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Ortsbeirat 14

Harheim

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Vorlagen

Anregung an den Magistrat (OB 14)

Von Harheim nach Preungesheim - realistische Umsteigewege/-zeiten im ÖPNV

24.06.2024 | Aktualisiert am: 26.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5632 entstanden aus Vorlage: OF 179/14 vom 26.03.2024 Betreff: Von Harheim nach Preungesheim - realistische Umsteigewege/-zeiten im ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, bei der traffiQ darauf hinzuwirken, dass Verbindungen von Harheim nach Preungesheim (Bus 25 - Fußweg - Bus 3 9) wirklichkeitsnah im Fahrplan berücksichtigt werden. Begründung: In den Stadtteilen am Stadtrand ist für die Nutzung des ÖPNV bei einzelnen Linien ein längerer Fußweg für die Fahrgäste unvermeidbar. Gerade in solchen Fällen ist man als Fahrgast aber darauf angewiesen, dass die Fahrplanauskünfte sowohl von der Streckenführung her als auch von der angegebenen Laufdauer realistisch sind. Möchte man von Harheim aus nach Preungesheim, hat man laut RMV für den Umstieg von den Bussen der Linien 25 und 39 einen Fußweg von knapp 600 Metern in zehn Minuten zwischen der Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" und "Berkersheim Mitte" zurückzulegen. Tatsächlich aber wird die ausgewiesene Strecke über den Friedhof und durch Wohnhäuser hindurch auf gerader Luftlinie zwischen den beiden Haltestellen geführt und berücksichtigt auch nicht die deutliche Steigung, die zu bewältigen ist. Für den Fußweg ist aufgrund gemachter Erfahrungen und Auskünften anderer Fahrgäste aus Harheim realistisch von einem Fußweg von 16 bis 17 Minuten auszugehen. Hinweise, die Fahrgäste in der Vergangenheit über das Kundenportal des RMV zu dieser Streckenführung gegeben haben, führten bisher leider nicht zu einer Verbesserung der Situation. Abbildung 1: RMV-Fahrplanauskunft: Sportanlage Harheim nach U-Bahn-Station "Preungesheim" mit Fußweg zwischen Bushaltestellen Abbildung 2: RMV-Fahrplanauskunft: Sportanlage Harheim nach U-Bahn-Station "Preungesheim", Ausschnitt des Streckenvorschlags für den Fußweg: durch Häuser hindurch und quer über den Friedhof Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 14)

Begrünung aller Wartehäuschen mit Dach im Ortsbezirk Harheim

24.06.2024 | Aktualisiert am: 26.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5634 entstanden aus Vorlage: OF 198/14 vom 02.06.2024 Betreff: Begrünung aller Wartehäuschen mit Dach im Ortsbezirk Harheim Der Magistrat wird gebeten, alle Wartehäuschen in Harheim, die über ein Dach verfügen, zu begrünen (vgl. Wartehäuschen an der U-Bahn-Station "Kalbach"). Begründung: Jeder Quadratmeter Grün hilft, das Mikroklima zu verbessern, Feinstaubpartikel zu binden und Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen im urbanen Raum Nahrungsquellen zu bieten. Zusätzlich bindet die Bepflanzung Wasser bei Regen, sorgt für Abkühlung und weniger Versiegelung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 14)

Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten

24.06.2024 | Aktualisiert am: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5633 entstanden aus Vorlage: OF 181/14 vom 04.04.2024 Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten vor den Liegenschaften mit den Hausnummern 3 und 5 (gegenüber dem Hotel Ecke Maßbornstraße) ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) einzurichten und die entsprechende Beschilderung zu installieren. Begründung: Im besagten Straßenabschnitt In den Schafgärten ist der als sicherer Schulweg ausgewiesene Gehweg für Schüler der Grundschule Harheim aufgrund häufig abgestellter Fahrzeuge unzugänglich und kann nur über ein Ausweichen auf die befahrene Straße begangen werden. Darüber hinaus ist der für Fahrradfahrer zugelassene Zweirichtungsverkehr dieser Einbahnstraße bei Gegenverkehr nicht ohne Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge nutzbar. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, für diesen Straßenabschnitt ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf ihrem Weg zur Schule und zu Kindereinrichtungen sowie Liegenschaften sicher begegnen können. Das bereits in der Vergangenheit beschilderte eingeschränkte Halteverbot war aufgrund der Parksituation nicht ausreichend. Dennoch wurde dies im Jahr 2023 aus nicht ersichtlichen Gründen entfernt, was jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hat. Dies geschah, obwohl das Straßenverkehrsamt gemäß Protokoll einer Ortsbegehung am 20.01.2023 die Beschilderung vom eingeschränkten Halteverbot zu einem absoluten Halteverbot zu ändern beabsichtigte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1734

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 14)

Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen

24.06.2024 | Aktualisiert am: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5635 entstanden aus Vorlage: OF 200/14 vom 10.06.2024 Betreff: Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, welche Gefahren sich für Grundwasser und Eschbach aus der am Eschbach gelegenen ehemaligen Harheimer Müllkippe ergeben und wie diese, falls notwendig, zu beseitigen sind. Begründung: Bis in die 1970er-Jahre hinein wurde der Harheimer Abfall in der am Eschbach gelegenen sogenannten Schindkaut (Teil des Grundstücks Grundbuch Harheim, Flur 5, Flurstück 281) entsorgt. In der Folge der Eingemeindung Harheims nach Frankfurt wurde die Fläche mit Erdreich überdeckt und ist heute mit einem Auenwald bewachsen. Aufgrund fehlender Abdichtung kann jedoch Sickerwasser aus der Fläche austreten, das eine Belastung für den Eschbach und das Grundwasser darstellen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1725

