Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6721 entstanden aus Vorlage: OF 230/14 vom 02.03.2025 Betreff: Sichere Abstellplätze für E-Scooter an der S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, in unmittelbarer Nähe der Brücke sichere Abstellplätze auf der Harheimer Seite einzurichten und einige Pflichtparkplätze für E-Scooter auszuweisen. Begründung: Der Bereich um die S-Bahn-Station "Berkersheim" ist für E-Scooter in der App des Verleihers Voi enger abzugrenzen, sodass E-Scooter nicht mehr auf dem Bahngelände abgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6722 entstanden aus Vorlage: OF 231/14 vom 05.03.2025 Betreff: Abstellanlage für Fahrräder am Berkersheimer Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, auf die Deutsche Bahn zuzugehen und dringend dafür Sorge zu tragen, dass eine Fahrradabstellanlage auf der Nordseite des Berkersheimer Bahnhofs installiert wird. Begründung: Leider wurden mehrmalige Versuche einer Kontaktaufnahme mit der Deutschen Bahn völlig durch diese ignoriert, sodass der Ortsbeirat 14 keine andere Möglichkeit sieht, als den Magistrat zu bitten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Fotos: Berkersheimer Bahnhof (Nordseite) Quelle: Eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6718 entstanden aus Vorlage: OF 227/14 vom 10.03.2025 Betreff: Renaturierung Brunnengraben Für den Fall, dass der Magistrat Renaturierungsmaßnahmen am Brunnengraben im Stadtteil Harheim für sinnvoll erachtet und diese umsetzen möchte, wird er gebeten, diese Maßnahmen auf sich im städtischen Eigentum befindlichen Flächen durchzuführen und die Maßnahmen mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Inanspruchnahme privater Flächen soll unterbleiben. Begründung: Die an den Brunnengraben nördlich angrenzenden Grundstücke befinden sich im Privateigentum und werden als Freizeitgärten genutzt. Der hohe Wert von Freizeitgärten für die Bevölkerung ist dem Magistrat bekannt. Für eventuell geplante Maßnahmen stehen auf der gegenüberliegenden Seite des Entwässerungsgrabens der Quelle am Römerbrunnen städtische Grundstücke zur Verfügung. Diese sind aus Sicht des Ortsbeirats besser für eine sinnvolle Planung geeignet, als zufällig der Stadt Frankfurt im Wege von Vorkaufsrechten bei privaten Grundstücksgeschäften zufallende Grundstücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6720 entstanden aus Vorlage: OF 229/14 vom 02.03.2025 Betreff: E-Scooter auf dem neu gebauten Parkplatz der Sportanlage Harheim Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz der Sportanlage Harheim das Abstellen von E-Scootern zu ermöglichen. Begründung: Derzeit ist der Parkplatz noch im Bau und in der App des Verleihers der E-Scooter (Voi) als Sperrzone ausgewiesen. Nach der Fertigstellung könnte diese Sperrzone aufgehoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6719 entstanden aus Vorlage: OF 228/14 vom 10.03.2025 Betreff: Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns am Erlenbacher Stadtweg (K812) Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass Büsche und Sträucher im Bereich zwischen Maßbornstraße und Korffstraße so weit zurückgeschnitten werden, dass sie nicht mehr in die Fahrbahn ragen. Begründung: Die angesprochene Maßnahme ist aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend zu erledigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2025, OF 228/14 Betreff: Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns am Erlenbacher Stadtweg (K812) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dafür zu sorgen, dass Büsche und Sträucher im Bereich zwischen Maßborn- und Korffstraße so weit zurückgeschnitten werden, dass sie nicht mehr in die Fahrbahn ragen. Begründung: Die angesprochene Maßnahme ist aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend zu erledigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2025, OF 227/14 Betreff: Renaturierung Brunnengraben Für den Fall, dass der Magistrat Renaturierungsmaßnahmen am Brunnengraben im Stadtteil Harheim für sinnvoll erachtet und diese umsetzen möchte, fordert der Ortsbeirat, diese Maßnahmen auf sich im städtischen Eigentum befindlichen Flächen durchzuführen und die Maßnahmen mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Inanspruchnahme privater Flächen soll unterbleiben. Begründung: Die an den Brunnengraben nördlich angrenzenden Grundstücke befinden sich im Privateigentum und werden als Freizeitgärten genutzt. Der hohe Wert von Freizeitgärten für die Bevölkerung ist dem Magistrat bekannt. Für eventuell geplante Maßnahmen stehen auf der gegenüberliegenden Seite des Entwässerungsgrabens der Quelle am Römerbrunnen städtische Grundstücke zur Verfügung. Diese sind aus Sicht des Ortsbeirats besser für eine sinnvolle Planung geeignet als zufällig der Stadt Frankfurt im Wege von Vorkaufsrechten bei privaten Grundstücksgeschäften zufallende Grundstücke. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 Betreff: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22; ST 74/23; OM 5116/24 OBR 14; ST 1134/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße "Altkönigblick" zu machen sowie diesem eine aktuelle Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern in Frankfurt offenzulegen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die gemäß ST 1137 vom 07.06.2024 angekündigte Einschätzung des Stadtbrandinspektors zur Bedarfslage und den einsatztaktischen Kriterien detailliert darzulegen sowie über die gemäß ST 74 vom 13.01.2023 erwähnte Grundstücksakquise zur Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 10 samt Neubau der Berufsfeuerwehrstandorte "Nordost" und "Nordwest" zu berichten. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt. Denn das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr, noch lässt sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Aus diesem Grund ist eine nachvollziehbare Einschätzung des Stadtbrandinspektors und der Branddirektion "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts" unerlässlich. Auch wenig nachvollziehbar ist eine scheinbar "sich immer wieder verändernde" Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern in Frankfurt. Auch diese sollte aus Gründen der Verlässlichkeit offen-gelegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5116 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1134 Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 224/14 Betreff: Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der Quellenstraße Vorgang: M 152/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, die bisher mehrfach abgelehnte Installation einer Beleuchtung im Bereich der Brücke zwischen der Quellenstraße und der Riedhalsstraße hinsichtlich einer insektenfreundlichen Beleuchtung zu prüfen. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Wegen, die von Fußgängern und Radfahrern zur örtlichen Bezirkssportanlage oder dem Naherholungsgebiet genutzt werden. Begründung: Für viele Sportler (vorrangig Kinder und Jugendliche) und Erholungsuchende ist der Fuß- und Radweg zur Spielstraße (Riedhalsstraße) und der Bezirkssportanlage über die Quellenstraße die kürzeste und sicherste Verbindung. Hier ist eine Beleuchtung der Brücke über den Born insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend notwendig. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 14 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem genannten Abschnitt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6325 entstanden aus Vorlage: OF 216/14 vom 06.01.2025 Betreff: Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg Nieder-Erlenbach - Bonames Der Ortsbeirat erinnert an den Lückenschluss des bestehenden Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Lückenschluss den im Radverkehrskonzept als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen - dann neu zu bauenden - Radweg über den Pfingstberg ersetzen kann. Begründung: Die Lücke in der Radwegeverbindung birgt auf der von Radfahrern stark frequentierten Strecke ein hohes Gefährdungspotenzial. Der Ortsbeirat hat wiederholt erfolglos auf den notwendigen Lückenschluss hingewiesen. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des "Radverkehrskonzepts Nord" könnte der bestehende Radweg im Falle des Schließens der Lücke eine Alternative zu dem im vorläufigen Netzwerkplan als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen Radweg über den Pfingstberg sein, denn er verläuft nur wenige Hundert Meter südlich parallel zu der vorgesehenen neuen Route. Er wäre z. B. aus Richtung Nieder-Erlenbach mindestens genauso attraktiv zum Erreichen der Schulstandorte mit dem Rad, zumal die Topografie (weniger Steigung) auch vorteilhaft wäre. Möglicherweise ist die vorgeschlagene Alternative, weil es sich nur um wenige Hundert Meter zusätzlichen Radweg handelt, günstiger zu realisieren. Naturschonender wäre die an der Landesstraße entlanggeführte Variante allemal, da keine neue Strecke über den Pfingstberg nötig wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 216/14 Betreff: Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg Nieder-Erlenbach - Bonames Der Ortsbeirat erinnert an den Lückenschluss des bestehenden Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßborn- und Korffstraße. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten zu prüfen, ob der Lückenschluss den im Radverkehrskonzept als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen - dann neu zu bauenden - Radweg über den Pfingstberg ersetzen kann. Begründung: Die Lücke in der Radwegeverbindung birgt auf der von Radfahrern stark frequentierten Strecke ein hohes Gefährdungspotential. Der Ortsbeirat hat wiederholt erfolglos auf den notwendigen Lückenschluss hingewiesen. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des "Radverkehrskonzepts Nord" könnte der bestehende Radweg im Falle des Schließens der Lücke eine Alternative zu dem im vorläufigen Netzwerkplan als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen Radweg über den Pfingstberg sein, denn er läuft nur wenige hundert Meter südlich parallel zu der vorgesehenen neuen Route. Er wäre z.B. aus Richtung Nieder-Erlenbach mindestens genauso attraktiv zum Erreichen der Schulstandorte mit dem Rad, zumal die Topographie (weniger Steigung) auch vorteilhaft wäre. Möglicherweise ist die vorgeschlagene Alternative, weil es sich nur um wenige hundert Meter zusätzlichem Radweg handelt, günstiger zu realisieren. Naturschonender wäre die an der Landesstraße entlanggeführte Variante allemal, da keine neue Strecke über den Pfingstberg nötig wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6156 entstanden aus Vorlage: OF 210/14 vom 11.11.2024 Betreff: Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 136 "Achtung, Kinder!" in Form eines Piktogramms auf dem Straßenbelag an beiden Zufahrten der Hermannspforte, im Bereich der Hausnummern 1 und 4, anzubringen. Begründung: Die Hermannspforte ist in diesem Bereich zwar als Spielstraße ausgewiesen, worauf nicht nur die Schilder (VZ 325) an beiden Zufahrten, sondern auch die Beschaffenheit des Bodenbelags in Form von Pflastersteinen eindeutig hinweist. Dennoch wird in diesem Bereich viel zu schnell gefahren, was insbesondere für die