S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2021, OF 63/16 Betreff: Vergünstigtes Schülerticket Hessen für Hangschüler mit Hort in Bergen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge das Stadtschulamt anweisen, auf die Entfernungsgrenze "Im Hermeshain" zu verzichten und sämtliche Anträge von Schüler*innen der Schule am Hang auf ein vergünstigtes Schülerticket Hessen nach dem Eingemeindungsvertrag positiv zu bescheiden, wenn sie in einen Hort in Bergen gehen. Dies soll zeitlich auf die Sanierung der Hangschule begrenzt sein und kann danach wieder neu ausdiskutiert werden. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass der Schulbus/Shuttlebus für alle Kinder der 1. und 2. Klasse eingerichtet wird, die eine Hort-Einrichtung oberhalb und knapp südlich der Marktstraße besuchen. Es gibt zwei Horteinrichtungen (Mauerspatzen, Schüli auf dem Berg) auf der Südseite der Marktstraße, die nicht aus der Definition fallen sollten. Begründung: Ein Kind, das in Enkheim Südwest (z.B Alte Gießerei) wohnt, hat nun nur noch einen Schulweg von 1800m und bekommt deshalb kein vergünstigtes Ticket mehr nach §161. Es muss nach der Schule aber einen Fußweg bergauf von 1700m zurücklegen zu einem Hort unterhalb der Marktstraße in Bergen, beispielsweise "Mauerspatzen". Der Rückweg vom Hort nach Hause sind dann sogar 2200m. Somit wird diesem Kind ein täglicher Spaziergang mit Rucksack von 5,7km zugemutet. Ein weiteres Rechnenbeispiel für ein Kind, das unterhalb des Grenzstraße "Am Hermesheim" wohnt, aus der Bruderhofstraße: Schulweg: 950m, Hortweg (Schüli auf dem Berg, Marktstraße 82) 1,6km, Heimweg: 850m, Gesamt: "nur" 3,4km, dennoch verbunden mit starker Steigung. Alle Möglichkeiten zu den Horten in Bergen zu Fuß zu gelangen sind mit größerer Steigung verbunden, daher sollte allen Kindern ein vergünstigtes Schülerticket gewährt werden. Auf eine Anhörung kann dann auch verzichtet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 994 2021 Die Vorlage OF 63/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 135 entstanden aus Vorlage: OF 21/2 vom 03.05.2021 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler Der Magistrat wird gebeten, umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern im Ortsbezirk 2 ein Impfangebot gemacht werden kann, sobald ein Impfstoff zugelassen ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei durch ein mobiles Impfteam des Gesundheitsamtes in der Schule geimpft werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten bereits schon jetzt weitergegeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden. Schulen in sozial benachteiligten Gebieten sollen bei der Impfung priorisiert werden. Begründung: Nach Medienberichten wird es bald die Zulassung für einen Impfstoff für Jugendliche ab zwölf Jahren geben. Sobald der Impfstoff zugelassen und verfügbar ist, sollten sofort alle Schülerinnen und Schüler, die möchten, geimpft werden. Gerade die zwölf- bis 15-jährigen Schüler haben viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich seit Mitte Dezember im Homeschooling befinden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass Schulen sehr schnell zum Präsenzunterricht in Klassenstärke zurückkehren können. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, sodass Jugendliche ohne lange Wartezeiten, lange Wege zum Impfzentrum und einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1433 Aktenzeichen: 53 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2021, OF 52/5 Betreff: Neubau der Friedrich-Fröbel-Schule Vorgang: OM 4424/19 OBR 5; ST 1339/19 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand des Wettbewerbs zur Zukunft der Friedrich-Fröbel-Schule ist und wann ist mit einer finalen Entscheidung zu rechnen? Begründung: Im aktuellen integrierten Schulentwicklungsplan ist die Friedrich-Fröbel-Schule mit einer 5-zügigkeit ausgewiesen. Für die vorgesehene durchgängige 5-zügigkeit ist weder genug Raumkapazität vorhanden, noch sind die Räumlichkeiten adäquat ausgestattet. Einige Teile des Gebäudes sind zudem nicht nutzbar. Die Schulgemeinde der Friedrich-Fröbel-Schule benötigt dringend eine zeitliche Perspektive. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4424 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1339 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Auskunftsersuchen V 64 2021 Die Vorlage OF 52/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2021, OF 25/3 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern im Ortsbezirk 3 an weiterführenden Schulen ein Impfangebot gemacht werden kann, sobald ein entsprechender Impfstoff zugelassen ist. Dazu soll durch ein mobiles Impfteam des Gesundheitsamtes an jeder weiterführenden Schule eine Impfaktion für Schülerinnern und Schüler durchgeführt werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten bereits jetzt schon weitergebeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden.Schulen, die einen hohen Anteil an SchülerInnen mit Migrationshintergrund und Berufliche Schulen, sollen bei der Impfung priorisiert werden. Begründung: Nach Medienberichten wird es bald die Zulassung für einen Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren geben. Sobald der Impfstoff verfügbar und zugelassen ist sollten sofort alle Schülerinnen und Schüler, die möchten, geimpft werden. Gerade die 12-15jährigen Schüler haben viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich seit Mitte Dezember im Homeschooling befinden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass Schulen sehr schnell zum Präsenzunterricht in Klassenstärke zurückkehren können. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Schulen mit hohem Migrationsanteil sollten priorisiert werden. Die "komplizierte" Anmeldung für einen Impftermin über das Internet führt teilweise dazu, dass Menschen, die sich mit der deutschen Sprache schwertun oder die einen bildungsfernen Hintergrund haben, diesen Schritt nicht machen. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, so dass Jugendliche ohne lange Wartezeiten, lange Wege zum Impfzentrum und einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 98 2021 Die Vorlage OF 25/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im 3. Satz das Wort "durch" durch den Wortlaut "neben dem üblichen Angebot der Kinderärzte auch" ersetzt und im Antragstenor der letzte Satz sowie in der Begründung die Sätze 7 und 8 ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 52 entstanden aus Vorlage: OF 19/1 vom 17.04.2021 Betreff: Guter Verkehrsfluss statt Stop-and-go auf der Europa-Allee Der Verkehrsfluss auf der Europa-Allee muss verbessert werden, wofür folgende Maßnahmen in Kombination zu prüfen und bei Umsetzungsmöglichkeit umzusetzen sind: 1. Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30. 2. Schaltung einer "Grünen Welle" vom Skyline Plaza bis zur Mündung des Tunnels bzw. bis zum westlichen Ende der Europa-Allee sowie in der Gegenrichtung. 3. An allen Kreuzungen sollen Umlaufschaltungen eingerichtet werden, die Linksabbieger berücksichtigen. Für weitere Vorschläge des Magistrats zur Verbesserung des Verkehrsflusses ist der Ortsbeirat ebenso offen. Begründung: In der vergangenen Wahlperiode gab es verschiedene Versuche, die Situation auf der Europa-Allee zu verbessern, jedoch bislang ohne Erfolg. Fährt man zurzeit auf der Europa-Allee die vorgeschriebenen maximal 50 km/h, so führt dies dazu, dass man praktisch an jeder Ampel anhalten muss. Das dauernde Anfahren ist nicht nur für alle Verkehrsteilnehmer nervig, sondern auch für die Umwelt nicht gut. Der Stop-and-go-Verkehr führt innerorts zu bis zu doppelt so hohen Emissionen wie bei flüssigem Verkehr. Daher müssen die Ampeln so abgestimmt werden, dass man bei Tempo 30 dank einer "Grünen Welle" die Europa-Allee passieren kann. Zusätzlich soll Tempo 30 helfen, die Schadstoffbelastung in der Luft zu reduzieren und anderen Verkehrsteilnehmern mehr Sicherheit zu verschaffen, da die Europa-Allee leider immer wieder von Anwohnerinnen und Anwohnern als "Hotspot" der Poser- und Raserszene gemeldet wird. Auch sind Teile der Europa-Allee als Schulweg ausgeschildert und werden somit von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Europaviertel genutzt. Für diese wäre eine erhöhte Sicherheit durch potenziell langsamere Autos ebenso begrüßenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1368 Aktenzeichen: 32-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 23 entstanden aus Vorlage: OF 3/6 vom 16.04.2021 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Karl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag; 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannesallee 41; 3. zeitweise Platzierung einer Containeranlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird; 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Karl-von-Ibell-Schule; 5. neu:(vorübergehende) Erweiterung des KiZ Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau bzw. zur Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen. Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 37 entstanden aus Vorlage: OF 37/6 vom 28.04.2021 Betreff: Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Wettbewerbsergebnisse zu der am 27. April 2021 stattgefundenen Jurysitzung bezüglich der Platzierung eins bis drei dem Ortsbeirat und den Bürgern und Bürgerinnen Griesheims in einer Sitzung noch vor den Sommerferien vorzustellen, und 2. mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wie dieser Wettbewerb sachlich und fachlich verknüpft ist mit dem laufenden Wettbewerb zum Bahnhofsvorplatz in der Waldschulstraße. Begründung: Am 27. April 2021 fand die Jurysitzung bezüglich der Gestaltung des Fußgängertunnels Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße statt. Dort wurden die vorgelegten Wettbewerbsentwürfe begutachtet und platziert. Der Fußgängertunnel ist das Herzstück der Verbindung zwischen den beiden Stadtteilteilen. Hier müssen alle Bürger durch, die einerseits zur Bahn wollen, andererseits aber auch die durch die Bahn geteilten Stadtteilteile zu erreichen. Es ist ein Tunnel, der für mindestens die nächsten 30 Jahre prägend für den Stadtteil sein wird. Aus diesem Grunde wurde bei den damaligen Vorstellungen von der Bürgerschaft darauf hingewirkt, dass die Gestaltung mit den Bürgern vorgenommen wird. Dies war auch in den Veranstaltungen zugesagt worden, deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, dass die ersten drei Platzierten ihre Werke im Ortsbeirat vorstellen. Nur vorsorglich bittet der Ortsbeirat um Auskunft darüber, ob die beiden Wettbewerbe Unterführung und Bahnhofsvorplatz sachlich und fachlich verknüpft sind und am Ende auch harmonierend zusammenpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1574 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2021, OF 7/7 Betreff: Neubau St. Raphael, hier: Investitionskostenzuschuss Vorgang: M 41/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die M 41 wird abgelehnt. Begründung: Dem Ortsbeirat werden vollendete Tatsachen zur Abstimmung vorgelegt. Das Anhörungsrecht ist damit ad absurdum geführt. Der freiwillige Investitionskostenzuschuss für eine konfessionelle Schule in dieser Höhe wurde von der früheren Mehrheit der Stadtverordneten bereits bewilligt, noch dazu in einer Sitzung, in der gerade das Haushaltsbudget für alle Bereiche mit Kürzungen von 143 Millionen aufwartet. Hinzu kommt noch ein Grundstücksgeschäft zugunsten der Kirche, mit dem das Projekt zum Vorzugspreis gefördert wird. Nutznießer ist das Bistum Limburg, eher bekannt für den Skandal um die Verschleierung der Kosten für einen rund 31 Millionen Euro teuren Dienst- und Wohnsitzumbau. Der Zuschuss des Bistums zum Bauprojekt beträgt mit 7.5 Millionen noch nicht einmal die Hälfte des öffentlichen Zuschusses. Bei einem Gesamtvolumen von 52 Millionen ist der städtische Anteil mehr als 25% - ohne das Grundstücksgeschäft! Wenn Eltern den Wunsch nach einer katholischen Schulbildung für ihre Kinder haben, spricht nichts dagegen, es ist verfassungsrechtlich garantiert. Nicht garantiert ist, dass dafür die Allgemeinheit aufkommen muss. Mit Blick auf den Zustand vieler städtischer Schulen und dem dortigen Sanierungsstau ist aber diese Förderung eines privaten Bauvorhabens umso unverständlicher. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 41 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 41 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 7/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD, FARBECHTE und BFF (= Annahme); GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 19 entstanden aus Vorlage: OF 4/7 vom 04.05.2021 Betreff: Welche Planungen gibt es, um den Bedarf an nachschulischer Betreuung für die Grundschulkinder in Rödelheim zu decken? Vorgang: V 1542/20 OBR 7 2019 sprach eine verzweifelte und aufgebrachte Gruppe von Eltern, deren Kinder für das Schuljahr 2019/2020 eingeschult werden sollten, zu Anfang des Jahres im Ortsbeirat vor. Offensichtlich geworden war, dass es keine ausreichende Versorgung ihrer Kinder nach der Schule geben würde. Eine Elterninitiative entstand, für einen Großteil der Kinder fand sich/fanden die Eltern eine Lösung. In der Januarsitzung 2020 stellten die farbechte - LINKE. und GRÜNEN einen gemeinsamen Antrag, in dem sie nach dem Bedarf an Betreuungsplätzen für das Schuljahr 2020/2021 fragten sowie nach dem Sachstand der Weiterentwicklung zu einem ganztägigen Angebot in den Grundschulen. Diese Anfrage wurde seitens des Magistrats nie beantwortet. Durch den notwendig gewordenen Lockdown gab es auch keine Eltern, die den Weg in die Öffentlichkeit fanden, um auf ihre schwierige Lebenssituation hinzuweisen. Sicher jedoch ist, dass nicht alle Kinder, für die es einen Betreuungsbedarf gab, versorgt werden konnten. Die für das Schuljahr 2021/2022 vom Ortsbeirat erhobene Erhebung kam zu dem Ergebnis, dass in Rödelheim-West eine prinzipielle Unterversorgung für die Betreuung von Grundschulkindern besteht, da einem breiten Angebot für Vorschulkinder nur sehr geringe Möglichkeiten für die nachmittägliche Versorgung der Grundschulkinder gegenüberstehen. Zwischenzeitlich hat sich erneut eine Initiative von Eltern aus ganz Rödelheim zusammengefunden, die auf den eklatanten Mangel an Betreuungsplätzen für ihre Kinder hinweisen, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden. Aus diesem Grund wird der Magistrat beauftragt, 1. besonders für Rödelheim-West eine grundsätzliche und tragfähige Lösung für die nachschulische Betreuung der Grundschulkinder der Brentanoschule zu finden, aber auch die - durch die rege Bautätigkeit - zunehmende Zahl einzuschulender Kinder in Rödelheim-Ost zu berücksichtigen; 2. die noch aktuellen Fragen aus der Anfrage vom 21. Januar 2020 (V 1542) zu beantworten: - Wie ist der Sachstand bezüglich der Suche der Stadtverwaltung nach einer geeigneten Immobilie? - Zwischenzeitlich sind Planungsmittel für die Entwicklung der Michael-Ende-Schule als Ganztagsschule vorhanden. Wie ist der Stand der Planung, da 2019 mit der Durchführung der Phase 0 begonnen werden sollte? - Wie weit ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für Grundschulen und Schulen mit Grundstufen? - Wie steht es mit dem Pakt für den Nachmittag? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7094 Antrag vom 04.01.2022, OF 97/7 Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1352 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 20 entstanden aus Vorlage: OF 5/7 vom 04.05.2021 Betreff: Kindertagesstätte "Praunheimer Strolche" Der Magistrat wird gebeten, in Verhandlungen mit dem Träger der betriebsnahen Kindertagesstätte "Praunheimer Strolche" ab dem August 2021 eine Lösung für alle Betroffenen (Frankfurter Kinder) zu finden. Dies bedingt, dass der Träger der betriebsnahen Kita, die Krankenhaus Nordwest GmbH, die Mehrkosten für eine Frühbetreuung an einem anderen Standort übernimmt und die Stadt Frankfurt ausnahmsweise und vorübergehend damit einverstanden ist, dass in der KT Westhausen eine Frühbetreuung angeboten wird. Dabei ist sicherzustellen, dass die KT Westhausen genügend Kapazitäten hat, um neben dem Bedarf für Westhausener Kinder die zusätzliche Versorgung mit Kindern aus der dann geschlossenen KT "Praunheimer Strolche" zu gewährleisten. Sollte die Krankenhaus Nordwest GmbH sich nicht freiwillig zur Übernahme der Mehrkosten bereit erklären, wird der Magistrat der Stadt Frankfurt seinen Einfluss auf den Alleingesellschafter der Krankenhaus Nordwest GmbH, die Stiftung zum Heiligen Geist, geltend machen, um die Krankenhaus Nordwest GmbH dazu zu bewegen, ihren moralischen Verpflichtungen für die Beschäftigten nachzukommen. Begründung: Die Situation und die Planung eines Neubaus, die den Betrieb der KT "Praunheimer Strolche" infrage stellt, waren lange bekannt. Die Krankenhaus Nordwest GmbH hat sich aber erst sehr spät entschlossen, keine Übergangslösung für die von einer Schließung betroffenen Eltern anzubieten. Zudem erfolgte die Information der Eltern erst zu einem Zeitpunkt, als die Vergabe von Kita-Plätzen für den August 2021 schon in vollem Gang war. Der bisherige Betreiber der betriebsnahen Kita wird die Kita Westhausen übernehmen und wäre bereit und in der Lage, dort den Großteil der Kinder aus der Kita "Praunheimer Strolche" aufzunehmen. Eine Frühbetreuung kann dort aber nur mit einer Sondergenehmigung der Stadt Frankfurt angeboten werden. Etwa 75 Prozent der Kinder der KT "Praunheimer Strolche" sind Kinder von Beschäftigten des Krankenhauses. Zu deren Organisation ihres Alltags, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehört die Möglichkeit einer Betreuung am Arbeitsplatz. Das erspart zusätzliche Wege und erleichtert den sowieso schon anstrengenden Arbeitsalltag. Eine "normale" KT bietet keine Frühbetreuung ab 06:00 Uhr an. Darauf sind aber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schichtdienst angewiesen. In einer Situation wie der derzeitigen Pandemie, die schwierigste Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Krankenhauses verursacht, zumal gerade jetzt in der schlimmen dritten Welle, ist es unverantwortlich, die Arbeitssituation - und dazu gehört auch die Betreuung der Kinder - zu verschlechtern. Daraus erwächst nach Ansicht des Ortsbeirats die Verpflichtung der Geschäftsleitung des Nordwest-Krankenhauses, sich um eine Lösung umgehend zu kümmern und zeitnah den Eltern und dem Betriebsrat des Krankenhauses zu kommunizieren. Eine Lösung darf nicht auf Kosten der Westhausener Kinder bzw. Eltern geschaffen werden, deshalb ist die Forderung nach zusätzlichen Kapazitäten und Mitteln für eine Übergangslösung in der KT Westhausen selbstverständlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2279 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2021, OF 31/6 Betreff: Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vorgang: OA 663/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 29 vom 12.02.2021 ("Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr") wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat Magistrat dahingehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie in der OA 663 vom 19.01.2021 beschlossen zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Begründung: Mit der Anregung OA 663 vom 19.01.2021 hat der Ortsbeirat 6 bereits einstimmig beschlossen, dass Linienführungen entsprechend überprüft werden sollen, da der Ortsbeirat befürchtet, dass sich durch die vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern wird: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 38 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 29/21 und OF 31/6 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung OA 1 2021 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf OA 1 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 31/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1. CDU, AfD, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, AfD und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die SPD-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 38., M 29, folgende Protokollnotiz ab: "Die SPD spricht sich für eine 100 prozentige Inhouse-Vergabe der Buslinien aus und lehnt daher die Vorlage M 29 ab. Bei der letzten Vergabe entstanden über lange Zeit Umstellungsschwierigkeiten, die den Busbetrieb für die Nutzer schwerwiegend verschlechtert hatten, Routenfehler, Anzeigefehler, Servicemängel, Unpünktlichkeiten etc. Bei eigenem Personal ist eine Qualitätssicherung gegeben, die Ausbildung gesichert, und es kann auf die Erfahrung, auch auf den Frankfurter Standard, zurückgegriffen werden. Dies ist bei wechselnden Auftragnehmern nicht gegeben." Die LINKE.-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 38., OF 31, folgende Protokollnotiz ab: "Die Zustimmung der LINKEN im Ortsbeirat 6 zum Antrag der CDU, Vorlage OF 31, bezieht sich nur auf die verkehrspolitischen Inhalte, nicht auf die Zustimmung zur Vorlage M 29."
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2021, OF 5/7 Betreff: Kindertagesstätte "Praunheimer Strolche" Der OBR möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Verhandlungen mit dem Träger der betriebsnahen Kindertagesstätte "Praunheimer Strolche" ab dem August 2021 eine Lösung für alle Betroffenen ( Frankfurter Kinder) zu finden. Dies bedingt, dass der Träger der betriebsnahen KITA, die Krankenhaus Nordwest GmbH die Mehrkosten für eine Frühbetreuung an einem anderen Standort übernimmt und die die Stadt Frankfurt ausnahmsweise und vorrübergehend damit einverstanden ist, dass in der KT Westhausen eine Frühbetreuung angeboten wird. Dabei ist sicherzustellen, dass die KT Westhausen genügend Kapazitäten hat, um neben dem Bedarf für Westhausener Kinder die zusätzliche Versorgung mit Kindern aus der dann geschlossenen KT Praunheimer Strolche zu gewährleisten. Sollte die Krankenhaus Nordwest GmbH sich nicht freiwillig zur Übernahme der Mehrkosten bereit erklären, wird der Magistrat der Stadt Frankfurt seinen Einfluss auf den Alleingesellschafter der Krankenhaus Nordwest GmbH, die Stiftung zum Heiligen Geist, geltend machen, um die Krankenhaus Nordwest GmbH dazu zu bewegen, ihren moralischen Verpflichtungen für die Beschäftigten nachzukommen. Begründung: Die Situation und die Planung eines Neubaus, die den Betrieb der KT "Praunheimer Strolche" in Frage stellt, waren lange bekannt. Die Krankenhaus Nordwest GmbH hat sich aber erst sehr spät entschlossen, keine Übergangslösung für die von einer Schließung betroffenen Eltern anzubieten. Zudem erfolgte die Information der Eltern erst zu einem Zeitpunkt, als die Vergabe von KITA-Plätzen für den August 2021 schon in vollem Gang war. Der bisherige Betreiber der betriebsnahen KITA wird die KITA Westhausen übernehmen und wäre bereit und in der Lage, dort den Großteil der Kinder aus der KITA "Praunheimer Strolche" aufzunehmen. Eine Frühbetreuung kann dort aber nur mit einer Sondergenehmigung der Stadt Frankfurt angeboten werden. Etwa 75% der Kinder der KT Praunheimer Strolche sind Kinder von Beschäftigten des Krankenhauses. Zu deren Organisation ihres Alltags, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, gehört die Möglichkeit einer Betreuung am Arbeitsplatz. Das erspart zusätzliche Wege und erleichtert den sowieso schon anstrengenden Arbeitsalltag. Eine "normale" KT bietet keine Frühbetreuung ab 6.00 Uhr an. Darauf sind aber Mitarbeiterinnen im Schichtdienst angewiesen. In einer Situation wie die derzeitige Pandemie, die schwierigste Arbeitsbedingungen für die MitarbeiterInnen eines Krankenhauses verursachen, zumal gerade jetzt in der schlimmen dritten Welle, ist es unverantwortlich, die Arbeitssituation - und dazu gehört auch die Betreuung der Kinder - zu verschlechtern. Daraus erwächst nach Ansicht des Ortsbeirats die Verpflichtung der Geschäftsleitung des Nordwest-Krankenhauses, sich um eine Lösung umgehend zu kümmern und zeitnah den Eltern und dem Betriebsrat des Krankenhauses zu kommunizieren. Eine Lösung darf nicht auf Kosten der Westhausener Kinder bzw. Eltern geschaffen werden, deshalb ist die Forderung nach zusätzlichen Kapazitäten und Mitteln für eine Übergangslösung in der KT Westhausen selbstverständlich. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten - LINKE. FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 20 2021 Die Vorlage OF 5/7 wird in der vorgelegten Fassung als gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, CDU, SPD, die farbechten - LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 13 entstanden aus Vorlage: OF 20/11 vom 03.05.2021 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern im Ortsbezirk 11 an weiterführenden Schulen ein Impfangebot gemacht werden kann, sobald ein entsprechender Impfstoff zugelassen ist. Dazu soll durch ein mobiles Impfteam des Gesundheitsamtes an jeder weiterführenden Schule eine Impfaktion für Schülerinnern und Schüler durchgeführt werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten bereits schon jetzt an die Erziehungsberechtigten weitergebeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden. Schulen, die einen hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund haben, sollen bei der Impfung priorisiert werden. Begründung: Nach Medienberichten wird es bald die Zulassung für einen Impfstoff für Jugendliche ab zwölf Jahren geben. Sobald der Impfstoff verfügbar und zugelassen ist, sollten sofort alle Schülerinnen und Schüler, die möchten, geimpft werden. Gerade die 12-15-jährigen Schüler haben viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich seit Mitte Dezember im Homeschooling befinden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass Schulen sehr schnell zum Präsenzunterricht in Klassenstärke zurückkehren können. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Schulen mit hohem Migrationsanteil sollten priorisiert werden. Die "komplizierte" Anmeldung für einen Impftermin über das Internet führt teilweise dazu, dass Menschen, die sich mit der deutschen Sprache schwertun oder die einen bildungsfernen Hintergrund haben, diesen Schritt nicht machen. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, sodass Jugendliche ohne lange Wartezeiten, lange Wege zum Impfzentrum und einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1427 Aktenzeichen: 53 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/11 vom 19.04.2021 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße Am Erlenbruch zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und/ oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren an dieser Stelle die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße Am Erlenbruch unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U 4/U 7) achten und die Fußgängerinnen und Fußgänger leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgängerinnen und Fußgänger mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule Pestalozzischule berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße Am Erlenbruch aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1595 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2021, OF 10/15 Betreff: Aufnahme Bau eines Lehrschwimmbeckens im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage B 135 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Fortsetzung der Bedarfsanalyse zum Schulschwimmkonzept ein neues Lehrschwimmbecken für den Frankfurter Norden mit dem Standort des geplanten Gymnasium Nord als Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Lehrschwimmbeckens als Bedarf eingeplant und im Konzept zur Umsetzung mit aufgenommen wird. Diesbezüglich wird für den genauen Standort und der damit einhergehenden weiteren Planung für das Lehrschwimmbecken im Areal der dort geplanten Schulen (Gymnasium und Grundschule) im Bereich des Bebauungsplans Nr. 923 auf die OA 695 des Ortsbeirats 15 vom 15.01.2021 zur M 195 verwiesen. Begründung: Aufgrund des weiterhin unverändert bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden könnte aus Sicht des Ortsbeirats 15 mit dem Bau eines kleinen Schulhallenbads mit Lehrschwimmbecken am geplanten neuen Schulstandort (Grundschule und Gymnasium Nord) sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit ein solches Angebot im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen in einem Rutsch als Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad im Schulzentrum könnte dann auch als Schwimmbad nach den Schulzeiten in den Abendstunden von Vereinen (z. B. für Wintertraining der örtlichen DLRG, TuS, VdK u. a. für Behindertenschwimmen oder Aquagymnastik, Anfängerschwimmkurse, Babyschwimmen usw.) genutzt werden. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits in der Vergangenheit gestellten Anträge des Ortsbeirats zur Schaffung eines öffentlichen Lehrschwimmbeckens im Frankfurter Norden wird verwiesen. Der Bau eines neuen Lehrschwimmbeckens in dem in Planung befindlichen Schulzentrum ist aus alledem als ein zukunftsfähiges bedarfsorientiertes Projekt anzusehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 26.03.2021, B 135 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 42 Die Vorlage OF 10/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 14 2021 1. Die Vorlage B 135 dient unter Hinweis auf OA 414/19 und OA 659/21 und OA 14 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 10/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2021, OF 37/6 Betreff: Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Wettbewerbsergebnisse zu der am 27. April 2021 stattgefundenen Jurysitzung bezüglich der Platzierung 1 - 3 dem Ortsbeirat und den Bürgern und Bürgerinnen Griesheims in einer Sitzung noch vor den Sommerferien vorzustellen, 2. mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wie dieser Wettbewerb sachlich und fachlich verknüpft ist mit dem laufenden Wettbewerb zum Bahnhofsvorplatz in der Waldschulstraße? Die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit den Verantwortlichen in Kontakt zu treten, und einen Termin in Griesheim zu terminieren. Begründung: Am 27. April 2021 fand die Jurysitzung bezüglich der Gestaltung des Fußgängertunnels zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße statt. Dort wurden die vorgelegten Wettbewerbsentwürfe begutachtet und platziert. Der Fußgängertunnel ist das Herzstück der Verbindung zwischen den beiden Stadtteilteilen. Hier müssen alle Bürger durch, die einerseits zur Bahn wollen, andererseits aber auch die durch die Bahn geteilten Stadtteilteile zu erreichen. Es ist ein Tunnel, der für mind. die nächsten 30 Jahre prägend für den Stadtteil sein wird. Aus diesem Grunde wurde bei den damaligen Vorstellungen von der Bürgerschaft darauf hingewirkt, dass die Gestaltung mit den Bürgern vorgenommen wird. Dies war auch in den Veranstaltungen zugesagt worden. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, dass die ersten drei Platzierten ihre Werke im Ortsbeirat vorstellen. Nur vorsorglich bittet der Ortsbeirat um Auskunft darüber, ob die beiden Wettbewerbe "Unterführung" und "Bahnhofsvorplatz" sachlich und fachlich verknüpft sind und am Ende auch harmonierend zusammenpassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 37 2021 Die Vorlage OF 37/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 4/9 Betreff: Informationen zur Versorgung mit Kitaplätzen im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 67/21 Aus dem Kindertagestättenentwicklungsplan(KEP) geht deutlich hervor, dass insbesondere in Eschersheim nach wie vor das von der Stadt gesetzte Versorgungsziel nicht erreicht ist. Die Dezernentin hat in einer ihrer letzten Besuche zugesagt, über den KEP und insbesondere die Maßnahmen, die für Eschersheim angedacht sind, im Orstbeirat zu berichten. Zu diesem Besuch kam es nicht. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: Zur Bedarfsdeckung U3: Hier wird Eschersheim als " Planungsbezirk mit hohem Handlungsbedarf " bezeichnet: 1. Welche Erweiterungsmaßnahmen/ Anbaumaßnahmen an bestehenden Kitas sind in welchen geplant? 2. Wie ist der Zeitplan für die Maßnahmen? 3. Welche Maßnahmen des Sofortprogramms sind für welchen Zeitraum geplant oder seit Erscheinen des KEP bereits umgesetzt? 4. Welche Neubauten sind für welchen Zeitraum wo geplant? 5. Wie hoch ist die Nachfrage im Ortsbezirk nach "Tageseltern" und wie hoch ist das Angebot an freien Plätzen bei "Tageseltern?" 