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Ortsbeirat 15

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Anregung an den Magistrat (OB 15) | PARLIS

Das Projekt „Der geschenkte Baum“ nicht nur bewerben, sondern auch umsetzen

27.06.2025 | Aktualisiert am: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7202 entstanden aus Vorlage: OF 368/15 vom 10.06.2025 Betreff: Das Projekt "Der geschenkte Baum" nicht nur bewerben, sondern auch umsetzen Der Magistrat wird gebeten: 1. zu prüfen, wie das Projekt "Der geschenkte Baum" personell und organisatorisch gestärkt werden kann; 2. kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um die Umsetzung von Bürgeranfragen im Rahmen des Projekts zu ermöglichen; 3. den Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung und die geplanten Maßnahmen zu informieren. Begründung: Das Projekt "Der geschenkte Baum" der Stadt Frankfurt bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Laubbäume geschenkt zu erhalten. Auf der Homepage der Stadt Frankfurt heißt es hierzu wie folgt: "Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main schützt Bäume und fördert ihre Neupflanzungen. Deshalb schenken wir Ihnen einen Laubbaum für Ihr Grundstück, damit er dazu beiträgt, unsere Stadt noch lebens- und liebenswerter zu gestalten." In Nieder-Eschbach gibt es großes Interesse an der Teilnahme an diesem Programm. Leider haben Bürgerinnen und Bürger die Rückmeldung erhalten, dass ihre Anfragen abgelehnt wurden, da derzeit keine personellen Kapazitäten zur Umsetzung verfügbar sind. Dies ist bedauerlich, da es die Bereitschaft der Bürger, sich aktiv für den Klimaschutz einzubringen, mindert. Der Ortsbeirat bittet daher, die notwendigen personellen und organisatorischen Ressourcen bereitzustellen, um die Nachfrage im Stadtteil zu bedienen und den Bürgerwillen zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 15) | PARLIS

Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte (Erweiterte Schulische Betreuung) im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025

27.06.2025 | Aktualisiert am: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7201 entstanden aus Vorlage: OF 367/15 vom 10.06.2025 Betreff: Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte (Erweiterte Schulische Betreuung) im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025 Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die neu zu eröffnende Kindertagesstätte (Erweiterte Schulische Betreuung (ESB)) im Gemeindezentrum St. Stephanus pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres in Betrieb genommen werden kann. Dazu zählen insbesondere - die rechtzeitige Fertigstellung und Abnahme aller baulichen Maßnahmen; - die Sicherstellung der vollständigen Möblierung und Ausstattung der Kindertagesstätte; - die Sicherstellung der personellen Besetzung (Leitung und Fachkräfte); - die Klärung aller organisatorischen und administrativen Abläufe (z. B. Betriebserlaubnis, Ausstattung, Raumaufteilung); - die frühzeitige Information und Einbeziehung der betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten. Begründung: Die Betreuungssituation für Kinder in Nieder-Eschbach, insbesondere im Hortbereich, ist äußerst angespannt. Eine pünktliche Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte (ESB) ist notwendig, um den Betreuungsbedarf für die Familien im Stadtteil zu decken und eine verlässliche Perspektive für Eltern und Kinder zu schaffen. Verzögerungen würden die Situation weiter verschärfen und zu einer großen Belastung für Familien führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 15) | PARLIS

Erneuerung der Bänke und zusätzliche Sitzmöglichkeiten auf dem Friedhof in NiederEschbach

27.06.2025 | Aktualisiert am: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7200 entstanden aus Vorlage: OF 366/15 vom 10.06.2025 Betreff: Erneuerung der Bänke und zusätzliche Sitzmöglichkeiten auf dem Friedhof in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die deutlich in die Jahre gekommenen Sitzbänke auf dem Friedhof Nieder-Eschbach zu erneuern bzw. zu ersetzen und zu prüfen, ob zusätzliche Sitzmöglichkeiten geschaffen werden können, um die Aufenthaltsqualität auf dem Friedhof zu verbessern und damit den Bedürfnissen der Friedhofsbesucher gerecht zu werden. Begründung: Bei einem Rundgang auf dem Friedhof Nieder-Eschbach wurde festgestellt, dass mehrere Bänke durch Nutzung und Wettereinfluss sehr marode sind. Besonders für ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ist das Vorhandensein von intakten Sitzgelegenheiten von großer Bedeutung. Die Erneuerung der Bänke trägt nicht nur zur Sicherheit und Bequemlichkeit der Friedhofsbesucher bei, sondern verbessert auch das Gesamtbild des Friedhofs. Darüber hinaus wäre es schön, wenn weitere Sitzgelegenheiten auf dem Friedhof geschaffen werden könnten, um die Aufenthaltsqualität der Besucher zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 15) | PARLIS

Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in NiederEschbach

27.06.2025 | Aktualisiert am: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7198 entstanden aus Vorlage: OF 363/15 vom 04.06.2025 Betreff: Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-Eschbach 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau einer (evtl. auch Mehr-)Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und die spätere Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-Eschbach sinnvoll ist und zur Kosteneinsparung beitragen kann. 2. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, so wird der Magistrat gebeten, diese (Mehr-)Zisternenanlage zu installieren. In die Überlegungen sollte die in Planung befindliche Skateranlage einbezogen werden. Begründung: Regenwasser kann für die Toilettenspülung in den Gebäuden der drei Sportanlagen, die Reinigung von Wegen, Tribünen, Umkleiden und Trainingsgeräten sowie zur Gartenpflege rund um die Anlagen (z. B. Zierpflanzen, Rasenflächen neben den Spielfeldern bzw. dem Schwimmbecken) verwendet werden. Ebenso kann Regenwasser aus einer Zisterne zur automatischen Beregnung von Fußball- oder Tennisplätzen genutzt werden. Dies führt zu einer Senkung der Betriebskosten und trägt zum Umweltschutz durch Ressourcenschonung bei, womit ein Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Sport- und Freizeitanlagen geleistet wird. Kunstrasenplätze haben oft ein Drainagesystem, das Regenwasser ableitet. Dieses Wasser kann vom Sportplatz in Nieder-Eschbach evtl. in eine Zisterne geleitet und gespeichert werden. Auch die geplante Skateranlage kann einen Beitrag leisten, wie auch die Dachflächen der Gebäude auf den Sportanlagen. Nutzung von Regenwasser entlastet die Kanalisation, da weniger Regenwasser direkt dorthin abgeleitet wird und mildert das Risiko von Überschwemmungen bei Starkregen. Die Umsetzung ist technisch gut machbar und sicherlich bei Anlagen mit mehreren Gebäuden und einem Kunstrasenplatz wirtschaftlich sinnvoll, was für die o. g. Sportanlagen in Nieder-Eschbach zutrifft. Die Zisterne sammelt Regenwasser von den Dachflächen der Gebäude und ggf. umliegenden Flächen (Kunstrasenplatz, geplante Skateranlage). Eine Pumpe mit Filteranlage speist das Wasser ins interne Brauchwassersystem. Benötigt werden zwei getrennte Leitungsnetze für Brauchwasser (für Bewässerung, WC, Reinigung) und Trinkwasser (für Duschen, Küche, Trinkstellen). Beispielsweise gibt es in Frankfurt Sportanlagen, die Regenwasser für verschiedene Zwecke nutzen, u. a. der Deutsche Bank Park: Das Stadion verfügt über drei Regenwasserzisternen, die zur Bewässerung des Spielfelds und für die WC-Anlagen verwendet werden. Auch im Ahorn Camp Sportpark Dreieich (U 21 der Eintracht) wird eine Regenwasserzisterne eingesetzt, um das Spielfeld und die Grünanlagen zu bewässern (s. a.: https://klub.eintracht.de/nachhaltigkeit/esg-performance-und-projekte/environmen t/). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 15) | PARLIS

Maßnahmen gegen das wilde und behindernde Abstellen von E-Scootern und EBikes in NiederEschbach

27.06.2025 | Aktualisiert am: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7199 entstanden aus Vorlage: OF 364/15 vom 10.06.2025 Betreff: Maßnahmen gegen das wilde und behindernde Abstellen von E-Scootern und E-Bikes in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass E-Scooter und E-Bikes nicht wild und behindernd abgestellt werden. Dafür sollen Parkzonen geschaffen werden, an denen die Leihfahrzeuge zurückgegeben werden müssen. Außerhalb der Parkzonen sind die Einstellungen an E-Scootern und E-Bikes so vorzunehmen, dass der Bezahlvorgang für die Leihenden weiterläuft, solange die E-Scooter und E-Bikes nicht auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Begründung: In der FNP vom 27.05.2025 heißt es dazu: "Seit vorigem Jahr bemüht sich die Stadt intensiver, Ordnung ins Abstell-Wildwest der E-Scooter zu bringen. Angefangen in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel, entstehen nach und nach Stellplätze, wo Leihfahrzeuge zurückgegeben werden müssen. Im Umkreis von 100 Metern gilt ein Parkverbot. In der Regel halten sich Nutzer daran, auch unterbinden die Verleihfirmen das Abstellen im Parkverbotsbereich. Wo es die Stellplätze gebe, funktioniert es recht gut, sagt Grünen-Fraktionschefin Katharina Knacker. Die Stadt werde das stadtweit ausrollen, erinnert Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne). CDU-Verkehrspolitiker Frank Nagel wirft Siefert jedoch eine falsche Prioritätensetzung vor." Das wilde und behindernde Abstellen von E-Scootern und E-Bikes ist nicht weiter hinnehmbar. Es muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025

10.06.2025 | Aktualisiert am: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 367/15 Betreff: Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die neu zu eröffnende Kindertagesstätte im Gemeindezentrum St. Stephanus pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres in Betrieb genommen werden kann. Dazu zählen insbesondere: - Die rechtzeitige Fertigstellung und Abnahme aller baulichen Maßnahmen, - die Sicherstellung der vollständigen Möblierung und Ausstattung der Kindertagesstätte, - die Sicherstellung der personellen Besetzung (Leitung und Fachkräfte), - die Klärung aller organisatorischen und administrativen Abläufe (z. B. Betriebserlaubnis, Ausstattung, Raumaufteilung), - die frühzeitige Information und Einbeziehung der betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten. Begründung: Die Betreuungssituation für Kinder in Nieder-Eschbach, insbesondere im Hortbereich, ist äußerst angespannt. Eine pünktliche Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte ist notwendig, um den Betreuungsbedarf für die Familien im Stadtteil zu decken und eine verlässliche Perspektive für Eltern und Kinder zu schaffen. Verzögerungen würden die Situation weiter verschärfen und zu einer großen Belastung für Familien führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2025 Die Vorlage OF 367/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff, im Antragstenor sowie in der Begründung nach dem Wortlaut "Kindertagesstätte" der Wortlaut "(Erweiterte Schulische Betreuung)" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg?

10.06.2025 | Aktualisiert am: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 365/15 Betreff: Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg? Der Ortsbeirat möge beschließen: Anlässlich eines Besuchs der TenneT TSO GmbH in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates, in der der Netzausbau Frankfurt und Rhein-Main präsentiert wurde, sind zur Überraschung des Ortsbeirates und der anwesenden Bürgerinnen und Bürger Pläne zum Bau eines Umspannwerkes auf dem Pfingstberg vorgestellt worden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten 1. Wo genau soll das Umspannwerk entstehen? 2. Wurden alternative Standorte für das Umspannwerk geprüft, insbesondere solche, die weiter von Wohngebieten entfernt liegen? 3. Nach welchen Kriterien wurde der Standort Pfingstberg ausgewählt? 4. Welche konkreten Lärmemissionen sind zu erwarten - auch unter Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche, die von Transformatoren ausgehen können? 5. Welche konkreten Feldstärken (magnetische und elektrische Felder) sind in den umliegenden Wohngebieten zu erwarten? 6. Gibt es Langzeitstudien oder Gutachten, die die gesundheitlichen Auswirkungen von Umspannwerken in Wohnnähe ausreichend berücksichtigen? 7. Wurde das Vorsorgeprinzip (minimale Belastung der Bevölkerung) bei der Standortauswahl berücksichtigt? 8. Welche Flächen werden durch das Umspannwerk versiegelt, und welche landwirtschaftlichen und ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sind geplant? 9. Wie soll sichergestellt werden, dass der Eingriff in das Landschaftsbild und die Naherholungsfunktion des Pfingstbergs minimiert wird? 10. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt werden die Bürgerinnen und Bürger und die hiesigen Landwirte umfassend über das Projekt informiert und in die Planung einbezogen? 11. Gibt es bereits einen Zeitplan für Informationsveranstaltungen, Bürgerbeteiligung oder öffentliche Anhörungen? Begründung: Wir bitten den Magistrat um eine umfassende Prüfung dieser Fragen und um eine neutrale Bewertung der Vor- und Nachteile des geplanten Standorts am Pfingstberg. Wir wünschen uns eine transparente Kommunikation mit dem Ortsbeirat, der Bevölkerung und den örtlichen Landwirten und eine sorgfältige Abwägung aller Belange - insbesondere im Hinblick auf Gesundheit, Landwirtschaft, Lebensqualität und Natur. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1227 2025 Die Vorlage OF 365/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in NiederEschbach

04.06.2025 | Aktualisiert am: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2025, OF 363/15 Betreff: Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Bau einer (evtl. auch Mehr-) Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage / Schwimmbad / Tennisanlage in Nieder-Eschbach sinnvoll ist und zur Kosteneinsparung beitragen kann. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, so wird der Magistrat gebeten, diese Zisternenanlage zu installieren. In die Überlegungen sollte die in Planung befindliche Skateranlage einbezogen werden. Begründung: Regenwasser kann für die Toilettenspülung in den Gebäuden der drei Sportanlagen, die Reinigung von Wegen, Tribünen, Umkleiden und Trainingsgeräten sowie zur Gartenpflege rund um die Anlagen (z. B. Zierpflanzen, Rasenflächen neben den Spielfeldern bzw. dem Schwimmbecken) verwendet werden. Ebenso kann Regenwasser aus einer Zisterne zur automatischen Beregnung von Fußball- oder Tennisplätzen genutzt werden. Dies führt zu einer Senkung der Betriebskosten und zu Umweltschutz durch Ressourcenschonung, womit ein Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Sport- und Freizeitanlagen geleistet wird. Kunstrasenplätze haben oft ein Drainagesystem, das Regenwasser ableitet. Dieses Wasser kann vom Sportplatz in Nieder-Eschbach evtl. in eine Zisterne geleitet und gespeichert werden. Auch die geplante Skateranlage kann einen Beitrag leisten, wie auch die Dachflächen der Gebäude auf den Sportanlagen. Nutzung von Regenwasser entlastet die Kanalisation, da weniger Regenwasser direkt dorthin abgeleitet wird und mildert das Risiko von Überschwemmungen bei Starkregen. Die Umsetzung ist technisch gut machbar und sicherlich wirtschaftlich sinnvoll bei Anlagen mit mehreren Gebäuden und einem Kunstrasenplatz, was für die o.g. Sportanlagen in Nieder-Eschbach zutrifft. Die Zisterne sammelt Regenwasser von den Dachflächen der Gebäude, ggf. umliegenden Flächen (Kunstrasenplatz, geplante Skateranlage), eine Pumpe mit Filteranlage speist das Wasser ins interne Brauchwassersystem. Benötigt werden zwei getrennte Leitungsnetze für Brauchwasser (für Bewässerung, WC, Reinigung) und Trinkwasser (für Duschen, Küche, Trinkstellen). Beispielsweise gibt es in Frankfurt am Main Sportanlagen, die Regenwasser für verschiedene Zwecke nutzen, u.a. der Deutsche Bank Park: Das Stadion verfügt über drei Regenwasserzisternen, die zur Bewässerung des Spielfelds und für die WC-Anlagen verwendet werden. Auch im Ahorn Camp Sportpark Dreieich (U21 der Eintracht) wird eine Regenwasserzisterne eingesetzt, um das Spielfeld und die Grünanlagen zu bewässern (s.a.: https://klub.eintracht.de/nachhaltigkeit/esg-performance-und-projekte/environmen t/) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7198 2025 Die Vorlage OF 363/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 15) | PARLIS

Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä.

23.05.2025 | Aktualisiert am: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7038 entstanden aus Vorlage: OF 362/15 vom 07.05.2025 Betreff: Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wartende Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus keine Verunreinigungen (wie auslaufendes Öl o. Ä.) hinterlassen, insofern die Ursache für die Ölflecken zu ermitteln, insbesondere ob es sich um technische Defekte an den Fahrzeugen handelt und geeignete Wartungs- und Kontrollmaßnahmen einzuführen oder zu intensivieren, um derartige Leckagen zu vermeiden. Begründung: Der Bushalteplatz besteht an dieser Stelle noch nicht lange und ist schon durch Ölrückstände o. Ä. auf dem Boden verunreinigt. Diese Ölflecken stellen eine nicht unerhebliche Umweltbelastung dar, die zeitnah abgestellt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 15) | PARLIS

Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. Stephanus

23.05.2025 | Aktualisiert am: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7037 entstanden aus Vorlage: OF 361/15 vom 07.05.2025 Betreff: Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Busfahrer der Linie HG 8 am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus nicht weiterhin ihre Notdurft in der Öffentlichkeit verrichten, insbesondere nicht an der Wand der katholischen Kirche oder im angrenzenden Gebüsch vor dem Kirchengebäude. Insofern könnte auch die Möglichkeit geprüft werden, mit der sich in der Nähe befindlichen Tankstelle zu vereinbaren, dass die dort befindliche Toilette genutzt werden kann. Die Busunternehmen sind auf jeden Fall auf die Problematik hinzuweisen und sollen zur Disziplin ihrer Fahrer angehalten werden. Begründung: In den letzten Monaten wurde wiederholt beobachtet, dass Busfahrer am genannten Haltepunkt aussteigen und ihre Notdurft - insbesondere das Urinieren - offen aus dem Bus heraus an der Kirchenwand oder in das Gebüsch vor der Kirche verrichten. Dieses Verhalten ist nicht nur unhygienisch und respektlos gegenüber dem sakralen Ort, sondern stellt auch eine Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Besucherinnen und Besucher des Stadtteils dar. Zudem wirkt es sich negativ auf das Ortsbild aus und könnte langfristig die Substanz des Kirchengebäudes schädigen. Auch aus Gründen des öffentlichen Anstands und der Wahrung des sozialen Miteinanders sollte diesem Verhalten Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä.

07.05.2025 | Aktualisiert am: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2025, OF 362/15 Betreff: Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wartende Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus keine Verunreinigungen (wie auslaufendes Öl o.ä.) hinterlassen, insofern die Ursache für die Ölflecken zu ermitteln, insbesondere ob es sich um technische Defekte an den Fahrzeugen handelt und geeignete Wartungs- und Kontrollmaßnahmen einzuführen oder zu intensivieren, um derartige Leckagen zu vermeiden. Begründung: Der Bushalteplatz besteht an dieser Stelle noch nicht lange und ist schon durch Ölrückstände o.ä auf dem Boden verunreinigt. Diese Ölflecken stellen eine nicht unerhebliche Umweltbelastung dar, die zeitnah abgestellt werden sollte. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7038 2025 Die Vorlage OF 362/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung an den Magistrat (OB 15) | PARLIS

Entfernung Beschilderung für Taxis an der Prager Straße

25.04.2025 | Aktualisiert am: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6856 entstanden aus Vorlage: OF 358/15 vom 02.04.2025 Betreff: Entfernung Beschilderung für Taxis an der Prager Straße Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderungen an der Prager Straße, die einen Taxistand markieren, zu entfernen. Begründung: Der an dieser Stelle installierte Taxistand ist überflüssig. Dies hat auch ein Vertreter der Taxi Frankfurt eG anlässlich seines Besuches der letzten Ortsbeiratssitzung bestätigt. Taxistände sind an hochfrequentierten Stellen, wie dem Hauptbahnhof oder dem Flughafen, sinnvoll. In nicht so frequentierten Stadtteilen wird das Taxi regelmäßig über eine App gerufen oder telefonisch geordert. Der an dieser Stelle installierte Taxistand blockiert mindestens zwei Parkplätze, die dringend benötigt werden, da doch viele Pendler ihr Auto in Nieder-Eschbach abstellen, um mit der U-Bahn weiterzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1344

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Sicherheitsmaßnahme am Geldautomaten

09.04.2025 | Aktualisiert am: 09.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 360/15 Betreff: Sicherheitsmaßnahme am Geldautomaten Erneut wurde ein Geldautomat in Nieder-Eschbach (Gewerbegebiet) gesprengt. Im Gegensatz zu der Sprengung des Automaten der Frankfurter Sparkasse in 2023 war diese diesmal nicht erfolgreich. Das Geld wurde durch die dort eingebaute Sicherheitsmaßnahme mit Farbe markiert und damit unbrauchbar. Nach der Sprengung in 2023 einigten sich die Frankfurter Sparkasse und die Frankfurter Volksbank auf den Betrieb eines gemeinsamen Geldautomaten in Nieder-Eschbach. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten Gibt es bei dem gemeinsamen Geldautomaten der Frankfurter Sparkasse und der Frankfurter Volksbank in Nieder-Eschbach mittlerweile ebenfalls Sicherheitsmaßnahmen wie z-B. das Einfärben von Geldscheinen oder das Vernebeln des Automatenraums? Gibt es Schutzmaßnahmen für Passanten und Anwohner? Werden die eingefärbten (oder anderweitig zerstörten) Banknoten mittlerweile, wie in den Niederlanden und Frankreich üblich, durch die Bundesbank ersetzt? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 360/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Entfernung Beschilderung für Taxis an der Prager Straße

02.04.2025 | Aktualisiert am: 09.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 358/15 Betreff: Entfernung Beschilderung für Taxis an der Prager Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderungen an der Prager Straße, die einen "Taxistand" markieren, zu entfernen. Begründung: Der an dieser Stelle installierte "Taxistand" ist überflüssig. Dies hat auch ein Vertreter von Taxi Ffm. anlässlich seines Besuches der letzten Ortsbeiratssitzung bestätigt. Taxistände sind an hochfrequentierten Stellen, wie dem Hauptbahnhof oder dem Flughafen, sinnvoll. In nicht so frequentierten Stadtteilen wird das Taxi regelmäßig über eine App gerufen oder telefonisch geordert. Der an dieser Stelle installierte "Taxistand" blockiert mindestens zwei Parkplätz, die dringend benötigt werden, da doch viele Pendler ihr Auto in Nieder-Eschbach abstellen, um mit der U-Bahn weiterzufahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6856 2025 Die Vorlage OF 358/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Einladung von Herrn Wolfgang Siefert, Dezernent für Mobilität, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu dem Thema Verkehr hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal -

02.04.2025 | Aktualisiert am: 09.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 357/15 Betreff: Einladung von Herrn Wolfgang Siefert, Dezernent für Mobilität, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu dem Thema Verkehr hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirats 15 Herrn Wolfgang Siefert, Dezernent für Mobilität, einzuladen, um über das Thema Verkehr hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" und des Bebauungsplans Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" zu berichten und den Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde hierzu Fragen zu beantworten. Begründung: Der Verkehr in Nieder-Eschbach ist ohnehin schon an der Belastungsgrenze. Die neuen Baugebiete werden das Problem noch verschärfen. Insofern ist es im großen Interesse der Mitglieder des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger, mehr über die Planungen zum Verkehr hinsichtlich der Bebauungspläne zu erfahren. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 357/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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Anregung an den Magistrat (OB 15) | PARLIS

Japanischen Staudenknöterich bekämpfen

21.03.2025 | Aktualisiert am: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6692 entstanden aus Vorlage: OF 356/15 vom 04.03.2025 Betreff: Japanischen Staudenknöterich bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, den Japanischen Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen. Begründung: Der Japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Japanischen Staudenknöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar. Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterich, insbesondere in Ufer- und Auengebieten: https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/Flyer_Invasive_Arten.pdf https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/ASB_INVA13_Staudenknoeterich.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 15) | PARLIS

Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße

21.03.2025 | Aktualisiert am: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6691 entstanden aus Vorlage: OF 354/15 vom 04.03.2025 Betreff: Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Feldweg entsprechend des in der Begründung beigefügten Ausbauplans (Skizze und Luftbild) entlang des Taunengrabens so zu verlegen und auszubauen, dass die Einmündung in die Homburger Landstraße nicht im spitzen Winkel, sondern in einem 90-Grad- Winkel erfolgt und direkt auf den gegenüber von Osten einmündenden Feldweg trifft. Die Ausführung ist mit dem Ortslandwirt abzustimmen. Begründung: Zurzeit können lange Fuhrwerke wie beispielsweise Lkw zur Zuckerrübenabfuhr oder Traktoren mit Hänger bzw. langen Anbaugeräten nur in Richtung Nieder-Eschbach ausfahren. Die vornehmliche Zielrichtung ist nach Aussagen der Landwirte und Gemüsegärtner jedoch meistens Richtung Anna-Lindh-Allee/Ober-Eschbach. Mit der geänderten Zufahrt kann der landwirtschaftliche Verkehr auf einem Teilstück der Homburger Landstraße und damit einhergehend Fahrbahnverschmutzungen verringert werden. Vor allem werden mit dieser Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße mit direkter Anbindung der dann beidseitigen Feldwege die bisweilen verkehrsbehindernden bzw. schwierigen Ein- und Ausfahrtmanöver der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verhindert, was auch zu einer verkehrssicheren Zufahrt für alle Verkehrsteilnehmer führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1343

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Japanischen Staudenknöterich bekämpfen

04.03.2025 | Aktualisiert am: 28.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 356/15 Betreff: Japanischen Staudenknöterich bekämpfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Japanischen Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen. Begründung: Der Japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Japanischen Staudenknöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar. Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterich, insbesondere in Ufer- und Auengebieten. https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/Flyer_Invasive_Arten.pdf https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/ASB_INVA13_Staudenknoeterich.pdf Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6692 2025 Die Vorlage OF 356/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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