Show, Außenveranstaltungen des Jugendhauses und dergleichen. 7. Eine öffentliche Toilettenanlage ist vorzusehen. Sie könnte errichtet werden in Nähe des Feuerwehrhauses und/oder des Jugendhauses, da für beide Gebäude ja bereits eine Erschließung und die Entsorgung vorhanden ist. Die öffentliche Toilettenanlage sollte nach dem neuen Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt am Main errichtet werden - unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch mit einer Behindertentoilette. 8. Im Übrigen sollte der gesamte Platz landschaftsgärtnerisch mit Bäumen, Pflanzen und Pflaster so ausgestaltet werden, dass er nicht nur schöner wird und zum Verweilen einlädt, sondern dass sich auch zukünftig kein intensiver Pflegeaufwand ergibt, weil die Stadt nicht in der Lage ist, eine solche Pflege dauerhaft zu leisten. 9. Fitnessgeräte sowohl für Senioren als auch für Jugendliche können zusammenhängend oder verteilt auf einzelne Stellen in die Ausgestaltung des Berger Marktplatzes integriert werden. 10. Im westlichen Bereich des Platzes zur Schönecker Straße hin, wo derzeit bereits Autos abgestellt werden, sollte möglichst eine ganze Parkreihe mit E-Ladestationen ausgestattet werden. Dies gilt auch für die schon vorhandenen Parkplätze am nördlichen Rand und am südlichen Rand des Berger Marktplatzes, wobei diese Parkplätze nicht nur von Benutzern und Besuchern des Berger Marktplatzes, sondern auch von Anwohnern und vor allem im südlichen Bereich auch von Besuchern des angrenzenden Berger Friedhofs genutzt werden. 11. Angedacht und geprüft werden sollte auch die Möglichkeit, ob beispielsweise in Verbindung mit der öffentlichen Toilettenanlage ein Kiosk oder Café errichtet werden könnte, das auch die vielen Bewohner in der Umgebung vielleicht mit einem gewissen Grundbedarf versorgen könnte, da sich im gesamten Osten des Stadtteils Bergen kein einziges Einzelhandelsgeschäft mehr befindet. Quelle: Google Earth 1. Eingezäunter Bolz -und Basketballplatz 2. Kinderspielplatz - Klettergerüste, Rutschbahn, Schaukel, Sandkasten, Tischtennisplatten 3. Kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln 4. 2 Boule-Bahnen 5. Schattige Sitzgelegenheiten mit vielleicht einem Kiosk oder Café-Lage am Eingang zum Marktplatz auch für Friedhofsbesucher gut zu erreichen. 6. Ausreichend Platz für das Festzelt anlässlich Berger Markt, wasserdurchlässiger Belag 7. Toilettenanlage mit Behindertentoilette, barrierefrei 8. Bäume und Sitzgelegenheiten 9. Fitnessgeräte für Senioren und Jugendliche 10. E-Lade-Station Quelle: Gartenbaum.de Quelle: Hamburger Wochenblatt.de Quelle: eigenes Foto Quelle: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4397 entstanden aus Vorlage: OF 962/1 vom 22.08.2023 Betreff: Starkwindsonnenschirm auf dem Spielplatz Gleisfeldpark aufstellen Der Magistrat wird gebeten , am Kinderspielplatz im Gleisfeldpark einen Starkwindsonnenschirm aufstellen zu lassen. Begründung: Aufgrund der aktuell nicht vorhandenen Verschattung sind spielende Kinder der gleißenden Sonne im Sommer schutzlos ausgeliefert. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2473
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 entstanden aus Vorlage: OF 957/1 vom 27.08.2023 Betreff: Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten Der Magistrat wird gebeten, die Straße Bischhofsheimer Platz rund um den dortigen Spielplatz und die Bischhofsheimer Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umzuwidmen und bei Bedarf umgestalten zu lassen. Begründung: Die Straße Bischofsheimer Platz umschließt eben diesen Platz. Auf dem Platz befindet sich ein Kinderspielplatz, der rege genutzt wird. Obwohl die Straße schmal ist und dort schon Tempo 30 vorgeschrieben ist, fahren manche Autos auf diesem kurzen Stück sehr schnell. Dies bedeutet eine Gefahr für Kinder, die auf den Spielplatz gehen wollen oder von diesem kommen. Anwohnende wünschen sich deshalb, dass die benannten Straßen in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4339 entstanden aus Vorlage: OF 705/2 vom 26.06.2023 Betreff: Geschwindigkeit drosseln zum Schulanfang Vorgang: OM 130/21 OBR 2; ST 1543/21 Der Magistrat wird gebeten, in Anlehnung an die Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1543, zum Schulanfang im September 2023 verstärkt Geschwindigkeitskontrollen an der Leonardo-da-Vinci-Allee und auch an der Montgolfier-Allee auf Höhe der Kita Rebstockpark vorzunehmen. Begründung: Im Rebstock-Quartier, das verstärkt von jungen Familien mit Kindern bewohnt wird, gilt überwiegend Tempo 30. Innerhalb des Quartiers Leonardo-da-Vinci-Allee (im Norden), Wilhelmine-Reichard-Weg (im Süden), August-Euler-Straße (Westen) und Gebrüder-Wright-Straße (Osten) finden sich die Viktoria-Luise-Grundschule, die Kita Rebstockpark und der große Spielplatz des Quartiers. Dementsprechend wird dieser Bereich stark von Familien mit überwiegend kleineren Kindern frequentiert. Diese beklagen immer wieder überhöhte Geschwindigkeiten des automobilen Verkehrs. Da die bereits vorhandenen Hinweisschilder und Piktogramme auf der Straße (noch) nicht die gewünschte Wirkung entfalten, besteht der Wunsch nach weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Kleinsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 130 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1543 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1805
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S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2023, OA 359 entstanden aus Vorlage: OF 471/11 vom 01.06.2023 Betreff: Auskömmliche finanzielle Mittel für die Instandhaltung von Spielgeräten auf den Spielplätzen bereitstellen Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 173 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 173 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Mittel für die Instandhaltung der Kinderspielplätze auf mindestens 1.500.000 Euro erhöht. Begründung: Im Bericht des Magistrats B 173 wird auf Seite fünf berichtet, dass für die Instandhaltung und Pflege der 672 Spiel- und Freizeitanlagen der Stadt Frankfurt 880.000 Euro zur Verfügung stehen. Das entspricht rechnerisch 565 Euro pro Spielplatz. Aus diesen Mitteln muss die Kontrolle der Spielanlagen, die Sandreinigung und der Sandwechsel sowie die Instandhaltung der Spielgeräte finanziert werden. Der Ortsbeirat 11 ist der Meinung, dass die geplanten Mittel nicht auskömmlich sind, sodass zu befürchten ist, dass aufgrund fehlender finanziellen Mittel defekte Spielgeräte außer Betrieb genommen werden müssen. Laut PARLIS haben die Ortsbeiräte für das Jahr 2022 und 2023 zum Thema Spielplätze 68 Anträge gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 173 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2074 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 359 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 173 = Kenntnis, OA 359 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 359 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3621, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3979 entstanden aus Vorlage: OF 620/2 vom 20.02.2023 Betreff: Verkehrssicherheit vor dem Kinderzentrum Rohmerplatz verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. die fünf Poller vor dem Eingang des Kinderzentrums Rohmerplatz (Rohmerplatz 13) durch Drängelgitter zu ersetzen (siehe Abbildung 1); 2. das Schrägparken auf der Parkfläche vor dem Gebäude Rohmerplatz 11 durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und hier einen öffentlichen Behindertenparkplatz einzurichten (siehe Abbildungen 2 und 3); 3. auf der schraffierten Fläche auf der Kreuzung Rohmerstraße/Rohmerplatz/Greifstraße (schraffierter Bereich befindet sich am Anfang der Straße Rohmerplatz) Poller gegen verkehrswidriges Parken aufzustellen; 4. vor der Hoftoreinfahrt des Kinderzentrums und des Gebäudes Rohmerplatz 19 das verkehrswidrige Parken zu unterbinden, indem hier ein umlegbarer Poller (mit Dreikantschlüssel o. Ä. gesichert) aufgestellt wird (siehe Abbildungen 1 und 4); 5. einen oder zwei Parkplätze im Bereich Rohmerplatz 11 bis 13 für den Zeitraum von 0 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Kurzzeitparkplätze umzuwandeln, um Eltern, die dennoch weiterhin darauf angewiesen sind, ihre Kinder mit dem Pkw zur Kita zu bringen, eine Kurzzeitparkmöglichkeit zu bieten. Begründung: Die Anregung ergibt sich aus einem Gespräch und den konkreten Bitten der Leitung des Kinderzentrums Rohmerplatz. Die Drängelgitter sollten schon laut ursprünglichem Entwurf der Bebauung dort installiert werden. Sie sollen dazu dienen, dass Kinder nicht direkt vom Ausgang des Kinderzentrums auf die Straße laufen oder mit Rollern etc. rollen können. Auch war ursprünglich geplant, die Parkfläche auf dem Bürgersteig als Behindertenparkplatz auszuweisen. Derzeit parken dort regelmäßig drei bis vier Pkw schräg. Dabei ragen sie auch in die Tiefgarageneinfahrt des Gebäudekomplexes hinein. Gravierender ist jedoch, dass sie sowohl den restlichen Gehweg so eng machen, dass Kinderwagen dort teilweise nicht mehr durchkommen und Eltern damit auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Auf der anderen Seite ragen die Pkw auch auf die Straße und verengen diese, sodass große Fahrzeuge (Müllentsorger, Einsatzfahrzeuge etc.) nicht oder nur mit äußerster Vorsicht, also enorm langsam, passieren können. Zum Zeitpunkt der Bildaufnahme war dies bei einem Krankenwagen (siehe Bildhintergrund) auch der Fall. Das Parken auf der Ecke der Kreuzung verstärkt diese Problematik zusätzlich. Diese schraffierte Fläche wird augenscheinlich besonders von Elterntaxis in Anspruch genommen. Auch auf der Hofeinfahrt des Kinderzentrums und der Hofeinfahrt Rohmerplatz 19 werden zu Bring- und Hol-Zeiten des Kinderzentrums regelmäßig Pkw abgestellt und verhindern somit die Nutzung des Gehwegs bzw. die Nutzung der beiden Hofeinfahrten für die dafür vorgesehenen Zwecke. Der in diesem Bereich zu den entsprechenden Zeiten bestehende Bedarf an Kurzzeitparkplätzen könnte auf der Fahrbahn durch Umwidmung eines oder zweier Dauerparkplätze in Kurzzeitparkplätze realisiert werden. Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 Abbildung 4 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1953 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3600 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 20.02.2023 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Vorgang: V 284/22 OBR 8; OA 152/22 OBR 8; ST 1923/22; ST 2306/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von vier Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena, Thomas-Mann-Straße 2 bis 4, geplant ist, insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks, Flur 15, Flurstück 40/217, mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist; b) falls Wohnungen gebaut werden, welche Art von Wohnungen mit welcher Geschossflächenzahl geplant sind und ob Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen sind, ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung; c) wie - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt wird, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheimeinrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet; d) ob bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt werden und wenn ja, welche das sind, und ob die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Flurstück 40/217 präsent bleibt; e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen); f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt; g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind; h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung; i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne Weiteres entlassen werden können; j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschosshöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuchs errichtet werden und in welcher Höhe mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden kann; k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist; l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/2011 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z. B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, und unter welchen Voraussetzungen der Bebauungsplan geändert werden kann und welchen Zeitraum dieser Vorgang benötigt; m) ob zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und/oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden ist; 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen Runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich "Kleines Einkaufszentrum" sowie die möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e. V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im "Kleinen Einkaufszentrum" hauptsächlich Einzimmerwohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u. a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kitaplätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2306), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1369 Beratung im Ortsbeirat: 8
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S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2023, OA 326 entstanden aus Vorlage: OF 526/10 vom 07.02.2023 Betreff: Wieso verzögert sich die Errichtung des Bonameser Kinderbücherschrankes weiter? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieso der bereits vor zwei Jahren beantragte Kinderbücherschrank für Bonames noch nicht errichtet wurde; 2. wieso der im Rahmen eines Vor-Ort-Termins seitens des zuständigen Amtes vorgeschlagene Standort offenbar nun doch nicht geeignet ist; 3. wieso weder der Bonameser Kinderbeauftragte noch der Ortsbeirat 10 (als Gremium oder vertreten durch die Ortsvorsteherin) trotz mehrfacher Nachfragen nicht proaktiv über weitere Verzögerungen informiert wurden, sondern dankenswerterweise aufgrund von Pressenachfragen in Kenntnis gesetzt wurden; 4. wie der Magistrat die Vorgänge zu 1. bis 3. vor dem Hintergrund der folgenden - zumindest für den Ortsbeirat 10 wichtigen - Gesichtspunkte bewertet: a) Leseförderung von Kindern; b) Förderung ehrenamtlichen Engagements, insbesondere von jungen Erwachsenen, die sich als Kinderbeauftragte engagieren; 5. wann nun endlich mit der Errichtung des Kinderbüchers chrankes gerechnet werden kann. Begründung: Seit zwei Jahren steht die Errichtung des Bonameser Kinderbücherschrankes nun aus. Dass ein solcher Kinderbücherschrank - noch dazu der erste in Frankfurt - Vorlaufzeit benötigt, ist allen Beteiligten verständlich. Es ist allerdings gänzlich unverständlich, wieso ein bereits vereinbarter Standort nun auf einmal doch nicht in Betracht kommt, und es ist gänzlich unverständlich, wieso dies den ehrenamtlich Beteiligten nicht mitgeteilt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1519 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 15.02.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 326 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3027, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3402 entstanden aus Vorlage: OF 430/9 vom 06.01.2023 Betreff: Drei Kinderbücherschränke - jeweils einen für Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, jeweils einen Kinderbücherschrank in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim zu installieren. Nach dem erfolgreichen Aufbau des Prototyps im Ortsbezirk 10 freuen sich auch die Kinder in den Stadtteilen des Ortsbezirks 9 über diese Möglichkeit, näher an Bücher und das Lesen herangeführt zu werden. Sinnvolle Standorte könnten sein: - Eschersheim: in der Nähe des Wasserturms; - Dornbusch: Mierendorffstraße; - Ginnheim: noch offen. Die jeweiligen Kinderbeauftragten übernehmen die Patenschaften. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1112 Antrag vom 25.08.2023, OF 581/9 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.09.2023, OIB 251 Beratung im Ortsbeirat: 9
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S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 307 entstanden aus Vorlage: OF 659/6 vom 27.12.2022 Betreff: Werner-Bockelmann-Straße 46 - Grünfläche; zurzeit Übergangsnutzung Kindergarten der evangelischen Kirchengemeinde Nied - Evangelischer Regionalverband Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Grünfläche, die zurzeit der Evangelischen Kirchengemeinde Nied bzw. dem E vangelischen Regionalverband zur Verfügung gestellt ist, einen Baum zu pflanzen. Wegen der Kosten wird der Magistrat aufgefordert, den Baum aus der notwendigen Ersatzpflanzung "ARA Sindlingen" zu finanzieren, deren Anpflanzungen im Gebiet des Ortsbezirks 6 zu erfolgen hat. Begründung: Da der Kindergarten der Evangelischen Kirchengemeinde in Nied umgebaut wird, wurde vonseiten der Stadt Frankfurt am Main mit dem Evangelischen Regionalverband die Vereinbarung getroffen, dass der Kindergarten vorübergehend auf der Grünfläche angesiedelt wird. Hierbei handelt es sich um eine Containeranlage. Vor der Containeranlage ist eine große Rasenfläche, auf der sehr gut ein Baum gepflanzt werden kann. Diese Anpflanzung wurde jedoch, mit Verweis auf die Vereinbarungen im Gestattungsvertrag zwischen Stadt und Regionalverband, verwehrt. Hier handelt es sich jedoch nicht um eine "Wiederherstellung" oder "Wiederbepflanzung" einer Grünfläche, sondern es geht um einen Zusatz auf einer Grünfläche, die dem Klima in diesem Bereich guttun würde. Dieser Baum würde nach dem Wegzug der Gemeinde auch nicht von ihr wieder ausgebuddelt und mitgenommen werden, sondern er würde an Ort und Stelle verbleiben. Er verbleibt also der Allgemeinheit. In Anbetracht der heißen Sommer und der immer wieder geforderten Baumpflanzaktionen sollte es doch möglich sein, dass man hier gemeinschaftlich eine Lösung schafft. Es geht um eine öffentliche Grünfläche und es geht um die Kinder, die dort den ganzen Tag verbringen. Es würde das Grünflächenamt nicht einmal etwas kosten, da der Baum aus einer anderen Verpflichtung heraus gepflanzt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1349 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 307 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2893, 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.02.2023 Aktenzeichen: 67-0
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3310 entstanden aus Vorlage: OF 547/2 vom 10.11.2022 Betreff: Schulkinder in der Hansaallee vor Rasern schützen Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern und Erwachsenen auf der südlich und nördlich verlaufenden Hansaallee (Tempo 30) zwischen Vogtstraße und Fürstenbergerstraße die folgenden Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 umzusetzen: 1. Regelmäßige Radarkontrollen, insbesondere zu Schulbeginn und Schulende der umliegenden Schulen. 2. Eine Teil-Aufpflasterung (z. B. Berliner Kissen, Plateau-Aufpflasterung etc.) ist auf Höhe von Hausnummer 27, auf der südlich verlaufenden Hansaallee, vor dem ersten Zebrastreifen zur Geschwindigkeitsreduzierung anzubringen, um Querende nicht zu gefährden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Buslinienverkehr (Achsenbreite) nicht behindert wird. 3. Tempo-30-Piktogramme im genannten Bereich aufzubringen. 4. Im Bereich des Lessing-Gymnasiums ein Schild mit Hinweis auf die Schule anzubringen. 5. Erneuerung der verblichenen Zebrastreifen sowie aller sonstigen Straßenmarkierungen, um den Schulweg der vielen Kinder, die die umliegenden Schulen besuchen, abzusichern. 6. Die aus nördlicher Richtung kommende Fahrradspur, ab der Bremer Straße bis zur Kreuzung Fürstenbergerstraße, rot zu markieren. Die Spur endet derzeit auf Höhe der Holzhausenstraße. 7. Das Linksabbiegen in die Vogtstraße durch Straßenmarkierungen deutlicher kennzeichnen. Begründung: Eltern von Schulkindern berichten über deutlich zu schnell fahrende Fahrzeuge aus Richtung Norden, die auch regelmäßig Zebrastreifen missachten und sowohl Schulkinder als auch Erwachsene gefährden, die die Zebrastreifen überqueren wollen. Die Eltern berichten, dass oft nur jedes dritte oder vierte Auto vor dem Zebrastreifen gehalten hat. Ein Ortsbeiratsmitglied, das einige Zeit vor Ort mit den Eltern die Verkehrssituation während Schulschluss zwischen 14:30 Uhr und 16:00 Uhr in Augenschein nahm, konnte die Beobachtungen der Eltern vollumfänglich wahrnehmen. Da sich in der näheren Umgebung sechs Schulen (Holzhausenschule ausgelagert, Elisabethenschule, Elisabethenschule Außenstelle, Lessing-Gymnasium, Fürstenbergerschule, Engelbert-Humperdinck-Schule) befinden, sind bei Schulbeginn und Schulschluss Hunderte Schulkinder in diesem Bereich unterwegs. Anlage: Beispiel Plateau-Aufpflasterung Beispiel Berliner Kissen Aufpflasterung Höhe Vogtstraße 4 Fahrradspur Bremer Straße bis Hansaallee Ende Fahrradspur Hansaallee Fahrradfahrer zwischen Fahrzeugen ohne Abstand Verblichene Markierungen Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 754
