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Frankfurter Stadttaubensatzung

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.02.2021, OF 1328/2 Betreff: Frankfurter Stadttaubensatzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Satzung zum tierschutzgerechten Management der Taubenbestände zu initiieren. Die Frankfurter Stadttaubensatzung soll hierbei insbesondere berücksichtigen, dass Stadttauben die Nachkommen verwilderter Haustauben mit angezüchtetem Brutzwang sind, für deren Wohlbefinden der Mensch die Verantwortung trägt; dass in eigens eingerichteten und betreuten Taubenschlägen die Stadttauben durch artgerechtes Nahrungsangebot angesiedelt und über den Austausch der Taubeneier mit Gipseiern bestandsreguliert werden; dass Stadttauben insbesondere im Innenstadtbereich neben Dichtestress vor allem an Fehlernährung leiden, der als dunkelgrüner dünnflüssiger Hungerkot gravierend für Gebäudeschäden verantwortlich ist; dass ein Fütterungsverbot für Stadttauben nur dann Wirkung entfalten kann, wenn gleichzeitig damit eine Bestandsregulation nach (2) erfolgt; dass hiermit rechtliche Möglichkeiten installiert werden, dem Verlangen des öffentlichen Gemeinwesens nachzukommen, sowohl ungewünschte Nistplätze unzugänglich zu machen als auch die Verletzungsrisiken der Tauben durch misslungene Abwehrmaßnahmen einzudämmen; dass hiermit eine Handhabe geschaffen wird, vorwiegend im Innenstadtbereich, entsprechende Taubenschläge zu etablieren (hier bis zu neun Bruten/a mit eintretender Geschlechtsreife von ab etwa sechs Monaten); dass die Kommune die veterinäre Betreuung der Taubenschläge stellt; dass es Tierschutzvereinen durch angemessene Zuwendungen ermöglicht wird, die Taubenschläge zu betreiben.

Begründung:

Es lässt sich zeigen, dass die skizzierte Methode der Bestandsregulation von Stadttauben tierschutzgerecht, ökonomisch und nachhaltig ist. Die Satzungserfordernis ergibt sich aus dem erheblichen öffentlichen Interesse zum Gegenstand.Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1328/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme)