S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5222 entstanden aus Vorlage: OF 1163/1 vom 13.02.2024 Betreff: Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Entwässerung auf der Niddastraße/ Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale instand setzen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft dort das Regenwasser ordentlich abfließen kann und es nicht zur Bildung großer Wasserlachen kommt. Begründung: Nach starken Regenfällen kommt es regelmäßig vor, dass sich auf der Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale eine große Wasserlache bildet. Der dort stark frequentierte Zebrastreifen ist dann nur noch in Teilen nutzbar. Im Winter könnte das stehende Wasser sogar noch gefrieren und dann zu einer Gefahrenstelle werden. Es ist also dringend geboten, dass dort eine Lösung gefunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5062 entstanden aus Vorlage: OF 995/5 vom 04.01.2024 Betreff: Feuerwerksverbotszonen um Reitställe und Tierheime Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in einem genügend großen Radius um Reitställe und Tierheime Feuerwerksverbotszonen eingerichtet werden. Begründung: Zum Schutz der durch Feuerwerk in Panik geratenden Tiere und besonders auch aus Brandschutzgründen ist es erforderlich, um Reitställe und Tierheime Feuerwerksverbotszonen einzurichten. Diese Verbotszonen gibt es bereits um Alten-, Pflege- und Kinderheime, Krankenhäuser und Kirchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2023, OA 415 entstanden aus Vorlage: OF 533/11 vom 23.11.2023 Betreff: Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 Vorgang: M 18/23; EA 29/23; OM 4162/23 OBR 11; ST 2041/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Atzelbergplatz an dritter Stelle in die Prioritätenliste der Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Begründung: Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen hat am 06.07.2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zugesagt, den Atzelbergplatz an dritter Stelle, hinter dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz, in die Prioritätenliste der Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4162 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2041 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 415 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 415 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 25. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 07.03.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 415 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 414 = Kenntnis, OA 415 = Annahme)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4663 entstanden aus Vorlage: OF 922/5 vom 06.10.2023 Betreff: Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, eine Planung zu entwickeln, die es ermöglicht, auf dem Dach des Parkhauses Alt-Sachsenhausen in der Walter-Kolb-Straße eine Solaranlage zu installieren, ohne dass Parkplätze entfallen. Ziel soll sein, die energetische Nutzung und Ladeinfrastruktur für E-Autos zu verbessern und die Netzbelastung zu verringern. Eine Orientierung ist z. B. möglich am von der Messe Frankfurt betriebenen Parkhaus "Rebstock", Römerhof 1. Begründung: Eine Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen wäre ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, weil der erzeugte Strom von dort sowohl zur Ladung von E-Autos im Parkhaus verwendet werden kann als auch zur Deckung des regulären Strombedarfs im angrenzenden Stadtgebiet und die Nutzung von Hausnetzen das regionale Netz entlastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4698 entstanden aus Vorlage: OF 354/8 vom 05.10.2023 Betreff: Kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" weiter fördern! Der Magistrat wird gebeten, den kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus, Gerhart-Hauptmann-Ring 398, auch über den 31.12.2023 hinaus mit Fördermitteln zu unterstützen und damit zu helfen, das Angebot dauerhaft zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Der Mittagstisch ist ein Angebot der Evangelischen Kirchengemeinde Nordwest, der katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena, des Begegnungs- und Beratungszentrums Nordweststadt des Frankfurter Verbandes, der Berufsorientierung der Ernst-Reuter-Schule II und smart work Frankfurt mit dem Quartiersmanagement der Diakonie Frankfurt und Offenbach. Das erfolgreiche Projekt wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Es trägt dazu bei, Menschen in der Nordweststadt zusammenzuführen und ist insbesondere für Alleinstehende ein Anreiz, in gemütlicher Umgebung beim Essen soziale Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei, wer möchte, kann sich mit einer Spende beteiligen. Das Projekt wird bisher aus Fördermitteln des Corona-Aktionsplans der Stadt Frankfurt mitfinanziert, allerdings läuft die Förderung am 31.12.2023 aus. Diese muss dringend fortgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 139
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.10.2023, OA 399 entstanden aus Vorlage: OF 514/11 vom 20.09.2023 Betreff: Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Betreibern künftiger sowie bestehender Rechenzentren zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Vorgang: OA 196/22 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, neue Rechenzentren im Ortsbezirk 11 nur dann zu genehmigen, wenn vorher ein Vertrag mit den Betreibern der Rechenzentren, mit folgenden Auflagen/Vereinbarungen, abgeschlossen wurde: a) Nachhaltigkeitsvereinbarungen, dass die Rechenzentren zu 100 Prozent mit Ökostrom betrieben werden. b) Die Installation von Fotovoltaik. c) Fassaden- und Dachbegrünungen. d) Nutzung der anfallenden Abwärme für die eigenen Büroräume sowie für die Versorgung von angrenzenden Firmen und Wohnquartieren anbieten. e) Eventuell weitere Standards zur Umweltverträglichkeit. 2. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, Vereinbarungen mit den Betreibern bestehender Rechenzentren zu treffen, die diese verpflichten, zukünftige gesetzliche Vorgaben im Bezug auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und Abwärmenutzung nachträglich umzusetzen. Dies könnte in einem Zeitfenster von z. B. innerhalb zwei Jahren geschehen - selbstverständlich nur dann, wenn es technisch möglich ist. Begründung: Im Augenblick werden im Ortsbezirk 11 bereits viele Rechenzentren genehmigt und gebaut, ohne die im Tenor geforderten Auflagen. Die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind allerdings in Bezug auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und Abwärmenutzung völlig unzureichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.05.2022, OA 196 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4053, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.09.2023, OA 395 entstanden aus Vorlage: OF 205/16 vom 04.09.2023 Betreff: Neugestaltung Marktplatz Bergen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung des Marktplatzes in Bergen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 zu erstellen und dieses Nutzungskonzept baldmöglichst umzusetzen. Hierfür sollen bereits Planungsmittel in den Haushalt 2024 und Mittel für die erforderlichen Baumaßnahmen in den Haushalt 2025 in ausreichender Höhe eingestellt werden. Begründung: Der Marktplatz in Bergen wird begrenzt im Norden von dem Nordring, im Osten von der Erlenseer Straße, im Süden von der Straße Berger Marktplatz und im Westen von der Schönecker Straße. Der Berger Marktplatz ist bereits heute schon ein wichtiger Treffpunkt im Ortsteil, an dem sich Menschen jeden Lebensalters aufhalten und treffen. Einmal im Jahr findet auf dem Berger Marktplatz der Berger Markt mit seiner jahrhundertealten Tradition statt. Zur nördlichen Grenze hin befinden sich die Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Bergen und das Jugendhaus. Leider ist der Platz in einem miserablen, lieblosen Zustand. Der Ortsbeirat 16 schlägt deswegen ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung vor, um den Platz schöner und attraktiver für Alt und Jung zu machen und um eine bessere Nutzung dieser großen Fläche mitten im Stadtteil zu erreichen. Ziel ist es, den Marktplatz so zu gestalten, dass er einerseits für spielerische und sportliche Aktivitäten optimiert und andererseits wieder schöner und einladender gestaltet wird, damit sich auch in Zukunft dort gerne Menschen aufhalten und verweilen. Zudem soll der Platz über die bisherigen Nutzungen hinaus zusätzliche neue Angebote für die Bevölkerung machen, beispielsweise durch öffentliche Toiletten oder E-Ladestationen. Folgende Hinweise, Vorschläge und Ideen seitens des Ortsbeirates sollten soweit als möglich Berücksichtigung finden: I. Ist-Zustand des Berger Marktplatzes 1. Die Spielplatzgeräte wurden nach und nach, teilweise schon vor Jahren, abgebaut und nicht mehr erneuert. Ein großer Teil des Spielplatzes, gut ein Drittel, kann somit nicht mehr genutzt werden. Gleichwohl ist der Spielplatz immer gut besucht, die fehlenden Spielgeräte müssten dringend erneuert, aber auch ergänzt und aufgestockt werden. 2. Die Skateboardpipe ist schon über 20 Jahre alt. Sie wird aktuell zum Klettern, darauf Herumfahren mit Skateboard, Fahrrad oder Roller und zum Rumrutschen genutzt. Kinder und Jugendliche frequentierten die Rampe stark, die jedoch nicht mehr zeitgemäß und auch nicht ausreichend ist. 3. Die Pump-Track-Bahn, die zeitweise auf dem Marktplatz stand, ist von der Stadt einfach abgebaut worden, ohne jegliche Ersatzvornahme. 4. Der Boden vor dem einzigen Basketballkorb ist uneben und lädt nicht zum Spielen ein. Auch die beiden Fußballtore sind lieblos auf dem Marktplatz hingestellt und werden eher von Kleinkindern zum Klettern benutzt als von Jugendlichen zum Kicken. 5. Es gibt kaum Sitzmöglichkeiten auf dem Berger Marktplatz, außer auf dem Spielplatz und einer Bank vor dem Jugendhaus. Somit gibt es gerade für ältere Bürger, die sich auch die Aktivitäten der Jüngeren, z. B. ihrer Kinder und Enkel, anschauen wollen, keine Möglichkeit, entspannt an einem schattigen Plätzchen zu verweilen. 6. Im Sommer ist der Platz staubig und uneben, im Winter ist der Platz schlammig und matschig. II. Neugestaltung 1. Ein eingezäunter Multifunktionsplatz für Fußball, Basketball und Volleyball usw. mit einem geeigneten Bodenbelag könnte z. B. zwischen dem zum Nordring hin gelegenen Feuerwehrhaus und Jugendhaus aufgebaut werden. 2. Es müssen nicht nur die alten, abgebauten Spielgeräte ersetzt werden, sondern es müssen neue, moderne Spielgeräte aufgestellt werden, die den heutigen Ansprüchen genügen. Im Bereich des Spielplatzes können auch einige neue Bäume gepflanzt werden, ohne dass dadurch die Nutzung der Spielmöglichkeiten für die Kinder beeinträchtigt wird. 3. Z. B. an der Stelle, wo einst die Pump-Track-Bahn stand, könnte ein kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln eingerichtet werden, auf der sich Hindernisse wie z. B. Kanten, Geländer und Rampen befinden. Hier kann man dann mit allem, was rollt darauf herumfahren und spielen. Dieser Park könnte mit Bäumen am Rand beschattet werden, wenn die Stadt sicherstellen kann, dass die Früchte der Bäume von der Stadt aus der Bahn regelmäßig entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. 4. Unter den schon vorhandenen und gegebenenfalls noch zu ergänzenden Bäumen auf der Westseite des Platzes könnten zwei Boulebahnen errichtet werden, die auch für Boccia und andere Spiele geeignet sind. Hier können dann auch in lockerer Gestaltung Spieltische, Tischtennisplatten, ein Feld für Schach und Ähnliches errichtet werden. 5. Sitzmöglichkeiten in aufgelockerter Gestaltung zum Ausruhen der Spieler und für Zuschauer sowie für betreuende (Groß-) Eltern sollten mit eingeplant und errichtet werden. 6. Ein ausreichend großer Bereich in der Mitte des Platzes muss jedoch für den jährlich stattfindenden Berger Markt weiterhin zur Verfügung stehen, um hier das Festzelt, Fahrgeschäfte und Buden aufzustellen. Hierzu ist der Grund des Marktplatzes neu herzurichten in einer Art und Weise, die ein leichtes Versickern von Regenwasser ermöglicht, ohne dass der Platz Stolperfallen oder Hindernisse für Kinder und Jugendliche und für den Berger Markt bietet. Bäume dürfen in dem Bereich, in dem der Berger Markt aufgebaut wird, nicht errichtet werden! Diese Fläche in der Mitte des Berger Marktplatzes ist auch für andere Zwecke und Veranstaltungen zu nutzen, z. B. für einen Weihnachtsbaumverkauf, Oldtimer-Show, Außenveranstaltungen des Jugendhauses und dergleichen. 7. Eine öffentliche Toilettenanlage ist vorzusehen. Sie könnte errichtet werden in Nähe des Feuerwehrhauses und/oder des Jugendhauses, da für beide Gebäude ja bereits eine Erschließung und die Entsorgung vorhanden ist. Die öffentliche Toilettenanlage sollte nach dem neuen Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt am Main errichtet werden - unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch mit einer Behindertentoilette. 8. Im Übrigen sollte der gesamte Platz landschaftsgärtnerisch mit Bäumen, Pflanzen und Pflaster so ausgestaltet werden, dass er nicht nur schöner wird und zum Verweilen einlädt, sondern dass sich auch zukünftig kein intensiver Pflegeaufwand ergibt, weil die Stadt nicht in der Lage ist, eine solche Pflege dauerhaft zu leisten. 9. Fitnessgeräte sowohl für Senioren als auch für Jugendliche können zusammenhängend oder verteilt auf einzelne Stellen in die Ausgestaltung des Berger Marktplatzes integriert werden. 10. Im westlichen Bereich des Platzes zur Schönecker Straße hin, wo derzeit bereits Autos abgestellt werden, sollte möglichst eine ganze Parkreihe mit E-Ladestationen ausgestattet werden. Dies gilt auch für die schon vorhandenen Parkplätze am nördlichen Rand und am südlichen Rand des Berger Marktplatzes, wobei diese Parkplätze nicht nur von Benutzern und Besuchern des Berger Marktplatzes, sondern auch von Anwohnern und vor allem im südlichen Bereich auch von Besuchern des angrenzenden Berger Friedhofs genutzt werden. 11. Angedacht und geprüft werden sollte auch die Möglichkeit, ob beispielsweise in Verbindung mit der öffentlichen Toilettenanlage ein Kiosk oder Café errichtet werden könnte, das auch die vielen Bewohner in der Umgebung vielleicht mit einem gewissen Grundbedarf versorgen könnte, da sich im gesamten Osten des Stadtteils Bergen kein einziges Einzelhandelsgeschäft mehr befindet. Quelle: Google Earth 1. Eingezäunter Bolz -und Basketballplatz 2. Kinderspielplatz - Klettergerüste, Rutschbahn, Schaukel, Sandkasten, Tischtennisplatten 3. Kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln 4. 2 Boule-Bahnen 5. Schattige Sitzgelegenheiten mit vielleicht einem Kiosk oder Café-Lage am Eingang zum Marktplatz auch für Friedhofsbesucher gut zu erreichen. 6. Ausreichend Platz für das Festzelt anlässlich Berger Markt, wasserdurchlässiger Belag 7. Toilettenanlage mit Behindertentoilette, barrierefrei 8. Bäume und Sitzgelegenheiten 9. Fitnessgeräte für Senioren und Jugendliche 10. E-Lade-Station Quelle: Gartenbaum.de Quelle: Hamburger Wochenblatt.de Quelle: eigenes Foto Quelle: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4427 entstanden aus Vorlage: OF 869/5 vom 07.07.2023 Betreff: Kreuzung Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße absichern Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße durch ein oder zwei Poller abzusichern. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße kommt es immer wieder zu Unfällen, wenn Fahrzeuge von der Gräfendeichstraße rechts in die Wasserhofstraße einbiegen. Dabei wurden nun zum wiederholten Mal Straßenschilder (Verkehrsberuhigter Bereich - sogenannte "Spielstraße") und Zäune der Anwohnerinnen und Anwohner beschädigt. Durch ein oder zwei Poller kann der Kreuzungsbereich abgesichert werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2377