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S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 287 entstanden aus Vorlage: OF 529/2 vom 08.11.2022 Betreff: Konzept zur Beteiligung von Kindergartenkindern in Essenssituationen Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023 und 11.09.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Mit Blick auf den Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Maßnahmen er trifft, um ein Konzept zur systematischen Beteiligung von Kindergartenkindern bei der Gestaltung von Essenssituationen zu entwickeln, und bis wann ein solches Konzept vorliegen und im Ortsbezirk umgesetzt sein soll; 2. welche Fortbildungen er Erziehenden/Fachkräften anbietet, um Kindergartenkinder alters- und entwicklungsgerecht an Essenssituationen zu beteiligen; 3. weshalb der o. g. Bericht, zu dem die Daten im Oktober 2018 und April 2019 erhoben wurden, erst zweieinhalb Jahre später im Oktober 2022 veröffentlicht wurde. Begründung: Kinder an der Gestaltung von Essenssituationen zu beteiligen ist ein wichtiger Schritt, um sie zu lehren, sich gesund zu ernähren, aber auch selbstbestimmt ihren Alltag zu gestalten und Grenzen zu setzen. Der Ortsbeirat 2 begrüßt daher, dass das Frankfurter Kinderbüro die Beteiligung von Kindern beim Essen in Frankfurter Kindergärten in einem deutschlandweit einmaligen Forschungsansatz untersucht und Neuland bei diesem wichtigen Thema betreten hat. Zentrale Erkenntnis der Untersuchung ist u. a., dass es in den vier untersuchten Kindergärten kein systematisches Beteiligungskonzept für Kinder gebe, die Gestaltungspraxen je nach Gruppe in derselben Einrichtung deutlich variiere, es erhebliche Unterschiede beim Frühstück und Mittagessen gebe, die eigene Sozialisation der Fachkraft erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Essenssituation habe und viele Fachkräfte unsicher seien, was eine "richtige" Beteiligung von Kindern bei der Gestaltung von Essenssituationen ist (siehe Seite 5 bis 7 des Magistratsberichts B 389). Aufgrund der in dem Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389, festgestellten Defizite wird der Magistrat gebeten zu berichten, welche Schritte er unternimmt, um ein Konzept zu entwickeln, dass Kindergartenkinder systematisch alters- und entwicklungsgerecht an Essensituationen beteiligt werden, und welche Fortbildungen hierzu Fachkräften angeboten werden (Ziffern 1. bis 2.). Angesichts der hohen Zahl an Kindern und Kindergarteneinrichtungen ist das Thema von besonderer Relevanz für den Ortsbeirat 2. Bei der Schuleingangsuntersuchung 2015/2016 waren 6,7 Prozent aller Frankfurter Kinder übergewichtig und 3,9 Prozent adipös (siehe Seite 2 des Magistratsberichts B 389). Angesichts dieser Zahlen wird der Magistrat gebeten zu berichten, weshalb die Veröffentlichung des Magistratsberichts zweieinhalb Jahre gedauert hat, obwohl schon vor sechs Jahren ein Handlungsbedarf erkennbar war (Ziffer 3.). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.11.2023, B 443 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 287 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 389 = Kenntnis, OA 287 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 389 = Kenntnis, OA 287 = Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.01.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 287 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (B 389 = Kenntnis, OA 287 = Annahme) FDP (B 389 = Kenntnis, OA 287 = Ziffer 1. und 2. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung) AfD (B 389 = Kenntnis, OA 287 = vereinfachtes Verfahren) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 287 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Lauterwald, Dalhoff, Gannoukh, Friedrich, Schnitzler und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU, AfD und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 74. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Den Fragen 1 und 2 der Vorlage OA 287 wird zugestimmt. b) Die Frage 3 der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 287 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 16.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 287 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2793, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3398, 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 12.06.2023 § 3927, 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 16.10.2023
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S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 286 entstanden aus Vorlage: OF 359/11 vom 29.11.2022 Betreff: Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte in der Vorlage M 174 zu ergänzen: Unter Punkt II. "Sofortmaßnahmen" Buchstabe c.: 19. Mainufer Fechenheim Systemtoilette oder feste Anlage zwischen Arthur-von-Weinberg-Steg (nahe der Anlegestelle der Primus-Linie) und Straßenbahnhaltestelle "Schießhüttenstraße"; 20. Öffnung der vorhandenen Toilettenanlage auf dem Gelände des Licht- und Luftbads Riederwald. Unter Punkt III. "Prüfungsmaßnahmen" Buchstabe d.: Insbesondere prüft der Magistrat die Öffnungszeiten der Toilettenanlage im Huthpark auf eine tägliche Öffnungszeit von 10 bis 18 Uhr auszuweiten. Begründung: Freizeitsportler, Fahrgäste der Straßenbahn und Familien mit Kindern bemängeln das Fehlen einer Toilette in diesem Bereich von Fechenheim. Es gibt massive Beschwerden von Familien, dass insbesondere die fehlende Toilettenanlage zu einer Verschmutzung des Kinderspielplatzes an der Schießhütte führt. Im Huthpark hat das Cafe Bergstation und damit auch die Toilettenanlage in den Wintermonaten nur an Wochenenden geöffnet. Auch hier führt die fehlende Toilette zu einer Verschmutzung des Spielplatzes bzw. des angrenzenden Gebüschs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 237 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 28 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 21 Herr Alexander Bauer von der Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft (FBAG) erhält im Rahmen der Debatte als sachkundiger Bürger das Wort. Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3112 entstanden aus Vorlage: OF 317/12 vom 28.10.2022 Betreff: Spielplatz am DRK-Wohnheim für geflüchtete Familien (Cézanneweg 2) Der Magistrat wird gebeten, auf dem städtischen Grundstück Cézanneweg 2 hinter dem Wohnheim Richtung Lärmschutzwall und Marie-Curie-Straße (s. Pfeil) einen Kleinkinderspielplatz für Kinder bis zehn Jahre zu errichten. Begründung: In dem Wohnheim für Geflüchtete mit 17 Wohneinheiten leben aktuell Familien mit über 50 Kindern, denen in direkter Nähe kein Spielplatz zur Verfügung steht. Die dort lebenden Familien sind bestens in den Stadtteil integriert und die Kinder besuchen zum größten Teil die Grundschule und Kitas in der unmittelbaren Nachbarschaft. Da in diesem Bereich der Parkstadt 2000 keine Spielmöglichkeit für Kinder vorhanden ist, würde dieser Spielplatz nicht nur den Familien im Cézanneweg 2, sondern dem ganzen Umfeld zugutekommen. Mit Blick in die Zukunft könnte ein dortiger Spielplatz von der Kita Sonnenwind für Außenaktivitäten genutzt werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 386 Antrag vom 09.02.2023, OF 359/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2023, OIB 206 Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3024 entstanden aus Vorlage: OF 652/1 vom 16.10.2022 Betreff: Spielplatz Hellerhofstraße Vorgang: OM 5141/19 OBR 1; ST 2399/19 Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung des Spielplatzes Hellerhofstraße nunmehr zügig umzusetzen. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat vom 17. September 2019, OM 5141, hat der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, den Spielplatz Hellerhofstraße zu sanieren. Dazu sollte es im Vorfeld ein Bürgerbeteiligungsverfahren geben. Der Magistrat hat mit der Stellungnahme vom 20. Dezember 2019, ST 2399, dahin gehend geantwortet, dass einer Umgestaltung zugestimmt werde. Der Spielplatz werde in die Prioritätenliste des Programms zur Grundüberholung von Spielanlagen aufgenommen. Gut drei Jahre später befindet sich der Spielplatz immer noch in einem heruntergekommenen Zustand. Vor allem der unebene Boden ist bei Regen unzumutbar, da er dann matschig wird und sich Pfützen sammeln. Neue Spielgeräte wurden nicht aufgebaut. Eine Sanierung ist insbesondere auch mit Blick auf die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingsfamilien mit kleinen Kindern in unmittelbarer Nähe besonders dringlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5141 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2399 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 308
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 250 entstanden aus Vorlage: OF 565/6 vom 08.08.2022 Betreff: Schutz der Kinder vor UV-Strahlung auf den Spielplätzen im Frankfurter Westen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kinder auf den Spielplätzen im Frankfurter Westen vor der immer mehr zunehmenden UV-Strahlung zu schützen. Folgende Maßnahmen schlägt der Ortsbeirat als mindeste vor: 1. Es wird kurzfristig eine Liste der städtischen Spielflächen erstellt, auf denen spielende Kinder besonders hoher UV-Strahlung ausgesetzt sind. 2. In einer Prioritätenliste wird festgehalten, a) welche Spielplätze kurzfristig durch Ausstattung mit Sonnensegeln oder großen Sonnenschirmen beschattet und welche Sandkasten verlegt werden können, b) die mittelfristige Anpflanzung von Bäumen und Umsetzung von Spielgeräten etc. 3. Es wird schnellstens mit der Umsetzung begonnen. Begründung: Es ist allgemein bekannt, dass zu viel UV-Strahlung die Bildung von Hautkrebs fördert. Die UV-Strahlung nimmt immer mehr zu (siehe u. a.: https://www.welt.de/wissenschaft/article238030011/UV-Strahlung-Deutlich-mehr-Fae lle-von-Hautkrebs-Schutz-vor-Sonne-ist-wichtig.html). Kinder sind besonders gefährdet, da sie noch nicht verantwortlich genug handeln, um sich selbst zu schützen. Diese Verantwortung muss die Gesellschaft übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 554 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 250 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2468, 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 03.11.2022 Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 344/9 Betreff: Schieberampen für neue Überwege über Main-Weser-Strecke - Am Grünen Graben und bei der früheren Batschkapp Vorgang: OM 716/21 OBR 9; ST 1642/22 Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, zwei parallele Schienen für Fahrräder und Kinderwagen an den beiden neu erstellten, nicht barrierefreien Fußgängerbrücken Am Grünen Graben und Maybachstraße (ex Batschkapp) anzubringen. Durch die Installation dieser kann die Nutzung mit Fahrrad oder Kinderwagen nachträglich ermöglicht werden. Begründung: Beide Bauwerke wurden bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, d.h. die Brücken müssten von der Stadt übernommen worden sein Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 716 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1642 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 344/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 344/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 344/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2624 entstanden aus Vorlage: OF 563/1 vom 18.08.2022 Betreff: Spielplatz Gleisfeldpark instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den mit Bauzäunen abgesperrten Spielbereich im Gleisfeldpark instand zu setzen. Begründung: Der o. g. Spielbereich ist seit mehreren Monaten eingezäunt, ohne dass der Mangel behoben wurde. Da die Spielgeräte im Gleisfeldpark zahlenmäßig ohnehin gering ausfallen, haben Eltern sowie Kinder kein Verständnis hierfür. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2639
