S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 567 entstanden aus Vorlage: OF 67/9 vom 23.06.2021 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Zehnmorgenstraße Auf der Zehnmorgenstraße vor der IGS Eschersheim quert ein viel befahrener und begangener Rad- und Fußweg die Straße. Insbesondere am Morgen vor Schulbeginn ist sehr viel los. Immer wieder kommt es dort zu gefährlichen Situationen, insbesondere dann, wenn der Bus an der dortigen Haltestelle stoppt. Dann kommt es immer wieder vor, dass Autos die Insel über die Gegenfahrbahn umfahren, um den Bus zu überholen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dieser Stelle ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann und falls ja, diesen während der Sommerferien einzurichten. Begründung: Als Fußgänger und Radfahrer ist es dort immer wieder gefährlich und diese Gefahrenstelle sollte für Schulkinder und auch alle anderen Verkehrsteilnehmer reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1983 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 545 entstanden aus Vorlage: OF 39/8 vom 22.06.2021 Betreff: Wiederherstellung Bürgersteig vor Haus Alt-Niederursel 5 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor dem Haus Alt-Niederursel 5 instand zu setzen. Begründung: Die dort eingesetzten Pflastersteine sind abgesackt und bilden eine große Sturzgefahr, insbesondere für ältere Mitbürger oder kleine Kinder. Die Bauarbeiten werden so umfangreich, dass ein Antrag über den Ortsbeirat notwendig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2149 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 547 entstanden aus Vorlage: OF 42/8 vom 22.06.2021 Betreff: Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, die Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse (von der Nidda kommend auf der rechten Seite, nordwestliche Ausrichtung) abzusenken, sodass dieser Bereich für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch für Personen mit Kinderwagen und Kinderfahrräder barrierefrei wird. Begründung: Die in der Abbildung gezeigte und im Text genannte Bordsteinkante stellt eine Hürde in der Nutzung des Gehwegs für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch für Personen mit Kinderwagen und Kinderfahrräder bzw. Laufräder dar, weil jeweils angehalten werden muss, um auf den oder vom Bordstein herunter zu gelangen. Zwar ist es ohnehin eine Kunst für die genannten Gruppen, sich auf dem später noch schmaler werdenden Bürgersteig überhaupt fortzubewegen, aber weil es keine Alternative sein kann, ausschließlich den Gehweg auf der anderen Straßenseite zu benutzen, sollte hier pragmatisch zumindest an dieser kleinen Stelle Abhilfe geschaffen werden. . Abbildung: Betreffende Bordsteinkante (Foto: Antragstellerin) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2142 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat eine schriftliche Stellungnahme (ST 2142) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 572 entstanden aus Vorlage: OF 44/3 vom 26.05.2021 Betreff: Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße Der Magistrat wird gebeten, den Behindertenübergang am Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße (östlich der Paul-Hindemith-Anlage) durch eine Markierung kenntlich zu machen. Im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße (östlich der Paul-Hindemith-Anlage, siehe Foto unten) ist der Gehweg abgesenkt, sodass ein barrierefreies Überqueren der Straße möglich ist. Allerdings ist diese Stelle sehr oft zugeparkt, sodass ein Überqueren nicht möglich ist, deshalb ist es notwendig, den Bereich des abgesenkten Gehweges zu markieren, und so zu gewährleisten, dass ein barrierefreies Überqueren möglich ist. Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2181 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 529 entstanden aus Vorlage: OF 19/16 vom 17.05.2021 Betreff: Landwirtschaftliche Wirtschaftswege zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege freischneiden oder freischneiden lassen 1. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass alle Wirtschaftswege zwischen "Frohngrundweg" und Haingasse entlang des Nordrings so freigeschnitten werden, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge diese gefahrlos befahren können. Dazu gehört auch, dass vier Meter Luftraum über den Wegen freigeschnitten werden, damit z. B. hohe Fahrzeuge und Maschinen nicht von tief überhängenden Ästen von Bäumen und Büschen, die zu nahe an den Weg gepflanzt wurden, beschädigt werden. 2. Am "Frohngrundweg" sind im Bereich der Hochhäuser auch die dort auf den beschädigten östlichen Wegrändern illegal parkenden Pkw zu entfernen und der beschädigte Weg zu verbreitern, weil sonst die großen landwirtschaftlichen Maschinen auf den Bürgersteig auf der Westseite des Weges ausweichen müssen, dort unter anderem Fußgänger gefährden und den Bürgersteig beschädigen. Die östliche Seite des "Frohngrundweges" ist zu reparieren, da sonst zu wenig Platz für Erntemaschinen ist. 3. Auch die parallel zur L 521 verlaufenden Wirtschaftswege sind von den anliegenden Grundbesitzern freizuschneiden oder von der Stadt zulasten der Grundstückseigentümer freizuräumen, weil die von Büschen und Bäumen zugewachsenen Wege die landwirtschaftlichen Fahrzeuge beschädigen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1760 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 506 entstanden aus Vorlage: OF 42/10 vom 17.05.2021 Betreff: Fehlende Sitzbänke in der Grünanlage (814) Gebrüder-Hommel-Anlage Die Gebrüder-Hommel-Anlage wird gerne als Naherholungsgebiet genutzt. Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere und/oder mit Bewegungseinschränkungen, vermissen seit geraumer Zeit Sitzbänke als Ruhemöglichkeit. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens drei Sitzbänke an dem Fußweg entlang der Sportanlage Hügelstraße sowie am südlichen Freizeitsportbereich nebst Abfallbehälter inkl. Deckel aufzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob der Fußweg vom Freizeitsportbereich, westlich, entlang des Festplatzes, bis an die Hügelstraße verlängert werden kann. Dieses Teilstück könnte dann auch als deutlich ansprechendere Verbindung dem Hölderlin-Pfad zugeordnet werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1796 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 512 entstanden aus Vorlage: OF 56/10 vom 21.06.2021 Betreff: Holperiger Bürgersteig zwischen Hoherodskopfstraße 20 und 36 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig zwischen der Hoherodskopfstraße 20 und 36 wieder verkehrssicher herzurichten. Begründung: Im Laufe der Zeit sind durch starke Baumwurzelwucherungen erhebliche Verformungen des Bürgersteiges entstanden, Hebungen und Absenkungen. Sie stellen eine große Unfallgefahr dar, besonders mit Blick auf die kommende Winterzeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2157 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 538 entstanden aus Vorlage: OF 11/16 vom 10.05.2021 Betreff: Gehwege auf Bergen-Enkheimer Friedhöfen Der Magistrat wird gebeten, die Gehwege auf den Friedhöfen in Bergen und Enkheim wieder so herrichten zu lassen, dass auch mobil eingeschränkte Personen diese ohne die Hilfe weiterer Personen begehen können. Insbesondere sind die Übergänge an den Kreuzungen barrierefrei zu gestalten. Begründung: Manche Wege sind für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Laufhilfen ohne fremde Hilfe aufgrund der hochstehenden Begrenzungssteine nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1735 Aktenzeichen: 67 4
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 73/2 vom 21.06.2021 Betreff: Situation auf der Voltastraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen an der Verkehrsinfrastruktur der Voltastraße (City West) vorzunehmen: - Die Höchstgeschwindigkeit in der Voltastraße auf 30 km/h festsetzen. - Die Benutzungspflicht des Bürgersteigradweges (Fahrtrichtung Rebstock, d. h. stadtauswärts) aufheben. - Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Rebstock (stadtauswärts) anbringen. - Weitere Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Innenstadt anbringen. - Sämtliche oberirdischen Parkplätze in der Voltastraße als Liefer- oder Kurzzeitparkplätze ausweisen. Hierbei sollen die eine Hälfte der Parkplätze als reine Lieferparkplätze ausgewiesen werden und die andere Hälfte als Kurzzeitparkplätze. - Nach Einrichtung der Liefer- und Kurzzeitparkplätze sollen diese für die erste Zeit (zwei Monate) engmaschig von der Verkehrspolizei kontrolliert werden. - In diesem Zusammenhang soll auch die bestehende Lieferzone (eingeschränktes Halteverbot zwischen der Voltastraße 74 und 82 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) besser beschildert und markiert und daraufhin für eine kurze Zeit (zwei Monate) engmaschig von der Verkehrspolizei kontrolliert werden. - Das rechtswidrige Gehwegparken auf der Fahrbahnseite Richtung Innenstadt soll zumindest abschnittsweise durch entsprechende Maßnahmen (bspw. Poller) unterbunden werden. Begründung: Die obigen Vorschläge sind das Ergebnis eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins des Ortsbeirates mit einem Anwohner, welcher über die Verkehrssituation und den Lärm auf der Voltastraße klagte. Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist sowohl mit fehlender separater Radinfrastruktur als auch mit bestehenden schützenswerten Einrichtungen zu begründen: Stadteinwärts ist auf der Voltastraße keine separate Radinfrastruktur vorhanden. Stadtauswärts besteht ein Fahrradweg auf dem Bürgersteig. Da der Bürgersteig schmal und der Fahrradweg unzureichend markiert ist, befinden sich oft zu Fuß Gehende auf dem Fahrradweg. Um Konflikte und Gefahrensituationen zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zu vermeiden, sollte die Benutzungspflicht des Bürgersteigradweges aufgehoben, Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn angebracht und die Höchstgeschwindigkeit auf der Voltastraße beidseitig auf 30 km/h festgesetzt werden. In der Voltastraße befinden sich zudem die folgenden schützenswerten Einrichtungen: - Nezabudka Kinderbetreuung gGmbH, Voltastraße 75 - Neue Gymnasiale Oberstufe, Voltastraße 1A - Kindertagesstätte "Sternengucker", Voltastraße 79a Außerdem befindet sich ein Kinderspielplatz an der Voltastraße (Ecke Galvanistraße). Stellplätze für Anwohnerinnen bzw. Anwohner sind in der City West hinreichend vorhanden, da sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen unterkellert sind. Aufgrund der oft hohen monatlichen Gebühren stellen viele Anwohnerinnen bzw. Anwohner ihre Pkw jedoch lieber kostenfrei auf den oberirdischen Parkplätzen ab, während viele Tiefgaragenstellplätze leer stehen. Dies bringt die Lieferdienste (bspw. DHL) und örtlichen Gewerbe (bspw. Sushi Restaurant KAORU) in Bedrängnis: Diesen bleibt kaum etwas anderes übrig, als rechtswidrig halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu parken. Um den so parkenden Pkw und Lieferdiensten auszuweichen, müssen vorbeifahrende Pkw halb auf die Straßenbahntrasse (welche sich in der Mitte der Voltastraße befindet) hinauffahren. Da diese Straßenbahntrasse leicht erhöht liegt, führt dies zu starker Geräuschentwicklung und Abnutzung der Fahrbahn. Die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h kann diese Lärmbelastung zumindest abmildern. Die Ausweisung sämtlicher oberirdischer Parkplätze als Liefer- oder Kurzzeitparkplätze würde die Situation für die Lieferdienste und örtlichen Gewerbe entspannen. Diese könnten so kurzfristig Stellplätze finden und müssten weniger häufig rechtswidrig auf dem Gehweg parken. Um die Benutzung dieser neuen Lieferstellplätze auch tatsächlich sicherzustellen, wären zumindest abschnittsweise Maßnahmen zur Unterbindung des rechtswidrigen Gehwegparkens auf der Fahrbahnseite Richtung Innenstadt wünschenswert (bspw. Poller). Durch das so reduzierte rechtswidrige Gehwegparken würde die Benutzung der Voltastraße sicherer - sowohl für zu Fuß Gehende als auch für Radfahrende, die Straßenbahn und den MIV. Da die bisher bestehende Lieferzone (eingeschränktes Halteverbot zwischen der Voltastraße 74 und 82 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) nach Aussagen der Anwohner weitestgehend ignoriert wird, sind hinreichende Markierungen und Beschilderungen erforderlich. Zudem soll eine anfänglich engmaschige Kontrolle durch die Verkehrspolizei für einen initialen Lern- und Gewöhnungseffekt sorgen. Die ersten beiden Monate nach Einrichtung der neuen Liefer- und Kurzzeitparkplätze wären hierfür ein geeignetes Zeitfenster. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 101 Antrag vom 18.10.2021, OF 192/2 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Antrag vom 03.04.2022, OF 337/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 Aktenzeichen: 32 1
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 501 entstanden aus Vorlage: OF 40/11 vom 24.05.2021 Betreff: Sicherheit auf der nördlichen Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat wird aufgefordert, die Sicherheit für Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer und Fußgängerinnen bzw. Fußgänger im Bereich der nördlichen Brückenrampe der Carl-Ulrich-Brücke auf Fechenheimer Seite deutlich zu erhöhen. Dadurch, dass Busse und große Lkws die Brücke befahren, sind Fußgängerinnen und Fußgänger allein durch den Luftzug dieser großen Fahrzeuge, die den Gehweg teilweise in einem Abstand von weniger als einem Meter passieren, extrem in ihrer Unversehrtheit gefährdet. Der Magistrat wird gebeten, die oft überschrittene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Bereich der Rampe zu überwachen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, an der Rampenauffahrt in südlicher Fahrtrichtung auf der westlichen Seite die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer davor zu schützen, dass der Auto- und Lkw-Verkehr am Übergang vom kombinierten Rad- und Fußweg auf die Fahrbahn in den Straßenraum des Radverkehrs einfährt. Diese Maßnahmen sind nur als kurzfristige Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu betrachten und ersetzen nicht die zeitnah einzuleitende Planung und Bau eines vollwertigen Rad-und Fußweg zur Überquerung des Mains an dieser Stelle. Begründung: Rund 15.000 Pkws und Lkws befahren pro Tag die Carl-Ulrich-Brücke zwischen Offenbach und Frankfurt-Fechenheim. Durch die Enge des Straßenraums im Bereich der nördlichen Brückenrampe auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt sind Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer einer permanenten Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt. Die in diesem Bereich geltende Geschwindigkeit von 30 km/h wird weder von dem Gros des motorisierten Verkehrs eingehalten noch wird die Einhaltung überwacht. Die wenigsten Fahrzeuge bleiben hinter dem Radverkehr, versuchen zu überholen und geraten so in "Tuchfühlung" mit dem Radverkehr, fahren immer wieder in die Spur des Radverkehrs ein. Entgegenkommende Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Personen mit Kinderwagen kommen auf dem Gehweg kaum aneinander vorbei. Eine Person muss in der Folge auf die Fahrbahn ausweichen. Busse fahren oft mit einem Abstand unter einem Meter am Fußgängerverkehr vorüber - alles ein unzumutbarer und zudem gefährlicher Zustand, dem mittlerweile seit Jahren tatenlos zugesehen wird. Die nördliche Fußgänger-Rampe muss dringlich in einen Zustand versetzt werden, der das sichere Queren der Brücke auch für die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefahrlos und sicher ermöglicht. (Quelle: T. Dorn) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2148 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 519 entstanden aus Vorlage: OF 28/4 vom 21.05.2021 Betreff: Anbringung von Fahrradbügeln auf dem ehemaligen Standort eines Glascontainers für sicheres Passieren der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/Ringelstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel auf der markierten Sperrfläche auf dem ehemaligen Standort eines Glascontainers an der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/Ringelstraße aufzustellen. Begründung: Nachdem letztes Jahr der Glascontainer an der T-Kreuzung als Maßnahme zur Fußweg- und insbesondere Schulwegsicherung entfernt wurde, parken nun regelmäßig Pkw auf der markierten Sperrfläche. So haben Fußgängerinnen und Fußgänger erneut keine oder nur erschwerte Einsicht in den von der Bornheimer Landwehr in die Ringelstraße abbiegenden Verkehr. Ein Anbringen von Fahrradbügeln könnte die Einsicht wieder gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2132 Beratung im Ortsbeirat: 4
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466 entstanden aus Vorlage: OF 118/2 vom 02.07.2021 Betreff: Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee Vorgang: OM 257/16 OBR 2; ST 529/17 Der Magistrat wird gebeten, in Bockenheim am Park Zeppelinallee den Eingang gegenüber der Zeppelinallee 57 jeweils mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein entsprechend abzuflachen. Begründung: Der Eingang zum Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße (Eingang A, siehe Foto 1) ist nach der Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529, aufgrund der gegebenen Höhenverhältnisse nicht barrierefrei umbaubar. Am nächsten Eingang am Park Zeppelinallee gegenüber der Zeppelinallee 57 (circa 20 Meter von Eingang A entfernt) befindet sich eine Treppe für Fußgänger, jedoch keine Rampe für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer und Radfahrer (Eingang B, siehe Foto 2). Aufgrund seiner Gestaltung können Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, den Park Zeppelinallee durch den Eingang B ebenfalls nicht betreten und Radfahrer sind zum Absteigen gezwungen. Da Eingang A nicht barrierefrei gestaltet werden kann, ist es umso wichtiger, Eingang B barrierefrei zu gestalten. Beide Eingänge befinden sich auf dem wichtigen Verbindungsweg aus Bockenheim auf dem Weg zum Grüneburgpark und Niddapark als Naherholungsgebiete und wichtige Ausflugsziele am Wochenende und unter der Woche, gerade in Coronazeiten. Außerdem werden beide Eingänge auf dem Weg vom Diplomatenviertel (z. B. der Straße Am Leonhardsbrunn) zur Leipziger Straße als Einkaufsstraße genutzt. Um diesen wichtigen Verbindungsweg familien- und radfahrerfreundlich sowie senioren- und behindertengerecht zu gestalten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Eingang B mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein vor der Rampe entsprechend abzuflachen. Foto 1: Eingang in Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße, 60487 Frankfurt am Main Foto 2: Eingang in Park Zeppelinallee gegenüber Zeppelinallee 57, 60487 Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1776 Aktenzeichen: 67 0
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 472 entstanden aus Vorlage: OF 97/2 vom 21.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und der Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen soll. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für Pkw im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Ortsbeirat bedauert jedoch, dass anstatt Tiefgaragen - die sowohl hohe finanzielle als auch Umweltkosten verursachen - keine oberirdische Quartiersgarage geplant wurde. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Der Mischverkehr ist auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen; I. alle Kreuzungen sind mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); II. alle Kreuzungen sind aufzupflastern, sodass der motorisierte Individualverkehr (MIV) beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; III. die Zahl der oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen ist zu reduzieren und auf eine Straßenseite zu beschränken, um sicheres Radfahren zu ermöglichen; IV. die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs ist zu markieren; b) auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist ein breiter und baulich getrennter Radweg anzulegen; c) die Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit zu planen und es ist kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden; d) flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Plangebiet vorzusehen; e) oberirdische Radabstellanlagen sind für Besucherinnen und Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; f) oberirdische E-Ladesäulen sind für Besucherinnen und Besucher vorzusehen; g) öffentliches, stationsbasiertes Carsharing mit E-Ladesäulen ist vorzusehen; h) Leihräderstationen sind vorzusehen; i) öffentliche Sitzgelegenheiten sind in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); j) der Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist mit einer Buslinie zu bedienen; k) die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-overs zum Katharinenkreisel ist einzustellen; l) es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird; m) die niveaugleiche Gleisquerung in Verlängerung der Kasernenstraße für den Fuß- und Radverkehr ist zu Beginn der Bebauung anzulegen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie diese Gleisquerung genau geplant ist; n) die Unterführung in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertigzustellen; o) es ist eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende als auch durch einen Bus für mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede Bewohnerin und jeden Bewohner hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte, wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieter, stellen viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituation für zu Fuß Gehende sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 113 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 495 entstanden aus Vorlage: OF 33/11 vom 21.05.2021 Betreff: Einrichten von Parken auf dem Gehweg in der Mittelseestraße Der Magistrat wird aufgefordert, das Zeichen 315 der Anlage der StVO (Gehwegparken) in der Mittelseestraße zwischen Pfortenstraße und Am Hennsee einzurichten. Begründung: Ordnungsgemäß am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge verringern die restliche Fahrbahnbreite auf unter 3 Meter, weshalb die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim nicht mehr linksseitig im Einsatzfall aus ihrem Gerätehaus ausrücken kann. Gehwegparken würde Abhilfe schaffen. Der Bürgersteig ist auf beiden Seiten so breit, dass trotz Gehwegparken beispielsweise eine Person mit Kinderwagen dort passieren kann. Zum besseren Verständnis sind zwei Bilder beigefügt. Es bleibt dem Magistrat überlassen, welche Seite die Einrichtung erhält. Die gerade Hausnummernseite würde sich anbieten, weil dort das Parken nur auf einem kurzen Stück erlaubt ist. (linksseitig gerade Hausnummern) Quelle: B. Wiewiorra Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2064 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1527 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 40 entstanden aus Vorlage: OF 29/11 vom 20.04.2021 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahren am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland für Kinder und ältere Menschen zu beseitigen, wie bei der Ortsbegehung 2018 vereinbart. Begründung: Seit Jahren ist der Zebrastreifen am Kauflandgelände durch die zu spät einsehbare Wartefläche der Fußgänger und der nach rechts verschwenkten Fahrbahn ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Es kamen bereits vielfache Hinweise an die Behörde aus der Bevölkerung und von der Bürgerinitiative zu diesem Umstand. Das Straßenverkehrsamt erachtet den Übergang als sicher und führte aus, es seien bisher keinerlei Unfälle mit Fußgängern aufgenommen worden. Es bestände keinerlei Veranlassung für Änderungen. Folgende Problemlage ergibt sich dort: - Der Anhalteweg ist nicht ausreichend; - der vorgeschriebene Sichtbezug auf den Warteraum entsprechend der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) an Zebrastreifen wird nicht eingehalten (Mindestentfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor Fußgängerüberwegen). Für die Sicherheit überquerender Fußgänger ist entscheidend, dass Zebrastreifen frühzeitig zu erkennen sind und zwischen Personen auf den Warteflächen und den Fahrzeugführern eine ausreichende Sichtweite besteht. Diese Sichtweiten werden in diesem Fall nicht eingehalten. Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig, da sie keine "Knautschzone" haben. Der eingeschränkte Sichtwinkel auf den Zebrastreifen lässt den Blick auf Kinder erst frühestens 25 Meter vor dem Übergang zu (siehe Grafik 1). Grund dafür sind die bis fünf Meter vor dem Zebrastreifen parkenden Fahrzeuge. Grafik 1 Copyright: Apple Maps Der normale Bremsweg bei 50 km/h wird mit 25 Meter festgesetzt. (Quelle: Bussgeldkatalog.org) Bremsweg + Reaktionsweg = Anhalteweg Somit wäre die Summe für den Anhaltweg bei Tempo 50 km/h nicht ausreichend. Da bei einer Reaktionszeit von nur einer Sekunde bereits 14 Meter zurückgelegt werden. 25 Meter Bremsweg + 14 Meter Reaktionsweg = 39 Meter Anhalteweg Von einem etwaigen Puffer für etwas zu schnell fahrende Fahrzeuge ist noch gar nicht die Rede. Der Anhalteweg bei Tempo 50 ist bei Sichtkontakt bereits länger als der Weg bis zum Zebrastreifen. Der Autofahrer hat quasi keine Chance, wenn das Kind nicht selbst auf sich achtet. Erschwerend kommt hinzu, dass konstruktiv die Sichtweite auf die Wartezone des Zebrastreifens auf nur 25 Meter beschränkt ist. Entsprechend der Tabelle 2 verlangt ein Zebrastreifen entsprechend der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) eine Sichtweite von 50 Metern auf den Warteraum am Zebrastreifen. Dies ist an diesem Zebrastreifen nicht gegeben. Es handelt sich offensichtlich um eine Unbedachtheit in der Planung der Querungsstelle. Nur acht Meter hinter dem Zebrastreifen beginnt ein mehrere Hundert Quadratmeter großer Spielplatz mit einem neuen Spielgelände und zusätzlichem Bolzplatz mit Fitnessgeräten. Der Zebrastreifen wird ebenfalls von vielen Schülern genutzt, die an der Bushaltestelle aussteigen, um dort zur Haupt- und Realschule zu gehen. Der Zebrastreifen wird so oft genutzt, dass es eigentlich schon angebracht wäre, eine Lichtzeichensignalanlage an diesem Ort aufzustellen. Den ganzen Tag überqueren dort Menschen die Straße. Dort ist die am meisten frequentierte Bushaltestelle im Ortsteil und Frankfurts größter Supermarkt "Kaufland". Der Supermarkt ist mit seinen zusätzlichen Geschäften der Nahversorger in Fechenheim für alle Dinge des Lebens mit den zusätzlichen Angeboten wie Post, Metzger, Friseur und Bäckerei. Ein sehr großer Teil der Kunden und besonders viele Kinder queren die Straße an diesem Zebrastreifen. Warum will der Ortsbeirat solche Änderungen: Besonders schutzbedürftig: Kinder und ältere Menschen. "Aus dem Straßenseitenraum können Kinder wegen ihrer Körpergröße nicht über parkende Kraftfahrzeuge hinwegblicken, und sie können keine Möglichkeiten zum Überqueren erkennen. Auch für Kfz-Führer sind sie kaum erkennbar. Zebrastreifen mit guten Sichtbeziehungen zwischen Kindern und Fahrzeugführer verringern die Gefahr, dass Kinder für Fahrzeugführerinnen und -führer überraschend auf die Fahrbahn treten. Bis zu einem Drittel der Kinder im Grundschulalter zeigt bei Überquerungen außerhalb von Überquerungsanlagen ein unsicheres bis riskantes Verhalten. Kindliches Fehlverhalten ist mit 50 Prozent die Hauptursache für Fußgänger- und Radfahrerunfälle im Kindesalter. Bei Unfällen von Kindern als Fußgänger sind das plötzliche Überqueren der Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten (47 Prozent), und das plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen (25 Prozent) die häufigsten Fehlverhaltensweisen. An Ampeln, Zebrastreifen und sonstigen Kreuzungen machen die Kinder seltener Fehler (6 Prozent)." Quelle: "Fußgängerüberwege" Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ministerium für Verkehr B.-W. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage OA 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 668, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 32 1
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 444 entstanden aus Vorlage: OF 116/5 vom 12.06.2021 Betreff: Sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs ermöglichen Vorgang: OM 6857/20 OBR 12; ST 473/21 Der Magistrat wird gebeten , ein sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs sicherzustellen und von einer Entfernung des Fußgängerüberwegs abzusehen bzw. den Fußgängerüberweg wieder zu errichten. Begründung: Das Verkehrsdezernat hat in der Stellungnahme ST 473 deutlich gemacht, dass es den Fußgängerüberweg auf Höhe der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 30 für entbehrlich hält. Der Ortsbeirat hält den Überweg nicht für entbehrlich. Insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern und deren Kinder ist der Fußgängerüberweg für ein sicheres Überqueren der Straße nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6857 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 473 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1908 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 435 entstanden aus Vorlage: OF 105/5 vom 14.06.2021 Betreff: Instandsetzung des Gehweges in der Wiener Straße (III) hier: zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 102 und Wiener Straße 122 Der Magistrat wird gebeten , den Gehweg der südlichen Wiener Straße zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 102 und Wiener Straße 122 instand setzen zu lassen. Begründung: Der südliche Bürgersteig der Wiener Straße zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 102 und Wiener Straße 122 hat Schäden davongetragen. Die Schäden sind mittlerweile so immens, dass es gerade für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig ist, diesen Abschnitt zu passieren. Der jetzige Zustand stellt eine Gefahrenquelle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2057 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 436 entstanden aus Vorlage: OF 106/5 vom 14.06.2021 Betreff: Anbringung von Piktogrammen mit einem Aufruf zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf den landwirtschaftlich genutzten Wegen in Oberrad Der Magistrat wird gebeten , zu Beginn der landwirtschaftlich genutzten Wege im Stadtteil Oberrad jeweils das untenstehende Piktogramm auf der Fahrbahn aufzubringen. Begründung: Die Landwirtschaftswege im Stadtteil Oberrad werden nicht nur von den Gärtnerinnen und Gärtnern, sondern auch von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt. Leider verlaufen die unterschiedlichen Nutzungen nicht immer konfliktfrei. Mit den vorgeschlagenen Piktogrammen auf der Fahrbahn soll daher zu mehr Rücksichtnahme untereinander aufgerufen werden. Die Gemeinde Wehrheim/Taunus bzw. dort ansässige Landwirte haben in der Wehrheimer Gemarkung auf einigen ähnlich stark von unterschiedlichen Nutzern frequentierten Wegen das unten aufgeführte Piktogramm bereits aufgebracht und nach Rückfrage damit auch gute Erfahrungen gemacht. So sei hier ein wesentlicher Schritt zu mehr Verständnis gegenüber der Landwirtschaft und zu mehr Respekt untereinander erzielt worden. Quelle: Michael Stauder Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2060 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 352 entstanden aus Vorlage: OF 78/6 vom 09.06.2021 Betreff: Goldstein: Sichern des Bürgersteigs im südlichen Tannenkopfweg Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (Poller, Frankfurter Hüte) auf dem Bürgersteig im Tannenkopfweg zwischen Straßburger Straße und Am Wiesenhof das Überfahren des Bürgersteiges zu verhindern. Begründung: Da auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Halteverbot durch ein schlecht sichtbares Halteverbotsschild permanent missachtet wird, kommt es bei Gegenverkehr zu Ausweichmanövern über den Gehweg, dadurch werden Fußgänger gefährdet. Hier mündet auch ein Rad- und Fußweg ein, der unter anderem von Schülern der nahe gelegenen Grundschule genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.08.2021, OF 148/6 Anregung vom 07.09.2021, OA 61 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1912 Aktenzeichen: 66 0
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 356 entstanden aus Vorlage: OF 82/6 vom 11.06.2021 Betreff: Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10 Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige und die Fußgänger behindernde Parken auf dem Bürgersteig in diesem Bereich zu unterbinden. Sollte es durch regelmäßige und verschärfte Kontrollen bei Tag und bei Nacht nicht gelingen, das Falschparken zu verhindern, wird gebeten , Poller zu setzen. Begründung: In diesem Bereich wird sowohl durch Pkw-Fahrer als auch Lkw-Fahrer rücksichtslos der Bürgersteig zugeparkt. Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Am Ende des Straßenabschnitts befindet sich das KIFAZ. Dieser Bürgersteig wird also auch von Begleitpersonen von und mit Kleinkindern und auch Schulkindern genutzt. Das unverantwortliche Parken einiger Autofahrerinnen und Autofahrer kann deshalb nicht länger geduldet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1968 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 359 entstanden aus Vorlage: OF 87/6 vom 14.06.2021 Betreff: Höchst: Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule endlich verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 5948/20 OBR 6; ST 859/21 Der Magistrat wird gebeten, endlich die Zuständigkeiten für den Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule (parallel zur Konrad-Glatt-Straße) zu klären und dafür Sorge zu tragen, dass der Fußw eg saniert und verkehrssicher gestaltet wird. Im Rahmen der Sanierung wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Radfahrstreifen auf dem Fußweg markiert werden kann. Begründung: Der Fußweg zwischen der Sodener Bahn und der Robert-Blum-Schule ist mittlerweile in einem katastrophalen Zustand. Wurzelaufbrüche und große Schlaglöcher, in denen sich nach Regenfällen riesige Pfützen bilden, sind für Fußgänger und Fahrradfahrer Stolperfallen und Hindernisse. Die Pfützen erstrecken sich teilweise über die gesamte Breite des Fußwegs, sodass man entweder nasse Füße riskieren oder über die Böschung ausweichen muss - für bewegungseingeschränkte Menschen fast ebenso unmöglich wie für Menschen, die bspw. mit einem Rollator oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Bisher scheint eine Sanierung daran zu scheitern, dass man die Zuständigkeiten nicht klären konnte. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859, schlägt der Magistrat nun einen Ortstermin zur Klärung vor. Grundsätzlich ist der Ortsbeirat gerne bei der Findung von Lösungen behilflich. Wie aber der Ortsbeirat zur Klärung der Zuständigkeiten beitragen kann, ist fraglich. Dies sollte doch auch ohne Ortstermin behördenintern bzw. in Abstimmung zwischen Stadt und Bahn möglich sein - ggf. könnte auch eine Anfrage beim Katasteramt helfen. Auch die Sanierung muss nicht in einem Ortstermin abgestimmt werden, vielmehr gilt: einfach machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5948 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1969 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 950 Antrag vom 17.09.2022, OF 572/6 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2782 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2435 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1145 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-2
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 360 entstanden aus Vorlage: OF 88/6 vom 07.06.2021 Betreff: Höchst: Einmündung der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das Einmünden von der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße für Verkehrsteilnehmer übersichtlicher bzw. sicherer macht. Begründung: Die stark befahrene Zuckschwerdtstraße ist für aus der Konrad-Glatt-Straße in beide Richtungen einmündende Fahrzeuge schlecht einsehbar und stellt daher eine Gefahrenstelle dar. Um einzubiegen, müssen diese regelmäßig auf dem Fußgängerüberweg stehen bleiben. Grund für die Unübersichtlichkeit sind unter anderem die zu nah an der Einmündung parkenden Kraftfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1970 Antrag vom 31.10.2021, OF 242/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1095 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 361 entstanden aus Vorlage: OF 89/6 vom 07.06.2021 Betreff: Höchst: Gehweg unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-Glatt-Straße verbreitern Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg unter der Bahnbrücke in der Zuckschwerdtstraße (auf der Seite der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße) so zu verbreitern, dass ein problemloses Passieren der Engstelle gemeistert werden kann, z. B. für Bürgerinnen und Bürger mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator etc. Begründung: Aufgrund der Brückenkonstruktion bzw. des Brückenpfeilers wird der Gehweg an dieser Stelle immer schmaler und erreicht an der engsten Stelle eine maximale Breite von unter einem Meter. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Eltern mit Kinderwagen ist es schwer, diese Engstelle zu passieren. Ein entsprechendes Ausweichen auf die gegenüberliegende Straßenseite lässt sich an dieser Stelle über die stark befahrene Zuckschwerdtstraße nicht gefahrlos absolvieren. Des Weiteren ist der Gehweg Teil des Schulwegplans der Robert-Blum-Schule und sollte deshalb auch für die Schülerinnen und Schüler sicherer ausgestaltet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2028 Antrag vom 15.12.2021, OF 290/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1327 Aktenzeichen: 66 6
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 entstanden aus Vorlage: OF 36/7 vom 15.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen sollen. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für Pkw im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Der Mischverkehr ist auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen; I. alle Kreuzungen sind mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); II. alle Kreuzungen sind aufzupflastern, sodass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; III. die oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen sind auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen; IV. die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs ist zu markieren; b) auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist ein breiter und baulich getrennter Radweg anzulegen; c) die Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit zu planen und es ist kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden; d) flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Plangebiet vorzusehen; e) oberirdische Radabstellanlagen sind für Besucherinnen und Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; f) oberirdische E-Ladesäulen sind für Besucherinnen und Besucher vorzusehen; g) öffentliches, stationsbasiertes Carsharing mit E-Ladesäulen ist vorzusehen; h) Leihräderstationen sind vorzusehen; i) öffentliche Sitzgelegenheiten sind in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); j) der Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist mit einer Buslinie zu bedienen, die den Eingang Solmsstraße am Westbahnhof zügig erreicht; k) es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird; l) die Unterführung ist in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertigzustellen; m) es ist eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende als auch durch einen Bus für mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede Bewohnerin und Bewohner hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieterinnen und Vermieter stellen viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituationen für zu Fuß Gehende und Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Antrag vom 04.01.2022, OF 98/7 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Aktenzeichen: 61 00
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 395 entstanden aus Vorlage: OF 80/1 vom 06.06.2021 Betreff: Sicherheit am Zebrastreifen Wickerer Straße Der Magistrat wird gebeten, auf den Sperrflächen am Fußgängerüberweg an der Einmündung Wickerer Straße/Ecke Mainzer Landstraße Fahrradbügel (falls nicht möglich Poller) anbringen zu lassen. Die Fahrradbügel (oder Poller) sollen so aufgestellt werden, dass dort keine Pkw mehr verbotswidrig geparkt werden können. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, kommt es häufig vor, dass Autos verbotswidrig auf der Sperrfläche am Fußgängerüberweg geparkt werden. Dadurch entsteht an dieser Stelle eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Beschwerden bei der Polizei haben bisher keine Verhaltensänderung herbeigeführt. Deshalb sind bauliche Maßnahmen dringend gefordert. Fahrradbügel anstelle von Pollern bieten zusätzlichen Stellplatz und lassen trotzdem eine gute Sicht zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1962 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 412 entstanden aus Vorlage: OF 99/1 vom 13.06.2021 Betreff: Karpfenweg gegen Falschparker sichern - Teil 2 Vorgang: OM 6694/20 OBR 1, ST 141/21 Die Aussage des Magistrats in der Stellungnahme ST 141, Frankfurter Hüte würden in der Regel nicht auf Gehwegen angebracht, ist falsch. Es gibt zahlreiche Beispiele in Frankfurt, wo genau diese baulichen Maßnahmen dazu geführt haben, dass Falschparken verhindert werden konnte; z. B. entlang des Gehweges am Theodor-Stern-Kai am Uniklinikum. Da die Situation durch regelmäßiges Falschparken im Karpfenweg unverändert ist, wird der Magistrat gebeten, die Frankfurter Hüte an besagter Stelle anbringen zu lassen. Für die bessere Sichtbarkeit sollen diese eine rot- weiße Markierung erhalten. Außerdem sollen an diesen noch Kugelreflektoren für eine bessere Nachtsichtbarkeit angebracht werden. Sollte der Platz nicht ausreichen, um Frankfurter Hüte zu installieren, so wird der Magistrat gebeten, alternative bauliche Maßnahmen durchzuführen, um das Falschparken zu verhindern. Begründung: Der Magistrat berichtet in der Stellungnahme ST 141, dass Frankfurter Hüte im Karpfenweg nicht angebracht werden. Ebenso sollen auch keine Poller aufgestellt werden. Somit bleibt die Situation, dass Autos falsch bzw. illegal in der Kurve parken und damit eine Gefahr für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer darstellen, erhalten. In der Stellungnahme heißt es weiter, es gelte ein Halteverbot und deswegen gäbe es keinen Handlungsbedarf. Dies ist natürlich falsch, denn gerade dieses Haltverbot wird nicht eingehalten und dadurch ergibt sich die Problematik. Hier muss gehandelt werden. An vielen anderen Stellen wird genau dieses Halteverbot durch Poller oder andere bauliche Maßnahmen durchgesetzt. Warum es an dieser Stelle nicht möglich sein soll, erschließt sich nicht. Auch das Argument des Magistrats, dass die Frankfurter Hüte nicht wahrgenommen und deshalb zu Stolperfallen würden, kann entkräftet werden. Man kann die Frankfurter Hüte farbig markieren. Zudem ist die Gefahr für Fußgänger, auf die Straße ausweichen zu müssen, weil der Gehweg zugeparkt ist, ungleich höher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6694 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 141 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2050 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 399 entstanden aus Vorlage: OF 84/1 vom 06.06.2021 Betreff: Poller oder Sitzgelegenheit in der Mitte der Frankenallee versetzen Der Magistrat wird gebeten, auf der Mitte der Frankenallee, auf Höhe zur Ecke Flörsheimer Straße, entweder den nördlichen Poller oder alternativ die Sitzgelegenheit so zu versetzen oder den Bordstein so abzuschleifen, dass Menschen mit Kinderwagen, Fahrradanhänger, Rollator oder Rollstuhl dort problemlos durchkommen. Es muss darauf geachtet werden, dass die räumliche Relation zwischen der Sitzgelegenheit, dem abgesenkten Bordstein und den Pollern so beschaffen ist, dass auch dann, wenn die Sitzgelegenheit von mehreren Personen verwendet wird, immer noch ausreichend Platz vorhanden ist, den Weg über den abgesenkten Bordstein barrierefrei benutzen zu können. Begründung: Selbst wenn niemand die Sitzgelegenheit nutzt, ist es dort schwierig, mit Kinderwagen, Fahrradanhänger, Rollator oder Rollstuhl durchzukommen. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 103 Antrag vom 06.04.2022, OF 403/1 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2006 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 401 entstanden aus Vorlage: OF 86/1 vom 08.06.2021 Betreff: Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde zur Querung für zu Fuß Gehende an der Kreuzung Frankenallee/Sodener Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Ortsbeirat 1 an der Kreuzung Frankenallee/Sodener Straße anzuberaumen, um die Möglichkeiten einer sicheren Querung für zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Personen auszuloten. Begründung: In diesem noch nicht sanierten Teilstück der Frankenallee besteht im Kreuzungsbereich keine markierte, sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Personen. Anwohnende und Besucherinnen bzw. Besucher der Geschäfte und Gaststätten queren die Kreuzung meist im Fahrbahnbereich, weil Fußwege und Fußgängerüberwege fehlen und der Mittelstreifen der Frankenallee zur Straße hin teilweise mit durchlaufenden Geländern versperrt ist. Leider lässt die Sanierung dieses Teilstücks noch auf sich warten, weshalb schnell umsetzbare Lösungen notwendig sind. Foto: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2075 Antrag vom 22.02.2022, OF 347/1 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1821 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 42/8 Betreff: Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bordsteinkanten an der Ecke Heddernheimer Landstraße / Dillgasse (von der Nidda kommend auf der rechten Seite, nord-westliche Ausrichtung) abzusenken, sodass dieser Bereich für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch Kinderwagen und Kinderfahrräder barrierefrei wird. Begründung: Die in der Abbildung gezeigte und im Text genannte Bordsteinkante stellt eine Hürde in der Nutzung des Gehwegs für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch Kinderwagen und Kinderfahrräder bzw. Laufräder dar, weil jeweils angehalten werden muss, um auf den oder vom Bordstein herunter zu gelangen. Zwar ist es ohnehin eine Kunst für die genannten Gruppen sich auf dem später noch schmaler werdenden Bürgersteig überhaupt fortzubewegen, aber weil es keine Alternative sein kann, ausschließlich den Gehweg auf der anderen Straßenseite zu benutzen, sollte hier pragmatisch zumindest an dieser kleinen Stelle Abhilfe geschaffen werden. . Abbildung 1 Betreffende Bordsteinkante Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 547 2021 Die Vorlage OF 42/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/12 Betreff: Barrierefreier Bodenbelag des Fußgängerwegs Im Brombeerfeld Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die grob gepflasterten Bereiche, der mit Sitzbänken versehenen Rondelle und den Aufgang zu der Fußgängerbrücke barrierefrei herzurichten. Begründung: Die mit Sitzbänken ausgestatteten Bereiche und die Bereiche vor der Fußgängerbrücke sind grob und mit tiefen, breiten Rillen gepflastert. Diese Bereiche sind für Senioren und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, zu holperig und nicht befahrbar. Zum Beispiel für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen usw. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.08.2021, OF 74/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 67/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 731 2021 1. Die Vorlage OF 67/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 74/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 74/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 56/10 Betreff: Holperiger Bürgersteig zwischen Hoherodskopfstraße 20 und 36 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig zwischen der Hoherodskopfstraße 20 und 36 wieder verkehrssicher herzurichten. Begründung: Im Laufe der Zeit sind durch starke Baumwurzelwucherungen erhebliche Verformungen des Bürgersteiges entstanden, Hebungen und Absenkungen. Sie stellen eine große Unfallgefahr dar, besonders mit Blick auf die kommende Winterzeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 512 2021 Die Vorlage OF 56/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/10 Betreff: Fußgängerüberweg am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz zu ermöglichen. Begründung: Der entsprechende Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., 1 FDP und AfD gegen CDU, 1 FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 82/2 Betreff: Barrierefreiheit im Bereich Rohmerstraße 12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Querungsbereich Rohmerstraße/Greifstraße vor dem Anwesen Rohmerstraße 12 der Gehsteig derart abgesenkt wird, dass Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen sind, den Bereich barrierefrei und sicher passieren können. Begründung: Anregung von Bürger*innen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Bild: Thomas Gutmann Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 462 2021 Die Vorlage OF 82/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 66/11 Betreff: Fußgängerüberweg Riederspießstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, im Riederwald an der Einmündung der Kirschenallee in die Riederspießstraße einen Zebrastreifen oder eine andere geeignete Markierung anzulegen, die Menschen zu Fuß und auf dem Rad eine sichere Überquerung der Riederspießstraße ermöglicht. Begründung: Begründung: Erfreulicherweise hat der Magistrat die Verbindung vom Riederwald zum Ostbahnhof über die genannte Kreuzung für den Radverkehr ausgeschildert. Wie bereits in der Vorlage OM 6611 ausgeführt, ist der Übergang wegen der 90-Grad-Kurve der Riederspießstraße aber sehr unübersichtlich und gefährlich. Im Haus Riederspießstraße 7-9 leben Kinder, die die Kreuzung für den Schulweg und alle anderen Zwecke überqueren müssen. Die Anwohner bitten um eine Sicherung. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 66/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 801 2021 Die Vorlage OF 66/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 68/2 Betreff: Gesicherter Überweg im Rebstockpark (Nachfrage) Vorgang: V 1043/18 OBR 2; ST321/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie der derzeitige Planungsstand zum Bebauungsplan B 919, auf den der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 321 vom 08.02.2019 verwies, gediehen ist; 2. welche Art Brückenbauwerk dabei mitgeprüft wird (Fußgänger/Radfahrer-Brücke oder Fahrzeug-Brücke). Begründung: Die Situation für Fußgänger und Radfahrer, die zwischen dem alten und neuen Teil des Rebstockparks hin- und herwechseln, wird an dem Übergang in der Nähe des Flüchtlingsheims zunehmend problematisch, da der Strom der Passanten, die die Straße "Am Rebstockbad" und die dreispurige Zufahrt zu den Messeparkhäusern überqueren, immer mehr zunimmt. Eine wie auch immer geregelte Ampel hat der Magistrat aber mit unterschiedlichen Begründungen mehrfach abgelehnt, die nicht immer stichhaltig waren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 100 2021 Die Vorlage OF 68/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 49/4 Betreff: Zweiter Versuch für Fahrradbügel in der Ingolstädter Straße Vorgang: OM 6556/20 OBR 4; ST 375/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat erneut, in der Ingolstädter Straße vor den Hausnummern 7/9 sowie 27/29 jeweils mehrere Fahrradbügel anzubringen und es nicht mit der Stellungnahme ST 375 vom 12.02.2021 unter Verweis auf Probleme für das Öffnen von PKW-Türen abzulehnen. Der Ortsbeirat gibt für erneute Überlegungen das funktionierende Beispiel aus der Dahlmannstraße vor den Hausnummer 10 und 20 mit, welche erst vor zwei Jahren dort montiert wurden und wo das Zusammenspiel zwischen Fahrradnutzern und PKW-Besitzern funktioniert (- und so auch bitte beibehalten werden soll). Verstärkend kommt hinzu, dass es in der Ingolstädter Straße vor den genannten Hausnummern nur die PKW-Türen der Beifahrerseite beträfe, während es vor der Dahlmannstr. 10 wegen der Einbahnstraßensituation auch sogar mit der Fahrerseite funktioniert. In der Dahlmannstraße haben die Gehwege eine Breite von 3,50 m, während der Bürgersteig vor der Ingolstädter Straße 7 sogar knapp über 4 m breit ist. Dies spricht nach Auffassung des Ortsbeirats für die vorgeschlagene Maßnahme. Begründung: An den genannten Stellen befindet sich wie geschildert ein breiter Bürgersteig und die zahlreichen Fahrräder der Anwohner finden an den Gartenzäunen und Laternen kaum genau Platz, um mit Schlössern gesichert zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6556 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 375 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2021, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 525 2021 Die Vorlage OF 49/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2021, OF 77/11 Betreff: Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 11 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung, als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf PKW-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden. Ziel muss sein, dass damit künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter unterbunden werden kann. Begründung: Es soll in Frankfurt derzeit über 7000 E -Scooter geben die gewerblich zur Nutzung angeboten werden. Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 11 sind für viele Verkehrsteilnehmer*innen gefährlich, hinderlich und lästig. Nicht nur für Sehbehinderte, auch für Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit Kinderwagen oder Einkaufswagen bedeuten sie auf den Gehwegen ein echtes Hindernis und Gefahrenpotential. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 77/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 808 2021 Die Vorlage OF 77/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 93/5 Betreff: Tempo 30 in der Golfstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in der Golfstraße zwischen Flughafenstraße und dem Parkplatz Golfclub durchgängig Tempo 30 anzuordnen. Begründung: In der Golfstraße darf die übliche Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften von 50 km/h gefahren werden, außer an einigen Stellen, wo auf Grund des schlechten Straßenbelags Tempo 30 angeordnet wurde. Die Golfstraße wird ganz überwiegend für den Freizeitverkehr genutzt und hat keinen eigenen Fußweg. Teilweise verläuft parallel ein Fußweg. Dies ist jedoch nicht der Fußweg der Golfstraße. Anders als die Golfstraße selbst ist er nicht beleuchtet. Er wird nicht durch die Leuchten der Golfstraße mitbeleuchtet, da er teilweise durch Baumreihen von der Golfstraße getrennt ist. Zudem können von diesem Fußweg die Liegenschaften der Golfstraße nicht erreicht werden. Die Fahrbahn der Golfstraße muss also auch durch den Fußverkehr genutzt werden. Die Höchstgeschwindigkeit ist daher auf 30 km/h zu begrenzen, wie dies für die meisten Straßen ohne eigene Fußwege im Stadtgebiet üblich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.05.2021, OF 53/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 425 2021 1. Die Vorlage OF 53/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 89/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 93/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 36/7 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen sollen. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für PKW im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Ortsbeirat bedauert jedoch, dass statt einer oberirdischen Quartiersgarage Tiefgaragen geplant wurden, die hohe finanzielle und ökologische Kosten verursachen. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Den Mischverkehr auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen. - Alle Kreuzungen mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende). - Alle Kreuzungen aufzupflastern, so dass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können. - Die oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen. - Die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs zu markieren. b) Auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) einen breiten und baulich getrennten Radweg anzulegen. c) Die Gehwege mindestens 2,50m breit zu planen und kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden. d) Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung im Plangebiet vorzusehen. e) Oberirdische Radabstellanlagen für Besucher*innen (auch für Lastenräder) vorzusehen. f) Oberirdische E-Ladesäulen für Besucher*innen vorzusehen. g) Öffentliches, stationsbasiertes Car-Sharing mit E-Ladesäulen vorzusehen. h) Leihräderstationen vorzusehen. i) Öffentliche Sitzgelegenheiten in regelmäßigen Abständen vorzusehen (Dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation). j) Den Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) mit einer Buslinie zu bedienen, die den Eingang Solmsstraße am Westbahnhof zügig erreicht. k) Die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-Overs zum Katharinenkreisel einzustellen. l) Dafür Sorge zu tragen, dass Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird. m) Die niveaugleiche Gleisquerung in Verlängerung der Kasernenstraße für den Fuß- und Radverkehr zu Beginn der Bebauung anzulegen. n) Die Unterführung in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertig zu stellen. o) Eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgänger*innen und Radfahrende als auch durch einen Bus für Mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede*n Bewohner*in hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucher*innen genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte, wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieter*innen, stellen viele Anwohner*innen ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituation für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen. Die Erreichbarkeit des Bahnhof West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 36/7 ziffernweise abgestimmt. Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 36/7 dahin gehend ab, dass Buchstabe k der Ziffer 3, des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 346 2021 a) Ziffer 2. wird abgelehnt. b) Ziffer 3., Buchstabe m, wird abgelehnt. c) Der Rest der Vorlage OF 36/7 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und 1 farbechte/LINKE (= Annahme); 2 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, 2 farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu c) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, 2 farbechte/LINKE und FDP gegen CDU, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) Ziffer 3., Buchstabe a - Unterpunkte i, ii und iv, Buchstaben c bis j sowie l, n und o: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3., Buchstabe a - Unterpunkt iii und Buchstabe b: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 105/5 Betreff: Instandsetzung des Gehweges in der Wiener Straße (III) hier: zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 102 und Wiener Straße 122 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Gehweg der südlichen Wiener Straße zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 102 und Wiener Straße 122 instand setzen zu lassen. Begründung: Der südliche Bürgersteig der Wiener Straße zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 102 und Wiener Straße 122 hat Schäden davongetragen. Die Schäden sind mittlerweile so immens, dass es gerade für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig ist, diesen Abschnitt zu passieren. Der jetzige Zustand stellt eine Gefahrenquelle dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 435 2021 Die Vorlage OF 105/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 106/5 Betreff: Anbringung von Piktogrammen mit einem Aufruf zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf den landwirtschaftlich genutzten Wegen in Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu Beginn der landwirtschaftlich genutzten Wege im Stadtteil Oberrad jeweils das untenstehende Piktogramm auf der Fahrbahn aufzubringen. Begründung: Die Landwirtschaftswege im Stadtteil Oberrad werden nicht nur von den Gärtnerinnen und Gärtnern, sondern auch von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt. Leider verlaufen die unterschiedlichen Nutzungen nicht immer konfliktfrei. Mit den vorgeschlagenen Piktogrammen auf der Fahrbahn soll daher zu mehr Rücksichtnahme untereinander aufgerufen werden. Die Gemeinde Wehrheim/Taunus bzw. dort ansässige Landwirte haben in der Wehrheimer Gemarkung auf einigen ähnlich stark von unterschiedlichen Nutzern frequentierten Wege o.a. Piktogramme bereits aufgebracht und nach Rückfrage damit auch gute Erfahrungen gemacht. So sei hier ein wesentlicher Schritt zu mehr Verständnis gegenüber der Landwirtschaft und zu mehr Respekt untereinander erzielt worden. Quelle: Michael Stauder Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 436 2021 Die Vorlage OF 106/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2021, OF 95/6 Betreff: Nied: Absicherung Kreuzung Ferdinand-Scholling-Ring/Therese-Herger-Anlage Vorgang: OM 6348/20 OBR 6; ST 2068/20 In der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068 (zu OM 6348) werden verkehrsberuhigende Elemente an der o.g. Stelle spätestens bis zum Frühjahr 2021 versprochen. Bis jetzt wurden jedoch noch keine Maßnahmen begonnen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob es möglich ist, die Kreuzung Ferdinand-Scholling-Ring / Therese-Herger-Anlage in den verkehrsberuhigten Bereich der Therese-Herger-Anlage mit einzubeziehen und dies durch Temposchwellen abzusichern. Außerdem sollte als Sofortmaßnahme das Parken vor der Fußgängerbrücke über die Bahnlinie (s. Foto) z.B. durch Poller unterbunden werden. Begründung: Der Magistrat spricht sich in seiner Stellungnahme gegen Aufpflasterungen und für eine Fahrbahnverengung aus, weil dies ein rücksichtsloses Fahrverhalten eher verhindere. Beispiele aus der Praxis zeigen das Gegenteil. Gerade in Straßen mit wenig Begegnungs-verkehr haben Fahrbahnverengungen keinerlei geschwindigkeitsreduzierende Wirkung. Im Gegenteil ist oft sogar zu beobachten, dass Autofahrer noch beschleunigen, um vor dem Gegenverkehr die Engstelle zu passieren. Als Beispiel sei hier die Fahrbahnverengung in der Heinrich-Hardt-Straße an der Eichendorffschule genannt. Im Gegensatz dazu zeigen die vor kurzem vorgenommenen Aufpflasterungen am Neumarkt sehr deutliche Wirkung, sie werden fast ausschließlich in Schrittgeschwindigkeit befahren. Auf der südlichen Seite der genannten Kreuzung befinden sich ein Spielplatz und eine Fußgängerbrücke über die Bahnlinie. Beides wird von vielen Menschen, insbesondere Kindern, regelmäßig von Norden kommend angelaufen. Viele Kinder sind zwischen Spielplatz und Therese-Herger-Anlage mit dem Fahrrad unterwegs. Die anliegende Kita 138 dient auch als Hort für viele Schulkinder, die sich später selbständig auf den Heimweg machen. Kinder aus Bücher- und Eisenbahnersiedlung nutzen die Brücke, um zum Fußballtraining zur Alemannia Nied zu gelangen. Durch die günstige Lage der Brücke dient diese auch vielen Radfahrenden als Verbindung aller Stadtteile zwischen Schwanheim und Sossenheim. Da an dieser Stelle, wie in der Stellungnahme des Magistrats geschrieben, kein Fußgängerüberweg möglich ist, sollte eine Ausweitung des Verkehrsberuhigten Bereichs gemäß Skizze in Betracht gezogen werden. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben (weniger als 4000 Kfz am Tag, keine abgetrennten Gehwege vorhanden, hoher Fußgängerverkehr). Anlagen: Eigene Fotos & Skizzen, Screenshots von Google Maps Übersicht: Ansicht von Westen Falschparker behindern Umfahrung des Drängelgitters: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6348 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 366 2021 Die Vorlage OF 95/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 289 entstanden aus Vorlage: OF 34/15 vom 29.05.2021 Betreff: Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des § 161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß § 161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schüler die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt worden, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach § 161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit Langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße zur Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmals verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1876 Aktenzeichen: 40 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 300 entstanden aus Vorlage: OF 29/5 vom 12.05.2021 Betreff: Sitzbänke auf dem Adlhochplatz Der Magistrat wird aufgefordert, die Sitzbänke auf dem Adlhochplatz versuchsweise unter der Bedingung, dass sichergestellt ist, dass in den Abend- bzw. Nachstunden (22:00 Uhr bis 3:00 Uhr), vor allem an Wochenenden, der Platz durch Sozialarbeiter und Streetworker aufgesucht wird und so Ruhestörungen vorgebeugt wird, wieder zu montieren. Solange dies nicht umgesetzt ist, soll eine mobile Bestuhlung mit den Gewerbetreibenden vor Ort abgestimmt und wenn möglich installiert werden. Begründung: Gerade in den Sommermonaten ist es immer wieder zu Konflikten zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern Sachsenhausens und bis spät in die Nacht feiernden Personen am Adlhochplatz gekommen. Die Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner haben vermehrt zu Polizeieinsätzen geführt. Der Platz musste regelmäßig durch die FES und das Grünflächenamt gesäubert werden. Die Demontage der Sitzbänke auf dem Adlhochplatz am 20.03.2019 ist nun mehr als zwei Jahre her. Es ist an der Zeit dem Platz seine Aufenthaltsqualität wieder zu geben, ohne dabei erneut Ruhestörungen in den Abendstunden zu begünstigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1971 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 319 entstanden aus Vorlage: OF 62/5 vom 24.05.2021 Betreff: Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, beispielsweise durch Erstellen einer Allgemeinverfügung, den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Besitzerinnen und Besitzern das Abstellen von E- Scootern und E-Rollern jenseits ordnungsgemäßer Parkflächen im Ortsbezirk 5 zu untersagen. Begründung: In letzter Zeit kommt es im Ortsbezirk 5 vermehrt zu Behinderungen der öffentlichen Gehwege und Straßen durch abgestellte E-Scooter und E-Roller. Sie werden kreuz und quer, sogar auf öffentlichen Treppenaufgängen und mitten auf der Straße, abgestellt. Dadurch sind Passantinnen und Passanten, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Kinderwagen und Rollatoren massiv behindert. Bürgersteige können nicht mehr genutzt werden. Abends stellen sie außerdem eine Stolperfalle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 82/6 Betreff: Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige und die Fußgänger behindernde Parken auf dem Bürgersteig in diesem Bereich zu unterbinden. Sollte es durch regelmäßige und verschärfte Kontrollen bei Tag und bei Nacht nicht gelingen, das Falschparken zu verhindern, wird beantragt, Poller zu setzen. Begründung: In diesem Bereich wird durch PKW-Fahrer als auch LKW-Fahrer rücksichtslos der Bürgersteig zugeparkt. Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Am Ende des Straßenabschnitts befindet sich das KiFaZ. Dieser Bürgersteig wird also auch von Begleitpersonen von und mit Kleinkindern und auch Schulkindern genutzt. Das unverantwortliche Parken einiger Autofahrer und Autofahrerinnen kann deshalb nicht länger geduldet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 356 2021 Die Vorlage OF 82/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 263 entstanden aus Vorlage: OF 45/9 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, es blinden und sehbehinderten Menschen sowie Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen wieder zu ermöglichen, die städtischen Gehwege ohne Behinderung zu benutzen. Das könnte beispielsweise durch Ausweisung von festen Abstellflächen für E-Roller und sodann Ahndung falsch abgestellter E-Roller durch die Stadtpolizei erfolgen. Begründung: Seit Mitte 2019 sind E-Roller in Deutschland zugelassen, ohne dass die Anbieter eine Genehmigung der Stadt benötigen, um ihre E-Roller anzubieten. An vielen Stellen im gesamten Ortsbezirk kommt es zu einer gehäuften Ansammlung teils quer zur Laufrichtung abgestellter E-Roller, die massiv den Fußverkehr behindern. Fußgängerinnen und Fußgänger in Gruppen müssen, um diese Engstellen zu passieren, teils auf den Fahrradweg oder die Straße ausweichen. Exemplarisch dafür ist hier auf den Fotos die Maybachbrücke in direkter Nähe zu den S-Bahn-Haltestellen und ein Bürgersteig beim Sinai-Park gezeigt. Mit festen Abstellorten könnte die Arbeit der selbstständigen Aufladerinnen und Auflader erleichtert und deren Kilometerleistung reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1707 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 264 entstanden aus Vorlage: OF 46/9 vom 09.06.2021 Betreff: Rampe zwischen Maybachbrücke und Thielenstraße Vorgang: OM 2212/17 OBR 9; ST 24/18; OM 3372/18 OBR 9; ST 790/19 Der Magistrat wird gebeten, den in der Stellungnahme vom 29.04.2019, ST 790, versprochenen Bau nunmehr zeitnah umzusetzen, um eine barrierefreie Lösung für die Treppe, die die Thielenstraße mit der Maybachbrücke verbindet, zu schaffen. Begründung: Die Treppe ist der kürzeste Weg zur Maybachbrücke und damit zu dem zukünftigen S-Bahnsteig. In der jetzigen Form stellt sie ein Hindernis für alle Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger mit Rollatoren und Kinderwagen dar und verhindert die barrierefreie Erreichbarkeit der Maybachbrücke über die Thielenstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 24 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3372 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 790 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1870 Antrag vom 14.03.2022, OF 220/9 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1909 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 254 entstanden aus Vorlage: OF 11/8 vom 25.05.2021 Betreff: Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone! Der Magistrat wird beauftragt: 1. mitzuteilen, welche Flächen der Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias, der kath. öffentlichen Bücherei und dem Kindergarten der Gemeinde städtisch sind und welche privat/kirchlich bzw. wo genau auf diesen Flächen ein Geh- und Wegerecht der Stadt besteht; 2. mit der kath. Kirchengemeinde zu klären, ob sie bereit ist, auf ihren eigenen Flächen abmarkierte Parkplätze einzurichten; 3. den bestehenden, nur in den Boden locker eingesteckten Poller am Zugang von der Stichstraße/Thomas-Mann-Straße (Höhe Praunheimer Weg 35) zum Kirchplatz durch einen leichteren Umschlagpoller zu ersetzen, abschließbar zu befestigen und den Schlüssel den zur Zufahrt Berechtigten auszuhändigen (Feuerwehr, FES, Kirchengemeinde und ggf. anderen); 4. am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße zum Kirchplatz in Höhe des FES-Mülleimers ein zweites gesiegeltes Schild "Feuerwehrzufahrt" anzubringen, an dieser Stelle ebenfalls abschließbar abzupollern wie unter Ziffer 3. und den Schlüssel den Berechtigten wie oben auszuhändigen; 5. vor dem Zugang zum Kirchplatz in der o. g. Stichstraße die Einrichtung einer "Kiss-and-go"- Zone zu prüfen; 6. das verbogene Schild "Fußgängerzone" am Zugang zum Kirchplatz instand zu setzen. Zu allen vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Ortsbeirat gerne bereit, im Rahmen eines Ämter-Ortstermins sachdienlich mitzuwirken. Begründung: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte, teilweise von Kunden des Supermarktes und des Kleinen Zentrums. Tagsüber, aber auch nachts parken Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr im Notfall besser zufahren kann. Zudem sollte eine geordnete Parkierung für einzelne Pkws des Gemeindepersonals/Kitapersonals ermöglicht werden. Die Situation wird sich verschärfen, wenn ab 2022 der Kindergarten der Gemeinde St. Sebastian in der Ernst-Kahn-Straße (40 Plätze) aufgrund von Sanierungsmaßnahmen in das Gemeindehaus von St. Matthias ausgelagert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1866 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 256 entstanden aus Vorlage: OF 15/8 vom 23.05.2021 Betreff: Schnellere Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Weg zur U-Bahn-Station Heddernheim Der Magistrat wird beauftragt, die Wartezeit an der Fußgängerampel Dillenburger Straße/Dillgasse am U-Bahnhof Heddernheim mit einer schnelleren Umschaltung auf Grün bei Knopfdruck zu verkürzen. Begründung: Die Querung der belebten zweispurigen Dillenburger Straße ist für Fußgängerinnen und Fußgänger aus dem Viertel Alt-Heddernheim nötig, um zum U-Bahnhof Heddernheim, der als A-Strecke mit seinen vier U-Bahn-Linien hoch frequentiert ist, zu gelangen. Hier steht eine Fußgängerampel, die auf Knopfdruck reagiert. Sie wird von einer großen Vielzahl Fußgängerinnen und Fußgängern, darunter auch sehr vielen Schülerinnen und Schülern regelmäßig genutzt. Die Ampelschaltung ist seit Jahren so, dass eine gefühlte Unendlichkeit gewartet werden muss, bis sie nach Knopfdruck auf Grün umschaltet. Es kommt phasenweise kein oder vereinzelt ein Auto, dann wieder ein ganzer Schwung, teils mit Vollgas. Deshalb kreuzen etliche Fußgängerinnen und Fußgänger, die beispielsweise ihren Anschluss erwischen möchten, die Dillenburger Straße sehr oft bei Rot, was mitunter gefährlich ist. Gerade da auch viele Schulkinder unterwegs sind, ist es extrem ungünstig. Die Sicherheit lässt sich hier verbessern, indem die Fußgängerampel schneller auf Grün umschaltet. Gerade auch Menschen, die den ÖPNV in Frankfurt nutzen, sollte auf ihrem Fußweg zur U-Bahn Vorrang auch vor grüner Welle gewährt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1670 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei