S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 294/16 Betreff: Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Täglich fahren Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried mit ausgeliehenen E-Scootern (meist von VOI und LIME) zur Schule. Vor dem Haupteingang der Schule am Ried (Bornweidstraße, vor den beiden Turnhallen) stehen regelmäßig bis zu 20 dieser Leih-Scooter, oft unsortiert und verstreut auf der Fahrbahn. Dies führt häufig dazu, dass der Zugang zum Eingang, beispielsweise für Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge, blockiert ist. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen sich oft mühsam an den abgestellten, teils umgekippten Scootern vorbeischlängeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, mit den Verleihfirmen in Kontakt zu treten und die Bornweidstraße ab der Kreuzung Rangenbergstraße in östlicher Richtung - oder zumindest im Bereich vor den Turnhallen - als Parkverbotszone auszuweisen, sodass das Abstellen von Leih-Scootern in diesem Bereich unterbunden wird. (Ein möglicher Bereich ist in der Karte eingezeichnet.) Zudem wird der Magistrat der Stadt Frankfurt gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in dem genannten Bereich eine spezielle Parkzone für Leih-Scooter eingerichtet werden kann, um sicherzustellen, dass diese dort geordnet abgestellt werden, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Bereich für ein mögliches Parkverbot für E-Scooter vor der Schule am Ried. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 288/16 Betreff: Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Magistrat wird beauftragt, 1. in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main und gegebenenfalls mit der Hochschule Darmstadt zu untersuchen, inwieweit mit einer urbanen Seilbahn eine Verbesserung der ÖPNV-Verhältnisse für Bergen-Enkheim erreicht werden kann. 2. Auskunft zu geben, ob im neuen regionalen Flächennutzungsplan die Siedlungsfläche "Bergen-Nord" weiterhin als Wohngebiet ausgewiesen wird. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, a) wie hoch die Kosten für die Errichtung einer Seilbahn im Vergleich zu den Kosten bei einem Ausbau einer S-Bahnstation / U-Bahnstation in Bergen sind b) wie hoch der Personaleinsatz täglich bei einer Seilbahn ist im Vergleich zum Personaleinsatz bei den Bussen? Angabe bitte in Kopfzahl und Personalkosten c) wie hoch der Krankenstand ist im Vergleich Seilbahn / Busse (als Beispielstadt dienen z. B. Koblenz oder Mannheim) Begründung: Zurzeit werden im Bezirk drei Busse eingesetzt (40, 42, 43). Rechnet man zusammen, wie oft die Busse allein auf der Marktstraße an einem Tag fahren, so kommt man auf ca. 150 Fahrten an einem Wochentag außerhalb der Schulferienzeit. Im Grenzänderungsvertrag waren U-Bahn-Anschlüsse für Enkheim durch Verlängerung der Strecke der Linien U4/U7 bis zum Schwimmbad und für Bergen durch eine Verlängerung der U4 über den Heiligenstock bis zur Stadthalle in Bergen vorgesehen. Da diese Bahnlinie nicht gebaut wurde, nachdem das Siedlungsprojekt am Heiligenstock nicht realisiert werden konnte, kam als Alternative eine Trasse der U4 über den Atzelberg nach Bergen bis zur Stadthalle und zur Nordumgehung (B521 Kreuzung nach Niederdorfelden) in Betracht. Dies ist bis heute noch nicht widerrufen. Es gibt aber auch hier erhebliche Zweifel an einem positiven Kosten/Nutzenverhältnis, die sich wohl noch stärker ergeben, wenn das Siedlungsprojekt "Bergen-Nord" nicht oder nur teilweise realisiert wird. Insoweit könnte auch hier ein Seilbahn-System eine interessante Alternative sein. Ob "Bergen-Nord" bebaut werden soll oder nicht, ist auch für die anstehende Verkehrsplanung generell von erheblicher Bedeutung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 288/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.06.2024, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 279/16 vom 04.06.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Bericht B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-)Shuttlebusse nach Bergen als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb, wenn es bis dahin technisch möglich ist; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal-Nord - auch, um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen, letzteres neben den auf der Hand liegenden Vorteilen für Seckbach, auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) prüfen, ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, indem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30 auf 15 Minuten bzw. von 60 auf 30 Minuten erhöht oder - eine weitere Buslinie von Offenbach/Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel/Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg/Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten-Taktung in 15-/30-minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) eingerichtet werden kann. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5 bis 7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr" lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP, 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit - in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 16 das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und des dicht besiedelten Enkheims mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Der Ortsbeirat 16 erwartet, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Der Ortsbeirat fordert, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen mit einfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7-/5-Minuten-Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zugrunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Beschlussausfertigung(en): § 4998, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2024, OA 463 entstanden aus Vorlage: OF 620/11 vom 30.04.2024 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: B 128/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Anliegen, die Regionaltangente Ost und West zu stärken, wird grundsätzlich begrüßt. Die Varianten 1 und 2 der Regionaltangente Ost, welche durch den Fechenheimer Wald verlaufen, werden allerdings kategorisch abgelehnt. Die Trassenführungen der Varianten 1 und 2 sind außerordentlich schwere Eingriffe in die dortige Umwelt und Natur. Bereits durch den Autobahnbau ist das dortige ökologische Gleichgewicht erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. 2. Der Magistrat wird gebeten, andere Möglichkeiten mit den Nachbargemeinden zu finden, die eine Anbindung von Maintal und den nordöstlichen Stadtteilen möglich machen. Begründung: Trennung des Lebensraums der Tiere im Fechenheimer Wald in Ost und West: Grüngebiete und Habitate von im Fechenheimer Wald lebenden und vom Aussterben bedrohten Tierarten werden zerstört und räumlich geteilt. Es soll zur bestehenden Autobahngrenze im Norden ein weiterer bis zu 30 Meter breiter Bahndamm von Nord nach Süd gebaut werden. Dieser Bahndamm würde den Wald in zwei getrennte Gebiete teilen. Der Bahndamm muss zusätzlich mit chemischen Pestiziden frei von Bewuchs gehalten werden, was für diesen natürlichen Lebensraum inakzeptabel wäre. Was mit der über die Autobahn verlaufenden Grünbrücke erreicht werden sollte, würde für die Tiere durch eine Eisenbahnbrücke konterkariert werden. Ein Teil der Tiere und Insekten würde zwangsläufig von der Grünbrücke ausgeschlossen werden, da der östliche Teil des Waldes von der Grünbrücke abgetrennt wird. Braucht es dann noch zusätzlich eine zweite Grünbrücke? Der Bahndamm muss über zwei weitere lange Brückenrampen über die Autobahn geführt werden, welche noch breitere Fundamente benötigen als der reine Bahndamm selbst. Diese Aufschüttungen bedeuten mehr Abholzungen und größere Hindernisse für die Tiere und Insekten, von den Beschädigungen durch die massiven Bauarbeiten in dem Gebiet ganz zu schweigen. Gibt es einen Fledermausschutz an der Bahnstrecke? Analog zur Autobahnführung müssten dort vier Meter hohe Fledermausschutzwände entlang der Bahnstrecke aufgestellt werden, wenn der Zugverkehr an dieser Stelle nicht unter 40 km/h fahren soll. Die Funktionsfähigkeit solcher Fledermausschutzwände wurde übrigens noch nicht nachgewiesen. Die Fledermausschutzwände sind für die Autobahnstrecke durch den Wald bereits planfestgestellt. Die Trassenführung geht exakt durch das Brutgebiet von Fledermäusen, die vom Aussterben bedroht sind. Erschwerend kommt dazu, dass die Vergrämung der Fledermäuse im westlichen Teil des Fechenheimer Waldes in genau diesem Bereich der geplanten S-Bahn-Trasse stattfand. Allein deswegen sollte von dieser Baumaßnahme dringend Abstand genommen werden. Bereits die vorherige Planung der Umsiedlung der Fledermäuse in diesen bereits besetzten Bereich eines Fledermausstammes war sehr fragwürdig (Rodung von vielen Hektar Eichenwald, siehe dazu Natur- und Ökologischer Teil des Planfeststellungsbeschlusses zum Riederwaldtunnel/A 66). Besteht die dringende Notwendigkeit des Erfüllens des Eingemeindungsvertrags mit Bergen-Enkheim? Das Argument des Dezernenten für Mobilität in einer Sitzung des Ortsbeirates 16, man müsse die Verpflichtung eines Schienenanschlusses aus dem Eingemeindungsvertrag von Bergen-Enkheim erfüllen und aus diesem Grund nun ein über 20 Meter hohes Brückenbauwerk durch den besonders schützenswerten Eichenwald Fechenheims und die Schrebergärten Enkheims nach Bergen-Enkheim bauen, ist durch andere Lösungen wesentlich besser darzustellen. Dies wäre weniger umweltbelastend, einfacher und günstiger. Enkheim hat mit der U 4 und U 7 bereits einen Schienenanschluss, der noch weitergeführt werden könnte, wenn der Ortsbeirat 16 sich dies wünschen würde. Zusätzliche Lärmbelästigungen im Wohnquartier und im Wald: Nicht nur die Menschen brauchen ein gewisses Maß an Ruhe, sondern auch die wilden Tiere. Eine Bahnlinie bedeutet Lärm. Es wird dort nicht nur tagsüber die S-Bahn verkehren. In diesem Gebiet herrscht bereits heute starker Lärm: Industriegebiete mit zulässigen Lärmwerten von 72 Dezibel am Tag und in der Nacht, ohne die nötigen Abstandsgrenzen zu Wohngebieten, eine bestehende Bahnlinie, die zukünftig durch die Schließung der Bahnübergänge noch mehr genutzt wird und dies an dieser Stelle mit wesentlich schnelleren Geschwindigkeiten sowie Flugzeuge, die auf der Abflugroute bis zu 82 Dezibel Lärm produzieren, und eine neue Autobahn, die die gesetzlichen Lärmwerte nicht einhalten kann und zu weiterem Dauerlärm beitragen wird. Umweltlärm macht krank. Tiere brauchen ihr Gehör zur Kommunikation, und seien es nur einige der 47 verschiedenen Vogelarten, die im Fechenheimer Wald leben. Im Fechenheimer Wald existieren noch Rehe, Hirschkäfer, zehn Fledermausarten, fünf verschiedene Spechtarten, Habichte, Schwarzmilane und viele andere besondere Insekten und Tiere. Eine ganze Reihe davon sind vom Aussterben bedrohte Tierarten. Die Bewohner der Siedlung Am Roten Graben haben die Bahnlinie dann direkt vor ihren Balkons. Fehlende Angaben zum Flächenverbrauch und zur Fällung des Frankfurter Waldes: Es wurden im Gutachten keine Angaben zu den benötigen Hektar zu fällendem Urwald (so die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung zum Biotop Fechenheimer Wald) gemacht. Die benötigte Waldmenge wird unzweifelhaft wesentlich größer sein als der Waldverbrauch des Bauprojekts "Riederwaldtunnel/A 66". Zudem kommt es zu mehrjährigen Bauarbeiten in einem sensiblen Bereich. Die Bauarbeiten für die S-Bahn-Strecke werden sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Bauarbeiten werden im Wald stattfinden und viele scheue Tiere vertreiben und verschrecken. Gerade zur Brutzeit und im Sommer wären solche Arbeiten völlig inakzeptabel. Es wäre vorher ohnehin durch ein Gutachten zu prüfen, inwieweit sich solche Bauarbeiten auf diesen empfindlichen kleinen Lebensraum auswirken könnten. Das Gebiet ist durch seinen feuchten Boden und die vielen Insekten ein besonders wichtiger Lebensraum für viele Vögel, insbesondere viele Spechtarten, und Fledermausarten. Die Machbarkeitsstudie hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammen mit der Stadt Frankfurt, dem Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV), Wetteraukreis und der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig (KGV) in Auftrag gegeben. Warum hat die Stadtplanung der Stadt Frankfurt die Gutachter dabei nicht vorher auf das Biotop Fechenheimer Wald hingewiesen? Die Planungen durch den Riederwaldtunnel und die entsprechenden Fachgutachten liegen bereits vor und es ist bekannt, dass der Schutz dieses Gebietes besonders wichtig ist. Der jetzt besagte Wald stellt eine Ausgleichsfläche für den Verlust der acht Hektar Wald im Westen des Waldes dar. Hessen Mobil und die Autobahn GmbH des Bundes hatten bereits große Probleme, die jetzigen Planungen umzusetzen. Es musste damals sogar ein zweites Umweltgutachten angefertigt werden, weil das erste Gutachten klare Vorgaben zum Umweltschutz enthielt, welche in der Planfeststellung zu große Probleme aufgeworfen hatten. Das erste Gutachten wurde daher nicht in der endgültigen Planfeststellung des Planfeststellungsbeschlusses "Riederwaldtunnel/A 66" verwendet. Das Gutachten wurde von der Stadt Frankfurt beauftragt. Die Stadt Frankfurt sollte besser überlegen, das Gebiet Fechenheimer Wald zu einem Naturschutzgebiet zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 463 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) AfD (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4999, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2024, OA 448 entstanden aus Vorlage: OF 657/3 vom 21.02.2024 Betreff: Sofortiger Lückenschluss auf 200 Metern für Fahrradfahrer*innen auf der Friedberger Landstraße Schluss mit der gefährlichen Situation, es reicht! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. eine Autofahrspur in jede Richtung vom Friedberger Platz bis zur Vogelsbergstraße als Fahrradweg umzuwidmen und - als Sofortmaßnahme - rot zu kennzeichnen; 2. auf der gemeinsamen Fahrspur für Straßenbahnen und Autos auf circa 200 Metern der Straßenbahn durch die Ampelschaltung an den jeweiligen Haltestellen oberhalb und unterhalb dieser Strecke Vorrang zu gewähren; 3. alle weiteren Maßnahmen, wie Änderung des Parkens und Umbauten der Haltestellen, anschließend zu planen. Begründung: Es liegt in diesem Bereich eine gefährliche Situation für Fahrradfahrer*innen vor, die bereits seit 2021 beseitigt werden sollte. Zu den Hauptverkehrszeiten fahren inzwischen so große Fahrradpulks die Friedberger Landstraße entlang, dass eine von zwei Fahrspuren auf diesen 200 Metern oftmals nicht mehr von Autos genutzt werden kann. Trotzdem sind keine relevanten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss festzustellen, da große Teile der Friedberger Landstraße bereits nur über eine Spur für den Kfz-Verkehr verfügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Beratung) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 448 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4776, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 379 entstanden aus Vorlage: OF 940/1 vom 19.06.2023 Betreff: Kein Ausbau der A 5 im Frankfurter Stadtgebiet Der Ortsbeirat 1 lehnt jegliche Ausbaupläne für die A 5 im Stadtgebiet Frankfurt am Main ab. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Zuhilfenahme aller rechtlichen Möglichkeiten sich dafür einzusetzen, die Durchführung der Autobahnausbaupläne der Bundesregierung zu verhindern. Begründung: Die Planung der Bundesregierung ist aus der Zeit gefallen. Wir brauchen nicht mehr Individualverkehr und Warentransport per Lkw. Wir benötigen einen besseren ÖPNV und Warenverkehr auf der Schiene. Der Autobahnausbau würde vielen Menschen den Lebensmittelpunkt zerstören. Haus, Wohnung und Kleingarten wären unwiederbringlich weg. Ökologisch wäre zusätzliche Versiegelung und Raubbau an der Natur gegen jede langfristige Vernunft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 180 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 379 wird im Rahmen der Vorlage B 130 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3711, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 14.06.2023 Betreff: Griesheim: Informationspolitik beim ÖPNV: Wo bleibt der Kunde? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Betreibern RMV, traffiQ oder VGF, gegebenenfalls auch mit der Deutschen Bahn, in Kontakt zu treten, um dringend Lösungen für die miserable und teilweise unklare Informationspolitik bei künftigen Zugausfällen, Umleitungen etc. zu finden. Dazu zählen gut sichtbare Aushänge, korrekt angebrachte und gut sichtbare Wegweiser zum Schienenersatzverkehr, gute Informationen an den Bahnhöfen, korrekte digitale Anzeigen und keine verwirrenden Sprachansagen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, die Lautsprecheransagen an den Bahnhöfen klar, an allen Ecken des Bahnhofs verständlich und mit aktuellem Bezug vorzubringen. Begründung: "Frankfurt-Griesheim", wie auch die anderen Bahnhöfe im Frankfurter Westen, sind stark frequentierte Bahnhöfe, genutzt von den Menschen im Westen, egal ob Wohnende, Durchreisende, Arbeitnehmende oder auch Arbeitgebende. Sie sind darauf angewiesen, zuverlässig und zielführend informiert zu werden. Am Wochenende vom 9. bis zum 11. Juni 2023 fielen mal wieder sämtliche S-Bahnen wegen Bauarbeiten aus. Eine vorausgehende gut sichtbare Information über den Ersatzverkehr, den die Kunden nutzen sollten, fand vorher nicht statt. Während des Ausfalls des Zugsverkehrs konnte auch am Bahnsteig kein gut sichtbarer Hinweis festgestellt werden. Lediglich an den Bushaltestellen in der Waldschulstraße befand sich ein kleiner DIN-A5-Zettel, der interpretationsfähig war. Auch heute ist der Bahnverkehr schon wieder gestört. Termine sind nicht einhaltbar, man kommt viel zu spät an sein Ziel. Ferner sind die Ansagen, wenn denn eine erfolgt, oft nicht verständlich, insbesondere dann, wenn man nicht direkt nah am Lautsprecher steht. Unkorrekte Anzeigen auf den Anzeigetafeln sind verwirrend. Durchsagen, dass ein Zug ausfällt, der gerade kommen soll, wenn der verspätete Zug kurz darauf einfährt, sind ebenfalls keine Hilfe, sondern verwirren nur. Der Ortsbeirat möchte, dass die Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Dazu muss er aber auch so zur Verfügung stehen, dass dies einfach möglich ist und nicht zu einer Odyssee entweder beim Fortkommen oder bei der Informationspolitik wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 3 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 378 wird im Rahmen der Vorlage B 323 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 3710, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
