Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 1028/2 Betreff: Johanna-Tesch Schule: Planung Schulsporthalle Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die detaillierte Planung für den Neubau einer Schulsporthalle am derzeitigen Standort der IGS Johanna Tesch in der ehemaligen Sophienschule an der Falkstraße/Sophienstr. dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Ortsbeirat bittet darum, bei der Planung uns Ausführung zu beachten, dass die Franckeschule nur über eine relativ kleine Sporthalle verfügt und dass perspektivisch die Erweiterung der Grundschule geplant ist. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Planung für den Neubau einer Schulsporthalle. Die im Rahmen des Termins mit Frau Weber am 08.10.2024 dem Ortsbeirat vorgestellte Planung war noch sehr ungenau und es blieb offen, wo genau der Neubau geplant ist und ob es sich hierbei um eine Interimslösung oder eine solide gebaute dauerhaft als solche nutzbare Turnhalle handeln soll. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6241 2024 Die Vorlage OF 1028/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2024, OF 1025/2 Betreff: Versteckte Kita-Gebührenerhöhung und zusätzlichen Arbeitsaufwand zurücknehmen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die im Eigenbetrieb KITA Frankfurt gegenüber den Eltern bekanntgegebene Regelung, dass diese künftig eigene Windeln für ihre Kinder mitbringen müssen, schnellstmöglich wieder rückgängig zu machen. 2. Zu prüfen und berichten, a. an welchen Kitas des Eigenbetriebs Eltern tatsächlich gewünscht haben, dass andere statt der von der Kita gestellten Windeln benutzt werden sollen b. welche monetären Einsparungen sich der Eigenbetrieb KITA Frankfurt hiervon monatlich absolut und je Kind verspricht c. ob, statt einer Einsparung durch diese Regelung, nicht der Kita-Beitrag entsprechend erhöht werden oder die Einrichtungen jeweils einen gesonderten Windel-Beitrag erheben und weiterhin zentral Windeln für alle Kinder bereitstellen können. Begründung: Im Regionalelternbeirat der Region Westend, Bockenheim, Rödelheim am 05.11.2024 wurde ein Schreiben der Pädagogischen Leitung von KITA Frankfurt diskutiert, dass am 23.10.24 an die Eltern/Sorgeberechtigten verschickt wurde. Darin heißt es: "Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, bisher haben wir im Kinderzentrum die Windeln für Ihre Kinder gestellt. Da viele von Ihnen bereits Windeln von zuhause mitbringen, die Ihr Kind gut verträgt, haben wir beschlossen, ab Januar keine Windeln mehr bereitzustellen. Bitte bringen Sie ab Januar 2025 Windeln für Ihr Kind von zuhause mit. Aus hygienischen Gründen können wir nur Einwegwindeln verwenden. Bitte haben Sie dafür Verständnis." Das Verständnis seitens der Eltern ist, soweit dem Antragsteller bekannt, gering ausgeprägt. Dass "viele" Eltern bereits eigene Windeln mitbringen, ist nach bisherigem Kenntnisstand als abwegig einzustufen. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, der im Übrigen auf Nachfrage bei einzelnen Leitungen von Einrichtung von KITA Frankfurt bestätigt wurde, dass es sich hier um eine reine Kostensparmaßnahme und damit eine verdeckte Gebührenerhöhung handelt. Hierfür fadenscheinige Begründungen an die Eltern zu kommunizieren ist unanständig. Sowohl Eltern als auch das Personal und Leitungen von Einrichtungen stehen der neuen Regelung ablehnend gegenüber. Dabei dürfte der Aspekt der Kosten nicht der einzige und auch nicht der wesentliche sein, der für Unmut bei Eltern und Personal der Kitas sorgt. Es bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für die Eltern. Es ist aber auch ein zusätzlicher Aufwand für die Einrichtungen (kleinteiligere Lagerung, notwendige zusätzliche Absprachen mit