S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 294/16 Betreff: Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Täglich fahren Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried mit ausgeliehenen E-Scootern (meist von VOI und LIME) zur Schule. Vor dem Haupteingang der Schule am Ried (Bornweidstraße, vor den beiden Turnhallen) stehen regelmäßig bis zu 20 dieser Leih-Scooter, oft unsortiert und verstreut auf der Fahrbahn. Dies führt häufig dazu, dass der Zugang zum Eingang, beispielsweise für Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge, blockiert ist. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen sich oft mühsam an den abgestellten, teils umgekippten Scootern vorbeischlängeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, mit den Verleihfirmen in Kontakt zu treten und die Bornweidstraße ab der Kreuzung Rangenbergstraße in östlicher Richtung - oder zumindest im Bereich vor den Turnhallen - als Parkverbotszone auszuweisen, sodass das Abstellen von Leih-Scootern in diesem Bereich unterbunden wird. (Ein möglicher Bereich ist in der Karte eingezeichnet.) Zudem wird der Magistrat der Stadt Frankfurt gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in dem genannten Bereich eine spezielle Parkzone für Leih-Scooter eingerichtet werden kann, um sicherzustellen, dass diese dort geordnet abgestellt werden, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Bereich für ein mögliches Parkverbot für E-Scooter vor der Schule am Ried. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 468 entstanden aus Vorlage: OF 1150/5 vom 22.05.2024 Betreff: Für den dringenden Ausbau von Kita- und Hortplätzen in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen angemessene bauliche Schutzstandards entwickeln und anwenden sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr reduzieren Vorgang: OM 5176/24 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah bauliche Standards erarbeiten zu lassen für den Fall, dass in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen trotzdem Kita- und Hortplätze mit Ausnahmegenehmigung durch das RP geschaffen werden müssen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, alles dafür zu tun, dass mit Hilfe entsprechender Flugrouten, Höhenanpassungen und vor allem durch Reduzierung der Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen insgesamt weniger Lärm und Schadstoffe emittiert werden, sodass eine Siedlungsbeschränkung nicht mehr notwendig ist. Begründung: Aufgrund extremen Mangels an Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad sah sich der Ortsbeirat 5 gezwungen, den Magistrat in einer Anregung zu bitten, das RP in Darmstadt, Referat Immissionsschutz, zu kontaktieren zur Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad (siehe dazu OM 5176). In Fällen solcher Ausnahmegenehmigungen muss aber für die Kinder und das Personal der Einrichtungen der dringend erforderliche Schutz vor der Belastung durch Fluglärm und Schadstoffe, die die Siedlungsbeschränkung verursacht, in vollem Umfang sichergestellt werden. Damit der dringend erforderliche Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad erfolgen kann, müssen darum die entsprechenden baulichen Standards entwickelt und angewendet werden. Darüber hinaus ist unbedingt dafür zu sorgen, dass insgesamt deutlich weniger Lärm und Schadstoffe durch den Luftverkehr am Frankfurter Flughafen emittiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 133 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 100 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Ablehnung), AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Annahme) Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4934, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 467 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 14.05.2024 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sein vorgesehenes Raumprogramm der Martin-Buber-Schule dem Ortsbeirat, der Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie der Öffentlichkeit vorzustellen; 2. die Sporthalle mit mindestens zwei Umkleideräumen und Duschen vorzusehen. Sie soll nach Schulschluss und an den Wochenenden dem Vereinssport zur Verfügung stehen; 3. einen Architektenwettbewerb unter Beteiligung des Ortsbeirats, der Schule, des Horts und des Fördervereins durchzuführen; 4. den Sachsenhäuser Landwehrweg in Höhe des Schulgrundstücks so zu gestalten bzw. zu verbreitern, dass beidseits Bürgersteige, eine Kiss- and-ride-Zone und zukünftig ein Radweg entstehen können; 5. den Hort Zauberwald in das Raumprogramm mit ausreichend Plätzen, entweder im Schul- oder einem eigenständigen Gebäude auf dem Schulgrundstück, zu integrieren; 6. den Neubau bedarfsgerecht und nicht unter- oder überdimensioniert zu planen. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, eine moderne Schule zu bauen, welche auch dem Vereinssport einen Mehrwert bietet. Damit der Neubau insgesamt ein Erfolg wird, sind die Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat miteinzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 99 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 467 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4933, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 303/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe an der Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach Vorgang: B 182/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt 2024/2025 eine Position "Jugendhilfe Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach" einzustellen und mit ausreichenden Mitteln zur Aufstockung der Anzahl pädagogischer Mitarbeiter auszustatten. Begründung: Das bisherige Angebot ist nur für Schülerinnen und Schüler des Haupt- und Realschulzweiges gedacht und sollte für die Gymnasialschüler erweitert werden (s.a.: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182). Weiterhin ist wegen der angestiegenen Schülerzahl eine Erweiterung des Angebots notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 303/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 68 2024 Die Vorlage OF 303/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Anknüpfend an die Stellungnahme vom 28.08.2023, ST 1785, wird im Haushalt 2024/2025 eine Position "Jugendhilfe Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach" eingestellt und mit ausreichenden Mitteln zur Aufstockung der Anzahl pädagogischer Mitarbeiter ausgestattet. Die für 2023 bewilligten Mittel sind im Haushalt 2024/2025 und darüber hinaus zu verstetigen, die beiden Stellen für die Otto-Hahn-Schule sind zeitnah zu besetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2023, OA 358 entstanden aus Vorlage: OF 469/11 vom 02.06.2023 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 Vorgang: V 572/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 159 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass folgender Punkt verändert wird: Unter Punkt 2.2 b): Anstatt: Nach derzeitigem Raumprogramm sollen 44 Gartenparzellen für den Bau von Sportplätzen der Europaschule weichen. Neu: Die Planung wird insoweit verändert, dass keine Gartenparzellen für den Bau der Europaschule weichen müssen. Begründung: Der Planungsdezernent hat den Bau der Schule ohne den Wegfall von Gartenparzellen angekündigt. Vergleiche auch Auskunftsersuchen V 572. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2071 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 114 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 159 = Kenntnis, OA 358 = Annahme) 22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OA 358 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU, LINKE. und dFfm (= Annahme); SPD und Volt (= Enthaltung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3620, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.03.2023, OA 340 entstanden aus Vorlage: OF 485/10 vom 19.12.2022 Betreff: Schulschwimmen für die Kinder des Ortsbezirks 10 Vorgang: OM 1020/21 OBR 10; ST 2203/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, ab wann und wo künftig das Schulschwimmen für die Kinder aus 1. Bonames; 2. Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim und Frankfurter Berg verbessert werden kann. Dabei interessiert auch das dazu erforderliche Wege- und Schulbuskonzept. Begründung: Schwimmen fördert die Entwicklung unserer Kinder. Vor Ort besteht akuter entsprechender Handlungsbedarf. So stehen im Ortsbezirk 10 selbst bisher überhaupt keine und in den angrenzenden Stadtteilen deutlich zu wenig Möglichkeiten für das Schulschwimmen zur Verfügung, sodass Teilnehmende an Schulsportkursen viel zu weite Wege haben und Kinder, wenn überhaupt, oft viel zu spät schwimmen lernen. Abhilfe ist umgehend geboten. Die stark verspätete Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2203, geht leider auf keinen dieser Sachverhalte ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1020 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2203 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1643 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 340 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 340 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3205, 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.05.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.01.2023, OA 322 entstanden aus Vorlage: OF 350/12 vom 26.01.2023 Betreff: Energiesparende Maßnahmen bei öffentlichen Gebäuden Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 475 Vorgang: NR 316/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1650/22 Zwischenbescheide des Magistrats vom 16.05.2023, 11.09.2023 und 11.01.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, dass bei allen in Planung und in Bau befindlichen öffentlichen Gebäuden der Stadt Frankfurt am Main ab sofort grundsätzlich energiesparende Maßnahmen genutzt werden. a) Dabei sollen bei in Planung befindlichen Gebäuden die Dächer immer mit Fotovoltaik-, Solarthermieanlagen und Brauchwasserspeicher ausgestattet werden. b) Bei bereits in Bau befindlichen öffentlichen Gebäuden der Stadt Frankfurt am Main ist eine Nachrüstung zu prüfen und ggf. umzusetzen. c) Abweichungen sind zu begründen. Begründung: Gebäude sollen mindestens 100 Jahre genutzt werden. Daher müssen alle Bauprojekte - ob öffentlich oder privat - bereits heute klimaneutral geplant und gebaut werden. Ansonsten kann Frankfurt seine Klimaziele, nämlich Klimaneutralität im Jahre 2035, nicht erreichen (siehe § 1650). Offensichtlich ist eine nachträgliche energetische Sanierung deutlich kostenintensiver als eine gleich zu Beginn oder im Laufe des Bauprojekts umgesetzte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 475 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.03.2022, NR 316 Bericht des Magistrats vom 09.02.2024, B 67 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 475 = Kenntnis, OA 322 = Ablehnung) BFF-BIG (B 475 = Kenntnis, OA 322 = vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (B 475 = Kenntnis) Gartenpartei (B 475 = Kenntnis, OA 322 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 475 = Kenntnis, OA 322 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 322 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF; CDU (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 16.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 322 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 67) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2982, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 § 3399, 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 12.06.2023 § 3928, 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 16.10.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 235 entstanden aus Vorlage: OF 215/4 vom 23.08.2022 Betreff: Erhalt der Kleingartenanlage "Am Graben" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 01.12.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei Prüfung und Planung des Baus der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände sichergestellt wird, dass die Anlage des Kleingärtnervereins Riederwald 1913 e. V., "Am Graben", in der jetzigen Größe bestehen bleibt. Begründung: Der Reiz der bestehenden Kleingartenanlage ist die Nähe zu ihren Mitgliedern. Diese können fußläufig oder mit dem Fahrrad die Anlage erreichen. Auch für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner mit Handicap sind dort geeignete Maßnahmen vorhanden, um ihrer Freizeitgestaltung nachzugehen. Dies ist bei einer Verlagerung der Anlage nicht mehr gegeben. Eine Ersatzfläche in der Nähe existiert nicht! Die Planungen zur Europäischen Schule müssen daher den Erhalt der Kleingartenanlage als Grundvoraussetzung annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.10.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD 12. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 07.11.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 05.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.01.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung) sowie AfD (= Enthaltung) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und AfD gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 235 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 3847, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 § 4277, 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.01.2024
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S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 221 entstanden aus Vorlage: OF 313/11 vom 18.08.2022 Betreff: Dippemess bleibt - Keine Bebauung des Festplatzes am Ratsweg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Abstand von Bebauungsplänen für den Festplatz vor der Eissporthalle am Ratsweg zu nehmen und geeignetere Standorte für die Europäische Schule zu suchen. Der Frankfurter Osten ist und wird durch den Bau des Riederwaldtunnels, den Bau der Nordmainischen S-Bahn, die Sanierung der Wilhelmshöher Straße in Seckbach und durch Neubauten in den Gewerbegebieten in den nächsten zehn Jahren zu einer Großbaustelle. Zusätzliche Belastungen und weitere Flächenversiegelungen sind nicht vertretbar. Begründung: Der Frankfurter Osten ist schon jetzt stark durch Schadstoffe belastet und erstickt im motorisierten Verkehr. Der Bau des Familienbades neben der Eissporthalle wurde unter anderem mit den, außerhalb der Dippemess, vorhandenen guten Parkmöglichkeiten auf dem Festplatz begründet. Diese würden bei einer Bebauung wegfallen. Bei Fußballspielen und Veranstaltungen im vergrößerten Stadion am Bornheimer Hang gibt es schon jetzt einen enormen Parkdruck in den umliegenden Wohngebieten. Dieser würde bei einer Bebauung des Festplatzes weiter zunehmen. Das Gelände des Festplatzes reicht nicht für den Schulneubau der Europäischen Schule aus, dafür müssten auch Flächen der Kleingärten bebaut werden. Dies ist nicht vertretbar. Dass sich durch den Schwimmbadneubau die Abstellfläche für Schausteller verkleinert, war bekannt und wurde bei der Bauentscheidung als nicht bedeutsam angesehen. Die Dippemess kann an ihrem Standort bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 221 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.10.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.10.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2419, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 30 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.06.2022, OA 204 entstanden aus Vorlage: OF 249/12 vom 03.06.2022 Betreff: Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 59 "Genehmigung der Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von Schulen" wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Abschnitt II. der zweite Spiegelstrich wie folgt lautet: "- im Hinblick auf genderneutrale Sanitärbereiche werden zusätzlich auch Einraumtoiletten eingerichtet. Einraumtoiletten sind einheitlich ausgestattet mit Toilette und Waschgelegenheit und können geschlechterunabhängig von allen gleichermaßen genutzt werden. Dies ermöglicht einen diskriminierungsfreien Zugang. Jede weitergehende Änderung der Toilettenkonzepte ist nur nach repräsentativer Einbindung der Schülerinnen und Schüler zulässig." Begründung: Der Magistratsvortrag M 59 kann so interpretiert werden, dass es künftig an Schulen nur noch Einraumtoiletten geben soll. Dies wäre aber eine massive Verschlechterung der hygienischen und sozialen Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler! Kinder und Jugendliche fühlen sich oft unsicher in ihren Körpern und benötigen geschützte Räume. Die Einführung von Unisex-Toiletten birgt hier eine ganze Reihe neuer Risiken. Ein schnell über oder unter einer Abtrennung mit dem Handy geschossenes Bild kann für Mobbing und Internet-Shaming missbraucht werden. Alleine schon das Herumpoltern in einer benachbarten Kabine oder zusätzliche dumme Sprüche vor dem Spiegel können so unangenehm sein, dass die Toiletten gar nicht mehr aufgesucht werden. Sollte es hingegen nur noch eigenständige Räume mit je einer Toilette und einem Waschbecken geben, so bedeutet das einen hohen baulichen Aufwand und hohen Platzbedarf mit einer dadurch möglicherweise geringeren Zahl von Toiletten. Außerdem entfällt dann die Möglichkeit, Freundinnen oder Freunden in schwierigen Momenten mit tröstenden Worten zu helfen, da anders als zwischen benachbarten Kabinen eine Krise gar nicht mehr bemerkt wird und man auch nur schlecht durch die geschlossene Tür sprechen kann. Eine soziale Kontrolle entfiele dann komplett. Gemäß § 4 Absatz 2 der hessischen Landesverfassung gilt: "Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1374 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ältestenausschusses am 09.06.2022, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 392 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 173), AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 392) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 59 = Annahme, NR 392 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 392 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 173), AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 392) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.07.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 204 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 392) sowie LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1861, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 1958, 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.07.2022
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S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2022, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 146/15 vom 04.05.2022 Betreff: Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Ehrenamt "Jugendbeauftragte" einzuführen und gemäß §§ 5 und 51 Ziffer 6 HGO, anlehnend an die Satzung für die Kinderbeauftragten, eine Satzung für Jugendbeauftragte vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Das seitens des Magistrats angedachte Jugendparlament lässt auf sich warten und ersetzt einen Beauftragten für die Belange von Jugendlichen im Stadtteil Nieder-Eschbach nicht. Es ist noch nicht einmal gewährleistet, dass ein Jugendlicher aus Nieder-Eschbach dem Parlament angehören wird. Soweit bekannt, gehört auch kein Jugendlicher aus Nieder-Eschbach der Planungsgruppe an. Den Jugendlichen Nieder-Eschbachs muss hier und heute eine starke Stimme gegeben werden und nicht irgendwann in weiter Zukunft. Die Person sollte vor Ort bekannt und für die Jugendlichen ansprechbar sein. Ein Jugendparlament ist eine schöne Idee, um Demokratie zu lernen und zu leben, wäre aber ein Parlament für die Stadt Frankfurt, ähnlich wie das Stadtparlament. Einen Interessenvertreter in den Stadtteilen gäbe es darüber hinaus nicht. Im Übrigen schließt das eine das andere nicht aus! Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung des Ehrenamts der Kinderbeauftragten sehr. Kinder brauchen eine starke Stimme. Jugendliche brauchen diese starke Stimme in den Stadtteilen ebenso. Kinderbeauftragte können diesem Anliegen nicht genügen. Sie leisten zweifelsohne eine hervorragende Arbeit, was die Bedürfnisse von Kindern angeht. Allerdings unterscheiden sich die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen erheblich. Auch Jugendliche brauchen Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Belange. Sofern in § 3 der Satzung für Kinderbeauftragte die Möglichkeit eröffnet wurde, das Ehrenamt der Kinderbeauftragten auf Jugendbeauftragte zu erweitern, genügt dies nicht. Jugendliche brauchen ein bekanntes Gesicht, jemanden, den sie ansprechen können, der ihre Belange in den Stadtteilen wahrnimmt und an der Verbesserung ihrer Lebenssituation arbeitet. Sie brauchen ein eigenes Bindeglied, das ihre Interessen in ausreichendem Maße vertritt. Ein Jugendparlament erfüllt diese Funktion nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2457 Antrag vom 29.12.2022, OF 204/15 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3396 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 25.05.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.07.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 195 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1928, 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.07.2022 Aktenzeichen: 51
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S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2022, OA 162 entstanden aus Vorlage: OF 207/12 vom 02.03.2022 Betreff: Fotovoltaikanlage auf dem Neubau der IGS Kalbach-Riedberg Vorgang: M 147/21 Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.07.2022 Frankfurt bezeichnet sich als Green City und hat einen detaillierten Maßnahmenkatalog zum Klimawandel mit nachhaltiger Stadtentwicklung erstellt. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass der gerade in Fertigstellung befindliche Neubau der IGS Kalbach-Riedberg weder über Solarthermie zur Produktion warmen Wassers noch eine Fotovoltaikanlage verfügt. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Berücksichtigung der in der Diskussion befindlichen Freiraumsatzung M 147 gemäß § 2 Absatz 11 für das genehmigungsfreie Montieren einer Solarthermie- und Fotovoltaikanlage die §§ 4 und 6 der Freiraumsatzung anzuwenden und im Rahmen der Fertigstellung der Neubaumaßnahme der IGS Kalbach-Riedberg 1. nach § 4 der Freiraumsatzung je angefangene 200 Quadratmeter der Grundstücksfreiflächen einen standortgerechten mittel- oder großkronigen Laubbaum bevorzugt mit Bodenanschluss zu pflanzen sowie 2. nach § 6 die Fassadenflächen nach der Satzung bis zu einer Höhe von 6 Metern zu mindestens 25 Prozent mit Rank- oder Kletterpflanzen flächig zu begrünen. Begründung: Die Freiraumsatzung strebt an, dem durch den Klimawandel bedingten Aufheizen der Stadt entgegenzuwirken. Dieses Ziel kann durch mehrere Maßnahmen erreicht werden. Dazu gehört unter anderem, dass für das Erwärmen von Wasser auf die Sonne zurückgegriffen wird. Weiterhin kann bei solchen unverschattet liegenden vier großen Baukörpern wie der IGS Kalbach-Riedberg eine Fotovoltaikanlage zur Gewinnung von regenerativem Strom einen erheblichen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten. Hilfreich ist, dass elektrische Energie in der Schule besonders tagsüber benötigt wird. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Eigenerzeugung von Strom sinnvoll. Einmalige Investitionen werden durch dauerhafte Reduktion der Betriebskosten mehr als ausgeglichen. Nun beabsichtigt die Stadt Frankfurt am Main, mit der Freiraumsatzung (M 147) einer weiteren Erwärmung der Stadt durch detailliert vorgeschriebene Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Satzung ist nicht zu entnehmen, dass öffentliche Gebäude hiervon ausgenommen sind. Daher kann mit den wenigen nach der Satzung in den §§ 4 und 6 beschriebenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solarthermie- und Fotovoltaikanlage nicht nur Energie regenerativ gewonnen werden, sondern auch der weiteren Stadterwärmung entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 475 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 162 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 02.05.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 162 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 162 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= sofortige Vorlage des Berichts) Beschlussausfertigung(en): § 1600, 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.04.2022 § 2167, 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 08.09.2022 Aktenzeichen: 79 1
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S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2021, OF 57/15 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Angebot der "Jugendhilfe in der Schule" an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen wird auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung der "Jugendhilfe in der Schule" sehr. Die "Jugendhilfe in der Schule" ist mit ihren Angeboten an vielen Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen vertreten und wird vom Stadtschulamt Frankfurt am Main finanziert. Die Inhalte der "Jugendhilfe in der Schule" werden nach dem Bedarf der jeweiligen Schule abgestimmt und gewichtet. Die Jugendhilfemitarbeiter dienen als Vertrauens- und Bezugspersonen beispielsweis bei Schwierigkeiten in der Schule, Konflikten mit Mitschülern und Problemen in der Familie und anderen persönlichen Fragen und Nöten. Die Beratung ist freiwillig und vertraulich. Dieses Angebot sollte auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert werden. Auch Gymnasialkinder können Probleme vorbeschriebender Art haben und es ist nicht nachvollziehbar, dass die Hilfe nicht auf diese Schüler ausgeweitet werden kann. Dies führt beispielsweis in Gesamtschulen, in denen ein Gymnasialzweig vorhanden ist, dazu, dass die Mitarbeiter der Jugendhilfe trotz eines Bedarfs Jugendliche wegschicken müssen, während Jugendlichen des Haupt- und Realschulzweiges die Hilfe bekommen. Nicht nur in Zeiten von Corona ist dies ein unhaltbarer Zustand, der schnellstens beseitigt werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 57/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 52 2021 Die Vorlage OF 57/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um die folgenden Sätze ergänzt wird: "Als Pilotprojekt soll die Otto-Hahn-Schule dienen. Hierfür wären zwei zusätzliche Stellen notwendig." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 76/9 Betreff: Nachhaltigkeit im Schulbau nicht vergessen! Der Ortsbeirat begrüßt die Magistratsvorlage und die enthaltenen Ziele vorbehaltlos Insbesondere begrüßt er die die in der Zielsetzung (siehe Abschnitt A Seite 3) genannten Ausgangslagen für Schulneubauten welche folgende sind: - Schule der Vielfalt - Schule als Ort des Lernens und des Kompetenzerwerbs - Schule als Schutzraum - Schule für alle (Inklusion) - Schule als ganztägige Bildungseinrichtung - Schule als Arbeitsort für multiprofessionelle pädagogische Teams - Schule als Gemeinschaft und als demokratisches Übungsfeld - Schule als Partner der Eltern - Schule der Gesundheit- Schule in Bewegung - Schule als lebendiger Ort im Quartier" Neben diesen ist aber der gesellschaftlich wichtige Aspekt der Nachhaltigkeit als Ziel der für den Schulbau in dieser Magistrats Vorlage nicht erwähnt. Mit diesem Antrag soll dies nun ergänzt werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage M79 um folgendes zu ergänzen: Schule für "Nachhaltigkeit". Beachtet werden soll dabei, vor allem das Baumaterialien, Raumgestaltung, Gebäudegestaltung den Zielen der Nachhaltigkeit verpflichtet sind. Dadurch soll u.a. die Einrichtung von "Grünen Klassenzimmern" unterstützt werden. Außerdem soll bei Neubau und Sanierung, neben den anderen richtigen und gesellschaftlich wichtigen Aspekten für die Nachhaltigkeit sensibilisiert werden beispielweise bei der Frage des Einbaus von Fenstern, Heizungen, der Sanierung von Toiletten, usw. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 709 2021 1. Die Vorlage M 79 dient unter Hinweis auf OM 709 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 76/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.07.2021, OF 75/3 Betreff: Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule hier: finanzielle Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget Der Ortsbeirat möge beschließen, die testweise Öffnung des Merianschulhofs für die Kinder aus dem Quartier wird durch die Finanzierung einer Betreuung aus dem Ortsbeiratsbudet unterstützt. Dazu wird ein Betrag i.H.v. max. EUR 3.500,00 zur Verfügung gestellt. Hieraus sollen mit möglichen Trägern einer Schulhofpatenschaft Modellprojekte durchgeführt werden. Begründung: Der CVJM hat als erstes Angebot die Patenschaft für die Schulhoföffnung an 7 Tagen vor den Sommerferien (Mo-Frei, 17-20:00 Uhr) übernommen. Kosten EUR 900,00. Mit weiteren Trägern werden Gespräche geführt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.05.2021, OF 29/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 28 2021 1. Die Vorlage OF 29/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 75/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 75/9 Betreff: Ziehenschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklasse für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Diese Klassenräume sollten in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sein. Seit dem Brandanschlag 22./23.03. 