Schulkinder und die Kinder der Tagesmutter, die diesen ausgewiesenen Schulweg nutzen, eine erhebliche Gefahr darstellt. Es gilt zu beachten, dass es in diesem Bereich keine Möglichkeit gibt, den Gehweg von der Straße technisch abzugrenzen. Sollte dieser konkrete Vorschlag abgelehnt werden, bittet der Ortsbeirat darum, die Situation durch andere geeignete Maßnahmen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6157 entstanden aus Vorlage: OF 211/14 vom 11.11.2024 Betreff: Musikunterricht im Stadtteil sichern Der Magistrat wird gebeten, den Fortbestand des Musikunterrichts im Stadtteil Harheim nach der Auflösung der Musikschule Harheim zu sichern. Dies soll durch eine Ausweitung des Angebots der Musikschule Frankfurt e. V. auf den Stadtteil ermöglicht werden. Die Musikschule Frankfurt e. V. benötigt dazu kurzfristige finanzielle Mittel aus dem laufenden Haushalt, um die Anstellung der benötigten Musikpädagogen finanzieren zu können. Mittel- und langfristig ist der Etat der Musikschule entsprechend anzupassen. Möglichst sollten Lehrkräfte, die dazu bereit sind, weiterbeschäftigt und Unterrichtsräume weiter genutzt werden. Begründung: Nach der höchstrichterlichen Bestätigung des Bundessozialgerichts, der landläufig als "Herrenberg-Urteil" bezeichneten Verpflichtung für Musikschulen, ihre Lehrkräfte sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, hat der Musikverein Harheim 1913 e. V. die Auflösung der vom Verein getragenen Musikschule beschlossen. Die Entscheidung ist nachvollziehbar, da sich der ehrenamtlich geführte Verein nicht in der Lage sieht, den mit der Beschäftigung von fest angestellten Mitarbeitern verbundenen organisatorischen Mehraufwand zu leisten und die entstehenden finanziellen Risiken zu tragen. Der Vorschlag erscheint dem Ortsbeirat als sinnvolle und kurzfristig umsetzbare Möglichkeit, die wertvolle musikpädagogische Arbeit des Musikvereins Harheim 1913 e. V. unter Erhaltung der gewachsenen Strukturen mit den vorhandenen Lehrkräften nahtlos fortzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 210/14 Betreff: Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat, das Verkehrszeichen 136: "Achtung, Kinder!" in Form eines Piktogramms auf dem Straßenbelag an beiden Zufahrten der Hermannspforte im Bereich der Hausnummern 1 und 4 anzubringen. Begründung: Die Hermannspforte ist in diesem Bereich zwar als Spielstraße ausgewiesen, woran nicht nur die Schilder (VZ 325) an beiden Zufahrten, sondern auch die Beschaffenheit des Bodenbelages in Form von Pflastersteinen eigentlich keinen Zweifel lassen. Jedoch wird in diesem Bereich zu oft viel zu schnell gefahren, was eine erhebliche Gefahr vor allem für die Schulkinder und die Kinder der Tagesmutter auf diesem ausgewiesenen Schulweg darstellt. Es gilt zu beachten, dass in diesem Bereich keine Möglichkeit existiert, den Gehweg von der Straße technisch abzugrenzen. Sollte dieser konkrete Vorschlag abgelehnt werden, bitten wir jedoch um Handlungsmöglichkeiten um die Situation mit anderen geeigneten Maßnahmen zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6156 2024 Die Vorlage OF 210/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 211/14 Betreff: Musikunterricht im Stadtteil sichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Fortbestand des Musikunterrichts im Stadtteil Harheim nach der Auflösung der Musikschule Harheim zu sichern. Dies soll durch eine Ausweitung des Angebots der Musikschule Frankfurt e.V. auf unseren Stadtteil ermöglicht werden. Die Musikschule Frankfurt e.V. benötigt dazu kurzfristig Mittel aus dem laufenden Haushalt, um eine Anstellung der benötigten Musikpädagogen finanzieren zu können. Mittel- und langfristig ist der Etat der Musikschule entsprechend anzupassen. Begründung: Nach der höchstrichterlichen Bestätigung des Bundessozialgerichts, der landläufig als "Herrenberg-Urteil" bezeichneten Verpflichtung für Musikschulen, ihre Lehrkräfte sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, hat der Musikverein Harheim 1913 e.V. die Auflösung der vom Verein getragenen Musikschule beschlossen. Die nachvollziehbare Entscheidung wurde getroffen, weil sich der ehrenamtlich geführte Verein nicht in der Lage sieht, den mit der Beschäftigung von fest angestellten Mitarbeitern verbundenen organisatorischen Mehraufwand zu leisten und die entstehenden finanziellen Risiken zu tragen. Der Vorschlag erscheint dem Ortsbeirat als sinnvolle und kurzfristig umsetzbare Möglichkeit, die wertvolle musikpädagogische Arbeit des Musikvereins Harheim 1913 e.V. unter Erhaltung der gewachsenen Strukturen mit den vorhandenen Lehrkräften nahtlos fortzusetzen. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6157 2024 Die Vorlage OF 211/14 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Möglichst sollten Lehrkräfte, die dazu bereit sind, weiterbeschäftigt und Unterrichtsräume weiter genutzt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 212/14 Betreff: Musikschule Harheim als Außenstelle der Frankfurter Musikschule erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob die bisherige Musikschule Harheim als Außenstelle der Frankfurter Musikschule in deren Angebot integriert werden kann. Begründung: Die Musikschule Harheim hat sich über Jahre als ein wichtiger Bestandteil unseres Stadtteils etabliert und war bisher ein Teil des musikalischen Angebotes des Musikverein Harheim 1913 e.V. Sie bot Kindern und Jugendlichen im Frankfurter Norden eine wertvolle Möglichkeit, musikalische Fähigkeiten zu entwickeln und kulturelle Teilhabe zu erfahren. Mit Blick auf das sogenannte "Herrenberg-Urteil" muss der Musikverein dieses Angebot zum Ende des laufenden Schulhalbjahres (31.01.2025) einstellen. Die Musikschule Frankfurt arbeitet laut F 2598 nach den Anforderungen des "Herrenberg-Urteils". Eine Übernahme der Schüler der Harheimer Musikschule und der 13 Lehrkräfte - sofern sie es wünschen - in eine Außenstelle würde nicht nur die musikalische Bildung in unserer Region sichern, sondern auch die kulturelle Vielfalt und das soziale Miteinander fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 212/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2024, OF 213/14 Betreff: Abstellflächen für E-Scooter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, feste Abstellflächen für die Vermietung von E-Scootern im Ortsbezirk 14 einzurichten. Begründung: In Harheim werden gemietete E-Scooter regelmäßig rücksichtslos auf Gehwegen abgestellt und so zur Stolperfalle, insbesondere für ältere, sehbehinderte und bewegungseingeschränkte Menschen, die etwa auf Rollstühle, Rollatoren oder andere Gehhilfen angewiesen sind. Aber auch Eltern mit Kinderwagen sind hiervon in besonderer Weise betroffen. Da keine festen Abstellplätze vorgesehen sind, finden sich derartige Beförderungsmittel teilweise mitten auf schmalen Gehwegen, im Überquerungsbereich von Ampeln oder auf für Pkws vorgesehenen Parkflächen und verschandeln zudem das Ortsbild in erheblichem Maße. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Grundsätzlich bietet sich die Einführung von Abstellflächen in Harheim in der Nähe der folgenden Plätze an: Sportanlage, Friedhof, Supermarkt, Ortseingänge und Ortsmitte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5967 entstanden aus Vorlage: OF 202/14 vom 12.08.2024 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung zu finden, um den Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße für Fußgänger sicherer zu gestalten und die Verkehrssituation am Ende der Straße Am Auweg sowie in der Haintalstraße zu entschärfen. Begründung: Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße Im Niederfeld auf die Straße Am Auweg einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße Am Auweg in die Straße Im Niederfeld den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird. Dies gilt ebenso an der Kreuzung Im Niederfeld/Haintalstraße. Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er an diesen Stellen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für die Betroffenen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5968 entstanden aus Vorlage: OF 208/14 vom 14.10.2024 Betreff: Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz Der Magistrat wird gebeten, die neu geschaffenen Baumscheiben am "Alten Harheimer Kirchplatz" von den aus unserer Sicht nicht adäquaten Hainbuchenheistern zu befreien und den Platz mit angemessenen Bäumen neu zu bepflanzen. Infrage kommen nach unserer Ansicht zum Beispiel folgende Bäume: - Alnus Glutinosa "Imperialis"/Kaisererle - Amelanchier lamarckii/Felsenbirne - Betula papyrifera/Papierbirke Begründung: Die Baumscheiben am Alten Kirchplatz wurden vergrößert, um Platz für neue Bäume zu schaffen. Die Baumscheiben sind verunkrautet und befinden sich in einem schlechten Zustand. Wir bitten den Magistrat darum, einen dem Standort angemessenen Bepflanzungszustand herzustellen. Die Auswahl der Pflanzen sollte der historischen Bedeutung des Platzes gerecht werden und dessen Wertigkeit widerspiegeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5966 entstanden aus Vorlage: OF 206/14 vom 15.09.2024 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Magistrat wird aufgefordert, ein kreatives Förder- und Beschleunigungsprogramm für den Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim, auszuarbeiten, da hier bisher keine öffentliche Ladestation vorhanden ist. Hierbei soll insbesondere wohlwollend geprüft werden: 1. Ob eine Überarbeitung der Vorgartensatzung es ermöglichen oder vereinfachen könnte, dass bei betroffenen Liegenschaften eine Wallbox für ihr Fahrzeug installiert werden kann, an der zeitweise geladen werden kann. 2. Ob grundsätzlich eine Möglichkeit zur temporären Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum - unter Einhaltung von bestimmten Sicherheitsbedingungen - zugelassen werden kann, sodass Reihenhausbesitzer das Ladekabel für die Zeit des Ladens über den Gehweg legen können. 3. Ob Parkplätze an öffentlichen Gebäuden (Bürgeramt, Bürgerhaus, Schule, Kindertagesstätten) schnellstmöglich mit Ladestationen sowohl für die städtischen Mitarbeiter als auch für die Bürger ausgerüstet werden können. 4. Ob mit Moderation des Mobilitätsdezernates Modelle von Ladestrom-Gemeinschaften, eventuell im Zusammenhang mit öffentlichen Parkplätzen, initiiert und gefördert werden können. 5. Ob etwa zusammen mit Energieversorger Mainova und den NRM besonders in den Stadtrandgebieten mit vielen öffentlichen Parkplätzen Pilotprojekte mit sogenannten Ladebordsteinen initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie, etwa Köln, Nörvenich, Eschweiler oder Neuss bereits tun. 6. Ob etwa zusammen mit den NRM-Netzdiensten besonders in den vom Ladeinfrastrukturnetz nicht abgedeckten Stadtteilen Pilotprojekte mit dem "Laden an Straßenlaternen" initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie Berlin, Bochum, Dortmund, Erlangen, Hannover, Neuss bereits tun. Begründung: E-Autos sind auf Ladestationen angewiesen, idealerweise auf eine Wallbox an der Garage oder dem Carport oder auf Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber. Über diese Möglichkeit verfügt jedoch nur ein kleiner Teil der E-Mobilen Frankfurter. Der