S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5061 entstanden aus Vorlage: OF 994/5 vom 09.01.2024 Betreff: Zukunft des ÖPNV im Frankfurter Süden nachhaltig sicherstellen: Personalmangel im ÖPNV beheben, neue Wege gehen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Anstrengungen unternommen werden sollen, um den bestehenden Personalmangel der VGF zeitnah zu beheben; 2. ob sich mittelfristig im Frankfurter Süden einzelne Buslinien versuchsweise auf autonome Fahrsysteme umstellen lassen können; 3. ob es langfristig rechtlich und tatsächlich möglich ist, die von "Frankfurt Süd" startenden und dort endenden U-Bahn-Linien der A-Strecke sowie die Tram- Linien, insbesondere die Linie 15, auf autonom fahrende Züge umzustellen. Begründung: Die Verkehrswende erfordert, dass der ÖPNV in hoher Frequenz und Geschwindigkeit zur Verfügung steht, um der Bevölkerung eine echte Alternative zum Pkw zu bieten. Umso bedauerlicher ist es, dass die VGF mittlerweile viele Fahrten streicht. Der Grund: Personalmangel (https://bahnblogstelle.com/209713/frankfurt-duennt-nahverkehrsangebot-wegen-per sonalmangels-aus/). Davon ist auch der Frankfurter Süden betroffen. Die Personalengpässe sollten kurzfristig behoben werden. Mittel- und langfristig sollte die Stadt neue Weg gehen. In anderen Großstädten fahren Verkehrsmittel des ÖPNV bereits autonom (https://safe-intelligence.fraunhofer.de/artikel/fahrerlose-schienenfahrzeuge-au tonom-ueber-stadt-und-land). Die VGF hat auch bereits Tests mit autonom fahrenden Fahrzeugen unternommen (https://innovation.vgf-ffm.de/av-busse/). Der Ortsbeirat interessiert sich dafür, welche nächsten Schritte die Stadt in diese Richtung zu unternehmen gedenkt und fordert, dass die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zeitnah ausgeschöpft werden, um den ÖPNV fit für die Zukunft zu machen und autonome Fahrtechnik bald im Regelbetrieb, zumindest auf einzelnen Strecken, zu nutzen. Nur so lässt sich die starke Verkehrsbelastung in den südlichen Stadtteilen mindern und erreichen, dass mehr Bürger auf den Pkw verzichten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5060 entstanden aus Vorlage: OF 993/5 vom 06.01.2024 Betreff: Bürgerkoffer anschaffen - mobilitätseingeschränkte Personen unterstützen Der Magistrat wird gebeten, sogenannte Bürgerkoffer anzuschaffen und einzusetzen, um die Beantragung von Dienstleistungen beim Bürgeramt zukünftig einfacher zu ermöglichen. Dieser mobile Bürgerservice soll schwerpunktmäßig in Einrichtungen mit nicht oder nur eingeschränkt mobilen Bürgerinnen und Bürgern zum Einsatz kommen. Begründung: Insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen haben häufig Schwierigkeiten, Dienstleistungen beim Bürgeramt zu beantragen. Macht eine mobilitätseingeschränkte Person von ihrem Recht auf Ausstellung oder Verlängerung eines Ausweisdokumentes Gebrauch, ist in Frankfurt derzeit ein solcher Verwaltungsvorgang per Hausbesuch nicht möglich. Der mobile Bürgerservice soll schwerpunktmäßig in Einrichtungen mit nicht oder nur eingeschränkt mobilen Bürgerinnen und Bürgern zum Einsatz kommen. In diesen Einrichtungen sollen bevorzugt Sammeltermine mit den jeweiligen Leitungen vereinbart werden. Der Bürgerkoffer ermöglicht die standortunabhängige, flexible und damit deutlich niedrigschwelligere Beantragung von Dienstleistungen des Bürgeramtes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5059 entstanden aus Vorlage: OF 992/5 vom 09.01.2024 Betreff: Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. falls noch nicht geschehen, mit den zuständigen Stellen (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts, Verwaltung des Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt Ffm.) in Kontakt zu treten und zu klären, mit welchem Verkehrsaufkommen durch den Umzug an den Interimsstandort in die Hahnstraße 25 zu rechnen ist; 2. zu berichten, ob bestehende Buslinien durch eine Veränderung der Streckenführung die Station "Hahnstraße" anfahren können, um den Standort besser zu bedienen; 3. die Bushaltestelle "Hahnstraße" vorübergehend umzubenennen in "Hahnstraße (Justizzentrum)", sobald und solange das Gebäude von der Justiz genutzt wird; 4. vor dem S-Bahnhof "Niederrad" eine Beschilderung anzubringen, die den Weg zum Interimsstandort des Justizzentrums weist. Begründung: In diesem Jahr ziehen Teile des Justizzentrums von der Konstablerwache (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts, Verwaltung des Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt Ffm.) aufgrund des Umbaus in die Interimsräumlichkeiten nach Niederrad, Hahnstraße 25, um (https://hessen.de/presse/baustelle-des-justizzentrums-an-der-konstablerwache-in -frankfurt-am-main-besucht). Durch den Umzug ändert sich für viele Jahre nicht nur der Arbeitsweg für 1.850 Bedienstete (zu den Zahlen vgl. https://www.frankfurter-anwaltsverein.de/wp-content/uploads/2022/02/stabsstelle- bau-eckpunkte-umbau-umzug.pdf), sondern auch der Weg für die Besucher des Justizzentrums. Am Standort Hahnstraße 25 ist deshalb mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Für Anwohner und die umliegenden Gewerbetreibenden könnte sich durch zunehmenden Pkw-Verkehr der Parkdruck erhöhen. Rund um den Interimsstandort bestehen zwar bereits Verkehrsanschlüsse, so ist die S-Bahn-Station "Niederrad" etwa acht Gehminuten entfernt, gleichwohl ist die Anbindung nicht mit der Qualität der "Konstablerwache" vergleichbar und nicht auf den Standort an der Hahnstraße 25 ausgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5042 entstanden aus Vorlage: OF 630/3 vom 09.01.2024 Betreff: Regenpfütze nach Umgestaltung der Bushaltestelle in der Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten, die offensichtlich bei den Baumaßnahmen zur barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestelle an der Günthersburgallee entstandene Fahrbahnsenke vor der Fußgängerampel zu beseitigen. Bei Regen entsteht hier regelmäßig eine extrem große Pfütze direkt vor der Fußgängerampel. Begründung: Das Phänomen besteht erst seit der Umgestaltung der Haltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4917 entstanden aus Vorlage: OF 380/8 vom 21.11.2023 Betreff: Haltestelle "Nordwestzentrum": Busse mit Dieselkraftstoff durch E-Busse ersetzen Der Magistrat wird gebeten, möglichst viele der mit Dieselkraftstoff angetriebenen Linienbusse, die die Straßenpassage und die Bushaltestelle im Nordwestzentrum anfahren, durch Busse mit Elektroantrieb zu ersetzen. Begründung: Die Straßenpassage durchquert das Nordwestzentrum im Erdgeschoss. Die gastronomischen Angebote des Nordwestzentrums sind durch eine Glasfensterfront mit zwei großen Eingängen vom Straßenbereich getrennt, der stark frequentierte Supermarkt auf der anderen Straßenseite hat ebenfalls eine gläserne Front. Die Decke der Straßenpassage liegt auf querenden Betonstützen. Der Abstand zwischen Decke und Bus beträgt nur etwa einen Meter. Die bauliche Situation gleicht daher einem Tunnel, in dem die Lärmemissionen der Dieselbusse verstärkt und die Schadstoffemissionen gestaut werden. Bisher gibt es nur die Linie M60, deren Busse mit Elektroantrieb fahren. Für die Fahrgäste dieser Buslinien ist der Ausstieg mit Halt auf der rechten Spur, die den Busfahrerinnen und Busfahrern auch als Pausenbereich dient. Für den Einstieg fahren die Busse auf die linke Spur, die rechte Spur ist hier ein Wartebereich, der etwa 25 Meter lang ist. Die Lärmbelastung ist schon mit zwei Bussen, die einfahren, während der Haltezeiten mit laufendem Motor stehen und wieder anfahren, überdeutlich. Je nach Verdichtung der Taktzeiten fahren auch vier bis fünf Busse hintereinander ein und aus. Haben die Fahrerinnen und Fahrer Pausenzeiten, kann es länger dauern, bis die Busse an der Seite parken können und der Motor abgestellt wird. Insgesamt halten sich in diesem Streckenabschnitt im Nordwestzentrum sehr viele Menschen auf. Sie alle sind von den starken Lärm- und Schadstoffemissionen betroffen. Dies betrifft auch die Busfahrerinnen und Busfahrer, die darüber klagen. Es ist eine wesentliche Verbesserung für die Aufenthaltsqualität zu erwarten, wenn in diesem überbauten Tunnelbereich mehr Elektrobusse eingesetzt werden, die die Lärm- und Schadstoffbelastung reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.10.2023, OA 402 entstanden aus Vorlage: OF 602/9 vom 23.09.2023 Betreff: S-Bahn-Station "Ginnheim": Barrierefreien Anschluss an Ginnheim Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 319 Vorgang: B 172/11; M 140/11 Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.12.2023 Im Bericht vom 14.08.2023, B 319, wird davon gesprochen, dass die Entwurfsplanung für die S-Bahn-Station "einen späteren konstruktiven Anschluss für eine mögliche Rampenanbindung östlich der Gleise" vorsieht. Des Weiteren heißt es: "Der Wunsch einer Realisierung der zusätzlichen Anbindung der S-Bahn-Station über eine Rampe ... in Richtung Woogstraße ist nachvollziehbar." Der Ortsbeirat hat immer wieder geäußert, dass er eine weitere Anbindung über die Woogstraße für nicht zielführend hält, sondern sich eine Anbindung über die Reichelstraße wünscht, wie sie beispielsweise in der Planungsvariante 1.1.4 dargestellt wird, da diese eine erheblich kürzere Anbindung an den Ortsmittelpunkt von Ginnheim und die dort befindlichen Verkehrsanschlüsse und Wohngebiete bieten würde (ca. 500 Meter versus ca. 1,2 Kilometer). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, erneut eine Anbindung der S-Bahn-Station "Ginnheim" über einen barrierefreien Übergang in Richtung der U-Bahn-Station "Ginnheim" an der Reichelstraße zu prüfen und zu berichten, welche Optionen dafür bestehen und warum die entsprechenden Varianten in der Planung verworfen wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 319 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 172 Vortrag des Magistrats vom 01.08.2011, M 140 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 402 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 319 = Kenntnis, OA 402 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 402 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 319 = Kenntnis, OA 402 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 402 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 402 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 4008, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 § 4445, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.10.2023, OA 401 entstanden aus Vorlage: OF 588/9 vom 25.09.2023 Betreff: Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeiten Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, bei der Vertragsverhandlung über Werbung im öffentlichen Raum ab 2026 auch zu berücksichtigen, dass es wünschenswert wäre, mit den an einer Konzession interessierten Firmen über die Errichtung von (ggf. mit Werbung versehenen) Toilettenstandorten gemäß Toilettenkonzept und der dazugehörigen Anträge der Ortsbeiräte zu verhandeln, sodass für die Beanspruchung des öffentlichen Raums auch vor Ort in den Stadtteilen konkrete Gegenleistungen sichtbar werden. Alternativ könnte der Magistrat darüber verhandeln, an geeigneten Werbestandorten WLAN-Zugangspunkte einzurichten, die sich in ein Gesamtkonzept für ein öffentliches WLAN der Stadt Frankfurt einfügen. Auch weitere Konzepte, wie etwa die Aufstellung und Pflege von Pflanztrögen, wären denkbar. 2. Auf Seite 18 wird im Anhang zu M 106 das neue Format "Digitale Werbeanlagen" eingeführt, für das zukünftig auch eine Konzession vergeben werden soll. Dazu sollen "entsprechende Vorgaben" gemacht werden, die auch das Thema Lichtverschmutzung andressieren. Alternativ dazu, das Thema Lichtverschmutzung separat und nur für einzelne Werbeformen zu regeln, wird der Magistrat gebeten, eine allgemeingültige Richtlinie zum Umgang mit Licht im Außenbereich zu erarbeiten, wie sie etwa aus der Stadt Fulda bekannt ist. Begründung: zu 1.: Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass das vorgelegte Konzept restriktiv mit Werbeformaten und Standorten umgeht, denn diese stellen einen schweren Eingriff in das Stadtbild dar. Beispielsweise die Errichtung der City-Light-Säulen hat in den letzten Jahren zu einiger Unzufriedenheit geführt: Teilweise wurden sie zulasten der Gehwege errichtet und auch aufgrund ihrer Größe als massive Eingriffe wahrgenommen. Bei der künftigen Neuvergabe von Werbekonzessionen soll nicht nur berücksichtigt werden, wie die Stadt einen maximalen finanziellen Ertrag erreichen kann, sondern auch, welche für den öffentlichen Raum bedeutsame Infrastruktur als Ausgleich errichtet werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürger vor Ort nicht nur die negativen Folgen von Werbeträgern beobachten können, sondern auch von Verbesserungen profitieren können, die durch die konzessionierten Unternehmen errichtet werden. zu 2.: Nicht nur zum Thema Werbung im öffentlichen Raum, sondern auch zum Thema Licht im öffentlichen Raum sollte es eine einheitliche Richtlinie geben - es greifen die gleichen Argumente wie vom Magistrat zum Thema Werbung vorgebracht. Für das Beispiel aus Fulda siehe: https://www.fulda.de/fd/61_Stadtplanungsamt/Klimaschutz_und_Umweltschutz/Sternen stadt_Fulda/Richtlinie_Lichtverschmutzung_NEU.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ältestenausschuss Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 759 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 401 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 759 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 401 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 759 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 401 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 106 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) 25. Sitzung des Ältestenausschusses am 14.12.2023, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage M 106 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage NR 759 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage M 106 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage NR 759 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Gewerbetreibende, deren Beschilderung durch Gerüste oder Zäune beeinträchtigt wird, beantragen können, im gleichen Umfang Werbung für ihr Gewerbe an Zäunen und Gerüsten anzubringen. Auch Kundenstopper, die eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 gewährleisten, sollen weiterhin zulässig sein. In Bereichen mit hohem Aufkommen von zu Fußgehenden soll die verbleibende Gehwegbreite zwischen 2,00m - 3,50m betragen. Im Vorgriff auf die Ausschreibung von Werberechten für den öffentlichen Raum soll zudem auch die Möglichkeit einer digitalen Kommunikation in der Außenwerbung als Teil der Stadtinformation und Gefahrenwarnung geprüft und ggf. integriert werden. Bei den neuverhandelten Verträgen mit den Werbefirmen ist darauf zu achten, dass bei Aufstellung der City-Light-Säule und City-Light-Poster mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 m, idealerweise jedoch von 2,20m verbleibt. Daneben soll geprüft werden, ob Festlegungen getroffen werden können, die über die Anforderungen des Leitfadens des Deutschen Werberates hinausgehen, um diskriminierende und gesundheitsgefährdende Darstellungen, wie z.B. Alkohol- und Drogenkonsum, zu vermeiden. 