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14

Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen

10.06.2024 | Aktualisiert am: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 200/14 Betreff: Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja welche Gefahren sich für Grundwasser und Eschbach aus der am Eschbach gelegenen ehemaligen Harheimer Müllkippe ergeben und wie diese falls notwendig zu beseitigen sind. Begründung: Bis in die 1970er Jahre hinein wurde der Harheimer Abfall in der am Eschbach gelegenen sog. Schindkaut (Teil des Grundstücks Grundbuch Harheim, Flur 5, Flurstück 281) entsorgt. In der Folge der Eingemeindung Harheims nach Frankfurt wurde die Fläche mit Erdreich überdeckt und ist heute mit einem Auenwald bestanden. Aufgrund fehlender Abdichtung kann jedoch Sickerwasser aus der Fläche austreten, das eine Belastung für den Eschbach und das Grundwasser darstellen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5635 2024 Die Vorlage OF 200/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14

Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an Standards für Obstbaumpflege ausrichten

10.06.2024 | Aktualisiert am: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 201/14 Betreff: Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an Standards für Obstbaumpflege ausrichten Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, den Magistrat zu beauftragen, Ausschreibungstexte und Leistungsverzeichnisse bei der Ausschreibung und Vergabe von Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den vom Pomologenverein festgelegten Standards für Obstbaumpflege auszurichten. Begründung: Streuobstwiesen mit ihren großkronigen Obstbäumen erfahren aufgrund ihres hohen ökologischen Werts derzeit eine neue öffentliche Beachtung und Wertschätzung. Als Reaktion auf den gravierenden Rückgang der Bestände werden vermehrt Streuobstwiesen neu angelegt und alte Obstbaumbestände wieder in Pflege genommen - oft unterstützt durch Förderprogramme. In Harheim, aber auch in anderen Frankfurter Stadtteilen, wurden zudem in den vergangenen Jahren Streuobstwiesen als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben angelegt oder Altbaumbestände als solche ausgewiesen. Allerdings können die Bemühungen, die Streuobstbestände langfristig zu bewahren und auszubauen nur erfolgreich sein, wenn die dafür erforderlichen Pflanz-, Erziehungs-, Pflege- und Schnittarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Dies ist jedoch bislang bei den in Harheim ausgewiesenen Flächen weder bei Neuanlagen noch bei der Pflege von Altbaumbeständen zu beobachten. Das dürfte auch an der bisherigen Vergabepraxis liegen, die sich üblicherweise an den Vorgaben der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) orientiert. Diese fokussieren jedoch auf die Pflege von Bäumen im Siedlungs- und Straßenbereich und tragen den Besonderheiten von Streuobstbäumen nur ungenügend Rechnung. Daher hat der Pomologenverein e.V. gemeinsam mit öffentlichen Stellen gesonderte Standards der Obstbaumpflege erarbeitet, in denen Mindestanforderungen an eine fachgerechte Pflege großkroniger Obstbäume formuliert sind. Die Standards der Obstbaumpflege enthalten zudem einen umfangreichen Katalog von Musterleistungsbeschreibungen, die den Kommunen die Erstellung von Ausschreibungstexten und Leistungsverzeichnissen erleichtert. Die Standards können bezogen werden unter https://www.pomologen-verein.de/ag-standards/ Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 474 2024 Die Vorlage OF 201/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14

Energiewende beschleunigen mit intelligenter E-Mobilität

07.06.2024 | Aktualisiert am: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 199/14 Betreff: Energiewende beschleunigen mit intelligenter E-Mobilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Pilotprojekt zu initiieren und zu fördern, das aufzeigt, wie besonders am Stadtrand bei fehlender Ladeinfrastruktur der Umstieg von Verbrenner auf E-Autos ökologisch und ökonomisch darstellbar ist, wenn die seltenen Idealbedingungen, (Carport oder Garage unmittelbar am Haus und Laden über direkt angeschlossene PV-Anlage) nicht gegeben sind. Begründung: Elektromobilität ist der Schlüssel der Energiewende im Verkehr. E-Autos sind aber nicht automatisch klimaneutral, sondern erst, wenn sie zu 100% mit Strom aus erneuerbarer Energie geladen werden. Idealerweise geschieht das durch eine PV-Anlage oder durch Ladestationen aus denen Ökostrom bezogen werden kann. In Harheim gibt es keine öffentlichen Ladestationen und bei weitem nicht alle (potentiellen) Eigentümer eines E-Autos können eine eigene Wallbox an eine eigene PV-Anlage anschließen, weil das Fahrzeug nur auf einem Gemeinschaftsgaragenhof oder auf der Straße geparkt werden kann. So macht der Umstieg auf ein E-Auto weder ökonomisch noch ökologisch Sinn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 199/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 199/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 14)

Planungsstand S-BahnStation „Berkersheim“

27.05.2024 | Aktualisiert am: 03.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5482 entstanden aus Vorlage: OF 197/14 vom 13.05.2024 Betreff: Planungsstand S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine Darstellung des Planungsstands der zu schaffenden Querungmöglichkeiten an der S-Bahn-Station "Berkersheim" vorzulegen. Dabei interessiert insbesondere, 1. wie der Planungsstand für die dauerhafte Fußgänger-/Radfahrerbrücke ist und in welchem Zeitrahmen der Magistrat mit der Fertigstellung rechnet; 2. wie der Planungsstand für die Kraftfahrzeugbrücke (Omega-Brücke) ist und in welchem Zeitrahmen der Magistrat mit der Fertigstellung rechnet; 3. m it welchen Kosten der Magistrat für Planung und Erstellung der jeweiligen Bauwerke kalkuliert und wer die jeweiligen Kostenträger sind. Begründung: Nachdem die Bauarbeiten an den Schienen im Zuge des S 6-Streckenausbaus weitgehend abgeschlossen sind, stellt sich die Situation an der S-Bahn-Station "Berkersheim" für Fahrgäste, welche aus Richtung Harheim die S-Bahn erreichen wollen, wegen langer Fußwege unbefriedigend dar. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild machen, wann mit einer Verbesserung der Situation zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14

Planungsstand S-BahnStation „Berkersheim“

13.05.2024 | Aktualisiert am: 03.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 197/14 Betreff: Planungsstand S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um eine Darstellung des Planungsstands der zu schaffenden Querungmöglichkeiten an der S-Bahnstation Berkersheim. Dabei interessieren insbesondere: - Wie ist der Planungsstand für die dauerhafte Fußgänger-/Radfahrerbrücke und in welchem Zeitrahmen rechnet der Magistrat mit der Fertigstellung? - Wie ist der Planungsstand für die Kraftfahrzeugbrücke (Omega-Brücke) und in welchem Zeitrahmen rechnet der Magistrat mit der Fertigstellung? - Welche Kosten kalkuliert der Magistrat für Planung und Erstellung der jeweiligen Bauwerke und wer sind die jeweiligen Kostenträger? Begründung: Nachdem die Bauarbeiten an den Schienen im Zuge des S6-Ausbaus weitgehend abgeschlossen sind, stellt sich die Situation an der S-Bahnstation Berkersheim für Fahrgäste, welche aus Richtung Harheim die S-Bahn erreichen wollen, wegen langer Fußwege unbefriedigend dar. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild machen, wann mit einer Verbesserung der Situation zu rechnen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5482 2024 Die Vorlage OF 197/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14

Schulwegsicherung Hermannspforte/Ecke Haintalstraße

12.05.2024 | Aktualisiert am: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 192/14 Betreff: Schulwegsicherung Hermannspforte/Ecke Haintalstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen getroffen werden können, um für die Grundschulkinder die Überquerung der Haintalstraße sicherer zu machen. Begründung: Kinder müssen sich auf ihrem Weg zur Schule sicher fühlen und diese Wege alleine bewältigen können. Vor allem im Niederfeld wohnen viele Familien mit Kindern, die die Grundschule besuchen. Der Weg an der Straße Hermannspforte ist als offizieller Schulweg ausgewiesen. Beschwerden von Bürgern weisen darauf hin, dass Nahe der Ecke Haintalstraße/Hermannspforte parkende Autos den Schulweg risikoreich machen. Kinder, die auf die andere Fußwegseite laufen müssen, können die Haintalstraße schlecht einsehen und von Verkehrsteilnehmern leicht übersehen werden. Notwendig ist eine Maßnahme, die sicherstellt, dass die Kinder die Straße gefahrlos überqueren können. Quelle: Schulwegpläne Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14

ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt ernst nehmen: Geplante Nachteile für den Stadtrand reduzieren und nicht durch höhere Preise verschärfen