Eltern, Sicherstellung, dass kein Kind ohne Windeln ist usw. wurde mir auf Nachfrage bei Erzieherinnen genannt). Hier wird insbesondere unnötiges kleinteiliges Lagermanagement der derzeitig schon hohen Arbeitsbelastung der Erzieher*innen hinzugefügt. Zudem ist absehbar, dass für zahlreiche Kinder der Zeitpunkt kommt, dass für sie keine Windeln von den Eltern mehr da sind. Werden die dann nicht mehr gewickelt? Damit das nicht passiert sind die Kita-Leitungen immer noch angehalten eigene Windeln vorzuhalten. Hinzu kommt zusätzlicher Absprachebedarf zwischen Erzieher*innen/Kita-Leitungen und Eltern, da diese nun auch noch täglich über den Windelvorrat unterrichtet werden bzw. an neue Windeln erinnert werden müssen. All das zeigt die Absurdität dieser Regelung, die gleichwohl bei anderen Trägern üblich ist. Um mit einem Zitat einer befragten Erzieherin zu schließen: "Ich hatte mich eigentlich gefreut, dass KITA Frankfurt hier schon weiter ist als die anderen. Aber, naja ..." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6231 2024 Die Vorlage OF 1025/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2024, OF 1039/2 Betreff: Verlegung einer Lieferzone im Grüneburgweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Lieferzone vor dem Restaurant Brizzis im Grüneburgweg 4 auf die gegenüberliegende Straßenseite Liegenschaft Hausnr. 5 / Ecke Im Sachsenlager zu verlegen. 2. im Zusammenhang mit der Verlegung der Lieferzone, einen neuen Platz für den dort befindlichen Kleidercontainer zu finden. Begründung: Die Familie Brizzis, die am Grüneburgweg 4 schon über viele Jahre ein traditionelles italienisches Restaurant betreibt, möchte den Bereich vor ihrer Liegenschaft künftig für Außengastronomie nutzen. Derzeit befindet sich dort eine Lieferzone. Bei einer Begehung des Straßenverkehrsamts Mitte Oktober hat die Familie Brizzis einen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes angesprochen. Dieser hat die Familie Brizzis darüber aufgeklärt, dass die Planung selbstverständlich zugunsten des Einzelhandels und der Gastronomie abgeändert werden kann (das war übrigens immer der Wunsch und das Bestreben des Magistrats), sofern sich eine Mehrheit im Ortsbeirat hierfür findet. Der Kleidercontainer vor der Liegenschaft Grüneburgweg Nr. 5 sollte verlegt werden, damit die Lieferzone direkt bis zum Abzweig Im Sachsenlager reicht und der Container sicher und barrierefrei genutzt werden kann. Grüneburgweg 4 Vorgesehene Außengastronomie Grüneburgweg 4 aktueller Stand Grüne Burgweg 5 Neue Lieferzone Der Kleidercontainer hat seinen Einwurf auf der Straßenseite, dies gefährdet die Nutzenden. (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1039/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2024, OF 1029/2 Betreff: Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg Vorgang: OM 3978/23 OBR 2; ST 1950/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der ST 1950 vom 22.09.2023 unter Punkt 1 angekündigte bauliche Absicherung zeitnah umzusetzen und zu berichten. 2. zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsmaßnahmen, möglichst im Kurvenbereich, eine sichere Querung der Kreuzung der Straßen An den Bangerten und Knöterichweg für zu Fuß Gehende sichergestellt werden kann. Begründung: Ein Satz eines Anwohners sagt alles: "Meine Schwiegermutter ist gestern (30.10.24) mit unserem zweijährigen Sohn im Kinderwagen fast von einem Auto erfasst worden, da hier immer parkende Autos die Sicht für zu Fuß Gehende verhindern." Die Stellungnahme ST 1950 vom 22.09.2023 schreibt zum Punkt 1: Der Magistrat wird im betroffenen Abschnitt eine bauliche Absicherung anbringen. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2023. Diese Absicherung ist nicht weiter benannt und ist bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt worden. Zum Punkt 2 des Antrags OM 3978 2023 wird in der ST 1950 2023 ausgeführt, dass ein Fußgängerüberweg nicht zielführend wäre und der Anregung aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden kann. Es fehlt an einer Erläuterung, ob eine andere Verkehrsmaßnahme in Betracht gezogen werden kann. Der Ortsbeirat wünscht sich hier eine entsprechende Antwort. Bild vom 30.10.2024 Sicht auf die in Rede stehenden illegalen Parkplätze unter der Breitenbachbrücke Ecke Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg (Quelle: Der Ersteller der Aufnahme ist dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3978 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1950 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6242 2024 Die Vorlage OF 1029/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6044 entstanden aus Vorlage: OF 1015/2 vom 14.10.2024 Betreff: Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) welche Möglichkeiten es gibt, die Baumscheiben entlang der westlichen Gräfstraße (Hausnummern 71 bis 83) in den Straßenraum hinein zu erweitern und damit den vorhandenen Bäumen mehr Raum zu geben; b) ob entlang dieses Straßenverlaufs ggf. weitere Bäume gepflanzt werden können. 2. Unabhängig von der Erweiterungsmöglichkeit der Baumscheiben wird darum gebeten, die vorhandenen bzw. erweiterten Baumscheiben besser zu pflegen und ergänzend neu zu begrünen. Begründung: Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Erhitzung, insbesondere der citynahen Stadtteile wie Bockenheim, ist der Erhalt jedes groß gewachsenen Straßenbaumes dringlich und unbedingt erforderlich. Daher sollte versucht werden, die Situation der Bäume in der Gräfstraße durch Erweiterung der Baumscheiben zu verbessern. Vielerorts in Bockenheim werden die vorhandenen Baumscheiben vernachlässigt und nicht gepflegt, so auch in der Gräfstraße. Die ökologischen und klimarelevanten Potenziale der Baumscheiben werden nicht genutzt. Der Boden ist hochverdichtet und stark ausgetrocknet, zudem häufig vermüllt. Es wird daher um eine attraktivere und artenschutzgerechte Begrünung der vorhandenen Baumscheiben gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6045 entstanden aus Vorlage: OF 1020/2 vom 14.10.2024 Betreff: Parkplatzsituation in der Postsiedlung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und wann die Postsiedlung in das Programm zur Erstellung von Bewohnerparkzonen einbezogen wird; 2. ob durch Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 286 "eingeschränktes Haltverbot" (Parkverbot) mit a) dem Zusatzschild 1024-10 (Personenkraftwagen frei) und b) dem Zusatzschild 1010-12 (Anhänger ohne Zugfahrzeug) das Belegen mehrerer Parkplätze sowie von vielen Pkw-Parkplätzen durch eine Einzelperson mit mehreren Pkws, Anhängern ohne Zugfahrzeug und Motorrädern im Bereich Amperestraße/Kohlrauschweg verhindert werden kann; 3. welche anderen geeigneten Maßnahmen im Bereich der Amperestraße das Belegen von vielen Pkw-Parkplätzen durch eine Einzelperson mit mehreren Pkws, Anhängern ohne Zugfahrzeug und Motorrädern verhindern, auch ohne dass eine Bewohnerparkzone ausgerufen wird. Sollten die Ziffern 2. a) und/oder 2. b) positiv beschieden werden, wird der Magistrat gebeten, diese Maßnahmen im genannten Bereich umzusetzen. Begründung: Die Parkplatzsituation ist in der Postsiedlung grundsätzlich angespannt, nicht zuletzt durch den nahegelegenen Gartenverein. Das eigentliche Problem betrifft jedoch einen Anwohner, der laut Äußerungen von Anwohnenden regelmäßig mehrere seiner Pkws, Anhänger und Motorräder im Bereich des Kohlrauschwegs sowie in der Amperestraße abstellt. Vor allem im Bereich der Amperestraße 4, wo grundsätzlich Platz für neun Fahrzeuge (darunter ein Behindertenparkplatz) ist, beanspruche er permanent drei bis vier Parkplätze durch Abstellen von Anhängern. Um der Verkehrspolizei zuvorzukommen, die bereits mehrfach aufgrund von Beschwerden vor Ort war, habe der Anwohner regelmäßig die Fahrzeuge auf den betroffenen Stellplätzen getauscht. Er habe Anwohnenden gegenüber sogar angekündigt, alle Parkplätze in Höhe der Amperestraße 4 (siehe Foto, wobei die Person laut Anwohnenden noch einen weiteren Anhänger und mehrere Pkws besitze) mit seinen Anhängern und Motorrädern belegen zu wollen, was allein acht öffentliche Stellplätze blockieren würde. Diese egoistische Inanspruchnahme öffentlichen Raums ist nicht hinnehmbar und der Magistrat wird aufgefordert, diesem Verhalten durch geeignete Maßnahmen Einhalt zu gebieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6043 entstanden aus Vorlage: OF 1005/2 vom 14.10.2024 Betreff: Fußgängerüberweg Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Freiherr-vom-Stein-Straße/Eppsteiner Straße ein Fußgängerüberweg markiert werden kann, um Schulkinder zu schützen, die sich auf ihrem Schulweg von und zur Engelbert-Humperdinck-Schule befinden. Bei positiver Prüfung sollte die Maßnahme umgesetzt werden; 2. vor der Kreuzung ein Tempo-30-Piktogramm anzubringen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Eltern der Schulkinder der Engelbert-Humperdinck-Schule. Eltern berichten von Autofahrenden, die sich nicht an das Tempolimit von 30 km/h halten und durch ihre Fahrweise Schulkinder auf dem Schulweg zur Engelbert-Humperdinck-Schule gefährden. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6039 entstanden aus Vorlage: OF 1002/2 vom 16.10.2024 Betreff: Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. welche Sicherheitsbestimmungen an den Schulen im Ortsbezirk 2 gelten und wie deren Einhaltung konkret überprüft und gewährleistet wird (in welchem Turnus durch welche Institutionen); 2. ob und welche Hinweise es auf mögliche Sicherheitsmängel an den Schulen im Ortsbezirk 2 gibt, insbesondere im Hinblick auf Brandschutzbestimmungen, ausreichende Platzbedarfe für Schüler:innen und analog der Arbeitsschutzbestimmungen Vorgaben bzgl. Beleuchtung, Raumtemperatur etc.; 3. wann die letzten Prüfungen an den verschiedenen Schulen im Ortsbezirk 2 stattfanden und wie die Ergebnisse waren; 4. wie viele Schüler:innen an den einzelnen Schulen im Ortsbezirk 2 maximal aufgenommen werden können, ohne dass die Sicherheitsbestimmungen verletzt werden; 5. welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Anzahl der Schulkinder die vorhandenen Raumbedarfe übersteigt und hierdurch z. B. Brandschutzmaßnahmen oder Fluchtwege nicht eingehalten werden; 6. wer zur Verantwortung gezogen wird, wenn es tatsächlich einmal zu einem Brand kommt und Kinder/Lehrer:innen hierbei verletzt werden oder gar Schlimmeres passiert; 7. an welche Stelle beim Magistrat Schulen Sicherheitsbedenken melden können. Begründung: Bedingt durch die stark steigende Anzahl an Schulkindern und dem seit Jahren anhaltenden Sanierungsstau müssen Schulen, wie beispielsweise ganz konkret die Grundschule der Georg-Büchner-Schule, viel mehr Schüler:innen aufnehmen, als im Ursprungskonzept geplant. Besorgte Eltern sind nun an den Ortsbeirat herangetreten, da sie ihre Kinder nicht mehr sicher in der Schule aufgehoben sehen. Um eventuelle Sicherheitsmängel schnellstmöglich aufzudecken und beheben zu können, besteht Eilbedürftigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6040 entstanden aus Vorlage: OF 1004/2 vom 16.10.2024 Betreff: Palmengartenstraße 8: Immobilie im Dauerstress - Spekulationsskandal endlich beenden Vorgang: OM 3949/18 OBR 2; ST 752/19 Der Magistrat wird aufgefordert, erneut Folgendes zu prüfen und zu berichten, und umgehend tätig zu werden: 1. Welche neueren Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des derzeitigen Zustandes des Gebäudes Palmengartenstraße 8 vor, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Zustand des Gebäudes umgehend zu verbessern? 