2. Die Vorlage NR 759 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 824 und der o.g. Maßgabe), AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 106 = Ablehnung, NR 759 = Annahme, NR 824 = Ablehnung, OA 401 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Gewerbetreibende, deren Beschilderung durch Gerüste oder Zäune beeinträchtigt wird, beantragen können, im gleichen Umfang Werbung für ihr Gewerbe an Zäunen und Gerüsten anzubringen. Auch Kundenstopper, die eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter gewährleisten, sollen weiterhin zulässig sein. In Bereichen mit hohem Aufkommen von zu Fußgehenden soll die verbleibende Gehwegbreite zwischen 2,00 Meter bis 3,50 Meter betragen. Im Vorgriff auf die Ausschreibung von Werberechten für den öffentlichen Raum soll zudem auch die Möglichkeit einer digitalen Kommunikation in der Außenwerbung als Teil der Stadtinformation und Gefahrenwarnung geprüft und ggf. integriert werden. Bei den neuverhandelten Verträgen mit den Werbefirmen ist darauf zu achten, dass bei Aufstellung der City-Light-Säule und City-Light-Poster mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter, idealerweise jedoch von 2,20 Meter verbleibt. Daneben soll geprüft werden, ob Festlegungen getroffen werden können, die über die Anforderungen des Leitfadens des Deutschen Werberates hinausgehen, um diskriminierende und gesundheitsgefährdende Darstellungen, wie z. B. Alkohol- und Drogenkonsum, zu vermeiden. 2. Die Vorlage NR 759 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 824 und der o.g. Maßgabe), AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4147, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 § 4317, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4553 entstanden aus Vorlage: OF 337/7 vom 22.09.2023 Betreff: Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof/Am Hohen Weg Der Magistrat wird gebeten, eine Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof/Am Hohen Weg auf der rechten Seite stadtauswärts, von der Breitenbachbrücke kommend, zu veranlassen. Die Absenkung soll sich auf den für Fußgängerinnen und Fußgänger markierten Bereich beziehen. Begründung: Am Fußgängerüberweg von und zur U-Bahn-Haltestelle kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Menschen mit Kinderwagen und Rollern, die alle den abgesenkten Bordsteinbereich nutzen, um die Straße zu überqueren. Eine Vergrößerung dessen würde enorme Abhilfe schaffen und gleichzeitig zu einem zügigeren Überqueren des Zebrastreifens führen, was gleichzeitig den Autoverkehr begünstigen würde. Dieses Problem hat sich durch die temporäre Verlegung der Bushaltestelle der Linie M72 auf die Straße Am Industriehof auf Höhe des Studentenwohnheims noch verstärkt. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 77
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4411 entstanden aus Vorlage: OF 984/1 vom 14.07.2023 Betreff: Ausweisung öffentlicher Toiletten auf Umgebungskarten und Stadtplänen an Stationen der VGF Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird gebeten, die VGF in Kooperation mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) zu bitten, öffentliche Toiletten auf den Umgebungskarten und Stadtplänen an den Haltestellen der VGF im Ortsbezirk 1 auszuweisen. Begründung: Das Toilettenkonzept (siehe Magistratsvorlage M 174 vom 04.11.2022) sieht neben der Entwicklung neuer Toilettenanlagen auch ihre bessere Verzeichnung in städtischen Karten vor. Denn für eine Verbesserung der sanitären Situation in der Stadt ist es nicht nur wichtig, dass es Toiletten gibt, sondern auch, dass man sie gut finden kann. Hierzu schreibt der Magistrat unter dem Punkt II. Buchstabe m. folgende Sofortmaßnahme fest: "alle vorhandenen und später errichteten Toilettenanlagen in einem online abrufbaren Stadtplan einzutragen, vor Ort durch ein deutlich sichtbares Piktogramm zu kennzeichnen, ein Toilettenleitsystem zu entwickeln und ihre Erfassung in einer öffentlich zugänglichen App voranzutreiben." Ein effektives Toilettenleitsystem sollte sich die etablierten, bestehenden Leitsysteme im Stadtgebiet zunutze machen. Hierzu gehören auch die Umgebungspläne und Stadtpläne, wie sie sich an allen Haltestellen im Stadtgebiet finden. Derzeit werden hier noch keine Toiletten verzeichnet. Dies ist leicht zu ändern. Dabei könnten die bestehenden Karten genutzt werden, um hier nahe Toilettenanlagen zu verzeichnen. Die Stadtkarten an Bahnstationen werden bereits von vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern zur Orientierung in der Stadt genutzt. Sie sind, wie die Bahnstationen selbst, in der gesamten Stadt verteilt. Außerdem verzeichnet das ABI bereits alle Toilettenstandorte auf dem Geoportal. Es ist demnach ein Leichtes, die notwendigen Informationen der VGF zur Erstellung der neuen Stadtkarten zur Verfügung zu stellen. Die Verzeichnung auf den Stadtkarten an Bahnstationen hat gegenüber der Verzeichnung in Geoportal und Toiletten-Finder-App den Vorteil, dass sie Menschen auch ohne Internet oder eine besondere App unmittelbar zugänglich ist. Die Stadtkarten an Bahnstationen sind augenfällig sichtbar, während man vom Geoportal oder einer App wissen muss. Hier könnte also ein bestehendes Leitsystem durch eine kleine Ergänzung im Sinne des Toilettenkonzeptes nutzbar gemacht werden und als Teilkomponente zu einer Konkretisierung und Umsetzung des Toilettenkonzeptes beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 94 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4410 entstanden aus Vorlage: OF 982/1 vom 22.08.2023 Betreff: Abfalleimer mit Haube an Bushaltestellen aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF zuzugehen, damit an Bushaltestellen Abfallsammler mit Haube aufgestellt werden. Begründung: An zahlreichen Bushaltestellen im Ortsbeirat 1 befinden sich Abfallsammler ohne Haube, was dazu führt, dass Abfall von Vögeln entnommen wird und auf dem Boden landet oder vom Wind weggeweht wird. Im Bild: Bushaltestelle "Römischer Ring" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 197 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4376 entstanden aus Vorlage: OF 850/6 vom 11.09.2023 Betreff: Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke zeitnah durchführen Der Magistrat wird gebeten, in Griesheim zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke durchzuführen. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Zeitplanung und Konsequenzen der Sperrung und des voraussichtlichen Abrisses der Brücke informiert werden. Dabei sollen insbesondere auch die nachfolgenden Fragen geklärt werden: 1. Welche (baulichen) Ursachen haben zur Sperrung geführt? 2. Wie lange wird die Sperrung voraussichtlich dauern? 3. Wann und wie erfolgen der Abriss der Bücke und der Wiederaufbau? 4. Wie erfolgt während der Sperrung die Anbindung der S-Bahn-H altestelle "Griesheim-Bahnhof" an den ÖPNV bzw. welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Menschen in Griesheim in Richtung des Frankfurter Hauptbahnhofs und in Richtung Höchst an den ÖPNV angebunden sind (bspw. Schienenersatzverkehr)? 5. Welche Konzepte gibt es für die Umleitung des Individualverkehrs (Auto, Fahrrad, Fußgänger mit und ohne Einschränkungen)? 6. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die dringend notwendige Sanierung des Bahnhofs "Griesheim", die bereits oft verschoben wurde? 7. Welche Auswirkungen ergeben sich für den Bahnübergang an der Oeserstraße in Nied auf die Schließzeiten aufgrund der umgeleiteten Züge ebenso wie auf die Planungen für die Beseitigung des Bahnübergangs? Begründung: Aus Sicherheitsgründen wurde am Freitag, 8. September, die Omegabrücke in Griesheim mit sofortiger Wirkung gesperrt. Diese Sperrung hat viele Menschen in Griesheim eiskalt erwischt. Inzwischen ist bekannt, dass die Brücke in einem Notverfahren abgerissen werden muss, um überhaupt den Schienenverkehr aufrechterhalten zu können. Bereits Ende Juni hatte die Stadt Frankfurt aufgrund aufgetretener Schäden eine verkehrliche Begrenzung bis zu einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen veranlasst. Weitere Untersuchungen wurden angesetzt, um die Ursachen des Schadensbildes zu ermitteln. Die nun vorliegenden neuen Messergebnisse haben ernsthafte Zweifel an der weiteren Standfestigkeit des Bauwerks ergeben und machen zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten eine Sperrung und letztendlich den Abriss notwendig. Durch die Sperrung und den geplanten Abriss der Brücke ergeben sich zum Teil erhebliche Auswirkungen für den Straßen-, Rad-, Fußgänger- und den Schienenverkehr, insbesondere für die beiden S-Bahn-Linien. Es ist daher notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim zeitnah über die Dauer und Auswirkungen der überraschenden Sperrung informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.11.2023, OF 878/6 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2376 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4767 Aktenzeichen: 66-6
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4375 entstanden aus Vorlage: OF 849/6 vom 11.09.2023 Betreff: Griesheim/Frankfurter Westen: Nach Sperrung der Omegabrücke Bus- und Bahnverkehr verstärken Um die massiven Einschränkungen des ÖPNV durch die Sperrung der Omegabrücke für die Menschen in Griesheim so weit wie möglich auszugleichen, wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Maßnahmen zu prüfen und wenn möglich umzusetzen: 1. Nied und Griesheim sind im Moment lediglich durch die RB 12 mit Höchst verbunden. Es sollte zusätzlich ein Schienenersatzverkehr zum Hauptbahnhof eingerichtet werden. 2. Viele Reisende werden auf die Straßenbahn ausweichen. Daher sollte man prüfen, ob man die Taktung der Straßenbahnlinie 11 erhöhen bzw. einen Wagen anhängen kann. Zu prüfen wäre ebenfalls, ob durch zusätzliche Busse - auch an Wochenenden - auf der Route eine Entlastung erreicht werden kann. 3. Die Kapazität der Busverbindungen "Griesheim-Süd" bis "Frankfurt-Höchst" sollte erhöht werden. 4. Da die S 1 und S 2 auf die Strecke umgeleitet werden, auf der auch die Regionalbahnen fahren, kommt es dort zu Engpässen. Sollten Züge gestrichen werden, müsste wenigstens die Waggonzahl erhöht werden. 5. Darüber hinausgehende Möglichkeiten wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal am Bahnhof "Griesheim" während der Hauptverkehrszeiten, die die Situation entlasten könnten, sind zu prüfen. 6. Wie können die Informationswege vor Ort zeitnah und aktuell den Bürgern gut sichtbar mitgeteilt werden? Begründung: Seit dem 08.09.2023 ist die Omegabrücke aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres gesperrt. Dies führt zu großen Einschränkungen im ÖPNV. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 215 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4320 entstanden aus Vorlage: OF 415/12 vom 20.04.2023 Betreff: Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg zur Sicherstellung attraktiver Stadtteile auf veränderte Anforderungen prüfen, ausrichten und entwickeln Der Magistrat wird gebeten, am konkreten Beispiel von Kalbach-Riedberg den Anpassungsbedarf und die Maßnahmen zu beschreiben, wie die Rahmenbedingungen für eine attraktive und verfügbare wohnortnahe Versorgung im Jahr 2030 sichergestellt und entwickelt werden sollen. Der Ortsbeirat wünscht eine Vorstellung im Ortsbeirat mit Bürgerbeteiligung. Begründung: Anforderungen und Gewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger zur wohnortnahen Versorgung haben sich in den letzten Jahren aus vielfältigen Gründen verändert. Stattfindende Transformationsprozesse verändern Stadtteile und stellen eine gewohnte Nahversorgung infrage. Ein auch in Zukunft attraktiver Stadtteil erfordert sowohl die Sicherstellung von zu Recht erwartbarer Basisleistungen der Nahversorgung als auch die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Nahversorgung. Wünsche der Bürgerinnen und Bürger betreffen insbesondere Waren des täglichen Bedarfs, hybride Konzepte des stationären und Onlinehandels mit Lieferboxen, den ÖPNV ergänzende Mobilitätslösungen innerhalb des Stadtteils, z. B. mit Lastenrädern, verfügbare Dienstleistungen (Bank/Services/Bargeldversorgung), Leistungen des Bürgeramts vor Ort in Zusammenspiel mit einer barrierefreien digitalen Verwaltung, Verfügbarkeit von Handwerksleistungen, funktionierende medizinische Grundversorgung mit Haus- und Fachärzten, leistungsfähige digitale Infrastruktur und eine attraktive Gastronomie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 24.04.2023 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde! Der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen) zugunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen und diese zu bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstraße bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit, die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw-Nutzerinnen und -nutzern massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw-Nutzerinnen und -Nutzer und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Zu Punkt 1. Die in diesem Antrag vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2. Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1. vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3. Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65 Euro im Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen zehn und 20 Stellplätzen (d. h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahe gelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohnerinnen und Anwohner noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem Pkw sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Antrag vom 29.09.2023, OF 763/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4652 Aktenzeichen: 66-0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 379 entstanden aus Vorlage: OF 940/1 vom 19.06.2023 Betreff: Kein Ausbau der A 5 im Frankfurter Stadtgebiet Der Ortsbeirat 1 lehnt jegliche Ausbaupläne für die A 5 im Stadtgebiet Frankfurt am Main ab. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Zuhilfenahme aller rechtlichen Möglichkeiten sich dafür einzusetzen, die Durchführung der Autobahnausbaupläne der Bundesregierung zu verhindern. Begründung: Die Planung der Bundesregierung ist aus der Zeit gefallen. Wir brauchen nicht mehr Individualverkehr und Warentransport per Lkw. Wir benötigen einen besseren ÖPNV und Warenverkehr auf der Schiene. Der Autobahnausbau würde vielen Menschen den Lebensmittelpunkt zerstören. Haus, Wohnung und Kleingarten wären unwiederbringlich weg. Ökologisch wäre zusätzliche Versiegelung und Raubbau an der Natur gegen jede langfristige Vernunft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 180 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 379 wird im Rahmen der Vorlage B 130 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3711, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 14.06.2023 Betreff: Griesheim: Informationspolitik beim ÖPNV: Wo bleibt der Kunde? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Betreibern RMV, traffiQ oder VGF, gegebenenfalls auch mit der Deutschen Bahn, in Kontakt zu treten, um dringend Lösungen für die miserable und teilweise unklare Informationspolitik bei künftigen Zugausfällen, Umleitungen etc. zu finden. Dazu zählen gut sichtbare Aushänge, korrekt angebrachte und gut sichtbare Wegweiser zum Schienenersatzverkehr, gute Informationen an den Bahnhöfen, korrekte digitale Anzeigen und keine verwirrenden Sprachansagen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, die Lautsprecheransagen an den Bahnhöfen klar, an allen Ecken des Bahnhofs verständlich und mit aktuellem Bezug vorzubringen. Begründung: "Frankfurt-Griesheim", wie auch die anderen Bahnhöfe im Frankfurter Westen, sind stark frequentierte Bahnhöfe, genutzt von den Menschen im Westen, egal ob Wohnende, Durchreisende, Arbeitnehmende oder auch Arbeitgebende. Sie sind darauf angewiesen, zuverlässig und zielführend informiert zu werden. Am Wochenende vom 9. bis zum 11. Juni 2023 fielen mal wieder sämtliche S-Bahnen wegen Bauarbeiten aus. Eine vorausgehende gut sichtbare Information über den Ersatzverkehr, den die Kunden nutzen sollten, fand vorher nicht statt. Während des Ausfalls des Zugsverkehrs konnte auch am Bahnsteig kein gut sichtbarer Hinweis festgestellt werden. Lediglich an den Bushaltestellen in der Waldschulstraße befand sich ein kleiner DIN-A5-Zettel, der interpretationsfähig war. Auch heute ist der Bahnverkehr schon wieder gestört. Termine sind nicht einhaltbar, man kommt viel zu spät an sein Ziel. Ferner sind die Ansagen, wenn denn eine erfolgt, oft nicht verständlich, insbesondere dann, wenn man nicht direkt nah am Lautsprecher steht. Unkorrekte Anzeigen auf den Anzeigetafeln sind verwirrend. Durchsagen, dass ein Zug ausfällt, der gerade kommen soll, wenn der verspätete Zug kurz darauf einfährt, sind ebenfalls keine Hilfe, sondern verwirren nur. Der Ortsbeirat möchte, dass die Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Dazu muss er aber auch so zur Verfügung stehen, dass dies einfach möglich ist und nicht zu einer Odyssee entweder beim Fortkommen oder bei der Informationspolitik wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 3 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 378 wird im Rahmen der Vorlage B 323 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 3710, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4124 entstanden aus Vorlage: OF 236/15 vom 31.05.2023 Betreff: Erhöhung der Waggonanzahl der U-Bahn-Linie 9 zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr Vorgang: OM 3399/23 OBR 15; ST 1212/23 Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der eingesetzten Waggons für die U-Bahn-Linie 9 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr auf zwei zu erhöhen und damit den Fahrgästen wieder ausreichend Mitfahr- und Sitzmöglichkeiten anzubieten. Laut Informationen der FNP vom 14.06.2023 war die letzte Zählung im Jahr 2015. Begründung: Die U-Bahn-Linie 9 fährt über den Riedberg und das Nordwestzentrum. Dort befindet sich der Uni Campus Riedberg sowie Grund- und weiterführende Schulen. Das jetzt bestehende Angebot mit nur einem Waggon reicht bei Weitem nicht aus. Die meisten Fahrgäste müssen bei ihrer Fahrt unfreiwillig stehen oder kommen beispielsweise mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen gar nicht mehr in die Bahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3399 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1212 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1986 Aktenzeichen: 92-10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3998 entstanden aus Vorlage: OF 463/11 vom 10.05.2023 Betreff: Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, den Betrieb des automatisch fahrenden EASY-Shuttles im Riederwald zu verstetigen, auf den gesamten Stadtteil auszuweiten und es dadurch als regelhaftes Angebot Teil des öffentlichen Nahverkehrs zu machen. Konkret soll das EASY-Shuttle - über die dann für Autos gesperrte Raiffeisenstraße zusammen mit Fahrrädern eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bis zur Seniorenwohnanlage fahren, womit die andere Hälfte des Riederwalds angeschlossen werden würde; - über die Lahmeyerbrücke zur Hanauer Landstraße fahren, um den Anschluss an die Straßenbahn zu ermöglichen. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Der Operator könnte eventuell erforderliche abschließbare Poller manuell öffnen - später kann dies automatisch erfolgen. Begründung: Neue Mobilitätsangebote - insbesondere im ÖPNV - sind wichtig, um die Mobilitätswende nachhaltig und klimaverträglich zu gestalten. Die Stärkung und der konsequente Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sind grundlegend für die Mobilitätswende. Voll elektrisch, CO2-frei, leise, sicher, effizient und perspektivisch als On-Demand-Lösung bietet das automatisierte Fahren eine vollkommen neue Möglichkeit, mobil zu sein - insbesondere in Stadtteilen, die bisher nur eingeschränkt an den ÖPNV angeschlossen sind. Die zahlreichen positiven Erfahrungen der Riederwälderinnen und Riederwälder mit dem seit mehreren Monaten im Test befindlichen EASY-Shuttle spiegeln dies wider. So wurde das Angebot von zunächst einem Bus auf zwei Busse ausgeweitet. Exemplarisch sei ein Zitat einer 80-jährigen Seniorin dargestellt, welche den EASY-Shuttle regelmäßig benutzt: "Die zwei Kilometer hin und zurück von der Seniorenwohnanlage zum Netto-Supermarkt schaffe ich nicht mehr. Mit dem EASY-Bus sind es insgesamt nur noch 400 Meter zu laufen. Damit kann ich wieder selbstständig einkaufen." Um künftig allen Riederwälderinnen und Riederwäldern eine nahe gelegene Haltestelle vor ihrer Haustür zu ermöglichen, soll das bestehende Angebot, welches aktuell nur im Osten des Riederwalds verfügbar ist, auf den ganzen Stadtteil und um eine Verbindung zur Hanauer Landstraße ausgeweitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3996 entstanden aus Vorlage: OF 460/11 vom 19.05.2023 Betreff: Beleuchtung, Bänke und Abfallbehälter auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Kirchbergweg (Seckbach) Der Magistrat wird gebeten, auf dem Fußweg auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Kirchbergweg von Seckbach nach Bergen-Enkheim Bänke aufstellen und mehrere Abfallbehälter nebst Spendern für Hundekotbeutel installieren zu lassen, um die Nutzung dieses Weges für die Bevölkerung noch attraktiver zu machen. Der Magistrat wird ebenfalls gebeten, für eine angemessene Beleuchtung der ehemalig en Straßenbahntrasse zu sorgen. Begründung: Der Fußweg auf der alten Straßenbahntrasse wird von Spaziergängern gerne genutzt. Für eine Rast sind Bänke sehr willkommen und Spaziergänger und Hundeführer würden es sehr begrüßen, wenn die tierischen Hinterlassenschaften ordnungsgemäß in Abfallbehältern entsorgt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2093 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3942 entstanden aus Vorlage: OF 813/1 vom 12.04.2023 Betreff: Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße Vorgang: OM 2197/22 OBR 1; ST 2332/22 Der Magistrat wird gebeten, darauf hin zuwirken, dass eine E-Ladestation an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße installiert wird. Begründung: Im Hinblick auf das politische Ziel klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von E-Autos zu ermöglichen, bedarf es des Aufbaus einer flächendeckenden E-Ladesäuleninfrastruktur. In der Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2332, heißt es, dass der Magistrat nicht als Betreiber oder Investor für E-Ladestationen auftreten werde. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Frankfurter Regierungskoalitionen ist jedoch folgende Aussage verankert: "E-Lademöglichkeiten in neuen Quartieren/bei der ABG: Wir wirken darauf hin, dass die ABG sukzessive Möglichkeiten für ihre Mieterinnen und Mieter sowie Parkhaus-Kundinnen und -kunden einrichtet, mindestens über 230V-Anschlüsse um Elektrofahrzeuge aufzuladen und frühzeitig mögliche technische Hindernisse für diese Ausstattung zu beseitigen (z. B. über ein intelligentes Lastmanagement). Hinsichtlich der Standortsuche für E-Ladesäulen und Car-Sharing Plätze soll die Stadt eine aktive Rolle übernehmen und Ämterübergreifend Standorte definieren, die dann unter Maßgabe von zu erarbeitenden Bedingungen der Stadt ausgeschrieben werden sollen." Der Magistrat wird gebeten, sich an den eigenen Koalitionsvertrag zu halten und für eine ausreichende E-Ladeinfrastruktur in Frankfurt zu sorgen. Dabei muss er nicht als Betreiber auftreten, dennoch sollte er sich dieser wichtigen Aufgabe annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2197 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1691
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927 entstanden aus Vorlage: OF 847/1 vom 30.04.2023 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Vorgang: M 163/20; B 125/23 Der Magistrat schreibt in seinem Bericht vom 10.03.2023, B 125, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in der Magistratsvorlage M 192 war und dies nicht mehr in die beschlossene Magistratsvorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach dem 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertigstellungsjahr aus: - Güterplatz, Priorität A, 2024 - HBF/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Weser-/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Rebstöcker Straße, Priorität A, 2025 ff. - Schwalbacher Straße, Priorität A, 2025 ff. - Galluswarte, Priorität B, 2024 - Speyerer Straße, Priorität B, 2024 - Wickerer Straße, Priorität B, 2025 ff. - Ordnungsamt, Priorität B, 2025 ff. - Platz der Republik, Priorität B, 2025 ff. - Galluspark, Priorität C, 2025 ff. - Kriegkstraße, Priorität C, 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit dem 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle "Börneplatz" für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle "Galluswarte" für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U 5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33 Prozent der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20 Prozent der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, in den Jahren 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Seniorinnen und Senioren leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des PBefG bisher im Ortsbezirk 1 nicht im ausreichenden Maße umgesetzt worden sind. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen; 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden; 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben; 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern; 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen; 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3926 entstanden aus Vorlage: OF 841/1 vom 12.04.2023 Betreff: U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen U-Bahn-Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 gut sichtbar Abfahrtmonitore an den Abgängen/Rolltreppen zur B-Ebene installieren zu lassen. Insbesondere sind folgende Stationen nachzurüsten: 1. U-Bahn-Station "Dom/Römer" - Abgang vor der Schirn/Markt; 2. U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" - Abgang neben der Tramhaltestelle/vor dem Schauspiel; 3. U-Bahn-Station "Konstablerwache" - Abgänge in Richtung Tram-/Bus-Haltestelle und Abgang Große Friedberger Straße; 4. U-Bahn-Station "Hauptwache" - Abgang vor traffiQ in Richtung Zeil. Begründung: Nach dem Vorbild des vor wenigen Jahren neu gestalteten Zugangs zur Station "Dom/Römer" vor dem Haus zur Goldenen Waage sollen Abfahrtmonitore auch an anderen U-Bahn-Zugängen nachgerüstet werden. So werden Fahrgäste über ihre Abfahrten und Verbindungen rechtzeitig vorab informiert und können sich orientieren. Die teilweise bereits in der B-Ebene installierten Monitore werden dadurch ergänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1650 Aktenzeichen: 92-13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3924 entstanden aus Vorlage: OF 838/1 vom 21.03.2023 Betreff: Wegeführung in der B-Ebene am Hauptbahnhof Der Magistrat wird gebeten, auf die Deutsche Bahn zuzugehen, um eine bessere Wegeführung in der B-Ebene am Hauptbahnhof während der Sanierung zu erwirken. Dabei soll für die Fahrgäste insbesondere durch entsprechende Bodenmarkierungen erkennbar sein, wie sie zu den Straßenbahnen gelangen können. Begründung: Im Rahmen des Umbaus des Hauptbahnhofs wird auch die B-Ebene neu gestaltet. Fahrgästen wird die Orientierung zwischen Fernverkehr, S-Bahn und U-Bahn erleichtert. Die Wegeführung zur Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" lässt jedoch zu wünschen übrig; insbesondere ist für Fahrgäste nicht erkennbar, dass der Zugang von der B-Ebene über die Haupthalle erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1755 Aktenzeichen: 66-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2023, OA 348 entstanden aus Vorlage: OF 748/6 vom 02.04.2023 Betreff: Kein Ausbau der A 5 im Frankfurter Stadtgebiet Der Ortsbeirat 6 der Stadt Frankfurt am Main lehnt jegliche Ausbaupläne für die A 5 im Stadtgebiet Frankfurt am Main ab. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Zuhilfenahme aller rechtlichen Möglichkeiten sich dafür einzusetzen, die Durchführung des geplanten Autobahnausbaus der Bundesregierung zu verhindern. Begründung: Die Planung der Bundesregierung ist aus der Zeit gefallen. Es wird nicht mehr Individualverkehr und Warentransport per Lkw gebraucht. Es wird ein besserer ÖPNV und Warenverkehr auf der Schiene gebraucht. Der Ausbau der Autobahn würde vielen Menschen den Lebensmittelpunkt zerstören. Haus, Wohnung und Kleingarten wären unwiederbringlich weg. Ökologisch wäre zusätzliche Versiegelung und Raubbau an der Natur gegen jede langfristige Vernunft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2236 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 348 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3350, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3800 entstanden aus Vorlage: OF 474/3 vom 10.02.2023 Betreff: Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule Vorgang: OM 2541/22 OBR 3; ST 2644/22 Die Anregung vom 07.07.2022, OM 2541, wurde mit der Stellungnahme ST 2644 nur unzureichend beantwortet. Es ist zu beobachten, dass die Haltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule ausschließlich als Busparkplatz, aber nicht als Haltestelle für Busse in einer engen Wohnstraße genutzt wird. Die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die durch die Sichtbehinderung entsteht, wurde in der Stellungnahme nicht thematisiert. Des Weiteren wurden keine Lösungen für die Schülerinnen und Schüler der Phorms-Schule angeboten, die auch auf eine Bushaltestelle für ihren Schulbus angewiesen sind, da sich der Ein- und Ausstieg an der öffentlichen Haltestelle als gefährlich und verkehrsbehindernd herausgestellt hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Bushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule auf die ersten sechs Parkplätze auf der Eschersheimer Landstraße/Ecke Fürstenbergerstraße zur gemeinsamen Nutzung von zwei städtischen Schulen und von drei Privatschulen (Private Kant-Schule, Phorms-Schule und Internationale Schule) zu verlegen; 2. ein Halteverbot für sog. "Elterntaxis" in der Hammanstraße und Fürstenbergerstraße von 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr, von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr durchzusetzen. Dies soll vor allem der Reduktion des Rangierverkehrs dienen sowie die sichere Zufahrt der Rettungsdienste und Müllwagen ermöglichen. Begründung: Ab dem 06.04.2022 wurde auf einer öffentlichen Fläche eine Schulbushaltestelle für einen großen Schulbus direkt gegenüber der Privaten Kant-Schule eingerichtet. Die Einrichtung dieser Schulbushaltestelle, die die Private Kant-Schule andient, erfolgte ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat 3, den Kinderbeauftragten, dem Stadtschulamt, Schulwegsicherung oder dem Radfahrbüro. Die Standortwahl der Bushaltestelle stellt nicht etwa eine Entschärfung, sondern eine deutliche Erhöhung des Gefahrenpotenzials der ohnehin überlasteten Kreuzung dar. Trotz Bushaltestelle findet noch immer Rangierbetrieb der drei weiteren Busse im Besitz der Privaten Kant-Schule statt. Darüber hinaus wurde den Mobilitätsbedürfnissen aller anderen Schulen in der Gegend nicht Rechnung getragen. Die Bushaltestelle ist zwar als solche markiert und sollte auch von anderen (Schul-) Bussen angedient werden können, was aber dadurch verhindert wird, dass die "Haltestelle" schlicht ein Schulbusparkplatz für den Schulbus der Privaten Kant-Schule ist. Schulen wie die Phorms Frankfurt City bzw. die Internationale Schule, die bisher 30 bis 40 Kinder auf einem viel zu engen Gehweg vor der Holzhausenstraße 66 aufnehmen und dabei den öffentlichen Busverkehr der Linie 36 verdrängen, benötigen keine Haltestelle für mittelgroße, sondern für große Busse. Das Verfahren, einen privaten Busparkplatz im öffentlichen Raum an derart neuralgischer Position ohne Rücksprache zur Verfügung zu stellen, ist enorm fragwürdig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2541 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2644 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3709 entstanden aus Vorlage: OF 605/2 vom 27.02.2023 Betreff: Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder öffnen Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder zu öffnen. Begründung: Seit dem 12.12.2021 spart die Buslinie 34 die Leonardo-da-Vici-Allee sowie die Straße zum Rebstockbad und somit für die Anwohner des Rebstockquartiers zwei wichtige Haltestellen aus. Betroffen ist neben der Haltestelle "Zum Rebstockbad" auch die Haltestelle "Rebstockbad", die die Wohnblocks am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie den westlichen Teil des Rebstockquartiers bedient. Zwar entfallen durch den Abriss des Rebstockbades Fahrgäste, die das Rebstockbad nutzen wollen, die Haltestelle ist aber für die Anwohner des Viertels wichtig, weil sie eine direkte Anbindung nach Rödelheim benötigen. Für 7.500 Anwohner im Rebstockquartier ist die Buslinie 34 die direkte und nahezu barrierefreie Verbindung zur Infrastruktur in Rödelheim. Dort sind für die Anwohner des Rebstockquartiers Fach- und Hausärzte, Banken sowie kleine und große Läden gut und direkt erreichbar. Diese Infrastruktur gibt das Rebstockquartier selbst nicht her und ist daher der nächste und wichtigste Anlaufpunkt und muss somit schnellstmöglich für die Anwohner wieder erreichbar sein. Die Zeitersparnis von zwei Minuten, die durch den Ausfall der Haltestellen entsteht, schlägt bei einer Gesamtfahrzeit der Buslinie 34 von der Haltestelle "Mönchhofstraße" bis "Bornheim Mitte" von 53 Minuten nicht ins Gewicht. Für die Anwohner wird jedoch ein Umstieg an der Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee erforderlich, sodass sich die Fahrzeit bis Rödelheim um erheblich mehr Minuten verlängert. Außerdem ist für ältere, kranke, mobilitätseingeschränkte Anwohner sowie für Anwohner, die mit Kinderwagen unterwegs sind, der Umstieg eine unnötige Erschwernis bei der Nutzung des ÖPNV, die durch die Zeitersparnis von zwei Minuten für andere Fahrgäste nicht aufgewogen wird. Wenn man den Vorteil der Zeitersparnis gegen den Nachteil des erforderlichen Umstiegs für Bewohner des Viertels gegeneinander abwiegt, wiegen die Nachteile durch die Linienwegekürzung schwerer als der Vorteil einer Zeitersparnis von nur zwei Minuten. Die permanente Verspätung der Buslinie 34 entsteht nicht zwischen den entfallenen Haltestellen, sondern auf anderen Streckenteilen, zu Messezeiten insbesondere gerade auf der nun befahrenen Straße am Römerhof. Der Wegfall der Haltestellen kann daher die Verspätungssituation überhaupt nicht verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1602 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.02.2023, OA 328 entstanden aus Vorlage: OF 748/1 vom 31.01.2023 Betreff: Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof "Galluswarte"/Ecke Bushaltestelle "Haus Gallus" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG die Planung und Ausführung einer schräg angeordneten Abhangdecke unter der Bahnbrücke im Bereich des S-Bahnhofs "Galluswarte"/Frankenallee in Auftrag zu geben. Die Abhangdecke soll unterhalb der Brückenkonstruktion und oberhalb der beidseitigen Gehwege der Frankenallee bzw. im Bereich der Bushaltestelle in Richtung Schloßborner Straße in ausreichender Höhe installiert werden und Passantinnen und Passanten vor herabfallendem Taubenkot zuverlässig schützen. Revisionsöffnungen zur Säuberung und eine Gehwegbeleuchtung sind vorzusehen. Begründung: Die jahrzehntelangen Bemühungen des Magistrats und der beteiligten Ämter haben leider noch immer nicht dazu geführt, dass im Umfeld der Galluswarte ein Taubenhaus entstand. Das Schließen der Brückenzwischenräume mit Gittern und Netzen hat sich im Bereich der Tramhaltestelle in der Mainzer Landstraße nicht bewährt. Vor allem Jungtiere verenden dort qualvoll. Verschmutzungen durch Taubenkot entlang der Gehwege unter der Bahnbrücke werden zwar von der FES regelmäßig entfernt, jedoch wenige Stunden später sieht es dort wieder aus wie zuvor. Die Sitzbänke der nicht überdachten Bushaltestelle und die Gehwegoberfläche sind verkotet. Viele Menschen ekeln sich vor dem Kot, jedoch nicht vor den Vögeln. Ein Schutz vor herabfallendem Kot durch eine schräg angeordnete und gut zu säubernde Abhangkonstruktion schafft Sauberkeit und mehr Akzeptanz für Stadttauben. Ein Taubenhaus ist weiterhin notwendig. Anlage: Visualisierung einer Schmutzfang-Abhangdecke - Alexander Mitsch Anlage 1 (ca. 224 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1434 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 239 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3028, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2023, OA 324 entstanden aus Vorlage: OF 676/6 vom 21.01.2023 Betreff: Griesheim und Goldstein: Ausbau der A 5 - Bohrungen und Vermessungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Informationen bei der Autobahn GmbH bzw. dem Regierungspräsidium Darmstadt über die erfolgten Bohr- und Vermessungsarbeiten entlang der A 5 im Bereich Griesheim und Goldstein einzuholen, um zu erfahren, was es mit den von Bürgern beobachteten kürzlich erfolgten Bohrungen und Vermessungen auf sich hat, die im Bereich Goldstein entlang der A 5 durchgeführt wurden. Dies umso mehr, als dass diese Arbeiten auf einem privaten Grundstück stattfanden, was ein Eigentümer nur durch Zufall mitbekam; 2. dringend dafür zu sorgen, dass die bereits geforderte umgehende öffentliche Information der Bürger in den betroffenen Stadtteilen bezüglich des Ausbaus der A 5 in einer Bürgeranhörung erfolgt, da Wohnquartiere und Kleingartenanlagen davon in heute unbekanntem Umfang betroffen sein werden. Begründung: Wie zu erfahren war, fanden Bohrungen und Vermessungen im Stadtteil Goldstein, Bereich Morgenzeile, auch auf Privateigentum statt. Um die im Bundesverkehrswegeplan vorgesehene Verbreiterung der A 5 von acht auf zehn Fahrspuren zu ermöglichen, müssen im Bereich Griesheim/Goldstein auch Auf- und Abfahrten neu geplant werden, die weitere Flächen verbrauchen, sodass der Eingriff in Griesheim und Goldstein massiv sein wird. Wie schon in vorhergehenden Anregungen ausgeführt, ist der Ausbau der A 5 weder klima- noch zukunftsgerecht. Zudem ist zu fordern, dass die Bürgerinnen und Bürger, über deren Eigentum hier verfügt wird, ohne dass sie davon wissen, zunächst umfassend informiert und danach in demokratischer Art und Weise in den Entscheidungsprozess über die Sinnhaftigkeit und gegebenenfalls die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.06.2023, B 281 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.02.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3026, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3419 entstanden aus Vorlage: OF 727/1 vom 03.01.2023 Betreff: Mobilität im Gutleutviertel: On-Demand-Angebot für die Menschen im Gutleut und Gallus während der Sperrung der Camberger Brücke Vorgang: OM 2832/22 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zur Anregung vom 04.10.2022, OM 2832, in welcher der Weiterbetrieb der Buslinie 87 mit geänderter Routenführung während der Sperrung der Camberger Brücke gefordert wird, zu prüfen, inwieweit zusätzlich in der Zeitspanne von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein On-Demand-Angebot zwischen den Haltestellen "Erntestraße", "Halmstraße", "Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum" und dem S-Bahnhof "Galluswarte" eingerichtet werden kann, um die Anbindung von insbesondere mobilitätseingeschränkten Menschen sowie Schülerinnen und Schüler aus dem Gutleutviertel-West ins Gallus bedarfsgerecht zu ermöglichen. Begründung: Die Sperrung der Camberger Brücke und die dadurch bedingte Einstellung der Buslinie 87 hat bereits jetzt viele Menschen im Gutleutviertel in ihrer Mobilität eingeschränkt, insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner des Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrums, der Flüchtlingsunterkunft im Henriette-Fürth-Haus, der Wurzelsiedlung sowie Schülerinnen und Schüler, die im Gallus eine Schule besuchen. Die notwendige Brückensperrung über mindestens zwei Jahre ohne die Möglichkeit der Errichtung einer Behelfsbrücke soll jedoch nicht zulasten der betroffenen Menschen gehen. Ein On-Demand-Angebot wie z. B. ein Anrufsammeltaxi (AST), Ride-Pooling oder Rufbusse fahren bedarfsgerecht und können mit einem gültigen RMV-Ticket genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2832 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1200 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2023, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 443/9 vom 19.01.2023 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim Vorgang: OM 6653/20 OBR 9; ST 2179/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts ist dahin gehend zu überarbeiten, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station "Ginnheim" genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Begründung: Zu 1.: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit Stellungnahme vom 14.12.2020, ST 2179, kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. Zu 2.: Die in Ziffer 5.4 des Erläuterungsberichts (Seite 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, Stadtbahnlinie U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle "Niddapark" und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als zehn Jahren (Stadtverordnetenbeschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6653 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2179 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2895, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 304 entstanden aus Vorlage: OF 646/6 vom 27.12.2022 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße Am 1. November 2022 wurde im Ortsbeirat das Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte vorgestellt. Darin wurde u. a. als Mangel der Bahnübergang in der Elektronstraße gesehen. Da dieser nicht im Umbauprogramm Griesheim-Mitte enthalten ist, wurde auch nicht weiter auf eine Umgestaltung bzw. Verbesserung der Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende eingegangen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Lösungen für die langen Wartezeiten für Fußgänger am Bahnübergang Elektronstraße zu entwickeln. Hierzu soll der Magistrat auch berichten, welche Gespräche er bereits mit den Eigentümern der an den Bahnübergang angrenzenden Grundstücke geführt hat, um eine Fußgängerunterführung oder alternativ eine -überführung, die auch von Radfahrenden nutzbar ist, ermöglichen zu können; 2. endlich die geforderten Bänke nördlich und südlich der Schrankenanlage im Randbereich des Fußgängerweges (auf Höhe des Spielfelds) bzw. der Abstellfläche von Kfz vor dem Privatgrundstück des Gewerbeunternehmens Beck aufzustellen. Die jeweilige Fläche für eine Bank ist aus Sicht des Ortsbeirates dort vorhanden. Hilfsweise wird beantragt, einen Ortstermin zwecks Aufstellungsmöglichkeiten von Bänken anzuberaumen; 3. parallel zum Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte ein Konzept für ganz Griesheim zu erarbeiten. Begründung: Schon seit Jahren werden die genannten Schwachstellen in Griesheim benannt. Immer wieder wird seitens des Magistrats vertröstet oder abgelehnt. Der Ortsbeirat will den Autoverkehr zurückdrängen, aber behindert ständig die Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es nutzt den Griesheimer Bürgerinnen und Bürgern nichts, wenn in den innerstädtischen Stadtteilen die Wege für Fußgänger und Radfahrer optimiert werden. Diese Optimierung muss dringend auch für die anderen Stadtteile erfolgen. An diesem Übergang, der ein insbesondere von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden viel genutzter Übergang ist, muss nun endlich auch die Möglichkeit geschaffen werden, um diejenigen zu stärken, die