Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1001/2 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Westendplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Kofinanzierung der Channukabeleuchtung 2024/25* (25.02.24 bis 02.01.25) auf dem Westend-platz stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. aus seinem Budget Mittel in Höhe von € 1.500 zur Verfügung (analog zu den Vorjahren). Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln und das Weitere zu ver-anlassen. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz (Innenstadt I) stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisernen Hand (Nordend) auf. Die Kofinanzierung durch den Ortsbeirat 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1000/2 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Unterstützung der SG Bockenheim bei der Beschaffung von Vereinskleidung Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Unterstützung der Vereinsabteilung "Fidele Bockemmer" der SG Bockenheim e. V. bei der Beschaffung von Vereinskleidung für die neu aufgebaute Kindergarde stellt der Ortsbeirat 2 der SG Bockenheim e. V. aus seinem Budget Mittel in Höhe von € 1000 zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln und das Weitere zu ver- anlassen. Begründung: Die Fidelen Bockemmer sind eine Vereinsabteilung der SG Bockenheim von 1898 e.V., die nach langer Zeit eine Kindergarde von 14 Mädchen und Jungen im Alter von 4 - 9 Jahren aufbauen konnte. Damit leistet der Verein wertvolle ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Nun fehlt es jedoch an Vereinskleidung. Im Besonderen an Kinderuniformen, die das Aushängeschild eines jeden Vereins sind. Der Kostenvoranschlag pro Uniform beläuft sich auf 137 € pro Uniform, die Gesamtkosten für die Anschaffung stellen für den Verein daher eine, gemessen am Vereinsvermögen große finanzielle Investition dar. Der Ortsbeirat kann dabei helfen, die finanzielle Last zu vermindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 998/2 Betreff: "Wider das Vergessen III" - Den Platz vor dem Haupteingang der Frankfurter Messe nach der Künstlerin Teofila und ihrem Ehemann, dem Literaturkritiker Marcel, in Reich-Ranicki-Platz benennen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Platz vor dem Messehaupteingang nach der Künstlerin Teofila "Tosia" (1920-2011) und ihrem Ehemann, dem Literaturkritiker, bzw. "Literaturpapst" Marcel (1920-2013)' in ‚Reich-Ranicki-Platz zu benennen. Die Einweihung für den Platz soll Mi., 15. Oktober 2025 - im Vorgang der Eröffnung der ‚Frankfurter Buchmesse 2025' - erfolgen. Hier ist angedacht, neben der Familie/ dem privaten Umfeld der RR's, u.a. Mitglieder des Magistrats, der Hessischen Landesregierung, der Messe sowie den Börsenverein des Deutschen Buchhandels einzubeziehen. Die Antragsteller würden begrüßen, dass das Eingangsgebäude der Messe künftig die Adresse ‚Reich-Ranicki-Platz 1' trägt. Die finale Entscheidung möge die Messe treffen. Die Benennung, das gesamte Vorgehen und die weitere Planung erfolgen in enger Abstimmung und Einverständnis zwischen den Antragstellern/ Initiatoren und der Nachfahrin der Reich-Ranickis. Von den Antragstellern vorgeschlagene Platzbegrenzung für den zu benennenden Reich-Ranicki-Platz (Datengrundlagen: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, Darstellung des blau markierten Eingrenzungsbereichs durch die Antragsteller), die schwarze Linie markiert die Ortsbeiratsgrenze Sachstand (zum Antragsschluss am 21.10.24): Dem Gremium ist bekannt, dass sich der Ortsbeirat 9 (Dornbusch/ Eschersheim/ Ginnheim) mit Beschluss vom 05.09.2024 einstimmig für die Benennung des Platzes nach Teofila und Marcel Reich-Ranicki vor dem ‚Haus Dornbusch' an der Eschersheimer Landstraße/ Ecke Marbachweg ausgesprochen hat. Leider sind weder die Nachfahrin, noch das Umfeld des Ehepaars Reich-Ranicki mit der Örtlichkeit einverstanden. Bedenken der Nachfahrin der Reich-Ranickis hierzu, bzw. dass Überlegungen zu einem anderen - von den Antragstellern vorgelegtem Konzept bestehen - sind dem zuständigen Amt der Stadt Frankfurt spätestens seit Juni 2024 (mündlich seit Mai) bekannt. Mit E-Mail vom 15.10.24 an den Ortsbeirat 9, sowie die zuständigen Ämter und Dezernate hat sich die Nachfahrin der Reich-Ranickis klar und eindeutig für das Konzept der Antragsteller ‚Wider das Vergessen' positioniert und für dessen Realisierung geworben. Der Ortsbeirat 2 ist zuversichtlich, dass die relevanten Gremien sowie die Ämter der Stadt Frankfurt diese Entscheidung respektieren und die zur Realisierung nötigen Entscheidungen, bzw. erforderlichen Schritte proaktiv vorantreiben. Begründung: Der Name Reich-Ranicki (Marcel und Teofila) ist eng mit der deutschsprachigen Literatur verbunden. Zu Beginn seiner Autobiographie schreibt Marcel Reich-Ranicki, dass er "...kein eigenes Land, keine Heimat und kein Vaterland hat". Seine Heimat sei im Letzten die Literatur gewesen.... Die Frankfurter Buchmesse ist nicht nur die älteste (ca. 500 Jahre) sondern auch weltweit größte Buchmesse (lt. den Organisatoren zählte die Messe bis So, 20.10.24 230.000 Besucher) und somit DAS Zentrum der deutschsprachigen und internationalen Literatur. Der zu benennende Platz vor dem Haupteingang der Messe ist ein passender Ort, um an beide Persönlichkeiten zu erinnern: - Teofila "Tosia" Reich-Ranicki (1920-2011) Künstlerin und Übersetzerin. Als Grafikerin schuf sie die Illustrationen zu mehreren Buchausgaben von Erich Kästner. Darüber hinaus übertrug sie unter anderem Kinderbücher und Filmskripte vom Deutschen ins Polnische. Überlebende des Warschauer Ghettos. - Marcel Reich-Ranicki (1920-2013) Autor und Publizist, wie seine Ehefrau Überlebender des Warschauer Ghettos. Gilt als einflussreichster deutschsprachiger Literaturkritiker seiner Zeit. U.A. Goethe-Plakette (1984) und Goethepreis der Stadt Frankfurt (2002), Hessischer Verdienstorden (1990) und Ludwig-Börne-Medaille (2010). - Das Ehepaar verbrachte über 40 gemeinsame Jahre in Frankfurt/ Main. Die Namen von Teofila und Marcel Reich-Ranicki befinden sich bereits auf der Vorschlagsliste der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen Frankfurt/ Main. Antragsteller: CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2024, OF 945/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: CDU, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 997/2 Betreff: "Wider das Vergessen II" - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichsprogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM, der Messe Frankfurt und dem Ortsbeirat 2/ den Antragstellern ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und zeitnah umzusetzen, die bestehende ‚Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichsprogromnacht 1938' auf dem künftigen ‚Reich-Ranicki-Platz' mit höchster Priorität endlich und zeitnah würdevoll und angemessen aufzuwerten, bzw. neu zu gestalten. Der Ortsbeirat 2 erklärt, sich neben dem ideellen Engagement selbstverständlich auch monetär an der Umsetzung zu beteiligen. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: In wenigen Nächten (nach dieser Sitzung des Ortsbeirates am 4.November 2024) - vom 9. auf den 10. November - jährt sich die Reichspogromnacht zum 86. Mal. Der Ortsbeirat 2 erneuert in dieser Sitzung sein Bekenntnis, sich weiter und entschieden gegen jegliche Form des Antisemitismus zu stellen. Hierzu gehören auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, der Einsatz judenfeindlicher Symbole oder dem Staat Israel das Existenzrecht abzusprechen. Der Ortsbeirat 2 wird seine Arbeit auf diesem Gebiet selbstverständlich weiter fortsetzen und fortlaufend Projekte gegen Judenfeindlichkeit und zur Erhaltung der Erinnerungskultur politisch und finanziell unterstützen, bzw. mit hoher Priorität voranbringen. Ein wichtiger Baustein ist hier, an Menschen und Orte zu erinnern und diese im Gedächtnis des Ortsbezirks zu verankern. Mit der am 11. März dieses Jahres vom Gremium verabschiedeten OIB 304 werden derzeit u.a. zwei Projekte unterstützt, welche sich mit den in den Progromen 1938 geschändeten und zerstörten Synagogen im Ortsbezirk (Unterlindau 23/ Westend-mit der Konfirmandengruppe der evang.-reform. Gemeinde FFM) und Schlossstr. 3-5/ Bockenheim (mit den Freunden Bockenheims e.V.) auseinandersetzen. Weitere Projekte der Antragsteller befinden sich in der Vorbereitung. Nach der Reichsprogromnacht der Nationalsozialisten 1938 - vom 10.-13. November - wurden mehr als 3.000 (nach heutigem Stand 3.155) jüdische Männer aus Frankfurt/ Main und dem Rhein-Main Gebiet verhaftet, zunächst in der Frankfurter Festhalle (zwischen 1907 und 1909 erbaut) zusammengetrieben, festgehalten, durch Polizei, SA und SS, schwer misshandelt und danach in die Konzentrationslager Buchenwald und Dachau deportiert. Viele von Ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. 77 Jahre später, im Juni 2015 wurde auf dem Platz vor der Frankfurter Festhalle eine Gedenktafel enthüllt. Ihr Text lautet: "Vom 10. bis 13. November 1938 wurden nach der Reichspogromnacht mehr als 3.000 jüdische Mitbürger aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet in der Festhalle zusammengetrieben, festgehalten und durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und in Konzentrationslager verschleppt. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. Die Stadt Frankfurt am Main gedenkt der Opfer von Terror und Gewaltherrschaft." Die Tafel wird jedoch aufgrund ihrer Größe und Unscheinbarkeit kaum wahrgenommen. In der Diskussion um den Auftritt des mit Antisemitismusvorwürfen konfrontierten Musikers Roger Waters (Mitbegründer von Pink Floyd) im März 2023 rückte die Diskussion um den Umgang mit der Geschichte der Frankfurter Festhalle und des "Mahnmals zur Reichsprogromnacht" wieder in den Vordergrund. Die Messe GmbH hatte im Herbst 2022 mit der Produktionsfirma des Antragstellers einen Vertrag zur Durchführung der Veranstaltung "Roger Waters 2023 Konzert" am 28.05.2023 in der Frankfurter Festhalle. Die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen sind Gesellschafter der Messe GmbH und halten jeweils 60 bzw. 40 % Geschäftsanteile. Mit Magistratsbeschluss vom 24.02.2023 wies die Stadt zusammen mit dem Land die Geschäftsführer der Messe GmbH an, den Veranstaltungsvertrag unverzüglich aus wichtigem Grund zu kündigen und damit die Festhalle nicht für das Konzert zur Verfügung zu stellen. In dem Rücktrittsschreiben der Messe GmbH an die Produktionsfirma des Antragstellers vom 21.03.2023 wurde hierzu ausgeführt, dass man auf mögliche israelfeindliche Äußerungen des Antragstellers und auf mögliche israelkritische Teile seiner Bühnenshow aufmerksam gemacht worden sei. Nach erfolglosen Verhandlungen über die Nutzung der Festhalle und somit über die Vertragserfüllung hat der Produktionsfirma am 04.04.2023 einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gestellt, mit dem er gegenüber dem Land und der Stadt Frankfurt am Main seinen Anspruch auf Nutzung der Festhalle geltend gemacht hat. Mit Beschluss vom 24.4.2023 hat die zuständige 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main dem Antrag überwiegend stattgegeben und entschieden, dass das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main dem Antragsteller durch entsprechende Einwirkung auf die Geschäftsführer der Messe GmbH Zutritt zur Festhalle zur Durchführung des Konzertes am 28.05.2023 zu verschaffen haben. In der Begründung hiess es u.a.: "...Inhaltlich habe der Antragsteller einen Anspruch auf Durchführung des Konzerts aus Art. 3 Grundgesetz in Verbindung mit der Selbstbindung der Verwaltung. Denn die Festhalle sei als Event- und Konzerthalle aufgrund der bisherigen Benutzungspraxis allgemein für Veranstaltungen und Konzerte von internationalen Künstlern sowie für Messen, Ausstellungen und Kongresse von Unternehmen gewidmet. Insoweit habe der Antragsteller einen Verschaffungsanspruch auf Zugang zu der Halle, den die öffentlichen Träger durch Einwirken auf den privatrechtlichen Betreiber zu erfüllen hätten. Das für den 28.05.2023 geplante Konzert sei vom Widmungszweck der Festhalle umfasst. Eine konkludente Widmungsbeschränkung aufgrund der besonderen historischen Bedeutung der Festhalle ergebe sich weder aus der bisherigen Benutzungspraxis noch aus anderen Umständen wie etwa den Gedenktafeln. Durch die Entziehung der Nutzung der Festhalle werde der Antragsteller in seinem Grundrecht auf Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt. Die Konzertveranstaltung des Antragstellers sei als Kunstwerk zu betrachten. Bei einer Beschränkung der nach dem Grundgesetz schrankenlos gewährten Kunstfreiheit müsse entsprechend den verfassungsrechtlichen Wertungen zur Meinungsfreiheit bei Kunstwerken, die mehrere nachvollziehbare Interpretationsmöglichkeiten zulassen, diejenige Lesart gewählt werden, die nicht als in irgendeiner Form rechtswidrig oder gar sanktionsbedürftig einzustufen sei. Danach verletze das Konzert des Antragstellers nicht die Menschenwürde der in der Festhalle misshandelten jüdischen Männer und es lasse sich eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Geltungs- und Achtungsanspruchs der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden nicht zweifelsfrei feststellen. Zwar bediene sich der Antragsteller im Rahmen seiner Bühnenshow offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik". Gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle möge die Bühnenshow daher als besonders geschmacklos zu bewerten sein. Eine solche Bewertung entziehe sich jedoch der verwaltungs- bzw. verfassungsrechtlichen Prüfung. Entscheidend sei allein, dass der Auftritt des Antragstellers in seiner Gesamtschau nicht den Schluss zulasse, dass der Antragsteller nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche oder relativiere oder sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere. Anhaltspunkte dafür, dass durch die Bühnenshow des Antragstellers oder von ihm selbst strafbare Handlungen, wie das Verwenden von Propagandamaterial und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86 a Strafgesetzbuch) oder Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch), begangen würden, seien nicht ersichtlich." Spätestens nach diesem Vorgang muss wieder in den Fokus der Diskussion rücken, welche Veranstaltungen künftig in der Festhalle stattfinden und wie der Geschichte des Ortes Rechnung getragen werden soll. Den Mitgliedern im Ortsbeirat 2 ist es ein Anliegen, dauerhaft und angemessen an die Geschehnisse im November 1938 zu erinnern. Neben den Benennungen der beiden zentralen Plätze vor der Festhalle, bzw. im Eingangsbereich der Messe nach vier Frankfurter Holocaustüberlebenden - die stellvertretend für die Millionen von Opfern der NS-Diktatur in Deutschland und Europa stehen - fordern sie die Messe und die Stadt Frankfurt/ Main auf, in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde und den Mitgliedern des Gremiums ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten und zu verstetigen, welches dauerhaft an diesen Teil unserer Geschichte erinnert - besonders vor dem Hintergrund des derzeit wieder erschreckend erstarkenden Antisemitismus in Deutschland und Europa. Antragsteller: CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2024, OF 945/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: CDU, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 996/2 Betreff: "Wider das Vergessen I" - Benennung des Platzes vor der Festhalle der Frankfurter Messe nach Trude und Berthold Simonsohn Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Platz vor der Frankfurter Festhalle nach der Zeitzeugin des Nationalsozialismus, der Sozialarbeiterin und ersten Ehrenbürgerin der Stadt Frankfurt/ Main - Trude - und ihrem Ehemann - Berthold - dem Juristen, Sozialarbeiter und Hochschullehrer in ‚Simonsohn-Platz' zu benennen. Von den Antragstellern vorgeschlagene Begrenzung für den zu benennenden Simonsohn-Platz (Datengrundlagen: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, Darstellung des blau markierten Eingrenzungsbereichs durch die Antragsteller). Zudem sollen auf dem Platz Tafeln errichtet werden, die das Leben und Wirken der Simonsohns abbilden. Ziel ist, das Lebenswerk von Trude und Berthold gestalterisch ansprechend und niedrigschwellig didaktisch darzustellen, zu würdigen und somit dauerhaft im Stadtteil zu verankern. Die inhaltliche Vorbereitung und Bearbeitung soll primär durch Schülerinnen und Schüler der benachbarten Schulen (Goethe- und Bettinagymnasium, Max-Beckmann-Schule, Falk-Realschule, Elsa-Brandström - und Lichtigfeldschule, Paul-Hindemith-Schule, etc.) erfolgen. Es ist geplant, die entsprechende Ansprache der Schulen bzw. den pädagogischen Zugang hierfür u.a. in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 2, der Familie sowie Freundinnen und Freunden der Familie, der Jüdischen Gemeinde FFM, der Bildungsstätte Anne Frank, der Zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden in FFM sowie dem Städtischen Schulamt gemeinsam zu gestalten. Weiterhin ist angedacht, neben den oben aufgeführten Mitstreitern Mitglieder des Magistrats, insbes. den Oberbürgermeister, sowie das Stadtarchiv in das Projekt einzubinden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Die Antragsteller würden es sehr begrüßen, dass die Festhalle künftig die Adresse ‚Simonsohn-Platz 1' trägt, die Entscheidung hierzu möge die Messe Frankfurt treffen. Begründung: Trude Simonsohn (1921-2022) in Olmütz (damalige Tschechoslowakei) geborene Holocaustüberlebende, wurde als Jüdin nach dem Einmarsch der Wehrmacht eine Ausbildung verweigert. Sie geriet 1942 wegen angeblichen Hochverrats und illegaler kommunistischer Tätigkeit in Haft, wurde später ins Ghetto Theresienstadt und 1944 ins KZ Auschwitz deportiert, ehe sie am 09.05.1945 durch die Rote Armee im KZ Merzdorf, einem Außenlager des Konzentrationslagers Groß-Rosen befreit wurde. Ab 1948 betreute sie traumatisierte Kinder und berichtete seit 1975 als unermüdliche Zeitzeugin über ihre Erlebnisse an Schulen und in Vereinen. Von 1989 bis 2001 war sie Gemeinderatsvorsitzende der Jüdischen Gemeinde FFM. Aufgrund ihrer Verdienste um die Erinnerungsarbeit wurde Trude Simonsohn vielfach ausgezeichnet und im Oktober 2016 zur ERSTEN EHRENBÜRGERIN Frankfurts ernannt. Trude Simonsohn befindet sich bereits auf der Vorschlagsliste der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen Frankfurt/ M. Prof. Dr. Berthold Simonsohn (1912-1978) geb. in Bernburg/ Saale. Jurist, Sozialarbeiter, Hochschullehrer, Leiter der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und Holocaustüberlebender. Jura- und Volkswirtschaftsstudium in Halle und Leipzig, 1934 Promotion. Seit 1938 Arbeit an der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Nach dem Novemberpogrom 1938 Verhaftung in Stettin, Freilassung nach wenigen Wochen. 1941 Deportation nach Theresienstadt, später nach Dachau und Auschwitz. Nach dem Krieg Zusatzstudium der Soziologie und Staatsphilosophie in Zürich. Seit 1951 Geschäftsführer der wiederbegründeten Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, seit 1961 Professur/ erster Lehrstuhl für Erziehungswissenschaften (Sozialpädagogik und Jugendrecht) an der Goethe Universität FFM. Darüber hinaus langjähriges Mitglied des städtischen Jugendwohlfahrtsausschusses. Besondere Verdienste erwarb sich Simonsohn um den Aufbau der Hebräischen Universität in Jerusalem. 1957 gehörte er in FFM zu den Mitbegründern der "Gesellschaft der Freunde der Hebräischen Universität Jerusalem". Seit 1962 Vorsitzender dieses Gremiums, bemühte er sich vor allem um die Gründung des "Franz-Oppenheimer-Instituts" an der Jerusalemer Universität. Nach seinem Tod rief die "Gesellschaft der Freunde der Hebräischen Universität Jerusalem" 1978 einen Simonsohn-Stipendienfond für israelische Studierende ins Leben. Die Familie Simonsohn ist über das Projektvorhaben informiert und mit der Benennung einverstanden. Die Antragsteller stehen mit ihr in Kontakt. Antragsteller: CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2024, OF 945/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: CDU, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1010/2 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein Nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Schloßstraße - zwischen Schönhof und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzept für die Gehwege, Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege zu ermöglichen. Begründung: In der Schloßstraße sind zwischen dem Schönhof und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies sind trotz doppelter Straßenbreite gleich viel Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, dadurch steigt die Gefahr für Unfälle. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen dem Schönhof und der Adalberstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1008/2 Betreff: Ein Tiny Forest (Mikrowald) für den Carlo-Schmid-Platz Der Magistrat möge auf dem Carlo-Schmid-Platz - vor dem Bockenheimer Depot - einen Tiny Forest anpflanzen. Begründung: Trockenheit, Hitze und starke Sonneneinstrahlung setzen Menschen, Tieren und Pflanzen zu. Die zunehmende Versiegelung erhöht die Temperaturen in unseren Städten zusätzlich. Gerade der Bereich um den Carlo-Schmid-Platz/ die Bockenheimer Warte ist hoch versiegelt und zählt seit Jahren zu den heißesten Plätzen Deutschlands. Bei Tiny Forests handelt es sich um Miniwälder, die - weil sie auf sehr kleinen Flächen angelegt werden - in dicht besiedelten Gebieten angepflanzt werden können. Gerade einmal 100 Quadratmeter - das entspricht in etwa der Gesamtfläche von zehn Parkplätzen - reichen, um einen Mikrowald anzulegen. In Tiny Forests werden Bäume und Sträucher deutlich enger gepflanzt als in "normalen" Wäldern, in der Regel drei Pflanzen pro Quadratmeter. Damit wird - einfach ausgedrückt - ein Wettbewerb unter den Pflanzen gestartet und sie wachsen deutlich schneller. Die ersten Tiny Forests wurden in Asien gepflanzt. In Europa verbreitete sich die Idee ab Mitte der 2010er Jahre zuerst in den Niederlanden und Belgien. Weltweit gibt es derzeit ca.4.000 Tiny Forests (Stand: August 2024) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1013/2 Betreff: Wann kommt der nächste Güterzug am Bockenheimer Güterbahnhof? Fast 40 Jahre nach der Schließung des Bockenheimer Güterbahnhofs und dem Bau des Ökohauses Kasseler Straße 1 dafür sorgen, dass das Ende der Salvador-Allende-Straße sowie vor der Kasseler Straße 1a endlich barrierefrei ausgebaut wird Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Straße vor dem Ökohaus auf der Kasseler Straße 1a und die Salvador-Allende-Straße Hausnummer 1 bis zur Hersfelder Straße fußgängerfreundlich und barrierefrei auszubauen Begründung: An dem Weg in der Salvador-Allende-Straße befindet sich das Jobcenter,das Sozialrathaus, und in der verlängerten Kasseler Straße das sogenannte Ökohaus (Kasseler Straße 1a) mit Arztpraxen. Der Weg wird auch von Besuchern des Jobcenters und des Sozialrathauses auf dem Weg zum Westbahnhof genutzt. Das Ökohaus wurde vor ca. 40 Jahren gebaut, der ehemalige Güterbahnhof wurde parallel geschlossen. Das Jobcenter, das Sozialrathaus, als auch das Ökohaus werden Personen mit Handicap, als auch Mütter mit Kinderwagen frequentiert. Auf dem Weg vor dem Ökohaus liegen noch die ehemaligen Bahngleise. Der Weg vom Jobcenter zum Westbahnhof durch die Salvador-Allende-Straße besteht aus Rasengittern besteht, so dass bei Nässe erhöhte Unfallgefahr besteht. Der Ortsbeirat 2 Anträge fordert seit Jahren, beide Straßen entsprechend ertüchtigt wird. Es wird Zeit, hier endlich etwas für Fußgänger zu tun! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2024, OF 1009/2 Betreff: Kein Handlungsbedarf beim Carlo-Schmid-Platz? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, warum der Carlo-Schmid-Platz in der Liste der (vor-, besonders, sehr und "normal") dringlich an den Klimawandel anzupassenden Plätzen fehlt (siehe B 288). Hierzu sind die Einschätzungen des Magistrats zum Carlo-Schmid-Platz, anhand der im Magistratsvortrag M 18 vom 10.02.2023 aufgeführten sechs Kriterien (Mesoklima, Vulnerabilität, Starkregengefahr, Bedeutung im Quartier, Mikroklima, funktionale Defizite) darzulegen. Begründung: Der Carlo-Schmid-Platz fehlt in der Liste der dringlich an den Klimawandel anzupassenden Plätze im Magistratsbericht B 288. Dies ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Ein Aufenthalt auf dem Platz an einem Tag mit über 30°C in diesem Sommer hätte die Dringlichkeit einer Klimawandelanpassung deutlich gemacht. Ein Vergleich des Carlo-Schmid-Platzes mit den in der Liste im B 288 aufgeführten Plätzen im Geoportal der Stadt Frankfurt ergibt nach den dort verfügbaren Kriterien des Magistratsvortrags M 18 - Starkregengefahr, Mikroklima, Vulnerabilitätsanalyse - mindestens vergleichbare Ergebnisse. Insofern drängt sich erneut der Verdacht auf, dass Umgestaltungen am Carlo-Schmid-Platz trotz tatsächlicher Dringlichkeit allein aufgrund des Wunsches des Magistrats verschoben werden, um diesen mitsamt dem gesamten geplanten Kulturcampus-Areal einheitlich umzugestalten. Eine notwendige und dringende Klimaanpassung darf aber nicht wegen eines solchen - allein schon wegen des unklaren zeitlichen Horizonts - ungewissen Ziels auf die lange Bank geschoben werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2024, OF 1007/2 Betreff: Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei: Bitte die Freunde Bockenheims e. V., den Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 sowie das Frankfurter Archiv der Revolte zum Zuge kommen lassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass bei Zwischennutzung der Dondorf Druckerei durch die Schirn neben Kunstprojekten auch Projekte zur Geschichte der Dondorf-Druckerei, zur Geschichte des Ortsbeiratsbezirks sowie zur Geschichte des Widerstands gegen die NS-Diktatur im Bockenheimer Stadtteil berücksichtigt werden. Der Ortsbeirat würde es sehr begrüßen, wenn namentlich die "Freunde Bockenheims", der "Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945" sowie das "Frankfurter Archiv der Revolte" jeweils Räumlichkeiten als Archiv bzw. Lagerraum sowie für öffentliche Ausstellungen für die Zeit der Zwischennutzung in der Dondorf Druckerei zur Verfügung gestellt bekommen. Begründung: Fraglos haben sich viele Menschen im Ortsbeiratsbezirk, Vereine und Initiativen auch aufgrund der wechselhaften Geschichte der Dondorf Druckerei so vehement für den Erhalt des Gebäudes eingesetzt. Daher sollten bei der Zwischennutzung auch Projekte zur Geschichte der Dondorf-Druckerei sowie der Stadtteile Bockenheim und Westend Berücksichtigung finden. Neben den "Freunden Bockenheims", für die Geschichte Bockenheims und der Dondorf Druckerei (siehe zu den einzelnen Vereinen jeweils unten), sollte auch zur weiteren Zeitgeschichte der Frankfurter Stadtteile Westend und Bockenheims das "Frankfurter Archiv der Revolte" Berücksichtigung finden. Ein weiterer historischer Schwerpunkt sollte zum Widerstand gegen die NS-Diktatur in den Stadtteilen Bockenheim/Westend durch den "Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945" gesetzt werden. Zumal der Union-Druckerei, der seinerzeitigen Eigentümerin die Dondorf-Druckerei nebst Inventar (druckte ebenda die 1933 verbotene SPD-Zeitung "Volksstimme") nach der sogenannten Machtergreifung 1933 von den Nazis "geklaut" und sodann für Nazi-Propagandazwecke missbraucht wurde. Die Freunde Bockenheims entstanden 1979/1980 nach einem Volkshochschulkurs mit dem Thema "Näher betrachtet: Bockenheim - erlebte Geschichte". Die Erfahrung, jüngere und jüngste Geschichte selbst zu erleben, hielt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen. Man sammelte Objekte, Fotos, Dokumente, Zeitungsausschnitte. Bereits 1980 erschien das erste Buch "Bockenheim zwischen gestern und morgen" (Auflage: 2.300 Exemplare). Es folgten viele weitere Publikationen mit Bockenheim-Bezug, u.a. auch zur Dondorf-Druckerei. Die Freunde Bockenheims organisieren neben Stadtteilführungen und Ausstellungen regelmäßig Veranstaltungen. Die Freunde Bockenheims beschäftigen sich 20 Jahren mit der Geschichte der Dondorf-Druckerei. Im Jahr 2009 konnte daher in der Ausstellungshalle der Dondorf-Druckerei die Ausstellung "Die wechselvolle Geschichte eines Industriedenkmals - Alte Druckerei Dondorf" stattfinden, dokumentiert in einer Publikation (3. Auflage 2023). Im Gebäude der Dondorf-Druckerei wäre für die Freunde Bockenheims naheliegend der Ort für Ausstellungen zur Stadtteilgeschichte, für das Archiv mit Arbeitsmöglichkeiten auch für die Nutzer des Archivs bei Forschungen (u.a. Schulklassen, Studierende). Der Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 wurde 1967 von ehemaligen Verfolgten, Widerstandskämpfern und Kämpferinnen gegen den Nationalsozialismus und Wissenschaftler:innen in Frankfurt im Westend gegründet. Die Aufgabe, die sich der Studienkreis macht, sind die Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der Geschichte des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus. Mit seinem "Dokumentationsarchiv des deutschen Widerstandes" und der dazugehörigen Präsenzbibliothek im Stadtteil Westend ist der Studienkreis eine wichtige Wissensquelle für die Themen Widerstand und Verfolgung in der NS-Zeit. In einer mehrmals im Jahr veröffentlichten Zeitschrift stellt der Studienkreis wissenschaftliche Forschungsbeiträge zu seinem Aufgabenfeld vor. Ausstellungen des Studienkreises Widerstand zur NS-Geschichte werden im ganzen Bundesgebiet ausgeliehen und mit Veranstaltungen begleitet. Zuletzt "Früher Widerstand gegen den Nationalsozialismus" im Juli 2024 in der Paulskirche. Der Studienkreis möchte das Projekt "Rettungswiderstand" um den "Bockenheimer Kreis" in der Dondorf-Fabrik platzieren und mit Veranstaltungen für den Stadtteil Angebote machen. Der "Bockenheimer Kreis" bezeichnet u.a. den Arzt Dr. Fritz Kahl in der Blanchardstraße, seine Frau Margarete Kahl sowie Pfarrer Welke, die in der NS-Zeit Verfolgte unterstützt und gerettet haben. Das Frankfurter Archiv der Revolte entstand seit 2017 aus einer Zusammenarbeit zu Sicherung und Dokumentation von Dokumenten zu den "Revoltejahren" vor und nach 1968. Aufgaben des Archivs: Sammlung, Wahrung und Vermittlung zeitgeschichtlichen Erbes, das sich mit dem sogenannten langen roten Jahrzehnt verbindet. Seit Frühjahr 2020 verfügt der Verein über einen Archivraum in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße 30 und kann dort Fotos und Dokumente aufbewahren und ausbereiten. Im Jahr 2020 fand die erste große Ausstellung des Frankfurter Archivs der Revolte, gemeinsam mit Partnern (u.a. Offenes Haus der Kulturen, Institut für Selbstorganisation e.V.) und mit einem umfangreichen Begleitprogramm (mit vielen Partnern) mit dem Titel "Dieses Haus ist besetzt! Frankfurter Häuserkampf 1970-1974" statt (über 1000 Besucher:innen). Das Archiv sucht nach Ausstellungsflächen, die Themen aus dem Archivbestand sowohl in einer (kleineren) Dauer-Ausstellung präsentieren können als auch abwechselnd Themenfelder zeigen können, die allesamt Bezug zu den Stadtteilen des Ortsbeirats sowie zu der universitären Geschichte der Dondorf-Druckerei aufweisen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2024, OF 1006/2 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.1. ob derzeit mittels Sozialarbeit Kontakt zu den Gruppen besteht, die in der Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße (im Folgenden "Grünanlage") täglich Alkohol in der Grünanlage konsumieren. 1.2. ob und wie in der Grünanlage ein noch zu verfügendes Alkohol- und Rauchverbot bzw. die Sanktion etwaiger Zuwiderhandlungen gegen ein solches Verbot von Seiten der Stadt Frankfurt effektiv durchgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat regt insoweit ein Konzept der Stadt Frankfurt an, in dem sowohl die Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen in der Grünanlage als auch Maßnahmen für ein Quartiersmanagement vorgesehen werden sollten, die den Alkohol- und Raucherwarenkonsum nach Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber AnwohnerInnen sowie Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schülerhorten und Spielplätzen aktiv steuert bzw. aktiv für mehr Rücksichtnahme im gesamten Stadtteilquartier im Umfeld der Jordanstraße geworben wird. 2. der Magistrat wird zudem gebeten, 2.1. bei positiver Prüfung von Ziffer 1.2., ein allgemeines Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße über den Kinderspielplatz hinaus für die gesamte Grünanlage zu verfügen. Das Alkohol- und Rauchverbot ist nebst konkreten Sanktionsandrohungen im Falle der Zuwiderhandlung nach der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main durch mehrere Schilder in der Grünanlage gut sichtbar bekannt zu machen. 2.2. die Öffnungszeit für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten auf 18 Uhr zu beschränken und auch diese Maßnahme gut sichtbar in der Grünanlage bekannt zu machen. 3. Der Magistrat wird gebeten die gesamte Sache als Eilfall nach § 4 (10) S.4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Die Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) zwischen Adalbert- und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider wird seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d.h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhten Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Dies alles findet in unmittelbarer Nähe zu dem Kinderspielplatz sowie dem Schülerladen statt, was den jüngsten und schutzbedürftigsten NutzerInnen der Grünanlage nicht länger zugemutet werden sollte. Nicht zuletzt finden die genannten Verhaltensweisen auch in einem Innenhof einer Wohnanlage für SeniorInnen statt, die sich als AnwohnerInnen nachvollziehbar massiv belästigt und teilweise durch das Verhalten einzelner Personen bedroht fühlen und von Beleidigungen berichten. Die genannten Verhaltensweisen sind durch die Aussagen insbesondere von AnwohnerInnen, die eine Unterschriftensammlung hierzu in der Anwohnerschaft durchgeführt haben, sowie der Elternschaft von Kindern, die den Spielplatz oder den Schülerladen besuchen, sowie durch die häufigen Einsatze des 13. Polizeireviers belegbar. Das beschriebene -leider auch sehr regelmäßig feststellbare- Verhalten verstößt aus Sicht des Ortsbeirates gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ist insbesondere in dieser Grünanlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den AnwohnerInnen der Seniorenwohnanlage und der Kindereinrichtungen nicht länger tolerierbar. Klargestellt sei, dass der Ortsbeirat nicht die Öffentlichkeit oder auch nur einzelne NutzerInnen sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten aufgrund der Umstände in dieser konkreten Grünanlage unterbinden möchte. Mit einem Alkohol- und Rauchverbot würden die Regelungen, die auf dem Kinderspielplatz sowieso gelten, auf die gesamte Grünanlage ausgeweitet werden. Neben einem Alkoholverbot sollte auch ein Rauchverbot angeordnet werden, da offensichtlich neben Zigaretten regelmäßig auch Marihuana konsumiert wird, was nach Meinung des Ortsbeirates an diesem Ort schon aus den genannten Gründen des Kinderschutzes nicht gestattet sein sollte. Zumal die Grünanlagensatzung vorsieht, Regelungen wie angeregt z.B. für die Grünanlage zu treffen, "Sofern [...] insbesondere gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird [...] Einschränkungen der Benutzung der jeweiligen Grünanlage vorzunehmen." Die zunächst temporäre Beschränkung der Öffnungszeit auf 18 Uhr (momentan 20 Uhr) für ein Jahr wird insbesondere die schwerer zu kontrollierenden Abendstunden im Sinne der Anwohnerschaft befrieden. Schließlich sind die angeregten Maßnahmen umzusetzen. Nicht hinreichend wäre es aus Sicht des Ortsbeirates, die Umsetzung allein der (Landes-)Polizei bzw. dem 13. Polizeirevier "überlassen" zu wollen. Zumal es sich bei etwaigen Zuwiderhandlungen um Ordnungswidrigkeiten in einer Grünanlage handeln wird, ist die Stadt Frankfurt als Ordnungsbehörde angesprochen und sollte der Umsetzung konzeptionell, ggf. durch regelmäßige Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Ordnungsamts (Stadtpolizei), begegnen. Hierbei sollte über die Grünanlage hinaus im Stadtteilquartier für "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" insbesondere beim öffentlichen Konsum von Alkohol- und Raucherwaren geworben werden. Dies Verständnis für die Sicht des jeweils anderen könnte z.B. durch Flyer oder Plakate (ggf. im Umfeld von Kneipen und Kiosken) erhöht werden. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2024, OF 1022/2 Betreff: Ortsbeirat begrüßt Umwidmung von Etatmitteln zugunsten der BockenheimBibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die in B 359 beschriebene Umwidmung der Mittel von EUR 90.000,- für die Bockenheim Bibliothek zur Beschaffung von physischen Medien, zusätzlichen Arbeitsplätzen und Equipment für bibliothekspädagogische Robotics- und Gamingangebote sowie Umrüstung auf LED-Beleuchtung und stimmt dieser ausdrücklich zu. Begründung: Ursprünglich sollten die beschlossenen Etatmittel im Haushalt 2023 den "Stadtteiltreff für Bockenheim ermöglichen" und zweckgebunden 90.000 € für die Inbetriebnahme (Erstausstattung / Renovierung) eines Nachbarschaftstreffs Bockenheim in der Kurfürstenstraße verwendet werden, der von der Bockenheim Bibliothek verwaltet werden sollte. Leider hatte sich die tatsächlichen Anmietung der insoweit freien Räumlichkeiten aus haushaltstechnischen Gründen verzögert, so dass die Vermieterin (nachvollziehbar) anderweitig den für den Nachbarschaftstreff vorgesehenen Raum vermietete. Dies ist zwar aus Sicht des Ortsbeirates schade und sicher auch eine vertane Chance für den Ortsteil, der durch die Schießung und Abriss des SAALBAUs auf dem Kurfürstenplatz/ Schwälmer Straße dringend neue Räumlichkeiten für Vereine und Gruppen benötigt. Allerdings ist es eine gute Nachricht, dass die Mittel, die für Erstausstattung / Renovierung eines Nachbarschaftstreffs Bockenheim nun für die Bockenheim-Bib verwendet werden und somit technisch aufwerten! Aufgrund dieser guten Nachricht begrüßt der Ortsbeirat diesen Bericht des Magistrats. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.09.2024, B 359 Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1002/2 Betreff: Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. welche Sicherheitsbestimmungen an den Schulen in unserem Ortsbezirk gelten und wie deren Einhaltung konkret überprüft und gewährleistet wird (in welchem Turnus durch welche Institutionen); 2. ob es und welche Hinweise es auf mögliche Sicherheitsmängel an den Schulen im Ortsbezirk 2 gibt; insbesondere im Hinblick auf Brandschutzbestimmungen, ausreichende Platzbedarfe für Schüler:innen und analog der Arbeitsschutzbestimmungen Vorgaben bzgl. Beleuchtung, Raumtemperatur etc. 3. wann die letzten Prüfungen an den verschiedenen Schulen im Ortsbezirk 2 stattfanden und wie die Ergebnisse waren? 4. wie viele Schüler:innen an den einzelnen Schulen im Ortsbezirk 2 maximal aufgenommen werden können, ohne dass die Sicherheitsbestimmungen verletzt werden. 5. welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Anzahl der Schulkinder die vorhandenen Raumbedarfe übersteigt und hierdurch z.B. Brandschutzmaßnahmen, Fluchtwege nicht eingehalten werden. 6. wer zur Verantwortung gezogen wird, wenn es tatsächlich einmal zu einem Brand kommt, und Kinder / Lehrer:innen hierbei verletzt werden oder gar Schlimmeres passiert? 7. an welche Stelle im Magistrat Schulen Sicherheitsbedenken melden können. Begründung: Bedingt durch die stark steigende Anzahl an Schulkindern und dem seit Jahren anhaltenden Sanierungsstau müssen Schulen, wie beispielsweise ganz konkret die Grundschule der Georg-Büchner-Schule, viel mehr Schüler:innen aufnehmen, als im Ursprungskonzept geplant. Besorgte Eltern sind nun an uns herangetreten, da sie ihre Kinder nicht mehr sicher in der Schule aufgehoben sehen. Um eventuelle Sicherheitsmängel schnellstmöglich aufzudecken und beheben zu können, besteht Eilbedürftigkeit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1004/2 Betreff: Palmengartenstraße 8: Immobilie im Dauerstress - Spekulationsskandal endlich beenden Vorgang: OM 3949/18 OBR 2; ST 752/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, erneut zu prüfen, zu berichten und umgehend tätig zu werden: 1. Welche neueren Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des derzeitigen Zustandes des Gebäudes Palmengartenstraße 8 vor und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Zustand des Gebäudes umgehend zu verbessern? 2. Welche Erkenntnisse liegen bezüglich der derzeitigen Eigentumsverhältnisse bzw. der ökonomischen Situation der Eigentümer und ihrer weiteren Sanierungs-/ Umbaupläne für das Gebäude vor? 3. Welche baulichen Maßnahmen wurden seitens der Eigentümer (bzw. der Mieterschaft selbst) bereits realisiert und welche Maßnahmen wurden nicht realisiert (z.B. Reparatur des Daches)? 4. Wie schätzt der Magistrat die Situation der verbliebenen Mietparteien im Gebäude ein und wie gedenkt er, die Rechte der Mieterschaft besser als bisher zu schützen und einzufordern? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, im Erhaltungs- und Milieuschutzgebiet (Erhaltungssatzung Nr.3 - Westend I) rechtlich gegen die Eigentümer vorzugehen und endlich die Erhaltung / Sanierung des Gebäudes durchzusetzen? 6. Welche Möglichkeiten werden heute gesehen, das Gebäude im Vorkaufsrecht zu erwerben oder einen Erwerber zu vermitteln, der den Umbau zu Ende bringt? Begründung: Dem Magistrat ist das Spekulationsgebäude Palmengartenstraße 8 mit 34 Wohnungen und einer Gewerbefläche im Erdgeschoss seit Jahren bekannt. Ebenso bekannt ist die Tatsache, dass das 1990 vom damaligen Eigentümer Allianz sanierte Gebäude jetzt bereits seit 2010 umgebaut wird, die Baustelle jedoch nicht vollendet wird. Eine Ausübung des Vorkaufsrechts (Erhaltungssatzungsgebiet) wurde vor Jahren bereits geprüft, dann aber verworfen. Das Gebäude steht bis auf 4 Wohnungen im Dachgeschoss nunmehr seit Jahren leer und droht, in einen maroden Zustand zu verfallen. Das Dach ist seit mehr als zwei Jahren nur mit einer Plane abgedeckt, Dachstuhl und Treppenhaus werden von Tauben besiedelt und sind extrem verschmutzt, Wasser dringt in die bewohnten Dachgeschosswohnungen ein und hat zu Schimmel geführt. Seit zwei Jahren haben die Bewohner*innen der Dach-Etage keine Heizung. Vor kurzer Zeit sind Teile des Dachstuhls auf die Straße gefallen. Auch die Mietparteien im Dachgeschoss rechnen derzeit mit Gefährdungen durch ein Zusammenbrechen des Dachstuhls sowie mit gesundheitlichen Gefährdungen durch Schimmelbildung. Die Mietparteien standen zeitweise mit der Mieterberatungsstelle sowie mit der Wohnungsaufsicht in Kontakt - bisher ohne einen grundsätzlichen Beitrag zur Verbesserung der Lage. Auch eigene Investitionen und Zivilklagen konnten die Situation nicht verbessern. Der siebente Besitzer der Liegenschaft in Folge ist seit ca. 1990 die Palmengarten Grundbesitz GmbH Frankfurt, eine Immobilienfirma mit diversen Unterfirmen, die nach Auskunft der Mieterschaft offenbar seit geraumer Zeit insolvent ist. Der Eigentümer ist Jurist und gilt privat als vermögend. (Quelle: https://www.northdata.de/Palmengarten+Grundbesitz+GmbH,+Darmstadt/HRB+104667) Seit einer ersten Anfrage des Ortsbeirats im Jahr 2019 hat sich offenbar in Bezug auf Erhalt und Sanierung des Gebäudes nichts getan, obwohl das Gebäude im Erhaltungssatzungsgebiet (E Nr.3 - Westend I) liegt. (Quelle: https://planas.frankfurt.de/infotool/getfile/E3_T-E3.pdf/T-E3.pdf) Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3949 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 752 Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1014/2 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten, temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1005/2 Betreff: Fußgängerüberweg Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Freiherr-vom-Stein-Straße / Eppsteiner Straße ein Fußgängerüberweg markiert werden kann, um Schulkinder zu schützen, die sich auf ihrem Schulweg von und zur Engelbert-Humperdinck-Schule befinden. Bei positiver Prüfung sollte die Maßnahme umgesetzt werden. 2. vor der Kreuzung ein Tempo-30-Piktogramm anzubringen. Begründung: Anregung von Eltern von Schulkindern der Engelbert-Humperdinck-Schule. Eltern berichten von Autofahrenden, die sich nicht an das Tempolimit von 30 km/h halten und durch ihre Fahrweise Schulkinder auf dem Schulweg zur Engelbert-Humperdinck-Schule gefährden. Anlage: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main; Bearbeitung des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1019/2 Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Halte- bzw. zeitlich beschränkten Parkverbots vor der Sophienstraße 26 und 28 Fahrradbügel zu installieren. Die Fahrradabstellmöglichkeiten sollen so aufgestellt werden, dass sie insbesondere die Halteverbotszone gegen widerrechtliches Abstellen von PKW sichern. Die Radbügel sollen, um möglichst wenig in die Fahrbahn hineinzureichen, nicht wie sonst üblich schräg, sondern parallel zum Fahrbahnrand aufgestellt werden. Begründung: Anregung von Anwohnenden und dem Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e.V., wo es oft die Situation gibt, dass Mitarbeitende oder Besucher*innen ihre Fahrräder nicht vor dem Büro in der Sophienstraße 28 abstellen können, weil nicht ausreichend Fahrradständer vorhanden sind. Auch Anwohner*innen finden oft keinen Platz für ihr Rad. Um die Grünflächen am Straßenrand zu schonen, sollten die Fahrradbügel im Park-/Halteverbot vor den Gebäuden montiert werden. Dort stehen derzeit häufig unerlaubt Fahrzeuge (siehe Foto anbei). Die Beschlüsse OM 5878 (2024) und OM 1616 (2022) bleiben hiervon unberührt, bzw. entspricht der vorliegende Antrag der OM 1616 im dortigen Punkt 7 inhaltlich. Insofern soll dieser Punkt mit dem vorliegenden Antrag nachdrücklich priorisiert werden. Anlage: (Quelle: Die Urheberin des Fotos ist dem Antragsteller namentlich bekannt.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1018/2 Betreff: Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum die Gebäude Kleine Seestraße 5-7 seit über fünf Jahren nicht fertiggestellt werden, 2. ob und wann mit einer Fertigstellung gerechnet werden kann, 3. warum nach wie vor Bauzäune die Eingänge zu den Gebäuden verstellen, obwohl dort längst gewohnt wird, 4. warum der Gehsteig im Bereich beider Gebäude nicht fertiggestellt wird, 5. welche Maßnahmen seitens der Stadt (der Bauaufsicht) bislang unternommen wurden, um die langjährige Baustelle fertigzustellen. Begründung: Die Dauerbaustelle in der Kleinen Seestraße mit Dachgeschossaufstockung (laut Anwohnenden seit mindestens 2017) und die Nichtfertigstellung des Gehsteigs stellen für Anwohnende und insbesondere für zu Fuß Gehende seit Jahren ein Ärgernis dar. In der schmalen Straße sind häufig Bewohner*innen des gegenüber liegenden Altenheims unterwegs, die Autos kaum ausweichen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1017/2 Betreff: Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Gibt es Kenntnis über die Absichten des Gebäudeeigentümers Grempstraße 9, die leerstehenden Gewerberäume neu zu vermieten? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf den Eigentümer entsprechend einzuwirken? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, kurzfristig die vor dem Gebäude aufgestapelten Holzpaletten (einst Sitzbänke) zu beseitigen? 4. Welche Möglichkeiten bestehen, zu verhindern, dass der Platz Ecke Grempstraße / Friesengasse regelmäßig als Parkraum missbraucht wird? Kann hier ggf. abgepollert werden? 