2. Welche Erkenntnisse liegen bezüglich der derzeitigen Eigentumsverhältnisse bzw. der ökonomischen Situation der Eigentümer und ihrer weiteren Sanierungs-/Umbaupläne für das Gebäude vor? 3. Welche baulichen Maßnahmen wurden seitens der Eigentümer (bzw. der Mieterschaft selbst) bereits realisiert und welche nicht (z. B. Reparatur des Daches)? 4. Wie schätzt der Magistrat die Situation der verbliebenen Mietparteien im Gebäude ein und wie gedenkt er, die Rechte der Mieterschaft besser als bisher zu schützen und einzufordern? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, im Erhaltungs- und Milieuschutzgebiet (Erhaltungssatzung Nr. 3 - Westend I) rechtlich gegen die Eigentümer vorzugehen und endlich die Erhaltung/Sanierung des Gebäudes durchzusetzen (Instandsetzungsgebot)? 6. Welche Möglichkeiten werden heute gesehen, das Gebäude im Vorkaufsrecht zu erwerben oder einen Erwerber zu vermitteln, der den Umbau zu Ende bringt? Begründung: Dem Magistrat ist das Spekulationsgebäude Palmengartenstraße 8 mit 34 Wohnungen und einer Gewerbefläche im Erdgeschoss seit Jahren bekannt. Ebenso bekannt ist die Tatsache, dass das 1990 vom damaligen Eigentümer Allianz sanierte Gebäude jetzt bereits seit 2010 umgebaut, die Baustelle jedoch nicht vollendet wird. Eine Ausübung des Vorkaufsrechts (Erhaltungssatzungsgebiet) wurde vor Jahren bereits geprüft, dann aber verworfen. Das Gebäude steht bis auf vier Wohnungen im Dachgeschoss nunmehr seit Jahren leer und droht, in einen maroden Zustand zu verfallen. Das Dach ist seit mehr als zwei Jahren nur mit einer Plane abgedeckt, Dachstuhl und Treppenhaus werden von Tauben besiedelt und sind extrem verschmutzt, Wasser dringt in die bewohnten Dachgeschosswohnungen ein und hat zu Schimmel geführt. Seit zwei Jahren haben die Bewohner*innen der Dachetage keine Heizung. Vor kurzer Zeit sind Teile des Dachstuhls auf die Straße gefallen. Auch die Mietparteien im Dachgeschoss rechnen derzeit mit Gefährdungen durch ein Zusammenbrechen des Dachstuhls sowie mit gesundheitlichen Gefährdungen durch Schimmelbildung. Die Mietparteien standen zeitweise mit der Mieterberatungsstelle sowie mit der Wohnungsaufsicht in Kontakt - bisher ohne einen grundsätzlichen Beitrag zur Verbesserung der Lage. Auch eigene Investitionen und Zivilklagen konnten die Situation nicht verbessern. Der siebente Besitzer der Liegenschaft in Folge ist seit ca. 1990 die Palmengarten Grundbesitz GmbH Frankfurt, eine Immobilienfirma mit diversen Unterfirmen, die nach Auskunft der Mieterschaft offenbar seit geraumer Zeit insolvent ist. Der Eigentümer ist Jurist und gilt privat als vermögend (Quelle: https://www.northdata.de/Palmengarten+Grundbesitz+GmbH,+Darmstadt/ HRB+104667). Seit einer ersten Anfrage des Ortsbeirats im Jahr 2019 hat sich offenbar in Bezug auf Erhalt und Sanierung des Gebäudes nichts getan, obwohl das Gebäude im Erhaltungssatzungsgebiet (Erhaltungssatzung Nr. 3 - Westend I) liegt (Quelle: https://planas.frankfurt.de/infotool/getfile/E3_T-E3.pdf/T-E3.pdf) . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3949 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 752 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 25 Aktenzeichen: 23-20
