S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 664/11 Betreff: Versorgung verletzter Wildtiere sicherstellen - Ehrenamtliche entlasten Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen, mit allen Vereinen und Institutionen, die regelmäßig gesetzlich geforderte Dienstleistungen für die Stadt Frankfurt im Bereich der Tierrettung und Tierpflege für Wildtiere erbringen, kostendeckende Verträge abzuschließen. Dies betrifft neben den Leistungen des Tierheims Fechenheim, auch die privaten Vereine, die Wildtiere bergen, erstversorgen und zur Wiederaussetzung pflegen. Dazu gehören die Wildtierfreunde Hanau & Maintal e.V., der Verein Projekt Oase Tiere und Mensch im Einklang e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e.V. Begründung: Fechenheim ist derzeit das Drehkreuz für verletzte Wildtiere in Frankfurt. Igel, Eichhörnchen, Wasservögel, Zugvögel und weitere Wildtiere werden von der Feuerwehr als auch von Privatleuten, zum Tierheim Fechenheim gebracht. Da das Tierheim Fechenheim nicht auf Wildtiere spezialisiert ist, kooperiert man in diesem Bereich mit dem Verein Tierschutzfreunde Hanau & Maintal e.V., welcher die Tiere auf eigene Kosten abgeholt und in Hanau gesundgepflegt und nach Möglichkeit, auf die Wiederaussetzung vorbereitet. Allein rund 100 Igel werden aus Frankfurt jedes Jahr nach Hanau gebracht und gesundgepflegt, ohne eine Kostenbeteiligung der Stadt Frankfurt. Frankfurt profitiert von der Arbeit dieser Vereine und ehrenamtlichen Helfern, beteiligt sich aber nicht an den Aufwandskosten. Neben dem Verein Wildtierfreunde Hanau & Maintal e.V. pflegen weitere Vereine in der Umgebung wie die Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e. V. oder das Projekt Oase Tiere und Mensch im Einklang e. V. vom Menschen verletzte Tiere oder besonders schützenswerte Tiere aus Frankfurt. Mit all diesen ehrenamtlichen Vereinen sind derzeit keine Verträge geschlossen oder anderweitig Vergütungen für Leistungen festgelegt, die ansonsten beispielsweise die Feuerwehr hätte erledigen müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 474 entstanden aus Vorlage: OF 201/14 vom 10.06.2024 Betreff: Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Ausschreibungstexte und Leistungsverzeichnisse bei der Ausschreibung und Vergabe von Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den vom Pomologenverein festgelegten Standards für Obstbaumpflege auszurichten. Begründung: Streuobstwiesen mit ihren großkronigen Obstbäumen erfahren aufgrund ihres hohen ökologischen Werts derzeit eine neue öffentliche Beachtung und Wertschätzung. Als Reaktion auf den gravierenden Rückgang der Bestände werden vermehrt Streuobstwiesen neu angelegt und alte Obstbaumbestände wieder in Pflege genommen - oft unterstützt durch Förderprogramme. In Harheim, aber auch in anderen Frankfurter Stadtteilen, wurden zudem in den vergangenen Jahren Streuobstwiesen als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben angelegt oder Altbaumbestände als solche ausgewiesen. Allerdings können die Bemühungen, die Bestände von Streuobstwiesen langfristig zu bewahren und auszubauen, nur erfolgreich sein, wenn die dafür erforderlichen Pflanz-, Erziehungs-, Pflege- und Schnittarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Dies ist jedoch bislang bei den in Harheim ausgewiesenen Flächen weder bei Neuanlagen noch bei der Pflege von Altbaumbeständen zu beobachten. Das dürfte auch an der bisherigen Vergabepraxis liegen, die sich üblicherweise an den Vorgaben der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) orientiert. Diese fokussieren jedoch auf die Pflege von Bäumen im Siedlungs- und Straßenbereich und tragen den Besonderheiten von Streuobstbäumen nur ungenügend Rechnung. Daher hat der Pomologenverein e. V. gemeinsam mit öffentlichen Stellen gesonderte Standards der Obstbaumpflege erarbeitet, in denen Mindestanforderungen an eine fachgerechte Pflege großkroniger Obstbäume formuliert sind. Die Standards der Obstbaumpflege enthalten zudem einen umfangreichen Katalog von Musterleistungsbeschreibungen, die den Kommunen die Erstellung von Ausschreibungstexten und Leistungsverzeichnissen erleichtert. Die Standards können bezogen werden unter https://www.pomologen-verein.de/ag-standards/. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 05.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 474 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5081, 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 05.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 469 entstanden aus Vorlage: OF 313/15 vom 21.05.2024 Betreff: Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach Vorgang: F 1128/22 In der näheren Vergangenheit kam es immer öfter zu erheblichen Überschwemmungen in Nieder-Eschbach. Es sind Keller und Autos vollgelaufen und es wurden Äste und Baumstämme angeschwemmt. Anfragen des Ortsbeirats nach Unterstützungsmaßnahmen wie einem Frühwarnsystem, Retentionsflächen und einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Homburg haben bislang leider nicht zu nachhaltigen Erfolgen geführt. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche Maßnahmen bislang unternommen wurden, um die Bürgerinnen und Bürger in Nieder-Eschbach im Hochwasserschutz zu unterstützen und einen Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen. Außerdem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob das angekündigte Leistungsverzeichnis in der Antwort des Magistrats vom 13.10.2022, F 1128, bereits erstellt und die darin aufgeführten Maßnahmen mit der Stadt Bad Homburg abgestimmt sind. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon viele Anträge zum Hochwasserschutz gestellt. Ortsbegehungen haben stattgefunden und es wurde seitens der Verantwortlichen in der Stadt zugesagt, Gespräche mit der Stadt Bad Homburg aufzunehmen, um weiter Überschwemmungen zu vermeiden. Bislang aber ohne merkbaren Erfolg. Denn am 2. Mai dieses Jahres kam es erneut zu Überschwemmungen, die große Beschädigungen an den Häusern der Bevölkerung anrichteten. In der Antwort des Magistrats auf eine Frage eines Stadtverordneten der CDU-Fraktion im Frankfurter Römer vom 13.10.2022, F 1128, antwortete der Magistrat: "Im Frühjahr und im Sommer 2022 haben Gespräche zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Stadt Bad Homburg zum Thema Hochwasserschutz am Eschbach stattgefunden. In Bad Homburg selbst stellt der Eschbach keine Hochwassergefahr dar. Die Stadt Bad Homburg ist jedoch grundsätzlich bereit, Frankfurt soweit möglich zu unterstützen, um die Hochwassergefahr in Nieder-Eschbach zu verringern. Grundlage für weitere Überlegungen ist, dass für Frankfurt ein Maßnahmenkonzept mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erarbeitet wird. Die Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses für eine entsprechende Beauftragung ist angestoßen. Die Umsetzung der Maßnahmen, die in dem Konzept erarbeitet werden, wird maßgeblich davon abhängen, ob die für Retentionsmaßnahmen benötigten Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Homburg wird weiter fortgeführt und intensiviert." Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 13.10.2022, F 1128 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 134 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 469 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4935, 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 468 entstanden aus Vorlage: OF 1150/5 vom 22.05.2024 Betreff: Für den dringenden Ausbau von Kita- und Hortplätzen in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen angemessene bauliche Schutzstandards entwickeln und anwenden sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr reduzieren Vorgang: OM 5176/24 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah bauliche Standards erarbeiten zu lassen für den Fall, dass in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen trotzdem Kita- und Hortplätze mit Ausnahmegenehmigung durch das RP geschaffen werden müssen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, alles dafür zu tun, dass mit Hilfe entsprechender Flugrouten, Höhenanpassungen und vor allem durch Reduzierung der Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen insgesamt weniger Lärm und Schadstoffe emittiert werden, sodass eine Siedlungsbeschränkung nicht mehr notwendig ist. Begründung: Aufgrund extremen Mangels an Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad sah sich der Ortsbeirat 5 gezwungen, den Magistrat in einer Anregung zu bitten, das RP in Darmstadt, Referat Immissionsschutz, zu kontaktieren zur Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad (siehe dazu OM 5176). In Fällen solcher Ausnahmegenehmigungen muss aber für die Kinder und das Personal der Einrichtungen der dringend erforderliche Schutz vor der Belastung durch Fluglärm und Schadstoffe, die die Siedlungsbeschränkung verursacht, in vollem Umfang sichergestellt werden. Damit der dringend erforderliche Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad erfolgen kann, müssen darum die entsprechenden baulichen Standards entwickelt und angewendet werden. Darüber hinaus ist unbedingt dafür zu sorgen, dass insgesamt deutlich weniger Lärm und Schadstoffe durch den Luftverkehr am Frankfurter Flughafen emittiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 133 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 100 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Ablehnung), AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Annahme) Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4934, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.06.2024, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 279/16 vom 04.06.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Bericht B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-)Shuttlebusse nach Bergen als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb, wenn es bis dahin technisch möglich ist; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal-Nord - auch, um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen, letzteres neben den auf der Hand liegenden Vorteilen für Seckbach, auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) prüfen, ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, indem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30 auf 15 Minuten bzw. von 60 auf 30 Minuten erhöht oder - eine weitere Buslinie von Offenbach/Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel/Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg/Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten-Taktung in 15-/30-minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) eingerichtet werden kann. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5 bis 7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr" lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP, 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit - in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 16 das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und des dicht besiedelten Enkheims mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Der Ortsbeirat 16 erwartet, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Der Ortsbeirat fordert, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen mit einfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7-/5-Minuten-Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zugrunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Beschlussausfertigung(en): § 4998, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2024, OA 464 entstanden aus Vorlage: OF 624/11 vom 04.05.2024 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes Vorgang: M 18/23; EA 29/23 OBR 11; B 414/23; OA 415/23 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes werden die notwendigen Planungsmittel zur Erstellung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses gemäß § 39 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) in Höhe von circa 30.000 Euro in den Doppelhaushalt 2024/2025 eingestellt. Begründung: Bei dem Ortstermin am 30.04.2024 mit der zukünftigen Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Zapf-Rodriguez, und der Planungsgruppe "Grüner Atzelbergplatz" wurde besprochen, eine Anregung für die Planungskosten der Neugestaltung des Atzelbergplatzes durch den Ortsbeirat 11 zu stellen. Somit könnte nach Beschluss des Doppelhaushaltes 2024/2025 der Planungsprozess für die Neugestaltung des Atzelbergplatzes angestoßen werden. Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler mit Beton gestalteter Platz ohne ausreichende Beschattung. An heißen Tagen ist deshalb die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert bzw. unmöglich. Gemäß Vortrag des Magistrats M 18, Ziffern 4. und 5., ist der Leitfaden "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" bei neu anzulegenden Plätzen sowie bei der Umgestaltung vorhandener Plätze anzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 Anregung vom 27.11.2023, OA 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 114 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 464 wird im Rahmen der Vorlage E 205 und EA 23 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2024, OA 463 entstanden aus Vorlage: OF 620/11 vom 30.04.2024 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: B 128/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Anliegen, die Regionaltangente Ost und West zu stärken, wird grundsätzlich begrüßt. Die Varianten 1 und 2 der Regionaltangente Ost, welche durch den Fechenheimer Wald verlaufen, werden allerdings kategorisch abgelehnt. Die Trassenführungen der Varianten 1 und 2 sind außerordentlich schwere Eingriffe in die dortige Umwelt und Natur. Bereits durch den Autobahnbau ist das dortige ökologische Gleichgewicht erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. 2. Der Magistrat wird gebeten, andere Möglichkeiten mit den Nachbargemeinden zu finden, die eine Anbindung von Maintal und den nordöstlichen Stadtteilen möglich machen. Begründung: Trennung des Lebensraums der Tiere im Fechenheimer Wald in Ost und West: Grüngebiete und Habitate von im Fechenheimer Wald lebenden und vom Aussterben bedrohten Tierarten werden zerstört und räumlich geteilt. Es soll zur bestehenden Autobahngrenze im Norden ein weiterer bis zu 30 Meter breiter Bahndamm von Nord nach Süd gebaut werden. Dieser Bahndamm würde den Wald in zwei getrennte Gebiete teilen. Der Bahndamm muss zusätzlich mit chemischen Pestiziden frei von Bewuchs gehalten werden, was für diesen natürlichen Lebensraum inakzeptabel wäre. Was mit der über die Autobahn verlaufenden Grünbrücke erreicht werden sollte, würde für die Tiere durch eine Eisenbahnbrücke konterkariert werden. Ein Teil der Tiere und Insekten würde zwangsläufig von der Grünbrücke ausgeschlossen werden, da der östliche Teil des Waldes von der Grünbrücke abgetrennt wird. Braucht es dann noch zusätzlich eine zweite Grünbrücke? Der Bahndamm muss über zwei weitere lange Brückenrampen über die Autobahn geführt werden, welche noch breitere Fundamente benötigen als der reine Bahndamm selbst. Diese Aufschüttungen bedeuten mehr Abholzungen und größere Hindernisse für die Tiere und Insekten, von den Beschädigungen durch die massiven Bauarbeiten in dem Gebiet ganz zu schweigen. Gibt es einen Fledermausschutz an der Bahnstrecke? Analog zur Autobahnführung müssten dort vier Meter hohe Fledermausschutzwände entlang der Bahnstrecke aufgestellt werden, wenn der Zugverkehr an dieser Stelle nicht unter 40 km/h fahren soll. Die Funktionsfähigkeit solcher Fledermausschutzwände wurde übrigens noch nicht nachgewiesen. Die Fledermausschutzwände sind für die Autobahnstrecke durch den Wald bereits planfestgestellt. Die Trassenführung geht exakt durch das Brutgebiet von Fledermäusen, die vom Aussterben bedroht sind. Erschwerend kommt dazu, dass die Vergrämung der Fledermäuse im westlichen Teil des Fechenheimer Waldes in genau diesem Bereich der geplanten S-Bahn-Trasse stattfand. Allein deswegen sollte von dieser Baumaßnahme dringend Abstand genommen werden. Bereits die vorherige Planung der Umsiedlung der Fledermäuse in diesen bereits besetzten Bereich eines Fledermausstammes war sehr fragwürdig (Rodung von vielen Hektar Eichenwald, siehe dazu Natur- und Ökologischer Teil des Planfeststellungsbeschlusses zum Riederwaldtunnel/A 66). Besteht die dringende Notwendigkeit des Erfüllens des Eingemeindungsvertrags mit Bergen-Enkheim? Das Argument des Dezernenten für Mobilität in einer Sitzung des Ortsbeirates 16, man müsse die Verpflichtung eines Schienenanschlusses aus dem Eingemeindungsvertrag von Bergen-Enkheim erfüllen und aus diesem Grund nun ein über 20 Meter hohes Brückenbauwerk durch den besonders schützenswerten Eichenwald Fechenheims und die Schrebergärten Enkheims nach Bergen-Enkheim bauen, ist durch andere Lösungen wesentlich besser darzustellen. Dies wäre weniger umweltbelastend, einfacher und günstiger. Enkheim hat mit der U 4 und U 7 bereits einen Schienenanschluss, der noch weitergeführt werden könnte, wenn der Ortsbeirat 16 sich dies wünschen würde. Zusätzliche Lärmbelästigungen im Wohnquartier und im Wald: Nicht nur die Menschen brauchen ein gewisses Maß an Ruhe, sondern auch die wilden Tiere. Eine Bahnlinie bedeutet Lärm. Es wird dort nicht nur tagsüber die S-Bahn verkehren. In diesem Gebiet herrscht bereits heute starker Lärm: Industriegebiete mit zulässigen Lärmwerten von 72 Dezibel am Tag und in der Nacht, ohne die nötigen Abstandsgrenzen zu Wohngebieten, eine bestehende Bahnlinie, die zukünftig durch die Schließung der Bahnübergänge noch mehr genutzt wird und dies an dieser Stelle mit wesentlich schnelleren Geschwindigkeiten sowie Flugzeuge, die auf der Abflugroute bis zu 82 Dezibel Lärm produzieren, und eine neue Autobahn, die die gesetzlichen Lärmwerte nicht einhalten kann und zu weiterem Dauerlärm beitragen wird. Umweltlärm macht krank. Tiere brauchen ihr Gehör zur Kommunikation, und seien es nur einige der 47 verschiedenen Vogelarten, die im Fechenheimer Wald leben. Im Fechenheimer Wald existieren noch Rehe, Hirschkäfer, zehn Fledermausarten, fünf verschiedene Spechtarten, Habichte, Schwarzmilane und viele andere besondere Insekten und Tiere. Eine ganze Reihe davon sind vom Aussterben bedrohte Tierarten. Die Bewohner der Siedlung Am Roten Graben haben die Bahnlinie dann direkt vor ihren Balkons. Fehlende Angaben zum Flächenverbrauch und zur Fällung des Frankfurter Waldes: Es wurden im Gutachten keine Angaben zu den benötigen Hektar zu fällendem Urwald (so die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung zum Biotop Fechenheimer Wald) gemacht. Die benötigte Waldmenge wird unzweifelhaft wesentlich größer sein als der Waldverbrauch des Bauprojekts "Riederwaldtunnel/A 66". Zudem kommt es zu mehrjährigen Bauarbeiten in einem sensiblen Bereich. Die Bauarbeiten für die S-Bahn-Strecke werden sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Bauarbeiten werden im Wald stattfinden und viele scheue Tiere vertreiben und verschrecken. Gerade zur Brutzeit und im Sommer wären solche Arbeiten völlig inakzeptabel. Es wäre vorher ohnehin durch ein Gutachten zu prüfen, inwieweit sich solche Bauarbeiten auf diesen empfindlichen kleinen Lebensraum auswirken könnten. Das Gebiet ist durch seinen feuchten Boden und die vielen Insekten ein besonders wichtiger Lebensraum für viele Vögel, insbesondere viele Spechtarten, und Fledermausarten. Die Machbarkeitsstudie hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammen mit der Stadt Frankfurt, dem Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV), Wetteraukreis und der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig (KGV) in Auftrag gegeben. Warum hat die Stadtplanung der Stadt Frankfurt die Gutachter dabei nicht vorher auf das Biotop Fechenheimer Wald hingewiesen? Die Planungen durch den Riederwaldtunnel und die entsprechenden Fachgutachten liegen bereits vor und es ist bekannt, dass der Schutz dieses Gebietes besonders wichtig ist. Der jetzt besagte Wald stellt eine Ausgleichsfläche für den Verlust der acht Hektar Wald im Westen des Waldes dar. Hessen Mobil und die Autobahn GmbH des Bundes hatten bereits große Probleme, die jetzigen Planungen umzusetzen. Es musste damals sogar ein zweites Umweltgutachten angefertigt werden, weil das erste Gutachten klare Vorgaben zum Umweltschutz enthielt, welche in der Planfeststellung zu große Probleme aufgeworfen hatten. Das erste Gutachten wurde daher nicht in der endgültigen Planfeststellung des Planfeststellungsbeschlusses "Riederwaldtunnel/A 66" verwendet. Das Gutachten wurde von der Stadt Frankfurt beauftragt. Die Stadt Frankfurt sollte besser überlegen, das Gebiet Fechenheimer Wald zu einem Naturschutzgebiet zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 463 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) AfD (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4999, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.04.2024, OA 451 entstanden aus Vorlage: M 27 vom 15.03.2024 Betreff: Frankfurter Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 27 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 27, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Änderungen eingearbeitet werden: 1. Der Unterpunkt "Kleingärten" in der Begründung unter "Zielsetzung" wird wie folgt geändert: "Vorhandene Kleingartenanlagen sind zu 66 Prozent durch Bebauungspläne rechtskräftig gesichert, weitere Anlagen sind im Verfahren. Ziel ist es, die weitere Absicherung zu realisieren." 2. Der vierte Absatz in der Begründung unter "Lösung" wird wie folgt geändert: "Ziel ist, den Erhalt aller bestehenden Kleingartenflächen angesichts der bestehenden und zukünftig weiter wachsenden Stadtbevölkerung zu garantieren und weiter auszubauen. Für wegfallende Kleingärten muss geeignetes Ersatzland bereitgestellt werden. Weitere Kleingärten sind zu etablieren. Freizeitgärten werden im Hinblick auf ihre Wirksamkeit in unter- und überversorgten Stadtteilen betrachtet." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 27 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.11.2016, NR 171 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 17.04.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Beratung) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 27. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 27 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 943 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 943 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 947 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD, Volt und BFF-BIG (NR 943 = Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (NR 943 = Annahme) 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.06.2024, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 943 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 947 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (NR 943 = Annahme) FRAKTION (NR 943 = Ablehnung) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 943 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 947 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 943 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 74 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Annahme Ziffern 1. und 2. bei Ablehnung der Vorlage M 27); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 27 und NR 947 = Annahme, 451 = Ablehnung) FRAKTION (M 27, NR 947 und OA 451 = Annahme) Gartenpartei (M 27 = Ablehnung, NR 947 und OA 451 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 13 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 975 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 27 = Ablehnung, NR 947 = Annahme, OA 451 = Annahme Ziffern 1. und 2. bei Ablehnung der Vorlage M 27) Gartenpartei (M 27 = Ablehnung, NR 947, NR 975 und OA 451 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 975 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 27) Beschlussausfertigung(en): § 4865, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2024 § 5001, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