6. Inwiefern gibt es Kooperationen zwischen Krippen und "Tageseltern?" Zur Altersgruppe 3-6 Jahre 1. Im Dornbusch sind für 2020/21 Maßnahmen in Rahmen des Sofortprogramms geplant. Wie ist der Sachstand dazu? 2. Welche Maßnahmen sind außer den im KEP erwähnten Bau/und Erweiterungen weiterhin geplant. Desweiteren bittet der Ortsbeirat den Magistrat künftig regelmäßig über neue Entwicklungen im Ausbaugeschehen und der Entwicklung der Platzversorgung (nach Möglichkeit persönlich) zu berichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.02.2021, B 67 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 15 2021 Die Vorlage OF 4/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Sätze 2 und 3 im Tenor gestrichen werden und der letzte Absatz den folgenden Wortlaut erhält: "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 9 über den aktuellen Sachstand und künftig regelmäßig über neue Entwicklungen im Ausbaugeschehen sowie der Entwicklung der Platzversorgung persönlich zu berichten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 7/9 Betreff: Eine Treppe am Eschersheimer Friedhof über die Bahngleise schaffen Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen der Main- Weser Bahn wird die Unterführung ab dem 3.Mai 2021 unter die Gleise am Eschersheimer Friedhof voraussichtlich bis 2023 geschlossen. Für Fußgänger*innen wird ein Umweg über die Maybachbrücke empfohlen. Die Unterführung wird von sehr vielen Menschen auf dem Weg zum Weißen Stein oder in Richtung Alt-Eschersheim genutzt. Desweiteren ist dieser Weg ein offizieller Fahrradweg hin zum Freibad Eschersheim und zur Nidda. Vor allem aber ist er ein Weg, den viele Schulkinder der Fried- Lübbecke-Schule und der IGS Eschersheim nutzen. Der Wegfall einer Querungsmöglichkeit an dieser Stelle bedeutet für viele Eltern, dass sie ihre Kinder möglicherweise nicht mehr alleine in die Grundschule gehen lassen möchten, weil sie die Gefahr von illegalen Gleisquerungen durch ihre Kinder, um den Schulweg abzukürzen, befürchten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine in der Nähe gelegene Fußgängerüberführung beispielsweise in Form einer Holztreppe oder eine andere geeignete Lösung zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 101 2021 Die Vorlage OF 7/9 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 2/6 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen Höhe Legienstraße 8 gegen Falschparken absichern Vorgang: OM 5683/20 OBR 6; ST 705/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, wie bereits vor einem Jahr zugesagt, den Zebrastreifen Höhe Legienstraße 8 in Unterliederbach gegen Falschparken mit dem Markieren einer Sperrfläche und dem Aufstellen von Pollern und/oder Fahrradbügeln zu schützen. Bisher ist das nur auf der linken Seite der Fall, rechts in Fahrtrichtung dagegen nicht. Begründung: Der Zebrastreifen wird seitlich immer wieder zugeparkt. Wartende Fußgänger, vor allem auch Kinder, sind dadurch für die Autofahrer schlecht oder zu spät erkennbar. Der Fußgängerüberweg befindet sich in unmittelbarer Nähe bzw. auf dem Weg zur Ludwig-Erhard-Schule und zur Karl-von-Ibell-Schule und ist im Schulwegplan der Grundschule als Schulweg markiert. Der Magistrat hatte am 14.4.2020 der wortgleichen Anregung an den Magistrat vom 21.1.2020, bereits entsprochen, eine Umsetzung steht aber aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5683 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 705 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 22 2021 Die Vorlage OF 2/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 6/12 Betreff: Nachhilfe-Sommercamp Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, für die Schüler der Grundschulen in Kalbach-Riedberg, die unter dem fehlenden Unterricht in dieser Pandemiezeit besonders leiden, ein Nachhilfe-Sommercamp in den Sommerferien 2021 einzurichten. Begründung: Seit Anfang 2020 schränkt die Corona-Pandemie unser aller Leben erheblich ein. Ganz besonders sind Kinder in Kitas und Schulen betroffen. Einmal ganz abgesehen von der Betreuung zuhause, sind viele Eltern überfordert, wenn sie im Homeoffice arbeiten und ihre Kinder zuhause betreuen müssen. Insbesondere wenn zusätzlich zur Arbeit im Homeoffice noch die Kinderbetreuung mit Home-Schooling bewältigt werden muss, ist dies ein extremer Stress, unter dem nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder leiden. Nicht umsonst schlägt der Kinderschutzbund mit der Meldung Alarm, dass die häusliche Gewalt in der Pandemie zugenommen hat. Home-Schooling ist eine Möglichkeit den fehlenden Unterricht etwas auszugleichen, doch viele Kinder haben nicht die erforderliche Unterstützung und oft fehlt auch das nötige Equipment. Die aktuelle Form des Unterrichts ist nicht förderlich für die Konzentrationsfähigkeit der Kinder. So ist es auch zu verstehen, dass die Freude die langentbehrten Freunde und Lehrer wieder zu sehen sehr groß ist. Das gilt besonders auch für die Kinder die Inklusionsstunden erhalten. In einem Nachhilfe-Sommercamp können die Kinder Unterrichtsstoff nachholen. Falls es die pandemische Lage erlaubt, können sie auch mittags mit Lunchpaketen versorgt werden und nachmittags mit kreativen Beschäftigungen z.B. im Park oder auf Spielplätzen betreut werden. Wir sind verpflichtet unseren Kindern Bildung zu bieten, sie haben ein Recht darauf. Dass die Pandemie es den Verantwortlichen nicht leicht macht, dieser Verpflichtung nachzukommen ist richtig, doch wir müssen Lösungen finden, im Sinne unserer Kinder und unserer Zukunft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 120 2021 Die Vorlage OF 6/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Staatliche Schulamt hinzuwirken, um für die Schüler der Schulen in Kalbach-Riedberg, die unter dem fehlenden Unterricht in dieser Pandemiezeit besonders leiden, ein Nachhilfe-Sommercamp in den Sommerferien 2021 einzurichten. Hier sind zusätzlich Bundesmittel zu beantragen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 3/6 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Carl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannisallee 41 3. Zeitweise Platzierung einer Container-Anlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Carl-von-Ibell-Schule 5. Neu:(Vorübergehende) Erweiterung der KIZ-Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau, bzw. Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 23 2021 Die Vorlage OF 3/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2021, OF 9/6 Betreff: Nied: Erweiterung der Friedrich-List-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen zum aktuellen Stand der Planungen zur Erweiterung der Friedrich-List-Schule gebeten: a) Wann ist mit dem Beginn des ersten Bauabschnitts zu rechnen? b) Ist mittlerweile das Flächenprogramm beschlossen und die Finanzierung des ersten Bauabschnitts sichergestellt worden? Falls nicht: Wann ist damit zu rechnen? c) Welche möglichen weiteren Hindernisse stehen einem sofortigen Baubeginn aktuell entgegen? d) Wann ist mit dem Abschluss des letzten Bauabschnitts zu rechnen? Begründung: Seit etlichen Jahren ist ein Erweiterungsbau der Friedrich-List-Schule in Nied in Planung. Leider geht es aber anscheinend nicht voran. Dabei ist aufgrund steigender Schülerzahlen sowie fehlender Betreuungsplätze dringender Handlungsbedarf für einen Erweiterungsbau geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 4 2021 Die Vorlage OF 9/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2021, OF 4/15 Betreff: Installation einer dauerhaften mobilen Geschwindigkeitsanzeige im Urseler Weg Höhe Dahlienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 eine mobile Geschwindigkeitsanzeige für eine dauerhafte Installierung in der Straße "Urseler Weg" auf der Höhe der Kreuzung Dahlienstraße anzuschaffen und an einem dortigen geeigneten Mast anbringen zu lassen. 2. Aus dem Budget des Ortsbeirats wird für Kauf und Installation der Geschwindigkeitsanzeige ein Betrag von maximal EUR 1.200,00 bereitgestellt. Begründung: In der Vergangenheit wurde in den letzten Jahren bisher leider nur in längeren zeitlichen Abständen temporär eine entsprechende Geschwindigkeitsanzeige an diesem Standort angebracht. Es konnte daher beobachtet werden, dass in Zeiten einer fehlenden Geschwindigkeitsanzeige in diesem Straßenabschnitt oft schneller als Tempo 30 gefahren wird. Gleichzeitig ist festzustellen, dass nach einer temporären Installation aufgrund der Warnhinweise hinsichtlich einer Kilometerüberschreitung deutlich langsamer seitens des Individualverkehrs gefahren wird. Vor dem Hintergrund eines damit einhergehenden besseren Schutzes, insbesondere gerade für die Schüler/innen der im Urseler Weg ansässigen Otto-Hahn-Schule sowie auch für die Grundschüler/innen der MGS, die diese Straße als Schulweg benutzen, wäre eine dauerhafte Installation sinnvoll. Aus Kostengründen und wegen einer zu geringen Anzahl von mobilen Anzeigen für das gesamte Stadtgebiet hatte die Stadt jedoch bisher diese nur temporär aufgehängt. Über eine Finanzierung aus dem OBR-Budget könnte eine dauerhafte Installation daher sichergestellt werden, was letztendlich zu einem durchgehenden verbesserten Schutz und insgesamt zu einer langsameren angemesseneren Fahrweise seitens der Fahrzeugführer/innen in diesem Bereich führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 5 2021 Die Vorlage OF 4/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7234 entstanden aus Vorlage: OF 727/12 vom 17.02.2021 Betreff: IGS Kalbach-Riedberg - Zwischenlösung für Schülerinnen und Schüler bis Fertigstellung des Neubaus Vorgang: OM 3231/09 OBR 12; ST 953/09; ST 70/10 Der Magistrat wird gebeten, mit der Goethe-Universität zu verhandeln, um für die Zeit nach den Sommerferien ab dem 30. August bis einschließlich 31.12.2021 oder 31.01.2022 die dann 9. Klassen (ca. 110 Schülerinnen und Schüler) der IGS Kalbach-Riedberg oder ein Team der Jahrgänge 7, 8 und 9 mit ca. 75 Schülerinnen und Schülern nach direkter Absprache mit der Schulleitung der IGS Kalbach-Riedberg in den Räumlichkeiten der nahe gelegenen Universität unterzubringen, da der Neubau noch nicht bezugsfertig ist und aus Brandschutzgründen am heutigen Standort der IGS nicht mehr Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden können. Begründung: Das Wintersemester 2021/22 nimmt erst am 17.10.2021, der zweiten Woche der schulischen Herbstferien, seinen Betrieb auf. Da in den davor liegenden sechs Wochen die Räume der Universität für den regulären Studienbetrieb nicht benötigt werden, kann es nur im Interesse der neuen Schülerinnen und Schüler des Jahrganges 9 oder des Jahrgangsteams sowie der Lehrkräfte und des mit dem Neubau federführend beteiligten Amtes für Bau und Immobilien sein, dass eine kostenneutrale Lösung für die Wochen zwischen Sommer- und Weihnachtsferien bis zur Errichtung des Neubaus der IGS Kalbach-Riedberg gefunden wird. Daher können ungenutzte Räumlichkeiten sicherlich nach Gesprächen mit der Universitätsverwaltung für das Stadtschulamt zur Verfügung gestellt werden. Da im Hinblick auf die Corona-Pandemie heute noch nicht absehbar ist, inwieweit für das Wintersemester alle Räumlichkeiten tatsächlich benötigt werden, können auch hier Räume frei verfügbar sein. Ferner gibt es laut Bauleitung gegenüber der Schulleitung der IGS die Chance, dass Räumlichkeiten im Neubau der IGS, die für das Beratungs- und Förderzentrum losgelöst vom restlichen Schulgebäude errichtet werden, vorzeitig fertig werden. Sodann wäre zu prüfen, ob diese Schülerinnen und Schüler, die zeitweilig in der Universität unterrichtet werden, vorab in den Neubau ziehen. Abschließend ist festzuhalten, dass die Zusammenarbeit der Universität mit dem Gymnasium Riedberg vor 11 Jahren in genau einer solchen Situation hervorragend unkompliziert geklappt hat, siehe Vorlagen OM 3231 vom 15.05.2009, ST 953 und ST 70. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2009, OM 3231 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2009, ST 953 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2010, ST 70 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1030 Aktenzeichen: 40 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7235 entstanden aus Vorlage: OF 728/12 vom 19.02.2021 Betreff: Lärmschutz für die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Bauträger der Baustelle "Berghöfe" die Grundschule Riedberg und insbesondere ihre Container-Erweiterung auf dem Topograph ischen Weg effektiv vor Baulärm zu schützen, beispielsweise durch eine Lärmschutzwand, einen temporären Erdwall oder Ähnliches. Begründung: Die Großbaustelle "Berghöfe" rückt immer dichter an die Grundschule Riedberg und ihre Erweiterung heran. Gerade in Corona-Zeiten ist Lüften elementar wichtig für die Gesundheit der Kinder und Lehrerinnen und Lehrer, wird aber durch Baulärm und Dreck zunehmend unmöglich gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1291 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 63 0
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2021, OF 728/12 Betreff: Lärmschutz für die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Bauträger der Baustelle "Berghöfe" die Grundschule Riedberg und insbesondere ihre Container-Erweiterung auf dem topografischen Weg effektiv vor Baulärm zu schützen, beispielsweise durch eine Lärmschutzwand, einen temporären Erdwall oder ähnlich es. Begründung: Die Großbaustelle Berghöfe rückt immer dichter an die Grundschule Riedberg und ihre Erweiterung heran. Gerade in Corona-Zeiten ist Lüften elementar wichtig für die Gesundheit der Kinder und Lehrer*innen, wird aber durch Baulärm und Dreck zunehmend unmöglich gemacht. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7235 2021 Die Vorlage OF 728/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2021, OF 1063/3 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2017 - 2019 Der Ortsbeirat ist einigermaßen irritiert, dass der Magistrat den Bericht zur Kita-Entwicklungsplanung - Fortschreibung 2017-2019 (B 67/2021) mit umfangreichen Anlagen den Mitgliedern zwei Tage vor der letzten Sitzung in der laufenden Wahlperiode per E-Mail zukommen lässt und offenbar erwartet, dass der Ortsbeirat dazu sein Votum abgibt. Bis zum Jahre 2016 hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeiräten jährlich über die aktuelle Fortschreibung der Kita-Entwicklungsplanung berichtet. Seither herrschte Funkstille und wurde die Berichterstattung offenbar eingestellt. Jedenfalls hat den Ortsbeirat 3 weder der jährliche Bericht noch die Fortschreibung der statistischen Anlagen zum Beispiel zur Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen, zu den Versorgungsquoten und -zielen nach Altersgruppen, zu Neubau- und Erweiterungsvorhaben etc. in den Planungs- und Schulbezirken erreicht. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat nicht bereit und auch nicht in der Lage, holterdiepolter ein Votum abzugeben. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, die Befassung mit dem Bericht zurückzustellen und in der folgenden Wahlperiode nach Vorliegen der Voten aus den Ortsbeiräten wieder aufzurufen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.02.2021, B 67 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 678 2021 1. a) Die Vorlage B 67 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 678 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1063/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE., FDP und BFF sowie bei Abwesenheit von ÖkoLinX-ARL zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE., FDP und BFF sowie bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2021, OF 727/12 Betreff: IGS Kalbach-Riedberg - Zwischenlösung für Schülerinnen und Schüler bis Fertigstellung des Neubaus Vorgang: OM 3231/09 OBR 12; ST 953/09; ST 70/10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Goethe-Universität zu verhandeln, um für die Zeit nach den Sommerferien ab dem 30. August bis einschließlich 31.12.2021 oder 31.01.2022 die dann 9. Klassen (ca. 110 Schülerinnen und Schüler) der IGS Kalbach-Riedberg oder ein Team der Jahrgänge 7, 8 und 9 mit ca. 75 Schülerinnen und Schülern nach direkter Absprache mit der Schulleitung der IGS Kalbach-Riedberg in den Räumlichkeiten der nahegelegenen Universität unterzubringen, da der Neubau noch nicht bezugsfertig ist und aus Brandschutzgründen am heutigen Standort der IGS nicht mehr Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden können. Begründung: Das Wintersemester 2021/22 nimmt erst am 17.10.2021, der zweiten Woche der schulischen Herbstferien, seinen Betrieb auf. Da in den davor liegenden 6 Wochen die Räume der Universität für den regulären Studienbetrieb nicht benötigt werden, kann es nur im Interesse der neuen Schüler*innen des Jahrganges 9 oder des Jahrgangsteams sowie den Lehrkräften und des mit dem Neubau federführend beteiligten Amt für Bau und Immobilien sein, dass eine kostenneutrale Lösung für die Wochen zwischen Sommer- und Weihnachtsferien bis zur Errichtung des Neubaus der IGS Kalbach-Riedberg gefunden wird. Daher können ungenutzte Räumlichkeiten sicherlich nach Gesprächen mit der Universitätsverwaltung für das Stadtschulamt zur Verfügung gestellt werden. Da im Hinblick auf die Corona Pandemie heute noch nicht absehbar ist, inwieweit für das Wintersemester alle Räumlichkeiten tatsächlich benötigt werden, können auch hier Räume frei verfügbar sein. Ferner gibt es laut Bauleitung gegenüber der Schulleitung der IGS die Chance, dass Räumlichkeiten im Neubau der IGS, die für das Beratungs- und Förderzentrum losgelöst vom restlichen Schulgebäude errichtet werden, vorzeitig fertig werden. Sodann wäre zu prüfen, ob diese Schüler*innen, die zeitweilig in der Universität unterrichtet werden, vorab in den Neubau ziehen. Abschließend ist festzuhalten, dass die Zusammenarbeit der Universität mit dem Gymnasium Riedberg vor 11 Jahren in genau einer solchen Situation hervorragend unkompliziert geklappt hat, OM 3231 v. 15.05.2009, ST284/12/2009, ST70/12/2010. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2009, OM 3231 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2009, ST 953 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2010, ST 70 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7234 2021 Die Vorlage OF 727/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1141/10 Betreff: Sehr hoher Raumbedarf der Carlo-Mierendorff-Schule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die teils marode beziehungsweise ungenügende Raumsituation der Carlo-Mierendorff-Schule, beispielsweise bezüglich der Turnhallte, schnellstmöglich zu verbessern. Begründung: An der Carlo-Mierendorff-Schule fehlen rund 1500 qm Raumfläche. Zudem ist die Turnhalle marode und deutlich zu klein. Hinzu kommt, dass leider die neue Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule ohne eigene Turnhalle realisiert wird. Sie muss zudem auch als Aula genutzt werden. Der Sportpark Preungesheim platzt mit über 20 nutzenden Vereinen bereits aus allen Nähten. Umgehende Abhilfe ist hier schnellstens angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7267 2021 Die Vorlage OF 1141/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 630/8 Betreff: Drängel-Gitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwischen Praunheimer Weg 99 (etwa Höhe Blumenbeet/Straßenbegleitgrün/Halteverbotsschild) und der Fußgängerbrücke entlang des Fußgängerwegs Drängelgitter anzubringen. Begründung: Die dortige Wegführung lädt sehr stark dazu ein, die Straße illegal zu überqueren. Eltern, die ihre Kinder aus Richtung der Häuser im Bereich Praunheimer Weg 91/Gerhart-Hauptmann-Ring 133 zur Schule bringen, meiden den etwas längeren Weg über die extra dafür vorgesehene Brücke. Zudem wollen viele Personen - oftmals im Eiltempo - die Bushaltestelle vor der Schule erreichen. In Kombination mit dem Busverkehr, dem Radverkehr, dem normalen Fahrzeugaufkommen und den "Elterntaxis" zu bestimmten Tageszeiten ist die Situation aus Sicht des Ortsbeirates gefahrvoll und könnte durch Drängelgitter etwas entschärft werden, die das Fußgängeraufkommen aus Richtung Westen besser steuern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7327 2021 Die Vorlage OF 630/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP undFREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1333/2 Betreff: Von den Erfinderinnen bzw. Erfindern des "Kindernet Frankfurt": Schulische Angebote per Mausklick Vorgang: OA 133/12 OBR 2; ST 1130/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu veranlassen, dass der Zugang der Bürger:innen zu den schulischen Angeboten der Kommune analog wie die Vermittlung von freien Kinderbetreuungsplätzen über ein Online-Portal der Kommune ermöglicht wird (vgl. OF 129/2 vom 20. Januar 2012). Weiters ist Sorge dafür zu tragen, dass hierbei auch den weniger netzaffinen Bürger:innen das Angebot gemacht wird, Zugang und beratende Unterstützung an PC-Stationen in Einrichtungen der Stadt Frankfurt am Main zu erhalten (Schule, Kita, Sozialrathaus, Stadtteilbibliothek). Begründung: Immer wiederkehrendes Problem in der Schullandschaft Frankfurt Main bildet die Ressourcenallokation der vorhandenen SuS-Plätze. Insbesondere das Nachfrageproblem im Übergang von der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe ist hierbei in Frankfurt am Main konventionell offensichtlich nicht zufriedenstellend lösbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.02.2012, OA 133 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2012, ST 1130 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1333/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen GRÜNE und Piraten (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1334/2 Betreff: Wie Schülerinnen bzw. Schüler die Verkehrswende schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Schüler:innen der Frankfurter Schulen in die kommunale Verkehrswende einzubinden. Hierzu soll angeregt werden, dass diese - etwa über eine schulische AG - jeweils ein Verkehrskonzept organisieren, welches ohne Elterntaxis auskommt. Sie werden dabei von städtischen Verkehrsplaner:innen unterstützt. Begründung: Vorbild hierzu ist Stolberg (Städteregion Aachen). Hierbei analysierten die Schüler:innen den Schulwegeplan und sperrten u. a. die Elterntaxis aus. Neben den klimapolitischen Benefits erfolgt hierbei eine gute Verkehrserziehung, die die Kids dazu befähigt, sich selbstständig auf den Straßen zu bewegen. Immerhin kann der statistische Nachweis erbracht werden, dass überbehütete Kinder, die jeden Tag mit dem Elterntaxi zur Schule gefahren werden, auch am häufigsten verunglücken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1334/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 723/12 Betreff: U-Bahn-Lückenschluss durch die Linie U 4 (D-Linie) zwischen Riedberg und Hauptbahnhof über Ginnheim und Bockenheim Stadtweit werden die verschiedenen Varianten für den Lückenschluss zwischen Ginnheim und Bockenheim/Hauptbahnhof aktuell vorgestellt und diskutiert. Aus den bisher vorgelegten Unterlagen und dem Kosten-Nutzen-Untersuchung (NKU) ist erkennbar, dass nur Varianten, die die Universität in Bockenheim anschließen, in Betracht kommen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat 12 unterstützt den Magistrat in seinem Bemühen die Varianten 3a-3e des Lückenschlusses so zeitnah wie möglich zu realisieren. Begründung: Einzig die Varianten 3a-e (in Farbe Lila) haben einen hohen Anteil an Fahrgästen, da diese die Bundesbank und die Universität sowohl am Campus Riedberg als auch am Campus Bockenheim und den Campus Westend verbinden und u. a. die Studierenden damit eine direkte Verbindung auch zum Hauptbahnhof erhalten. Der FR vom 06.02.2021 war weiterhin zu entnehmen, dass die hier grün gezeichneten Varianten 2 a und 2b sowohl von der Bildungsdezernentin Weber (SPD) als auch vom Sportdezernenten Frank wegen der Schulflächen der Astrid-Lindgren-Schule und der Integrativen Schule sowie den Sportflächen abgelehnt werden. Da mit dem Lückenschluss ein lang geforderte Verbesserung des ÖPNV durch eine durchgängige Verbindung an den Hauptbahnhof für Kalbach-Riedberg und den Frankfurter Norden erreicht werden kann, ist dies zu unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.02.2021, OF 729/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7233 2021 1. Die Vorlage OF 723/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 729/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 729/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. im Tenor die Worte "kostengünstigste Variante" durch die Worte "Variante 3" ersetzt werden und das Schaubild aus dem Antrag OF 723/12 angefügt wird; 2. in der Begründung die Worte "kostengünstigste Variante" durch die Worte "Variante 3" ersetzt werden und die Begründung des Antrags OF 723/12 angefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1324/2 Betreff: Brandmeldeanlagen in Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten 1. Welche Schulen im Ortsbezirk 2 verfügen nicht über eine Brandmeldeanlage mit Verbindung zur Feuerwehr? 2. Mit welchen Kosten ist typischerweise für eine solche Brandmeldeanlage bei Installation und im Betrieb zu rechnen? 3. Ist es in Planung, bestehende Schulgebäude ohne Brandmeldeanlage nachzurüsten, wenn ja, in welchem Zeitraum wird dies geschehen? 4. Werden neue Schulgebäude mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet? Begründung: In der Nacht vom 20. auf 21.01.2021 kam es in einem Kellerraum der Bettinaschule zu einem Brand. Die Frankfurter Feuerwehr teilte in einer Pressemitteilung dazu mit: "Über eine Brandmeldeanlage verfügt das Gebäude nicht. So ist es dem umsichtigen Handeln und der unvermittelten Alarmierung der Feuerwehr durch die Nachbarn zu verdanken, dass ein noch größerer Schaden und ein unkontrolliertes Ausbreiten des Feuers verhindert wurde." Daraus folgt ein Informationsbedarf. Antragsteller: Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1939 2021 Die Vorlage OF 1324/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1326/2 Betreff: Ausstattung von Schulen mit PC-Arbeitsplätzen Vorgang: M 195/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass alle Schulen über eine ausreichende Anzahl gut ausgestatteter PC Arbeitsplätze verfügen, damit im Einklang des Strategiepapiers "Bildung in der digitalen Welt" der KMK aus dem Jahr 2016/2017 die Einbindung von Kompetenzen in der digitalen Welt fachspezifisch in allen Fächern geleistet werden kann. Begründung: In der Magistratsvorlage M 195 stellt der Magistrat die These auf "Computer-Fachräume werden für den allgemeinbildenden Unterricht künftig nicht mehr benötigt; sie sind in Zukunft nur noch für den Fachunterricht (Informatik) erforderlich.". In der Anlage wird dann pro Schule unabhängig von der Größe nur ein Fachraum "Profilbildung/Projekt/IT/Technik" vorgesehen. Die Vermittlung von Kompetenzen in der Digitalen Welt setzt jedoch voraus, dass in allen Fächern die Nutzung von IT eingebunden wird, was die KMK bereits im Jahr 2016 in dem erwähnten Strategiepapier erkannt hat. Mobile Geräte, insbesondere Tabletts, sind für das Erstellen von entsprechenden Inhalten ungeeignet, auch kleine Notebooks sind aus ergonomischer Sicht für das Erstellen von größeren Dokumenten und Präsentationen oder auch aufwendigen Recherchen nicht zu empfehlen. Wenn gemäß der Magistratsvorlage M 195 nur ein PC-Raum pro Schule vorgesehen ist, müssen anderweitig gut ausgestattete PC-Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die die SuS in Unterrichtsstunden und auch bei der Bearbeitung von Aufgaben nutzen können. Antragsteller: Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7240 2021 1. Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1326/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 SPD, 3 GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und Abwesenheit 1 SPD zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. und Abwesenheit 1 SPD
Partei: Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2021, OF 1478/6 Betreff: Unterliederbach: Falschparker Unterliederbach-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob an den unten aufgeführten Stellen geeignete Maßnahmen gegen das unerlaubte Parken gemäß der Auflistung durchgeführt werden können. Bürger aus Unterliederbach haben die Liste erarbeitet und Ortsbeiräte gebeten sich des Themas anzunehmen. Bei mehreren Terminen vor Ort wurden die Maßnahmen besprochen und verfeinert. Die Maßnahmen sollten wenn möglich mit den Bürgern bei einer Ortsbegehung besprochen werden. Ort Bildbeispiel Problem Anmerkung Teutonenweg/ Engelsruhe Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein, Sichtbehinderung durch Busse, dabei Autoverkehr aus 3 Richtungen. Diese Stelle ist besonders gefährlich. Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Hier wäre auch ein Zebrastreifen zur Sicherung des Schulwegs sinnvoll. Häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Teutonenweg Autos parken regelmäßig dicht am Zebrastreifen und auf dem Gehweg zwischen Zebrastreifen und Bücherbushaltestelle. Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Rugierstraße/ Cimbernweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein, Sichtbehinderung durch großen Anhänger Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Markomannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Alemannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Rugierstraße vor Hausnr. 50 Unerlaubtes Gehwegparken vor der Baumscheibe macht diese Stelle für Rollstuhlfahrer nicht mehr passierbar Häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Ambronenpfad Falschparker vor dem abgesenkten Bordstein Zebrastreifen auf Höhe Rugierstraße 16 Zebrastreifen wird seitlich zugeparkt, da nur auf einer Seite baulich gesichert Rugierstraße/ Langobardenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein, unerlaubtes Gehwegparken Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Gotenstraße/ Chattenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Gotenstraße/ Engelsruhe Falschparker im Halteverbot im Kreuzungsbereich Behinderung des Busverkehrs Hier könnte auch ein Zebrastreifen über die Gotenstraße sinnvoll sein Engelsruhe zwischen Langobardenweg und Markomannenweg Auch tagsüber durch Gehwegparker stark eingeengter Gehweg, für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen usw. nicht mehr passierbar. Barrierefreiheit in der Regel nicht gegeben Engelsruhe/ Alemannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich, auch vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Engelsruhe/ Markomannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Engelsruhe/ Cimbernweg Falschparker im Kreuzungsbereich, auch auf der "Gehwegnase" und vor dem abgesenkten Bordstein, eingeengter Gehweg durch unerlaubtes Gehwegparken Cheruskerweg/ Gotenstraße Falschparker auf dem Gehweg im Bereich des erhöhten Fußgängerüberwegs sowie im Kreuzungsbereich. Fehlende Bordsteinabsenkung. Eingeschränkte Barrierefreiheit Cheruskerweg vor Hausnr. 54 Falschparker blockieren häufig die Feuerwehrzufahrt und die Auffahrt auf den Geh- und Radweg Personenschäden im Brandfall möglich, falls Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen Begründung: In Unterliederbach-Ost parken regelmäßig Fahrzeuge illegal an Einmündungen und auf dem Gehweg. Dies stellt besonders für die schwächsten Verkehrsteilnehmer (Kinder, ältere Menschen, Behinderte) ein großes Problem dar. Kinder können an den meisten Stellen die Straße nur zwischen parkenden Autos überqueren und müssen dabei weit auf die Fahrbahn treten, um sehen zu können, ob Autos kommen. Für Behinderte mit Rollstühlen oder Gehhilfen oder Rad fahrende Kinder (die ja auf dem Bürgersteig fahren müssen), sind viele Stellen regelmäßig nicht passierbar. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Autofahrer Tempo 30 nicht beachten. Auch Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr werden regelmäßig behindert, was zu erheblichen Gefährdungen und Problemen führt. Unter der Woche finden tagsüber gelegentlich Kontrollen durch die Verkehrspolizei statt, die aber bei Weitem nicht ausreichen, um eine sichtbare Wirkung zu entfalten. Nach Aussage der Verkehrspolizei ist "die Überwachungsdichte nicht immer und überall im gewünschten Umfang zu leisten". Abends und am Wochenende wird anscheinend gar nicht kontrolliert, laut Verkehrspolizei ist "Samstags aufgrund reduzierter Personalstärke keine Überwachung außerhalb der Innenstadt möglich." Da Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Menschen auch abends und am Wochenende Anspruch darauf haben sollten, sich sicher fortbewegen zu können, bleiben als mögliche Lösung nur bauliche Maßnahmen. Folgende Maßnahmen wären denkbar und umsetzbar: Kreuzungsbereiche und Gehwege sollten systematisch durch Poller, Fahrradbügel oder ähnliche bauliche Maßnahmen freigehalten werden, um sichere Wege für Fußgänger zu ermöglichen. Im Schulwegplan der Walter-Kolb-Schule eingezeichnete Fußgängerüberwege und für die Barrierefreiheit wichtige Stellen (abgesenkte Bordsteine) sollten dabei mit Priorität behandelt werden. Konkrete Maßnahmen sollten nach einer Ortsbegehung festgelegt und umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7278 2021 Die Vorlage OF 1478/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2021, OF 1487/6 Betreff: Goldstein: Fußweg entlang der Straße An der Herrenwiese befestigen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und wenn möglich alsbald eine Befestigung des Fußweges entlang der Straße An der Herrenwiese vorzunehmen. Begründung: Anwohner teilen dem Ortsbeirat immer wieder mit, dass der Weg sich in der kalten und nassen Jahreszeit häufig in eine Seenlandschaft verwandelt (s. Anlage auf Seite 2). Bereits der ehemalige Bürgermeister Olaf Cunitz hatte Anwohnern hier eine Verbesserung vor Jahren vor Ort versprochen. Bis auf ein Auffüllen mit neuem "Bessemer Kies" vor einigen Jahren ist nichts mehr passiert. Viele Kinder nutzen diesen Weg als Schulweg zur Goldsteinschule. Gerade auch deswegen wäre es sinnvoll eine dauerhafte Lösung zu finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7285 2021 Die Vorlage OF 1487/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2021, OF 1046/3 Betreff: Sanierungsarbeiten in der Hans-Böckler-Schule beschleunigen! Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die dringend erforderliche Sanierung der vier Kellerräume im Trakt der Bornheimer Realschule nunmehr konsequent und mit höchster Priorität anzugehen und durchzuführen. Dazu kann insbesondere das jetzige Zeitfenster, wo viele Klassen im online-Unterricht sind, genutzt werden. Die Festlegungen im SEP-B und im Haushalt 2020/21 zur Hans-Böckler-Schule sind unbedingt zu wahren, es dürfen keine zugesagten Haushaltsmittel reduziert werden. Es ist weiterhin jederzeit auf eine offene und transparente Kommunikation mit der Hans-Böckler-Schule über alle Belange der anstehenden Sanierungen zu achten. Der Ortsbeirat bittet außerdem um eine Information zum Stand der Überlegungen oder konkreten Schritte zur Trockenlegung des Gebäudetrakts der ehemaligen Bornheimer Realschule. Begründung: Die Hans-Böckler-Schule braucht dringend die angesprochenen Kellerräume für ihre Unterrichtsaufgaben, erst recht angesichts des möglicherweise anstehenden Unterrichts in geteilten Klassen. Das momentane schleppende Vorgehen ist nicht akzeptabel. Grundsätzlich fehlen Rückmeldungen über Ausschreibungen, Auftragvergaben etc. zu den anstehenden Arbeiten. Insbesondere hat der Ortsbeirat auch seit Jahren keine Information zur notwendigen Trockenlegung des B-Gebäude erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7143 2021 Die Vorlage OF 1046/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2021, OF 560/7 Betreff: Öffnung der Schulen im Stadtteil für die Bewohnerinnen und Bewohner Westhausens Der Magistrat wird gebeten folgende Anregung zu prüfen und zu berichten: Nach dem Wegfall bestehender Angebote gibt es für die Westhausener keine Räumlichkeiten für Treffen. Aus diesem Grunde soll in Absprache mit den Schulleitungen der dortigen Schulen und mit dem Stadtschulamt geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, Räume für bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügung zu stellen. Begründung: In der B 640 werden Schulen und Kitas als Teil der Quartiere definiert, d.h. sie sollen durch "Einbindung lokaler Vereine, Institutionen und Initiativen auch ein Bildungs- und Begegnungsort im Quartier sein." Außerdem wird in Aussicht gestellt: "Schulische Räume können für kulturelle und andere Angebote außerschulischer Partner, (...)darüber hinaus (...) dann genutzt werden, wenn die Voraussetzungen der Nutzung (z.B. Gemeinnützigkeit) erfüllt sind. Westhausen bietet durch Privatisierung des ehemaligen Bürgerhauses und Schließung des evangelischen Gemeindezentrums keinerlei räumliche Möglichkeiten des gemeinsamen Treffens und Austauschs. Die Nutzung von Schulräumen, zeitgleich wenn schulische Veranstaltungen stattfinden und die Schulen abends geöffnet sind, wäre eine Lösung. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 640 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7271 2021 1. Die Vorlage B 640 dient zur unter Hinweis auf OM 7271 Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 560/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 661 entstanden aus Vorlage: OF 1428/6 vom 03.01.2021 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Weiter durchgehende Straßenbahnverbindung zu den Schulen in Sachsenhausen Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.04.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 163 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass eine durchgehende Straßenbahnverbindung zwischen Schwanheim/Goldstein und den Schulen in Sachsenhausen erhalten bleibt, wie sie die Linie 19 heute darstellt. Zu den Spitzenzeiten ist die Verbindung, welche Nummer sie auch immer bekommt, außerdem dem Bedarf entsprechend mit längeren Zügen zu versorgen. Begründung: Der im Nahverkehrsplan geplante Wegfall der Linie 19 in der bisherigen Form bedeutet für die Kinder aus Schwanheim und Goldstein, die Schulen in Sachsenhausen besuchen, eine deutliche Verschlechterung des ÖPNV-Angebots. Entgegen den Beschönigungen in der Vorlage M 163 ist hierzu festzustellen, dass die Kinder, die bisher mit der Linie 19 bis zu ihren Schulen durchfahren können, in Zukunft zum Umsteigen gezwungen sind. Wie groß der Bedarf ist, sieht man schon daran, dass die Linie 19 zu den Spitzenzeiten, zu Schulbeginn und mittags, derzeit komplett überlastet und überfüllt ist. Wahrscheinlich hat der Magistrat einfach nicht bedacht, dass so viele Kinder aus Schwanheim und Goldstein in Sachsenhausen in die dortigen weiterführenden Schulen gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 68 Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 661 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 661 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 578, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1125, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 663 entstanden aus Vorlage: OF 1469/6 vom 17.01.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.03.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 ("Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Der Magistrat wird gebeten, auf traffiQ dahin gehend einzuwirken, dass die geplanten Änderungen im Vorfeld dem Ortsbeirat vorgestellt werden und gemeinsam Lösungen gefunden werden. Begründung: Durch die in dem Nahverkehrsplan 2025+ vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 würde sich die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.05.2021, OA 1 Antrag vom 04.05.2021, OF 31/6 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Anfrage vom 03.09.2021, A 26 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7129 entstanden aus Vorlage: OF 1474/6 vom 19.01.2021 Betreff: Sossenheim: Schuleingang der Henri-Dunant-Schule besser absichern Der Magistrat wird gebeten, 1. auf dem Gehweg vor der Einfahrt der Henri-Dunant-Schule eine Schranke aufzustellen; 2. in der Kurve der Schaumburger Straße auf dem Gehweg Poller gegen das Parken der Elterntaxis aufzustellen. Begründung: Leider parken Eltern ihre Pkw in der Kurve der Schaumburger Straße und gefährden hierdurch die Schüler. Um die Sicherheit des Gehweges zu erhöhen, müssen Poller in geeigneten Abständen aufgestellt werden. Gleichzeitig bedarf es einer Schranke auf dem Gehweg vor der Einfahrt der Schule, damit an dieser Stelle keine Elterntaxis mehr zum Ein- und Ausladen halten können. Die Bilder zeigen die jeweiligen Stellen nochmals auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1082 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2141 Aktenzeichen: 40 31
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1044/3 Betreff: Digitalisierung der Frankfurter Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Stadtschulamt anzuweisen, alle Schulen der Stadt auf die Möglichkeit des Abschlusses eines t@school-Anschlusses hinzuweisen, um den Schulen schnellstmöglich einen DSL-Zugang zu ermöglichen. Sichergestellt werden sollte dabei, dass vom Stadtschulamt keinerlei Nutzungsbeschränkungen verfügt werden und der Anschluss auch dann noch Bestand haben darf, wenn die Schule seitens der Stadt mit WLAN ausgestattet wurde. Zur Verfahrensvereinfachung verzichtet die Stadt darauf, beim Staatlichen Schulamt eine Einzelfallprüfung in Form einer schulfachlichen Stellungnahme zu erbitten. Des Weiteren werden die für die jeweiligen Schulen zuständigen Sachbearbeiterinnen und -arbeiter angewiesen, die Zustimmung durch Stempel und Unterschrift auf dem Antragsformular der Telekom unverzüglich zu erteilen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und auf welcher Grundlage die Schulleiterinnen und Schulleiter der Frankfurter Schulen für die Ausstattung ihrer Schulen mit WLAN und schnellem Internet bisher tatsächlich eine sog. "pädagogische Begründung" schreiben und beim Stadtschulamt einreichen müssen, und diese Standardausstattung einer jeden Schule im 21. Jahrhundert somit faktisch noch als "Sonderbedarf" behandelt wird. Wenn die Prüfung dies bestätigt, wird um entsprechende Überarbeitung der zugrundeliegenden Verwaltungsvorschriften gebeten mit dem Ziel, solche grundlegenden und selbstverständlichen technischen Ausstattungsmerkmale einer Schule zukünftig nicht mehr begründen zu müssen. ob die Einrichtung einer Task Force "Digitalisierung der Frankfurter Schulen" mit Vertretern des Stadtschulamtes und Praktikern aus den Frankfurter Schulen (interessierte Schulleiterinnen und Schulleiter aber auch entsprechend technikaffine Lehrkräfte) ein sinnvoller Ansatz sein kann, die Umsetzungsgeschwindigkeit und Effizienz der beschlossenen Maßnahmen an den Frankfurter Schulen zu erhöhen und an die Einzelschule angepasste pädagogische Aspekte zu berücksichtigen, die der Sicherstellung und Erhöhung von Unterrichtsqualität dienen. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten. ob es Schulleiterinnen und Schulleitern untersagt ist, Eigeninitiativen von Eltern, Fördervereinen, Privatpersonen, Stiftungen, Sponsoren etc. zwecks Anschaffung von WLAN-Routern und/oder -cubes unter Nutzung stadteigener schulischer Infrastruktur (LAN-Kabel, Strom) zu unterstützen, was faktisch eine schnelle Ausstattung der Schulen mit WLAN verhindert. Wenn die Prüfung dies bestätigt, wird um entsprechende Überarbeitung bzw. Abschaffung der zugrundeliegenden Verwaltungsvorschriften gebeten. ob die vom Stadtschulamt an die Schulen herausgegebenen Schüler-Laptops prinzipiell ohne Office-Paket, Lernsoftware sowie sonstigen Programmen ausgeliefert wurden und somit die Schulleiterinnen und Schulleiter zunächst für die Einrichtung der Laptops vor Übergabe an die Schülerinnen und Schüler verantwortlich waren. Bei positivem Prüfungsergebnis und einer solchen Verantwortungsübergabe an die Schulen wird um die Einrichtung einer speziellen IT-Fachkraft an jeder Schule gebeten, die für Wartung und Instandhaltung der Geräte zuständig ist, da dies nicht neben dem eigentlichen Kerngeschäft des Unterrichts zu leisten ist. Begründung: Die genannten Punkte bzw. Fragen sind das Ergebnis einer Vielzahl von Gesprächen verschiedener Ortsbeiratsmitglieder mit Schulleitungen und Schulelternbeiräten in ganz Frankfurt. Vor allem ein WLAN-Zugang ist unverzichtbare Grundlage für die Durchführung qualitativ hochwertigen Unterrichts und die Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit in den Einzelschulen gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7144 2021 Die Vorlage OF 1044/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2021, OF 317/15 Betreff: Genehmigung des Flächenprogramms für das zukünftige Gymnasium Nord am Standort "Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Einbeziehung der Planung für ein öffentliches Lehrschwimmbecken am gemeinsamen Standort Gymnasium und neuer Grundschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der M 195 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass im Flächenprogramm für das Gymnasium Nord zusätzlich und ergänzend auch die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Lehrschwimmbeckens als Bedarf eingeplant wird. Für den genauen Standort und weitere Planung des Lehrschwimmbeckens im Areal der Schulen ist die Einbeziehung aller geplanten Flächen, die für Schule (Gymnasium und Grundschule) gemäß B-Plan Nr. 923 vorgesehen sind, als Flächen zur Prüfung der Umsetzbarkeit und für eine Detailplanung mit zu berücksichtigen. Begründung: Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden könnte aus Sicht des Ortsbeirats 15 mit dem Bau eines kleinen Schulhallenbads mit Lehrschwimmbecken am geplanten neuen Schulstandort (Grundschule und Gymnasium Nord) sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit ein solches Angebot im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen in einem Rutsch als Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad im Schulzentrum könnte dann auch als Schwimmbad nach den Schulzeiten in den Abendstunden von Vereinen (z. B. für Wintertraining der örtlichen DLRG, TuS, VdK, u. a. für Behindertenschwimmen oder Aquagymnastik, Anfängerschwimmkurse, Babyschwimmen usw.) genutzt werden. Auf die Anregung des Ortsbeirats 15 OA 414 vom 14.06.2019 und dem dazugehörigen Beschluss aus der 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 wird verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 659 2021 1. a) Die Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 317/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7032 entstanden aus Vorlage: OF 1539/1 vom 14.12.2020 Betreff: Digitalisierung der Frankfurter Schulen Der Magistrat wird gebeten, das Stadtschulamt anzuweisen, alle Schulen der Stadt auf die Möglichkeit des Abschlusses eines Telekom@School-Anschlusses hinzuweisen, um den Schulen schnellstmöglich einen DSL-Zugang zu ermöglichen. Sichergestellt werden sollte dabei, dass vom Stadtschulamt keinerlei Nutzungsbeschränkungen verfügt werden und der Anschluss auch dann noch Bestand haben darf, wenn die Schulen seitens der Stadt mit WLAN ausgestattet wurden. Zur Verfahrensvereinfachung verzichtet die Stadt darauf, beim Staatlichen Schulamt eine Einzelfallprüfung in Form einer schulfachlichen Stellungnahme zu erbitten. Des Weiteren werden die für die jeweiligen Schulen zuständigen Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter angewiesen, die Zustimmung durch Stempel und Unterschrift auf dem Antragsformular der Telekom unverzüglich zu erteilen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und auf welcher Grundlage die Schulleiterinnen und Schulleiter der Frankfurter Schulen für die Ausstattung ihrer Schulen mit WLAN und schnellem Internet bisher tatsächlich eine sogenannte "pädagogische Begründung" schreiben und mittels des Staatlichen Schulamts beim Stadtschulamt einreichen müssen und diese Standardausstattung einer jeden Schule im 21. Jahrhundert somit faktisch noch als "Sonderbedarf" behandelt wird. Wenn die Prüfung dies bestätigt, wird um entsprechende Überarbeitung der zugrunde liegenden Verwaltungsvorschriften gebeten, mit dem Ziel, solche grundlegenden und selbstverständlichen technischen Ausstattungsmerkmale einer Schule zukünftig nicht mehr begründen zu müssen; 2. ob die Einrichtung einer Taskforce "Digitalisierung der Frankfurter Schulen" mit Vertretern des Schulamtes und Praktikern aus den Frankfurter Schulen (interessierte Schulleiterinnen und Schulleiter, aber auch entsprechend technikaffine Lehrkräfte) ein sinnvoller Ansatz sein kann, die Umsetzungsgeschwindigkeit und Effizienz der beschlossenen Maßnahmen an den Frankfurter Schulen zu erhöhen. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten; 3. ob es Schulleiterinnen und Schulleitern untersagt ist, Eigeninitiativen von Eltern, Fördervereinen, Privatpersonen etc. zwecks Anschaffung von WLAN-Routern und/oder -Cubes zu unterstützen, was faktisch eine schnelle Ausstattung der Schulen mit WLAN verhindert; 4. ob die vom Stadtschulamt an die Schulen herausgegebenen Schülerlaptops prinzipiell ohne Betriebssystem/-software ausgeliefert wurden und somit die Schulleiterinnen und Schulleiter zunächst für die Einrichtung der Laptops vor Übergabe an die Schülerinnen und Schüler zuständig waren. Bei positivem Prüfungsergebnis und einer solchen Verantwortungsübergabe an die Schulen wird um die Einrichtung einer speziellen IT-Fachkraft an jeder Schule gebeten, die für Wartung und Instandhaltung der Geräte zuständig ist, da dies nicht neben dem eigentlichen Kerngeschäft des Unterrichts zu leisten ist. Begründung: Die genannten Punkte bzw. Fragen sind das Ergebnis einer Vielzahl von Gesprächen verschiedener Ortsbeiratsmitglieder mit Schulleitungen und Schulelternbeiräten in ganz Frankfurt. Vor allem ein WLAN-Zugang ist unverzichtbare Grundlage für die Durchführung qualitativ hochwertigen Unterrichts und die Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit in den Einzelschulen gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2595 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7034 entstanden aus Vorlage: OF 1543/1 vom 07.01.2021 Betreff: Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten Vorgang: B 644/20 Der Magistrat wird gebeten, die Ausstattung der Schulen im Ortsbezirk 1 mit WLAN und mobilen Endgeräten unverzüglich abzuschließen, spätestens bis zum Ende der Osterferien 2021. Begründung: Seit Jahren kommt die Ausstattung der Schulen mit WLAN und entsprechenden Geräten nicht in Gang. Anstatt zu handeln, zaudert, zögert und hemmt das Schuldezernat. Insbesondere in Pandemiezeiten driften die Bildungschancen von Schülerinnen bzw. Schülern immer weiter auseinander. Während besserverdienende Eltern die vom Magistrat verursachten Mängel teilweise auffangen können, bleiben Kinder nicht wohlhabender Bevölkerungskreise abgehängt. Im vorgelegten Bericht hat der Magistrat sein Ziel, die Ausstattung in 2020 abzuschließen, aufgegeben und dies auch bereits äußerst erfolgreich umgesetzt. Nunmehr ist von "Ende 2024" die Rede. Es ist zu befürchten, dass der Magistrat auch dieses Ziel verfehlen wird, wenn er sein bisheriges Tempo beibehält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 644 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1356 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 933/9 Betreff: Kooperationsprojekt Heinrich-Seliger-Schule und Wöhlerschule Zu Beginn der Corona Pandemie im Frühjahr 2020 wurde an der Wöhlerschule auf Initiative von Oberstufenschülern ein Kooperationsprojekt mit der benachbarten Heinrich Seliger Schule ins Leben gerufen. Dieses trägt den Arbeitstitel " Schüler helfen Schülern in Corona Zeiten". Der Ortsbeirat wolle beschließen: Dieses vorbildliche Projekt möchte der Ortsbeirat 9 finanziell unterstützen. Aus dem Ortsbeiratsbudget werden 1.200 Euro als einmalige Projektförderung bereitgestellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 498 2021 Die Vorlage OF 933/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Satz ergänzt wird: "Die Ziffer j) der Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.12.2020, OIB 490/9, wird aufgehoben". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 1298/2 Betreff: Beschilderung Provisorium Johanna-Tesch-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung des vormaligen Auslagerungsstandorts der Franckeschule an die aktuelle Nutzerin "Johanna-Tesch-Schule" anzupassen. Begründung: Die bestehende Beschilderung an der Schule nennt noch die Franckeschule. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7079 2021 Die Vorlage OF 1298/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 351/16 Betreff: Neubau und Auslagerung der Schule am Hang hier: Kinderzentrum RÖHRBORNGASSE - KiZ 98 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten Das KiZ 98 verblieb während des Neubau und der Auslagerung der Schule am Hang auf dem Gelände der Schule am Hang. Die Hortkinder der Schule am Hang laufen nun täglich nach ihrer Schulzeit von der Barbarossastraße zu ihrem Hort in die Röhrborngasse, dem Baulärm sind sie nun täglich nach der Schulzeit ausgesetzt. Warum wurde die KiZ 98 nicht auch während der Bauphase auf den Parkplatz der Riedschule in der Barbarossastraße ausgelagert? Was ist die Zukunft des KiZ 98 nach Abschluss der Bauarbeiten? Bisher wurden weder die Mitarbeiter der KiZ 98 noch die Eltern der Hortkinder über die Pläne des Stadtschulamtes mit der KiZ 98 informiert. Begründung: In den Informationen zum Neubau der Schule am Hang wird das KiZ 98 zwar in der Bestandsbeschreibung aufgeführt, kommt aber dann in der Beschreibung des Neubaus nicht mehr vor. Es ist nicht ersichtlich was mit der KiZ 98 geschehen soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1911 2021 Die Vorlage OF 351/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 621/8 Betreff: Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, im Rahmen des Digitalpaktes in Frankfurt wurde W-LAN und eine entsprechende digitale Ausstattung der Frankfurter Schulen versprochen. Wenige Tage vor dem Ende der Winterferien ist in den Ernst-Reuter-Schulen hiervon nichts zu sehen. Weder W-LAN noch die versprochenen Smartboards wurden bislang eingerichtet/geliefert. Deshalb fordern wir die zuständigen Stellen auf, - die versprochenen 50 Smartboards für den Distanzunterricht bzw. das Aussetzen der Präsenzpflicht der Schüler*innen unverzüglich zur Verfügung zu stellen - die Daten- und Sprachübertragung zwischen Laptops/Notebooks/PCs und Smartboards mittlels W-LAN und/oder Bluetooth Connecting Points sicherzustellen Begründung: Wechsel- und Distanzunterricht in Zeiten des Lockdowns ist nur möglich, wenn die entsprechende Technik zeitnah und funktionsfähig zur Verfügung gestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7172 2021 Die Vorlage OF 621/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD