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Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach

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Vorlagen

Anregung an den Magistrat (OB 15)

Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der MichaelGrzimekSchule montieren

29.11.2024 | Aktualisiert am: 09.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6158 entstanden aus Vorlage: OF 333/15 vom 07.11.2024 Betreff: Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der Michael-Grzimek-Schule montieren Vorgang: V 504/22 OBR 15; ST 1436/24 Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die erforderliche Dachsanierung und den Dachausbau zur Herstellung zweier zusätzlicher Klassenräume auf dem Dach Fotovoltaikmodule anzubringen und diese Maßnahmen zügig umzusetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 heißt es: "An der Michael-Grzimek-Schule sind eine erforderliche Dachsanierung und im Anschluss ein Dachausbau zur Herstellung von zwei zusätzlichen Klassenräumen in Planung. ... Die Arbeiten können nach dem Stadtverordnetenbeschluss vergeben werden und sollen im Sommer 2024 starten." Bisher tat sich nichts dergleichen. Das Dach kann geeignet zur Montage von Fotovoltaikmodulen gebaut werden. Diese stellen eine der besten Möglichkeiten dar, unsere Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen und eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Derzeit sind ebenfalls solche Module vorhanden. (Geoportal der Stadt Frankfurt, 07.11.2024) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.10.2022, V 504 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung OttoHahnSchule

29.11.2024 | Aktualisiert am: 09.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6203 entstanden aus Vorlage: OF 336/15 vom 12.11.2024 Betreff: Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird gebeten, den Zaun hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße in Richtung der Otto-Hahn-Schule so zu erhöhen, dass Fußbälle nicht so leicht darüber fliegen können und damit fast unwiederbringlich verloren sind, da das dahinterliegende Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Begründung: Der Bolzplatz Gladiolenstraße erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Fußbälle beim versuchten Torschuss über das Tor und auch über den dahinterliegenden Zaun, der fast genauso hoch ist wie das Tor, fliegen. Diese Bälle sind dann in der Regel unwiederbringlich verloren, da das Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Es ist Teil der Sportanlage der Otto-Hahn-Schule und befindet sich in einem kaum erreichbaren hinteren Teil der Sportanlage, die für den Publikumsverkehr nicht zugänglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Erhaltung Darmstädter Hof

15.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2024, OF 334/15 Betreff: Erhaltung Darmstädter Hof Wir bitten den Magistrat um Auskunft: Trifft es zu, dass es beabsichtigt ist, den im Ortsbezirk 15 als Bürgerhaus genutzten "Darmstädter Hof" zukünftig nicht mehr finanziell zu unterstützen, so dass er für die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht? Begründung: Nieder-Eschbach hat nach seiner Eingemeindung nach Frankfurt am Main kein eigenes Bürgerhaus bekommen, anders als z.B. die Stadtteile Harheim, Nieder-Erlenbach und Bergen. Der im Ortsmittelpunkt gelegene Gasthof mit Veranstaltungsräumen "Darmstädter Hof" hat diese Funktion schon lange inne und wurde und wird von der Stadt Frankfurt deswegen bezuschusst. Würde die finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Frankfurt eingestellt oder reduziert, wäre das für unseren Stadtteil nicht hinnehmbar. Den Fortbestand des "Darmstädter Hofs" sehen wir insgesamt bei Einstellung der städtischen Unterstützung als stark gefährdet. Veranstaltungen aller Art müssten in andere Stadtteile verlegt werden, was völlig inakzeptabel wäre. Für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger würde das das Ende von fußläufig erreichbaren Treffen bedeuten, was einer Vereinsamung weiter Vorschub leisten würde. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1067 2024 Die Vorlage OF 334/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Beendigung von lange währendem Wohnungsleerstand

13.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 338/15 Betreff: Beendigung von lange währendem Wohnungsleerstand Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gesetzesvorhaben des Landesgesetzgebers ihm bekannt sind, um lange währenden Wohnungsleerstand zu beenden. Wann ist dann mit einer Umsetzung zu rechnen? Wie ist die Stadt Frankfurt vorbereitet, eine solche Gesetzesvorgabe umzusetzen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 338/15 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

(Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach

13.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 339/15 Betreff: (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Das westlich, bereits existierende Ende des neuen Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach ist an der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße recht steil. Aus Richtung Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende müssen im unteren Teil und bei der Fahrt um die Kurve auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße sowie bei der Überquerung der Deuil-La-Barre-Straße äußerste Vorsicht walten lassen. Es ist zu befürchten, dass dies nicht immer gelingt und Radfahrende unfreiwillig mit zu hoher Geschwindigkeit auf die Deuil-La-Barre-Straße fahren. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten welche Möglichkeiten zur Entschärfung des westlichen Endes des Radweges im genannten unteren Teil und der Einbiegung auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße besonders für aus Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende es gibt. Wie ist eine gefahrfreie Querung der Deuil-La-Barre-Straße an dieser Stelle vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1068 2024 Die Vorlage OF 339/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 CDU und 1 BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Einladung der Dezernentin fu ̈r Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wu ̈st, in die Ortsbeiratssitzung zum Gewerbestandort NiederEschbach

12.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 335/15 Betreff: Einladung der Dezernentin fu ̈r Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wu ̈st, in die Ortsbeiratssitzung zum Gewerbestandort Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wüst, zeitnah eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 besucht und sich dort in der Bürgerfragestunde den Fragen des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger zum Gewerbestandort Nieder-Eschbach stellt. Hierbei sollen die Ergebnisse, die nach Pressemeldungen im engen Austausch mit den Akteuren vor Ort erarbeitet worden sein sollen, vorgestellt werden. Da der Ortsbeirat hieran nicht beteiligt war, ist es ihm nicht möglich den Bürgerinnen und Bürgern hierüber Auskunft zu geben. Insofern besteht ein großes Interesse an den Ergebnissen der Workshop-Reihe. Begründung: In der FNP vom 13.05.2024 wird hierzu wie folgt ausgeführt: "Die Frankfurter Wirtschaftsdezernentin Stephanie Wüst sagt: "In der politischen Arbeit ist Beteiligung ein enorm wichtiges Gut - wir sind auf das Wissen der Menschen vor Ort angewiesen. Umso dankbarer bin ich den motivierten Akteuren in Nieder-Eschbach und der Wirtschaftsförderung Frankfurt, dass sie mit der Workshop-Reihe ein Format ins Leben gerufen haben, in dem offen und vertrauensvoll auch kritische Themen diskutiert werden konnten." Sie schaue zuversichtlich auf die Ergebnisse. "Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam - als Stadt und Gewerbestandort - Maßnahmen auf den Weg bringen können, um den Standort weiterzuentwickeln." Ansgar Roese, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Frankfurt, ergänzt: "Ein lebendiger und zukunftsfähiger Standort lebt von einer guten Standortgemeinschaft. Gemeinsame Projekte sind somit essenziell. Als Wirtschaftsförderung blicken wir in unserer täglichen Arbeit sehr gerne auf Ergebnisse, die wir im engen Austausch mit den Akteuren vor Ort erarbeitet haben. Mit Unterstützung des Standortmanagements sollen die Resultate nun eine Form erhalten und in gemeinsamen Veranstaltungen mit den ansässigen Akteuren ihre Umsetzung finden. All das trägt nicht nur zu einer nachhaltigen Standortentwicklung bei, sondern stärkt die Gemeinschaft." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6202 2024 Die Vorlage OF 335/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "Frau Stephanie Wüst" der Wortlaut "oder eine zuständige Vertretung" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung OttoHahnSchule

12.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 336/15 Betreff: Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zaun hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung Otto-Hahn-Schule so zu erhöhen, dass Fußbälle nicht so leicht darüber fliegen können und damit fast unwiederbringlich verloren sind, da das dahinterliegende Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Begründung: Der Bolzplatz Gladiolenstraße erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Fußbälle beim versuchten Torschuss über das Tor und auch über den dahinterliegenden Zaun, der fast genauso hoch ist wie das Tor, fliegen. Diese Bälle sind dann in der Regel unwiederbringlich verloren, da das Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Es ist Teil der Sportanlage der Otto-Hahn-Schule und befindet sich in einem kaum erreichbaren hinteren Teil der Sportanlage, die für den Publikumsverkehr nicht zugänglich ist. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6203 2024 Die Vorlage OF 336/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der MichaelGrzimekSchule montieren