größere Teil der Interessenten oder Besitzer von E-Autos ist auf öffentlich zugängliche Ladestationen angewiesen. Diese existieren in Frankfurt zwar im Innenstadtbereich, jedoch nicht in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim. Somit bietet sich für diese Frankfurter an, ihren Ladevorgang am besten mit einer Besorgung in der Innenstadt zu kombinieren. Sie fahren ihr E-Auto in die Innenstadt, wo sie eigentlich niemand haben will. Aber so unsinnig das ist - dort finden Sie wenigstens Ladestationen. Überlässt man den Aufbau einer funktionierenden Ladeinfrastruktur alleine den E-Mobilitätsunternehmen, also dem "freien Markt", werden diese aus betriebswirtschaftlichen Gründen prioritär zuerst die voraussichtlich umsatzstärksten Standorte besetzen und abdecken und die weniger umsatzstarken Standorte erst zu einem späteren Zeitpunkt - wenn überhaupt - aufgreifen. Dem Stadtteil Harheim hat diese Strategie des 2019 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes in den vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen öffentlichen Lademöglichkeit verholfen, was sicherlich die Verkehrswende - also den Umstieg von Verbrenner-Autos zu E-Autos - deutlich aufhält. Wie soll das bis 2035 überhaupt funktionieren, wenn die rund 2600 Pkws in Harheim bis dahin auf E-Autos umgestiegen sind, aber der Ausbau der Ladeinfrastruktur im gleichen Tempo im Stadtteil weitergeht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 206/14 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein kreatives Förder- und Beschleunigungsprogramm für den Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos für Stadtteile am Stadtrand wie etwa Harheim auszuarbeiten, denn hier gibt es bis jetzt gar keine öffentliche Ladestation. Hierbei soll insbesondere wohlwollend geprüft werden: 1. Ob eine Überarbeitung der Vorgartensatzung es ermöglichen oder vereinfachen könnte, dass bei betroffenen Liegenschaften eine Wallbox für ihr Fahrzeug installiert werden kann, an der zeitweise geladen werden kann. 2. Ob grundsätzlich eine Möglichkeit zur temporären Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum - unter Einhaltung von bestimmten Sicherheitsbedingungen - zugelassen werden kann, so dass Reihenhausbesitzer*innen das Ladekabel für die Zeit des Ladens über den Gehweg legen können. 3. Ob nicht sämtliche Parkplätze an öffentlichen Gebäuden (Bürgeramt, Bürgerhaus, Schule, Kindertagesstätten) schnellstmöglich mit Ladestationen sowohl für die städtischen Mitarbeiter als auch für die Bürger ausgerüstet werden können. 4. Ob mit Moderation des Mobilitätsdezernates Modelle von Ladestrom-Gemeinschaften evtl. im Zusammenhang mit öffentlichen Parkplätzen initiiert und gefördert werden können. 5. Ob etwa zusammen mit Energieversorger Mainova und den NRM besonders in den Stadtrand-Gebieten mit vielen öffentlichen Parkplätzen Pilotprojekte mit sogenannten Ladebordsteinen initiiert und gefördert können, wie es andere Städte wie etwa Köln, Nörvenich, Eschweiler oder Neuss auch schaffen. 6. Ob etwa zusammen mit den NRM-Netzdiensten besonders in den vom Ladeinfrastrukturnetz nicht abgedeckten Stadtteilen Pilotprojekte mit dem "Laden an Straßenlaternen" initiiert und gefördert werden können, so wie es andere Städte wie etwa Berlin, Bochum, Dortmund, Erlangen, Hannover, Neuss auch können. Begründung: E-Autos sind auf Ladestationen angewiesen, idealerweise ist das eine Wallbox an der Garage oder dem Carport oder Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber. Aber über diese Möglichkeit verfügt nur ein kleiner Teil der E-mobilen Frankfurter*innen. Der größere Teil der Interessenten oder Besitzer von E-Autos sind von öffentlich zugänglichen Ladestationen abhängig. Die existieren in Frankfurt zwar im Innenstadtbereich, aber nicht in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim. Somit bietet sich für diese Frankfurter*innen an, ihren Ladevorgang am besten mit einer Besorgung in der Innenstadt zu kombinieren. Sie fahren also ihr E-Auto in die Innenstadt, wo sie eigentlich niemand haben will. Aber so unsinnig das ist - dort finden Sie wenigstens Ladestationen. Überlässt man den Aufbau einer funktionierenden Ladeinfrastruktur alleine den E-Mobilitätsunternehmen, also dem "freien Markt", werden die aus betriebswirtschaftlichen Gründen prioritär zuerst die voraussichtlich umsatzstärksten Standorte besetzen und abdecken und die weniger umsatzstarken Standorte zu einem späteren Zeitpunkt aufgreifen - wenn überhaupt. Dem Stadtteil Harheim hat diese Strategie des 2019 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes in den vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen öffentlichen Lademöglichkeit geführt, was sicherlich die Verkehrswende - also der Umstieg von Verbrenner-Autos zu E-Autos deutlich aufhält. Wie soll das denn bis 2035 überhaupt funktionieren, wenn die rund 2600 PkWs in Harheim bis dahin auf E-Autos umgestiegen sind, aber der Ausbau der Ladeinfrastruktur im gleichen Tempo im Stadtteil weitergeht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 203/14 Betreff: Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße Harheimer Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße "Harheimer Stadtweg" auf Höhe der Eschbachbrücke dergestalt zu beauftragen, dass die bereits vorhandenen Verkehrszeichen 283 StVO jeweils weiter nach rechts bzw. links von der Bordsteinabsenkung versetzt werden. Damit soll für Fußgänger sowie Fahrradfahrer ein besserer Einblick in den Straßenraum gewährleistet werden, die - von der Eschbachbrücke kommend - den "Harheimer Stadtweg" überqueren bzw. in diesen einbiegen wollten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit an dieser Stelle die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs denkbar wäre, um dort das sichere Überqueren der Straße zu gewährleisten. Begründung: Im Harheimer Stadtweg befinden sich die Bordsteinabsenkungen rechts und links von der Eschbachbrücke so nahe am Ende des absoluten Halteverbots, dass Fußgänger, Fahrrad- und Rollerfahrer bei der Straßenüberquerung nur eine eingeschränkte Sicht auf den Straßenverkehr haben (siehe Fotos). Dies hat in den letzten Wochen bereits zu einigen Beinaheunfällen geführt, die durch eine Ausweitung der Fläche für das absolute Halteverbot hätten vermieden werden können. Darüber hinaus könnte die sichere Überquerung der stark frequentierten Straße, die auch als Schulweg genutzt wird, durch einen Zebrastreifen gewährleistet werden. Insbesondere für sehbehinderte Menschen, die Fahrradfahrer und Elektrofahrzeuge akustisch kaum wahrnehmen, würde dies für mehr Sicherheit sorgen und bei allen Verkehrsteilnehmern zu einer erhöhten Aufmerksamkeit führen. Fotos: Harheimer Stadtweg, rechts und links auf Höhe der Eschbachbrücke Quelle: Eigene Aufnahmen Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 203/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 204/14 Betreff: Erlass der Grundsteuer für vom Hochwasser Betroffene Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigen-tümern in Harheim eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen Wieder-herstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag ein Erlass der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen waren sowie 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai 2024 in Harheim zum wiederholten Male zu einem massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt. Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige Hochwasserschutz-Maßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 204/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE gegen BFF (= Annahme); CDU, 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2024, OF 202/14 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich "Im Niederfeld"/"Am Auweg" für Fußgänger sicherer zu gestalten und hierfür am Ende der Straße "Am Auweg" 1. eine für Verkehrsteilnehmer optisch deutlichere Trennung von Fahrbahn und Gehweg zu beauftragen sowie 2. die Installation eines Verkehrsleitpfostens auf dem Gehweg für Rechtsabbieger aus der Straße "Am Auweg" zu veranlassen. Begründung: Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße "Im Niederfeld" auf die Straße "Am Auweg" einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße "Am Auweg" in die Straße "Im Niederfeld" den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird. Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er für eine optisch bessere Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn sowie vor allem die Installation eines Verkehrsleitpfostens. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten die Sicherheit von Gehwegnutzern künftig erhöhen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 202/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 474 entstanden aus Vorlage: OF 201/14 vom 10.06.2024 Betreff: Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Ausschreibungstexte und Leistungsverzeichnisse bei der Ausschreibung und Vergabe von Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den vom Pomologenverein festgelegten Standards für Obstbaumpflege auszurichten. Begründung: Streuobstwiesen mit ihren großkronigen Obstbäumen erfahren aufgrund ihres hohen ökologischen Werts derzeit eine neue öffentliche Beachtung und Wertschätzung. Als Reaktion auf den gravierenden Rückgang der Bestände werden vermehrt Streuobstwiesen neu angelegt und alte Obstbaumbestände wieder in Pflege genommen - oft unterstützt durch Förderprogramme. In Harheim, aber auch in anderen Frankfurter Stadtteilen, wurden zudem in den vergangenen Jahren Streuobstwiesen als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben angelegt oder Altbaumbestände als solche ausgewiesen. Allerdings können die Bemühungen, die Bestände von Streuobstwiesen langfristig zu bewahren und auszubauen, nur erfolgreich sein, wenn die dafür erforderlichen Pflanz-, Erziehungs-, Pflege- und Schnittarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Dies ist jedoch bislang bei den in Harheim ausgewiesenen Flächen weder bei Neuanlagen noch bei der Pflege von Altbaumbeständen zu beobachten. Das dürfte auch an der bisherigen Vergabepraxis liegen, die sich üblicherweise an den Vorgaben der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) orientiert. Diese fokussieren jedoch auf die Pflege von Bäumen im Siedlungs- und Straßenbereich und tragen den Besonderheiten von Streuobstbäumen nur ungenügend Rechnung. Daher hat der Pomologenverein e. V. gemeinsam mit öffentlichen Stellen gesonderte Standards der Obstbaumpflege erarbeitet, in denen Mindestanforderungen an eine fachgerechte Pflege großkroniger Obstbäume formuliert sind. Die Standards der Obstbaumpflege enthalten zudem einen umfangreichen Katalog von Musterleistungsbeschreibungen, die den Kommunen die Erstellung von Ausschreibungstexten und Leistungsverzeichnissen erleichtert. Die Standards können bezogen werden unter https://www.pomologen-verein.de/ag-standards/. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 05.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 474 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5081, 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 05.09.2024
Keine Partei
Es wird vorgeschlagen, einen Blitzer in Harheim, Höhe Alt-Harheim, Ecke Zur Untermühle, zu installieren. Nahezu niemand hält sich hier an die vorgeschriebenen 30 km/h und gerade diese Ecke wird zum Passieren von Kindern auf dem Schulweg bzw. KiTa-Weg genutzt. Da die Straße hier leicht kurvenförmig verläuft, ist es wirklich gefährlich mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. Und auch nachts wird hier mit sogar deutlich mehr als 50 km/h entlanggerast.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte mich mit dem Anliegen, den Rufbus KNUT kostenlos zu machen, auf der Plattform „Frankfurt fragt mich“ um Unterstützung bemüht und diese auch in Form von mehr als 200 UnterzeichnerInnen erhalten; in der Hoffnung, dass das Anliegen aufgenommen und entsprechend bearbeitet wird. Denn so steht es in der Beschreibung der Plattform: „ Finden sich für eine Idee mindestens 200 Unterstützer, wird sie vom zuständigen Fachdezernat geprüft und dem Magistrat vorgelegt, der über das Verfahren online berichtet. Auch die Stadtverordnetenversammlung ist in diesen Prozess mit einbezogen und erhält halbjährlich einen Bericht.“ Mir wurde dann per Mail (Absender „ffm@polidia“, ohne irgendeine Unterzeichnung,- wer ist das denn genau?) mitgeteilt, die „Idee…..wurde soeben von der Verwaltung mit einer Umsetzung ergänzt.“ „Antwort der Verwaltung Umsetzung Für KNUT gilt der vom RMV zentral für alle Projektpartner des Verbundprojekts „On-Demand-Mobilität für die Region Frankfurt/RheinMain“ beantragte und vom Regierungspräsidium genehmigte Tarifrahmen. Dieser sieht drei Kostenkomponenten (Grundpreis, Komfortzuschlag, Arbeitspreis) vor. Eine kostenlose Beförderung ist nicht möglich. Innerhalb des bis zum 31.12.2024 laufenden Pilotprojekts sind keine entsprechenden Änderungen vorgesehen.“ Vielen Dank für Ihre Beantwortung, die mich –und sicher auch die UnterstützerInnen – leider nicht zufrieden stellt. Finden Sie das die Umsetzung eines Anliegens, mich auf den Vertrag hinzuweisen? Was ist mit dem Fachdezernat, dem Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung? Dass Sie als Verwaltung die Kosten für die Benutzung von KNUT sich nicht mal eben aus dem Ärmel geschüttelt haben, sondern die Festsetzung auf vertraglichen Grundlagen beruht, das kann man erwarten und hoffen. Alles andere wäre unangemessen und willkürlich. Wenn Sie nun über „Frankfurt fragt mich“ mit einem Anliegen konfrontiert werden, das eben über diese vertraglichen Grundlagen hinaus geht, so ist es doch die logische Folge, sich inhaltlich mit diesem Anliegen zu befassen, sprich: es aufzunehmen in die politische Agenda. Sie aber lassen keine Absicht diesbezüglich erkennen, keine Meinungsbildung, keine Diskussion. Mich führt das zu dem Schluss, dass die Plattform („Frankfurt fragt mich“) der Beschäftigung und der Beruhigung der BürgerInnen dient mit dem gefühlten Ziel, man habe ja aktiv etwas getan. Immerhin haben sich mehr als 200 UnterstützerInnen beteiligt und teilweise explizit geäußert.
Im Moment wird der 25er Bus an den Wochenenden und in den Ferien durchgezogen bis zur Endhaltestelle der U5. Da im Moment die S6 unter der Woche oft sehr unzuverlässig fährt wäre mein Vorschlag den 25er Bus auch unter der Woche den Weg, mit einen Schlenker zur S6 zB, fahren zu lassen.Die Verbindung wäre für uns Harheimer, aber auch für zB Bonameser Einwohner sehr vorteilhaft.
Angesichts der neuerlichen auf längere Sicht angekündigten Sperrungen der S6-Strecke und auch der anderweitigen Einschränkungen im RMV fände ich es angemessen, die geplagten AnwohnerInnen nicht auch noch mit den Gebühren für Knut zu belasten.
Unterstützer: 207
Reaktion der Stadt: Für KNUT gilt der vom RMV zentral für alle Projektpartner des Verbundprojekts „On-Demand-Mobilität für die Region Frankfurt/RheinMain“ beantragte und vom Regierungspräsidium genehmigte Tarifrahmen. Dieser sieht drei Kostenkomponenten (Grundpreis, Komfortzuschlag, Arbeitspreis) vor. Eine kostenlose Beförderung ist nicht möglich. Innerhalb des bis zum 31.12.2024 laufenden Pilotprojekts sind keine entsprechenden Änderungen vorgesehen.
Weiter lesen auf FFM.DEIn Frankfurt-Harheim gibts keine öffentliche Ladesäule. Da sollte schnellstens nachgeholt werden. Es gibt reichlich Platz um welche in dem Stadtteil zu installieren.
Bitte ein Portal erstellen, auf denen jeder in Frankfurt wohnend die Internetanschlussgeschwindigkeit einstellen kann, welchen Provider usw. Die Stadt Frankfurt geht den dann aktiv mit den Providern nach und hilft aktiv mit den Providern min 250 Mbit/s flächendeckend auszubauen.
In Frankfurt ist die Anzahl an öffentlichen Stromtankstellen sehr begrenzt. Einfach mal nach „öffentliche Stromtankstellen“ auf Google Maps suchen. Ich denke mindestens 10 in jedem Stadtteil (egal wie groß oder klein der Stadtteil ist) sollten zügig aufgestellt werden.
Liebe Frankfurter, Ich bin ja ein Fan von Sport Anlagen in denen sich Leute jeden Alters zum Sport treiben und quatschen treffen können. Der Trimm dich Park in Frankfurt harheim (gegenüber des Sportplatzes) ist ein wirklich schön angelegter Park. Die einfachste Sache, die viele Sportler glücklich machen würde, fehlt allerdings: eine stinknormale Klimmzugstange für Erwachsene ! Ich hoffe es finden sich ein paar Unterstützer, die das genauso sehen!
Jeder Stadtteil von Frankfurt sollte zwei Anschlüsse an Straßenbahn und U-Bahn/S-Bahn haben, so dass man in weniger als 30 Minuten ins Zentrum gelangen kann. Benachteiligte Stadtbezirken sind z. B. Bergen und Harheim. U5 nach Bonames Str18 über Berkersheim nach Harheim U4 nach Bergen U6/7 zum Enkheimer Schwimmbad Etc.
Harheim ist ein Stadtteil von Frankfurt was sehr unter öffentliche verkehr leidet. Denn die Busse sind immer überfüllt,unpünktlich,und unbequem. Eine einfache Lösung wäre das die Linie U9 nach Harheim fährt. Damit wäre Harheim gut verbunden und die Lebensqualität und Einwohnerzahl könnte auch da durch steigen.
Durch die Erweiterung um das Baugebiet Harheim Süd reicht die Kapazität eines Glascontainers ggü. Hermannspforte 58 seit Monaten nicht mehr aus. Bitte prüfen Sie, ob ein weiterer Container aufgestellt werden kann.
Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf.
Montage einer Kette an der Hängebrücke als Absturzsicherung für Kleinkinder. Aktuell ist der Abstand zwischen Handlauf und Boden selbst für Kinder im Alter von vier sehr Hoch und es besteht immer die Gefahr eines Absturz.
Meone Idee man könnte doch die Buslinie 25 nach Preungesheim verlängern und so eine direkt verbindung nach Harheim schaffen. So muss man ja erst hoch nach Kalbach und dann rüber.
Die Verbindung vom Harheimer Stadtweg zur S-Bahn-Station Berkersheim ist laut Beschilderung nur für den Linienverkehr und landwirtschaftlichen Verkehr zugelassen. Tatsächlich aber wird diese Strasse ständig vom Individualverkehr benutzt, teilweise mit hoher Geschwindigkeit. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und Behinderungen des Linienverkehrs, besonders an der Brücke über die Nidda. Ich rege daher an, hier eine Blockade einzubauen, so daß nur noch der Linienverkehr und der landwirtschaftliche Verkehr passieren kann. Dies kann bspw. eine automatische Pollerlösung oder eine Absenkung der Fahrbahn sein.
Die Streckenführung der Straßen im Niederfeld und Spitzenstraße laden Autofahrer zu Geschwindigkeitsüberschreitungen ein. Der Straßenausbau wird seit 2 Jahren nicht durchgeführt. Mit täglich über 1200 Fahrzeugen ist die Wohnstraße überdies - entgegen der ursprünglichen Planung - stark befahren. Um das Risiko zu reduzieren, sollten an den Fahrbahnrändern Pflanzkübel aufgestellt werden, um langsameres und umsichtigeres Fahren zu begünstigen. Engagierte Bürger, die sich um die Pflege kümmern, sind in ausreichender Zahl vorhanden. Eine Unterschriftenaktion hierzu wurde bereits durchgeführt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Unterstützer: 206
Reaktion der Stadt: Pflanzkübel stellen aus Sicht des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Straßenverkehrsamtes keine geeignete Maßnahme zur Verkehrsberuhigung dar. Daher lehnt auch das Grünflächenamt die Pflege von Pflanzkübeln ab. Auch hat die Erfahrung gezeigt, dass die kontinuierliche Pflege der Kübel von Seiten der Bürgerinnen und Bürger in der Regel nicht gewährleistet werden kann. Zudem werden die Kübel regelmäßig als Abfallbehälter genutzt. Auch können massive Kübel eine Behinderung für Krankenwagen, Feuerwehr, LKW und Busse darstellen. Die Arbeiten für den Endausbau in diesem Stadtteil sind bereits beauftragt. Sie sollen in Abstimmung mit der ausführenden Firma am 16.04.2018 beginnen. Im Zuge der Ausführungsplanung wurden am 07.12.2015 in der Sitzung des Ortsbeirates 14 „Harheim Süd“ den interessierten Bürgerinnen und Bürgern die alternativen Maßnahmen vorgestellt und festgelegt. Entsprechend dieser Vereinbarungen wurden in der Spitzenstraße und Im Niederfeld in regelmäßigen Abständen weitere Längsparkplätze angeordnet. Sie ergänzen die festangelegten Parkplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite und sollen helfen, den Verkehr entschleunigen. Zusätzlich ist „Im Niederfeld“ - im Bereich des Grünstreifens - eine Verengung der Fahrbahn vorgesehen. Außerdem werden die Verkehrsbereiche in der Spitzenstraße/Einmündung Philip-Schnell-Straße, Im Niederfeld/Kreuzungsbereich Hermannspforte durch Streetprint farblich hervorgehoben. Diese Maßnahmen werden im Rahmen des Endausbaus durch die beauftragte Baufirma durchgeführt. Generell liegen die Geschwindigkeitsüberschreitungen „Im Niederfeld“ (Tempo 30) im unauffälligen Bereich. Das war das Ergebnis der beiden Geschwindigkeitskontrollen in 2018, die zu unterschiedlichen Uhrzeiten durchgeführt wurden. Die durchschnittliche Übertretungsquote lag damit bei sieben Prozent. Auch bei den drei Kontrollen im Jahr 2015 wurde eine durchschnittliche Übertretungsquote von sieben Prozent ermittelt.
Weiter lesen auf FFM.DEDa ich heute um ein Haar "eines auf die Schnauze" von einem Rennradrowdy bekommen hätte, und gleichzeitig sicher bin, dass der Fahrer im Fall des Falles abgehauen wäre, finde ich, dass das Theme Fahrradkennzeichnung (und Tempolimit in Folge) an Dringlichkeit gewinnt. Tendenziell ist eine steigende Aggressivität bis hin zur heute erfahrenen Gefährlichkeit zu spüren. Da Elektrofahrräder ebenfalls zunehmen, die in der Geschwindigkeit auf jeden Fall mit Mofas konkurrieren, wird das Thema sicher noch dringlicher. Da Rücksichtnahme sicher in nächster Zeit nicht wieder zunehmen wird, meine ich, dass die Verwaltung der Nummernschilder in Kauf genommen werden sollte.