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 788/6 vom 19.06.2023 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022 Vorgang: B 159/23 Der oben genannte Bericht wirft Fragen in Bezug auf die dem Magistrat vorliegenden Kenntnisse hinsichtlich des Ausbaus der BAB 5 auf. In dem Bericht des Magistrats heißt es unter Ziffer 2.2 a) Verbreiterung der A 5 zwischen Nordwestkreuz und AS Friedberg: "Der KGV Nordweststadt e. V. verliert durch eine neue Böschung Flächen am westlichen Rand (gem. Vorentwurf vom 13.05.2015). Die Maßnahme befindet sich weiter im Vorentwurfsstadium. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, deren Ergebnisse in die Ausbauplanung einfließen. (...)". Im Bebauungsplan finden sich allerdings keine Aussagen zu dem geplanten Autobahnausbau und dem damit einhergehenden Flächenverlust zulasten des Kleingartenvereines. Zu Kleingartenflächen, die in Goldstein und damit in dem Bereich des Ortsbezirkes 6 liegen, heißt es weiter unten lediglich: "Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176), sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653, Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen (...)." Im Übrigen werden die Möglichkeiten für die Verbesserung eines Schallschutzes erörtert. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: 1. Auf welchen Vorentwurf vom 13.05.2015 bezieht sich der Magistrat im Bericht vom 17.04.23, B 159? 2. Enthält dieser Vorentwurf auch Feststellungen zu den Flächen der Bebauungspläne Nr. 653 (Niederrad) und Nr. 654 (Goldstein), die auch unmittelbar an die BAB 5 angrenzen, sodass auch hier mit einem entsprechenden Flächenverlust zu rechnen ist? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 14.09.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3709, 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 14.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2023, OA 361 entstanden aus Vorlage: OF 855/1 vom 16.05.2023 Betreff: Nah am Wasser gebaut - eine Flusswärmepumpe am Main für günstige und saubere Energie im Ortsbezirk 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, an welchem Standort entlang des Mains im Ortsbezirk 1 eine innovative Flusswärmepumpe gebaut und betrieben werden könnte, die CO2-neutral erzeugte Wärme ins Fernwärmenetz einspeisen und für viele Tausend Haushalte bereitstellen könnte. Insbesondere ist die Mainova und der Standort des Heizkraftwerks West einzubeziehen Begründung: Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ist nicht nur dringend notwendig, um bis Mitte des Jahrhunderts Netto-Null-Emissionen zu erreichen, sondern auch, um die Energieversorgung in geopolitisch unsicheren Zeiten zu sichern. Eine Umstellung des Heizkraftwerks West von Kohle auf Gas und perspektivisch auf Wasserstoff nimmt viele Jahre und Jahrzehnte in Anspruch. Die Technik ist teuer und aufwendig. In Mannheim entsteht derzeit erfolgreich ein Modellprojekt im Rahmen des Reallabors der Energiewende "Großwärmepumpen in Fernwärmenetzen" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am Großkraftwerk Mannheim, das vergleichbar mit dem Heizkraftwerk West ist. Die bestehende Infrastruktur der Wasserkühlung wird genutzt und mit relativ simpler Technik ergänzt (Funktionsprinzip und weiterführende Informationen: www.energiewendebauen.de/projekt/neu-grosswaermepumpen-in-deutschen-fernwaermene tzen/). Durch eine Flusswärmepumpe entsteht grüne Wärme, die klimafreundlich und CO2-neutral aus dem Flusswasser über Wärmetauscher gewonnen wird. Positive Nebeneffekte sind die Kühlung des Flusswassers im Sommer, was wiederum gut für die Gewässerökologie und den Fischbestand im Main ist. Quelle: www.swr.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 418 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.07.2023, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 361 wird im Rahmen der Vorlage E 104 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Zustimmung im Rahmen der Vorlage NR 517), LINKE. FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 124 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 361 wird im Rahmen der Vorlage E 104/22 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 517/22), LINKE. ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 361 wird im Rahmen der Vorlage E 104/22 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 517/22), LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3623, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2023, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 854/1 vom 16.05.2023 Betreff: Blaugrüne Infrastruktur gegen die Folgen der Klimakrise - Modellprojekt "Stadtlagune" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.10.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Modellprojekt für mindestens eine großflächige blaugrüne Infrastruktur im Herzen des Ortsbezirks 1 auf den Weg zu bringen, das Regenwasser sammelt, zurückhält, teilweise versickern lässt und den Überschuss zur Bewässerung der Stadtbäume zur Verfügung stellt. Diese Infrastruktur soll außerdem in einen attraktiven Aufenthaltsbereich mit Wasserfläche in der Innenstadt eingebettet sein, in dem sich die Menschen aufhalten, erfrischen und entspannen können. Der Ortsbeirat 1 kann sich als Modellprojekt die Straße am Roßmarkt vorstellen, soweit weiterhin ausreichend Platz für Schaustellende vorgehalten wird. Weitere Standorte sind zu prüfen. Begründung: Es gibt bereits zahlreiche europäische Städte, die Straßen und Freiflächen in attraktive und vielfältig nutzbare Wasserretentionsflächen umgewandelt haben. Insbesondere die versiegelten und im Sommer heißen Innenstadtbereiche benötigen Flächen zur Versickerung, Regenrückhaltung und Verdunstungskühlung. Geoportal Frankfurt Foto und Visualisierung: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 123 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 89 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Kostenangabe) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 360 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 3509, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 § 4088, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3996 entstanden aus Vorlage: OF 460/11 vom 19.05.2023 Betreff: Beleuchtung, Bänke und Abfallbehälter auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Kirchbergweg (Seckbach) Der Magistrat wird gebeten, auf dem Fußweg auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Kirchbergweg von Seckbach nach Bergen-Enkheim Bänke aufstellen und mehrere Abfallbehälter nebst Spendern für Hundekotbeutel installieren zu lassen, um die Nutzung dieses Weges für die Bevölkerung noch attraktiver zu machen. Der Magistrat wird ebenfalls gebeten, für eine angemessene Beleuchtung der ehemalig en Straßenbahntrasse zu sorgen. Begründung: Der Fußweg auf der alten Straßenbahntrasse wird von Spaziergängern gerne genutzt. Für eine Rast sind Bänke sehr willkommen und Spaziergänger und Hundeführer würden es sehr begrüßen, wenn die tierischen Hinterlassenschaften ordnungsgemäß in Abfallbehältern entsorgt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2093 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.03.2023, OA 347 entstanden aus Vorlage: OF 271/8 vom 07.03.2023 Betreff: Öffentliche Toilettenanlagen Vorgang: M 174/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine zusätzliche Toilettenanlage für den im Ortsbezirk 8 liegenden Martin-Luther-King-Park aufzunehmen . Sie sollte nah an dem stark frequentierten Verbindungsweg im Park, der das Nordwestzentrum mit dem Praunheimer Weg verbindet, als festes Gebäude oder Systemtoilette positioniert werden. Begründung: Der Park ist wegen seiner Aufenthaltsqualität mit ruhigen Plätzen als auch wegen des Kinderspielplatzes und Bolzplatzes stark besucht und wird auch wegen seiner fußläufigen Verbindung zwischen den Stadtteilen Nordweststadt, Niederursel, Praunheim und Heddernheim zu allen Jahreszeiten genutzt. Fehlende Toiletten führen zu Verschmutzungen rund um den Weiher und im Gebüsch und Unterholz der Bepflanzungen. Der Anschluss für eine öffentliche Toilettenanlage könnte z. B. von der Erich-Kästner-Schule gelegt werden. Im gesamten Ortsbezirk gibt es aus im Nordwestzentrum bisher keine öffentlichen Toilettenanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 330 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3290, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.03.2023, OA 341 entstanden aus Vorlage: OF 702/1 vom 09.01.2023 Betreff: Toiletten auch für das Gallus! Vorgang: M 174/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.08.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 04.11.2022, M 174, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass das vorgestellte Toilettenkonzept wie folgt ergänzt wird: 1. Punkt II. "Sofortmaßnahmen" Buchstabe c wird wie folgt ergänzt: 19. Die in der "Pauline" vorhandene Toiletten wird als Vertragstoilette ausgewiesen. 20. Die im Quartierspavillon an der Quäkerwiese vorhandene Toilette, wird als Vertragstoilette ausgewiesen. 21. Sommerhoffpark Systemtoilette oder feste Anlage. 2. Von gendergerechten Toiletten zu schreiben und dann nicht einmal in Betracht zu ziehen, dass es Menschen gibt, die keinem binären Geschlecht angehörig sind, ist im Jahr 2023 nicht mehr zeitgemäß. Dementsprechend wird Punkt III. "Prüfungsmaßnahmen" Buchstabe a wird wie folgt abgeändert: "Der Magistrat prüft bei allen vorhandenen Toilettenanlagen bei Sanierungs- und Umbauarbeiten die Möglichkeit, die Bedarfe von Frauen und nichtbinären bzw. gender-nonkonformen Personen hinsichtlich Anzahl, Ausstattung und Sicherheit zu berücksichtigen. Auf Grundlage einer Nutzerdatenauswertung ist zu prüfen, ob ein Verhältnis von Männer- zu Frauentoiletten von 1:3 als Orientierungskennzahl angezeigt ist, und in welchem Verhältnis zusätzliche Unisex-Toiletten benötigt werden. Neuschaffungen und Planungen werden unter Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit erstellt. Hierbei wird explizit auch die Schaffung von zusätzlichen Unisex-Toiletten in Betracht gezogen. Hygieneprodukte werden in allen öffentlichen Sanitärräumen kostenlos zur Verfügung gestellt." 3. Punkt III. "Prüfungsmaßnahmen" Buchstabe f wird wie folgt abgeändert: "Zur Entgeltpflicht öffentlicher Toiletten der Stadt Frankfurt am Main gilt künftig folgende Regelung: Öffentliche Sanitärräume stehen den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung." Begründung: Toiletten stellen einen wichtigen Teil der Infrastrukturversorgung, Daseinsvorsorge und städtischen Mobilität dar - sie schaffen Zugang zu öffentlichem Raum. Die geringe Anzahl der öffentlichen Toiletten in Frankfurt begünstigt Wildpinkeln und veranlasst viele Menschen, vor allem auch mit Blasenbeschwerden, Inkontinenz und Menstruation, Schwangere oder Eltern kleiner Kinder ihre Mobilität und Teilhabe am öffentlichen Leben einzuschränken. Zentral ist dabei, dass öffentliche Toiletten jeder Person kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Besonders ungerecht ist, dass es an einigen Orten eine strukturelle Diskriminierung von Frauen, nichtbinären und gender-nonkonformen Personen gibt. Während Pissoirs kostenlos angeboten werden, wird für die Nutzung vieler Sitztoiletten eine Benutzungsgebühr erhoben. Die heutige Toilettensituation im öffentlichen Raum widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und benachteiligt Frauen, nichtbinäre und gender-nonkonforme Personen. Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Papierhandtücher sollten Menstruationsartikel zur Grundausstattung jeder öffentlichen Toilette zählen. Das kostenlose Angebot an Menstruationsartikeln kann Personen im Alltag unterstützen, die von einer unregelmäßigen Menstruation betroffen sind und gerade keine notwendigen Hygieneartikel zur Hand haben. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln in öffentlichen Toiletten kann zudem erreicht werden, die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern. Die Bereitstellung dieser Produkte ist somit nicht nur ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation, sondern kann eine wirksame Maßnahme sein, um Periodenarmut zu bekämpfen. Gemäß der FES-Toilettenfinderkarte befindet sich im Gallus außer an der Galluswarte keine öffentliche Toilette (Screenshot anbei). Teilweise gibt es Ausweichmöglichkeiten, z. B. kann nahe der Quäkerwiese die Toilette der Kirche oder während der Öffnungszeiten des Quartierspavillions dessen Toilette genutzt werden, dies ist aber bei weitem nicht ausreichend und keine Lösung des allgemeinen Mangels an tatsächlich öffentlichen Toiletten. An anderen Orten, insbesondere den Parks im Viertel, fehlt es gänzlich an Möglichkeiten, sein Geschäft zu verrichten. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, dem dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Quelle: FES Toilettenfinder APP Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 16 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 341 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 341 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 341 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 341 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 3288, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 § 3775, 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 19.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3709 entstanden aus Vorlage: OF 605/2 vom 27.02.2023 Betreff: Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder öffnen Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder zu öffnen. Begründung: Seit dem 12.12.2021 spart die Buslinie 34 die Leonardo-da-Vici-Allee sowie die Straße zum Rebstockbad und somit für die Anwohner des Rebstockquartiers zwei wichtige Haltestellen aus. Betroffen ist neben der Haltestelle "Zum Rebstockbad" auch die Haltestelle "Rebstockbad", die die Wohnblocks am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie den westlichen Teil des Rebstockquartiers bedient. Zwar entfallen durch den Abriss des Rebstockbades Fahrgäste, die das Rebstockbad nutzen wollen, die Haltestelle ist aber für die Anwohner des Viertels wichtig, weil sie eine direkte Anbindung nach Rödelheim benötigen. Für 7.500 Anwohner im Rebstockquartier ist die Buslinie 34 die direkte und nahezu barrierefreie Verbindung zur Infrastruktur in Rödelheim. Dort sind für die Anwohner des Rebstockquartiers Fach- und Hausärzte, Banken sowie kleine und große Läden gut und direkt erreichbar. Diese Infrastruktur gibt das Rebstockquartier selbst nicht her und ist daher der nächste und wichtigste Anlaufpunkt und muss somit schnellstmöglich für die Anwohner wieder erreichbar sein. Die Zeitersparnis von zwei Minuten, die durch den Ausfall der Haltestellen entsteht, schlägt bei einer Gesamtfahrzeit der Buslinie 34 von der Haltestelle "Mönchhofstraße" bis "Bornheim Mitte" von 53 Minuten nicht ins Gewicht. Für die Anwohner wird jedoch ein Umstieg an der Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee erforderlich, sodass sich die Fahrzeit bis Rödelheim um erheblich mehr Minuten verlängert. Außerdem ist für ältere, kranke, mobilitätseingeschränkte Anwohner sowie für Anwohner, die mit Kinderwagen unterwegs sind, der Umstieg eine unnötige Erschwernis bei der Nutzung des ÖPNV, die durch die Zeitersparnis von zwei Minuten für andere Fahrgäste nicht aufgewogen wird. Wenn man den Vorteil der Zeitersparnis gegen den Nachteil des erforderlichen Umstiegs für Bewohner des Viertels gegeneinander abwiegt, wiegen die Nachteile durch die Linienwegekürzung schwerer als der Vorteil einer Zeitersparnis von nur zwei Minuten. Die permanente Verspätung der Buslinie 34 entsteht nicht zwischen den entfallenen Haltestellen, sondern auf anderen Streckenteilen, zu Messezeiten insbesondere gerade auf der nun befahrenen Straße am Römerhof. Der Wegfall der Haltestellen kann daher die Verspätungssituation überhaupt nicht verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1602 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.02.2023, OA 328 entstanden aus Vorlage: OF 748/1 vom 31.01.2023 Betreff: Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof "Galluswarte"/Ecke Bushaltestelle "Haus Gallus" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG die Planung und Ausführung einer schräg angeordneten Abhangdecke unter der Bahnbrücke im Bereich des S-Bahnhofs "Galluswarte"/Frankenallee in Auftrag zu geben. Die Abhangdecke soll unterhalb der Brückenkonstruktion und oberhalb der beidseitigen Gehwege der Frankenallee bzw. im Bereich der Bushaltestelle in Richtung Schloßborner Straße in ausreichender Höhe installiert werden und Passantinnen und Passanten vor herabfallendem Taubenkot zuverlässig schützen. Revisionsöffnungen zur Säuberung und eine Gehwegbeleuchtung sind vorzusehen. Begründung: Die jahrzehntelangen Bemühungen des Magistrats und der beteiligten Ämter haben leider noch immer nicht dazu geführt, dass im Umfeld der Galluswarte ein Taubenhaus entstand. Das Schließen der Brückenzwischenräume mit Gittern und Netzen hat sich im Bereich der Tramhaltestelle in der Mainzer Landstraße nicht bewährt. Vor allem Jungtiere verenden dort qualvoll. Verschmutzungen durch Taubenkot entlang der Gehwege unter der Bahnbrücke werden zwar von der FES regelmäßig entfernt, jedoch wenige Stunden später sieht es dort wieder aus wie zuvor. Die Sitzbänke der nicht überdachten Bushaltestelle und die Gehwegoberfläche sind verkotet. Viele Menschen ekeln sich vor dem Kot, jedoch nicht vor den Vögeln. Ein Schutz vor herabfallendem Kot durch eine schräg angeordnete und gut zu säubernde Abhangkonstruktion schafft Sauberkeit und mehr Akzeptanz für Stadttauben. Ein Taubenhaus ist weiterhin notwendig. Anlage: Visualisierung einer Schmutzfang-Abhangdecke - Alexander Mitsch Anlage 1 (ca. 224 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1434 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 239 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3028, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.01.2023, OA 322 entstanden aus Vorlage: OF 350/12 vom 26.01.2023 Betreff: Energiesparende Maßnahmen bei öffentlichen Gebäuden Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 475 Vorgang: NR 316/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1650/22 Zwischenbescheide des Magistrats vom 16.05.2023, 11.09.2023 und 11.01.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, dass bei allen in Planung und in Bau befindlichen öffentlichen Gebäuden der Stadt Frankfurt am Main ab sofort grundsätzlich energiesparende Maßnahmen genutzt werden. a) Dabei sollen bei in Planung befindlichen Gebäuden die Dächer immer mit Fotovoltaik-, Solarthermieanlagen und Brauchwasserspeicher ausgestattet werden. b) Bei bereits in Bau befindlichen öffentlichen Gebäuden der Stadt Frankfurt am Main ist eine Nachrüstung zu prüfen und ggf. umzusetzen. c) Abweichungen sind zu begründen. Begründung: Gebäude sollen mindestens 100 Jahre genutzt werden. Daher müssen alle Bauprojekte - ob öffentlich oder privat - bereits heute klimaneutral geplant und gebaut werden. Ansonsten kann Frankfurt seine Klimaziele, nämlich Klimaneutralität im Jahre 2035, nicht erreichen (siehe § 1650). Offensichtlich ist eine nachträgliche energetische Sanierung deutlich kostenintensiver als eine gleich zu Beginn oder im Laufe des Bauprojekts umgesetzte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 475 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.03.2022, NR 316 Bericht des Magistrats vom 09.02.2024, B 67 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 475 = Kenntnis, OA 322 = Ablehnung) BFF-BIG (B 475 = Kenntnis, OA 322 = vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (B 475 = Kenntnis) Gartenpartei (B 475 = Kenntnis, OA 322 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 475 = Kenntnis, OA 322 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 322 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF; CDU (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 16.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 322 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 67) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2982, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 § 3399, 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 12.06.2023 § 3928, 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 16.10.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 314 entstanden aus Vorlage: OF 234/8 vom 10.01.2023 Betreff: Gesundheitsversorgung im "Stadtteil der Quartiere" Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat ergänzt für den Schlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 BauGB, wie für den geplanten "Stadtteil der Quartiere" ausreichende Kapazitäten für die medizinische Versorgung entstehen. Es soll insbesondere geprüft werden, wie viele zusätzliche Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Apotheken und Krankenhausbetten benötigt werden. Ein besonderer Fokus ist dabei auf die bestmögliche Versorgung mit Kinderarztpraxen zu legen. Begründung: Der Zwischenbericht geht mit keiner Silbe auf Einrichtungen der medizinischen Versorgung für den geplanten Stadtteil ein. Im Gegenteil: Damit das östlich der A 5 gelegene Plangebiet überhaupt verkehrlich angebunden werden kann, sollen publikumsintensive Nutzungen, die auch mit dem Pkw angefahren werden, wie z. B. Arztpraxen, auf ein Minimum beschränkt werden (Seite 156). Zu einer wichtigen infrastrukturellen Voraussetzung des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main, der medizinischen und besonders der fachärztlichen Versorgung, gibt der Zwischenbericht ansonsten keine Auskunft, wie die Stadtplanung sich die Gesundheitsversorgung des neuen Stadtteils vorstellt. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Krankenhausbetten in Frankfurt rückläufig. In den Stadtteilen gibt es immer weniger Apotheken. Besonders am Stadtrand, zum Beispiel im neuen Stadtteil Riedberg, gibt es derzeit eine totale Unterversorgung mit Kinderärzten und wichtige Vorsorgeuntersuchungen bleiben aus. Viele Eltern warten viele Stunden in den Ambulanzen der Krankenhäuser, bis die Kinder behandelt werden. Der Zwischenbericht ist demnach auch in dieser Hinsicht reine Augenwischerei. Es wird gutes Wohnen versprochen, vor allem für Familien, aber die Lebensqualität für die zukünftig geplanten 17.000 Einwohner hängt auch von der Frage der Gesundheitsversorgung ab, die hier anscheinend nicht mitgeplant wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 189 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3435 entstanden aus Vorlage: OF 573/2 vom 07.01.2023 Betreff: Tierversuche im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und von welchen Institutionen und Firmen in Bockenheim und Westend Tierversuche durchgeführt werden; 2. falls im Ortsbezirk 2 Tierversuche stattfinden, in welchem Ausmaß diese Versuche unternommen werden, d. h. mit welchen Tieren zu welchem Zweck welche Versuche durchgeführt werden; 3. falls im Ortsbezirk 2 Tierversuche stattfinden, welche städtischen Maßnahmen getroffen werden, um unnötige Tierversuche zu verhindern. Sollte es dem Magistrat nicht auf Anhieb möglich sein, die gestellten Fragen zu beantworten, wird der Magistrat darum gebeten, die jeweils zuständigen Behörden auf Landes- oder Bundesebene zu benennen und bei diesen entsprechende Erkundigungen einzuziehen. Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Der Ortsbeirat sollte sich auch um das Wohlergehen von Tieren in Bockenheim und Westend kümmern und sich für eine Verbesserung der Lebensbedingungen dieser Lebewesen einsetzen. Noch immer werden von Forschungseinrichtungen qualvolle Tierversuche durchgeführt, um z. B. Medikamente zu testen oder neue Kosmetika zu entwickeln. Dabei sind Tierversuche und das damit einhergehende Leid vermeidbar. Dass es Tierversuche gibt, ist den meisten Menschen zwar bewusst, dass diese aber manchmal in direkter Nachbarschaft stattfinden, wissen viele nicht. Geschweige denn, welche Versuche mit welchen Tieren durchgeführt werden. Kommen Informationen über Tierversuche ans Licht, reagiert die Öffentlichkeit häufig empört. Trotz des öffentlichen Interesses, fehlt es an zugänglichen Informationen darüber, ob auch in Bockenheim und Westend Tierversuche durchgeführt werden und welche Institutionen diese durchführen. Durch diese Intransparenz bleiben Missstände im Verborgenen und politische Debatten und Maßnahmen gegen qualvolle Tierversuche aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 999
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 307 entstanden aus Vorlage: OF 659/6 vom 27.12.2022 Betreff: Werner-Bockelmann-Straße 46 - Grünfläche; zurzeit Übergangsnutzung Kindergarten der evangelischen Kirchengemeinde Nied - Evangelischer Regionalverband Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Grünfläche, die zurzeit der Evangelischen Kirchengemeinde Nied bzw. dem E vangelischen Regionalverband zur Verfügung gestellt ist, einen Baum zu pflanzen. Wegen der Kosten wird der Magistrat aufgefordert, den Baum aus der notwendigen Ersatzpflanzung "ARA Sindlingen" zu finanzieren, deren Anpflanzungen im Gebiet des Ortsbezirks 6 zu erfolgen hat. Begründung: Da der Kindergarten der Evangelischen Kirchengemeinde in Nied umgebaut wird, wurde vonseiten der Stadt Frankfurt am Main mit dem Evangelischen Regionalverband die Vereinbarung getroffen, dass der Kindergarten vorübergehend auf der Grünfläche angesiedelt wird. Hierbei handelt es sich um eine Containeranlage. Vor der Containeranlage ist eine große Rasenfläche, auf der sehr gut ein Baum gepflanzt werden kann. Diese Anpflanzung wurde jedoch, mit Verweis auf die Vereinbarungen im Gestattungsvertrag zwischen Stadt und Regionalverband, verwehrt. Hier handelt es sich jedoch nicht um eine "Wiederherstellung" oder "Wiederbepflanzung" einer Grünfläche, sondern es geht um einen Zusatz auf einer Grünfläche, die dem Klima in diesem Bereich guttun würde. Dieser Baum würde nach dem Wegzug der Gemeinde auch nicht von ihr wieder ausgebuddelt und mitgenommen werden, sondern er würde an Ort und Stelle verbleiben. Er verbleibt also der Allgemeinheit. In Anbetracht der heißen Sommer und der immer wieder geforderten Baumpflanzaktionen sollte es doch möglich sein, dass man hier gemeinschaftlich eine Lösung schafft. Es geht um eine öffentliche Grünfläche und es geht um die Kinder, die dort den ganzen Tag verbringen. Es würde das Grünflächenamt nicht einmal etwas kosten, da der Baum aus einer anderen Verpflichtung heraus gepflanzt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1349 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 307 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2893, 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.02.2023 Aktenzeichen: 67-0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 305 entstanden aus Vorlage: OF 647/6 vom 28.12.2022 Betreff: ARA-Sindlingen - Wiederaufforstung der Bäume Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die auf dem ARA-Gelände in Sindlingen zu fällenden Bäume nur im Bereich des Ortsbezirkes 6 wieder anzupflanzen. Hierzu wird der Magistrat gebeten, die Anzahl der zu fällenden Bäume dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen und die Standorte innerhalb des Ortsbezirkes 6 zu nennen. Begründung: Auf dem ARA-Gelände in Sindlingen werden für die Erweiterung Bäume gefällt, die im Stadtgebiet gepflanzt werden sollen. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, diese Bäume nicht im Stadtgebiet, sondern im Ortsbezirk 6 anzupflanzen, denn im Ortsbezirk 6 werden sie gefällt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1023 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 684 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 305 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2892, 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.02.2023 Aktenzeichen: 79-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3347 entstanden aus Vorlage: OF 371/11 vom 08.12.2022 Betreff: Aufstellung eines mobilen, barrierefreien und umweltfreundlichen (wasserloses) WCs für die Zeit vom April bis einschließlich September auf dem Atzelbergplatz Der Magistrat wird gebeten, für die Zeit von April bis einschließlich September ein mobiles, barrierefreies und umweltfreundliches (wasserloses) WC auf dem Atzelbergplatz aufzustellen. Begründung: Der Atzelbergplatz wird in der wärmeren Jahreszeit sehr stark besucht. Gerade in den Sommermonaten finden viele Veranstaltungen statt. Erstmalig im Jahr 2022 wurde in der Zeit von April bis einschließlich September ein mobiles, barrierefreies und umweltfreundliches (wasserloses) WC auf dem Atzelbergplatz aufgestellt. Das WC wurde von den Kindern und Erwachsenen sehr gut angenommen. Diese sinnvolle Einrichtung sollte jährlich in den Sommermonaten aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3237 entstanden aus Vorlage: OF 114/14 vom 23.10.2022 Betreff: Energieverbrauch und Lichtsmog verringern - Beleuchtung reduzieren Der Magistrat wird gebeten, die nächtliche Beleuchtung der Riedhalsstraße von der Sportanlage bis Riedhalsstraße Nr. 23 zwischen 23:00 Uhr und 05:30 Uhr zu dimmen oder mit LED-Technik auszurüsten oder den Energieverbrauch durch Bewegungsmelder zu reduzieren. Begründung: Dieser Bereich - die sogenannte Spielstraße - muss nachts für spielende Kinder nicht beleuchtet sein. Menschen, die nachts unterwegs sein müssen, können auf sicherere Wege ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 734
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2022, OF 394/9 Betreff: Zeitdauer und Ausmaß der Wasserhaltung Eisenbahnübergang An den 10 Ruthen und Eisenbahnübergang Niedwiesensraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie lange die Wasserhaltung an den Baustellen zur Erweiterung und Ersatzneubau der EÜ's andauern wird und welche Auswirkungen dies auf angrenzende Häuser und den Baumbestand hat. Im Baugrundgutachten vom 05.06.14 war von bis zu 10 m tiefen Baugruben zur Herstellung der Fundamente die Rede. Dazu müsste an diesen Stellen das Grundwasser um ca. 1,7 m abgesengt werden. Begründung: Im Bestand des Planfeststellungsverfahrens waren die Erweiterungen der EÜ's ohne Wasserhaltung vorgesehen. Durch den zusätzlich geplanten Ersatzneubau der bestehenden maroden Unterführungen wird eine Wasserhaltung erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3279 2022 Die Vorlage OF 394/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3096 entstanden aus Vorlage: OF 344/11 vom 07.11.2022 Betreff: Machbarkeitsstudie zum Neubau der Europäischen Schule der Öffentlichkeit präsentieren Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie bezüglich des Neubaus der Europäischen Schule auf dem Festplatz am Ratsweg und den angrenzenden Kleingärten dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit in der nächsten Sitzung des Ortsbeirates 11 am 05.12.2022, spätestens in der Sitzung am 16.01.2023, zu präsentieren. Falls dies nicht möglich ist, soll der Magistrat im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung die Öffentlichkeit bis spätestens Ende Januar 2023 informieren. Begründung: Bei einem Großbauprojekt mit gravierenden Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile muss schnellstmöglichst und transparent informiert werden, dies imme,r bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2169 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 12
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3095 entstanden aus Vorlage: OF 342/11 vom 30.09.2022 Betreff: Balkon-Solaranlagen unterstützen Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung von sogenannten Balkon-Solaranlagen zu erleichtern und insbesondere auf die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH einzuwirken, um die Anmeldung solcher Anlagen zu vereinfachen. Begründung: Jede Kilowattstunde zählt für die Energiewende. Kleine Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 600 Watt, die einfach auf dem Balkon aufgestellt und mit vorhandenen Steckdosen im Haus verbunden werden, können in Frankfurt ca. 600 bis 800 Kilowattstunden pro Jahr produzieren. Ein Teil der Energie wird in der Wohnung selbst verbraucht, der Rest geht unentgeltlich ins Netz. Bei den derzeit hohen Strompreisen amortisieren sich solche Anlagen trotzdem in wenigen Jahren. Zur Energiewende gehört es aus Sicht der öffentlichen Hand, gute Rahmenbedingungen für die Errichtung solcher Anlagen zu schaffen. Gegenwärtig ist das Gegenteil der Fall. Die NRM weigert sich, bei der Errichtung zu helfen und berät nur bei Großanlagen. Der Anmeldeprozess ist mühsam. Es werden Angaben abgefragt, die bei kleinen Anlagen gar nicht relevant sind. Ein Ortsbeiratsmitglied hatte erst im dritten Anlauf Erfolg, obwohl schon beim ersten Anlauf alle wirklich erforderlichen Informationen bereitgestellt wurden. Aus Sicht der EU ist eine Anmeldung zudem gar nicht erforderlich, da die Bagatellgrenze unterschritten wird. Der Frankfurter Amtsschimmel möchte aber anscheinend wiehern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 575 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 91 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2987 entstanden aus Vorlage: OF 96/13 vom 18.10.2022 Betreff: Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED Der Magistrat wird gebeten, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Nieder-Erlenbach auf energiesparende LED- Technologie zügig weiterzuführen. Es sind nach wie vor viele Straßenzüge mit herkömmlicher Technik ausgestattet. Begründung: Der sukzessive Umbau der Straßenlaternen auf energiesparende LED-Technik ist im Hinblick auf den deutlich niedrigeren Energieverbrauch und die damit einhergehenden Stromkosten, die reduzierte Lichtverschmutzung sowie eine geringere Lichtabstrahlung in Vorgärten und Hausfenstern zu priorisieren. Gerade in den jetzigen Zeiten mit explodierenden Energiekosten sollte dieses vonseiten des Magistrats vorrangig umgesetzt werden. Auch in Nieder-Erlenbach ist noch viel Potenzial vorhanden, um eine vorbildliche Beleuchtungsstrategie zu realisieren, die darüber hinaus auch noch durch Bund und Länder in verschiedenen Programmen gefördert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 502 Aktenzeichen: 91 52
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2879 entstanden aus Vorlage: OF 332/11 vom 21.09.2022 Betreff: Hundeauslauffläche Harkortstraße besser kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, die Hundeauslauffläche östlich der Harkortstraße im Riederwald als solche mit mehreren Schildern zu kennzeichnen, ähnlich wie am Bornheimer Hang. Begründung: Vielen Anwohnerinnen und Anwohnern des Riederwalds ist nicht bekannt, dass die Freifläche östlich der Harkortstraße als Hundeauslauffläche ausgewiesen ist. Ein Schild findet sich nur am nördlichen Ende des Grünstreifens. Vielleicht sind weitere Schilder dem Neubau der Lahmeyerbrücke zum Opfer gefallen. Die Menschen lassen vielfach Hunde auf ungeeigneten Flächen laufen, was zu unnötigen Konflikten führt. Eine deutlichere Kennzeichnung der Fläche an der Harkortstraße könnte Abhilfe schaffen. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 136 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2788 entstanden aus Vorlage: OF 580/6 vom 19.09.2022 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Gemarkung 0511, Flur 18, Flurstück 8611/2) im Schwanheimer Feld dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite anzupassen. Begründung: Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße Schwanheimer Ufer und der Leunabrücke. Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Pflugsweges besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 198 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 369 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2787 entstanden aus Vorlage: OF 579/6 vom 18.09.2022 Betreff: Nied: Beim Neubau der IGS 15 gleich CO2-freie Heizungssysteme einplanen Der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass beim Schulneubau der IGS 15 in Nied alternative Heizmöglichkeiten installiert werden. Dies kann durch einen Anschluss an ein von Abwärme der Rechenzentren gespeistes Nahwärmenetz geschehen oder durch ein Konzept mit Solarthermie und Wärmespeicher wie in der Parkstadt Unterliederbach oder durch weitere Konzepte, wie z. B. aktuell im Neubaugebiet Hilgenfeld. Begründung: In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 wurde ein Konzept vorgestellt, wie Nahwärme aus Rechenzentren in den Norden Griesheims transportiert werden kann und wie im Prinzip ganz Griesheim allein mit Nahwärme geheizt werden kann. Auch der geplante Neubau der IGS 15 in Nied ist nicht weit von Rechenzentrenstandorten entfernt. Daneben gibt es in Frankfurt Beispiele von Plusenergiehäusern, die ohne oder fast ohne Gasheizung auskommen. Das Plusenergiehaus in der Speicherstraße auf der Basis von Abwärme aus dem anliegenden Abwasserkanal ist ein gutes Beispiel ebenso wie die Häuser in der Kamelienstraße in der Parkstadt Unterliederbach, wo die Heizung durch eine Kombination von Solarthermie, Wärmespeicher (Eisspeicher) und Pelletkraftwerk erfolgt, wobei in der Summe eines Jahres betrachtet mehr Energie erzeugt wird, als die Häuser verbrauchen. Auch im Neubaugebiet Hilgenfeld wird mit modernen Systemen gearbeitet, hier vor allem mit Erdwärme. Angesichts der Energiekrise und der Klimakrise sollten solche Möglichkeiten genutzt werden und keine Schulen mehr gebaut werden, die noch weitgehend auf konventionellen Heizsystemen beruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1505 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 289/12 Betreff: Hundeauslauffläche und Umfeld schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es grundsätzlich zulässig und wie möglich ist, die Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark am Riedberg mittels eines Zaunes einzufrieden. Begründung: Im Frankfurter Stadtgebiet sind Hundeauslaufflächen in der Regel nicht eingezäunt. Als einzige Ausnahme hiervon ist die Fläche im Grüneburgpark bekannt. Der Antrag trägt Anregungen aus der Nachbarschaft Rechnung, da angrenzend Fuß- und Radwege, Erholungs- und Spielflächen und die Gleise der Stadt-Bahn-Linie U9 verlaufen. Viele der Hundehalter und Anwohner des Stadtteils wünschen sich die Einzäunung der Fläche. Eine entsprechende Petition zur Einfriedung wurde von Bürgern gestartet. Im September 2022 sind bei einem feigen Anschlag mehrere Hunde im Umfeld an ausgelegten Giftködern gestorben. Hintergründe der Tat sind noch nicht ermittelt. Unterschiedliche Interessen in der Nutzung der Flächen im dicht besiedelten Stadtteil Riedberg und Ängste im Zusammenhang mit dem Hundeauslauf sollten berücksichtigt und damit ein friedliches Zusammenleben unterstützt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 289/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 289/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 320/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2735 entstanden aus Vorlage: OF 418/2 vom 16.06.2022 Betreff: Hundekotbeutelspender in der Wilhelm-Epstein-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf dem städtischen Wiesenabschnitt zwischen dem Markus Krankenhaus (Wilhelm-Epstein-Straße 4) und dem Pflegerinnen- und Pflegerwohnheim (Wilhelm-Epstein-Straße 6) einen Hundekotbeutelspender aufstellen zu lassen. Begründung: Dies ist eine Anregung einer Anwohnerin und Hundehalterin, die auch die Patenschaft für den Hundekotbeutelspender übernehmen würde. Kontaktdaten sind über den Ortsbeirat erhältlich. Quelle: Die Aufnahme stammt von einer Person, die einem Mitglied des Ortsbeirates mit Name und Anschrift bekannt ist. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2700 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2573 entstanden aus Vorlage: OF 550/6 vom 08.08.2022 Betreff: Verbesserung des Stadtklimas! Straßenbäume für die Anwohnerinnen und Anwohner der Eifelstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. insbesondere die Eifelstraße mit schattenspendenden, klimatisch angepassten Bäumen zu begrünen, um die Temperaturen im Hochsommer auf ein erträgliches Maß zu senken; 2. zu prüfen und zu berichten, wo und in welchem Umfang weitere klimatisch angepasste Stadtbäume im Frankfurter Westen gepflanzt werden können, wobei insbesondere darauf Rücksicht genommen werden soll, dass in Straßen mit Ein- oder Zweifamilienhäusern der Klimaschutz vor dem Interesse der Anwohner, ihre Kraftfahrzeuge auf der Straße zu parken, Vorrang haben muss. Begründung: In diesem Sommer wurden wieder alle Hitzerekorde gebrochen und die Stadt verdorrte förmlich - eine Situation, die auch für die Anwohnerinnen bzw. Anwohner und insbesondere kranke und ältere Menschen nur schwer erträglich ist. Diese Situation kann abgemildert werden, indem auch in den Straßen mehr Bäume gepflanzt werden. Wenn hiergegen überhaupt noch das Argument des Wegfallens von Parkplätzen eingewandt werden möchte, sei darauf verwiesen, dass es viele vollkommen unbegrünte Straßen gibt, wo nur Ein- und Zweifamilienhäuser stehen, deren Anwohnerinnen und Anwohner ihre Kraftfahrzeuge auf ihren Grundstücken oder in ihren Garagen abstellen können. Es gibt kein Grundrecht darauf, sein Eigentum in den öffentlichen Raum abzustellen, und in der Güterabwägung überwiegt das Interesse des besseren Klimaschutzes, gerade in Zeiten, in denen es eine hitzebedingte Übersterblichkeit gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 84 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2557 entstanden aus Vorlage: OF 529/6 vom 17.08.2022 Betreff: Griesheim: Benennung der Clubräume und des Saales im Bürgerhaus Griesheim Vorgang: OM 1309/22 OBR 6; ST 1194/22 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten im Bürgerhaus Griesheim nach Frankfurt-Griesheimer Gegebenheiten oder Persönlichkeiten umbenannt werden. Der Ortsbeirat schlägt hierfür Folgendes vor: Großer Saal Benno Schubert letzter Bürgermeister von Griesheim Clubraum 1 Heiner Hamburger Architekt des modernen Griesheims Clubraum 2 Nathan und Clara Trier jüdische Industrielle - Wachstuchfabrik und Weberei, gründeten zusammen eine Stiftung zur Ausbildung von Mädchen und Frauen Clubraum 3 gibt es nicht Clubraum 4 Staustufe modernste Anlage 1932 und größtes Laufwasserkraftwerk in Hessen Clubraum 5 DO-X Wasserung und Start auf dem Main in Griesheim beim Weltflug 1932 Clubraum 6 Maria Stroof freigiebige Wohltäterin von Griesheim, Gattin von Ignatz Stroof Foyer bleibt Foyer Begründung: Der Ortsbeirat kann die derzeitige Benennung der Räumlichkeiten im Bürgerhaus Griesheim mit fremden Gegebenheiten oder Persönlichkeiten nicht akzeptieren, zumal sich hier ohne das Fachwissen (Geschichtsverein Griesheim e. V.) von vor Ort nur dem Internet bedient wurde und Namen aus einem ganz anderen Griesheim Einzug in das Bürgerhaus gefunden haben. Dies hilft nicht wirklich, um Menschen die Geschichte einer Stadt oder eines Stadtteils näherzubringen. Der Stadtteil Frankfurt-Griesheim bietet außerdem genügend eigene Geschichte und Persönlichkeiten, die es wert sind, sich in der Benennung der Clubräume und des Saales im Bürgerhaus Griesheim wiederzufinden. Dies trägt auch dazu bei, dass Fremde, die sich eventuell für die Namensgebung interessieren, etwas aus dem Stadtteil und seiner Geschichte erfahren können, wenn sie dies trotz des kurzen Verbleibs von wenigen Stunden gerne möchten. Den Griesheimern gegenüber ist es jedoch eine Wertschätzung ihrer Geschichte und ihres Stadtteils. Zur Erläuterung der Gründe für die Auswahl der Namen siehe Anlage. Anlage 1 (ca. 132 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1194 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 181 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1052 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4014 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 91 8
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 entstanden aus Vorlage: OF 194/7 vom 08.08.2022 Betreff: Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 1390/22 OBR 7; ST 1449/22 Der Magistrat wird gebeten, in der neu zu bauenden Valentina-Archipowa-Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorzusehen und damit dafür zu sorgen, dass im gesamten sog. Schönhof-Viertel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Begründung: Bei einer Informationsveranstaltung zur Grünflächenplanung hat sich bestätigt, was sich in den Stellungnahmen ST 2063 und ST 1449 angekündigt hatte: Dass in der späteren Valentina-Archipowa-Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist, weil diese Straße die Verbindung zwischen dem Wohnviertel und der City-West (Solmsstraße/Kreuznacher Straße) herstellen wird. In den erwähnten Stellungnahmen wird allerdings kein realistischer Fertigstellungstermin genannt, da sich die Planung für den Durchstich zur Solmsstraße noch im Anfangsstadium befindet. Daher gilt es als sicher, dass zu dem Zeitpunkt, in dem die ersten Bewohnerinnen und Bewohner in das neue Viertel einziehen, diese Erschließung nicht vorhanden sein wird. Diese Verbindungsfunktion, sofern sie kommt, rechtfertigt es aus Sicht des Ortsbeirats nicht, von dem Prinzip abzuweichen, in Wohngebieten in der Regel nur Tempo 30 zuzulassen. Die Valentina-Archipowa-Straße durchschneidet den Quartierspark und führt sowohl am Quartierszentrum und der Grundschule vorbei. Für die Wohn- und Aufenthaltsqualität dieses neuen Wohngebiets wäre es besser, wenn eine durchgehende Tempobeschränkung auf 30 km/h gelten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1449 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2554 entstanden aus Vorlage: OF 187/7 vom 15.08.2022 Betreff: Wasserwerk Praunheim II fit machen für einen auskömmlichen Wasserverbrauch in Frankfurt Die heißen Tage lange vor dem kalendarischen Sommerbeginn lassen keine andere Schlussfolgerung zu als Auswirkungen der Klimaveränderungen. In Anbetracht der Entwicklung ist eine zentrale Stellschraube für das Leben in Frankfurt der Umgang mit Wasser. Neben den Appellen zum Sparen muss der Magistrat alle Maßnahmen ergreifen, die die ausreichende und bezahlbare Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser garantiert. Dazu gehört auch der Umgang mit der eigenen Wassergewinnung. In der Stellungnahme des BUND Frankfurt vom 15. Juni 2022 zum Wasserkonzept der Stadt Frankfurt heißt es: "Ein wesentliches Ergebnis der Analyse ist, dass es der Stadt Frankfurt möglich wäre, den Anteil der Trinkwasserversorgung aus örtlichen Quellen von aktuell ca. 25 % auf 47 % zu steigern, sofern diejenigen Maßnahmen ergriffen würden, die bereits 2018 von Hessenwasser im Regionalen Wasserbedarfsnachweis2 beschrieben sind, insbesondere die Erhöhung der Aufbereitungs- und Infiltrationskapazitäten in den Wasserwerken im Stadtwald, Praunheim II und Hattersheim. Viele diesbezügliche Kapazitätsangaben fehlen im Wasserkonzept.(...) Generell abzulehnen ist die Ausweisung von Baugebieten in Wasserschutzgebieten, wie dies mit dem geplanten Stadtteil im Nordwesten in Bezug auf das Wasserwerk Praunheim II beabsichtigt ist. Solche Nutzungskonflikte dürfen nicht zugelassen werden. (...) In Bezug auf das Wasserkonzept würde der Bau dieses neuen Stadtteils einen schweren Konflikt heraufbeschwören, denn das geplante Baugebiet liegt zum überwiegenden Teil in dem in Festsetzung befindlichen Wasserschutzgebiet Praunheim II." Auszüge aus: https://www.bund-frankfurt.de/service/meldungen/detail/news/bund-kreisverban d-frankfurt-pressemitteilung-zum-neuen-frankfurter-wasserkonzept/ Daraus folgend wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat über den derzeitigen Stand und die Kapazität zur Trinkwassergewinnung des Wasserwerks Praunheim II zu informieren; 2. darzulegen, welche Maßnahmen geplant sind, um das Wasserwerk Praunheim II für eine erhöhte Trinkwasserversorgung zu ertüchtigen; 3. Stellung zu nehmen zum Nutzungskonflikt zwischen dem Baugebiet und dem notwendigen Schutz des Wasserschutzgebiets im Nordwesten von Praunheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2553 entstanden aus Vorlage: OF 186/7 vom 15.08.2022 Betreff: Trinkwasserschutzgebiet und Wasserwerk Praunheim II endlich sichern Aufgrund eines Auskunftsersuchens über die Trinkwasserversorgung und dem Wasserwerk Praunheim II aus dem Jahr 2018 antwortete der Magistrat unter anderem: "...Durch die Hessenwasser als Anlagenbetreiber wird das Ziel, das Einzugsgebiet (EZG) der Trinkwassergewinnungsanlagen als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern, unabhängig von den in Rede stehenden Konzepten zur Stadtentwicklung und Verkehrsplanung weiter verfolgt. Als fachliche Grundlage ist zur Abgrenzung des Trinkwassereinzugsgebiets und der Wasserschutzgebietszonen eine großräumige Untergrunderkundung mit einer darauf aufbauenden Modellierung der Grundwasserströmung und -bilanzierung erforderlich. Als Voraussetzung dafür werden derzeit und in den kommenden Monaten zusätzliche Erkundungsbohrungen vorbereitet und durchgeführt sowie Grundwassermessstellen neu gebaut. ." Inzwischen sind Jahre vergangen und es fand weder die förmliche Festsetzung eines Wasserschutzgebietes statt noch wurde das Trinkwasserschutzgebiet gesichert. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verlangt in § 50 Öffentliche Wasserversorgung: "(1) Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. (2) Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen . ." Dem gegenüber fördert Frankfurt nur etwa 25 Prozent seines Wasserbedarfs aus Anlagen im Stadtgebiet, nämlich der Mainwasseraufbereitungsanlage, den Wasserwerken im Stadtwald und in Praunheim; die restlichen 75 Prozent des Wasserbedarfs fließen aus dem Umland - dem hessischen Ried, dem Kinzigtal und dem Vogelsberg - zu. Das Wasserwerk Praunheim II stellt zwischen zwei und fünf Prozent des Trinkwassers in Frankfurt bereit. Dies sind zwischen 45 und 50 Millionen Kubikmeter. Der ausbleibende Satzungsbeschluss und die Planungsvorhaben des Magistrats im Frankfurter Nordwesten nähren nicht nur Misstrauen bei der hiesigen Bevölkerung, sondern auch bei den Umlandgemeinden, die zur Wasserversorgung Frankfurts herangezogen werden. Sollte es eines Tages dem Wasserwerk Praunheim II ähnlich ergehen wie vielen aufgegebenen Brunnen in Frankfurt, z. B. Praunheim I und III? Schon eine Einschränkung des Einzugsgebietes kann das technische Aus für das Wasserwerk bedeuten. Es gilt wieder, Vertrauen zu schaffen. "Als Hochpunkt erfüllt das Praunheimer Werk auch die Aufgabe, den erforderlichen Netzdruck sicherzustellen, der unter anderem für die Versorgung des Frankfurter Nordwestens erforderlich ist", erklärt die Leitung des Wasserwerkes. In trockenen Zeiten stützt es die Versorgung über das gesamte Stadtnetz. Das Werk müsse langfristig gesichert werden, zumal die Stadt ja auch wachse, was den Betrieb unverzichtbar mache. Selbst bei Umsetzung des "Frankfurter Wasserkonzeptes" wird der Trinkwasserverbrauch in Frankfurt steigen. Daher ist es notwendig, nicht nur die bisherigen Kapazitäten zu sichern, sondern die Leistung des Wasserwerkes Praunheim II zu steigern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. sich bei der Oberen Wasserbehörde für eine zeitnahe "Festsetzung des Wasserschutzgebietes" in Praunheim einzusetzen und die Trinkwassergewinnungsanlagen als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern; 2. bei sämtlichen Planungen in Wasserschutzzonen den Einzugsbereich (Versickerungsflächen) von Trinkwassergewinnungsanlagen von Versiegelung frei zu halten; 3. die Hessenwasser GmbH darin zu unterstützen, die Kapazität des WW Praunheim II zu steigern; 4. den Ortsbeirat über den Einzugsbereich der Trinkwassergewinnungsanlage zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2552 entstanden aus Vorlage: OF 185/7 vom 22.08.2022 Betreff: Maßnahmen für saubere Gehwege Bürgerinnen und Bürger in Rödelheim beschweren sich aktuell wieder vermehrt über mit Hundekot verschmutzte Gehwege, was sich unter anderem in einer aktuellen Petition auf dem Portal "Frankfurt fragt mich" widerspiegelt. Eine Rolle spielt hier sicherlich auch die Zunahme gehaltener Hunde in den letzten Jahren. Aus diesem Grund sollten zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für die Problematik zu sensibilisieren sowie Angebote der Entsorgung zu schaffen. Explizit sollten dabei auch Bereiche ohne Straßenbegleitgrün ins Auge gefasst werden, da hier die Nutzungskonflikte noch deutlicher zu Tage treten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, an den unten genannten Stellen in Rödelheim Spender für Hundekotbeutel, bestenfalls mit integrierter Mülltonne, aufzustellen. Im Straßenraum ist darauf zu achten, dass keine zusätzlichen Barrieren für Fußgängerinnen und Fußgänger entstehen und ausreichend Platz auf dem Gehweg verbleibt. Darüber hinaus soll die Aufstellung mit einer Plakataktion zur Aufklärung der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer begleitet werden, wie sie bereits in anderen Kommunen erfolgreich durchgeführt wurde. 1. Kreuzung Niddagaustraße/Am Alten See 2. Kreuzung Niddauferweg/Fußweg zur Nidda am Ende der Marquardstraße bzw. am Anfang der Röderichstraße (Genaue Koordinaten des gewünschten Standorts: 50°07'19.1"N 8°36'37.4"E) 3. Prießnitzstraße gegenüber Hausnummer 15 (Grünfläche bzw. Spielplatz) Bei positivem Bescheid kann für jede der Stellen eine Patin/ein Pate genannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2812 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1440