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S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2023, OA 348 entstanden aus Vorlage: OF 748/6 vom 02.04.2023 Betreff: Kein Ausbau der A 5 im Frankfurter Stadtgebiet Der Ortsbeirat 6 der Stadt Frankfurt am Main lehnt jegliche Ausbaupläne für die A 5 im Stadtgebiet Frankfurt am Main ab. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Zuhilfenahme aller rechtlichen Möglichkeiten sich dafür einzusetzen, die Durchführung des geplanten Autobahnausbaus der Bundesregierung zu verhindern. Begründung: Die Planung der Bundesregierung ist aus der Zeit gefallen. Es wird nicht mehr Individualverkehr und Warentransport per Lkw gebraucht. Es wird ein besserer ÖPNV und Warenverkehr auf der Schiene gebraucht. Der Ausbau der Autobahn würde vielen Menschen den Lebensmittelpunkt zerstören. Haus, Wohnung und Kleingarten wären unwiederbringlich weg. Ökologisch wäre zusätzliche Versiegelung und Raubbau an der Natur gegen jede langfristige Vernunft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2236 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 348 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3350, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.02.2023, OA 328 entstanden aus Vorlage: OF 748/1 vom 31.01.2023 Betreff: Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof "Galluswarte"/Ecke Bushaltestelle "Haus Gallus" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG die Planung und Ausführung einer schräg angeordneten Abhangdecke unter der Bahnbrücke im Bereich des S-Bahnhofs "Galluswarte"/Frankenallee in Auftrag zu geben. Die Abhangdecke soll unterhalb der Brückenkonstruktion und oberhalb der beidseitigen Gehwege der Frankenallee bzw. im Bereich der Bushaltestelle in Richtung Schloßborner Straße in ausreichender Höhe installiert werden und Passantinnen und Passanten vor herabfallendem Taubenkot zuverlässig schützen. Revisionsöffnungen zur Säuberung und eine Gehwegbeleuchtung sind vorzusehen. Begründung: Die jahrzehntelangen Bemühungen des Magistrats und der beteiligten Ämter haben leider noch immer nicht dazu geführt, dass im Umfeld der Galluswarte ein Taubenhaus entstand. Das Schließen der Brückenzwischenräume mit Gittern und Netzen hat sich im Bereich der Tramhaltestelle in der Mainzer Landstraße nicht bewährt. Vor allem Jungtiere verenden dort qualvoll. Verschmutzungen durch Taubenkot entlang der Gehwege unter der Bahnbrücke werden zwar von der FES regelmäßig entfernt, jedoch wenige Stunden später sieht es dort wieder aus wie zuvor. Die Sitzbänke der nicht überdachten Bushaltestelle und die Gehwegoberfläche sind verkotet. Viele Menschen ekeln sich vor dem Kot, jedoch nicht vor den Vögeln. Ein Schutz vor herabfallendem Kot durch eine schräg angeordnete und gut zu säubernde Abhangkonstruktion schafft Sauberkeit und mehr Akzeptanz für Stadttauben. Ein Taubenhaus ist weiterhin notwendig. Anlage: Visualisierung einer Schmutzfang-Abhangdecke - Alexander Mitsch Anlage 1 (ca. 224 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1434 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 239 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3028, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2023, OA 324 entstanden aus Vorlage: OF 676/6 vom 21.01.2023 Betreff: Griesheim und Goldstein: Ausbau der A 5 - Bohrungen und Vermessungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Informationen bei der Autobahn GmbH bzw. dem Regierungspräsidium Darmstadt über die erfolgten Bohr- und Vermessungsarbeiten entlang der A 5 im Bereich Griesheim und Goldstein einzuholen, um zu erfahren, was es mit den von Bürgern beobachteten kürzlich erfolgten Bohrungen und Vermessungen auf sich hat, die im Bereich Goldstein entlang der A 5 durchgeführt wurden. Dies umso mehr, als dass diese Arbeiten auf einem privaten Grundstück stattfanden, was ein Eigentümer nur durch Zufall mitbekam; 2. dringend dafür zu sorgen, dass die bereits geforderte umgehende öffentliche Information der Bürger in den betroffenen Stadtteilen bezüglich des Ausbaus der A 5 in einer Bürgeranhörung erfolgt, da Wohnquartiere und Kleingartenanlagen davon in heute unbekanntem Umfang betroffen sein werden. Begründung: Wie zu erfahren war, fanden Bohrungen und Vermessungen im Stadtteil Goldstein, Bereich Morgenzeile, auch auf Privateigentum statt. Um die im Bundesverkehrswegeplan vorgesehene Verbreiterung der A 5 von acht auf zehn Fahrspuren zu ermöglichen, müssen im Bereich Griesheim/Goldstein auch Auf- und Abfahrten neu geplant werden, die weitere Flächen verbrauchen, sodass der Eingriff in Griesheim und Goldstein massiv sein wird. Wie schon in vorhergehenden Anregungen ausgeführt, ist der Ausbau der A 5 weder klima- noch zukunftsgerecht. Zudem ist zu fordern, dass die Bürgerinnen und Bürger, über deren Eigentum hier verfügt wird, ohne dass sie davon wissen, zunächst umfassend informiert und danach in demokratischer Art und Weise in den Entscheidungsprozess über die Sinnhaftigkeit und gegebenenfalls die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.06.2023, B 281 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.02.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3026, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2023, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 443/9 vom 19.01.2023 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim Vorgang: OM 6653/20 OBR 9; ST 2179/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts ist dahin gehend zu überarbeiten, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station "Ginnheim" genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Begründung: Zu 1.: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit Stellungnahme vom 14.12.2020, ST 2179, kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. Zu 2.: Die in Ziffer 5.4 des Erläuterungsberichts (Seite 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, Stadtbahnlinie U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle "Niddapark" und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als zehn Jahren (Stadtverordnetenbeschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6653 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2179 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2895, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 304 entstanden aus Vorlage: OF 646/6 vom 27.12.2022 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße Am 1. November 2022 wurde im Ortsbeirat das Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte vorgestellt. Darin wurde u. a. als Mangel der Bahnübergang in der Elektronstraße gesehen. Da dieser nicht im Umbauprogramm Griesheim-Mitte enthalten ist, wurde auch nicht weiter auf eine Umgestaltung bzw. Verbesserung der Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende eingegangen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Lösungen für die langen Wartezeiten für Fußgänger am Bahnübergang Elektronstraße zu entwickeln. Hierzu soll der Magistrat auch berichten, welche Gespräche er bereits mit den Eigentümern der an den Bahnübergang angrenzenden Grundstücke geführt hat, um eine Fußgängerunterführung oder alternativ eine -überführung, die auch von Radfahrenden nutzbar ist, ermöglichen zu können; 2. endlich die geforderten Bänke nördlich und südlich der Schrankenanlage im Randbereich des Fußgängerweges (auf Höhe des Spielfelds) bzw. der Abstellfläche von Kfz vor dem Privatgrundstück des Gewerbeunternehmens Beck aufzustellen. Die jeweilige Fläche für eine Bank ist aus Sicht des Ortsbeirates dort vorhanden. Hilfsweise wird beantragt, einen Ortstermin zwecks Aufstellungsmöglichkeiten von Bänken anzuberaumen; 3. parallel zum Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte ein Konzept für ganz Griesheim zu erarbeiten. Begründung: Schon seit Jahren werden die genannten Schwachstellen in Griesheim benannt. Immer wieder wird seitens des Magistrats vertröstet oder abgelehnt. Der Ortsbeirat will den Autoverkehr zurückdrängen, aber behindert ständig die Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es nutzt den Griesheimer Bürgerinnen und Bürgern nichts, wenn in den innerstädtischen Stadtteilen die Wege für Fußgänger und Radfahrer optimiert werden. Diese Optimierung muss dringend auch für die anderen Stadtteile erfolgen. An diesem Übergang, der ein insbesondere von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden viel genutzter Übergang ist, muss nun endlich auch die Möglichkeit geschaffen werden, um diejenigen zu stärken, die ihre Wege nicht mit dem Kfz zurücklegen. Denn wer in diesem Bereich in Griesheim wohnt, nicht motorisiert unterwegs sein will oder kann, aber Einzelhandel, Bus, Straßenbahn oder den Main erreichen will, muss einen sehr weiten Umweg in Kauf nehmen, oder er muss in Kauf nehmen - zum Teil auch ohne ersichtlichen Grund -, unendlich lang an geschlossenen Schranken zu warten. Eine andere Möglichkeit der Querung von Alt-Griesheim nach Griesheim-Mitte oder umgekehrt gibt es in diesem Bereich nicht. Dabei sind Wartezeit von mehr als 20 Minuten und länger (auch 40 Minuten waren schon dabei) inzwischen keine Seltenheit mehr am Bahnübergang in der Elektronstraße. Wer einkaufen war, dem gehen die Kühlsachen kaputt, wer einen Termin hat, muss im Stadtteil Minimum 20 Minuten zusätzliche Wegzeit einkalkulieren, obwohl er in fünf bis zehn Minuten eigentlich am Ziel wäre. Deshalb ist es an der Zeit, endlich auch eine Lösung für den beschrankten Bahnübergang Elektronstraße zu finden. Die Beschränkung des Verkehrskonzepts auf Griesheim-Mitte verhindert, dass diese und andere Probleme in ihrem sachlichen Zusammenhang gesehen werden. Es sollte deshalb schnellstens ein Konzept für den gesamten Stadtteil entwickelt werden. Dabei müssen die beiden Konzepte, Verkehr und Rad, im Zusammenhang gesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.03.2023, OF 729/6 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 41 Stellungnahme des Magistrats vom 23.05.2023, ST 1114 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 304 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 304 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2891, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 269 entstanden aus Vorlage: OF 655/1 vom 12.10.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße klima- und zukunftsgerecht ergänzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße wie folgt ergänzen zu lassen, um diesen klima- und zukunftsgerecht aufzustellen: 1. Unter Punkt 5.10 Dachgestaltung soll die Verpflichtung zur Installation von großflächigen Solarstromanlagen auf geeigneten Dachflächen festgeschrieben werden. 2. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die im ISTEK festgelegte Verlegung der Straßenbahntrasse vom Allerheiligentor über die Allerheiligenstraße zur Konstablerwache aufgenommen werden. Die Trasse soll begrünt bzw. als Rasengleise geführt werden. Die Auswirkungen auf die Kreuzung Allerheiligenstraße/Lange Straße sind zu berücksichtigen. 3. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die bestehende Straßenbahntrasse in der Langen Straße entsiegelt, begrünt und ggf. als Rasengleise ausgebildet werden. 4. Unter Punkt 6.1 Erschließung soll die wegen Punkt 2 notwendige Verlegung der Fahrspur in Richtung Innenstadt aus der Allerheiligenstraße in die Battonnstraße berücksichtigt werden. 5. In diesem Zuge soll auch eine Baumreihe entlang der Bebauung in der Battonnstraße festgelegt werden. Begründung: Die vorgenannten Maßnahmen ergänzen die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße im Hinblick auf den Klimaschutz, Entsiegelung, Begrünung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2886, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 Aktenzeichen: 61-00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.10.2022, OA 255 entstanden aus Vorlage: OF 537/5 vom 16.08.2022 Betreff: Planung zum Parkhaus/Multifunktionsarena Areal P9 ergänzen: Konzept für Park-and-ride am Stadion vorantreiben Vorgang: M 119/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der für 750.000 Euro im Magistrat beschlossenen vertieften Prüfung des Parkplatzes P9 am Stadion als Standort für eine geplante Multifunktionshalle den zu prüfenden Sachverhalt wie folgt zu erweitern: Es sollte zusätzlich geprüft werden, ob und wie das für eine Multifunktionsarena vorgesehene Parkhaus wochentags tagsüber für den Pendlerverkehr als Park-and-ride-Parkhaus genutzt werden kann, erweitert um ein entsprechendes ÖPNV- Angebot. Begründung: Der mögliche Bau der Multifunktionshalle wertet den Standort weiter auf und erhöht die Anzahl der möglichen Veranstaltungen am Stadion erheblich. Ggf. wird daher auch ein erweitertes ÖPNV-Angebot erforderlich werden. Daneben werden tagsüber unter der Woche dringend Stellplätze für Park-and-ride benötigt. Die Verkehrswende gelingt, wenn der Pendlerverkehr in die Stadt reduziert wird. Um Synergieeffekte bei Planung und Finanzen zu nutzen, sollte daher im Rahmen der umfangreichen Planungen für die Multifunktionshalle auch die Nutzung der vorgesehenen Parkplätze für Park-and-ride geprüft werden. Dabei sind neben der S-Bahn-Anbindung auch eine höhere Taktung der Straßenbahnen zum Stadion sowie das Einrichten von Schnellbuslinien in die Überlegungen einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 119 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 255 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 255 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage OA 255 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2550, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 52 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 253 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 30.09.2022 Betreff: Griesheim: Staustufe für alle zugänglich machen Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 343 Vorgang: OM 1093/21 OBR 6; ST 2102/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, weshalb einerseits die Treppe an der Staustufe gesperrt ist und dann wieder nicht sowie weshalb dieser Aufgang gesperrt ist (oder nicht), wenn die offene Treppe defekter ist als die gesperrte Treppe. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen bzw. sorgen zu lassen, dass die Treppen auf der Griesheimer Seite in einem ordentlichen und verkehrssicheren Zustand sind bzw. die Sperrung zu entfernen, wenn die Treppen nicht defekt sind. Unter Bezugnahme auf das AGG und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird der Magistrat aufgefordert, das Wasser- und Schifffahrtsamt diesbezüglich an seine Pflichten zu erinnern und Abstand von der weiteren Diskriminierung der Menschen mit Behinderungen oder sonstigen Einschränkungen zu nehmen. Hierzu muss 1. sichergestellt sein, dass die Aufgänge und Wege in ordnungsgemäßem Zustand sind und bleiben, sowie 2. eine Planung zur Nutzung der Staustufe als wichtiger Verbindungsweg für alle Menschen mittels Aufzug oder sonstiger Hilfsmöglichkeit erstellt wird und eine zeitnahe Umsetzung erfolgt, denn die Staustufe ist eine wichtige Verbindung für zu Fuß Gehende zwischen den Stadtteilen und muss ohne Einschränkungen erhalten bleiben. Begründung: Die Staustufe ist eine äußerst wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen Goldstein, Schwanheim und Griesheim für alltägliche Geschäfte, Arztbesuche oder um zur S-Bahn-Station in Griesheim zu kommen. Sie ist aber auch wichtiges Kulturgut und wird von sehr vielen Menschen regelmäßig besucht. Aber es können nur die Besucher den Weg nutzen, die die Kraft haben, ein Fahrrad zu tragen oder Hilfe beim Hoch- und Heruntertragen eines Kinderwagens haben. Schwer Gehbehinderte oder Menschen in Rollstühlen können die Staustufe nicht nutzen. Sie müssen große Umwege in Kauf nehmen. Wegen der Sperrung oder Nichtsperrung wunderten sich in den letzten Wochen Nutzer der Staustufe darüber, was es damit auf sich hat. Auch wurde geäußert, dass der offene Teil der Treppe kaputter sei als der geschlossene Aufgang, ganz abgesehen davon, dass der offene Aufgang ein Unwohlfaktor für Frauen ist, da er als zu dunkel empfunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 343 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2102 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 63 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 253 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 343 = Kenntnis, OA 253 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 253 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2548, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2022, OA 237 entstanden aus Vorlage: OF 242/12 vom 17.05.2022 Betreff: Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Vorgang: OM 1735/22 OBR 12; B 97/22; ST 1565/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.01.2023 Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die ursprünglich für den Dezember 2021 vorgesehene Veränderung der Linienführungen der Buslinien 28 und 29 wurde zeitlich auf frühestens Dezember 2023 geschoben. Aufgrund der Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1565, wurde die Einrichtung einer dauerhaften Endhaltestelle oder Wendeschleife abgelehnt. Mit der Anregung vom 18.02.2022, OM 1735, wurde jedoch nur eine Verlängerung bis zum Frankfurter Berg beantragt. Daher ist es jetzt erst recht notwendig, über die Buslinien 29 oder 24 eine Verbindung von Kalbach zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" einzurichten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ eine weitere Haltestelle zwischen Hilgenfeld und "Eschersheim Bahnhof" am Frankfurter Berg unter Bezugnahme auf den Bericht B 97 einzurichten. Begründung: Da im Zuge des vierspurigen Gleisausbaus der S-Bahn Richtung Friedberg eine neue Bushaltestelle errichtet wurde, die von beiden Richtungen gut erreichbar ist, kann dort mit einem kleinen Schwenk vom Hilgenfeld zum Eschersheimer Bahnhof ohne große zeitliche Verzögerungen ein attraktiver Anschluss auch für Kalbach an den ÖPNV Richtung Hauptbahnhof und u. a. Friedberg erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1565 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 221 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 237 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage OA 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 237 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um 48 Monate) Beschlussausfertigung(en): § 2303, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 § 2927, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 233 entstanden aus Vorlage: OF 569/1 vom 16.08.2022 Betreff: Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat schon zu Beginn von Planungen zur grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen an der Planung zu beteiligen. Dies kann durch einen Vortrag des Magistrats oder eine öffentliche Anhörung geschehen. Begründung: In den letzten Monaten hat der Ortsbeirat mehrfach erst aus der Presse erfahren, dass Straßen und Plätze grundhaft erneuert wurden. In der Regel wurden insbesondere Straßen in althergebrachter Weise saniert oder modernisiert. Ein unsägliches Beispiel ist die Kaiserstraße, die nach Asphaltierungsarbeiten in exakt der gleichen Weise wieder dem Verkehr übergeben wurde. Dringend notwendige Aspekte wie Begrünung, Radverkehrsanlagen, bessere Bedingungen für zu Fuß Gehende, Entsiegelung oder Versickerungsfähigkeit für Regen werden regelmäßig kaum bis gar nicht berücksichtigt. Änderungen an den Planungen sind zum Zeitpunkt von Pressemeldungen nicht mehr möglich. Damit werden große Chancen zur Verbesserung des Stadtklimas und der Verkehrssicherheit vertan. Offenbar benötigen Teile der Verwaltung die Beteiligung des Ortsbeirates und neuen Schwung in Richtung einer klimaresilienten Schwammstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 14 Antrag vom 28.02.2023, OF 782/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3769 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2302, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.05.2022, OA 201 entstanden aus Vorlage: OF 338/10 vom 16.05.2022 Betreff: Elektromobilität im Ortsbezirk 10 verbessern Vorgang: OM 61/21 OBR 10; ST 330/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 330, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die Elektromobilität auch im Frankfurter Nordosten deutlich besser und schneller als bisher abgestimmt genehmigt und realisiert werden kann. Von besonderem Interesse ist dabei die Ladeinfrastruktur. Begründung: Die Förderung der Elektromobilität ist ein wichtiges Ziel auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10. Diese gilt es deutlich voranzubringen, nachdem es in den vergangenen Jahren leider an Erfolgen, der Schnelligkeit bei der Genehmigung und dem koordinierten Vorgehen bei der Festlegung der städtischen Zuständigkeiten mangelte. Entsprechende Hinweise auf strukturelle Mängel und unkoordiniertes Handeln können der genannten Stellungnahme entnommen werden, obwohl seit Jahren Verbesserungen erreicht werden sollten. Monatelange ämterübergreifende Genehmigungsverfahren müssen endlich vereinfacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 61 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 330 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2517 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.06.