S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 983/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für einen Kinderbücherschrank in Eckenheim auf dem Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 unterstützt die Idee eines Kinderbücherschranks auf dem alten Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule aus Ortsbeiratsmitteln mit einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 7.000 €. Der Bücherschrank soll auf dem Gelände des alten Schulgebäudes, in unmittelbarer Nähe zum 'grünen Klassenzimmer', in der Fluchtverlängerung der Tischtennisplatte stehen. Wenn möglich, soll der Bücherschrank ähnlich dem im KiFaZ am Bügel aus einer alten Telefonzelle gestaltet werden. Ein Pate steht bereit. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Schrank soll in Absprache mit einer UBUS Kraft an der Theobald-Ziegler-Schule errichtet werden und Literatur für Kinder bereitstellen. Diese sollen nach Altersgruppen in der Höhe gestaffelt werden. Die Kinder haben den Wunsch, dass dieser Bücherschrank als 'Tauschbörse' an der Theo dient: gelesene Bücher können dort abgestellt werden, andere Bücher können entnommen werden, auch mit dem Hintergrund, dass es Kinder an der Schule gibt, die gar keinen Zugang zu Büchern haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.12.2024, OF 518/8 Betreff: Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, 1. die Europäische Schule am jetzigen Standort zu erhalten und bedarfsgerecht zu erweitern sowie 2. die Regionaltangente West (RTW) westlich an Niederursel - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - vorbeiführen zu lassen, um ins Nordwestzentrum zu gelangen. Begründung: Zu 1. Europäische Schule: Die Stadt kann ihre Vertragsverpflichtungen erfüllen und dem immensen Schüler:innenaufwuchs gerecht werden, - indem der Bestandsbau am Standort Praunheimer Weg weiter genutzt und aufgestockt wird (bereits bestehende temporäre Bauten können in dauerhafte Bauten umgewandelt werden) - indem sich die Schule auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs - Richtung Feld - baulich erweitert: Dort steht heute bereits eine Turnhalle und doppelstöckige Container für die Nachmittagsbetreuung der Schüler:innen. Weiterführend grenzen unbebaute Flächen (Felder) an. Es wäre sinnvoller und schneller, eine neue Planung/ein neues Konzept mit der einhergehenden Bebauung am bereits bestehenden Platz in Angriff zu nehmen als am Standort Ratsweg neu anzufangen, zumal sich dort schon jetzt erhebliche Probleme abzeichnen. Damit würden sich auch teure Übergangslösungen mit temporären Bauten deutlich in Grenzen halten. Zu 2. Regionaltangente West (RTW) Bei einer Umsetzung des Vorschlags zu 1. könnte man nicht den ursprünglich gedachten, aber noch nicht näher geplanten RTW-Abzweig durch die Nordweststadt zum Nordwestzentrum realisieren. Eine Durchschneidung der Grünflächen der Nordweststadt wäre für die Bewohner:innen dieses sozial sehr gemischten Viertels ohnehin problematisch, da die Grünflächen in der Nordweststadt einen hohen Wert zur Stabilisierung des Miteinanders haben. Zudem wäre eine Anbindung an die U-Bahnstation des Nordwestzentrums technisch ohnehin wohl nicht umzusetzen, so dass ein Umsteigen mit erheblichem Fußweg verbunden wäre, was eine verkehrspolitische Fehlplanung wäre. Als alternative Streckenführung bietet sich daher an, die RTW westlich an Niederursel vorbeizuführen - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - um ins Nordwestzentrum zu gelangen (s. Skizze). Skizze: Dr. Björn Bäuchle Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 950/10 Betreff: Freizeit-/Aufenthaltsangebot "Unterstand" für Jugendliche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Grünanlage zwischen Ben-Gurion-Ring und Oberer Kalbacher Weg, westlich der U-Bahntrasse ein Unterstand (analog dem Unterstand am Bolzplatz Im Klingenfeld) errichtet werden kann. Die entsprechende Anzahl von Sitzbänken und Abfallbehältern wäre dabei ebenfalls vorzusehen. Begründung: Jugendliche und Heranwachsende bevorzugen Treffpunkte, die etwas "Abseits" liegen und idealerweise noch einen gewissen Wetterschutz besitzen. Das führt bei fehlenden, bedürfnisorientierten Angeboten leider oftmals dazu, dass dafür bei entsprechender Lage und Ausstattung Spielplätze genutzt werden. Mit der Folge von nichtgewünschten Hinterlassenschaften auf, in bzw. neben den Spielgeräten sowie dort untersagten Verhaltensweisen. Auch Schäden an der Ausstattung treten vermehrt auf. Leider werden aber auch Schulen bzw. Schulgelände so nicht gewollt und gestattet genutzt (siehe Problemlage an der Steffi-Jones-Schule). Die Erfahrungen am Frankfurter Berg und in Berkersheim haben gezeigt, dass ein entsprechendes Angebot, welches die Bedürfnisse von Jugendlichen und Heranwachsenden im Blick hat, zu einer drastischen Verbesserung führt. Auch weil dort ein adäquater Abstand zu Anwohnern zu der allseitigen Akzeptanz beiträgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6309 2025 Die Vorlage OF 950/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2024, OF 676/11 Betreff: Namensänderung der Friedrich-Ebert-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, die Friedrich-Ebert-Schule in IGS Friedrich Ebert umzubenennen. Begründung: Die Schulkonferenz der Friedrich-Ebert-Schule hat beschlossen, die Schule in IGS Friedrich Ebert umzubenennen. Mit dieser Umbenennung soll die Schulform als Integrierte Gesamtschule (IGS) deutlicher als bisher hervorgehoben werden. Der Ortsbeirat 11 kommt mit dem vorliegenden Antrag dem Wunsch der Schulkonferenz gerne nach. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 86 2025 Die Vorlage OF 676/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 887/9 Betreff: Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Leitungen von Kitas und Horten in Absprache mit den Trägern der Einrichtungen und mit Genehmigung des Stadtschulamts einen Pool von ortsnahen, kurzfristig einsetzbaren Hilfskräften anlegen können. Ziel ist es, die Betreuung von Kindern in Ferienzeiten auch bei Personalmangel sicherzustellen, analog zum Konzept "Verlässliche Schule" des Landes Hessen. Begründung: In den Ferienzeiten kommt es in vielen Kitas und Horten aufgrund von Personalmangel teilweise oder vollständig zu Schließungen. Für berufstätige Eltern bedeutet dies eine zusätzliche Belastung bei der Betreuung ihrer Kinder. Ein Pool von Hilfskräften, bestehend aus Jahrespraktikanten, berenteten Kranken- und Altenpflegern, Lehrern, Erziehern und geeigneten Lehramtsstudenten, könnte kurzfristig einspringen und so die kontinuierliche Betreuung sicherstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 887/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 799/3 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Situation für Fußgänger/innen an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße und Fürstenbergerstraße besser zu sichern. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 1. die Grünphase für Fußgänger/innen von 9 Sekunden auf 15 Sekunden zu verlängern; 2. die Grünphase für die Linksabbieger aus der Fürstenbergerstraße erst im Anschluss an die Fußgängerampel zu schalten; 3. einen Gelbblinker für Autos zu installieren, damit klar ist, dass dort Fußgänger/innen queren; 4. eine Fußgängerampel zu installieren, die die Zeit der sicheren Querung herunterzählt, wie in vielen großen Städten zu beobachten ist. Begründung: Die zur Debatte stehende Fußgängerampel ist ein zentraler Punkt für den Schulweg von Kindern mehrerer Schulen (Elisabethenschule, Fürstenbergerschule, Kantschule, Lessing-Gymnasium, Engelbert-Humperdinck-Schule, Holzhausenschule). Die aktuelle Ampelschaltung berücksichtigt diesen Umstand in keiner Weise, tatsächlich ist sie eine höchst gefährliche Kreuzung für Schulkinder. An der Kreuzung der Eschersheimer Landstraße mit der Fürstenbergerstraße ist die Grünphase für Fußgänger, um die Eschersheimer Landstraße zu queren, sehr kurz. Die Zeit von 9 Sekunden reicht selbst für einen Erwachsenen nur aus, um bis in die Mitte der Eschersheimer zu kommen - den Rest der Querung muss dann bei Rot erfolgen. Die übliche Argumentation, dass auch kurze Ampelphasen immer zur sicheren Querung ausreichen, wird in diesem Fall durch die Linksabbieger aus der Fürstenbergerstraße aufgehoben. Da die Grünphase der Autos versetzt beginnt, nehmen die Fahrer/innen hier nur wahr, dass Fußgänger/innen bereits rot haben und drängeln oder schlängeln sich sogar zwischen zwei Blöcken von Fußgänger/innen durch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 799/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 466/7 Betreff: Sicherstellung der Betreuung für 12- bis 14-Jährige im Ortsbezirk 7 ("Sandwichlücke") Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, Maßnahmen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren zu ergreifen. Ziel ist es, die Betreuungslücke ("Sandwichlücke") zwischen dem Ende der Kita-Betreuung (10 Jahre bzw. 4. Schuljahr) und dem Beginn der Jugendbetreuung (ab 14 Jahren) zu schließen. Begründung: Zwischen dem 10. und 14. Lebensjahr gibt es im Betreuungsangebot eine Lücke, die Kinder und ihre Eltern vor organisatorische Herausforderungen stellt. Gerade in der Übergangszeit zur weiterführenden Schule ist eine verlässliche Betreuung für 12- bis 14-Jährige wichtig, um sie pädagogisch zu begleiten und ihnen soziale Anlaufstellen zu bieten. Eine solche Betreuung stärkt die Entwicklung der Kinder und entlastet Familien in einer entscheidenden Lebensphase. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 466/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 862/9 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit auf dem Schulweg im Bereich der Wöhlerschule und der Heinrich-Seliger-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg am Dornbusch, insbesondere im Bereich unmittelbar vor der Wöhler- & der Heinrich-Seeliger-Schule, zu ergreifen, um die Sicherheit der Schulkinder - sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrrad - zu gewährleisten. 1. Auffrischung und Erneuerung der Zebrastreifen: Die Zebrastreifen in der Nähe der Schule sind stark verblasst und teilweise beschädigt. Diese sollten dringend erneuert werden, um eine klare und deutliche Sichtbarkeit für Autofahrer zu gewährleisten und die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen. 2. Verbesserung des Straßenbelages: Der Zustand des Straßenbelages ist in einigen Bereichen mangelhaft und weist Unebenheiten sowie Risse auf, die insbesondere für Radfahrer gefährlich sind. Eine zeitnahe Ausbesserung oder Erneuerung der betroffenen Straßenzone (Mierendorffstraße) ist erforderlich, um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu ermöglichen und Unfälle zu vermeiden. 