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2174 entstanden aus Vorlage: OF 475/6 vom 08.05.2022 Betreff: Höchst: Spielplatz Mainufer reparieren Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz nahe dem Mainufer, der an der Mauer schräg unterhalb der Justinuskirche liegt, zeitnah reparieren zu lassen. Dort ist die hölzerne Spielburg abgesperrt, weil sie offenbar nicht mehr sicher ist. Seit Langem (mindestens März) weist ein Schild darauf hin, dies werde "so schnell wie möglich" geschehen, aber es ist nichts passiert. Begründung: Bei warmem Wetter wollen viele Kinder dort spielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1783 Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2022, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 146/15 vom 04.05.2022 Betreff: Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Ehrenamt "Jugendbeauftragte" einzuführen und gemäß §§ 5 und 51 Ziffer 6 HGO, anlehnend an die Satzung für die Kinderbeauftragten, eine Satzung für Jugendbeauftragte vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Das seitens des Magistrats angedachte Jugendparlament lässt auf sich warten und ersetzt einen Beauftragten für die Belange von Jugendlichen im Stadtteil Nieder-Eschbach nicht. Es ist noch nicht einmal gewährleistet, dass ein Jugendlicher aus Nieder-Eschbach dem Parlament angehören wird. Soweit bekannt, gehört auch kein Jugendlicher aus Nieder-Eschbach der Planungsgruppe an. Den Jugendlichen Nieder-Eschbachs muss hier und heute eine starke Stimme gegeben werden und nicht irgendwann in weiter Zukunft. Die Person sollte vor Ort bekannt und für die Jugendlichen ansprechbar sein. Ein Jugendparlament ist eine schöne Idee, um Demokratie zu lernen und zu leben, wäre aber ein Parlament für die Stadt Frankfurt, ähnlich wie das Stadtparlament. Einen Interessenvertreter in den Stadtteilen gäbe es darüber hinaus nicht. Im Übrigen schließt das eine das andere nicht aus! Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung des Ehrenamts der Kinderbeauftragten sehr. Kinder brauchen eine starke Stimme. Jugendliche brauchen diese starke Stimme in den Stadtteilen ebenso. Kinderbeauftragte können diesem Anliegen nicht genügen. Sie leisten zweifelsohne eine hervorragende Arbeit, was die Bedürfnisse von Kindern angeht. Allerdings unterscheiden sich die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen erheblich. Auch Jugendliche brauchen Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Belange. Sofern in § 3 der Satzung für Kinderbeauftragte die Möglichkeit eröffnet wurde, das Ehrenamt der Kinderbeauftragten auf Jugendbeauftragte zu erweitern, genügt dies nicht. Jugendliche brauchen ein bekanntes Gesicht, jemanden, den sie ansprechen können, der ihre Belange in den Stadtteilen wahrnimmt und an der Verbesserung ihrer Lebenssituation arbeitet. Sie brauchen ein eigenes Bindeglied, das ihre Interessen in ausreichendem Maße vertritt. Ein Jugendparlament erfüllt diese Funktion nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2457 Antrag vom 29.12.2022, OF 204/15 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3396 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 25.05.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.07.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 195 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1928, 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.07.2022 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2022, OF 370/2 Betreff: Spielplatz Kaufunger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zeitnah möglich ist, den Spielplatz in der Kaufunger Straße zu sanieren und deutlich aufzuwerten. Ebenso bittet der Ortsbeirat um eine Kostenschätzung. Begründung: Der kleine Spielplatz zwischen der Kaufunger Straße wirkt sehr trostlos und ungepflegt. Es liegen Unmengen an Kronkorken, Essensverpackungen und anderer Müll herum. Es fehlt an einer angemessenen Abfallinfrastruktur. Wegen der geringen Einsehbarkeit und fehlender öffentlicher Toiletten in der näheren Umgebung, wird der Spielplatz regelmäßig für wildes Urinieren genutzt. Auch Drogenhandel (polizeibekannt) findet hier statt. Wenn der Spielplatz attraktiver und dadurch stärker von Kindern und Eltern frequentiert wäre, würden einige dieser Probleme verschwinden oder verringert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 422 2022 Die Vorlage OF 370/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 08.04.2022 Betreff: Beethoven-SPIEL-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es möglich ist, auf dem Beethovenplatz einen Kinderspielplatz zu errichten. Der Ortsbeirat präferiert hierfür die Fläche rechts vor dem Kirchengebäude aus Richtung Schubertstraße kommend; 2. ob andere Bereiche der Grünfläche geeignet sind, falls der unter Ziffer 1. genannte Bereich dies nicht sein sollte; 3. mit welchen Kosten für eine solche Maßnahme zu rechnen wäre, legt man eine Ausstattung etwa wie auf dem Spielplatz Westendplatz zugrunde; 4. ob es möglich ist, die Spielgeräte, die sich auf dem Pausenhof der Auslagerungsfläche in der Ginnheimer Landstraße befinden, für einen möglichen Spielplatz Beethovenplatz zu nutzen, da die Franckeschule zwischenzeitlich zurückgezogen ist und die Geräte für die Schülerinnen und Schüler der Johanna-Tesch-Schule nicht altersgerecht sind. Der Ortsbeirat kann sich vorstellen, einen finanziellen Beitrag aus seinem kargen Budget zu leisten, und wird darüber diskutieren, sobald eine Kostenschätzung vorliegt. Begründung: Es handelt sich hierbei um eine Anregung von Anwohnenden mit Kindern. Im näheren Umfeld befindet sich kein weiterer Spielplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.05.2022, OF 373/2 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1803 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Antrag vom 23.04.2023, OF 643/2 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 189
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2022, OA 183 entstanden aus Vorlage: OF 461/6 vom 21.03.2022 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Haushaltsmittel für inklusive Spielgeräte einstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt, um mittel- bis langfristig alle Spielplätze im Ortsbezirk 6 mit einem inklusiven Spielgerät auszustatten. Damit soll im Haushaltsjahr 2022 begonnen werden. Begründung: "Spielplätze sind wichtige öffentliche Frei-, Bewegungs- und Kontakträume für Kinder, Kindergartengruppen, Jugendliche, Jugendgruppen, Tagesmütter, Eltern und Großeltern. Es ist ein öffentlicher Raum für junge und alte Menschen, für behinderte und nicht behinderte Menschen und dient als generationenübergreifender Treff- und Kommunikationsbereich." (Auszug aus dem Entwurf der Leitlinie für barrierefreie Spielplätze der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft -FBAG). Kurz zusammengefasst schildert dies die enorme Wichtigkeit einer behindertengerechten Ausstattung des öffentlichen Raumes, in diesem Fall von Spielplätzen für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen gleichermaßen. Die Inklusion von Kindern auf Spielplätzen ist zudem ein Baustein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Da die Umsetzung dieses Anspruchs nicht von Spenden oder dem Ortsbeiratsbudget abhängig gemacht werden kann, sollen entsprechende Haushaltsmittel rechtzeitig bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 129 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 183 wird im Rahmen der Vorlage E 109 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2022, OF 347/2 Betreff: Beethoven-SPIEL-Platz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es möglich ist, auf dem Beethovenplatz einen Kinderspielplatz zu errichten. Der Ortsbeirat präferiert hierfür die Fläche rechts vor dem Kirchengebäude aus Richtung Schubertstraße kommend. 2. ob andere Bereiche der Grünfläche geeignet sind, falls der unter Punkt 1. genannte Bereich dies nicht sein sollte. 3. mit welchen Kosten für eine solche Maßnahme zu rechnen wäre, legt man eine Ausstattung etwa wie auf dem Spielplatz Westendplatz zugrunde. 4. ob es möglich ist, die Spielgeräte, die sich auf dem Pausenhof der Auslagerungsfläche in der Ginnheimer Landstraße befinden, für einen möglichen Spielplatz Beethovenplatz zu nutzen, da die Franckeschule zwischenzeitlich zurückgezogen ist und die Geräte für die Schüler*innen der Johanna-Tesch-Schule nicht altersgerecht sind. Der Ortsbeirat kann sich vorstellen, einen finanziellen Beitrag aus seinem kargen Budget zu leisten und wird darüber diskutieren sobald eine Kostenschätzung vorliegt. Begründung: Anregung von Anwohnenden mit Kindern. Im näheren Umfeld befindet sich kein weiterer Spielplatz. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2086 2022 Die Vorlage OF 347/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1762 entstanden aus Vorlage: OF 216/3 vom 31.01.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln in der Wetteraustraße am Abenteuerspielplatz Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel am nördlichen Ende der Wetteraustraße am Eingang des Abenteuerspielplatzes zu errichten. Begründung: Am nördlichen Ende der Wetteraustraße befindet sich der Abenteuerspielplatz. Dort gibt es momentan keine Abschließmöglichkeiten für Fahrräder. Der Ortsbeirat begrüßt das Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. und möchte den besuchenden Familien ein Angebot für das Abstellen von Fahrrädern ermöglichen. Besonders bei Veranstaltungen des Abenteuerspielplatzes besteht ein hoher Bedarf an Abschließmöglichkeiten. Der betroffene Bereich ist rot umrandet. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, https://geoportal.frankfurt.de/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1241 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1749 entstanden aus Vorlage: OF 198/3 vom 31.01.2022 Betreff: Erweiterung des Abenteuerspielplatzes Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, den Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. bei einer Erweiterung des Abenteuerspielplatzes am Günthersburgpark zu unterstützen. Begründung: Der Verein betreibt seit nunmehr 30 Jahren mit großem Erfolg den pädagogisch betreuten Abenteuerspielplatz am Günthersburgpark. Er wurde in den letzten Jahren alljährlich von circa 15.000 Besuchenden frequentiert. Seit dem Jahr 2020 hat die Nachfrage deutlich zugenommen, sodass ein akuter Platzmangel entstanden ist. Das Gelände ist dem Ansturm nicht mehr gewachsen. Nun ergibt sich die Möglichkeit, dass dem Verein von einem Grundstückseigner angeboten wurde, ein Gelände in der Nähe des bestehenden Abenteuerspielplatzes für eine Erweiterung zu nutzen. Geplant ist ein "Naturerfahrungsgelände". Dies könnte ohne große Investitionen und Eingriffe in die Landschaft realisiert werden, lediglich eine Einzäunung wäre aus Haftungsgründen von Nöten. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn der Magistrat dieses Vorhaben unterstützen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1278 Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1745 entstanden aus Vorlage: OF 162/3 vom 18.11.2021 Betreff: Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr in der Schleiermacherstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Halteverbotszone unmittelbar vor dem Eingang des Kindergartens in der Schleiermacherstraße 15 einzurichten. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, Fahrradbügel in der Schleiermacherstraße zu errichten, z. B. im Straßenbereich der Kreuzung mit der Heidestraße. Begründung: Auf den Gehwegen in der Schleiermacherstraße ist der Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger durch Gehwegparken eingeschränkt, insbesondere vor den Kindergarten ist während der Bring- und Abholzeiten der Gehweg überfüllt. Dies führt zu gefährlichen Situationen durch eine schlechte Sicht auf die Fahrbahn. Durch eine Halteverbotszone von circa fünf Metern Länge vor dem Eingang des Kindergartens, ggf. mit Bordsteinabsenkung, könnte die Situation auf dem Gehweg deutlich entlastet werden, auch weil dadurch eine Nutzung der Fahrbahn bis unmittelbar vor den Kindergarten für Eltern mit Fahrrädern ermöglicht würde. Aktuell ist ein Zugang zum Kindergarten nur über einen Umweg über den schmalen Gehweg möglich. Weiterhin gibt es in der gesamten Straße, abgesehen von den Fahrradstellplätzen des Jugendhauses, keine Fahrradbügel. Eine Initiative auf der Ideenplattform der Stadt hat 153 Unterstützungen erhalten und in den Kommentaren wurde die Dringlichkeit des Anliegens deutlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1402 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1723 entstanden aus Vorlage: OF 335/5 vom 04.02.2022 Betreff: Verlängerung der Grünphase bei den Fußgängerampeln Höhe Kniebisstraße und Odenwaldstraße auf der Bruchfeldstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Grünphasen der Fußgängerampeln auf Höhe der Kniebisstraße und Odenwaldstraße sowie auf der Bruchfeldstraße so verlängert werden, dass auch Kinder die Straße in der Grünphase queren können. Aktuell ist dies kaum möglich, da die Grünphase sehr kurz ist. Begründung: Die beiden genannten Fußgängerampeln werden durch die Nähe zu Schulen, Horten Kindergärten und Krippen von vielen Kindern genutzt, die ab dem Grundschulalter auch allein die Bruchfeldstraße überqueren. Selbst Eltern, die Kinder an der Hand führen, ist es kaum möglich, die andere Straßenseite in der Grünphase zu erreichen, da diese sehr kurz ist. Eine Verlängerung der Grünphase bei beiden Fußgängerampeln ist daher nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1444 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2022, OF 289/2 Betreff: Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie viele Hortplätze neben den Betreuungsplätzen an der Schule selbst benötigt werden, 2. zu prüfen und zu berichten, welche der umliegenden Horte künftig Schülerinnen und Schüler der neu zu gründenden Grundschule aufnehmen sollten, 3. zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen zu treffen sind, damit diese Einrichtungen auch gut erreichbar sind und 4. sich anschließend mit dem Ortsbeirat ggfs. im Rahmen von Ortsterminen oder einer Sitzung darüber auszutauschen, welche Maßnahmen bzgl. 1-3 zu ergreifen sind. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben, in dem ehemaligen DIPF-Gebäude eine Grundschule einzurichten. Gerade in zentral gelegenen Stadtteilen wie Bockenheim sind die meisten Familien auf eine Mittagsbetreuung ihrer Grundschulkinder angewiesen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in diesem neu entstehenden Grundschulbezirk ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen entstehen wird. Im Rahmen der Vorstellung der Planungen zur neuen Grundschule 24.11.2021 im Ortsbeirat legte die Dezernentin da, dass zwar betreuungsplätze in der Schule selbst, vss. im Rahmen einer sogenannten "Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB)" entstehen werden, diese aber nicht den Bedarf vollständig abdecken werden. Im Umfeld liegen diverse Horte (Mädchenhort, Friesengasse 14; Kita Werrastraße 39), die bisher von Schülerinnen und Schüler der Franckeschule bzw. der Bonifatiusschule besucht werden und die sich anböten, künftig durch Schülerinnen und Schüler der neu einzurichtenden Grundschule im DIPF-Gebäude besucht zu werden. Um Familien Planungssicherheit zu gewährleisten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig im Zuge der Schulanmeldung über Betreuungsangebote zu informieren, sollte zeitnah ein entsprechender Bericht zu den oben gestellten Fragen vorgelegt und der Ortsbeirat sowie die Kinderbeauftragte in die Beratung desselben einbezogen werden. Schließlich wäre anzuraten, dass die Planung der außerschulischen Betreuungsangebote mit der Planung der Schulwege abgestimmt wird. Die Schülerinnen und Schüler legen regelmäßig den Weg mittags von der Schule zur Horteinrichtung selbständig zurück, weshalb entsprechende Vorkehrungen, beispielsweise die Einrichtung entsprechender Fußgängerüberwege, zu treffen sein werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Anmeldefrist im städtisch betriebenen "kindernet.de" zur Anmeldung Frankfurter Kinder für die Vergabe regulärer Betreuungsplätze zum 01.02. eines jeden Jahres erfolgt sein muss, wenn nach den Sommerferien desselben Jahres die gewünschte Betreuung starten soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 353 2022 Die Vorlage OF 289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1545 entstanden aus Vorlage: OF 329/6 vom 17.01.2022 Betreff: Unterliederbach: Wie und wann geht es mit dem Spielplatz im Graubnerpark weiter? Vorgang: OM 4538/19 OBR 6; ST 1473/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Stand der Planungen zur Neugestaltung des Spielplatzes im Graubnerpark ist bzw. für wann der Baubeginn geplant ist und wann die Kinder in Unterliederbach wieder einen attraktiven Spielplatz im Graubnerpark haben, den sie nutzen können. Die Planungen für den Spielplatz im Graubnerpark sollen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Bereits 2019 hat der Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass der Spielplatz im Graubnerpark attraktiver gestaltet werden muss bzw. dringend einer Neugestaltung bedarf, und hat damals bereits zusätzlich 10.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget für Sofortmaßnahmen zur Verfügung gestellt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1473, wurde die Erneuerungsbedürftigkeit des Spielplatzes im Graubnerpark auch bestätigt. Allerdings konnte das Projekt leider nicht mehr für die Haushaltsanmeldungen 2020/2021 berücksichtigt werden. Seitdem hat der Ortsbeirat keine weiteren Informationen dahin gehend, wie und wann es mit der Erneuerung endlich weitergeht. Ein Zeitpunkt für eine geplante Umsetzung ist noch nicht bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4538 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1473 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1059 Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1385 entstanden aus Vorlage: OF 33/7 vom 15.06.2021 Betreff: Neugestaltung des Spielplatzes am Zentmarkweg Der Magistrat wird gebeten, für die abgebauten Spielgeräte am Spielplatz am Zentmarkweg baldmöglichst Ersatz zu schaffen und ein Konzept für die Neugestaltung des Spielplatzes zu erarbeiten. Bei der Neugestaltung sollten berücksichtigt werden: - Rutsche und Schaukel für kleine Kinder, - ein Aufenthaltsbereich für größere Kinder zum Chillen, z. B. liegende Baumstämme o. Ä., - ein inklusives Spielgerät. Inklusive Spielgeräte sind im Ortsbezirk bisher nicht vorhanden. Bei der Auswahl eines geeigneten Spielgeräts wird auf die Expertise des Grünflächenamts gesetzt. Begründung: Der Spielplatz am Zentmarkweg ist ein beliebter Treffpunkt für Kinder unterschiedlicher Altersstufen und der einzige größere Spielplatz in West-Rödelheim. Erst vor zwei Jahren sind die Spielgeräte während einer Ferienaktion von Kindern in Zusammenarbeit mit einer Künstlerin bunt bemalt worden, was dem Spielplatz einen ganz besonderen Charakter gibt. Zwei Spielgeräte sind kürzlich unangekündigt abgebaut worden. Das Grünflächenamt hat bestätigt, dass beide Geräte nicht repariert werden konnten und deshalb abgebaut werden mussten. Da auch die beliebte Eisenbahn und die Kletterburg in die Jahre gekommen sind, ist zu befürchten, dass sie ebenfalls bald entfernt werden. Auf dem beliebten Spielplatz gibt es dann so gut wie gar keine Spielgeräte mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 923 Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1384 entstanden aus Vorlage: OF 18/7 vom 18.05.2021 Betreff: Freizeit- und Spielangebote für ältere Kinder im Ortsbezirk schaffen Vorgang: OM 7100/21 OBR 7; ST 879/21 Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk Flächen auszuweisen, die geeignet sind, älteren Kindern Freizeitaktivitäten wie Skaten, Biken o. Ä . zu ermöglichen. Begründung: Die Spielplätze, die in den vergangenen Jahren geschaffen und möbliert wurden, halten in erster Linie ein Angebot für Kinder bis sechs Jahre vor. Die Dynamik in den Stadtteilen zeigt aber einen darüber hinausgehenden Bedarf auch für ältere Kinder, die eine Freizeitaktivität auch außerhalb von Vereinen wünschen. Deren Angebot beschränkt sich bislang auf zum Teil schlecht gewartete Fußball- und Basketballangebote oder eine einzige Tischtennisplatte an der Kuhlmannswiese. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7100 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 879 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 876 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2337
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1383 entstanden aus Vorlage: OF 77/16 vom 28.12.2021 Betreff: Unterstützung der Begrünung von Fassaden und Dächern städtischer Gebäude als Beitrag zum Insektenschutz Der Magistrat wird aufgefordert, im Stadtteil Bergen-Enkheim die Fassaden und Dächer städtischer Gebäude zu begrünen. Der Ortsbeirat unterstützt die Ideen des städtischen Programms "Frankfurt frischt auf" und möchte den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern. Begründung: Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Die Begrünung von Fassaden und Dächern hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen. Die Begrünung städtischer Gebäude und Fassaden ist zeitnah realisierbar und weist neben dem Insektenschutz zusätzliche Co-Benefits auf, da sie zu einem angenehmen Mikroklima beiträgt. Im Ortsbezirk gibt es Gebäude, die sich aufgrund ihrer Größe und Architektur besonders für eine Begrünung eignen. Der Ortsbeirat denkt dabei z. B. an - die Dächer der Schule am Ried; - die Fassade der städtischen Verwaltungsstelle Bergen-Enkheim; - die Stadthalle Bergen; - den Gebäudekomplex Riedstadion; - das Schwimmbad Bergen-Enkheim (z. B. im Rahmen des Neubaus der Umkleideanlagen); - die städtischen Kindertagesstätten im Stadtteil, z. B. die Kinderzentren Bornweidstraße, Weißer Turm und Milseburgstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2492 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1418 entstanden aus Vorlage: OF 109/4 vom 17.12.2021 Betreff: Spielplatzsanierung Germaniaplatz und Bornheim Nußbaumplatz (Bolzplatz) Der Magistrat wird gebeten, den Germania-Spielplatz sowie den Bolzplatz des Nußbaum-Spielplatzes zeitnah zu sanieren und mit barrierefreien Spielgeräten auszustatten. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen, wann die übrigen Bornheimer Spielplätze saniert werden können. Begründung: Der Statusbericht zur Spielplatzbegehung vom 11.11.2021 durch die Kinderbeauftragte für den Stadtteil Bornheim zeigt eindrücklich, dass unter den Bornheimer Spielplätzen, insbesondere im Falle des Germania-Spielplatzes und des Bolzplatzes des Nußbaum-Spielplatzes, dringender Sanierungsbedarf besteht. Der in die Jahre gekommene (Statusbericht der Kinderbeauftragten) Germania-Spielplatz benötigt, wie bereits mehrfach von der Anwohnerschaft beanstandet, eine grundlegende Erneuerung mit zeitgemäßer Ausstattung (z. B. Klettergerüst, Schaukel, Basketballkorb). Der Belag des Bolzplatzes am Nußbaum-Spielplatz muss dringend erneuert werden. Ferner äußerten Erzieherinnen und Erzieher der nahe gelegenen Kindertagesstätte und Eltern den Wunsch nach Wasserspielen, Toren an den Eingängen zum Spielplatz sowie eine Beschattung am Sandkasten für den Sommer. Mit Verweis auf mehrere Anträge in sämtlichen Frankfurter Ortsbeiräten sollte bei der Sanierung der Spielplätze auf einen barrierefreien Zugang zum Spielplatz und eine barrierefreie Nutzung der Spielgeräte geachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 867
Keine Partei
Verkehrsspiegel an Einmündung Schaumburger Str. in Siegener Str. um bei Rückstau des Verkehrs aus Richtung A66 zur Ampelkreuzung Blick in Fahrtrichtung zur A66 zu haben. Zu Stoßzeiten ist dieser Bereich nicht einsehbar und die Ausfahrt gefährlich.
Es wäre schön, wenn der Sonnenschirm überm Sandkasten, wie früher auch das Segel im Herbst / Winter eingeklappt wird, damit man die wenigen Sonnenstrahlen auch nutzen kann. Diese wärmen die Kinder dann auch.
Es sollte einen Blitzer an der Ampel zur Friedensbrücke von Richtung Sachsenhausen geben. Jedes Mal an der Ampel fällt mir auf, dass Autofahrer hier über dunkelrot fahren, teils bei bereits über 2 Sek. Rotlicht. Könnte man das in Erwägung ziehen?
Einen erstellten Beitrag kann man nicht bearbeiten, z. B. wenn der Stadtteil falsch angegeben ist. Das ist ärgerlich. Unnötig nutzerunfreundlich ist das auch, dass die Ideenliste nachdem eine unterstützt wurde, nicht mehr an gleicher Stelle vorgefunden wird. Man fängt wieder von neuem an. Bitte unbedingt beheben, das ist ein völlig unnötiges Hindernis sich hier sinnvoll für seine/ihre Stadt einzubringen.
Heute haben den ganzen Nachmittag zwei Herren mit Zweitakter-Geräten den Schulhof der Louise-von-Rothschild-Schule von Unkraut befreit (1x Laubbläser, 1x Freischneider!). Es stinkt überall nach Abgasen, ist irre laut, nervt kolossal, und die Herren tragen auch keinerlei Gehörschutz oder Staubmasken. Und das alles für 10 Stängel Löwenzahn? Die FES bzw. FFR benutzt schon lange Akku-Geräte - das hilft aber keinem, wenn solche Aufgaben an Subunternehmen vergeben werden, die dann wieder die billigste Lösung einsetzen.
Es wäre gut wenn Radfahrer- innen auf der asphaltierten Seite an der Nidda bevorzug fahren, damit Fussgänger- innen mit Kindern und Hunden aif der anderen Seite entspannter laufen können. Es gibt leider zu viele sehr schnell fahrende und rücksichtslose Radler, unter der Woche gegen 17 Uhr ist es auf beiden Seiten der Nidda mit vielen Radlern die auf den Heimweg von der Arbeit sind sehr extrem. Oder zumindest Schilder die um Rücksichtnahme und langsameres Fahren hinweisen. Selbst mit Hund an der Leine ist es oft premslich, sonst müsste man Kinder dort auch an die Leine nehmen und das ist ja wohl alles andere als entspannt.
I have small baby and it would be good if we have play area nearby so that we dont have to take her far
Ein Bücherschrank am Alfred Brehm Platz (Eingang Zoo), mit einem Schwerpunkt für Kinder wäre toll!
Das Gastronomie-Angebot im Zoo lässt sehr zu wünschen übrig. Es sind vor allem Familien, Schulklassen und Kindergruppen, die den Zoo besuchen, oft für einen Tagesausflug. Als mögliches Mittagessen trifft man dort vor allem Pommes und Bratwurst an. Das ist zum einen für Heranwachsende unnötig ungesund. Zum anderen ist es gerade an einem Ort, an dem es so um Tiere und Tierwohl gehen sollte, überraschend, dass es nicht einmal vegane Bratwurst gibt. Vollwertigere Gerichte und Snacks mit veganen Alternativen wären sehr angemessen und würden sicherlich gut nachgefragt. Es gibt hier auch kindgerechte Möglichkeiten, schon Nudeln mit Tomatensoße, belegte Brötchen oder Pizzaschnecken wären eine Verbesserung.
Ich schlage vor eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Standort des „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Schriftzugs zu erarbeiten. Weder der OB noch Justizminister (vgl. https://www.fr.de/frankfurt/neuer-ort-fuer-schriftzug-von-fritz-bauer-in-frankfurt-gesucht-93148216.html) sollten entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger! In der Beteiligung sollte man Vorschläge sammeln, ob der Schriftzug an den Neubau oder einen anderen, prominenteren Ort, kommt oder ob es einen zweiten Schriftzug braucht und welcher Künstler damit zu beauftragen ist.
In Kalbach fehlt eine Babyschaukel auf dem Spielplatz "Am Schlittenberg". An dem Spielplatz gibt es einen kleinen Schaukelkäfer, welcher nicht wirklich gut nutzbar ist. An dieser Stelle würde ich mir eine Babyschaukel wünschen.
Abfallbehälter nicht in der Nähe der Parkbänke. Dadurch liegt der Müll auf dem Weg. Eschersheimer / Ecke Marbachweg
Man könnte bestimmt einige größere Parkplätze zu einem wünderschönen Mini-Park umwandeln mit Bäumen und Sitzbänken, indem die Leute aus dem Wohnviertel sich treffen können. Man sollte der Lebensqualität deutlich mehr Platz geben und dem Auto weniger.
Es müssten unbedingt weitere Menüpunkte (Auswahlmöglichkeiten) für anderweitige Mängel vorhanden sein. Es gibt an so vielen Rad und Fußwegen extrem überwachsendes Grünzeug. Dafür braucht es einen Menüpunkt. Und für Autos ohne Zulassung. Und Überfüllten Glascontainer etc Auch wenn das nicht in Ihre Zuständigkeit passt, Sie haben aber die Möglichkeiten es an die entsprechenden Stellen weiter zu geben. Das wäre wirklich sehr wichtig.
den Trinkbrunnen an der Ecke Leipziger/Basalt im Sommer zu aktivieren.
Wir als Mitarbeiter*innen der Heilandskita würden gerne einen öffentlichen Bücherschrank in unserer Straße (nähe Bornheim Mitte/Orthstraße oder Andreaestraße) haben, da wir sehr viele Bücher zu verschenken haben. Durch vieler Spenden und einer großen Bibliothek in unserer Einrichtung wäre es ein umfassendes Angebot für Groß und Klein!
Die sogenannte neue Altstadt ist nur Kulisse. Auf Beton aufgeklebte Dekor. Das hat nichts Historisches, außerdem ist die sogenannte neue Altstadt unpraktisch. Deswegen plädiere ich für den Wiederaufbau des technischen Rathauses.
Nach größeren Markierungsarbeiten an der Hanauer Landstraße Ecke Ostendstrasse wurden zahlreiche Fahrbahnmarkierungen entfernt und Fahrradwege neu gezeichnet. Nach Abschluss sind die Markierungen zum zweispurigen Abbiegen nicht erneuert worden so dass durch den Verkehr mehr gehupt wird, da die Abbiegespuren nicht erkennbar sind und viele Autos die Spur schneiden. Idee: Stärkere Kennzeichnung des zweispurigen Abbiegens durch erneute Markierung
Leider sind keine Spielplätze in unserer Umgebung beleuchtet - so koennen wir im Winter nur bis ca 16:30 Uhr dort bleiben, da es danach stockfinster wird. Zumindest eine zeitweise Beleuchtung in der dunklen Jahreszeit (zb bis 19/20 Uhr) wäre für Familien ein toller Gewinn. Spielplätze, die wir gern nutzen, aber leider bei Dämmerung verlassen müssen: Adlerflychtplatz, Holzhausenpark, Drachenburgspielplatz, Körnerwiese
Auf meine Anfrage zum Überholverbot auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2575) bekam ich diese Antwort
Weihnachtsmärkte sind für Groß und Klein ein großer Spaß. Die Menschen warten das ganze Jahr über auf sie. Wenn viele Lichter eingeschaltet sind, liegt der Duft von Süßigkeiten, Glühwein und Spezialitäten in der Luft.
Viele Alleinerziehende müssen oft auch am Wochenende arbeiten, vor allem in Einzelhandel, Gastronomie oder Pflege, wo die Löhne nicht so hoch sind. Oder sie können bestimmte Jobs wegen Wochenendarbeit gar nicht annehmen. Viele alleinstehende Mütter oder Väter haben große Mühe, eine Kinderbetreuung zu organisieren, wenn keine Familie in der Nähe ist. Kitas und Horte sind an Wochenenden zu. Daher wäre es sehr wichtig, wenigstens samstags an einem oder zwei Orten in der Stadt eine Betreuung anzubieten, die Kita- und Grundschulkinder bei Bedarf in Anspruch nehmen können.
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Reaktion der Stadt: Für eine Betreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters ist ein Beziehungsaufbau zu Betreuungspersonen unerlässlich. In der Regel besuchen Kinder – auch von Alleinerziehenden – von Montag bis Freitag eine Kindertageseinrichtung oder werden von einer Tagespflegeperson betreut. Hier ist nach einer angemessenen Eingewöhnung ein Beziehungsaufbau gegeben. In einem Betreuungssetting an einem zentralen Ort der Stadt für einzelne Samstage ist dies nicht möglich. Abgesehen davon, könnte ein langer Weg zur Kinderbetreuung insbesondere von Alleinerziehenden und Kindern als Zumutung wahrgenommen werden. In einer Kindertageseinrichtung können soziale Beziehungen wachsen, die familiäre Möglichkeiten der Betreuung auch an Samstagen ergänzen können. Mit Tagespflegepersonen können ohnehin passgenaue Betreuungszeiten auch an Samstagen abgestimmt werden. Die Einrichtung von zentraler Kinderbetreuung an Samstagen ist darüber hinaus über betriebliche Kinderbetreuung abgedeckt, sofern Arbeitgeber:innen eine solche beauftragen. Inwieweit diese sporadisch und spontan genutzt werden kann, ist in entsprechenden Kooperationsverträgen geregelt, hängt aber von Arbeitgeber:innen ab. Vor diesem Hintergrund ist aus fachlicher Perspektive eine zentrale Kinderbetreuung nicht sinnvoll. Außerdem sprechen wirtschaftliche Gründe und der Fachkraftmangel dagegen.
Weiter lesen auf FFM.DEUm eine entsprechend hohe Zustimmung zu Ideen zu erhalten, wäre es sehr vorteilhaft, wenn die Nutzer der App eine Mail bekommen, dass eine eine neue Idee eingestellt wurde. So muss nicht aktiv in die App nach neuen Ideen geschaut werden. Somit kann eine zeitnahe und ausreichende Zustimmung zu den Vorschlägen erzielt werden.
In dieser Idee geht es um die Entkriminalisierung von Streetart an freigegebene Flächen für z.B. junge Menschen die sich kreativ mit der Spraydose ausprobieren möchten. Wussten Sie, das es eine eigens von der Stadt geschaffene Arbeitsgruppe im Polizeipräsidium gibt, die sich ausschließlich um Sachbeschädigung mit Graffitis kümmert (AG Graffiti)? Dort werden überwiegend junge Menschen (auch Minderjährige) vorgeladen die z.B. an Unterführungen gesprüht haben. Diese Prozdur soll in 1. Linie abschreckend wirken. Nur überwiegend auf eine negative Weise, aufgrund der Erfahrung trauen sich viele überhaupt nicht mehr eine Spraydose in die Hand zu nehmen. Negative Gefühle und die Angst wieder mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten stehen über dem Wusch sich kreative Entfalten zu können. Zudem gibt es fast keine Flächen die von Künsterinnen im Stadtgebiet genutzt werden können und wenn nur mit Beaufsichtigung/ Beantragung. Dies führt oft zur Einschränkung der Kunstfreiheit, aber genau darüber lässt sich viel aus der Szene und den Menschen in FfM. ableiten.
In den sozialen Medien wurde in letzter Zeit viel über die Privilegien von Magistratsmitgliedern und Stadtverordneten berichtet und diskutiert. Unter anderem
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Reaktion der Stadt: Zu den genannten Themenfeldern nehmen der Magistrat und das Büro der Stadtverordnetenversammlung folgendermaßen Stellung: Deutschland Ticket / RMV-Ticket Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des ehrenamtlichen Magistrats erhalten seit vielen Jahren eine RMV-Jahreskarte zur Nutzung des Frankfurter Stadtgebietes einschließlich des Flughafens. Hierbei handelt es sich um kein Privileg, sondern um eine pauschale Abgeltung von Fahrtkosten, die den Stadtverordneten und den ehrenamtlichen Magistratsmitgliedern im Rahmen der Wahrnehmung ihrer zahlreichen Termine im Stadtgebiet (Plenar-, Ausschuss-, Fraktions-, Ortsbeiratssitzungen, Ortstermine, Kommissionssitzungen u. v. m.) bei Einzelfahrtabrechnungen entstehen würden und die in jedem Einzelfall seitens der Stadt im Wege der Fahrtkostenerstattung nach dem Hessischen Reisekostengesetz (HRKG) zu erstatten wären. Die Gewährung des RMV-Tickets ist daher in der Sache notwendig und gerechtfertigt. Mit Einführung des Deutschland-Tickets war festzustellen, dass dieses deutlich günstiger als das bislang gewährte RMV-Firmenticket zu beziehen war. Insoweit wurde für die Stadtverordneten eine für die Stadt Frankfurt am Main kostenreduzierende Umstellung auf das Deutschland-Ticket vorgenommen. Mitglieder des hauptamtlichen Magistrats erhalten analog zu den städtischen Bediensteten ein Jobticket Premium. Es ist mitnichten so, dass den städtischen Mitarbeitenden das Deutschland-Ticket vorenthalten wird. Vielmehr haben sich diese im Rahmen einer für alle Mitarbeitenden offenen Befragung mit einer deutlichen Mehrheit für den Weiterbezug des bislang gewährten Jobtickets entschieden. Freier Eintritt in Zoo und Palmengarten: Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung haben über ihren Mitgliedsausweis als Stadtverordnete und die Mitglieder des Magistrats über ihren Dienstausweis ein persönliches und nicht übertragbares Recht zum freien Eintritt in Zoo und Palmengarten. Dies ist seit Jahrzehnten übliche Praxis. Sie folgt dem Grundgedanken, dass Stadtverordnete und Magistratsmitglieder die Einrichtungen, auf die sie mit ihren Entscheidungen maßgeblichen Einfluss haben, kennen sollten. Premierenkarten für Oper und Schauspiel: Die Mitglieder des Magistrats erhalten auf Anforderung Ehrenkarten für Oper und Bühnen. Für Mitglieder des Kulturausschusses sowie die Stadtverordnetenvorsteherin besteht die Möglichkeit zum Bezug von Ehrenkarten und für die übrigen Stadtverordneten die Möglichkeit zum Bezug vergünstigter Karten für Oper und Bühnen (siehe hierzu in PARLIS Vortrag des Magistrats vom 12.04.2002, M 81). Zielsetzung: Die für den Kulturbereich zuständigen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sollten um die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsqualität der Bühnen und der Oper wissen. Museumsufercard: Die Magistratsmitglieder erhalten durch das Kulturdezernat eine Museumsufercard. Freies Parken in den Frankfurter Parkhäusern: Stadtverordneten wird die Möglichkeit eingeräumt, ihr Fahrzeug in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit kostenfrei in den Parkhäusern der städtischen Parkhausbetriebsgesellschaft abzustellen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der Tiefgarage Dom-Römer aufgrund von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung. Diese dauern oftmals bis nach Mitternacht an und eine problemlose Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht immer möglich. Hierbei sollte auch anerkannt werden, dass manch ein Stadtverordneter nach seinem beruflichen Arbeitstag weitere acht Stunden und mehr im Römer verbringt und am anschließenden Tag wieder arbeiten geht. Den Mitgliedern des Magistrats wird die Möglichkeit eingeräumt, ihr Fahrzeug in Ausübung ihrer Mandatsausübung kostenfrei in der Tiefgarage Dom/Römer abzustellen. Im Übrigen ist die Parkhausnutzung zu privaten Zwecken ausdrücklich untersagt. Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder wissen das. Die Abrechnungen der Parkhausbetriebsgesellschaft werden seitens des Büros der Stadtverordnetenversammlung und seitens des Hauptamtes regelmäßig auf missbräuchliche Nutzung hin überprüft. Ausnahmeregelungen für bestehende Parkverbote: Die Ausnahmeregelung für bestehende Parkverbotszonen wird für den Bereich der Stadtverordnetenversammlung ausschließlich der Vorsitzenden des Stadtparlamentes als protokollarisch „erster Bürgerin“ der Stadt sowie ihren drei Stellvertretern im Präsidium der Stadtverordnetenversammlung eingeräumt, also vier von 93 Personen. Den Magistratsmitgliedern wird ebenfalls eine Ausnahmeregelung für bestehende Parkverbotszonen eingeräumt. Hintergrund für diese seit vielen Jahren bestehende Regelung sind die zahlreichen Repräsentationstermine im Stadtgebiet, die im Rahmen eines dicht getakteten täglichen Terminplans zu bewältigen sind. Die Ausnahmegenehmigungen sind hierfür eine unerlässliche Arbeitshilfe. Die Nutzung zu privaten Zwecken ist selbstverständlich unzulässig. Auch dürfen die Fahrzeuge nicht andere behindernd abgestellt werden.
Weiter lesen auf FFM.DEIn anderen Städten und Gemeinden ist es üblich, dass zu den Tütenspendern auch ein entsprechender Mülleimer gehört. Für die Menschen, die auf Parkbänken Ruhe und Erholung suchen, ist es sehr unangenehm, den Gestank von Hundekot zu riechen.