ihre Wege nicht mit dem Kfz zurücklegen. Denn wer in diesem Bereich in Griesheim wohnt, nicht motorisiert unterwegs sein will oder kann, aber Einzelhandel, Bus, Straßenbahn oder den Main erreichen will, muss einen sehr weiten Umweg in Kauf nehmen, oder er muss in Kauf nehmen - zum Teil auch ohne ersichtlichen Grund -, unendlich lang an geschlossenen Schranken zu warten. Eine andere Möglichkeit der Querung von Alt-Griesheim nach Griesheim-Mitte oder umgekehrt gibt es in diesem Bereich nicht. Dabei sind Wartezeit von mehr als 20 Minuten und länger (auch 40 Minuten waren schon dabei) inzwischen keine Seltenheit mehr am Bahnübergang in der Elektronstraße. Wer einkaufen war, dem gehen die Kühlsachen kaputt, wer einen Termin hat, muss im Stadtteil Minimum 20 Minuten zusätzliche Wegzeit einkalkulieren, obwohl er in fünf bis zehn Minuten eigentlich am Ziel wäre. Deshalb ist es an der Zeit, endlich auch eine Lösung für den beschrankten Bahnübergang Elektronstraße zu finden. Die Beschränkung des Verkehrskonzepts auf Griesheim-Mitte verhindert, dass diese und andere Probleme in ihrem sachlichen Zusammenhang gesehen werden. Es sollte deshalb schnellstens ein Konzept für den gesamten Stadtteil entwickelt werden. Dabei müssen die beiden Konzepte, Verkehr und Rad, im Zusammenhang gesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.03.2023, OF 729/6 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 41 Stellungnahme des Magistrats vom 23.05.2023, ST 1114 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 304 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 304 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2891, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3293 entstanden aus Vorlage: OF 504/2 vom 14.10.2022 Betreff: Verkehrssituation vor der Georg-Büchner-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zu einer verkehrssicheren Situation vor der Georg-Büchner-Schule umgesetzt werden können, damit die über 1.200 Schulkinder das Schulgelände sicher passieren können. So wären folgende Maßnahmen denkbar: Bodenmarkierungen in der Haltezone des Schulbusses, leichte Versetzung der Bushaltezone, zusätzliche Halteverbotsschilder, Hinweisschilder "Achtung Kinder/Schule", Fahrradmarkierung auf der Straße, Einrichtung eines Zebrastreifens, Schritttempo-Zone direkt vor der Schule sowie wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Elterntaxis etc. Begründung: Vor dem Haupteingang der Georg-Büchner-Schule kommt es fast täglich zu verkehrsgefährdenden Situationen aufgrund des regen Verkehrs vor der Schule, wie auch von einer Vielzahl von Elterntaxis zu Unterrichtsbeginn und -ende. Trotz Rundschreiben an die Eltern, die Schülerinnen und Schüler bitte nicht direkt bis vor die Schule zu fahren, parken viele Eltern am Haupteingang (Eingang Pfingstbrunnenstraße) in zweiter Reihe, um ihre Kinder zu Unterrichtsbeginn aus dem Auto steigen zu lassen bzw. nach Unterrichtsende abzuholen. Dadurch kann der Schulbus nicht die (mit einem Schild gekennzeichnete) Haltestelle anfahren, an der ein sichereres Ein- und Aussteigen der Grundschülerinnen und Grundschüler möglich wäre. Die Pfingstbrunnenstraße ist zudem auch der Durchfahrtsweg zu einigen Büros und Dienstleistungsunternehmen inklusive Anlieferungsverkehr (Lkw). Aufgrund der fehlenden Hinweisschilder und der nicht ausreichenden Markierung geschieht es sehr häufig, dass die Verkehrssituation nicht richtig eingeschätzt wird und passierende Fahrerinnen und Fahrer in einem zu hohen Tempo an der Schule vorbeifahren. Diese unübersichtliche Situation wird dann auch noch durch die legal auf den Seitenstreifen parkenden Autos verstärkt. Schülerinnen und Schüler, die zwischen zwei parkenden Autos die Straße überqueren wollen, können von passierenden oder anfahrenden Fahrzeugen erst sehr spät gesehen werden. Diese Situation wurde bereits am 8. September 2022 von der Georg-Büchner-Schule dem Straßenverkehrsamt und dem Ordnungsamt gemeldet und darauf hingewiesen, dass die Verkehrsgefährdung möglicherweise durch entsprechende Bodenmarkierungen in der Haltezone des Schulbusses, zusätzliche Halteverbotsschilder, Einrichten eines Zebrastreifens oder verstärkte polizeiliche Kontrollen verringert werden könnte. Ebenso wurde ein Ortstermin angeboten. Das Ordnungsamt führte daraufhin verstärkte Kontrollen durch. Leider zeigen sich auch hier viele Eltern weiterhin selbst gegenüber den Polizisten sehr uneinsichtig. Daher wurde der Georg-Büchner-Schule seitens der städtischen Verkehrspolizei geraten, den Ortsbeirat einzuschalten. Elterntaxis direkt an Bushaltestelle. Bushaltestelle auf der Fahrbahn ohne Bodenmarkierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 741
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3240 entstanden aus Vorlage: OF 117/14 vom 17.11.2022 Betreff: Wetterschutz am S-Bahnhof "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der DB Netz AG unverzüglich für Unterstellmöglichkeiten bzw. Wetterschutz an den S-Bahn-Gleisen am Berkersheimer Bahnhof zu sorgen. Im Vorgriff auf die zu erwartende Antwort, dass nicht genügend Platz für eine Wartehalle vorhanden sei, fordert der Ortsbeirat den Magistrat und die DB Netz AG auf, schnellstens für eine kreative, außerhalb der Normwerte für Wartehallen liegende Lösung zu sorgen. Begründung: Die S-Bahn-Passagiere in den Wintermonaten schutzlos dem Wetter auszuliefern, ist aus der Sicht des Ortsbeirats ein unhaltbarer Zustand. Verstärkt wird die unbedingte Notwendigkeit durch die Unzuverlässigkeit der S 6, durch die ungeplante längere Wartezeiten an den Bahnsteigen regelmäßig vorkommen. Beim derzeitigen Takt der S 6 sind bei (nicht seltenem) Ausfall einer S-Bahn 40 Minuten Wartezeit zu absolvieren! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 725
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3239 entstanden aus Vorlage: OF 116/14 vom 19.11.2022 Betreff: Mehr Haltepunkte für Knut in Bad Vilbel Der Magistrat wird gebeten, bei RMV und traffiQ darauf hinzuwirken, dass in Bad Vilbel weitere Haltepunkte für das On-Demand-Angebot Knut eingerichtet werden. Mindestens sollte der Südbahnhof und die Frankfurter Straße zwischen dem Kreisel am Südbahnhof und altem Rathaus als auch auf der Strecke liegende Haltepunkte in Massenheim als weitere Haltemöglichkeiten verfügbar sein. Begründung: Der Ortsbeirat ist sehr froh über die Ausweitung des Angebots im Frankfurter Norden, welches nun auch Bad Vilbel umfasst. Derzeit scheint aber der Nordbahnhof Bad Vilbel die einzige angebotene Haltestelle zu sein. Das erscheint für die Bedürfnisse der potenziellen Nutzer und damit für die angestrebte bessere Auslastung der Rufbusse nicht optimal, denn der Nordbahnhof liegt für die meisten Fahrtziele (Einkaufen, Arztbesuche, Restaurants etc.) zu dezentral. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 919 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 14 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 919) vorgelegt hat.
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3209 entstanden aus Vorlage: OF 346/11 vom 16.11.2022 Betreff: Nach erneutem Unfall: Wann kommt ein Warnblinker am Bahnübergang FSV-Stadion? Der Magistrat wird gebeten, den Bahnübergang über die U-Bahn-Strecke der Linie U 7 und der Straßenbahn beim FSV-Stadion endlich mit einer Warnblinkanlage zu sichern. Begründung: Der Bahnübergang zwischen dem Richard-Herrmann-Platz (Vorplatz des Stadions) und der Kreuzung Am Erlenbruch/Am Riederbruch ist eine wichtige Wegeverbindung für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer zwischen den Stadtteilen Bornheim und Riederwald. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Unfällen, zuletzt am 14. November, als ein Auto von der U-Bahn gegen einen Leitungsmast gedrückt wurde. Der Autofahrer kam mit viel Glück mit leichten Verletzungen davon, der U-Bahn-Fahrer erlitt einen Schock. Es hätte leicht Tote geben können. In wenigen 100 Metern Entfernung befindet sich die Einfahrt zum VGF-Gelände an der Gustav-Behringer-Straße. Der private Übergang dort ist mit einer doppelten auffälligen Warnblinkanlage viel besser geschützt als der öffentliche und viel mehr genutzte Übergang am Stadion, an dem nur ein paar Schilder stehen. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1232 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 55 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2022, OF 346/11 Betreff: Nach erneutem Unfall: Wann kommt ein Warnblinker am Bahnübergang FSV-Stadion? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dringend, den Bahnübergang über die U7 und die Straßenbahn beim FSV-Stadion endlich mit einer Warnblinkanlage zu sichern. Begründung: Der Bahnübergang zwischen Richard-Hermann-Platz (Vorplatz des Stadions) und der Kreuzung Am Erlenbruch / Am Riederbruch ist eine wichtige Wegeverbindung für Fußgänger, Radfahrer und Autos zwischen den Stadtteilen Bornheim und Riederwald. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Unfällen, zuletzt am 14. November, als ein Auto von der U-Bahn gegen einen Leitungsmast gedrückt wurde. Der Autofahrer kam mit viel Glück mit leichten Verletzungen davon, der U-Bahnfahrer erlitt einen Schock. Es hätte leicht Tote geben können. In wenigen hundert Metern Entfernung befindet sich die Einfahrt zum VGF-Gelände an der Gustav-Behringer-Straße. Der private Übergang dort ist mit einer doppelten auffälligen Warnblinkanlage viel besser geschützt als der öffentliche und viel mehr genutzte Übergang am Stadion, an dem nur ein paar Schilder stehen. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3209 2022 Die Vorlage OF 346/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3023 entstanden aus Vorlage: OF 651/1 vom 16.10.2022 Betreff: Rückverlegung der Haltestelle "Platz der Einheit" der Linie M 46 Der Magistrat wird gebeten, eine Rückverlegung der Haltestelle "Platz der Einheit" der Linie M 46 in Fahrtrichtung Hauptbahnhof zu veranlassen. Die Haltestelle soll mit einem Unterstand, Sitzgelegenheiten und Müllbehältern ausgestattet werden. Die Haltestelle soll wie ursprünglich vorgesehen in der Brüsseler Straße vor der Fußgängerampel eingerichtet und damit auch wieder für mobilitätseingeschränkte Menschen besser nutzbar gemacht werden. Begründung: Aufgrund von Bauarbeiten ist die Haltestelle als Ersatzhaltestelle in die Osloer Straße verlegt worden. Die Bauarbeiten sind mittlerweile seit einigen Wochen abgeschlossen, der Platz und der Gehweg sind wieder uneingeschränkt zugänglich. Die Haltestelle "Platz der Einheit" wird von vielen Menschen zum Umstieg in die U 4 oder die Tramlinien 16 und 17 an der Haltestelle "Festhalle/Messe" genutzt. Durch die Rückverlegung werden Wege zum Umsteigen kürzer, und man ist nur auf eine Ampel angewiesen. Bislang steht der Bus häufig an einer roten Ampel; wenn man dann etwas später aussteigen kann, steht man als Fußgänger wieder vor roten Ampeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 940 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2895 entstanden aus Vorlage: OF 423/10 vom 26.09.2022 Betreff: Buslinie 63 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann die Buslinie 63 1. öfter, das heißt mit kürzeren Taktzeiten; 2. überwiegend mit Gelenkbussen; 3. stets mit barrierefreien Bussen am Bedarf orientiert eingesetzt wird. Begründung: Es ist sehr bedauerlich, dass diese wichtige Buslinie zu selten, mit zu kleinen und nicht barrierefreien Bussen zum Einsatz kommt. Dies gilt insbesondere für die Stoßzeiten. Besonders mit Blick auf die aktuell um das Oberstufengymnasium gewachsene Carlo-Mierendorff-Schule sind insbesondere zu Schulzeiten regelmäßig entsprechende Probleme zu beklagen, die nunmehr umgehend abzustellen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 860 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 607/1 Betreff: Sicherheit des Radverkehrs beim Umbau der Galluswarte angemessen berücksichtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die dem Ortsbeirat vorgestellten Pläne zum Umbau des Knotenpunkts Galluswarte anzupassen und die Sicherheitsbelange des Radverkehrs in folgenden Punkten zu berücksichtigen: 1. Kein Radfahrstreifen in Mittellage auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte. Stattdessen soll der Radfahrstreifen am rechten Fahrbahnrand geführt werden, der Rechtsabbiegestreifen für den MIV auf die Camberger Straße links davon. Die Schaltung der Lichtsignalanlage soll entsprechend angepasst werden, sodass die Verkehrsströme konfliktfrei passieren können. 2. Entflechtung des Bus- und Radverkehrs unter der S-Bahnbrücke an der Bushaltestelle. Stattdessen soll der Radverkehr von dem Radfahrstreifen (siehe 1.) auf den neu geplanten Zweirichtungsradweg und östlich der Bushaltestelle wieder auf die Fahrbahn geführt werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Magistrats, die Fahrradinfrastruktur an der Galluswarte auszubauen bzw. einzurichten. Aus Sicht des Gremiums reichen die vorgestellten Pläne jedoch nicht aus, um sicheres Radfahren an diesem stark befahrenen Knotenpunkt zu gewährleisten. Studien zeigen subjektive und objektive Gefährdungen für Radfahrende an Radfahranlagen in Mittellage, daher raten Radverkehrsverbände von dieser Art der Verkehrsführung ab. Eine alternative Planung für die Verkehrsführung aus Richtung Westen ist notwendig. Unter der S-Bahnbrücke kommt es in der jetzigen Verkehrssituation dazu, dass Radfahrende entweder hinter den dort haltenden Bussen warten oder links an ihnen vorbeifahren müssen - dies geschieht an einer Stelle, an der sich die Fahrbahn von zwei auf einen Fahrstreifen verengt und führt oft zu Situationen, in denen Autofahrende entweder mit zu wenig Seitenabstand überholen oder von hinten sehr dicht auf die Radfahrenden auffahren und sie durch Hupen o.ä. nötigen. Die vorgestellten Planungen sehen in diesem Bereich lediglich eine Umwidmung des rechten Fahrstreifens in einen Radfahrstreifen / Sonderfahrstreifen für Busse und eine Roteinfärbung vor. Dadurch würde sich an der Situation allerdings nichts ändern. Sollte es nicht möglich oder gewünscht sein, die Bushaltestelle zu verlegen (Busbucht o.ä.), müssen die Verkehrsströme hier entflochten werden. Der ohnehin neu geplante Zweirichtungsradweg als Verbindung zwischen Camberger Straße und Günderrodestraße bietet sich dafür an. Durch eine Verbindung des Radfahrstreifens aus Richtung Westen kann hier, mit wenig zusätzlichem Aufwand, eine sichere Umfahrung der Bushaltestelle geschafft werden. Radfahrende hätten dann die Möglichkeit, wahlweise diesen Radweg zu nutzen oder den Bussonderstreifen, wenn dort gerade keine Busse fahren. Antragsteller: SPD LINKE. Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 607/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD, LINKE. und Die PARTEI erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2806 2022 Die Vorlage OF 607/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die folgende Ziffer ergänzt wird: "3. Während des Zeitraums der Sperrung der Camberger Brücke soll der Rechtsabbiegestreifen der Camberger Straße in Richtung Mainzer Landstraße stadeinwärts zum Radstreifen markiert werden. Der mittlere Fahrstreifen soll dafür als Rechtsabbiegestreifen markiert werden. Die Haltelinie soll zurückverlegt und davor eine Radaufstellfläche markiert werden. Die Stellungnahme ST 1574 vom 08.07.2022 wird dadurch hinfällig." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, LINKE., Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2770 entstanden aus Vorlage: OF 344/3 vom 18.08.2022 Betreff: Rosenbeet im Bereich der Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle wurde das Rosenbeet entfernt und bislang nicht wieder angepflanzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann das Rosenbeet im Bereich der nördlichen Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee wieder hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2723 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 344/3 Betreff: Rosenbeet Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle wurde das Rosenbeet entfernt und bislang nicht wieder angepflanzt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann das Rosenbeet im Bereich der nördlichen Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee wieder hergestellt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2770 2022 Die Vorlage OF 344/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2022, OF 293/9 Betreff: Vorstellung des Brandschutzkonzeptes für die neue Haltestelle "Eschersheim" der Linie S 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Bahn ins Benehmen zu setzen und die Bahn aufzufordern, auf einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen das aktuelle Brandschutzkonzept für die neue S-Bahnstation Eschersheim vorzustellen. Auf der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 17.03.22 gab es von Seiten der Bürger*innen zahlreiche Fragen zu der neuen Haltestelle auch bezüglich des Brandes / Katastrophenschutzes, die nicht beantwortet wurden. Die Bedeutung des neu ins Spiel gekommenen, nicht planfestgestellten Rettungsplatzes wirft ebenfalls Fragen auf. Begründung: Die rege Teilnahme an der öffentlichen Informationsveranstaltung und zahlreiche Fragen seitens der Bürger*innen hat gezeigt, dass es ein großes Bedürfnis nach Information gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2514 2022 Die Vorlage OF 293/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2022, OF 503/6 Betreff: Nied: Erhalt Bücherbus Nied-Süd (Dürkheimer Straße) Vorgang: B 203/22 Der Magistrat berichtet in einer aktuellen Stellungnahmen (B 203), dass "aus verkehrstechni-schen Gründen" u.a. der Halt in Nied Dürkheimer Straße dauerhaft entfällt. Der Stadtteil Nied wurde Ende 2016 in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" (heute "Sozialer Zusam-menhalt") aufgenommen. Im Stadtteil gibt es nur wenige kulturelle Einrichtungen und schon gar keine Stadtteilbücherei. Das Projekt "Sozialer Zusammenhalt" hat als eines seiner wichtigen Ziele die Förderung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft. Insbesondere im Quartier, in dem sich die Haltestelle des Bücherbusses befindet, besteht ein enormer Bedarf für den Bücherbus. Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten den Erhalt einer Haltestelle des Bücherbusses im Bereich Nied Süd erneut zu prüfen. Entgegen dem Bericht des Magistrats vom 06.05.2022 (B 203) besteht die Möglichkeit in der Dürkheimer Straße 1-5 (Höhe Feuer- und Rettungswache 3), den vorgenannten Bereich analog zum Schadstoffmobil der FES GmbH zu nutzen. Begründung: Die Streichung der Haltestelle des Bücherbusses durch das Dezernat XI Bildung, Immobilien und Neues Bauen läuft der Zielsetzung des Bund-Länder-Programms "Sozialer Zusammen-halt Nied" durch das Stadtplanungsamt, im Dezernat III - Planen, Wohnen und Sport, kom-plett entgegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2360 2022 Die Vorlage OF 503/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2022, OF 343/2 Betreff: Barrierefreiheit an der Bockenheimer Warte gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass Bushaltestellen und Zugänge zu Stationen des ÖPNV, auch an der Bockenheimer Warte, barrierefrei zugänglich sind. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Aufzüge als Zugang zur U-Bahn-Station Bockenheimer Warte auch donnerstags zu Marktzeiten barrierefrei zugänglich sind. 2. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die Vorgaben der Sondernutzungsverordnung für E-Scooter auch in Brennpunktbereichen außerhalb des zunächst angedachten Regelungsbereichs, wie der Bockenheimer Warte, zur Anwendung kommen können. Bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung gebeten. 3. zu prüfen und zu berichten, ob in der Gräfstraße ein PKW-Parkplatz zu einem festen Abstellplatz für E-Scooter umgewidmet werden kann. Bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung dieser Maßnahme gebeten. 4. zu prüfen und zu berichten, ob das unmittelbare Umfeld bzw. die Zugänge zu Bushaltestellen und Eingängen (inkl. Aufzügen) zur Station Bockenheimer Warte als Sperrzone für Leihfahrräder und E-Roller ausgewiesen/markiert werden können. Bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung dieser Maßnahme gebeten. Begründung: Seit Monaten besteht das Problem, dass immer donnerstags zu Zeiten des Wochenmarktes Bockenheim, der Zugang zum Aufzug an der Bockenheimer Warte (siehe Anlage) durch E-Scooter versperrt ist. Um das Problem zu beheben, wurden bereits Gespräche mit Vertreter*innen der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH geführt, die allerdings bislang zu keiner Lösung geführt haben. Der Magistrat hat zuletzt sinnvolle Maßnahmen zur Regulierung von E-Scootern im öffentlichen Raum auf den Weg gebracht. Leider befindet sich die Bockenheimer Warte aktuell außerhalb des zunächst angedachten Regulierungsbereichs. Dabei wäre auch an der stark frequentierten Bockenheimer Warte eine entsprechende Lösung dringend geboten. Zuletzt wurde außerdem beobachtet, dass an der Bushaltestelle am Rande des Carlo-Schmid-Platzes (Bockenheimer Landstraße) regelmäßig Leihfahrräder auf dem Blindenleitsystem abgestellt werden und den Zugang zur Haltestelle sowie zur U-Bahn-Station Bockenheimer Warte vor allem für Menschen mit Einschränkungen erschweren. (Quelle: Der Ersteller der Aufnahme ist der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt) (Quelle: Die Aufnahme stammt von der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 343/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2083 2022 Die Vorlage OF 343/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 2. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 356/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Kennedyallee hier: Parallelstrecke zur Kennedyallee (B 43) zwischen Abzweigung von der Kennedyallee und Paul-Ehrlich-Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung des als Parallelstraße zur Kennedyallee als B 43 verlaufenden zwischen Abzweigung von der Kennedyallee bis zur Einmündung in die Paul-Ehrlich-Straße Teils der Kennedyallee in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Oberfläche des als Parallelstraße zur Kennedyallee als B 43 verlaufenden zwischen Abzweigung von der Kennedyallee bis zur Einmündung in die Paul-Ehrlich-Straße Teils der Kennedyallee beschwert. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 185 2022 Die Vorlage OF 356/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2022, OF 364/6 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Griesheim: Staustufe für alle zugänglich machen Vorgang: OM 4055/06 OBR 6; ST 491/06; EA 77/06 OBR 6; ST 877/07 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, für die Planung und den Umbau der Treppenanlage an der Staustufe Griesheim zur Benutzung auch durch Passanten mit Kinderwagen und Mobilitätshilfsmittel sowie Fahrradfahrende 300.000,00 Euro in den Haushalt einzustellen. Begründung: Schon 2006 wurde dies mit EA 77 vom 28.11.2006 diese Forderung gestellt, jedoch ist bis heute nichts geschehen. Nach wie vor ist der Übergang nicht barrierefrei. Dabei hatte das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt dem Umbau der nördlichen Treppenanlage, wie in der ST 491 angeführt, unter Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt zugestimmt. Weshalb eine Umsetzung bis heute nicht erfolgt ist, ist nicht nachvollziehbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2006, OM 4055 Stellungnahme des Magistrats vom 05.04.2006, ST 491 Etatanregung vom 28.11.2006, EA 77 Stellungnahme des Magistrats vom 31.05.2007, ST 877 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 61 2022 Die Vorlage OF 364/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 363/6 Betreff: Haushalt 2022 Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße Vorgang: OM 646/21 OBR 6; ST 2209/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, in der vorgenannten Produktgruppe ausreichend Mittel für die Erstellung des beantragten Konzepts aus dem Antrag OM 646 vom 07.09.2021 und die Umsetzung einzustellen. Begründung: Der Bahnübergang in der Elektronstraße ist schon zu normalen Zeiten eine Zumutung für Fußgänger und Fahrradfahrer, da die Schranken häufig länger als 10 Minuten geschlossen sind; 30 Minuten sind keine Seltenheit. Die Aussage, dass man ja noch über die Omegabrücke die beiden Stadtteilteile Griesheims wechseln könne, ist ein Hohn für jeden Fußgänger, der in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder vom Einkaufen mit schweren Tüten kommt. Durch die div. Bauarbeiten in Griesheim und/oder in Nied verschärfen sich die Schließzeiten bzw. die Wartezeiten. Andere Wege gibt es jedoch nicht zum queren. Gerade hat ein Oberleitungsschaden wieder die Probleme für die Fußgänger Radfahrenden aufgezeigt, die wegen der über Stunden geschlossenen Schranken die Stadtteilteile nicht wechseln konnten. Die weitere Begründung ergibt sich aus der OM. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 646 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2209 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 60 2022 Die Vorlage OF 363/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2022, OF 368/6 Betreff: Haushalt 2022 Höchst: Anbindung der Straßenbahnlinie 11 an den Höchster Bahnhof Der Ortsbeirat wolle beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ausreichend finanzielle Mittel zur Anbindung der Straßenbahnlinie 11 an den Höchster Bahnhof in den Etat einzustellen. Begründung: Mit der Planung der Regionaltangente West sind auch Untersuchungen zur Anbindung der Straßenbahnlinie 11 erfolgt. Zur baulichen Umsetzung sollen jetzt ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit beide Bauprojekte zusammen erfolgen und so auch Synergieeffekte genutzt werden können. Die Anbindung der Straßenbahn an den Bahnhof Höchst und den Busbahnhof verbessert das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs für die westlichen Stadtteile erheblich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 65 2022 Die Vorlage OF 368/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "zur" um den Wortlaut "zum Planen der" sowie der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Die Planungen für die RTW dürfen von der Umsetzung nicht beeinträchtigt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 365/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV-Angebot von Niederrad nach und in Neu-Isenburg Vorgang: B 416/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2022 werden ausreichend Mittel eingestellt, um ein Angebot des ÖPNV zu schaffen, dass es Bürger*innen ermöglicht, von Niederrad direkt nach Neu-Isenburg zu kommen und die dortige Infrastruktur (Ärzte, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten) zu nutzen. Begründung: Frankfurt Niederrad und Neu-Isenburg liegen nah beieinander. Deshalb nutzen viele Bürger*innen aus dem Frankfurter Stadtteil die Infrastruktur Neu-Isenburgs. Sie haben Ärzte dort, gehen schwimmen im Waldschwimmbad oder kaufen im Neu-Isenburg-Zentrum ein. Der bequemste Weg ist die Nutzung des PKW, da das Angebot des ÖPNV nicht optimal ist. Die Menschen müssen oft umsteigen was ein Hinderungsgrund ist, die umweltschonendere Mobilität zu nutzen, da man mindestens doppelt so lange braucht als mit dem Auto. Eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 17, wie im Bericht B 416 vom 18.11.2019 beschrieben, würde nicht zu einer besseren Nutzung des ÖPNV führen. Es ist daher sinnvoll, Niederrad und Neu-Isenburg besser per Öffentlichem Personennahverkehr zu verbinden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.11.2019, B 416 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 193 2022 Die Vorlage OF 365/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Um den Prozess der Meldung von Verkehrsverstößen noch benutzerfreundlicher und effizienter zu gestalten, könnte eine begleitende App (wie beim Mängelmelder und der Ideenplattform) entwickelt werden, die Privatpersonen ermöglicht, Verstöße im ruhenden Verkehr direkt über ihr Smartphone zu melden. Die App bietet eine intuitive Benutzeroberfläche und zusätzliche Funktionen wie eine automatische Standorterfassung, das einfache Hochladen von Fotos und die direkte Übermittlung der Daten an die Bußgeldstelle.
Es wurde wegen einer Baustelle die Endhaltestelle des 53 Bus in die untere Kettelerallee verlegt. Das war gut, da der Bushalteplatz in der Saalburgstraße, viel zu klein ist. Die Bewohner dort begrüßten dies auch, da weniger Gestank und Lärm vor der Tür war. Geht das nicht auf Dauer?
Liebes Frankfurt,
Die Deutschherrnbrücke benötigt zumindest im Bereich nach der Überquerung des Mains Lärmschutzwände um das viel zu laute Einbiegen der Züge durch ohrenbetäubendes Quietschen abzuschwächen. Das noch niemand auf diese Idee gekommen ist, wundert mich sehr. Schließlich befinden sich ja Wohnkomplexe in der Nähe.
Zitat: "Das unerlaubte Betreten von Bahn- bzw. Gleisanlagen ist verboten und kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Bei einer konkreten Gefährdung des Eisenbahnbetriebs kann ein solcher Eingriff auch als Straftat mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden. Auch Schadensersatzforderungen der Bahn bzw. Regressforderungen von Reisenden können erhoben werden." Die Stadt Frankfurt sollte sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, dass die Geldbuße bei mindestens 5.000 Euro liegt, wenn der Bahnverkehr dadurch beeinträchtigt wird. Begründung: Eine einzige Person kann den gesamten Schienenverkehr innerhalb Frankfurts für mehrere Stunden lahmlegen. Das sollte stark im Gegensatz zum Interesse der Stadt Frankfurt stehen und die Stadt sollte daher auf Abschreckung durch hohe Geldbußen setzen.
Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein respektvolles und rücksichtvolles Verhalten aller Fahrgäste essenziell, um eine angenehme und sichere Fahrt zu gewährleisten. Leider kommt es immer wieder zu Situationen, in denen mangelnde Rücksichtnahme und störendes Verhalten die Mitreisenden beeinträchtigen.
Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein respektvolles und rücksichtvolles Verhalten aller Fahrgäste essenziell, um eine angenehme und sichere Fahrt zu gewährleisten. Leider kommt es immer wieder zu Situationen, in denen mangelnde Rücksichtnahme und störendes Verhalten die Mitreisenden beeinträchtigen.
Die Expressbusse, die aus Richtung Hanau über die A66 kommen, halten zunächst an der Haltestelle Hessen-Center, und zwar unmittelbar BEVOR die Fußgänger-Ampel erreicht ist. Fast alle Fahrgäste steigen hier aus (das dauert), der erste drückt den Ampel-Knopf und genau in dem Moment, in dem der Bus wieder losfährt wird die Ampel für den Bus Rot. Und genau diese ein bis zwei Minuten sind die Zeit, die vergeht damit ich (fast) immer meinen Anschluss-Bus and der Haltestelle "Am Hessen-Center" (seitlich) verpasse. Und: Falls eine U-Bahn gerade kommt, rennen viele Fahrgäste VOR dem Bus über die Straße ohne auf grün zu warten. (ganz ehrlich: Das ist immer mal wieder richtig knapp, die KFZs sehen die Personen an dieser Stelle erst ganz spät). Frage: Warum befindet sich die Haltestelle Hessen-Center nicht NACH der Fußgänger-Ampel, also 20 Meter weiter? 1. Würde der Bus dann ein bis zwei Minuten gewinnen. 2. Die Fahrgäste die nicht auf grün waren wollen würden zumindest HINTER dem Bus die Straße überqueren (dann sehen schon mal die KFZs die Fußgänger und umgekehrt).
Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
Sehr geehrte Damen und Herren, obwohl als alteingesessener Frankfurter kann ich mir die meisten (Main)Brückennamen nicht wirklich merken, eigentlich nur den Eiserne Steg. Dies ist nicht gut, wenn man sich mal bei der ……Brücke treffen will. Warum gibt es keine Beschilderung? Z.B. große Schilder an den Brückenenden. Oder einfach normal Straßenschilder, die Brücken sind ja auch Straßen. Auch für Touristen wäre das sicherlich hilfreich. Freundliche Grüße
Die Einführung einer City-Maut in Frankfurt am Main wäre sinnvoll, da sie mehrere wichtige Probleme angehen könnte. Zunächst einmal könnte sie dazu beitragen, die Verkehrsbelastung in der Innenstadt zu reduzieren, was zu weniger Staus, geringerer Luftverschmutzung und einer insgesamt angenehmeren Umgebung für Fußgänger führen würde. Darüber hinaus könnte eine City-Maut zusätzliche Einnahmen für die Stadt generieren, die für die Verbesserung der Infrastruktur, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und andere wichtige städtische Projekte verwendet werden könnten. Schließlich könnte die Einführung einer City-Maut dazu beitragen, das Bewusstsein für umweltfreundliche Verkehrsmittel zu schärfen und die Bürger dazu zu ermutigen, vermehrt auf alternative Transportmöglichkeiten wie den öffentlichen Nahverkehr, Fahrräder oder Fußgänger umzusteigen. Insgesamt könnte die Einführung einer City-Maut dazu beitragen, Frankfurt am Main zu einer saubereren, effizienteren und lebenswerteren Stadt zu machen.
E-Scooter sollten wie in Gelsenkirchen verboten werden. Es gibt sicherlich viele Gründe, warum diese Dinger nerven und stören, aber der Grund, weswegen Gelsenkirchen es verboten hat, ist absolut einsichtig. Es kann nicht sein, dass hier Personen mit einem Kfz (und E-Scooter fallen darunter)durch die Gegend fahren und am Ende niemand weiß, wer damit gefahren ist. Ich weiß nicht, warum man z. B. beim Deutschlandticket auf der Bahn App durch eine erniedrigende Prozedur durch muss, wo Personalausweis und das Gesicht fotografiert wird, aber bei E-Scootern einfach keine Kontrolle besteht. Auch kann niemand ein anderes Kfz, wie Auto oder Motorrad, ausleihen, ohne dass man sich vorher ausweisen muss. Nach meiner Meinung gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder die Betreiber Leih-E-Scootern verifizieren ab sofort ihre Nutzer oder man folgt dem Beispiel von Gelsenkirchen und verbietet das Verleihen auf dieser Basis.
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Reaktion der Stadt: Da sie eine umweltfreundliche Ergänzung zur anderen Fortbewegungsmitteln darstellen, befasst sich der Magistrat derzeit nicht mit einem Verbot von E-Scootern. Wichtig ist dem Magistrat aber selbstredend der stetige Austausch mit den Anbietern der Scooter, um die Nutzung zu optimieren. So wurde mit den Anbieterfirmen vereinbart, dass zunächst in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel – also dort, wo besonders viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind – E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden. Dann gilt, dass im Umkreis von 100 Metern die Fahrt nicht mehr beendet werden kann. Die Abstellflächen können online aufwww.mainziel.deeingesehen werden. Die Rahmenbedingungen, die für die Firmen gelten, sind im Internet aufhttps://frankfurt.de/themen/verkehr/e-scooter/e-scooterabrufbar. Zur gewünschten Verifizierung kann der Magistrat keine Angaben machen, da dies eine Frage der Gesetzgebung des Bundes ist.
Weiter lesen auf FFM.DEDer Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen.
Seit Jahren müssen Fahrgäste, die auf den Bus 52 unter dem Bahnsteig Galluswarte warten oder zur S-Bahn gehen, sich mit diesem dreckigen und von Tauben überbevölkerten Ort abgeben. Jeden Tag in der früh kommen Putztrupps mit Hochleistungsreinigern um die vollgekoteten Böden unter hohem Wassereinsatz zu reinigen. Dieser ganze Taubendreck ist unzumutbar und gesundheitsschädlich. Warum sind hier die Decken der Unterführung nicht wie beim Haupteingang an der Mainzer Landstraße mit Netzen gegen Tauben gesichert. Im Vergleich zu dem täglichen kosten- und wasserintensiven Reinigungsaufwand wäre das sicherlich eine bessere Lösung.
Um die Teilhabe für Familien in Frankfurt zu verbessern, sollten Fahrten im städtischen Nahverkehr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostenlos sein.
Die Fahrbahn an der Haltestelle Schweizer-/Gartenstraße ist sehr schmal. Bei Rotlicht führt das dazu, dass die Autos derart dicht neben der haltenden Straßenbahn stehen, dass man zu Fuß kaum und mit Kinderwagen/Rollator/Fahrrad nur schwer ein- oder aussteigen kann oder noch schnell zu einer anderen Tür muss. Noch schlimmer ist die Situation bei grüner Ampel: Autofahrer fahren häufig viel zu schnell an der Bahn, deren Türen bereits offen sind, vorbei. Einem Unfall konnte ich jüngst nur knapp entgehen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum es ausgerechnet an dieser gefährlichen Haltestelle keine solche Vorrangschaltung gibt.
Bau eines Pumptrack für mehr Freizeitaktivitäten für Kinder, Erwachsene und Familien. Nutzbar mit dem Fahrrad, dem Roller, dem Skateboard, dem Longboard, etc. Alternative Sport- und Freizeitmöglichkeit im Raum Niederrad.
An das Dezernat für Umwelt - Naturschutz und Biodiversität - Grünflächenamt
Bitte ändern sie die Markierung an der Ampel Hanauer Ecke Grusonstraße: linke Spur für links und geradeaus, rechts Spur nur für Rechtsabbieger. So vermeiden sie lange Staus durch die Rechtsabbieger, die Fußgänger Vorrang gewähren müssen.
Ich fordere die Stadtverwaltung und insbesondere den Ortsbeirat 4 dazu auf den benutzungspflichtigen Radweg auf der Habsburgerallee, insbesondere zwischen Wittelsbacherallee bis Arnsburger Straße (Subway) grundlegend neu zu planen.
Vor einigen Jahren wurden die Heizpilze populär. Nach der Einführung des Rauchverbots in Gaststätten kann man Heizstrahler in jeder Form auf fast allen Terrassen von Kneipen, Cafés und sonstigen Gaststätten finden. Die inflationäre Entwicklung spiegelt nicht die gesellschaftliche Verantwortung für unserer aller Umwelt wider, daher schlage ich vor, im gewerblichen Bereich die Verwendung von Heizstrahlern mit einer Abgabe zu belegen, die den leichtfertigen Verbrauch von Energie steuert.
Bürgerbeteiligung ist eine phantastische Idee. Sie wird genutzt werden, wenn Bürger das Gefühl haben, gehört zu werden. Bewerbt dies Plattform regelmäßig in der Presse. Liefert dazu Statistiken, die den Erfolg belegen.
Laternen in Parks sind Rar.. wie wäre es mit Laternen aufstellen. Schließlich sorgen diese auch für Sicherheit!
Die Gefahr dass man mal auf die gleise fällt ist nicht direkt hoch.
Im Stadtteil Nied gibt es kaum Lademöglichkeiten für eKfZ. Die Lademöglichkeit beim Lidl in der Öserstr wird nach Ladenschluss deaktiviert. Wäre es möglich auf den Supermarkt zuzugehen und die Ladesäule auch nach 21 Uhr zur Verfügung zu stellen?
Frankfurt sollte keinesfalls eine verpflichtende sogenannte "SocialCard" für Geflüchtete einführen. Dieses sollte höchstens als freiwillige Option angeboten werden. Auch Geflüchtete sollten das Stück Selbstbestimmung behalten. Man darf sich hier nicht von radikalen Kräften beeinflussen lassen.
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Reaktion der Stadt: Die Einführung einer Bezahlkarte für geflüchtete Menschen kann zu Diskriminierung beitragen und den gesellschaftlichen Frieden in Frankfurt gefährden. Sie hat gravierende Folgen für die städtische Verwaltung und ist mit einem unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand verbunden. Die größten Nachteile haben die Geflüchteten selbst: Die Nutzung einer Bezahlkarte schränkt die Menschen massiv in ihrer Selbstbestimmung ein. Sie müssen sich bei den Vertragspartner:innen durch die Karte als Leistungsempfänger:innen zu erkennen geben. Das ist stigmatisierend. Gerade vor dem Hintergrund, dass geflüchtete oder auch arme Menschen im Alltag oftmals Rassismus und Diskriminierung erfahren, sind die Identitäten der Betroffenen und Hinweise auf ihre Lebensverhältnisse unbedingt zu schützen. Die Stadtverordneten haben beschlossen, dass die Stadt Frankfurt ein Sicherer Hafen für geflüchtete Menschen ist. Damit hat sich die Stadt selbstverpflichtet, Schutzsuchenden eine sinnvolle und nachhaltige Lebensperspektive als vollwertige Mitglieder unserer Stadtgesellschaft zu bieten. Viele geflüchtete Menschen müssen ihren Alltag bereits unterhalb des Existenzminimums bewältigen und sind dabei nicht einmal krankenversichert. Repressive Ideen wie eine Bezahlkarte erschweren die Integrationsbemühungen und sind damit nicht zielführend oder zukunftsweisend. Sollte der Bund die Bezahlkarte für geflüchtete Menschen einführen, ist allerdings davon auszugehen, dass das Land Hessen dazu verpflichtet sein wird, die Einführung der Karte in allen Landkreisen und kreisfreien Städte und damit auch in Frankfurt anzuordnen.
Weiter lesen auf FFM.DEIrgendjemand hat an verschiedenen Stellen im U-Bahnhof Habsburgerallee angefangen, das Mosaik von Manfred Stumpf zu reinigen. Leider nicht konsequent über die ganze Fläche. Jetzt gibt es einige helle Stellen an den Wänden, wo man besonders sehen kann, wie dreckig der Rest ist. Zudem gibt es derzeit doch ein sehr bescheidenes Erscheinungsbild mit den Flecken. Man sollte doch bitte das komplette Mosaik einheitlich reinigen.
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Reaktion der Stadt: In der Nacht vom 23.01.2024 beginnt in der Station Habsburgerallee eine erweiterte Gleisaußenwandreinigung. In diesem Zuge wird versucht werden, ein einheitlich sauberes Bild herzustellen. Für eine solche Reinigung muss der Fahrstrom abgeschaltet werden. Daher können diese Arbeiten nur während der Nachtstunden erfolgen. Da der Aufwand der Reinigung relativ hoch ist, geht die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) für die Reinigung von einer Dauer von zwei Nächten aus. Es kann aber auch noch ein weiterer Termin erforderlich werden.
Weiter lesen auf FFM.DEDie Stadt Frankfurt sollte sich von der Plattform X (ehemals Twitter) zurückziehen. Es gibt andere Plattformen, um mit den Bürgern in Kontakt zu bleiben. X wurde wegen Desinformation von der EU abgemahnt, der Besitzer ruft offen auf, rechtsextreme Parteien zu wählen. Von einer solchen Plattform sollte man sich klar distanzieren. Das Presseamt sollte ihren Kanal dort einstellen, aber auch solche Social-Media-Buttons wie auf dieser Seite sollten verschwinden. Notfalls kann man ja, neben FB, Insta und Co., ja vielleicht auch zu Bluesky oder Mastodon wechseln.