3. Erneuerung der vorhanden "Autobremsstellen" (z. B. Bodenschwellen): Die bereits vorhandenen Bremsschwellen in der Nähe der Schule sind durch den jahrelangen Verkehr stark abgenutzt und erfüllen ihre Funktion zur Verkehrsberuhigung nicht mehr ausreichend. Eine Erneuerung dieser Schwellen ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit verringern und die Schulwegsicherheit somit erhöht wird. 4. Anbringung eines Warndreiecks mit dem Hinweis "Achtung, Schule": Um die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf die Nähe zweier Schulen zu lenken, sollte eine Anbringung am besten zweier - gut sichtbarer - Warndreiecke vor den beiden Schulhofeingängen mit dem Hinweis "Achtung, Schule" auf der Fahrbahn umgesetzt werden. Diese Maßnahme dient sowohl der Schulwegsicherung als auch der allgemeinen Erhöhung der Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer. Begründung: Die Maßnahmen sind notwendig, um die Sicherheit der Schüler, die diese Straßen täglich nutzen, erheblich zu verbessern. Insbesondere für die Schüler, die täglich mit dem Fahrrad zur Schule fahren, ist es wichtig, dass die Fahrbahn gut befahrbar und sicher gestaltet ist. Eine Erneuerung und Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen würden dazu beitragen, Unfälle zu verhindern und die elterliche Sorge über den Schulweg zu mindern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.10.2024, OF 835/9 Antrag vom 28.10.2024, OF 836/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 862/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und fraktionslos erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6136 2024 1. Die Vorlage OF 835/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 862/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 862/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 836/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 862/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 862/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 294/16 Betreff: Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Täglich fahren Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried mit ausgeliehenen E-Scootern (meist von VOI und LIME) zur Schule. Vor dem Haupteingang der Schule am Ried (Bornweidstraße, vor den beiden Turnhallen) stehen regelmäßig bis zu 20 dieser Leih-Scooter, oft unsortiert und verstreut auf der Fahrbahn. Dies führt häufig dazu, dass der Zugang zum Eingang, beispielsweise für Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge, blockiert ist. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen sich oft mühsam an den abgestellten, teils umgekippten Scootern vorbeischlängeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, mit den Verleihfirmen in Kontakt zu treten und die Bornweidstraße ab der Kreuzung Rangenbergstraße in östlicher Richtung - oder zumindest im Bereich vor den Turnhallen - als Parkverbotszone auszuweisen, sodass das Abstellen von Leih-Scootern in diesem Bereich unterbunden wird. (Ein möglicher Bereich ist in der Karte eingezeichnet.) Zudem wird der Magistrat der Stadt Frankfurt gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in dem genannten Bereich eine spezielle Parkzone für Leih-Scooter eingerichtet werden kann, um sicherzustellen, dass diese dort geordnet abgestellt werden, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Bereich für ein mögliches Parkverbot für E-Scooter vor der Schule am Ried. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 564/12 Betreff: Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Nelly-Sachs-Platz realisieren Vorgang: NR 659/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; B 117/24; B 258/24 Unter großem öffentlichem Interesse wurde im Sommer 2024 der "Tiny Forest" in Eckenheim eröffnet. Dabei handelte es sich um keine versiegelte, sondern um eine ungenutzte Fläche, die nach dem Prinzip eines Miyawaki Mini-Wäldchen entwickelt wurde. Allerdings ergibt sich aus der B 335, dass bevorzugt für Mini-Wäldchen eine Entsiegelung einhergehen soll. Daher ist der Riedberg hierfür - Ziffer 3 der NR 659/23 - insbesondere durch die nebenanliegende Schule (IGS Josephine Baker Gesamtschule) bestens geeignet. Nach nun 1,5 Jahren (Nr. 659/23 vom 11.05.2023) der ausgiebigen Prüfung und Planung sollte nunmehr eine zeitnahe Umsetzung erfolgen, um das Mikroklima zu verbessern. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Bezugnahme auf die drei o. g. Zwischenberichte nunmehr die Realisierung des einstimmig beschlossenen Standortes in der OA 380/2023/12 vom 14.07.2023 unter Einbeziehung der umrundeten Anpflanzung von rund 90 m2 die Errichtung eines Miyawaki Mini-Wäldchen aufzunehmen und 2. sollten gegebenenfalls von Seiten des Magistrates weitere Standorte gewünscht sein die Errichtung eines Miyawaki Mini-Wäldchen für den Platz zwischen dem Gymnasium Riedberg, Jugendhaus und Turnhalle zu realisieren. Begründung: Beide Standorte bieten ausreichend Platz für eine Verbesserung des Mikroklimas und stehen ohne weitere Zeitverzögerung aktuell zur Verfügung, so dass eine Ausschreibung zur Entsiegelung und Bepflanzung veranlasst werden kann. Der erste Standort ist dem Magistrat bereits seit Juli 2023 bekannt. Allerdings war der Presse mehrfach zu entnehmen, dass von Seiten der städtischen Ämter weitere Standorte gesucht werden, daher gibt es einen weiteren Vorschlag. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2024, B 335 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 117 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 258 Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1001/2 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Westendplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Kofinanzierung der Channukabeleuchtung 2024/25* (25.02.24 bis 02.01.25) auf dem Westend-platz stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. aus seinem Budget Mittel in Höhe von € 1.500 zur Verfügung (analog zu den Vorjahren). Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln und das Weitere zu ver-anlassen. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz (Innenstadt I) stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisernen Hand (Nordend) auf. Die Kofinanzierung durch den Ortsbeirat 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1005/2 Betreff: Fußgängerüberweg Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Freiherr-vom-Stein-Straße / Eppsteiner Straße ein Fußgängerüberweg markiert werden kann, um Schulkinder zu schützen, die sich auf ihrem Schulweg von und zur Engelbert-Humperdinck-Schule befinden. Bei positiver Prüfung sollte die Maßnahme umgesetzt werden. 2. vor der Kreuzung ein Tempo-30-Piktogramm anzubringen. Begründung: Anregung von Eltern von Schulkindern der Engelbert-Humperdinck-Schule. Eltern berichten von Autofahrenden, die sich nicht an das Tempolimit von 30 km/h halten und durch ihre Fahrweise Schulkinder auf dem Schulweg zur Engelbert-Humperdinck-Schule gefährden. Anlage: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main; Bearbeitung des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2024, OF 774/3 Betreff: Essensversorgung und Raumausstattung an den Schulen im Nordend verbessern Die Essensversorgung an Schulen ist ein wichtiger Bestandteil des Ganztagsangebotes, gerade bei den unteren Jahrgangsstufen. Dazu gehört eine schmackhafte Mahlzeit und eine angenehme Mensaatmosphäre. Viele Mensen sind für die gestiegenen Schülerzahlen viel zu klein und es fehlt zusätzlich an anderen Aufenthaltsräumen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: a) In welchen Schulen im Ortsbezirk 3 wird nicht vor Ort gekocht, sondern Fertigessen aus anderen Schulmensen angeliefert? b) Wurde in diesen Schulen bereits geprüft, ob eine Ertüchtigung der Schulküche möglich ist, damit dort auch frisch gekocht werden kann? c) In welchen Schulen sind Hausmeisterwohnungen vorhanden, die nicht genutzt werden? d) Wann können diese Wohnungen den jeweiligen Schulen zur Verfügung gestellt werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2024, OF 1095/6 Betreff: Griesheim: Ausweisung der Grabstätte von Julius Brumm auf dem Griesheimer Friedhof als Ehrengrab Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gemäß Anregung des Amtes für Friedhofsangelegenheiten - ST 1287 vom 21.06.2024 - gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und welche Möglichkeiten bestehen, die Grabstätte von Lehrer August Brumm, dessen Nutzungsrechte ablaufen sollen, als Ehrengrab auszuweisen. Begründung: Julius Brumm hat sich sowohl vor, als auch während seiner Zeit als Lehrer der heutigen Boehle-Schule (1903 - 1923) und späterer Konrektor der heutigen Eichendorff-Schule (1923 - 1924) in Griesheim der Erforschung der Heimatgeschichte gewidmet. Unter anderem hat er die für die Griesheimer wertvolle "Chronik der Gemeinde Griesheim am Main" aus dem Jahre 1922 geschrieben. Darüber hinaus hat er nicht nur in Griesheim und seiner früheren Wirkungsstätte Eppstein die Heimatgeschichte recherchiert, sondern überregional, allgemein im Gebiet des ehemaligen Hessen-Nassau. Anbei eine kleine Auflistung seiner Publikationen, die neben der für uns so wertvollen "Chronik der Gemeinde Griesheim am Main" aus dem Jahre 1922 nennenswert sind: 1 Monographie Eppstein und seine Umgebung Brumm, Julius. (1896) 2 Articles Die Herrschaft Kleeberg im Taunus Brumm, Julius. (1921) - In: Alt-Nassauischer Kalender (1921) 3 Articles Frühere nassauische Städte Brumm, Julius. (1920) - In: Nassovia vol. 21 (1920) p. ?? 4 Articles Bürgeraufnahme-Ordnung zu Eppstein 1615 Brumm, Julius. (1917) - In: Nassovia vol. 18 (1917) p. ?? 5 Articles Das Landgericht zu Mechthildshausen Brumm, Julius. (1915) - In: Nassovia vol. 16 (1915) p. ?? 6 Articles Königsberg in Nassau Brumm, Julius. (1914) - In: Nassovia vol. 15 (1914) p. ?? 7 Articles König Günthers Tod zu Frankfurt 1349 Brumm, Julius. (1911) - In: Nassovia vol. 12 (1911) p. ?? 8 Articles Das Reichsdorf Sulzbach Brumm, Julius. (1907) - In: Nassovia vol. 8 (1907) p. 44-45, 56-58 9 Articles Die Solmsische Gerichts- und Landesordnung im Untergericht Eppstein Brumm, Julius. (1906) - In: Nassovia vol. 7 (1906) p. 9-11 10 Articles Die Oberliederbacher Mark Brumm, Julius. (1904) - In: Nassovia vol. 5 (1904) p. 147-150 11 Articles Die beiden Kirchen zu Eppstein Brumm, Julius. (1902) - In: Nassovia vol. 3 (1902) p. 68-70, 84-86, 266-268 12 Articles Das Landgericht zu Hof Heusels Brumm, Julius. (1901) - In: Nassovia vol. 2 (1901) p. ?? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2024, OF 656/11 Betreff: Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Fahrplan der Buslinie 44/42 anzupassen. Die Linienführung sollte öfter auf die verschiedenen Zeiten des Beginns und besonders an den variablen Schulendzeiten zwischen der Schule am Ried und den Stadtteilen abgestimmt werden. Begründung: Die Schule am Ried wird von vielen Schülern besucht, die keine eigene Schule in ihrem Ortsteil haben. Für viele Schüler bedeutet dies zwangsläufig eine weite Anfahrt per Fahrrad, Bus oder per "Elterntaxi". Es gibt bereits eine "quasi Direktverbindung" aus den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim. Der Bus 44 fährt an der Endhaltestelle Gwinnerstraße als Bus 42 von der Gwinnerstraße weiter bis zur Schule am Ried. Die jetzt bestehenden Verbindungen langen nicht aus. Es geht dabei nicht um eine Taktverdichtung sondern um eine Routenveränderung. 