2021 können die 5 Klassenräume im Erdgeschoss des Klassentraktes (70er Jahre) nicht benutzt werden. Das Brandschutzkonzept wurde in Auftrag gegeben, liegt jedoch noch immer nicht in schriftlicher Form vor, so dass nicht uneingeschränkt weitergearbeitet werden. Zurzeit werden zwei Räume der Gemeinde St. Franziskus Kirchort St. Josef, ein Raum des TV Eschersheim 1895 e.V. und die Turnhalle der Johann-Hinrich-Wichern-Schule als Klassenräume benutzt. Das Stadtschulamt in Zusammenarbeit mit dem Abi verhandelt, ob 5 Räume in der Eschersheimer Landstraße und 5 Räume der zurzeit leerstehende Hermann-Herzog-Schule nach Instandsetzung nach den Sommerferien als Klassenräume benutzt werden können. Ferner fehlen Sporthallen Kapazitäten und die WLAN-Verfügbarkeit in allen Klassen- und Funktionsräumen sowie eine Toilettenanlage. Raumbedarf ist außerdem für ein Hausmeisterzimmer und 3 Räume Schulbibliothek. Ein Schulbetrieb ist nur schwer durchführbar, da die Schule nach den Sommerferien auf 6 Standorte verteilt sein wird. Schüler und/oder Lehrer müssen regelmäßig pendeln. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: 1. Dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept fertiggestellt und schriftlich vorgelegt wird und die Aufträge seitens der Stadt dann unverzüglich vergeben werden. 2. Die Vertragsverhandlungen abzuschließen und die Instandsetzungen in der Eschersheimer Landstraße und der Herrmann-Herzog-Schule bis zum Ende der Sommerferien fertigzustelle. 3. Der Schulleitung noch vor den Sommerferien eine Zusage zu geben, wie es nach den Sommerferien weitergeht, damit diese eine Planungssicherheit für den Schulbetrieb hat. Die Schule benötigt auch die Angabe über die Größe der Räume und eine Angabe, wie diese ausgestattet sind. 4. Der Schulleitung und dem Elternbeirat mitzuteilen, wie der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus ist und wo Neubauten geplant sind und wann diese fertiggestellt sein sollen. Hier geht es um WLAN, Sporthallenkapazitäten, Klassen- und Funktionsräume, Toilettenanlage und Hausmeisterzimmer. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 64/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 565 2021 1. Die Vorlage OF 64/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 75/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, 2 SPD und LINKE. gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 518 entstanden aus Vorlage: OF 74/10 vom 21.06.2021 Betreff: Zebrastreifen an der Kita Herz Jesu in Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, an der Kita Herz Jesu in Eckenheim am Übergang zum Park am Kirschenwäldchen einen Fußgängerüberweg zu errichten . Begründung: Die entsprechende Kreuzung zur Matternstraße, am Übergang der Barchfeldstraße in die Kurzröderstraße, ist unübersichtlich. Abhilfe ist dringend geboten, insbesondere vor dem Hintergrund der angrenzenden Kita. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1873 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1034 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 484 entstanden aus Vorlage: OF 114/2 vom 10.06.2021 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Magistrat wird gebeten, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden, Menstruationstassen und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von circa 200 bis 500 Euro pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund eine von zehn Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Diese Menschen leiden unter sogenannter "Periodenarmut". Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, sodass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 13 Antrag vom 19.09.2022, OF 473/2 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2937 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 486 entstanden aus Vorlage: OF 121/2 vom 05.07.2021 Betreff: Vorbereitung auf Schulöffnungen nach den Sommerferien Ende August 2021 mit Blick auf das Coronavirus Der Magistrat wird gebeten, bestehende Hygiene- und Testkonzepte mit Blick auf die Verbreitung des Coronavirus in allen Schulen im Ortsbezirk 2 zu überprüfen und, soweit erforderlich, anzupassen sowie entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um sich auf eine vollständige Öffnung der Schulen nach den Sommerferien Ende August 2021 vorzubereiten und Kinder und Jugendliche bestmöglich gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Begründung: In den letzten Wochen hat der Anteil der besonders ansteckenden Delta-Variante des Coronavirus deutlich zugenommen. Auch ist nach Ansicht von Experten, wie z. B. dem Robert-Koch-Institut, der Virologin Melanie Brinkmann und Prof. Dr. Christian Drosten, davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten weiter verschärft. Experten prognostizieren bereits jetzt eine neue Coronawelle spätestens im Herbst, s. u. hierzu einige Artikel und Berichte. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass viele der älteren Schüler und alle jüngeren Schüler ohne Coronaimpfung ins Schuljahr 2021/2022 gehen werden. Deshalb fordert der Ortsbeirat 2 den Magistrat auf, bestehende Hygiene- und Testkonzepte mit Blick auf das Coronavirus in allen Schulen im Ortsbezirk 2 zu überprüfen und, soweit erforderlich, anzupassen sowie entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um sich auf eine vollständige Öffnung der Schulen nach den Sommerferien Ende August 2021 vorzubereiten und Kinder und Jugendliche bestmöglich gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Exemplarisch einige Berichte und Artikel: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/delta-variante- wird-im-juli-schon-dominieren-126464/ https://www.wa.de/leben/gesundheit/delta-variante-schu len-melanie-brinkmann-virologin-corona-tests-konzept-lollitest-nrw-sommerferien- kinder-90840713.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 566 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 504 entstanden aus Vorlage: OF 87/11 vom 05.07.2021 Betreff: Mensa in der Schule am Mainbogen endlich herstellen! Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Mensa in der Schule am Mainbogen noch in den Sommerferien 2021 fertiggestellt wird, sodass die Schülerinnen und Schüler nach den Ferien ein Mittagessen zu sich nehmen können. Sollte es nicht möglich sein, bis zum Ende der Sommerferien 2021 (30. August 2021) die Mensaküche fertigzustellen, so wird der Magistrat dazu aufgefordert, ein Catering-Unternehmen zu beauftragen, dass ein vollwertiges Mittagessen oder, wenn gar nicht anders möglich, zumindest ein Lunchpaket täglich liefert. Dabei soll darauf geachtet werden, dass kein Einweggeschirr verwendet wird. Begründung: In der Schule am Mainbogen ereignete sich im Oktober 2018 ein Wasserschaden. Seitdem wurde mehrfach über die schleppende Renovierung des Gebäudes auch in der Presse berichtet. Die meisten Klassen- und Fachräume sind nun endlich wiederhergestellt. Die Mensa jedoch immer noch nicht. Seit drei Jahren gibt es für die Schülerinnen und Schüler kein Mittagessen. Gerade für die jüngeren Schüler, die in der Nachmittagsbetreuung, in AGs oder im Nachmittagsunterricht sind, ist das ein großes Problem, denn sie dürfen das Schulgelände in der Mittagspause nicht verlassen. Und ohne ordentliches Mittagessen lernt es sich nicht gut am Nachmittag. Anfangs hieß es noch, die Renovierung würde im Sommer 2019 abgeschlossen. Nun wird die Schule von Quartal zu Quartal vertröstet. Ist dem Magistrat das Wohl der Schülerinnen und Schüler egal? Wie lange muss sich die Schulgemeinde noch vertrösten lassen? Es wird jetzt Zeit zu handeln! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2011 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 40 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 43 entstanden aus Vorlage: OF 85/11 vom 05.07.2021 Betreff: Kinderrechte stärken - zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Geschäftsanweisung für Kinderbeauftragte unter Punkt 1.1 hinter Satz 1 ("Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vor" .) in folgender Weise zu ergänzen: Dem Ortsbeirat obliegt es, für einkommensschwache, kinderreiche und/oder strukturell geteilte Stadtteile die Position einer Kinderbeauftragten/eines Kinderbeauftragten mit einer weiteren Person zu besetzen. Begründung: Der einkommensschwache, kinderreiche und strukturell geteilte Stadtteil Fechenheim soll durch zwei Kinderbeauftragte besetzt werden. Der Stadtteil, geografisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie zwei Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr Interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geografisch durch die Hanauer Landstraße in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei Institutionen und Organisationen. Die Kinderbeauftragte/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen Institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und Initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. Insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2023, OF 483/11 Auskunftsersuchen vom 03.07.2023, V 701 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 67. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2021, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OA 43 wird abgelehnt. 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 29.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.01.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 347 entstanden aus Vorlage: OF 39/7 vom 14.06.2021 Betreff: Mit Luftfiltern an Schulen im Ortsbezirk den Herbst und Winter coronasicher machen Vorgang: B 64/21 Der Magistrat wird gebeten, seine Zurückhaltung bei Luftfiltere inrichtungen an allen Schulen im Ortsbezirk zu revidieren und sich durch einen Antrag beim Bundesbildungsministerium die Mittel für Luftfilter zu sichern. Die Luftfilteranlagen sollten wartungssicher sein und keine Gefahr für Ansteckungen gleich welcher Art darstellen. Begründung: In dem vorliegenden Bericht des Magistrats vom 12.02.2021, B 64, begründet der Magistrat die Absage an eine generelle Einrichtung von Luftfiltern an Schulen damit, dass Fensterlüften (Quer- oder Stoßlüften) ausreichend sei. Er bezieht sich dabei auf das Frankfurter Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt ist aber nicht im Klassenzimmer, wenn die Temperaturen - wie in dem vergangenen Winter - die Nullgradgrenze erreichen oder darunter sinken. Für das Stoßlüften wurde ein 20-Minuten-Rhythmus vorgeschrieben, was bedeutet, dass der Unterricht alle 20 Minuten unterbrochen werden musste, was der Lernsituation abträglich ist. Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler haben diesen Winter alles geduldig mitgemacht, weil wegen fehlender Vorsorge keine Alternative vorhanden war und der Wunsch nach Unterricht groß war. Nun ist die Zeit für Vorsorge. Da kommt das Angebot aus dem Bundesministerium für Bildung und Gesundheit gerade recht: Laut Frankfurter Rundschau vom 5./6. Juni (S.11) dringt Frau Karliczek darauf, "dass vom Bund bereitgestellte Mittel für Lüftungsfilteranlagen in den Schulen genutzt werden (...). Alle für Schulen Verantwortlichen sollten bereits jetzt beginnen, Konzepte für diesen möglichst regulären Schulbetrieb nach den Sommerferien zu erarbeiten (...). Antragsberechtigt seien die Träger der Einrichtung." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2010 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 40 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 343 entstanden aus Vorlage: OF 26/7 vom 11.06.2021 Betreff: Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten Vorgang: OM 2107/17 OBR 7; OM 2108/17 OBR 7; ST 2474/17; V 1283/19 OBR 7; ST 1768/19 Der Magistrat wird gebeten, Bewohnerparkzonen in der Siedlung Westhausen vorrangig einzurichten. Begründung: Der Wunsch der Bewohner Westhausens nach einer Verbesserung der Parksituation kommt durch vielfältige Anfragen, sei es in der Bürgerfragestunde, sei es in sozialen Netzwerken, sei es durch die o. g. Ortsbeiratsanregungen zum Ausdruck. Die Antwort des Magistrats kann da nicht befriedigen: Er verspricht eine Berücksichtigung des Anliegens in ferner Zukunft. Die Beantwortung der konkreten Fragen (z. B. zu einseitigem Parken) bleibt er schuldig. Hinzu kommt aktuell der dritte Bauabschnitt am Gymnasium Nord: Zu Recht befürchten die Bewohner Westhausens weiter zunehmenden Verkehr und noch mehr Belastung für die Siedlung, weil 1. keine weitere Schulbus-Planung für die weiteren 600 Schülerinnen und Schüler vorhanden ist und 2. mit der Erweiterung zu einer Oberstufe die Nutzung privater Pkw durch Schülerinnen und Schüler anzunehmen ist. Der Magistrat weiß, dass er der Siedlung Westhausen mit den drei großen Schulen mit insgesamt demnächst über 4.000 Schülerinnen und Schüler eine sehr große Belastung aufgebürdet hat. Dies betrifft nicht nur die regelmäßigen Stoßzeiten von 20 bis 30 Minuten, was die Stadt für eine normale Belastung (ST 2474) hält, sondern alle Sonderveranstaltungen, Elternabende etc. Die Siedlung ist in ihrer Struktur (mit nur zwei Zufahrten zur Ludwig-Landmann-Straße, mit der Anlage der Häuserreihen) darüber hinaus völlig ungeeignet, größere Verkehrsaufkommen oder Parkplatzsuchende aufzunehmen. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Siedlung quasi als Park-and-ride-Parkplatz zu benutzen durch die Abfahrt von der A 66/Miquelallee und die Haltestellen der U 7 als kommoden Zugang zur Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2107 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2474 Auskunftsersuchen vom 14.05.2019, V 1283 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1768 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 374 entstanden aus Vorlage: OF 106/6 vom 13.06.2021 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von circa 200 Euro bis 500 Euro pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund eine von zehn Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, sodass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 15 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 348 entstanden aus Vorlage: OF 40/7 vom 14.06.2021 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund eine von zehn Menstruierenden die erforderlichen Hygieneartikel nicht leisten. Viele greifen, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Gerade in der Pubertät ist die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, sodass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 40 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 351 entstanden aus Vorlage: OF 43/7 vom 29.06.2021 Betreff: Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzen Vorgang: M 76/21 Der Ortsbeirat begrüßt die Erweiterung des Gymnasiums Nord um das "Oberstufenhaus" im Zuge des 3. Bauabschnitts und die Installation einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach dieses neuen Gebäudes. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in diesem Zuge auch auf den Dächern der Bestandsgebäude (Mensa, Schulgebäude, Unterstand) weitere PV-Module installiert werden können. Begründung: Wie auf Bild 1 zu sehen, bieten insbesondere die Mensa, aber auch die bestehenden Schulgebäude sowie der begrünte Unterstand auf dem Schulhof viel Potenzial für weitere PV-Module. Die Kosten pro Kilowatt-Peak sind bei großen Anlagen typischerweise geringer, sodass die Erweiterung der PV-Anlage um weitere Module eine geringere Amortisationszeit aufweist und damit sowohl finanziell als auch ökologisch eine gute Investition ist. Bild 1: Luftbild Gymnasium Nord, Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 76 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2354 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2021, OF 43/7 Betreff: Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die Erweiterung des Gymnasium Nord um das "Oberstufenhaus" im Zuge des 3. Bauabschnitts und die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach dieses neuen Gebäudes. Hierzu bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten , ob in diesem Zuge auch auf den Dächern der Bestandsgebäude (Mensa, Schulgebäude, Unterstand) weitere PV-Module installiert werden können. Begründung: Wie auf Bild 1 zu sehen, bieten insbesondere die Mensa, aber auch die bestehenden Schulgebäude sowie der begrünte Unterstand auf dem Schulhof viel Potential für weitere PV Module. Die Kosten pro Kilowatt-Peak sind bei großen Anlagen typischerweise geringer, sodass die Erweiterung der PV Anlage um weitere Module eine geringere Amortisationszeit aufweist und damit sowohl finanziell als auch ökologisch eine gute Investition ist. Bild 1: Luftbild Gymnasium Nord, Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 351 2021 1. Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 43/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 2 farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, 2 farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 farbechte/LINKE und BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 413 entstanden aus Vorlage: OF 100/1 vom 06.06.2021 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Magistrat wird gebeten, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von circa 200 bis 500 Euro pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund eine von zehn Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Diese Menschen leiden unter sogenannter "Periodenarmut". Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, sodass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 27 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 49/12 Betreff: Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen Der Ortsbeirat besteht auf der Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf die Einhaltung der Zwölfwochenfrist bei Auskunftsersuchen (§ 4 Absatz 10 Satz 3 GOOBR). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den Ortsbeirat 12, sondern für alle anderen 15 Ortsbeiräte, mit denen sich der Ortsbeirat 12 in dieser Angelegenheit solidarisch erklärt - der Ortsbeirat 2 hat sich entsprechend schon mit OM 6248 von 2020 geäußert. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 12 schnellstmöglich zu beantworten; 2. hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des Ortsbeirates zu beginnen, also insbesondere der Anregung OA 438 vom 1.11.2013 (sic!); 3. bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen: a) OA 438 vom 01.11.2013: Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach b) OM 3663 vom 14.09.2018: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern c) OM 4050 vom 30.11.2018: Zusätzliche Betreuungsplätze für Kalbach d) OM 4509 vom 29.03.2019: Erhalt der Kita Sonnenwind e) V 1450 vom 25.10.2019: Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?" f) OM 5510 vom 29.11.2019: Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks g) OM 6222 vom 19.06.2020: Fachärztezentrum Riedberg h) OM 6223 vom 19.06.2020: Ärzteversorgung auf dem Riedberg und in Kalbach (Schließung des FÄZ) i) OM 6224 vom 19.06.2020: Zukunft des Fachärztezentrums Riedberg j) OM 6225 vom 19.06.2020: Im Rahmen der Beratungen des Bedarfsplans der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Besonderheiten "junger" Stadtteile in Großstädten berücksichtigen k) OM 6442 vom 28.08.2020: Informationsweitergabe Fachärztezentrum Riedberg l) V 1747 vom 28.08.2020: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad m) OM 6737 vom 23.10.2020: Wegfall ärztlicher Versorgung umgehend kompensieren n) V 1864 vom 27.11.2020: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße o) OM 7057 vom 15.01.2021: Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich? p) OM 7059 vom 15.01.2021: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad 4. zu allen unter Ziffer 3. aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehend zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweilige Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt; 5. allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen; 6. daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an. Begründung: Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (achtmal Schulen und Kitas, sechsmal Fachärztezentrum) ist zudem prekär, da Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei Bürgerinnen bzw. Bürgern als auch bei den Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Anfrage OM 6248 des OBR 2 vom 24.6.2020, die dieser Magistratsvorlage als Vorbild diente, ihrerseits auch schon sechsmal bei den "unerledigten Drucksachen" auftaucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 585 2021 Die Vorlage OF 49/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 55/3 Betreff: Vertraglicher Rückbau der Erweiterungsfläche im Holzhausenpark Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert nachzuweisen, welche Aktivitäten seit dem 31.12.2019 unternommen wurden (mit Datum), um die Schulcontainer aus dem Holzhausenpark wieder zu entfernen und den Park wiederherzustellen. Begründung: Dem Schulamt wurde für die Auslagerung der Elisabethenschule vom Ortsbeirat die Möglichkeit eingeräumt, die Parkfläche zur Aufstellung der Container zu nutzen. Darüber wurde ein Vertrag geschlossen mit einer befristeten zeitlichen Nutzung und den Regelungen zum Rückbau der Parkflächen und des als Radroute und zum Rollern und Skaten genutzten befestigten Weges. Die Sanierungsmaßnahmen in der Elisabethenschule konnten nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Seit dem Rückzug in das Schulgebäude, sind die Container weiterhin ungenutzt im Park verblieben. Vom Schulamt wurde im Frühjahr 2021 berichtet, die Container seien verkauft worden aber vom Käufer noch nicht abgeholt worden. Der Gestattungsvertrag endete am 31.12.2019. Ein ähnliches Entgegenkommen zeigte der Ortsbeirat bei der Auslagerung der Merianschule und stellte auch hier Grünflächen zur Verfügung (Erweiterungsfläche Günthersburgpark). Auch hier wurden Zeitplanungen nicht eingehalten. Dem Ortsbeirat sind die Zwänge bei Bau- und Sanierungsvorhaben von Schulen bewusst, allerdings sind im hochverdichteten Stadtteil Grün- und Spielflächen ebenso wichtig. Zur Bewertung möglicher zukünftiger Kooperationen zwischen Amt und Ortsbeirat sind dem Ortsbeirat die gewünschten Informationen wichtig, um verlässliche Regelungen und vertraglich wirklich abgesicherte Absprachen zu treffen. Unter Umständen müssen Ausweichstandorte nicht in Grünflächen, sondern im Straßenraum gefunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 55/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 55/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1030 2021 Die Vorlage OF 55/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 74/3 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks Mädchen und jungen Frauen bei Bedarf kostenfreie Menstruationsartikel (Tampons, Binden) zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund 1 von 10 Menstruierenden die erforderlichen Hygieneartikel nicht leisten. Viele greifen, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Gerade in der Pubertät ist die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, so dass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Gesundheit von Mädchen und Frauen und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt schon praktiziert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 74/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 74/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 74/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 74/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 35/8 Betreff: Europäische Schule in der NW-Stadt - Warum in die Ferne schweifen, wenn das Grundstück liegt so nah? "Wir müssen und wollen zeitnah eine. Lösung entwickeln, die den Neubau der Europäischen Schule... in absehbarer Zeit realisiert. Dafür werden wir Grundstücke näher betrachten, die bisher nicht für diesen Zweck geprüft wurden" So steht es auf Seite 138 des Koalitionsvertrages. Und dieser Wortlaut bedeutet in der Realität auch weiteres Hinhalten aller Vertragsparteien, weil sich die letzte Koalition nicht auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag einigen konnte. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Prüfen und Berichten gebeten: Auf der anderen Straßenseite (Straße: Praunheimer Weg) des Standortes der Europäischen Schule solle geprüft werden, inwiefern dieses benachbarte Grundstück in Richtung A5 zur Erweiterung des Bestandsbaus geeignet erscheint. Begründung: Es ist schon erstaunlich, dass dieses Gebiet anscheinend nicht in der näheren Prüfung enthalten war - und komplizierte Ersatzstandorte in der Überlegung erschienen. Oder ist dieses Areal schon fest versprochen, als Teil des von manchen gewünschten urbanen Wohngebietes östlich der A5 - mit RTW und "Umfahrung Praunheim" ? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 35/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 61/9 Betreff: Schulweg entlang der Lern-, Spiel- und Kulturmeile mit geeigneten Maßnahmen sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für die Astrid-Lindgren-Schule, für das Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) Morgenstern und für die Integrative Schule mit geeigneten Maßnahmen zu sichern. Begründung: Schulkinder der Astrid-Lindgren-Grundschule und die der anderen Kindereinrichtungen werden am Haupteingang und vor dem Betreten der Schule bzw. der jeweiligen Einrichtung von Radfahrern, die den Gehweg, entlang der sogenannten Lern-, Spiel- und Kulturmeile befahren, verunsichert. Ab und zu kommt es auch zu Unfällen und unangenehmen Zusammenstößen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 61/9 tätig zu werden und einen Schulwegsicherungstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 40/8 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen und anderen Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks kostenlos die Hygieneartikel Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von ca. 200-500€ pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund 1 von 10 Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, so dass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise durch aufgestellte Spender oder Körbe in den Toiletten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 546 2021 Die Vorlage OF 40/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 77/10 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen und anderen Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von ca. 200-500€ pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund 1 von 10 Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, so dass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 77/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 619 2021 Die Vorlage OF 77/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in den weiterführenden Schulen und anderen Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung gestellt werden können." Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung; CDU (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2021, OF 100/2 Betreff: Planungsstand Georg-Büchner-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für die Sanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule ist; 2. mit welchen Schülerzahlen für die Grundschule und die Jahrgänge 5-10 dabei gerechnet wird; 3. die Planung rechtzeitig im Rahmen einer gemeinsamen Vor-Ort-Begehung mit der Schulleitung und dem OBR 2 vorzustellen, so dass ggf. Anregungen noch in die weitere Planung einfließen können. Begründung: Informations- und Abstimmungsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 106 2021 Die Vorlage OF 100/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 87/6 Betreff: Höchst: Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule endlich verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 5948/20 OBR 6; ST 859/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, endlich die Zuständigkeiten für den Fußweg entlang der Sodener Bahn / Robert-Blum-Schule (parallel zur Konrad-Glatt-Straße) zu klären und dafür Sorge zu tragen, dass der Weg saniert und verkehrssicher gestaltet wird. Im Rahmen der Sanierung wird der Magistrat gebeten, ob ein Radfahrstreifen auf dem Weg markiert werden kann. Begründung: Der Weg zwischen der Sodener Bahn und der Robert-Blum-Schule ist mittlerweile in einem katastrophalen Zustand. Wurzelaufbrüche und große Schlaglöcher, in denen sich nach Regenfällen riesige Pfützen bilden, sind für Fußgänger und Fahrradfahrer Stolperfallen und Hindernisse. Die Pfützen erstrecken sich teilweise über die gesamte Breite des Wegs, so dass man entweder nasse Füße riskieren oder über die Böschung ausweichen muss - für bewegungseingeschränkte Menschen fast ebenso unmöglich, wie für Menschen, die bspw. mit einem Rollator oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Bisher scheint eine Sanierung daran zu scheitern, dass man die Zuständigkeiten nicht klären konnte. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859 schlägt der Magistrat nun einen Ortstermin zur Klärung vor. Grundsätzlich ist der Ortsbeirat gerne bei der Findung von Lösungen behilflich. Wie aber der Ortsbeirat zur Klärung der Zuständigkeiten beitragen kann, ist fraglich. Dies sollte doch auch ohne Ortstermin behördenintern bzw. in Abstimmung zwischen Stadt und Bahn möglich sein - ggf. könnte auch eine Anfrage beim Katasteramt helfen. Auch die Sanierung muss nicht in einem Ortstermin abgestimmt werden. Vielmehr gilt: Einfach machen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5948 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 359 2021 Die Vorlage OF 87/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 40/7 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund 1 von 10 Menstruierenden die erforderlichen Hygieneartikel nicht leisten. Viele greifen, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Gerade in der Pubertät ist die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, so dass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 348 2021 Die Vorlage OF 40/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2021, OF 106/6 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von ca. 200-500€ pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund 1 von 10 Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum Einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum Anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, so dass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 374 2021 Die Vorlage OF 106/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 282 entstanden aus Vorlage: OF 11/15 vom 12.05.2021 Betreff: Einladung eines Vertreters des Stadtschulamtes Vorgang: B 67/21; M 195/20 Der Magistrat wird gebeten, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einen Vertreter zu entsenden, der über den Stand bzw. die geplante Entwicklung der Schulen im Stadtteil berichtet. Hierbei ist ein wichtiger Punkt der Stand der Digitalisierung, speziell die Ausstattung der Schulen mit WLAN. Vorhandene Unklarheiten in Bezug auf den Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195, sollen im Gespräch beseitigt werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, aktuelle Zahlen über die Situation der Hort-, Kindergarten- und Kita-Plätze vorzulegen. Begründung: Beispielsweise wurden dem Ortsbeirat in dem letzten Bericht vom 12.02.2021, B 67, veraltete Zahlen vorgelegt. Über den Stand der Planungen für Schulen wird der Ortsbeirat bestenfalls aus der Zeitung, aber nicht vom Magistrat informiert. Das sollte nicht so sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Bericht des Magistrats vom 12.02.2021, B 67 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1107 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 289 entstanden aus Vorlage: OF 34/15 vom 29.05.2021 Betreff: Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des § 161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß § 161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schüler die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt worden, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach § 161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit Langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße zur Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmals verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1876 Aktenzeichen: 40 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 293 entstanden aus Vorlage: OF 29/15 vom 10.05.2021 Betreff: Nachhilfe vor Ort möglich machen Der Magistrat wird gebeten, für Schülerinnen und Schüler in den Sommerferien im Ortsbezirk Förderkurse anzubieten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, pandemiebedingte Lernlücken zu schließen und den Lernstoff einzuüben. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich aktiv bei Trägern von Nachhilfe und bei gemeinnützigen Organisationen, die Träger der Ju gendhilfe sind, dafür einzusetzen, dass solche Förderkurse wohnortnah im Ortsbezirk angeboten werden. Dafür werden Räumlichkeiten der Michael-Grzimek-Schule und andere städtische Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2024, OF 296/15 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 967 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 312 entstanden aus Vorlage: OF 51/5 vom 25.05.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch regelmäßige Kontrollen in der Else-Alken-Straße und Heinrich-Seliger-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Dauerauftrag für Kontrollen des ruhenden Verkehrs in der Else-Alken-Straße und Heinrich-Seliger-Straße in Niederrad einzurichten. Kontrolliert werden soll verstärkt vor Schulbeginn und -ende in der Friedrich-Fröbel-Schule. Begründung: Die Anwohnerschaft in den oben genannten Straßen berichtet von häufigen Verstößen gegen die Parkordnung. Auch Rettungswege seien häufig zugeparkt. Besonders häufig wird vor Schulbeginn und -ende in der Friedrich-Fröbel-Schule falsch geparkt. Ein Dauerauftrag für Kontrollen der Ordnungsbehörden soll für eine Verbesserung der Situation sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1701 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 321 entstanden aus Vorlage: OF 66/5 vom 28.05.2021 Betreff: Konzept für Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für das konsequente und effiziente Kontrollieren des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 5 auszuarbeiten. Durch das Konzept soll sichergestellt werden, dass endlich regelmäßig Halte- und Parkverbote kontrolliert und geahndet werden. Eingearbeitet werden sollen besonders neuralgische Punkte wie Schulen bzw. Schulwege, Kirchen oder Moscheen, Veranstaltungen im Stadion und Straßen, die häufig genutzt werden von Nutzerinnen und Nutzern des Flughafens. Begründung: Im Ortsbezirk 5 gibt es insbesondere durch die Nähe zum Stadion und Flughafen immer wieder besondere Herausforderungen durch Falschparker. Vor Schulen und Betreuungsstätten von Kindern sind Elterntaxis ein Problem. Anträge des Ortsbeirats mit der Bitte um verstärkte Kontrollen wurden häufig abgelehnt mit der Begründung, dass es zu wenig Kapazitäten in den betroffenen Behörden gäbe. Von einem gut ausgearbeiteten Konzept verspricht sich der Ortsbeirat 5 endlich eine deutliche Verbesserung und konsequente Kontrollen und Ahnung von Verstößen gegen die Parkordnung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1705 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 84/6 Betreff: Griesheim: Neubau Kita 26 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über den Neubau der KiTa 26 zu informieren. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, mitzuteilen bzw. zu prüfen und zu berichten, welcher Ausweichort den Kindern und Jugendlichen aus den umliegenden Wohnungsblöcken Kiefernstraße/Espenstraße angeboten wird, da ihnen durch die Aufstellung der Container während der Bauzeit der KiTa 26 auf dieser Fläche die einzige freie Fläche in diesem Areal genommen wird. Begründung: Wie dem Ortsbeirat mitgeteilt wurde, wird die KiTa 26 abgerissen und neu gebaut. Die KiTa wird in Container ausgelagert, die auf der Freifläche der KiTa 24 stehen werden. Auf dieser Freifläche haben die Kinder und Jugendliche gespielt/gebolzt. Mit dem Aufstellen der Container fällt die einzige freie Fläche weg, die von ihnen genutzt werden konnte. Hier ist dringend erforderlich, den jungen Menschen eine Ausweichfläche anzubieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 357 2021 Die Vorlage OF 84/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2021, OA 27 entstanden aus Vorlage: OF 19/15 vom 22.05.2021 Betreff: Lichtblicke für Familien nach dem Lockdown Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dringend darum gebeten, Perspektiven für Familien, Kinder und Jugendliche schnellstmöglich und für das neue Schuljahr zu schaffen und somit ein Zeichen der Solidarität zu senden. Die Stadtpolitik und die Verwaltung sollten pragmatisch und zügig handeln. Falls es das Pandemiegeschehen ab 17. Juli 2021 (Ferienbeginn) zulässt, sollten die folgenden Maßnahmen unter Einhaltung von Hygienekonzepten vorbereitet sein: 1. Öffnung von Schulhöfen an den Wochenenden und in den Ferien ermöglichen; 2. Einsatz von Spielmobilen (Abenteuerspielplatz Riederwald e. V.) stadtweit planen, Wiederaufnahme der "Schulhof-Tournee" von März bis Oktober an Grundschulen; 3. Ausweitung der Ferienprogramme an den Schulen; 4. Sportcamps für Kids und Teens in Kooperation mit den Frankfurter Sportvereinen; 5. Vorbereitung des Corona-Aufholprogramms - Lernstände zügig erheben, um das Nachhilfeprojekt und gezielte Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien ohne Verzögerung starten zu können. Begründung: Die Beschlüsse zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz und den damit verbundenen Regelungen in Bezug auf Kinder und Jugendliche bedeuten eine enorme Belastung für alle Familien. Kinder und Jugendliche leiden verstärkt unter dem Lockdown und vor allem unter den Kontaktbeschränkungen. Experten sind sich einig, dass die Folgen dramatisch sind. Bewegungsmangel und eine Zunahme von psychischen Erkrankungen sind Fakten. Aufgrund der positiven Entwicklung bei den Impfzahlen könnte sich das Pandemiegeschehen bis Mitte Juli etwas entspannen. Die Lockerungen, die dann eventuell möglich sein werden, müssen jetzt geplant werden. Viele Frankfurter Familien werden ihre Ferien ganz oder teilweise in der Stadt verbringen. Daher wären verschiedene Maßnahmen und eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten für die Familien mehr als angebracht. Ein positives Signal und Lichtblicke ist die Stadt Frankfurt den Kleinsten und Jugendlichen schuldig. Beispiel Schulhöfe: Es kann nicht sein, dass Schulhöfe gerade in innerstädtischen Stadtteilen in den Ferien wochenlang abgesperrt bleiben. Kinder und Jugendliche brauchen in ihrer unmittelbaren Umgebung Platz zum Toben, Spielen und Sporttreiben. Neben den Bemühungen der Kinderbeauftragten in den Stadtteilen und der Ortsbeiräte braucht es einen Impuls des Bildungsdezernats, um Schulleiterinnen und Schulleiter zu überzeugen. Ebenfalls müssen die Schulhausverwalter miteinbezogen werden. Erfolgreiche Projekte in Bezug auf Schließpatenschaften von Eltern und die Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern bei den wichtigen Themen Müllvermeidung und Vandalismus müssen Schule machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1203 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 68. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage OA 27 wird zugestimmt. 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 254 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 27 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage OA 27 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 419, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 40 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2021, OA 29 entstanden aus Vorlage: OF 35/12 vom 27.05.2021 Betreff: Aufnahme Bau eines Sportschwimmbeckens im Frankfurter Norden Vorgang: M 195/20; OA 659/21 OBR 15; B 135/21; OA 14/21 OBR 15 Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.12.2021 Der Ortsbeirat 15 (Nieder-Eschbach) hat folgenden Text beschlossen: "Der Bericht vom 26.03.2021, B 135, wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass in Fortsetzung der Bedarfsanalyse zum Schulschwimmkonzept ein neues Lehrschwimmbecken für den Frankfurter Norden mit dem Standort des geplanten Gymnasium Nord als Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Lehrschwimmbeckens als Bedarf eingeplant und im Konzept zur Umsetzung mit aufgenommen wird. Diesbezüglich wird für den genauen Standort und der damit einhergehenden weiteren Planung für das Lehrschwimmbecken im Areal der dort geplanten Schulen (Gymnasium und Grundschule) im Bereich des Bebauungsplans Nr. 923 auf die Anregung des Ortsbeirats 15 vom 15.01.2021, OA 659, zum Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195, verwiesen." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das angeregte Sportschwimmbecken mit einer 25-Meter-Bahn zu errichten, um dieses künftig als Schwimmsportstätte sowohl für Schulschwimmen, allgemeinen Schwimmsport und auch als für Wettkämpfe geeignetes Becken im Ganzjahresbetrieb den Schulen und Vereinen für Schwimmsportlerinnen bzw. Schwimmsportler zur Verfügung zu stellen. Begründung: In der Marie-Curie-Schule wurde ein Lehrschwimmbecken mit einer 20-Meter-Bahn bereits errichtet, welches gut ausgelastet ist. Jedoch muss das angrenzende Gymnasium mit seinem Schulsportschwimmen in ein Hallenbad mit 25-Meter-Bahn ausweichen, um den Ausführungsbedingungen (z. B. in der Oberstufe) zum Schulschwimmsport entsprechenden Unterricht anzubieten. Da mit weiterem Zuzug im Frankfurter Norden zu rechnen ist, weitere Schulen in der Planung sind, sollte hier nunmehr eine ausreichende Bahnlänge zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Anregung vom 15.01.2021, OA 659 Bericht des Magistrats vom 26.03.2021, B 135 Anregung vom 07.05.2021, OA 14 Bericht des Magistrats vom 14.03.2022, B 124 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 256 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 29 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 69 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 29 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.01.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 29 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 421, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 529, 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2021 § 1129, 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 52 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 336 entstanden aus Vorlage: OF 37/12 vom 28.05.2021 Betreff: Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig zur Inbetriebnahme der neuen IGS Kalbach-Riedberg Anfang 2022 dafür zu sorgen, dass für Kinder aus Kalbach ein sicherer, beleuchteter Schulweg ausgewiesen werden kann. Dies kann erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße, ggf. durch Solarenergie gespeist. Beeinträchtigungen der Tierwelt durch nächtliche Lichtverschmutzung sollen vermieden werden, in dem die Leuchtdauer beschränkt wird auf die für Schulkinder notwendigen Zeiten, also von 06:45 Uhr bis 08:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr (sofern es dann jeweils dunkel ist). Begründung: Ausgewiesene Schulwege erfordern eine Beleuchtung für die dunkle Jahreszeit. Da ein guter Teil der Schülerinnen und Schüler der IGS Kalbach-Riedberg aus Kalbach kommt und ein Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterstützenswert ist, soll der kürzeste Weg zwischen Kalbach und beleuchteten Wegen auf dem Riedberg ertüchtigt werden. Die Beschränkung der Leuchtdauer auf die Morgen- und frühen Abendstunden reduziert Beeinträchtigungen der Tierwelt beträchtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 589 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 965 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2690 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Keine Partei
Im Hinblick auf das verpflichtende Schulkonzept „gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch“ des Hessischen Schulgesetzes (§ 3 Abs. 9) sollten die Türen einer Grundschule von außen nach Unterrichtsbeginn nicht mehr zu öffnen sein. Es besteht nach meiner Ansicht ein sehr hohes Risiko, dass sich unbefugte Personen sind unbemerkt im Schulgebäude aufhalten. Dies muss mit allen Mitteln unterbunden werden. Ein Vorschlag wäre, elektronische Schlösser anzubringen, welche sich von außen nur für ein bestimmtes definiertes Zeitfenster offenen lassen. Sodass nur in diesem Zeitraum ein Zugang von außen möglich ist. Falls jemand außerhalb dieses Zeitfensters in das Schulgebäude möchte, muss im Sekretariat klingeln und wird hereingelassen.
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Weiter lesen auf FFM.DEFür mehr Transparenz und Echtzeit-Kommunikation beantragen wir ein Dashboard über den Status des Gymnasiums Süd einzurichten. Ausgestaltung analog dem Cockpit [ui!] COCKPIT (frankfurt.de) oder auch jenem zur EM 2024. Die Einführung eines transparenten Echtzeit-Dashboards für große Schulbauprojekte ist ein innovativer Ansatz, der sowohl die Rechenschaftspflicht der Stadt als auch das Vertrauen der Eltern und der Schulgemeinschaft stärkt. Die Schulen in Frankfurt sind bekanntermaßen in keinem guten Zustand. Unzählige Schüler werden über Jahre in Containern unterrichtet, der Unterricht von Schulgemeinschaften wird auf verschiedene Standorte aufgeteilt. Wer Anfang 2023 auf das Gymnasium Süd an der Diesterwegstraße gewechselt ist, mit der Zusage ab 2025 in neugebauten Unterrichtsräumen am Standort Seehofstraße unterrichtet zu werden, sieht sich stattdessen mit einem Umzug in eine Containeranlage in entgegengesetzter Richtung am Tiroler Park konfrontiert. Eine Einbindung der betroffenen Schüler und Eltern, sowie proaktive Kommunikation findet nicht statt. Verzögerungen erreichen die Betroffen, wenn überhaupt, erst spät. Hier ist dringend mehr Offenheit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz geboten. Der Aufwand ist überschaubar und nicht kompliziert. Immerhin wurde solch ein Dashboard kurzfristig auch für die EM 2024 eingerichtet. Wenn es für ein Freizeit-Event möglich ist, wieviel mehr Aufwand sollte es wert sein, wenn es um die Bildung und Zukunft unserer Kinder sein. Ausbauphasen: 1. Der Pilot startet umgehend mit dem Gymnasium Süd. 2. Wenn alle benötigten Angaben vollständig und die Einträge stabil funktionieren, werden schrittweise weitere Schulen ongeboarded. 3. Sollten die gesteckten Erwartungen erfüllt werden, erfolgt eine Ausweitung auf weitere Schulbauprojekte. Die Aktualisierung erfolgt in realtime; mindestens jedoch wöchentlich, in (einigen wenigen) begründeten Ausnahmefällen monatlich. Gerne sind wir bei der Ausgestaltung behilflich. ====================================== *Anforderungen* 1. **Einrichtung eines öffentlichen Dashboards**: Einrichtung eines zentralen Online-Dashboards könnte, welches wichtige Informationen über den Projektfortschritt der Schulerweiterung anzeigt. Dieses Dashboard stellt Meilensteine, Planungsfortschritte, genehmigte Budgets, Bauzeiten und Fertigstellungsrisiken transparent dar. Die Aktualisierung erfolgt in real time und macht den aktuellen Stand für die Bürger jederzeit einsehbar. 2. **Verbindliche Meilensteinplanung**: Die Stadtverwaltung veröffentlicht einen detaillierten Meilensteinplan zu. Dieser sollte Informationen enthalten, wann bestimmte Verträge unterzeichnet werden, wann Baugenehmigungen erteilt werden müssen und wann welche Bauabschnitte abgeschlossen sein sollen. Verzögerungen und Probleme werden sofort über das Dashboard transparent gemacht. 3. **Risikomanagement und Eskalationsmechanismen**: Das Dashboard enthält zusätzlich einen Abschnitt, der auf potenzielle Risiken hinweist und frühzeitig Maßnahmen zur Risikominderung kommuniziert. Dies ermöglicht Eltern und der Schulgemeinde, frühzeitig auf drohende Verzögerungen zu reagieren und mit der Stadt in Dialog zu treten. 4. **Echtzeit-Daten aus Behörden und Bauunternehmen**: Daten zu Fortschritten werden direkt aus den beteiligten Behörden, Bauunternehmen und anderen Akteuren in Echtzeit in das System eingespeist werden. Dies gewährleistet, dass aktuelle Informationen verfügbar sind und Verzögerungen sofort erkennbar sind. 5. **Regelmäßige Fortschrittsberichte und Bürgerbeteiligung**: Die Stadtverwaltung, das Bildungsdezernat und die verantwortlichen Bauunternehmen verpflichten sich zur regelmäßigen Berichterstattung Auch wird eine öffentliche Plattform für Fragen und Kommentare eingerichtet, um Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. 6. **Nutzung von Best Practices aus der IT- und Projektmanagement-Welt**: Methoden wie Agile-Projektmanagement oder andere bewährte Verfahren könnten eingesetzt werden, um die Transparenz und Anpassungsfähigkeit der Planung zu verbessern. Dies könnte bedeuten, dass regelmäßig kurze Berichte veröffentlicht werden, die klare Fortschritte oder Hindernisse aufzeigen.
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Weiter lesen auf FFM.DESehr geehrte Damen und Herren, ich möchte auf eine Beobachtung hinweisen, die mir in der Umgebung der Leibnizschule aufgefallen ist. Täglich parken viele Schüler ihre Fahrräder und Roller außerhalb des Schulgeländes, was auf den ersten Blick darauf hindeutet, dass es auf dem Schulgelände selbst keine ausreichenden oder sicheren Abstellmöglichkeiten gibt. Dies könnte bedeuten, dass die Schüler ihre Fahrräder und Roller an öffentlichen Orten abstellen müssen, was ein Sicherheitsrisiko darstellt und sie möglicherweise dazu zwingt, ihre Verkehrsmittel ungeschützt zu lassen. Ein sicherer Abstellplatz auf dem Schulgelände wäre nicht nur eine sinnvolle Ergänzung, um den Schülern mehr Sicherheit und Bequemlichkeit zu bieten, sondern könnte auch eine positive Auswirkung auf die Nutzung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln haben. Daher schlage ich vor, über die Einrichtung von ausreichend gesicherten Fahrrad- und Rollerständern auf dem Schulgelände nachzudenken, die den Schülern eine einfache und sichere Möglichkeit bieten, ihre Fahrzeuge abzustellen. Ich bin überzeugt, dass dies einen positiven Beitrag zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität und zur allgemeinen Sicherheit der Schüler leisten könnte. Mit freundlichen Grüßen
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Weiter lesen auf FFM.DEHeute haben den ganzen Nachmittag zwei Herren mit Zweitakter-Geräten den Schulhof der Louise-von-Rothschild-Schule von Unkraut befreit (1x Laubbläser, 1x Freischneider!). Es stinkt überall nach Abgasen, ist irre laut, nervt kolossal, und die Herren tragen auch keinerlei Gehörschutz oder Staubmasken. Und das alles für 10 Stängel Löwenzahn? Die FES bzw. FFR benutzt schon lange Akku-Geräte - das hilft aber keinem, wenn solche Aufgaben an Subunternehmen vergeben werden, die dann wieder die billigste Lösung einsetzen.
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Weiter lesen auf FFM.DEKinder brauchen Inspiration und Bücher. Ich möchte die Stadt darum bitten, in allen Stadtteilen jeweils zwei Bücherschränke für Kinder aufzustellen. Kinder lieben das Lesen und es trägt zur Lese- und Schreibförderung bei. Kinder aus einkommensschwachen Familien haben häufig zu wenig Bücher. Bildung und Kreativität sind wichtig für Kinder!
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Weiter lesen auf FFM.DESeid Jahren sind die sanitären Einrichtungen in der Georg- Büschner-Schule defekt:Klos die man nicht abschließen kann, Waschbecken die defekt sind usw. die Liste ist lang. Man könnte über eine Spenden Aktion Geld zur Renovierung sammeln, wenn die Stadt es nicht schafft.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch möchte vorschlagen den beweglichen Ferientag nicht auf Rosenmontag zu legen sondern auf Faschingsdienstag, denn am Montag findet in Frankfurt kein Umzug statt, aber am Dienstag findet der Umzug in Heddernheim statt.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs wäre hilfreich wenn man nur alle offenen Meldungen sich anzeigen lassen kann.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie alte DB Zentrale hat alles was die Europaschule und ein Gymnasium im Gallus benötigt, die Räume sind Klassengerecht groß, nur die Stephensonstraße müsste für den Autoverkehr gesperrt werden um den Schulhof bis in den ehemaliegen Park hineinzu gestallten - statt dieses für Eigentumswohnungen zu roden und zu versiegeln! Das Gebäude selbst gehört den Staatsunternehmen Deutsche Bahn, wurde von Steuerzahlern finanziert und die Stadt könnte Vorkaufsrechte nutzen. Die Klassenräume sind schon da, nur die Möbel und der Wille fehlt! Die Kantine und Sporthallen müssten noch umgebaut werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Schulen sind glücklicherweise wieder offen. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gesellschaft dafür zu sorgen, dass dies auch so bleibt. Leider gibt es im Schulalltag einige Dinge zu beachten, um Ansteckungen so weit wie möglich zu verhindern. Hierzu gehören auch offene Fenster. Idealerweise bleiben die Fenster die ganze Zeit geöffnet, um gefährliche Aerosolkonzentrationen zu verhindern. Für Schüler:innen und Lehrer:innen bedeutet dies aber, Unterricht gegen den Lärm der Stadt zu ertragen. Manche Geräusche sind in einer Großstadt unvermeidbar. Laubbläsegeräte gehören aber nicht dazu. Ein engagierter Gärtner oder ein Platzwart eines Tennisplatz kann mit seinem Laubbläsegerät spielend den Unterricht für mehr als 500 Menschen in eine Zumutung verwandeln. Deshalb schlage ich vor, dass während der Schulzeit (im Schnitt von 8-15Uhr), solange der Unterricht unter Pandemiebedingungen stattfinden muss, die Verwendung von Laubbläsegeräten in unmittelbarer Nähe von Schulgeländen zu untersagen.
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Weiter lesen auf FFM.DEProtokoll, wie bei Wohnungsabnahme über der ist-Zustand des Europagartens von Seiten der Stadt und dem Gartenbau Unternehmen erstellen. Mängel werden festgehalten. Garten kann eröffnet werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Meisterschule in Frankfurt am Main - Sindlingen hat im vergangenen Jahr die Eröffnung einer H10 für das Schuljahr 2021/22 beantragt. Leider wurde dieser Antrag durch die zuständigen Behörden abgelehnt. Die Meisterschule Sindlingen ist von dem Konzept einer H10 überzeugt und möchte auf diesem Weg Unterstützer finden. Mit Ihrer Stimme möchten wir uns Gehör verschaffen und die Entscheidungsträger zum Nach- oder Umdenken zu bewegen. Was ist die H10? Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9. Durch die Einführung einer H10 kann an ihr eine 10. Klasse eingerichtet werden. Der Besuch einer 10. Klasse an der Hauptschule ist freiwillig. Durch den Besuch der 10. Klasse haben die Schülerinnen und Schüler die Chance, ihre mittlere Reife zu erwerben. Warum sind wir davon überzeugt? Zum einen haben wir eine hohe Nachfrage Seiten der Eltern und der Schülerschaft aus dem Hauptschulbereich. Die Aussicht, die H10 im Frankfurter Westen absolvieren zu können, würde die Lernmotivation und die Zukunftschancen der Schülerinnen und Schüler erheblich steigern. Unsere Jugendlichen könnten weiterhin in ihrem Stadtteil zur Schule gehen und müssten nicht auf anliegende Stadtteile bzw. auch Kreise ausweichen. Wer kann die H10 besuchen? Das 10. Hauptschuljahr können Schülerinnen und Schüler besuchen, die den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreicht haben und sich weiter für die künftige Ausbildung in Betrieb und Berufsschule qualifizieren wollen. Für einige Eltern ist der mögliche Abschluss der mittleren Reife ein wichtiges Entscheidungskriterium für den Besuch des Hauptschulzweiges der Meisterschule. Gibt es überhaupt einen Bedarf? Der Bedarf an H10-Klassen im Frankfurter Westen ist sehr hoch. Sowohl die Hostato- als auch die Ludwig-Börne-Schule sind mit Anmeldungen immer ausgelastet und können nicht alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Auch beide H10 er Klassen der Salzmannschule sind ausgelastet. Die Schule wird im Sommer 2021 geschlossen. Es gibt integrierte Gesamtschulen – warum eine H10? Es gibt Schülerinnen und Schüler, die ein kleines familiäres System, wie es die Hauptschulen sind, benötigen. Kinder, die in einem großen System untergehen würden. Sie benötigen kleinere Klassen und klare Lernstrukturen. Kinder, die von den integrierten Gesamtschulen in die Hauptschulen wechseln, bestätigen dies. Wer entscheidet über die Einführung einer H10? Über die Einführung einer H10 entscheidet die Frankfurter Stadtpolitik und in der Folge das Stadtschulamt Frankfurt am Main. Ich habe Fragen zu H10 – an wen kann ich mich wenden? Frau Felicitas Rathke, Schulleiterin der der Meisterschule Sindlingen, informiert Sie gerne zur H10. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin unter 069/212-45523 oder per E-Mail unter poststelle.meisterschule@stadt-frankfurt.de Finden wir in den nächsten Tagen mehr als 200 Unterstützer, wird unser Vorhaben vom zuständigen Fachdezernat geprüft und anschließend dem Magistrat vorgelegt. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
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Weiter lesen auf FFM.DEIch bin dafür die leer stehenden Kaufhäuser (z.B. Karstadt). Um zu bauen als Schule. Auch eine Privat Schule (Europäische Schule) ist möglich. Die Zeil/Innenstadt wäre belebt, die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend.
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Weiter lesen auf FFM.DEElterntaxis nerven schon immer und gefährden zudem andere Kinder. Gerade in Coronazeiten werden allerdings immer mehr Kinder von ihren Eltern gefahren. Man sollte vor den Schulen unbedingt, auch gerne ein zeitlich begrenztes, Halteverbot installieren und natürlich auch kontrollieren.
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Weiter lesen auf FFM.DENachdem das Ostend so unglaublich aufgewertet wurde, viel neuer Wohnraum entstanden ist und durch den Bau unzähliger Kitas viele Familien ihren Lebensmittelpunkt hier gefunden haben, sind nun auch schon viele wieder auf halbem Weg in einen anderen Stadtteil, da die Frage, wohin all die Kinder gehen sollen, wenn die Kindergartenzeit zu Ende ist, nach wie vor unbeantwortet bleibt. Das Versprechen der Stadt, für diesen Zuzug eine neue Schule zu bauen, wurde bis heute nicht eingehalten und ist auch noch nicht abzusehen, ob das jemals passiert. Das alte Keramundo Gelände stand schon zur Wahl, muss nun aber vielleicht doch für den Umzug des Schauspielhauses herhalten. Und dass, obwohl seit Jahren am Standort in der City gebaut und Gelder verbraten werden.. Bevor alle Familien das Weite suchen (müssen), bitte tut etwas für unsere Kinder!
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Weiter lesen auf FFM.DEEin Bücherschrank steht bereits in Bergen Enkheim. Ein weiterer in Bergen am der Schelmenburg z.B wären klasse.
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Weiter lesen auf FFM.DEWir bieten Bildungsangebote für Kinder unabhängig einer Vereinsmitgliedschaft an. Darunter auch der Kinderbauernhof zum Mitmachen. Dieser ist an 5 Tagen in der Woche geöffnet und der Besuch der Kinder ist kostenlos. Laut Koalitionsvertrag sollen außerschulische Bildungsorte gefördert werden. Leider stoßen wir auf Granit. Unsere Angebote haben sich in den letzten Jahren etabliert und wir schaffen es in ehrenamtlicher Arbeit einfach nicht mehr. Warum unterstützt die Stadt Frankfurt solche Bildungsangebote nicht? Wir sorgen für Bildung für nachhaltige Entwicklung und die Resilienz der Kinder. Leisten somit vorbeugende Maßnahmen, um starke und eigenständige Frankfurter auf den Weg zu bringen. Www.ponyzwerge-sindlingen.de
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Weiter lesen auf FFM.DEWir sollen 19.000 m^2 an die benachbarte Europäische Schule abgeben. Dann funktioniert unser pädagogisches Konzept nicht mehr. Hier gab es schon Inklusion als kaum einer wußte, was das ist. Jetzt ist nicht nur die Inklusion in Gefahr. Die Sanierung der Ernst-Reuter Schulen (ERS) wird seit 10 Jahren verschleppt! Wir, die Eltern der ERS, rufen den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf Entscheidungen zu treffen: - die Umsetzung der Planungsphase 0 der ERS - keine Reduzierung der Schulfläche um 19.000 m^2 - kein weiterer Abriss von dringend benötigten Unterrichtsgebäuden und Turn- und Sporthallen - kein Neubau der Europäischen Schule Frankfurt auf dem Gelände der ERS - keine Erhöhung der Klassengrösse auf 27 Schüler und Schülerinnen - keine Förderstunden- Reduktionen die umgehende Sanierung des Schwimmbades (geschlossen seit 2009) - keine Verschandlung des Stadtteil - keine Steigerung der Verkehrsbelastung auf dem Praunheimer Weg - keine Einschränkung der Anfahrten von Bussen und Taxen für die Förderkinder Sanierung der ERS (seit 10 Jahren verschleppt) verbindlich umgehend anzustoßen - keine Verschandlung des Stadtteil - keine Steigerung der Verkehrsbelastung auf dem Praunheimer Weg keine Einschränkung der Anfahrten von Bussen und Taxen für die Förderkinder - die Berufsorientierung weiter zu fördern und auszubauen - "die nutzlosen Restfächen" der gelebten Pädagogik zuzurechnen Es wird Zeit für ein klares Bekenntnis des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main, dass die ERS in ihrer Schulpädagogik NICHT weiter eingeschränkt und eine zügige Umsetzung der Planungsphase 0 verbindlich angestoßen wird
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Deutsche Nationalbibliothek (DNB) stellt u.a. einen Lesesaal und den Ausleihservice von Büchern jeglicher Art zur Verfügung. Leider sind die Öffnungszeiten sehr restriktiv, insbesondere findet keine Öffnung an Sonntagen statt. Durch die zusätzliche Sonntagsöffnung könnte den BürgerInnen an einem weiteren Tag die Einsichtnahme in Bücher zur Verfügung gestellt werden. Da es sich um eine Präsenzbibliothek handelt, können nämlich nur während der Öffnungszeiten Bücher eingesehen werden. Dies würde den Publikumsverkehr an den Tagen Mo-Sa entzerren und den Interessierten, denen z.B. wegen Berufstätigkeit nur das Wochenende zur Verfügung steht, eine zusätzliche Möglichkeit der Einsichtnahme geben. Dies ist insbesondere wichtig, da sonstige Bibliotheken, beispielsweise Uni-Bibliotheken, nur einem ausgewählten Publikum zugänglich sind, die DNB jedoch jedem/r BürgerIn.
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Weiter lesen auf FFM.DEDa die Städtischen Bühnen wohl nun doch am alten Standort bleiben, könnte das Grundstück Mayfarthstraße 14 mit der großen Baustoffhandlung der Firma Raab Karcher im Ostend, direkt am Osthafen, für eine neue Schule (Grundschule und weiterführende Schule - Gymnasium) genutzt werden. Im näheren Umkreis wurde in den letzten Jahren und wird noch immer viel neuer Wohnraum gebaut. Die Schule wäre mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen - auch aus den östlichen Stadtteilen (Haltestelle Straßenbahnline 11 Ostbahnhof/Honsellstraße oder mit der U6 bis Ostbahnhof) oder auch von Oberrad/Sachsenhausen über die Honsellbrücke.
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Weiter lesen auf FFM.DEViele Studenten, müssen an einem Tag zwischen allen drei Campus in Frankfurt pendeln, um an ihren Vorlesungen teilnehmen zu können. Dabei kommen viele zu spät, oder müssen Pausen von 2.5 Stunden in ihren Stundenplan einbauen, um pünktlich an den semiaren teilzunehmen. Die Anpassung der Bahnen an den drei Campus, die hauptsächlich von Studenten und Studentinnen genutzt werden, würde die Studienzeit nict nur vereinfachen, sondern auch verschnellern.
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Weiter lesen auf FFM.DEHat schon mal jemand von einer Schule ohne W-LAN gehört? Dann herzlich willkommen an der Helmholtzschule Frankfurt am Main. Es ist dringend notwendig an der Helmholtzschule und an Frankfurter Schulen W-LAN anzuschaffen, um die Digitalisierung voranzubringen. In Sachen Digitalisierung an Schulen ist die Stadt Frankfurt extrem am Hinterherhinken, da die Stadt Frankfurt trotz des Willens der Frankfurter Schulleiter und unseres Schulleiters Gerrit Ulmke W-LAN an den Schulen anzuschaffen, strikt dagegen ist und es nicht zulässt. Wie soll man denn die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben, wenn sich Städte wie bspw. Frankfurt am Main, dagegen aussprechen und verbieten? Es gibt keine guten oder nachvollziehbaren Argumente der Stadt Frankfurt am Main, doch warum bleiben Schulen technisch zurück? Dies muss geändert werden und diese Initiative ist ein Schritt in die Zukunft! Was wollen wir erreichen? Wir möchten die Stadt Frankfurt am Main durch die Initiative dazu bewegen W-LAN an den Schulen zu erlauben und zu finanzieren. Es wäre der erste Schritt in Richtung moderne Schulen in Deutschland/Frankfurt am Main und in Richtung Digitalisierung. Dadurch könnten wir bzw. Lehrerinnen und Lehrer die Lernatmosphäre und das Lerninteresse der Schülerinnen und Schüler fördern und unterstützen. Die Politik muss langsam begreifen, dass W-LAN, Handys und Computer zu der neuen Generation gehört. In anderen Städten gibt es bereits sehr viele moderne Schulen mit Smartboards und Tablets für alle Schülerinnen und Schüler und es funktioniert! Warum dann nicht in Frankfurt am Main? Wo liegt das Problem, einfach mal Geld für Bildung und Digitalisierung auszugeben? Kurz und knapp: Wir möchten W-LAN an der Helmholtzschule Frankfurt am Main und an weiteren Frankfurter Schulen! Dazu fordern wir eine sofortige Umsetzung und keine, die 5 Jahre dauert. Diese Initiative wurde mit den Schülern Malte Gaensslen, Finn Schulter, Philip Heid und Paul Schmidt der Jahrgangsstufe 9 der Helmholtzschule Frankfurt am Main gestartet.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Stadt Frankfurt sollte klare Regeln gegen Elterntaxis erlassen. Es ist erwiesen, dass es für Kinder besser ist den Schulweg zu Fuß zu bewältigen. Zudem passieren immer mehr Unfälle von Kindern auf dem Schulweg in den Autos der Eltern. Auserdem ist es schxxxx für das Klima. Ideen wären, - absolutes Halteverbot vor Grundschulen - Einrichtung sogenannter Schulstraßen - Halteplätze vor Schulen sperren, am besten begrünen. - regelmäßige Kontrolle dieser Maßnahmen Zusätzlich sollten Schulwege besser geschützt werden. - zugeparkte Gehwege sollten freigeschleppt werden - notwendige Straßenüberquerungen müssen durch Ampeln, Zebrastreifen, Tempo 30 und klare Kennzeichnung sicherer gemacht werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEGerade in der Jugend entwickeln sich Verkehrsgewohnheiten. Deswegen ist es wichtig, dass Schüler den ÖPNV nutzen. Die Preise des RMVs sind allerdings eine hohe Einstiegshürde. Meist lassen sich die Schüler dann lieber von den Eltern chauffieren. Deswegen sollten Schüler den ÖPNV kostenlos nutzen. Auch sehr passend zu den Angeboten in den Museen und Schwimmbädern. Die Stadt Frankfurt sollte nicht dort aufhören, wo es für das Klima wichtig ist.
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Weiter lesen auf FFM.DELizensierter Amateurfunk verbindet die Welt und bietet Freiraum für Innovationen in Physik und Technik. Radiosport trainiert Jugendliche in Geschicklichkeit, Fairness und Wettbewerb. Im Amateurfunk und der IT-affinen Szene gibt es Dienste wie APRS.fi, Ortungsdienste und digitalen Sprechfunk, Kurzwellenfunk, Weltraumfunk mit der Internationalen Raumstation ISS oder andere, auch Dienste die Vorreiter sind für Smart City. Funkamateure betreiben Kurzwellenstationen mit Akkus und Solarstrom, auch als Hilfe für die Notfallkommunikation, wenn Mobilfunk und Telefon ausfallen. Namhafte Funkamateure sind die Astronauten Alexander Gerst, Ulf Meerbold, der Nobelpreisträger John Taylor, der spanische König Juan Carlos und der Rockmusiker Joe Walsh (Gitarrist der Eagles). Leider vergibt die Stadt Frankfurt keine Möglichkeiten Antennen, Gateways oder Funksender an öffentlichen Gebäuden aufzustellen, um solche Funknetze nichtkommerziell auszubauen und zu erproben. Auch die Kommunalen Wohungsbauträger verbieten mittlerweile Antennen auf dem Gebäuden, so dass Funkamateure keine Möglichkeit haben, Den Experimentalfunk auszuüben. Jugendliche sind so für diese wertvolle Beschäftigung mit Technik und Physik nicht mehr zu begeistern, es fehlen somit die Ingenieure und Techniker von morgen. Ich habe ein Jahr lang erfolglos mit der Stadt und Mainova zu einem Amateurfunkrelaisstandort verhandelt und es zuletzt aufgegeben. Die Unterstützung wird aber dringend benötigt, um mit dem Rest der Republik auf diesem Technikgebiet Schritt zu halten. Ich fordere einen Rahmenvertrag mit dem Deutschen Amateurradio Club e.V. (DARC) OV Frankfurt für eine Zusammenarbeit beim Aufstellen von Funkeinrichtungen und Antennen auf/an Städt. Gebäuden und Freiflächen wie Parks oder Sportanlagen.
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Weiter lesen auf FFM.DEHeutzutage müssen in immer mehr Familien beide Elternteile arbeiten um über die Runden zu kommen. Leider sind die Betreuungseinrichtungen in Schwanheim nicht dafür ausgelegt. Allein an der Betreuung in der August-Gräser-Schule stehen etwa 70 Kinder auf der Warteliste (hier sind die der anderen Betreuungen im Schulbezirk nicht mitgerechnet). Um die Situation zu verbessern, sollte das Gebäude der Schulischen Betreuung an der August-Gräser-Schule erweitert werden, damit mehr Kinder betreut werden können.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie ESF leidet durch die zusätzliche Ansiedlung von EZB und SSM unter akutem Platzmangel. Die politisch Verantwortlichen haben es versäumt, rechtzeitig zu handeln. Das Provisorium geht zu Lasten der ERS und bietet keine nachhaltige Lösung für die Platzprobleme der ESF. Die Europäische Schule (EFS), eine öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtung in Frankfurt wurde 2002 errichtet und incl. Kinderhort für 850 Kinder konzipiert. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von in Frankfurt ansässigen europäischen Institutionen haben einen Rechtsanspruch auf eine schulische Ausbildung für ihre Kinder. Bereits bei Gründung sprach man von einer Übergangslösung. Das Gelände, auf dem sich eine Bezirkssportanlage befand, mussten die Ernst-Reuter-Schulen (ERS) seinerzeit an die EFS abgeben, die damit den Ernst-Reuter-Schulen und Sportvereinen im Stadtteil fehlen. Weiterhin wurde trotz vieler Proteste keine Lösung für die unerträgliche Verkehrssituation am Praunheimer Weg gefunden; insbesondere Schülern mit Behinderungen wird der Zugang zum Schulgelände der ERS erheblich erschwert. Obwohl schon lange bekannt ist, dass die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die Europäische Bankenaufsicht (SSM) nach Frankfurt kommen, hat man seitens der Stadt und des Bundes versäumt, frühzeitig die erwartende steigende Schülerzahl zu berücksichtigen. Als Zwischenlösung für die ESF wird auf dem Gelände der ERS gerade ein Gebäude in Ständerbauweise, bestehend aus Klassenräumen, Räumlichkeiten für Sport- und Bewegung, Cafeteria- bzw. Mensabereich, errichtet. Finanziert wird dieses durch die EZB; eventuelle Mehrkosten muss die Stadt finanzieren. Nur auf Druck der ERS-Schulgemeinden hat die Stadt der ERS eine Ersatzfläche zugewiesen; die sogenannte Hundewiese. Diese ist aber nicht erschlossen und daher auch nicht kurzfristig nutzbar. Diese Lösung ist nicht nachhaltig. Die EFS hat zurzeit ca. 1450 Schüler. Insgesamt ist innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahren von 2500 Schülern auszugehen. Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundes soll Aufschluss geben, ob die EFS an dem bisherigen Standort verbleibt und weiter ausgebaut wird, oder ob ein neuer Standort gesucht werden muss. Es ist unmittelbar einzusehen, dass ein neuer Standort notwendig wird. Das Versäumnis der Verantwortlichen wird auf dem Rücken der Schüler ausgetragen. Zusätzlich werden die Schüler der beiden ERS täglich wahrnehmen, dass sie auf Sportunterricht verzichten müssen, Bauten auf ihrem Gelände errichtet werden, während bei ihnen Gebäude verfallen. Die betroffenen Schulgemeinden befürchten, dass sich eine Lösung durch das Gerangel der politisch Verantwortlichen u.a. durch zeitraubende Planungsverfahren über Jahre hinziehen wird. Während dieser Zeit verfallen die Ernst-Reuter-Schulen weiter; Frankfurter Modellschulen, die seit Jahrzehnten ihren Bildungsauftrag in hervorragender Weise erfüllen und an denen gelingende Integration täglich erlebt werden kann. Die Gesamtsituation wirkt sich schon jetzt negativ auf den Stadtteil- und Schulfrieden der ERS aus; es kursiert der Begriff „Zweiklassengesellschaft“. Der Sicherheitszaun, der die ESF umgeben muss, verstärkt diese Wahrnehmung. Daher folgende Forderungen: - Eine sofortige – ernst gemeinte – Einbeziehung der betroffenen Schulgemeinden im Rahmen einer demokratischen Lösungsfindung, um kurz- und langfristig Abhilfe zu schaffen. - Eine nachhaltige Planung seitens der Bundesregierung und der Stadt Frankfurt, die auch dem zukünftig erwarteten Platzbedarf der EFS gerecht wird, ohne dass dadurch andere Schulen benachteiligt werden. - Eine klare Zusage der Stadt Frankfurt, das die benötigte Infrastruktur für die hier angesiedelten europäischen Institutionen sicherstellt. Dies beinhaltet eine umgehende Erarbeitung eines nachhaltigen Konzepts für die Erweiterung der ESF. - Ein klares Bekenntnis der Stadt Frankfurt zu ihren Schulen. Dies betrifft neben der Haltung zur Erweiterung der europäischen Schule auch die sofortige Bereitstellung von Finanzmitteln für den dringenden Sanierungsbedarf an der ERS II: * Sofortiger Neubau von Sporthallen zur Entlastung der seit Jahren zum Bersten angespannten Platzsituation im Sportbereich der Ernst-Reuter-Schulen * Sofortige Sanierung der stillgelegten Schwimmhalle * Sofortige Zusammenstellung einer professionellen Planungsgruppe für die Sanierung der beiden Ernst-Reuter-Schulen ab dem Jahr 2017 Links http://www.ersii.de http://ernst-reuter-schule1.de/ http://www.esffm.org/home.html http://www.esfparents.org/images/documents/Newsletter-2015-1de.pdf Susann Sabert und Henrik Lohrberg Vorsitzende des Schulelternbeirats der Ernst-Reuter-Schule II
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Weiter lesen auf FFM.DEDas fordern die Eltern der Kinder dort seit Jahren und es wird eher schlimmer statt besser. Der Gehweg ist viel zu eng und nun auch noch die Baustellen dort...
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Weiter lesen auf FFM.DEIn Zeiten wachsender Schülerzahlen und knapper Schulplätze in Frankfurt ist es unverständlich, warum das bestehende Bildungsangebot durch die Schließung von Förderschulen weiter verknappt wird. Jedes Kind, speziell wenn es spezifischen Förderbedarf hat, sollte die Möglichkeit bekommen, in der Nähe seines Wohnumfeldes diese Sonderförderung zu erhalten.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch schlage vor, dass der Bildung mehr Gewicht und damit mehr finanzieller Spielraum eingeräumt wird, so dass Inklusion nicht durch Umverteilung umgesetzt werden muss. Dies geschieht offensichtlich, denn an der Schule unserer Kinder, die Inklusion schon lange praktiziert, werden Kapazitäten zugunsten der Einführung der Inklusion an anderen Schulen abgezogen. Der Bildung muss Priorität eingeräumt werden, denn Kinder sind unsere Zukunft und daher systemrelevanter als Banken, für die wir immerhin in kurzer Zeit Unsummen locker machen konnten.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Europaschule in Praunheim/Nordweststadt platzt aus allen Nähten. Erweiterungsmöglichkeiten vor Ort sind praktisch ausgereizt. Es wäre sehr sinnvoll in der Nähe der EZB, von der die Hauptzahl der Schüler kommen, eine 2. Europaschule einzurichten. Das Honselldreieck, das Geländer der ehemaligen Feuerwehrwache1 oder ein Teil des Geländes der EZB sind sicher nur durch umfangreiche Verhandlungen und Einsatz von Geldmitteln zu bekommen. Sind diese Grundstücke nicht verfügbar müsste ein alternativer Standort für die Schule gesucht werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEFür den flächendeckenden Betrieb von Ganztagsschulen für alle Schülerinnen und Schüler sind an fast allen Frankfurter Schulen Anbauten, Umbauten, Sanierungen oder zumindest Ausstattung notwendig. Betreuungplätze für 1-6 jährige Kinder werden aufgrund des bestehenden Rechtsanspruches gut ausgebaut. Als Familienstadt muss der Fokus der Frankfurter Politik deshalb ab sofort auf den nicht verpflichtenden Ausbau der Schulen gelegt werden. Es sind umfassende Maßnahmen erforderlich, um alle Schulen fit für den Ganztagsbetrieb zu machen. Zur Gegenfinanzierung müssen alle anderen Neubau,- Umbau- und Sanierungsprojekte bis zur Fertigstellung aller Schulen zurückgestellt werden. Als einzige Ausnahme sind Sicherheitsmängel an bestehenden Gebäuden anzusehen.
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