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S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 788/6 vom 19.06.2023 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022 Vorgang: B 159/23 Der oben genannte Bericht wirft Fragen in Bezug auf die dem Magistrat vorliegenden Kenntnisse hinsichtlich des Ausbaus der BAB 5 auf. In dem Bericht des Magistrats heißt es unter Ziffer 2.2 a) Verbreiterung der A 5 zwischen Nordwestkreuz und AS Friedberg: "Der KGV Nordweststadt e. V. verliert durch eine neue Böschung Flächen am westlichen Rand (gem. Vorentwurf vom 13.05.2015). Die Maßnahme befindet sich weiter im Vorentwurfsstadium. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, deren Ergebnisse in die Ausbauplanung einfließen. (...)". Im Bebauungsplan finden sich allerdings keine Aussagen zu dem geplanten Autobahnausbau und dem damit einhergehenden Flächenverlust zulasten des Kleingartenvereines. Zu Kleingartenflächen, die in Goldstein und damit in dem Bereich des Ortsbezirkes 6 liegen, heißt es weiter unten lediglich: "Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176), sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653, Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen (...)." Im Übrigen werden die Möglichkeiten für die Verbesserung eines Schallschutzes erörtert. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: 1. Auf welchen Vorentwurf vom 13.05.2015 bezieht sich der Magistrat im Bericht vom 17.04.23, B 159? 2. Enthält dieser Vorentwurf auch Feststellungen zu den Flächen der Bebauungspläne Nr. 653 (Niederrad) und Nr. 654 (Goldstein), die auch unmittelbar an die BAB 5 angrenzen, sodass auch hier mit einem entsprechenden Flächenverlust zu rechnen ist? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 14.09.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3709, 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 14.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2023, OA 361 entstanden aus Vorlage: OF 855/1 vom 16.05.2023 Betreff: Nah am Wasser gebaut - eine Flusswärmepumpe am Main für günstige und saubere Energie im Ortsbezirk 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, an welchem Standort entlang des Mains im Ortsbezirk 1 eine innovative Flusswärmepumpe gebaut und betrieben werden könnte, die CO2-neutral erzeugte Wärme ins Fernwärmenetz einspeisen und für viele Tausend Haushalte bereitstellen könnte. Insbesondere ist die Mainova und der Standort des Heizkraftwerks West einzubeziehen Begründung: Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ist nicht nur dringend notwendig, um bis Mitte des Jahrhunderts Netto-Null-Emissionen zu erreichen, sondern auch, um die Energieversorgung in geopolitisch unsicheren Zeiten zu sichern. Eine Umstellung des Heizkraftwerks West von Kohle auf Gas und perspektivisch auf Wasserstoff nimmt viele Jahre und Jahrzehnte in Anspruch. Die Technik ist teuer und aufwendig. In Mannheim entsteht derzeit erfolgreich ein Modellprojekt im Rahmen des Reallabors der Energiewende "Großwärmepumpen in Fernwärmenetzen" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am Großkraftwerk Mannheim, das vergleichbar mit dem Heizkraftwerk West ist. Die bestehende Infrastruktur der Wasserkühlung wird genutzt und mit relativ simpler Technik ergänzt (Funktionsprinzip und weiterführende Informationen: www.energiewendebauen.de/projekt/neu-grosswaermepumpen-in-deutschen-fernwaermene tzen/). Durch eine Flusswärmepumpe entsteht grüne Wärme, die klimafreundlich und CO2-neutral aus dem Flusswasser über Wärmetauscher gewonnen wird. Positive Nebeneffekte sind die Kühlung des Flusswassers im Sommer, was wiederum gut für die Gewässerökologie und den Fischbestand im Main ist. Quelle: www.swr.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 418 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.07.2023, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 361 wird im Rahmen der Vorlage E 104 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Zustimmung im Rahmen der Vorlage NR 517), LINKE. FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 124 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 361 wird im Rahmen der Vorlage E 104/22 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 517/22), LINKE. ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 361 wird im Rahmen der Vorlage E 104/22 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 517/22), LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3623, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2023, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 854/1 vom 16.05.2023 Betreff: Blaugrüne Infrastruktur gegen die Folgen der Klimakrise - Modellprojekt "Stadtlagune" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.10.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Modellprojekt für mindestens eine großflächige blaugrüne Infrastruktur im Herzen des Ortsbezirks 1 auf den Weg zu bringen, das Regenwasser sammelt, zurückhält, teilweise versickern lässt und den Überschuss zur Bewässerung der Stadtbäume zur Verfügung stellt. Diese Infrastruktur soll außerdem in einen attraktiven Aufenthaltsbereich mit Wasserfläche in der Innenstadt eingebettet sein, in dem sich die Menschen aufhalten, erfrischen und entspannen können. Der Ortsbeirat 1 kann sich als Modellprojekt die Straße am Roßmarkt vorstellen, soweit weiterhin ausreichend Platz für Schaustellende vorgehalten wird. Weitere Standorte sind zu prüfen. Begründung: Es gibt bereits zahlreiche europäische Städte, die Straßen und Freiflächen in attraktive und vielfältig nutzbare Wasserretentionsflächen umgewandelt haben. Insbesondere die versiegelten und im Sommer heißen Innenstadtbereiche benötigen Flächen zur Versickerung, Regenrückhaltung und Verdunstungskühlung. Geoportal Frankfurt Foto und Visualisierung: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 123 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 89 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Kostenangabe) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 360 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 3509, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 § 4088, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.03.2023, OA 347 entstanden aus Vorlage: OF 271/8 vom 07.03.2023 Betreff: Öffentliche Toilettenanlagen Vorgang: M 174/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine zusätzliche Toilettenanlage für den im Ortsbezirk 8 liegenden Martin-Luther-King-Park aufzunehmen . Sie sollte nah an dem stark frequentierten Verbindungsweg im Park, der das Nordwestzentrum mit dem Praunheimer Weg verbindet, als festes Gebäude oder Systemtoilette positioniert werden. Begründung: Der Park ist wegen seiner Aufenthaltsqualität mit ruhigen Plätzen als auch wegen des Kinderspielplatzes und Bolzplatzes stark besucht und wird auch wegen seiner fußläufigen Verbindung zwischen den Stadtteilen Nordweststadt, Niederursel, Praunheim und Heddernheim zu allen Jahreszeiten genutzt. Fehlende Toiletten führen zu Verschmutzungen rund um den Weiher und im Gebüsch und Unterholz der Bepflanzungen. Der Anschluss für eine öffentliche Toilettenanlage könnte z. B. von der Erich-Kästner-Schule gelegt werden. Im gesamten Ortsbezirk gibt es aus im Nordwestzentrum bisher keine öffentlichen Toilettenanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 330 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3290, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023
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S A C H S T A N D : Anregung vom 21.03.2023, OA 341 entstanden aus Vorlage: OF 702/1 vom 09.01.2023 Betreff: Toiletten auch für das Gallus! Vorgang: M 174/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.08.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 04.11.2022, M 174, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass das vorgestellte Toilettenkonzept wie folgt ergänzt wird: 1. Punkt II. "Sofortmaßnahmen" Buchstabe c wird wie folgt ergänzt: 19. Die in der "Pauline" vorhandene Toiletten wird als Vertragstoilette ausgewiesen. 20. Die im Quartierspavillon an der Quäkerwiese vorhandene Toilette, wird als Vertragstoilette ausgewiesen. 21. Sommerhoffpark Systemtoilette oder feste Anlage. 2. Von gendergerechten Toiletten zu schreiben und dann nicht einmal in Betracht zu ziehen, dass es Menschen gibt, die keinem binären Geschlecht angehörig sind, ist im Jahr 2023 nicht mehr zeitgemäß. Dementsprechend wird Punkt III. "Prüfungsmaßnahmen" Buchstabe a wird wie folgt abgeändert: "Der Magistrat prüft bei allen vorhandenen Toilettenanlagen bei Sanierungs- und Umbauarbeiten die Möglichkeit, die Bedarfe von Frauen und nichtbinären bzw. gender-nonkonformen Personen hinsichtlich Anzahl, Ausstattung und Sicherheit zu berücksichtigen. Auf Grundlage einer Nutzerdatenauswertung ist zu prüfen, ob ein Verhältnis von Männer- zu Frauentoiletten von 1:3 als Orientierungskennzahl angezeigt ist, und in welchem Verhältnis zusätzliche Unisex-Toiletten benötigt werden. Neuschaffungen und Planungen werden unter Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit erstellt. Hierbei wird explizit auch die Schaffung von zusätzlichen Unisex-Toiletten in Betracht gezogen. Hygieneprodukte werden in allen öffentlichen Sanitärräumen kostenlos zur Verfügung gestellt." 3. Punkt III. "Prüfungsmaßnahmen" Buchstabe f wird wie folgt abgeändert: "Zur Entgeltpflicht öffentlicher Toiletten der Stadt Frankfurt am Main gilt künftig folgende Regelung: Öffentliche Sanitärräume stehen den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung." Begründung: Toiletten stellen einen wichtigen Teil der Infrastrukturversorgung, Daseinsvorsorge und städtischen Mobilität dar - sie schaffen Zugang zu öffentlichem Raum. Die geringe Anzahl der öffentlichen Toiletten in Frankfurt begünstigt Wildpinkeln und veranlasst viele Menschen, vor allem auch mit Blasenbeschwerden, Inkontinenz und Menstruation, Schwangere oder Eltern kleiner Kinder ihre Mobilität und Teilhabe am öffentlichen Leben einzuschränken. Zentral ist dabei, dass öffentliche Toiletten jeder Person kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Besonders ungerecht ist, dass es an einigen Orten eine strukturelle Diskriminierung von Frauen, nichtbinären und gender-nonkonformen Personen gibt. Während Pissoirs kostenlos angeboten werden, wird für die Nutzung vieler Sitztoiletten eine Benutzungsgebühr erhoben. Die heutige Toilettensituation im öffentlichen Raum widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und benachteiligt Frauen, nichtbinäre und gender-nonkonforme Personen. Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Papierhandtücher sollten Menstruationsartikel zur Grundausstattung jeder öffentlichen Toilette zählen. Das kostenlose Angebot an Menstruationsartikeln kann Personen im Alltag unterstützen, die von einer unregelmäßigen Menstruation betroffen sind und gerade keine notwendigen Hygieneartikel zur Hand haben. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln in öffentlichen Toiletten kann zudem erreicht werden, die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern. Die Bereitstellung dieser Produkte ist somit nicht nur ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation, sondern kann eine wirksame Maßnahme sein, um Periodenarmut zu bekämpfen. Gemäß der FES-Toilettenfinderkarte befindet sich im Gallus außer an der Galluswarte keine öffentliche Toilette (Screenshot anbei). Teilweise gibt es Ausweichmöglichkeiten, z. B. kann nahe der Quäkerwiese die Toilette der Kirche oder während der Öffnungszeiten des Quartierspavillions dessen Toilette genutzt werden, dies ist aber bei weitem nicht ausreichend und keine Lösung des allgemeinen Mangels an tatsächlich öffentlichen Toiletten. An anderen Orten, insbesondere den Parks im Viertel, fehlt es gänzlich an Möglichkeiten, sein Geschäft zu verrichten. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, dem dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Quelle: FES Toilettenfinder APP Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 16 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 341 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 341 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 341 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 341 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 3288, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 § 3775, 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 19.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.02.2023, OA 328 entstanden aus Vorlage: OF 748/1 vom 31.01.2023 Betreff: Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof "Galluswarte"/Ecke Bushaltestelle "Haus Gallus" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG die Planung und Ausführung einer schräg angeordneten Abhangdecke unter der Bahnbrücke im Bereich des S-Bahnhofs "Galluswarte"/Frankenallee in Auftrag zu geben. Die Abhangdecke soll unterhalb der Brückenkonstruktion und oberhalb der beidseitigen Gehwege der Frankenallee bzw. im Bereich der Bushaltestelle in Richtung Schloßborner Straße in ausreichender Höhe installiert werden und Passantinnen und Passanten vor herabfallendem Taubenkot zuverlässig schützen. Revisionsöffnungen zur Säuberung und eine Gehwegbeleuchtung sind vorzusehen. Begründung: Die jahrzehntelangen Bemühungen des Magistrats und der beteiligten Ämter haben leider noch immer nicht dazu geführt, dass im Umfeld der Galluswarte ein Taubenhaus entstand. Das Schließen der Brückenzwischenräume mit Gittern und Netzen hat sich im Bereich der Tramhaltestelle in der Mainzer Landstraße nicht bewährt. Vor allem Jungtiere verenden dort qualvoll. Verschmutzungen durch Taubenkot entlang der Gehwege unter der Bahnbrücke werden zwar von der FES regelmäßig entfernt, jedoch wenige Stunden später sieht es dort wieder aus wie zuvor. Die Sitzbänke der nicht überdachten Bushaltestelle und die Gehwegoberfläche sind verkotet. Viele Menschen ekeln sich vor dem Kot, jedoch nicht vor den Vögeln. Ein Schutz vor herabfallendem Kot durch eine schräg angeordnete und gut zu säubernde Abhangkonstruktion schafft Sauberkeit und mehr Akzeptanz für Stadttauben. Ein Taubenhaus ist weiterhin notwendig. Anlage: Visualisierung einer Schmutzfang-Abhangdecke - Alexander Mitsch Anlage 1 (ca. 224 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1434 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 239 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3028, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.01.2023, OA 322 entstanden aus Vorlage: OF 350/12 vom 26.01.2023 Betreff: Energiesparende Maßnahmen bei öffentlichen Gebäuden Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 475 Vorgang: NR 316/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1650/22 Zwischenbescheide des Magistrats vom 16.05.2023, 11.09.2023 und 11.01.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, dass bei allen in Planung und in Bau befindlichen öffentlichen Gebäuden der Stadt Frankfurt am Main ab sofort grundsätzlich energiesparende Maßnahmen genutzt werden. a) Dabei sollen bei in Planung befindlichen Gebäuden die Dächer immer mit Fotovoltaik-, Solarthermieanlagen und Brauchwasserspeicher ausgestattet werden. b) Bei bereits in Bau befindlichen öffentlichen Gebäuden der Stadt Frankfurt am Main ist eine Nachrüstung zu prüfen und ggf. umzusetzen. c) Abweichungen sind zu begründen. Begründung: Gebäude sollen mindestens 100 Jahre genutzt werden. Daher müssen alle Bauprojekte - ob öffentlich oder privat - bereits heute klimaneutral geplant und gebaut werden. Ansonsten kann Frankfurt seine Klimaziele, nämlich Klimaneutralität im Jahre 2035, nicht erreichen (siehe § 1650). Offensichtlich ist eine nachträgliche energetische Sanierung deutlich kostenintensiver als eine gleich zu Beginn oder im Laufe des Bauprojekts umgesetzte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 475 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.03.2022, NR 316 Bericht des Magistrats vom 09.02.2024, B 67 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 475 = Kenntnis, OA 322 = Ablehnung) BFF-BIG (B 475 = Kenntnis, OA 322 = vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (B 475 = Kenntnis) Gartenpartei (B 475 = Kenntnis, OA 322 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 475 = Kenntnis, OA 322 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 322 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF; CDU (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 16.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 322 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 67) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2982, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 § 3399, 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 12.06.2023 § 3928, 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 16.10.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 314 entstanden aus Vorlage: OF 234/8 vom 10.01.2023 Betreff: Gesundheitsversorgung im "Stadtteil der Quartiere" Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat ergänzt für den Schlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 BauGB, wie für den geplanten "Stadtteil der Quartiere" ausreichende Kapazitäten für die medizinische Versorgung entstehen. Es soll insbesondere geprüft werden, wie viele zusätzliche Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Apotheken und Krankenhausbetten benötigt werden. Ein besonderer Fokus ist dabei auf die bestmögliche Versorgung mit Kinderarztpraxen zu legen. Begründung: Der Zwischenbericht geht mit keiner Silbe auf Einrichtungen der medizinischen Versorgung für den geplanten Stadtteil ein. Im Gegenteil: Damit das östlich der A 5 gelegene Plangebiet überhaupt verkehrlich angebunden werden kann, sollen publikumsintensive Nutzungen, die auch mit dem Pkw angefahren werden, wie z. B. Arztpraxen, auf ein Minimum beschränkt werden (Seite 156). Zu einer wichtigen infrastrukturellen Voraussetzung des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main, der medizinischen und besonders der fachärztlichen Versorgung, gibt der Zwischenbericht ansonsten keine Auskunft, wie die Stadtplanung sich die Gesundheitsversorgung des neuen Stadtteils vorstellt. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Krankenhausbetten in Frankfurt rückläufig. In den Stadtteilen gibt es immer weniger Apotheken. Besonders am Stadtrand, zum Beispiel im neuen Stadtteil Riedberg, gibt es derzeit eine totale Unterversorgung mit Kinderärzten und wichtige Vorsorgeuntersuchungen bleiben aus. Viele Eltern warten viele Stunden in den Ambulanzen der Krankenhäuser, bis die Kinder behandelt werden. Der Zwischenbericht ist demnach auch in dieser Hinsicht reine Augenwischerei. Es wird gutes Wohnen versprochen, vor allem für Familien, aber die Lebensqualität für die zukünftig geplanten 17.000 Einwohner hängt auch von der Frage der Gesundheitsversorgung ab, die hier anscheinend nicht mitgeplant wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 189 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 307 entstanden aus Vorlage: OF 659/6 vom 27.12.2022 Betreff: Werner-Bockelmann-Straße 46 - Grünfläche; zurzeit Übergangsnutzung Kindergarten der evangelischen Kirchengemeinde Nied - Evangelischer Regionalverband Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Grünfläche, die zurzeit der Evangelischen Kirchengemeinde Nied bzw. dem E vangelischen Regionalverband zur Verfügung gestellt ist, einen Baum zu pflanzen. Wegen der Kosten wird der Magistrat aufgefordert, den Baum aus der notwendigen Ersatzpflanzung "ARA Sindlingen" zu finanzieren, deren Anpflanzungen im Gebiet des Ortsbezirks 6 zu erfolgen hat. Begründung: Da der Kindergarten der Evangelischen Kirchengemeinde in Nied umgebaut wird, wurde vonseiten der Stadt Frankfurt am Main mit dem Evangelischen Regionalverband die Vereinbarung getroffen, dass der Kindergarten vorübergehend auf der Grünfläche angesiedelt wird. Hierbei handelt es sich um eine Containeranlage. Vor der Containeranlage ist eine große Rasenfläche, auf der sehr gut ein Baum gepflanzt werden kann. Diese Anpflanzung wurde jedoch, mit Verweis auf die Vereinbarungen im Gestattungsvertrag zwischen Stadt und Regionalverband, verwehrt. Hier handelt es sich jedoch nicht um eine "Wiederherstellung" oder "Wiederbepflanzung" einer Grünfläche, sondern es geht um einen Zusatz auf einer Grünfläche, die dem Klima in diesem Bereich guttun würde. Dieser Baum würde nach dem Wegzug der Gemeinde auch nicht von ihr wieder ausgebuddelt und mitgenommen werden, sondern er würde an Ort und Stelle verbleiben. Er verbleibt also der Allgemeinheit. In Anbetracht der heißen Sommer und der immer wieder geforderten Baumpflanzaktionen sollte es doch möglich sein, dass man hier gemeinschaftlich eine Lösung schafft. Es geht um eine öffentliche Grünfläche und es geht um die Kinder, die dort den ganzen Tag verbringen. Es würde das Grünflächenamt nicht einmal etwas kosten, da der Baum aus einer anderen Verpflichtung heraus gepflanzt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1349 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 307 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2893, 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.02.2023 Aktenzeichen: 67-0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 305 entstanden aus Vorlage: OF 647/6 vom 28.12.2022 Betreff: ARA-Sindlingen - Wiederaufforstung der Bäume Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die auf dem ARA-Gelände in Sindlingen zu fällenden Bäume nur im Bereich des Ortsbezirkes 6 wieder anzupflanzen. Hierzu wird der Magistrat gebeten, die Anzahl der zu fällenden Bäume dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen und die Standorte innerhalb des Ortsbezirkes 6 zu nennen. Begründung: Auf dem ARA-Gelände in Sindlingen werden für die Erweiterung Bäume gefällt, die im Stadtgebiet gepflanzt werden sollen. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, diese Bäume nicht im Stadtgebiet, sondern im Ortsbezirk 6 anzupflanzen, denn im Ortsbezirk 6 werden sie gefällt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1023 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 684 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 305 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2892, 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.02.2023 Aktenzeichen: 79-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.11.2022, OA 272 entstanden aus Vorlage: OF 434/10 vom 24.10.2022 Betreff: Friedhof Eckenheim Vorgang: B 291/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezug nehmend auf den Bericht vom 18.07.2022, B 291, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie dieser damit in Einklang zu bringen ist, dass auf dem Eckenheimer Friedhof a) bislang keine alternative Bestattungsform möglich ist; b) die Errichtung einer Urnenwand seitens des Magistrats mehrfach abgelehnt wurde (vgl. hierzu falls nötig die in dem Bericht genannten Ausführungen zu einer Ausnahmeregelung). Begründung: Eckenheimer Bürgerinnen und Bürger sorgen sich zunehmend um den Erhalt des Eckenheimer Friedhofs. Der Ortsbeirat 10 teilt diese Sorgen und bittet daher um die entsprechenden Informationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.07.2022, B 291 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 646 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 272 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2592, 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 01.12.2022 Aktenzeichen: 67 41
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 269 entstanden aus Vorlage: OF 655/1 vom 12.10.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße klima- und zukunftsgerecht ergänzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße wie folgt ergänzen zu lassen, um diesen klima- und zukunftsgerecht aufzustellen: 1. Unter Punkt 5.10 Dachgestaltung soll die Verpflichtung zur Installation von großflächigen Solarstromanlagen auf geeigneten Dachflächen festgeschrieben werden. 2. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die im ISTEK festgelegte Verlegung der Straßenbahntrasse vom Allerheiligentor über die Allerheiligenstraße zur Konstablerwache aufgenommen werden. Die Trasse soll begrünt bzw. als Rasengleise geführt werden. Die Auswirkungen auf die Kreuzung Allerheiligenstraße/Lange Straße sind zu berücksichtigen. 3. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die bestehende Straßenbahntrasse in der Langen Straße entsiegelt, begrünt und ggf. als Rasengleise ausgebildet werden. 4. Unter Punkt 6.1 Erschließung soll die wegen Punkt 2 notwendige Verlegung der Fahrspur in Richtung Innenstadt aus der Allerheiligenstraße in die Battonnstraße berücksichtigt werden. 5. In diesem Zuge soll auch eine Baumreihe entlang der Bebauung in der Battonnstraße festgelegt werden. Begründung: Die vorgenannten Maßnahmen ergänzen die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße im Hinblick auf den Klimaschutz, Entsiegelung, Begrünung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2886, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 Aktenzeichen: 61-00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.10.2022, OA 256 entstanden aus Vorlage: OF 553/5 vom 20.09.2022 Betreff: Unterflur-Glascontainer auf dem Bruchfeldplatz Vorgang: M 90/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in die Planung für die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes die Errichtung eines Unterflur-Glascontainers am südlichen Platzrand einzubeziehen. Begründung: Unterflur-Glascontainer beeinträchtigen das Stadtbild weniger, als die üblichen oberirdischen Behälter. Der Einwurf des Glases ist geräuschärmer. Sie müssen seltener geleert werden, weil die Kapazität deutlich größer ist. Der Bereich um die Container ist leichter zu reinigen. Der eigentliche Glasbehälter könnte unterhalb des Gehwegs installiert werden, sodass insgesamt die Platzfläche nur minimal in Anspruch genommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 719 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2472, 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 08.11.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 252 entstanden aus Vorlage: OF 592/6 vom 18.09.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die Stadtteile nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: D er Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Infraserv ein Konzept zu erstellen, wie zumindest ein Teil der Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die umliegenden Stadtteile möglichst bald nutzbar gemacht werden kann. Begründung: Bereits im März 2018 stellte die Umweltdezernentin der Stadt Frankfurt ein Abwärmekataster für die gesamte Stadt vor. Darin wurde festgestellt, dass der Industriepark Höchst ein sehr großes Potenzial an Abwärme bietet. Dabei wird ein Temperaturniveau von 100 Grad bis 150 Grad Celsius geboten. Mit diesen Temperaturen wäre die Abwärme sogar für Fernwärmeleitungen geeignet. In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 am 6. September 2022 wurde von Vertretern der Firma AS Enterprise Engineering GmbH ein Konzept vorgestellt, wie in Griesheim allein mit der Abwärme von Rechenzentren bei einem Temperaturniveau von nur 30 Grad eine Nahwärmeversorgung von Griesheim aufgebaut werden könnte. Es wurde deutlich, dass die Abwärmenutzung in Frankfurt eine zukunftsfähige Lösung darstellen kann. Wenn dies schon mit der Abwärme der Rechenzentren möglich ist, müsste das um ein vielfaches größere Wärmepotenzial des Industrieparks Höchst erst recht nutzbar gemacht werden können. Es wäre fahrlässig, das riesige Potenzial der Abwärme, die der Industriepark Höchst bieten kann, nicht zu nutzen, erst recht in der heutigen Zeit angesichts der Energiekrise und der hohen Preise für Energie, aber auch angesichts der Bedrohung durch die Klimakrise. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 128 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 01.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 252 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 252 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 29.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 252 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage E 102 überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 252 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage E 102 überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2588, 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 01.12.2022 Aktenzeichen: 91-50
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 251 entstanden aus Vorlage: OF 590/6 vom 18.09.2022 Betreff: Griesheim: Nahwärmekonzept auf Basis der Abwärme der Rechenzentren prüfen und bewerten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das in der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 am 6. September 2022 vorgestellte Nah wärmekonzept der Firma AS Enterprise Engineering GmbH zu prüfen und zu bewerten sowie gegebenenfalls die Umsetzung zu unterstützen. Dabei soll geprüft werden, ob ein solches Konzept auch auf weitere Rechenzentren, z. B. in Sossenheim, angewandt werden kann. Begründung: Das Konzept beinhaltet bahnbrechende Neuerungen. Es wäre möglich, die Abwärme bereits lange bestehender Rechenzentren nutzbar zu machen, anscheinend ohne gravierende Änderungen an den Rechenzentren selbst. Es wäre möglich, mit dieser Wärme dann die Nahwärmeversorgung der Gebäude in der Umgebung der Rechenzentren zu gewährleisten, im Griesheimer Beispiel bis in eine Entfernung von circa zwei Kilometern. Es wäre möglich, derzeit noch mit Gasheizungen ausgestattete Häuser so auf Nahwärme umzustellen, dass sich die Kosten in einem Zeitraum von acht bis 16 Jahren amortisiert hätten. Die Finanzierung würde übernommen werden von Investoren wie Ökobanken. Das vorgestellte Konzept, das nach Aussagen der Firma bereits sehr bald in Griesheim realisiert werden soll, bietet eine völlig neue Perspektive auf die Möglichkeiten, in Frankfurt schnell von der Heizung mit fossiler Energie wegzukommen. Das Konzept wirkt fast zu schön, um wahr zu sein. Da es jedoch offensichtlich mit großer Energie vorangetrieben wird, scheint an der Möglichkeit der Realisierung einiges dran zu sein. Angesichts der hohen Zahl von Rechenzentren in Frankfurt, deren Abwärme bisher fast überall ungenutzt vergeudet wird, angesichts der Energiekrise mit schnell steigenden Gaspreisen und angesichts der Klimakrise mit der dringenden Notwendigkeit, die Verbrennung fossiler Energieträger zu stoppen, sollte der Magistrat diesem Konzept unbedingt eine Chance geben und es gründlich prüfen und bewerten, auch im Hinblick auf eine stadtweite Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 66 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 01.11.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 251 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage M 44 überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 251 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage M 44 überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 251 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage M 44 überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 251 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage M 44 überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2549, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 250 entstanden aus Vorlage: OF 565/6 vom 08.08.2022 Betreff: Schutz der Kinder vor UV-Strahlung auf den Spielplätzen im Frankfurter Westen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kinder auf den Spielplätzen im Frankfurter Westen vor der immer mehr zunehmenden UV-Strahlung zu schützen. Folgende Maßnahmen schlägt der Ortsbeirat als mindeste vor: 1. Es wird kurzfristig eine Liste der städtischen Spielflächen erstellt, auf denen spielende Kinder besonders hoher UV-Strahlung ausgesetzt sind. 2. In einer Prioritätenliste wird festgehalten, a) welche Spielplätze kurzfristig durch Ausstattung mit Sonnensegeln oder großen Sonnenschirmen beschattet und welche Sandkasten verlegt werden können, b) die mittelfristige Anpflanzung von Bäumen und Umsetzung von Spielgeräten etc. 3. Es wird schnellstens mit der Umsetzung begonnen. Begründung: Es ist allgemein bekannt, dass zu viel UV-Strahlung die Bildung von Hautkrebs fördert. Die UV-Strahlung nimmt immer mehr zu (siehe u. a.: https://www.welt.de/wissenschaft/article238030011/UV-Strahlung-Deutlich-mehr-Fae lle-von-Hautkrebs-Schutz-vor-Sonne-ist-wichtig.html). Kinder sind besonders gefährdet, da sie noch nicht verantwortlich genug handeln, um sich selbst zu schützen. Diese Verantwortung muss die Gesellschaft übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 554 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 250 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2468, 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 03.11.2022 Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 233 entstanden aus Vorlage: OF 569/1 vom 16.08.2022 Betreff: Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat schon zu Beginn von Planungen zur grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen an der Planung zu beteiligen. Dies kann durch einen Vortrag des Magistrats oder eine öffentliche Anhörung geschehen. Begründung: In den letzten Monaten hat der Ortsbeirat mehrfach erst aus der Presse erfahren, dass Straßen und Plätze grundhaft erneuert wurden. In der Regel wurden insbesondere Straßen in althergebrachter Weise saniert oder modernisiert. Ein unsägliches Beispiel ist die Kaiserstraße, die nach Asphaltierungsarbeiten in exakt der gleichen Weise wieder dem Verkehr übergeben wurde. Dringend notwendige Aspekte wie Begrünung, Radverkehrsanlagen, bessere Bedingungen für zu Fuß Gehende, Entsiegelung oder Versickerungsfähigkeit für Regen werden regelmäßig kaum bis gar nicht berücksichtigt. Änderungen an den Planungen sind zum Zeitpunkt von Pressemeldungen nicht mehr möglich. Damit werden große Chancen zur Verbesserung des Stadtklimas und der Verkehrssicherheit vertan. Offenbar benötigen Teile der Verwaltung die Beteiligung des Ortsbeirates und neuen Schwung in Richtung einer klimaresilienten Schwammstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 14 Antrag vom 28.02.2023, OF 782/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3769 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2302, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 222 entstanden aus Vorlage: OF 314/11 vom 18.08.2022 Betreff: Keine Bebauung von Kleingartenflächen am Ratsweg und Bornheimer Hang Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 01.12.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den östlichen Frankfurter Stadtteilen leben viele Familien in beengten Wohnverhältnissen. Für sie sind die bestehenden Kleingartenanlagen ein wichtiger Ort zur Freizeitgestaltung und zur Selbstversorgung durch Obst- und Gemüseanbau. Durch den Autobahnbau und den im Bau befindlichen Riederwaldtunnel wurden enorme Gartenflächen vernichtet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die noch vorhandenen Gartenflächen nicht anzutasten. Begründung: Im offenen Brief an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirates 11 hat der Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V. die bisherige Verringerung der Gartenflächen anschaulich dokumentiert. Ein weiterer Eingriff in die noch vorhandenen Restflächen würde allen von Ortsbeirat und Stadtverordnetenversammlung beschlossenen ökologischen Zielen für die Stadtentwicklung widersprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage OA 222 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung) 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.10.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD 12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 01.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 12. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 07.11.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und LINKE. (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 29.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. und AfD (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 05.12.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.01.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.02.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 16. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.03.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 16. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.03.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung) sowie AfD (= Enthaltung) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.04.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 18. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 05.06.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 18. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 06.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.07.2023, TO I, TOP 77 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 122 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 12.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 222 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 476/22) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 14.09.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 222 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 222 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 476/22) sowie LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 222 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 222 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3706, 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 18.09.2023 § 4276, 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.01.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2022, OA 218 entstanden aus Vorlage: OF 347/10 vom 20.06.2022 Betreff: Notfallplan Stromversorgung im Ortsbezirk 10 Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 196 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistratsbericht vom 29.04.2022, B 196, wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen zu berichten: a) Wie werden erneuerbare Energien in den Notfallplan eingeplant? b) Welchen Zeitplan gibt es für den Umstieg auf erneuerbare Energien zur Stromversorgung? c) Entstehen ggf. Erzeugungs- und Speichereinheiten im Ortsbezirk 10? d) Werden die im Umland erzeugten erneuerbaren Energien (Wetteraukreis für Frankfurt-Nord?) auch unter dem Aspekt eines erhöhten Strombedarfs durch Wärmepumpen, das Laden von Elektroautos und die Errichtung von Rechenzentren berücksichtigt, und wenn ja, wie? Begründung: Eine ununterbrochene Energieversorgung und Netzsicherheit sind aktuell von den fossilen Rohstoffen Kohle, Gas und Öl abhängig. Durch Lieferausfälle, aber auch Lieferkettenabbrüche für wichtige Ersatzteile, sowie extrem steigende Rohstoffkosten kann es zu vermehrten und ungeplanten Stromausfällen kommen. Daher ist es zwingend erforderlich, den Umbau zu erneuerbaren Energiequellen in die Ausfallabwehr zu integrieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 196 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 465 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 13.