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 201 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 201 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1930, 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.07.2022 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.05.2022, OA 200 entstanden aus Vorlage: OF 330/10 vom 16.05.2022 Betreff: Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 3462/99; M 28/07; OA 247/18 OBR 10; M 45/22 In der Anregung vom 17.04.2018, OA 247, hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim über eine weitere Alternative bzw. Querungsmöglichkeit verfügt. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) lehnt diese Lösung laut der Magistratsvorlage vom 05.02.2007, M 28, ab. Diese Feststellung führt der Magistrat seitdem pauschal in seinen Stellungnahmen an, welche offensichtlich nachträgliche objektive Prüfungen verhindert. Der Hinweis auf "mögliche Enteignungsverfahren sowie den erheblichen Eingriff in Schutzgüter nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Ausbau des Fahrweges innerhalb der Ortsdurchfahrt Berkersheims (Am Traubengarten)" führt zu der Beurteilung, dass die von der Stadt damals selbst präferierte Ersatzlösung EÜ "Im Wiesengarten" (Stadtverordnetenbeschluss § 3462 vom 28.01.1999) "nicht planfeststellungswürdig" sei. Auch die aktuellen Baumaßnahmen des viergleisigen Ausbaus schaffen neue Fakten! Es sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie neue, offensichtlich im Grüngürtel liegende Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. Dieser scheint als nördliches Verbindungsstück zwischen Berkersheimer Bahnstraße und Im Wiesengarten geeignet zu sein. Zusätzliche Grüngürteleingriffe und weitere Enteignungen wären wohl nicht erforderlich. Fest steht, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim und zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller etc.) vorgesehen sind. Diese führen laut der Magistratsvorlage vom 25.03.2022, M 45, zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (i. H. v. rd. 8,5 Mio. Euro). Im Rahmen des Ortstermins am 13.04.2000 wurde die Variante der Umfahrung durch den Ort vom Ortslandwirt Herrn Illig unter Verweis auf die "engen Gassen" und Kreuzung der Kindergarten- und Schulwege als unrealistisch verworfen. Die Berkersheimer Grundschule hat einen neuen Standort. Bei Gesprächen mit Herrn Illig in 2015 und 2016 äußerte dieser, dass "ein kurzzeitiges, wöchentlich gültiges absolutes Halteverbot, zwei bis dreimal jährlich, in einem gering begrenzten Bereich Am Herrenhof und Im Wiesengarten die Problemlage der engen Gassen lösen könnte". Gegebenenfalls müsste die Straßenführung südlich, direkt an der EÜ "Im Wiesengarten", geringfügig angepasst werden. Für die monströse Straßenüberführung "Omega rechts - Richtung Osten" ist zur Baurechtschaffung noch ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchzuführen. In der Berkersheimer Bürgerschaft herrscht eine vielseitige, massive Ablehnung zu diesem Vorschlag, welche sich sicherlich entsprechend auf Verfahrensablauf und -dauer auswirken wird. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung der Bahnstrecke nachhaltig neu zu prüfen und zu berichten: Zum Vergleich steht an, eine Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten" mit der neu zu schaffenden Straßenüberführung große Brücke "Omega rechts - Richtung Osten". Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Wie stark ist der jeweilige Eingriff in das Landschaftsbild und den Grüngürtel? b) Welche städtischen Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? c) Wie stark sind die jeweiligen Behinderungen von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen bei der Aufgabenerfüllung? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erschwert? e) Sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Verkehrslenkung auch nahe der Harheimer Nidda-Brücke möglich? f) Trifft es zu, dass diese Maßnahmen bei Mindernutzung nur durch ÖPNV weniger ausfallgefährdet sind (nicht mehr für Rettungsdienste und Anlieger erforderlich)? g) In welcher Höhe werden welche Anlieger an Erschließungskosten jeweils beteiligt? h) Bis zu welcher Busgröße können ÖPNV-Fahrzeuge ggfs. die neue EÜ "Im Wiesengarten" passieren (falls eine Linienverlängerung bis Preungesheim erfolgt)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2007, M 28 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2788 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 200 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 200 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1929, 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.07.2022 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2022, OA 182 entstanden aus Vorlage: OF 433/6 vom 02.04.2022 Betreff: Betrieb der Toiletten im Höchster Bahnhof endlich dauerhaft sichern! Vorgang: F 678/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.09.2022 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG (DB) als Eigentümerin dafür Sorge zu tragen, dass der Betrieb der Toiletten im Höchster Bahnhof endlich dauerhaft sichergestellt und eine erneute Schließung zum 31. Mai unbedingt vermieden wird. In diesem Zusammenhang ist der Magistrat gefordert, gemeinsam mit der DB 1. ein Konzept für die dauerhafte Finanzierung der Toiletten zu erstellen, 2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Vandalismuss chäden vorzubeugen. Begründung: Der Höchster Bahnhof ist der zweitgrößte Bahnhof Frankfurts und ist damit nicht nur der wichtigste Knotenpunkt des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Frankfurter Westen, sondern zählt auch zu den am stärksten frequentierten Bahnhöfen in Hessen. Doch leider stehen die Menschen, die hier ein dringendes Bedürfnis verspüren, immer wieder vor verschlossenen Türen. Zum Jahreswechsel wurden die Toiletten geschlossen, da die Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH (SFG), unter deren Dach die ffmtipptopp arbeitete, die die Toiletten bisher im Auftrag der Stadt Frankfurt betrieben hat, in Insolvenz gegangen ist. Nun wurden die Toiletten zwar Anfang März wieder geöffnet - jedoch ist die Öffnung zunächst nur bis zum 31. Mai geplant. Bis dahin soll wieder die Stabsstelle Sauberes Frankfurt wie in den vergangenen zehn Jahren die Kosten tragen - wer die Finanzierung danach übernimmt, ist noch ungewiss. Zudem führt die Stadt Frankfurt mittlerweile Vandalismusschäden als Grund für wiederkehrende Schließungen auf und droht in diesem Zusammenhang bereits mit einer erneuten Schließung noch vor dem 31. Mai. Was die Stadt allerdings dagegen unternimmt, bleibt in diesem Zusammenhang unklar. Die Lösung bei Vandalismus kann doch aber nicht die Schließung sein. Hier sind vielmehr die Stadt Frankfurt und die DB gefordert, mit geeigneten Maßnahmen gegen den Vandalismus vorzugehen. In der Antwort auf eine Frage in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung (Frage F 678) verweist Stadträtin Weber als zuständige Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen nun lediglich auf die DB als Eigentümerin und kündigt Gespräche an. Vor dem Hintergrund, dass man es in den vergangenen zehn Jahren nicht geschafft hat, hier eine dauerhafte Lösung zu finden, stimmt diese Antwort nicht gerade zuversichtlich. Die DB als Eigentümerin scheint sich hier bisher jedenfalls nicht in der Pflicht gesehen zu haben, ihren Fahrgästen Toiletten anzubieten, und die Stadt Frankfurt schien sich hier weder durchsetzen zu können noch einen Betrieb der Toiletten selbst dauerhaft sicherstellen zu können. Wie wichtig öffentliche Toiletten am Höchster Bahnhof sind, belegen die zahlreichen Beschwerden, die mit der letzten Schließung einhergehen. Die Schließung der Toiletten hatte zudem zur Folge, dass vermehrt in der Umgebung des Bahnhofs uriniert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 24.03.2022, F 678 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 156 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 182 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 355 überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 182 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 355 überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 182 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 1877, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2353, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 Aktenzeichen: 91 22
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2022, OA 160 entstanden aus Vorlage: OF 259/11 vom 14.03.2022 Betreff: Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. im Luftreinhalteplan unverzüglich Maßnahmen vorzunehmen, die alle Frankfurter Bürger einheitlich und gemeinsam vor schlechter Luft schützen; 2. die Umweltzone auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet auszuweiten oder komplett aufzuheben; 3. zu prüfen, wie die Luftreinheit im Frankfurter Osten zukünftig gewährleistet werden kann bei a) den bestehenden und zukünftigen Kraftwerksanlagen, b) der hohen Anzahl der Dieselgeneratoren der Rechenzentren, c) bei zusätzlichen 135.000 Fahrzeugen im Riederwaldtunnel und auf der A 661, d) der zunehmenden Zahl der privaten Holzfeuerungsstellen; 4. dass Prüfungen der Luftqualität grundsätzlich an den Orten stattfinden müssen, an denen Menschen leben; 5. das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) aufzufordern, bei Fortschreibung des Luftreinhalteplans explizit den Frankfurter Osten mit seinen Problemen zu berücksichtigen. Begründung: Der Feststellung, dass Umweltzonen ein veraltetes "luftreinhalteplanerisches Instrument" seien, kann zum Teil gefolgt werden. Leider gibt es in absehbarer Zukunft kein neues "luftreinhalteplanerisches Instrument". Beim Umweltbundesamt in Berlin wird darüber nachgedacht, wie bei Umweltzonen weitere Bereiche wie zum Beispiel Baumaschinen etc. mit aufgenommen werden können und wie man Anpassungen durchführen kann. In Frankfurt wurde bereits in der Vergangenheit der Fehler gemacht, dass man nicht alle Bürger geschützt und deren Ansprüche auf eine einigermaßen saubere Luft nicht vertreten hat. Bei der Betrachtung der "luftreinhalteplanerischen Maßnahmen" fällt sofort auf, dass die im Frankfurter Osten lebenden Menschen anscheinend nicht geschützt werden sollten, sondern die Zielrichtung der Entscheidungen nur die Vermeidung irgendwelcher Restriktionen war. Obwohl dieses Recht für alle Menschen in Europa gilt und aus einer Direktive der EU entstanden ist, die in deutsches Recht umgewandelt wurde, sind anscheinend diese Minimalvoraussetzungen an Luftqualität manchen Beteiligten viel zu weitgehend. Luftmessstation Frankfurt-Ost Die Luftmessstation Frankfurt-Ost wurde absichtlich an den Ort gestellt, an dem sie heute steht, nur um damit die mit Abstand beste Luft im Frankfurter Osten zu messen. So vermeidet man Grenzwertüberschreitungen und verfälscht in den Wohnvierteln die echten Werte zum Positiven. Die Station steht fast 25 Meter über dem übrigen Geländeprofil auf dem Scheitelpunkt einer Brücke. Das dort umliegende Gelände ist nicht bebaut und wird südlich von freier, großzügiger Bürobebauung und nördlich von dem circa 200 Meter freien niedriger gelegenen Verschiebebereichs der Bahn, Gleisanlagen und eines dahinter liegenden Waldgebietes begrenzt. Die Sonde zur Erfassung der Luftdaten wird immer gut mit frischer Luft versorgt. In der Vergangenheit wurde immer wieder gefordert, echte Daten zu erheben. Es sollte dort gemessen werden, wo Menschen (alt, jung, Kinder) im Stadtteil leben. Dies wurde abgelehnt, was nicht nachvollziehbar ist. Nur die Stickoxidwerte wurden nach jahrelangem "Bitten" dann doch wenigstens mal mit einer sehr einfachen Methode erhoben. Das Messverfahren mit Joghurtbecher ähnlichen Sonden ist sehr günstig und kann dafür allerdings nur Jahreswerte abbilden. Die Ergebnisse wiesen auf einen Schlag eklatante Grenzwertüberschreitungen auf und das nur mit den geglätteten Werten im Jahresmittel. Die Tageswerte und Stundenwerte wurden nie erfasst. Es kann aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass diese Werte noch extremer ausgefallen wären. Städtische Autobahn und Riederwaldtunnel Der Riederwaldtunnel und seine offenen Teile der Autobahn im östlichen Frankfurter Stadtgebiet werden jetzt ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 135.000 Fahrzeugen am Tag im Frankfurter Osten generieren. Dies wird enorme zusätzliche Luftbelastungen auslösen. Seit 2010 gelten verpflichtende Zielwerte für Feinstaub PM2,5 und seit 2015 strikte, verbindliche Grenzwerte. Warum wurde bereits im Jahr 2009 übereilt ein Spatenstich für den Riederwaldtunnel durchgeführt? Dadurch wurde der Baubeginn des Riederwaldtunnel offiziell und juristisch verbindlich auf 2009 festgesetzt. Dadurch waren nur die alten Umweltrichtlinien für das Projekt anzusetzen. Der mit diesem neuen Verkehr entstehende Feinstaub und die heutigen Grenzwerte spielen für den Riederwaldtunnel heute keine Rolle mehr. Das Verkehrsmengengutachten zum Riederwaldtunnel bestätigte zur Hauptverkehrszeit stehenden bis stockenden Verkehr am neuen Autobahndreieck. Wer ist der Verlierer bei der ganzen Angelegenheit? Die Menschen, welche als Bürger im Frankfurter Ostens leben. Diese Bürger bekommen jetzt eine neue, z. T. achtspurige Autobahn vor ihren Fenstern im Riederwald. Besonders der Reifenabrieb auf innerstädtischen Autobahnen ist eine der größten Quellen für Feinstaub, so der Hessische Luftreinhalteplan. Rechenzentren mit Dieselgeneratoren Seit einiger Zeit verwandelt sich der Frankfurter Osten zu einem "großen Rechenzentrum". Der dort verbrauchte Energiebedarf durch diese an jeder Ecke "wachsenden" Rechenzentren ist enorm. Man könnte mit dieser Energie die gesamte Stadt Frankfurt mit Wärme für ein komplettes Jahr versorgen. Fällt der Strom für die Rechenzentren aus, können riesige Reihen von monströsen Schiffsdieselanlagen diese Versorgung sofort übernehmen. Ein Rechenzentrum hat bis zu 16 Dieselgeneratoren, die sonst in Kreuzfahrtschiffen verbaut werden. Man hatte sogar bereits darüber nachgedacht, diese Dieselanlagen zusätzlich als variable Stromversorgungen bei erhöhtem Bedarf im Stromnetz der NRM-Netzdienste zu verwenden. Jeder Dieselgenerator wird mindestens einmal im Jahr für einen kompletten Tag in Betrieb gehalten. Diese Dieselgeneratoren besitzen keine Filter wie z.B. Diesel-Pkw. Feinstaub durch private Holzfeuerungsanlagen Was liegt ferner, als die Energiekosten zu senken und eine Holzfeuerungsanlage (Kamin) in sein Haus zu bauen oder diese zu verwenden, damit die Kosten für fossile Brennstoffe ausgeglichen werden können. Enorme Mengen von Feinstaub und anderen Schadstoffen entstehen dadurch. Diesem Problem wird überhaupt nicht Rechnung getragen. Bau von Kraftwerksanlagen im Frankfurter Osten Es gibt bereits mehrere Großkraftwerksanlagen im Frankfurter Osten, die mit fossilen Brennstoffen funktionieren, weitere Anlagen sind angedacht. Ein gutes Beispiel ist die Braunkohlestaubkraftwerksanlage mit den schlechten Filtern auf dem Gelände der Allessa-Chemie. 