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Ortsbeirat 15

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Umbau und Sanierung des öffentlichen WC in Nieder-Eschbach an der UBahnHaltestelle (Prager Straße)

28.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 96/15 Betreff: Umbau und Sanierung des öffentlichen WC in Nieder-Eschbach an der U-Bahn-Haltestelle (Prager Straße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Aus dem laufenden Haushalt 2021/2022 werden EUR 90.000 investive Mittel für einen Vandalismus sicheren Umbau und die Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach bereitgestellt. Mit der Sanierung soll noch im 1. Halbjahr 2022 begonnen werden. Dem Ortsbeirat 15 ist vor Baubeginn der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht der Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang an die noch ausstehende Beantwortung des zum zukünftigen Betrieb zusätzlichen Prüfungsauftrags EA 42/2018 vom 19.01.2018 erinnert. Hier wurde seitens des Ortsbeirats darum gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Deutsche Städte Medien GmbH Frankfurt am Main oder ähnliche Anbieter im Rahmen der seinerzeit ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in der Stadt dann in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligt kann. Ferner zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb beispielsweise ein Drehkreuz für eine "Benutzungsgebühr" von beispielsweise EUR 0,50 bis EUR 1,00 mit oder ohne Wertgutschein von EUR 0,50 (z.B. wie bei Sanifair an Autobahnraststätten oder im HBF) eingerichtet werden kann. Der Gutschein könnte dann beispielsweise beim U-Bahn-Kiosk beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber dann z.B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Begründung: Die öffentliche Toilettenanlage ist seit längerem außer Betrieb. Seit eines größeren Vandalismus-Schadens Ende 2010 gab es immer wieder Vorstöße zur Fortführung dieser Bedürfnisanstalt, deren Notwendigkeit bei allen beteiligten städtischen Ämtern sowie uneingeschränkt vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach gerade für diesen hoch frequentierten ÖPNV-Kreuzungsbereich stets bejaht wurde. Es wurden seither seitens des Liegenschaftsamtes, später ABI, mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen je nach Standard und Umfang lagen dabei zwischen EUR 80.000 Euro und EUR 125.000. Der Vandalismus sichere Neubau der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach wurde bisher u.a. unter Hinweis des noch vorzustellenden gesamtstädtischen Ergebnisberichtes "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" (siehe zuletzt Zwischenbericht B 100 vom 12.03.2021) leider noch immer nicht begonnen und immer wieder verschoben. Wann nunmehr die hier angekündigte Vorlage an die STVV letztendlich eingebracht wird, bleibt mit großem Unverständnis leider weiter abzuwarten. Dies gilt vor allem auch deshalb, da sich laut Bericht der FNP vom 27.12.2021 das neue Konzept erneut verzögern. Vor dem Hintergrund, dass diese öffentliche Toilettenanlage auf jeden Fall saniert werden muss und auch aufgrund des exponierten Standortes und Lage auch bereits Inhalt des städtischen Toilettenkonzeptes ist, ist eine erneute Rückstellung des Vorhabens der Sanierung und Wiederinbetriebnahme der öffentlichen Bedürfnisanstalt an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach nicht mehr zu vertreten und ein weiteres Abwarten nicht zielführend. Das Projekt ist stattdessen nunmehr zeitnah umzusetzen. Diese unendliche Geschichte muss aus Sicht vieler Nieder-Eschbacher und vieler Nutzer des ÖPNV (U-Bahn und Bus) jetzt ein Ende haben! Daher sind zur Umsetzung bereits ausreichend Mittel aus dem laufenden Haushalt bereit zu stellen. So ist auch eine aktuelle Aussage zum Umfang der bisherigen Planungen für den Betrieb der Toilettenanlage wünschenswert Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 127 2022 Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler im Ortsbezirk 15

28.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 97/15 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler im Ortsbezirk 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern des Ortsbezirks 15 ein Impfangebot gemacht werden kann. Dazu soll durch ein mobiles Impfteam eine Impfaktion für Schülerinnern und Schüler durchgeführt werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten bereits jetzt schon weitergebeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Den Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren gibt es bereits seit Sommer 2021 und den für jüngere Kinder seit November 2021. Deshalb sollte allen impfwilligen Schülern ein niederschwelliges Impfangebot gemacht werden. Gerade die 12-15jährigen Schüler haben in der Coronazeit viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich viele Monate im Homeschooling befanden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass der Präsenzunterricht in Klassenstärke in Schulen aufrechterhalten bleibt. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, so dass Kinder und Jugendlichen (selbstverständlich im Beisein der Eltern, sofern gewünscht) ohne lange Wartezeiten, ohne lange Wege und ohne einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1378 2022 Die Vorlage OF 97/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg

28.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 98/15 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringen erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, währen die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1379 2022 Die Vorlage OF 98/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Restaurierung des Grabmals des Herrn Conrad Wilhelm Finsel (geboren am 27.01.1793 in Nieder-Eschbach, gestorben am 22.10.1859)

28.12.2021 | Aktualisiert am: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 99/15 Betreff: Restaurierung des Grabmals des Herrn Conrad Wilhelm Finsel (geboren am 27.01.1793 in Nieder-Eschbach, gestorben am 22.10.1859) Der Ortsbeirat möge beschließen: aus dem Budget des Ortsbeirats wird für die Restaurierung des Grabmals des Herrn Conrad Wilhelm Finsel auf dem Friedhof Nieder-Eschbach ein Betrag von maximal EUR 1.500,00 bereitgestellt? Begründung: Der Heimat- und Geschichtsverein Nieder-Eschbach e.V. hat sich beim Denkmalamt darum bemüht, das Grabmal des Herrn Conrad Wilhelm Finsel wieder sichtbar zu machen. Herr Finsel emigrierte im Alter von 17 Jahren, ohne Geld und ohne Sprachkenntnisse nach Bristol in England. Mit 24 Jahren heiratete er dort und wurde Vater von 6 Kindern. Beruflich machte er eine Karriere vom Hilfsarbeiter zum Besitzer der größten Zuckerfabrik in England. Er verdiente zwar viel Geld, spendete aber auch viel Geld für wohltätige Zwecke in Bristol. "The Good Conrad Finzel" wurde zum geflügelten Spruch in ganz Bristol. So oft als möglich besuchte er seinen Heimatort. Gestorben ist er am 22.10.1859 in Wiesbaden. Ein außergewöhnlicher Mann hat in seinem Geburtsort Nieder-Eschbach ein außergewöhnliches Grab bekommen. Es ist denkmalgeschützt und das älteste Grab auf unserem Friedhof. Bedauerlicherweise verfällt das Grabmal zunehmend und die Inschrift ist nicht mehr lesbar. Das Denkmalamt ist nunmehr vom Grünflächenamt darauf aufmerksam gemacht worden, dass es sich als Eigentümer bereit erklärt, eine behutsame und fachgerechte Restaurierung des Grabmals beim Denkmalamt zu beantragen und die Durchführung auch zu koordinieren, jedoch kann es selbst keine Mittel dafür in Aussicht stellen. In der Vergangenheit haben sich in vergleichbaren Fällen aber auch schon zuständige Ortsbeiräte zur Finanzierung aus ihrem Budget bereit erklärt. Es ist davon auszugehen, dass die umfangreiche eingetiefte Schrift auf dem Sarkophagdeckel einiges über Leben und Wirken von Herrn Finzel verrät. Wenn es gelingen sollte, diese bei einer behutsamen Reinigung wieder leserlich zu machen, wäre das Gedenken an Herrn Finzel auf diesem Wege wiederherstellbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 99/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 84 2022 Die Vorlage OF 99/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zur Verfügung gestellte Betrag maximal 800 Euro beträgt und der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, das Grabmal gemäß beigefügtem Angebot restaurieren zu lassen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Entschärfung der Hochwassersituation am Eschbach

15.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 95/15 Betreff: Entschärfung der Hochwassersituation am Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Situation des Hochwassers am Eschbach durch folgende Maßnahme entschärft werden kann. Auf der dem Sportplatz zugewandten Seite ist zwischen Straße und Bach ein kleiner Damm, so dass das durch die Fehlkonstruktion der Brücke angestaute Wasser auf den Parkplatz und nicht zurück in den Bach fließt. Unterbricht man den Damm an ein oder zwei geeigneten Stellen, kann das Wasser zurück in den Bach fließen und überschwemmt nicht Parkplatz und Keller der anliegenden Häuser. (genauer Ort: Heinrich Becker Straße, zwischen Brücke zu Auf dem Ried und Parkplatz des Schwimmbads) Begründung: Gegen den Willen des Ortsbeirates wurde an der o.g. Stelle eine falsch dimensionierte Brücke gebaut, die den Erfordernissen nicht gerecht wird. Durch die beschriebene einfache Maßnahme kann die Situation verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 95/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Installation eines Umlaufgitters auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Hausnummer 7)

23.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 92/15 Betreff: Installation eines Umlaufgitters auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Hausnummer 7) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Nr. 7) statt des Pollers ein geeignetes Umlaufgitter zu errichten, welches den Fahrradverkehr abbremst und die Durchfahrt für größere u.a. motorisierte Fahrzeuge verhindert. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass ein Durchkommen von Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwägen, Lastenfahrrädern uä noch möglich bleibt. Die Belange der Feuerwehr müssen natürlich berücksichtigt werden. Begründung: Vor einigen Jahren wurde an dieser Stelle das Drängelgitter abgebaut, da für Rollstuhlfahrer, Rollatoren, Kinderwägen usw kaum ein Durchkommen war. Stattdessen steht jetzt an dieser Stelle ein Poller, der bedauerlicherweise auch für ein zügiges Durchkommen von Fahrradfahrern und motorisierten Fahrzeugen sorgt. Dadurch kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen dem fahrenden und dem laufenden Verkehr. Auf diesem Teilstück existiert kein Gehweg und durch das ursprüngliche Drängelgitter sollten genau solche Situationen verhindert werden. Dort wohnen viele Familien mit kleinen Kindern, weshalb ein Teil der Straße regelmäßig von spielenden Kindern genutzt wird (ein Bürgersteig existiert dort nicht). Viele Radfahrer zeigen hierfür kein Verständnis und rasen ohne Rücksicht zu nehmen einfach hindurch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1146 2021 Die Vorlage OF 92/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7

23.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 93/15 Betreff: Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, etc.) zu beseitigen und eine vorschriftenkonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen Begründung: Der Pfosten ist aus unbekannten Gründen einbetoniert. Dies dürfte nicht vorschriftsgemäß sein, da der Pfosten ohne Flexen oder andere gewaltsame Methoden nicht mehr zu entfernen ist. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle jedoch dringend notwendig. Die Feuerwehr mag im Einsatzfall noch eine Flex mit sich führen, andere Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Rettungswagen indessen nicht. Die bevorstehende Adventszeit mit viel Kerzenlicht erfordert ein zügiges Handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 93/15 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

AEDs an geeigneten Stellen in Nieder-Eschbach

23.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 94/15 Betreff: AEDs an geeigneten Stellen in Nieder-Eschbach Vorgang: OM 420/21 OBR 15; ST 1946/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend in einer Kooperation mit den Bäderbetrieben und der DLRG Nieder-Eschbach die Installation, die Schulung der Nutzergruppen sowie Unterhalt und Wartung eines AED zu regeln. Begründung: Der OBR wünschte die Installation von AEDs an geeigneten Stellen in Nieder-Eschbach. In der o.g. Stellungnahme wurde wegen der unmittelbaren Nachbarschaft der Sportanlage, des Freibades und der Räume der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) diese Stelle als geeignet bezeichnet. Weiterhin stellt der Magistrat fest, "... es wäre denkbar ... einen AED aufzustellen". Hierzu stellt der OBR fest, dass Handeln in diesem Zusammenhang sinnvoller ist als alleiniges Nachdenken ... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1147 2021 Die Vorlage OF 94/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Nieder-Eschbach: Renaturierung Eschbach „100 wilde Bäche“

10.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 87/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Renaturierung Eschbach "100 wilde Bäche" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, wie weit die Planung und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den Eschbach vorangeschritten und welche Maßnahmen konkret geplant sind. Sind die Maßnahmen nach dem Maßnahmen-Steckbrief zur Gewässerstruktur, Anhang 10 Maßnahmenprogramm 2021-2027 (ab Seite 639) https://flussgebiete.hessen.de/fileadmin/dokumente/4_o effentlichkeitsbeteiligung/Entwurf_MP_2021-2027/mp_anhang_10_Massnahmensteckbrie fe_nach_WasserkoerpernNEU.pdf schon in der planerischen Umsetzung und welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant? Begründung: Die seit Ende des Jahres 2000 geltende europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert den sogenannten "guten Zustand" für das Grundwasser und die Oberflächengewässer. Ziel der WRRL ist die Erreichung bzw. der Erhalt eines guten Zustandes des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer bis Ende 2027. Dies bedeutet: - für die Bäche, Flüsse und Stehgewässer die Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials und des guten chemischen Zustandes, - für das Grundwasser die Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustandes, - eine Verschlechterung des Zustandes der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers ist zu verhindern. Der Eschbach erfüllt diese Kriterien noch nicht. Um die Ziele der WRRL zu erreichen ist der Eschbach in das Landesprogramm "100 wilde Bäche" aufgenommen worden. Die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) wurde von der Landesregierung beauftragt, die Gemeinden bei der Umsetzung der WRRL "100 wilde Bäche" zu unterstützen. Ziel muss es sein, die Gewässerqualität (chemischer Zustand) deutlich zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 238 2021 Die Vorlage OF 87/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

10.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 80/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Gehweges zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1138 2021 Die Vorlage OF 80/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz NiederEschbach - Erneuerung Datengrundlage

10.11.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 86/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz Nieder-Eschbach - Erneuerung Datengrundlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den zuständigen Stellen in Erfahrung zu bringen, wann eine Aktualisierung der Karte für Überschwemmungsgebiete bezüglich des Eschbachs zu erwarten ist. Begründung: Ausweislich der Karte für die Überschwemmungsgebiete Hessens (Geoportal des Landes Hessen), besteht für ein Teilgebiet von Nieder-Eschbach die Gefahr starker Überschwemmungen im Zuge von Hochwasserlagen des Eschbachs. Die Karte datiert aus dem Jahr 2002. Die Hochwasserereignisse haben zugenommen. Um geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen zu planen, ist eine Aktualisierung der Datenlage zwingend erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 86/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 86/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

NiederEschbach: Hochwasserschutz NiederEschbach - Retentionsflächen

10.11.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 88/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz Nieder-Eschbach - Retentionsflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich des Eschbachs geplant sind, welche Retentionsflächen für einen verbesserten Hochwasserschutz ausgewiesen werden sollen und wie der Stand der Ankaufsaktivitäten bezüglich solcher Flächen ist. Begründung: Ausweislich der Karte für die Überschwemmungsgebiete Hessens (Geoportal des Landes Hessen), besteht für ein Teilgebiet von Nieder-Eschbach die Gefahr starker Überschwemmungen im Zuge von Hochwasserlagen des Eschbachs. Die Hochwasserereignisse haben zugenommen, sodass insbesondere bei Starkregen den Menschen des betroffenen Teilgebietes akute Überschwemmungsgefahr droht. Laut dem Maßnahmen-Steckbrief zur Gewässerstruktur, Anhang 10 Maßnahmenprogramm 2021-2027 (ab Seite 639 - Wasserrahmenrichtlinie: https://flussgebiete.hessen.de/fileadmin/dokumente/4_oeffentlichkeitsbeteiligung /Entwurf_MP_2021-27/mp_anhang_10_Massnahmensteckbriefe_nach_WasserkoerpernNEU.pd f) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 88/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 88/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

NiederEschbach: Hochwasserschutz NiederEschbach - Regenrückhaltebecken

10.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 89/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz Nieder-Eschbach - Regenrückhaltebecken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu berichten, ob das Regenrückhaltebecken südlich von Nieder-Eschbach in seiner Dimensionierung für Starkregenereignisse groß genug ist und welche konkrete Funktion es im Rahmen des Hochwasserschutzes hat, 2. hinsichtlich des Regenrückhaltebeckens an der A5 (Stadtgebiet Bad Homburg) sich mit der Stadt Bad Homburg in Verbindung zu setzen, um selbige Auskünfte wie in Nr. 1) aufgeführt, einzuholen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1143 2021 Die Vorlage OF 89/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Berücksichtigung einer Beleuchtung beim Bau des Radwegs zwischen NiederErlenbach und NiederEschbach

09.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 82/15 Betreff: Berücksichtigung einer Beleuchtung beim Bau des Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der hoffentlich zeitnah gebaute Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach mit einer bedarfsgerechten Beleuchtung ausgestattet werden kann (ggfl. unter zur Hilfenahme möglicher Fördermittel des Landes oder des Bundes). Begründung: Der Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach sollte beleuchtet sein, um die Nutzung in den Abendstunden, aber auch in der dunklen und nassen Jahreszeit zu ermöglichen. Es ist schon jetzt abzusehen, dass der Radweg eine wichtige Schulwegverbindung von Nieder-Erlenbach an die weiterführende Otto-Hahn-Schule und die U-Bahnstation in Nieder-Eschbach und andersherum zu weiterführenden Anna-Schmidt-Schule darstellen wird. Dies würde gewährleisten, dass der Radweg auch im Herbst und Winter und in den Abendstunden genutzt werden könnte. Dies wäre außerdem ein wichtiger Beitrag für die Nahmobilitätsinfrastruktur in den Stadtteilen. Die Beleuchtung könnte bedarfsgerecht erfolgen, also geht erst an, wenn sich ein Radfahrer oder Fußgänger nähert. Ggf. könnte die Beleuchtung mit Fotovoltaik betrieben werde (vgl. beispielhaft den Rad- und Fußweg zwischen Gronau und der Kernstadt Bad Vilbel). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1140 2021 Die Vorlage OF 82/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach

09.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 84/15 Betreff: Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. so kurzfristig wie möglich, unter Einbeziehung der umliegenden Stadtteile und Ortsbeiräten, ein Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach zu entwickeln, bzw. darzulegen wie die Verkehrsplanung für die nächsten Jahre aussieht, 2. dieses der Öffentlichkeit und den Ortsbeiräten vorzustellen, Wünsche gegebenenfalls einzuarbeiten und 3. als Gesamtkonzept zeitnah umzusetzen. Begründung: Bereits jetzt leidet der Stadtteil Nieder-Eschbach unter ständig überlasteten Straßen, vor allem der Schwerlastverkehr kann nur schwerlich abfließen. Der Stadtteil wird als Schleichweg für die überlasteten Autobahnen genutzt. Ein Durchkommen in den Stoßzeiten ist kaum möglich. Hinzukommt, dass ständig neu gebaut wird, was die Anzahl der Verkehrsteilnehmer im Stadtteil, aber auch in den Stadtteilen, die um Nieder-Eschbach herum liegen, erheblich erhöht. Weiter Baugebiete sind in Planung, wobei nach wie vor unklar ist, wie der zusätzliche Verkehr dieser Baugebiete abfließen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 84/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1142 2021 Die Vorlage OF 84/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "Der Magistrat wird" der Wortlaut "unter Hinweis auf die Vorlagen OA 185, OM 311, OA 440 und OM 5912" eingefügt sowie die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Besonders wird hier auf die beiden großen Neubaugebiete in Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach hingewiesen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Gemeinsame Begehung der Tennisanlage des TUS Nieder-Eschbach 1894 e. V. zur Bestandsaufnahme

09.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 85/15 Betreff: Gemeinsame Begehung der Tennisanlage des TUS Nieder-Eschbach 1894 e. V. zur Bestandsaufnahme Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, beim Sportamt Frankfurt am Main eine Begehung der Tennisanlage an der Heinrich-Becker-Str. 26 in 60437 Frankfurt, gemeinsam mit Vertretern des Sportamts, des Vereins TUS Nieder-Eschbach 1894 e.V. und des Ortsbeirats zu veranlassen, um den Sanierungsstau der Plätze gemeinsam in Augenschein zu nehmen und die Möglichkeiten der Abhilfe zu erörtern. Begründung: Der Tennissport erfreut sich, nicht zuletzt durch Corona, immer größerer Beliebtheit. Auch die vom TUS Nieder-Eschbach 1894 e.V. betriebenen Tennisplätze werden rege genutzt. Die Tennisplätze und die umliegende Anlage benötigen jedoch dringen eine Grundüberholung und Sanierung. Die Kosten hierfür kann der Verein alleine nicht aufbringen, so dass er auf Unterstützung der Stadt Frankfurt angewiesen ist. Deshalb soll in einer ersten gemeinsamen Begehung mit Vertretern des Sportamts, des Vereins und des Ortsbeirats eruiert werden, welche Maßnahmen konkret erforderlich sind und wie die Finanzierung gesichert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 85/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der UBahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße

09.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 83/15 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen. Begründung: Screenshot: Google Maps Die an dieser Stelle befindliche Bank erfreut sich großer Beliebtheit. Die Kreuzung an der U-Bahnunterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße ist eine beliebte Route für Spaziergänger, insbesondere auch mit Hunden. Die bezeichnete Stelle lädt zum Pausieren ein und sollte daher entsprechend ausgestattet sein. Weit und breit befindet sich kein Abfallbehälter, so dass die mühsam aufgesammelten Hinterlassenschaften der Vierbeine auch gerne mal einfach im Gebüsch entsorgt werden. Eine Anwohnerin hat sich deshalb erbarmt und dort eine Mülltüte hingehängt, die von ihr auch regelmäßig geleert wird. Dies kann jedoch kein Dauerzustand sein, weshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1141 2021 Die Vorlage OF 83/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Carsharing an der U-Bahn-Station „Nieder-Eschbach“

09.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 91/15 Betreff: Carsharing an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der U-Bahnstation Nieder-Eschbach einen Parkplatz für ein Carsharing-Angebote einzurichten. Hierbei bietet sich der meist ungenutzte Taxihalteplatz in der Prager Straße an. Die Firma Pittner Mühlheim GmbH, die bislang auf privaten Grund einen Stellplatz hierfür gemietet hatte, wäre bereit hier weiterhin ein Hybridfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Carsharingstationen können in Hessen mittlerweile an allen öffentlichen Straßen eingerichtet werden. Einem entsprechenden Gesetz hat der Landtag Ende September 2021 zugestimmt. Kommunen können damit mehr Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge vergeben. Begründung: Die Firma Pittner Mühlheim GmbH ist nun schon seit fünf Jahren Carsharer in Nieder-Eschbach. Das Fahrzeug wurde in dieser Zeit bereits viermal ausgetauscht und das nächste, bereits bestellte Auto sollte ein Fiesta Hybrid Fahrzeug sein. Pro Jahr werden von den Nieder-Eschbacher Bürgern fast 20.000 km zurückgelegt. Der Standort an der U-Bahnstation wäre optimal. Im Moment hat die Firma Pittner Mühlheim GmbH einen Standplatz in der Görlitzer Straße von einem privaten Anbieter gemietet. Der Mietvertrag läuft Ende des Jahres aus und kann bedauerlicherweise auch nicht verlängert werden. Es wäre sehr schade, wenn dieses Angebot als Teil einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität den Bürgern nicht weiterhin zur Verfügung stehen würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1145 2021 Die Vorlage OF 91/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und 1 SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule

08.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 81/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung des Zebrastreifens an der Otto-Hahn-Schule (OHS) Ecke Urseler Weg/Albert-Schweitzer-Straße durch das Aufstellen von Pollern sicherer zu machen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Auf dem Urseler Weg kommt es - insbesondere zu den Stoßzeiten (morgens zwischen 07.30 und 9 Uhr und mittags zwischen 13-14 Uhr) zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Teilabschnitt auf Höhe der OHS leidet unter dem Verkehr der Eltern, die ihre Kinder zu den Kitas Gladiolenstraße oder Hexenkessel bringen bzw. abholen und dem Verkehr der Lehrkräfte und Schüler der OHS. Dazu kommt der Durchgangsverkehr, der der überlasteten Deuil-La-Barre-Straße ausweicht, dem Linienbusverkehr (Linie 29) und nicht zuletzt dem normalen (Berufs-)Verkehr der Anwohner des Urseler Wegs und seiner Nebenstraßen. Durch die (teilweise verkehrswidrig) parkenden Fahrzeuge an der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in den Urseler Weg ist es wegen der hierdurch eingeschränkten Sicht für die Schüler mit Gefahren verbunden, den Zebrastreifen zu nutzen. Problemlösung: Die freie Sicht vom Seitenrand aus ist entscheidend für die Sicherheit beim Überqueren des Urseler Wegs. Damit die Sicht auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge verbessert wird, sollen auf der Seite hin zur Albert-Schweitzer-Straße 1,5 Meter vor und 1,5 Meter hinter dem Zebrastreifen Poller aufgestellt werden, um den ruhenden Autoverkehr fernzuhalten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1139 2021 Die Vorlage OF 81/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Jahresbericht Masterplan Industrie Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352

29.10.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2021, OA 91 entstanden aus Vorlage: OF 79/15 vom 28.10.2021 Betreff: Jahresbericht Masterplan Industrie Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 Vorgang: OA 594/20 OBR 15; OA 596/20 OBR 15; OA 619/20 OBR 15; OA 15/21 OBR 15 1. Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 352 unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 352 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung in dem Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden. Begründung: Nicht nur der Ortsbeirat, sondern auch die Mehrzahl der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hält ein Gewerbegebiet an dieser Stelle nicht für angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.08.2020, OA 594 Anregung vom 21.08.2020, OA 596 Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 23.11.2021, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 352 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 91 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 352 = Kenntnis, OA 91 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 352 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage OA 91 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tschierschke, Loizides, Paulsen, Ritter, Schwichtenberg, Nguyen und Pauli dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE., BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 984, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 20 21

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Zusätzliches Schulschwimmbad im Frankfurter Norden

28.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2021, OF 78/15 Betreff: Zusätzliches Schulschwimmbad im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt den Antrag NR 137 und bittet die Stadtverordnetenversammlung diesen umzusetzen. Begründung: Ein zusätzliches Schulschwimmbad wird dringend benötigt und wurde vom Ortsbeirat bereits mehrfach angeregt (z. B. OA 14/21; AO 659/21, OA 414/19). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.10.2021, NR 137 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 78/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: 1. Der Vorlage NR 137 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 78/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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