12.05.2024 | Aktualisiert am: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 193/14 Betreff: ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt ernst nehmen: Geplante Nachteile für den Stadtrand reduzieren und nicht durch höhere Preise verschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, das ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt weiterhin bis zu den Stadtteilen am Stadtrand, wie Harheim, aufrecht zu erhalten. Sind in Zeiten sehr geringer Nutzung des 28er Busses Ersatzleistungen durch den Rufbus Knut geplant, müssen die dadurch entstehenden Nachteile minimiert werden. Darüber hinaus sollte der Zeitraum des Ausfalls des 28er Busses sich maximal auf die Fahrten zwischen 00:00 und 04:00 Uhr beschränken und Zusatzkosten für reguläre ÖPNV-Strecken gestrichen werden. Begründung: Ausgehend von folgenden Punkten, dass - der 28er Bus in der Zeit von 00:00 - 05:00 eingestellt und stattdessen der Rufbus Knut genutzt werden muss, - in der Zeit von 00:00-05:00 nach aktueller Erhebung der Traffiq / transdev nur eine geringe Anzahl von Reisenden (kleiner einstelliger Bereich) den 28er Bus nutzt, - die Einsparungen durch den Wegfall des 28er Busses helfen sollen, die Bereitstellung des Rufbusses Knut nachhaltig zu ermöglichen, - im Fall eines trotzdem nicht nachhaltig rentablen Betriebs des Rufbuses Knut dieser in der Zeit 00:00-05:00 nicht ebenfalls eingestellt und dann nicht der 28er Bus wieder eingesetzt wird, fordern wir, dass im Frankfurter Norden dennoch ein funktionierender, zuverlässiger, planbarer und bezahlbarer ÖPNV ermöglicht wird. Durch die alternativlose Umstellung auf den Knut würde die zeitliche Planbarkeit schlechter werden. Die Fahrtrouten wären von den jeweils (zufällig) Mitfahrenden abhängig. Die barrierefreie Nutzung, z.B. mit Gepäck, Fahrrädern, Rollstühlen, Rollatoren und Hunden wäre im Knut eingeschränkt oder gar nicht möglich. Es ist es nicht hinnehmbar, dass zusätzlich für die Reisenden erhebliche Kosten bei der Nutzung des Knuts entstehen. Frankfurt würde dadurch zukünftig im ÖPNV in eine 2-Klassen-Gesellschaft aufgeteilt werden: in den Innenstadtbereich mit hoher verlässlicher 24/7-Taktung und gleicher Preisgestaltung über die ÖPNV-Tickets und in den Stadtrand, wo man für schlechtere Qualität zusätzliche Kosten zu den bestehenden ÖPNV-Tickets in Kauf nehmen müsste. Wir schlagen vor: - den 28er Bus ab 04:00 wieder einzusetzen, so wie es auch für die anderen Busse 29, 39, 63 geplant ist. So ist es z.B. möglich, eine normale Frühschicht an einem Arbeitsort in der Innenstadt von Harheim aus zu erreichen. -Bei Fahrten mit dem Knut in der Zeit, in der kein 28er Bus verkehrt, die zwischen regulären Haltestellen entlang der Strecke des 28er Busses stattfinden, für die die Reisenden bereits ein gültiges ÖPNV-Ticket besitzen, diese kostenfrei durchzuführen. Auf diese Weise wäre der Knut ein tatsächlicher Ersatz für den 28er Bus. Aufgrund der geringen Anzahl an Reisenden in der Zeit 00:00-04:00 sollten sich die entstehenden Kosten für diese Fahrten im sehr niedrigen Bereich bewegen. Durch diese Maßnahmen kann ein deutliches Signal gesendet werden, dass eine Verkehrswende auch im Norden Frankfurts unterstützt wird und ernsthaft versucht wird, Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14

Hortplätze in Harheim

10.05.2024 | Aktualisiert am: 03.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 191/14 Betreff: Hortplätze in Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah konkrete Maßnahmen im Stadtteil Harheim zu ergreifen, um allen Kindern, die mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 eine Früh- und Nachmittagsbetreuung benötigen, einen Hortplatz für die Werktage von Montag bis Freitag zu ermöglichen. Begründung: Seit einigen Jahren ist dem Magistrat bekannt, dass die Anzahl der angebotenen Hortplätze im kontinuierlich wachsenden Stadtteil Harheim nicht bedarfsdeckend ausgebaut sind. Trotz aller statistischen Vorausberechnungen der Stadt Frankfurt zu den Wachstumszahlen der Gruppe "6- bis unter 10-jährige", wurden bisher nicht genügend Hortplätze geschaffen. In Folge der Neubaugebiete sowie dem einhergehenden Generationenwechsel werden in Harheim immer mehr Kinder eingeschult, deren Eltern auf eine Früh- und Nachmittagsbetreuung angewiesen sind. Auch im Hinblick auf das bevorstehende Schuljahr 2024/2025 hat der Ortsbeirat Kenntnis erlangt, dass zahlreiche Kinder bei der Vergabe der Hortplätze bislang nicht berücksichtigt werden konnten. Um drohenden finanziellen Engpässen, die aus der unfreiwilligen Aufgabe der Berufstätigkeit einiger Elternteile resultieren würden sowie den damit einhergehenden Existenzsorgen der betroffenen Familien vorzubeugen, ist eine sofortige Maßnahmenergreifung zwingend notwendig. Aufgrund der in den letzten Jahren immer wiederkehrenden Alarmsituation ist der Eindruck entstanden, dass der drängenden Nachfrage nach Hortplätzen immer erst "in letzter Sekunde" von Seiten der Stadt Beachtung geschenkt wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 191/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und 1 SPD gegen BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Anregung an den Magistrat (OB 14)

Busanschluss Buslinie 25 zur S-Bahn - angemessene Umsteigezeiten im ÖPNV

22.04.2024 | Aktualisiert am: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5371 entstanden aus Vorlage: OF 178/14 vom 26.03.2024 Betreff: Busanschluss Buslinie 25 zur S-Bahn - angemessene Umsteigezeiten im ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, bei der traffiQ darauf hinzuwirken, Umsteigezeiten vom Bus 25 in die S 6, Richtung Frankfurt Innenstadt, in Berkersheim Bahnhof wirklichkeitsnah im Fahrplan auf mindestens sieben Minuten anzupassen. Begründung: Nach Auskunft des RMV werden für den Umstieg zwischen dem Bus 25 aus Harheim und der S 6 am Bahnhof Berkersheim sechs Minuten als angemessen betrachtet. Angesichts des Zustands des Fußwegs und des Umstands, dass der Zugang zu den S-Bahn-Gleisen nur noch über eine Behelfsbrücke möglich ist, berichten Reisende aus Harheim zunehmend, dass die knappen Umstiegszeiten nicht ausreichen. Über den Tag verteilt gibt es noch einzelne Verbindungen unter sieben Minuten (Beispiel: Harheim - Westbahnhof mit Ankunft Berkersheim Bahnhof um 06:47 Uhr, 07:16 Uhr, 08:17 Uhr, 09:15 Uhr oder Westbahnhof - Harheim mit Ankunft in Berkersheim um 15:09 Uhr, 16:09 Uhr, 17:09 Uhr). Anpassungen im Busfahrplan der Buslinie 25 um eine bis zwei Minuten erreichen hier eine deutliche Verbesserung der Situation und verhindern, dass sich die spurtstarken Fahrgäste in die Tür der S-Bahn stellen müssen, um anderen Fahrgästen die Mitfahrt zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 14)