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 06.09.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 196 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 218 = Annahme) BFF-BIG (B 196 = Kenntnis, OA 218 = vereinfachtes Verfahren) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 196 = Kenntnis, OA 218 = Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 69 Beschluss: 1. Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2249, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2022, OA 215 entstanden aus Vorlage: OF 411/2 vom 15.06.2022 Betreff: Keinen Festplatz oder keine zusätzlichen kommerziellen Großveranstaltungen am Rebstock zulassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten. Begründung: Die Anwohnenden am Rebstock leiden bereits seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der Messe wie dem hohen Verkehrsaufkommen, Lärm und Luftverschmutzung. Nun wird durch eine Antwort auf eine Frage in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung der CDU-Stadtverordneten Christiane Loizides öffentlich, dass der Festplatz vom Ratsweg an den Rebstock verlagert werden soll. So steht in der Antwort des Magistrats: "Unter Federführung des Planungsdezernats wurden erste Sondierungsmaßnahmen eingeleitet und ein Ortstermin mit der Messe Frankfurt und der TCF durchgeführt, geprüft wurde, ob eine parallele Nutzung durch Messen und Volksfeste am Rebstock möglich ist." Weiter heißt es: "In mehreren Gesprächsterminen mit Vertreterinnen und Vertretern des Magistrats und auf Amtsebene wurden die Bedürfnisse des Messegeschäftes dargelegt und auf die erheblichen Konsequenzen bei zu erwartenden Funktionseinschränkungen hingewiesen. Für den Fall, dass Veranstaltungen zusätzlich zum Messebetrieb auf dem Rebstockgelände durchgeführt werden, wurde der Messe Frankfurt eine umfassende Untersuchung unter Zugrundelegung weiterreichender planerischer Freiheitsgrade zugesichert." Hier taucht die berechtigte Frage auf, wo die umfangreichen Untersuchungen über die Auswirkungen einer gleichzeitigen Durchführung von Messen und Veranstaltungen auf dem Rebstockgelände für die Bevölkerung sind. Die Bevölkerung leidet seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der zugeparkten Stadtteile, Lärm und Luftverschmutzung durch den Verkehr und die Veranstaltungen. Weiterhin ist der Rebstock Landschaftsschutzgebiet und Kaltluftentstehungsgebiet. Im Kontext des Klimawandels sind gerade solche Gebiete unter besonderen Schutz zu stellen, um ihre Aufgaben weiter erfüllen zu können. Ferner gibt es im Rebstock seltene Arten, die geschützt werden müssen. Es müssten aufgrund des Klimawandels neue Untersuchungen gemacht werden, welche Auswirkungen die bereits jetzt stattfindende Nutzung durch die Messe auf das Gebiet hat. Sowohl der Bevölkerung als auch dem Rebstockgelände als schützenswerte Grünfläche sind zusätzliche Belastungen durch Großveranstaltungen nicht zumutbar. Wie aus der Antwort hervorgeht, wurden umfangreiche Erörterungen und ein Ortstermin durchgeführt. Die zuständigen parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung wurden hingegen nicht informiert. Es gab keine Informationen an die parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung. Wo bleibt die demokratische Beteiligung? Es besteht dringender Informationsbedarf. Anlage _Loizides_Volksfeste (ca. 21 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.08.2022, OF 440/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 13.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 06.09.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 01.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 29.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.01.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.02.2023, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 215 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 564) sowie LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 215 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 564) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 215 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 564) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2984, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.05.2022, OA 203 entstanden aus Vorlage: OF 367/2 vom 09.05.2022 Betreff: Klimafreundlicher Lückenschluss Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Untersuchungen der Trassenvarianten für das Projekt "DII-Stadtbahnstrecke - Lückenschluss zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte" auch die Klimabilanz der unterschiedlichen Optionen zu ermitteln und die CO2-Bilanz als wesentliches Kriterium in die Entscheidungsfindung über eine Vorzugsvariante einfließen zu lassen. Begründung: Derzeit werden im Rahmend des Projektes "DII-Stadtbahnstrecke - Lückenschluss zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte" verschiedene Untersuchungen durchgeführt, welche die Umweltauswirkungen der unterschiedlichen Trassenvarianten ermitteln sollen. Die Erkenntnisse der daraus resultierenden ökologischen Gutachten sind essenziell für eine politische Entscheidungsfindung im Sinne der Nachhaltigkeit. Ebenso wichtig wäre aber darüber hinaus die Betrachtung der Klimakosten der verschiedenen Optionen in Form einer CO2-Bilanz. Eine solche Bilanzierung ist nach Informationen des Ortbeirates allerdings derzeit nicht durch die laufenden Untersuchungen abgedeckt bzw. es sind keine darüber hinaus gehenden Klimagutachten geplant. Dabei ist im Koalitionsvertrag der Stadtregierung bzgl. des Lückenschlusses zwischen Ginnheim und der Bockenheimer Warte ausdrücklich festgelegt, dass "bei den Planungen [. .] auch klimarelevante und ökologische Kriterien" beachtet werden sollen. Im Kontext der Klimakrise, in der man sich befindet, mit Blick auf das Ziel der Stadt Frankfurt, bis spätestens 2035 klimaneutral zu sein, und vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Stadt Frankfurt zu einer klimagerechten Stadtentwicklung im Rahmen der Klimaallianz, ist es zwingend erforderlich, dass die Klimakosten der verschiedenen Trassenvarianten ermittelt werden und die Klimabilanz als wesentliches Kriterium in die Entscheidungsfindung zum Lückenschluss einfließt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 203 wird im Rahmen der Vorlage M 84 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 203 wird im Rahmen der Vorlage M 84 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und Gartenpartei (= Annahme), AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2023, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.05.2022, OA 196 entstanden aus Vorlage: OF 285/11 vom 08.05.2022 Betreff: Mainova Rechenzentrum soll nach städtischen Vorgaben gebaut werden Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Mainova AG soll beim Bau ihres eigenen Rechenzentrums in Seckbach ihrer Vorreiterrolle gerecht werden und die Anforderungen aus der Magistratsvorlage M 44 und dem Koalitionsvertrag von 2021 umsetzen. Insbesondere gilt das für folgende vier Punkte: 1. Einplanung von Wasserkühlung: Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, alle Rechenzentren auf Wasserkühlung umzustellen. In der Vorlage M 44 wird das niedrige Temperaturniveau (bei Luftkühlung) als Hemmnis der Wärmenutzung benannt. Der Rechenzentrumsneubau der Mainova sollte daher zwingend Wasserkühlung vorsehen, um Wärme hoher Qualität ableiten zu können. 2. Nutzungskonzept zur Wärmeabgabe: Die Mainova AG sollte vor Baubeginn ein Konzept für die Nutzung der Abwärme ihres Neubaus vorlegen. Hierfür müssen laut der Vorlage M 44 vor allem mögliche Wärmeverbraucher für die Abwärme aus dem 30-MW-Rechenzentrum benannt werden. 3. Angemessene städtebauliche Qualität: Die Mainova AG hat einen Bauplatz im nachhaltigen Gewerbegebiet Seckbach erworben. Nach den neuen "Standards für städtebauliche Qualität" in der Vorlage M 44 sollen neue Rechenzentren klimaschonender geplant und betrieben werden und sich stadtverträglich integrieren. Die Mainova AG wird daher aufgefordert, ein besonders umweltverträgliches Rechenzentrum zu bauen, das sich durch gute Architektur, Begrünung der Fassade, viele Bäume und geringe Versiegelung an die gewachsenen Gewerbebauten in der Gwinnerstraße anpasst und die "mangelhafte städtebauliche Integration" (Vorlage M 44), wie sie z. B. in der Friesstraße und an anderen Standorten zu finden ist, vermeidet. 4. Betrieb auf Basis von Ökostrom: Die Mainova AG betreibt selbst ein Ökostromnetz und sollte auch ihr eigenes Rechenzentrum mit Ökostrom betreiben. Begründung: Als städtisches Unternehmen mit hohem Anspruch an Nachhaltigkeit wird die Mainova AG aufgefordert, vor Baubeginn den Anforderungen eines vorbildlichen und zeitgerechten Rechenzentrums gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.09.2023, OF 514/11 Anregung vom 09.10.2023, OA 399 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 25.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 54 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO II, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 70 Beschluss: Der Vorlage OA 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1838, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2250, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 91 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2022, OA 183 entstanden aus Vorlage: OF 461/6 vom 21.03.2022 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Haushaltsmittel für inklusive Spielgeräte einstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt, um mittel- bis langfristig alle Spielplätze im Ortsbezirk 6 mit einem inklusiven Spielgerät auszustatten. Damit soll im Haushaltsjahr 2022 begonnen werden. Begründung: "Spielplätze sind wichtige öffentliche Frei-, Bewegungs- und Kontakträume für Kinder, Kindergartengruppen, Jugendliche, Jugendgruppen, Tagesmütter, Eltern und Großeltern. Es ist ein öffentlicher Raum für junge und alte Menschen, für behinderte und nicht behinderte Menschen und dient als generationenübergreifender Treff- und Kommunikationsbereich." (Auszug aus dem Entwurf der Leitlinie für barrierefreie Spielplätze der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft -FBAG). Kurz zusammengefasst schildert dies die enorme Wichtigkeit einer behindertengerechten Ausstattung des öffentlichen Raumes, in diesem Fall von Spielplätzen für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen gleichermaßen. Die Inklusion von Kindern auf Spielplätzen ist zudem ein Baustein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Da die Umsetzung dieses Anspruchs nicht von Spenden oder dem Ortsbeiratsbudget abhängig gemacht werden kann, sollen entsprechende Haushaltsmittel rechtzeitig bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 129 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 183 wird im Rahmen der Vorlage E 109 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 181 entstanden aus Vorlage: OF 275/11 vom 28.03.2022 Betreff: Erstellung einer Klimabilanz der Planfeststellung des A 66-Tunnels Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. so bald wie möglich einen Auftrag zur Erstellung einer Bilanz der Klimaauswirkungen Klimabilanz) der Planfeststellung des A 66-Tunnels Riederwald zu vergeben; 2. die Ergebnisse dieser Klimabilanz vor dem Hintergrund der Koalitionsaussage aus 2021 zu bewerten, dass ab sofort eine Politik in Frankfurt umgesetzt werden soll, die Frankfurt im Jahr 2035 zur Klimaneutralität führt; 3. einen Beirat ins Leben zu rufen, der die Erstellung der Klimabilanz begleitet. An diesem Beirat werden Initiativen und Organisationen beteiligt und sind durch Mitglieder vertreten; 4. bevor die Ergebnisse der Klimabilanz und die Bewertung durch die Stadt Frankfurt vorliegen, Grundstücks- und Waldflächen der Stadt, die für den Bau des A 66-Tunnels Riederwald benötigt werden, nicht ohne einen Enteignungsbeschluss an die Autobahn GmbH zu übertragen. Begründung: Auf der Bundesebene ist gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP-RL) für alle Programme und Planungen mit erheblichen Umweltauswirkungen eine Prüfung und Bewertung der Klimaverträglichkeit durchzuführen. Die Frankfurter Stadtregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung im Herbst 2021 beschlossen, "ihre Politik am Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2035" auszurichten. Damit dies gelingt, muss sie jedoch die Klimaauswirkungen wesentlicher umweltbelastender und umweltschädigender Planungs- und Bauprojekte auf dem Stadtgebiet kennen. Deshalb ist die Erstellung einer Klimabilanz für den geplanten Bau des A 66-Tunnels Riederwald auf Frankfurter Stadtgebiet notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1857 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 161 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 181 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 155 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 181 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1806, 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 23.05.2022 Aktenzeichen: 61 12
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S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 179 entstanden aus Vorlage: OF 273/11 vom 31.03.2022 Betreff: Waldzustandsbericht Riederwald und Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen jährlichen Waldzustandsbericht für die Waldgebiete im Riederwald und in Fechenheim vorzulegen. Der Bericht soll die Schadenshöhe aufgegliedert nach den verschiedenen Schadensereignissen enthalten. Außerdem sollen die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Waldzustandes für das jeweils kommende Jahr für den Wald im Riederwald und in Fechenheim dargestellt werden. Begründung: Einige der Waldschäden, die in den letzten Jahren entstanden sind, sind für alle leicht erkennbar. Andere Schäden lassen sich nur erahnen. Insgesamt entsteht die Befürchtung, dass die Waldflächen im Riederwald und in Fechenheim stark bedroht sind und sich eine ständige Verschlechterung einstellt. Die Waldflächen sind jedoch für die Menschen im Stadtteil und das Kleinklima sehr wichtig. Auch das Überleben vieler Tiere hängt vom Zustand des Waldes ab. Für die Sicherung des Waldes ist die Prüfung seines Zustandes und die Planung der erforderlichen Maßnahmen notwendig. Ein regelmäßiger Waldzustandsbericht soll dies gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.08.2022, B 308 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 160 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 179 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1805, 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 23.05.2022 Aktenzeichen: 29 3
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S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2022, OA 163 entstanden aus Vorlage: OF 122/15 vom 03.03.2022 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Planung und Vorprüfung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße Vorgang: M 151/20; M 154/20; NR 1368/21 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., 7283/21; OA 15/21 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu der Vorlage NR 1368 (§ 7283 vom 04.03.2021) wird aufgehoben. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die Passagen, die sich mit dem Standort "Züricher Straße" befassen, in der Vorlage M 151 (Überschrift "Neue Gewerbegebiete") entsprechend zu ändern, die Punkte I, II, III und V der Vorlage M 154 (Umsetzung des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach) umgehend zu realisieren sowie die Punkte IV und VI der Vorlage (Prüfen eines Gewerbegebietes) ersatzlos zu streichen. 3. Etwaige bereits begonnene Prüfungen und Planungen in Bezug auf ein Gewerbegebiet sind einzustellen. Begründung: Die Frankfurter Rundschau und die Frankfurter Neue Presse berichteten anlässlich der 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 08.02.2022 in ihren Ausgaben vom 09.03.2022 bzw. 10.03.2022 jeweils darüber, dass die Koalition die Planungen für ein Gewerbegebiet in der Nähe des Bad Homburger Kreuzes aufgebe. Unter der Annahme, dass die Berichterstattung auch den tatsächlichen Willen der Koalition wiedergibt, bleibt die Aufhebung des Beschlusses zu der Vorlage NR 1368 vom 04.03.2021, § 7283, sowie die Streichung der Passagen in den Vorlagen M 151 und M 154, die sich mit der Prüfung und Planung eines Gewerbegebietes am Standort "Züricher Straße" befassen, zu beschließen, um der Aufgabe etwaiger Planungen auch sichtbar für alle Ausdruck zu verleihen. Der Ortsbeirat hatte mit der interfraktionellen Anregung vom 07.05.2021, OA 15, bereits beschlossen, dass die Stadtverordnetenversammlung die Rücknahme der Vorprüfungsplanung für ein Gewerbegebiet am Standort "Züricher Straße" beschließen möge. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom 11.11.2021 hierzu beschlossen, die Vorlage OA 15 werde im vereinfachten Verfahren erledigt. Damit sind die Prüfungs- und Planungsaufträge in den Vorlagen M 151 und M 154 jedoch noch nicht erledigt und noch wirksam, während sich die Aufforderung des Ortsbeirates 15 indessen erledigt hat, sodass der Antrag zu wiederholen ist, um eine Rücknahme der Prüfungen und Planungen hinsichtlich eines Gewerbegebietes am Standort "Züricher Straße" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Anregung vom 29.04.2022, OA 185 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 163 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 163 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 163 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1709, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 § 1874, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 Aktenzeichen: 61 0
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S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2022, OA 162 entstanden aus Vorlage: OF 207/12 vom 02.03.2022 Betreff: Fotovoltaikanlage auf dem Neubau der IGS Kalbach-Riedberg Vorgang: M 147/21 Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.07.2022 Frankfurt bezeichnet sich als Green City und hat einen detaillierten Maßnahmenkatalog zum Klimawandel mit nachhaltiger Stadtentwicklung erstellt. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass der gerade in Fertigstellung befindliche Neubau der IGS Kalbach-Riedberg weder über Solarthermie zur Produktion warmen Wassers noch eine Fotovoltaikanlage verfügt. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Berücksichtigung der in der Diskussion befindlichen Freiraumsatzung M 147 gemäß § 2 Absatz 11 für das genehmigungsfreie Montieren einer Solarthermie- und Fotovoltaikanlage die §§ 4 und 6 der Freiraumsatzung anzuwenden und im Rahmen der Fertigstellung der Neubaumaßnahme der IGS Kalbach-Riedberg 1. nach § 4 der Freiraumsatzung je angefangene 200 Quadratmeter der Grundstücksfreiflächen einen standortgerechten mittel- oder großkronigen Laubbaum bevorzugt mit Bodenanschluss zu pflanzen sowie 2. nach § 6 die Fassadenflächen nach der Satzung bis zu einer Höhe von 6 Metern zu mindestens 25 Prozent mit Rank- oder Kletterpflanzen flächig zu begrünen. Begründung: Die Freiraumsatzung strebt an, dem durch den Klimawandel bedingten Aufheizen der Stadt entgegenzuwirken. Dieses Ziel kann durch mehrere Maßnahmen erreicht werden. Dazu gehört unter anderem, dass für das Erwärmen von Wasser auf die Sonne zurückgegriffen wird. Weiterhin kann bei solchen unverschattet liegenden vier großen Baukörpern wie der IGS Kalbach-Riedberg eine Fotovoltaikanlage zur Gewinnung von regenerativem Strom einen erheblichen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten. Hilfreich ist, dass elektrische Energie in der Schule besonders tagsüber benötigt wird. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Eigenerzeugung von Strom sinnvoll. Einmalige Investitionen werden durch dauerhafte Reduktion der Betriebskosten mehr als ausgeglichen. Nun beabsichtigt die Stadt Frankfurt am Main, mit der Freiraumsatzung (M 147) einer weiteren Erwärmung der Stadt durch detailliert vorgeschriebene Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Satzung ist nicht zu entnehmen, dass öffentliche Gebäude hiervon ausgenommen sind. Daher kann mit den wenigen nach der Satzung in den §§ 4 und 6 beschriebenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solarthermie- und Fotovoltaikanlage nicht nur Energie regenerativ gewonnen werden, sondern auch der weiteren Stadterwärmung entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 475 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 162 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 02.05.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 162 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 162 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= sofortige Vorlage des Berichts) Beschlussausfertigung(en): § 1600, 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.04.2022 § 2167, 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 08.09.2022 Aktenzeichen: 79 1
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S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2022, OA 160 entstanden aus Vorlage: OF 259/11 vom 14.03.2022 Betreff: Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. im Luftreinhalteplan unverzüglich Maßnahmen vorzunehmen, die alle Frankfurter Bürger einheitlich und gemeinsam vor schlechter Luft schützen; 2. die Umweltzone auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet auszuweiten oder komplett aufzuheben; 3. zu prüfen, wie die Luftreinheit im Frankfurter Osten zukünftig gewährleistet werden kann bei a) den bestehenden und zukünftigen Kraftwerksanlagen, b) der hohen Anzahl der Dieselgeneratoren der Rechenzentren, c) bei zusätzlichen 135.000 Fahrzeugen im Riederwaldtunnel und auf der A 661, d) der zunehmenden Zahl der privaten Holzfeuerungsstellen; 4. dass Prüfungen der Luftqualität grundsätzlich an den Orten stattfinden müssen, an denen Menschen leben; 5. das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) aufzufordern, bei Fortschreibung des Luftreinhalteplans explizit den Frankfurter Osten mit seinen Problemen zu berücksichtigen. Begründung: Der Feststellung, dass Umweltzonen ein veraltetes "luftreinhalteplanerisches Instrument" seien, kann zum Teil gefolgt werden. Leider gibt es in absehbarer Zukunft kein neues "luftreinhalteplanerisches Instrument". Beim Umweltbundesamt in Berlin wird darüber nachgedacht, wie bei Umweltzonen weitere Bereiche wie zum Beispiel Baumaschinen etc. mit aufgenommen werden können und wie man Anpassungen durchführen kann. In Frankfurt wurde bereits in der Vergangenheit der Fehler gemacht, dass man nicht alle Bürger geschützt und deren Ansprüche auf eine einigermaßen saubere Luft nicht vertreten hat. Bei der Betrachtung der "luftreinhalteplanerischen Maßnahmen" fällt sofort auf, dass die im Frankfurter Osten lebenden Menschen anscheinend nicht geschützt werden sollten, sondern die Zielrichtung der Entscheidungen nur die Vermeidung irgendwelcher Restriktionen war. Obwohl dieses Recht für alle Menschen in Europa gilt und aus einer Direktive der EU entstanden ist, die in deutsches Recht umgewandelt wurde, sind anscheinend diese Minimalvoraussetzungen an Luftqualität manchen Beteiligten viel zu weitgehend. Luftmessstation Frankfurt-Ost Die Luftmessstation Frankfurt-Ost wurde absichtlich an den Ort gestellt, an dem sie heute steht, nur um damit die mit Abstand beste Luft im Frankfurter Osten zu messen. So vermeidet man Grenzwertüberschreitungen und verfälscht in den Wohnvierteln die echten Werte zum Positiven. Die Station steht fast 25 Meter über dem übrigen Geländeprofil auf dem Scheitelpunkt einer Brücke. Das dort umliegende Gelände ist nicht bebaut und wird südlich von freier, großzügiger Bürobebauung und nördlich von dem circa 200 Meter freien niedriger gelegenen Verschiebebereichs der Bahn, Gleisanlagen und eines dahinter liegenden Waldgebietes begrenzt. Die Sonde zur Erfassung der Luftdaten wird immer gut mit frischer Luft versorgt. In der Vergangenheit wurde immer wieder gefordert, echte Daten zu erheben. Es sollte dort gemessen werden, wo Menschen (alt, jung, Kinder) im Stadtteil leben. Dies wurde abgelehnt, was nicht nachvollziehbar ist. Nur die Stickoxidwerte wurden nach jahrelangem "Bitten" dann doch wenigstens mal mit einer sehr einfachen Methode erhoben. Das Messverfahren mit Joghurtbecher ähnlichen Sonden ist sehr günstig und kann dafür allerdings nur Jahreswerte abbilden. Die Ergebnisse wiesen auf einen Schlag eklatante Grenzwertüberschreitungen auf und das nur mit den geglätteten Werten im Jahresmittel. Die Tageswerte und Stundenwerte wurden nie erfasst. Es kann aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass diese Werte noch extremer ausgefallen wären. Städtische Autobahn und Riederwaldtunnel Der Riederwaldtunnel und seine offenen Teile der Autobahn im östlichen Frankfurter Stadtgebiet werden jetzt ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 135.000 Fahrzeugen am Tag im Frankfurter Osten generieren. Dies wird enorme zusätzliche Luftbelastungen auslösen. Seit 2010 gelten verpflichtende Zielwerte für Feinstaub PM2,5 und seit 2015 strikte, verbindliche Grenzwerte. Warum wurde bereits im Jahr 2009 übereilt ein Spatenstich für den Riederwaldtunnel durchgeführt? Dadurch wurde der Baubeginn des Riederwaldtunnel offiziell und juristisch verbindlich auf 2009 festgesetzt. Dadurch waren nur die alten Umweltrichtlinien für das Projekt anzusetzen. Der mit diesem neuen Verkehr entstehende Feinstaub und die heutigen Grenzwerte spielen für den Riederwaldtunnel heute keine Rolle mehr. Das Verkehrsmengengutachten zum Riederwaldtunnel bestätigte zur Hauptverkehrszeit stehenden bis stockenden Verkehr am neuen Autobahndreieck. Wer ist der Verlierer bei der ganzen Angelegenheit? Die Menschen, welche als Bürger im Frankfurter Ostens leben. Diese Bürger bekommen jetzt eine neue, z. T. achtspurige Autobahn vor ihren Fenstern im Riederwald. Besonders der Reifenabrieb auf innerstädtischen Autobahnen ist eine der größten Quellen für Feinstaub, so der Hessische Luftreinhalteplan. Rechenzentren mit Dieselgeneratoren Seit einiger Zeit verwandelt sich der Frankfurter Osten zu einem "großen Rechenzentrum". Der dort verbrauchte Energiebedarf durch diese an jeder Ecke "wachsenden" Rechenzentren ist enorm. Man könnte mit dieser Energie die gesamte Stadt Frankfurt mit Wärme für ein komplettes Jahr versorgen. Fällt der Strom für die Rechenzentren aus, können riesige Reihen von monströsen Schiffsdieselanlagen diese Versorgung sofort übernehmen. Ein Rechenzentrum hat bis zu 16 Dieselgeneratoren, die sonst in Kreuzfahrtschiffen verbaut werden. Man hatte sogar bereits darüber nachgedacht, diese Dieselanlagen zusätzlich als variable Stromversorgungen bei erhöhtem Bedarf im Stromnetz der NRM-Netzdienste zu verwenden. Jeder Dieselgenerator wird mindestens einmal im Jahr für einen kompletten Tag in Betrieb gehalten. Diese Dieselgeneratoren besitzen keine Filter wie z.B. Diesel-Pkw. Feinstaub durch private Holzfeuerungsanlagen Was liegt ferner, als die Energiekosten zu senken und eine Holzfeuerungsanlage (Kamin) in sein Haus zu bauen oder diese zu verwenden, damit die Kosten für fossile Brennstoffe ausgeglichen werden können. Enorme Mengen von Feinstaub und anderen Schadstoffen entstehen dadurch. Diesem Problem wird überhaupt nicht Rechnung getragen. Bau von Kraftwerksanlagen im Frankfurter Osten Es gibt bereits mehrere Großkraftwerksanlagen im Frankfurter Osten, die mit fossilen Brennstoffen funktionieren, weitere Anlagen sind angedacht. Ein gutes Beispiel ist die Braunkohlestaubkraftwerksanlage mit den schlechten Filtern auf dem Gelände der Allessa-Chemie. 2 kg Quecksilber im Jahr kommen aus dem Schornstein und fallen wieder zurück auf die Köpfe der Frankfurter Bürger. Die Dezernentin der Partei "DIE GRÜNEN" hat damals gegen den Bau der Braunkohlestaubkraftwerksanlage geklagt, konnte sich aber beim Regierungspräsidium nicht durchsetzen. Alle diese vielen Großkraftwerksanlagen tragen nun ihren Anteil zur schlechteren Luft im Frankfurter Osten bei. Die Bürger verstehen nicht, warum nur das Westend und die Innenstadtbereiche und sogar ganz Offenbach geschützt werden. Im Frankfurter Osten, wo Maßnahmen offensichtlich notwendig und eindeutig eingeleitet werden sollten, passiert überhaupt nichts. Die Bürger fragen sich, ob man sie als Bürger zweiter Klasse sieht. Der Bereich Frankfurt-Ost, zwischen den schützenswerten Umweltzonen Frankfurt und Offenbach, bleibt dreckig. Die Messstation Frankfurt-Ost ist strategisch gut platziert, um unechte Messergebnisse zu liefern, weitere Messungen an anderen Orten werden grundsätzlich nicht durchgeführt. Was soll man dazu sagen? Eine Umweltzone bringt der Verwaltung jetzt bereits Möglichkeiten, Maßnahmen zu ergreifen, die ohne Umweltzone nicht so einfach umsetzbar wären. Es wird zukünftig bei Umweltzonen noch Änderungen geben, die sich bemerkbar machen dürften. Vom Umweltbundesamt wird hervorgehoben, dass größere Umweltzonen überproportional zur Reduzierung der Schadstoffe beitragen als kleinere Umweltzonen. Eine Messstation mit einem Messwert, der bei einem Jahresmittelwert von 34 Mikrogramm pro Quadratmeter, Frankfurt-Ost, nur knapp unter dem Grenzwert liegt und an einem "falschen" Ort platziert wurde, wird als Basis für Entscheidungen im Luftreinhalteplan verwendet. Die tatsächlichen Bedingungen werden dadurch in keiner Weise real dargestellt. Die Grenzwertüberschreitungen in den Wohnbezirken werden dadurch in den Luftreinhalteplänen "reingewaschen". Das Verfahren ist eine "Farce". Es entsteht bei den Bürgern der Eindruck, andere, starke wirtschaftliche Interessen könnten Auslöser für diese Ungenauigkeiten sein. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Umweltzonen sind Bereiche, in denen Maßnahmen ergriffen werden, um Belastungen für Menschen, hauptsächlich bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2,5) und Stickoxiden (NO2), zu senken. Diese Belastungen entstehen nur ungefähr zu einem Drittel durch Pkw- und Lkw-Verkehr. Die anderen Belastungen finden durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanlagen, Binnenschiffe und Holzfeuerungen statt. All diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend oder der Innenstadt. Ist im Frankfurter Osten alles in Ordnung und gibt es nur Probleme im Innenstadtbereich mit der Luftreinhaltung? Möchte man das Thema wirklich aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht aufgreifen? Das Problem "Luftverunreinigungen" verschwindet nicht, sondern es wird sich nur noch verschärfen. Beitragen werden dazu maßgeblich die Großbaustelle Riederwaldtunnel, bei Fertigstellung der Autobahn folgt danach der Autobahnverkehr selbst, und es gibt noch die vielen ungefilterten Dieselgeneratoren und die Großkraftwerksanlagen. Es ist besser, jetzt die wichtigen Angelegenheiten "auf die richtige Bahn zu bringen", als später zu versuchen, mit nur noch sehr begrenzten Möglichkeiten, die Fehler von heute zu berichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1707, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 79 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 96/3 Betreff: Bewertung der Risikolage für Hochwasserereignisse im Nordend und Übersicht zu Präventivmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Risikolage für Hochwasserereignisse im Nordend, in Folge von Starkregenereignissen, zu informieren und eine Übersicht über die Präventivmaßnahmen zu geben, die das Schadenspotenzial im Nordend reduzieren und den Umgang mit solchen außergewöhnlichen Ereignissen aufzeigen. Insbesondere soll aufgezeigt werden: 1. Mit welchem Schadensmaß das Nordend zu rechnen hat, in Abhängigkeit verschiedener Niederschlagsmengen 2. Wie die Stadt Frankfurt auf die Gefahr von Starkregenereignissen vorbereitet ist bzw. sich vorbereiten möchte. 3. Welche Maßnahmen dazu bereits in Planung oder in Umsetzung sind 4. Wie die Stadt Frankfurt ihre Bürger*innen vor Gefahrenlagen warnen möchte 5. Welche Erkenntnisse aus der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz genutzt werden, um auch Frankfurt / das Nordend besser vor Starkregenereignissen zu schützen Begründung: Die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zeigt, wie zerstörerisch und lebensfeindlich Naturkatastrophen in Deutschland ausfallen können. Auch wenn die Katastrophe noch nicht ausgestanden ist und ausführliche Analysen noch nicht vorliegen, zeigt sich bereits jetzt, wie ungemein wichtig die Vorbereitung auf solche Extremwettereignisse ist. Darüber hinaus sind ein effektiver Bevölkerungs- und Katastrophenschutz sowie geübte Abläufe bei der Bewältigung von Katastrophenfällen ausschlaggebend für die Sicherung von Menschenleben. Sowohl Wissenschaftler[1] als auch Versicherungsverbände[2] sind sich einig darin, dass Starkregenereignisse in Folge des Klimawandels zunehmen werden. Kommunen sind hier in der Verantwortung Rückhalte- und Überflutungsflächen auszuweisen und ihre Entwässerungssysteme auf Starkregenereignisse hin auszulegen. Das Nordend bietet durch seine dichte Bebauung wenig entsiegelte Flächen für das Versickern von Niederschlagswasser. Die Sorge, bei Starkregen Überflutungen von Kellern, Tiefgaragen und Erdgeschossen ausgesetzt zu sein, liegt nahe. Hierzu ist eine fachliche Lageeinschätzung notwendig, um gezielte Maßnahmen ableiten zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 726 2021 Die Vorlage OF 96/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 76/9 Betreff: Nachhaltigkeit im Schulbau nicht vergessen! Der Ortsbeirat begrüßt die Magistratsvorlage und die enthaltenen Ziele vorbehaltlos Insbesondere begrüßt er die die in der Zielsetzung (siehe Abschnitt A Seite 3) genannten Ausgangslagen für Schulneubauten welche folgende sind: - Schule der Vielfalt - Schule als Ort des Lernens und des Kompetenzerwerbs - Schule als Schutzraum - Schule für alle (Inklusion) - Schule als ganztägige Bildungseinrichtung - Schule als Arbeitsort für multiprofessionelle pädagogische Teams - Schule als Gemeinschaft und als demokratisches Übungsfeld - Schule als Partner der Eltern - Schule der Gesundheit- Schule in Bewegung - Schule als lebendiger Ort im Quartier" Neben diesen ist aber der gesellschaftlich wichtige Aspekt der Nachhaltigkeit als Ziel der für den Schulbau in dieser Magistrats Vorlage nicht erwähnt. Mit diesem Antrag soll dies nun ergänzt werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage M79 um folgendes zu ergänzen: Schule für "Nachhaltigkeit". Beachtet werden soll dabei, vor allem das Baumaterialien, Raumgestaltung, Gebäudegestaltung den Zielen der Nachhaltigkeit verpflichtet sind. Dadurch soll u.a. die Einrichtung von "Grünen Klassenzimmern" unterstützt werden. Außerdem soll bei Neubau und Sanierung, neben den anderen richtigen und gesellschaftlich wichtigen Aspekten für die Nachhaltigkeit sensibilisiert werden beispielweise bei der Frage des Einbaus von Fenstern, Heizungen, der Sanierung von Toiletten, usw. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 709 2021 1. Die Vorlage M 79 dient unter Hinweis auf OM 709 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 76/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2021, OF 49/15 Betreff: Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufzufordern, baldmöglichst einen Sachstandsbericht dazu abzugeben, welche Maßnahmen zum Katastrophenschutz im Ortsteil Nieder-Eschbach vorgesehen sein. Wie wird die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt, welche Apps werden aktiviert, wie wird eine möglichst flächendeckende frühzeitige Warnung kommuniziert. Zusätzlich bittet der Ortsbeirat um Auskunft, an welchen Stellen welche Wasserstände gemessen werden und wie die Anlieger darüber informiert werden. Begründung: Angesichts der Hochwasserkatastrophe in anderen Bundesländern sollte auch für den Stadtteil Nieder-Eschbach ein Katastrophenschutzplan erarbeitet werden, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Wichtig wäre dabei auch eine flächendeckende vorherige Unterrichtung der Bewohner über die möglichen zum Einsatz kommenden Warnverfahren, um im Notfall eine möglichst schnelle Warnung durchführen zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 50 2021 Die Vorlage OF 49/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 599 entstanden aus Vorlage: OF 66/12 vom 28.06.2021 Betreff: Solarenergie auf Flachdächern nicht behindern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die verschiedenen Vorgaben zur Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen (PV) auf privaten Flachdächern harmonisieren und dahin gehend anpassen lassen, dass sich deutlich mehr PV-Kapazität installieren lässt. Dabei soll insbesondere auch neu abgewogen werden, dass sich die privat finanzierte Errichtung von PV-Anlagen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland nicht mehr rein ästhetischen Gesichtspunkten unterordnen muss. Begründung: In den aktuellen Vorgaben der Stadt Frankfurt finden sich zahlreiche Vorschriften, die die Errichtung von PV-Anlagen in Summe erheblich einschränken. Für die auf dem Riedberg weit verbreiteten begrünten Flachdächer sollen die Module flach auf dem Boden liegen, damit sie nicht die Ästhetik des Hauses beeinträchtigen. Dadurch wird aber einerseits ihr Wirkungsgrad oft stark eingeschränkt (Neigung nach Norden), andererseits darf dann nur noch ein Drittel der Dachfläche bedeckt werden, damit genügend Begrünung übrig bleibt. Wären die Module auf schrägen Ständern, könnte die Begrünung auf praktisch der ganzen Fläche weiter wachsen und der Wirkungsgrad der Module ließe sich verbessern. Die zunehmende Klimakrise erfordert es, viele Prioritäten darauf zu überprüfen, ob sie noch zeitgemäß sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1798 Aktenzeichen: 79 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 595 entstanden aus Vorlage: OF 59/12 vom 26.06.2021 Betreff: Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Rohre des unterirdisch verlaufenden Kalbachs im Bereich des Kalbacher Stadtpfads 5 zu prüfen. Es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass nach Starkregen das Wasser dort sehr hoch steht. Nach Rücksprache mit der Gewässerunterhaltung wurde mitgeteilt, dass nach jedem Hochwasserereignis die Rechenanlagen im Stadtgebiet Frankfurt kontrolliert und der Rechen geräumt wird. Dies scheint aber nicht auszureichen. Eventuell ist dies aber nicht der einzige Grund, da das Wasser am unterirdisch verlaufenden Kalbach am Ausgang zum Freizeitpark Kalbach nach jedem Starkregen erneut sehr auftritt und auch an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg immer aus dem Kanal auf die Straße drückt. (Quelle: privat) Begründung: Trotz mehrfachem Hinweis der Anwohner wurde das Problem bisher nicht behoben. Die Sorge ist groß, dass das Wasser, wenn es nicht mehr geregelt durch das Rohr abfließen kann, in die Keller läuft. Auch ist die Straße im Bereich Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg nach jedem Regen überflutet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 151 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 32
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.07.2021, OA 49 entstanden aus Vorlage: OF 60/12 vom 25.06.2021 Betreff: Aufstockung der Personaldecke beim Grünflächenamt Bezirk Nord Vorgang: EA 24/20 OBR 12; ST 1254/20 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Grünflächenamt Bezirk Nord erhält zeitnah mindestens fünf zusätzliche Personalstellen sowie eine bessere finanzielle Ausstattung analog zum bereits erfolgten und noch erfolgendem Zuwachs an Grünflächen in diesem Bezirk, um seinen vielfältigen Aufgaben in diesem Bezirk nachkommen zu können. Dies kann durch zusätzliche Mittel und/oder durch Umschichtungen aus anderen Bezirken geschehen. Begründung: Die Stellungnahme ST 1254 hält einen erfreulichen Grünflächenzuwachs gerade im Frankfurter Norden fest. Damit einhergehend sind seine Aufgaben erheblich gewachsen. Errichtete Neubaugebiete sorgten für mehr Straßenbegleitgrün, Parkanlagen, Spielplätze etc., die alle zur Unterhaltung von dem Grünflächenamt und/oder auch Fremdfirmen über das Grünflächenamt zu pflegen und zu unterhalten sind. Doch zeitgleich ist das Personal nahezu unverändert geblieben. Das jüngste Schreiben vom 18.06.2021, welches allen Fraktionen des Ortsbeirates vorliegt, dass der Spielplatz "Im Kirschenwäldchen" auf unabsehbare Zeit geschlossen bleibt, ist ein Beispiel dafür, dass die Personaldecke sowie die monetäre Situation zur Umsetzung von Maßnahmen nicht ausreichend sind. Auch zeigen die vielen beschlossenen Anträge, die in den Bereich des Grünflächenamtes fallen, dass hier ein Umsetzungsstau besteht. Da sich jedoch - besonders auch im vergangenen Jahr - gezeigt hat, dass Grünanlagen bei den Bürgerinnen und Bürgern große Beliebtheit genießen, damit ein höherer Pflegeaufwand verbunden ist, muss diesem durch mehr Personal und finanzielle Mittel Rechnung getragen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 17.01.2020, EA 24 Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1254 Etatanregung vom 18.03.2022, EA 106 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2076 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 49 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 20.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 49 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.10.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 49 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 131 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 49 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.05.2022, TO I, TOP 50 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 49 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.07.2021, OA 48 entstanden aus Vorlage: OF 5/8 vom 25.05.2021 Betreff: SEM 4 einstellen! Vorgang: B 79/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zur "Stadterweiterung Nordwest" (SEM 4) einzustellen; 2. Neubaugebiete am Rand der Nordweststadt und Praunheims nur auf den Flächen zu planen, die aufgrund der Frankfurter GrünGürtel-Verfassung, des Landesentwicklungsplanes, des Regionalen Flächennutzungsplanes und des Integrierten Klimaschutzplanes Hessen 2025 keinen Restriktionen unterliegen. Begründung: Immer heißere Stadtsommer und der Bevölkerungsrückgang in Frankfurt im Jahr 2020 in Verbindung mit einem neu feststellbaren Trend zum Leben im Grünen muss die Stadtplanung wegführen von überdimensionierten Trabantenstadt-Projekten wie der "Josefstadt". Das Konzept "Quartiere im Kreislauf" für etwa 8.600 Wohnungen, das vom Magistrat mit dem Bericht B 79 zur Grundlage der weiteren Voruntersuchung für die SEM 4 erklärt wird, überzeugt aus verschiedenen Gründen nicht, von denen hier nur die wichtigsten aufgeführt werden: Das gesamte Areal gehört zu einem Grünzug ins Taunus-Umland, der von der Frankfurter GrünGürtel-Verfassung ausdrücklich geschützt ist. Die vom Landesentwicklungsplan vorgegebenen 400-Meter-Abstände zu Höchstspannungsleitungen werden nicht eingehalten (z. B. 12 x 12 Wohntürme der sog. "Neu-Weststadt"). Das Lachgrabenquartier würde die wichtigen Kaltluftentstehungsflächen zwischen Praunheim und der Nordweststadt nahezu komplett versiegeln und damit den Zielvorgaben für die Stadtplanung des Integrierten Klimaschutzplanes Hessen 2025 sowie des aktuellen Regionalen Flächennutzungsplanes widersprechen, der überdies eine landwirtschaftliche Vorzugsfläche (Bodengüte 80 von 100) kartiert. Obwohl der Magistrat verspricht, "Stadt und Landschaft gemeinsam zu planen", wird in der erklärten Planungsgrundlage des Büros Cityförster/Urbane Gestalt weiterhin auch keine Rücksicht auf das Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.02.2021, B 79 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 48 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 48 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OA 48 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 669, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 563 entstanden aus Vorlage: OF 62/9 vom 24.06.2021 Betreff: Hundekottütenspender Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Straßen Wilhelm-Epstein-Straße/Am Großen Berge einen Hundekottütenspender mit geeignetem Abfallbehälter inkl. Deckel aufzustellen. Begründung: Die Anzahl der Hundehalter, die ihren Hund in diesem Bereich ausführen, hat deutlich zugenommen. Es gibt jedoch immer wieder Beschwerden, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht ordnungsgemäß entsorgen. Die Bereitstellung eines Hundekottütenspenders kann dem entgegenwirken. Ein Pate wäre vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1768 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 539 entstanden aus Vorlage: OF 6/8 vom 24.05.2021 Betreff: Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet "An der Sandelmühle" Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, welche Belastungswerte der Boden im Baugebiet aufweist. Es sollen die Werte für Schwermetall sowie andere Grundwasser gefährdende Stoffe gemessen werden, um diese vor Baubeginn eventuell richtig zu beseitigen und den Boden zu reinigen; 2. eventuell noch im Erdreich vorhandenes Kriegsmaterial zu beseitigen und eine Untersuchung durch den Kampfmittelräumdienst anzufordern; 3. besonders im hinteren Bereich des Geländes zu prüfen, ob eventuell Schwer- und/oder Maschinenöl ausgetreten und der Boden kontaminiert ist. Begründung: Aufgrund der jahrzehntelangen Nutzung des Geländes als Industriegebiet sowie der langen Leerstandszeiten der Gebäude und Anlagen auf dem Gelände, ist mit einer Verunreinigung der Böden und des Grundwassers zu rechnen. Um eine solche Belastung auszuschließen und somit auch eine Belastung der zukünftigen Anwohner zu minimieren, wird eine Untersuchung dringend gefordert. Aufgrund von Aussagen ehemaliger Anwohner und Mitarbeiter des Geländes ist anzunehmen, dass es zu starken Verunreinigungen und zu auslaufenden Flüssigkeiten während des Abrisses der alten Anlagen der VDO gekommen ist. Des Weiteren stand das Gelände aufgrund seiner im Krieg relevanten Produktionen stark unter Bombardierung. So ist davon auszugehen, dass sich heute noch Blindgänger im Bereich des Geländes im Boden finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1936 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 64 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 577 entstanden aus Vorlage: OF 70/3 vom 22.06.2021 Betreff: Baumscheiben von drei Platanen in der Fichardstraße Der Magistrat wird gebeten, die Baumscheiben von drei Platanen in der Fichardstraße 54 bis 60 derart wiederherzustellen, dass der Wasserstrahl beim Bewässern in den Wurzelbereich dringen kann. Ebenfalls sollen die Anwohner, die an einer Baumpatenschaft Interesse zeigen, über die Aufstellung geeigneter Regenwassertonnen beraten werden. Begründung: Eine Anwohnerin will sich besagter Platanen annehmen. Dadurch, dass sich die Erde um die Stämme aber angehäuft hat und stark verdichtet ist, fließt das Gießwasser auf den Bürgersteig statt in den Wurzelbereich. Da die Bäume durch die letzten Dürrejahre bereits stark gelitten haben, wäre ein schnelles Handeln wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1821 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.07.2021, OA 46 entstanden aus Vorlage: OF 39/16 vom 21.06.2021 Betreff: Schelmenburgplatz endlich ohne Bäume in der Platzmitte fertigstellen Vorgang: OM 6993/20 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Schelmenburgplatz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Ortsbeirates und der Bergen-Enkheimer Vereine umzugestalten und keine Bäume in der Platzmitte anzupflanzen. Begründung: Offensichtlich ist dem Magistrat das Schelmenburgspiel nicht bekannt, sonst wäre bekannt, dass das Spiel immer sehr gut besucht und bis auf die hintersten Plätze ausgebucht ist. Bäume in der Mitte des Platzes sind da nicht zielführend und würden die Sicht ganz erheblich behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6993 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2492 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1865 Antrag vom 11.10.2022, OF 139/16 Antrag vom 11.10.2022, OF 140/16 Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2903 Auskunftsersuchen vom 11.10.2022, V 514 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 720 Antrag vom 24.04.2023, OF 179/16 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3900 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 46 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 46 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 530, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 507 entstanden aus Vorlage: OF 64/10 vom 22.06.2021 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Naturschutzbestimmungen im Berkersheimer Feld Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen einer Begehung prüft und berichtet, ob die Hinweise von Bürgern auf Verstöße im Berkersheimer Feld zutreffen. Das betrifft einerseits den immer weitergehenden Ausbau von Freizeitgärten auf beiden Seiten der Straße Am Dachsberg im Bereich des Grüngürtels, andererseits die illegalen Rodungen an der alten Straßenbahntrasse sowie Nutzungen von Freizeitgärten als Lagerflächen für gewerbliche Unternehmen am Heiligenstockweg Richtung Bad Vilbel oberhalb der Feldhallen. Begründung: Die Nutzung des Grüngürtels hat durch die Corona-Beschränkungen ohnehin stark zugenommen, sodass dieser seiner Aufgabe als Rückzugsgebiet für Flora und Fauna ohnehin immer schwerer nachkommen kann. Insofern ist es dringend erforderlich, dass die Einhaltung der geltenden Naturschutzregelungen und der Grüngürtelsatzung genau überwacht und durchgesetzt wird. Die wiederholten Beschwerden vonseiten der Bürger lassen eine grundsätzliche Überprüfung des gesamten Berkersheimer Feldes zu diesem Zweck geboten erscheinen. Da die zuständigen Behörden bestätigt haben, dass die von den Bürgern beanstandeten Maßnahmen nicht von ihnen durchgeführt worden sind, ist vom Magistrat zu überprüfen, ob es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, um dann entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1785 Aktenzeichen: 79 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 478 entstanden aus Vorlage: OF 106/2 vom 19.06.2021 Betreff: Tiermisshandlungen im Rebstockpark 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Tiere (Nutrias, Schwäne, Gänse und Enten) geschützt werden können. 2. Zudem wird der Magistrat gebeten, a) Schilder mit dem unmissverständlichen Hinweis auf eine Straftat bei Tiermisshandlungen aufzustellen; b) Schilder mit Telefonnummern von der Tierrettungsleitstelle 0700/95 29 52 95 sowie der Stadtpolizei 069/212-44044 (täglich 24-Stunden-Betrieb) aufzustellen; c) die Kontrollfrequenz durch die Stadtpolizei oder adäquater Dritter im Park zu erhöhen; d) Informationstafeln zu den Tierarten im Park aufzustellen, die über Nutzen und Bedrohung der Bestände informieren, ggf. in Kooperation mit dem NABU. Begründung: Der Rebstockpark ist für seine täglichen Besucher eine schöne grüne Oase in der Stadt, er lädt zum Verweilen und zum Erholen ein. Nutrias, Schwäne und verschiedene Gänse- und Entenarten nennen den Park ihr Zuhause, und wir können um jedes Leben dankbar sein. Immer wieder gibt es jedoch Tierquäler, die Nutrias, Schwäne, Gänse oder Enten verletzen, verstümmeln oder diese gar töten. Findet ein Besucher eines dieser Tiere oder beobachtet eine solch verächtliche Handlung, findet der Besucher keinen Hinweis darauf, wer zu Hilfe gerufen werden kann. Zudem muss jeder Tierquäler den eindeutigen Hinweis erhalten: in Frankfurt kommt keiner damit ungestraft davon! Laut § 18 TierSchG wird eine versuchte oder fahrlässige Tiermisshandlung als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1772 Aktenzeichen: 32 0
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 473 entstanden aus Vorlage: OF 98/2 vom 21.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Ressourcenmanagement im Sinne einer Kreislaufwirtschaft Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Bebauungsplan kein integriertes Konzept zum Ressourcenmanagement für das Quartier vorsieht. Die enthaltenen Informationen zur Sammel- und Entsorgungsinfrastruktur greifen zu kurz und deuten nicht darauf hin, dass ein Ressourcenmanagement im Sinne einer Kreislaufwirtschaft - als wichtiger Aspekt einer nachhaltigen Quartiersentwicklung - mitgedacht wurde. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zum Ressourcenmanagement zu berücksichtigen: a) Papier-/Karton- und Restmüllentsorgung sollte gewährleistet werden. b) Im Quartier sollte mind. ein Glascontainer bereitgestellt werden. c) Wo möglich, sollten die Behälter für die unter a) und b) genannten Materialien und Sektionen als Unterfluranlagen angelegt werden. d) In jedem Fall sollte gewährleistet werden, dass der Zugang zu den Behältern barrierefrei möglich ist. e) Es sollte geprüft werden, ob sich im Quartier ein Modellprojekt zur Abfallvermeidung realisieren lässt, in dem erprobt wird, mit welchen Instrumenten sich die Gesamtabfallmenge pro Bewohnerin bzw. Bewohner reduzieren lässt. Begründung: Eine Kreislaufwirtschaft lässt sich nur realisieren, wenn nachhaltiges Ressourcenmanagement nicht länger als Randthema, sondern vielmehr als städteplanerisches Querschnittsthema mitgedacht wird. Das gilt vor allem auch bei der Entwicklung und Realisierung neuer Quartiere. Mehr Recycling und Verwertung sind nur möglich, wenn wir Ressourcen getrennt sammeln. Haushalte im Quartier sollten Abfälle barrierefrei und möglichst bequem getrennt entsorgen können. Glascontainer müssen in der unmittelbaren Umgebung vorhanden sein, ebenso wie Bio- und Verpackungstonnen. Wo Unterfluranlagen existieren, werden diese von Anwohnerinnen bzw. Anwohnern in der Regel sehr gut angenommen, reduzieren im Falle der Glassammlung die Lärmbelastung und steigern die Attraktivität des Wohnumfeldes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1793 Aktenzeichen: 61 00
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Auch wenn es noch einige Monate bis Sylvester ist, sollte sich der Magistrat bereits im Sommer mit dem Thema befassen. Das „Böllern“ belastet in hohem Maße Menschen, Tiere, Umwelt: Regelmäßig gibt es schwere Verletzungen sowohl bei den Hantierenden selbst als auch bei anderen, die von Feuerwerkskörpern getroffen werden. Ebenso entstehen regelmäßig Brände und andere Sachschäden. Menschen, die durch Terror oder Kriegserlebnisse traumatisiert wurden, werden durch die „Feuerwerke“ wieder an ihre früheren Leiden erinnert. Fast alle Tiere leiden unter dem Lärm der Feuerwerke, sowohl in der Stadt als auch in den Grünbereichen. Das Abbrennen von Feuerwerken und Knallkörpern führt im engen, dichtbebauten Stadtraum zu einer hohen Luftverschmutzung, die sichtbar, fühlbar und messbar ist. Menschen mit Atemwegproblemen leiden hierunter besonders. Zusätzlich entsteht im gesamten Stadtgebiet eine hohe Müllbelastung, die Frankfurter Fußwegreinigung und FES auf Kosten aller Stadtbürger beseitigen müssen. Deshalb wird für das komplette Stadtgebiet ein umfassendes Böller- und Feuerwerksverbot vorgeschlagen. Als Ersatz für die privaten Feuerwerke werden öffentliche Feuerwerke nicht nur in der Innenstadt, sondern auch an weiteren Orten im Stadtgebiet vorgeschlagen. Außerdem können ggf. in Abstimmung mit Ortsbeiräten und Anliegern ausgewählte Zonen abseits von Wohngebieten und GrünGürtel für private Feuerwerke freigegeben werden, etwa auf Großparkplätzen.
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Weiter lesen auf FFM.DEMan sollte prüfen, ob es nicht seitens der Stadt/Stadtwerke Sinn machen würde Großbatteriespeicher zu bauen, um die Netze zu stabilisieren und ggf. sogar die Stromkosten zu senken. Andere Stadtwerke tun das nämlich bereits.
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Weiter lesen auf FFM.DEFeuerwerk zum Jahreswechsel ist nicht mehr Zeitgemäß und wird in nicht kontrollierbar genutzt um Sicherheits- und Rettungskräfte zu " bombadieren". Zudem schädigt Feuerwerk die Umwelt, belästigt Mensch und Tier. Nur weil ein Teil der Bevölkerung " Spaß " haben möchte, kann es nicht sein, dass der Rest mit dem Schaden leben soll. Es gibt heutzutage andere Möglichkeiten den Jahreswechsel zu begehen. In der Rubrik " Aufgabengebiet" könnte ich neben dem Thema Umwelt auch die Themen Sicherheit, Gesundheit sowie Abfall und Sauberkeit aufführen.
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Weiter lesen auf FFM.DEInvestitionen in fossiles Gas im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung lassen sich nicht schönrechnen, weder indem die Emissionen ignoriert werden, die bei der Gas-Förderung und dem Transport anfallen, noch indem eine Umstellung auf grünen Wasserstoff versprochen wird, der weder verfügbar, noch bezahlbar sein wird. „Klimaneutrales Frankfurt 2035“ (1) heißt auch „Mieter*innenschutz und Klimaschutz gehören zusammen“ (1) und auch Abschalten der Gasnetze bis 2035. „Methan-Emissionen steigen rasant an“, so lautet die erste der auf der COP29 in Baku vorgestellten zehn wichtigsten neuen Erkenntnissen der Klimaforschung (2). Methan ist das zweitwichtigste Klimagas, über 20 Jahre gerechnet mehr als 80 mal so klimaschädlich wie CO2 und für 0,5 Grad Erderwärmung verantwortlich. Je nach Herkunft und Technik wird ein erheblicher Teil der durch Erdgas verursachten Methanemissionen bei Förderung und Transport verursacht (3). Daher müssen auch Gas-Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte, von Umwelt und Klima Verantwortung für die gesamte Lieferkette ihrer Produkte übernehmen. Das scheint unser Magistrat unverständlicher Weise anders zu sehen: auf zwei Anfragen der Linken im Frankfurter Stadtparlament nach den Gesamtemissionen, incl. Förderung und Transport antwortet der Magistrat: „etwaige CO2-Emissionen, die bei Gas-Vorlieferanten anfallen, liegen im Verantwortungsbereich dieser, so dass Mainova in diesem Kontext keine Angaben machen kann.“ (4) (Mit CO2-Emissionen sind hier wohl CO2-Äquivalente gemeint, also auch umgerechnete Methanemissionen, Anm.d.V.) Aber ganz unabhängig von der Frage der Verantwortung: wenn Mainova nicht in der Lage ist, Angaben zu den Emissionen bei Förderung und Transport des Gases zu machen, können sie auch nicht seriös behaupten, 400.000 T CO2 pro Jahr einzusparen! Wenn Mainova und Magistrat bei der kommunalen Wärmeplanung schon auf Investitionen in neue Gasinfrastruktur mit der Perspektive auf grünen Wasserstoff setzen, entgegen den Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen (5) , des Umweltbundesamtes (6) und der selbst in Auftrag gegebenen Wärmeplanung-Konzeptstudie (7), die allesamt begründete Zweifel an der Verfügbarkeit und Finanzierbarkeit von grünem Wasserstoff in der Wärmeversorgung haben, dann dürfen die Frankfurter*innen, die auf eine zügige klimaneutrale und bezahlbare Wärmeversorgung angewiesen sind, wenigstens erwarten, dass diese fragwürdige Entscheidung mit nachvollziehbaren, seriösen, guten Argumenten erläutert wird. Ansonsten, liegt die Vermutung nahe, dass es weniger um Gemeinwohlorientierung geht, sondern die Motive eher in Richtung der Mainova-Mitgliedschaft im Lobbyverbandes „Zukunft Gas“ zu suchen sind, auf Kosten der Bevölkerung. Solche Politik beschädigt aber nicht nur den zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen insbesondere für die kommenden Generationen absolut notwendigen, schnellstmöglichen Umbau zur Klimaneutralität, sondern auch die Glaubwürdigkeit und Legitimation der Politik und ist mitverantwortlich dafür, wenn rechtspopulistische Klimaleugner (u.a. die AfD) diese schwierigen Transformationsprozesse erfolgreich für ihre antidemokratischen, zerstörderischen Ziele nutzen. Deshalb: Keine Desinformation: Weg mit dem Mainova-Werbebanner am HKW-West! attac-Frankfurt Quellenangaben: (1) Parlis 15.03.2022 Vorlage „Klimaneutrales Frankfurt 2035“ https://www.stvv.frankfurt.de/download/NR_316_2022.pdf Drittletzter Absatz der Begründung (2) https://www.fr.de/politik/cop29-in-baku-zehn-erkenntnisse-fuer-die-welt-93410031.html (3) Eine aktuelle Recherche zur „Gaslüge“ aus der ZEIT: https://www.attac-netzwerk.de/fileadmin/user_upload/Gruppen/Frankfurt/Gruppen/klimattac/DieGasLuege.pdf (4) Parlis Vorlage B 383 v. 16.10.2023 „Umstellung heizkraftwerk West von Kohle auf Gas“, Antwort des magistrats zu 6c.) letzter Satz https://www.stvv.frankfurt.de/download/B_383_2023.pdf ; Parlis Frage vom 12.09.2024, F 2656 https://www.stvv.frankfurt.de/download/F_2656_2024.pdf (5)https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2020_2024/2021_06_stellungnahme_wasserstoff_im_klimaschutz.html (6)https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_pos_methanminderung_bf.pdf S.7 (7) https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/M_118_2024_AN1_e-think_Konzeptstudie.pdf S.10
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Weiter lesen auf FFM.DELaubsauger und -bläser mit lautstarken Verbrennungsmotoren gehören verboten. Der Lärm ist super nervig und absolut vermeidbar. Es gibt elektrisch betriebene Alternativen, oder eben der gute alte Besen. Wäre auch klimafreundlicher. Zumindest die städtischen Arbeiter (Grünflächenamt, FES , etc.) und die von der Stadt beauftragten Firmen sollten entsprechend limitiert werden. Ähnliches sollte man für Grünschnittarbeiten umsetzen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Stadt Frankfurt, bzw. die FES und deren Dienstleister, reinigen Sinkkästen/Gulys standardmäßig zwei mal im Jahr, wenn die Sinkkästen/Gulys frei zugänglich für das Reinigungsfahrzeug ist. Wegen erlaubten und erlaubten Parkenden KFZ und anderer Hindernisse, werden manche Sinkkästen/Gulys seltener bis nie geleert/gereinigt. Bei den vergangenen Starkregen Ereignissen, aber auch schon bei einigen in den letzten Jahren, wurden immer mehr Straßen überschwemmt oder das Wasser konnte nicht abfließen, weil einzelne oder mehrere Sinkkästen/Gulys verstopft waren und das Wasser nicht bzw. nicht gut abfließen konnte. Mein Wunsch und Idee wäre, dass wie auf der Webseite stoerung24.de und dazugehörenden App zur Erfassung von defekter Straßenbeleuchtung, diese Webseite und App um die Erfassung von verstopften und defekten Sinkkästen/Gulys erweitert wird. Über die Auswahl des jeweiligen Sinkkästen/Gulys auf der Karte, wäre eine einfache und genaue Meldung einer Verstopfung, Überschwemmung usw. möglich. Über die gemeldeten Daten könnte man auch auswerten, in welchen Bereichen die Sinkkästen oft verstopft sind und man könnte diese Bereiche nicht nur die zweimal im Jahr reinigen, sondern es mehrmals machen oder diese vorrangig nach Starkregen/Graupel/Hagel überprüfen und reinigen. Auch könnte man die "Problemstellen" mit der Starkregengefahrenkarte der Stadt Frankfurt https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/wasser/starkregen/starkregengefahrenkarten abgleichen und daraus Maßnahmenkataloge erstellen.
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Weiter lesen auf FFM.DEUm die Taubenpopulation in Frankfurt auf tierfreundliche Weise einzudämmen, kann ein umfassender Ansatz verfolgt werden, der mehrere Maßnahmen kombiniert und dabei das Tierwohl stets im Blick behält. Hier ist ein Plan, der die von Ihnen genannten Aspekte einschließt: 1. Errichtung von Taubenhäusern Taubenhäuser bieten kontrollierte Orte, an denen sich Tauben aufhalten und nisten können. Diese Häuser sollten in strategischen Bereichen der Stadt platziert werden, um die Tauben von anderen Gebieten fernzuhalten. - Vorteile:Taubenhäuser ermöglichen eine bessere Überwachung und Kontrolle der Taubenpopulation. - Umsetzung: Diese Häuser sollten leicht zugänglich für die Stadtverwaltung sein, damit regelmäßige Kontrollen und Wartungen durchgeführt werden können. 2. Eiertausch Der Eiertausch ist eine effektive Methode zur Reduktion der Taubenpopulation. - Vorgehen: In den Taubenhäusern werden regelmäßig die echten Eier gegen künstliche Eier ausgetauscht. - Ziel: Dadurch wird verhindert, dass neue Tauben schlüpfen, während die erwachsenen Tauben weiterhin in den Häusern bleiben und nicht woanders neue Nistplätze suchen. 3. Sterilisation (siehe Wiesbaden) Sterilisation ist eine längerfristige, aber effektive Methode zur Populationseindämmung. - Methoden: Es gibt sowohl chirurgische als auch chemische Sterilisationsmethoden. - Implementierung: Diese Maßnahmen könnten durch spezialisierte Tierärzte durchgeführt werden. Eine regelmäßige Sterilisationskampagne kann geplant werden, um die fortpflanzungsfähige Population kontinuierlich zu reduzieren. 4. Verbot der Taubenzucht Ein Verbot der Taubenzucht würde verhindern, dass neue Tauben gezüchtet und freigesetzt werden. - Rechtliche Maßnahmen: Die Stadtverwaltung könnte eine Verordnung erlassen, die die Zucht und Freilassung von Tauben in Frankfurt untersagt. - Überwachung und Durchsetzung: Strenge Kontrollen und Sanktionen für Zuwiderhandlungen sind notwendig, um die Einhaltung des Verbots sicherzustellen. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann Frankfurt die Taubenpopulation auf humane Weise kontrollieren und gleichzeitig das Wohl der Tiere sicherstellen.
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Weiter lesen auf FFM.DEBraunschweig nennt sich "Bienenstadt". Ein sehr schöner Titel. Frankfurt sollte versuchen, dem nachzueifern. Damit eine Stadt für Wildbienen attraktiv ist, braucht sie verschiedene Elemente, die ihren Lebensraum und ihre Nahrungsquellen sichern. Hier sind einige wichtige Aspekte: 1. Blumenreiche Flächen: Einheimische, nektar- und pollenreiche Pflanzen sollten in Parks, Gärten, auf Verkehrsinseln und Balkonen gepflanzt werden. Diese bieten Nahrung über das gesamte Jahr hinweg. 2. Nistmöglichkeiten: Wildbienen benötigen unterschiedliche Nistplätze. Dazu gehören: - Totholz und Holzhaufen - Sandige, offene Böden für bodennistende Arten - Nisthilfen wie Bienenhotels, die richtig gestaltet und platziert sind 3. Pestizidfreier Raum: Der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel ist wichtig, um die Gesundheit der Bienen zu gewährleisten. 4. Diversität der Pflanzen: Eine große Vielfalt an Blütenpflanzen stellt sicher, dass es das ganze Jahr über genug Nahrung gibt. Wichtig sind Pflanzen mit unterschiedlichen Blühzeiten. 5. Wasserquellen: Flache Wasserstellen oder mit Kies gefüllte Schalen können Bienen als Trinkstellen dienen. 6. Grüne Korridore: Verbindungswege zwischen Grünflächen, wie Hecken oder blühende Straßenränder, ermöglichen es den Bienen, sich sicher in der Stadt zu bewegen und verschiedene Nahrungsquellen zu erreichen. 7. Öffentlichkeitsarbeit und Bildung: Informationen und Bildungsangebote für die Bürger, um das Bewusstsein für die Bedeutung von Wildbienen zu erhöhen und sie zu Maßnahmen für den Bienenschutz zu motivieren. Indem diese Elemente berücksichtigt und umgesetzt werden, kann eine Stadt zu einem lebensfreundlichen Ort für Wildbienen werden und so auch zu deren Schutz und Erhalt beitragen. Aber man sollte gleichzeitig die Menge an Honigbienen kontrollieren. In Gebieten mit hoher Dichte an Honigbienen kann es zu Konkurrenz um Nahrungsressourcen kommen. Honigbienen sind Generalisten und können ein breites Spektrum an Blüten besuchen, was zu einer Verringerung der verfügbaren Nahrung für spezialisierte Wildbienen führen kann. Honigbienen können Krankheiten und Parasiten verbreiten, die auch Wildbienen betreffen. Beispiele sind die Varroa-Milbe und verschiedene Viren. Ein gesundes Ökosystem benötigt eine Vielzahl von Bestäubern, darunter sowohl Honigbienen als auch Wildbienen. Eine zu hohe Dichte an Honigbienen kann das Gleichgewicht stören und die Vielfalt der Bestäuber beeinträchtigen. Um negative Auswirkungen auf Wildbienen zu minimieren, ist es wichtig, die Dichte der Honigbienenvölker zu kontrollieren und sicherzustellen, dass genügend blütenreiche Lebensräume für alle Bestäuber vorhanden sind. Förderung der Vielfalt an Nahrungsquellen und Nistplätzen sowie der Verzicht auf Pestizide tragen ebenfalls dazu bei, ein gesundes Gleichgewicht zu erhalten.
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Weiter lesen auf FFM.DEProblem: Die Konstablerwache heizt sich im Sommer sehr stark auf. Die Wartezeit ist zum teil unerträglich. Diesem Umstand könnten wir für uns nutzen. Idee: Sonnenenergie nutzen und Schatten spenden: Solarpaneele auf den Haltestellen. So könnte der Strom für die Anzeigen autark generiert werden. USB Ladestationen für die Fahrgäste wären auch denkbar. Die Rückwände der Haltestellen begrünen für ein besseres Klima.
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Weiter lesen auf FFM.DEGuten Tag, Wir wünschen uns mehr Ladesäulen im südlichen Sachsenhausen In der Stresemannallee ,KennendyAllee und Burnitzstraße gibt es weit und breit keine Ladesäulen für Elektroautos. Besonders die Sackgasse beziehungsweise der Wendehammer in der Burnitzstraße, würde sich hervorragend für Ladesäulen eignen. Es gibt sehr viele Elektroautos in dieser Umgebung. An wen könnte man dieses Anliegen weiterleiten? Ich freue mich, von Ihnen zu hören. Viele Grüße Heike Podlich
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Taubenkot und die Hygiene ist ein langjähriges und Gemüter-erhitzendes Problem im Gallus. Die aktuelle Situation trotz Taubenhaus ist nicht zufriedenstellend. Ich schlage hier nun ein neues Vorgehen vor. Die Tauben an der Galluswarte haben mit dem neuen Taubenhaus auf der Grünanlage der Frankenallee einen „Pull-Faktor“. Aber der Push-Faktor fehlt noch. So werden einfach nun Zweit Ortschaften bewohnt. Wie wäre es aber, wenn man den Zugang zu den Brutplätzen der Tauben für natürliche und heimische Fressfeinde wie den Baummarder (gibt es in der Allee!) eröffnet? Hierdurch würden die Gelege der natürlichen Räuber-Beute-Beziehungen einbezogen werden können. Durch den Geruch des Maders würden die Orte auf Dauer auch seltener oder garnicht mehr von den Tauben aufgesucht werden und das Taubenhaus würde effektiver als einziger Brutplatz genutzt werden. Für die Umsetzung wären einfache „Katzentreppen“ wie man sie von Balkonen kennt, ausreichend. Eine aktive Tötung, Vergrähmung, teure Netze oder problematische „Anti-Baby-Pillen“ wären nicht notwenig. Bitte Unterstützen Sie diese naturbasierte Lösung für das Taubenproblem.
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Weiter lesen auf FFM.DEAnalog zur benachbarten grünen Allee Seehofstrasse sollte sie Dreieichstrasse ab Ignatz Bubis Brücke ebenfalls begrünt werden durch Büsche, Bäume, Pflanzen und Versickerungsmöglichkeiten. Zuletzt wurde sogar eine gesunde 100 Jahre alter Baum an der Ecke zur Willemerstrasse auf privatem Grundstück ersatzlos gefällt. Der Ist-Zustand bedeutet kein Schatten, keine Schallldämpfung der lauten Straße, ein bedrückendes Einheitsgrau und keinerlei CO2 Ausgleich.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Stadt sollte die Straßenbeleuchtung sukzessive umgestalten. Neue Lampen sollten immer nur nach unten leuchten, zudem sollte dort, wo es möglich ist, mit Bewegungssensoren gearbeitet werden. Die alte Straßenbeleuchtung sollte nach denselben Kriterien nach und nach umgebaut werden. Künstliche Dauerhelligkeit kann die Fauna nachhaltig beeinträchtigen. So werden zahlreiche nachtaktive Insekten wie Nachtfalter irritiert. In den letzten zehn Jahren sind in Europa viele nachtaktive Insektenarten ausgestorben. Eine Dauerbeleuchtung kann die Balz- und Brutaktivitäten zahlreicher Tiere wie Singvögel oder Amphibien stören. Die Orientierung nachtfliegender Vögel kann durch künstliche Lichtquellen behindert werden, was ihre Wandertätigkeit einschränken kann. Auf die biologischen Tag-Nacht-Zyklen vieler Tiere und Menschen kann sich nächtliche Beleuchtung nachteilig auswirken.
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Weiter lesen auf FFM.DEGuten Tag, ich wohne bereits (mit Pausen) mein Leben lang in der Nordweststadt. Letztes Jahr habe ich mir ein Elektroauto als Familienfahrzeug gekauft. Leider musste ich feststellen, dass die einzige Lademöglichkeit im Umkreis von 2km ums Nordwestzentrum ebenfalls abgestellt wurde. Daher sollte man eventuell darüber nachdenken mehrere öffentliche Ladestation zu installieren (wie in Bornheim z.B.).
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Weiter lesen auf FFM.DEIn Kassel gibt es Zukunftsläden, in denen Bürgerinnen und Bürger Umwelt- und Naturschutzideen für ihren Stadtteil einbringen können. Diese Zukunftsläden sollte es in allen Frankfurter Stadtteilen geben. Die Informationen habe ich aus der Hessenschau vom 18. März 2024. Ich wurde mich sehr freuen, wenn Sie zahlreiche meine Idee unterstützen. Vielen Dank!
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Weiter lesen auf FFM.DEWir brauchen mehr Grün in Frankfurt am Main. Frankfurt soll eine grüne Lunge werden. Gestern waren die Luftwerte von Feinstaub bei 151, ungesund. Deshalb möchte ich die Stadt Frankfurt bitten, dass alle städtischen Gebäude, einschließlich der Sozialbauten, eine Dach und Fassadenbegrünung erhalten. Vielen herzlichen Dank!
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Weiter lesen auf FFM.DEPhotovoltaik auf die neuen Dächer des Schönhofviertels. Und generell auf ähnlich geeignete freie, ungenutzt potentielle Dächer der Stadt
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Weiter lesen auf FFM.DEVor einigen Jahren wurden die Heizpilze populär. Nach der Einführung des Rauchverbots in Gaststätten kann man Heizstrahler in jeder Form auf fast allen Terrassen von Kneipen, Cafés und sonstigen Gaststätten finden. Die inflationäre Entwicklung spiegelt nicht die gesellschaftliche Verantwortung für unserer aller Umwelt wider, daher schlage ich vor, im gewerblichen Bereich die Verwendung von Heizstrahlern mit einer Abgabe zu belegen, die den leichtfertigen Verbrauch von Energie steuert.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs sollte einen konkreten Zeitplan zur Umrüstung aller Straßenlaternen auf LED geben. Die derzeitige Umrüstung läuft viel zu langsam und zu inkonsequent. Man könnte jedes Jahr viel Geld und Energie sparen.
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Weiter lesen auf FFM.DEFrankfurt frei von Böller und Feuerwerk, schont Umwelt, Mensch und Tier. Alle reden vom Feinstaub, und Klimawandel. Es wird Zeit umzudenken.
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Stadtteil Nied gibt es kaum Lademöglichkeiten für eKfZ. Die Lademöglichkeit beim Lidl in der Öserstr wird nach Ladenschluss deaktiviert. Wäre es möglich auf den Supermarkt zuzugehen und die Ladesäule auch nach 21 Uhr zur Verfügung zu stellen?
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Weiter lesen auf FFM.DEWenn es überhaupt eine positive Sache aus der Gas-Krise gab, dann, dass man sich endlich Gedanken über das Energiesparen gemacht hat. Leider ist davon ein Jahr später nichts mehr zu sehen oder zu hören. Business as usual. Warum? Müssen die Kirchen, Denkmäler und Museen wirklich angestrahlt werden? Aber auch alle anderen Bemühungen der Verwaltung, ob intern oder extern, wurden nicht verlängert oder erneuert. Ist dem Magistrat das Energiesparen so egal?
