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Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz NiederEschbach - Erneuerung Datengrundlage

10.11.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 86/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz Nieder-Eschbach - Erneuerung Datengrundlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den zuständigen Stellen in Erfahrung zu bringen, wann eine Aktualisierung der Karte für Überschwemmungsgebiete bezüglich des Eschbachs zu erwarten ist. Begründung: Ausweislich der Karte für die Überschwemmungsgebiete Hessens (Geoportal des Landes Hessen), besteht für ein Teilgebiet von Nieder-Eschbach die Gefahr starker Überschwemmungen im Zuge von Hochwasserlagen des Eschbachs. Die Karte datiert aus dem Jahr 2002. Die Hochwasserereignisse haben zugenommen. Um geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen zu planen, ist eine Aktualisierung der Datenlage zwingend erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 86/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 86/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

NiederEschbach: Hochwasserschutz NiederEschbach - Retentionsflächen

10.11.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 88/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz Nieder-Eschbach - Retentionsflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich des Eschbachs geplant sind, welche Retentionsflächen für einen verbesserten Hochwasserschutz ausgewiesen werden sollen und wie der Stand der Ankaufsaktivitäten bezüglich solcher Flächen ist. Begründung: Ausweislich der Karte für die Überschwemmungsgebiete Hessens (Geoportal des Landes Hessen), besteht für ein Teilgebiet von Nieder-Eschbach die Gefahr starker Überschwemmungen im Zuge von Hochwasserlagen des Eschbachs. Die Hochwasserereignisse haben zugenommen, sodass insbesondere bei Starkregen den Menschen des betroffenen Teilgebietes akute Überschwemmungsgefahr droht. Laut dem Maßnahmen-Steckbrief zur Gewässerstruktur, Anhang 10 Maßnahmenprogramm 2021-2027 (ab Seite 639 - Wasserrahmenrichtlinie: https://flussgebiete.hessen.de/fileadmin/dokumente/4_oeffentlichkeitsbeteiligung /Entwurf_MP_2021-27/mp_anhang_10_Massnahmensteckbriefe_nach_WasserkoerpernNEU.pd f) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 88/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 88/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

NiederEschbach: Hochwasserschutz NiederEschbach - Regenrückhaltebecken

10.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 89/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz Nieder-Eschbach - Regenrückhaltebecken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu berichten, ob das Regenrückhaltebecken südlich von Nieder-Eschbach in seiner Dimensionierung für Starkregenereignisse groß genug ist und welche konkrete Funktion es im Rahmen des Hochwasserschutzes hat, 2. hinsichtlich des Regenrückhaltebeckens an der A5 (Stadtgebiet Bad Homburg) sich mit der Stadt Bad Homburg in Verbindung zu setzen, um selbige Auskünfte wie in Nr. 1) aufgeführt, einzuholen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1143 2021 Die Vorlage OF 89/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

10.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 80/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Gehweges zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1138 2021 Die Vorlage OF 80/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Berücksichtigung einer Beleuchtung beim Bau des Radwegs zwischen NiederErlenbach und NiederEschbach

09.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 82/15 Betreff: Berücksichtigung einer Beleuchtung beim Bau des Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der hoffentlich zeitnah gebaute Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach mit einer bedarfsgerechten Beleuchtung ausgestattet werden kann (ggfl. unter zur Hilfenahme möglicher Fördermittel des Landes oder des Bundes). Begründung: Der Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach sollte beleuchtet sein, um die Nutzung in den Abendstunden, aber auch in der dunklen und nassen Jahreszeit zu ermöglichen. Es ist schon jetzt abzusehen, dass der Radweg eine wichtige Schulwegverbindung von Nieder-Erlenbach an die weiterführende Otto-Hahn-Schule und die U-Bahnstation in Nieder-Eschbach und andersherum zu weiterführenden Anna-Schmidt-Schule darstellen wird. Dies würde gewährleisten, dass der Radweg auch im Herbst und Winter und in den Abendstunden genutzt werden könnte. Dies wäre außerdem ein wichtiger Beitrag für die Nahmobilitätsinfrastruktur in den Stadtteilen. Die Beleuchtung könnte bedarfsgerecht erfolgen, also geht erst an, wenn sich ein Radfahrer oder Fußgänger nähert. Ggf. könnte die Beleuchtung mit Fotovoltaik betrieben werde (vgl. beispielhaft den Rad- und Fußweg zwischen Gronau und der Kernstadt Bad Vilbel). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1140 2021 Die Vorlage OF 82/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach

09.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 84/15 Betreff: Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. so kurzfristig wie möglich, unter Einbeziehung der umliegenden Stadtteile und Ortsbeiräten, ein Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach zu entwickeln, bzw. darzulegen wie die Verkehrsplanung für die nächsten Jahre aussieht, 2. dieses der Öffentlichkeit und den Ortsbeiräten vorzustellen, Wünsche gegebenenfalls einzuarbeiten und 3. als Gesamtkonzept zeitnah umzusetzen. Begründung: Bereits jetzt leidet der Stadtteil Nieder-Eschbach unter ständig überlasteten Straßen, vor allem der Schwerlastverkehr kann nur schwerlich abfließen. Der Stadtteil wird als Schleichweg für die überlasteten Autobahnen genutzt. Ein Durchkommen in den Stoßzeiten ist kaum möglich. Hinzukommt, dass ständig neu gebaut wird, was die Anzahl der Verkehrsteilnehmer im Stadtteil, aber auch in den Stadtteilen, die um Nieder-Eschbach herum liegen, erheblich erhöht. Weiter Baugebiete sind in Planung, wobei nach wie vor unklar ist, wie der zusätzliche Verkehr dieser Baugebiete abfließen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 84/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1142 2021 Die Vorlage OF 84/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "Der Magistrat wird" der Wortlaut "unter Hinweis auf die Vorlagen OA 185, OM 311, OA 440 und OM 5912" eingefügt sowie die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Besonders wird hier auf die beiden großen Neubaugebiete in Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach hingewiesen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Gemeinsame Begehung der Tennisanlage des TUS Nieder-Eschbach 1894 e. V. zur Bestandsaufnahme

09.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 85/15 Betreff: Gemeinsame Begehung der Tennisanlage des TUS Nieder-Eschbach 1894 e. V. zur Bestandsaufnahme Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, beim Sportamt Frankfurt am Main eine Begehung der Tennisanlage an der Heinrich-Becker-Str. 26 in 60437 Frankfurt, gemeinsam mit Vertretern des Sportamts, des Vereins TUS Nieder-Eschbach 1894 e.V. und des Ortsbeirats zu veranlassen, um den Sanierungsstau der Plätze gemeinsam in Augenschein zu nehmen und die Möglichkeiten der Abhilfe zu erörtern. Begründung: Der Tennissport erfreut sich, nicht zuletzt durch Corona, immer größerer Beliebtheit. Auch die vom TUS Nieder-Eschbach 1894 e.V. betriebenen Tennisplätze werden rege genutzt. Die Tennisplätze und die umliegende Anlage benötigen jedoch dringen eine Grundüberholung und Sanierung. Die Kosten hierfür kann der Verein alleine nicht aufbringen, so dass er auf Unterstützung der Stadt Frankfurt angewiesen ist. Deshalb soll in einer ersten gemeinsamen Begehung mit Vertretern des Sportamts, des Vereins und des Ortsbeirats eruiert werden, welche Maßnahmen konkret erforderlich sind und wie die Finanzierung gesichert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 85/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der UBahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße

09.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 83/15 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen. Begründung: Screenshot: Google Maps Die an dieser Stelle befindliche Bank erfreut sich großer Beliebtheit. Die Kreuzung an der U-Bahnunterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße ist eine beliebte Route für Spaziergänger, insbesondere auch mit Hunden. Die bezeichnete Stelle lädt zum Pausieren ein und sollte daher entsprechend ausgestattet sein. Weit und breit befindet sich kein Abfallbehälter, so dass die mühsam aufgesammelten Hinterlassenschaften der Vierbeine auch gerne mal einfach im Gebüsch entsorgt werden. Eine Anwohnerin hat sich deshalb erbarmt und dort eine Mülltüte hingehängt, die von ihr auch regelmäßig geleert wird. Dies kann jedoch kein Dauerzustand sein, weshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1141 2021 Die Vorlage OF 83/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Carsharing an der U-Bahn-Station „Nieder-Eschbach“

09.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 91/15 Betreff: Carsharing an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der U-Bahnstation Nieder-Eschbach einen Parkplatz für ein Carsharing-Angebote einzurichten. Hierbei bietet sich der meist ungenutzte Taxihalteplatz in der Prager Straße an. Die Firma Pittner Mühlheim GmbH, die bislang auf privaten Grund einen Stellplatz hierfür gemietet hatte, wäre bereit hier weiterhin ein Hybridfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Carsharingstationen können in Hessen mittlerweile an allen öffentlichen Straßen eingerichtet werden. Einem entsprechenden Gesetz hat der Landtag Ende September 2021 zugestimmt. Kommunen können damit mehr Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge vergeben. Begründung: Die Firma Pittner Mühlheim GmbH ist nun schon seit fünf Jahren Carsharer in Nieder-Eschbach. Das Fahrzeug wurde in dieser Zeit bereits viermal ausgetauscht und das nächste, bereits bestellte Auto sollte ein Fiesta Hybrid Fahrzeug sein. Pro Jahr werden von den Nieder-Eschbacher Bürgern fast 20.000 km zurückgelegt. Der Standort an der U-Bahnstation wäre optimal. Im Moment hat die Firma Pittner Mühlheim GmbH einen Standplatz in der Görlitzer Straße von einem privaten Anbieter gemietet. Der Mietvertrag läuft Ende des Jahres aus und kann bedauerlicherweise auch nicht verlängert werden. Es wäre sehr schade, wenn dieses Angebot als Teil einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität den Bürgern nicht weiterhin zur Verfügung stehen würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1145 2021 Die Vorlage OF 91/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und 1 SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule

08.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 81/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung des Zebrastreifens an der Otto-Hahn-Schule (OHS) Ecke Urseler Weg/Albert-Schweitzer-Straße durch das Aufstellen von Pollern sicherer zu machen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Auf dem Urseler Weg kommt es - insbesondere zu den Stoßzeiten (morgens zwischen 07.30 und 9 Uhr und mittags zwischen 13-14 Uhr) zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Teilabschnitt auf Höhe der OHS leidet unter dem Verkehr der Eltern, die ihre Kinder zu den Kitas Gladiolenstraße oder Hexenkessel bringen bzw. abholen und dem Verkehr der Lehrkräfte und Schüler der OHS. Dazu kommt der Durchgangsverkehr, der der überlasteten Deuil-La-Barre-Straße ausweicht, dem Linienbusverkehr (Linie 29) und nicht zuletzt dem normalen (Berufs-)Verkehr der Anwohner des Urseler Wegs und seiner Nebenstraßen. Durch die (teilweise verkehrswidrig) parkenden Fahrzeuge an der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in den Urseler Weg ist es wegen der hierdurch eingeschränkten Sicht für die Schüler mit Gefahren verbunden, den Zebrastreifen zu nutzen. Problemlösung: Die freie Sicht vom Seitenrand aus ist entscheidend für die Sicherheit beim Überqueren des Urseler Wegs. Damit die Sicht auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge verbessert wird, sollen auf der Seite hin zur Albert-Schweitzer-Straße 1,5 Meter vor und 1,5 Meter hinter dem Zebrastreifen Poller aufgestellt werden, um den ruhenden Autoverkehr fernzuhalten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1139 2021 Die Vorlage OF 81/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Zusätzliches Schulschwimmbad im Frankfurter Norden

28.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2021, OF 78/15 Betreff: Zusätzliches Schulschwimmbad im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt den Antrag NR 137 und bittet die Stadtverordnetenversammlung diesen umzusetzen. Begründung: Ein zusätzliches Schulschwimmbad wird dringend benötigt und wurde vom Ortsbeirat bereits mehrfach angeregt (z. B. OA 14/21; AO 659/21, OA 414/19). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.10.2021, NR 137 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 78/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: 1. Der Vorlage NR 137 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 78/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Jahresbericht Masterplan Industrie

28.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2021, OF 79/15 Betreff: Jahresbericht Masterplan Industrie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der B 352 unter der Voraussetzung zu, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden. Begründung: Nicht nur der Ortsbeirat, sondern auch die Mehrzahl der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hält ein Gewerbegebiet an dieser Stelle nicht für angebracht (s. a. OA 15/21, OA 594/20, OA 596/20,OA 619/20, OF 308/15 20) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 33 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion den Tenor wie folgt: "1. Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 352/21 unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 352/21 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden." Die Vorlage OF 79/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 91 2021 1. Die Vorlage B 352 dient unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 79/15 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und UBahnÜberweg

09.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 76/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Gründe: I. Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren beim Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. II. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft der Stadt wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 76/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 931 2021 Die Vorlage OF 76/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße

02.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 72/15 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße / Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Wir halten 6 bis 8 Sekunden zusätzlich hier für angemessen, so wird der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt. Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 928 2021 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der Anwohner

02.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 71/15 Betreff: Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der Anwohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich mit der VGF in Verbindung zu setzen, um die Belästigung der Anwohner durch den von vorbeifahrenden U-Bahnen erzeugten Lärm zu verringern. Dies könnte beispielsweise durch eine Verringerung der Geschwindigkeit im Bereich der Wohnbebauung erreicht werden. Begründung: .: Anwohner klagen über diese Lärmbelästigung durch schnell fahrende U-Bahnen. Weiterhin wurde eine Erhöhung der Fahrgeräusche nach Erneuerung der Trasse mit Schienen auf Betonschwellen beobachtet. Hier sollte insgesamt Abhilfe geschaffen werden. Eine reduzierte Geschwindigkeit innerhalb der Wohnbebauung hätte auch eine langsame Einfahrt in den Haltestellenbereich zur Folge, was zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 927 2021 Die Vorlage OF 71/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen 1 BFF (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Jüdisches Leben in Nieder-Eschbach sichtbar machen - Stolpersteine verlegen

29.09.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 69/15 Betreff: Jüdisches Leben in Nieder-Eschbach sichtbar machen - Stolpersteine verlegen Wenn im kommenden Jahr 2022 das 1250jährige Jubiläum von Nieder-Eschbach gefeiert wird, gehören zur Geschichte des Ortes auch die Biographien früher hier lebender jüdischer Bürgerinnen und Bürger. Dokumentiert finden sich jüdische Familien nachweislich mindestens seit dem 19. Jahrhundert in Nieder-Eschbach. Einzelne dieser Biographien endeten in den Konzentrations- und Vernichtungslagern während der Zeit der Shoah. Um dieser zu gedenken und ihr Schicksal gerade in einer Zeit des wachsenden Antisemitismus stärker in das Bewusstsein der Menschen vor Ort zu bringen, sollten auch in Nieder-Eschbach Stolpersteine verlegt werden. Daher möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird beauftragt, in Gespräche mit der Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main e.V. zu treten, um gemeinsam die erforderlichen Schritte abzustimmen, die für eine Verlegung von Stolpersteinen für ehemalige jüdische Nieder-Eschbacher Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2022 notwendig sind. Um eine Verlegung auch unabhängig von möglichen Paten finanzieren zu können, werden aus dem Budget des Ortsbeirates die für eine Verlegung von Stolpersteinen erforderlichen Mittel vorgesehen. Begründung: Nieder-Eschbach feiert im kommenden Jahr sein 1250jähriges Jubiläum. Viele Höhen und Tiefen haben das Leben der Menschen in unserer ehemals selbständigen Gemeinde über die Jahrhunderte hinweg geprägt und wurden bisher auch bereits in verschiedenen Dokumentationen festgehalten. Zu einer umfassenden Betrachtung der Geschichte Nieder-Eschbachs gehört auch der Blick auf die Zeit des Nationalsozialismus und die Verbrechen, die an jüdischen Nachbarinnen und Nachbarn begangen wurden. Um ihrer zu gedenken, ihre Familiengeschichten in das Bewusstsein der Menschen zu rücken und aufzuzeigen, wo auch in Nieder-Eschbach jüdisches Leben zuhause war und vernichtet wurde, sollten gerade auch in einem Jubiläumsjahr Stolpersteine als Zeugnisse verlegt werden. Die Kosten pro Stein belaufen sich auf EUR 120,00. Teilweise werden hierfür auch Paten gesucht. Allerdings sollte die Verlegung von Stolpersteinen nicht vom Vorhandensein möglicher Paten abhängig gemacht werden. Daher sollte in jedem Fall auch eine Finanzierung aus dem Budget des Ortsbeirates ermöglicht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 69/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Gießkannenwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof, 2. Versuch

29.09.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 66/15 Betreff: Gießkannenwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof, 2. Versuch Vorgang: OIB 15/21 OBR 15; ST 1521/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 für jede Wasserzapfstelle auf dem Nieder-Eschbacher Friedhof mindestens einen Gießkannenwagen mit Pfandschloss anzuschaffen. 2. Der Anschaffungspreis für einen Gießkannenwagen beträgt ohne Pfandschloss EUR 198,00 und mit Pfandschloss EUR 236,00. Der Gießkannenwagen hat 2016 den Bayrischen Innovationspreis erhalten (siehe Anlage, Quelle: www.innovationspreis-bayern.de/fileadmin/user_upload/innovationspreis/Dokumente/ 2016_Broschuere_Innovationspreis.pdf). 3. Aus dem Budget des Ortsbeirats wird für den Kauf ein Betrag von maximal EUR 1.500,00 bereitgestellt. Der VdK-Ortsverband Nieder-Eschbach würde sich freundlicherweise, je nach Anschaffungspreis, ebenso beteiligen. Begründung: Nachdem auf dem Nieder-Eschbacher Friedhof die Wasserzapfstellen umgebaut und reduziert wurden, gab es zahlreiche Beschwerden von Senioren. Die Senioren müssen die schweren Gießkannen über eine viel weitere Entfernung tragen als zuvor. Um hier eine Erleichterung zu schaffen, hatte der Ortsbeirat in seiner Sitzung am 11.06.2021 beschlossen, für jede Zapfstelle mindestens einen Gießkannenwagen mit Pfandschloss anzuschaffen. Bezahlt werden sollte dies aus dem Budget des Ortsbeirats und durch eine Spende des VdK-Ortsverband Nieder-Eschbach. Dieser Antrag wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021 mit nachfolgender überhaupt nicht nachvollziehbarer Begründung abgelehnt: "Aufgrund des geringen Abstandes zwischen den einzelnen Grabstätten ist die Praktikabilität des Gießkannenwagens nicht gegeben, da dieser in der Regel nicht um die Grabstätten gefahren werden kann. Somit wird eine vollständige Bewässerung des Grabes nicht erreicht, ohne die Kanne aus der Halterung zu heben. Auch eine einfache Befüllung an den Wasserbecken entfällt, da die volle Gießkanne in die vorgesehene Halterung gehoben werden muss. Zudem konnte keine Bezugsquelle ausfindig gemacht werden. Die bereits installierten Stirnwandwagen sind eine gute Alternative, um schwere oder sperrige Gegenstände für die Grabpflege zu transportieren. Neben Gießkannen können auch Blumen, Erde oder Arbeitsgegenstände befördert werden." Die Gießkannenwagen brächten erhebliche Erleichterung und sind nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zu den bestehenden Gießkannen und Stirnwandwägen gedacht. Auf den Stirnwandwagen ist es nahezu unmöglich eine volle Gießkanne zu transportieren. Die Wägen haben Hartgummireifen und der Transport gestaltet sich holprig. Da keine Halterung vorhanden ist, rutscht die Kanne weg (durch Selbstversuch festgestellt). Die Gießkannenwagen haben eine Luftbereifung und sind eben zum Transport der Kanne konstruiert. Die Kanne muss nicht von dem Wagen gehoben werden, um sie zu befüllen oder das Grab damit zu gießen. Mag sein, dass nicht alle Gräber damit erreicht werden können. Allerdings befinden sich eine Vielzahl an Gräbern in zugänglichen Bereichen, so dass dies für die Pflege dieser Gräber eine erhebliche Erleichterung wäre. Dies auch vor allem im Hinblick darauf, dass sich die Zahl der Wasserstellen seit der Sanierung halbiert hat. Seitdem müssen weite Wege zurückgelegt werden. Die Ablehnende Haltung des Magistrats ist nicht nachvollziehbar, zumal die Anschaffung aus dem Ortsbeiratsbudget und einer Spende finanziert werden soll. Anlage 1 (ca. 229 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.06.2021, OIB 15 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1521 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 47 2021 Die Vorlage OF 66/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-Straße

29.09.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 68/15 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: OM 6742/20 OBR 15; ST 1264/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der an der Heinrich-Berbalk-Straße liegende und vielfach genutzte Bolzplatz erhalten bleibt oder der dortigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus den Bebauungsplänen Nr. 516/ Nr. 923 zum Opfer fällt. Sollte dies der Fall sein wir um Mitteilung gebeten, welcher Alternativstandort in diesem Bereich für den Bolzplatz in Frage kommt. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 ist zu entnehmen: "Im Vortrag des Magistrats zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße (M 211 vom 12.11.2018/ § 3491 vom 13.12.2018) wurde bereits dargelegt, dass hier ergänzend zum Baurecht für die geplanten Schulstandorte u. a. auch das Baurecht für die Erschließungsstraße geschaffen werden soll. Daher wird die für einen Kreisverkehrsplatz erforderliche Fläche weiterhin Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 923 sein." Aufgrund dieses Vorhabens besteht die Befürchtung, dass der dort liegende Bolzplatz nicht erhalten bleiben soll. Da es jedoch jetzt schon an Sport- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche fehlt, wäre dies ein inakzeptabler Zustand. Sollte es also zutreffen, dass dieser Bolzplatz entfernt wird, ist innerhalb des Bereichs vorgenannter Bebauungspläne Ersatz zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 925 2021 Die Vorlage OF 68/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Nieder-Eschbacher Freibadgelände: Liegewiesen zur Einrichtung eines Freiluftkinos für Filmvorführungen im Sommer 2022 als Teil-Event zur "1250 Jahre Nieder-Eschbach - Jubiläumsfeier" bereitstellen!

29.09.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 67/15 Betreff: Nieder-Eschbacher Freibadgelände: Liegewiesen zur Einrichtung eines Freiluftkinos für Filmvorführungen im Sommer 2022 als Teil-Event zur "1250 Jahre Nieder-Eschbach - Jubiläumsfeier" bereitstellen! Vorgang: OM 286/21 OBR 15; ST 1631/21 Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1631, gegebene Zustimmung zur Nutzung der Liegewiesenflächen im hinteren Bereich des Freibads Nieder-Eschbach für eine Freiluftkinoveranstaltung. Bedauerlicherweise ist unserer Anregung in der OM 286 bislang nur in Teilen nachgekommen worden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat noch einmal aufgefordert, für den Sommer 2022 gemeinsam mit den Bäder Betrieben Frankfurt (BBF) rechtzeitig durch mediale Information, Werbung und Interessenbekundung potentielle Freiluftkinoanbieter, die auch über die hierzu notwendige komplette technische Ausrüstung verfügen und in der Lage sind, die erforderlichen Medienanschlüsse herzustellen, für das Freiluftkino als Event im Sommer 2022 im Nieder-Eschbacher Freibad zu gewinnen und nach Auswahl zeitnah zur Umsetzung und Durchführung zu beauftragen. Als Gegenfinanzierung für diese Sonderveranstaltung, die dann auch als ein besonderes Eventangebot im Rahmen der im nächsten Jahr stattfindenden 1250-Jahr-Feier des Bestehens von Nieder-Eschbach mit eingebunden werden könnte, ist neben der Weiterleitung der Eintrittsgelder der Kinobesucher an den Kinoanbieter auch ein zusätzlicher einmaliger Zuschuss seitens der Stadt für dieses kulturelle Angebot zu prüfen. Begründung: Für die gewünschte Sonderveranstaltung eines Freiluftkinos im Sommer 2022 außerhalb der regulären Badeöffnungszeiten des Freibades bedarf es jetzt der Findung eines geeigneten Event- und Freiluftkinoanbieters, um im Freibad Nieder-Eschbach ein abendlich stattfindendes Freiluftkino mit attraktiven Filmvorführungen anzubieten. Diese Nutzung wäre auch als Bestandteil innerhalb der im Jahr 2022 stattfindenden Feierlichkeit 1250 Jahre Nieder-Eschbach eine besondere Attraktion und ist zudem für den Frankfurter Norden ein kulturelles Freizeitangebot mit hohem Wirkungsgrad. Ungeachtet dessen wird damit den derzeit durch die Coronapandemie erheblich belasteten Veranstaltern aus der Eventbranche geholfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 286 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1631 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 924 2021 Die Vorlage OF 67/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Nieder-Eschbacher Freibadgelände: Liegewiesen zur Einrichtung eines Freiluftkinos für Filmvorführungen im Sommer 2022 bereitstellen!" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Aktueller Verfahrensstand Bebauungsplanverfahren Nr. 920 Am Hollerbusch

29.09.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 70/15 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Bebauungsplanverfahren Nr. 920 Am Hollerbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Vertreter des Stadtplanungsamtes in den Ortsbeirat zu entsenden, um über den Verfahrensstand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 Am Hollerbusch, insbesondere die Planungsziele und den Planungsverlauf, zu berichten. Begründung: Der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist zu entnehmen: "Planungsziele Innerhalb des Geltungsbereichs sind zurzeit zwei Gärtnereien angesiedelt. Beide Flächen sollen zur Abstimmung der Entwicklung hinsichtlich der Erschließung und ergänzender Maßnahmen im Zusammenhang betrachtet und in einem Bebauungsplan zusammengefasst werden. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für ein Wohngebiet und eventuell ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen im sozialen Bereich geschaffen werden. Da derzeit für das betroffene Gebiet kein Bebauungsplan vorliegt, es aber für erforderlich angesehen wird, das Gebiet einer geordneten Entwicklung zuzuführen, besteht die Notwendigkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Durch die Lage des Plangebietes nahe der Stadtbahn-Haltestelle Nieder-Eschbach ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Mit kleinteiligen Baustrukturen in einer Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. Mit dem neuen Bebauungsplan soll entlang des Frankfurter Grabens in Fortführung des nördlich angrenzenden Gebiets ein neuer Ortsrand ausgebildet werden. Die vorhandene öffentliche Straße an der Stadtbahntrasse soll ausgebaut und an den nördlich und südlich angrenzenden Straßenquerschnitt angepasst werden. Es ist geplant, über den Abschluss städtebaulicher Verträge unter anderem 30 % der geplanten Bruttogrundfläche für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und im weiteren Verfahren darüber hinaus im Einzelfall Ausgleichsflächen nachzuweisen, soweit die Eingriffe bisher nicht erfolgt sind oder zulässig waren. Planungsverlauf Erste Planungsansätze sind im Oktober 2017 im Ortsbeirat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Ein zügiger Fortgang des Planverfahrens wird angestrebt." Vier Jahr später, im Oktober 2021, liegen dem Ortsbeirat keinerlei Informationen über das geplante Baugebiet vor. Es ist an der Zeit, den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit auf den aktuellen Stand zu bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 926 2021 Die Vorlage OF 70/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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