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 517/5 Betreff: Renaturierung des Luderbachs (III) hier: zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, I. ob weitere Maßnahmen bezüglich der Renaturierung des Luderbachs zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg geplant sind. II. Falls I. zutreffend ist fragt der Ortsbeirat den Magistrat, 1. inwieweit eine Abflachung an der westlichen Uferseite geplant ist, 2. inwieweit von der unter II.1 beschriebenen Maßnahme die westlichen Gärten durch Kürzungen betroffen sind, 3. inwieweit eine Verlegung des Luderbachs in östliche Richtung noch erfolgen wird, 4. inwieweit die Gärten östliche des Luderbachs - falls II.3 zutreffend - von der Baumaßnahme betroffen sind, 5. inwieweit das Gelände der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll, 6. falls II.5 zutreffend, wie eine Einfriedung der Gärten zu der für die Öffentlichkeit geöffneten Fläche erfolgen soll, 7. falls II.5 zutreffend, inwiefern eine Beleuchtung der für die Öffentlichkeit geöffneten Fläche erfolgen soll, 8. welche Folgen eine Verkleinerung der Gärten unter die im BBP 538 vorgeschriebene Fläche von 300 m2 hätte, 9. inwieweit die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer der Gärten bezüglich der geplanten Maßnahme informiert worden sind. Begründung: Der Luderbach ist im Bereich der der Freizeitgärten zwischen dem Schwarzsteinkautweg und dem Ziegelhüttenweg naturnah umgebaut worden. Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 309 und die Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 487. Die Maßnahme ist mit einem nicht unerheblichen Teil der Fläche von 30 Gärten an der östlichen Seite des Bachlaufs einhergegangen. Eigentümerinnen und Eigentümer des direkt an der westlichen Seite des Bachlaufs angrenzenden Areals berichten nun von Kontaktaufnahmen seitens der Stadt Frankfurt am Main. Gegenstand dieser Kontaktaufnahmen sind weitere Baumaßnahmen und damit verbundene Eingriffe in die Gärten westlich des Luderbachs. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 479 2022 Die Vorlage OF 517/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 592/1 Betreff: Die Verschwendung wertvoller fossiler Energie stoppen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich eine städtische Satzung zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Ortsbeirat 1 zur Beschlussfassung vorzulegen, nach der das Kühlen oder Beheizen und das gleichzeitige Offenstehenlassen von Eingangstüren zu Geschäfts-räumen im Bereich des Ortsbeirates 1 untersagt wird. Begründung: Während die allermeisten Eigentümer*innen von Immobilien hohe Summen investieren, um ihre Gebäude zu dämmen, abzudichten und für die Klimakrise zu rüsten, glauben offensichtlich einige wenige Händler*innen, ihren Energieverbrauch trotz Energieknappheit und steigender Kosten in die Höhe treiben zu können. Mit der abstrusen Praxis der offenen Türen bei gleichzeitiger Klimatisierung der Innenräume wird das Vertrauen in alle verantwortungsbewusst handelnden Einzelhändler*innen nachhaltig geschädigt. Dem muss dringend Abhilfe geleistet werden. In diesem Sommer sind einige Abschnitte der Zeil auch an den heißesten Sommertagen in den Außenbereichen extrem stark herunter gekühlt, z. B. vor dem Kaufhaus Peek & Cloppenburg. Solche mit exorbitant hohen Energieaufwand herunter gekühlte Außenflächen sind für die Menschen vor Ort zunächst angenehm. Doch den hohen Preis dieser Energieverschwendung zahlen diejenigen, die sich im kommenden Winter zwangsläufig beim Energieverbrauch einschränken müssen. Sehr viel länger werden diejenigen den Preis zu zahlen haben, die in den nächsten Jahrzehnten mit dem Klimakrise zu leben haben. Durch eine entsprechende städtische Satzung kann erreicht werden, dass Klimasünder*innen keine derartigen wirtschaftlichen Vorteile zu Lasten der kommenden Generationen erzielen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 101 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2645 2022 Die Vorlage OF 592/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 358/10 Betreff: Renaturierungsmaßnahmen an der Main-Weser-Bahn-Baustelle in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die vielfältigen Eingriffe in den Grüngürtel an der Main-Weser-Bahn-Baustelle in Berkersheim, insbesondere im Bereich der Niddabrücke der B3 und an der Harheimer Brücke baldmöglichst beseitigt werden können und wie sichergestellt werden kann, dass keine bleibenden Schäden entstehen. Begründung: Entgegen den ursprünglichen Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss haben sich in den angesprochenen Gebieten zwischenzeitlich massive Veränderungen in höchst sensiblen Bereichen der Schutzgebiete des Grüngürtels ergeben. Insbesondere im Bereich der Niddabrücke der B3 sind massivste Stützwände, die dringend begrünt werden müssen, sowie massive Aufschüttungen, die bis ans unmittelbare Niddaufer reichen und teilweise Schotter bis ans Ufer verbracht haben, ein massives Problem für die Renaturierung. Auch die anschließenden, für Baustelleneinrichtungen genutzten Flächen und der Bahndamm selbst, der offensichtlich nur mit einer Grasmatte belegt werden soll, stellen eine große Herausforderung für die Renaturierung dar. Das Gleiche gilt, für die nun ebenfalls für Baustelleneinrichtungen genutzte Fläche an der Harheimer Brücke. Hier ist zwar unter der großräumigen Schotterung ein Fließ ausgebracht, allerdings werden auf dieser Fläche große Halden von Schotter gelagert, die zu einer massiven Verdichtung des Bodens in diesem sensiblen Uferbereich führen müssen. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, zeitnah über die Renaturierungsmaßnahmen zu informieren, die so nach dem Planfeststellungsbeschluss nie notwendig geworden wären, und diese, bevor die Bahn das Gelände verlässt, vollständig abzuschließen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2476 2022 Die Vorlage OF 358/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2022, OF 364/10 Betreff: Artensterben und Biodiversität im Ortsbezirk 10 Aufgrund des schnell steigenden Artensterbens bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu berichten, 1. Gibt es ein Biodiversitätskataster für bedrohte Pflanzen und Tiere? Wenn ja, welche Arten sind im Ortsbezirk 10 besonders betroffen? 2. Liegen wissenschaftliche Studien zur aktuellen Lage auf Wiesen, Feldern und in Gärten für die Stadt Frankfurt vor und welche Implikationen ergeben sich daraus für den Ortsbezirk 10? 3. Sind wissenschaftlich belegbare Ursachen und potentielle Maßnahmen zur Verbesserung bekannt? 4. Welche Maßnahmen zur Vermeidung vom Artensterben hat der Magistrat bereits geplant oder ggf. bereits umgesetzt? Begründung: Das Artensterben gehört neben dem Klimawandel zu den drängendsten Problemen unserer Zeit. Ausgestorbene Arten kommen nicht wieder und belasten das ökologische Gleichgewicht. https://www.nationalgeographic.de/tiere/2019/05/artensterben-ohne-die-natur-habe n-wir-keine-zukunft . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 364/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 364/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2022, OF 418/2 Betreff: Hundekotbeutelspender in der Wilhelm-Epstein-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem städtischen Wiesenabschnitt zwischen dem Markus Krankenhaus (Wilhelm Eppstein-Straße 4) und dem Pfleger*innenwohnheim (Wilhelm- Eppstein-Straße 6) einen Spender für Hundekotbeutel aufstellen zu lassen. Begründung: Anregung einer Anwohnerin und Hundehalterin, die auch die Patenschaft für den Spender übernehmen würde. Kontaktdaten sind über den Ortsbeirat erhältlich. Anlage: (Quelle: Die Aufnahme stammt von einer Person, die der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt ist.) (Quelle: Google Maps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 418/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2735 2022 Die Vorlage OF 418/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2301 entstanden aus Vorlage: OF 278/9 vom 01.06.2022 Betreff: Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport Vorgang: NR 377/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, im Zuge der Herstellung der Sportflächen im Süden des Planungsgebiets Zisternen anzulegen, in denen das Drainagewasser von den Sportflächen gesammelt werden kann. Dieses Wasser könnte zur Pflege der im nördlichen Teil der Bertramswiese geplanten Grünanlagen verwendet werden. Begründung: Jeder Bürger muss nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften nachweisen, wie das auf seinem Grundstück anfallende Wasser gesammelt wird, sodass bei Starkregenereignissen das öffentliche Regenwassersammelsystem vor Überlastung geschützt ist. Gleichzeitig wird das auf diese Weise gesammelte Wasser zur Bewässerung der Privatgärten genutzt. Auch im Bereich der Bertramswiese besteht der Bedarf nach Schutz des öffentlichen Regenwassersammelsystems vor Überlastung. Auch im Fall der Bertramswiese könnte die Anlage von Zisternen diesen weiteren Nutzen entfalten, indem die umliegenden Grünanlagen aus diesem Reservoir bewässert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.05.2022, NR 377 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2211 Aktenzeichen: 52 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2264 entstanden aus Vorlage: OF 175/8 vom 12.05.2022 Betreff: Sachstand Baugebiet "An der Sandelmühle" Vorgang: M 214/18 Aufgrund des vor Kurzem begonnenen Vertriebs der ersten Reihenhäuser im neuen Baugebiet, wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Laut Baubeschreibung des Projektentwicklers soll das neue Baugebiet mit einer Nahwärmeversorgung über ein Blockheizkraftwerk (BHKW), welches zu 55 Prozent mit Biomethan Betrieben werden soll, beheizt und mit Energie versorgt werden. Es wird gebeten, nachzufragen, zu welchem Anteil das Gas aus Biogas besteht und ob es sich um normales Erdgas oder Gas aus einer Biomasse-Anlage handelt. Bei Gas aus einer Biomasse-Anlage wäre die Versorgung und eventuelle Speicherung des Gases vor Ort zu klären und zu berichten. 2. Es ist zu klären und zu berichten, mit welcher Versorgungssicherheit die künftigen Bewohner des Baugebietes rechnen können, wenn die Versorgung nur über eine solche Anlage erfüllt wird. Gibt es eventuell schon Pläne für den Fall einer Störung der Anlage oder bei anstehenden Wartungsarbeiten? 3. Sind für das Baugebiet auch erneuerbare Energiequellen eingeplant bzw. schon fest vorgesehen? Wird es eine Versorgung der Bewohner über eigene Fotovoltaikanlagen oder zusätzliche Wärmepumpen geben? Gibt es die Möglichkeit für die künftigen Bewohner, sich von der geplanten zentralen Lösung abzukapseln und selbstständig für ihre Energie und Wärmeversorgung zu sorgen? 4. Wie viele öffentliche Parkplätze werden in dem neuen Gebiet entstehen? Wie viele Stellplätze wird es als Tiefgaragenstellplätzen geben? Ist eventuell auch eine Vermietung von Stellplätzen an Nicht-Bewohner bzw. Carsharing-Anbieter geplant? 5. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die Ringstraße im eingezeichneten Plan gemäß Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 214, in "Am Heddernheimer Gaswerk" benannt wird. 6. Eignet sich das neue Wohngebiet für eine Fortführung der verkehrsberuhigten Zone, welche nach dem Bahnübergang "An der Sandelmühle" beginnt? Falls ja, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat eine Beschlussvorlage für eine Tempo- 30-Zone zur Entscheidung nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zuzuleiten, sobald eine Verkehrsplanung für die Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" erstellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 214 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2519 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2519/22) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2022, OF 365/2 Betreff: Unterstützung für das KuFü-Fest 2022 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Für die Ausrichtung des Straßenfestes auf dem Kürfürstenplatz ("KuFü-Fest") erhält der Verein "Begegnen in Bockenheim" aus dem Budget des Ortsbeirates 2 einen Betrag von 2.000 EUR für diverse Sachkosten sowie zusätzlich einen Betrag von 500 EUR zweckgebunden für die Nutzung eines Geschirrmobils und 300 EUR zweckgebunden für eine nachhaltige Stromversorgung Begründung: Der Verein "Begegnen in Bockenheim" richtet am 17. September 2022 zum vierten Mal das Stadtteilfest auf dem Kürfürstenplatz ("KuFü-Fest") aus, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut. In der Sitzung des Ortsbeirats am 21. März 2022 haben Vertreter*innen des Vereins umfassend über die Pläne informiert. Es wurde dargelegt, dass zur Umsetzung des Festes in diesem Jahr noch Gelder fehlen. Das KuFü-Fest leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Miteinanders und zum Austausch der Bewohner*innen in Bockenheim. Insbesondere der bewusst anti-kommerzielle Ansatz der ehrenamtlichen Organisatoren bei Durchführung des Straßenfestes ist neben der Absicht, der kulturellen Vielfalt bei uns in Bockenheim eine Bühne zu bieten, außerordentlich zu fördern. Für eine möglichst nachhaltige Ausrichtung des KuFü-Festes, soll in diesem Jahr ein Geschirrmobil mit Mehrweglösungen zum Einsatz kommen. Außerdem soll die Stromversorgung möglichst nachhaltig erfolgen. Durch die Maßnahmen entstehen signifikante Mehrkosten, die im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 118 2022 Die Vorlage OF 365/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 425/1 Betreff: Stadttaubenschutzkonzept erstellen und umsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Stadttaubenprojekt ein Konzept für den Umgang mit Stadttauben erstellen und umsetzen zu lassen. Darin sollen Zuständigkeiten und Vorgehensweisen geregelt werden, damit ein ganzheitliches Management der Taubenpopulation möglich ist. Hierbei soll auch geregelt werden, wie und wo Taubenhäuser im Stadtgebiet aufgestellt werden, damit diese einen sinnvollen Beitrag zur tierwohlgerechten Reduktion der Population leisten. Aus der Stadttaubenstrategie soll eine Stadttaubensatzung abgeleitet werden. Begründung: Die Zuständigkeiten für die Stadttauben sind bei der Stadt Frankfurt über mehrere Dezernate und Ämter verteilt. Dies führt dazu, dass teilweise gegensätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise werden häufig Tauben völlig sinnlos von ihren angestammten Plätzen vertrieben, beispielsweise an der Hauptwache, in Parkhäusern, oder an Tunneln und Brücken. Dies führt dann dazu, dass diese Tauben dann "obdachlos" auf der Zeil, im Bahnhofsviertel oder im Gallus "herumlungern". Insofern erzeugen viele Vertreibungsmaßnahmen genau das Gegenteil, nämlich dass die Tauben noch präsenter im Stadtbild in Erscheinung treten. So hatten Vergrämungsmaßnahmen rund um die Galluswarte den Effekt, dass nun verstärkt Nachbarn von nestsuchenden Tauben heimgesucht werden. Solche unsinnigen Vergrämungsmaßnahmen müssen untersagt bleiben, zumal es sinnvollere und nachhaltigere Lösungen gibt. Es besteht schon rein theoretisch die Möglichkeit, dass ein Amt die Zuständigkeit an ein anderes Amt abschiebt. Herbei muss es eine klare Strategie geben, wie man die Fürsorgepflicht gegenüber den Stadttauben dezernatsübergreifend und ämterübergreifend umsetzen will. Die Stadt Berlin hat sich vorbildlich der Fürsorgepflicht für die Stadttauben angenommen. Frankfurt soll diesem Vorbild folgen: https://www.berlin.de/lb/tierschutz/presse/pressemitte ilungen/2021/pressemitteilung.1155217.php Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2021 2022 Die Vorlage OF 425/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen 1 SPD (= Ablehnung); sowie 1 SPD Abwesenheit
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 418/1 Betreff: Fahrradstraße Bleidenstraße - Liebfrauenberg - Töngesgasse asphaltieren mit entsprechenden Markierungen versehen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der "Fahrradstraße" Bleidenstraße - Liebfrauenberg - Töngesgasse den mit Kopfsteinpflaster versehenen Fahrbahnbelag im Bereich des Liebfrauenbergs asphaltieren zu lassen und ausreichend breite Markierungen für den Radverkehr anbringen zu lassen. Außerdem sollte auf der asphaltierten Fläche eine für den Fußverkehr ausreichend breite Querungshilfe (Zebrastreifen) angebracht werden. Begründung: Regelmäßig kommt es in diesem Abschnitt, der als Zeilumfahrung gedacht ist, zu gefährlichen Begegnungen zwischen Rad- und Autoverkehr. Dies auch deshalb, weil die Straße für den Autoverkehr kaum als Fahrradstraße erkennbar ist. Auf dem Kopfsteinpflaster können Markierungen nicht dauerhaft angebracht werden und es stellt ein zusätzliches Gefahrenpotential dar. Die derzeit auf dem Kopfsteinpflaster eingebrachte Markierung ist das Überbleibsel einer Signalanlage, die im letzten Jahrhundert für wenige Jahre errichtet und dann wieder abgebaut wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2016 2022 Die Vorlage OF 418/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, in der "Fahrradstraße" Bleidenstraße/Liebfrauenberg/Töngesgasse den mit Kopfsteinpflaster versehenen Fahrbahnbelag im Bereich des Liebfrauenbergs asphaltieren zu lassen und für den Radverkehr Piktogramme anbringen zu lassen. Außerdem sollte auf der asphaltierten Fläche eine für den Fußverkehr ausreichend breite Querungshilfe (Zebrastreifen) in beide Richtungen angebracht werden." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 382/6 Betreff: Zeilsheim/Unterliederbach: Schaffung von Retentionsflächen oberhalb der A 66 Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, den Ausbau und die Schaffung naturnaher Retentionsflächen nördlich der Autobahn A66 für die Fließgewässer Liederbach, Lachgraben und Welschgraben voranzutreiben, etwa durch eine Umwandlung von Ackerland zu Weideland. Begründung: In den vergangenen Jahren ist es nach Starkregen häufiger zu Überschwemmungen, etwa in Unterliederbach und Höchst gekommen. Straßen haben sich in Bäche verwandelt, Keller und Garagen wurden überflutet. Solche Ereignisse werden bedingt durch die Klimaerwärmung voraussichtlich zunehmen. Um der Überschwemmungsgefahr entgegenzuwirken, müssen unsere Bäche wieder mehr Platz bekommen und sogenannte Retentionsflächen entstehen und weiter ausgebaut werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1793 2022 Die Vorlage OF 382/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2022, OF 335/1 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Öffentliche Wohnungsbauunternehmen bevorzugen und Klimaziele im Gebäudebestand erreichen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Gelder zur Verhinderung von Überwärmung im Stadtgebiet zuallererst aktiv an öffentliche Wohnungs-bauunternehmen zu vergeben, wenn diese - über einen großen, möglichst gleichförmig strukturierten und sanierungsbedürftigen Wohnungsbestand verfügen und - mit ihren Liegenschaften in Bereichen vertreten sind, die von drohender Überwärmung besonders betroffen sind. Begründung: Im Bericht B 406 wird dargelegt, dass Fördergelder nicht in ausreichendem Maße abgerufen werden, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht. Es fällt außerdem auf, dass die wenigsten Förderanträge aus den am stärksten betroffenen Stadtteilen mit hohem Erwärmungspotential oder geringem Grünanteil z. B. Altstadt, Bahnhofsviertel, Gallus oder Innenstadt kommen. In den Siedlungen der Altstadt und Innenstadt und vor allem dem Gallus ließe sich mit relativ wenig Planungsaufwand enorm viel erreichen, da es dort großflächige Siedlungen im Eigentum städtischer Gesellschaften gibt. Hier können großflächig Fassaden und Dächer begrünt werden. Durch politische Einflussnahme können die Abläufe bei Planung und Durchführung zusätzlich vereinfacht werden, um das dringende Ziel der Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.11.2021, B 406 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 406 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 335/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Die Stadt Frankfurt, bzw. die FES und deren Dienstleister, reinigen Sinkkästen/Gulys standardmäßig zwei mal im Jahr, wenn die Sinkkästen/Gulys frei zugänglich für das Reinigungsfahrzeug ist. Wegen erlaubten und erlaubten Parkenden KFZ und anderer Hindernisse, werden manche Sinkkästen/Gulys seltener bis nie geleert/gereinigt. Bei den vergangenen Starkregen Ereignissen, aber auch schon bei einigen in den letzten Jahren, wurden immer mehr Straßen überschwemmt oder das Wasser konnte nicht abfließen, weil einzelne oder mehrere Sinkkästen/Gulys verstopft waren und das Wasser nicht bzw. nicht gut abfließen konnte. Mein Wunsch und Idee wäre, dass wie auf der Webseite stoerung24.de und dazugehörenden App zur Erfassung von defekter Straßenbeleuchtung, diese Webseite und App um die Erfassung von verstopften und defekten Sinkkästen/Gulys erweitert wird. Über die Auswahl des jeweiligen Sinkkästen/Gulys auf der Karte, wäre eine einfache und genaue Meldung einer Verstopfung, Überschwemmung usw. möglich. Über die gemeldeten Daten könnte man auch auswerten, in welchen Bereichen die Sinkkästen oft verstopft sind und man könnte diese Bereiche nicht nur die zweimal im Jahr reinigen, sondern es mehrmals machen oder diese vorrangig nach Starkregen/Graupel/Hagel überprüfen und reinigen. Auch könnte man die "Problemstellen" mit der Starkregengefahrenkarte der Stadt Frankfurt https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/wasser/starkregen/starkregengefahrenkarten abgleichen und daraus Maßnahmenkataloge erstellen.
Der Letzte Hasenpfad in Frankfurt-Sachsenhausen ist zwischen den Hausnummern 66 und 113 als verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg entlang des Letzten Hasenpfads zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße noch recht breit ausgestattet ist, wird er ab der Esperantostraße durch metallene Barrieren (blauer Pfeil auf dem Bild) künstlich verkleinert (siehe gelbe Markierung auf dem Bild; die rote Linie zeigt den eigentlichen Gehweg); die Straße hingegen wirkt deutlich verbreitert (siehe rote Markierung).
Hintergrund und Motivation
Der Sandweg ist ab Uhrtürmchen bis Baumweg sehr eng und Einbahnstraße. InGegenrichtung ist rin Radfahrweg. Diesen dort zu benutzen ist fast lebensgefährlich. SUVs, LKW usw. zwingen zum absteigen oder ausweichen. Abhilfe könnte sein die linke Parkplatzseite zu sperren bzw als Radweg auszuweisen.
Um die Taubenpopulation in Frankfurt auf tierfreundliche Weise einzudämmen, kann ein umfassender Ansatz verfolgt werden, der mehrere Maßnahmen kombiniert und dabei das Tierwohl stets im Blick behält. Hier ist ein Plan, der die von Ihnen genannten Aspekte einschließt:
Braunschweig nennt sich "Bienenstadt". Ein sehr schöner Titel. Frankfurt sollte versuchen, dem nachzueifern.
Problem: Die Konstablerwache heizt sich im Sommer sehr stark auf. Die Wartezeit ist zum teil unerträglich. Diesem Umstand könnten wir für uns nutzen. Idee: Sonnenenergie nutzen und Schatten spenden: Solarpaneele auf den Haltestellen. So könnte der Strom für die Anzeigen autark generiert werden. USB Ladestationen für die Fahrgäste wären auch denkbar. Die Rückwände der Haltestellen begrünen für ein besseres Klima.
Mülleimer am Parkplatz /Parkbank. Schon wenn man den Müll in einen Eimer entsorgen könnte als das die Leute ihren Müll in den Wald werfen.
Guten Tag, Wir wünschen uns mehr Ladesäulen im südlichen Sachsenhausen In der Stresemannallee ,KennendyAllee und Burnitzstraße gibt es weit und breit keine Ladesäulen für Elektroautos. Besonders die Sackgasse beziehungsweise der Wendehammer in der Burnitzstraße, würde sich hervorragend für Ladesäulen eignen. Es gibt sehr viele Elektroautos in dieser Umgebung. An wen könnte man dieses Anliegen weiterleiten? Ich freue mich, von Ihnen zu hören. Viele Grüße Heike Podlich
Der Taubenkot und die Hygiene ist ein langjähriges und Gemüter-erhitzendes Problem im Gallus. Die aktuelle Situation trotz Taubenhaus ist nicht zufriedenstellend. Ich schlage hier nun ein neues Vorgehen vor.
Die 8 Cent sind zu niedrg. Viele entsorgen sie so.
Analog zur benachbarten grünen Allee Seehofstrasse sollte sie Dreieichstrasse ab Ignatz Bubis Brücke ebenfalls begrünt werden durch Büsche, Bäume, Pflanzen und Versickerungsmöglichkeiten. Zuletzt wurde sogar eine gesunde 100 Jahre alter Baum an der Ecke zur Willemerstrasse auf privatem Grundstück ersatzlos gefällt. Der Ist-Zustand bedeutet kein Schatten, keine Schallldämpfung der lauten Straße, ein bedrückendes Einheitsgrau und keinerlei CO2 Ausgleich.
Unterstützer: 255
Reaktion der Stadt: Der Magistrat wird die Fläche in einen Maßnahmenkatalog zur Entsiegelung aufnehmen. Da sich darin zahlreiche Projekte finden, die schrittweise abgearbeitet werden, lässt sich ein Termin für die Umsetzung aktuell noch nicht konkretisieren.
Weiter lesen auf FFM.DEDie Stadt sollte die Straßenbeleuchtung sukzessive umgestalten. Neue Lampen sollten immer nur nach unten leuchten, zudem sollte dort, wo es möglich ist, mit Bewegungssensoren gearbeitet werden. Die alte Straßenbeleuchtung sollte nach denselben Kriterien nach und nach umgebaut werden.
Unterstützer: 629
Reaktion der Stadt: Straßen müssen genauso wie Fuß- und Radwege gemäß der DIN ausgeleuchtet werden. Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein. Es ist also nicht möglich, die Straßenbeleuchtung temporär auszuschalten. Im gesamten Stadtgebiet wird bereits eine LED-Beleuchtung verbaut, die Insekten verhältnismäßig wenig beeinträchtigt. Eine im Wortsinne „insektenfreundliche“ Beleuchtung gibt es allerdings tatsächlich nicht. Auch Farbspektren, die als insektenfreundlich oder insektenverträglich bezeichnet werden, locken noch immer bestimmte Insektengruppen an beziehungsweise führen zu Helligkeiten, die sich negativ auswirken können. Das Thema Energieeinsparung steht ohnehin bereits seit Jahren auf der städtischen Agenda. Beleuchtungsanlagen, bei denen dies technisch möglich ist, werden inzwischen direkt nach dem Einschalten mit lediglich 50 Prozent ihrer Leistung betrieben. Das reduziert den Energieverbrauch, senkt die klimaschädlichen CO2-Emissionen, ist kostengünstig und sorgt für weniger Lichtverschmutzung. Auch den Einsatz adaptiver Beleuchtungssteuerungen prüft der Magistrat fortwährend.
Weiter lesen auf FFM.DEAnbringung von Abfallbehältern Hansenweg, Altebergsweg und Umgebung zur Enzsorgung von Hundekotbeuteln
Das Problem: Auf der Leuchte wird zu schnell und zu unbedacht gefahren. An den Zebrastreifen, besonders Ecke Rangenbergstrasse (beim Tierarzt) ist es für Kinder richtig gefährlich, weil sehr oft ohne zu halten durchgebraust wird. Oder man kriegt fast die Fersen abgefahren, kaum dass man halb über den Zebrastreifen rüber ist. Trotz der guten Beschilderung der Zebrastreifen, werden dort die Verkehrsregeln missachtet.
Guten Tag, ich wohne bereits (mit Pausen) mein Leben lang in der Nordweststadt. Letztes Jahr habe ich mir ein Elektroauto als Familienfahrzeug gekauft. Leider musste ich feststellen, dass die einzige Lademöglichkeit im Umkreis von 2km ums Nordwestzentrum ebenfalls abgestellt wurde. Daher sollte man eventuell darüber nachdenken mehrere öffentliche Ladestation zu installieren (wie in Bornheim z.B.).
Frankfurt sollte direkt helfen mit DauerWohnung für Obdachlose! Dafür sollt Frankfurt 1) Wohnungen bauen (nicht über Profit süchtige ABG die nie an Obdachlose vermietet) oder 2) normale richtige Wohnung anmieten untervermieten bürgen oder zumindest 3) 1PersonenWohnContainer aufstellen und anbieten (nicht abweisen an "OstPark!" wo 4 Menschen in 1 Container Menschen unwürdig zusammen gepfercht wurden und gegenseitig von Kriminalität und Chaos bedroht werden)!
In Kassel gibt es Zukunftsläden, in denen Bürgerinnen und Bürger Umwelt- und Naturschutzideen für ihren Stadtteil einbringen können. Diese Zukunftsläden sollte es in allen Frankfurter Stadtteilen geben. Die Informationen habe ich aus der Hessenschau vom 18. März 2024. Ich wurde mich sehr freuen, wenn Sie zahlreiche meine Idee unterstützen. Vielen Dank!
Jeden Tag werden an der Mainzer Landstr. 33 vor dem Beehive eine zweistellige Anzahl an Autos abgeschleppt, weil Menschen glauben dort parken zu dürfen.
Wir brauchen mehr Grün in Frankfurt am Main. Frankfurt soll eine grüne Lunge werden. Gestern waren die Luftwerte von Feinstaub bei 151, ungesund. Deshalb möchte ich die Stadt Frankfurt bitten, dass alle städtischen Gebäude, einschließlich der Sozialbauten, eine Dach und Fassadenbegrünung erhalten. Vielen herzlichen Dank!
Und ein Café bzw. Auch eine Event-Location daraus machen
Photovoltaik auf die neuen Dächer des Schönhofviertels. Und generell auf ähnlich geeignete freie, ungenutzt potentielle Dächer der Stadt
Errichtung eines "Pumptracks" für mehr Freizeitaktivitäten für Kinder, Erwachsene, und Familien. Nutzbar mit dem Fahrrad, dem Scooter, dem Skateboard, dem Longboard, etc. Alternative Freizeit- und Sportmöglichkeit im Raum Niederrad.
Ich fordere die Stadtverwaltung und den Ortsbeirat 4 dazu die Lücke im Bewohnerparken zu im Frankfurt Ostend schließen.
Die Straßenführung hinter der Friedberger Warte stadtauswärts lädt enorm zum Beschleunigen ein. Gleichzeitig queren dort die Schulwege von der nahegelegenen Atterberry / Betts Siedlung zur Valentin-Senger-Grundschule. Ich selbst erlebe es regelmäßig, dass die Fahrzeuge dort mit *erheblich* überhöhter Geschwindigkeit fahren und auch die drei Fußgängerampeln missachten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dort ein Grundschüler zu Tode kommt.
Die Straßen „Zum Stulen“ und „Im Kreuzegut“ sollten zu Einbahnstraßen werden. Durch das enorme Verkehrsaufkommen vor der Grundschule I und „Wildparkende“ Eltern plus Tiefgaragenein,- und ausfahrt, besteht seit Jahren erhöhte Unfallgefahr zulasten der Schulkinder. Eine Einbahnstraße würde den Druck aus der angespannten Verkehrssituation nehmen und den Kindern mehr Sicherheit bieten.
Paris hat es gerade vorgemacht! SUVs nehmen mehr Platz in Anspruch, sind für Fußgänger und Fahrradfahrer gefährlicher bei einem Unfall, verschmutzen die Umwelt mehr und werden auch nur von denen gefahren, die sich ein solches Auto leisten können. Deshalb ist es nur fair, wenn SUV-Fahrer mehr für die Gemeinschaft beitragen. Was Paris kann, kann Frankfurt schon lange!
Haltestelle Straßenbahn Netzteil und Brutsätten für Tauben zu machen alles verdreckt und Kinder haben Angst wir täglich dort gefüttert
Vor einigen Jahren wurden die Heizpilze populär. Nach der Einführung des Rauchverbots in Gaststätten kann man Heizstrahler in jeder Form auf fast allen Terrassen von Kneipen, Cafés und sonstigen Gaststätten finden. Die inflationäre Entwicklung spiegelt nicht die gesellschaftliche Verantwortung für unserer aller Umwelt wider, daher schlage ich vor, im gewerblichen Bereich die Verwendung von Heizstrahlern mit einer Abgabe zu belegen, die den leichtfertigen Verbrauch von Energie steuert.
Es sollte einen konkreten Zeitplan zur Umrüstung aller Straßenlaternen auf LED geben. Die derzeitige Umrüstung läuft viel zu langsam und zu inkonsequent. Man könnte jedes Jahr viel Geld und Energie sparen.
Guten Tag! Die Liegenschaft Kurhessenstraße 162/164, in der wir seit fast 23 Jahre leben, wird immer leerer. Nach und nach ziehen Geschäfte und Menschen hier aus. Zur Zeit besteht fast 50% Leerstand. Wir haben mehrfach, sowohl über die Hausverwaltung, als auch über den Makler versucht das kleinere Ladengeschäft anzumieten und die Nachbarwohnungen an Freunde zu vermitteln. Leider besteht von seiten der Eigentümer kein Interesse daran, die leerstehenden Objekte zu vermieten. Nachdem im Juni 2023 auch noch die Frankfurter Sparkasse als Hauptmieter ausgezogen ist, machen wir uns Sorgen, wie es mit dem Geisterhaus weitergeht. Angesichts der großen Wohnungsnot in Frankfurt halten wir diesen Zustand für absurd und wünschen uns wieder neue Nachbarn im Haus! Mit freundlichen Grüßen, Rouhallah Rahimi
Am Höchster Weg (kurz nach der Auffahrt auf die B40) befindet sich vor der Kleingartenanlage ein Parkplatz. Hier parken oft Hundebesitzer und Leute, die hier ihre Mittagspause verbringen. Dort gibt es keinen Abfalleimer, so dass der Müll oft genug auf und neben dem Parkplatz liegen bleibt. Das gilt oft auch für die Beutel mit den Hinterlassenschaften der Hunde. Ein entsprechend größerer Abfalleimer würde vielleicht etwas den verstreuten Müll reduzieren.
Frankfurt frei von Böller und Feuerwerk, schont Umwelt, Mensch und Tier. Alle reden vom Feinstaub, und Klimawandel. Es wird Zeit umzudenken.
Im Stadtteil Nied gibt es kaum Lademöglichkeiten für eKfZ. Die Lademöglichkeit beim Lidl in der Öserstr wird nach Ladenschluss deaktiviert. Wäre es möglich auf den Supermarkt zuzugehen und die Ladesäule auch nach 21 Uhr zur Verfügung zu stellen?
Wenn es überhaupt eine positive Sache aus der Gas-Krise gab, dann, dass man sich endlich Gedanken über das Energiesparen gemacht hat. Leider ist davon ein Jahr später nichts mehr zu sehen oder zu hören. Business as usual. Warum? Müssen die Kirchen, Denkmäler und Museen wirklich angestrahlt werden? Aber auch alle anderen Bemühungen der Verwaltung, ob intern oder extern, wurden nicht verlängert oder erneuert. Ist dem Magistrat das Energiesparen so egal?
Unterstützer: 317
Reaktion der Stadt: Für den Magistrat ist Energiesparen ein vordringliches Thema und keineswegs egal. Das Anstrahlen von Gebäuden dient nicht zur Verkehrssicherung, sondern dem Stadtmarketing und der Steigerung der Attraktivität des nächtlichen Stadtbildes für Bürger:innen und Tourist:innen. Dies muss mit den Anforderungen an eine sparsame Haushaltsführung und den Verpflichtungen zum Klimaschutz abgewogen werden. Mit dem Auslaufen der Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSiKuV) im vergangenen Jahr gibt es keine gesetzlichen Regelungen mehr zur Anstrahlung von Gebäuden. Die Beleuchtungszeiten liegen daher wieder in den Händen der Betreiber:innen. Aus Klimaschutzgesichtspunkten hat das städtische Energiemanagement empfohlen, Gebäude nur zu den Zeiten anzustrahlen, in denen es einen regen touristischen Verkehr gibt. Dieser Empfehlung ist der Magistrat im Hinblick auf die meisten historischen Gebäude gefolgt. So wurde die Dämmerungsschaltung von Paulskirche und Römer wieder aktiviert und die Gebäude werden von Beginn der Dämmerung bis 23 Uhr angeleuchtet. Auch die Dotationskirchen werden wieder angestrahlt, von der Dämmerung bis 23:45 Uhr; mit Ausnahme der St. Peterskirche, bei der eine Anstrahlung derzeit technisch nicht möglich ist. Die Alte Oper Frankfurt, Südseite, wird wieder in größerem Umfang als im vorigen Winter beleuchtet, ab Beginn der Dunkelheit bis kurz nach der Hausschließung, in der Regel zwischen 22:30 Uhr und 23 Uhr. An veranstaltungsfreien Tagen findet derzeit keine Beleuchtung statt. Mit diesem Beleuchtungskonzept möchte die Stadt sowohl dem Bedürfnis nach Sichtbarkeit der historischen Gebäude als auch dem Erfordernis des Einsparens von Energie in einem ausgewogenen Verhältnis Rechnung tragen.
Weiter lesen auf FFM.DEAlle Fußgängerampeln sollten auf „Grün“ stehen, bis sich ein Fahrzeug mit der richtigen Geschwindigkeit nähert, damit das Fahrzeug seine Fahrt oft ungehindert fortsetzen kann. Dadurch haben Fußgänger mehr Zeit zum Überqueren, was für langsamere Menschen von Vorteil ist, und es kommt auch zu deutlich kürzeren Wartezeiten.
Um den Verkehrsfluss in Griesheim-Süd zu verbessern, sollte, mindestens bis es einen Ersatz für die Omega-Brücke gibt, diee Einbaumstraße (Abzweig vom Griesheimer Stadtweg) für jeglichen Verkehr beidseitig zur Gutleutstraße hin öffnen.
Die Linie 11 zwischen riederhöfen und Ostbahnhof verläuft Straßenbündig und wird regelmäßig von teils rücksichtslosen Linksabbiegern Apprupt zum bremsen genötigt. Gerade in der HVZ und wenn mal wieder eine Bahn ausfällt, stehen sehr viele Leute in der Bahn die dieser Situation schutzlos ausgeliefert sind. Nicht selten kommt es auch zu Unfällen. Daher wünsche ich mir eine bauliche Trennung der Straßenbahn und gleichzeitig geordnete Möglichkeiten links abzubiegen. Das sollte doch für alle Verkehrsteilnehmer sicherer sein. Das ostend hinter dem Ostbahnhof ist in den letzten Jahren auch deutlich bewohnter geworden, daher hat der Verkehr auch deutlich zugenommen, so dass es sich anbietet, hier mal neue Tatsachen zu schaffen und die Straße für alle Teilnehmer sicherer zu machen. Im besten Fall gehören auch an den Osthafenplatz und Schwedlerstraße Haltestellenkaps.
Nach Marschprotesten des Kinderladens "Die Park Löwen" (festgehalten von der FN Presse, Dank des engagierten Kinderbeauftragten) bzgl. des gefährlichen Überquerens des Parkwegs, -ihres Schulwegs-, wurde endlich nach über einem Jahr nun im Juli mit weißen Farb Symbolen auf der Straße auf die Parkausgänge aufmerksam gemacht. ("Es gab Lieferschwierigkeiten")
Wenn man als Fußgänger oder Fahrradfahrer von der Senckenberganlage die Zeppelinallee Richtung Norden fährt und der Zeppelinallee nördlich vom Palmengarten weiter folgen will, überquert man die B8 an einer Fußgängerampel (Koordinaten: 50°07'30.1"N 8°39'08.6"E). An dieser Ampel wartet man als Fußgänger oder Fahrradfahrer sehr lange auf eine Grünphase der Ampel. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.
Ich bitte die Stadt Frankfurt am Main, das Aufstellen von Balkon-Kraftwerken zu erlauben
Die Eschersheimer Landstraße ist eine stark befahrene Straße und wird auch mal zu einer 5 bzw. 7-spurigen Straße. Dies ist vor allem Höhe Grüneburgweg bis Miquel-/Adickesallee unerträglich vom Lärmpegel. Entlang der Eschersheimer Landstraße sind fast nur Wohnhäuser und die Anwohner:innen haben weniger Lärm (=weniger Stress). Mögliche 30er Zone: vom Eschenheimer Tor Höhe Cinestar bis zum Dornbusch.
Ich möchte die verantwortlichen Betreiber an ihre Regeln der Kommunikation erinnern. Dort wird auf schriftliche Beiträge hingewiesen. Ein Kommentar nur mit Emojis und Gesten, ohne Text, wird zu Irrtationen führen da die Reihefolge oft verschoben ist. Wer seinen Text damit ausschmücken möchte, bitte sehr.
In der buga werden Zug um Zug Wege bis ins "Fundament" erneuert. Der Zustand vor der Erneuerung ist aber gut, einzelne Pfützen erzwingen keine Erneuerung bis ins Erdreich. Dieser Vorgang erzeugt neuen Abraum, und zusätzliche neue teure wegmatheralien. Vorschlag: auf den betroffenen Wegen eine zusätzlichen wegbelag aufschütten und verfestigen, konische wasserablaufende Oberfläche erzeugen. Vorteil 1. Weniger abraum 2. Weniger neuen wegbelag 3. Geringere kosten 4. Kürzere Behinderung . Die eingesparten recourcen können dann für kaputte Wege genutzt werden.
Frankfurt sollte sich darum bemühen die Landes- oder Bundesgartenschau in die Stadt zu holen. mit einer der beiden schauen könnte man die Grünanlagen in Frankfurt grundsätzlich überarbeiten neu gestalten und ausbauen. zusätzlich gebe es ein einheitliches Konzept was den Lebensraum in Frankfurt nur verbessern würde. ebenfalls würde es die Verbindung zwischen den existierenden Grünanlagen verbessern. es ginge dabei auch Flächen wie das Mainufer und den Grüngürtel grundsätzlich zu modernisieren neu zu begrünen den heutigen Gegebenheiten anzupassen sowie neu anzulegen. vor allem das Mainufer und der Grüngürtel fristen ein lieblos gepflegtes Dasein. eine Aufwertung würde der Stadt sowie den Menschen die hier leben auf jeden Fall helfen diese wieder mehr Wert zu schätzen.
Im östlichen Ostend sind immer mehr Neubauten fertiggestellt und bezogen worden und mehr und mehr Familien finden hier eine neue Heimat. Leider gibt es kaum Spielplätze und Grünflächen. Im Sommer 2022 wurde der Brunnen am Wim-Duisenberg-Platz betrieben und diente als Treffpunkt und zur Abkühlung. Der Platz und Brunnen sind aber in privater Hand und 2023 wurde der Brunnen (wahrscheinlich aus Kostengründen) nicht betrieben. Es wäre wunderbar, wenn die Stadt Frankfurt den Platz oder zumindest den Brunnen erwerben und künftig betreiben könnte. Generell werden im Viertel mehr Grünflächen, Spielmöglichkeiten und Treffpunkte benötigt!
In dieser Idee geht es um die Entkriminalisierung von Streetart an freigegebene Flächen für z.B. junge Menschen die sich kreativ mit der Spraydose ausprobieren möchten. Wussten Sie, das es eine eigens von der Stadt geschaffene Arbeitsgruppe im Polizeipräsidium gibt, die sich ausschließlich um Sachbeschädigung mit Graffitis kümmert (AG Graffiti)? Dort werden überwiegend junge Menschen (auch Minderjährige) vorgeladen die z.B. an Unterführungen gesprüht haben. Diese Prozdur soll in 1. Linie abschreckend wirken. Nur überwiegend auf eine negative Weise, aufgrund der Erfahrung trauen sich viele überhaupt nicht mehr eine Spraydose in die Hand zu nehmen. Negative Gefühle und die Angst wieder mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten stehen über dem Wusch sich kreative Entfalten zu können. Zudem gibt es fast keine Flächen die von Künsterinnen im Stadtgebiet genutzt werden können und wenn nur mit Beaufsichtigung/ Beantragung. Dies führt oft zur Einschränkung der Kunstfreiheit, aber genau darüber lässt sich viel aus der Szene und den Menschen in FfM. ableiten.
Ersetzen des Inhaltes der zu teilen defekten Kaugummiautomaten mit Samen von Wildblumen.
Krankenwagen Spur über den Theodor-Stern-Kai.
An der Nidda stehen Parkbänke, im Nied-Wald ebenso. Einzig im gesamten Naherholungsgebiet "Sossenheimer Unterfeld" befindet sich eine einzige Parkbank, bzw. zwei am Clodwig Poth Platz. Das dürfte für viele ältere Menschen in einem Gebiet von Rödelheim bis Höchst deutlich zu wenig sein. Mein Vorschlag: verteilt auf das gesamte Gebiet mindestens 8 weitere Parkbänke mit Mülleimern und Hundekotbeutel - Spender. Den Menschen und der Umwelt zuliebe.