460 Schüler/innen aus diesen Stadtteilen sind betroffen, so die Schule am Ried. Morgens stehen nur 2 Verbindungen zur Verfügung, die mit 2 Min. Abstand fahren (07:12 Uhr und 07:14 Uhr). Für viele der Schüler/innen beginnt der Unterricht oft auch nicht zur ersten Stunde, sondern zur zweiten, dritten oder späteren Stunde. Und der Unterricht dauert auch nicht nur bis zur 6. Stunde, sondern endet für eine Vielzahl der Schüler/innen zu späteren Stunden. Die Stundenpläne der Schüler/innen sind heutzutage nicht mehr jeden Tag von der 1. bis zur 6. Stunden, sondern müssen an die Stundenpläne der Fachräume und der Lehrer und deren Krankheiten und Teilzeitmodellen angepasst werden. Für die Rückfahrt gibt es "nur" nach der 6. Stunde einen Bus (Linie 42/44 13:14 Uhr und 13:18 Uhr) direkt in Richtung Riederwald, Fechenheim. Schüler/innen, die nach der 7.,8. oder 9. Stunde fahren, haben keine sinnvolle Rückkehroption mehr. Die Schulstunden enden um 13:00Uhr, 14:00Uhr, 14:45Uhr und 15:30 Uhr. Für die drei letzten Zeiten gibt es also keine Verbindungen mehr und die Strecke wird dadurch sehr mühsam für die Schüler/innen. "Elterntaxis" sind oft die Folge und besonders die Schüler/innen, die weniger Bildungsangebote in den Stadtrandbereichen angeboten bekommen, sollten nicht noch weitere Hemmnisse in Kauf nehmen müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2024, OF 1242/5 Betreff: Stadtteilzentrum statt Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule einrichten Vorgang: OM 5050/24 OBR 5; ST 655/24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Planungen für den Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum unverzüglich aufzunehmen und die Umnutzung als Wohnraum, wie in der Stellungnahme ST 655/2024 vorgestellt, zu überdenken. Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen: 1. Räume für Soziale Beratung: Es sollen Räume für verschiedene Beratungsdienste zur Verfügung stehen, darunter allgemeine Lebensberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Seniorenberatung und weitere soziale Dienstleistungen. 2. Bildungs- und Fortbildungsangebote: Es sind Räume für Bildungsangebote einzurichten, die beispielsweise Kurse zu Sprachen, EDV und Nachhilfe umfassen. 3. Räume für Bürgeramtsaufgaben: Es sollte die Möglichkeit gegeben werden, Behördengänge vor Ort zu erledigen, um die Bürgernähe zu stärken und unnötige Wege zu vermeiden. 4. Besprechungsräume: Es sind Räume für Oberräder Institutionen und Vereine zu schaffen, die für deren regelmäßige Besprechungen und Versammlungen genutzt werden können. Es wird ausdrücklich gebeten, in der Neuplanung keine Wohnungen zu berücksichtigen, sondern den Fokus auf die Schaffung eines funktionalen und für die Gemeinschaft wertvollen Stadtteilzentrums zu legen. Begründung: Der Altbau der Gruneliusschule bietet eine einmalige Chance, ein Stadtteilzentrum in Oberrad zu etablieren, das dringend benötigte soziale, kulturelle und bildungsbezogene Angebote bündelt und leicht zugänglich macht. Der Bedarf an Einrichtungen für soziale Beratung, Bildung und kulturelle Veranstaltungen ist in Oberrad hoch und könnte mit einer entsprechenden Nutzung des Gebäudes optimal gedeckt werden. Zudem bietet ein solches Stadtteilzentrum die Möglichkeit, Bürgern den Zugang zu Amtsdienstleistungen vor Ort zu ermöglichen. Durch die Umplanung zu einem Stadtteilzentrum anstelle der vorgesehenen Wohnnutzung wird ein nachhaltiger und langfristiger Mehrwert für die gesamten Stadtteil geschaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5050 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 5
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2024, OF 548/12 Betreff: Mandat für Schulhoföffnung Josephine-Baker-Gesamtschule Der Ortsbeirat ermächtigt die Ortsvorsteherin und die Kinderbeauftragte für den Riedberg, weiterhin die Gespräche mit der Schulleitung der Josephine-Baker-Gesamtschule zu den Rahmenbedingungen der Schulhoföffnung zu führen. Die Ergebnisse sind dem OBR zu berichten. Begründung: Laut Stellungnahme ST 1504-2024 zur OM 4906 des Ortsbeirates vom 8.12.2023 stimmt die Schulleitung der Josephine-Baker-Gesamtschule der Öffnung des Schulhof- und Außensportgeländes an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der Schulferien zu. Rahmenbedingungen und Details sollen zwischen Schulleitung und Ortsbeirat abgestimmt werden. Hierzu ermächtigt der Ortsbeirat mit diesem Beschluss die bereits mit dem Thema befassten Personen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 548/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5851 entstanden aus Vorlage: OF 805/9 vom 26.08.2024 Betreff: Heinrich-Seliger-Schule Vorgang: OM 5592/24 OBR 9; ST 1503/24 In der Stellungnahme vom 19.08.2024, ST 1503, teilt der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirats, die dringend erforderlichen baulichen Maßnahmen an der Heinrich-Seliger-Schule zur Beschleunigung in den bereits bestehenden Aktionsplan Schule zu integrieren, unter anderem mit, dass es sich bei diesem um ein in der Vergangenheit beschlossenes Investitionsprogramm handele und eine nachträgliche Aufnahme von Maßnahmen grundsätzlich nicht möglich sei. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob - wie in anderen Sanierungsfällen, in denen sich ein Mehraufwand als erforderlich erwiesen hat - eine Integration im Wege einer Mehrkostenvorlage möglich ist bzw. jede andere Methode zu prüfen, um die Finanzmittel kurzfristig bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5592 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1503
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5849 entstanden aus Vorlage: OF 802/9 vom 24.08.2024 Betreff: Begegnungsort zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule: Stadtmobiliar anschaffen bzw. vom Land Hessen ausleihen Vorgang: OM 3383/23 OBR 9; ST 1098/23; E 60/24 Der Magistrat wird gebeten, Mittel aus dem Etatantrag vom 06.06.2024, E 60, für "Tactical-Urbanism" einzusetzen, um Stadtmöbel (z. B. City-Decks) anzuschaffen, die am Platz vor der Kirche am Dornbusch aufgestellt werden können. In der Anregung vom 19.01.2023, OM 3383, hatte der Ortsbeirat dies bereits beantragt, der Magistrat jedoch auf fehlende investive Mittel hingewiesen. Für Ideen, wie weitere Elemente den Bereich im Sinne der Beispiele des Antrags E 60 aufwerten könnten, ist der Ortsbeirat offen. Der Platz liegt direkt vor einer Schule, weshalb weitere Ideen greifen könnten. Der Ortsbeirat hat den Bereich vor der Dornbuschkirche explizit als Beispiel genannt. In einem ebenfalls hiermit beantragten Ortstermin könnte der Austausch dazu stattfinden. Da der Haushalt noch nicht durch das Land Hessen genehmigt wurde, wird der Magistrat außerdem gebeten, beim Land Hessen das Ausleihen von Sitzmöbeln für den Bereich vor der Dornbuschkirche zu beantragen, damit die Idee der Initiativen und des Ortsbeirats bereits im Sommer 2025 ausprobiert werden kann. Dies kann unter der URL https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/stadtmoebel/ erfolgen. Sollte beides nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, seinen in der Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1098, genannten Vorschlag umzusetzen, die Parkplätze zu reduzieren und dort bis zum kommenden Frühjahr einige Bänke aufzustellen. Begründung: Inzwischen hat sich eine neue Sachlage in Bezug auf den Wunsch des Ortsbeirats ergeben: Es hat sowohl die Stadtverordnetenversammlung Mittel für die Anschaffung von Tactical-Urbanism-Elementen eingestellt als auch das Land Hessen eine Möglichkeit zum Ausleihen von solchen Elementen angeboten. Die Stadt Frankfurt hat - wie es scheint - dieses Angebot bereits in der Braubachstraße genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1098 Etatantrag vom 06.06.2024, E 60
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 entstanden aus Vorlage: OF 800/9 vom 24.08.2024 Betreff: Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben! Der Magistrat wird gebeten, sofern die vom Ortsbeirat angeregten Gespräche mit der Deutschen Post zur Fortführung des Betriebs ihrer Filiale an der Hügelstraße nicht erfolgreich sind und die Post ihr Verteilzentrum auch weiterhin nicht fortführen will, umgehend zu prüfen und zu berichten, welche Bedarfe der Stadt Frankfurt auf dieser ca. 5.000 Quadratmeter großen Gemeinbedarfsfläche abzubilden wären und vom aus der Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche resultierenden Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Denkbar wären etwa Bedarfe für Kita- und Grundschulplätze oder eine soziale Einrichtung. Begründung: Sofern die Post die planungsrechtlich als Gemeinbedarf ausgewiesene Fläche an der Hügelstraße nicht mehr nutzen möchte, sollte die Stadt sich schnellstmöglich sortieren, welche dringenden Flächenbedarfe sie hat, um die Fläche einer anderen, dem Gemeinwohl dienenden Nutzung zuzuführen. Keineswegs sollte für die Deutsche Post AG die Aufgabe von Niederlassungen mit dem Erzielen eines maximalen Verkaufserlöses einhergehen. Stattdessen sollten dringende Bedarfe, wie etwa für eine Grundschule (für die z. B. im Bereich der Platensiedlung ein Standort gesucht wird), eine Kita (hier sind im Ortsbezirk kürzlich Plätze durch die ersatzlose Schließung einer Einrichtung weggefallen) oder eine andere soziale Nutzung, im Zweifel mindestens für ein Bauprojekt mit einem hohen Anteil an sozial gefördertem Wohnen, abgebildet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 547/12 Betreff: Ortsbeiratsschaukasten Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten rechtzeitig vor dem Baubeginn der neuen Kita Sonnenwind die Schaukästen (u. a. Ortsbeiratsschaukasten) zu versetzen. Unter Beteiligung des Ortsbeirates sollte ein neuer Standort für in unmittelbarer Nähe und an gut frequentierter Stelle gesucht werden. Dies könnte z. B. neben den beiden Bushaltestellen "Am Bonifatiusbrunnen" sein. Begründung: Um auch während der Bauphase der Kita Sonnenwind die Information der Bürger*innen über die Tätigkeiten des Ortsbeirates zu gewährleisten, ist eine rechtzeitige Versetzung einzuplanen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5929 2024 Die Vorlage OF 547/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 419/7 Betreff: Schwimmbecken der Liebigschule sanieren Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Sanierungsmaßnahmen des Schwimmbeckens der Liebigschule beim HMfG zur Förderung im Rahmen des SWIMplus-Programms des Landes Hessen anzumelden. Begründung: Seit Jahren ist die verlässliche Nutzung des Schwimmbeckens der Liebigschule weder für die Schüler des Liebiggymnasiums und der umliegenden Schulen noch für Vereine gewährleistet. Daher ist eine Sanierung dringend nötig. Das Land Hessen unterstützt unter anderem die Sanierung von Schwimmbädern im Rahmen des SWIMplus-Programms, um den Schwimmsport, die Gesundheitsförderung und das Freizeitangebot in allen Regionen stärken. Um die hierfür notwendigen Kapazitäten zu gewährleisten, braucht es eine moderne und flächendeckende Schwimmbad-Infrastruktur. Die Liebigschule erfüllt mit ihrem Schwimmbecken diese Kriterien, da sie nicht nur dem eigenen Schüler-Klientel, sondern auch anderen Schulgemeinschaften und Vereinen dient. Zur entsprechenden Förderung muss die Stadt Frankfurt das Schwimmbecken der Liebigschule als eines von fünf maximalen möglichen Projekten pro Jahr und pro Kommune deklarieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5789 2024 Die Vorlage OF 419/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 422/7 Betreff: Pragmatismus zum Wohl der Schüler:innen der Ebelfeldschule zeigen Vorgang: M 75/24; F 2479/24 Mit der M 75/24 (Erweiterungsbau zur Errichtung einer Ganztagsbetreuung für die Ebelfeldschule) werden wichtige Schritte gegangen, um die räumliche Not der Ebelfeldschule zu beheben. Kurzfristig und pragmatisch wird aber keine Abhilfe geschaffen, wie die Beantwortung der F 2479 / 2024 zeigt. Das Dezernat versteckt sich dabei hinter einer generellen Absprache mit dem Personalrat zur Nutzung von Schulnebengebäuden, ohne auf den spezifischen Fall der Ebelfeldschule einzugehen oder konkrete Vorschläge zu liefern, wie ein Schulbetrieb ohne regelmäßige Beschulung auf Gängen oder in Treppenhäusern ermöglicht werden kann. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die schulische Nutzung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Nebengebäudes der Ebelfeldschule (nicht der Dienstwohnung) kurzfristig mit dem Personalrat zu klären und eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen. In der Entscheidung soll insbesondere berücksichtigt werden, dass die Lehrerschaft der Ebelfeldschule dies ausdrücklich befürwortet. Vorausblickend muss eine Anpassung der Vereinbarung eine flexiblere Handhabung beinhalten, damit Gebäude nicht ungenutzt leer stehen. Denn dies geht zulasten der Gebäudesubstanz. Gemäß der Antwort zur F 2479/2024 ist eine Sanierung des betreffenden Gebäudes für dieses und nächstes Jahr geplant. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, den konkreten Sanierungszeitplan vorzulegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2024, M 75 Frage vom 06.06.2024, F 2479 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 422/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 entstanden aus Vorlage: OF 442/8 vom 16.06.2024 Betreff: Grundschulbau im Mertonviertel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bislang für den westlichen Quartiersrand des Neubaugebietes "Nördlich Lurgiallee" geplante Bau einer Grundschule mit Spiel- und Sportflächen auf dem unmittelbar benachbarten brachliegenden Grundstück Lurgiallee 3/3 a beschleunigt zur Deckung des Schulplatzbedarfs im Frankfurter Nordwesten realisiert werden kann. Ein Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Frankfurt ist ggf. in Betracht zu ziehen. Begründung: Das früher von T-Systems genutzte Areal mit dem 2021 abgerissenen Rechenzentrum steht immer noch leer. Es weist die geeignete Größe für eine städtische Bildungseinrichtung auf, für die es auch unmittelbar Baurecht geben dürfte, da für diese Fläche vom geltenden Bauplanungsrecht aus dem Jahr 1986 Kerngebietsnutzung vorgesehen und das Grundstück nicht vom Plangebiet des neuen Bebauungsplanes Nr. 922 tangiert ist. Im Ortsbezirk 8 fehlen weiterhin Grundschulplätze und besonders die Schulbezirke der Heinrich-Kromer-Schule und der Robert-Schumann-Schule könnten durch eine neue Grundschule im Mertonviertel entlastet werden. Für das Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee" würden umgekehrt zusätzliche Wohnbau- und Grünflächen frei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5747 entstanden aus Vorlage: OF 1317/1 vom 16.06.2024 Betreff: Günderrodeschule: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Tretroller für Grundschüler*innen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, für die Grundschüler*innen der Günderrodeschule mehr Möglichkeiten für das Abstellen und Abschließen von Fahrrädern und Tretrollern auf dem vorderen Schulhof und darüber hinaus vor dem Schulgelände entlang der Hufnagelstraße zu schaffen. Begründung: Auf dem Gelände der Günderrodeschule, insbesondere im Bereich des vorderen Schulhofs, benötigt es dringend eine Aufstockung an Fahrradbügeln. Für die weitere Schulgemeinde bietet es sich darüber hinaus an, im Nahfeld der Günderrodeschule an der Hufnagelstraße weitere Fahrradbügel aufzustellen. Hier könnten Fahrradbügel auch so aufgestellt werden, dass das Beparken von Gehwegen möglichst unterbunden wird. So könnte auch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden sowie Schulkinder auf ihrem Schulweg erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2024, OF 773/9 Betreff: Schulsanierungen im Ortsbezirk In der B150 werden die geplanten Zeiträume der Fertigstellung einiger Schulsanierungen im gesamten Stadtgebiet genannt. Die Ortsbeiräte bekommen damit eine Übersicht vorgelegt. Allerdings lässt der Bericht einige Frage offen. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: 1. Nach welchen Kriterien wird entschieden wann welche Sanierungsmaßnahmen wann geplant und durchgeführt wird? Welche Form der Priorisierung wird dabei vorgenommen? 2. Die dringend sanierungsbedürftige Astrid-Lindgren-Schule ist nicht aufgelistet. Warum nicht? Wann ist mit einer Sanierung zu rechnen? 3. Wann ist einer Fertigstellung der bereits begonnen Baumaßnahmen an der Diesterwegschule zu rechnen? 4. Wie werden die Schulgemeinden und der Ortsbeirat in welchem Rhythmus künftig über anstehende Sanierungsmaßnahmen informiert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 150 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 984 2024 1. Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 773/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2024, OF 636/11 Betreff: Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten, ob die Etablierung von Hortplätzen auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt im Riederwald möglich ist. Dafür soll der Magistrat der Stadt Frankfurt Kontakt mit dem Verein aufnehmen und sich in Verhandlungen für eine Zusammenarbeit für die Kinder im Riederwald einsetzen. Begründung: Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass im Riederwald zu wenig Hortplätze vorhanden sind. Der Ortsbeirat hat zur Behebung des Problems schon mehrere Vorschläge gemacht, die bisher aber alle nicht zu einer schnellen Lösung geführt haben. Der Stadtteil ist klein, die Möglichkeiten für einen Hort sind nicht so vielfältig, weshalb es notwendig ist, ungewöhnliche Wege zu gehen und neue Formen der Zusammenarbeit zu suchen. Das Gelände des Vereins Eintracht Frankfurt grenzt direkt an die Pestalozzischule an. Die Schülerinnen und Schüler würden keine Zeit verlieren und könnten auf einem sicheren Weg zum Hort gelangen und auch wieder zurück zur Schule finden. Es ist außerdem vorstellbar, dass eine neue Zusammenarbeit zwischen den Kindern des Stadtteils und dem Sportverein für beide Seiten inspirierend und positiv wirkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2024 Die Vorlage OF 636/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 468 entstanden aus Vorlage: OF 1150/5 vom 22.05.2024 Betreff: Für den dringenden Ausbau von Kita- und Hortplätzen in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen angemessene bauliche Schutzstandards entwickeln und anwenden sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr reduzieren Vorgang: OM 5176/24 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah bauliche Standards erarbeiten zu lassen für den Fall, dass in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen trotzdem Kita- und Hortplätze mit Ausnahmegenehmigung durch das RP geschaffen werden müssen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, alles dafür zu tun, dass mit Hilfe entsprechender Flugrouten, Höhenanpassungen und vor allem durch Reduzierung der Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen insgesamt weniger Lärm und Schadstoffe emittiert werden, sodass eine Siedlungsbeschränkung nicht mehr notwendig ist. Begründung: Aufgrund extremen Mangels an Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad sah sich der Ortsbeirat 5 gezwungen, den Magistrat in einer Anregung zu bitten, das RP in Darmstadt, Referat Immissionsschutz, zu kontaktieren zur Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad (siehe dazu OM 5176). In Fällen solcher Ausnahmegenehmigungen muss aber für die Kinder und das Personal der Einrichtungen der dringend erforderliche Schutz vor der Belastung durch Fluglärm und Schadstoffe, die die Siedlungsbeschränkung verursacht, in vollem Umfang sichergestellt werden. Damit der dringend erforderliche Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad erfolgen kann, müssen darum die entsprechenden baulichen Standards entwickelt und angewendet werden. Darüber hinaus ist unbedingt dafür zu sorgen, dass insgesamt deutlich weniger Lärm und Schadstoffe durch den Luftverkehr am Frankfurter Flughafen emittiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 133 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 100 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Ablehnung), AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Annahme) Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4934, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 467 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 14.05.2024 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sein vorgesehenes Raumprogramm der Martin-Buber-Schule dem Ortsbeirat, der Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie der Öffentlichkeit vorzustellen; 2. die Sporthalle mit mindestens zwei Umkleideräumen und Duschen vorzusehen. Sie soll nach Schulschluss und an den Wochenenden dem Vereinssport zur Verfügung stehen; 3. einen Architektenwettbewerb unter Beteiligung des Ortsbeirats, der Schule, des Horts und des Fördervereins durchzuführen; 4. den Sachsenhäuser Landwehrweg in Höhe des Schulgrundstücks so zu gestalten bzw. zu verbreitern, dass beidseits Bürgersteige, eine Kiss- and-ride-Zone und zukünftig ein Radweg entstehen können; 5. den Hort Zauberwald in das Raumprogramm mit ausreichend Plätzen, entweder im Schul- oder einem eigenständigen Gebäude auf dem Schulgrundstück, zu integrieren; 6. den Neubau bedarfsgerecht und nicht unter- oder überdimensioniert zu planen. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, eine moderne Schule zu bauen, welche auch dem Vereinssport einen Mehrwert bietet. Damit der Neubau insgesamt ein Erfolg wird, sind die Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat miteinzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 99 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 467 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4933, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5470 entstanden aus Vorlage: OF 1107/5 vom 08.04.2024 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Vorgang: OM 4666/23 OBR 5; ST 543/24 Der Schweizer Platz, der zentrale Ort in Sachsenhausen, ist für viele Menschen von besonderer Bedeutung. Die Stadt wählte als Fachjury für den Wettbewerb zur Umgestaltung dieses Platzes zwei Verkehrsplaner und eine Landschaftsarchitektin aus anderen Städten, sowie eine Architektin/Stadtplanerin aus Frankfurt, ehemalige Mitarbeiterin des Planungsbüros, dessen Entwurf als einer der Favoriten des Wettbewerbs gilt. Kein stimmberechtigtes Mitglied der Jury ist aus Sachsenhausen und vertraut mit dem Leben vor Ort. Dies vorrausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat an der Entscheidung zum Vergabeverfahren zur Umgestaltung des Schweizer Platzes zu beteiligen; 2. darzulegen, welche Ergebnisse der Bürgerbefragung konkret in die Entscheidung des Preisgerichts eingeflossen sind und in welcher Form. Dies gilt insbesondere für die in der Bürgerbeteiligung genannten Punkte "Vorrang für den Fußverkehr", "sichere Querungsmöglichkeiten für Kinder und Menschen mit Einschränkungen", sowie die Aufenthaltsqualität und die Nutzung des Platzes für den Fußverkehr, die Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgänger. Diese Punkte wurden bei der Bürgerbeteiligung besonders