S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5223 entstanden aus Vorlage: OF 1164/1 vom 17.02.2024 Betreff: Sicherheitsdienst für das Schulgelände der Weißfrauenschule/Karmeliterschule etablieren Der Magistrat wird gebeten, für das Schulgelände der Weißfrauenschule und Karmeliterschule einen regelmäßigen eigenen Sicherheitsdienst zu ermöglichen. Dieser hat zum Ziel, speziell die Sicherheit der Kinder und Familien, die sich dort aufhalten, sowie des Lehrpersonals und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachmittagsbetreuungsangebote zu gewährleisten. Auf diesem Weg können Schulhausverwalter und pädagogisches Personal entlastet werden, um sich um ihre eigentlichen Aufgaben kümmern zu können. Das Schulgelände ist aktuell der einzige teilöffentliche Platz im Bahnhofsviertel, an dem Kinder sich aufhalten können. Die genauen Zeiten sind mit den Schulen abzustimmen. Begründung: Der Standort und das Umfeld der Schulen und des Schulgeländes im Bahnhofsviertel sind in Frankfurt einzigartig und begründen die Notwendigkeit eines eigenen Sicherheitsdienstes. Selbst während der Schulzeit verschaffen sich Suchterkrankte Zugang zum Areal zum Konsumieren oder für einen Aufenthalt. Nach Schulschluss verstärkt sich das noch: Betrunkene, Kneipengänger, Obdachlose, Kriminelle, Suchterkrankte, Personen, die mit Betäubungsmitteln Geschäfte machen, versuchen das Areal zu übernehmen, wenn nicht die Schultore fest verriegelt sind - und selbst das verhindert das Eindringen oft nicht. In den Morgenstunden müssen dann täglich erstmal benutzte Spritzen, zerbrochene Flaschen, benutzte Präservative zum Schutz der Kinder eingesammelt werden. Eine außerschulische Schulhofnutzung als Quartiersplatz für Kinder ist ohne einen regelmäßigen Einsatz eines Sicherheitsdienstes nicht möglich. Mit einem solchen Sicherheitsdienst würden die infrastrukturellen Bedingungen für insbesondere die außerschulische Nutzung von Teilen des Schulgeländes als Quartiersplatz verbessert werden und es externen Akteurinnen und Akteuren ermöglicht, auf dem Schulgelände Angebote für Kinder und Familien durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5202 entstanden aus Vorlage: OF 941/6 vom 17.02.2024 Betreff: Höchst: Das legale Abstellen von Schulbussen der Robert-Koch-Schule sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Schulbusse für den Schülerverkehr der Robert-Koch-Schule die für sie vorgesehene Parkfläche in der Brüningstraße nutzen können, die zurzeit regelmäßig illegal zugeparkt wird. Begründung: Die Busse parken oft über mehrere Stunden illegal halb auf dem schmalen Gehweg der Leverkuser Straße, sodass dieser kaum noch zu nutzen ist. Der Gehweg ist durch das Parken der Busse nicht nur blockiert, sondern auch beschädigt. Gehwege sind, selbst wenn sie zum Parken freigegeben sind, grundsätzlich nur von Fahrzeugen bis 2,8 Tonnen zu befahren. Der Bus dürfte mindestens zwölf Tonnen haben, siehe Fotos. Quelle: Michael Falk/Die Grünen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5076 entstanden aus Vorlage: OF 1119/1 vom 17.12.2023 Betreff: Damit unsere Kinder nicht unter die Räder kommen: Tempo-30-Abschnitt in der Gutleutstraße vor der Karmeliterschule und der Weißfrauenschule Der Magistrat wird gebeten, in der Gutleutstraße 38 in Höhe des Eingangs von Karmeliterschule und Weißfrauenschule schnellstmöglich einen Tempo-30-Abschnitt einzurichten und zusätzlich Warnschilder "Vorsicht Schulkinder" anbringen zu lassen, sodass das Gefährdungspotenzial für die Kinder, die auf dem Schulweg unbedacht die Straße queren, minimiert wird. Begründung: Die Gutleutstraße wird von den Autofahrenden häufig als Rennstrecke missbraucht, um am Baseler Platz noch schnell über eine grüne Ampel zu kommen. Außerdem ist vielen nicht bekannt, dass sich dort eine Schule befindet. Die Einrichtung eines Tempo-30-Abschnitts sorgt dafür, dass die Kinder möglichst gefahrlos die Straße überqueren können und dabei nicht unter die Räder kommen. Foto: Petra Thomsen; Beispiel Warnschild "Achtung Schulkinder" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4932 entstanden aus Vorlage: OF 536/11 vom 21.12.2023 Betreff: Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim Vorgang: OA 331/23 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat transparent und zeitnah Informationen zur Prüfung der in der Vorlage OA 331 genannten Flächen vorzulegen. Begründung: Im Frankfurter Osten bedarf es dringend eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe. Dieser Bedarf im Frankfurter Osten sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden, alternative Standorte sind auch in Fechenheim vorhanden. Daher ist es umso unverständlicher, dass der Presse aktuell zu entnehmen ist, dass das Gymnasium-Ost mittlerweile den Arbeitstitel "Stadtgymnasium" erhalten hat und langfristig voraussichtlich in die Günthersburghöfe ziehen wird. Eine ausgewogene und flächendeckende Stadtplanung hinsichtlich Bildungschancen sollte zwingend auch die äußeren Stadtteile berücksichtigen, die schon viel zu lange in dieser Hinsicht vernachlässigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2023, OA 331
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4860 entstanden aus Vorlage: OF 222/16 vom 21.11.2023 Betreff: Behindertengerechter Zugang zum Hauptgebäude der Schule am Ried Der Magistrat wird gebeten, den seit Langem geplanten Aufzug im Hauptgebäude der Schule am Ried zeitnah zu realisieren. Dieser ist dringend erforderlich, da sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrerinnen und Lehrer, die dauerhaft oder vorübergehend gehbehindert sind, wichtige Klassen-, Fach- und Beratungsräume nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erreichen können. Begründung: Für das Hauptgebäude der Schule am Ried ist seit Jahren ein Aufzug geplant. Gemeinsam mit dem ehemaligen Schulleiter wurde eine Begehung durchgeführt, eine Machbarkeitsstudie erstellt und eine Kostenschätzung vorgenommen. Seitdem ist aber nichts mehr passiert. Im Rahmen der inklusiven Beschulung ist es unbedingt notwendig, dass im Hauptgebäude ein Aufzug eingebaut wird. Im Neubau wird zwar ebenfalls ein Aufzug eingebaut, aber dort werden in Zukunft die Klassen und Kurse der Oberstufe und die Abschlussklassen unterrichtet. Jüngere Schülerinnen und Schüler mit Gehbehinderungen, die im Hauptgebäude unterrichtet werden müssten, können sonst nicht aufgenommen werden. Auch wenn Jugendliche oder Lehrkräfte vorübergehend beim Treppensteigen beeinträchtigt sind, ist es schwierig, Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen, da sich im Erdgeschoss nur Fachräume (Naturwissenschaften, Musik, Werken) befinden. Bestimmte Fachräume wie zum Beispiel Kunst oder Informatik, aber auch Räume, die für Beratungen genutzt werden, sind für Menschen, die nicht Treppensteigen können, gar nicht erreichbar. Darüber hinaus plant die Schule, Teile der Flure im Hauptgebäude zu Lernfluren umzugestalten. Für die Aufstellung von Mobiliar oder eventueller Trennwände ist es wichtig zu wissen, wie der Aufzug geplant ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4752 entstanden aus Vorlage: OF 526/11 vom 11.11.2023 Betreff: Widerspruch zur Stellungnahme ST 667 und erneute Forderung, die Machbarkeitsstudie zur Europäischen Schule am Ratsweg sowie aktuelle Planungsüberlegungen öffentlich vorzustellen Vorgang: OM 3207/22 OBR 11; ST 667/23 Die Ablehnung des Magistrats, die Machbarkeitsstudie zur Europäischen Schule am Ratsweg öffentlich vorzustellen, wird nicht akzeptiert. Der Magistrat wird gebeten, die Studie sowie aktuelle Planungsüberlegungen im Ortsbezirk 11 öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Ergebnisse der Studie wurden der breiten Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich gemacht. Auch der aktuelle Stand der Planungen ist für die breite Öffentlichkeit nicht transparent. Aufgrund der massiven Auswirkungen eines möglichen Baus auf die Bevölkerung (Umzug der Dippemess, Verkehrssituation, Auswirkung auf die Kleingartenanlagen etc.) besteht aber ein großes öffentliches Interesse, auf das der Magistrat reagieren sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3207 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 667
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4735 entstanden aus Vorlage: OF 960/5 vom 23.10.2023 Betreff: Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des nördlichen Teils des Strahlenberger Weges Bäume zu pflanzen und Bereiche zwischen den Straßenbäumen als Parkplätze zu kennzeichnen. Dabei sollen auch Ladezonen eingeplant werden. Begründung: Der nördliche Strahlenberger Weg verläuft zwischen der Bahntrasse und dem Mischgebiet Länderweg. Im Wohnbaualtbestand sind in den letzten Jahren zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern zugezogen, die den Weg zur Schule über den Strahlenberger Weg antreten. Der Fußgängersteg zur Gerbermühlstraße wurde Anfang Oktober 2023 demontiert. Ein Ersatz ist nach Kenntnis des Ortsbeirates 5 nicht geplant. Die Straße verleitet an verschiedenen Stellen zum Schnellfahren auch über 50 km/h. Dies wird v. a. von gewerblichen Fahrzeugen bis hin zum Schwerlaster gerne wahrgenommen. Dabei kommen diese v. a. Fahrradfahrern auf der Strecke, die auch über den Bärengarten als Radweg genutzt wird, gefährlich nahe. Die Strecke, die im Radfahrportal als Teil des Radnetzes ausgewiesen wird, wird genauso von Pendlern aus Oberrad und sogar aus Offenbach wie von zahlreichen Schulkindern befahren. Eine Reihe von Anträgen seitens des Ortsbeirats 5, dort Tempo 30, Bremsschwellen oder eine variable Einbahnstraßenregelung anzuordnen, wurden abgelehnt. Als letzte Ressource diente dafür eine Verkehrszählung. Auch das Argument, dass es sich doch gar nicht um einen Unfallschwerpunkt handele, wurde herangezogen. Weitere Anträge, den Bahndamm gegen Querungen durch einen Zaun auch auf der Seite des Strahlenberger Wegs zu sichern, das Parken gegenüber der Containerschulanlage neu zu regeln, wurden mit der Argumentation abgelehnt, dass die Deutschherrnbrücke ja grundsätzlich zu sanieren und dann eine Vollsperrung der Straße erforderlich sei. Informationsgemäß stehen die Sanierung bzw. Abriss und Neubau im Laufe der nächsten Jahre an. Die Fußgänger und Radfahrer und v. a. die Kinder, die diese Straße faktisch als Schulweg nutzen, benötigen jedoch schnell eine Lösung für mehr Sicherheit bei der Nutzung der Straße. In weiten Teilen des nördlichen Strahlenberger Wegs gilt absolutes Park- und Halteverbot von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Dies ist nicht zuträglich, da es sich ja um ein Mischgebiet handelt. Es wird dort den ganzen Tag geparkt, und das wirkt sich montags bis freitags circa zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr auch positiv entschleunigend aus, weil man sich eben ausweichen muss. Konkret könnte eine Ausstattung mit Baumschutzbügeln im nördlichen Strahlenberger Weg wie folgt aussehen: - zwei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 6, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - zwei Parkplätze und Lieferzone vor Strahlenberger Weg 8 bis 10, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - ein Parkplatz links neben der Schreinerei Büsching, vor dem Wellblechschuppen der Schreinerei Büssing eine Schutzschwelle/Radstopper, dort wird regelmäßig der Gehweg zugeparkt. Keine Stadtbäume, dort ist bereits ein großer Baum; - zwei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 16, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - drei bis vier Parkplätze vor Strahlenberger Weg 20 (Späth-Knoll), flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln plus Lieferzone; - drei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 22 bis 24, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - Lieferzone vor Eingang Strahlenberger Weg 26; - drei Parkplätze zwischen Strahlenberger Weg 26 (Fiebig) und Strahlenberger Weg 26B (Anadol Autowäsche), flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - vier Parkplätze und Lieferzone zwischen Strahlenberger Weg 26A und 30 bzw. zwischen der Ausfahrt der 26A und der 30 bzw. vor dem Ahornhain, flankiert von Pflanzkästen oder Ähnlichem. Bäume auf dem Ahornhain sind bereits vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 396
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4716 entstanden aus Vorlage: OF 775/2 vom 02.11.2023 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 2. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee einen Zebrastreifen einrichten zu lassen; 3. das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" zu erneuern und näher an die Bodenschwelle zu verlagern; 4. die bestehende Bodenschwelle durch eine wirksame, farbige Kunststoff-Bodenschwelle zu ersetzen; 5. zwei Parkplätze zu entwidmen und dafür Hochbeete aufzustellen. Das Kinderhaus Vogtstraße e. V. (Hausnummer 41) würde die Pflege der Hochbeete übernehmen; 6. das bestehende Schild "Ende Tempo-30-Zone", welches aktuell gegenüber der Einrichtung platziert ist, an die Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße versetzen zu lassen; 7. an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 8. den bestehenden Zebrastreifen an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße entfernen und um ca. zehn Meter in die Vogtstraße hinein versetzen zu lassen. Der Zebrastreifen sollte auf einer Bodenschwelle angebracht werden. Außerdem soll ein Schild "Zebrastreifen" installiert werden; 9. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, zwischen der Vogtstraße Nr. 43 und der Eschersheimer Landstraße eine Spielstraße einzurichten. Begründung: Das Kinderhaus Vogtstraße wird vom gleichnamigen Verein betrieben und betreut ca. 80 Kinder zwischen zehn Monaten und zehn Jahren. Die Vogtstraße wird von den Hortkindern an beiden Ecken, Vogtstraße/Hansaallee und Vogtstraße/Eschersheimer Landstraße, überquert. Bei der Vogtstraße handelt es sich um eine enge, schlecht einsehbare Einbahnstraße. In letzter Zeit wurden von der Elternschaft mehrere Beinaheunfälle gemeldet. Zu 1. und 7.: Aktuell werden die Straßenecken der Vogtstraße häufig von Lieferfahrzeugen zugeparkt, sodass die Einsicht für Fahrzeugfahrer und überquerende Kinder weiter verschlechtert wird. Poller bzw. Fahrradständer sollen die Fünf-Meter-Zone wirksam freihalten. Zu 2.: Die Vogtstraße/Ecke Hansaallee ist direkter Schulweg für die Hortkinder der Holzhausenschule. Diese müssen die Vogtstraße von der oberen Hansaallee aus kommend überqueren, um zur Einrichtung zu gelangen. Ein Zebrastreifen soll den Kinder Sicherheit geben und auch die Autofahrer für die Situation sensibilisieren. Zu 3.: Das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" ist stark abgenutzt und soll daher erneuert werden. Auch ist es zu weit von der Einrichtung entfernt. Zu 4.: Die ursprüngliche Bodenschwelle wurde im Rahmen einer Sanierung der Kanalisation entfernt. Die im Nachgang neu installierte Bodenschwelle ist zu niedrig und unwirksam. Zu 5.: Trotz Tempo-30-Zone und Bodenschwelle wird in der Vogtstraße täglich die Geschwindigkeit überschritten. Durch zwei versetzte Hochbeete soll die Straße direkt vor der Einrichtung verjüngt werden, sodass Fahrzeuge die Geschwindigkeit verringern müssen. Dadurch, dass die Hochbeete versetzt angebracht werden, können weiterhin Lkw und Müllfahrzeuge passieren. Die Einrichtung würde gerne die Pflege der Hochbeete patenschaftlich übernehmen. Zu 6.: Aktuell endet die Tempo-30-Zone direkt vor der Einrichtung und ca. 15 Meter vor der Kreuzung Vogtstraße/Eschersheimer Landstraße. Dies stellt eine vermeidbare Gefahr für die Kinder der Einrichtung dar. Zu 8.: Kinder der Holzhausenschule nutzen auch den Zebrastreifen an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße als direkten Schulweg. Der bestehende Zebrastreifen befindet sich unmittelbar an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße. Autofahrer sind gezwungen, auf dem Zebrastreifen zu halten, um die Eschersheimer Landstraße einsehen zu können. Dies gefährdet massiv Passanten, die die Vogtstraße überqueren wollen, da diese entweder auf den Radweg der Eschersheimer Landstraße oder zwischen die Autos auf die Vogtstraße ausweichen müssen. Eine Versetzung des Zebrastreifens in die Vogtstraße hinein bringt Sicherheit für Passanten, Auto- und Fahrradfahrer. Wird der Zebrastreifen zusätzlich auf einer Bodenschwelle angebracht, ermöglicht dies zusätzliche Sicherheit für die Hortkinder der Holzhausenschule. Zu 9.: Um optimalen Schutz für die Kinder der Einrichtung zu bieten, sollte das letzte Stück der Vogtstraße bis zur Eschersheimer Landstraße als Spielstraße ausgewiesen und verkehrsberuhigt werden. Die Vogtstraße ist keine Durchgangsstraße im eigentlichen Sinne und sollte nur von Anliegern genutzt werden. Daher stellt eine Umwidmung zur Spielstraße keine negativen Auswirkungen auf den Berufsverkehr dar. Lagebild Vogtstraße mit den vorgeschlagenen Maßnahmen (Quelle: openstreetmap) mit eigenen Anmerkungen Blick in die Vogtstraße Blick Vogtstraße Piktogramm Blick Vogtstraße vor der Einrichtung Blick Vogtstraße, zu niedrige Bodenschwelle Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4665 entstanden aus Vorlage: OF 926/5 vom 15.09.2023 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. Der Magistrat wird gebeten, eine insektenfreundliche Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. zu installieren. Begründung: Der genannte Weg wird von vielen Grundschulkindern auf dem Weg zur Riedhofschule genutzt. Insbesondere wäre hier eine Beleuchtung in der dunklen Jahreszeit zu Schulbeginn genauso wie zu Betreuungsschluss sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 174
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4556 entstanden aus Vorlage: OF 852/6 vom 25.09.2023 Betreff: Nied: Geschwindigkeitsanzeigen vor der Niddaschule in der Oeserstraße errichten D er Magistrat wird gebeten, in der Oeserstraße vor der Niddaschule beidseitig Geschwindigkeitsanzeigen zu errichten. Begründung: Vor der Niddaschule in der Oeserstraße dürfen Fahrzeuge nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h fahren. Eltern beobachten permanente Geschwindigkeitsüberschreitungen, wodurch Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule gefährdet werden. Ein Vorschlag aus dem Elternbeirat war, Geschwindigkeitsanzeigen zu errichten, wodurch auf die Gefahrenstelle deutlicher aufmerksam gemacht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 24
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.10.2023, OA 398 entstanden aus Vorlage: OF 433/11 vom 12.02.2023 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Birsteiner Straße im gesamten Verlauf zur Fahrradstraße mit dem Zusatzschild "Einfahrt mit Kraftwagen/Motorrädern erlaubt" nach dem Bonner Modell umzuwandeln; 2. das alternierende Parken in der Birsteiner Straße aufzulösen und ne u zu regeln. Begründung: Die Radroute von Frankfurt nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort unerwartet und gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer am Kaufland-Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer den Fahrstreifen mit den Kraftfahrzeugen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, da es sich dort um eine Teststrecke für einen Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, dass mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge zu schnell fährt und bereits im "ahndungsfähigen" Bereich ist. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Vom Radfahrbüro wird den Fahrradfahrern gegenwärtig empfohlen, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg am Zebrastreifen beim Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtung einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es von Anwohnern des Wohnviertels Beschwerden über den Verkehr, bei dem Autofahrer durch das Wohnviertel abkürzen, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Selbst der Linienbus weicht regelmäßig aus, um die Fahrradfahrer (auch Schüler und Jugendliche auf dem Schulweg) auf der Wächtersbacher Straße zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger frei"-Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer den Kraftfahrzeugverkehr auf der Wächtersbacher Straße. Dadurch wird in der Birsteiner Straße dieser Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und es wird eine seit Langem geforderte Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler, Eltern mit ihren Kindern und sonstige Radfahrer fahren mit dem Fahrrad zu zwei im Gebiet liegenden Schulen und Kindergärten. Es ist ebenfalls eine Hauptroute für Fahrradfahrer aus Maintal, Bischofsheim, Fechenheim-Nord nördlich der Hanauer Landstraße und Fechenheim-Süd zu deren Arbeitsstellen. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger frei"-Bereichs oder verbessert dies für die Bewohner des Wohngebiets und die Fahrradfahrer. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und geringfügig Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Bewohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit der Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (z. B. Fahrradverkehr zur Schule) und Kraftfahrzeuge haben Fahrradfahrern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als fünf Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit geparkten Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., festgestellt, dass Fahrradstraßen sicher sind. Es ist zudem notwendig, dass diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, dass eine gesündere, sportlichere Bevölkerung, eine bessere, leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 398 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4052, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4446 entstanden aus Vorlage: OF 898/5 vom 31.08.2023 Betreff: Zusätzlicher Grundschulstandort für Sachsenhausen-Süd im Bereich des Henninger Areals Vorgang: OM 40/11 OBR 5; ST 809/11 D er Magistrat wird gebeten, die zukünftig zu erwartenden Schülerzahlen für die Mühlbergschule darzulegen und zu prüfen und zu berichten, wie er das Erfordernis eines zusätzlichen Grundschulstandortes für Sachsenhausen-Süd im Bereich des Henninger Areals bewertet und welche möglichen Standorte aus seiner Sicht hierfür gegebenenfalls in Betracht kommen könnten. Begründung: Bedingt durch stetig steigende Schülerzahlen im Schulbezirk ist bereits jetzt absehbar, dass auch der gerade abgeschlossene Ausbau der Mühlbergschule für die Zukunft nicht ausreicht, um den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern ein adäquates Lernumfeld zu bieten. Renovierung und Ausbau der Mühlbergschule beruhen auf veralteten Prognosen der Schülerzahlen. In der Stellungnahme des Magistrats aus dem Jahr 2011, ST 809, wurde auf den Ausbau der Mühlbergschule von drei auf vier Züge verwiesen. Somit könnten 30 neue Schüler pro Jahrgang problemlos untergebracht werden, so das Schulamt seinerzeit. Der aktuelle Stand ist jedoch der, dass an der Mühlbergschule mit Beginn des Schuljahrs 2023/24 der fünfzügige Betrieb aufgenommen wird. Da in dem Erweiterungsbau keine neuen Klassenzimmer eingeplant und gebaut worden sind, ist der Platz im Bestandsgebäude, wo zum Teil auch viele sehr kleine Klassenräume vorhanden sind, bereits jetzt schon zu eng. Ein qualitatives Lernen auf hohem Niveau ist dort kaum möglich. Da das Henninger Areal immer weiter ausgebaut wird und somit weitere neue Grundschüler hinzukommen werden, sollte der Bau einer eigenen Grundschule für den Bereich des Henninger Areals in Betracht gezogen werden; auch um die Mühlbergschule zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 40 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2011, ST 809 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4392 entstanden aus Vorlage: OF 955/1 vom 22.08.2023 Betreff: Wandbild in der Eingangshalle der Paul-Hindemith-Schule retten Der Magistrat wird gebeten, das von Schülerinnen und Schülern der Paul-Hindemith-Schule unter Betreuung der Künstlerinnen Anny und Sibel Öztürk gestaltete Wandbild in der Eingangshalle im Zuge des bevorstehenden Abbruchs und Umbaus zu retten, zu schützen und im Neubau an geeigneter, zentraler Stelle wieder montieren zu lassen. Begründung: Der Anbau an das historische Gebäude der Paul-Hindemith-Schule aus 1985 soll abgebrochen werden. Das Wandbild der Schülerinnen und Schüler steht für die Epoche, die mit dem Abriss und Umbau zum Bildungscampus Gallus enden wird. Es symbolisiert außerdem die Werte der Schule und dient als Identifikationspunkt. Das Wandbild ist auf großformatigen, abnehmbaren Tafeln aufgebracht, die zerstörungsfrei demontiert und eingelagert werden können. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2322
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4339 entstanden aus Vorlage: OF 705/2 vom 26.06.2023 Betreff: Geschwindigkeit drosseln zum Schulanfang Vorgang: OM 130/21 OBR 2; ST 1543/21 Der Magistrat wird gebeten, in Anlehnung an die Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1543, zum Schulanfang im September 2023 verstärkt Geschwindigkeitskontrollen an der Leonardo-da-Vinci-Allee und auch an der Montgolfier-Allee auf Höhe der Kita Rebstockpark vorzunehmen. Begründung: Im Rebstock-Quartier, das verstärkt von jungen Familien mit Kindern bewohnt wird, gilt überwiegend Tempo 30. Innerhalb des Quartiers Leonardo-da-Vinci-Allee (im Norden), Wilhelmine-Reichard-Weg (im Süden), August-Euler-Straße (Westen) und Gebrüder-Wright-Straße (Osten) finden sich die Viktoria-Luise-Grundschule, die Kita Rebstockpark und der große Spielplatz des Quartiers. Dementsprechend wird dieser Bereich stark von Familien mit überwiegend kleineren Kindern frequentiert. Diese beklagen immer wieder überhöhte Geschwindigkeiten des automobilen Verkehrs. Da die bereits vorhandenen Hinweisschilder und Piktogramme auf der Straße (noch) nicht die gewünschte Wirkung entfalten, besteht der Wunsch nach weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Kleinsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 130 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1543 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1805
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4123 entstanden aus Vorlage: OF 235/15 vom 31.05.2023 Betreff: Entfernung der defekten Telefonanlage vor der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die vor der Otto-Hahn-Schule befindliche, seit langer Zeit defekte Telefonanlage zeitnah entfernt wird. Begründung: X Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2228 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2023, OA 358 entstanden aus Vorlage: OF 469/11 vom 02.06.2023 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 Vorgang: V 572/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 159 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass folgender Punkt verändert wird: Unter Punkt 2.2 b): Anstatt: Nach derzeitigem Raumprogramm sollen 44 Gartenparzellen für den Bau von Sportplätzen der Europaschule weichen. Neu: Die Planung wird insoweit verändert, dass keine Gartenparzellen für den Bau der Europaschule weichen müssen. Begründung: Der Planungsdezernent hat den Bau der Schule ohne den Wegfall von Gartenparzellen angekündigt. Vergleiche auch Auskunftsersuchen V 572. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2071 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 114 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 159 = Kenntnis, OA 358 = Annahme) 22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OA 358 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU, LINKE. und dFfm (= Annahme); SPD und Volt (= Enthaltung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3620, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3979 entstanden aus Vorlage: OF 620/2 vom 20.02.2023 Betreff: Verkehrssicherheit vor dem Kinderzentrum Rohmerplatz verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. die fünf Poller vor dem Eingang des Kinderzentrums Rohmerplatz (Rohmerplatz 13) durch Drängelgitter zu ersetzen (siehe Abbildung 1); 2. das Schrägparken auf der Parkfläche vor dem Gebäude Rohmerplatz 11 durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und hier einen öffentlichen Behindertenparkplatz einzurichten (siehe Abbildungen 2 und 3); 3. auf der schraffierten Fläche auf der Kreuzung Rohmerstraße/Rohmerplatz/Greifstraße (schraffierter Bereich befindet sich am Anfang der Straße Rohmerplatz) Poller gegen verkehrswidriges Parken aufzustellen; 4. vor der Hoftoreinfahrt des Kinderzentrums und des Gebäudes Rohmerplatz 19 das verkehrswidrige Parken zu unterbinden, indem hier ein umlegbarer Poller (mit Dreikantschlüssel o. Ä. gesichert) aufgestellt wird (siehe Abbildungen 1 und 4); 5. einen oder zwei Parkplätze im Bereich Rohmerplatz 11 bis 13 für den Zeitraum von 0 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Kurzzeitparkplätze umzuwandeln, um Eltern, die dennoch weiterhin darauf angewiesen sind, ihre Kinder mit dem Pkw zur Kita zu bringen, eine Kurzzeitparkmöglichkeit zu bieten. Begründung: Die Anregung ergibt sich aus einem Gespräch und den konkreten Bitten der Leitung des Kinderzentrums Rohmerplatz. Die Drängelgitter sollten schon laut ursprünglichem Entwurf der Bebauung dort installiert werden. Sie sollen dazu dienen, dass Kinder nicht direkt vom Ausgang des Kinderzentrums auf die Straße laufen oder mit Rollern etc. rollen können. Auch war ursprünglich geplant, die Parkfläche auf dem Bürgersteig als Behindertenparkplatz auszuweisen. Derzeit parken dort regelmäßig drei bis vier Pkw schräg. Dabei ragen sie auch in die Tiefgarageneinfahrt des Gebäudekomplexes hinein. Gravierender ist jedoch, dass sie sowohl den restlichen Gehweg so eng machen, dass Kinderwagen dort teilweise nicht mehr durchkommen und Eltern damit auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Auf der anderen Seite ragen die Pkw auch auf die Straße und verengen diese, sodass große Fahrzeuge (Müllentsorger, Einsatzfahrzeuge etc.) nicht oder nur mit äußerster Vorsicht, also enorm langsam, passieren können. Zum Zeitpunkt der Bildaufnahme war dies bei einem Krankenwagen (siehe Bildhintergrund) auch der Fall. Das Parken auf der Ecke der Kreuzung verstärkt diese Problematik zusätzlich. Diese schraffierte Fläche wird augenscheinlich besonders von Elterntaxis in Anspruch genommen. Auch auf der Hofeinfahrt des Kinderzentrums und der Hofeinfahrt Rohmerplatz 19 werden zu Bring- und Hol-Zeiten des Kinderzentrums regelmäßig Pkw abgestellt und verhindern somit die Nutzung des Gehwegs bzw. die Nutzung der beiden Hofeinfahrten für die dafür vorgesehenen Zwecke. Der in diesem Bereich zu den entsprechenden Zeiten bestehende Bedarf an Kurzzeitparkplätzen könnte auf der Fahrbahn durch Umwidmung eines oder zweier Dauerparkplätze in Kurzzeitparkplätze realisiert werden. Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 Abbildung 4 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1953 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3872 entstanden aus Vorlage: OF 516/9 vom 16.04.2023 Betreff: Außenbereich Schulhofgestaltung Heinrich-Seliger-Schule Vorgang: OIB 157/22 OBR 9 Die Schulleitung möchte Geräte und Materialien für die Garten-AG und die Bienenvölker anschaffen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Initiative vom 07.07.2022 des Ortsbeirates 9 vom Magistrat bearbeitet wird und die 1.000 Euro an die Schule freigegeben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 157 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1628 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3870 entstanden aus Vorlage: OF 514/9 vom 16.04.2023 Betreff: Außenbereich Schulhofgestaltung Wöhlerschule Vorgang: OIB 152/22 OBR 9 Zur Errichtung einer zweiten Pavillonanlage auf dem Grundstück der Wöhlerschule hinter der Turnhalle der Heinrich-Seliger-Schule wurden vier Bäume gefällt. Die Pavillons stehen fünf Meter entfernt von der Turnhalle. Den Schülerinnen und Schülern fehlt es an Licht. Der Blick auf die Gebäudewand ist unschön. Die Anlage von Beeten wird den Schülerinnen und Schülern einen Blick ins "Grüne" ermöglichen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann der Antrag vom 07.07.2022 des Ortsbeirates 9 vom Magistrat bearbeitet wird und die 1.000 Euro an die Schule freigegeben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 152 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1777 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3800 entstanden aus Vorlage: OF 474/3 vom 10.02.2023 Betreff: Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule Vorgang: OM 2541/22 OBR 3; ST 2644/22 Die Anregung vom 07.07.2022, OM 2541, wurde mit der Stellungnahme ST 2644 nur unzureichend beantwortet. Es ist zu beobachten, dass die Haltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule ausschließlich als Busparkplatz, aber nicht als Haltestelle für Busse in einer engen Wohnstraße genutzt wird. Die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die durch die Sichtbehinderung entsteht, wurde in der Stellungnahme nicht thematisiert. Des Weiteren wurden keine Lösungen für die Schülerinnen und Schüler der Phorms-Schule angeboten, die auch auf eine Bushaltestelle für ihren Schulbus angewiesen sind, da sich der Ein- und Ausstieg an der öffentlichen Haltestelle als gefährlich und verkehrsbehindernd herausgestellt hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Bushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule auf die ersten sechs Parkplätze auf der Eschersheimer Landstraße/Ecke Fürstenbergerstraße zur gemeinsamen Nutzung von zwei städtischen Schulen und von drei Privatschulen (Private Kant-Schule, Phorms-Schule und Internationale Schule) zu verlegen; 2. ein Halteverbot für sog. "Elterntaxis" in der Hammanstraße und Fürstenbergerstraße von 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr, von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr durchzusetzen. Dies soll vor allem der Reduktion des Rangierverkehrs dienen sowie die sichere Zufahrt der Rettungsdienste und Müllwagen ermöglichen. Begründung: Ab dem 06.04.2022 wurde auf einer öffentlichen Fläche eine Schulbushaltestelle für einen großen Schulbus direkt gegenüber der Privaten Kant-Schule eingerichtet. Die Einrichtung dieser Schulbushaltestelle, die die Private Kant-Schule andient, erfolgte ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat 3, den Kinderbeauftragten, dem Stadtschulamt, Schulwegsicherung oder dem Radfahrbüro. Die Standortwahl der Bushaltestelle stellt nicht etwa eine Entschärfung, sondern eine deutliche Erhöhung des Gefahrenpotenzials der ohnehin überlasteten Kreuzung dar. Trotz Bushaltestelle findet noch immer Rangierbetrieb der drei weiteren Busse im Besitz der Privaten Kant-Schule statt. Darüber hinaus wurde den Mobilitätsbedürfnissen aller anderen Schulen in der Gegend nicht Rechnung getragen. Die Bushaltestelle ist zwar als solche markiert und sollte auch von anderen (Schul-) Bussen angedient werden können, was aber dadurch verhindert wird, dass die "Haltestelle" schlicht ein Schulbusparkplatz für den Schulbus der Privaten Kant-Schule ist. Schulen wie die Phorms Frankfurt City bzw. die Internationale Schule, die bisher 30 bis 40 Kinder auf einem viel zu engen Gehweg vor der Holzhausenstraße 66 aufnehmen und dabei den öffentlichen Busverkehr der Linie 36 verdrängen, benötigen keine Haltestelle für mittelgroße, sondern für große Busse. Das Verfahren, einen privaten Busparkplatz im öffentlichen Raum an derart neuralgischer Position ohne Rücksprache zur Verfügung zu stellen, ist enorm fragwürdig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2541 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2644 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.03.2023, OA 340 entstanden aus Vorlage: OF 485/10 vom 19.12.2022 Betreff: Schulschwimmen für die Kinder des Ortsbezirks 10 Vorgang: OM 1020/21 OBR 10; ST 2203/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, ab wann und wo künftig das Schulschwimmen für die Kinder aus 1. Bonames; 2. Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim und Frankfurter Berg verbessert werden kann. Dabei interessiert auch das dazu erforderliche Wege- und Schulbuskonzept. Begründung: Schwimmen fördert die Entwicklung unserer Kinder. Vor Ort besteht akuter entsprechender Handlungsbedarf. So stehen im Ortsbezirk 10 selbst bisher überhaupt keine und in den angrenzenden Stadtteilen deutlich zu wenig Möglichkeiten für das Schulschwimmen zur Verfügung, sodass Teilnehmende an Schulsportkursen viel zu weite Wege haben und Kinder, wenn überhaupt, oft viel zu spät schwimmen lernen. Abhilfe ist umgehend geboten. Die stark verspätete Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2203, geht leider auf keinen dieser Sachverhalte ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1020 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2203 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1643 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 340 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 340 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3205, 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.05.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.01.2023, OA 322 entstanden aus Vorlage: OF 350/12 vom 26.01.2023 Betreff: Energiesparende Maßnahmen bei öffentlichen Gebäuden Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 475 Vorgang: NR 316/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1650/22 Zwischenbescheide des Magistrats vom 16.05.2023, 11.09.2023 und 11.01.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, dass bei allen in Planung und in Bau befindlichen öffentlichen Gebäuden der Stadt Frankfurt am Main ab sofort grundsätzlich energiesparende Maßnahmen genutzt werden. a) Dabei sollen bei in Planung befindlichen Gebäuden die Dächer immer mit Fotovoltaik-, Solarthermieanlagen und Brauchwasserspeicher ausgestattet werden. b) Bei bereits in Bau befindlichen öffentlichen Gebäuden der Stadt Frankfurt am Main ist eine Nachrüstung zu prüfen und ggf. umzusetzen. c) Abweichungen sind zu begründen. Begründung: Gebäude sollen mindestens 100 Jahre genutzt werden. Daher müssen alle Bauprojekte - ob öffentlich oder privat - bereits heute klimaneutral geplant und gebaut werden. Ansonsten kann Frankfurt seine Klimaziele, nämlich Klimaneutralität im Jahre 2035, nicht erreichen (siehe § 1650). Offensichtlich ist eine nachträgliche energetische Sanierung deutlich kostenintensiver als eine gleich zu Beginn oder im Laufe des Bauprojekts umgesetzte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 475 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.03.2022, NR 316 Bericht des Magistrats vom 09.02.2024, B 67 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 475 = Kenntnis, OA 322 = Ablehnung) BFF-BIG (B 475 = Kenntnis, OA 322 = vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (B 475 = Kenntnis) Gartenpartei (B 475 = Kenntnis, OA 322 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 475 = Kenntnis, OA 322 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 322 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF; CDU (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 16.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 322 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 67) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2982, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 § 3399, 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 12.06.2023 § 3928, 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 16.10.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3311 entstanden aus Vorlage: OF 548/2 vom 10.11.2022 Betreff: Kreuzungsbereich Hansaallee/Fürstenbergerstraße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern zu Fuß und mit dem Fahrrad sowie dem Fahrradverkehr im Allgemeinen, die Kreuzung Hansaallee/Ecke Fürstenbergerstraße aufgrund des hohen Aufkommens des motorisierten Verkehrs neu zu gestalten. Die Kreuzung ist laut dem Schulwegplan Kreuzungspunkt sehr vieler Wegebeziehungen der sechs in der Nähe befindlichen Schulen. Da die Kreuzung vier Zu- und Abfahrten vorhält, entstehen bei hohen Verkehrsaufkommen, bei der Rechts-vor-Links-Regelung in einer Tempo-30-Zone, unüberschaubare Situationen, die manche Verkehrsteilnehmende überfordern bzw. andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Bei dieser Gemengelage gibt es keine einfache Lösung, daher soll bei einer Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt sowie Schulleiterinnen und Schulleiter der umliegenden Schulen, Anwohnenden und dem Ortsbeirat nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden . Zur Terminfindung sollen die Ämter auf den Ortsvorsteher zugehen. Ergebnisse der Ortsbegehung sollen dem Ortsbeirat zeitnah vorgestellt werden. Begründung: Bei einem Treffen mit mehreren Eltern von Schulkindern konnte nach Schulschluss besichtigt werden, was es heißt, als Schulkind die Kreuzung zu Fuß oder mit dem Rad zu queren. Eine Querung war oftmals nicht auf direktem Wege, sondern nur im "Zickzack" möglich, da manche Fahrzeugführende oft nicht mit den Vorfahrtsregeln zurecht kamen bzw. das Recht des Stärkeren in Anspruch nahmen. Gerade der Zulauf von Fahrzeugen aus der von Norden kommenden Hansaallee trägt besonders zu dem erhöhten Verkehrsaufkommen bei, da die Hansaallee in südlicher Richtung gerne als Abkürzung genutzt wird, um z. B. die Eschersheimer Landstraße in Richtung Nordend zu überqueren. Luftaufnahme 2020 Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1071 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3310 entstanden aus Vorlage: OF 547/2 vom 10.11.2022 Betreff: Schulkinder in der Hansaallee vor Rasern schützen Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern und Erwachsenen auf der südlich und nördlich verlaufenden Hansaallee (Tempo 30) zwischen Vogtstraße und Fürstenbergerstraße die folgenden Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 umzusetzen: 1. Regelmäßige Radarkontrollen, insbesondere zu Schulbeginn und Schulende der umliegenden Schulen. 2. Eine Teil-Aufpflasterung (z. B. Berliner Kissen, Plateau-Aufpflasterung etc.) ist auf Höhe von Hausnummer 27, auf der südlich verlaufenden Hansaallee, vor dem ersten Zebrastreifen zur Geschwindigkeitsreduzierung anzubringen, um Querende nicht zu gefährden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Buslinienverkehr (Achsenbreite) nicht behindert wird. 3. Tempo-30-Piktogramme im genannten Bereich aufzubringen. 4. Im Bereich des Lessing-Gymnasiums ein Schild mit Hinweis auf die Schule anzubringen. 5. Erneuerung der verblichenen Zebrastreifen sowie aller sonstigen Straßenmarkierungen, um den Schulweg der vielen Kinder, die die umliegenden Schulen besuchen, abzusichern. 6. Die aus nördlicher Richtung kommende Fahrradspur, ab der Bremer Straße bis zur Kreuzung Fürstenbergerstraße, rot zu markieren. Die Spur endet derzeit auf Höhe der Holzhausenstraße. 7. Das Linksabbiegen in die Vogtstraße durch Straßenmarkierungen deutlicher kennzeichnen. Begründung: Eltern von Schulkindern berichten über deutlich zu schnell fahrende Fahrzeuge aus Richtung Norden, die auch regelmäßig Zebrastreifen missachten und sowohl Schulkinder als auch Erwachsene gefährden, die die Zebrastreifen überqueren wollen. Die Eltern berichten, dass oft nur jedes dritte oder vierte Auto vor dem Zebrastreifen gehalten hat. Ein Ortsbeiratsmitglied, das einige Zeit vor Ort mit den Eltern die Verkehrssituation während Schulschluss zwischen 14:30 Uhr und 16:00 Uhr in Augenschein nahm, konnte die Beobachtungen der Eltern vollumfänglich wahrnehmen. Da sich in der näheren Umgebung sechs Schulen (Holzhausenschule ausgelagert, Elisabethenschule, Elisabethenschule Außenstelle, Lessing-Gymnasium, Fürstenbergerschule, Engelbert-Humperdinck-Schule) befinden, sind bei Schulbeginn und Schulschluss Hunderte Schulkinder in diesem Bereich unterwegs. Anlage: Beispiel Plateau-Aufpflasterung Beispiel Berliner Kissen Aufpflasterung Höhe Vogtstraße 4 Fahrradspur Bremer Straße bis Hansaallee Ende Fahrradspur Hansaallee Fahrradfahrer zwischen Fahrzeugen ohne Abstand Verblichene Markierungen Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 754
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 entstanden aus Vorlage: OF 506/2 vom 14.10.2022 Betreff: Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Grundschulbezirke im kommenden Schuljahr 2023/2024 durch die im Sommer 2023 geplante Grundschuleröffnung in der Schloßstraße 29 bis 31 in Bockenheim neu aufgeteilt werden; 2. inwieweit die Schulbezirke angepasst werden können, damit die Georg-Büchner-Schule aufgrund ihrer anwachsenden Schülerinnen- und Schüleraufnahmen im Grundschulbereich nicht weiter überlastet wird; 3. welche Möglichkeit besteht, die Postsiedlung und das Übergangswohnheim in der Ludwig-Landmann-Straße dem Schulbezirk der neuen Grundschule in Bockenheim (Schloßstraße 29 bis 31) zuzuordnen, oder die genannten Gebiete der Brentanoschule (Rödelheim) oder Viktoria-Luise- Schule (Rebstock) zuzuordnen. Begründung: Die Georg-Büchner-Schule verfügt über einen zweizügigen Grundschulbereich für die Klassen 1. bis 4. Hinzu kommen zwei Vorlaufkurse für Kinder im Vorschulalter sowie eine Intensivklasse in der Grundstufe, die erst im Mai 2022 eingerichtet wurde. Im Verlauf der Monate Juni und Juli 2022 wurde klar ersichtlich, dass nicht, wie in allen Jahren zuvor, eine hohe Fluktuation der Anmeldezahlen von der ersten Sprachstandserhebung bis zur tatsächlichen Einschulung vorliegt, sondern dass eine zusätzliche Klasse für die Jahrgangsstufe 1 eingerichtet werden musste. Somit ist die Georg-Büchner-Schule in der Jahrgangsstufe 1 nun dreizügig. Die Einrichtung zusätzlicher Klassen stellt für die Georg-Büchner-Schule aufgrund der nicht vorhandenen Raumkapazitäten eine große Herausforderung dar. Für die zusätzliche 1. Klasse, wie auch für die neue Intensivklasse, mussten zwei benachbarte, ebenfalls dringend benötigte Differenzierungsräume aufgelöst und miteinander verbunden sowie ein Fachraum umgewidmet werden. Das verringert die pädagogische Qualität der Schule. Der durch die Mehrklassenbildung entstehende Lehrkräftebedarf konnte bisher zudem nicht vollständig abgedeckt werden - somit kann auch die vorgesehene Stundentafel bisher nicht vollständig umgesetzt werden. Die ebenfalls steigenden Anmeldezahlen in den beiden Vorlaufkursen sowie die wachsenden Anmeldezahlen für die diesjährige Sprachstandserhebung sind deutliche Indizien dafür, dass auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine Dreizügigkeit im dann neuen Jahrgang 1 ansteht. Für eine weitere Klasse stehen jedoch keine weiteren räumlichen Kapazitäten mehr zur Verfügung. Eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen wäre also sinnvoll, um die ursprüngliche Zweizügigkeit der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule aufrechterhalten zu können. Die an der Georg-Büchner-Schule bereits eingeschulten Schülerinnen und Schüler aus der Postsiedlung könnten bis zur endgültigen Umsetzung einer veränderten Schulbezirksgrenze weiterhin an der Georg-Büchner-Schule verbleiben, während ab dem kommenden Schuljahr neu einzuschulende Schülerinnen und Schüler beispielsweise der Grundschule Bockenheim zugeordnet werden könnten. Beide Schulen (Georg-Büchner-Schule und Grundschule Bockenheim) könnten von einer bestehenden Schulbuslinie angefahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3294 entstanden aus Vorlage: OF 505/2 vom 14.10.2022 Betreff: Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie weit die Pläne zu der Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim fortgeschritten sind und wie genau der weitere zeitliche Ablauf aussieht; 2. wann die Georg-Büchner-Schule gemäß der vorab stattgefundenen Bekundungen in die konkrete Planung mit einbezogen wird, um durch die stärkere Berücksichtigung pädagogischer Aspekte eine größere Nachhaltigkeit und eine pädagogisch sinnvolle Raumstruktur der neuen schulischen Gebäude gewährleisten zu können. Begründung: Nach jahrelangem Vorlauf wurden im Dezember 2019 die Kosten für die Planungsphase zum Bauvorhaben "Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule" in den Doppelhaushalt der Stadt aufgenommen. Von Beginn an wurde dieses Projekt von beiden Ämtern - Amt für Bau und Immobilien und Stadtschulamt - als herausfordernd benannt, da beide Ämter aufgrund der unterschiedlichen Verantwortung (Amt für Bau und Immobilien für die Grundsanierung und das Stadtschulamt für die Erweiterung) für die Planung gemeinsam verantwortlich seien. Infolge gab es vereinzelte Gespräche zwischen Schulleitungsteam und den Verantwortlichen der beiden Ämter. Der Inhalt der Gespräche blieb jedoch sehr vage und es wurde weder eine Transparenz bezüglich der Ausschreibung und Auswahl der unterschiedlichen Planungsmodelle noch zu dem Planungsverlauf geboten. Der Schule wurde zu keinem Zeitpunkt eine konkrete Planung vorgestellt, noch wurde die Schule an der Planung beteiligt. Im Rückblick auf die letzten drei Jahre lässt sich feststellen, dass bisher die Einbindung der Schule in die Planung nur sehr unzureichend gelungen ist. Es entsteht der Eindruck, dass die Einbindung der Schule nicht erwünscht ist und dass seitens der Stadt keine dringende Notwendigkeit gesehen wird, die längst überfällige Sanierung der Schule voranzutreiben. Eine Sanierung ist aber dringend notwendig. So darf beispielhaft an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass Malerarbeiten und kleinere Reparaturen in den desolaten Klassenzimmern und Schultoiletten in Eigenregie mit Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonal und Eltern vorgenommen werden. Zudem ist es - bedingt durch die aktuelle Energiekrise - doppelt ärgerlich, dass die Heizung in der Schule seit Jahren nicht reguliert werden kann. Sprich, damit die Kinder nicht in kalten Klassenräumen sitzen, muss die Heizung auf vollem Betrieb fahren, damit sie läuft. Eine Regulierung der Raumtemperatur ist nur durch das Öffnen und Schließen der Fenster möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1533 Antrag vom 05.01.2024, OF 833/2 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5021 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3293 entstanden aus Vorlage: OF 504/2 vom 14.10.2022 Betreff: Verkehrssituation vor der Georg-Büchner-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zu einer verkehrssicheren Situation vor der Georg-Büchner-Schule umgesetzt werden können, damit die über 1.200 Schulkinder das Schulgelände sicher passieren können. So wären folgende Maßnahmen denkbar: Bodenmarkierungen in der Haltezone des Schulbusses, leichte Versetzung der Bushaltezone, zusätzliche Halteverbotsschilder, Hinweisschilder "Achtung Kinder/Schule", Fahrradmarkierung auf der Straße, Einrichtung eines Zebrastreifens, Schritttempo-Zone direkt vor der Schule sowie wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Elterntaxis etc. Begründung: Vor dem Haupteingang der Georg-Büchner-Schule kommt es fast täglich zu verkehrsgefährdenden Situationen aufgrund des regen Verkehrs vor der Schule, wie auch von einer Vielzahl von Elterntaxis zu Unterrichtsbeginn und -ende. Trotz Rundschreiben an die Eltern, die Schülerinnen und Schüler bitte nicht direkt bis vor die Schule zu fahren, parken viele Eltern am Haupteingang (Eingang Pfingstbrunnenstraße) in zweiter Reihe, um ihre Kinder zu Unterrichtsbeginn aus dem Auto steigen zu lassen bzw. nach Unterrichtsende abzuholen. Dadurch kann der Schulbus nicht die (mit einem Schild gekennzeichnete) Haltestelle anfahren, an der ein sichereres Ein- und Aussteigen der Grundschülerinnen und Grundschüler möglich wäre. Die Pfingstbrunnenstraße ist zudem auch der Durchfahrtsweg zu einigen Büros und Dienstleistungsunternehmen inklusive Anlieferungsverkehr (Lkw). Aufgrund der fehlenden Hinweisschilder und der nicht ausreichenden Markierung geschieht es sehr häufig, dass die Verkehrssituation nicht richtig eingeschätzt wird und passierende Fahrerinnen und Fahrer in einem zu hohen Tempo an der Schule vorbeifahren. Diese unübersichtliche Situation wird dann auch noch durch die legal auf den Seitenstreifen parkenden Autos verstärkt. Schülerinnen und Schüler, die zwischen zwei parkenden Autos die Straße überqueren wollen, können von passierenden oder anfahrenden Fahrzeugen erst sehr spät gesehen werden. Diese Situation wurde bereits am 8. September 2022 von der Georg-Büchner-Schule dem Straßenverkehrsamt und dem Ordnungsamt gemeldet und darauf hingewiesen, dass die Verkehrsgefährdung möglicherweise durch entsprechende Bodenmarkierungen in der Haltezone des Schulbusses, zusätzliche Halteverbotsschilder, Einrichten eines Zebrastreifens oder verstärkte polizeiliche Kontrollen verringert werden könnte. Ebenso wurde ein Ortstermin angeboten. Das Ordnungsamt führte daraufhin verstärkte Kontrollen durch. Leider zeigen sich auch hier viele Eltern weiterhin selbst gegenüber den Polizisten sehr uneinsichtig. Daher wurde der Georg-Büchner-Schule seitens der städtischen Verkehrspolizei geraten, den Ortsbeirat einzuschalten. Elterntaxis direkt an Bushaltestelle. Bushaltestelle auf der Fahrbahn ohne Bodenmarkierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 741
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3292 entstanden aus Vorlage: OF 503/2 vom 13.10.2022 Betreff: Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche der bisher angedachten Frankfurter Kultureinrichtungen weiterhin planen, auf den Kulturcampus umzuziehen und diesen Umzug weiterhin befürworten; 2. welchen Raum die jeweiligen Einrichtungen an ihrer derzeitigen Stätte einnehmen; 3. welcher Raumbedarf für die jeweiligen Einrichtungen am Kulturcampus angemeldet wird; 4. ob inzwischen bekannt ist, wie die viel erwähnte Synergie zwischen den Kultureinrichtungen untereinander und mit der Hochschule konkret ausgestaltet werden soll und inwieweit hierdurch tatsächlich der Raumbedarf dieser Einrichtungen gesenkt werden kann; 5. ob hierbei sichergestellt ist, dass das Frankfurt LAB mit der Hochschule einen großen Saal gemeinsam nutzen wird; 6. wie der im Bebauungsplan festgesetzte Mindestanteil Wohnen von 30 bis 40 Prozent im Mischgebiet angesichts der Raumbedarfe der Kultureinrichtungen und der Hochschule realisiert werden soll: a) wenn das Juridicum erhalten bliebe und auch für Wohnungen genutzt würde, b) wenn das Juridicum nicht erhalten bliebe; 7. ob für den Fall, dass die benötigte Fläche für Kultureinrichtungen auf dem Kulturcampus nicht ausreicht, vorgesehen ist, eine oder mehrere dieser Einrichtungen an ihrem bisherigen Standort zu belassen. Begründung: Bisher ist bekannt, dass die folgenden Kultureinrichtungen neben der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst auf den Kulturcampus umziehen sollen: - Junge Deutsche Philharmonie - Ensemble Modern - Dresden Frankfurt Dance Company - Frankfurt LAB - Hindemith Institut - Hessische Theaterakademie Es ist immer wieder die Rede von Synergie zwischen den Einrichtungen und der Hochschule. Allerdings fehlt es noch immer an einer genaueren Beschreibung, worin die Synergie nun tatsächlich bestehen könnte. Wenn dieser Begriff nicht nur zu einer Phrase werden soll, ist hier dringend eine Klärung vonnöten. Derzeit scheinen die Raumbedarfe der angedachten Kultur- und Hochschuleinrichtungen den zulässigen Anteil im Mischgebiet des Bebauungsplanes zu übersteigen. Sollte hier keine Einsparung der Raumbedarfe erfolgen, könnten wohl nicht alle geplanten Einrichtungen auf den Kulturcampus umziehen. Gleichzeitig ist im Mischgebiet ein Mindestanteil von Wohnungen von 30 bis 40 Prozent festgesetzt, der dringend herzustellen ist. Hierbei geht es auch um die Wohnungen im ersten Förderweg, die ursprünglich auch für den nördlichen Teil des Kulturcampus, nördlich der Bockenheimer Landstraße, vorgesehen waren und nun im mittleren Bereich des Bebauungsgebietes realisiert werden sollten. Dass hierbei das Juridicum mit seiner enormen Nutzfläche eine tragende Rolle spielen könnte, liegt auf der Hand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 657
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3207 entstanden aus Vorlage: OF 249/4 vom 15.11.2022 Betreff: Machbarkeitsstudie im Ortsbeirat vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die Machbarkeitsstudie der Europäischen Schule im Ortsbeirat der Bürgerschaft und den Ortsbeiratsmitgliedern vorzustellen. Begründung: In Presse und TV wurde berichtet, dass die Machbarkeitsstudie bereits unterschiedlichen Gremien in der Stadt vorgestellt wurde. Da die Europäische Schule im Ortsbezirk 4 geplant wird, muss diese Studie auch hier vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 667 Antrag vom 07.04.2023, OF 289/4 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3848 Antrag vom 11.11.2023, OF 526/11 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4752
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2022, OF 350/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Schwerpunkte sollen dort Straßen sein, die gemäß Schulwegeplan als der empfohlene Schulweg für Kinder ausgewiesen sind und deren Sicherheit durch Fahrzeuge eingeschränkt wird, die den Platz beengen bzw. die Sicht rauben. Besonders zu achten ist dabei auf Missachtung des Parkverbots, Parken auf Gehwegabsenkungen, Parken auf dafür nicht zugelassenen Flächen wie Fußwege / in verkehrsberuhigten Bereichen oder im Ampelbereich. Schwerpunktmäßig sollen die Kontrollen morgens und nachmittags (Unterrichtsstart und -ende) erfolgen: - Arolser Straße - Atzelbergstraße - Auerfeldstraße - Zentgrafenstraße - An der Marienkirche - Alt Seckbach und Hintergasse - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Wilhelmshöher Straße - Im Trieb - Zeuläckerstraße - Hochstädter Straße Begründung: Die empfohlenen Fußwege im Schulwegeplan sollen es Kindern ermöglichen sicher zur Schule zu gelangen. In Seckbach sind viele Fußwege (z. B. Wilhelmshöher Straße) ohnehin sehr schmal. Hinzu kommt, dass in vielen Straßen parkende Autos den Platz für die Kinder auf den Fußwegen reduzieren oder die Sicht deutlich beeinträchtigen. Die Strafgebühren bei Park-Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, allerdings findet in Seckbach praktisch keine Überwachung von Regelverstößen statt. Dies ist ein Sicherheitsrisiko für Schulkinder. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen und dies v.a. wochentags zu besonders kritischen Uhrzeiten (Unterrichtsstart und -ende). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3213 2022 Die Vorlage OF 350/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2022, OF 357/9 Betreff: Warum wird es keine Kita im ehemaligen Drosselbart geben? Vorgang: V 397/22 OBR 9; ST 1987/22 In der Ortsbeiratssitzung bei der das Projekt Wohnbebauung des Gebiets des ehemaligen Drosselbart- Geländes sowie der umliegenden Baugebiete vorgestellt wurde, wurde dem Ortsbeirat mündlich zugesagt, dass in dem Wohnhaus auch eine Kindertagestätte eingeplant sei. In der oben genannten Stellungnahme wird nun mitgeteilt, dass auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte Drosselbart keine Kita geplant sei. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. War der Bau einer KiTa anders als in der Sitzung des Ortsbeirats dargestellt doch nicht Teil der Baugenehmigung für das Bauprojekt? 2. Warum wurde der Ortsbeirat darüber nicht informiert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2022, V 397 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1987 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 545 2022 Die Vorlage OF 357/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2022, OF 356/9 Betreff: Temporäre Erweiterung der Ackermannschule durch Holzpavillons Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus der Vorlage M 143 geht hervor, dass zur Finanzierung der Temporären Erweiterung der Ackermannschule durch Holzpavillons auch Mittel der Projektdefinition 5.009849 für die Heinrich-Seliger-Schule in Anspruch genommen worden sollen. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. In welchem Umfang soll der für die Heinrich-Seliger-Schule vorgesehene Mittelansatz von € 675.000,00 für die o.g. Maßnahme in Anspruch genommen werden? 2. Welche zeitlichen und quantitativen Auswirkungen hat dies auf Maßnahmen, die für die Heinrich-Seliger-Schule geplant sind? Begründung: Erfolgt mündlich, soweit erforderlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.09.2022, M 143 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 515 2022 1. Die Vorlage M 143 dient unter Hinweis auf V 515. zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 356/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2880 entstanden aus Vorlage: OF 333/11 vom 20.09.2022 Betreff: Umsetzung des sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-Schule Vorgang: M 91/22 Der Magistrat wird gebeten, die bereits begonnenen Planungen zur Sechszügigkeit der Friedrich-Ebert-Schule (Bauphase 0) fortzuführen und die Schule zudem mit konkretem Termin als sechszügig in den integrierten Schulentwicklungsplan aufzunehmen. Begründung: Die Friedrich-Ebert-Schule ist eine integrierte Gesamtschule (IGS) in Seckbach, nahe Huthpark, mit einer guten Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler aus den angrenzenden Stadtteilen. Die Friedrich-Ebert-Schule ist die älteste Ganztagsschule Deutschlands und seit 2017 als Umweltschule ausgezeichnet. Es können an der Schule vier Abschlüsse erworben werden: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, die Versetzung in die Eingangsstufe der gymnasialen Oberstufe (VE) und berufsorientierender Abschluss (relevant für inklusiv beschulte Jugendliche). Aktuell werden die Jahrgänge fünf bis zehn vier- bzw. dreizügig beschult. Im Schuljahr 2020/21 hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitung und Architektinnen und Architekten des Amts für Bau und Immobilien (ABI, 25.S4 Projektteam "Schulbau beschleunigen") ein Benutzerbedarfsverfahren durchlaufen (Bauphase 0), um Raum für die Sechszügigkeit zu schaffen. Beauftragt wurde die Prüfung der Sechszügigkeit von Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen. Erarbeitete Baupläne, Protokolle sowie ein innovatives und flexibles pädagogisches Konzept (Lernen in Lernateliers, digitales Lernen mit Tablets, Projektarbeit) liegen dem Amt vor. Aktuell stockt die Fortführung der Planung allerdings. Der Ortsbeirat 11 unterstützt den Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule und damit die Stärkung des Schulstandorts in Seckbach und fordert den Magistrat auf, weitere Planungen aufsetzend auf Bauphase 0 vorzunehmen und den Ausbau zu forcieren. Im integrierten Schulentwicklungsplan (M 91) steht aktuell "Erweiterung auf 6-Zügigkeit geplant. Voraussichtliche Betriebsreife kann noch nicht benannt werden." Dies soll mit einem konkreten Zieltermin hinterlegt werden. Der Ausbau kann in Form einer Aufstockung des Gebäudes erfolgen. Dadurch ist keine zusätzliche Flächenversiegelung nötig. Zudem kann der Schulbetrieb während der Bautätigkeit weiter im Gebäude, ergänzt um einige Container, erfolgen. Im integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt (M 91) wird für die Bildungsregion Ost davon ausgegangen, dass bis zum Schuljahr 2029/30 möglicherweise bis zu 600 Schulplätze in der Sekundarstufe I fehlen. Durch einen Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule könnte dies abgefedert werden, da 300 neue Schulplätze entstehen. Mit dem Ausbau kann auch speziell dem Mangel an Plätzen in der gymnasialen Mittelstufe im Frankfurter Osten begegnet werden, da die Mittelstufe an der Friedrich-Ebert-Schule absolviert werden kann. Der Schritt danach auf die gymnasiale Oberstufe funktioniert in Frankfurt gut und die Verfügbarkeit von Plätzen ist hier eher unkritisch. Der Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule unterstützt das Konzept IGS mit seiner Durchlässigkeit zwischen unterschiedlichen Schullaufbahnen, gemeinsamen und gleichzeitig auch individuell angepassten Lernen. In der vierten Klasse (Grundschule) eine Prognose über die schulische Laufbahn und den erwarteten Abschluss von Schülerinnen und Schülern zu machen, ist schwer und fehleranfällig. In einer IGS haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich zu orientieren und - bestmöglich unterstützt durch Lehrerinnen und Lehrern - ihren schulischen Weg zu finden. Weiterhin wird durch den Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule unterstützt, dass die Schule ihr pädagogisches Konzept in einem passenden räumlichen Rahmen fortführen kann. Zum flexiblen und digitalen Lernen passen alte Raumkonzepte mit Klassenräumen und Fluren nicht mehr. Ein Ausbau bietet die Möglichkeit, nicht nur mehr Raum für neue Schülerinnen und Schüler zu schaffen, sondern diesen auch modern und zukunftsfähig zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 349/9 Betreff: "Storze Gässchen" schnellstens öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher umgehend mit den entsprechenden Ämtern in Verbindung zu treten mit der Aufforderung eine schnelle Öffnung des Verbindungsweges zwischen den Straßen "Alt Ginnheim" und "Am Wiesenrain", dem sogenannten "Storze Gässchen" zu erreichen, bzw. über die Ämter durch Einwirken auf den Bauträger zu erreichen, dass der Verbindungsweg durch ein Gerüst mit Durchgang begehbar zu machen. Begründung: Durch eine Baustelle in Alt Ginnheim ist der Verbindungsweg seit mehr als einem dreiviertel Jahr für die Anwohner der Straße "Am Wiesenrain" für den täglichen Einkauf in die umliegenden Geschäfte der Straße "Ginnheimer Hohl", oder durch Kirchgänge nur durch Umwege (ca. 600m) zu erreichen, da der Durchgang wegen der Bauarbeiten gesperrt wurde (siehe Abbildungen). Dieser Umweg ist gerade für ältere Bürger und Bürgerinnen nicht hinnehmbar. Aus Gesprächen mit Anwohner war zu hören, dass dieser Durchgang bereits im April dieses Jahres wieder begehbar sein sollte. Eine entsprechende Eingabe lag bereits für die Juni Sitzung des Ortsbeirates vor. Im Übrigen könnten die Schulkinder diesen Weg als "Abkürzung" zur jetzt ausgelagerten Diesterwegschule nutzen und dadurch etwas Zeit gewinnen. Abbildung 1, Quelle: Thomas Budenz Abbildung 2, Quelle: Thomas Budenz Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 349/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2022, OF 334/9 Betreff: Schulhof der Diesterwegschule fertigstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schulhof der Diesterwegschule schnellstmöglich, notfalls auch durch Anordnung von Beschleunigungsmaßnahmen, fertigzustellen sowie unverzüglich Ausweichflächen zur Nutzung als Schulhof bis zur Fertigstellung des eigentlichen Schulhofs bereitzustellen. Der Magistrat möge dem Ortsbeirat kurzfristig - durch Information an den Ortsvorsteher - mitteilen, wann mit der Fertigstellung des Schulhofs zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.09.2022, OF 312/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2713 2022 1. Die Vorlage OF 312/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 334/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 entstanden aus Vorlage: OF 194/7 vom 08.08.2022 Betreff: Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 1390/22 OBR 7; ST 1449/22 Der Magistrat wird gebeten, in der neu zu bauenden Valentina-Archipowa-Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorzusehen und damit dafür zu sorgen, dass im gesamten sog. Schönhof-Viertel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Begründung: Bei einer Informationsveranstaltung zur Grünflächenplanung hat sich bestätigt, was sich in den Stellungnahmen ST 2063 und ST 1449 angekündigt hatte: Dass in der späteren Valentina-Archipowa-Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist, weil diese Straße die Verbindung zwischen dem Wohnviertel und der City-West (Solmsstraße/Kreuznacher Straße) herstellen wird. In den erwähnten Stellungnahmen wird allerdings kein realistischer Fertigstellungstermin genannt, da sich die Planung für den Durchstich zur Solmsstraße noch im Anfangsstadium befindet. Daher gilt es als sicher, dass zu dem Zeitpunkt, in dem die ersten Bewohnerinnen und Bewohner in das neue Viertel einziehen, diese Erschließung nicht vorhanden sein wird. Diese Verbindungsfunktion, sofern sie kommt, rechtfertigt es aus Sicht des Ortsbeirats nicht, von dem Prinzip abzuweichen, in Wohngebieten in der Regel nur Tempo 30 zuzulassen. Die Valentina-Archipowa-Straße durchschneidet den Quartierspark und führt sowohl am Quartierszentrum und der Grundschule vorbei. Für die Wohn- und Aufenthaltsqualität dieses neuen Wohngebiets wäre es besser, wenn eine durchgehende Tempobeschränkung auf 30 km/h gelten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1449 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2555 entstanden aus Vorlage: OF 190/7 vom 22.08.2022 Betreff: Fotovoltaik auf den Dächern der Agnes-Karll-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf den Dachflächen der Agnes-Karll- Schule PV-Module installiert werden können. Hierbei ist sowohl auf die maximal mögliche Anzahl an installierbaren PV-Modulen bzw. der maximal installierbaren Leistung als auch auf den erwarteten zeitlichen Rahmen der Installation einzugehen. Begründung: Die Agnes-Karll-Schule im Steinbacher Hohl 48 ist eine gemeinsame Ausbildungsstätte des Universitätsklinikums, des Krankenhauses Nordwest sowie des Hospitals zum Heiligen Geist. Auf dem Areal von 2.200 Quadratmetern werden über 250 Berufsschülerinnen und Berufsschüler zu Pflegefachkräften ausgebildet. Sowohl eine Ortsbegehung als auch Bilder auf der Homepage und im Geoportal der Stadt Frankfurt legen allerdings dar, dass beim Neubau (Fertigstellung 2016) versäumt wurde, die Dachflächen für Fotovoltaik zu nutzen, obwohl insbesondere Flachdächer dafür ein großes Potenzial bieten. Angesichts der momentanen geopolitischen Situation und des Fortschreitens der Klimakrise sollten alle öffentlichen Flächen und auch Liegenschaften von Stiftungen mit städtischem Einfluss daraufhin untersucht werden, ob sie für PV-Anlagen geeignet sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 224 Beratung im Ortsbeirat: 7
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2425 entstanden aus Vorlage: OF 505/1 vom 07.06.2022 Betreff: Stacheldraht Grundschule Europaviertel entfernen Der Magistrat wird gebeten , dafür Sorge zu tragen, dass der Stacheldraht an der östlichen Grundstücksgrenze der Grundschule Europaviertel entfernt wird. Begründung: Der Stacheldraht birgt eine hohe Verletzungsgefahr und hat an einer Grundschule nichts verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2733 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2022, OF 319/9 Betreff: Verkehrssituation im Bereich Woogstraße/Auf der Schloßhecke durch Anbringung zweier Spiegel verbessern hier: Sicherheit durch Anbringung durch zwei Spiegel Begründung: Die Ausfahrt von der Schlosshecke auf die Woogstraße ist baulich bedingt für Autofahrer nur sehr schwer einsehbar. Hier besteht eine Gefahr für Radfahrer, die oft in hoher Geschwindigkeit bergab in Richtung Bahnunterführung Woogstraße unterwegs sind, sowie Fußgänger. Mit Beginn des neuen Schuljahres werden viele Grundschüler an dieser Ecke die Straße "Auf der Schlosshecke" benutzen um zur Diesterwegschule zu gelangen. Bei Autofahrern, welche von der Schlosshecke kommen und nicht in die Woogstaße einsehen können, besteht hier zusätzliches Gefahrenpotential. Die Anbringung von Spiegeln könnte die Situation entschärfen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2716 2022 Die Vorlage OF 319/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 287/9 Betreff: Außenbereich Schulhofgestaltung Wöhlerschule Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Schulleitung Geräte und Pflanzen für die Anlage von Beete vor der Turnhallenwand neben der Pavillonanlage anzuschaffen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget mit einem Betrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro zu bezuschussen. Begründung: Zur Errichtung einer zweiten Pavillonanlage auf dem Grundstück der Wöhlerschule hinter der Turnhalle der Heinrich-Seliger-Schule wurden vier Bäume gefällt. Die Pavillons stehen fünf Meter entfernt von der Turnhalle. Den Schüler*innen fehlt es an Licht. Der Blick auf die Gebäudewand ist unschön. Die Anlage von Beeten, wird den Schüler*innen einen Blick ins "Grüne" ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE BFF CDU LINKE. FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 152 2022 Die Vorlage OF 287/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, BFF, CDU, LINKE., FDP, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2022, OF 362/10 Betreff: Schwimmkurse der Theobald-Ziegler-Schule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie die wichtigen Schwimmkurse der Theobald-Ziegler-Schule, die bis auf weiteres aus der Wöhlerschule ausgelagert wurden, künftig auch in der Freibadsaison im Hausener Freibad störungsfrei stattfinden können; dort finden sie leider noch nicht in einem eigenen, abgegrenzten Bereich statt, 2. wann die Schwimmkurse der Theobald-Ziegler-Schule endlich wieder in der Wöhlerschule oder an einer anderen geeigneten Stelle heimatnah möglich werden? Begründung: Die Schwimmkurse müssen schnell störungsfrei und bald auch wieder in der Nähe der Theobald-Ziegler-Schule möglich werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2479 2022 Die Vorlage OF 362/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 285/9 Betreff: Ortstermin zur Verkehrssituation in der Friedlebenstraße/Aja-Textor-Haus Der Ortsbeirat möge beschließen: In einem Schreiben vom 25.5.2022 bat die Gesellschaft zur Förderung anthroposophischer Lebensgestaltung und Altenbetreuung e.V. um die Einrichtung weiterer Fahrradabstellplätze im Bereich des Aja-Textor-Hauses (Heussenstammstraße). Allerdings handelt es sich um den vorgeschlagenen Platz um eine Grünfläche. Es ist bekannt, dass die Verkehrssituation in diesem Bereich, insbesondere im der Friedlebenstraße, schwierig ist. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin zur Verkehrssituation in der Friedlebenstraße im Bereich Walldorfschule/-kindergarten und Aja-Textor-Haus zu organisieren, um einen geeigneten Platz für Fahrradständer im Straßenraum zu finden, sowie weitere Maßnahmen zur Verkehrssicherung in diesem Bereich zu besprechen. Dazu sollten alle relevanten Ämter - insbesondere das Radfahrbüro, der Verein, Vertreter*innen der Schulgemeinde sowie Anwohnende eingeladen werden. Begründung: Auf der Rückseite der Walddorfschule (Kirschwaldstraße) konnten durch eine Ortsbegehung bereits geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherung des Schulwegs identifiziert werden. Dies sollte auf der vorderen Seite des Schulbereichs fortgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 285/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2282 entstanden aus Vorlage: OF 298/3 vom 14.05.2022 Betreff: Pakt für den Nachmittag in der nachschulischen Betreuung im Nordend Vorgang: B 83/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum im Schuljahr 2020/2021 keine neuen Schulen im Pakt für den Nachmittag aufgenommen wurden, obwohl der Pakt für den Nachmittag "allen Kindern der jeweiligen Schule verlässliche Angebote von 07:30 Uhr bis maximal 17:00 Uhr inklusive Ferienprogramm bei 25 Schließtagen" anbietet. Dabei sollten folgende Fragen prioritär beantwortet werden: 1. Gibt es Erkenntnisse, warum Schulen das Angebot "Pakt für den Nachmittag" nicht wahrnehmen, obwohl großer Mangel an Angeboten für die nachschulische Betreuung herrscht? 2. Ist die mangelnde Resonanz ein finanzielles, personelles oder räumliches Problem? Kann dem Abhilfe geschaffen werden? 3. Welche Erfahrungswerte gibt es in Bezug auf den Pakt für den Nachmittag? Wo wird Verbesserungspotenzial gesehen? Begründung: Angesichts fehlender nachschulischer Betreuung ist kaum nachzuvollziehen, warum Schulen das Angebot des "Paktes für den Nachmittag" nicht wahrnehmen. Dem Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 83, "Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main" ist auch kein Grund zu entnehmen, warum dieser "Pakt" nicht angenommen wird. Daher wäre es für die nachhaltige und bedarfsdeckende Entwicklung von Betreuungsplätzen wichtig festzustellen, welche Gründe vorliegen, ob diese behoben werden können oder ob der "Pakt für den Nachmittag" schlicht den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer nicht entspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 83 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2544 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2156 entstanden aus Vorlage: OF 147/15 vom 04.05.2022 Betreff: Einladung der Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 Vorgang: OM 1607/22 OBR 15 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Bildungsdezernentin, Frau Stadträtin Sylvia Weber, zeitnah eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 besucht und sich dort in der Bürgerfragestunde den Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Betreuungssituation in den Kindereinrichtungen, der Schülerfahrtkosten und der beengten Schulsituation stellt. Der Ortsbeirat hat wiederholt Anträge zur Betreuungssituation, den Schülerfahrtkosten und der beengten Schulsituation in Nieder-Eschbach gestellt. Die daraufhin erhaltenen Antworten konnten jedoch die Bedenken der Eltern nicht entkräften. Da dies Themen mit hohem Zeitdruck sind, hatte der Ortsbeirat mit der Anregung vom 11.02. 2022, OM 1607, die Ortsbeiratssitzung am 18.03.2022 oder spätestens die Sitzung am 29.04.2022, jeweils um 19:30 Uhr, vorgeschlagen. Da diese Anregung bislang unbeantwortet geblieben ist, schlägt der Ortsbeirat nunmehr die Ortsbeiratssitzung am 08.07.2022 oder spätestens die Sitzung am 16.09.2022, jeweils um 19:30 Uhr, vor. Begründung: Um der Dezernentin und den Eltern die Möglichkeit zu geben, ihre Ansichten auszutauschen, würde es der Ortsbeirat begrüßen, wenn Frau Stadträtin Sylvia Weber schnellstmöglich in die Ortsbeiratssitzung kommen würde. Bedauerlicherweise ist sie in den letzten sechs Jahren, trotz mehrfacher Einladungen des Ortsbeirats, keiner einzigen Einladung gefolgt. Es wird Zeit, dies zu ändern und sich auch mit den Belangen der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Nieder-Eschbach auseinanderzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1607 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2462 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1941 entstanden aus Vorlage: OF 420/5 vom 13.03.2022 Betreff: Beleuchtung an der Frauenhofschule überprüfen und verbessern Der Magistrat wird gebeten, an der Frauenhofschule (Niederräder Landstraße 60 bis 62, 60528 Frankfurt am Main) durch Installation weiterer Straßenlaternen und Überprüfung der bisherigen für ausreichende Beleuchtung an der Grundschule zu sorgen. Begründung: Bei einem Ortstermin am 11. März 2022 mit Mitgliedern des Ortsbeirates, Elternvertreterinnen und Elternvertretern, Schulleitung und Vertreterinnen und Vertretern aus der Stadtverwaltung wurde festgestellt, dass die Beleuchtung an der Frauenhofschule nicht dem heutigen Standard einer Beleuchtung an einer Schule entspricht. Besonders in der dunklen Jahreszeit ist die Beleuchtung unzureichend und gewährt keinen sicheren Schulweg an der stark frequentierten Straße Schleusenweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1693 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1779 entstanden aus Vorlage: OF 162/4 vom 01.03.2022 Betreff: Streichung von Supervisions- und Coachingterminen für die Erzieherinnen und Erzieher bei der Kita Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, die an gekündigte 50-prozentige Streichung der Supervisions- und Coachingtermine bei der Kita Frankfurt umgehend zurückzunehmen. Begründung: Im Bereich des Ortsbezirks 4 befinden sich zahlreiche städtische Kitas. Unverständnis und Verunsicherung machen sich nun in der Belegschaft sowie in der Elternschaft breit. Die Erzieherinnen und Erzieher arbeiten nun schon während der gesamten Pandemiezeit (fast Jahre) am Limit. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Eltern, Kinder und außerschulischen Institutionen und befinden sich im Dauereinsatz in einer Zeit, die geprägt ist von Unsicherheit, Emotionen, Krankheit und häufig wechselnden Pandemieverfahren und Vorgehensweisen. Gerade in dieser Zeit ist es wichtiger denn je, die Leitungsteams und die Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen zu stärken. Mit den oben angedachten Maßnahmen schädigt man die schwächsten Glieder in den Einrichtungen und damit die, die schon äußerst belastet sind. Man streicht die Möglichkeit zum Austausch und der Stabilisierung der eigenen Psyche und der Erhaltung der Einsatzkraft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2418 Beratung im Ortsbeirat: 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 365/6 Betreff: Haushalt 2022 Griesheim: Zusatzbudget im Rahmen des Digitalpakts für die umgehende Digitalisierung der drei Griesheimer Grundschulen (Boehleschule, Berthold-Otto-Schule, Eichendorffschule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Zusatzbudget für die drei Griesheimer Grundschulen in Höhe von 500.000,00 Euro in den Haushalt einzustellen und diese Schulen vorrangig im Rahmen des Digitalpakts zu bedienen und die Umsetzung des Digitalpakts an diesen drei Schulen zu beschleunigen. Im Falle, dass das eingestellte Budget für die Ausstattung der Griesheimer Grundschulen mit WLAN nicht ausreicht, wird auch eine entsprechende Anhebung des Etats um mind. 20.000,00 Euro gefordert. Möglichkeiten der Finanzierung müssen gegebenenfalls durch Umschichtungen erfolgen. Begründung: Die drei Schulen leisten sehr gute Arbeit unter erschwerten Bedingungen, da sich an den Schulen ein hoher Anteils Kinder befinden, deren Eltern nicht die Hilfe leisten können, wir wir dies aus anderen Stadtteilen mit einem hohen Bildungsstand der Elternschaft vorfinden. Griesheim beherbergt auch viele Flüchtlinge und somit Flüchtlingskinder, die hier in die Schule gehen. Um das alles gut und pädagogisch hochwertig begleiten zu können, hatten die Schulen 2020 im Rahmen des Digitalpakts die nachfolgenden Anträge gestellt: Boehleschule: - 28 mobile Endgeräte - bisher erhalten: 0 - 1 Visualisierer (Präsentationstechnik) - bisher erhalten: 0 - 1 Beamer mit Deckenmontage im Versammlungsraum- bisher erhalten: 0 - 12 Interaktive Whiteboards für die Klassenräume - bisher erhalten: 0 Berthold-Otto-Schule: - 1 Visualisierer (Präsentationstechnik) - bisher erhalten: 0 - 2 Beamer mit Deckenmontage - bisher erhalten: 0 - 8 Interaktive Whiteboards für die Klassenräume - bisher erhalten: 0 Eichendorffschule: - 26 mobile Endgeräte - bisher erhalten: 0 - 11 digitale Tafeln - bisher erhalten: 0 Auch wenn im Mai 2022 an den drei Grundschulen diverse IT-Ausstattungen vorgenommen werden wie z.B. Schülerlaptops für die Schüler zur Ausleihe mit einem Schlüssel von 23 zu 293, 25 zu 290 oder 21 zu 271 (Laptops zu Schulkindern), reicht es nicht aus, um hier die notwendige und erforderliche Bildung voranzubringen. Auch gibt es an den Schulen keine Fördervereine, die diese Größenordnungen stemmen könnten, wie dies an manch anderen gut ausgestatteten Schulen vorzufinden ist. Auch fehlendes oder unzureichendes WLAN ist nicht hinnehmbar, wenn heute in Frankfurt überall in der Öffentlichkeit WLAN nutzbar ist. Deshalb fordert der Ortsbeirat, den Etat dringend zu erhöhen oder gegebenenfalls umzuschichten und dieses Budget den drei Griesheimer Grundschulen einschließlich einer schnellen Umsetzung zugute kommen zu lassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 62 2022 Die Vorlage OF 365/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor vor dem vorletzten Absatz um folgenden Absatz ergänzt wird: "Zudem sind für die Umsetzung des Digitalpakts für alle anderen Schulen im Frankfurter Westen ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2022, OF 362/6 Betreff: Haushalt 2022 Unterliederbach: Neue Grundschule an der Gotenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ausreichend finanzielle Mittel zur Errichtung der neuen Grundschule an der Gotenstraße bereitzustellen. Begründung: Mit der Nachverdichtung und dem Baugebiet im Westen (Parkstadt Silostraße) ist die Raumkapazität an den Grundschulen in Unterliederbach erschöpft. Die neue Grundschule in der Gotenstraße befindet sich in Planungsphase 0 und wird dringend benötigt. Dazu sind die finanzielle Mittel im Haushalt einzuplanen, damit es nicht zu Verzögerungen kommt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 59 2022 Die Vorlage OF 362/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1761 entstanden aus Vorlage: OF 214/3 vom 01.02.2022 Betreff: Schulturnhallennutzung durch Vereine im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Schulturnhallen im Nordend außerhalb der Schulzeiten von Vereinen genutzt werden, Auflistung nach Nutzern und Zeiten; 2. ob es darüber hinaus weitere Anfragen von Vereinen nach Nutzungsmöglichkeiten von Schulturnhallen gibt; 3. welche Schulen und städtischen Kindereinrichtungen im Nordend Vereinshallen oder Vereinsgelände für ihr Sport- und Bewegungsangebot nutzen; 4. welche Kooperationen im Nordend zwischen Schulen und Vereinen bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1386 Aktenzeichen: 40 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1748 entstanden aus Vorlage: OF 197/3 vom 03.10.2021 Betreff: Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planen Für die geplante Schule auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei an der Dortelweiler Straße gibt es bereits ein beauftragtes Planungsbüro, dass an der Konzeptentwicklung gearbeitet hat. Es gab mehrere Planungsrunden, auch mit Beteiligung des Ortsbeirates 3, und Vor-Ort-Termine. Bei diesen Gelegenheiten wurde das Konzept einer Schule mit dem Profilschwerpunkt "Ökologie/Nachhaltigkeit" aufgegriffen, zum einen durch eine enge Verzahnung mit dem angrenzenden Wasserlehrpfad im Wasserpark und möglicher Kooperationen mit den benachbarten Imkern, aber auch mit Blick auf die Gestaltung der Schule. Ein z. B. als Sportfeld genutztes Dach und ein außerhalb der Schulzeiten nutzbares Schulgelände mit vorwiegender Grünflächengestaltung waren erste konkrete Ideen. Viele Beteiligte, gerade auch in den beteiligten Ämtern, sahen hier die Möglichkeit der Entwicklung eines für Frankfurt einzigartigen Schulstandorts. Der geplante zusätzliche Straßenbahnanschluss im Zuge der Umgestaltung der Dortelweiler Straße ist ein zusätzliches Argument für die Eignung des Standorts für eine Schule. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Gymnasium auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter zu planen und dabei zu prüfen, ob die Schule auch vier zügig entstehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2383 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Keine Partei
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es wäre schön, wenn der Sonnenschirm überm Sandkasten, wie früher auch das Segel im Herbst / Winter eingeklappt wird, damit man die wenigen Sonnenstrahlen auch nutzen kann. Diese wärmen die Kinder dann auch.
Freilufthallen + Überdachte Basketball/Streetball Plätze mit Beleuchtung bei Nacht. Denkbar wären auch Plätze unter Brücken oder Autobahn/Bundesstraßen-Überführungen. Z.B eine Anlage mit mind.6 Körben auf originalhöhe (für Erwachsene)und mind.4 Körbe auf niedrigerer Höhe ( für kleinere Kinder) An sonsten werden die kleinen Kinder von den Erwachsenen verdrängt. So könten wir auch bei schlechtem Wetter,Regen,Schee,Matsch und bei Dunkelheit draußen an der frischen Luft Basketball spielen.
Die Sauberkeit der Stadt gehört zu den regulären Aufgaben der städtischen Behörden und sollte nicht durch aufwendige Marketingkampagnen oder Aktionen wie Filmabende und Picknicks unterstützt werden. Die Verwendung von Steuergeldern für solche Aktionen lenkt von den eigentlichen Kernaufgaben der Stadtverwaltung ab, wie der Müllentsorgung und der Straßenreinigung. Die Stadt ist bereits in der Pflicht, Sauberkeit durch ordnungsgemäß organisierte Müllabfuhr und häufige Reinigungsdienste sicherzustellen.
Die Grüne Straße (Ostend, Nähe Zoo) ist eigentlich eine Tempo 30 Zone. An einigen Tagen und am Abend , aber speziell in der Nacht entwickelt sie sich aber zur Rennstrecke zwischen Pfingstwaldstr und Hanauer Landstraße. Abhilfe könnte eine Radarkontrolle zB zwischen Hausnr 19-23 sein. Die Straße ist eine oft genutzte Str von Kindern und Familien. Parkende Autos beeinträchtigen nicht selten die freie Sicht des heranwachsenden Verkehrs.
Heute haben den ganzen Nachmittag zwei Herren mit Zweitakter-Geräten den Schulhof der Louise-von-Rothschild-Schule von Unkraut befreit (1x Laubbläser, 1x Freischneider!). Es stinkt überall nach Abgasen, ist irre laut, nervt kolossal, und die Herren tragen auch keinerlei Gehörschutz oder Staubmasken. Und das alles für 10 Stängel Löwenzahn? Die FES bzw. FFR benutzt schon lange Akku-Geräte - das hilft aber keinem, wenn solche Aufgaben an Subunternehmen vergeben werden, die dann wieder die billigste Lösung einsetzen.
Die Stadt Frankfurt sollte sich von der Plattform X (ehemals Twitter) zurückziehen. Vor einem Jahr gab es diese Idee schon einmal, seitdem ist viel auf Twitter passiert, leider nichts Gutes.
Die Stadt sollte ein Programm nach dem Modell von "CopenPay" auflegen, bei dem Touristen - und warum nicht auch Einheimische - kleine Belohnungen für das Einsammeln von Abfall und bestimmte ökologische und soziale Aktivitäten erhalten können. Ausführlich dargestellt in diesem Video: https://www.spiegel.de/reise/copenpay-in-kopenhagen-wie-ich-versucht-habe-umweltbewussten-urlaub-zu-machen-a-3c52315f-39a7-49f4-8945-9e0a66de9fb3 Ergänzend sollten sich die e-Scooter-Verleiher beteiligen und ihren eigenen Kunden "Goodies" dafür anbieten, dass sie Roller im öffentlichen Raum aufräumen bzw. zur Seite und an die Plätze stellen, an die sie gehören. Hier kann man nur einen Stadtteil auswählen, aber es betrifft außer der Innenstadt noch viele weitere Stadtteile.
Es wäre gut wenn Radfahrer- innen auf der asphaltierten Seite an der Nidda bevorzug fahren, damit Fussgänger- innen mit Kindern und Hunden aif der anderen Seite entspannter laufen können. Es gibt leider zu viele sehr schnell fahrende und rücksichtslose Radler, unter der Woche gegen 17 Uhr ist es auf beiden Seiten der Nidda mit vielen Radlern die auf den Heimweg von der Arbeit sind sehr extrem. Oder zumindest Schilder die um Rücksichtnahme und langsameres Fahren hinweisen. Selbst mit Hund an der Leine ist es oft premslich, sonst müsste man Kinder dort auch an die Leine nehmen und das ist ja wohl alles andere als entspannt.
I have small baby and it would be good if we have play area nearby so that we dont have to take her far
Wasserstoffstraßenbahn in Frankfurt, die auf den Gleisen der Hafenbahn am Mainkai verläuft, könnte wie folgt aussehen:
Nach der letzten Wahl wurde den Bürgern die Vision einer Smart City versprochen. Diese Vision beinhaltete eine Verbesserung der Lebensqualität durch den Einsatz moderner Technologien, die Effizienzsteigerung städtischer Dienstleistungen und die Förderung nachhaltiger Entwicklungsziele. Leider sind seit der Wahl keine signifikanten Fortschritte zu verzeichnen. Dieser Bericht erläutert, was mit einer Smart City alles möglich ist, welche Maßnahmen konkret umgesetzt werden könnten und analysiert die Gründe für die bisherige Untätigkeit.
Die Expressbusse, die aus Richtung Hanau über die A66 kommen, halten zunächst an der Haltestelle Hessen-Center, und zwar unmittelbar BEVOR die Fußgänger-Ampel erreicht ist. Fast alle Fahrgäste steigen hier aus (das dauert), der erste drückt den Ampel-Knopf und genau in dem Moment, in dem der Bus wieder losfährt wird die Ampel für den Bus Rot. Und genau diese ein bis zwei Minuten sind die Zeit, die vergeht damit ich (fast) immer meinen Anschluss-Bus and der Haltestelle "Am Hessen-Center" (seitlich) verpasse. Und: Falls eine U-Bahn gerade kommt, rennen viele Fahrgäste VOR dem Bus über die Straße ohne auf grün zu warten. (ganz ehrlich: Das ist immer mal wieder richtig knapp, die KFZs sehen die Personen an dieser Stelle erst ganz spät). Frage: Warum befindet sich die Haltestelle Hessen-Center nicht NACH der Fußgänger-Ampel, also 20 Meter weiter? 1. Würde der Bus dann ein bis zwei Minuten gewinnen. 2. Die Fahrgäste die nicht auf grün waren wollen würden zumindest HINTER dem Bus die Straße überqueren (dann sehen schon mal die KFZs die Fußgänger und umgekehrt).
Es wäre gut, wenn es eine Grünfläche gäbe, die von Bürgern mit Bäumen bepflanzt werden könnte. Sodass es mehr Bäume in und um Frankfurt gibt und damit das ökologische Handeln interaktiver gestaltet wird anstelle von den üblichen Spendengeldern an Organisationen, da es keine Stellen gibt, wo man dies als Bürger in seiner Gegend machen kann.
Die Stadt Frankfurt möge einen Flyer erstellen und per Briefkasten an alle Haushalte verteilen, in dem über die geltenden Regeln für alle Fußgänger aufgeklärt und auf die Konsequenzen bei Missachtung hingewiesen wird.
Die Stadt Frankfurt möge einen Flyer erstellen und per Briefkasten an alle Haushalte verteilen, in dem über die geltenden Regeln für alle Zweiradfahrer (Fahrräder und Scooter) aufgeklärt und auf die Konsequenzen bei Mißachtung hingewiesen wird.
Rund um die neu entstandenen Häuser in der Ferdinand-Happ-Strasse fehlt dringend eine grüne Gassimöglichkeit für die Hunde. Die armen Tiere schnuppern an den betonierten Strassen und geplflasterten Strassen. Der Zustand ist nicht tiergerecht.
Auf der Europa Allee, vor allem vor, innen und hinter dem Tunnel sollten Temposchwellen, extrem kostengünstig und effektiv angebracht werden. Anwohner wie ich sind hier jeden Tag dem Lärm und Abgas von Rasern und Posten ausgesetzt. Balkon kann vor Lärmbelästigung gar nicht genutzt werden. Die Sicherheit ist auch ein Faktor das es immer wieder zu Unfällen kommt und bei den Geschwindigkeiten viel passieren kann. Es ist zwar eine Durchgangsstraße aber hier sind 50 erlaubt und Raser nehmen keine Rücksicht drehen auf und fahren dröhnend mit mehr als 100 durch den Tunnel. Jedes Auto verkraftet mit 50 solche schwellen.
Der Hafentunnel wird von gewissen Auto- und Motorradfahrern als Schallkulisse genutzt. Dabei wird auf kurzer Strecke enorm beschleunigt, sodass insbesondere die BewohnerInnen südlich des Tunnels einer starken Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Besonders am Wochenende ist in den Sommermonaten an Schlafen bei offenem Fenster nicht zu denken, während sich die Herren der Auspuffe im Hafentunnel austoben. Das Verkehrsdezernat sieht sich in dieser Frage machtlos und verweist auf die Polizei als zuständig für den fließenden (bzw. röhrenden) Verkehr. Die Polizei verweist auf ihr KART-Grüppchen, das mir ein wenig unterbesetzt erscheint. Die einfachste (und für die Stadt einträgliche) Lösung scheint mir eine feste Geschwindigkeitskontrolle im Tunnel (und direkt dahinter, wo auch gern beschleunigt wird). Da die Stadt prinzipiell nicht über ein Tempolimit nachdenken möchte, sollte sie doch wenigstens dem Gesundheitsschutz der Anwohner von Hafen- und Gutleutstraße nachkommen.
Der dort angebrachten Mülleimer ist an dem Wochenenden meistens überfüllt. Ein größerer Mülleimer könnte vielleicht ein paar Pizzakartons mehr abnehmen.
Die frankfurter Jugend sind auf eine angemessene Beleuchtung für Fußballplätze am Hafenpark angewiesen. Sie haben es verdient. Bald haben wir Sommer und keiner möchte beim warmen Wetter Fußball spielen. Es ist dem Fußball gegenüber diskriminierend, dass an den Basketballplätzen des Parks eine solche Beleuchtung angebracht worden sind und für Fußball gibt’s gar nichts.
Kinder brauchen Inspiration und Bücher. Ich möchte die Stadt darum bitten, in allen Stadtteilen jeweils zwei Bücherschränke für Kinder aufzustellen. Kinder lieben das Lesen und es trägt zur Lese- und Schreibförderung bei. Kinder aus einkommensschwachen Familien haben häufig zu wenig Bücher. Bildung und Kreativität sind wichtig für Kinder!
Der Christopher Street Day (CSD) steht für eine Vielzahl von Werten, die die Rechte und die Würde von LGBTQ+-Personen betreffen. Dazu gehören:
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass Rucksäcke abgesetzt oder vor die Brust gedreht werden. Sie benötigen in vollen Bahnen und Bussen viel Platz. Auch für dahinter sitzende Fahrgäste ist es unangenehm, wenn man sich ducken muss oder den Rucksack an den Kopf geschlagen bekommt. In anderen Städten ist dies schon in den Beförderungsbedingungen so geregelt.
Ich sehe immer wieder große P+R Parkplätze oder auf größere Supermärkte genug nicht belegte Parkplätze. Warum können nicht min 10% davon als E-Lade-Parkplatz mit entsprechender Ladeinfrastruktur vorgeschrieben werden? Und genau das ist mein Vorschlag: Verpflichtende Ladesäulen auf größeren Parkplätzen.
Dies ist eine Testidee von polidia über die neue App. Die Idee kann gelöscht werden.
Seid Jahren sind die sanitären Einrichtungen in der Georg- Büschner-Schule defekt:Klos die man nicht abschließen kann, Waschbecken die defekt sind usw. die Liste ist lang. Man könnte über eine Spenden Aktion Geld zur Renovierung sammeln, wenn die Stadt es nicht schafft.
Ich möchte vorschlagen den beweglichen Ferientag nicht auf Rosenmontag zu legen sondern auf Faschingsdienstag, denn am Montag findet in Frankfurt kein Umzug statt, aber am Dienstag findet der Umzug in Heddernheim statt.
Es wäre hilfreich wenn man nur alle offenen Meldungen sich anzeigen lassen kann.
Die alte DB Zentrale hat alles was die Europaschule und ein Gymnasium im Gallus benötigt, die Räume sind Klassengerecht groß, nur die Stephensonstraße müsste für den Autoverkehr gesperrt werden um den Schulhof bis in den ehemaliegen Park hineinzu gestallten - statt dieses für Eigentumswohnungen zu roden und zu versiegeln!
Die Schulen sind glücklicherweise wieder offen. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gesellschaft dafür zu sorgen, dass dies auch so bleibt. Leider gibt es im Schulalltag einige Dinge zu beachten, um Ansteckungen so weit wie möglich zu verhindern. Hierzu gehören auch offene Fenster. Idealerweise bleiben die Fenster die ganze Zeit geöffnet, um gefährliche Aerosolkonzentrationen zu verhindern.
Protokoll, wie bei Wohnungsabnahme über der ist-Zustand des Europagartens von Seiten der Stadt und dem Gartenbau Unternehmen erstellen. Mängel werden festgehalten. Garten kann eröffnet werden.
Die Meisterschule in Frankfurt am Main - Sindlingen hat im vergangenen Jahr die Eröffnung einer H10 für das Schuljahr 2021/22 beantragt. Leider wurde dieser Antrag durch die zuständigen Behörden abgelehnt.
Unterstützer: 272
Reaktion der Stadt: Die vom Förderverein der Meisterschule vorgetragenen fachlich-pädagogischen Argumente zur Einrichtung einer H 10 sind nachvollziehbar und werden vom Schulträger geteilt. Es besteht durchaus Verständnis für die besondere Situation an der Meisterschule im Frankfurter Westen und dem Wunsch die Attraktivität der Schule durch Eröffnung einer H 10 zu steigern. Insbesondere kleinere Schulen kommen dem Bedürfnis der Schülerinnen und Schüler nach enger pädagogischer Betreuung und intensiver Beziehungsarbeit nach, aus dem Grund erscheint eine H10 sinnvoll und für die Klientel angemessen. Derzeit lässt die räumliche Situation der Schule aus Sicht des Schulträgers eine zusätzliche Klassenbildung nicht zu. Der Schulträger arbeitet derzeit an einer Lösung, eine H10 an der Meisterschule oder zumindest im Frankfurter Westen perspektivisch zu ermöglichen. Erforderlich ist eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung wo und wie zusätzliche Flächen geschaffen werden können. Ließe sich durch eine mögliche Erweiterung des Schulgebäudes die Raumsituation an der Schule zukünftig verbessern, wäre die Einrichtung einer H10 möglich. Ein gemeinsames Gespräch zwischen Schulleitung, Bildungsdezernat und Fachabteilungen des Stadtschulamts ist bereits terminiert.
Weiter lesen auf FFM.DEIch bin dafür die leer stehenden Kaufhäuser (z.B. Karstadt). Um zu bauen als Schule. Auch eine Privat Schule (Europäische Schule) ist möglich. Die Zeil/Innenstadt wäre belebt, die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend.
Elterntaxis nerven schon immer und gefährden zudem andere Kinder. Gerade in Coronazeiten werden allerdings immer mehr Kinder von ihren Eltern gefahren. Man sollte vor den Schulen unbedingt, auch gerne ein zeitlich begrenztes, Halteverbot installieren und natürlich auch kontrollieren.
Nachdem das Ostend so unglaublich aufgewertet wurde, viel neuer Wohnraum entstanden ist und durch den Bau unzähliger Kitas viele Familien ihren Lebensmittelpunkt hier gefunden haben, sind nun auch schon viele wieder auf halbem Weg in einen anderen Stadtteil, da die Frage, wohin all die Kinder gehen sollen, wenn die Kindergartenzeit zu Ende ist, nach wie vor unbeantwortet bleibt. Das Versprechen der Stadt, für diesen Zuzug eine neue Schule zu bauen, wurde bis heute nicht eingehalten und ist auch noch nicht abzusehen, ob das jemals passiert. Das alte Keramundo Gelände stand schon zur Wahl, muss nun aber vielleicht doch für den Umzug des Schauspielhauses herhalten. Und dass, obwohl seit Jahren am Standort in der City gebaut und Gelder verbraten werden.. Bevor alle Familien das Weite suchen (müssen), bitte tut etwas für unsere Kinder!
Ein Bücherschrank steht bereits in Bergen Enkheim. Ein weiterer in Bergen am der Schelmenburg z.B wären klasse.
Wir bieten Bildungsangebote für Kinder unabhängig einer Vereinsmitgliedschaft an. Darunter auch der Kinderbauernhof zum Mitmachen. Dieser ist an 5 Tagen in der Woche geöffnet und der Besuch der Kinder ist kostenlos. Laut Koalitionsvertrag sollen außerschulische Bildungsorte gefördert werden. Leider stoßen wir auf Granit. Unsere Angebote haben sich in den letzten Jahren etabliert und wir schaffen es in ehrenamtlicher Arbeit einfach nicht mehr. Warum unterstützt die Stadt Frankfurt solche Bildungsangebote nicht? Wir sorgen für Bildung für nachhaltige Entwicklung und die Resilienz der Kinder. Leisten somit vorbeugende Maßnahmen, um starke und eigenständige Frankfurter auf den Weg zu bringen. Www.ponyzwerge-sindlingen.de
Wir sollen 19.000 m^2 an die benachbarte Europäische Schule abgeben. Dann funktioniert unser pädagogisches Konzept nicht mehr. Hier gab es schon Inklusion als kaum einer wußte, was das ist. Jetzt ist nicht nur die Inklusion in Gefahr.
Wir sollen 19.000 m^2 an die benachbarte Europäische Schule abgeben. Dann funktioniert unser pädagogisches Konzept nicht mehr. Hier gab es schon Inklusion als kaum einer wußte, was das ist. Jetzt ist nicht nur die Inklusion in Gefahr. Die Sanierung der Ernst-Reuter Schulen (ERS) wird seit 10 Jahren verschleppt!
Unterstützer: 984
Reaktion der Stadt: Der Anregung wird - soweit möglich - entsprochen. Für die Europäische Schule wird ein neuer Standort gesucht, die Pläne einer Erweiterung vor Ort werden daher derzeit nicht weiterverfolgt und die zur Verfügung stehende Flächewirdnicht reduziert. Die Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen erfolgt zügig gemäß den Ergebnissen der Planungsphase 0. Auf die Klassengröße hat der Schulträger Stadt Frankfurt keinen Einfluss, da es sich um eine Vorgabe des Hessischen Kultusministeriums handelt.
Weiter lesen auf FFM.DEDie Deutsche Nationalbibliothek (DNB) stellt u.a. einen Lesesaal und den Ausleihservice von Büchern jeglicher Art zur Verfügung. Leider sind die Öffnungszeiten sehr restriktiv, insbesondere findet keine Öffnung an Sonntagen statt. Durch die zusätzliche Sonntagsöffnung könnte den BürgerInnen an einem weiteren Tag die Einsichtnahme in Bücher zur Verfügung gestellt werden. Da es sich um eine Präsenzbibliothek handelt, können nämlich nur während der Öffnungszeiten Bücher eingesehen werden. Dies würde den Publikumsverkehr an den Tagen Mo-Sa entzerren und den Interessierten, denen z.B. wegen Berufstätigkeit nur das Wochenende zur Verfügung steht, eine zusätzliche Möglichkeit der Einsichtnahme geben. Dies ist insbesondere wichtig, da sonstige Bibliotheken, beispielsweise Uni-Bibliotheken, nur einem ausgewählten Publikum zugänglich sind, die DNB jedoch jedem/r BürgerIn.
Da die Städtischen Bühnen wohl nun doch am alten Standort bleiben, könnte das Grundstück Mayfarthstraße 14 mit der großen Baustoffhandlung der Firma Raab Karcher im Ostend, direkt am Osthafen, für eine neue Schule (Grundschule und weiterführende Schule - Gymnasium) genutzt werden. Im näheren Umkreis wurde in den letzten Jahren und wird noch immer viel neuer Wohnraum gebaut. Die Schule wäre mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen - auch aus den östlichen Stadtteilen (Haltestelle Straßenbahnline 11 Ostbahnhof/Honsellstraße oder mit der U6 bis Ostbahnhof) oder auch von Oberrad/Sachsenhausen über die Honsellbrücke.
Viele Studenten, müssen an einem Tag zwischen allen drei Campus in Frankfurt pendeln, um an ihren Vorlesungen teilnehmen zu können. Dabei kommen viele zu spät, oder müssen Pausen von 2.5 Stunden in ihren Stundenplan einbauen, um pünktlich an den semiaren teilzunehmen. Die Anpassung der Bahnen an den drei Campus, die hauptsächlich von Studenten und Studentinnen genutzt werden, würde die Studienzeit nict nur vereinfachen, sondern auch verschnellern.
Hat schon mal jemand von einer Schule ohne W-LAN gehört? Dann herzlich willkommen an der Helmholtzschule Frankfurt am Main. Es ist dringend notwendig an der Helmholtzschule und an Frankfurter Schulen W-LAN anzuschaffen, um die Digitalisierung voranzubringen. In Sachen Digitalisierung an Schulen ist die Stadt Frankfurt extrem am Hinterherhinken, da die Stadt Frankfurt trotz des Willens der Frankfurter Schulleiter und unseres Schulleiters Gerrit Ulmke W-LAN an den Schulen anzuschaffen, strikt dagegen ist und es nicht zulässt. Wie soll man denn die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben, wenn sich Städte wie bspw. Frankfurt am Main, dagegen aussprechen und verbieten? Es gibt keine guten oder nachvollziehbaren Argumente der Stadt Frankfurt am Main, doch warum bleiben Schulen technisch zurück? Dies muss geändert werden und diese Initiative ist ein Schritt in die Zukunft!
Die Stadt Frankfurt sollte klare Regeln gegen Elterntaxis erlassen. Es ist erwiesen, dass es für Kinder besser ist den Schulweg zu Fuß zu bewältigen. Zudem passieren immer mehr Unfälle von Kindern auf dem Schulweg in den Autos der Eltern. Auserdem ist es schxxxx für das Klima. Ideen wären, - absolutes Halteverbot vor Grundschulen - Einrichtung sogenannter Schulstraßen - Halteplätze vor Schulen sperren, am besten begrünen. - regelmäßige Kontrolle dieser Maßnahmen
Unterstützer: 213
Reaktion der Stadt: Aufgrund der Vielzahl an Schulen und Kindergärten im Stadtgebiet ist eine Überwachung der Elterntaxenproblematik personell nicht möglich. Die Polizei und die Städtische Verkehrspolizei führen mehrmals jährlich verschiedene Aktionen zum Thema „Schulwegsicherheit“ durch. Die Städtische Verkehrspolizei hat in diesem Jahr bereits circa 23.000 Verwarnungen wegen des verbotswidrigen Parkens auf dem Gehweg ausgestellt und fast 400 Abschleppmaßnahmen diesbezüglich eingeleitet. Der Magistrat unterstützt sowohl die Nutzung Öffentlicher Verkehrsmittel als auch das zu Fuß Gehen und das Rad fahren, um Schulen auch ohne Auto sicher zu erreichen.
Weiter lesen auf FFM.DEGerade in der Jugend entwickeln sich Verkehrsgewohnheiten. Deswegen ist es wichtig, dass Schüler den ÖPNV nutzen. Die Preise des RMVs sind allerdings eine hohe Einstiegshürde. Meist lassen sich die Schüler dann lieber von den Eltern chauffieren. Deswegen sollten Schüler den ÖPNV kostenlos nutzen. Auch sehr passend zu den Angeboten in den Museen und Schwimmbädern. Die Stadt Frankfurt sollte nicht dort aufhören, wo es für das Klima wichtig ist.
Unterstützer: 209
Reaktion der Stadt: Die Stadt Frankfurt übernimmt als Schulträger 100% der Kosten für ÖPNV (Schülerticket Hessen), wenn ein Schüler oder eine Schülerin Anspruch nach§ 161 Hess. Schulgesetz hat. Dieser Anspruch entsteht, wenn der Fußweg zur nächstgelegenen, aufnahmefähigen Schule mehr als 3.000 m bei weiterführenden Schulen oder 2.000 m zur zuständigen Grundschule beträgt. In Frankfurt hatten 14.301 Kinder Anspruch auf Kostenerstattung (Stand: 23.04.2018). Bei 4.018 Kindern wurde der Anspruch nach§ 161 Hessisches Schulgesetz abschlägig beschieden. Nach dem Tarifpreis des RMV kostet das Schülerjahresticket den Schulträger derzeit € 481,60 pro Kind. Es entstehen damit Kosten von ca. € 6,9 Mio. Hinzu kommen die Kosten für diejenigen Schülerinnen und Schüler, bei denen wir als Schulträger die Beförderung aufgrund der Einschränkung der Wegefähigkeit stellen oder Schulbusse einsetzen. Sollten wir uns dazu entscheiden, dass unabhängig der gesetzlichen Regelung allen Frankfurter Kindern, das Schülerticket kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, so entstünden im Bereich der Sekundarstufe I bei einer Schülerzahl von 63. 701 Kindern Kosten in Höhe von mehr als € 30 Mio. pro Schuljahr. Die Werte wurden der aktuellen Statistik für das Schuljahr 2017/18 entnommen. Dazu ist mit einer jährlichen Tarifsteigerung zu rechnen. Angesichts der aktuellen Haushaltslage ist diese Idee, die wir inhaltlich sehr begrüßen, leider nicht realisierbar.
Weiter lesen auf FFM.DELizensierter Amateurfunk verbindet die Welt und bietet Freiraum für Innovationen in Physik und Technik. Radiosport trainiert Jugendliche in Geschicklichkeit, Fairness und Wettbewerb.
Heutzutage müssen in immer mehr Familien beide Elternteile arbeiten um über die Runden zu kommen. Leider sind die Betreuungseinrichtungen in Schwanheim nicht dafür ausgelegt. Allein an der Betreuung in der August-Gräser-Schule stehen etwa 70 Kinder auf der Warteliste (hier sind die der anderen Betreuungen im Schulbezirk nicht mitgerechnet). Um die Situation zu verbessern, sollte das Gebäude der Schulischen Betreuung an der August-Gräser-Schule erweitert werden, damit mehr Kinder betreut werden können.
Unterstützer: 223
Reaktion der Stadt: Die kontinuierliche Weiterentwicklung als Familienstadt ist ein zentrales Thema innerhalb der Stadt Frankfurt am Main. Deshalb baut die Stadt Frankfurt am Main verlässliche, inklusiv ausgerichtete Ganztags- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder kontinuierlich aus, damit Familie und Beruf besser zu vereinbaren sind. In der August-Gräser-Schule wird seit dem Schuljahr 2015/16 für derzeit 62 Schülerinnen und Schüler eine Erweiterte Schulische Betreuung in Trägerschaft der ASB-Lehrerkooperative angeboten. Das ganzheitliche und verlässliche Betreuungsangebot bis 17:00 Uhr umfasst einen regelmäßigen warmen Mittagstisch und bietet mit einem vielfältigen Bildungs- und Freizeitangebot eine Ergänzung zum schulischen Vormittag, sowie eine Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen. Die Erweiterte Schulische Betreuung ist ein wichtiger Schritt in Richtung ganztägig inklusiv arbeitende Grundschule. Durch ihre Einrichtung hat sich die Quote an Betreuungsplätzen für Grundschulkinder im Schulbezirk bereits signifikant verbessert. Aktuell werden in der August-Gräser-Schule umfassende, komplexe Baumaßnahmen durchgeführt. Dadurch kommt es derzeit noch zu räumlichen Engpässen im schulischen Alltag. Nach der Fertigstellung können weitere Betreuungsplätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung geschaffen werden, um den Bedarf in Schwanheim dadurch zu decken. Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt und befördert das vorgebrachte Anliegen.
Weiter lesen auf FFM.DEDie ESF leidet durch die zusätzliche Ansiedlung von EZB und SSM unter akutem Platzmangel. Die politisch Verantwortlichen haben es versäumt, rechtzeitig zu handeln. Das Provisorium geht zu Lasten der ERS und bietet keine nachhaltige Lösung für die Platzprobleme der ESF.
Unterstützer: 221
Reaktion der Stadt: Die Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) am Standort Praunheimer Weg geht nicht zu Lasten der Ernst-Reuter-Schulen. Vielmehr wird das Ernst-Reuter-Schulgelände künftig deutlich größer werden als bisher. Das Schulgelände wird um den Bereich der so genannten Hundewiese erweitert. Dies war Voraussetzung für die Entscheidung, der Europäischen Schule das Gelände der Traglufthalle zuzugestehen. Auch planungsrechtlich ist diese Lösung abgesichert. Der Magistrat hat die dort ursprünglich vorgesehene Trasse der Regionaltangente West aufgegeben. Die Erweiterung der ESF und die Sanierung der beiden Ernst-Reuter-Schulen haben nichts miteinander zu tun. Die ESF-Erweiterung ist ein Projekt der Bundesregierung, die Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen eine kommunale Angelegenheit. Die Planung zur Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen hat bereits vor Jahren begonnen. Diese Sanierung wird die größte sein, welche die Stadt Frankfurt am Main jemals durchgeführt hat. Die Kosten werden zurzeit auf 56 Millionen Euro geschätzt – und liegen damit höher als beispielsweise beim Neubau des Gymnasiums Riedberg. Der Zeitplan sieht einen Baubeginn der Sanierung voraussichtlich im Jahr 2018 vor. Die Schulen wurden bereits in mehreren Planungsrunden eingebunden, das wird auch weiter so gehandhabt. Der Magistrat wird den Weg des Dialogs und der transparenten Planung weiter fortführen. Die Vorschläge der Schulgemeinden für die künftige Gestaltung des größten Frankfurter Schulgeländes sollen so weit wie möglich in die Planung einfließen. Die Erweiterung der Europäischen Schule wird die Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen nicht verzögern oder gar verhindern. Eine vom Bund beauftragte Machbarkeitsstudie hat inzwischen ergeben, dass die nötige Platzkapazität für die ESF auf dem jetzigen Schulgelände nicht darstellbar ist. Deswegen wird es einen Neubau an anderer Stelle geben. Der Magistrat hat dem zuständigen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereits ein Angebot bezüglich eines alternativen Standorts innerhalb der Frankfurter Stadtgrenzen zukommen lassen.
Weiter lesen auf FFM.DEDas fordern die Eltern der Kinder dort seit Jahren und es wird eher schlimmer statt besser. Der Gehweg ist viel zu eng und nun auch noch die Baustellen dort...