5. Ist es möglich, diesen Eckplatz ebenso wie auf der gegenüber liegenden Seite (Grempstraße / Ecke Basaltstraße) für die Pflanzung eines Baumes vorzusehen? Begründung: Die Leipziger Straße hat sich in ihrem oberen westlichen Teil zu einer attraktiven Gastronomie-Zone mit gut besuchten Außenbereichen entwickelt. Die Neunutzung der Erdgeschosszone Ecke Grempstraße / Friesengasse könnte dazu beitragen, diesen öffentlichen Raum weiter zu verbessern. Dabei müsste allerdings nicht unbedingt ein weiterer Gastronomiebetrieb die Räume nutzen; denkbar sind auch andere publikumswirksame gewerbliche Nutzungen. Aktuell jedenfalls tragen der Leerstand und die Vernachlässigung der Erdgeschosszone dazu bei, den öffentlichen Raum negativ zu beeinflussen und wildes Parken zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1016/2 Betreff: Fahrradparkplätze für die Jungstraße 2.0 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im vorderen Bereich der Jungstraße, Richtung Robert-Mayer-Straße, mindestens 16 zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Anregung von Anwohnenden. Die auf Grundlage der OM 3297 installierten Fahrradständer erfreuen sich großer Beliebtheit. Es besteht ein Bedarf an zusätzlichen Fahrradparkplätzen, damit alle Anwohnenden ihre Räder in Hausnähe sicher abstellen können. Vor allem im vorderen Bereich der Jungstraße, bei den Hausnummern 3, 4, 16 und 32 (Robert-Mayer-Straße, Bereich Jungstraße), fehlen noch jeweils vier Fahrradbügel pro Hausnummer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1015/2 Betreff: Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Möglichkeiten gibt es, die Baumscheiben entlang der westlichen Gräfstraße (Hausnummern 71 - 83) in den Straßenraum hinein zu erweitern und damit den vorhandenen Bäumen mehr Raum zu geben? 2. Können entlang dieses Straßenverlaufs ggf. weitere Bäume gepflanzt werden? 3. Unabhängig von der Erweiterungsmöglichkeit der Baumscheiben wird darum gebeten, die vorhandenen bzw. erweiterten Baumscheiben besser zu pflegen und ergänzend neu zu begrünen. Begründung: Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Erhitzung insbesondere der city-nahen Stadtteile wie Bockenheim ist der Erhalt jedes groß gewachsenen Straßenbaumes dringlich und unbedingt erforderlich. Daher sollte versucht werden, die Situation der Bäume in der Gräfstraße durch Erweiterung der Baumscheiben zu verbessern. Vielerorts in Bockenheim werden die vorhandenen Baumscheiben vernachlässigt und nicht gepflegt, so auch in der Gräfstraße. Die ökologischen und klimarelevanten Potentiale der Baumscheiben werden nicht genutzt. Der Boden ist hochverdichtet und stark ausgetrocknet, zudem häufig vermüllt. Es wird daher um eine attraktivere und artenschutzgerechte Begrünung der vorhandenen Baumscheiben gebeten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1020/2 Betreff: Parkplatzsituation in der Postsiedlung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob und wann die Postsiedlung in das Programm zur Erstellung von "Bewohnerparkzonen" einbezogen wird, 2. ob durch Beschilderung mit VZ 286 "eingeschränktes Haltverbot" (Parkverbot) mit a) dem Zusatzschild 1024-10 (Personenkraftwagen frei) b) dem Zusatzschild 1010-12 (Anhänger ohne Zugfahrzeug) das Belegen mehrerer Parkplätze im Bereich Amperestraße/Kohlrauschweg, das Belegen von vielen PKW-Parkplätzen durch eine Einzelperson mit mehreren PKW, Anhängern ohne Zugfahrzeug und Motorrädern verhindert werden kann. 3. welche anderen geeigneten Maßnahmen im Bereich der Amperestraße das Belegen von vielen PKW-Parkplätzen durch eine Einzelperson mit mehreren PKW, Anhängern ohne Zugfahrzeug und Motorrädern verhindern, auch ohne, dass eine Bewohnerparkzone ausgerufen wird. Sollten 2.a. oder 2.b positiv beschieden werden, wird der Magistrat gebeten, diese Maßnahmen im genannten Bereich umzusetzen. Begründung: Die Parkplatzsituation ist in der Postsiedlung grundsätzlich angespannt, nicht zuletzt durch den nahegelegenen Gartenverein. Das eigentliche Problem betrifft jedoch einen Anwohner, der laut Äußerungen von Anwohnenden regelmäßig mehrere seiner PKW, Anhänger und Motorräder im Bereich des Kohlrauschweg sowie in der Amperestraße abstellt. Vor allem im Bereich der Amperestraße 4, wo grundsätzlich Platz für neun Fahrzeuge (darunter ein Behindertenparkplatz) ist, beanspruche er permanent 3 bis 4 Parkplätze durch Abstellen von Anhängern. Um der Verkehrspolizei zuvorzukommen, die bereits mehrfach aufgrund von Beschwerden vor Ort war, habe der Anwohner regelmäßig die Fahrzeuge auf den betroffenen Stellplätzen getauscht. Er habe Anwohnenden gegenüber sogar angekündigt, alle Parkplätze in Höhe der Amperestraße 4 (siehe Foto, wobei die Person laut Anwohnenden noch einen weiteren Anhänger und mehrere PKW besitze) mit seinen Anhängern und Motorrädern belegen zu wollen, was allein acht öffentliche Stellplätze blockieren würde. Diese egoistische Inanspruchnahme öffentlichen Raums ist nicht hinnehmbar und der Magistrat gefordert diesem Verhalten durch geeignete Maßnahmen Einhalt zu gebieten. Anlage: (Quelle: Der Ersteller des Fotos ist dem Antragsteller namentlich bekannt.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2024, OF 1012/2 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, möglichst zeitnah die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer Str./Hamburger Allee/ Nauheimer Str./ Emser Brücke/Voltastr. sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt ST 414 vom 19.02.2024 nach OF 761/2 vom 23.09.2023) soll nach Auskunft der Ämter nunmehr eine Lösung absehbar sein. Damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 um Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung in der Bürgerfragestunde. Dass die Robert-Mayer Straße zur Fahrradstraße umgebaut wurde, ohne dass man den Weg legalerweise zum Westbahnhof fortsetzen kann bzw. Richtung City West weiterfahren kann, entspricht nicht den Erwartungen an ein sinnvolles Radwegenetz. Es besteht daher Grund zur zeitnahen Umsetzung der lange ersehnten Verbindung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 999/2 Betreff: Benennung des Platzes an der Frauenfriedenskirche in Lothar-Zenetti-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, der bisher unbenannte Sandplatz einschließlich der angrenzenden Wiese vor der Frauenfriedenskirche in Frankfurt-Bockenheim (Zeppelinallee 99) soll den Namen "Lothar-Zenetti-Platz" tragen. Am Straßenschild soll eine Ergänzung mit einer Kurzbiographie montiert werden. Begründung: Zur Person: Lothar Zenetti, geboren am 06. Februar 1926 in Frankfurt-Bockenheim und gestorben am 24. Februar 2019, war ein deutscher römisch-katholischer Theologe, Priester und Schriftsteller, dessen Texte heute in vielen kirchlichen Kontexten sehr bekannt sind. Zenetti wuchs in Frankfurt-Bockenheim auf und war ein Kind der Pfarrei Frauenfrieden. 1943 wurde er als 17jähriger als Luftwaffenhelfer eingezogen. 1945 geriet er in französische Kriegsgefangenschaft. Im sog. Stacheldrahtseminar des Abbé Stock von Chartres wurde er Seminarist (in Ausbildung stehender Kandidat für das katholische Priesteramt). Die dort von ihm an die Lagerwände gemalten eindrucksvollen Kreuzwegstationen sind als Reproduktionen in der Frauenfriedenskirche ausgestellt. 1946 wurde er nach Hause entlassen, machte das Abitur und begann sein Theologiestudium in Sankt Georgen. 1952 wurde er von Bischof Kempf zum Priester geweiht. Nach seiner Kaplanszeit war Lothar Zenetti von 1969 bis 1995 Gemeindepfarrer in St. Wendel in Frankfurt-Sachsenhausen. Er kehrte anschließend nach Frankfurt-Bockenheim und in die Pfarrgemeinden Frauenfrieden und St. Elisabeth zurück und übernahm hier auch im Ruhestand noch viele Dienste. Lothar Zenetti war u. a. Hörfunkbeauftragter für die katholische Kirche beim HR, Journalist und einer der Sprecher des "Wort zum Sonntag" der ARD. Er wurde 1962 zum Stadtjugendpfarrer ernannt und war auch Berater bei der deutschen Bischofssynode. Er schrieb zahlreiche oft humorvolle, hintergründige und auch kritische Geschichten (darunter die Weihnachtsgeschichte in Frankfurter Mundart), Gedichte und zahlreiche Texte für Kirchenlieder, die in katholischen und evangelischen Gesangbüchern ihren Niederschlag gefunden haben - nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz. Viele seiner Gedichte wurden vertont - so z. B. "Was keiner wagt" von Konstantin Wecker. Lothar Zenetti war Jazzliebhaber und stand in engem Kontakt mit Albert Mangelsdorff, mit dem er die Idee für lebendige Gottesdienste mit Jazzmusik entwickelte. 1995 erhielt er den "Stoltze Laternenpreis" für satirisch-literarisches Schaffen im Sinne Friedrich Stoltzes. Lothar Zenetti war zeitlebens eng mit Frankfurt-Bockenheim und der Frauenfriedenskirche verbunden. Zum Rahmen: Adressänderungen für Liegenschaften ergeben sich durch die Benennung nicht. Der Antrag wurde bereits mit den Ämtern sowie dem Institut für Stadtgeschichte vorab abgestimmt. Die Gemeinde bietet an, anlässlich der Platzbenennung ein Gemeindefest auszurichten. Die Antragsteller stehen in Kontakt zum Verwaltungsrat der Gemeinde und bieten an, die Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat und die Terminabstimmung mit den Ämtern zu koordinieren. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 1011/2 Betreff: Ampelschaltung an der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Schlossstraße. Ecke Homburger Straße/Rober Mayer Straße für Fußgänger zu überprüfen und ggfs. die Grünphasen anzupassen. Begründung: Teilweise muss der Fußverkehr hier sehr lange warten. Eine Fahrradstraße, wie sie jüngst auf der Robert Mayer Straße eingerichtet wurde, sollte nicht dazu führen, dass der Fußverkehr vergessen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2024, OA 492 entstanden aus Vorlage: OF 995/2 vom 04.09.2024 Betreff: Tierschutz sicherstellen - Fundtierpauschale bedarfsgerecht anpassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fundtierpauschale für das Tierheim Fechenheim bereits ab 2024 auf mindestens 800.000 Euro anzupassen. Dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgend, soll die Fundtierpauschale für alle Tierschutzvereine, die diese Aufgabe für die Stadt Frankfurt am Main erfüllen, bedarfsgerecht ermittelt und entsprechend angepasst werden. Begründung: Im Haushalt 2024/2025 sind so gut wie keine Mittel für den Tierschutz vorgesehen. Für die Tierschutzvereine in Fechenheim, Hattersheim und Nied sind gar keine Beträge im Haushalt eingestellt. Dabei leisten diese Tierschutzvereine allumfassende Verwahraufgaben im Fundwesen und einen elementaren Beitrag zum Tierschutz und Tierwohl in Frankfurt. Die Folgen dieser Unterfinanzierung sind verheerend: Die Tierheime mussten einen Annahmestopp für Fundtiere verhängen. Zwei von drei Tierheimen haben keine gültigen Fundtierverträge mehr, da die ungedeckten Folgekosten der Fundtiere die Tierheime finanziell in die Knie zwingen. Daher ist es dringend notwendig, dass die Fundtierpauschale sofort bedarfsgerecht angepasst wird und nicht erst 2026, wie aus der Presse zu entnehmen ist. Der Deutsche Tierschutzbund e. V. spricht mittlerweile sogar eine Empfehlung für die Fundtierpauschale von 2,50 Euro pro Einwohner einer Stadt aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 6, 11 Versandpaket: 18.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2024, OA 491 entstanden aus Vorlage: OF 988/2 vom 24.08.2024 Betreff: Lückenschluss U4 Bockenheim - Ginnheim - alle Gutachten veröffentlichen - durch Einrichtung eines Dialogforums ausreichend Zeit für Variantenentscheidung geben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Es werden alle Gutachten, die im Zusammenhang mit dem Lückenschluss erstellt wurden, vollständig veröffentlicht. 2. Den Ortsbeiräten, den Stadtverordneten, dem Ausschuss für Mobilität und Smart-City und der Öffentlichkeit wird ausreichend Zeit zur Analyse der Gutachten eingeräumt. 3. Es wird ein Dialogforum zur Variantenentscheidung eingerichtet, da die Entscheidung noch Jahrzehnte Auswirkungen auf die Stadt Frankfurt und ihre Mobilitätsentwicklung haben wird. 4. Es gibt keine voreilige Entscheidung auf eine Vorzugsvariante. Nach vier Jahren Vorlaufzeit zur Entwicklung der Gutachten, kann die Entscheidung nicht binnen vier Monaten durchgepeitscht werden. Begründung: - Das Bauvorhaben hat viele ökologische, ökonomische und verkehrspolitische Auswirkungen, die in ein vernünftiges Verhältnis gesetzt werden müssen. Dem Wunsch nach einer Campus-Station stehen hohe Kosten, unabwägbare bautechnische Risiken und möglicherweise ökologische Unwägbarkeiten gegenüber. - Die Folgen des Bauvorhabens werden den Stadtteil und den Lehrbetrieb auf dem Westend-Campus auf viele Jahre beeinträchtigen. - Den Betroffenen muss ausreichend Gelegenheit gegeben werden, ihre Bedenken zu äußern und Alternativen zur Diskussion zu stellen. - Eine einmalige Informationsveranstaltung des Verkehrsdezernats und der VGF ist nicht geeignet, um alle Aspekte zu berücksichtigen und abzuwägen. - Der Lückenschluss für die U4 war bereits 2006 im Planfeststellungsverfahren, danach wurde die Planung aufgegeben. Deshalb muss jetzt, nachdem bei dem neuen Anlauf vier Jahre benötigt wurden, um die Gutachten für das Projekt zu erarbeiten, ausreichend Zeit gegeben sein, um die Gutachten zu analysieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.09.2024, OI 70 entstanden aus Vorlage: OF 991/2 vom 25.08.2024 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Vorgang: OM 5879/24 OBR 2 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, 1. die aktuelle Namensgebung des Mitscherlichplatzes rückgängig zu machen; 2. den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße in "Mitscherlichplatz" zu benennen. Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses 160 Park View Grüneburgweg/Ecke Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu einem Drittel auf öffentlichem Grund. Die übrigen zwei Drittel liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den sich in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes läuft dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass an dieser Stelle kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von W eitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchten sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv mit einbringen. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5879 Versandpaket: 18.09.2024
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5887 entstanden aus Vorlage: OF 977/2 vom 24.08.2024 Betreff: Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - Rudolf Benario Der Magistrat wird gebeten, Rudolf Benario in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu überprüfen, ob es sich bei der Adresse "Auf der Körnerwiese 12" um das Geburts-/Elternhaus Rudolf Benarios handelt und, falls zutreffend, mit den Eigentümern in Kontakt zu treten und die Anbringung einer Gedenktafel vorzuschlagen, die an das Leben von Rudolf Benario erinnert. Der Ortsbeirat ist bereit, sich an den Kosten einer Gedenktafel zu beteiligen. Begründung: Rudolf Benario gilt gemeinsam mit Ernst Goldmann, Arthur Kahn und Erwin Kahn zu den ersten Menschen jüdischer Herkunft, die in einem nationalsozialistischen Konzentrationslager gezielt ermordet wurden. Rudolf Benario wuchs bis 1918 in Frankfurt auf, bevor die Familie nach Nürnberg zog. In seiner Jugend- und Studienzeit engagierte er sich politisch bei den Jungsozialisten, beim sozialistischen Studentenbund sowie in der KPD. Anfang März 1933 wurde Rudolf Benario mit Verweis auf seine politischen Aktivitäten und seine jüdische Herkunft von der SA verhaftet und im Folgemonat in das KZ Dachau überstellt. Am Folgetag, dem 12. April, wurden er und die Insassen Ernst Goldmann, Arthur Kahn und Erwin Kahn körperlich misshandelt und am Abend durch Mitglieder der SS in einem Waldgebiet erschossen. Die Ermordung wurde im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Fluchtversuch vertuscht. Rudolf Benario wurde 24 Jahre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5886 entstanden aus Vorlage: OF 990/2 vom 22.08.2024 Betreff: Kreuzungen der Kronberger Straße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzungsenden der Kronberger Straße im Fünf-Meter-Bereich durch schraffierte Markierungen und ggf. durch Poller und Fahrradbügel zu sichern, um illegales Parken zu verhindern und eine bessere Sicht auf die Fahrbahn zu erhalten. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass eine barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums gewährleistet ist. Dies gilt für die folgenden Kreuzungen: 1.Telemannstraße: Hier sind keine schraffierten Markierungen an den Kreuzungsenden vorhanden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 2. Oberlindau: Es besteht ein schraffiertes Kreuzungsende, die drei anderen Kreuzungsbereiche haben keine Markierung im Fünf-Meter-Bereich. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 3. Unterlindau: Es besteht an einem Kreuzungsende eine schraffierte Markierung mit Fahrradbügeln. Die anderen drei Kreuzungsenden im Fünf-Meter-Bereich müssten noch mit einer schraffierten Markierung ausgestattet werden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Liebigstraße: Die vier Kreuzungsenden verfügen über keinerlei schraffierte Markierungen. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob in der Kronberger Straße die Möglichkeit besteht, Lieferzonen einzurichten. Begründung: Viele Eltern aus der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita 111 in der Staufenstraße bringen, müssen dabei einige Kreuzungen queren, die leider zu oft im Fünf-Meter-Bereich zugeparkt sind. Die Kleinkinder können dabei die Kreuzungsenden nur sehr schwer einsehen und können aufgrund ihrer Größe nicht überblicken, ob Fahrzeuge herannahen. Das führt sehr oft zu unfallträchtigen Situationen. Abhilfe kann nur geschaffen werden, wenn die Kreuzungsenden im Fünf-Meter-Bereich durch schraffierte Markierungen und gegebenenfalls durch Poller und Fahrradbügel abgesichert werden. Quelle der Bilder: Geoportal Frankfurt Telemannstraße: Kreuzungsbereich im Fünf-Meter-Bereich ist nicht durch schraffierte Markierungen geschützt. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Oberlindau: Es besteht ein schraffierter Kreuzungsbereich, die drei anderen Kreuzungsbereiche haben keine Markierung im Fünf-Meter-Bereich. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Unterlindau: Es besteht ein Kreuzungsbereich mit Markierung und Fahrradbügeln. Die drei weiteren Kreuzungsenden im Fünf-Meter-Bereich müssten noch mit schraffierten Markierungen ausgestattet werden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Liebigstraße: Im gesamten Kreuzungsbereich im Fünf-Meter-Bereich gibt es keine schraffierten Markierungen. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5885 entstanden aus Vorlage: OF 989/2 vom 24.08.2024 Betreff: Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs Der Magistrat wird gebeten, während der weiteren Bauabschnitte der Sperrung des Reuterwegs auf Höhe des Bremer Platzes (Kreuzung Bremer Straße/Fürstenbergerstraße) eine Umleitung für den von der Miquelallee kommenden Verkehr einzurichten. Für den Verkehr, der die Sperrung des Reuterwegs nicht wahrgenommen hat, soll zur Entlastung der Wohnstraßen im nördlichen Westend eine Umleitung über Fürstenbergerstraße und Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße erfolgen. Begründung: Trotz der bisher erfolgenden Umleitung auf der Eschersheimer Landstraße fließt ein Teil des Verkehrs in Unkenntnis der Sperrung des Reuterwegs weiterhin über die Bremer Straße in die Wohnstraßen des nördlichen Westends. Eine weitere Umleitung ab dem Bremer Platz über die Fürstenbergerstraße und den Kreisel in die breitere Liebigstraße würde den Verkehrsdruck aus den engeren Wohnstraßen nehmen. Zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, denen seit der Einrichtung der Baustellen eine deutliche Zunahme des Verkehrs in den Wohnstraßen aufgefallen ist, geben dem Ortsbeirat 2 Anlass, die vorgeschlagene Erweiterung der Umleitung zu empfehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5884 entstanden aus Vorlage: OF 985/2 vom 04.07.2024 Betreff: Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig Vorgang: OM 1615/22 OBR 2; ST 132/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete (bauliche) Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Pkw auf dem Gehweg im Bereich Schönhofstraße 18 bis 24 (siehe Fotos in der Begründung) zu unterbinden, sodass dieser in seiner vollen Breite (für Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Kinderwagen etc.) zur Verfügung steht; 2. die Entsiegelungsfläche vor der Schönhofstraße 19 mittels baulicher Maßnahmen gegen Parken zu sichern und somit die Bepflanzung durch bestehende Pat*innen zu ermöglichen; 3. das Halteverbot im Bereich der Hersfelder Straße 10 bis 14 durch regelmäßige Kontrollen oder andere geeignete (bauliche) Maßnahmen durchzusetz en. Begründung: Zu Ziffer 1.: Teilweise ist hier weniger als ein Meter Platz zwischen Motorhauben und Hauswand. Begegnungsverkehr von zu Fuß Gehenden ist hier schwer möglich, mit Kinderwagen, Rollstuhl etc. sogar gänzlich unmöglich. Zu Ziffer 2.: Die Entsiegelung wurde in der Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1615, angeregt und mit der Stellungnahme vom 13.01.2023, ST 132, bestätigt. Zwischenzeitlich wurde sie auch umgesetzt. Nun sollte der Magistrat aber auch darauf achten, dass diese extra entsiegelte und für Bepflanzung vorgesehene Fläche ihren Zweck erfüllen kann. Die ersten Pflanzen wurden schlicht überfahren. Zu begrüßen ist, dass die in der Vorlage OM 1615 angeregten und in der Stellungnahme ST 132 entsprochenen Maßnahmen an der Kreuzung Schönhofstraße/Hersfelder Straße nun in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt werden. Immerhin lässt die Umsetzung nun schon über 18 Monate auf sich warten. Dies wäre ein guter Zeitpunkt, auch die in Ziffer 1. genannten Maßnahmen umzusetzen. Zu Ziffer 1.: Zu Ziffer 2.: Zu Ziffer 3.: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1615 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 132
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 entstanden aus Vorlage: OF 982/2 vom 25.08.2024 Betreff: Verkehrssituation rund um das Rebstockbad Vorgang: OM 4648/23 OBR 2; OM 5140/24 OBR 2; ST 528/24; ST 1094/24 1. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, endlich eine Lösung, auch unter Berücksichtigung der Belange mobilitätseingeschränkter Mitbürger für den Übergang Alter/Neuer Rebstockpark zu erarbeiten und diese dem Ortsbeirat in naher Zukunft vorzustellen. 2. Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des Neubaus des Rebstockbads die Verkehrssituation an der Kreuzung Leonardo-da-Vinci-Allee zu überdenken und auch diesbezüglich Kontakt mit dem Ortsbeirat aufzunehmen. Der Magistrat wird aufgefordert, hierzu zeitnah einen Ortstermin mit dem Ortsvorsteher zu vereinbaren. Begründung: Zusätzlich zur Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648, sowie der Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140, sei darauf hingewiesen, dass es unverzichtbar ist, nicht nur zugunsten der Anwohner und der Schüler, sondern künftig auch zugunsten der Schwimmbadbesucher die Verkehrssituation zu überdenken. Es wird daher erneut auf die Erforderlichkeit eines neuen Konzepts hingewiesen. Ergänzend zur Stellungnahme vom 03.06.2024, ST 1094 (auf die Vorlage OM 5140 hin), sei darauf hingewiesen, dass das Thema schon sehr lange bekannt ist und daher die Aussage, dass eine kurz- oder mittelfristige Lösung nicht zu erwarten sei, vor dem Hintergrund der Dringlichkeit des Anliegens inakzeptabel ist. Schließlich ist der derzeitige Übergang, der nur außerhalb der Messezeiten passierbar ist, zwischen dem Neuen und dem Alten Rebstockpark für mobilitätseingeschränkte Menschen nicht nutzbar. Der Termin, der in der Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 528, in Aussicht gestellt wurde, hat bis heute nicht stattgefunden. Dem Ortsbeirat liegen keine Terminvorschläge vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1094
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5882 entstanden aus Vorlage: OF 981/2 vom 25.08.2024 Betreff: Verkehrssicherheit im Rebstockquartier verbessern Vorgang: OM 823/21 OBR 2; ST 170/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob auf der rechten Fahrbahn zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Wilhelmine-Reichard-Weg/Ecke Melli-Beese-Straße (siehe Abbildung in der Begründung) eine Umweltspur (Bus und Fahrrad) eingerichtet werden kann, ohne dass eine Einfahrt in die Montgolfier-Allee untersagt wird, und ob diese Maßnahme prioritär umgesetzt werden kann; 2. den Radverkehr aus dem Wilhelmine-Reichard-Weg/Ecke Melli-Beese-Straße in östlicher Richtung in die Signalisierung am Knotenpunkt Am Römerhof/Buzzistraße aufzunehmen und Radfurten zu markieren, um eine sichere Querung über die Straße am Römerhof zu gewährleisten. In diesem Zuge sollte die Melli-Beese-Straße in östliche Richtung für den Radverkehr freigegeben werden. Begründung: Die Verkehrssituation an den genannten Stellen ist derzeit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für Radfahrende, unübersichtlich und gefährlich. Zu Ziffer 1.: Am Römerhof zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Wilhelmine-Reichard-Weg gibt es derzeit keine Radverkehrsanlage oder Umweltspur. In seiner Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 170, hatte der Magistrat den Bedarf für die Einrichtung einer eigenständigen Radverkehrsführung als Lückenschluss zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Wilhelmine-Reichard-Weg bestätigt und die Maßnahme auf die Liste der umzusetzenden Maßnahmen aufgenommen. Mit der Umsetzung als Umweltspur könnte zusätzlich der Busverkehr attraktiviert werden. Zu Ziffer 2.: Radfahrende, die aus dem Wilhelmine-Reichard-Weg in östlicher Richtung fahren, sind derzeit am Knotenpunkt Am Römerhof/Buzzistraße nicht in der Signalisierung berücksichtigt (siehe Abbildung in der Begründung). Zu Ziffer 1.: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main mit eigener Zeichnung) Zu Ziffer 2.: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main mit eigener Zeichnung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 823 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 170
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5881 entstanden aus Vorlage: OF 980/2 vom 25.08.2024 Betreff: Nilgänse (Kanada- und Graugänse) Der Magistrat wird aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um schädliche Auswirkungen der Gänsepopulationen im Rebstockpark zu reduzieren. Es ergeben sich folgende Fragen: 1. Welche Maßnahmen ergeben sich für den Rebstockpark aus den Erfahrungen mit den Lenkungsmaßnahmen im Frankfurter Ostpark 2019? 2. Welche Ergebnisse brachte der runde Tisch zu diesem Thema? Begründung: Seit Jahren steigt die Population von gebietsfremden Gänsen, wie den Nilgänsen. Diese werden als invasiv eingestuft, sie vertreiben die hier eigentlich beheimateten Tiere. Parknutzer*innen fühlen sich massiv durch die Hinterlassenschaften der vielen Tiere gestört. Die Liegewiesen um den Weiher herum sind kaum als Liegewiesen nutzbar oder gar begehbar. Zudem sorgt der massive Output der Gänse auch zu einer Überdüngung des Weihers, das Seesystem des Weihers droht aus dem Gleichgewicht zu geraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
Sehr geehrte Damen und Herren,
Verkehrsspiegel an Einmündung Schaumburger Str. in Siegener Str. um bei Rückstau des Verkehrs aus Richtung A66 zur Ampelkreuzung Blick in Fahrtrichtung zur A66 zu haben. Zu Stoßzeiten ist dieser Bereich nicht einsehbar und die Ausfahrt gefährlich.
Die Straße der Nationen führt zur Messe und wird regelmäßig von Autofahrern benutzt, um hier ihre Geschwindigkeiten auszutesten. Neben der absoluten Belästigung für alle Anwohner, ist es ein Wunder, dass noch kein Mensch mal zufällig auf der Straße gewesen ist.
Vor der Emser Brücke kommt es regelmäßig zu Rückstaus, vor allem, wenn Konzerte gewesen sind. Ein Kreisverkehr führt hier zu deutlich besserem Verkehrsfluss, auch, wenn die Baustelle durch die U-Bahn noch ausgebaut wird
Es gibt ja über Frankfurt.de eine Webseite zur Meldung von Falschparker. Dennoch finde ich die Anmeldung jedesmal Zeitraubend. Es müßte eine App entwickelt werden wo man sich einmalig registriert und dann mit Nutzernahme und Passwort anmeldet. Das würde die ganze Sache vereinfachen und beschleunigen.
Fußgänger dürfen nicht benachteiligt werden. Ampel oder ein Überweg nahe Parkhaus Rebstockpark ist moralische Pflicht und gewährt Sicherheit.
Unter der Rosa Luxemburg Straße,oberhalb Krautgartenweg (Brücke/Überführung) (Google Map Koordinaten: 50,1669089, 8,6324802) Können überdachte(durch die Brücke) Streetball/Basketball Plätze geschaffen werden.
Dieser Streckenabschnitt ist bereits 30er Zone, die aber von Autofahrern häufig ignoriert wird. Es sind zahlreiche Geschwindigkeitsüberschreitungen zu beobachten. Die Straße folgt hier einer langgezogene Kurve. Für Fußgänger, die die Straße überqueren möchten, ist durch die Biegung der Straße die Einsicht auf beide Seiten schwierig. Mit überhöhter Geschwindigkeit nahende Autos stellen für Personen, die die Straße überqueren möchten, eine große Gefahr dar, da diese nicht rechtzeitig gesehen werden. Anträge auf Verkehrsberuhigung und einen Zebrastreifen wurden im März 2023 (ST 757 und September 2021 (ST 1655) wegen zu geringer Frequentierung des Bereiches bereits vom Magistrat abgelehnt. Wir halten eine Verkehrsberuhigung, welche die Sicherheit für Fußgänger erhöht für sinnvoll, da die Straße von vielen Personen regelmäßig überquert werden muss: