S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 entstanden aus Vorlage: OF 947/6 vom 15.02.2024 Betreff: Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24 In seiner Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 27, hat der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen, das Parken auf den 3,50 Meter breiten Bürgersteigen auf einer Länge von 20 Metern beidseitig des Ferdinand-Scholling-Rings ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage zu erlauben. Leider ist der Magistrat bei seiner Ablehnung von falschen Daten ausgegangen. Der Bürgersteig ist an der betreffenden Stelle 3,50 Meter breit und nicht drei Meter, wie vom Magistrat irrtümlich angenommen. Somit beträgt die östliche Gehwegbreite bei einer Fahrzeugbreite von zwei Metern auch nicht einen Meter, sondern 1,50 Meter. Ein Begegnungsverkehr von Rollstühlen wäre also bei einer vom Magistrat angenommenen Rollstuhlbreite von 60 bis 75 Zentimetern durchaus möglich. Das vom Magistrat zitierte Bremer Gerichtsurteil würde sogar genau im Gegenteil für eine Legalisierung des Parkens in diesem Bereich sprechen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin anzuberaumen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5184 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 06.02.2024 Betreff: Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vom Verkehrsamt neu eingerichteten Halteverbotszonen in der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße in Richtung Innenstadt umgewidmet werden und Parken auch auf dem Bürgersteig in einer maximalen Breite von 30 Zentimetern erlaubt wird. Begründung: Um eine Beeinträchtigung und Störung der vorbeifahrenden Straßenbahnen in dem genannten Abschnitt durch falsch parkende Fahrzeuge zu vermeiden, ist es ausreichend, das Parken auf den Bürgersteigen auf einer Breite von 30 Zentimetern zu ermöglichen und die Parkflächen insbesondere auf der Straßenseite deutlich zu markieren. Die Bürgersteige in diesem Abschnitt sind zwischen 1,80 Meter und 2,05 Meter bzw. teilweise sogar 2,60 Meter breit, sodass hier noch eine Breite von 1,50 Meter bis 1,80 Meter für die Fußgänger übrig bleibt. Es existieren entlang der Offenbacher Landstraße bzw. Buchrainstraße genug Beispiele und die meisten Bürgersteige in Oberrad sind deutlich schmaler als die vorgesehene Breite von 2,20 Metern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5058 entstanden aus Vorlage: OF 991/5 vom 06.01.2024 Betreff: Anlegen von Bürgersteigen am Oberforsthauskreisel Der Magistrat wird gebeten, 1. den am westlichen Teil des Oberforsthauskreisels endenden Bürgersteig in südöstliche Richtung bis zu der Lichtsignalanlage, 2. die Fläche zwischen den beiden Lichtsignalanlagen als Bürgersteig und 3. den Trampelpfad entlang der B 44 als Bürgersteig auszubauen. Begründung: Die oben beschriebenen Flächen sind nicht als Bürgersteig ausgebaut, sollen aber offensichtlich von den Bürgerinnen und Bürgern entsprechend genutzt werden. Hier ist ein Ausbau vorzunehmen. Quelle: www.google.com/maps/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5042 entstanden aus Vorlage: OF 630/3 vom 09.01.2024 Betreff: Regenpfütze nach Umgestaltung der Bushaltestelle in der Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten, die offensichtlich bei den Baumaßnahmen zur barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestelle an der Günthersburgallee entstandene Fahrbahnsenke vor der Fußgängerampel zu beseitigen. Bei Regen entsteht hier regelmäßig eine extrem große Pfütze direkt vor der Fußgängerampel. Begründung: Das Phänomen besteht erst seit der Umgestaltung der Haltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4789 entstanden aus Vorlage: OF 351/7 vom 27.11.2023 Betreff: Zugang von der Graebestraße zur Praunheimer Landstraße während der Baumaßnahmen erleichtern - Öffnung der Querung über den Hof der ehemaligen Praunheimer Werkstätten für Fußgängerinnen und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, sich beim Träger der Unterkunft für geflüchtete Menschen (AP 2), dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten, dafür einzusetzen, dass bis zur Beendigung der Baumaßnahme zur naturnahen Umgestaltung des Nidda- Altarms am Praunheimer Wehr Fußgängerinnen und Fußgänger legal den Weg über den Hof der ehemaligen Praunheimer Werkstätten nutzen können, um von der Graebestraße zur Praunheimer Landstraße und zur Bushaltestelle "Praunheimer Brücke" zu gelangen. Dazu müsste das zeitweise geschlossene Tor für Fußgängerinnen und Fußgänger passierbar bleiben. Begründung: Die Baumaßnahmen zur naturnahen Umgestaltung des Nidda-Altarms haben begonnen und sollen bis August 2024 andauern. In dieser Zeit ist der nördliche Niddauferweg zwischen Praunheimer Brücke und Praunheimer Wehr nicht nutzbar. Leider ist auch der Zugang zur Graebestraße nicht passierbar. Während die Umfahrung der Baustelle für Radfahrerinnen und Radfahrer akzeptabel ist, entstehen für Fußgängerinnen und Fußgänger von und in den Praunheimer Ortskern (Kirchengemeinde/Zehntscheune/Bäcker) unangenehme Umwege. Auch der Zugang zur Bushaltestelle der Buslinien M72 und M73 in Richtung Westbahnhof und Rödelheim wird deutlich erschwert. Gerade für viele ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen sind die nun notwendigen Umwege nicht akzeptabel. Eine einfache Möglichkeit, dieses Problem in der Bauzeit zu entschärfen, wäre die Öffnung einer bestehenden Verbindung über den Hof der Unterkunft AP 2. Das Gelände befindet sich in städtischem Besitz. Die Unterkunft wird durch den Frankfurter Verein für soziale Heimstätten betrieben. Die Durchwegung ist früher häufiger genutzt worden, ist aktuell aber oft durch ein Tor abgeriegelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4734 entstanden aus Vorlage: OF 959/5 vom 19.10.2023 Betreff: Glascontainer und Kleidercontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße versetzen Der Magistrat wird gebeten, zwei der Altglascontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße an die Ecke Laubestraße/Schwanthalerstraße zu versetzen. Die zwei verbleibenden Altglascontainer sollen - falls sich kein weiterer Abstellort findet - so nach hinten positioniert werden, dass die Sicht auf den dortigen Fußgängerüberweg gewahrt bleibt. Der gegenüberliegende Kleidercontainer soll ebenfalls weiter hinten platziert werden (ca. einen Meter), um ebenfalls die Sicht auf den Fußgängerüberweg zu ermöglichen. Begründung: In dem oben genannten Bereich befinden sich vier Altglascontainer zentriert an einem Ort direkt vor dem Eingang eines Kinderhortes. Auch aufgrund der großen Anzahl an Altglascontainern sind die Anwohnerinnen und Anwohner dem ständigen Lärm durch das Einwerfen von Flaschen ausgesetzt. Dies geschieht regelmäßig auch außerhalb der geltenden Einwurfzeiten. Da die Errichtung eines Unterflurcontainers derzeit aus finanziellen Gründen nicht darstellbar ist, wird gebeten, zwei Container an die Ecke Laubestraße/Schwanthalerstraße und die Übrigen am bisherigen Standort weiter nach hinten zu versetzen, um die Sicht auf den Fußgängerüberweg sicherzustellen. Gleiches gilt für den genannten Kleidercontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 318
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4701 entstanden aus Vorlage: OF 359/8 vom 30.09.2023 Betreff: Gehweg bei Eis und Schnee sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Gehweg am Buber-Neumann-Weg in Richtung Zeilweg bei Eis und Schnee mit Festhaltemöglichkeiten für zu Fuß Gehende zu sichern ist. Begründung: Der Gehweg ist in dem gekennzeichneten Abschnitt bei Eis und Schnee für ältere, gehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen sehr gefährlich, da er abschüssig ist und es keine Möglichkeit zum Festhalten gibt. Der Räumdienst ist in der Regel nicht in der Lage, zeitnah zu streuen. Ein entsprechend hoher Zaun schützt den Grünstreifen und gibt Halt bei Glatteis. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 80
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.10.2023, OA 401 entstanden aus Vorlage: OF 588/9 vom 25.09.2023 Betreff: Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeiten Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, bei der Vertragsverhandlung über Werbung im öffentlichen Raum ab 2026 auch zu berücksichtigen, dass es wünschenswert wäre, mit den an einer Konzession interessierten Firmen über die Errichtung von (ggf. mit Werbung versehenen) Toilettenstandorten gemäß Toilettenkonzept und der dazugehörigen Anträge der Ortsbeiräte zu verhandeln, sodass für die Beanspruchung des öffentlichen Raums auch vor Ort in den Stadtteilen konkrete Gegenleistungen sichtbar werden. Alternativ könnte der Magistrat darüber verhandeln, an geeigneten Werbestandorten WLAN-Zugangspunkte einzurichten, die sich in ein Gesamtkonzept für ein öffentliches WLAN der Stadt Frankfurt einfügen. Auch weitere Konzepte, wie etwa die Aufstellung und Pflege von Pflanztrögen, wären denkbar. 2. Auf Seite 18 wird im Anhang zu M 106 das neue Format "Digitale Werbeanlagen" eingeführt, für das zukünftig auch eine Konzession vergeben werden soll. Dazu sollen "entsprechende Vorgaben" gemacht werden, die auch das Thema Lichtverschmutzung andressieren. Alternativ dazu, das Thema Lichtverschmutzung separat und nur für einzelne Werbeformen zu regeln, wird der Magistrat gebeten, eine allgemeingültige Richtlinie zum Umgang mit Licht im Außenbereich zu erarbeiten, wie sie etwa aus der Stadt Fulda bekannt ist. Begründung: zu 1.: Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass das vorgelegte Konzept restriktiv mit Werbeformaten und Standorten umgeht, denn diese stellen einen schweren Eingriff in das Stadtbild dar. Beispielsweise die Errichtung der City-Light-Säulen hat in den letzten Jahren zu einiger Unzufriedenheit geführt: Teilweise wurden sie zulasten der Gehwege errichtet und auch aufgrund ihrer Größe als massive Eingriffe wahrgenommen. Bei der künftigen Neuvergabe von Werbekonzessionen soll nicht nur berücksichtigt werden, wie die Stadt einen maximalen finanziellen Ertrag erreichen kann, sondern auch, welche für den öffentlichen Raum bedeutsame Infrastruktur als Ausgleich errichtet werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürger vor Ort nicht nur die negativen Folgen von Werbeträgern beobachten können, sondern auch von Verbesserungen profitieren können, die durch die konzessionierten Unternehmen errichtet werden. zu 2.: Nicht nur zum Thema Werbung im öffentlichen Raum, sondern auch zum Thema Licht im öffentlichen Raum sollte es eine einheitliche Richtlinie geben - es greifen die gleichen Argumente wie vom Magistrat zum Thema Werbung vorgebracht. Für das Beispiel aus Fulda siehe: https://www.fulda.de/fd/61_Stadtplanungsamt/Klimaschutz_und_Umweltschutz/Sternen stadt_Fulda/Richtlinie_Lichtverschmutzung_NEU.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ältestenausschuss Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 759 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 401 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 759 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 401 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 759 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 401 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 106 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) 25. Sitzung des Ältestenausschusses am 14.12.2023, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage M 106 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage NR 759 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage M 106 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage NR 759 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Gewerbetreibende, deren Beschilderung durch Gerüste oder Zäune beeinträchtigt wird, beantragen können, im gleichen Umfang Werbung für ihr Gewerbe an Zäunen und Gerüsten anzubringen. Auch Kundenstopper, die eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 gewährleisten, sollen weiterhin zulässig sein. In Bereichen mit hohem Aufkommen von zu Fußgehenden soll die verbleibende Gehwegbreite zwischen 2,00m - 3,50m betragen. Im Vorgriff auf die Ausschreibung von Werberechten für den öffentlichen Raum soll zudem auch die Möglichkeit einer digitalen Kommunikation in der Außenwerbung als Teil der Stadtinformation und Gefahrenwarnung geprüft und ggf. integriert werden. Bei den neuverhandelten Verträgen mit den Werbefirmen ist darauf zu achten, dass bei Aufstellung der City-Light-Säule und City-Light-Poster mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 m, idealerweise jedoch von 2,20m verbleibt. Daneben soll geprüft werden, ob Festlegungen getroffen werden können, die über die Anforderungen des Leitfadens des Deutschen Werberates hinausgehen, um diskriminierende und gesundheitsgefährdende Darstellungen, wie z.B. Alkohol- und Drogenkonsum, zu vermeiden. 2. Die Vorlage NR 759 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 824 und der o.g. Maßgabe), AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 106 = Ablehnung, NR 759 = Annahme, NR 824 = Ablehnung, OA 401 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Gewerbetreibende, deren Beschilderung durch Gerüste oder Zäune beeinträchtigt wird, beantragen können, im gleichen Umfang Werbung für ihr Gewerbe an Zäunen und Gerüsten anzubringen. Auch Kundenstopper, die eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter gewährleisten, sollen weiterhin zulässig sein. In Bereichen mit hohem Aufkommen von zu Fußgehenden soll die verbleibende Gehwegbreite zwischen 2,00 Meter bis 3,50 Meter betragen. Im Vorgriff auf die Ausschreibung von Werberechten für den öffentlichen Raum soll zudem auch die Möglichkeit einer digitalen Kommunikation in der Außenwerbung als Teil der Stadtinformation und Gefahrenwarnung geprüft und ggf. integriert werden. Bei den neuverhandelten Verträgen mit den Werbefirmen ist darauf zu achten, dass bei Aufstellung der City-Light-Säule und City-Light-Poster mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter, idealerweise jedoch von 2,20 Meter verbleibt. Daneben soll geprüft werden, ob Festlegungen getroffen werden können, die über die Anforderungen des Leitfadens des Deutschen Werberates hinausgehen, um diskriminierende und gesundheitsgefährdende Darstellungen, wie z. B. Alkohol- und Drogenkonsum, zu vermeiden. 2. Die Vorlage NR 759 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 824 und der o.g. Maßgabe), AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4147, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 § 4317, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4557 entstanden aus Vorlage: OF 853/6 vom 25.09.2023 Betreff: Nied: Sitzbänke an der Calisthenics-Anlage im Park Nied-Süd aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Sitzbänke an der vor einem Jahr fertiggestellten Calisthenics-Anlage in Nied-Süd aufzustellen. Begründung: Von Nutzern der Calisthenics-Anlage wird seit Längerem bemängelt, dass Sitzbänke bei der Anlage fehlen würden. Auch wurde festgestellt, dass in Nied-Süd generell ein Bedarf an Sitzbänken vorhanden zu sein scheint. So berichten Anwohner des Spielplatzes in Nied-Süd, dass Personen sehr oft bis tief in die Nacht die Sitzbänke auf dem Spielplatz für Treffen nutzen. Sitzbänke an der Calisthenics-Anlage könnten hilfreich sein, um die Personen auf Bänke an der Anlage zu verweisen, die sich weiter entfernt von den Wohnhäusern befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 316 Beratung im Ortsbeirat: 6
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4553 entstanden aus Vorlage: OF 337/7 vom 22.09.2023 Betreff: Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof/Am Hohen Weg Der Magistrat wird gebeten, eine Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof/Am Hohen Weg auf der rechten Seite stadtauswärts, von der Breitenbachbrücke kommend, zu veranlassen. Die Absenkung soll sich auf den für Fußgängerinnen und Fußgänger markierten Bereich beziehen. Begründung: Am Fußgängerüberweg von und zur U-Bahn-Haltestelle kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Menschen mit Kinderwagen und Rollern, die alle den abgesenkten Bordsteinbereich nutzen, um die Straße zu überqueren. Eine Vergrößerung dessen würde enorme Abhilfe schaffen und gleichzeitig zu einem zügigeren Überqueren des Zebrastreifens führen, was gleichzeitig den Autoverkehr begünstigen würde. Dieses Problem hat sich durch die temporäre Verlegung der Bushaltestelle der Linie M72 auf die Straße Am Industriehof auf Höhe des Studentenwohnheims noch verstärkt. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 77
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4395 entstanden aus Vorlage: OF 958/1 vom 22.08.2023 Betreff: Bordsteine Frankenallee an Fußgängerüberwegen abflachen Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine in der Frankenallee beidseits an den neuen angedachten Fußgängerüberwegen (Piktogramme) abflachen zu lassen. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Personen sowie Personen mit Kinderwagen können die angedachten Fußgängerüberwege aktuell nicht barrierefrei überqueren. Beispiel auf Höhe Quäkerplatz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2381
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4195 entstanden aus Vorlage: OF 901/1 vom 17.06.2023 Betreff: Sitzbank mit Lehne Speicherstraße/Ecke Werfstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Speicherstraße/Ecke Werftstraße eine Sitzbank mit Lehne aufstellen zu lassen. Begründung: Die oben genannte Stelle eignet sich sehr gut für eine Sitzbank mit Lehne und wäre eine willkommene Gelegenheit für Menschen, zu verweilen und sich auszuruhen, gerade für Menschen, die vom Einkaufen kommen und eine kleine Pause benötigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1876
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4194 entstanden aus Vorlage: OF 900/1 vom 17.06.2023 Betreff: Untermainkai - Fahrradbügel schaffen und Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Untermainkai 34 zwischen Gehweg und Fahrbahn Radbügel aufstellen zu lassen, um das illegale Gehwegparken wirksam zu verhindern und ausreichend Fahrradabstellplätze zu schaffen. Falls die Mindestgehwegbreite so nicht sichergestellt werden kann, sollen ersatzweise Poller aufgestellt werden. Begründung: Regelmäßig wird der Gehweg entlang der Häuserzeile durch illegal abgestellte Pkw derart eingeschränkt, dass zu Fuß Gehende, Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende nicht mehr passieren können. Fotos: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2271
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S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 376 entstanden aus Vorlage: OF 787/6 vom 16.06.2023 Betreff: Bahnhöfe Höchst und Griesheim: Wo bleibt die Barrierefreiheit? Defekte Aufzüge im Bahnhof Höchst - was macht man besser in Griesheim? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Informationen bei der Deutschen Bahn aufgrund des Artikels im Höchster Kreisblatt vom 09.05.2023, Seite 15, einzuholen: 1. In welchem Umfang geht der Ausfall der Aufzüge im Bahnhof "Frankfurt-Höchst" auf Vandalismus zurück? 2. Wie hoch ist die Ausfallquote im Vergleich zu anderen Bahnhöfen? 3. Ließe sich ein Defekt durch Vandalismus durch eine noch robustere Ausführung der Aufzüge vermeiden? 4. Werden Ersatzteile vorgehalten, um eine schnelle Reparatur der Aufzüge zu gewährleisten? 5. Wie lange dauert es in der Regel von der Meldung einer Funktionsstörung bis zur Reparatur? 6. Gibt es eine statistische Erfassung über die Art und Ursache des Defekts bzw. Art und Weise des Vandalismus und der Dauer der Reparaturen? 7. Was unternimmt die Deutsche Bahn, um ihrer Pflicht nachzukommen, die Barrierefreiheit ihrer Bahnhöfe dauerhaft zu gewährleisten und sicherzustellen? 8. Wie stellt die Deutsche Bahn sicher, dass die Barrierefreiheit am Bahnhof "Frankfurt-Griesheim", der jetzt entsprechend umgebaut werden soll (mit vier Aufzügen), real gewährleistet ist? Begründung: Wie der Presse vom 09.05.2023 zu entnehmen ist, ist die Barrierefreiheit am zweitgrößten Bahnhof Frankfurts wegen ständig ausfallender Aufzüge nicht gelungen. Die Deutsche Bahn wirft den Nutzern unsachgemäße Nutzung vor und appelliert an die Bürger, sorgsamer mit den Aufzugsanlagen umzugehen. Diese Aussage bedeutet also, dass die Bahn zwar Aufzüge eingebaut hat, um theoretisch eine Barrierefreiheit ihres Bahnhofs hergestellt zu haben, die Nutzer des Bahnhofs aber gebeten werden, diese möglichst nicht zu benutzen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie dies unsachgemäß machen bzw. die Aufzüge unsachgemäß nutzen? Die Deutsche Bahn hat die Auflage, ihre Bahnhöfe barrierefrei neu zu bauen bzw. umzubauen, um für alle Menschen nutzbar zu sein. Davon ist die Deutsche Bahn weit entfernt. Anstelle nach Lösungen zu suchen, wie die Umsetzung wirklich zum Vorteil der Nutzer, insbesondere derjenigen Nutzer mit mobiler Einschränkung oder sonstiger Hilfsmittel, Kinderwagen etc., wird, wirft sie den Nutzern unsachgemäße Handhabung vor. Das ist eine pauschale Verurteilung. Der Ortsbeirat bittet daher um Aufklärung, damit die Nutzer der Bahn sich "sachgemäß" verhalten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 106 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 376 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3708, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4159 entstanden aus Vorlage: OF 474/11 vom 16.06.2023 Betreff: Barrierefreiheit umsetzen - Nachbesserung bei den Wegen im Huthpark Der Magistrat wird gebeten, in Rücksprache mit dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen Maßnahmen zu ergreifen, um die Abwasserrinnen auf den Wegen im Huthpark barrierefrei zu gestalten. Zudem soll künftig bei der Neugestaltung von Spazierwegen bereits im Vorfeld eine Einbeziehung des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen erfolgen, um Barrierefreiheit von Anfang an zu gewährleisten und unnötige Nachbesserungskosten zu vermeiden. Begründung: Die Wege im Huthpark wurden erst kürzlich erneuert. In regelmäßigen Abständen sind die Wege durch Abwasserrinnen durchzogen, die den Ablauf von Oberflächenwasser sichern sollen. Leider sind diese Rinnen für Rollstuhlfahrende schwer oder gar nicht eigenständig passierbar. Auch für Menschen mit Rollatoren oder Kinderfahrrädern stellen sie ein Hindernis dar. Laut dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sind die Pflastersteine wohl zu groß und die Fugen zu breit. Dadurch können sich die Vorderräder von Rollstühlen verklemmen. Daher wird eine Nachbesserung gefordert, damit künftig die Wege auch gut mit dem Rollstuhl befahrbar sind. Es ist ärgerlich und kostenintensiv, dass dies nicht von Anfang an berücksichtigt wurde. Wäre bereits im Vorfeld eine Einbeziehung erfolgt, hätte das vermieden werden können. Foto: Martina Weber Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2165
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 entstanden aus Vorlage: OF 814/1 vom 13.04.2023 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern; 2. in der Rudolfstraße zwischen Niddastraße und Mainzer Landstraße mit Parkwinkeln das Fahrbahnparken zu verdeutlichen und neben den Einfahrten das Zuparken des Gehweges durch Poller zu unterbinden; 3. im Bereich aus den Punkten 1. und 2. ein bis zwei Lieferzonen einzurichten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob die Rudolfstraße im genannten Bereich zumindest teilweise entsiegelt werden kann. Begründung: An der Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße ist der Gehweg durch die markierten Parkstände und die Außengastronomie stark verengt, sodass für Fußgängerinnen und Fußgänger kaum noch Platz übrig bleibt. Durch das Ein- und Ausparken entstehen zusätzlich gefährliche Situationen für Radfahrerinnen und Radfahrer, die den Radschutzstreifen auf der Mainzer Landstraße befahren. Im Sinne der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität sollten diese Parkstände entfallen. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass der Gehweg danach nicht weiterhin als Parkplatz genutzt wird. Die Rudolfstraße weist eine große Fahrbahnbreite auf und ist in diesem Abschnitt eine wenig befahrene Einbahnstraße. Derzeit ist noch genügend Platz für beidseitiges Parken auf der Fahrbahn. Trotzdem wird der Gehweg zugeparkt und Fußgängerinnen und Fußgänger behindert. Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob diese Fahrbahndimensionierung wirklich noch zeitgemäß ist oder ob nicht die Möglichkeit besteht, hier Flächen zu entsiegeln und für dringend benötigtes Grün in der Nachbarschaft zu schaffen. Sollte die Dimensionierung beibehalten werden, ist auch hier eine bauliche Sicherung des Gehwegs angebracht. Dadurch würden keine Abstellmöglichkeiten entfallen, es würde lediglich die geltende Parkregelung zum Parken auf der Fahrbahn durchgesetzt. Die Ausweisung von Lieferzonen gestattet es, komfortabel Be- und Entladevorgänge zu realisieren. Im Bereich sind bisher keine Zonen explizit ausgewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Antrag vom 28.11.2023, OF 1078/1 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4821 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927 entstanden aus Vorlage: OF 847/1 vom 30.04.2023 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Vorgang: M 163/20; B 125/23 Der Magistrat schreibt in seinem Bericht vom 10.03.2023, B 125, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in der Magistratsvorlage M 192 war und dies nicht mehr in die beschlossene Magistratsvorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach dem 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertigstellungsjahr aus: - Güterplatz, Priorität A, 2024 - HBF/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Weser-/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Rebstöcker Straße, Priorität A, 2025 ff. - Schwalbacher Straße, Priorität A, 2025 ff. - Galluswarte, Priorität B, 2024 - Speyerer Straße, Priorität B, 2024 - Wickerer Straße, Priorität B, 2025 ff. - Ordnungsamt, Priorität B, 2025 ff. - Platz der Republik, Priorität B, 2025 ff. - Galluspark, Priorität C, 2025 ff. - Kriegkstraße, Priorität C, 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit dem 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle "Börneplatz" für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle "Galluswarte" für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U 5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33 Prozent der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20 Prozent der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, in den Jahren 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Seniorinnen und Senioren leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des PBefG bisher im Ortsbezirk 1 nicht im ausreichenden Maße umgesetzt worden sind. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen; 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden; 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben; 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern; 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen; 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.03.2023, OA 343 entstanden aus Vorlage: OF 425/3 vom 22.11.2022 Betreff: Grundsatzbeschluss SiGlinde-Kreuzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zukünftig bei allen Baumaßnahmen in Kreuzungsbereichen des Ortsbezirks 3 das vom Radentscheid entwickelte Prinzip "SiGlinde" generell in der Bauplanung zu prüfen und bei der Umsetzung mit einzuplanen. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. generell sind alle Umbaumaßnahmen barrierefrei zu gestalten; 2. Aufpflasterung des Kreuzungsbereiches auf Gehwegniveau; 3. Herausziehen der Gehwegnasen/Kreuzungsecken und Absperrung mittels Pollern oder Würfel (barrierefrei); 4. komplett freie Sichtachsen im F ünf-Meter-Bereich; 5. Bäume/Baumscheiben und/oder Begrünung/Entsiegelung hinter dem Fünf-Meter-Bereich zur Kreuzung/zum Fußgängerüberweg; 6. Radbügel für Fahrräder und Lastenräder im Anschluss an die entsiegelte Fläche; 7. Lieferparkplätze/Ladezone mit entsprechender Markierung bzw. Beschilderung in den abgehenden Straßen im Anschluss an die Fahrradstellplätze; 8. Sitzgelegenheiten im Bereich der entsiegelten Flächen; 9. optional: farbige Gestaltung der Aufpflasterung zur Markierung der Fußgängerüberwege. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über eine aktuelle Liste aller für den Ortsbezirk 3 in der näheren Zukunft geplanten Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen zu berichten. Vor einem Umbaubeginn eines Kreuzungsbereichs sind dem Ortsbeirat 3 alle diesbezüglichen Planungen zeitnah vorzustellen. Begründung: Das Prinzip "SiGlinde" bedeutet für alle zukünftigen Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen, "Sicher/Gleichberechtigt/Lindgrün" für alle Verkehrsteilnehmende, ob Fußgängerinnen und Fußgänger, Fahrradfahrende inkl. Lastenräder oder motorisierter Individualverkehr (MIV) sowie Lieferverkehrsflächen, die gleichberechtigte, individuelle Teilnahme. Lindgrün bedeutet in diesem Zusammenhang die Anpflanzung von Baumgewächsen im Kreuzungsbereich. Durch dieses Prinzip wird es ermöglicht, im urbanen Verkehrsraum für alle Verkehrsteilnehmer eine gleichberechtigte Teilnahme zu gewährleisten. (Quelle: Radentscheid Frankfurt, beispielhafter Kreuzungsbereich; https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde-unser-modell-fuer-kleine- kreuzungen/) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 343 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 343 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3206, 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.05.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3761 entstanden aus Vorlage: OF 771/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilitätswende V: Gehwegparken in der Junghofstraße abstellen Der Magistrat wird gebeten , die Gehwege in der Junghofstraße abpollern oder alternativ mit Radbügeln in Längsrichtung versehen zu lassen. Begründung: Trotz des Parkhauses in unmittelbarer Nähe sowie einer deutlichen Hinweisbeschilderung wird hier nach wie vor illegal auf dem Gehweg geparkt und die notwendige Breite für zu Fuß Gehende eingeschränkt. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1656 Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 entstanden aus Vorlage: OF 431/3 vom 09.01.2023 Betreff: Die untere Berger Straße attraktiver, sicherer und grüner gestalten Vorgang: OM 1272/21 OBR 3; OM 2773/22 OBR 3; ST 2364/22; OM 3119/22 OBR 3; ST 2726/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die untere Berger Straße zu einem attraktivem Verweilort zu gestalten: 1. Umsetzen der Maßnahmen aus der Anregung vom 02.12.2021, OM 1272, und der Stellungnahme vom 09.12.2022, ST 2726; 2. Erhöhen der Reinigungsintervalle auf dem Abschnitt der Berger Straße und dem Merianplatz; 3. Anbringen von mehr Mülleimern mit Pfandringen und speziell Müllgaragen am Merianplatz; 4. Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, wo die Laufbreite für den Fußverkehr auf dem Bürgersteig 2,20 Meter unterschreitet, insbesondere vor den Hausnummern 12 bis 14, 15, 18, 26, 30, 59, 62, 65, 67, 70, 81, 84 bis 86 und 101; 5. Aufstellen von Parklets auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 16, 56, 75 und 102; 6. Entsieglung auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 26, 62 und 69, am Merianplatz 1 und auf dem Bürgersteig vor den Hausnummern 16, 66 und 108; 7. Einrichten von Lieferzonen auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern Berger Straße 94 bis 96 und Baumweg 44; 8. zu prüfen und zu berichten, ob der Behindertenparkplatz 13527 vor der Hausnummer 99 noch benötigt wird, und falls nein, soll hier ebenfalls eine Lieferzone eingerichtet werden; 9. Einrichten von Kurzzeitparkplätzen für den Zeitraum von montags bis samstags von 9 Uhr bis 19 Uhr auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 38 bis 40, 66, 88, 106 und 118 bis 120; 10. Einrichten von Parkplätzen für Motorräder und Motorroller auf den bestehenden Stellflächen vor den Hausnummern 28 (Eckhaus Herderstraße 19) und 98; 11. Aufstellen von Fahrradbügeln auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 23, 73, 76 und 104 sowie zusätzlich Fahrradbügel auf dem Bürgersteig in Schräganordnung vor den Hausnummern 58 bis 60, 92, 96 und 118; 12. Aufstellen von jeweils einem Fahrradbügel pro Seite an den Fußgängerüberwegen bei den Straßeneinmündungen/-kreuzungen zur Leibnizstraße, Schleiermacherstraße, Schopenhauerstraße (siehe Anregung OM 3119) und zum Baumweg zur Vermeidung von Falschparken; 13. Aufstellen einer Sitzbank vor der Hausnummer 62; 14. Einrichten eines zusätzlichen Fußgängerüberweges zwischen den Hausnummern 89 und 108, der durch eine Rampe barrierearm umgesetzt werden soll; 15. zu prüfen und zu berichten, ob die Taxistellflächen am Merianplatz weiter auf den Bürgersteig verlagert werden können, mit Reduzierung der Stellflächenanzahl auf die Länge der Hausnummer 46 sowie - falls dies nicht möglich sein sollte - eine alternative Verlagerung auf die Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor der Hausnummer 52; 16. Aufbringen von roten Markierungen für eine Fahrradspur in Richtung Norden (entgegen der Fahrtrichtung für Kraftfahrzeuge) in den Bereichen der Hausnummern 10 bis 24 (Kfz-Stellflächen entfallen), 42 bis 52 und hinter 88 bis 92; 17. Verbreitern der Streifen des Fußgängerüberweges am Merianplatz (Zeichen 293); 18. Installieren von Trinkbrunnen am Merianplatz und im Bethmannpark; 19. prüfen des Angebots eines kleinen Wochenmarktes auf dem Merianplatz (nicht freitags) und hierüber zu berichten; 20. zu prüfen und zu berichten, ob die Tiefgaragen der SAALBAU Bornheim und des Mousonturms im Ortsbezirk 4 teilweise als Quartiersgarage genutzt werden können; 21. Durchführen eines Pilotvorhabens, bei dem über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten (bestenfalls über die Sommerzeit) die Einfahrt für Kraftfahrzeuge in die untere Berger Straße an Sonntagen in den Zeiten zwischen 9 Uhr bis 17 Uhr gesperrt wird und ein begleitendes kulturelles und sportliches Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten werden soll - in Abstimmung mit den ortsansässigen Organisationen. Begründung: Die Berger Straße ist ein belebtes Stadtteilzentrum in Nordend. Die Coronakrise, die Energiekrise und das geänderte Konsumverhalten, hin zu mehr Onlinehandel, setzen dem Gewerbe vor Ort schwer zu. Der Ortsbeirat möchte durch diese Maßnahmen die Berger Straße kurz- bis mittelfristig deutlich attraktiver gestalten, um das Einkaufen vor Ort zu unterstützen. Gleichzeitig haben viele Anwohnende den Wunsch nach Veränderungen gefordert, da die vorhandene Flächenaufteilung nicht mehr zur gewünschten Flächennutzung passt. Die Dominanz parkender Autos, die fehlenden Verweilmöglichkeiten und die teilweise zugestellten Fußgängerwege machen eine Umgestaltung notwendig. Sicherheit im Straßenverkehr für den Fuß- und Radverkehr sowie mehr Angebote an Grünflächen, im Sinne der Attraktivitätssteigerung, stehen hier im Vordergrund der Interessen. Diese Maßnahmen wurden im Ortsbeirat durch eine überfraktionelle Arbeitsgruppe erarbeitet, die Gewerbetreibende, Anwohnende und Verkehrsexperten zur Situation in der unteren Berger Straße befragt hat. Die Sammlung an Umgestaltungsmaßnahmen wurde unter Berücksichtigung der knappen Haushaltslage zusammengetragen, im Sinne einer zeitnahen Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1272 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2773 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2364 Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3119 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2726 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1948 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5037 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5039 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3472 entstanden aus Vorlage: OF 339/12 vom 12.01.2023 Betreff: Konrad-Zuse-Straße - weiterer Fußgängerüberweg Der Magistrat wird gebeten, bei dem abgesenkten Bürgersteig neben dem durch Pfosten gesicherten Zugang zu den "Berghöfen" zeitnah einen Fußgängerüberweg zu errichten. Begründung: Zurzeit gibt es nur gesicherte Fußgängerüberwege in Höhe des koreanischen Konsulats und am Topographischen Weg. Das neue Baugebiet "Berghöfe" liegt allerdings schwerpunktmäßig in der Mitte der Konrad-Zuse-Straße. Hier besteht keine Möglichkeit zur sicheren Überquerung der Straße. Da bereits ein Teil der Gebäude bezogen wurde und die beiden vorhandenen Fußgängerüberwege zu weit entfernt liegen, ergibt sich hier schon jetzt der weitere Bedarf. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1202 Beratung im Ortsbeirat: 12
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2023, OA 310 entstanden aus Vorlage: OF 404/9 vom 20.11.2022 Betreff: SiGlinde-Kreuzungen im Ortsbezirk 9 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zukünftig bei allen Baumaßnahmen in Kreuzungsbereichen des Ortsbezirks 9 das vom Radentscheid entwickelte Prinzip "SiGlinde" in der Bauplanung und Umsetzung zu prüfen und soweit wie möglich umzusetzen. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. generell sind alle Umbaumaßnahmen barrierefrei zu gestalten; 2. Aufpflasterung des Kreuzungsbereiches auf Gehwegniveau; 3. Herausziehen der Gehwegnasen/Kreuzungsecken und Absperrung mittels Poller oder Würfel (barrierefrei); 4. komplett freie Sichtachsen im Fünf-Meter-Bereich; 5. Bäume/Baumscheiben und/oder Begrünung/Entsiegelung hinter dem Fünf-Meter-Bereich zur Kreuzung zum Fußgängerüberweg; 6. Radbügel für Fahrräder und Lastenräder im Anschluss an die entsiegelte Fläche; 7. Lieferparkplätze/Ladezone mit entsprechender Markierung bzw. Beschilderung in den abgehenden Straßen im Anschluss an die Fahrradstellplätze; 8. Sitzgelegenheiten im Bereich der entsiegelten Flächen; 9. o ptional: Farbige Gestaltung der Aufpflasterung zur Markierung der Fußgängerüberwege. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, eine aktuelle Liste aller für den Ortsbezirk 9 in der näheren Zukunft geplanten Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen vorzulegen und dazu zu berichten. Vor dem Umbaubeginn eines Kreuzungsbereichs sind dem Ortsbeirat 9 alle diesbezüglichen Planungen zeitnah vorzustellen. Begründung: Das Prinzip "SiGlinde" bedeutet für alle zukünftigen Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen, "Sicher/Gleichberechtigt/Lindgrün" für alle Verkehrsteilnehmende, ob Fußgängerinnen und Fußgänger, Fahrradfahrende inkl. Lastenräder oder motorisierter Individualverkehr (MIV) sowie Lieferverkehrsflächen die gleichberechtigte individuelle Teilnahme. Lindgrün bedeutet in diesem Zusammenhang die Anpflanzung von Baumgewächsen im Kreuzungsbereich. Durch dieses Prinzip wird es ermöglicht, im urbanen Verkehrsraum unabhängig von der genutzten Mobilitätsform eine gleichberechtigte Teilnahme zu gewährleisten. Illustration. Quelle: Radentscheid Frankfurt, beispielhafter Kreuzungsbereich; siehe https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde -unser-modell-fuer-kleine-kreuzungen/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1174 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 310 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2894, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3347 entstanden aus Vorlage: OF 371/11 vom 08.12.2022 Betreff: Aufstellung eines mobilen, barrierefreien und umweltfreundlichen (wasserloses) WCs für die Zeit vom April bis einschließlich September auf dem Atzelbergplatz Der Magistrat wird gebeten, für die Zeit von April bis einschließlich September ein mobiles, barrierefreies und umweltfreundliches (wasserloses) WC auf dem Atzelbergplatz aufzustellen. Begründung: Der Atzelbergplatz wird in der wärmeren Jahreszeit sehr stark besucht. Gerade in den Sommermonaten finden viele Veranstaltungen statt. Erstmalig im Jahr 2022 wurde in der Zeit von April bis einschließlich September ein mobiles, barrierefreies und umweltfreundliches (wasserloses) WC auf dem Atzelbergplatz aufgestellt. Das WC wurde von den Kindern und Erwachsenen sehr gut angenommen. Diese sinnvolle Einrichtung sollte jährlich in den Sommermonaten aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3345 entstanden aus Vorlage: OF 366/11 vom 24.12.2022 Betreff: Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch/Borsigallee/Wächtersbacher Straße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Verkehrsführung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an der Baustelle Am Erlenbruch/Borsigallee/Wächtersbacher Straße zu entschärfen. Dabei ist zu gewährleisten, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gefahrlos die Straßen in beiden Richtungen queren können. Insbesondere soll ein sicherer Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer erstellt werden, die von Am Erlenbruch kommend in die Borsigallee einbiegen, genauso wie für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die von der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße fahren. Zur besseren Übersicht sind Wegweiser für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu erstellen und an den Kreuzungen anzubringen. Der Ortsbeirat ist über jegliche Verkehrsänderungen an dieser Kreuzung zu informieren. Begründung: Die angesprochene Baustelle ist nun bereits seit Jahren ein ständiges Ärgernis und wird dies nach den vorgestellten Planungen auch noch für einige Jahre bleiben. Die zuletzt planmäßig durchgeführten Verkehrsänderungen haben jedoch zu neuen Gefährdungslagen geführt. Wer zum Beispiel von der Lahmeyerstraße oder von Am Erlenbruch aus in die Borsigallee einbiegen will, endet fast zwangsläufig im fließenden Verkehr. Dies ist allerdings ein lebensgefährliches Unterfangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1110 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2022, OF 653/6 Betreff: Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Alte Falterstraße / Alt-Griesheim gegen parkende Fahrzeuge zu sichern, wobei ein Fahrradanlehnbügel geeignet erscheint. Begründung: Das im Bereich 5 m vor einem Fußgängerüberweg stets bestehende Parkverbot wird bei diesem Überweg häufig missachtet, indem auf der kleinen Fläche auf dem Bürgersteig Autos parken. Dies mag dem Bedarf an Kurzzeitparkplätzen dort geschuldet sein. Da aber die Sichtbarkeit von und für wartende Fußgänger durch die unzulässig parkenden Fahrzeuge beeinträchtigt wird, entsteht eine Gefahr, die zu beseitigen ist. Fahrradanlehnbügel erscheinen geeignet zu sein und schaffen zudem Möglichkeiten, Fahrräder ordentlich und sicher abzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3360 2023 Die Vorlage OF 653/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3257 entstanden aus Vorlage: OF 693/1 vom 13.11.2022 Betreff: Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer im Bereich Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße zu installieren. Begründung: In diesem Bereich sind keine Fahrradständer vorhanden, daher werden Fahrräder oft an den Verkehrsschildern auf dem Gehweg abgeschlossen, was wiederum den Gehweg, der an dieser Stelle der Gutleutstraße recht eng ist, weiter einschränkt. Daher braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten, ohne Menschen auf dem Gehweg zu behindern. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 880
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2022, OF 362/11 Betreff: Besserer Fußgängerschutz An der Mainkur Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu beauftragen an der Fußgängerampel Hanauerlandstraße, an der Mainkur Stadtauswärts, je ein zusätzliches Rotlicht anzubringen, dass mit der Grünphase der Fußgänger geschaltet wird. Begründung: Der Abbiegeverkehr (stadtauswärts in Richtung links) staut sich oft so weit zurück, daß Autos bereits im Kreuzungsbereich stehen und Ampel für den KFZ Verkehr nicht mehr sehen können, bedingt durch die Ampelschaltung löst sich dieser Rückstau i.d.R. dann auf wenn die Fußgänger auch grün bekommen. Da die aufgestauten Autos nicht sehen können, daß sie nun bereits rot haben und auch die Fußgängerampel nur schwer für Autofahrer einsehbar ist, würde ein Zusätzliches Rotlicht (s. Satellitenbild anbei) die Situation verbessern und gefährliche Situationen für Fußgänger vermeidbar machen. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3219 2022 Die Vorlage OF 362/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3184 entstanden aus Vorlage: OF 630/6 vom 13.11.2022 Betreff: Unterliederbach: Querungshilfe über Burgunderweg Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin einzuberufen, um die Einrichtung eines Fußgängerüberwege s oder einer Fußgängerampel über den Burgunderweg an der Einmündung Königsteiner Straße, auf Höhe der Tankstelle, zu prüfen. Begründung: An der Königsteiner Straße/Ecke Burgunderweg, auf Höhe der Tankstelle, ist dringend eine geschützte Querungshilfe (Fußgängerüberweg oder Ampel) nötig. Hier laufen täglich viele Kinder, Eltern mit Kinderwagen und weitere Fußgänger über die Straße, die durch die Auffahrt in Richtung Autobahn gerade zu den Stoßzeiten des Berufsverkehrs viel befahren ist. Über die Meldeplattform Radverkehr wurde dieser Bedarf bereits angemeldet und vom Amt positiv beurteilt: "...querwillige Fußgänger haben es in der Königsteiner Straße Höhe Burgunderweg sicher schwer, ihren Vorrang gegenüber den Kfz aus dem Burgunderweg, insbesondere dem Rechtsabbieger in die Königsteiner Straße, durchzusetzen. Hier hilft wahrscheinlich nur ein signalisierter Fußgängerüberweg. Eine realistische Chance zur Umsetzung besteht aber nur, wenn ein Antrag durch den Ortsbeirat gestellt wird. Daher empfehle ich, sich mit Ihrem Vorschlag dorthin zu wenden." Das macht der Ortsbeirat hiermit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 713 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2022, OF 350/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Schwerpunkte sollen dort Straßen sein, die gemäß Schulwegeplan als der empfohlene Schulweg für Kinder ausgewiesen sind und deren Sicherheit durch Fahrzeuge eingeschränkt wird, die den Platz beengen bzw. die Sicht rauben. Besonders zu achten ist dabei auf Missachtung des Parkverbots, Parken auf Gehwegabsenkungen, Parken auf dafür nicht zugelassenen Flächen wie Fußwege / in verkehrsberuhigten Bereichen oder im Ampelbereich. Schwerpunktmäßig sollen die Kontrollen morgens und nachmittags (Unterrichtsstart und -ende) erfolgen: - Arolser Straße - Atzelbergstraße - Auerfeldstraße - Zentgrafenstraße - An der Marienkirche - Alt Seckbach und Hintergasse - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Wilhelmshöher Straße - Im Trieb - Zeuläckerstraße - Hochstädter Straße Begründung: Die empfohlenen Fußwege im Schulwegeplan sollen es Kindern ermöglichen sicher zur Schule zu gelangen. In Seckbach sind viele Fußwege (z. B. Wilhelmshöher Straße) ohnehin sehr schmal. Hinzu kommt, dass in vielen Straßen parkende Autos den Platz für die Kinder auf den Fußwegen reduzieren oder die Sicht deutlich beeinträchtigen. Die Strafgebühren bei Park-Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, allerdings findet in Seckbach praktisch keine Überwachung von Regelverstößen statt. Dies ist ein Sicherheitsrisiko für Schulkinder. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen und dies v.a. wochentags zu besonders kritischen Uhrzeiten (Unterrichtsstart und -ende). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3213 2022 Die Vorlage OF 350/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2022, OF 637/6 Betreff: Nied: Aufstellung von zwei Sitzbänken zwischen Nied und der Nidda Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Mitte der beiden Wege zwischen Nied und der Nidda jeweils eine Sitzbank aufzustellen. Bei den beiden Wegen handelt es sich um den Weg "Krumme Weiden", der von der Nidda nahe der Sossenheimer Unterfeldbrücke nach Nied verläuft, sowie der Weg, der in Nied von der Weggabelung "Krumme Weiden" / "Taunusblick" zur Nidda führt (siehe Foto unten). Begründung: Die Nidda hinter Nied ist ein wunderschönes Landschaftsgebiet, das zum Wandern einlädt. Ältere Bürger äußerten den Wunsch, in der Mitte der beiden Wege zwischen Nied und Nidda jeweils eine Sitzbank (also insgesamt 2 Bänke) aufzustellen und hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, dass sich Senioren auf dem Hin- und Rückweg auf den Bänken ausruhen können. Die Strecke an sich trauen sich ältere Bürger selbst mit Gehbehinderung zu. Allerdings komme es vor, dass sie auf der Hälfte der Strecke eine Pause benötigten und eine Sitzbank eine große Hilfe wäre. Foto: Die beiden Kreuze zeigen jeweils eine Möglichkeit für den Standort einer Bank (Quelle: Google Maps). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3189 2022 Die Vorlage OF 637/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 344/9 Betreff: Schieberampen für neue Überwege über Main-Weser-Strecke - Am Grünen Graben und bei der früheren Batschkapp Vorgang: OM 716/21 OBR 9; ST 1642/22 Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, zwei parallele Schienen für Fahrräder und Kinderwagen an den beiden neu erstellten, nicht barrierefreien Fußgängerbrücken Am Grünen Graben und Maybachstraße (ex Batschkapp) anzubringen. Durch die Installation dieser kann die Nutzung mit Fahrrad oder Kinderwagen nachträglich ermöglicht werden. Begründung: Beide Bauwerke wurden bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, d.h. die Brücken müssten von der Stadt übernommen worden sein Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 716 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1642 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 344/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 344/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 344/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2771 entstanden aus Vorlage: OF 345/3 vom 23.08.2022 Betreff: Freihalten der Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße Der Magistrat wird gebeten, a) im genannten Kreuzungsbereich auf der Fläche der Zick-Zack-Markierungen Fahrradbügel - inklusive Bügel für Lastenfahrräder - anzubringen, sodass ein Falschparken in diesen Bereichen nicht mehr möglich ist, a lle Fußgängerquerungen sollen dabei im bisherigen Umfang erhalten bleiben; b) vor dem Haus Vogelsbergstraße 25 eine Ladezone für Paketdienste und Lieferverkehr längsparkend einzurichten. Begründung: Der Kreuzungsbereich Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße wird regelmäßig verbotswidrig mit Kraftfahrzeugen zugestellt und stellt somit eine Gefahr für querende Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Dies soll baulich durch Fahrradbügel unterbunden werden. Darüber hinaus sollen Paketdienste und Lieferanten durch eine Ladezone davon abgehalten werden, den Kreuzungsbereich zum Abstellen ihrer Kraftfahrzeuge zu benutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 17 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2751 entstanden aus Vorlage: OF 446/2 vom 21.08.2022 Betreff: Barrierefreie öffentliche Toiletten JETZT! Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. eine barrierefreie öffentliche Toilettenanlage an einem geeigneten Standort in der Leipziger Straße bereitzustellen, falls eine bauliche Maßnahme kurzfristig nicht umsetzbar ist, sollte übergangsweise auf eine provisorische Mietlösung zurückgegriffen werden (Beispiele siehe unten); 2. die Toilettenanlagen in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" wieder vollumfänglich in Betrieb zu setzen und einen barrierefreien Zugang sowie ein lückenlos barrierefreies Leitsystem zu den Toilettenanlagen einzurichten. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Menschen, die einen Rollstuhl oder einen Rollator nutzen müssen, sind darauf angewiesen, dass ausreichend barrierefreie öffentliche Toiletten zur Verfügung stehen. Während Personen ohne Einschränkungen in Notsituationen auf private Toiletten in Restaurants oder Cafés ausweichen können, besteht diese Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen überwiegend nicht. Nach Schilderungen von Betroffenen führt der Mangel an barrierefreien Toiletten dazu, dass ein längerer Aufenthalt in der Leipziger Straße unmöglich ist. Das gilt vor allem für die zunehmend heißen Sommertage. Eine erhöhte Flüssigkeitszufuhr führt zu einem verstärkten Harndrang. Wenn Betroffene den öffentlichen Raum nutzen wollen, verzichten sie deshalb häufig darauf (ausreichend) zu trinken. Damit stellt der Mangel an barrierefreien öffentlichen Toiletten auch ein Gesundheitsrisiko dar. Foto: privat Quelle: www.erento.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 623 Antrag vom 16.04.2023, OF 663/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2736 entstanden aus Vorlage: OF 419/2 vom 17.06.2022 Betreff: Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage deutlich sichtbar zu markieren. Begründung: An der Bockenheimer Warte befindet sich parallel an der Bockenheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage ein Radweg auf dem Gehweg. Außerdem befindet sich direkt an diesem Radweg die Bushaltestelle und die U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte". Fußgänger, z. B. auf dem Weg zur Bushaltestelle oder zur U-Bahn-Haltestelle, bewegen sich dabei häufig auf dem Radweg, sodass es zu Konflikten zwischen Radfahrern/Personen auf E-Scootern und Fußgängern kommt, siehe Fotos. Der Magistrat wird gebeten, den Radweg deutlich sichtbar markieren zu lassen, als dringliche Maßnahme, bereits jetzt vor dem Umbau der Bockenheimer Landstraße, um so Fußgänger besser klar zu machen, dass der Radweg kein Gehweg ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, mögliche Maßnahmen, wie Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Radfahrern/Personen auf E-Scootern geschützt werden können, zu prüfen und zu berichten, insbesondere ob es möglich ist, dort einen separaten Weg für Fußgänger zu markieren, z. B. zwischen dem Eingang an der U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte" und Adalbertstraße. Fotos vom 17. Juni 2022 um die Mittagszeit Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 42 Beratung im Ortsbeirat: 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2733 entstanden aus Vorlage: OF 415/2 vom 19.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Zebrastreifen, die aufgrund einer Bautätigkeit auf der Leipziger Straße von 2020 bis 2021 eingerichtet waren, dauerhaft an den jeweiligen oder anderen geeigneten Stellen in dem Bereich der Leipziger Straße zwischen dem Gebäude des ehemaligen Kaufhofes und der Ecke zur Landgrafenstraße eingerichtet werden können. Namentlich geht es um einzurichtende Zebrastreifen über die Leipziger Straße 1. auf Höhe des Hauses mit der Nr. 30 (Reformhaus) und Nr. 25 (Handyladen der Telekom) auf der Leipziger Straße, in unmittelbarer Nähe der Ecke zur Landgrafenstraße und Wildunger Straße, sowie 2. auf Höhe des Hauses mit der Nr. 48 (Frankfurter Volksbank) und Nr. 41 (DM-Drogerie) auf der Leipziger Straße, in unmittelbarer Nähe der Ecke zur Straße Am Weingarten . Begründung: Die zwischenzeitlich eingerichteten Zebrastreifen kamen an den genannten Stellen gut bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Zumal durch den hohen Rad- und Autoverkehr auch in diesem Bereich der Leipziger Straße der Bedarf für Fußgängerinnen und Fußgänger an sicheren Querungsmöglichkeiten hoch ist. An ähnlichen Stellen der Leipziger Straße gibt es zurecht Zebrastreifen, sodass an dieser vergleichsweise engen und hochfrequentieren Passage der Leipziger Straße entsprechender Handlungsbedarf besteht. Bei dem letztgenannten Standort ist gewiss die gegenwärtige Bautätigkeit am Gebäude der Frankfurter Volksbank beachtlich und vor Umsetzung abzuwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41 Antrag vom 26.05.2023, OF 677/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2552 entstanden aus Vorlage: OF 185/7 vom 22.08.2022 Betreff: Maßnahmen für saubere Gehwege Bürgerinnen und Bürger in Rödelheim beschweren sich aktuell wieder vermehrt über mit Hundekot verschmutzte Gehwege, was sich unter anderem in einer aktuellen Petition auf dem Portal "Frankfurt fragt mich" widerspiegelt. Eine Rolle spielt hier sicherlich auch die Zunahme gehaltener Hunde in den letzten Jahren. Aus diesem Grund sollten zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für die Problematik zu sensibilisieren sowie Angebote der Entsorgung zu schaffen. Explizit sollten dabei auch Bereiche ohne Straßenbegleitgrün ins Auge gefasst werden, da hier die Nutzungskonflikte noch deutlicher zu Tage treten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, an den unten genannten Stellen in Rödelheim Spender für Hundekotbeutel, bestenfalls mit integrierter Mülltonne, aufzustellen. Im Straßenraum ist darauf zu achten, dass keine zusätzlichen Barrieren für Fußgängerinnen und Fußgänger entstehen und ausreichend Platz auf dem Gehweg verbleibt. Darüber hinaus soll die Aufstellung mit einer Plakataktion zur Aufklärung der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer begleitet werden, wie sie bereits in anderen Kommunen erfolgreich durchgeführt wurde. 1. Kreuzung Niddagaustraße/Am Alten See 2. Kreuzung Niddauferweg/Fußweg zur Nidda am Ende der Marquardstraße bzw. am Anfang der Röderichstraße (Genaue Koordinaten des gewünschten Standorts: 50°07'19.1"N 8°36'37.4"E) 3. Prießnitzstraße gegenüber Hausnummer 15 (Grünfläche bzw. Spielplatz) Bei positivem Bescheid kann für jede der Stellen eine Patin/ein Pate genannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2812 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1440
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2412 entstanden aus Vorlage: OF 483/1 vom 07.06.2022 Betreff: Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengäßchen absenken Der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Fahrbahn im Bereich des Gehweges aufpflastern zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sollen die Bordsteine im Schärfengäßchen im Zuge der Umgestaltung zu einem Fußgängerbereich auf beiden Seiten in ganzer Länge abgesenkt werden, um den Bereich für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu machen. Begründung: Mit dieser Maßnahme lässt sich der Bereich schnell und günstig für viele urbane Nutzungen öffnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2663 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 entstanden aus Vorlage: OF 461/5 vom 27.04.2022 Betreff: Verfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, das Kopfsteinpflaster am Paradiesplatz in Alt- Sachsenhausen neu zu verfugen. Begründung: Die Fugen sind so tief ausgewaschen, dass regelmäßig Glasscherben darin stecken bleiben und es so zu Verletzungen bei Fußgängern und Radfahrern kommt. Manche Fugen sind so breit, dass auch ein Fahrradreifen darin stecken bleibt und der Radfahrer stürzt. Des Weiteren führen die Glasscherben zu defekten Fahrradreifen und Autoreifen. Die Anwohner Elisabethenstraße 2 bis 4 sowie Paradiesgasse 12 erreichen ihre Parkplätze im Innenhof nur über die Zufahrt Große Rittergasse und Paradiesgasse. Hier gab es bereits diverse Risse in den Autoreifen. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Antrag vom 18.10.2022, OF 573/5 Antrag vom 18.10.2022, OF 574/5 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3048 Auskunftsersuchen vom 04.11.2022, V 540 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2285 entstanden aus Vorlage: OF 308/3 vom 01.06.2022 Betreff: Barrierefreiheit auf der oberen Friedberger Landstraße sicherstellen Seit der letzten Maiwoche werden an den Haltestellen der Straßenbahnlinie 18 Bauarbeiten durchgeführt. Hierzu wurden die Haltestellen mit Bauzäunen abgesperrt. Leider wurden dabei auch zum Teil die Bereiche versperrt, welche über einen abgesenkten Bordstein verfügen. Da die Haltestellen auf der oberen Friedberger Landstraße zugleich mit den Fußgängerampeln verbunden sind, ist nun das barrierefreie Überqueren der Friedberger Landstraße nicht mehr möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend aufgefordert, ein barrierefreies Überqueren der oberen Friedberger Landstraße an allen Fußgängerampeln auch während der Bauarbeiten sicherzustellen. Der Ortsbeirat bittet, bei zukünftigen Baustellen sicherzustellen, dass die Barrierefreiheit gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2239 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2160 entstanden aus Vorlage: OF 145/7 vom 20.03.2022 Betreff: Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter zu beauftragen, die Neuordnung des Parkraums in der Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 zurückzunehmen und ein ganzheitliches Parkraumkonzept für die gesamte Straße zu erstellen und dies vor Umsetzung mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Das bisher erlaubte halbseitige Parken auf dem Gehsteig wurde im Bereich der Hausnummer 59 zurückgenommen. In der jetzigen Situation soll wohl das Parken auf der Straße erzwungen werden. Prinzipiell ist gegen eine Neuordnung des Parkraums nichts einzuwenden, wenn dies mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der Situation erfolgt. Dies ist an dieser Stelle leider nicht der Fall: Durch die Neuordnung wird an dieser Stelle die vorhandene Engstelle erheblich verschlimmert. Damit fällt an dieser Engstelle der letzte Überlebensraum für Radfahrer weg. Da die Breitlacherstraße von vielen Radfahrern genutzt wird, sind hier gefährliche Situationen vorprogrammiert. Da lediglich die Ausschilderung mit dem Zeichen 315 zurückgenommen wurde, entstand eine für die Autofahrer, vor allem für die Anwohner, unverständliche Situation. So ist es nicht einsichtig, warum gerade an dieser Stelle das Parken auf der Straße erzwungen werden soll, wo ein paar Meter weiter die alte Parkregelung mit dem Zeichen 315 weiterhin Bestand hat. Weiterhin hat ein versuchsweises "richtiges" Parken durch ein Mitglied des Ortsbeirates die Beobachtung ergeben, dass keineswegs eine Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit an der Engstelle erfolgte. Somit wird durch die Neuregelung lediglich eine erhöhte Gefährdung von Radfahrern erreicht, keineswegs aber eine Erleichterung für Fußgänger, da lediglich auf eine Länge von circa 40 Metern der gesamte Bürgersteig für Fußgänger zur Verfügung steht, danach aber wieder das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt ist und damit der Gehweg stark eingeschränkt nutzbar ist. Mittlerweile wird die Neuregelung vom Ordnungsamt verstärkt überprüft. Anhand des Umstands, dass dies in der Regel bei allen dort abgestellten Fahrzeugen zu kostenpflichtigen Verwarnungen führt, kann erkannt werden, dass diese Maßnahme ohne weitere Kommunikation nicht erfolgreich umgesetzt werden kann und bei den Bürgern als "Abzocke" wahrgenommen wird, zumal Sinn und Zweck definitiv nicht erkennbar ist. Auch wurde der Ortsbeirat im Vorfeld der Änderung nicht miteinbezogen, obwohl ein Ortstermin stattgefunden hat. Auch dieses Verhalten ist stark zu kritisieren und verstärkt den Eindruck einer suboptimalen Kommunikation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2034 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2022, OF 383/2 Betreff: Übergang zwischen REWE- und DM-Markt an der Eschersheimer Landstraße fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher und fahrradfreundlicher sowie sicherer gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Punkte zu prüfen und berichten und bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. inwieweit die Ampelschaltung an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Polizeimeister-Kaspar-Straße füßgänger*innenfreundlicher geschaltet werden kann. 2. ob eine Absenkung der Bordsteinkanten an dem gleichen Fußgänger*innenübergang beim Aufgang von der Straße zum Rewe-Markt umgesetzt werden kann. 3. ob es angebracht ist, ein Schild für rechts abbiegende Fahrzeuge, welche in die Rewe-Tiefgarage einfahren, aufzustellen, welches auf den passierenden Fuß- und Fahrradverkehr vor der Tiefgarageneinfahrt aufmerksam macht. 4. ob die Fahrradspur vor der Tiefgarage deutlicher abmarkiert und bis zur großen Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Adickesallee fortgeführt werden kann. 5. ob die Fahrradspur im Bereich ab Überführung des Radweges auf die Eschersheimer Landstraße bis zur Kreuzung mit der Miquel-/Adickesallee breiter angelegt werden könnte. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung so konzipiert, dass Fußgänger*innen vom Rewe-Markt kommend nahezu direkt über die Fußgänger*inneninsel zum dm-Markt die Straßenseite wechseln können. Möchten die Fußgänger*innen wieder zurück, ist die Ampelschaltung für den zweiten Straßenabschnitt allerdings zu kurz konzipiert. Dadurch sind die zu Fuß Gehenden gezwungen auf der Insel stehenzubleiben. Dies ist während eines hohen Verkehrsaufkommens unangenehm und auch unsicher. Es mindert ebenso das Einkaufserlebnis, da viele Kund*innen beide Märkte für ihren Einkauf nutzen und die Straße überqueren müssen. Es ist nicht ersichtlich wieso die Ampelschaltung entsprechend konzipiert ist. Autos aus der Polizeimeister-Kasparstraße können trotz Querung der Fußgänger*innen problemlos rechts auf die Eschersheimer Landstraße abbiegen. Drei von vier Bordsteinkanten sind auf dem Fahrradweg abgeflacht, jedoch die Kante vor dem Rewe-Markt nicht (siehe angehängtes Foto). Dies stellt eine Barriere für mobilitätseingeschränkte Personen (mit Rollstuhl, Rollatoren, Kinderwagen, etc.) und auch für Radfahrende dar. Es besteht aktuell Unfallgefahr, denn abbiegende Fahrzeuge könnten nicht genügend auf den passierenden Fahrrad- und Fußgänger*innenverkehr achten. Durch ein Hinweisschild, oder eine deutlichere Markierung der Radfahrspur in roter Farbe, würde der passierende Verkehr deutlicher hervorgehoben werden. Zudem verengt sich die Fahrradspur zur Kreuzung mit der Adickesallee hin deutlich, wodurch sich Gefahrensituationen ergeben können. Gerade kurz vor der Kreuzung, an der Autos ohne Ampel rechts abbiegen können, können Radfahrende leicht übersehen werden. Hier kann ein breiterer Radweg helfen. (Quelle: Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2254 2022 Die Vorlage OF 383/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Inwieweit das Konzept der gesamten Ampelschaltung an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Polizeimeister-Kaspar-Straße im Sinne aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängerinnen und Fußgängern, verbessert werden kann." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2085 entstanden aus Vorlage: OF 346/2 vom 07.04.2022 Betreff: Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Raum im Ortsbezirk 2 derart gestaltet wird, dass die Aufenthaltsqualität - möglichst für alle Lebewesen - auch im Dunkeln erhalten bleibt bzw. gesteigert wird. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens an folgenden Orten im Ortsbezirk 2 mit nachhaltigen Beleuchtungslösungen und ggf. zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Notrufsäulen) dafür zu sorgen, dass diese Orte auch für mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger im Dunkeln bequem benutzbar sind und möglichen Angstgefühlen von Bürgerinnen und Bürgern entgegengewirkt wird: - Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger unter dem Katharinenkreisel, v. a. stadteinwärts, - Brücke City West-Kuhwaldsiedlung über Theodor-Heuss-Allee, - Ginnheimer Straße, - Markgrafenstraße, - Parrotweg; 2. zu prüfen und zu berichten, wann der Austausch von Gaslaternen im Ortsbezirk 2 abgeschlossen sein wird; 3. zu prüfen und zu berichten, wo ein Einsatz von smarter Beleuchtung im Ortsbezirk 2 geplant ist und mit welchen Sensoren diese Systeme ausgestattet werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, wie schädliche und unzweckmäßige Beleuchtung im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 (z. B. Schaukästen, Hotels) im Sinne des Artenschutzes und der Aufenthaltsqualität aller Lebewesen reduziert werden kann und welche derartigen Maßnahmen bereits geplant sind. Begründung: Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf die mangelhafte Beleuchtungssituation an oben genannten Orten, die einer barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums hier im Wege stehen und bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auch ein Gefühl der Unsicherheit wecken. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung durch neue, effizientere, elektrische LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Dieser Umbau ging in den letzten Jahren leider zu langsam voran und sollte von der neuen Stadtregierung jetzt zügiger vorangetrieben werden. Denn jede alte Gasleuchte schadet dem Klima, sorgt in der Regel nicht für eine ausreichende Beleuchtung und sorgt für unnötige Belastungen des städtischen Haushalts. Die zuletzt von der Koalition in Aussicht gestellten intelligenten Beleuchtungslösungen bietet großes Potenzial für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch nach Sonnenuntergang. Es besteht Informationsbedarf über entsprechende Planungen für den Ortsbezirk 2, damit sich der Ortsbeirat frühzeitig einbringen und das Projekt auf lokaler Ebene begleiten kann. Übermäßige und vor allem falsch gerichtete, schlecht gesteuerte Beleuchtung in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Diese Lichtglocke beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Arten, stört Pflanzen und belastet auch die menschliche Gesundheit. Best-Practice-Beispiele, wie die "Sternenstadt" Fulda, zeigen, wie man durch einen standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlicher Beleuchtung Lichtverschmutzung vermeiden und dadurch das Wohlbefinden aller Lebewesen steigern kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1882 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1952
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1995 entstanden aus Vorlage: OF 450/6 vom 05.04.2022 Betreff: Sossenheim: Was muss passieren, damit das alte Sossenheimer Rathaus endlich saniert wird? Vorgang: OM 878/21 OBR 6; ST 648/22 Bereits mit der Anregung vom 26.10.2021, OM 878, hat der Ortsbeirat den Magistrat auf die Beschädigungen am alten Sossenheimer Rathaus (Abbröckeln der Gebäudefassade, Instandsetzung des Treppeneingangs) hingewiesen. Nun hat sich die beschriebene Problematik zwischenzeitlich noch deutlich verschärft. Mittlerweile sind größere Teile der Eingangstreppen abgeplatzt. Die abgeplatzten Teile behindern stellenweise den Gehweg und sind somit insbesondere für ältere oder bewegungseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger eine massive Stolpergefahr. Einige Gesteinsteile waren sogar auf der Fahrbahn der Hauptverkehrsstraße wiederzufinden und stellten damit eine Unfallgefahr dar. Vor diesem Hintergrund kann der Ortsbeirat die Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 648, dass derzeit keine Hinweise auf entsprechende Gefahren vorliegen, nicht nachvollziehen. Es drängt sich vielmehr die Frage auf, welche Umstände (Personen- oder Sachschäden) noch eintreten müssen, damit die bestehende Gefahrenquelle endlich beseitigt wird. Fast noch unverständlicher ist der Verweis auf die fehlenden rechtlichen Grundlagen, um vom Eigentümer des Gebäudes die Instandsetzung und einen barrierefreien Zugang zu fordern. Da das Gebäude der Stadt gehört, bedarf es hier keiner rechtlichen Grundlagen, sondern (wie in der Presse treffend beschrieben war) "nur den Willen" (FNP, 29.03.2022). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich die Beschädigungen an der Bausubstanz, die eine Gefahrenquelle für das Gemeinwohl darstellen, entsprechend zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 878 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 648 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2305 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1977 entstanden aus Vorlage: OF 429/6 vom 27.03.2022 Betreff: Goldstein: Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg für Fußgängerinnen und Fußgänger ausbauen Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg so auszugestalten, dass auch Fußgängerinnen und Fußgänger insbesondere die Landstraße K 807, die parallel zum Main verläuft, überqueren können. Begründung: Die oben genannte Kreuzung ist mit einer Ampelanlage ausgestattet. Diese Ampelanlage regelt allerdings nur den motorisierten Verkehr (Fahrradfahrer weichen auf den am Mainufer gelegenen Fahrradweg aus). Fußgängerinnen und Fußgänger können das als Naherholungsgebiet wertvolle Ufer nur über eine Fußgängerbrücke erreichen, was insbesondere Gehbehinderte von einem Zugang zum Main aus Goldstein ausschließt. Die Kreuzungsanlage ist offensichtlich in den 1970er-Jahren geplant worden, als eine "autogerechte" Kreuzungsanlage noch erstrebenswert erschien. Diese Zeiten sind vorbei, weshalb es auch an der Zeit ist, Fußgängerinnen und Fußgänger als Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen und ihren Bedürfnissen zu entsprechen. Daher muss ein Fußgängerüberweg geplant und umgesetzt werden. Dieser würde auch den Anschluss für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer (mit Kindern) erheblich verbessern. Es ist unmöglich, die bestehenden Überwege mit einem Fahrrad mit einem Kind im Kindersitz zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 750 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2022, OF 356/2 Betreff: Sicherer Übergang zum Glascontainer Rebstockbad Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen sicheren Fußgängerüberweg über die beiden Fahrbahnen der Leonardo-da-Vinci-Alle, hin zur Verkehrsinsel, auf der der Glascontainer steht, zu schaffen. Begründung: Der Glascontainer steht auf einer Verkehrsinsel hinter der Endhaltestelle der Straßenbahn 17. Die Bürgersteige sind auf jeder Seite der Verkehrsinsel, sowie der Fahrbahnseiten sehr hoch und bürgen damit eine Hürde für Menschen mit Rollstuhl, Rollatoren, sowie Einkaufstrolley oder Fahrrädern. Gleichzeitig ist kein Sicherheit gebender Zebrastreifen o.Ä. vorhanden. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2099 2022 Die Vorlage OF 356/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1835 entstanden aus Vorlage: OF 364/1 vom 28.02.2022 Betreff: Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower Vorgang: OM 2048/17 OBR 1; ST 228/18 Der Magistrat wird gebeten, erneut auf den Eigentümer des Westhafentowers zuzugehen und die Schaffung eines barrierefreien Zugangs auf der nördlichen Mainuferseite vom Westhafen in Richtung Römer zu fordern, z. B. durch eine circa zwei Meter breite asphaltierte oder mit glatten Gehwegplatten belegte Spur. Begründung: Aus Richtung Westhafen kommend befindet sich, ab der Westhafenbrücke, ein weiter Teil mit grober Kopfsteinbepflasterung, der für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nahezu unüberwindlich ist. Es gib daher für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und z. B. auch für Gehbehinderte mit Rollator keine Möglichkeit, das Mainufer auf der nördlichen Seite durchgängig zu befahren bzw. zu begehen. An der Westhafenbrücke ist Schluss mit der glatten Spur. Ab dann folgt extrem gewölbtes Kopfsteinpflaster, welches unmöglich zu befahren ist. Es bleibt nur ein Zurück in den Verkehr! Einen großen Umweg über mehrere Ampeln über die Speicherstraße und den Baseler Platz zu machen, ein Weg der auch nicht einfach zu bewältigen ist (kein abgesenkter Fußweg auf der Ampelseite Wilhelm-Leuschner-Straße, Straßenbahnschienen), und ein großer Umweg für Menschen im Rollstuhl oder Gehbehinderte. Erholung am Mainufer sieht anders aus! Alternativ bleibt noch eine Rampe direkt am Ufer, allerdings auch mit feinerem Kopfsteinpflaster belegt, deren Steigung für schwächere Personen im Rollstuhl kräftemäßig kaum zu bewältigen ist, auch nicht für die oft älteren schiebenden Angehörigen. Ein Ausflug am nördlichen Mainufer endet für viele also am Kopfsteinpflaster der Westhafenbrücke, der Weg zum Römer ist versperrt bzw. führt zurück über den Baseler Platz. Es handelt sich zwar um einen Platz im Privatbesitz, dieser steht aber der Öffentlichkeit als Wegverbindung zum Mainufer zur Verfügung und sollte daher für alle Menschen zugänglich sein! Es kann nicht sein, dass die Gestaltung hier derartig über den Interessen der Menschen steht und Behinderte in ihrem täglichen Leben massiv beeinträchtigt. Auch evtl. betroffene Eigentumsverhältnisse dürfen die Rechte zur Begehung des öffentlichen Raums nicht aushebeln. Es wäre eine Kleinigkeit, die im Verlauf des Westhafens im Kopfsteinpflaster bereits verlegte glatte Wegspur durchgängig zu verlegen, Design hin oder her. Mindestens seit 2014 ist dieses Problem schon Thema im Ortsbezirk! Der Magistrat legte nach wiederholten Nachfragen erst im Februar 2018 die Stellungnahme ST 228 vor, die lediglich besagte, der Besitzer des o. g. Platzes lehne eine Umgestaltung des Platzes kategorisch ab, damit sei das Thema erledigt. Diese Antwort war schon damals nicht und ist aus heutiger Sicht im Hinblick auf die in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention erst recht nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2048 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 228 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1520
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1834 entstanden aus Vorlage: OF 362/1 vom 13.02.2022 Betreff: Barrierefreier Übergang auf der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine an dem Fußgängerübergang auf der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße abzusenken und barrierefrei zu gestalten. Darüber hinaus soll auf jeder Straßenseite jeweils ein Poller entfernt werden, sodass ein bequemes Queren der Straße auch für Personen mit breiteren Kinderwagen, Lastenrad oder Rollstuhl ohne langes Manövrieren möglich ist. Begründung: Durch die Baustelle für den Central Business Tower wurde der Fußweg entlang der Junghofstraße nördlich der Neuen Mainzer Straße sowie die beiden Fußgängerüberwege an der Kreuzung über die Junghofstraße und die Neue Mainzer Straße gesperrt. Ein Ersatz wurde östlich der Kreuzung geschaffen. Dieser Übergang, der vermutlich bis 2028 erhalten bleibt, ist nicht barrierefrei gestaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1483
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 364/2 Betreff: Barrierefreier Westbahnhof, jetzt! Vorgang: M 182/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Westbahnhof barrierefrei nutzbar ist. 1. Dafür sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei positiver Prüfung umgesetzt werden. Der Magistrat möge darauf hinwirken, dass die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen, möglichst in vollem Umfang, von der Deutschen Bahn AG übernommen werden. 1.1. Einsatz von Personal und elektronisch betriebenen Treppensteigern als Unterstützung zur Überwindung der Treppenaufgänge, wo Bedarf besteht. 1.2. Erstattung von Transportkosten vom nächstgelegenen barrierefreien Bahnhof zum Westbahnhof, z.B. Taxifahrten etc., die Betroffenen dadurch entstehen, dass der Westbahnhof für sie nicht nutzbar ist. 1.3. Aufstellen von Informationstafeln, inkl. Notrufsäulen, an den Eingängen und an allen Gleisen die Betroffenen Auskunft über Unterstützungsleistungen geben, u.a. sollten die Rufnummern des Mobilitäts-Services der Deutschen Bahn aufgeführt sein. 1.4. Hinwirken darauf, dass die Deutsche Bahn über ihre Standard-Informationskanäle hinreichend darüber informiert, dass die Station Frankfurt West aktuell nicht barrierefrei nutzbar ist. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auch während der Umbaumaßnahmen gehört und beachtet werden, etwa durch die regelmäßige Unterrichtung und Anhörung des Beauftragten der Stadt für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG). 3. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass aktuelle und vollständige Infos über Aufzüge und Rolltreppen einheitlich in allen relevanten Medien (u.a. mainziel, Kanäle von VGF und RMV, etc.) präsentiert und auch in die Verbindungsauskunft des RMV eingearbeitet werden. 4. Der Magistrat möge ferner prüfen und berichten, 4.1. Wann das geplante spezifische Beratungsangebot für Frauen mit Behinderungen verfügbar sein wird und inwiefern dieses Angebot auch Unterstützung für Mobilitätsbarrieren beinhalten wird. 4.2. Inwiefern der RMV aktuelle Informationen zur Barrierefreiheit über seine zentralen Kommunikationskanäle (z.B. RMV-App) zur Verfügung stellt. Begründung: Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt Frankfurt am Main bekannt. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, den ÖPNV bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei zu machen. Diese Deadline ist verstrichen und gerade in Frankfurt sind wir von diesem Ziel noch meilenweit entfernt. Mit dem aktuellen Tempo des Umbaus von Haltestellen wird es schätzungsweise noch bis zum Jahr 2035 dauern, bis vollständige Barrierefreiheit erreicht sein wird. Diese Situation ist nicht hinnehmbar. Barrieren aus dem Weg zu räumen, um allen Menschen eine Teilhabe am öffentlichen Leben und einen Zugang zu öffentlichen Gütern zu ermöglichen, ist keine Frage der Ressourcen, sondern des politischen Willens. Der aktuelle Zeitplan der Modernisierung des Westbahnhofs sieht eine barrierefreie Nutzung frühestens ab Herbst 2025 vor. Dies bedeutet, dass der Bahnhof weitere 3,5 Jahre nicht barrierefrei nutzbar sein wird. Zudem entstehen durch die Bauarbeiten zusätzliche Barrieren, die Menschen mit Einschränkungen in besonderer Weise treffen. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.12.2021, M 182 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 46 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über Ziffer 1.2 der Vorlage OF 364/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2092 2022 Die Vorlage OF 364/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1.1, 1.3 bis 4.2: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und FDP zu Ziffer 1.2: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 363/6 Betreff: Haushalt 2022 Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße Vorgang: OM 646/21 OBR 6; ST 2209/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, in der vorgenannten Produktgruppe ausreichend Mittel für die Erstellung des beantragten Konzepts aus dem Antrag OM 646 vom 07.09.2021 und die Umsetzung einzustellen. Begründung: Der Bahnübergang in der Elektronstraße ist schon zu normalen Zeiten eine Zumutung für Fußgänger und Fahrradfahrer, da die Schranken häufig länger als 10 Minuten geschlossen sind; 30 Minuten sind keine Seltenheit. Die Aussage, dass man ja noch über die Omegabrücke die beiden Stadtteilteile Griesheims wechseln könne, ist ein Hohn für jeden Fußgänger, der in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder vom Einkaufen mit schweren Tüten kommt. Durch die div. Bauarbeiten in Griesheim und/oder in Nied verschärfen sich die Schließzeiten bzw. die Wartezeiten. Andere Wege gibt es jedoch nicht zum queren. Gerade hat ein Oberleitungsschaden wieder die Probleme für die Fußgänger Radfahrenden aufgezeigt, die wegen der über Stunden geschlossenen Schranken die Stadtteilteile nicht wechseln konnten. Die weitere Begründung ergibt sich aus der OM. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 646 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2209 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 60 2022 Die Vorlage OF 363/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2022, OF 344/6 Betreff: Nied: Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger am Bahnübergang in Nied Ende letzten Jahres wurde die Bahnschrankenanlage am Bahnübergang Nied als Folge des schweren Unfalls vom 07.05.2020 erneuert und die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer deutlich erhöht. Leider gibt es trotz der Erneuerung noch immer keine sichere Überquerungsmöglichkeit der Oeserstrasse im Bereich des Sportvereins Eintracht Frankfurt e.V. (ehemals SG Nied). Insbesondere Kinder und Jugendliche, die zum oder vom Training beim Sportverein die Oeserstrasse überqueren müssen, sind hier beim Wechseln der Straßenseite gefährdet. Das Gleiche gilt für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, die dort mittwochs den Wochenmarkt besuchen möchten. Ein Warten auf das Schließen der Schranken und die Möglichkeit, durch die vor den Schranken wartenden Autos hindurchzugehen, kann keine sichere Lösung sein. Des Weiteren berichten Passanten, dass Autos bei einem Rückstau vor der Schranke beim Rechtsabbiegen von der Oeserstrasse in die Birminghamstrasse oftmals den Bürgersteig befahren und hierdurch Fußgänger gefährden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. aufgrund der geschilderten Gefahrenlage sehr zeitnah eine geeignete Lösung für eine sichere Überquerung der Oeserstrasse für Besucher des Sportvereins Eintracht Frankfurt e.V. zu realisieren (in die Planungen sollte die Bürgerinitiative Nied mit eingebunden werden, ggf. sollte auch ein Ortstermin anberaumt werden), und 2. durch geeignete Maßnahmen (Poller, Gitter) die Benutzung des Bürgersteigs beim Rechtsabbiegen von der Oeserstrasse aus Richtung Höchst kommend in die Birminghamstrasse zu verhindern. Begründung: Zu 1: Eltern von Kindern haben die Bürgerinitiative Nied sowie den Antragsteller angesprochen und auf die Gefährlichkeit des Überquerens der Oeserstrasse im Bereich des Sportvereins Eintracht Frankfurt aufmerksam gemacht und um Hilfe gebeten. Hierbei wurde auch das Problem von mobilitätseingeschränkten Personen sichtbar, die in diesem Bereich praktisch keine sichere Möglichkeit der Überquerung haben. Die Oeserstrasse wird in diesem Bereich aufgrund des täglichen Trainings beim Sportverein und des mittwochs stattfindenden Wochenmarktes von vielen Fußgängern überquert. Zu 2: Für Autofahrer ist es auch nach der Erneuerung der Schrankenanlage weiter möglich, aus Höchst kommend von der Oeserstrasse nach rechts in die Birminghamstrasse abzubiegen. Wenn die Schranken jedoch geschlossen sind und sich eine kleine Schlange von 3-4 Autos gebildet hat, ist es für dahinter ankommende Fahrzeuge zunächst nicht mehr möglich, sofort nach rechts abzubiegen. Die Autos müssten dann eigentlich warten, bis die Schranken sich wieder öffnen und sich die Autoschlange aufgelöst hat. Leider zeigen Beobachtungen, dass viele Autofahrer nicht warten, sondern den rechten Bürgersteig als Abbiegespur benutzen, um nach rechts in die Birminghamstrasse abzubiegen, was für Fußgänger auf dem Bürgersteig lebensgefährlich sein kann. Das Befahren des Bürgersteiges kann für Fußgänger sehr gefährlich sein. Es sollte durch Poller, Gitter oder Ähnliches verhindert werden. Foto: Tobias Fechler Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1559 2022 Die Vorlage OF 344/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU