Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6757 entstanden aus Vorlage: OF 314/16 vom 10.03.2025 Betreff: Piktogramm - verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße An der alten Gießerei am Beginn und in der Mitte ein Piktogramm anzubringen, welches dem Kraftfahrer anzeigt, dass er sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet und dementsprechend die Geschwindigkeit anpassen muss. Begründung: Immer wieder wird von den Anwohnern zu schnelles Fahren in der Straße An der alten Gießerei wahrgenommen. Dies widerspricht dem Charakter eines verkehrsberuhigten Bereichs und stellt eine Gefahr für Fußgänger und spielende Kinder dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2025, OF 315/16 Betreff: Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks auf dem Schulgelände vor der Stadtteilbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, die Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks auf dem Schulgelände der Schule am Ried vor der Stadtteilbibliothek zu ermöglichen und zu unterstützen. Der Bücherschrank soll während der Öffnungszeiten der Bibliothek öffentlich zugänglich sein. Zu den Öffnungszeiten der Schule am Ried steht er ansonsten der Schülerschaft zur Verfügung. Die Schule am Ried hat sich bereit erklärte die Betreuung des Schrankes zu übernehmen. Der Bücherschrank würde vor allem mit Kinder- und Jugendbüchern bestückt werden und würde so eine Sonderstellung unter den öffentlichen Bücherschränken einnehmen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget mit maximal 8000 Euro finanziert. Begründung: Ein öffentlicher Bücherschrank fördert die Lesekultur, ermöglicht einen niederschwelligen Zugang zu Büchern und trägt zur kulturellen Bildung in der Schülerschaft der Schule am Ried und in der Stadtteilgemeinschaft bei. Die Wahl des Standorts auf dem Schulgelände vor der Stadtteilbibliothek gewährleistet eine kontrollierte Nutzung während der Öffnungszeiten der Bibliothek. Die Schule am Ried übernimmt die Patenschaft für den Schrank. Ziel ist es den Bücherschrank vor allem mit Kinder- und Jugendbüchern zu bestücken. Dies gelingt bei anderen öffentlich zugänglichen Bücherschränken in der Regel nicht oder nur im geringen Umgang. Beispielsweise sind im Bücherschrank an der U7-Endhaltestelle nur sehr selten solche Bücher für zu finden. Somit könnte der der gewünschte Schrank eine Sonderstellung vor allem für Kinder, Jugendliche und Familien einnehmen. Das Modell BOKX 3 der Firma Urbanlife e.G. wurde bereits erfolgreich an anderen Standorten, z. B. an der Otto-Hahn-Schule in Hanau, eingesetzt. Es zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus: - Fassungsvermögen: ca. 200 Bücher - Abmessungen: 65 cm × 145 cm × 165 cm - Material: Korpus aus 10 mm Stahl, wetterfestes Mischholz in der Farbe Muskat - Türen & Boden: 8 mm Acrylglas (bruch- und schlagfest, UV-Schutzbeschichtung), selbstschließend - Sicherheit: Der Bücherschrank wird nicht im Boden verankert, ist jedoch so schwer, dass eine Entfernung ohne Hilfsmittel nicht möglich ist. (Quelle: Screenshot der Webseite der Otto-Hahn-Schule in Hanau) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2025, OF 314/16 Betreff: Piktogramm - verkehrsberuhigter Bereich Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße "An der alten Gießerei" am Beginn und in der Mitte ein Piktogramm anzubringen, welches dem Kraftfahrer anzeigt, dass er sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet und dementsprechend die Geschwindigkeit anpassen muss. Begründung: Immer wieder wird von den Anwohnern zu schnelles Fahren in der Straße "An der alten Gießerei" wahrgenommen. Dies widerspricht dem Charakter eines Verkehrsberuhigten Bereichs und stellt eine Gefahr für Fußgänger und spielende Kinder dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6365 entstanden aus Vorlage: OF 312/16 vom 15.01.2025 Betreff: Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim Vorgang: B 331/24 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sich bei dem Expertengremium "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute 07-N (lang) mit Augenmerk auf Bergen-Enkheim und mit hoher Priorität optimiert wird; 2. das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen wurden. Es soll nicht, wie in dem Bericht B 331 beschrieben, die Maßnahme nicht weiterverfolgt und erst dann wieder aufgegriffen werden, bis "technische Weiterentwicklungen eine relevante Reduzierung der Lärmwirkung für die Gesamtregion möglich erscheinen lassen". Der Ortsbeirat erwartet, dass bestehende technische Möglichkeiten, die eine Optimierung schon jetzt möglich machen, genutzt werden; Wichtig ist hierbei, dass der Ortsbeirat hiermit keine Reduzierung der Flüge oder eine Mehrbelastung anderer Besiedlungen der Abflugroute 07-N (lang) fordert: Es soll lediglich Bergen-Enkheims einzigartige geografische Lage genutzt werden, da es im Osten an ein nicht besiedeltes Gebiet grenzt. Dadurch entfällt das Argument der "dichten Besiedlung". 3. sich dafür einzusetzen, dass bei Windstärken bis fünf Knoten tatsächlich auch die Hauptbetriebsrichtung West geflogen wird (ausgenommen bei Latenzen in der Betriebsumstellung). Aus Daten ist ersichtlich, dass bei Windstärken unter fünf Knoten teilweise trotzdem in der Betriebsrichtung Ost geflogen wird. Begründung: Bei den Windrichtungen aus Norden, Osten und Südosten wird für den Abflug von schweren zwei-, drei- und viermotorigen Jets die Abflugroute 07-N (lang) über Bergen-Enkheim genutzt. Diese Flugroute wurde von der Deutschen Flugsicherung, dem Fluglärmbeauftragten und der Fluglärmkommission gemeinsam vor über 25 Jahren verabschiedet. Der damals diskutierte Vorschlag, die Flugroute abhängig von der Windrichtung und Windstärke zu führen, wurde damals nicht weiterverfolgt - was bei den Navigationsmöglichkeiten des 20. Jahrhunderts verständlich ist. In der Sitzung des Ortsbeirates 16 am 4. Juni 2024 schilderten die Vertreter der Fluglärmkommission, wie auch schon in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2024, dass unterschiedliche Varianten nur eine Verschiebung der Lärmbelastung zwischen den betroffenen Besiedlungen zur Folge hätten. Blickt man auf eine Karte, ist einem zwar klar, dass dies für andere Stadtteile wohl leider wahr ist; allerdings ist nicht verständlich, wie es für den Stadtteil Bergen-Enkheim zu einer solchen Aussage kommen kann, denn Bergen-Enkheim grenzt im Osten und Nordosten an ein weitläufiges nicht besiedeltes Gebiet (siehe nachfolgende Kartenausschnitte). Die Flugroute führt über die östlichen Ränder von Bergen-Enkheim und unterstellt, dass der Fluglärm senkrecht nach unten fällt. So nimmt die Routenführung aktuell keinerlei Rücksicht auf Windstärke, die Windrichtung (zwischen minus 20 Grad Nord und 170 Grad Süd), die Flughöhe und den Flugzeugtyp. Dies sorgt für eine massive Lärmbelastung für alle Menschen in Bergen-Enkheim. Mit der im Jahre 2025 zur Verfügung stehenden Navigationstechnik und KI sollte es möglich sein, auf einer Minimierungsrechnung mit den vier Parametern (Windstärke, Windrichtung, Überflughöhe, Flugzeugtyp) basierende Flugrouten zu konzipieren, die es vermeiden, lärmsensible Gebiete zu überfliegen. Man kommt dann auch zu anderen Ergebnissen als die laterale Optimierung Abflugroute 07-N (lang) (FLK 14.02.2024, Forum Flughafen und Region). Aufgrund des bei Ostbetrieb vorherrschenden Ostwinds sollte es zum Beispiel unwahrscheinlich sein, dass durch eine Verschiebung der Route Richtung Osten Maintal-Bischofsheim mehr belastet wird. Stattdessen wird erwartet, dass der Hauptteil des Lärms auf das Landschaftsschutzgebiet Enkheimer Ried/Berger Hang fällt und Bergen-Enkheim mit etwas weniger Lärm auskommen kann. Das Grundgesetz schützt Leben und Gesundheit; daher ist der Magistrat verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die diesem Ziel dienen und Bergen-Enkheim nicht weiter mit unnötigem Fluglärm belasten. Überflüge 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Dauerschallpegel 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Abflugroute 07-N (lang), Mikroansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Abend des 24. Oktober 2024: Abflugroute 07-N (lang), Mesoansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Mittag des 12. Dezember 2024: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2025, OF 312/16 Betreff: Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat aufgefordert wird, sich bei dem Expertengremium ‚Aktiver Schallschutz' des Forums Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute Nord 07 lang mit Augenmerk auf Bergen-Enkheim und mit hoher Priorität optimiert wird. Der Magistrat wird aufgefordert, das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen werden. Es soll nicht, wie in B331 beschrieben, die Maßnahme nicht weiterverfolgt und erst dann wieder aufgegriffen werden, bis "technische Weiterentwicklungen eine relevante Reduzierung der Lärmwirkung für die Gesamtregion möglich erscheinen lassen". Wir erwarten, dass bestehende technischen Möglichkeiten, die eine Optimierung schon jetzt möglich machen, genutzt werden. Wichtig ist hierbei, dass der Ortsbeirat 16 hiermit keine Reduzierung der Flüge oder eine Mehrbelastung anderer Besiedlungen der Abflugroute Nord 07 lang fordert: Es soll lediglich Bergen-Enkheims einzigartige geografische Lage genutzt werden, da es im Osten an ein nicht-besiedeltes Gebiet grenzt. Dadurch entfällt das Argument der "dichten Besiedlung". Ferner soll der Magistrat aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass bei Windstärken bis 5 Knoten tatsächlich auch die Hauptbetriebsrichtung West geflogen wird (ausgenommen bei Latenzen in der Betriebsumstellung). Aus Daten ist ersichtlich, dass bei Windstärken ≤ 5 teilweise trotzdem in der Betriebsrichtung Ost geflogen wird. Begründung: Bei den Windrichtungen aus Norden, Osten und Süd-Osten wird für den Abflug von schweren 2-, 3- und 4-motorigen Jets die Abflugroute 07-N (Lang) über Bergen-Enkheim genutzt, Diese Flugroute wurde von der Deutschen Flugsicherung, dem Fluglärmbeauftragten und der Fluglärm-Kommission gemeinsam vor über 25 Jahren verabschiedet. Der damals diskutierte Vorschlag, die Flugroute abhängig von der Windrichtung und Windstärke zu führen, wurde damals nicht weiterverfolgt - was bei den Navigationsmöglichkeiten des 20. Jahrhunderts verständlich ist. In der Sitzung des Ortsbeirates 16 am 4. Juni 2024 schilderten die Vertreter der Fluglärmkommission, wie auch schon in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2024, dass unterschiedliche Varianten nur eine Verschiebung der Lärmbelastung zwischen den betroffenen Besiedlungen zur Folge hätten. Blickt man auf eine Karte, ist einem zwar klar, dass dies für andere Stadtteile wohl leider wahr ist; allerding ist nicht verständlich, wie es für den Stadtteil Bergen-Enkheim zu einer solchen Aussage kommen kann, denn Bergen-Enkheim grenzt im Osten und Nordosten an ein weitläufiges nicht- besiedeltes Gebiet (siehe Anhang). Die Flugroute führt über die östlichen Ränder von Bergen-Enkheim und unterstellt, dass der Fluglärm senkrecht nach unten fällt. So nimmt die Routenführung aktuell keinerlei Rücksicht auf Windstärke, die Windrichtung (zwischen -20° Nord und 170° Süd), die Flughöhe und den Flugzeugtyp. Dies sorgt für eine massive Lärmbelastung für alle Menschen in Bergen-Enkheim. Mit der im Jahre 2025 zur Verfügung stehenden Navigationstechnik und KI sollte es möglich sein, auf einer Minimierungsrechnung mit den vier Parametern (Windstärke, Windrichtung, Überflughöhe, Flugzeugtyp) basierende Flugrouten zu konzipieren, die es vermeiden, lärmsensible Gebiete zu überfliegen. Man kommt dann auch zu anderen Ergebnissen als die laterale Optimierung Nord 07 lang (FLK 14.02.2024, Forum Flughafen und Region). Auf Grund des bei Ostbetriebs vorherrschenden Ostwinds sollte es zum Beispiel unwahrscheinlich sein, dass durch eine Verschiebung der Route Richtung Osten Maintal-Bischofsheim mehr belastet wird. Stattdessen wird erwartet, dass der Hauptteil des Lärms auf das Landschaftsschutz gebiet Enkheimer Ried/Berger Hang fällt und Bergen-Enkheim mit etwas weniger Lärm auskommen kann. Das Grundgesetz schützt Leben und Gesundheit; daher ist der Magistrat verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die diesem Ziel dienen und Bergen-Enkheim nicht weiter mit unnötigem Fluglärm zu belasten. Überflüge 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de. Dauerschallpegel 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de. Flugroute Nord-07 (Lang), Mikroansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Abend des 24. Oktober 2024. Flugroute Nord-07 (Lang), Mesoansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Mittag des 12. Dezember 2024. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6365 2025 1. Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 312/16 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 311/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6265 entstanden aus Vorlage: OF 288/16 vom 24.08.2024 Betreff: Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, 1. in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und gegebenenfalls mit der Hochschule Darmstadt zu untersuchen, inwieweit mit einer urbanen Seilbahn eine Verbesserung der ÖPNV-Verhältnisse für Bergen-Enkheim erreicht werden kann; 2. Auskunft zu geben, ob im neuen Regionalen Flächennutzungsplan die Siedlungsfläche "Bergen-Nord" weiterhin als Wohngebiet ausgewiesen wird. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Wie hoch sind die Kosten für die Errichtung einer Seilbahn im Vergleich zu den Kosten bei einem Ausbau einer S-Bahn-Station/U-Bahn-Station in Bergen? b) Wie hoch ist der Personaleinsatz täglich bei einer Seilbahn im Vergleich zum Personaleinsatz bei den Bussen? Angabe bitte in Kopfzahl und Personalkosten. c) Wie hoch ist der Krankenstand im Vergleich zu Seilbahn/Bussen (als Beispielstadt dient z. B. Koblenz oder Mannheim)? Begründung: Zurzeit werden im Bezirk drei Busse eingesetzt (40, 42, 43). Rechnet man zusammen, wie oft die Busse allein auf der Marktstraße an einem Tag fahren, so kommt man auf ca. 150 Fahrten an einem Wochentag außerhalb der Schulferienzeit. Im Grenzänderungsvertrag waren U-Bahn-Anschlüsse für Enkheim durch Verlängerung der Strecke der Linien U4/U7 bis zum Schwimmbad und für Bergen durch eine Verlängerung der U4 über den Heiligenstock bis zur Stadthalle in Bergen vorgesehen. Da diese Bahnlinie nicht gebaut wurde, nachdem das Siedlungsprojekt am Heiligenstock nicht realisiert werden konnte, kam als Alternative eine Trasse der U4 über den Atzelberg nach Bergen bis zur Stadthalle und zur Nordumgehung (B 521 Kreuzung nach Niederdorfelden) in Betracht. Dies ist bis heute noch nicht widerrufen. Es gibt aber auch hier erhebliche Zweifel an einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis, die sich wohl noch stärker ergeben, wenn das Siedlungsprojekt "Bergen-Nord" nicht oder nur teilweise realisiert wird. Insoweit könnte auch hier ein Seilbahn-System eine interessante Alternative sein. Ob "Bergen-Nord" bebaut werden soll oder nicht, ist auch für die anstehende Verkehrsplanung generell von erheblicher Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6266 entstanden aus Vorlage: OF 309/16 vom 08.11.2024 Betreff: Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten Der Magistrat wird gebeten, die baustellenbedingte Ampelregelung am Alten Rathaus in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen. Begründung: Das Alte Rathaus verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen, durch die täglich unzähligen Fahrzeuge und die Busse der Linien 40, 42 und M43 fahren. Für Pkws ist es schon schwierig, bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren, ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig, den zurzeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2024, OF 309/16 Betreff: Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten Der Magistrat wird beauftragt die baustellenbedingte Ampelregelung am "Alten Rathaus" in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen. Begründung: Das "Alte Rathaus" verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen durch die täglich unzählige Fahrzeuge und die Busse der Linien 40,42 und M43 fahren. Für PKW ́s ist es schon schwierig bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig den zur Zeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am "Alten Rathaus" auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6266 2024 Die Vorlage OF 309/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme; bei Abwesenheit 1 WBE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.11.2024, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 295/16 vom 14.10.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung der U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlands zu fördern und zu verwirklichen. Begründung: Entgegen der Vorstellung, eine S-Bahn-Strecke, in Form der Regionaltangente Ost, mit erheblichen Belastungen für die Einwohner Bergen-Enkheims durch den Bau und den Betrieb der Strecke, massiven Eingriffen in die teils geschützte Natur und Naherholungsgebiete sowie einer drohenden Existenzgefährdung, bauen zu wollen, sollte vorrangig die schon im zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main in Text und Plan niedergeschriebene Verlängerung der U-Bahn-Strecke nach Bergen und Enkheim geplant und vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der bestehenden U-Bahn-Linie U4 ab Seckbach bis nach Bergen wäre es denkbar, eine attraktive, zentral gelegene Haltestelle unter der Stadthalle in Bergen zu schaffen, weiter könnte es auch eine zusätzliche Haltestelle der U-Bahn in Bergen Ost geben. Somit wäre Bergen mit zwei Haltestellen effektiv unterirdisch an den ÖPNV angeschlossen. Bei einer Streckenführung ausgehend von Seckbach wäre mit Haltestellen am Atzelbergplatz sowie an dem sehr beliebten Naherholungsgebiet Lohrberg eine Entlastung der Straße durch weniger Pkws äußerst vorteilhaft zu bewerten. Ebenso vorteilhaft ist die durch die Verlängerung der U-Bahn-Strecken entstehende verkürzte Fahrzeit in die Innenstadt. Eine durch die Topografie sehr tiefliegende U-Bahn-Station wird sicherlich genauso angenommen wie beispielsweise in London/Paris (Linie 12/14) mit Aufzügen und Wendeltreppen. Sobald die U4 bis Ginnheim verlängert wird, besteht dann endlich auch für Bergen-Enkheim eine direkte Anbindung an den Campus Westend der Universität, an die Bundesbank und den Hauptbahnhof. Im Übrigen wird dann der innerörtliche Verkehr in Bergen-Enkheim, vor allem durch die Busse in der Marktstraße und anderen wichtigen Straßen in Bergen-Enkheim, deutlich reduziert und damit die Bürger und die Umwelt deutlich entlastet. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Bergen-Enkheim und somit gegenüber dem jetzigen Stadtteil Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ergeben sich aus dem Textteil des Vertrages im § 12 Abs. 2 und Abs. 2c, in dem die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, die Anbindung Bergen-Enkheims an das Verkehrsnetz in Frankfurt am Main zu fördern und zu verwirklichen, niedergelegt ist. Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung aus dem als Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag beigefügten Plan hierzu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung), Linke und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlandes" gestrichen werden) Beschlussausfertigung(en): § 5477, 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.12.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2024, OF 308/16 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen": Bergen-Enkheimer Weihnachtmarkt 2024 Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, aus diesem Sonderetat die Durchführung des Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarktes 2024 mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen. Der Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt wird alljährlich vom Bergen-Enkheimer Gewerbeverein organisiert und durchgeführt und ist Teil der traditionellen Stadtteilkultur. Wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren auch die Kosten zur Durchführung des Weihnachtsmarktes in die Höhe geschossen, die finanziell kaum zu stemmen sind. Um den Weihnachtsmarkt auch weiterhin durchführen zu können, benötigt der Gewerbeverein eine finanzielle Unterstützung. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP Linke BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Initiative OI 76 2024 Die Vorlage OF 308/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke, BFF