häufig genannt. Die Bürgerbeteiligung zeigte, dass die meisten Menschen den Platz zu Fuß nutzen. Der Platz ist Schulweg für mehrere Schulen in der unmittelbaren Umgebung. Inwiefern ist die Qualität des Ortes und die Sicherheit des Fußverkehrs insbesondere für Kinder und für mobilitätseingeschränkte Menschen berücksichtigt worden? Begründung: Der öffentliche Raum scheint zunehmend auf die Organisation von Verkehrswegen reduziert zu werden. Dies zeigt auch die Auswahl der Jury zum Wettbewerb der Neugestaltung des Schweizer Platzes - es wurden fast ausschließlich Verkehrsplaner ausgewählt. Der öffentliche Raum, insbesondere ein zentraler Platz, bedeutet jedoch viel mehr als die Planung von Verkehrswegen. Hier geht es um die Lebensqualität der Menschen im Viertel. Kaum jemand in der dicht bebauten Umgebung hat einen eigenen Garten. Daher ist dieser großzügige Platz als Aufenthaltsort für die Menschen von besonderer Bedeutung - ein Ort der Entschleunigung und zum Flanieren. Bei der Bürgerbeteiligung gab fast die Hälfte der Befragten an, den Schweizer Platz täglich zu nutzen. Viele wünschten Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und Vorrang des Fußverkehrs. Verkehrsplanung sollte sich dem Charakter und der spezifischen Situation eines Ortes anpassen und nicht umgekehrt. Der Schweizer Platz - als Teil einer intakten gründerzeitlichen Struktur - sollte, wie in der Bürgerbeteiligung oft genannt, als Ganzes erfahrbar bleiben. Auf keinen Fall sollte der Platz durch übermäßige Anordnung von Verkehrswegen fragmentiert werden und dadurch an Aufenthaltsqualität und Charme verlieren. Der Schweizer Platz ist Teil des Schulwegeplans. Fünf Schulen und zahlreiche Kitas sind hier in unmittelbarer Nähe. Hunderte von Schülerinnen und Schüler queren den Platz in der Hauptverkehrszeit, um zur Schule oder zur Straßenbahnhaltestelle zu gelangen. Dabei wird es natürlich vorkommen, dass Kinder und Jugendliche ohne nach rechts und links zu schauen über die geplanten separaten Radwege mitten auf dem Platz zur Straßenbahn rennen. Zwei Seniorenwohnanlagen sind in der Nähe. Eilige Radfahrer achten oft nicht auf vulnerable Verkehrsteilnehmer. Die von der Stadt in der Visualisierung vorgegebene Radwegeführung ist mit einer gefahrlosen Nutzung des Platzes für den Fußverkehr nicht kompatibel. In der ST 543 wird dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass in einem Vergabeverfahren anhand "vorgegebener Kriterien" einer der drei Entwürfe im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählt und dann zur Grundlage für die Planung wird. Welche Kriterien dies sind, wird nicht bekanntgegeben. Inwieweit finden die Ergebnisse der Bürgerbefragung, die spezifischen Gegebenheiten vor Ort, die Lebensrealität der Menschen im Viertel Eingang in die Entscheidung? Es wäre wichtig, den Ortsbeirat als demokratisch gewähltes Gremium vor Ort an der Entscheidung des Vergabeverfahrens zur Umgestaltung des Schweizer Platzes zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4666 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 543 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2024, OF 395/7 Betreff: Einbahnstraße zwischen Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und Egestraße prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen zu prüfen und bezüglich ihrer Umsetzbarkeit zu berichten: - ob wochentags von 06:30 bis 08:30 Uhr zwischen der Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und der Egestraße (siehe Abbildung im Anhang) eine temporäre Einbahnstraße eingerichtet werden kann. Der Beginn der Einbahnstraße soll ein kleines Stück vor die Egestraße gesetzt werden, damit kein Elterntaxi den Schleichweg nehmen kann. Man soll zu dieser Zeit aus der Siedlung heraus, aber nicht hineinfahren können. - an gleicher Stelle eine Schranke zu installieren, um analog des Pilotprojekts Schulstraße die Kollwitzstraße für den o.g. Zeitraum zu sperren. - die Zufahrt über die Ludwig-Landmann-Str./Stephan Heise-Str. wird zu einer "Anlieger frei" - Einfahrt. Somit können alle Anwohner*innen unverändert rein fahren. 2. Zudem soll geprüft werden, ob die Gontardstraße zu einem sicheren Schulweg ausgebaut werden kann und ein rückseitiger Anschluss an die Liebigschule möglich ist. Voraussetzung dafür, wäre die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander zu trennen. Nach dem Bericht wird der Ortsbeirat entscheiden, was umgesetzt werden soll. Damit die gewünschten Effekte eintreten, ist es wichtig, dass die Maßnahmen regelmäßig kontrolliert werden. Begründung: Die oben beschriebenen Maßnahmen waren das Ergebnis des Ortstermins am 24.11.2023. Die verkehrliche Situation aufgrund der Elterntaxis in der Siedlung Westhausen ist seit mehreren Jahren ein großes Ärgernis. Mehrere Sensibilisierungsmaßnahmen der Schulen Gymnasium Nord, Französische Schule und Liebigschule haben leider nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Durch die Einführung einer temporären Einbahnstraße im o.g. Abschnitt soll die Zufahrt in die Siedlung in den morgendlichen Stunden erschwert werden. Der Ortsbeirat erhofft sich dadurch eine Reduzierung des Elterntaxi-Verkehrs und dass die Bewohner*innen von Durchgangsverkehr entlastet werden. Dies könnte dazu führen, dass die Eltern ihre Kinder stattdessen an der Ludwig-Landmann-Straße absetzen und der Rest des Weges zu Fuß zurückgelegt wird. Optimalerweise kommen die Kinder ohnehin selbständig zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV zur Schule. Der Abschnitt wurde so ausgewählt, dass die Schulbusse an der Buswendeschleife noch wenden können. In der Ortsbeiratssitzung wurde der Wunsch von den Bürger*innen geäußert die Straße während des o.g. Zeitraums komplett für den Autoverkehr zu sperren. Ähnlich dem Prinzip der Schulstraße. Als Prüfauftrag wurde deswegen die Möglichkeit einer Schranke mitaufgenommen. Zusätzlich wäre es wünschenswert, wenn die Gontardstraße zu einem Schulweg ausgebaut werden würde. Um dies sicher zu gewährleisten, müssten die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander getrennt werden. Bereits heute führt die Straße zum Parkplatz der Französischen Schule, um die Kollwitzstraße nicht weiter zu belasten. Dieser Effekt könnte verstärkt werden, wenn es einen rückseitigen Anschluss an die Liebigschule gebe. Anhang Abbildung: Quelle: Privat Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.01.2024, OF 363/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5387 2024 1. Die Vorlage OF 363/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 395/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 395/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 303/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe an der Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach Vorgang: B 182/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt 2024/2025 eine Position "Jugendhilfe Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach" einzustellen und mit ausreichenden Mitteln zur Aufstockung der Anzahl pädagogischer Mitarbeiter auszustatten. Begründung: Das bisherige Angebot ist nur für Schülerinnen und Schüler des Haupt- und Realschulzweiges gedacht und sollte für die Gymnasialschüler erweitert werden (s.a.: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182). Weiterhin ist wegen der angestiegenen Schülerzahl eine Erweiterung des Angebots notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 303/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 68 2024 Die Vorlage OF 303/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Anknüpfend an die Stellungnahme vom 28.08.2023, ST 1785, wird im Haushalt 2024/2025 eine Position "Jugendhilfe Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach" eingestellt und mit ausreichenden Mitteln zur Aufstockung der Anzahl pädagogischer Mitarbeiter ausgestattet. Die für 2023 bewilligten Mittel sind im Haushalt 2024/2025 und darüber hinaus zu verstetigen, die beiden Stellen für die Otto-Hahn-Schule sind zeitnah zu besetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2024, OF 698/3 Betreff: Stationärer Blitzer in der Dortelweiler Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, gab es im Bereich Dortelweiler Straße Höhe Bornheimer Friedhof/Hessenwasser-Gelände in den letzten Wochen Geschwindigkeitsüberwachungen? Wenn ja, wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden festgestellt? Ist es möglich in diesem Straßenabschnitt einen stationären Blitzer zu installieren? Begründung: Der Fußweg ist in diesem Bereich sehr schmal und wichtige Verbindung in den Günthersburgpark, sowie teilweise Schulweg der Valentin-Senger-Schule. Die Geschwindigkeit wird in diesem Bereich Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5460 2024 Die Vorlage OF 698/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5334 entstanden aus Vorlage: OF 1047/5 vom 27.02.2024 Betreff: Abwasserkanal westlich des Sachenhäuser Landwehrwegs sanieren Der Magistrat wird gebeten, den Abwasserkanal im Sachsenhäuser Landwehrweg zu sanieren und diesen dabei gleichzeitig für den Standort der neuen Martin-Buber-Schule angemessen zu dimensionieren. Zusätzlich soll der Stichweg zwischen dem Ersten Wartegäß chen und dem Sachsenhäuser Landwehrweg mit einem eigenen Abwasserkanal ausgestattet werden, damit dieser als offizieller Schulweg deklariert werden kann. Der neu installierte Abwasserkanal für den Stichweg ist von Anfang an in die Planung einzubeziehen und muss an den Abwasserkanal des Sachsenhäuser Landwehrwegs angeschlossen werden. Begründung: Die Martin-Buber-Schule sieht sich an ihrem aktuellen Standort wiederholt mit Problemen bei der ordnungsgemäßen Ableitung von Regenwasser und Schmutzwasser konfrontiert. In Anbetracht der geplanten Errichtung eines neuen Schulstandorts an dieser Stelle wird die frühzeitige Sanierung des Abwasserkanals von entscheidender Bedeutung sein, um möglichen zukünftigen Herausforderungen präventiv entgegenzuwirken. Diese Sanierungsmaßnahmen sind auch unerlässlich, um einen sicheren Schulweg über den Stichweg zu gewährleisten. Im Zuge dieser Planungen sollte ebenfalls eine umfassende Überprüfung erfolgen, ob weitere Sanierungs- und Umlegungsarbeiten für Versorgungsleitungen notwendig sind; dies könnte Gas, Telefon, Glasfaser, Strom und Trinkwasser umfassen. Eine zeitgemäße Bauweise der Schule sowie eine moderne Infrastruktur für die Anwohner erfordern eine ganzheitliche Betrachtung und entsprechende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1308 Beratung im Ortsbeirat: 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5333 entstanden aus Vorlage: OF 1046/5 vom 27.02.2024 Betreff: Fahrzeugzählungen Großer und Mittlerer Hasenpfad zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr Der Magistrat wird gebeten, noch bevor die Martin-Buber-Schule und die KGS Niederrad in die "Hasenpfade" ziehen, Fahrzeugzählungen durchzuführen und die Ergebnisse dem Ortbeirat mitzuteilen. Die Zählungen sollen insbesondere in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr durchgeführt werden. Begründung: Die erwartete Steigerung der Anzahl an Schülerinnen und Schülern auf möglicherweise bis zu 1.000 stellt nicht nur eine Herausforderung in Bezug auf das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch den Schulweg dar, sondern erfordert auch eine eingehende Analyse des Pendlerverkehrs sowie der zeitlichen Spitzenbelastung. Es ist von besonderem Interesse zu erfahren, wie viele Pendler die Strecken nutzen und zu welchen Uhrzeiten ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen ist. Diese Zahlen sind von entscheidender Bedeutung für die künftige Verkehrsplanung, um effektive Maßnahmen ergreifen zu können. Dabei steht nicht nur die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Fokus, sondern auch die Minimierung von Beeinträchtigungen für die Anwohner. Eine umfassende Überprüfung des öffentlichen Nahverkehrs ist daher unabdingbar, um einen reibungslosen Verkehrsfluss und eine geringe Beeinträchtigung der Wohngegend sicherzustellen. Die erhobenen Daten werden somit nicht nur als Grundlage für infrastrukturelle Entscheidungen dienen, sondern auch dazu beitragen, Maßnahmen zu entwickeln, die den Verkehr effizient lenken und die Lebensqualität der Anwohner erhalten. Die umsichtige Integration des öffentlichen Nahverkehrs in diesen Planungsprozess wird dabei eine zentrale Rolle spielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1535 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5330 entstanden aus Vorlage: OF 1043/5 vom 08.02.2024 Betreff: Vier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Vier-Feld-Sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, miteinzubeziehen. Begründung: Sachsenhäuser Sportvereine und Schulen fordern bereits seit geraumer Zeit eine (weitere) Turnhalle. Diverse Anträge, diese z. B. in den Neubau der Martin-Buber-Schule zu integrieren, wurden abgelehnt. Die Dreifelderhalle der IGS Süd soll zu gegebener Zeit einen Teil des bestehenden Bedarfs kompensieren. Ihr Bau verschiebt sich jedoch genauso wie die Auslagerung der IGS Süd für Jahre nach hinten. Die Sporthalle Süd wiederum ist baufällig. Dies erschwert den Schul- und Vereinssport in Sachsenhausen. Im Winter gibt es dort kaum Trainingsmöglichkeiten. Der finale Standort des Gymnasiums Süd - die Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße - sollte dafür Platz bieten. Grundsätzlich ist bisher die Errichtung einer Turnhalle erst für 2028 bzw. 2030 vorgesehen. Die Kinder benötigen von Beginn des Einzugs auf dem Gelände an eine dort vorhandene Turnhalle. Dem Bau der Turnhalle auf dem Gelände muss Priorität gegeben werden. Bevor die Turnhalle dort final errichtet werden kann, muss eine provisorische Lösung, beispielsweise in Form einer Traglufthalle, auf dem Schulgelände oder sich in der Nähe befindlichen Liegenschaften gewährleistet werden. Eine Verbringung der Schüler zum Sport in andere Stadtteile ist nicht zumutbar und würde in der Schüler- und Elternschaft die Akzeptanz für die schwierige Übergangsphase erheblich erschweren. Das gilt auch im Hinblick auf die wenigen Turnhallen in Sachsenhausen für die Sportvereine. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1164
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5259 entstanden aus Vorlage: OF 783/10 vom 26.02.2024 Betreff: Schulgebäude sinnvoll handhaben Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wann, welche und wie die jeweils maroden Schulgebäude im Ortsbezirk 10 umgehend modernisiert bzw. abgerissen und neugebaut werden; 2. mit welcher Priorität dies zu 1. im Ortsbezirk 10 vorangetrieben wird; 3. ob womöglich Veränderungen in diesem Zusammenhang für die Organisation, die Zuständigkeit oder Verantwortung bzw. für die Ämter geplant sind, und wenn ja, welche; 4. ob dabei in besonders anspruchsvollen Fällen die ABG-Tochter FAAG und/ oder die KEG zu 1. zu einem beauftragten Einsatz kommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1683 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 589/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Umsetzung des sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-Schule Vorgang: M 91/22; OM 2880/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bereits begonnenen Planungen zur Sechszügigkeit der Friedrich-Ebert-Schule (Bauphase 0) fortzuführen und die Schule zudem mit konkretem Termin als sechszügig in den integrierten Schulentwicklungsplan aufzunehmen Für den sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-Schule sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Friedrich-Ebert-Schule ist eine integrierte Gesamtschule (IGS) in Seckbach, nahe Huthpark, mit einer guten Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler aus den angrenzenden Stadtteilen. Es können an der Schule vier Abschlüsse erworben werden: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, die Versetzung in die Eingangsstufe der gymnasialen Oberstufe (VE) und berufsorientierender Abschluss (relevant für inklusiv beschulte Jugendliche). Aktuell werden die Jahrgänge fünf bis zehn vier- bzw. dreizügig beschult. Im Schuljahr 2020/21 hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitung und Architektinnen und Architekten des Amts für Bau und Immobilien (ABI, 25.S4 Projektteam "Schulbau beschleunigen") ein Benutzerbedarfsverfahren durchlaufen (Bauphase 0), um Raum für die Sechszügigkeit zu schaffen. Der Ortsbeirat 11 unterstützt den Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule und damit die Stärkung des Schulstandorts in Seckbach und fordert den Magistrat auf, weitere Planungen aufsetzend auf Bauphase 0 vorzunehmen und den Ausbau zu forcieren Im integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt (M 91) wird für die Bildungsregion Ost davon ausgegangen, dass bis zum Schuljahr 2029/30 möglicherweise bis zu 600 Schulplätze in der Sekundarstufe I fehlen. Durch einen Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule könnte dies abgefedert werden, da 300 neue Schulplätze entstünden. Mit dem Ausbau kann auch speziell dem Mangel an Plätzen in der gymnasialen Mittelstufe im Frankfurter Osten begegnet werden, da die Mittelstufe an der Friedrich-Ebert-Schule absolviert werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2880 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 589/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5274 entstanden aus Vorlage: OF 854/2 vom 25.02.2024 Betreff: Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei 1. Der Magistrat wird zur Vermeidung eines weiteren Leerstands aufgefordert, mit dem Land in Verhandlungen zur Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten. 2. Der Magistrat soll kurzfristig berichten, a) ob eine Zwischennutzung als Künstleratelier und Räume für Studierende der Hochschule für Bildende Künste-Städelschule und der Hochschule für Gestaltung (HFG) und/oder für die Kreativwirtschaft kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden; b) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern, wie basis e. V. oder ATELIERFRANKFURT e. V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie Radar-Kreativräume für Frankfurt; c) welche baulichen Maßnahmen unter Bezifferung der Kosten für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären; d) ob eine Raumvergabe für mindestens ein Viertel der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist. Begründung: Die Ansiedlung des Max-Planck-Instituts (MPI) wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür vorgesehen, dass das Grundstück dem MPI im Wege der Erbpacht kostenfrei überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut (MPI) für empirische Ästhetik die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf als Institutssitz zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat. Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen Besetzung ihre Ziele durchsetzen und staatliche, insbesondere kommunale, Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein entsprechendes Baufeld im Sondergebiet Kultur/Wissenschaft aus. Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, sodass eine Zwischennutzung als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen Eigentümer der Liegenschaft ist, muss bei einer Zwischennutzung durch die Stadt Frankfurt sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent. Deshalb ist es dringend geboten, ein Nutzungskonzept für die Zeit zu entwickeln, bis feststeht, was der derzeitige oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e. V., die bereits Künstlerateliers in der Gutleutstraße 8 bis 12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die vormals dem Land gehörte, anknüpfen. In Betracht kommen aber auch ATELIERFRANKFURT e. V. mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1 bis 3 in Frankfurt oder Radar-Kreativräume für Frankfurt (Hevelke & Wechs raum.219 GbR, Gutleutstraße 8 bis 12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige Nutzung der Dondorf-Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der Universität Frankfurt an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der Städelschule und der HfG wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete Raumvergabe für mindestens ein Viertel der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch das Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative. Über die zu erwartenden Kosten ist zu berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht. Diese Anregung ist im Wortlaut identisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion im Römer, den die Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Frau Akmazda, Herr Becker, Dr. Fabricius, Frau Friedrich, Herr Nagel, Dr. Kochsiek und Frau Serke verfasst und eingereicht hatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1351
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5273 entstanden aus Vorlage: OF 792/2 vom 16.11.2023 Betreff: Fahrradbügel für die Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, in direkter Umgebung der Franckeschule (z. B. in der Falkstraße, Juliusstraße) zu prüfen, ob und an welchen Stellen Fahrradbügel installiert werden können, ggf. auch auf ehemaligen Stellflächen für Pkw, und diese bei positiver Prüfung zu installieren. Falls Fahrradabstellanlagen auf der Falkstraße direkt vor dem Eingang zum Schulhof installiert werden können, wäre es ideal, das Drängelgitter an dieser Stelle zu öffnen, um den Kindern das Erreichen des Abstellplatzes zu erleichtern und damit sie diesen nicht über die Straße verlassen müssen. Begründung: Viele Kinder der Franckeschule kommen erfreulicherweise mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule. Auf dem Schulgelände und in unmittelbarer Umgebung fehlt es an Fahrradparkplätzen in ausreichender Anzahl. Das führt dazu, dass viele Fahrräder und Roller an das Drängelgitter angeschlossen werden (siehe Foto). Dies verschmälert den Gehweg, der von allen Kindern genutzt wird, um in die Schule zu gelangen, stark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1312