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Weiter lesen auf FFM.DEIch bitte die Stadt Frankfurt am Main, das Aufstellen von Balkon-Kraftwerken zu erlauben Begründung: Balkon-Kraftwerke sind in aller Munde und Medien. Es gibt zahlreiche Frankfurter Bürgerinnen und Bürger, die gerne ein Balkon-Kraftwerk auf ihrem Balkon aufstellen würden. Der Klimawandel schreitet voran und da leider die Industrie nur ungenügend umweltfreundlich produziert und die Einwohner*innen der Städte und Gemeinden gerne mit dem Auto fahren und auch auf ihre Flugreise nicht verzichten möchten, ist die Klima-Katastrophe m. E. unaufhaltsam. Gerade deshalb sollte man Bürger*innen unterstützen, die gerne umweltfreundlich Energie erzeugen möchten. Enttäuschenderweise sind die Balkon-Kraftwerke meines Wissens nach in Frankfurt am Main verboten auf Balkonen, da sie angeblich dem Stadtbild schaden würden. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt häufig dafür, dass sie besonders ökologische und umweltfreundliche Maßnahmen ergreift. Dies sollte sie auch in diesem Fall tun. Bitte gestatten Sie allen interessierten Frankfurter Bürger*innen, dass sie Balkon-Kraftwerke aufstellen können auf ihren Balkonen. Danke! Viele Grüße, Martina Ledermann
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Weiter lesen auf FFM.DEErsetzen des Inhaltes der zu teilen defekten Kaugummiautomaten mit Samen von Wildblumen. Viele Ziehautomaten sind mit Süßigkeiten gefüllt, die oft schlecht für die Gesundheit von Kindern und Jugendliche sind. Zudem legen Kinder immer weniger Wert auf diese Art der Automaten. Warum diese nicht Interessant für alle machen und mit Wildblumensamen füllen, da vorallending auch das Umweltbewusstsein vieler jungen Menschen immer mehr in den Vordergrund rückt. Sorgt zudem für eine zunehmende Biodiversität in Städten und Stadtteilen. Hierzu gibt es bereits Projekte in anderen Kommunen. Bei Fragen, Umsetzung etc. wären wir gerne bereit mit zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Chris Langefeld Aufsuchende Jugendarbeit Preungesheim
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Weiter lesen auf FFM.DEMeine neue digitale Wetterstation erfasst die folgenden Einzeldaten im Stunden-Abstand: Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Außentemperatur, Außen-Luftfeuchtigkeit, Luftdruck, Niederschlagsmenge, Mondphase und eine Frost-Warnung. Der Hersteller schlägt zwei Internet-Portale vor, in denen man seine gemessenen Wetterdaten über WLAN zur Verfügung stellen kann. Als ich jedoch von der Ideen-Plattform, Frankfurt und der Bürgerbeteiligung erfuhr, hier die Anregung, künftig meine gemessenen Wetterdaten auch mit der Stadt Frankfurt zu teilen. Womöglich gesellen sich Mitbürger aus anderen Stadtteilen später noch hinzu, so dass ich ein früher oder später umfassendes Wetterdaten-Bild über die Stadtfläche verteilt ergibt.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer sich mehrheitlich im Besitz der Stadt Frankfurt befindende Energieversorger Mainova AG ist Mitglied im Lobbyverband „Zukunft Gas“. Damit tragen die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG zur Finanzierung dieser Lobbyorganisation, die sich für den andauernden und sogar verstärkten Einsatz von fossilem Gas einsetzt, bei. Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, dass Frankfurt bis 2035 klimaneutral werden soll: die Mitgliedschaft eines städtischen Unternehmens in einem Lobbyverband, der den Bau neuer Gasinfrastruktur und den langfristigen Einsatz von fossilem Gas propagiert, verträgt sich nicht mit dieser Beschlusslage. Dieser Verband übt politischen Einfluss auf Parlamente und Regierungen aus und beeinflusst die öffentliche Meinung zugunsten seines Geschäftsmodells. Der Verein arbeitet z. B. massiv gegen das Aus von fossilen Energieträgern bei Heizungen. Mit seinem Einfluss und seiner PR-Arbeit ist „Zukunft Gas“ mitverantwortlich dafür, dass die Bundesrepublik jahrzehntelang auf fossiles Gas aus Russland setzte und der Einfluss von Gazprom auf die deutsche Politik sehr hoch war. Woher kommt das Geld, mit dem der Verband diesen Einfluss finanziert? Zum Teil von der Mainova AG, also der Stadt Frankfurt und den Bürgerinnen und Bürgern aus der Rhein-Main-Region. Die Einflussnahme des Lobbyverbandes „Zukunft Gas“ führt dazu, dass die Verbrennung von klimaschädlichem fossilem Gas zum Heizen und zur Stromerzeugung eine derart große Rolle spielt. Dadurch beteiligen wir uns an der Destabilisierung unseres Klimas und der ökologischen Zerstörung von Lebensgrundlagen in der Umgebung der Gasförderstätten in aller Welt. Dabei ist inzwischen genug Wissen und Evidenz über die Vorteile erneuerbarer Energien vorhanden.[1] Weder fossiles Erdgas noch Wasserstoff sind sinnvolle Alternativen im Kontext der Wärmewende. Der Einsatz von grünem (oder gar blauem) Wasserstoff ist energetisch ineffizient und viel zu teuer. Außerdem ist es sehr unsicher, ob Wasserstoff zukünftig in ausreichenden Mengen zur Wärmeversorgung (als Importprodukt) zur Verfügung steht.[2] Auch der Magistrat der Stadt Frankfurt bestätigte auf eine Anfrage, dass derzeit „keine seriöse Einschätzung“ abgegeben werden kann, ob jemals genügend Wasserstoff bereitgestellt werden kann. Wir wissen: erneuerbare Energien stehen zur Verfügung und sind kostengünstiger! Zudem wirbt „Zukunft Gas“ auch für die Produktion von Wasserstoff aus fossilem Gas: in puncto Effizienz und Klimaschädlichkeit ist das verheerend! Empörend ist zudem, dass die Mainova AG auch auf Anfrage von Stadtverordneten und Journalistinnen bisher nicht dazu bereit war, die Summe ihrer Zahlungen an „Zukunft Gas“ zu veröffentlichen. Mittels der Mitgliedschaft der Mainova AG in diesem Lobby-verband finanzieren die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG letztlich die Werbung und PR-Kampagnen im Sinne der großen Gaskonzerne. Deshalb fordern wir: die Mainova AG muss aus der Lobbyorganisation “Zukunft Gas” austreten! In dem Verband "Zukunft Gas" sind einige der klimaschädlichsten Konzerne wie Shell und Wintershall DEA vertreten, Gasspeicher-Konzerne wie RAG Austria AG, Gashändler wie die Central European Gas Hub AG und Wingas, welches bis Ende November 2022 zum russischen Konzern Gazprom Germania gehörte. Dazu kommen weitere Gasinfrastruktur-unternehmen in Deutschland sowie viele große und kleine kommunale Energieversorger und Stadtwerke. Der Aufsichtsratsvorsitzende von „Zukunft Gas“ heißt Friedbert Pflüger, ehemals hochrangiger CDU-Politiker und Mitarbeiter im Kanzleramt, dann Lobbyist und Berater für Gazproms North Stream. Der Verband ist somit bestens auch mit der russischen Gaswirtschaft vernetzt, betreibt Lobbyarbeit für seine Mitgliedsunternehmen und führt vor allem PR-Kampagnen und „Greenwashing“-Erzählungen über "klimaneutrale Gase" und "Gas als Brückentechnologie" durch. "Zukunft Gas" arbeitet mit allen verfügbaren Mitteln daran, dass sich die Bundesregierung, die Landesregierungen und viele Kommunen auch weiterhin für fossiles Gas und somit gegen die Zukunft entscheiden. „Wir sind die Stimme für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, schreibt „Zukunft Gas“ auf ihrer Website. Wir wollen hingegen, dass die Mainova AG mit anderen eine Stimme für erneuerbare Energien und für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens bildet! Wir fordern: Kein Geld mehr von der Mainova AG für „Zukunft Gas“! Austritt der Mainova AG aus dem Lobbyverband „Zukunft Gas“! Quellen: [1] Brauers, Hanna, Braunger, Isabell, Hoffart, Franziska, Kemfert, Claudia, Oei, Pao-Yu, Präger, Fabian, Schmalz, Sophie, & Troschke, Manuela. (2021). Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende? (Version 1.0, Deutsch) (1.0, pp. 1–11). Scientists for Future Germany. https://doi.org/10.5281/zenodo.4474498. [2] Clausen, Jens; Huber, Michael; Linow, Sven; Gerhards, Christoph; Ehrhardt, Helge; Seifert, Thomas (2022). Wasserstoff in der Energiewende – unverzichtbar, aber keine Universallösung. Policy Paper der Scientist for Future. Berlin.
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Weiter lesen auf FFM.DEUnseren Stadtbäume geht es schlecht. Dabei sind sie so wichtig! Die Dürrejahre in Folge und ein dadurch verstärkter Schädlingsbefall haben die Stadtbäume weiter geschwächt, viele weisen Trockenheitsschäden auf und müssen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden. Die Bürger:innen dieser Stadt sind aufgerufen, die Bäume im Stadtgebiet zu gießen. Bäume im öffentlichen Bereich mit Trinkwasser (in dem Fall Trinkwasser aus Privathaushalten) zu gießen, sollte beendet werden. Die Idee ist, Wassertanks - so genannte IBC Container - aufzustellen, an denen die Gießkannenheld:innen Wasser entnehmen können. Hier sollten die großen Wohnungsbaugesellschaften in die Verantwortung genommen werden, allen voran die städtischen Gesellschaften. Die Wassertanks werden an das Regenfallrohr angeschlossen. Es handelt sich also um Brauchwassern, was zudem nicht in den Kanal abgeleitet wird (Dachwasser gilt in der Regel als nicht verschmutzt, weshalb es fast immer vor Ort versickern darf). Das Regenwasser würde sinnvoll gesammelt werden und könnte zur Bewässerung der Stadtbäume genutzt werden. Notwendig wäre ein Stellplatz von ca 1,20x1,20m, ein Anschluss an das Regenfallrohr und ein Stellplatz.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie ABG, die größte Wohnungsgesellschaft in Frankfurt und zur Hälfte (ca.) im Besitz der Stadt Frankfurt hat viele Mietobjekte in allen möglichen Stadtteilen mit Flachdächern. Diese würden sich hervorragend für die Installation von Solaranlagen eignen. Die Investition für Solaranlagen auf diesen Dächern für die ABG bzw. die Stadt Frankfurt wäre enorm groß. Allerdings gibt es hierfür eine Lösung: es gibt diverse Firmen, die Dachflächen pachten, die Dächer sanieren/statisch gegebenenfalls anpassen, den Besitzern eine Einmalzahlung gewähren und/oder gewisse Stromanteile der erwirtschafteten Stromausbeute von den Dächern während der Laufzeit der Anlage (40 Jahre) gewähren. Vorteil für die Hausbesitzer sprich ABG / die Stadt Frankfurt: das Dach wird gegebenenfalls sogar saniert, es wird eine Solaranlage installiert ohne Investitionskosten der Stadt bzw. ABG, die Stadt Frankfurt könnte so ihre Klimabilanz enorm aufbessern. Vorteile für die Mieter: das für die Solaranlage genutzte Dach erhält weniger Sonneneinstrahlung und die Wohnungen - speziell direkt unter dem Dach - heizen sich weniger stark auf in den zu erwartenden noch heißer werdenden Sommern. Zusätzlich könnte hier ein großer Teil der Stromversorgung für die Haushalte in Frankfurt erwirtschaftet werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEHallo zusammen, ich freue mich auf das neue Rebstockbad und bin begeistert, dass dies mit erneuerbaren Energien nachhaltig beheizt werden soll. Während die Bohrungen beim Spaziergehen immer mehr voranschreiten sehe, beobachte ich, dass die Energie für den Bohrturm von einem großen Dieselaggregat gewonnen wird. Das, obwohl zwei Stromhäuschen nicht mal zehn Meter entfernt stehen! Einerseits ist dies nicht im Sinne der Nachhaltigkeit, die dieses Bauvorhaben ausstrahlt, zum anderen sind die Abgase und der entstehende Feinstaub für alle Anwohner nicht gesundheitsförderlich und für die Umwelt schädlich. Ich fordere mit dieser Petition, dass für nachhaltige Bauvorhaben auch nachhaltiger Strom verwendet wird (der sogar lokal vor Ort vorliegt) und nicht durch schmutzige Energien gewonnen wird! Bitte unterstützt meine Petition - für Frankfurt und für die Anwohner!
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Weiter lesen auf FFM.DEEs sterben jede Nacht Millionen von Insekten, da sie von der Beleuchtung im öffentlichen Raum angelockt werden. Mit einer neuen Beleuchtung kann dies minimiert werden. Dies reduziert auch die Lichtverschmutzung in unseren Städten.
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Weiter lesen auf FFM.DEBAB 648 FR Innenstadt. Am Katharinen-Kreisel gibt es einen Fahrstreifen um zurück zur BAB 648 FR Westkreuz/Wiesbaden zugelangen, hier ist eine Ampel mit einem grünen Feil geschaltet, diesen kann man durch einen Schild Grüner Feil ersetzen und nachhaltig Energie sparen.
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Weiter lesen auf FFM.DEFeuerwerk sollte an Neujahr gänzlich verboten werden. Nicht nur, dass Tiere alle total verängstigt sind, Menschen nicht mehr wissen wie sich zu benehmen haben, die Müllentsorgung, und das sich Polizei und Rettungshelfer beleidigen lassen müssen und körperlich angegriffen werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEWir haben heute 17 Seiten (einseitig bedruckt auf weißem nicht umweltfreundlichen Papier) von der Grundschule Riedberg zur Einschulung unseres Kindes erhalten. Unser Kind wird an einer andere Schule eingeschult, damit benötige ich diese Unterlagen überhaupt nicht. Weiterhin würde ich gern die Idee hier aufbringen, dies doch digital abzubilden oder zu mindestens Ressourcen schonend durchzuführen.
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Weiter lesen auf FFM.DEIn Frankfurt gibt es zu wenige Ladestationen für E-Autos. Gerade im neuen Europaviertel gibt es viel zu wenige. Vielleicht kann die Stadt mehr Ladesäulen zur Verfügung stellen. Andere Städten machen dies zum Beispiel über die Straßenlaternen..
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Weiter lesen auf FFM.DEAngeregt durch einen Hessenschaubericht würde ich mir wünschen das Frankfurt auch eine Gas-Ampel einführt. Es wäre ein sichtbares Symbol und für alle BürgerInnen und Firmen eine bestärkende Motivation Einsparungen vorzunehmen. Und bei roter Ampel auch über evtl. Maßnahmen nachzudenken .
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Weiter lesen auf FFM.DEMan könnte seitens der Stadt prüfen, ob man nicht (bei ausreichender Windgeschwindigkeit) Kleinwindkraftanlagen in regelmäßigen Abständen (z.B. alle 500 m) am Mainufer installieren kann. Man kann die Masten dann natürlich auch gleich für Smart City Projekte mitnutzen z.B. WLAN-Hotspots.
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Weiter lesen auf FFM.DEAlle 50 m ein Straßenparkplatz mit Piktogramm für das Abstellen (und nur da) von e-Skooter reservieren.
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Weiter lesen auf FFM.DEAnlegen eines Cooling-Park (nach dem Vorbild wie in Wien) anstelle der Versiegelten Fläche. Ein Parkkonzept, in dem kühlendes Nass Hitzgeplagte im Sommer abkühlen wird, dies wäre ein Beitrag im Kampf gegen die vom Klimawandel bedingte Hitze in der Stadt. https://www.wien.gv.at/umwelt/parks/anlagen/esterhazy.html
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Weiter lesen auf FFM.DEWenn es dunkel wird gehen überall die Lampen an! Das ist nicht nötig. Es gibt eine Wahnsinns Lichtverschmutzung in der Stadt und am Stadtrand. Stromsparen …. Straßenbeleuchtung reduzieren, Häuserillumination ( bes. Hochhäser) abschaffen!
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Weiter lesen auf FFM.DEVermieter müssten mehr von den Balkonkraftwerken installieren. Bzw. bezuschussen. (Link wurde von der der Redaktion entfernt / Werbung)
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Weiter lesen auf FFM.DEEs gibt ja die Idee der Meeresströmungskraftwerke, diese "Windräder unter Wasser" könnte man auch abseits von Schifffahrtrouten im Main errichten. Der Main fließt 24/7 und 365 Tage im Jahr, die Anlagen könnten also durchaus zur Grundlastversorgung und Netzstabilität beitragen. Siehe auch Wikipedia-Artikel zum Gezeitenkraftwerk Strangford (die Größe der Rotorblätter müssten natürlich dem Main angepasst sein, denkbar sind auch hunderte kleine Rotoren hintereinander): https://de.wikipedia.org/wiki/Gezeitenkraftwerk_Strangford
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Weiter lesen auf FFM.DEEs sollten Plätze und breite Gassen möglichst verschattet werden, sodass sich die Stadt im Sommer nicht so stark erwärmt. Es muss deutlich mehr getan werden wie bisher, neben dem Pflanzen von Bäumen und Büschen kann man auch Sonnensegel in der ganzen Stadt installieren, sodass sich der Asphalt nicht so aufheizt. An der dann verschatteten Konstabler- und Hauptwache könnte man zusätzlich Nebeldüsen errichten, die die Zeil und die Innenstadt noch zusätzlich etwas herunterkühlen. In Zukunft wird es sonst nachts unerträglich werden in der Stadt. Man kann das Thema nicht mehr einfach ignorieren, man muss endlich effektive Maßnahmen gegen schwüle Tropennächte diskutieren und handeln.
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Weiter lesen auf FFM.DEGebäudefasadenbeleuchtungen (aller Gebäude) generell aus lassen. Beleuchtete Werbetafeln und Digitale-Werbetafeln generell aus lassen. Werbe- und Schaufensterbeleuchtung von Geschäften spätestes um 22:00 Uhr abschalten und frühestens um 7:00 Uhr wieder einschalten.
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Weiter lesen auf FFM.DEIn der FAZ vom 8. Juli 2022 erschien ein Artikel : Wein und Energie vom Fuchsberg über den Anbau von Wein unter transparenten, hoch aufgeständerten Solarmodulen. Vorschlag: ein Versuchsfeld für den Grüne Soße Anbau, Schatten liebende Kräuter , in Oberrad um gleichzeitig - bei schonenden Umgang mit Flächen - auf Frankfurter Gemarkung Lebensmittel und Strom zu erzeugen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Stadt Frankfurt braucht dringend ein Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung. Die Städte werden weltweit immer heller, das hat Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und den Menschen. Der Tag-Nacht-Rhytmus bei Mensch und Tier wird gestört, die Lebewesen stehen unter Stress und das Insektensterben wird beschleunigt. Die Fachgruppe Dark Sky empfiehlt dazu vor allem folgende Punkte: - Künstliches Licht nachts nur einsetzen, wenn es unbedingt notwendig ist. Insbesondere naturnahe Bereiche sollten nicht beleuchtet werden. - Licht sollte mithilfe von voll abgeschirmten Leuchten nur dorthin gelenkt werden, wo es benötigt wird, auf die Verkehrs- oder tatsächlich zu beleuchtende Fläche. Insbesondere sollten keine Naturelemente (Bäume, Felsen, Gewässer) angestrahlt werden. Zudem darf kein Licht unnütz nach oben und horizontal abstrahlen. Diese Maßnahme hilft auch Blendung zu vermeiden. - Die Lichtmenge sollte möglichst gering gewählt werden, oft ist eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke von wenigen Lux ausreichend. - Licht sollte nur bedarfsorientiert eingeschaltet werden, etwa durch Einsatz von Zeitschaltuhren, Schaltern oder Bewegungsmeldern. - Weißes Licht sollte möglichst wenige Blauanteile enthalten. Deswegen ist warmweißes und gelbes Licht mit einer äquivalenten Farbtemperatur von weniger als 2700 Kelvin (K), keineswegs aber über 3000 K, einzusetzen. Diese sollte man in das Konzept miteinbeziehen.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs müssten viel mehr Ladestationen (50kw und mehr)in der Stadt aufgestellt werden. Ich würde mir ein Elektroauto kaufen wenn es alle 200 m Ladepukte geben würde. Nicht die E-Autos sind das Problem. Nur wenn man auf Miete wohnt und keine Garage oder festen Parkplatz hat ist es sehr schwierig auf E-Mobilität umzusteigen.
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Weiter lesen auf FFM.DEEin Klimarat für Frankfurt hätte das Ziel, zu individuellen Probleme und Fragen bei der Umsetzung eines nachhaltigen Alltags direkt mit den Bürgern in Kontakt zu kommen. Klimaräte sammeln Mitteilungen und Fragen über Umweltthemen und Klimaschutz im Alltag der Frankfurter und versuchen diese direkt zu klären. Vorbild ist der deutschlandweite "Bürgerrat Klima" von 2021 https://buergerrat-klima.de/ (nexusinstitut.de/buergerrat-klima-2021/) oder der aktuelle in Österreich stattfindende Klimarat https://klimarat.org/ Eine auf die Stadt Frankfurt reduzierte Kampagne wäre im Alltag der Stadtbevölkerung präsenter und für die Beteiligten greifbarer. Es könnten konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, wie Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt umgesetzt werden könnten.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ubahn Station Nieder Eschbach bieten sich hervorragende Möglichkeiten Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu installieren. Jegliche Versuche über die VGF und die Stadt dies anzuregen sind leider gescheitert. Also nun über die Ideen Plattform.
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Weiter lesen auf FFM.DEAufgrund des Krieges in der Ukraine und im Sinne der Umwelt sollte die städtische Dienstwagenflotte elektrifiziert werden. Es sollten nur noch elektrisch angetriebene Dienstwagen beschafft werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf den ersten Blick scheint ein Heizpilz, vor allem in der Gastronomie, eine sehr gute Idee zu sein. Mit einer Heizung können Außenanlagen auch in der kalten Jahreszeit in der Gastronomie genutzt werden. Speziell das Rauchverbot in der Gastronomie hat den Heizpilz zu einem wahren Renner gemacht. Aber Studien haben ergeben, dass Gaspilze sehr viel Kohlendioxid in die Luft abgeben und somit negative Auswirkungen auf die Umwelt haben. Das hat dazu geführt, dass Gaspilze in vielen Staaten verboten worden sind. Heizpilze wurden in der Politik erst mit der Einführung des Rauchverbotes in Gaststätten zum großen Thema. Gastronomen stellten Heizpilze vor ihren Betrieben auf, damit die Raucher wenigsten nicht frieren, wenn sie zum Rauchen ins Freie müssen. Es zeigte sich jedoch schnell, dass die mit Gas betriebenen Heizpilze ein Risiko für die Umwelt darstellen.
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