S A C H S T A N D : Initiative vom 05.11.2024, OI 76 entstanden aus Vorlage: OF 308/16 vom 05.11.2024 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen": Bergen-Enkheimer Weihnachtmarkt 2024 Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, aus diesem Sonderetat die Durchführung des Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarktes 2024 mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen. Der Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt wird alljährlich vom Bergen-Enkheimer Gewerbeverein organisiert und durchgeführt und ist Teil der traditionellen Stadtteilkultur. Wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren auch die Kosten zur Durchführung des Weihnachtsmarktes in die Höhe geschossen, die finanziell kaum zu stemmen sind. Um den Weihnachtsmarkt auch weiterhin durchführen zu können, benötigt der Gewerbeverein eine finanzielle Unterstützung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 13.11.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6024 entstanden aus Vorlage: OF 293/16 vom 21.10.2024 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Roller der Schülerinnen und Schüler der Schule am Landgraben in Abstimmung mit der Schulleitung, Polizei und dem Radfahrbüro zu schaffen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Kinder keine weiten Wege gehen und die Straße nicht queren müssen. Auch bittet der Ortsbeirat darum, keine Parkplätze dafür abzubauen. Begründung: An der Ecke Landgraben/Am Weißen Turm befindet sich vor dem Eingang der Schule am Landgraben ein Geländer. Dieses wird genutzt, um Fahrräder und Roller abzustellen. Manchmal versperren Teile der Fortbewegungsmittel den Gehweg, was die Passierbarkeit schwierig macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6025 entstanden aus Vorlage: OF 294/16 vom 22.10.2024 Betreff: Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried Täglich fahren Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried mit ausgeliehenen E-Scootern (meist von VOI und LIME) zur Schule. Vor dem Haupteingang der Schule am Ried (Bornweidstraße, vor den beiden Turnhallen) stehen regelmäßig bis zu 20 dieser Leih-Scooter, oft unsortiert und verstreut auf der Fahrbahn. Dies führt häufig dazu, dass der Zugang zum Eingang, beispielsweise für Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge, blockiert ist. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen sich oft mühsam an den abgestellten, teils umgekippten Scootern vorbeischlängeln. Der Magistrat wird daher gebeten, mit den Verleihfirmen in Kontakt zu treten und die Bornweidstraße ab der Kreuzung Rangenbergstraße in östliche Richtung - oder zumindest im Bereich vor den Turnhallen - als Parkverbotszone auszuweisen, sodass das Abstellen von Leih-Scootern in diesem Bereich unterbunden wird (Ein möglicher Bereich ist in der Karte eingezeichnet.). Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in dem genannten Bereich eine spezielle Parkzone für Leih-Scooter eingerichtet werden kann, um sicherzustellen, dass diese dort geordnet abgestellt werden, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Bereich für ein mögliches Parkverbot für E-Scooter vor der Schule am Ried. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6027 entstanden aus Vorlage: OF 306/16 vom 30.10.2024 Betreff: Holzbrücke über der Straße Neuer Weg durch neues Bauwerk ersetzen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die marode und laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu rettende Holzbrücke über der Straße Neuer Weg möglichst zeitnah durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt wird. Der derzeit in diesem Bereich als Ersatzmaßnahme geplante Fußgängerüberweg kann nur eine Übergangslösung sein. Begründung: Die seit mittlerweile mehreren Monaten gesperrte Holzbrücke über dem Neuen Weg ist laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu retten und soll noch im Dezember dieses Jahres abgebaut werden. Als Ersatzmaßnahme ist lediglich ein Fußgängerüberweg geplant, eine neue Brücke ist derzeit nicht vorgesehen. Als Begründung dafür werden Personalengpässe und fehlende Brückenbauingenieure beim ASE genannt. Unabhängig davon, dass diese Brücke seit Jahrzehnten zum Stadtbild von Bergen-Enkheim gehört, stellt sie schon alleine aus topografischen Gründen eine logische Verbindung für Fußgänger zwischen der Straße Am Rebenborn und dem Heinrich-Bingemer-Weg dar. Von daher ergibt diese Brücke Sinn und hat eine Daseinsberechtigung auch für die Zukunft, zumal sie Bestandteil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt für die Schule am Hang ist. Nur ein neues Brückenbauwerk kann Fußgängern und insbesondere Schulkindern an dieser Stelle das völlig gefahrlose Überqueren des Neuen Wegs ermöglichen. Anwohner zeigen sich entsetzt darüber, dass diese lieb gewonnene Brücke jetzt entfernt werden soll. Zudem würden durch den Fußgängerüberweg Parkplätze entfallen, die im Neuen Weg ohnehin bereits Mangelware sind. Der Verlust der Holzbrücke würde zudem zu einer weiteren Verödung des Stadtbilds von Bergen-Enkheim führen. Ein neues Bauwerk hingegen könnte sowohl architektonisch als auch gestalterisch einen positiven Akzent für den Stadtteil und seine Bewohner setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6029 entstanden aus Vorlage: OF 299/16 vom 07.10.2024 Betreff: Kleingartenanlagen in Bergen-Enkheim dauerhaft sichern Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele und welche der Kleingartenanlagen in Bergen-Enkheim sind dauerhaft gesichert durch bestehende Bebauungspläne und wie viele und welche der Kleingartenanlagen in Bergen-Enkheim sind - noch - nicht durch Bebauungspläne abgesichert? 2. Wie ist aktuell der Bearbeitungsstand der jeweiligen Bebauungsplanverfahren für die Kleingartenanlagen, die bisher - noch - nicht durch rechtskräftige Bebauungspläne gesichert sind? Sollten Bebauungsplanverfahren bei einzelnen Kleingartenanlagen noch nicht laufen, wird der Magistrat gebeten zu berichten, warum nicht. 3. Wie stellt sich der Magistrat - konkret! - vor, bei seinen Planungen den Ortsbeirat 16 mit einzubeziehen? Begründung: In dem Stadtteil Bergen-Enkheim gibt es sowohl in Bergen als auch in Enkheim verschiedene Kleingartenanlagen. Diese bestehen teilweise zwar seit vielen Jahren, sind aber offenbar planungsrechtlich nicht alle abgesichert, beispielsweise durch einen bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan. Die Stadt Frankfurt am Main hat zwar ein Kleingartenentwicklungskonzept vorgelegt, das aber noch an keiner Stelle zu praktischen Umsetzungen und Absicherungen der Kleingartenvereine geführt hat. Dieses Konzept muss endlich mit Leben gefüllt und umgesetzt werden. Schon vor dem Kleingartenentwicklungskonzept war von der Stadt immer wieder versprochen und angekündigt worden, dass die Kleingartenanlagen Bestandsschutz bekommen sollen, indem sie über Bebauungspläne als Dauer-Kleingartenanlagen ausgewiesen werden. Dies ist umso dringlicher, als in der Stadtverwaltung in letzter Zeit über mehr offen zugängliche Gemeinschaftsgärten gesprochen wird, eine Idee, die mit dem Kleingarten-Konzept auch nicht annähernd etwas zu tun hat. Die Kleingartenanlagen in Frankfurt am Main und insbesondere in Bergen-Enkheim bedeuten mit ihrer Naherholungs- und Versorgungsfunktion für viele Menschen innigen Kontakt zur Natur, Freiheit, Lebensfreude, aktive Freizeitgestaltung und hohes soziales Engagement. Kleingartenanlagen stehen ganz entscheidend für Erhalt, Pflege und Biodiversität von Grünflächen und das soziale Miteinander von Menschen verschiedenster Nationalitäten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6032 entstanden aus Vorlage: OF 307/16 vom 23.10.2024 Betreff: Illegale Ablagerungen verhindern - Zufahrten zum Ried begrenzen Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung zu schaffen, um im Enkheimer Ried illegale Ablagerungen wie Autoreifen oder Bauschutt usw. zu verhindern. Dies könnte z. B. mit abnehm- oder umlegbaren Absperrpfosten oder Schranken oder mit besser geeigneten Maßnahmen geschehen, die die Zufahrt zum Ried begrenzen. Es muss gewährleitet sein, dass diese Absperrungen nur von städtischen und Landesinstitutionen wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen, THW, Grünflächenamt, Hessenforst und weitere den Wald betreffende Ämter sowie private Personen (KGV Möllers Wäldchen und Pächter der Gärten mit Genehmigung) geöffnet werden können. Begründung: Allein im letzten halben Jahr gab es im Ried mindestens drei große Umweltverschmutzungen mit Autoreifen und Bauschutt. Zuletzt wurden Mitte Oktober im Postweg illegal zwischen 30 und 40 Autoreifen entsorgt. Glücklicherweise gibt es die FFM.de-App, mit der man die Verschmutzung melden kann und die auch schnell behoben wird. Das kann aber kein Freibrief für die Umweltverschmutzer sein. Es muss etwas zum Schutz des Waldes unternommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 229
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2024, OF 306/16 Betreff: Holzbrücke über der Straße "Neuer Weg" durch neues Bauwerk ersetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die marode und laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu rettende Holzbrücke über der Straße "Neuer Weg" möglichst zeitnah durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt wird. Der derzeit in diesem Bereich als Ersatzmaßnahme geplante Fußgängerüberweg kann nur eine Übergangslösung sein. Begründung: Die seit mittlerweile mehreren Monaten gesperrte Holzbrücke über dem Neuen Weg ist laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu retten und soll noch im Dezember dieses Jahres abgebaut werden. Als Ersatzmaßnahme ist lediglich ein Fußgängerüberweg geplant, eine neue Brücke ist derzeit nicht vorgesehen. Als Begründung dafür werden Personalengpässe und fehlende Brückenbauingenieure beim ASE genannt. Unabhängig davon, dass diese Brücke seit Jahrzehnten zum Stadtbild von Bergen-Enkheim gehört, stellt sie schon alleine aus topographischen Gründen eine logische Verbindung für Fußgänger zwischen der Straße "Am Rebenborn" und dem "Heinrich-Bingemer-Weg" dar. Von daher ergibt diese Brücke Sinn und hat eine Daseinsberechtigung auch für die Zukunft, zumal sie Bestandteil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt für die Schule am Hang ist. Nur ein neues Brückenbauwerk kann Fußgängern und insbesondere Schulkindern an dieser Stelle das völlig gefahrlose Überqueren des Neuen Wegs ermöglichen. Anwohner zeigen sich entsetzt darüber, dass diese liebgewordene Brücke jetzt entfernt werden soll. Zudem würden durch den Fußgängerüberweg Parkplätze entfallen, die im Neuen Weg ohnehin bereits Mangelware sind. Der Verlust der Holzbrücke würde zudem zu einer weiteren Verödung des Stadtbilds von Bergen-Enkheim führen. Ein neues Bauwerk hingegen könnte sowohl architektonisch als auch gestalterisch einen positiven Akzent für den Stadtteil und seine Bewohner setzen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.10.2024, OF 297/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6027 2024 1. Die Vorlage OF 297/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 306/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 Grüne, SPD, FDP und Linke
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2024, OF 307/16 Betreff: Illegale Ablagerungen verhindern - Zufahrten zum Ried begrenzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung zu schaffen, um im Enkheimer Ried illegale Ablagerungen wie Autoreifen oder Bauschutt usw. zu verhindern. Dies könnte z. B. mit abnehm- oder umlegbaren Absperrpfosten oder Schranken oder mit besser geeigneten Maßnahmen geschehen, die die Zufahrt zum Ried begrenzen. Es muss gewährleitet sein, dass diese Absperrungen nur von städtischen und Landes-Institutionen wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen, THW, Grünflächenamt, Hessenforst und weitere den Wald betreffende Ämter sowie private Personen (KGV Möllers Wäldchen und Pächter der Gärten mit Genehmigung) geöffnet werden können. Begründung: Allein im letzten halben Jahr gab es im Ried mindestens 3 große Umweltverschmutzungen mit Autoreifen und Bauschutt. Zuletzt wurden Mitte Oktober im Postweg illegal zwischen 30 und 40 Autoreifen entsorgt. Glücklicherweise gibt es die FFM.de App, mit der man die Verschmutzung melden kann und die auch schnell behoben wird. Das kann aber kein Freibrief für die Umweltverschmutzer sein. Es muss etwas zum Schutz des Waldes unternommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6032 2024 Die Vorlage OF 307/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen 1 WBE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 294/16 Betreff: Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Täglich fahren Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried mit ausgeliehenen E-Scootern (meist von VOI und LIME) zur Schule. Vor dem Haupteingang der Schule am Ried (Bornweidstraße, vor den beiden Turnhallen) stehen regelmäßig bis zu 20 dieser Leih-Scooter, oft unsortiert und verstreut auf der Fahrbahn. Dies führt häufig dazu, dass der Zugang zum Eingang, beispielsweise für Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge, blockiert ist. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen sich oft mühsam an den abgestellten, teils umgekippten Scootern vorbeischlängeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, mit den Verleihfirmen in Kontakt zu treten und die Bornweidstraße ab der Kreuzung Rangenbergstraße in östlicher Richtung - oder zumindest im Bereich vor den Turnhallen - als Parkverbotszone auszuweisen, sodass das Abstellen von Leih-Scootern in diesem Bereich unterbunden wird. (Ein möglicher Bereich ist in der Karte eingezeichnet.) Zudem wird der Magistrat der Stadt Frankfurt gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in dem genannten Bereich eine spezielle Parkzone für Leih-Scooter eingerichtet werden kann, um sicherzustellen, dass diese dort geordnet abgestellt werden, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Bereich für ein mögliches Parkverbot für E-Scooter vor der Schule am Ried. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 293/16 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Roller der Schülerinnen und Schüler der Schule am Landgraben in Abstimmung mit der Schulleitung, Polizei und dem Radfahrbüro zu schaffen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Kinder keine weiten Wege gehen und die Straße nicht queren müssen. Auch bitten wir darum, keine Parkplätze dafür abzubauen. Begründung: An der Ecke Landgraben / Am Weißen Turm befindet sich vor dem Eingang der Schule am Landgraben ein Geländer. Dieses wird genutzt, um Fahrräder und Roller abzustellen. Manchmal versperren Teile der Fortbewegungsmittel den Gehweg, was die Passierbarkeit schwierig macht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 297/16 Betreff: Holzbrücke über der Straße Neuer Weg instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die seit nunmehr mehreren Monaten gesperrte Fußgängerbrücke über der Straße "Neuer Weg", die sogenannte "Holzbrücke", die die Straße "Am Rebenborn" mit dem "Heinrich-Bingemer-Weg" verbindet, möglichst zeitnah in Stand gesetzt wird und damit wieder zur Benutzung freigegeben werden kann. Begründung: Seit mittlerweile mehreren Monaten ist die Holzbrücke über dem Neuen Weg gesperrt, ohne dass dort erkennbar Sanierungs- oder Ausbesserungsarbeiten stattgefunden haben. Fußgänger sind daher gezwungen, an dieser Stelle die Straße "Neuer Weg" im Bereich der T-Kreuzung zum "Heinrich-Bingemer-Weg" zu überqueren, was - im Vergleich zur Nutzung der Fußgängerbrücke - nicht völlig gefahrlos möglich ist. Unter diesem Gesichtspunkt sollte die Sanierung der "Holzbrücke" möglichst zeitnah erfolgen, zumal sie auch Teil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt ist. Daher muss sichergestellt werden, dass die Fußgängerbrücke allerspätestens vor Wiedereröffnung der Schule am Hang wieder nutzbar ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 302/16 Betreff: Sicherheitslage an der U-Bahn-Station "Enkheim" verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund der sich zunehmend verschlechternden Sicherheitslage an der U-Bahn-Station Enkheim wird der Magistrat dazu aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass der von ihm bereits in seiner ST 2179 vom 16.11.2018 in Aussicht gestellte Ausbau der Videoüberwachung sowie die Installation von Notruf- informationssäulen an der U-Bahn-Station Enkheim jetzt endlich zeitnah umgesetzt werden. Begründung: Bereits mit der OM 3284 vom 05.06.2018 hat der Ortsbeirat aus Gründen der Sicherheit für die Fahr- gäste und des ÖPNV-Personals angeregt, den gesamten Bereich der U-Bahn-Station Enkheim mit einer Videoüberwachung auszustatten. Diese Anregung hat der Magistrat in seiner ST 2179 vom 16.11.2018 positiv aufgenommen und den Ausbau der Videotechnik sowie die Installation von Notrufinformations- säulen frühestens ab dem Jahr 2021 in Aussicht gestellt. Mittlerweile neigt sich das Jahr 2024 dem Ende entgegen und diese Maßnahmen sind immer noch nicht umgesetzt. Im Einsatz ist laut Auskunft der VGF lediglich eine Kamera, die jedoch nicht den gesamten Bahnsteigbereich erfasst. Hierzu wären etwa zwei bis drei weitere Überwachungskameras erforderlich. Nachdem sich jüngst mindestens zwei schwere Übergriffe im Bereich U-Bahn-Station Enkheim ereigneten - am 27. August 2024 wurden dort am helllichten Tag Kinder von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen und eines von ihnen zumindest so schwer verletzt, dass es ins Krankenhaus eingeliefert werden musste; am 15. September 2024 bedrohte dort ein Mann ein 14- und ein 15-jähriges Mädchen mit einer zerbrochenen Glasflasche und beleidigte sie - erscheint sowohl die Einrichtung einer Videoüberwachung als auch die Installation von Notrufinformationssäulen für dringend geboten, um die Sicherheitslage im Bereich der U-Bahn-Station Enkheim zu verbessern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: BFF
Man sollte prüfen, ob man statt der kritisierten Bahn nicht auch eine Seilbahn bauen könnte. Die Kabel sieht man kaum im Vergleich zu einer Betonbrücke, die Seilbahn hört man auch nicht und der Wald kann stehen bleiben (bis auf die wenigen notwendigen Seilbahnstützen).
Die Expressbusse, die aus Richtung Hanau über die A66 kommen, halten zunächst an der Haltestelle Hessen-Center, und zwar unmittelbar BEVOR die Fußgänger-Ampel erreicht ist. Fast alle Fahrgäste steigen hier aus (das dauert), der erste drückt den Ampel-Knopf und genau in dem Moment, in dem der Bus wieder losfährt wird die Ampel für den Bus Rot. Und genau diese ein bis zwei Minuten sind die Zeit, die vergeht damit ich (fast) immer meinen Anschluss-Bus and der Haltestelle "Am Hessen-Center" (seitlich) verpasse. Und: Falls eine U-Bahn gerade kommt, rennen viele Fahrgäste VOR dem Bus über die Straße ohne auf grün zu warten. (ganz ehrlich: Das ist immer mal wieder richtig knapp, die KFZs sehen die Personen an dieser Stelle erst ganz spät). Frage: Warum befindet sich die Haltestelle Hessen-Center nicht NACH der Fußgänger-Ampel, also 20 Meter weiter? 1. Würde der Bus dann ein bis zwei Minuten gewinnen. 2. Die Fahrgäste die nicht auf grün waren wollen würden zumindest HINTER dem Bus die Straße überqueren (dann sehen schon mal die KFZs die Fußgänger und umgekehrt).
Meine idee ist das man in der nähe der Straßen Bessemerstraße, an der alten Gießerei und am waldacker mehr Mülleimer aufstellt
Das Problem: Auf der Leuchte wird zu schnell und zu unbedacht gefahren. An den Zebrastreifen, besonders Ecke Rangenbergstrasse (beim Tierarzt) ist es für Kinder richtig gefährlich, weil sehr oft ohne zu halten durchgebraust wird. Oder man kriegt fast die Fersen abgefahren, kaum dass man halb über den Zebrastreifen rüber ist. Trotz der guten Beschilderung der Zebrastreifen, werden dort die Verkehrsregeln missachtet.
Genau wie Weihnachten und Ostern kommt das Chaos am Lohrberg zwar jedes Jahr vom neuen, nur für die Verwaltung komplett überraschend. Man sollte sich jetzt Gedanken machen, wie man mit der Situation umgehen soll.
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Reaktion der Stadt: Bei schönem Wetter ist der Lohrberg ein beliebtes Ausflugsziel, zu dem neben den Garteninhabern auch viele Besucher:innen mit dem eigenen Fahrzeug anreisen und daher ein erhöhtes Verkehrsvorkommen herrscht. Der Magistrat arbeitet seit mehreren Jahren an verschiedenen Lösungsvarianten für die Verkehrsprobleme auf dem Lohrberg bei schönem Wetter. Leider waren alle bisher angedachten Lösungen nicht umsetzbar. Um ein „Verkehrschaos“ zu vermeiden, leistet die Städtische Verkehrspolizei Sonderdienste an den Wochenenden und Feiertagen von Mai bis September. Sofern die Bediensteten feststellen, dass alle legalen Parkmöglichkeiten erschöpft sind, wird die Schranke Berger Weg / Ecke Nußgartenstraße geschlossen und personell betreut. Zudem wird der Berger Weg an der Ecke zum Seckbacher Kreuzweg gesperrt und ebenfalls personell betreut. Zufahrende Fahrzeuge werden abgewiesen, außer die Fahrzeugführenden können nachweisen, dass ihr Pkw auf einem Privatgrundstück oder Privatparkplatz abgestellt werden kann. Diese Kontrollen sind sehr personalintensiv: Pro Einsatztag werden sechs Bedienstete benötigt, die rund sechs Wochen im Vorfeld gesondert in den Dienst gesetzt werden müssen und deren Freizeit zudem unter der Woche auszugleichen ist. In der Folge fehlen diese dringend benötigten Personalressourcen unter der Woche für Aufgaben der Verkehrsüberwachung und Verkehrssicherheit. Angesichts der begrenzten Personalressourcen konzentriert sich die Städtische Verkehrspolizei bei der Betreuung des Lohrbergs auf Zeiträume, an denen am verlässlichsten schönes (Ausflugs-)Wetter herrscht. Leider entsteht dadurch der Eindruck, dass die Städtische Verkehrspolizei erst dann in der Lage wäre Kontrollen vorzunehmen, wenn die Begleiterscheinung „Verkehrschaos“ bei bestem Ausflugswetter im März oder April bereits eingetreten ist. Der Magistrat wird weitere Überlegungen zur Entspannung der Verkehrssituation auf dem Lohrberg an Wochenenden mit schönem Wetter – also zum Ausflugsverkehr – anstellen.
Weiter lesen auf FFM.DEBitte ignorieren
Frankfurt frei von Böller und Feuerwerk, schont Umwelt, Mensch und Tier. Alle reden vom Feinstaub, und Klimawandel. Es wird Zeit umzudenken.
Am Übergang von Bergen Enkheim in die Felder (Hohe Straße Richtung Maintal) muss man über die stark befahrene Bundesstraße L3209. Die Hohe Straße gehört zum Jakobsweg und ist für viele Familien ein Spazierweg und Radwanderweg. Auch die Erholungsstätte rund um das große MetallSchild „Hohe Straße/via Regia“ welches den Verlauf beschreibt ist nur so zu erreichen. Eine Bedarfsampel wäre hier dringend notwendig. In einer früheren Anfrage dazu wurde mir mitgeteilt, eine Verkehrszählung habe ergeben, dass keine Notwendigkeit besteht. An welchem Wochentag und zu welcher Uhrzeit ist diese erfolgt? Anstelle einer aufwändigen Zählung könnte Ich 2-3 Spaziergänge empfehlen, mit dem Versuch, die Straße zu überqueren. Gerne mit Kindern an der Hand oder Baby im Kinderwagen. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung .
Offene Bücherschränke sind eine tolle Möglichkeit zur Resourcenschonung durch Tauschen und Teilhabe durch kostenfreie Bücher. Im Stadtteil Bergen - Enkheim gibt es einen Bücherschrank in Enkheim, in Bergen wäre ein weiterer wünschenswert. Bergen hat keinen eigenen Zugang zu kostenlosen Bücher mehr. In Enkheim gibt es eine Stadtteilbücherei, für Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist die Wegstrecke von Bergen nach Enkheim und zurück durch den Höhenunterschied aber schwierig zu bewältigen. Nicht jeder Mensch verfügt über ein Auto oder kann sich ein ÖPNV Ticket leisten. Geeignete Stellen für einen offenen Bücherschrank wäre der Platz an der Schelmenburg oder der Marktplatz.
Gegenüber der Tiefgaragenausfahrt der Liegenschaft Am Königshof 4 in 60388 Frankfurt am Main sollte eine Parkverbotszone mittels einer Bodenmarkierung angebracht werden. Immer wieder Parken Autos gegenüber der Ausfahrt, was ein Aus- und Einfahren in die Sammelgarage unmöglich macht. Ein Ausfahrt frei halten Schild hat nichts gebracht
Es gibt in Frankfurt kaum Give-Boxen, wenn, dann nur Privat organisiert. Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte die Stadt sich hier engagieren.
An der Berger Warte gibt es einen Wanderweg, der über die Vilbeler Landstraße (B521) führt. Zudem gibt es dort auf beiden eine Bushaltestelle. Leider lässt es der Verkehr kaum zu, dass man diese Straße sicher überquert. Um die nächstgelegene Ampel zu benutzen, müsste man fast einen halben Kilometer Umweg laufen. Hier sollte man einen Fußgängerüberweg installieren oder zumindest in der Mitte eine Verkehrsinsel, da man dann wenigstens jede Spur einzeln überqueren kann.
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Reaktion der Stadt: Bei der Örtlichkeit handelt es sich um die Bundesstraße B 521, deren Straßenbaulast nicht bei der Stadt Frankfurt am Main, sondern bei der Bundesrepublik Deutschland liegt. Zwar ist die Straßenverkehrsbehörde Frankfurt am Main für die Anordnung von Verkehrszeichen (VZ) innerhalb der Stadtgrenzen zuständig, die Zuständigkeit für die Anbringung der angeordneten Verkehrszeichen beziehungsweise baulicher Maßnahmen – wie der Bau einer Querungshilfe beziehungsweise die Errichtung einer Lichtsignalanlage – liegt in diesem Fall jedoch bei Hessen Mobil. Ein Fußgängerüberweg darf gemäß § 26 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) nur innerhalb einer geschlossenen Ortschaft angelegt werden. Die angesprochene Örtlichkeit liegt jedoch außerhalb einer durch VZ 310 StVO (Ortstafel) gekennzeichneten geschlossenen Ortschaft. Somit ist eine Sicherung des querenden Fußgängerverkehrs mittels Fußgängerüberweg nicht zulässig. Zur Klärung, ob und wenn ja, welche gesicherte Querungsmöglichkeit in Frage kommt, ist eine Abstimmung mit Hessen Mobil erforderlich. Dies wird umgehend veranlasst. Auf Grund der engen Terminierung des Vorgangs ist derzeit eine abschließende Beantwortung nicht möglich.
Weiter lesen auf FFM.DEDamit die Anwohner von Seckbach und Bergen schneller in die Stadt kommen, könnten die beiden Stadtteile mit einer U- Bahn Linie angeschlossen werden. Zum Beispiel könnte die U4 bei der Haltestelle Gwinnerstraße abbiegen, die Gwinnerstraße langfahren und über die ehemalige Straßenbahnstrecke von Seckbach nach Bergen zur ehemaligen Wendeschleife an der vilbeler Landstraße.
Um Seckbach und Bergen besser an die öffentlichen Verkehrsmittel anzubinden, wäre es sinnvoll die Straßenbahnstrecke zwischen Gwinnerstraße und Bergen zu reaktivieren. Wenn zum Beispiel die U-Bahnlinie 4 oder 7 an der Gewinnerstraße abbiegt, diese entlang fährt bis nach Bergen wäre nicht nur Bergen an die U-Bahn angeschlossen, sondern auch Seckbach und das Industriegebiet. Außerdem könnten die Buslinien verkürzt werden. Zumal der Verkehrsweg der ehemaligen Straßenbahn noch gesichert ist.
Eine Fahrradspur, auf der südlichen Seite vom alten Rathaus für die kommende Sperrung der Marktstraße ca. 2 Jahre während der Restaurierung des Rathauses, schlage ich vor. Derzeit ist für 4 Wochen dort die Marktstr. gesperrt und es gibt nur einen Durchgang an der nördlichen Seite des Rathauses und dort ist ein Schild "Durchfahrt verboten" mit einen Fahrrad darauf (Verkehrszeichen 250). An dieses Schild hält sich aber kein Fahrradfahrer und im 2-Minuten-Takt fahren Ironman-Profis und alles anderen Fahrradfahrer dort durch. Die Marktstr. ist ein Streckenteil des Ironman und wird somit als Probestrecke genutzt. Auf der südlichen Seite ist genug Platz für eine Arbeitsgerüst und eine Fahrradspur und die Fußgänger werden auf der nördlichen Seite nicht so erschreckt.
Die Kreuzung Erlenseerstr., Nordring, Frohngrundweg am Marktplatz in Ffm-Bergen so zu gestalten, dass Fußgänger die Erlenseerstr. sicher überqueren können und die KITA-Kinder sicher ihr Freizeitgelände erreichen: 1. abknickende Vorfahrt aufheben ( Relikt der ehemaligen Bundesstrasse). 2. Erlenseerstr. so verengen, dass ein Gehweg auf der nördlichen Straßenseite errichtet werden kann. Hierdurch kann der "naturnahe Zustand" (nördliche Straßenseite) erhalten bleiben und ein Fußgängerüberweg etabliert werden, wie es der Magistrat in seiner Ablehnung der Idee 1977 fordert.
Fußgänger, die vom Nordring oder Frohngrundweg kommen, können die Erlenseer Straße an der Kreuzung zum Nordring nur unter Risiko überqueren um ihren Weg nach Osten fortzusetzen. Um an der Kreuzung den Übergang zu verhindern, wurde in der Innen-Kurve der Erlenseer Str. schon vor Jahren ein Geländer gestellt. Dies führt dazu, dass die dennoch querenden Fußgänger sich noch länger auf der Straße aufhalten müssen. Abhilfe könnte geschaffen werden, indem an der nördlichen Seite der Erlenseer Str. ein Stück Gehweg erstellt wird, der vom Frohngrundweg bis zum Eingang zu einem Gartenstück reicht, das von einer Kita in Bergen-Enkheim als Außengelände genutzt wird. Hier wäre eine "sichere" Straßenüberquerung möglich. Außerdem müssten die Kinder der Kita nicht von dem Freigelände mit Graben direkt auf die Straße gehen.
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Reaktion der Stadt: Der Magistrat bedauert, dem Wunsch nach einem Gehweg in diesem Bereich nicht entsprechen zu können. Für die Anlage des Gehwegs wäre aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten die Verrohrung eines Gewässers erforderlich. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) muss jedoch die Funktions- und Leistungsfähigkeit von Gewässern 2. und 3. Ordnung als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten bleiben beziehungsweise verbessert werden. Der natürliche oder naturnahe Zustand soll erhalten beziehungsweise wieder erreicht werden. Eine Verrohrung in diesem Bereich der Erlenseer Straße widerspricht diesen Zielen. Auch die Anlage eines Fußgängerüberwegs ist hier nicht möglich, da aufgrund der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ2001) auf bevorrechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt Fußgängerüberwege vermieden werden sollten. Der Magistrat geht zudem davon aus, dass die für die Anlage eines Fußgängerüberweges erforderliche Stärke des Fußverkehrs (50 bis 100 querende Personen pro Stunde) hier nicht erreicht wird.
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ecke Borsigallee / Bessemenerstraße liegt die Kita Zauberkasten. Lt. eigenen Angaben hat die Kita Betreuungsplätze für 50 Krippenkinder und für 60 Kindergartenkinder. Die Borsigallee wird hier regelmäßig zum Rasen genutzt. Sei es der spontane Gasfuß oder ein Sprint von der Ampel an der Ubahn Station Enkheim oder die Show vorbei am Kiosk, mit quietschendenReifen die Kurve vom Hessen Center zu nehmen. Abgesehen davon, dass die meisten normal fahren, nimmt dieses Verhalten gefühlt zu. Ist ja nicht so, dass jemand mal die Kontrolle verlieren könnte. Traurig das Kinder wohl weniger wichtig sind. Kinder reißen sich gerne mal los oder hauen gar ab, sind weniger aufmerksam wenn sie sich von ihren Freunden verabschieden. Ja, die Eltern sollten dabei sein, aber jeder der Kinder in der Familie hat, sollte wissen wie schnell sich so ein Kind losreist oder auf spontane Ideen kommt. Ja, auch bei 30kmh können Kinder zu Schaden kommen aber das Risiko ist halt einfach wesentlich geringer.
Der Radweg von Bergen-Enkheim nach Fechenheim verläuft nur auf einer Seite der Vilbeler Landstraße. Laut Beschilderung ist die erste Teilstrecke nicht nur von den Radfahrern in beiden Richtungen, sondern auch von Fußgängern in beiden Richtungen zu nutzen. Im zweiten Teil (von BE aus gesehen) ist der Weg laut Beschilderung nur für Radfahrer zu nutzen. Die Fußgänger sollen auf den Waldweg wechseln. Das passiert selten, weil die Beschilderung übersehen wird und weil es für Frauen und Kinder gefährlich erscheint (der Weg ist nicht einsehbar). Der zweite Teil des Weges könnte ohne großen Aufwand verbreitert werden, d.h. es gibt keinen einsehbaren Grund für die enge Gestaltung. Der erste Teil könnte entlastet werden, wenn auf der Gegenseite (von Fechenheim nach Enkheim) ein durchgängiger Fußweg von der Birsteinerstraße bis nach Enkheim gebaut werden würde. Dazu ist der größte Teil bereits vorhanden, aber ist in einem erschreckenden Zustand. Der fehlende Teil ist ohne große bauliche Maßnahmen realisierbar. Die jetzige Situation ist sehr gefährlich und man riskiert aus Sicht der Stadt Unfälle - ich kann dies als täglicher Nutzer gut einschätzen. Im Anhang finden Sie Bilder von der jetzigen Situation. Eines zeigt die Verengung, das andere die Wegführung für Fußgänger durch den Wald. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Es ist dringend notwendig eine sichere Überquerung von Fahrradfahrern und Spaziergängern von der Hohe Straße über die L3209 zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Überquerung vom Frohngrundweg aus. Immer wieder sehe ich Menschen über die Straße hetzen, da oftmals die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten wird und im Kreuzbereich der Hohen Straße das Verkehrsschild 60 aus Maintal kommend viel zu spät aufgestellt ist. Wäre wirklich an der Zeit hier etwas zu tun.
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Reaktion der Stadt: Die sogenannten Radverkehrslücken werden zwischen den Beteiligten des ehemaligen Verkehrsdezernates (jetzt Dezernat für Mobilität und Gesundheit), des Straßenverkehrsamtes, und Hessen Mobil diskutiert. Dazu zählen auch die Radverkehrslücke 160 auf Höhe der „Hohe Straße“ sowie die Radverkehrs-Lücke 172 auf Höhe „Frohngrundweg“, für die Hessen Mobil zuständig ist. Bei der Radverkehrslücke 160 ist eine Querungsmöglichkeit für Radfahrende mit Mittelinsel geplant. Aufgrund des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens ist mit einer Ausführung ab frühestens 2023 zu rechnen. Bezüglich der Radverkehrs-Lücke 172 wurde noch nicht über Planungsfortschritte informiert. Das Verkehrszeichen 274-60 Straßenverkehrsordnung (zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) auf der L 3209 von Maintal Richtung Bergen-Enkheim wird versetzt.
Weiter lesen auf FFM.DEDie Schranken am Enkeimer Wald durch Pfosten ersetzen, damit es Fahrer von Fahrrädern mit Anhängern oder Lastenrädern durchkommen.