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 287 entstanden aus Vorlage: OF 529/2 vom 08.11.2022 Betreff: Konzept zur Beteiligung von Kindergartenkindern in Essenssituationen Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023 und 11.09.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Mit Blick auf den Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Maßnahmen er trifft, um ein Konzept zur systematischen Beteiligung von Kindergartenkindern bei der Gestaltung von Essenssituationen zu entwickeln, und bis wann ein solches Konzept vorliegen und im Ortsbezirk umgesetzt sein soll; 2. welche Fortbildungen er Erziehenden/Fachkräften anbietet, um Kindergartenkinder alters- und entwicklungsgerecht an Essenssituationen zu beteiligen; 3. weshalb der o. g. Bericht, zu dem die Daten im Oktober 2018 und April 2019 erhoben wurden, erst zweieinhalb Jahre später im Oktober 2022 veröffentlicht wurde. Begründung: Kinder an der Gestaltung von Essenssituationen zu beteiligen ist ein wichtiger Schritt, um sie zu lehren, sich gesund zu ernähren, aber auch selbstbestimmt ihren Alltag zu gestalten und Grenzen zu setzen. Der Ortsbeirat 2 begrüßt daher, dass das Frankfurter Kinderbüro die Beteiligung von Kindern beim Essen in Frankfurter Kindergärten in einem deutschlandweit einmaligen Forschungsansatz untersucht und Neuland bei diesem wichtigen Thema betreten hat. Zentrale Erkenntnis der Untersuchung ist u. a., dass es in den vier untersuchten Kindergärten kein systematisches Beteiligungskonzept für Kinder gebe, die Gestaltungspraxen je nach Gruppe in derselben Einrichtung deutlich variiere, es erhebliche Unterschiede beim Frühstück und Mittagessen gebe, die eigene Sozialisation der Fachkraft erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Essenssituation habe und viele Fachkräfte unsicher seien, was eine "richtige" Beteiligung von Kindern bei der Gestaltung von Essenssituationen ist (siehe Seite 5 bis 7 des Magistratsberichts B 389). Aufgrund der in dem Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389, festgestellten Defizite wird der Magistrat gebeten zu berichten, welche Schritte er unternimmt, um ein Konzept zu entwickeln, dass Kindergartenkinder systematisch alters- und entwicklungsgerecht an Essensituationen beteiligt werden, und welche Fortbildungen hierzu Fachkräften angeboten werden (Ziffern 1. bis 2.). Angesichts der hohen Zahl an Kindern und Kindergarteneinrichtungen ist das Thema von besonderer Relevanz für den Ortsbeirat 2. Bei der Schuleingangsuntersuchung 2015/2016 waren 6,7 Prozent aller Frankfurter Kinder übergewichtig und 3,9 Prozent adipös (siehe Seite 2 des Magistratsberichts B 389). Angesichts dieser Zahlen wird der Magistrat gebeten zu berichten, weshalb die Veröffentlichung des Magistratsberichts zweieinhalb Jahre gedauert hat, obwohl schon vor sechs Jahren ein Handlungsbedarf erkennbar war (Ziffer 3.). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.11.2023, B 443 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 287 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 389 = Kenntnis, OA 287 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 389 = Kenntnis, OA 287 = Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.01.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 287 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (B 389 = Kenntnis, OA 287 = Annahme) FDP (B 389 = Kenntnis, OA 287 = Ziffer 1. und 2. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung) AfD (B 389 = Kenntnis, OA 287 = vereinfachtes Verfahren) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 287 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Lauterwald, Dalhoff, Gannoukh, Friedrich, Schnitzler und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU, AfD und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 74. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Den Fragen 1 und 2 der Vorlage OA 287 wird zugestimmt. b) Die Frage 3 der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 287 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 16.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 287 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2793, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3398, 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 12.06.2023 § 3927, 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 16.10.2023
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S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 235 entstanden aus Vorlage: OF 215/4 vom 23.08.2022 Betreff: Erhalt der Kleingartenanlage "Am Graben" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 01.12.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei Prüfung und Planung des Baus der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände sichergestellt wird, dass die Anlage des Kleingärtnervereins Riederwald 1913 e. V., "Am Graben", in der jetzigen Größe bestehen bleibt. Begründung: Der Reiz der bestehenden Kleingartenanlage ist die Nähe zu ihren Mitgliedern. Diese können fußläufig oder mit dem Fahrrad die Anlage erreichen. Auch für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner mit Handicap sind dort geeignete Maßnahmen vorhanden, um ihrer Freizeitgestaltung nachzugehen. Dies ist bei einer Verlagerung der Anlage nicht mehr gegeben. Eine Ersatzfläche in der Nähe existiert nicht! Die Planungen zur Europäischen Schule müssen daher den Erhalt der Kleingartenanlage als Grundvoraussetzung annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.10.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD 12. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 07.11.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 05.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.01.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung) sowie AfD (= Enthaltung) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und AfD gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 235 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 3847, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 § 4277, 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.01.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 221 entstanden aus Vorlage: OF 313/11 vom 18.08.2022 Betreff: Dippemess bleibt - Keine Bebauung des Festplatzes am Ratsweg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Abstand von Bebauungsplänen für den Festplatz vor der Eissporthalle am Ratsweg zu nehmen und geeignetere Standorte für die Europäische Schule zu suchen. Der Frankfurter Osten ist und wird durch den Bau des Riederwaldtunnels, den Bau der Nordmainischen S-Bahn, die Sanierung der Wilhelmshöher Straße in Seckbach und durch Neubauten in den Gewerbegebieten in den nächsten zehn Jahren zu einer Großbaustelle. Zusätzliche Belastungen und weitere Flächenversiegelungen sind nicht vertretbar. Begründung: Der Frankfurter Osten ist schon jetzt stark durch Schadstoffe belastet und erstickt im motorisierten Verkehr. Der Bau des Familienbades neben der Eissporthalle wurde unter anderem mit den, außerhalb der Dippemess, vorhandenen guten Parkmöglichkeiten auf dem Festplatz begründet. Diese würden bei einer Bebauung wegfallen. Bei Fußballspielen und Veranstaltungen im vergrößerten Stadion am Bornheimer Hang gibt es schon jetzt einen enormen Parkdruck in den umliegenden Wohngebieten. Dieser würde bei einer Bebauung des Festplatzes weiter zunehmen. Das Gelände des Festplatzes reicht nicht für den Schulneubau der Europäischen Schule aus, dafür müssten auch Flächen der Kleingärten bebaut werden. Dies ist nicht vertretbar. Dass sich durch den Schwimmbadneubau die Abstellfläche für Schausteller verkleinert, war bekannt und wurde bei der Bauentscheidung als nicht bedeutsam angesehen. Die Dippemess kann an ihrem Standort bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 221 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.10.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.10.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2419, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 30 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.06.2022, OA 204 entstanden aus Vorlage: OF 249/12 vom 03.06.2022 Betreff: Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 59 "Genehmigung der Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von Schulen" wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Abschnitt II. der zweite Spiegelstrich wie folgt lautet: "- im Hinblick auf genderneutrale Sanitärbereiche werden zusätzlich auch Einraumtoiletten eingerichtet. Einraumtoiletten sind einheitlich ausgestattet mit Toilette und Waschgelegenheit und können geschlechterunabhängig von allen gleichermaßen genutzt werden. Dies ermöglicht einen diskriminierungsfreien Zugang. Jede weitergehende Änderung der Toilettenkonzepte ist nur nach repräsentativer Einbindung der Schülerinnen und Schüler zulässig." Begründung: Der Magistratsvortrag M 59 kann so interpretiert werden, dass es künftig an Schulen nur noch Einraumtoiletten geben soll. Dies wäre aber eine massive Verschlechterung der hygienischen und sozialen Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler! Kinder und Jugendliche fühlen sich oft unsicher in ihren Körpern und benötigen geschützte Räume. Die Einführung von Unisex-Toiletten birgt hier eine ganze Reihe neuer Risiken. Ein schnell über oder unter einer Abtrennung mit dem Handy geschossenes Bild kann für Mobbing und Internet-Shaming missbraucht werden. Alleine schon das Herumpoltern in einer benachbarten Kabine oder zusätzliche dumme Sprüche vor dem Spiegel können so unangenehm sein, dass die Toiletten gar nicht mehr aufgesucht werden. Sollte es hingegen nur noch eigenständige Räume mit je einer Toilette und einem Waschbecken geben, so bedeutet das einen hohen baulichen Aufwand und hohen Platzbedarf mit einer dadurch möglicherweise geringeren Zahl von Toiletten. Außerdem entfällt dann die Möglichkeit, Freundinnen oder Freunden in schwierigen Momenten mit tröstenden Worten zu helfen, da anders als zwischen benachbarten Kabinen eine Krise gar nicht mehr bemerkt wird und man auch nur schlecht durch die geschlossene Tür sprechen kann. Eine soziale Kontrolle entfiele dann komplett. Gemäß § 4 Absatz 2 der hessischen Landesverfassung gilt: "Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1374 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ältestenausschusses am 09.06.2022, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 392 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 173), AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 392) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 59 = Annahme, NR 392 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 392 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 173), AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 392) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.07.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 204 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 392) sowie LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1861, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 1958, 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.07.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2022, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 146/15 vom 04.05.2022 Betreff: Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Ehrenamt "Jugendbeauftragte" einzuführen und gemäß §§ 5 und 51 Ziffer 6 HGO, anlehnend an die Satzung für die Kinderbeauftragten, eine Satzung für Jugendbeauftragte vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Das seitens des Magistrats angedachte Jugendparlament lässt auf sich warten und ersetzt einen Beauftragten für die Belange von Jugendlichen im Stadtteil Nieder-Eschbach nicht. Es ist noch nicht einmal gewährleistet, dass ein Jugendlicher aus Nieder-Eschbach dem Parlament angehören wird. Soweit bekannt, gehört auch kein Jugendlicher aus Nieder-Eschbach der Planungsgruppe an. Den Jugendlichen Nieder-Eschbachs muss hier und heute eine starke Stimme gegeben werden und nicht irgendwann in weiter Zukunft. Die Person sollte vor Ort bekannt und für die Jugendlichen ansprechbar sein. Ein Jugendparlament ist eine schöne Idee, um Demokratie zu lernen und zu leben, wäre aber ein Parlament für die Stadt Frankfurt, ähnlich wie das Stadtparlament. Einen Interessenvertreter in den Stadtteilen gäbe es darüber hinaus nicht. Im Übrigen schließt das eine das andere nicht aus! Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung des Ehrenamts der Kinderbeauftragten sehr. Kinder brauchen eine starke Stimme. Jugendliche brauchen diese starke Stimme in den Stadtteilen ebenso. Kinderbeauftragte können diesem Anliegen nicht genügen. Sie leisten zweifelsohne eine hervorragende Arbeit, was die Bedürfnisse von Kindern angeht. Allerdings unterscheiden sich die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen erheblich. Auch Jugendliche brauchen Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Belange. Sofern in § 3 der Satzung für Kinderbeauftragte die Möglichkeit eröffnet wurde, das Ehrenamt der Kinderbeauftragten auf Jugendbeauftragte zu erweitern, genügt dies nicht. Jugendliche brauchen ein bekanntes Gesicht, jemanden, den sie ansprechen können, der ihre Belange in den Stadtteilen wahrnimmt und an der Verbesserung ihrer Lebenssituation arbeitet. Sie brauchen ein eigenes Bindeglied, das ihre Interessen in ausreichendem Maße vertritt. Ein Jugendparlament erfüllt diese Funktion nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2457 Antrag vom 29.12.2022, OF 204/15 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3396 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 25.05.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.07.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 195 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1928, 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.07.2022 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2022, OA 162 entstanden aus Vorlage: OF 207/12 vom 02.03.2022 Betreff: Fotovoltaikanlage auf dem Neubau der IGS Kalbach-Riedberg Vorgang: M 147/21 Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.07.2022 Frankfurt bezeichnet sich als Green City und hat einen detaillierten Maßnahmenkatalog zum Klimawandel mit nachhaltiger Stadtentwicklung erstellt. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass der gerade in Fertigstellung befindliche Neubau der IGS Kalbach-Riedberg weder über Solarthermie zur Produktion warmen Wassers noch eine Fotovoltaikanlage verfügt. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Berücksichtigung der in der Diskussion befindlichen Freiraumsatzung M 147 gemäß § 2 Absatz 11 für das genehmigungsfreie Montieren einer Solarthermie- und Fotovoltaikanlage die §§ 4 und 6 der Freiraumsatzung anzuwenden und im Rahmen der Fertigstellung der Neubaumaßnahme der IGS Kalbach-Riedberg 1. nach § 4 der Freiraumsatzung je angefangene 200 Quadratmeter der Grundstücksfreiflächen einen standortgerechten mittel- oder großkronigen Laubbaum bevorzugt mit Bodenanschluss zu pflanzen sowie 2. nach § 6 die Fassadenflächen nach der Satzung bis zu einer Höhe von 6 Metern zu mindestens 25 Prozent mit Rank- oder Kletterpflanzen flächig zu begrünen. Begründung: Die Freiraumsatzung strebt an, dem durch den Klimawandel bedingten Aufheizen der Stadt entgegenzuwirken. Dieses Ziel kann durch mehrere Maßnahmen erreicht werden. Dazu gehört unter anderem, dass für das Erwärmen von Wasser auf die Sonne zurückgegriffen wird. Weiterhin kann bei solchen unverschattet liegenden vier großen Baukörpern wie der IGS Kalbach-Riedberg eine Fotovoltaikanlage zur Gewinnung von regenerativem Strom einen erheblichen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten. Hilfreich ist, dass elektrische Energie in der Schule besonders tagsüber benötigt wird. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Eigenerzeugung von Strom sinnvoll. Einmalige Investitionen werden durch dauerhafte Reduktion der Betriebskosten mehr als ausgeglichen. Nun beabsichtigt die Stadt Frankfurt am Main, mit der Freiraumsatzung (M 147) einer weiteren Erwärmung der Stadt durch detailliert vorgeschriebene Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Satzung ist nicht zu entnehmen, dass öffentliche Gebäude hiervon ausgenommen sind. Daher kann mit den wenigen nach der Satzung in den §§ 4 und 6 beschriebenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solarthermie- und Fotovoltaikanlage nicht nur Energie regenerativ gewonnen werden, sondern auch der weiteren Stadterwärmung entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 475 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 162 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 02.05.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 162 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 162 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= sofortige Vorlage des Berichts) Beschlussausfertigung(en): § 1600, 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.04.2022 § 2167, 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 08.09.2022 Aktenzeichen: 79 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 109/8 vom 27.01.2022 Betreff: Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-Schulen Im Amtsblatt 1/2 vom 11.01.2022 wird die "Planungsleistung Abbruch-Neubau-Sanierung" ausgeschrieben. Weiterhin ist Folgendes zu entnehmen "Die Stadt Frankfurt am Main plant die Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule, einer integrierten Gesamtschule sowie einer gymnasialen Oberstufe. Dies umfasst die Sanierung von Schulgebäuden, den Neubau von Sporthallen, eines Multifunktionsgebäudes und einer Schwimmhalle sowie den Abbruch der alten Sport- und Nebengebäude". Abschließend befindet sich in den Vergabeunterlagen u. a. eine umfangreiche grafische Gegenüberstellung von Gebäudeteilen, die abgerissen, neu gebaut oder saniert werden sollen. Entsprechend ist davon auszugehen, dass bereits weitreichende Planungen vorgenommen wurden, die auf die weiteren Schritte erheblichen Einfluss haben werden. Dem Magistrat sollte seit Jahren bekannt sein, dass die Sanierung und Wiederherstellung der Ernst-Reuter-Schulen ein Herzensanliegen des Ortsbeirats 8 darstellt. Immer wieder wurde die Beteiligung des Gremiums zugesagt, fand jedoch faktisch nicht statt. Das nun bereits Ergebnisse vorliegen, die für eine Ausschreibung ausreichend sind, aber nicht für den Ortsbeirat 8, verwundert an dieser Stelle sehr. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich die der Ausschreibung zugrunde liegenden Informationen dem Ortsbeirat 8 zunächst schriftlich darzulegen. Sofern hierbei noch vertrauliche Inhalte zu beachten sind, kann dies auch als nicht öffentliche Vorlage erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2355 Antrag vom 21.11.2022, OF 229/8 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3272 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2355) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 2
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1367 entstanden aus Vorlage: OF 272/1 vom 09.12.2021 Betreff: Heute schon an morgen denken - standortnahe Ausweichquartiere für die Einrichtungen am Bildungscampus Gallus Der Magistrat wird gebeten, ausreichend Ersatzstandorte für die Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen, die sich auf dem Gebiet des zukünftigen Bildungscampus Gallus befinden, für die Bauzeit zu finden. Die Ausweichquartiere sollen möglichst fußläufig zu den aktuellen Standorten und gut mit dem ÖPNV zu erreichen sein. Sie sollen den Bedürfnissen der jeweiligen Einrichtung genügen, sodass die vielfältigen Angebote der Einrichtungen auch während des Um- und Neubaus des Bildungscampus ohne größere Einschränkungen aufrechterhalten werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob sich der Standort der aktuell ausgelagerten Grundschule Europaviertel an der Stephensonstraße, die Freifläche entlang der Stephensonstraße in Richtung Idsteiner Straße und das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn für Auslagerungen eignen und genutzt werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die seit Jahren ungenutzte Fläche auf der gesperrten Gustavsburgburgstraße für eine Übergangszeit genutzt werden soll. Begründung: Die Errichtung des Bildungscampus Gallus hat sich stark verzögert und sollte durch gute Planung zügig vorangebracht werden. Eine Fragestellung im Prozess wird die Auslagerung der Einrichtungen in Ersatzquartiere sein. Da sich auf dem Gelände viele Kinder- und Jugendeinrichtungen befinden, sollen diese für die Bewohner des Stadtteils wichtigen Angebote in räumlicher Nähe erhalten bleiben. Aktuell wird die neue Grundschule Europaviertel am Standort Maastrichter Ring gebaut. Das bisherige Gelände sowie daran angrenzende Flächen können sich daher für eine Auslagerung anbieten. Auch das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn zwischen Idsteiner Straße, Stephensonstraße und Niedernhausener Straße steht aktuell leer. Daher bietet sich eine Prüfung an, ob dieses Gebäude in aktueller Form oder mit kleineren Umbaumaßnahmen für den Übergang genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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In Zeiten wachsender Schülerzahlen und knapper Schulplätze in Frankfurt ist es unverständlich, warum das bestehende Bildungsangebot durch die Schließung von Förderschulen weiter verknappt wird. Jedes Kind, speziell wenn es spezifischen Förderbedarf hat, sollte die Möglichkeit bekommen, in der Nähe seines Wohnumfeldes diese Sonderförderung zu erhalten.
Ich schlage vor, dass der Bildung mehr Gewicht und damit mehr finanzieller Spielraum eingeräumt wird, so dass Inklusion nicht durch Umverteilung umgesetzt werden muss. Dies geschieht offensichtlich, denn an der Schule unserer Kinder, die Inklusion schon lange praktiziert, werden Kapazitäten zugunsten der Einführung der Inklusion an anderen Schulen abgezogen. Der Bildung muss Priorität eingeräumt werden, denn Kinder sind unsere Zukunft und daher systemrelevanter als Banken, für die wir immerhin in kurzer Zeit Unsummen locker machen konnten.
Die Europaschule in Praunheim/Nordweststadt platzt aus allen Nähten. Erweiterungsmöglichkeiten vor Ort sind praktisch ausgereizt. Es wäre sehr sinnvoll in der Nähe der EZB, von der die Hauptzahl der Schüler kommen, eine 2. Europaschule einzurichten. Das Honselldreieck, das Geländer der ehemaligen Feuerwehrwache1 oder ein Teil des Geländes der EZB sind sicher nur durch umfangreiche Verhandlungen und Einsatz von Geldmitteln zu bekommen. Sind diese Grundstücke nicht verfügbar müsste ein alternativer Standort für die Schule gesucht werden.
Für den flächendeckenden Betrieb von Ganztagsschulen für alle Schülerinnen und Schüler sind an fast allen Frankfurter Schulen Anbauten, Umbauten, Sanierungen oder zumindest Ausstattung notwendig. Betreuungplätze für 1-6 jährige Kinder werden aufgrund des bestehenden Rechtsanspruches gut ausgebaut. Als Familienstadt muss der Fokus der Frankfurter Politik deshalb ab sofort auf den nicht verpflichtenden Ausbau der Schulen gelegt werden. Es sind umfassende Maßnahmen erforderlich, um alle Schulen fit für den Ganztagsbetrieb zu machen.