07.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 333/15 Betreff: Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der Michael-Grzimek-Schule montieren Vorgang: V 504/22 OBR 15; ST 1436/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die erforderliche Dachsanierung und den Dachausbau zur Herstellung zweier zusätzlicher Klassenräume auf dem Dach Photovoltaikmodule anzubringen und diese Maßnahmen zügig umzusetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 heißt es: "An der Michael-Grzimek-Schule sind eine erforderliche Dachsanierung und im Anschluss ein Dachausbau zur Herstellung von zwei zusätzlichen Klassenräumen in Planung. ... Die Arbeiten können nach dem Stadtverordnetenbeschluss vergeben werden und sollen im Sommer 2024 starten." Bisher tat sich nichts dergleichen ... Das Dach kann geeignet zur Montage von Photovoltaikmodulen gebaut werden; diese stellen eine der besten Möglichkeiten dar, unsere Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen und eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Derzeit sind ebenfalls solche Module vorhanden. (Geoportal der Stadt Frankfurt, 07.11.2024) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.10.2022, V 504 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6158 2024 Die Vorlage OF 333/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg

01.11.2024 | Aktualisiert am: 06.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6016 entstanden aus Vorlage: OF 330/15 vom 15.10.2024 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist, Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen", explizit auch auf Wegen zu Schulen, und - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtsstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael-Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besuchen, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders für in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des Gebäudes

15.10.2024 | Aktualisiert am: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 331/15 Betreff: Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des Gebäudes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den Magistrat zu beauftragen die laufenden Sanierungsarbeiten am Jugendhaus Nieder-Eschbach Am Bügel zu einem möglichst schnellen und qualifizierten Ende bringen. Begründung: Die Sanierungsarbeiten laufen bereits seit mehreren Jahren. Dabei war über lange Zeit nur die Nutzung der Außenanlage gestattet. Selbst die Toiletten waren vollständig gesperrt oder dann teilweise nur mit dem Licht eines Smartphones nutzbar. Aktuell ist immer noch nur ein Teil des EG für die Jugendarbeit nutzbar. Ein Ende dieses Zustandes ist vor Ort nicht absehbar. Eine vollständige Nutzung des gesamten Gebäudes ist jedoch dringend erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg

15.10.2024 | Aktualisiert am: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 330/15 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen"., explizit auch auf Wegen zu Schulen - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiterer Vorfahrtsstraßen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach Westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael- Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besucht, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Welches Zivilschutzkonzept gibt es für Nieder-Eschbach?

10.10.2024 | Aktualisiert am: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 329/15 Betreff: Welches Zivilschutzkonzept gibt es für Nieder-Eschbach? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gerne in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen, mitzuteilen, welches Zivilschutzkonzept für Nieder-Eschbach existiert. Insbesondere, - Vorbereitung und Ausbildung der Zivilbevölkerung und des Hilfspersonals; - Installation von Warnsystemen; - Vorbereitung und Planung von Notfallhilfe oder Evakuierung; - Management von Blackout-Maßnahmen; - Medizinische Dienste, einschließlich Erster Hilfe und religiöser Unterstützung; - Erkennung und Markierung von Gefahrenbereichen; - Dekontamination und ähnliche Schutzmaßnahmen; - Bereitstellung von Notunterkünften und -versorgung; - Notfallreparatur unverzichtbarer öffentlicher Einrichtungen; - Hilfestellung bei der Erhaltung überlebenswichtiger Gegenstände. Begründung: Bei Naturkatastrophen, durch Unfälle verursachten Krisen, Terrorangriffe oder bewaffneten Konflikten werden Maßnahmen und Dienste des "Zivilschutzes" - organisiert. Was das genau bedeutet, ist den meisten Bürgerinnen und Bürgern nicht klar. Das Hauptziel besteht darin, die Zivilbevölkerung zu schützen, vor allem indem versucht wird, den Schaden zu begrenzen, den die Zivilbevölkerung oder Objekte erleiden könnten. Der Zivilschutz umfasst vorbeugende Maßnahmen sowie die Vorbereitung und Planung von Notfallhilfe oder Evakuierung. Wie dies genau im Ernstfall aussehen kann, ist von großem Interesse und sollte öffentlich vorgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Wochenmarkt für Nieder Eschbach - Einladung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gedankenaustausch in den Ortsbeirat

10.10.2024 | Aktualisiert am: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 327/15 Betreff: Wochenmarkt für Nieder Eschbach - Einladung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gedankenaustausch in den Ortsbeirat Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH in den Ortsbeirat einzuladen, damit gemeinsam eruiert werden kann, ob in Nieder-Eschbach ein kleiner Wochenmarkt etabliert werden kann. Dieser Wochenmarkt könnte eventuell auf dem großen Parkplatz/ Festplatz oder auf dem Parkplatz des alten Rathauses, idealerweise einmal wöchentlich (ein größerer Zeitraum, beispielsweise einmal im Monat, wäre auch denkbar), stattfinden. Begründung: In den letzten Jahren sind viele kleinere Geschäfte (wie z.B. Metzger oder Hofladen) weggefallen. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich deshalb einen kleinen Wochenmarkt auch in Nieder-Eschbach. Dies kann man auch daran erkennen, dass das auf dem großen Parkplatz von April bis Juni befindliche Spargelhäuschen, welches auch selbst angebautes Obst und Gemüse verkauft, sehr gut angenommen wird. Ein solcher Wochenmarkt könnte auch als Begegnungsstätte für Jung und Alt dienen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: CDU

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene

13.09.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5951 entstanden aus Vorlage: OF 321/15 vom 16.08.2024 Betreff: Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigentümern in Nieder-Eschbach eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und für notwendige Wiederherstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag eine Entschädigung in Höhe der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen waren sowie 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai 2024 in Nieder-Eschbach zum dritten Mal innerhalb von 18 Monaten zu einem massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt. Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige Hochwasserschutzmaßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach

13.09.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5954 entstanden aus Vorlage: OF 326/15 vom 16.08.2024 Betreff: Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4275/23 OBR 15; ST 1983/23; OM 5238/24 OBR 15; ST 1353/24 In der Ortsbeiratssitzung am 08.03.2024 hat der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, über den konkreten Planungsstand des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen zu berichten und hierbei die aktuelle Planung vorzustellen. In der Stellungnahme vom 05.07.2024, ST 1353, heißt es hierzu wie folgt: "Das Sportamt hat für die Umsetzung der Baumaßnahme zur Errichtung der Skater- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach das Grünflächenamt mit der Planung beauftragt. Durch einen Landschaftsarchitekten wurden drei Varianten erarbeitet, welche bei einem vor-Ort-Termin dem Ortsbeirat und dem Verein Concrete Skate e. V. vorgestellt wurden." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, wann der Termin stattgefunden hat, wer wann dazu eingeladen wurde und wer aus dem Ortsbeirat 15 daran teilgenommen hat. Denn weder dem Ortsbeirat noch dem Ortsvorsteher ist ein solcher Termin bekannt. Genauso wenig bekannt ist dem Ortsbeirat und dem Ortsvorsteher übrigens der Verein Concrete Skate e. V. Auch diesbezüglich besteht Aufklärungsbedarf. Außerdem wird der Magistrat darum gebeten, dem Ortsbeirat 15 und den Bürgerinnen und Bürgern Nieder-Eschbachs über den konkreten Planungsstand des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen zu berichten und hierbei die aktuelle Planung vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks haben ein großes Interesse an der aktuellen Planung des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach. Dieses Interesse sollte durch den Magistrat bitte ernst genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4275 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1983 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5238 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1353

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und Fahrradständern

13.09.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5953 entstanden aus Vorlage: OF 325/15 vom 16.08.2024 Betreff: Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und Fahrradständern Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, warum die Anregungen des Ortsbeirats bei dem Thema Lastenfahrrad- und Fahrradständer systematisch missachtet werden und entgegen dem erklärten Willen des Ortsbeirats Lastenfahrrad- und Fahrradständer auf Kosten von dringend benötigten Parkplätzen am alten Rathaus und am Friedhof angebracht wurden. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zeitnah eine sachverständige Person in eine Ortsbeiratssitzung zu entsenden, die die Ortsbeiratsmitglieder und die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs über das Prozedere informiert. Begründung: Gegen den erklärten Willen des Ortsbeirats sind jetzt zum zweiten Mal, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, Fahrradständer auf Kosten eines dringend benötigten Parkplatzes eingerichtet worden. Und das, obwohl im Vorfeld anders lautende Anträge im Ortsbeirat abgestimmt wurden und der Ortsvorsteher bei einem Ortstermin auf die benötigten Parkplätze hingewiesen hat. Bereits vor dem alten Rathaus wurden gegen den ausdrücklichen Willen des Ortsbeirats Lastenfahrradständer eingerichtet. Unweit des Rathauses, an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach", befindet sich ein großer nicht ausgelasteter Fahrradparkplatz. Eine Antwort dazu, wer dies veranlasst hat, ist der Magistrat bis heute schuldig geblieben. Die nebulöse Antwort des Magistrats, die Einrichtung der Lastenfahrradständer sei auf Anregung von Mitarbeitern des Bürgeramtes erfolgt, verfängt nicht, wenn diese gegen den ausdrücklichen Willen des Ortsbeirats geschieht. Ein weiteres Mal sind nun vor dem Friedhof in Nieder-Eschbach Fahrradständer auf Kosten eines Parkplatzes installiert worden, obwohl der Ortsbeirat beantragt hat, die Fahrradständer im Eingangsbereich des Friedhofs zu erneuern, denn dort befindet sich schon ein großer Abstellbereich für Fahrräder. Außerdem gab es eine Begehung mit dem Ortsvorsteher und der Sozialbezirksvorsteherin am Friedhof zu diesem Thema, die auf die dringend benötigten Parkplätze bei Beerdigungen, insbesondere für ältere, gebrechliche oder gehbehinderte Menschen, hingewiesen haben. Anlässlich dieses Termins hat man sich ausdrücklich darauf verständigt, die Fahrradständer im Eingangsbereich zu erneuern und keine Fahrradständer im Außenbereich auf Kosten eines Parkplatzes aufzustellen. Der Magistrat wird gebeten zu erklären, was ihn dazu bewegt, sich derart gegen den Ortsvorsteher, die Sozialbezirksvorsteherin und den Ortsbeirat zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und Fahrradständern

16.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 325/15 Betreff: Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und Fahrradständern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, warum die Anregungen des Ortsbeirats bei dem Thema Lastenfahrrad- und Fahrradständern systematisch missachtet werden und entgegen dem erklärten Willen des Ortsbeirats Lastenfahrrad- und Fahrradständer auf Kosten von dringend benötigten Parkplätzen am alten Rathaus und am Friedhof angebracht werden. Der Magistrat wird weiter gebeten, zeitnah jemanden in die Ortsbeiratssitzung zu entsenden, der die Ortsbeiratsmitglieder und die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs über das Procedere informiert. Begründung: Gegen den erklärten Willen des Ortsbeirats sind jetzt zum zweiten Mal, in einer Nacht und Nebel Aktion, Fahrradständer auf Kosten eines dringend benötigten Parkplatzes eingerichtet worden. Dies, obwohl im Vorfeld anders lautende Anträge im Ortsbeirat abgestimmt wurden und der Ortsvorsteher bei einem Ortstermin auf die benötigten Parkplätze hingewiesen hat. Bereits vor dem alten Rathaus wurden Lastenfahrradständer eingerichtet, gegen den ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates. Unweit des Rathauses, an der U-Bahnstation Nieder-Eschbach, befindet sich ein großer nicht ausgelasteter Fahrradparkplatz. Eine Antwort dazu, wer dies veranlasst hat, ist der Magistrat bis heute schuldig geblieben. Die nebulöse Antwort des Magistrats, dies sei auf Anregung von Mitarbeitern des Bürgeramtes erfolgt, verfängt nicht, wenn dies gegen den ausdrücklichen Willen des Ortsbeirats geschieht. Ein weiteres Mal sind nun vor dem Friedhof in Nieder-Eschbach Fahrradständer auf Kosten eines Parkplatzes installiert worden. Dies, obwohl der Ortsbeirat beantragt hat, die Fahrradständer im Eingangsbereich des Friedhofs zu erneuern, denn hier befindet sich schon ein großer Abstellbereich für Fahrräder. Außerdem gab es eine Begehung mit dem Ortsvorsteher und der Sozialbezirksvorsteherin am Friedhof zu diesem Thema, die auf die dringend benötigten Parkplätze bei Beerdigungen insbesondere für ältere, gebrechliche oder gehbehinderte Menschen hingewiesen haben. Anlässlich dieses Termins hat man sich ausdrücklich darauf verständig, die Fahrradständer im Eingangsbereich zu erneuern und keine Fahrradständer im Außenbereich auf Kosten eines Parkplatzes aufzustellen. Der Magistrat möge erklären was ihn dazu bewegt, sich derart gegen den Ortsvorsteher, die Sozialbezirksvorsteherin und den Ortsbeirat zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5953 2024 Die Vorlage OF 325/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Missachtung Lastenfahrradständer Fahrradständer

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei Hochwasser

16.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 324/15 Betreff: Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei Hochwasser Der Ortsbeirat möge beschließen: In der näheren Vergangenheit kommt es immer öfter zu erheblichen Überschwemmungen in Nieder-Eschbach. Es sind Keller und Autos vollgelaufen und es wurden Äste und Baumstämme angeschwemmt. Angeschwämmt werden aber auch Fäkalienreste, die im Wasser deutlich sichtbar und geruchsintensiv sind. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob die Kläranlage in Ober-Eschbach (Bad Homburg), die in den Eschbach abläuft, bei Hochwasser so gut geschützt ist, dass keine Fäkalienreste in den Eschbach gelangen können. Begründung: Anwohner berichten, dass sich bei Hochwasser auch immer wieder Fäkalienreste im Wasser befinden. Dies ist nicht nur sichtbar, sondern auch der Geruch lässt darauf schließen, dass sich solche Reste im flutenden Wasser befinden. Da die Kläranlage in Ober-Eschbach sich oberhalb befindet und auch Abwasser in den Eschbach einlässt, besteht der begründete Verdacht, dass die Kläranlage bei Hochwasser nicht hinreichend geschützt sein könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1028 2024 Die Vorlage OF 324/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kläranlage Überschwemmungen Fäkalienreste

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene

16.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 321/15 Betreff: Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigentümern in Nieder-Eschbach eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen Wiederherstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag ein Erlass der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen waren sowie 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai 2024 in Nieder-Eschbach zum dritten Mal innerhalb von 18 Monaten zu einem massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt. Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige Hochwasserschutz-Maßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5951 2024 Die Vorlage OF 321/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "ein Erlass" durch den Wortlaut "eine Entschädigung in Höhe" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Grundsteuererlass Hochwasser Entschädigung

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach

16.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 326/15 Betreff: Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4275/23 OBR 15; ST 1983/23; OM 5238/24 OBR 15; ST 1353/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Ortsbeiratssitzung am 08.03.2024 hatte der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, über den konkreten Planungsstand des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen zu berichten und hierbei die aktuelle Planung vorzustellen. In der Antwort des Magistrats ST 1353 2024 heißt es hierzu wie folgt: "Das Sportamt hat für die Umsetzung der Baumaßnahme zur Errichtung der Skater- und Fitnessanlage in Nieder Eschbach das Grünflächenamt mit der Planung beauftragt. Durch einen Landschaftsarchitekten wurden drei Varianten erarbeitet, welche bei einem vor-Ort-Termin dem Ortsbeirat und dem Verein Concrete Skate e.V. vorgestellt wurden." Dies vorausgeschickt wird der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann der Termin stattgefunden hat und wer wann dazu eingeladen wurde und wer aus dem Ortsbeirat 15 daran teilgenommen hat. Denn weder dem Ortsbeirat noch dem Ortsvorsteher ist ein solcher Termin bekannt. Genauso wenig bekannt ist dem Ortsbeirat und dem Ortsvorsteher übrigens wie der Verein Concrete Skate e.V. Auch diesbezüglich besteht Aufklärungsbedarf. Außerdem wird er darum gebeten, den Ortsbeirat 15 und die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs über den konkreten Planungsstand des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen zu berichten und hierbei die aktuelle Planung vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks haben ein großes Interesse an der aktuellen Planung des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach. Dies sollte von dem Magistrat bitte ernstgenommen werden! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4275 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1983 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5238 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1353 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5954 2024 Die Vorlage OF 326/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Neubau Skate- und Fitnessanlage Planungsstand

Partei: CDU

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Aufstellen einer Just for PfandStation an der U-BahnStation „NiederEschbach“

05.07.2024 | Aktualisiert am: 16.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5762 entstanden aus Vorlage: OF 317/15 vom 18.06.2024 Betreff: Aufstellen einer Just for Pfand-Station an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Magistrat wird gebeten, eine Just for Pfand-Station im Bereich der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" aufzustellen. Begründung: Immer wieder werden Pfandflaschen oder -dosen achtlos an den U-Bahn- und Busstationen bestenfalls im Müll entsorgt, schlechtestenfalls achtlos an der Station zurückgelassen. Hin und wieder sind Pfandsammler zu beobachten, die im Müll wühlen, um solche Pfandgegenstände zu finden. Vielleicht kann dies ein kleiner Beitrag dazu sein, diese Situation etwas in den Griff zu bekommen, den Müll zu reduzieren und die Pfandsammler zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1661

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Endlich den Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach angehen

05.07.2024 | Aktualisiert am: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5760 entstanden aus Vorlage: OF 315/15 vom 29.05.2024 Betreff: Endlich den Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach angehen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Informationsveranstaltung zum Thema "(Individuelle) bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz" in Nieder-Eschbach anzubieten. Hierbei ist bei Bedarf ein auf den Hochwasserschutz spezialisiertes Ingenieurbüro einzubeziehen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, auf dieser Veranstaltung interessierten Bürgerinnen und Bürgern kostenlose bzw. kostengünstige Beratungsangebote von entsprechend kompetenten Unternehmen zu vermitteln. Begründung: Der Ortsbeirat stellte - bisher erfolglos - bereits einige Anträge zum Thema Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach. Es wird Zeit, zu handeln, wenn auch im Kleinen. Durch eine gezielte Beratung, die bei Bedarf auch individualisiert werden kann, können einfache bauliche Maßnahmen sicherlich helfen, die durch das Hochwasser hervorgerufenen Probleme zu verringern. Dies könnte der Magistrat in Zusammenarbeit mit kompetenten Fachleuten erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in NiederEschbach

05.07.2024 | Aktualisiert am: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5763 entstanden aus Vorlage: OF 319/15 vom 18.06.2024 Betreff: Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, ein Verkehrskonzept rund um das Schwimmbad und das Sportgelände an der Heinrich-Becker-Straße zu entwickeln, das die Interessen der Anwohner und der Besucher gleichermaßen berücksichtigt. Hierbei soll insbesondere ein Augenmerk auf die Rettungsdienste gelegt werden, für die ein Durchkommen an hochfrequentierten Tagen kaum bis gar nicht möglich ist. Der Ortsbeirat soll in eine solche Planung einbezogen werden. Begründung: Das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße erfreuen sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt bei Veranstaltungen und an heißen Sommertagen der Verkehr in der Straße teilweise komplett zum Erliegen. Die Heinrich-Becker-Straße ist in beide Richtungen befahrbar, was kein Problem wäre, wenn an solchen Tagen mit Autos nicht auf der Seite des Bachlaufs alles zugeparkt würde. Entgegenkommende Fahrzeuge können dadurch nicht mehr ausweichen, sodass der Verkehr in beide Richtungen zum Erliegen kommt. Auch für Rettungsfahrzeuge ist dann kein Durchkommen mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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