2 kg Quecksilber im Jahr kommen aus dem Schornstein und fallen wieder zurück auf die Köpfe der Frankfurter Bürger. Die Dezernentin der Partei "DIE GRÜNEN" hat damals gegen den Bau der Braunkohlestaubkraftwerksanlage geklagt, konnte sich aber beim Regierungspräsidium nicht durchsetzen. Alle diese vielen Großkraftwerksanlagen tragen nun ihren Anteil zur schlechteren Luft im Frankfurter Osten bei. Die Bürger verstehen nicht, warum nur das Westend und die Innenstadtbereiche und sogar ganz Offenbach geschützt werden. Im Frankfurter Osten, wo Maßnahmen offensichtlich notwendig und eindeutig eingeleitet werden sollten, passiert überhaupt nichts. Die Bürger fragen sich, ob man sie als Bürger zweiter Klasse sieht. Der Bereich Frankfurt-Ost, zwischen den schützenswerten Umweltzonen Frankfurt und Offenbach, bleibt dreckig. Die Messstation Frankfurt-Ost ist strategisch gut platziert, um unechte Messergebnisse zu liefern, weitere Messungen an anderen Orten werden grundsätzlich nicht durchgeführt. Was soll man dazu sagen? Eine Umweltzone bringt der Verwaltung jetzt bereits Möglichkeiten, Maßnahmen zu ergreifen, die ohne Umweltzone nicht so einfach umsetzbar wären. Es wird zukünftig bei Umweltzonen noch Änderungen geben, die sich bemerkbar machen dürften. Vom Umweltbundesamt wird hervorgehoben, dass größere Umweltzonen überproportional zur Reduzierung der Schadstoffe beitragen als kleinere Umweltzonen. Eine Messstation mit einem Messwert, der bei einem Jahresmittelwert von 34 Mikrogramm pro Quadratmeter, Frankfurt-Ost, nur knapp unter dem Grenzwert liegt und an einem "falschen" Ort platziert wurde, wird als Basis für Entscheidungen im Luftreinhalteplan verwendet. Die tatsächlichen Bedingungen werden dadurch in keiner Weise real dargestellt. Die Grenzwertüberschreitungen in den Wohnbezirken werden dadurch in den Luftreinhalteplänen "reingewaschen". Das Verfahren ist eine "Farce". Es entsteht bei den Bürgern der Eindruck, andere, starke wirtschaftliche Interessen könnten Auslöser für diese Ungenauigkeiten sein. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Umweltzonen sind Bereiche, in denen Maßnahmen ergriffen werden, um Belastungen für Menschen, hauptsächlich bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2,5) und Stickoxiden (NO2), zu senken. Diese Belastungen entstehen nur ungefähr zu einem Drittel durch Pkw- und Lkw-Verkehr. Die anderen Belastungen finden durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanlagen, Binnenschiffe und Holzfeuerungen statt. All diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend oder der Innenstadt. Ist im Frankfurter Osten alles in Ordnung und gibt es nur Probleme im Innenstadtbereich mit der Luftreinhaltung? Möchte man das Thema wirklich aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht aufgreifen? Das Problem "Luftverunreinigungen" verschwindet nicht, sondern es wird sich nur noch verschärfen. Beitragen werden dazu maßgeblich die Großbaustelle Riederwaldtunnel, bei Fertigstellung der Autobahn folgt danach der Autobahnverkehr selbst, und es gibt noch die vielen ungefilterten Dieselgeneratoren und die Großkraftwerksanlagen. Es ist besser, jetzt die wichtigen Angelegenheiten "auf die richtige Bahn zu bringen", als später zu versuchen, mit nur noch sehr begrenzten Möglichkeiten, die Fehler von heute zu berichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1707, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 79 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 81/10 Betreff: S 6-Ausbau in Berkersheim: Brückenbau beschleunigen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und umfassende Berichterstattung gebeten, wie das Planfeststellungsverfahren für die gemäß Stadtverordnetenbeschluss vorgesehene Brückenlösung in Berkersheim so optimiert werden kann, dass die damit bezweckte Ersatzlösung für den schienengleichen Bahnübergang möglichst schnell realisiert werden kann, um die wichtige Erreichbarkeit des Niddatals sicherzustellen. Begründung: Die Planungen ziehen sich leider seit geraumer Zeit hin. Die Brückenlösung wird unter anderem für Fahrradfahrende, Anlieger und die Landwirtschaft dringend benötigt. Sie ist zudem zur Entlastung der Naherholungssuchenden und Personen mit Pferden im Bereich des leider völlig unzureichenden, da künftig stark überlastenden "EÜ Wiesengarten" ehestens erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 622 2021 Die Vorlage OF 81/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 87/10 Betreff: Bonames bitte nicht von der U-Bahn abhängen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle schließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. warum Bonames über einen längeren Zeitraum vom U-Bahnbetrieb abgehängt wurde, obwohl nur Bauarbeiten zwischen Nieder-Eschbach und Gonzenheim zu berücksichtigen waren, 2. ob und wenn ja wie künftige Streckensperrungen zu 1. künftig vermieden werden können. Begründung: Die Streckensperrung zulasten der Linien U2 und U9 im Bereich Bonames erscheint nicht nachvollziehbar, da nicht notwendig. Zudem war leider auch zeitgleich der S-Bahnverkehr zwischen Frankfurt und Bad Vilbel eingeschränkt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 87/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und FDP gegen CDU, LINKE., AfD und fraktionslos (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 120/1 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahn-Haltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendler*innen, Fußgehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden PKW und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht B288 vom 09.08.2021 wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahn-Haltestellencaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und Fußgehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzer*innen müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der PKW und LKW und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. PKW-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z.B. in der Gartenstraße / Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 120/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 675 2021 Die Vorlage OF 120/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2021, OF 111/10 Betreff: Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 10 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung, als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf PKW-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden. Ziel muss sein, dass damit künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter unterbunden werden kann. Begründung: Es soll in Frankfurt derzeit über 7000 E -Scooter geben, die gewerblich zur Nutzung angeboten werden. Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 10 sind für viele Verkehrsteilnehmer*innen gefährlich, hinderlich und lästig. Nicht nur für Sehbehinderte, auch für Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit Kinderwagen oder Einkaufstrolleys bedeuten sie auf den Gehwegen ein echtes Hindernis und Gefahrenpotential. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 634 2021 Die Vorlage OF 111/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "um künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter zu unterbinden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2021, OF 63/4 Betreff: Weiterhin keinen Sirenenalarm in Frankfurt und im Ortsbezirk 4? Oder gibt es doch noch einen schnellen Lernprozess nach der Ahrtal-Katastrophe? Die FRANKFURTER im Römer stellten am 17.09.2020 die Anfrage A 764 mit dem Titel: "Nächtlicher Alarm in Frankfurt - und die Stadt schläft weiter?". Die Anfrage bezog sich auf den am 10.9.2020 bundesweit durchgeführten "Nationalen Warntag", der für Gefahrenlagen wie Überschwemmungen, Chemieunfälle oder auch Terroranschläge sensibilisieren sollte. Doch die Sirenen konnten vielerorts nicht wahrgenommen werden, wie auch in Frankfurt und im Ortsbezirk 4. Die angekündigten Gefahrenmeldungen der verschiedenen Warn-Apps misslangen ebenfalls. Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sollte es nach der Pleite "zukünftig einen Mix verschiedener Warnwege und Warn-Endgeräte geben". Bis zum nächsten großen Probealarm 2021 - ab dann jährlich am zweiten Donnerstag im September - müssten die Defizite bereinigt werden. Großstädte wie Berlin, München oder Leipzig haben gar keine Sirenen mehr, andere, wie Frankfurt, nicht mehr flächendeckend. Von einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit mobilen Warn-Meldern wie Warn-Apps ist nicht auszugehen. Im Alarmfall würde es also recht ruhig bleiben in Frankfurt, der Alarm-Weckruf durch Sirenen würde nur unzureichend ankommen und damit die weitere Informationsverteilung an die Bevölkerung verschleppen. Seit 2017 gibt es das Konzept für ein Warnnetz, das in die empfohlene Richtung geht und das die Frankfurter Feuerwehr gern für die Stadt umgesetzt sähe: Kopplung aller verfügbaren Warnsysteme, basierend auf einem Sirenennetz, dazu klassische Massenmedien, Onlinemedien, soziale Netzwerke, Warn-Apps, stationäre und mobile Informationsverteilung. Im Bericht B 415/17 legt der Magistrat die Kosten dafür und das Konzept zur "Warnung/Information der Bevölkerung in Gefahrenlagen (Notfallkommunikation)" für Frankfurt vor. Abschließend stellt er darin in Aussicht: "Im Moment kann nur die Branddirektion eine Kommunikationslage im Kontext dieses Berichtes führen. Der Magistrat wird in Kürze ein Schutzziel Notfallkommunikation erarbeiten, das ein zeitliches und quantitatives Qualitätsniveau definiert, und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Aus diesem Schutzziel heraus können dann die weiteren organisatorischen Maßnahmen und Bedarfe abgeleitet werden." Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Ob der Magistrat das 2017er Konzept in Anbetracht der Ahrtal-Katastrophe noch für aktuell hält; z. B. bzgl. der technischen Ausführung der Sirenenfunktion? 2. Wurde bereits wie angekündigt eine Fachfirma mit der Feinplanung beauftragt? 3. Das Schutzziel Notfallkommunikation wurde laut Magistratsbericht B 684 vom 18.12.2020 von der Branddirektion erarbeitet und ist Bestandteil des derzeit seinerzeit noch im Entwurfsstadium befindlichen Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP). Ist der Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP) inzwischen abgeschlossen? 4. Die Einbindung aller Fachabteilungen der Branddirektion in die Planung, Koordination und Durchführung der gesamtstädtischen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise band seinerzeit, laut Magistratsbericht, beträchtliche Personalressourcen. Für die Finalisierung der Fortschreibung des BEP und damit auch der Vorlage des Schutzziels Notfallkommunikation waren daher keine ausreichenden Ressourcen verfügbar. Insofern konnte über den Vorlagezeitpunkt auch keine konkrete Aussage getroffen werden. Hat sich dies zwischenzeitlich geändert? 5. Das Land Hessen hatte im September 2020 eine dritte satellitengestützte Sende- und Empfangsstation für das Modulare Warnsystem des Bundes beschafft und diese der Zentralen Leitstelle der Feuerwehr Frankfurt zur Verfügung gestellt. Wurde zwischenzeitlich das System technisch an die Leitstelle angebunden und ein entsprechender Einsatzplan erstellt? 6. Am Warntag 2020 wurden laut Magistratsbericht neun Sirenen des Industrieparks Höchst und von Allessa Chemie in Fechenheim vier Sirenen ausgelöst. Die alle ohne Mangel funktionierten. Von den stillgelegten Sirenen des Industriepark Griesheim sollten zukünftig zwei Sirenen in das Warnsystem des Industrieparks Höchst übernommen und weiterbetrieben werden. Außer den Sirenen rund um die genannten Industriebetriebe waren nach Kenntnis des Magistrats keine weiteren Sirenen installiert. Ist dies immer noch der aktuelle Stand oder gibt es nach der Ahrtal-Katastrophe neue Überlegungen? 7. Laut Magistratsbericht wurde in dem Machbarkeitsanalyse das Stadtgebiet flächen-deckend betrachtet: "Aufbau und Unterhaltung der Sirenen rund um die Industriestandorte fallen in deren Verpflichtung als Störfallbetrieb und sind deren Eigentum. Verfällt die Verpflichtung gemäß Störfallverordnung Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorzuhalten und zu betreiben, könnten auch diese Sirenen abgeschaltet oder abgebaut werden. In Hinblick auf ein einheitliches technisches System wäre auch eine Übernahme der Sirenen nicht sinnvoll. Ferner gäbe es eine weitere Schnittstelle und Fehlerquelle im Auslösesystem". Ist der Magistrat immer noch für den Abbau der Sirenen? 8. Der "2. Bundesweite Warntag" ist am 9. September 2021. Mit was können die Bewohner und Bewohnerinnen Frankfurts und des Ortsbezirks 4 (Bornheim / Ostend) rechnen bzw. was können sie hören? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2021 Die Vorlage OF 63/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 544 entstanden aus Vorlage: OF 38/8 vom 24.06.2021 Betreff: E-Ladestationen um und im Nordwestzentrum Der Magistrat wird aufgefordert, die während des Neubaus der Fußgängerbrücke Heddernheimer Steg zum Nordwestzentrum entfallenen E-Ladestationen wiederherzustellen und zu erweitern. Zwei Lademöglichkeiten werden in absehbarer Zeit nicht ausreichen. An den Ladestationen für Elektroautos sollen auch Ladestationen für E-Bikes eingerichtet werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob in Zusammenarbeit mit den Betreibern des Nordwestzentrums, der PBG und der Mainova oder eines anderen Partners auch Lademöglichkeiten (E-Autos und E-Bikes) im Parkbereich des Nordwestzentrums eingerichtet werden können und ob die Ladestationen durch eine noch einzurichtende Fotovoltaika nlage auf den Dächern des Nordwestzentrums zusätzlich mit Strom versorgt werden können. Begründung: Im Ortsbezirk 8 sind Ladesäulen Mangelware. Durch den durch die Bauarbeiten bedingen Ausfall der oben genannten Ladestationen sind öffentliche Lademöglichkeiten im Ortsbezirk entfallen. Gleichzeitig wird Elektromobilität gefördert, Elektromobile werden erschwinglich, daher sind im Ortsbezirk 8 immer häufiger Elektromobile zu sehen. Auch durch die überregionale Bedeutung des Einkaufszentrums bietet sich dieses als Standort für zahlreiche Ladesäulen an, schon allein durch die Möglichkeit, sein Elektrofahrzeug während des Einkaufs zu laden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1947 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 31
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.07.2021, OA 44 entstanden aus Vorlage: OF 62/10 vom 21.06.2021 Betreff: Ausbau der S 6-Strecke im Bereich Berkersheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie beim Ausbau der S 6-Strecke im Bereich Berkersheim das Folgende berücksichtigt werden kann: 1. Herbeiführung der vorgesehenen endgültigen und möglichst mit Ampeln zu regelnden Brückenlösung auch für Radfahrende, Busse und die Landwirtschaft; 2. Installation eines weiteren Aufzugs für die am BÜ an der Station "Berkersheim" vorgesehene Behelfslösung über die Gleise und zum Bahnsteig (statt wie vorgesehen nur ein Aufzug); so soll den drohenden Engpässen und Ausfällen wegen der anstehenden endgültigen Schließung des BÜ 99 Berkersheim begegnet werden; 3. Ampelregelung für die schwierige Durchfahrts- und Durchgangsmöglichkeit am EÜ Wiesengarten (aufgrund der doppelten Länge wegen des 3. und 4. Gleises und aufgrund der starken Belastung); dies gilt umso mehr, als Lösung zu 1. aussteht und den bis dahin entsprechend hohen und unterschiedlichen Bedarfen gerecht werden muss; 4. umgehende Abwicklung der Bauverkehre über die A 661 beziehungsweise B 3 neu (die teils sehr engen Straßen des Ortsbezirks 10 sind hierfür zu gefährlich). Begründung: Von der anstehenden endgültigen Schließung des schienengleichen Bahnübergangs in Berkersheim sind gerade an Wochenenden sehr viele Menschen aus Frankfurt und dem Umland betroffen. Mit entsprechenden Auswirkungen unter anderem auf Naherholungssuchende, Radfahrende, Reiterinnen und Reiter und die Landwirtschaft ist zu rechnen. Diese Bedarfe sind ebenso wie jene der Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV umgehend und angemessen zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 65 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 44 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 44 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 484, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1132, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 69 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.07.2021, OA 45 entstanden aus Vorlage: OF 66/10 vom 21.06.2021 Betreff: Gefährliche Straßen- und Wegbereiche in Bonames Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere mit dem ADFC, dem Kinderbeauftragten und dem Ortsbeirat 10 - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann und wie er die teils für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden sehr gefährlichen Straßen- und Wegbereiche in Bonames (vor allem auf den Grundnetzstraßen sowie den U-Bahn-Querungen wie am Oberen Kalbacher Weg) entschärfen wird. Begründung: Unfälle und gefährliche Situationen sind leider unverändert zu beklagen und in Erinnerung zu rufen. Der Ortsbeirat 10 hat wiederholt und auch in Abstimmung mit dem ADFC auf gefährliche Stellen im vom Durchgangsverkehr stark betroffenen Bonames hingewiesen. Rasche, gut abgestimmte und sinnvoll geplante Abhilfe ist jetzt erforderlich, gegebenenfalls auch mittels eines einzurichtenden runden Tischs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 422 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 45 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 485, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 533 entstanden aus Vorlage: OF 40/16 vom 14.06.2021 Betreff: E-Busse für Bergen-Enkheim Vorgang: B 605/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Einsatz von E-Bussen auf den Linien 40, 42, 551 und möglichst auch M43 möglich ist . Begründung: Im Bericht B 605 vom 13.11.2020 wurde mitgeteilt, dass die Stadt plant, bis Dezember 2021 weitere E- Busse einzusetzen. Der Stadtteil Bergen-Enkheim befindet sich an einer steilen Hanglage. Die besagten Linienbusse scheiden beim Anfahren und vor allem beim Bergauffahren eine Menge Schadstoffe und auch Lärm aus - auch wenn sie auf dem neuesten Stand der Technik sind. Dies ist vor allem in den vielen engen Straßen Bergen-Enkheims der Fall, an denen die Häuser sehr nah an der Straße gebaut sind. Daher wird der Magistrat gebeten, möglichst zeitnah mit der Umstellung auf Elektrobusse bei den Linien 40, 42, 551 und auch M 43 zu beginnen, spätestens aber diese Linien bei Abschluss eines neuen Busbündels (D Ost) im Jahr 2024 zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2089 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 707 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3542 Antrag vom 25.09.2023, OF 502/11 Auskunftsersuchen vom 09.10.2023, V 765 Aktenzeichen: 92 11
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 508 entstanden aus Vorlage: OF 65/10 vom 21.06.2021 Betreff: Unverändert zu laute U-Bahn-Kurve in Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie er gedenkt, die leider unverändert viel zu laute U-Bahn-Kurve in Bonames rasch leiser ausrichten zu lassen. Von besonderer Bedeutung sind dabei folgende Punkte: 1. die sinnvollste rasch umsetzbare und kostengünstige Art und Weise der Problemlösung: die bisher abgelehnte Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit in der Kurve; 2 . bei den anstehenden Neuplanungen oder einem etwaigen Austausch der Gleise: Nutzung neuester Erkenntnisse und Möglichkeiten für modernste leise Gleise; beispielsweise durch eine bessere Anbindung der Gleise an die Betonschwellen. Begründung: Ein menschenunfreundliches Zuwarten darf keine Option sein. Auch der Verweis auf den Bebauungsplan für das künftige Gymnasium Nord erscheint unter anderem aufgrund der nicht zur Disposition stehenden Trassenführung kaum sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2160 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 513 entstanden aus Vorlage: OF 57/10 vom 21.06.2021 Betreff: Zweiter Zebrastreifen Alkmenestraße zur Bezirksportanlage Der Magistrat wird gebeten, am südlichen Ende der Haltestelle "Alkmenestraß e", in Verlängerung dieses Gleisübergangs, einen zweiten Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Alle Nutzer, insbesondere die Kinder und Jugendlichen, die mit der Linie 18 zu der Bezirks-sportanlage Frankfurter Bogen fahren, um am Fußballtraining (Montag bis Freitag 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr) teilzunehmen, benutzen immer den hinteren Teil der Straßenbahn, um auszusteigen und überqueren dort die Straße. Beim Ausgang am vorderen Teil der Straßenbahn gibt es zwar einen Zebrastreifen, aber dieser ist zu umständlich und ist mit Umweg verbunden. Die Situation ist vergleichbar mit der Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße". Bei seiner Vorstellung der neuen U 5-Haltestellen wurde der damalige Verkehrsdezernent bereits frühzeitig vom Ortsbeirat 10 darauf hingewiesen, dass dort die Nutzer immer die kürzeren Wege in Anspruch nehmen, ohne auf die Gefahren zu achten, auch ohne Ampel. Das Verkehrsdezernat gab später die ablehnende Haltung auf. Eine zweite Ampel wurde zum Schutz der Nutzer nachinstalliert. Genauso verhält es sich an der Haltestelle "Alkmenestraße". . . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2041 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 548 entstanden aus Vorlage: OF 19/13 vom 21.06.2021 Betreff: Einrichtung einer "Call a Bike"-Station in Nieder-Erlenbach Vorgang: OM 1904/17 OBR 13; ST 939/18 Der Magistrat wird gebeten, aufgrund geänderter Rahmenbedingungen im ÖPNV durch die Corona-Situation die Einrichtung einer "Call a Bike"-Station in Nieder- Erlenbach durch den Betreiber DB Connect GmbH erneut zu fordern (siehe hierzu Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 939). Ein geeigneter Standort ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Die Entwicklung des ÖPNV während der Coronapandemie hat gezeigt, dass ein erhöhter Bedarf an individuellen Möglichkeiten besteht, den Weg von und zu den Anschlüssen der S- und U-Bahnen zurückzulegen. Um eine Alternative zum Privat-Pkw zu bieten, ist eine "Call a Bike"-Station zum kostenfreien Abstellen der entliehenen Fahrräder einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2017, OM 1904 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 939 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2151 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1457 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 22 Beratung im Ortsbeirat: 13
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 517 entstanden aus Vorlage: OF 70/10 vom 21.06.2021 Betreff: Trinkbrunnen in Bonames und Preungesheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob Trinkbrunnen an den U-Bahn-Stationen "Kalbach" und "Bonames Mitte" sowie an dem Busbahnhof der U 5- Endhaltestelle "Preungesheim" realisiert werden können. Begründung: Der entsprechende Bedarf ist insbesondere an heißen Sommertagen gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1783 Aktenzeichen: 79 2
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 496 entstanden aus Vorlage: OF 35/11 vom 24.05.2021 Betreff: Transparenz zu Zielen und Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums (31.03.2023) Vorgang: M 219/19; NR 1385/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ausbauziele für die Ladeinfrastruktur sowie die konkreten Maßnahmen in den Frankfurter Stadtteilen darzulegen, die dazu führen, dass bis zum Ende des Moratoriums ein maßgeblicher Ausbau der Ladeinfrastruktur erfolgt ist. Dabei wird darum gebeten, dass auch Zwischenziele und Maßnahmen dargestellt werden (z. B. bis März 2022). Begründung: Die Vorlage NR 1385 sagt zwar die Aussetzung der Elektromobilitätsquote für Carsharing-Anbieter zu (da diese mangels Ladepunkten keinen praktikablen Betrieb anbieten können), macht aber keinerlei Aussagen dazu, wie dieser Mangel bis zum 31.03.2023 behoben werden soll. Damit fehlt eine entscheidende Komponente in der Vorlage. Da jedoch ein Elektromobilitätskonzept des Magistrats existiert (M 219, Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main) wird darum gebeten, die Ziele und Maßnahmen transparent zu machen bzw. auch Transparenz zu schaffen, wo sich als Folge der Kommunalwahl 2021 noch Änderungen ergeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 219 Antrag vom 27.01.2021, NR 1385 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2143 Anregung vom 10.01.2022, OA 121 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 472 entstanden aus Vorlage: OF 97/2 vom 21.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und der Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen soll. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für Pkw im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Ortsbeirat bedauert jedoch, dass anstatt Tiefgaragen - die sowohl hohe finanzielle als auch Umweltkosten verursachen - keine oberirdische Quartiersgarage geplant wurde. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Der Mischverkehr ist auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen; I. alle Kreuzungen sind mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); II. alle Kreuzungen sind aufzupflastern, sodass der motorisierte Individualverkehr (MIV) beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; III. die Zahl der oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen ist zu reduzieren und auf eine Straßenseite zu beschränken, um sicheres Radfahren zu ermöglichen; IV. die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs ist zu markieren; b) auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist ein breiter und baulich getrennter Radweg anzulegen; c) die Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit zu planen und es ist kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden; d) flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Plangebiet vorzusehen; e) oberirdische Radabstellanlagen sind für Besucherinnen und Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; f) oberirdische E-Ladesäulen sind für Besucherinnen und Besucher vorzusehen; g) öffentliches, stationsbasiertes Carsharing mit E-Ladesäulen ist vorzusehen; h) Leihräderstationen sind vorzusehen; i) öffentliche Sitzgelegenheiten sind in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); j) der Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist mit einer Buslinie zu bedienen; k) die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-overs zum Katharinenkreisel ist einzustellen; l) es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird; m) die niveaugleiche Gleisquerung in Verlängerung der Kasernenstraße für den Fuß- und Radverkehr ist zu Beginn der Bebauung anzulegen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie diese Gleisquerung genau geplant ist; n) die Unterführung in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertigzustellen; o) es ist eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende als auch durch einen Bus für mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede Bewohnerin und jeden Bewohner hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte, wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieter, stellen viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituation für zu Fuß Gehende sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 113 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 485 entstanden aus Vorlage: OF 115/2 vom 15.06.2021 Betreff: Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle pro familia am Palmengarten Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, inwiefern der momentane Demonstrationsstandort (Bockenheimer Landstraße/Ecke Beethovenstraße) der Abtreibungsgegner so verlegt werden kann, dass Frauen, die auf der Bockenheimer Landstraße oder der Beethovenstraße den Weg zur Beratungsstelle nehmen, nicht an diesen vorbeimüssen; 2. vertreten durch den Oberbürgermeister, sich beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration aktiv dafür einzusetzen, dass das Angebot der Schwangerschafts-konfliktberatung, auch bei einem Abflauen der Coronapandemie, durch die Beratungsstellen weiterhin online durchgeführt werden kann. Begründung: Zu Ziffer 1.: Der Ortsbeirat sieht die Bemühungen der Stadt sowie der Versammlungsbehörde, die "Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken" des Hessischen Innenministeriums umzusetzen, und begrüßt, dass der Protest der Abtreibungsgegner nicht länger in Sicht- und Hörweite der Beratungsstelle pro familia im Westend stattfinden darf. Zugleich weist der Ortsbeirat daraufhin, dass der derzeitige Standtort sowie die Intention der Protestierenden bei der Standortwahl immer noch darauf abzielt - wie es die erwähnte Handreichung formuliert -, "die schwangere Frau in ihrer Konfliktsituation und im Zustand hoher Verletzlichkeit einer Anprangerung und Stigmatisierung auszusetzen". Es wird daher darum gebeten, den Weg zur Beratungsstelle über die Bockenheimer Landstraße zwischen den U-Bahn-Haltestellen "Westend"/"Bockenheimer Warte" sowie den Zugang über die Beethovenstraße von solchen Protesten frei zu halten. Eine Versammlung im Bereich des Ortsbezirks ist an vielen anderen öffentlichen Plätzen möglich. Dies entspricht dem ausdrücklichen Willen einer Vielzahl von Bürgerinnen bzw. Bürgern im Ortsbezirk, die sich über jene Proteste zu Beginn des Jahres beschwert haben. Zu Ziffer 2.: Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist für Frauen, die eine Abtreibung vollziehen möchten, gesetzlich verpflichtend, in Frankfurt berät pro familia über 1.500 Frauen jährlich. Während der Coronapandemie ist es den Beratungsstellen der pro familia temporär erlaubt, diese Schwangerschaftskonfliktberatung auch online durchzuführen und den entsprechenden Beratungsschein auszustellen. Die Möglichkeit der Onlineberatung bietet mehrere Vorteile, unter anderem eine vereinfachte Terminfindung bspw. auch für betroffene Paare, die nicht am gleichen Ort wohnen. Der größte Vorteil ist die Möglichkeit, sich in einer selbstgewählten Umgebung mit der Beratung auseinanderzusetzen, sowie die Sicherheit, nicht in eine Konfrontation mit Abtreibungsgegnerinnen bzw. Abtreibungsgegnern zu geraten. Der Einsatz des Oberbürgermeisters für eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Onlineberatung ist mehr als ein unterstützendes Signal, sondern eine ganz konkrete, alltägliche Hilfe für alle jene Frauen, die sich in der Notwendigkeit einer Schwangerschaftskonfliktberatung wiederfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1680 Aktenzeichen: 32 0
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 502 entstanden aus Vorlage: OF 63/11 vom 01.06.2021 Betreff: Fußgängerquerungen besser sichern an U-Bahn-Haltestellen Vorgang: M 55/21 Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage M 55 unter der Maßgabe, dass bei Ziffer V, Kriterium B8, Sicherheit der Haltestellen und Stationen, der folgende Punkt Beachtung findet und in zukünftigen Leistungsbeschreibungen mit eingearbeitet wird: An unbeschrankten Bahnübergängen für U-Bahnen und Straßenbahnen sind, wenn möglich, zusätzlich zu den "normalen" Fußgänger-Lichtzeichenanlagen im Boden mit hoher Frequenz blinkende rote Lichtbänder einzubringen. Der Magistrat wird gebeten, das Entsprechende zu veranlassen. Begründung: Bereits in der Vergangenheit ist es zu häufig vorgekommen und es ist zu erwarten, dass dies bei unbeschrankten Gleisübergängen zukünftig immer wieder an U-Bahn- und Straßenbahnhaltestellen in Frankfurt zu schwersten Unfällen mit Verletzungen und zu tödlichen Unfällen kommen. Als Beispiel sei der tödliche Unfall einer Passantin an der Station "Gwinnerstraße" zu erwähnen oder der tragische Tod der Schülerin an der nebenan liegenden Station "Schäfflestraße". Die Übergänge an den Gleisanlagen wirken, wenn man heutige Sicherheitsstandards ansetzt, antiquarisch. Jeder Mensch, der dort verletzt wird, ist ein Mensch zu viel. Man muss die Menschen, die solche Gefahren an den Bahnübergängen nicht erkennen können, schützen. Daher wird gebeten, um zu vermeiden, dass weitere Menschen schwer verletzt oder zu Tode kommen, weitere Sicherungen an den oberirdischen U-Bahn- und Straßenbahnhaltestellen einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 148 Antrag vom 21.05.2024, OF 628/11 Anregung vom 27.05.2024, OA 462 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 523 entstanden aus Vorlage: OF 46/4 vom 17.06.2021 Betreff: Planungsstand Umgestaltung Bornheim Mitte Vorgang: M 55/21 Der Magistrat wird gebeten, darüber zu informieren, welche Pläne zur Umgestaltung bzw. zum Umbau des Bereichs Bornheim Mitte mit seinen verschiedenen Haltestellen und seiner mit unterschiedlichen Ansprüchen konfrontierten Verkehrsführung gegenwärtig bestehen bzw. wie der aktuelle Planungsstand ist. Falls schon konkrete bzw. fortgeschrittene Pläne bestehen, würde der Ortsbeirat es begrüßen, wenn diese im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden könnten. Begründung: Der insbesondere für den ÖPNV bedeutsame Verkehrsknotenpunkt Bornheim Mitte ist seit vielen Jahren in einem "benutzerfeindlichen" Zustand. Ebenso lange wird aus der Bürgerschaft gefordert, den Bereich für Fußgänger, U-Bahn- und Straßenbahnnutzer und Fahrradfahrer sicherer und stressfreier zu gestalten. Nun wird mit dem Magistratsvortrag vom 26.04.2021, M 55, Leistungsbeschreibung für 2022 im Abschnitt "3. Infrastruktur und Barrierefreiheit" die Umsetzung der Barrierefreiheit angekündigt mit dem Nachsatz: "Deshalb sind auch ab 2023 oder in den Folgejahren zum Umbau anstehenden Haltestellen schon Planungsaufwände in 2022 zu berücksichtigen." Seine möglichst frühzeitige Einbindung erachtet der Ortsbeirat aufgrund der komplexen Materie als förderlich für die gesamte Planung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1855
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 41 entstanden aus Vorlage: OF 34/11 vom 20.04.2021 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die 80 Prozent Förderung für Kommunen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu nutzen, um dringend benötigte Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im Frankfurter Osten anzubieten. Folgende Orte stehen zur Disposition: Priorisierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: zwei Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim oder in der Starkenburger Straße; zwei E-Ladeplätze am Kleedreieck westlich des Taxistands mit Option eines Schnellladers. Dies wäre interessant für Taxis, da sich dort ebenfalls ein Taxiwarteplatz befindet; zwei E-Ladeplätze in Fechenheim am Sportplatz Pfortenstraße; zwei E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: zwei E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche; zwei E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch. Begründung: Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern ohne Tiefgaragen wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die Bürger mit E-Autos versuchen diesen Mangel mit den Schnellladepunkten am Supermarkt Kaufland auszugleichen. Die Ladepunkte im Hessen-Center sind sehr hochpreisig und werden daher gemieden. Am Kaufland bilden sich inzwischen schon Schlangen vor den Ladesäulen. Ideal wäre es, wenn bereits bei der Zulassung eines E-Fahrzeugs erfasst wird, an welchem Ort geladen wird, zu welcher Zeit meistens geladen wird und ob dieser Bürger auf öffentliche Ladestationen angewiesen ist. In Amsterdam wird dieses bereits mit Erfolg seit Jahren praktiziert und die öffentlichen Ladepunkte entsprechend Fahrzeugen zugeordnet. Wenn ein naher Ladepunkt eine zu hohe Auslastung hat, wird ein neuer Ladepunkt in Auftrag gegeben. Dieser wird dann direkt vor dem Haus dieses Bürgers gesetzt oder dort, wo es in der direkten Umgebung möglich ist. Frankfurt rangiert momentan bei der Anzahl der verfügbaren Ladepunkte weit abgeschlagen und schon gar nicht auch nur in der Nähe bei irgendeiner Großstadt Deutschlands. Frankfurt findet sich bei der Anzahl der öffentlichen E-Ladepunke im Ranking sogar hinter der Kleinstadt Regensburg. Dies wirkt sich natürlich auf die bei uns in Frankfurt unterdurchschnittliche Anzahl an rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen aus. Seit zwei Jahren gibt es nur Versprechungen und keinerlei Maßnahmen. Der einzige Entschuldigungsgrund, den man immer wieder aus der Verwaltung hört, ist: "Die Stadtverordnetenversammlung hat eine städtische Beteiligung an E-Ladepunkten abgelehnt und deshalb wird nichts in dieser Richtung unternommen." Es muss doch mehr Alternativen geben, um eine Infrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu errichten. Unternehmer berichten über eine schleppende Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt: "Wir haben seit knapp drei Jahren versucht, in Frankfurt Fuß zu fassen", sagt Ulf Schulte, Managing Director und Geschäftsführer der Allego GmbH. "Der angekündigte Gestattungsvertrag wurde von der Stadt bis heute nicht vorgelegt", so Schulte. "Zudem war die Abstimmung der Standorte mit den zuständigen Behörden ergebnislos. Mit der Zeit sind wir zu dem Schluss gekommen, dass sich das Projekt leider nicht wie geplant umsetzen lässt und haben uns deshalb bedauerlicher Weise zurückziehen müssen." Quelle: Interview: electrive.net Im ersten Quartal 2021 sind bereits zehn Prozent aller Neuwagen in Deutschland batterie-elektrisch angetrieben. Fast alle Autohersteller wollen spätestens in den nächsten neun Jahren oder noch früher keine oder nur noch einen sehr geringen Prozentsatz an konventionellen Verbrennerfahrzeugen verkaufen. Von der großen Elektrotaxiflotte in Frankfurt ist momentan gar nichts mehr zu hören. Priorisierung des nachhaltigen Verkehrs in der Stadt Frankfurt ist bereits lange überfällig. Eine nötige Infrastruktur für alle Bürger mit aufzubauen, ist dafür zwingend erforderlich. Es wäre zielführend, nun endlich bei den E-Ladepunkten in Wohngebieten anzusetzen und dieser Thematik etwas mehr Beachtung zu schenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 07.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 483, 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 07.09.2021 Aktenzeichen: 91 50
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 38 entstanden aus Vorlage: OF 90/2 vom 20.06.2021 Betreff: Herabstufung des Miquelknotens Vorgang: OM 6251/20 OBR 2; ST 1829/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Planung zur Herabstufung der A 66 zwischen Nordwestkreuz und Miquelknoten zügig voranzubringen und hierüber zu berichten. Begründung: In der Stellungnahme ST 1829 vom 12.10.2020 erklärte der Magistrat, in Erwägung zu ziehen, die "A 66 zwischen Nordwestkreuz und Miquelknoten ganz oder abschnittsweise funktional abzustufen und so umzuklassifizieren, dass die Zuständigkeit für den Miquelknoten vollständig bei der Stadt liegt". Erst wenn der Miquelknoten in die Zuständigkeit der Stadt fällt, kann eine Verkehrsentlastung der Campusmeile planerisch angegangen werden. Dieses erste Etappenziel ist dringend nötig, um die Umgestaltung des Alleenrings überhaupt angehen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6251 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1829 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 10 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 38 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 482, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 39 entstanden aus Vorlage: OF 91/2 vom 20.06.2021 Betreff: Errichtung einer Expressbuslinie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni Campus Westend und Ginnheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zwischen dem Hauptbahnhof, dem Uni Campus Westend und Ginnheim eine Expressbuslinie einzurichten. Die Linie soll folgende Stationen haben: "Hauptbahnhof", "Taunusanlage", "Alte Oper", "Uni Campus Westend" und "Ginnheim". Begründung: Wie aus einer Veröffentlichung der Universität hervorgeht, benötigt die Universität dringend einen direkten und attraktiven Anschluss zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni Campus Westend. Es erscheint ungünstig, dass die Studierenden und die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Universität noch zehn bis 15 Jahre auf einen direkten Anschluss des Uni Campus Westend an den Hauptbahnhof warten müssen. Wenn es Expressbuslinien zum Flughafen gibt, so kann auch eine Expressbuslinie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni Campus Westend eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 90 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 39 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 39 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 39 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 667, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 § 1131, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 451 entstanden aus Vorlage: OF 20/14 vom 20.06.2021 Betreff: Erreichbarkeit des 25er Busses nach Verlegung der Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" aufgrund des S 6-Ausbaus Der Magistrat wird gebeten, mit traffiQ ein Vorgehen abzustimmen, wie sichergestellt werden kann, dass ÖPNV-Nutzende nach Verlegung der Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" dennoch den Umstieg vom Bus zur S 6 in angemessener Zeit sicherstellen können. Begründung: Während der Übergangsphase bis zur Errichtung der finalen Brückenlösung und einer finalen Bushaltestelle wird die Endhaltestelle der Buslinie 25 ("Berkersheim Bahnhof") verlegt (aktuelle Planung der DB). Der Weg von der Behelfshaltestelle zum S-Bahnhof ist erheblich länger als bisher und ermöglicht - anders als bisher - nicht mehr die Möglichkeit, den Sichtanschluss sicherzustellen, bei dem der 25er Bus noch auf Fahrgäste wartet, wenn die S 6 verspätet erst zur Abfahrtszeit des 25er Busses den Bahnhof erreicht. Aufgrund der hohen Auslastung der Bahnstrecke und verstärkt durch die andauernden Gleisarbeiten, sind Verzögerungen aber weiterhin zu erwarten. Um sicherzustellen, dass Fahrgäste trotzdem ohne deutliche Verlängerung der Fahrzeiten diese Strecke nutzen können, ist sowohl eine Verlängerung der Umsteigezeiten als auch ein geeignetes Verfahren für einen alternativen Sichtkontakt in den Tagesrandzeiten außerhalb des 15-Minuten-Takts des 25er Busses sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 385 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2346 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 452 entstanden aus Vorlage: OF 21/14 vom 20.06.2021 Betreff: Der S-Bahnhof Berkersheim muss für Harheimer Busfahrende und andere erreichbar bleiben - bei Wind und Wetter Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich zur Verlegung der Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" der Buslinie 25 an die Behelfshaltestelle, circa 200 Meter in Richtung Niddabrücke, (aktuelle Planung der DB) sicherzustellen, dass Harheimer Busfahrende sicher den S- Bahnhof Berkersheim erreichen können. Dazu gehört die Ausbesserung der Straße, Verbreiterung, ggf. Einebnung des Bürgersteigs und die Sicherstellung einer funktionierenden Straßenbeleuchtung und eines Winterdienstes. Begründung: Während der Übergangsphase bis zur Errichtung der finalen Brückenlösung und einer finalen Bushaltestelle wird die Endhaltestelle der Buslinie 25 ("Berkersheim Bahnhof") verlegt. Der Weg von der aktuell von der DB geplanten Behelfshaltestelle zum S-Bahnhof führt entlang einer maroden Straße mit Straßenschäden, einem sehr engen Bürgersteig und einer Steigung. Menschen, die nicht gut zu Fuß oder z. B. mit Kinderwagen oder Rollatoren unterwegs sind, müssen hier unterstützt werden, damit sie die S-Bahn weiterhin nutzen können. Dieses gilt besonders bei Dunkelheit und schlechten Witterungsverhältnissen, wie z. B. im Winter. Daher fordert der Ortsbeirat die Ausbesserung der Straße inkl. einer Verbesserung des Weges für Verkehrsteilnehmende zu Fuß oder per Rad und die Sicherstellung, dass dieser Weg auch bei Dunkelheit, Schnee und Glätte benutzbar bleibt. Hinweis: Eine solche Ausbesserung könnte durch eine Einrichtung der Behelfshaltestelle an andere Stelle (Höhe Berkersheimer Bahnweg 37) vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2065 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 14
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 453 entstanden aus Vorlage: OF 22/14 vom 20.06.2021 Betreff: Standort der Haltestelle für den Bus 25 am Berkersheimer Bahnhof nach Schließung des beschrankten Bahnübergangs BÜ 99 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach der Schließung des Bahnübergangs BÜ 99 am Berkersheimer Bahnhof die Haltestelle der Buslinie 25 und die Wendeschleife nicht an der von der DB Netz AG vorgesehenen Position gegenüber des Berkersheimer Bahnwegs 38, sondern an dem etwa 200 Meter näheren Standort südwestlich der Hausnummer 37, und damit etwa am heutigen Standort, eingerichtet werden kann. Die erforderliche Wendeschleife kann ebenfalls auf der unmittelbar neben der Hausnummer 37 liegenden Fläche eingerichtet werden, die im Besitz der Stadt Frankfurt ist. Quelle: Openstreetmap Begründung: Diese sogenannte "provisorische" Haltestelle wird mehrere Jahre lang, und zwar bis zur Fertigstellung einer Omegabrücke am Berkersheimer Bahnhof, benötigt, die aber bislang weder beschlossen noch planfestgestellt ist, und deren Fertigstellungszeitpunkt aktuell in weiter Ferne liegt. Der genannte Standort verkürzt den Weg für die Fahrgäste zum oder vom Bahnsteig erheblich und ermöglicht zudem die wichtige Abstimmung der Fahrten mit den Ankunftszeiten der S 6 aus Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 392 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 455 entstanden aus Vorlage: OF 26/14 vom 21.06.2021 Betreff: Seniorensitzbänke an Haltestellen Der Magistrat wird um Auskunft gebeten , welche Erfahrungen es mit speziellen, für die Nutzung mit Rollatoren besonders geeigneten Sitzbänken an Bushaltestellen in Frankfurt gibt und schlägt vor, die direkt am örtlichen Nahversorger gelegene Bushaltestelle "Tempelhof" ortseinwärts mit einer solchen Sitzbank auszustatten. Begründung: Die genannte Haltestelle ist wichtig für Personen, welche ohne Pkw oder Fahrrad ihre Besorgungen machen. Da dies in vielen Fällen ältere Menschen sind, die mit Gehhilfe oder Rollator mit ihren Einkäufen auf den Bus warten müssen, erscheint die genannte Haltestelle geeignet, um den Komfort und die Sicherheit für die auf Gehhilfe angewiesenen Menschen zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1830 Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 419 entstanden aus Vorlage: OF 41/15 vom 15.06.2021 Betreff: Fahrradreparaturstationen für Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach zwei Fahrradreparaturstationen an geeigneten Plätzen, bspw. nahe der U-Bahn-Station und an der Ladenzeile Am Bügel, zu installieren. Begründung: Diese Fahrradreparaturstationen beinhalten verschiedene Werkzeuge und Hilfsmittel, um kleinere Reparaturen durchführen zu können. Bei geringen Beschädigungen können sich so Betroffene schnell helfen. Nicht nur Fahrradfahrende, sondern auch Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl können von dem Angebot profitieren. In anderen Stadtteilen wurde ein solches Angebot bereits installiert und gut angenommen (siehe auch: https://www.radfahren-ffm.de/502-0-Neue-Fahrrad-Reparaturstationen.html). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2042 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 420 entstanden aus Vorlage: OF 42/15 vom 15.06.2021 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt und an Weiteren geeigneten zentralen Orten Der Magistrat wird gebeten, automatisierte externe Defibrillatoren (AED) am Bürgeramt, an der U-Bahn-Station (Kiosk), am Schwimmbad, am Sportplatz und an weiteren geeigneten zentralen Orten in Nieder-Eschbach anzubringen. Diese sollten öffentlich und leicht zugänglich sein. Begründung: Ein AED kann auch von Laien bedient werden und damit Leben retten. Aktuell sind keine öffentlichen Defibrillatoren in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1946 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 12 0
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 entstanden aus Vorlage: OF 36/7 vom 15.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen sollen. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für Pkw im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Der Mischverkehr ist auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen; I. alle Kreuzungen sind mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); II. alle Kreuzungen sind aufzupflastern, sodass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; III. die oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen sind auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen; IV. die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs ist zu markieren; b) auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist ein breiter und baulich getrennter Radweg anzulegen; c) die Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit zu planen und es ist kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden; d) flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Plangebiet vorzusehen; e) oberirdische Radabstellanlagen sind für Besucherinnen und Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; f) oberirdische E-Ladesäulen sind für Besucherinnen und Besucher vorzusehen; g) öffentliches, stationsbasiertes Carsharing mit E-Ladesäulen ist vorzusehen; h) Leihräderstationen sind vorzusehen; i) öffentliche Sitzgelegenheiten sind in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); j) der Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist mit einer Buslinie zu bedienen, die den Eingang Solmsstraße am Westbahnhof zügig erreicht; k) es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird; l) die Unterführung ist in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertigzustellen; m) es ist eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende als auch durch einen Bus für mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede Bewohnerin und Bewohner hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieterinnen und Vermieter stellen viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituationen für zu Fuß Gehende und Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Antrag vom 04.01.2022, OF 98/7 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Aktenzeichen: 61 00
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 78/1 vom 06.06.2021 Betreff: Radbügel vor dem Rossmann Ecke Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Geschäft Rossmann an der Mainzer Landstraße 341/Ecke Schwalbacher Straße schnellstmöglich sichere Fahrradabstellmöglichkeiten, beispielsweise Radbügel, aufzustellen. Begründung: Neben dem Rossmann befinden sich hier einige weitere Geschäfte, ein Fitnesscenter, ein Hotel, Büros und eine Straßenbahnhaltestelle, sichere Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern sucht man aber vergebens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1944 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
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Die Störungen und Komplettausfälle im Netz der Deutschen Bahn im Rhein-Main-Gebiet haben ein Ausmaß erreicht, dass nicht mehr von einem zuverlässigen Verkehrsangebot gesprochen werden kann. Die Ursachen sind nicht kurzfristig zu beheben: Aufgrund der demographischen Entwicklung (Alterung der Bevölkerung) können viele Stellwerke nicht zuverlässig besetzt werden. Auch zusätzlich ausgebildete Zugverkehrssteuerer können diesen Trend langfristig nur bremsen. Das für das Rhein-Main-Gebiet unter-dimensionierte Netz wurde über Jahrzehnte unzureichend gepflegt und modernisiert. Die Folge sind zahlreiche Mängel des Schienennetzes. Für Mobilitätsbehinderte sind zahlreiche Bahnhöfe wegen fehlender Barrierefreiheit nicht zugänglich. Vorhandene Aufzüge sind häufig nicht benutzbar. Zahlreiche Baustellen sollen die Situation langfristig beheben. Wegen der langen Bauzeiten behindern sie den Bahnverkehr im Rhein-Main-Gebiet noch über viele Jahre zusätzlich. Weitere regelmäßige Störungen gehen vom Fehlverhalten von Fahrgästen und Dritter aus. Dazu folgende Ideen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt entwickelt gemeinsam mit dem RMV, dem Regierungspräsidium Darmstadt, der traffiQ, der VGF und den Nachbar-Kommunen ein Konzept, um trotz der häufigen Störungen im Netz der Deutschen Bahn ein verlässliches und attraktives Verkehrsangebot auch als Alternative zum Auto vorzuhalten: Kurzfristig: • Das Verbot der „konkurrierenden Bedienung“ im Nah- und Regionalverkehr für private Buslinien wird aufgehoben, um wenigstens sporadisch alternative attraktive Bedienungen zu ermöglichen. Diese betreffen die privaten Fernbuslinien zwischen dem Frankfurter Hauptbahnhof, dem Flughafen und den benachbarten Zentren im Rhein-Main-Gebiet. • Mit DB InfraGo und dem RMV wird abgestimmt, welches Zugangebot zuverlässig bestehen kann. Langsamere und seltenere, aber verlässliche Zugangebote sind für die Fahrgäste attraktiver als ein dichtes Angebot mit großer Unzuverlässigkeit. • Parallel zu S-Bahn- und Regionalzuglinien werden schnelle Stadt- und Regionalbus-Linien (X- und RX-Bus) eingerichtet. Diese werden auf zentrale Haltestellen in den Ortslagen und auf Umsteigestellen zum Stadtbahnnetz ausgerichtet. Diese könnten z.B. die Endhaltestelle der U 7 in Praunheim mit dem Taunus verbinden. Innerhalb des Stadtgebietes werden langsame Fahrten durch das staugeprägte innerstädtische Straßennetz vermieden und stattdessen die schnelle Stadtbahn genutzt. Notwendige Ergänzungen im Straßen- und Stadtbahnnetz (z.B. die frühere Wendeanlage nördlich der Heerstraße) werden mit hoher Priorität realisiert. Die neuen X- und RX-Buslinien fahren in einem moderaten Takt, werden aber bei kurzfristigen Störungen verstärkt. Der Vorteil gegenüber jetzt ist, dass die Linienführungen bei Fahrgästen wie Busfahrern bekannt sind und die Busstrecken deutlich kürzer sind. • Bestehende Fernbus-Linien werden in den bestellten Nah- und Regionalverkehr einbezogen. Dieses erlaubt den Fahrgästen eine Nutzung mit Verbundausweisen und den Betreibern garantierte Einnahmen. • Die in den 1990er Jahren begonnene Beschleunigung der Straßenbahn mit Vorrangschaltungen wird überarbeitet und optimiert. • Für Straßenbahn und wichtige Buslinien wird ein Management gegen behinderndes Falschparken eingerichtet, ähnlich in Wiesbaden und Berlin. Den Linienverkehr behinderndes Falschparken wird per Dashcam dokumentiert und sofort online der Polizei gemeldet. Es ist zu überlegen, ob VGF und ICB selbst sofort Abschleppdienste rufen. • In kritischen Bereichen werden die Lichtraumprofile besonders hervorgehoben, da manche den Unterschied zwischen Schienen und Lichtraumprofil nicht kennen. • Ausbau und massive Erweiterung des Park-and-Ride-Angebotes an Haltestellen von U-Bahn, Straßenbahn und X-Bussen. Wegen der großen Unzuverlässigkeit im Netz der Deutschen Bahn sind erhebliche Verlagerungen zu Schnellbussen und Bahnen der VGF zu erwarten. Die Vermeidung zusätzlichen Autoverkehrs im Stadtgebiet soll dabei als Belang besonderes Gewicht erhalten. Mittelfristig • Für die S-Bahn-Tunnel wird ein teil-automatischer Fahrbetrieb eingerichtet, um Trennwände zwischen Bahnsteig und Gleis einzubauen. Mit teil-automatischem Betrieb kann ein punktgenaues Halten der Züge an den Öffnungen ermöglicht werden. Diese Öffnungen können an kritischen Stellen ergänzende Spalt-Überbrückungen erhalten. Damit können in den S-Bahn-Tunneln Störungen durch unberechtigte Personen im Gleis, aber auch heliumgefüllte Luftballons, die auf Oberleitungen fliegen, vermieden werden. • Umsetzung der geplanten direkten Straßenbahn-Anbindung des Westbahnhofs, der vermehrt bei Störungen im Eisenbahnnetz als Ersatzhalt genutzt wird. • Gemeinsam mit dem Eisenbahn-Bundesamt werden die Möglichkeiten geprüft, für S- und Regionalbahnen im Rhein-Main-Gebiet weitergehende Automatisierungen zu schaffen. Dieses gilt vor allem für die bei Stadtbahnen übliche automatische Weichenstellung von den Zügen selbst, um Ausfälle wegen fehlender Stellwerksbesetzung zu vermeiden. Langfristig • Priorisierung der bereits in den Planungen der 1960er und 1970er enthaltenen Stadtbahn-Planungen im Frankfurter Westen und Süden, B-West und D-Süd. • Erweiterung der B-West in den Taunusraum, z.B. nach Kelkheim und Königstein. • Erweiterung der D-Süd vom Stadion zum Flughafen, um wenigstens eine gesicherte Schienenanbindung zu ermöglichen. Verlängerung der Straßenbahnlinie 21 zum Flughafen im Vorlauf.
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Weiter lesen auf FFM.DEDa hier oft geklaut wird und der Busverkehr sehr unzuverlässig ist, wären Fahrradboxen sehr wichtig.
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Weiter lesen auf FFM.DEBergen muss besser an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden werden. Dass man mit dem Bus erst nach Enkheim fahren muss um dort auf die U-Bahn umzusteigen ist keine adäquate und dauerhafte Lösung. Busse fallen aus, befinden sich im Stau und die Umstiegszeit dauert zu lange. Seit 1977 ist im Grenzänderungsvertrag zwischen Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main festgehalten, dass Bergen-Enkheim an das U-Bahn-Netz angeschlossen werden soll. Diese Verpflichtung wurde nur halbherzig ausgeführt, da Bergen genauso wie Seckbach immer noch völlig abgehängt ist. Dies erkennt man daran, wenn man sich den Verkehr in der Marktstraße anschaut. Auch im Nahverkehrsplan 2025+ von traffiq (https://www.traffiq.de/fileadmin/user_upload/Nahverkehrsplan_2025/Nahverkehrsplan_der_Stadt_Frankfurt_am_Main_2025_.pdf) wurden Lösungsvorschläge gesucht, um Bergen besser anzubinden. Unter anderem wurde hier eine unterirdische Verlängerung der Linie U7 über das Neubaugebiet Leuchte bis nach Bergen bzw. alternativ der Linie U4 von Seckbach bis nach Bergen (Stadthalle Bergen) diskutiert. Dies wäre eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zur RTO, es würde die Fahrtzeit in die Innenstadt verkürzen und eine Entlastung des Verkehrs in Bergen mit sich bringen. Auch der Lohrberg würde damit entlastet werden. Eine Anbindung Bergens an das U-Bahn-Netz würde also erhebliche Vorteile mit sich bringen und Bergen nur noch attraktiver machen.
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Weiter lesen auf FFM.DEUm die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
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Weiter lesen auf FFM.DEIm ruhestein schwanheim Haltestellerichtung Höchst gibt es keine setz oder warte Möglichkeit ( Sommer und Winter ) da es unmenschlich ist.sowie die folgenden halte stellen Im hahnstrase richtung schwanheim, An der Dammheide auch hohenstarse bus halte stelle kein dach .
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Weiter lesen auf FFM.DEAn jeder U- und S-Bahn-Station werden entlang der Bahnsteigkante Schutzbarrieren mit automatischen Türen installiert. Diese Barrieren sind ähnlich wie Glaswände aufgebaut und trennen die Gleise vollständig vom Bahnsteig. Die Türen öffnen sich nur, wenn der Zug exakt an der Haltestelle zum Stillstand gekommen ist und die Türen des Zuges sich ebenfalls öffnen. Vorteile: 1. Verhinderung von Unfällen und absichtlichen Schubsen: Es ist physisch unmöglich, ins Gleisbett zu gelangen. 2. Sicherheitsgefühl: Fahrgäste fühlen sich geschützter, insbesondere in Stoßzeiten oder bei dichtem Gedränge. 3. Zusätzlicher Schutz vor Zuglärm und Zugluft: Die Barrieren wirken schalldämmend und reduzieren Luftzug. 4. Bessere Klimakontrolle: Insbesondere bei unterirdischen Stationen kann die Klimatisierung effektiver arbeiten. Herausforderungen: Technische Präzision: Züge müssen exakt an den vorgesehenen Stellen halten, was eine Modernisierung der Zugsteuerung erfordert. Beispiel-Implementierungen: In Städten wie Singapur, Hongkong und Paris (Linie 14) hat sich dieses System bewährt und gezeigt, dass es die Sicherheit signifikant erhöht. Die Einführung kann schrittweise erfolgen, beginnend mit stark frequentierten und sicherheitskritischen Stationen. Auf diese Weise lassen sich die Kosten verteilen und die Akzeptanz durch die Bevölkerung testen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDas Frankfurter Stadtbahnnetz ist insgesamt recht gut ausgebaut, jedoch gibt es Nachholbedarf, insbesondere in den Stadtteilen Sindlingen, Sossenheim, Zeilsheim, Seckbach, Harheim und Berkersheim. Diese Ortsteile sind (noch) nicht gut an den ÖPNV angeschlossen - hier fahren höchstens nur Busse. Dabei könnte man effektive Verlängerungen durchführen, wie etwa eine der U9 bis zum Stadtteil Harheim oder Erweiterungen der C-Strecke mit einer Linie U10, die sich abzweigt und bis Sindlingen und Zeilsheim reicht. Nach Seckbach könnte man (alternativ) auf der B-Strecke auch eine weitere Linie machen, die sich abzweigt - es gibt viele Möglichkeiten. Fakt ist, dass das Netz durch diese Vorschläge nachhaltig erweitert wird
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Stadt Frankfurt am Main wächst mit jedem Tag immer weiter - daher sind öffentliche Verkehrsmittel für eine möglichst saubere Luft und kostengünstige Möglichkeiten zum Fortbewegen das "A und O". Eine Idee für ein weiteres öffentliches Verkehrsmittel, deren CO²-Ausstoß sehr gering ist, sind Oberleitungsbusse, die ähnlich wie eine Straßenbahn funktionieren, jedoch auf Gummireifen statt auf Schienen fahren. Man könnte mit dieser speziellen Art von Bussen die überfüllten Straßen entlasten und viel Positives zum Klimaschutz beitragen. Das Bild im Anhang zeigt, wie so ein Oberleitungsbus, der speziell für Frankfurt angepasst ist, aussehen könnte. Um das Netz zusätzlich zu erweitern, könnten die Oberleitungsbusse auch gleichzeitig über eine Batterie verfügen, die sich über die Oberleitungen aufladen und dann auch teilweise auf Abschnitten ohne Oberleitungen unterwegs sein können.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs wurde wegen einer Baustelle die Endhaltestelle des 53 Bus in die untere Kettelerallee verlegt. Das war gut, da der Bushalteplatz in der Saalburgstraße, viel zu klein ist. Die Bewohner dort begrüßten dies auch, da weniger Gestank und Lärm vor der Tür war. Geht das nicht auf Dauer?
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Deutschherrnbrücke benötigt zumindest im Bereich nach der Überquerung des Mains Lärmschutzwände um das viel zu laute Einbiegen der Züge durch ohrenbetäubendes Quietschen abzuschwächen. Das noch niemand auf diese Idee gekommen ist, wundert mich sehr. Schließlich befinden sich ja Wohnkomplexe in der Nähe.
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Weiter lesen auf FFM.DEIm öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein respektvolles und rücksichtvolles Verhalten aller Fahrgäste essenziell, um eine angenehme und sichere Fahrt zu gewährleisten. Leider kommt es immer wieder zu Situationen, in denen mangelnde Rücksichtnahme und störendes Verhalten die Mitreisenden beeinträchtigen. Um dem entgegenzuwirken, möchten wir Sie bitten, verstärkt Durchsagen und Plakate in Bussen, Straßenbahnen und Bahnen anzubringen, die die Fahrgäste auf ein respektvolles Verhalten hinweisen. Konkret sollten diese Hinweise Folgendes beinhalten: 1.Ruhiges Verhalten: Aufforderungen, Telefonate leise zu führen und Musik oder Videos nur über Kopfhörer zu hören. 2. Rücksichtnahme beim Ein- und Aussteigen: Hinweise darauf, dass beim Ein- und Aussteigen Rücksicht auf andere Fahrgäste genommen wird, insbesondere auf ältere Menschen, Schwangere und Personen mit Behinderungen. Durch regelmäßige und klare Kommunikation dieser Verhaltensregeln können wir gemeinsam dazu beitragen, dass der ÖPNV für alle Fahrgäste angenehmer und sicherer wird. Die Installation von Plakaten und das regelmäßige Abspielen von entsprechenden Durchsagen sind dabei einfache, aber effektive Maßnahmen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Expressbusse, die aus Richtung Hanau über die A66 kommen, halten zunächst an der Haltestelle Hessen-Center, und zwar unmittelbar BEVOR die Fußgänger-Ampel erreicht ist. Fast alle Fahrgäste steigen hier aus (das dauert), der erste drückt den Ampel-Knopf und genau in dem Moment, in dem der Bus wieder losfährt wird die Ampel für den Bus Rot. Und genau diese ein bis zwei Minuten sind die Zeit, die vergeht damit ich (fast) immer meinen Anschluss-Bus and der Haltestelle "Am Hessen-Center" (seitlich) verpasse. Und: Falls eine U-Bahn gerade kommt, rennen viele Fahrgäste VOR dem Bus über die Straße ohne auf grün zu warten. (ganz ehrlich: Das ist immer mal wieder richtig knapp, die KFZs sehen die Personen an dieser Stelle erst ganz spät). Frage: Warum befindet sich die Haltestelle Hessen-Center nicht NACH der Fußgänger-Ampel, also 20 Meter weiter? 1. Würde der Bus dann ein bis zwei Minuten gewinnen. 2. Die Fahrgäste die nicht auf grün waren wollen würden zumindest HINTER dem Bus die Straße überqueren (dann sehen schon mal die KFZs die Fußgänger und umgekehrt).
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Weiter lesen auf FFM.DEUm die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen. Andernfalls muß man 2 x umsteigen, wenn man zum Hauptfriedhof will (oder nur mit U-Linien den Umweg mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz (Theaterplatz) auf sich nehmen. Auch der Mieterschutzverein an der Ecke Marbachweg und andere Einrichtungen sind dann leichter erreichbar.
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Jahren müssen Fahrgäste, die auf den Bus 52 unter dem Bahnsteig Galluswarte warten oder zur S-Bahn gehen, sich mit diesem dreckigen und von Tauben überbevölkerten Ort abgeben. Jeden Tag in der früh kommen Putztrupps mit Hochleistungsreinigern um die vollgekoteten Böden unter hohem Wassereinsatz zu reinigen. Dieser ganze Taubendreck ist unzumutbar und gesundheitsschädlich. Warum sind hier die Decken der Unterführung nicht wie beim Haupteingang an der Mainzer Landstraße mit Netzen gegen Tauben gesichert. Im Vergleich zu dem täglichen kosten- und wasserintensiven Reinigungsaufwand wäre das sicherlich eine bessere Lösung.
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Weiter lesen auf FFM.DEUm die Teilhabe für Familien in Frankfurt zu verbessern, sollten Fahrten im städtischen Nahverkehr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostenlos sein.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Fahrbahn an der Haltestelle Schweizer-/Gartenstraße ist sehr schmal. Bei Rotlicht führt das dazu, dass die Autos derart dicht neben der haltenden Straßenbahn stehen, dass man zu Fuß kaum und mit Kinderwagen/Rollator/Fahrrad nur schwer ein- oder aussteigen kann oder noch schnell zu einer anderen Tür muss. Noch schlimmer ist die Situation bei grüner Ampel: Autofahrer fahren häufig viel zu schnell an der Bahn, deren Türen bereits offen sind, vorbei. Einem Unfall konnte ich jüngst nur knapp entgehen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum es ausgerechnet an dieser gefährlichen Haltestelle keine solche Vorrangschaltung gibt.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Gefahr dass man mal auf die gleise fällt ist nicht direkt hoch. Dennoch sind diese gefährlich und sollten daher geschützt werden durch eine Glas Barriere mit Türen (viele Länder haben sowas) somit Würden wir Kinder, Erwachsene Schütze ... Und auch denn Fahrer! das Schlimmste ist schließlich der Psychiche Schaden der jeder erleiden kann und der Verlust eines Menschen was verhindert werden kann durch solche Vorrichtungen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Düsseldorfer Verkehrsbetriebe haben es vorgemacht, Frankfurt sollte nachziehen. Schwarzfahrer muss man nicht anzeigen. "Der Straftatbestand Leistungserschleichung ist seit Jahren umstritten. Zahlreiche Initiativen setzen sich für seine Abschaffung ein. Sie verweisen darauf, dass durch entsprechende Urteile viele arme Menschen ins Gefängnis müssten, die die Geldstrafe nicht zahlen könnten. Häufig handele es sich um Arbeitslose oder Drogenabhängige. Zudem würde Fehlverhalten mit dem Auto, etwa Falschparken oder betrunkenes Fahren, deutlich milder geahndet." Damit ist ja wohl alles gesagt. Die VAMPEL in Frankfurt sollte ihr menschliches Gesicht zeigen und die VGF/RMV anweisen, dass Schwarzfahrer nicht mehr angezeigt werden. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/duesseldorf-rheinbahn-zeigt-schwarzfahrer-nicht-mehr-an-a-3d847e72-2e4f-46e5-8766-0635fbef33cf
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Weiter lesen auf FFM.DEMich ärgert schon seit langem die umständliche und somit mangelhafte Verbindung im ÖPNV von Niederrad nach Neu-Isenburg. Kann man nicht die bestehende Buslinie 84 vom Oberforsthaus nach Neu-Isenburg verlängern, vielleicht mit Zwischenstation Oberschweinstiege, um eine direkte Verbindung zu bekommen? Entsprechende Haltestellen (Oberforsthaus + Neu-Isenburg) sind ja bereits vorhanden.
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Weiter lesen auf FFM.DESie wurde exklusiv für die Bauarbeiten eingerichtet und fährt von Ginnheim über Bockenheim, den Hauptbahnhof, die Altstadt, die Konstablerwache, Bornheim Mitte, Eissporthalle bis zur Hugo-Junkers-Straße. Die Straßenbahn-Sonderlinie 10 ist eine bereischerung für Frankfurt und zur Mobilitätswende und sollte auch nach der Sommerbaustelle beibehalten werden. Sie wäre eine Entlastung für die immer zu vollen U 4 und U5
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Weiter lesen auf FFM.DEAbschaffung Bargeld Zahlung in den Linienbussen bzw stadtbus komplett in Frankfurt main.nur Vorteile beim Verzicht auf das Bargeld im Bus. Die Pandemie habe das Kartenzahlen bereits zur Regel gemacht, es sei hygienischer und die Busfahrerinnen und -fahrer müssten keine Angst mehr vor Überfällen haben. Außerdem spare es Zeit, wenn das Abkassieren wegfalle. auch bessere planbare Zeitpläne und mehr Gewährleistung bei denn Anschlüssen, wenn nicht mehr 1000 Personen in Bussen darauf warten, das eine person ihr geld vorne im Portemonnaie findet oder auch nicht. zb.: hat Berlin BVG oder auch die HVV Hamburg, Das Bargeld Zahlung in den Linienbussen abgeschaltet.
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Weiter lesen auf FFM.DEWiesbaden hat es vorgemacht, Frankfurt sollte es nachmachen. 311 Falschparker an 19 Tagen in Wiesbaden zeigen, dass es nötig ist. https://www.hessenschau.de/panorama/eswe-verkehr-wiesbadener-busse-sollen-falschparker-auf-busspuren-fotografieren-v1,wiesbaden-busse-eswe-falschparker-kameras-100.html
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Weiter lesen auf FFM.DEich möchte Ihnen hiermit einen Vorschlag für eine innovative und umweltfreundliche Verbindung auf den vorhandenen Gleisen der Hafenbahn in Frankfurt am Mainkai unterbreiten. Mein Vorschlag beinhaltet den Einsatz einer Wasserstoffstraßenbahn, die zwischen dem Hauptbahnhof und dem Osthafen verkehrt. Die Wasserstoffstraßenbahn ist eine zukunftsweisende Technologie, die es ermöglicht, den öffentlichen Nahverkehr nachhaltig zu gestalten. Wasserstoff als Energieträger bietet zahlreiche Vorteile: Er ist umweltfreundlich, da bei der Verbrennung von Wasserstoff lediglich Wasser als Abfallprodukt entsteht. Zudem ist Wasserstoff nahezu unbegrenzt verfügbar und kann aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Die Strecke entlang des Mainkais zwischen dem Hauptbahnhof und dem Osthafen ist bereits mit Gleisen ausgestattet und bietet somit eine ideale Grundlage für die Einführung einer Wasserstoffstraßenbahn. Die Straßenbahn könnte die bestehenden Haltestellen der Museumsbahn nutzen.Weitere Haltepunkt könnten jeweils an den Brückenunterfahrungen gebaut werden. Ein wesentlicher Vorteil wäre, dass keine Oberleitung benötigt wird, und somit das Stadtbild nicht verschandelt wird. Zusätzlich auf halber Strecke könnte ein überholgleis gebaut werden, somit könnten zwei Züge die Strecke gegenläufig befahren. Die Vorteile einer Wasserstoffstraßenbahnverbindung auf dieser Strecke wären vielfältig. Zum einen würde der Einsatz von Wasserstoff als Energieträger dazu beitragen, die CO2-Emissionen im öffentlichen Nahverkehr erheblich zu reduzieren und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zum anderen würde die Wasserstoffstraßenbahn eine leise und komfortable Alternative zum Individualverkehr bieten und somit zur Entlastung des Straßenverkehrs beitragen. Darüber hinaus könnte die Einführung einer Wasserstoffstraßenbahnverbindung entlang des Mainkais auch touristische Potenziale erschließen. Die Strecke führt entlang vieler Sehenswürdigkeiten und Attraktionen, wie beispielsweise dem hafenpark , EZB, Römerberg oder dem Museumsufer. Diese umweltfreundliche und attraktive Verkehrsanbindung könnte sogar bis nach Offenbach weitergeführt werden. Ein wichtiger Punkt wäre das die Kosten geringer wären als eine neue herkömmliche Straßenbahn Verbindung. Wahrscheinlich gibt es noch fördergelder vom Staat. FOTOS aus dem Internet von einer Wasserstoffstraßenbahn und die Streckenkarte der Museumsbahn Frankfurt
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Weiter lesen auf FFM.DEHey und zwar mach ich mir Gedanken darüber unser Frankfurt ÖPNV zu verbessern. Und zwar geht es darum aktuell ist ja eine direktverbindung der S7 Von Riedstadt in die Frankfurter City wegen Überlastung nicht möglich. Ich habe mir gedacht wäre es denn möglich die in am Südbahnhof endende S6 zu verlängern und zwar über die Stresemannallee - Abzweig Louisa - Stadion nach Riedstadt somit wäre eine Direktverbindung geschaffen und zu dem eine Verstärkung auf der Riedbahn der Einbau einer Weiche bei Louisa ist vorallem finanziell günstiger als eine ganze Strecke .außerdem gebe es auf diesem Weg auch die option die S5 zum Airport oder Rüsselsheim zu verlängern um somit eine Direktverbindung vom Norden zu schaffen und die Entlastung der S8/S9 kommt es außerdem zu gute.
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Weiter lesen auf FFM.DESchmuddeligen gesamteindruck des Eingangsbereich mit etwas Farbe beseitigen! Die ehemas weißen Wände, insbesondere im großen Rolltreppen Auf- und Abgangsbereich, sind alle sehr schmutzig. Die Wände der gesamten Station sollten mal geistreichen worden! Vielleicht könnte mann bei den Umliegenden Firmen(Banken) einen Paten für den U-Bahnhof finden, der regelmäßig für einen neuen Anstrich sorgt.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Anbindung der Busverbindungen M34/M72 an die Tram (Leonardo-Da-Vinci-Allee), S-Bahn (Bahnhof Rödelheim) und die U-Bahn (Industriehof) sollten besser auf die Abfahrtszeiten / Ankunftszeiten abgestimmt werden. Ebenfalls sollten die Abstände der Busse optimiert werden, damit diese in einem regelmäßigerem Abstand kommen.
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Weiter lesen auf FFM.DEFrankfurt soll um 20 % vergünstigte Zehner-Einzelfahrkarten anbieten, die man im Kiosk oder bei der VGF im Vorverkauf kaufen dann nutzen kann, wenn man sie benötigt. Sie sollen übertragbar sein, sodass man sie auf Vorrat kaufen und auch in der Familie oder für Freunde, Verwandte und Besucher nutzen kann. Sie sollen modern auf einer Chipkarte angeboten werden und nicht auf einer Smartphone-App. Ich möchte nämlich mein Handy nicht an andere weitergeben. Frankfurt ist unter den 20 größten Städten in Deutschland die einzige Stadt, wo solche Mehrfahrtenkarten nicht angeboten werden. Die neue Sparkarte des RMV ist dafür nicht geeignet. Man muss 10 Euro investieren und nach einem Monat verfällt der Betrag und man muss neu buchen. Der Rabatt von 25 % hört sich gut an, aber um den Grundpreis von 10 Euro wieder reinzuholen, muss man mindestens 12 Fahrten innerhalb 30 Tagen machen. Und dann ist man erst pari. Um wirklich etwas zu sparen, muss man viel häufiger fahren. Dann kommt bald das 49 Euro-Ticket und dieses lohnt sich dann schon bei 15 Fahrten allein innerhalb Frankfurt, seit die Stadt den Einzelpreis auf 3,40 € erhöht hat. Somit ist die Sparkarte des RMV eigentlich Augenwischerei und nicht wirklich zum sparen geeignet. Für Menschen mit Frankfurt-Pass gibt es nur vergünstigte Zeitkarten. Man könnte eine Zehnerkarte für diese Menschen mit wenig Geld auch noch günstiger anbieten, z. B. 50 % billiger. Warum gibt es in Wiesbaden solche günstigeren Sammelkärtchen und in Frankfurt nicht? Auch Berlin, Stuttgart, Hamburg, München Dresden, Hannover und viele andere deutsche Städte bieten so eine Mehrkartenkarte an. Warum Frankfurt nicht? Bitte unterstützt das Anliegen rege. Vielen Dank. Claudia (aus Überzeugung ohne Auto)
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Moment wird der 25er Bus an den Wochenenden und in den Ferien durchgezogen bis zur Endhaltestelle der U5. Da im Moment die S6 unter der Woche oft sehr unzuverlässig fährt wäre mein Vorschlag den 25er Bus auch unter der Woche den Weg, mit einen Schlenker zur S6 zB, fahren zu lassen.Die Verbindung wäre für uns Harheimer, aber auch für zB Bonameser Einwohner sehr vorteilhaft.
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Weiter lesen auf FFM.DEFür die offizielle Abschaffung der Maskenpflicht im Frankfurter ÖPNV seitens der Stadt Frankfurt.
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Weiter lesen auf FFM.DEDamit die Anwohner von Seckbach und Bergen schneller in die Stadt kommen, könnten die beiden Stadtteile mit einer U- Bahn Linie angeschlossen werden. Zum Beispiel könnte die U4 bei der Haltestelle Gwinnerstraße abbiegen, die Gwinnerstraße langfahren und über die ehemalige Straßenbahnstrecke von Seckbach nach Bergen zur ehemaligen Wendeschleife an der vilbeler Landstraße.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Trams, U- und S-Bahnen und Busse werden alle beheizt, dürften aber ziemlich schlecht isoliert sein gegen Kälte (einglasige Seitenscheiben und einfache Plastikverkleidungen). Hier könnte man prüfen, wie man die Dämmungen verbessern kann und bei Neuausschreibungen für neue Fahrzeuge auch Vorgaben zu Dämmwerten vorschreiben. Im Sommer gilt für die Klimaanlage natürlich genau dasselbe Problem.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs wird immer wieder darüber gesprochen, dass man in der Pandemie die vulnerable Personengruppen schützen will. Im ÖPNV wird das nicht gemacht. Obwohl hier eine Maskenpflicht besteht, sieht man mittlerweile in JEDER Bahn Personen die sich nicht daran halten. Im Berufsverkehr weniger, aber trotzdem noch genug, in den Abend- und Nachtstunden wirklich viele. In Bahnen zu Fußballspielen oder der Dippemess scheint die Maskenpflicht gänzlich aufgehoben. Es gibt leider Menschen, die auf den ÖPNV angewiesen sind. Ja, diese können sich durch eine FFP2-Maske ganz gut selber schützen, aber der beste Schutz ist nun mal, wenn sich alle daran halten. Insbesondere weil die Fallzahlen jetzt steil nach oben zeigen. Ich nutze täglich den ÖPNV und habe noch nie eine Maskenkontrolle erlebt. Selbst Kontrolleure weisen eventuelle nur darauf hin. Die Maske verschwindet dann aber genauso schnell wie der Kontrolleur. In den S-Bahnen gibt es abends einen Sicherheitsdienst, der leider selber oft genug die Maske nicht richtig trägt, geschweige denn mal durch den Wagen gehen würde um die Personen zu ermahnen. RMV VgF Ordnungsamt und Polizei versagen hier auf ganzer Linie. Alle diese, könnten kontrollieren, aber sie wollen es anscheinend nicht. Menschen werden allein gelassen und nicht geschützt. es geht hier nicht um Eigenverantwortung, da andere gefährdet werden, es geht um Sicherheit. Bitte tun sie etwas! MASKENKONTROLLE JETZT
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Weiter lesen auf FFM.DEBei der Beschaffung neuer Busse, die für die VGF fahren, sollten künftig vielleicht Busse angeschafft werden (sofern Dieselbetrieben) die ihren Auspuff nicht allen Rad- und Autofahrern entgegepusten, sondern die Abgase der Busse oberhalb des Daches abführen. Solche Busse gibt es.
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Weiter lesen auf FFM.DEUm Seckbach und Bergen besser an die öffentlichen Verkehrsmittel anzubinden, wäre es sinnvoll die Straßenbahnstrecke zwischen Gwinnerstraße und Bergen zu reaktivieren. Wenn zum Beispiel die U-Bahnlinie 4 oder 7 an der Gewinnerstraße abbiegt, diese entlang fährt bis nach Bergen wäre nicht nur Bergen an die U-Bahn angeschlossen, sondern auch Seckbach und das Industriegebiet. Außerdem könnten die Buslinien verkürzt werden. Zumal der Verkehrsweg der ehemaligen Straßenbahn noch gesichert ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEUm das Quietschen der U-Bahnen oberirdisch zu unterbinden sollten die Bahnen mit Schallabsorbern ausgestattet werden bzw. eine Schmieranlage angebracht werden. Weiterhin sollten die Bahnen deutlich langsamer fahren um den Lärm zu reduzieren!!
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Aufenthaltsqualität an der Bushaltestelle Nordeingang S-Bahnstation Galluswarte leidet erheblich unter Taubenkot. Nach dem Vorbild des Südeingangs sollten auch hier Schutznetze installiert werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der SBahn Haltestelle Mühlberg fehlt eine Alternative (nach unten und oben) zur Rolltreppe, da der Aufzug entweder dauerhaft defekt ist oder wie aktuell dauerhaft repariert wird. Schienen, Rampe neben oder oder über den Treppen, um Räder leichter runter oder nach oben schieben oder tragen zu können. Das wäre toll. Dankeschön
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Weiter lesen auf FFM.DEEs war auch eine Idee Frankfurt Griesheim wieder eine Straßenbahn zu erschließen so könnte zum Beispiel die Linie 13 über nehmen bis zum Industriehof und müsste dadurch nicht über den Hauptbahnhof fahren da angeblich zu viel Verkehr werde
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Flughafen Frankfurt und die Bürostadt Niederrad sind die größten Arbeitgeber in Frankfurt. Aktuel sind sie an die Stadt Frankfurt in nur 15-Minuten Takt angebunden, oft mit Verspätungen. Das ist zu wenig für so viele Menschen (inkl. Touristen). Eine höhere Frequenz ist wahrscheinlich aktuell nicht möglich, nicht zuletzt wegen der begrenzten Kapazität der Niederradbrücke. Also schlage ich vor, eine U-Bahn mit 5-7 Minuten Takt zwischen Flughafen, Niederrad und Hauptbahnhof (alternativ: Gallus) zu bauen. Die Linie darf ruhig weiter nördlich ausgebaut werden in Richtung Messe/Rödelheim/Bockenheim. Als Motivation: wenn in einer Stadt der Flughafen nur schwer erreichbar ist und nach einem Flug auf eine überfüllte S-Bahn gewartet werden muss, soll was getan werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEMan sollte die neuen T-Wagen der VGF und alle dann nachfolgenden Generationen der Straßenbahn Frankfurt mit kostenlosem WLAN ausstatten.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs gilt die gesetzliche Maskenpflicht in Bus und Bahn. Ohne Fahrkarte und ohne Maske kann man nicht mitfahren. Das Ticket kann man am Bahnhof kaufen und wenn man das Jahresticket vergisst muss man 7 Euro Beareitungsgebühr zahlen. Wenn man als Pendler hingegen die Maske vergisst, die es dazu auch nicht an jedem Bahnhof zu kaufen gibt (was nach zwei Jahren Pandemie durchaus mal vorkommt), darf man gleich 50 Euro Strafe hinlegen. Das ist unverhältnismäßig und die Stadt muss endlich dafür sorgen, dass es an den Bahnhöfen Automaten gibt zum Kauf von Masken. Man stelle sich mal vor es gäbe keine Fahrkartenautomaten an den Stationen und man müsse erst zum Lidl gehen um eine Fahrkarte zu kaufen. Bei den Masken macht man das aber genauso, obwohl sie zur Mitfahrt genauso benötigt werden wie die Fahrkarten.
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Weiter lesen auf FFM.DEAktuell wird auf Grund der von Russland ausgehenden Energiekrise zum Energiesparen aufgerufen. Die VGF muss dazu ihren Beitrag leisten. a) sofortige Reduzierung der Beleuchtungsintensität in allen U- und S-Bahnstationen. Auf dem kombinierten S- und U-Bahnsteig der Konstablerwache ist es hell wie im Filmstudio. Die Hälfte der Lampen in Betrieb reicht völlig; funktionierte während des Umbaus auch. b) sofortiger Verzicht auf das Heizen der unterirdischen Stationen und B Ebenen, auch im Winter! Oberirdische Stationen werden ja auch nicht geheizt.
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Weiter lesen auf FFM.DEGuten Tag. Ich bitte die Stadt. Eine S-Bahn oder U-Bahnlinie einzurichten, die direkt vom Ostbahnhof zum Hauptbahnhof fährt. Die Straßenbahn Linie 11 braucht sehr lange und ist immer voll.
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Weiter lesen auf FFM.DEDurchgangsbahnhof, um den Hauptbahnhof zu entlasten (aber nicht um ihn zu ersetzen). Bestimmte Linien würden hier halten und weiter zum Hbf fahren, um die Station an den Hbf anzubinden. Es müssten aber dann nicht mehr alle Züge zwingend am heutigen Hbf halten, was zur Entlastung führt. Ein Umsteigen in verschiedene Richtungen wäre auch von hier möglich.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Busbahnhof am Frankfurter Hauptbahnhof ist wirklich traurig. Es gibt kein Dach, keine elektronischen Anzeigen und der Busbahnhof wurde in der Ausstattung generell sehr vernachlassigt. Städte wie Bad Homburg machen vor wie ein Busbahnhof aussehen sollte. Hier muss dringend etwas passieren.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Tramstation ist mittlerweile zu klein für die vielen Fahrgäste. Die einzelnen kleinen Wartehäuschen nehmen zudem sehr viel Platz weg an den Bahnsteigkanten. Man sollte die ganze Station mit einem großen Dach überdachen, um mehr Platz für wartende Fahrgäste bereitstellen zu können. Im Bereich der Ampel vorm Hauptbahnhof könnte man den Taxis eine der zwei Fahrspuren nehmen und dafür die wirklich sehr kleine Mittelinsel der Fußgänger vergrößern.
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Weiter lesen auf FFM.DEHallo, der Durchgang im Bhf Frankfurd Süd von der Mörfelder Landstr. in Richtung Diesterwegplatz wird fast täglich als Arbeitsort einer (scheinbar) professionell wirkenden, aufdringlichen Bettler-Gruppe genutzt. Es ist einfach unangenehm dort jeden Tg durchgehen zu müssen und jedes Mal bedrängt wird Geld zu geben. Deshalb ist mein Vorschlag die Sitzflächen vor den Fenstern vor dem Aufgabg zu Gleis 1/2 etwas weniger bequem/ zum Sitzen einladend zu gestalten. Möglich wären kleine Hauben, in der Extremform Taubengottedraht, aber dort die Fensterbänke umzugestalten würde einen großen Mehrwert der Aufenthaltsqualität bedeuten
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Weiter lesen auf FFM.DEIch bitte um das montieren einer Uhr auf dem Vorplatz der Station Ostbahnhof ( Ausgang Richtung Straßenbahnlinie 11, Alnatura Viele wünschen sich an dieser Stelle eine Uhr, weil diese an der Stelle sehr passend ist
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Einkommensgrenzen für Frankfurt-Pass-Inhaber sind extrem niedrig. Eine für Frankfurt-Pass-Inhaber ermäßigte RMV-Monatskarte (Zone 50) kostet trotzdem noch 60 Euro pro Monat. Das ist mit diesem Einkommen (es handelt sich hier um die Höchstgrenzen, die meisten Einkommen liegen darunter!) nur schwer finanzierbar. Um die Mobilität dieser Menschen zu gewährleisten, wäre es wichtig ihnen ein kostenloses RMV-Ticket für das Tarifgebiet Frankfurt zur Verfügung zu stellen.
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