An dieser Abbiegenden Vorfahrtstraße (Dillenburger Str. von Heddernheim kommend), wird sehr oft gehupt! Ratsam wäre vielleicht ein "Vorfahrt an der nächsten Kreuzung/ Einfahrt) zu installieren!
Der Springbrunnen begeistert mit seinen vielen Bilder Kinder und Erwachsene, bildet das Herz des Deutschherrnviertels. Vor allem im Sommer lieben die Kinder den Brunnen als willkommene Erfrischung, der sogar einen Schwimmbadbesuch ersetzen kann. Alle Brunnen sind mal sanierungsbedürftig, aber das muss bitte nicht von August 22 bis Mai 24 dauern.
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Reaktion der Stadt: Der Brunnen auf dem Walter-von-Cronberg-Platz war im vergangenen Jahr noch in Betrieb. Im Laufe des Sommers fielen die ersten Messgeräte aus, und der Brunnen setzte sich automatisch außer Betrieb. Der Magistrat möchte gerne Ihnen und allen anderen die Nutzung des Brunnens schnellstmöglich wieder ermöglichen. Allerdings sind die Arbeiten an der Brunnentechnik sehr umfangreich und es bestehen diverse Mängel, die es zu beseitigen gilt. Neben den erheblichen Reparaturaufwendungen und -kosten stellt sich die Umsetzung der Arbeiten und die Beschaffung der erforderlichen Ersatzteile zurzeit erschwert dar. Daher kann eine zeitliche Perspektive zur Wiederinbetriebnahme derzeit leider nicht benannt werden.
Weiter lesen auf FFM.DEOberhalb des Friedberger Platzes stadtauswärts sollten die Querparker wieder zu Längsparkern werden. Wenn man sich die Pflasterung ansieht war das mal so.
Die Bemühungen und Umgestaltungen der Stadt zur Verkehrswende zum Fahrradverkehr ist gut und notwendig. Leider vergessen einige Verkehrsteilnehmer das für sie auch die Strassenverkehrsordnung gilt und es einige Verhaltensmaßnahmen in Parks und Grünanlagen gibt. Für respektvollem und rücksichtsvollen Umgang miteinander wünsche ich mir einen oder mehrere Aktionstage. Mit Informationen und Aktionen, z. B. über neue Radwege, Verkehrsschilder usw. und Registrierung von Fahrräder und überprüfen von deren Sicherheit. Da wir alle Verkehrsteilnehmer*innen sind könnten solche Informationstage- veranstaltungen sehr nützlich sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Bernhard-Grzimek-Allee gibt es viele Autofahrer, die ihren Wagen für einige Tage dort abstellen. Es würde sehr helfen, wenn eine Parkscheibe gefordert wäre und damit nur eine zeitlich befristete Parkzeit erlaubt wäre. Mit freundlichen Grüßen Marcus Held
Hallo zusammen,
Schmuddeligen gesamteindruck des Eingangsbereich mit etwas Farbe beseitigen! Die ehemas weißen Wände, insbesondere im großen Rolltreppen Auf- und Abgangsbereich, sind alle sehr schmutzig. Die Wände der gesamten Station sollten mal geistreichen worden! Vielleicht könnte mann bei den Umliegenden Firmen(Banken) einen Paten für den U-Bahnhof finden, der regelmäßig für einen neuen Anstrich sorgt.
Unser schöner und frequentierter Spielplatz „Goetheblick 0610“/ Fritz-Boehle-Str. ist für Kinder ab 3 Jahren eröffnet worden. Der Zugang zum Spielplatz ist von zwei Seiten möglich und liegt auf beiden Seiten direkt an einer Straße. Da die Spielplatztore auf beiden Seiten nicht zugemacht werden können passiert es sehr oft, dass Kinder raus auf die Straße laufen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein Kind plötzlich auf die Straße rennt und von einem Auto erfasst wird. Um dies bestmöglich zu verhindern und den Kindern einen sicheren Platz zum Spielen ohne potentielle Gefahren bieten zu können wäre es sinnvoll, Spielplatztore an beiden Zugängen zu installieren, die zugemacht werden können.
Parksituation vor der Frankfurter Sparkasse mit Busshaltestelle. Aussage Autofahrer/in: "muss nur schnell zur Bank". Steht aber komplett und quer auf dem Gehweg. Eine mobile Wache könnte 24/7 die Stadtkasse erheblich aufbessern.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach der Übernahme von Twitter durch Elon Musk haben sich bereits viele Prominente und Firmen von Twitter distanziert oder getrennt, da inzwischen dort gegefilterte Hassrede und die Platzierung von Flaschinformationen. Die Stadt Frankfurt, deren Beteiligungsfirmen, sowie die Mandatsträger sollten dem o.a. Beispiel folgen und alle Twitterkonten deaktivieren/löschen, um den Namen der Stadt Frankfurt nicht mit Haß und Verleumdung in Verbindung zu bringen.
In Rödelheim gibt es nicht wirklich ein Spielplatz wo gleichzeitig Kinder unterschiedlichen Alterd spielen können. Ich würde mir so ein Spielplatz wie im Höchster Stadtpark wünschen.
Um das Quietschen der U-Bahnen oberirdisch zu unterbinden sollten die Bahnen mit Schallabsorbern ausgestattet werden bzw. eine Schmieranlage angebracht werden. Weiterhin sollten die Bahnen deutlich langsamer fahren um den Lärm zu reduzieren!!
Die Dippemesse soll weiterhin auf dem Festplatz stattfinden. Sie ist ein Kulturgut und fest verwurzelt im Stadtteil und der Stadt. Ein Umzug auf das Rebstockgelände würde den Charakter der Dippemesse ändern und mit einer Tradition brechen.
Um die Chancen und Teilhabe für alle Kinder in Frankfurt zu verbessern sollten die KiTas (Krippen) analog zu den Kindergärten entgeltfrei. Ein entsprechender Antrag wurde von Stadtberordnetenversammelung aufgeschoben. Im Hinblick auf Herbst und Winter sollte die Entgeltfreiheit Priorität haben, sie entlastet alle Familien mit kleinen Kinder.
Der Waldspielpark Scheerwald im Frankfurter Stadtwald am Sachsenhäuser Landwehrweg ist im Hochsommer besonders attraktiv. Zusätzlich zu den großen Wasserspielen gibt es einen Spielbereich für Kinder, ein Rollschuhfeld und zwei Bolzplätze, leider im Moment keine Tischtennisplatten (warum???) Außerdem besteht die Möglichkeit, gegen ein geringes Entgelt Minigolf zu spielen.
Die Bergerstraße ist eine Einbahnstraße, während für Fahrräder beide Richtungen erlaubt sind. Der Platz reicht nicht aus, die schräg geparkten Autos verschwenden regelrecht zwei Drittel des Platzes (Merianplatz-Höhenstraße). Mit der Umgestaltung zu einer Fahrradstraße (ähnlich wie die Goethestraße und Oeder Weg), in der die schrägen Parkplätze durch Fahrradwege ersetzt werden wird ganz nach dem Prinzip der induzierten Nachfrage das Radverkehr und die Lebensqualität nachhaltig gesteigert.
Ziel der Stadt Frankfurt ist es, dass mehr Kinder in der Lage sind zu schwimmen. Deshalb wurde beschlossen, dass sie, von den großen abgesehen, die Bäder kostenlos besuchen können.
In der Kuhwald Siedlung, Rebstockviertel und Europaviertel gibt es zu wenig Sport-und Spielgeräte/- möglichkeiten für Kinder ab Schulalter. Vor allem sind keine Tischtennisplatten vorhanden. Tischtennisplatten in Kuhwald Siedlung und Rebstockpark wünschenswert.
An besagter Stelle (Siege rote Markierung) kann es, sofern auf der gegenüberliegenden Seite Autos parken, zu erheblichen Platzproblemen im beiderseitig befahrenen Wendelsweg kommen, insb. beim Abbiegen aus dem Sandberg in den Wendelsweg oder wenn der Bus die Strecke befährt. Das Problem/entsprechende Gefährdungslagen beim Abbiegen könnten durch ein (absolut sinnvolles) Parkverbot an besagter Stelle beseitigt werden.
Bornheim ist ein kinderreiches Viertel. Auf dem zentralen Spielplatz im Günthersburgpark wurde vor einiger Zeit ein Klettergerüst abgebaut und nicht ersetzt. Es wäre schön, wenn Ersatz geschaffen werden könnte.
Kinderbetreuung ist mehr als nur ein Stück Freiheit für Familien. Nicht nur in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass eine zuverlässige Kinderbetreuung „systemrelevant“ ist und viele Bereiche unseres täglichen Lebens betrifft. Die Stadt Frankfurt hat die Aufgabe, die zuverlässige Kinderbetreuung sicherzustellen.
Unser gut frequentierter Spielplatz (Goetheblick 0610) am Fuße der Fritz-Boehle-Straße in 60598 Sachsenhausen ist im Sommer leider kaum nutzbar, weil neu gepflanzte Bäume keinerlei Schatten spenden. Auf dem gesamten Spielplatz findet sich dementsprechend kein schattiger Platz und die Familien/Kinder sind permanent starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Besonders der Sandkasten, Herzstück des Spielplatzes und beliebter Treffpunkt befindet sich in der prallen Sonne. Die Familien im Viertel wünschen sich einen dauerhaften Sonnenschutz in Form eines Segels/Schirmes o.ä., um den beliebten Spielplatz auch (bzw. gerade!) im Sommer permanent nutzen zu können.
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Reaktion der Stadt: Eine Begutachtung hat ergeben, dass die Installation eines Sonnenschirms auf dem Spielplatz Goetheblick technisch möglich ist. Der Magistrat begrüßt die Idee der Beschattung und prüft die Realisierung.
Weiter lesen auf FFM.DEDie einzelne dort, wenn die Kinder/Erwachsenen dringend müssen ist unzureichend. Und das Gebüsch dahinter wird als Lösungsecke genutzt. Zumal diese Selbstreinigende Toilette innen so nass ist das man aufpassen muss die Klamotten nicht nass werden zu lassen. Es wäre wirklich toll wenn es dort noch 1-2 mindestens dazu geben würde.