Radverkehrskonzept Nord

22.04.2024 | Aktualisiert am: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5370 entstanden aus Vorlage: OF 174/14 vom 26.02.2024 Betreff: Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat regt eine Änderung des vorläufigen Netzplans im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord an. Die Verlängerung der Straße Hermannspforte bis zum Abknicken nach Westen in Richtung Nordpark ist als "Radnebennetz" gekennzeichnet. Die bisher nicht existente direkte Verlängerung dieses bestehenden Weges über die Nidda zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" ist als "Radnebennetz perspektivisch" im Plan enthalten. Der Magistrat wird gebeten, die gesamte Strecke "Hermannspforte - Frankfurter Berg" zu "Radhauptnetz perspektivisch" hochzustufen. Begründung: Aus der Schaffung der vorgeschlagenen Route ergeben sich Vorteile: 1. Es entsteht eine schnelle Fahrradverbindung zur künftigen Stadtbahnstation "Frankfurter Berg" nach der geplanten Verlängerung der U 5. 2. Für den Radverkehr Richtung Innenstadt ergibt sich eine attraktive Alternative zur topographisch ungünstigen, als "Radhauptnetz" ausgewiesenen Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße/Berkersheimer Obergasse, welche dann im Gegenzug heruntergestuft werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1558 Beratung im Ortsbeirat: 14

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 14)

Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim

22.04.2024 | Aktualisiert am: 23.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5372 entstanden aus Vorlage: OF 180/14 vom 04.04.2024 Betreff: Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim Vorgang: OM 4164/23 OBR 14; ST 1622/23; OM 4165/23 OBR 14; ST 2045/23 Der Ortsbeirat begrüßt und befürwortet die Möglichkeit zur Errichtung einer Wassermatschanlage mit Pumpe gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Grünflächenamtes für zukünftige Wassermatsch- und Planschspielplätze aufzunehmen und gegebenenfalls gemeinsam mit dem in der Anregung vom 03.07.2023, OM 4165, beantragten Trinkbrunnenstandort zu planen und umzusetzen. Begründung: Eine spielerische Sensibilisierung zum sorgsamen Umgang mit Wasser, aber auch das Wasserspiel in Kombination mit Sand vermittelt grundlegendes Wissen, schult die Feinmotorik und fördert die Vorstellungskraft und Kreativität von Kindern. Ein entsprechender Wasserlehrpfad beinhaltet weitere wichtige Elemente, die der in der Nähe befindliche Quellenteich bzw. Bachlauf nicht berücksichtigt. Daher wäre - auch aufgrund der stetig steigenden Kinderzahlen in Harheim und Umgebung - ein Wassermatsch- und Planschspielplatz eine deutliche Attraktivitätssteigerung der "Spielstraße Harheim". Zudem würde er eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für diesen sehr beliebten und belebten Anziehungspunkt im Frankfurter Norden darstellen. Die Realisierung des Wasserspielplatzes in Verbindung mit dem in der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1622, in Aussicht gestellten Trinkbrunnenstandort bietet sich aus Kosten- und Zeitgründen an und stellt auch nach Inbetriebnahme eine ideale Ergänzung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4164 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4165 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1622 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1402

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 14)

Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten

22.04.2024 | Aktualisiert am: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5373 entstanden aus Vorlage: OF 182/14 vom 04.04.2024 Betreff: Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in seiner Stellungnahme vom 05.02.2024, ST 283, angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße Alt-Harheim in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Begründung: Insbesondere für Kinder auf ihrem Schulweg, aber auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen auf dem Weg zum Rathaus und zur Apotheke, gestaltet sich der Gang durch Alt-Harheim als gefährliches Spießrutenlaufen. Dies liegt hauptsächlich am sehr engen - aber zugelassenen - Zweirichtungsverkehr, der jeweils vor allem dann gefährlich wird, wenn sich in diesem Bereich zwei Omnibusse begegnen, die Mülltonnen der Liegenschaften zum Entleeren auf den Gehwegen stehen, Pkws zum Teil auf der befahrenen Straße in Höhe Café/Postfiliale abgestellt werden oder motorisierte Fahrzeuge auf die jeweiligen Gehwege ausweichen müssen. Durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit und die Einführung einer Tempo-20-Zone könnte sowohl die Sicherheit als auch die Attraktivität dieses Bereichs für Fußgänger erheblich erhöht werden. Dies würde den Schulweg-Charakter, welcher auch die Überquerung der Straße vorsieht, sichtlich unterstreichen. Schließlich ist das Café Comet für Schulkinder ein beliebter Aufenthaltsort und durch seine zusätzliche Funktion als Postfiliale ein stark frequentierter Geschäftsbereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 14

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 14)

Optimierung Radverkehrskonzept Nord

22.04.2024 | Aktualisiert am: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5374 entstanden aus Vorlage: OF 183/14 vom 04.04.2024 Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord Der Magistrat wird gebeten, den vorläufigen Netzplan im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren. Dabei sollten vor allem die folgenden Überlegungen berücksichtigt werden: 1. Hochstufung der Straße Hermannspforte mit Verlängerung in Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark zu einer Radhauptnetzroute; 2. schnellstmögliche Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung Richtung Nordwesten über die Nidda bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" inklusive perspektivischer Hochstufung dieser geplanten Route zur Radhauptnetzroute; 3. Streichung des letzten Teilstücks der Radnebennetzroute beginnend von der Straße Harheimer Weg Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark . Begründung: zu 1.: Schon heute ist die befahrbare Radroute aus der Verlängerung der Straße Hermannspforte (dicke schwarze Linie im beiliegenden Plan) für Fahrradfahrer aus Harheim, Nieder-Erlenbach und der Wetterau die bevorzugte Hauptroute in Richtung des Frankfurter Westens und Nordwestens. zu 2.: Eine absehbare Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda (inklusive Brückenbau) bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (schwarz gestrichelte Doppellinie im beiliegenden Plan) wäre für alle Radfahrer sinnvoll und wünschenswert. Darüber hinaus könnte mit dieser Maßnahme das Teilstück über den Nordpark Richtung Grillplatz Nordpark deutlich entlastet werden und aus Naturschutzgründen eventuell sogar ganz entfallen. zu 3.: Unabhängig von der Realisierung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda sollte dieses Teilstück der Radnebennetzroute (im beiliegenden Plan mit mehreren X markiert) gestrichen werden, da es aufgrund eines sehr steilen Abschnitts als Radweg eher ungeeignet ist. Auch aus Sicht des Naturschutzes sollte diese Strecke unbearbeitet bleiben. Sofern die perspektivische Routenverlängerung über die Nidda umgesetzt wird, würde das angesprochene Teilstück über den Nordpark unattraktiv werden, da die bereits vorgesehene Hauptnetzroute entlang der Nidda ohnehin zum Grillplatz Nordpark führt. Karte: Überarbeitetes Radverkehrskonzept Nord (eigene Darstellung) (Quelle: Radverkehrskonzept Nord, Radwege_Nord_Ost_vorläufiger Netzplatz, Stadt Frankfurt am Main) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1561 Beratung im Ortsbeirat: 14

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14

Keine Streichung der Buslinien 28, 29, 39 und 63 verbunden mit Ersatz durch aufpreispflichtigen OnDemandBus KNUT in Stadtteilen am Frankfurter Stadtrand während sogenannter Randzeiten

07.04.2024 | Aktualisiert am: 03.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 185/14 Betreff: Keine Streichung der Buslinien 28, 29, 39 und 63 verbunden mit Ersatz durch aufpreispflichtigen On-Demand-Bus KNUT in Stadtteilen am Frankfurter Stadtrand während sogenannter Randzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt weiterhin auch bis zu den Stadtteilen am Stadtrand wie etwa Harheim aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, dass im Sinne der Verkehrswende auch hier Busse und Bahnen planbar und ohne Tarifaufschlag fahren und zwar auch soweit zulässig und erforderlich für Fahrgäste mit Gepäck, Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl, Hund und Fahrrad. Der on-demand-Bus Knut kann die regulären und barrierearmen Busverbindungen keineswegs ersetzen, lediglich ergänzen. Begründung: Wie die FAZ und die FR am 05.04.2024 berichten, soll die Finanzierung des Rufbusses KNUT u.a. dadurch gesichert werden, dass die bestehenden Busverbindungen 28, 29, 39, 63 in der Zeit von 18:00-06:00 morgens entfallen und durch das Rufbus-System ersetzt werden. Für die Nutzenden würde das zum Beispiel bedeuten: - es entstehen pro Fahrt erhebliche Zusatzkosten - zusätzlich zu der vorhandenen Fahrkarte für den ÖPNV. - die gefahrenen Routen sind für die Nutzenden nicht planbar, weil sie von den zufällig Mitfahrenden abhängig sind. Will man pünktlich sein, ist ein deutlicher Zeitpuffer notwendig. - Nutzende mit Hunden, Fahrrädern, großem Gepäck können nicht befördert werden. - Nutzende mit Rollator oder Rollstuhl können den Knut nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen, wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen. Die Busverbindungen 28, 29 und 39 stellen für Harheimerinnen und Harheimer u.a. die Verbindung nach Nieder Eschbach, U-Bahnstation Kalbach sicher und ermöglichen zudem eine Verbindung an die U-Bahnstation Preungesheim. Auch nach 18:00 werden diese Busse z.B. von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf dem Heimweg, von Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zum Sport, Musikunterricht oder Chor, von Studierenden, von Menschen, die in Frankfurt-City einkaufen oder Kulturangebote nutzen möchten, schlicht von Menschen, die am Stadtrand leben, vielfältig genutzt. Die Anträge des Ortsbeirats aus den letzten Jahren zeigen deutlich, welche Bedeutung der ÖPNV am Stadtrand hat und was notwendig ist, um die Verkehrswende auch hier zu erreichen: Ein verlässliches, planbares und für die Menschen bezahlbares System, das die Verkehrsweg sinnvoll nutzen lässt. Die Verkehrswende am Stadtrand wird scheitern, wenn das ÖPNV Busangebot nur noch für eine Tageshälfte besteht, und für die andere Tageshälfte eine Schein-Alternative durch einen Rufbus mit schlechterer Planbarkeit, massiver Erhöhung der Kosten oder auch dem kompletten Wegfall der Nutzbarkeit abgedeckt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 185/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 185/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14

Tiny Houses auf der Friedhofserweiterungsfläche ermöglichen

06.04.2024 | Aktualisiert am: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 186/14 Betreff: Tiny Houses auf der Friedhofserweiterungsfläche ermöglichen Wir bitten den Magistrat auf der Harheimer Friedhofserweiterungsfläche, Flächen für genehmigungsfähige nicht-mobile Tiny Houses für eine dauerhafte Nutzung zur Verfügung zu stellen und diese entsprechend zu erschließen. Begründung: Der Begriff "Tiny House" hat sich in den letzten Jahren zu einem Trend entwickelt, der die Idee des einfachen und nachhaltigen Wohnens widerspiegelt. Ein Tiny House ist ein 30-50qm kleines Wohnhaus, das in der Regel im Werk vorgefertigt und als komplettes Wohnmodul transportiert werden kann. Die Idee hinter Tiny Houses ist, den Wohnraum zu minimieren, den ökologischen Fußabdruck zu verringern und eine bewusstere und einfachere Lebensweise zu fördern. Diese Häuser bieten alles für das tägliche Leben - wie Küche, Badezimmer, Schlafbereich und Wohnbereich - viel Komfort bei geringer Wohnfläche. Da Wohnraum in Frankfurt nach wie vor knapp und die Nachfrage nach alternativen Wohnformen groß ist, bietet es sich an, Flächen, die für ihren ursprünglichen Zweck in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt werden, entsprechend umzuwidmen, um diesen Trend zu unterstützen. Harheim könnte hier einen ersten Pilotversuch in Frankfurt unternehmen und eine Vorreiterrolle für weitere solcher Gebiete einnehmen. Im Falle einer Umwidmung der Flurstücke, ist zu prüfen, ob die ursprünglichen Eigentümer in diesem Zuge finanziell an dem dadurch entstehenden Mehrwert, bspw. der Pacht beteiligt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 17 Vor Abstimmung über den Antrag OF 186/14 ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahingehend ab, dass der letzte Satz der Begründung ersatzlos entfällt. Beschluss: Die Vorlage OF 186/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von NiederErlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal

06.04.2024 | Aktualisiert am: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 187/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach über die Kreuzung Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg hinaus entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zum Baugebiet "Am Eschbachtal" und "An der Steinernen Straße". Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie sind zwei Varianten zu prüfen: a) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße unter Einbezug des Brückenbauwerks b) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße ohne Einbezug des Brückenbauwerks Des weiteren sollen im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie gleichzeitig Fördermittel vom Bund/Land akquiriert werden. Begründung: So langsam nehmen die Planungen für das Gymnasium Nord im Baugebiet "An der Steinernen Straße" Fahrt auf. Neben der Erschließung durch eine U-Bahn-Station muss im Sinne der Nahmobilität gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche gefahrenfrei mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können. Dies verhindert wiederum, dass Elterntaxis den sowieso bereits verkehrlich überlasteten Bereich zusätzlich verstopfen. Bisher ist die Umgehungsstraße aufgrund ihrer Einstufung als Landesstraße mit der entsprechenden möglichen Fahrgeschwindigkeit keine Alternative, um mit dem Fahrrad gefahrenfrei von Stadtteil zu Stadtteil zu gelangen. Außerdem hofft der Ortsbeirat, dass der Radweg wie unlängst bei der Verbindung von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach nicht 50 Jahre auf sich warten lässt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2024 Die Vorlage OF 187/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mobile Flutlichtanlage für die SG Harheim 1946 e. V.

06.04.2024 | Aktualisiert am: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 188/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mobile Flutlichtanlage für die SG Harheim 1946 e. V. Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat in den Haushalt 2024/2025 20.000 Euro einzustellen, um zwei mobile Flutlichtanlagen für die SG-Harheim zu finanzieren. Diese soll auf den Kleinfeldern der Sportanlage eingesetzt werden, um auch im Winter den Trainingsbetrieb aufrecht erhalten zu können. Es werden zwei solcher mobilen Flutlichtanlagen benötigt, die jeweils inklusive Transport und Stromkabel rd. 10.000 Euro kosten (inkl. Mehrwertsteuer). Somit werden insgesamt rd. 20.000 Euro benötigt. Die Investition ist einmalig vorzunehmen. Begründung: Die Jugendabteilung der SG Harheim 1946 e.V. hat sich in den letzten Jahren stark vergrößert. In der kalten Jahreszeit steht lediglich der Kunstrasenplatz zur Verfügung, der über eine entsprechende Beleuchtung verfügt. Zur Bewältigung des Trainingsbetriebs auch über den Winter hinaus ist es notwendig, die Kleinfelder mit Flutlicht zu ertüchtigen, um den 350 Kindern und Jugendlichen ausreichend Trainingsmöglichkeiten vorzuhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 77 2024 Die Vorlage OF 188/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14

Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim

04.04.2024 | Aktualisiert am: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 180/14 Betreff: Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt und befürwortet die Möglichkeit zur Errichtung einer Wassermatschanlage mit Pumpe gemäß Stellungnahme des Magistrats ST 2045 vom 06.10.2023. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, den Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Grünflächenamtes für zukünftige Wassermatsch- und Planschspielplätze aufzunehmen und gegebenenfalls gemeinsam mit dem in der OM 4165 vom 03.07.2023 beantragten Trinkbrunnenstandort zu planen und umzusetzen. Begründung: Eine spielerische Sensibilisierung zum sorgsamen Umgang mit Wasser, aber auch das Wasserspiel in Kombination mit Sand vermittelt grundlegendes Wissen, schult die Feinmotorik und fördert die Vorstellungskraft und Kreativität von Kindern. Ein entsprechender Wasserlehrpfad beinhaltet weitere wichtige Elemente, die der in der Nähe befindliche Quellenteich bzw. Bachlauf nicht berücksichtigt. Daher wäre - auch aufgrund der stetig steigenden Kinderzahlen in Harheim um Umgebung - ein Wassermatsch- und Planschspielplatz eine deutliche Attraktivitätssteigerung der "Spielstraße Harheim". Zudem würde er eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für diesen sehr beliebten und belebten Anziehungspunkt im Frankfurter Norden darstellen. Die Realisierung des Wasser-Spielplatzes in Verbindung mit dem in der Stellungnahme des Magistrats ST 1622 vom 07.08.2023 in Aussicht gestellten Trinkbrunnenstandort bietet sich aus Kosten- und Zeitgründen an und stellt auch nach Inbetriebnahme eine ideale Ergänzung dar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5372 2024 Die Vorlage OF 180/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 14

Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten

04.04.2024 | Aktualisiert am: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 181/14 Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zur Straße "In den Schafgärten" vor den Liegenschaften der Hausnummern 6, 3 und 5 (gegenüber dem Hotel, Ecke "Maßbornstraße") ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) einzurichten und die entsprechende Beschilderung zu beauftragen. Begründung: Im besagten Straßenabschnitt "In den Schafgärten" ist der als "sicherer Schulweg" ausgewiesene Gehweg für Schüler der Grundschule Harheim aufgrund häufig abgestellter Fahrzeuge unzugänglich und kann nur über ein Ausweichen auf die befahrene Straße begangen werden. Darüber hinaus ist der für Fahrradfahrer zugelassene Zweirichtungsverkehr dieser Einbahnstraße bei Gegenverkehr nicht ohne Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge nutzbar. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, für diesen Straßenabschnitt ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf ihrem Weg zu Schule, Kindereinrichtung und Liegenschaften sicher begegnen können. Das bereits in der Vergangenheit beschilderte "eingeschränkte Halteverbot" war aufgrund der Parksituation nicht ausreichend. Dennoch wurde dies im Jahr 2023 aus nicht ersichtlichen Gründen entfernt, was jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hat. Dies geschah, obwohl das Straßenverkehrsamt gemäß Protokoll einer Ortsbegehung am 20.01.2023 die Beschilderung vom "eingeschränkten Halteverbot" zu einem "absoluten Halteverbot" zu ändern beabsichtigte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5633 2024 Die Vorlage OF 181/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 14

Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten

04.04.2024 | Aktualisiert am: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 182/14 Betreff: Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in der Stellungnahme ST 283 vom 05.02.2024 angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße "Alt-Harheim" vorzustellen und dabei insbesondere auf folgende Dringlichkeiten einzugehen: 1. Wie können die beidseitig vorhandenen Gehwege insbesondere für Kinder und Personen mit Mobilitätseinschränkungen sicherer gestaltet werden? 2. Kann mit einer Tempo-20-Zone die Attraktivität des Stadtkerns sowie die Sicherheit aller Fußgänger und Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich erhöht werden? 3. Ist es möglich, einen regulären Stellplatz für das kurzzeitige Abstellen eines Fahrzeugs auf Höhe Café Comet/Postfiliale (Liegenschaft "Alt-Harheim 20") einzurichten, um damit das Wildparken einzuschränken? Begründung: Insbesondere für Kinder auf ihrem Schulweg, aber auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen auf dem Weg zum Rathaus und zur Apotheke, gestaltet sich der Gang durch "Alt-Harheim" als gefährliches Spießrutenlaufen. Dies liegt hauptsächlich am sehr engen - aber zugelassenen - Zweirichtungsverkehr, der jeweils vor allem dann gefährlich wird, wenn sich in diesem Bereich zwei Omnibusse treffen, die Mülltonnen der Liegenschaften zum Entleeren auf den Gehwegen stehen, Pkws zum Teil auf der befahrenen Straße in Höhe Café/Postfiliale abgestellt werden und motorisierte Fahrzeuge auf die jeweiligen Gehwege ausweichen müssen. Durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit und die Einführung einer "Tempo-20-Zone" könnte sowohl die Sicherheit als auch die Attraktivität dieses Bereichs für Fußgänger erheblich erhöht werden. Dies würde den Schulweg-Charakter, welcher auch die Überquerung der Straße vorsieht, sichtlich unterstreichen. Schließlich ist das Café Comet für Schulkinder ein beliebter Aufenthaltsort und durch seine zusätzliche Funktion als Postfiliale ein stark frequentierter Geschäftsbereich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5373 2024 Die Vorlage OF 182/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in der Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 283, angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße Alt-Harheim in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen." lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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