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Reaktion der Stadt: Die im Presseamt der Stadt Frankfurt angesiedelte Social-Media-Redaktion beobachtet die Entwicklung der Plattform X (vormals Twitter) ebenfalls seit geraumer Zeit kritisch und hat sich bereits eingehend mit alternativen (dezentralen) Plattformen wie Mastodon oder Bluesky beschäftigt. Auch befinden sich die zuständigen Kolleginnen und Kollegen hierzu in engem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern anderer hessischer Kommunen. Zudem werden die Themen Datenschutz und Vertraulichkeit von Social-Media-Auftritten regelmäßig im Hessischen Städtetag erörtert. Gleichwohl ist die Stadt Frankfurt zu einer aktiven, sachlichen und informativen Bürgerkommunikation verpflichtet. Hierbei spielt X neben Facebook und Instagram aufgrund der erzielten Reichweite (232.000 Follower auf X, 213.000 Follower auf Facebook, 90.000 Follower auf Instagram) eine zentrale Rolle – auch als niederschwelliger Kommunikationskanal zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Ämtern und Dezernaten der Stadt Frankfurt. So hat sich X während der Corona-Pandemie neben den anderen genannten Plattformen als zentrales Kommunikationsmittel bewährt, um gerade jene oftmals jüngeren Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, die sich nicht oder kaum über Printmedien, Hörfunk oder sonstige lineare Medienpublikationen über städtisches Handeln informieren. Die Social-Media-Redaktion von frankfurt.de achtet in den Kommentarbereichen unter ihren Postings penibel darauf, etwaige verleumderische Inhalte, Hetze und Fake News zeitnah zu erkennen, zu markieren und Bots zu sperren, sodass Besucherinnen und Besucher des städtischen X-Kanals nicht Gefahr laufen, durch Postings dieser Art behelligt zu werden. Die Stadt Frankfurt setzt ferner auf ein organisches Wachstum ihrer Social-Media-Accounts. Das heißt, sie tritt auf Social Media, so auch auf X, mit institutionellen Nutzerkonten auf und verzichtet auf werbefinanzierte Reichweitenoptimierung. Auf eine aktive Bespielung der eingangs genannten dezentralen Plattformen wie Mastodon oder Bluesky wird seitens der Stadt Frankfurt derzeit verzichtet, da zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar ist, welche Alternativen zu X sich mittel- bis langfristig durchsetzen werden. Versuchsweise wurde vor kurzem ein Account auf dem neu zugänglichen Kanal Threads erstellt. Eine aktive und effiziente Bürgerkommunikation setzt voraus, dass das genutzte Netzwerk bei den zu adressierenden Bürgerinnen und Bürgern hinreichend verbreitet und von diesen auch genutzt wird. Gleichwohl wird die weitere Entwicklung von den Kolleginnen und Kollegen weiterhin kritisch hinterfragt, sodass bei Bedarf entsprechend reagiert werden kann.
Weiter lesen auf FFM.DEAm Übergang von Bergen Enkheim in die Felder (Hohe Straße Richtung Maintal) muss man über die stark befahrene Bundesstraße L3209. Die Hohe Straße gehört zum Jakobsweg und ist für viele Familien ein Spazierweg und Radwanderweg. Auch die Erholungsstätte rund um das große MetallSchild „Hohe Straße/via Regia“ welches den Verlauf beschreibt ist nur so zu erreichen. Eine Bedarfsampel wäre hier dringend notwendig. In einer früheren Anfrage dazu wurde mir mitgeteilt, eine Verkehrszählung habe ergeben, dass keine Notwendigkeit besteht. An welchem Wochentag und zu welcher Uhrzeit ist diese erfolgt? Anstelle einer aufwändigen Zählung könnte Ich 2-3 Spaziergänge empfehlen, mit dem Versuch, die Straße zu überqueren. Gerne mit Kindern an der Hand oder Baby im Kinderwagen. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung .
Die Verkehrssituation an der Verkehrsverengung an der Kreuzung von Kurhessenstraße und Hügelstraße (vor der Bushaltestelle Kurhessenstraße) weist erhebliche Mängel hinsichtlich Sicherheit und Lärmemissionen auf. Während der Stoßzeiten kommt es regelmäßig zu Verkehrsunfällen, verursacht durch abruptes Beschleunigen und Vorfahrtskonflikte. Die hohe Frequenz von akustischen Signalen, insbesondere Hupen, summiert sich auf über 20 Vorfälle pro Tag. Zudem fördert das übermäßige Beschleunigen nach Ampelüberquerungen einen unakzeptabel hohen Lärmpegel. Diese Faktoren stellen nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern mindern auch die Lebensqualität in diesem urbanen Raum.
Die Verschmutzung in der Stadt ist ein altbekanntes Thema. Das wird auch durch die unzureichenden Mülleimer, die in der Stadt aufgestellt sind, nur “Verschlimmbessert”. Die Mülleimer sind häufig zu klein und die Vögel können allzu leicht alles rauspicken, was sie greifen können. Dadurch liegt sehr viel Müll rum und sobald es windig wird, fliegt der Müll durch die Gegend. Der Einsatz von größeren Mülleimer, die zudem einen Deckel haben, der mit einem Fusspedal geöffnet werde kann, ist eine zielführende Maßnahme, um der Vermüllung entgegenzuwirken.
Die Düsseldorfer Verkehrsbetriebe haben es vorgemacht, Frankfurt sollte nachziehen. Schwarzfahrer muss man nicht anzeigen.
Mich ärgert schon seit langem die umständliche und somit mangelhafte Verbindung im ÖPNV von Niederrad nach Neu-Isenburg. Kann man nicht die bestehende Buslinie 84 vom Oberforsthaus nach Neu-Isenburg verlängern, vielleicht mit Zwischenstation Oberschweinstiege, um eine direkte Verbindung zu bekommen? Entsprechende Haltestellen (Oberforsthaus + Neu-Isenburg) sind ja bereits vorhanden.
Fahrradständer vor der Haustür, 1-2 Auto Parkplätze sollten dafür weichen.
Sie wurde exklusiv für die Bauarbeiten eingerichtet und fährt von Ginnheim über Bockenheim, den Hauptbahnhof, die Altstadt, die Konstablerwache, Bornheim Mitte, Eissporthalle bis zur Hugo-Junkers-Straße.
Abschaffung Bargeld Zahlung in den Linienbussen bzw stadtbus komplett in Frankfurt main.nur Vorteile beim Verzicht auf das Bargeld im Bus. Die Pandemie habe das Kartenzahlen bereits zur Regel gemacht, es sei hygienischer und die Busfahrerinnen und -fahrer müssten keine Angst mehr vor Überfällen haben. Außerdem spare es Zeit, wenn das Abkassieren wegfalle. auch bessere planbare Zeitpläne und mehr Gewährleistung bei denn Anschlüssen, wenn nicht mehr 1000 Personen in Bussen darauf warten, das eine person ihr geld vorne im Portemonnaie findet oder auch nicht. zb.: hat Berlin BVG oder auch die HVV Hamburg, Das Bargeld Zahlung in den Linienbussen abgeschaltet.
Oederweg 55, 60318 Frankfurt, Außenbereich Restaurant Super Bro`s Der Vorbau auf dem Bürgersteig versperrt für Verkehrsteilnehmer die Einsicht auf den Zebrastreifen. Der Mindestabstand vom Zebrastreifen ist nicht gewahrt und das Schild Zebrastreifen nicht sichtbar. Dadurch gesteht Unfall Gefahr. Hat die Stadt das genehmigt?
Wiesbaden hat es vorgemacht, Frankfurt sollte es nachmachen. 311 Falschparker an 19 Tagen in Wiesbaden zeigen, dass es nötig ist.
ich möchte Ihnen hiermit einen Vorschlag für eine innovative und umweltfreundliche Verbindung auf den vorhandenen Gleisen der Hafenbahn in Frankfurt am Mainkai unterbreiten. Mein Vorschlag beinhaltet den Einsatz einer Wasserstoffstraßenbahn, die zwischen dem Hauptbahnhof und dem Osthafen verkehrt.
An dieser Abbiegenden Vorfahrtstraße (Dillenburger Str. von Heddernheim kommend), wird sehr oft gehupt! Ratsam wäre vielleicht ein "Vorfahrt an der nächsten Kreuzung/ Einfahrt) zu installieren!
Hey und zwar mach ich mir Gedanken darüber unser Frankfurt ÖPNV zu verbessern. Und zwar geht es darum aktuell ist ja eine direktverbindung der S7 Von Riedstadt in die Frankfurter City wegen Überlastung nicht möglich. Ich habe mir gedacht wäre es denn möglich die in am Südbahnhof endende S6 zu verlängern und zwar über die Stresemannallee - Abzweig Louisa - Stadion nach Riedstadt somit wäre eine Direktverbindung geschaffen und zu dem eine Verstärkung auf der Riedbahn der Einbau einer Weiche bei Louisa ist vorallem finanziell günstiger als eine ganze Strecke .außerdem gebe es auf diesem Weg auch die option die S5 zum Airport oder Rüsselsheim zu verlängern um somit eine Direktverbindung vom Norden zu schaffen und die Entlastung der S8/S9 kommt es außerdem zu gute.
Das Radfahren auf der Darmstädter Landstraße im Bereich Lokalbahnhof ist extrem unsicher und gefährlich. Autos drängen sich hektisch auf zwei recht engen Spuren, was Radfahrern kaum Platz lässt. Dass man sich vor der Ampel / Kreuzung Darmstädter + Offenbacher LS auch als Radfahrer links auf der Straße einordnen muss, um Richtung Hainer Weg zu kommen macht alles noch komplizierter. Immer wieder reagieren Autofahrer nervös und ungehalten, was alles noch anfälliger für Unfälle macht. Zudem sind viele neue Familien mit Kleinkindern im Wendels- und Hainer Weg eingezogen in den letzten Jahren und ein weiterer großer Neubau entsteht momentan im Hainer Weg. Viele Familen nutzen bereits das Fahrrad zum Transport iherer Kinder und müssen die Offenbacher LS an der genannten Kreuzung passieren. Eine sicherer Radweg oder eine Spur für Radler wäre daher eine dringende sicherheitsrelevante Maßnahme!
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Reaktion der Stadt: Das Straßenverkehrsamt bedankt sich für den Hinweis. Die Defizite rund um den Wendelsplatz sind bekannt und verschärfen sich zunehmend mit Bebauung des Henninger Areals. Leider kommt an dieser Stelle jedoch keine bestandsnahe kurzfristige Lösung in Betracht. Ein Umbau der gesamten Kreuzung wäre erforderlich. Die Planungen hierzu sehen Fahrspurreduzierungen vor und würden zu erheblichen Einbußen der Leistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs führen, die unter anderem auch Auswirkungen auf den ÖPNV hätten (Regionalbuslinien, Rückstau auf Straßenbahntrasse an der Kreuzung Textorstraße / Darmstädter Straße). Mit einem Kreuzungsumbau ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Das Straßenverkehrsamt empfiehlt daher die Umfahrung dieses Knotenpunktes über die Geleitstraße, Bindingstraße und den Grethenweg.
Weiter lesen auf FFM.DEEs wäre für mich von Interesse, nicht nur als Ideengeberin sondern auch Unterstützerin, wenn es eine Kommentierung zu einzelnen erfolgreichen Ideen gäbe. Beispiel : das Thema E-Scooter, 2 Ideen erfolgreich.
Schmuddeligen gesamteindruck des Eingangsbereich mit etwas Farbe beseitigen! Die ehemas weißen Wände, insbesondere im großen Rolltreppen Auf- und Abgangsbereich, sind alle sehr schmutzig. Die Wände der gesamten Station sollten mal geistreichen worden! Vielleicht könnte mann bei den Umliegenden Firmen(Banken) einen Paten für den U-Bahnhof finden, der regelmäßig für einen neuen Anstrich sorgt.
Auf dem Rossmarkt oder auf der Zeil (Hauptwache) könnte ein kleines Amphitheater oder alternativ eine öffentliche Bühne errichtet werden. Künstler oder Aussteller könnten dort Musik machen, Gedichte vortragen, Lesungen veranstalten, Bilder malen usw. Die Passanten könnten sich bei Gelegenheit dazusetzen und zuschauen oder zuhören.
Die Anbindung der Busverbindungen M34/M72 an die Tram (Leonardo-Da-Vinci-Allee), S-Bahn (Bahnhof Rödelheim) und die U-Bahn (Industriehof) sollten besser auf die Abfahrtszeiten / Ankunftszeiten abgestimmt werden. Ebenfalls sollten die Abstände der Busse optimiert werden, damit diese in einem regelmäßigerem Abstand kommen.
Müll, wie Plastiktüten oder nicht recyceltes Glas, Flaschen o.ä. landen nicht auf der Straße oder Gehweg.
wir wünschen uns, dass die kleine stichstrasse spielstrasse wird! frankfurt soll kinderfreundlich werden. kinder brauchen mehr platz, sichtbarkeit, sicherheit in der stadt. der fahrradverkehr muss in diesem bereich besser geregelt werden. momentan kommt es immer wieder zu konflikten zwischen fußgängern und radfahrern.
Ich möchte vorschlagen den beweglichen Ferientag nicht auf Rosenmontag zu legen sondern auf Faschingsdienstag, denn am Montag findet in Frankfurt kein Umzug statt, aber am Dienstag findet der Umzug in Heddernheim statt.
Frankfurt soll um 20 % vergünstigte Zehner-Einzelfahrkarten anbieten, die man im Kiosk oder bei der VGF im Vorverkauf kaufen dann nutzen kann, wenn man sie benötigt. Sie sollen übertragbar sein, sodass man sie auf Vorrat kaufen und auch in der Familie oder für Freunde, Verwandte und Besucher nutzen kann. Sie sollen modern auf einer Chipkarte angeboten werden und nicht auf einer Smartphone-App. Ich möchte nämlich mein Handy nicht an andere weitergeben. Frankfurt ist unter den 20 größten Städten in Deutschland die einzige Stadt, wo solche Mehrfahrtenkarten nicht angeboten werden. Die neue Sparkarte des RMV ist dafür nicht geeignet. Man muss 10 Euro investieren und nach einem Monat verfällt der Betrag und man muss neu buchen. Der Rabatt von 25 % hört sich gut an, aber um den Grundpreis von 10 Euro wieder reinzuholen, muss man mindestens 12 Fahrten innerhalb 30 Tagen machen. Und dann ist man erst pari. Um wirklich etwas zu sparen, muss man viel häufiger fahren. Dann kommt bald das 49 Euro-Ticket und dieses lohnt sich dann schon bei 15 Fahrten allein innerhalb Frankfurt, seit die Stadt den Einzelpreis auf 3,40 € erhöht hat. Somit ist die Sparkarte des RMV eigentlich Augenwischerei und nicht wirklich zum sparen geeignet. Für Menschen mit Frankfurt-Pass gibt es nur vergünstigte Zeitkarten. Man könnte eine Zehnerkarte für diese Menschen mit wenig Geld auch noch günstiger anbieten, z. B. 50 % billiger. Warum gibt es in Wiesbaden solche günstigeren Sammelkärtchen und in Frankfurt nicht? Auch Berlin, Stuttgart, Hamburg, München Dresden, Hannover und viele andere deutsche Städte bieten so eine Mehrkartenkarte an. Warum Frankfurt nicht?