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 entstanden aus Vorlage: OF 1006/2 vom 19.10.2024 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob derzeit mittels Sozialarbeit Kontakt zu den Gruppen besteht, die in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße (im Folgenden Grünanlage genannt) täglich Alkohol konsumieren; b) ob und wie in der Grünanlage ein noch zu verfügendes Alkohol- und Rauchverbot bzw. die Sanktion etwaiger Zuwiderhandlungen gegen ein solches Verbot vonseiten der Stadt Frankfurt effektiv durchgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat regt insoweit ein Konzept der Stadt Frankfurt an, in dem sowohl die Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen in der Grünanlage als auch Maßnahmen für ein Quartiersmanagement vorgesehen werden sollten, das den Alkohol- und Rauchwarenkonsum nach Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber AnwohnerInnen sowie Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schülerhorten und Spielplätzen aktiv steuert bzw. aktiv für mehr Rücksichtnahme im gesamten Stadtteilquartier im Umfeld der Jordanstraße wirbt. 2. Der Magistrat wird zudem gebeten, a) bei positiver Prüfung von Ziffer 1. b) ein allgemeines Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße über den Kinderspielplatz hinaus für die gesamte Grünanlage zu verfügen. Das Alkohol- und Rauchverbot ist nebst konkreten Sanktionsandrohungen im Falle der Zuwiderhandlung nach der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main durch mehrere Schilder in der Grünanlage gut sichtbar bekannt zu machen. b) die Öffnungszeit für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten auf 18:00 Uhr zu beschränken und auch diese Maßnahme gut sichtbar in der Grünanlage bekannt zu machen. 3. Der Magistrat wird gebeten, diese gesamte Angelegenheit als Eilanregung nach § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Die Grünanlage Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und einem Schülerladen bzw. -hort für Grundschulkinder (Spielraum im Stadtteil e. V.); insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden dort seit geraumer Zeit im Bereich der Sitzgelegenheiten an diesem öffentlichen Weg regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Rauchwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Dies alles findet in unmittelbarer Nähe zu dem Kinderspielplatz sowie dem Schülerladen statt, was den jüngsten und schutzbedürftigsten NutzerInnen der Grünanlage nicht länger zugemutet werden sollte. Nicht zuletzt finden die genannten Verhaltensweisen auch in einem Innenhof einer Wohnanlage für SeniorInnen statt, die sich als AnwohnerInnen nachvollziehbar massiv belästigt und teilweise durch das Verhalten einzelner Personen bedroht fühlen und von Beleidigungen berichten. Die genannten Verhaltensweisen sind durch die Aussagen insbesondere von AnwohnerInnen, die eine Unterschriftensammlung hierzu in der Anwohnerschaft durchgeführt haben, sowie der Elternschaft von Kindern, die den Spielplatz oder den Schülerladen besuchen, sowie durch die häufigen Einsätze des 13. Polizeireviers belegbar. Das beschriebene - leider auch sehr regelmäßig feststellbare - Verhalten verstößt aus Sicht des Ortsbeirates gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ist insbesondere in dieser Grünanlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den AnwohnerInnen der Seniorenwohnanlage und der Kindereinrichtungen nicht länger tolerierbar. Klargestellt sei, dass der Ortsbeirat nicht die Öffentlichkeit oder auch nur einzelne NutzerInnen, sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten aufgrund der Umstände in dieser konkreten Grünanlage unterbinden möchte. Mit einem Alkohol- und Rauchverbot würden die Regelungen, die auf dem Kinderspielplatz sowieso gelten, auf die gesamte Grünanlage ausgeweitet werden. Neben einem Alkoholverbot sollte auch ein Rauchverbot angeordnet werden, da offensichtlich neben Zigaretten regelmäßig auch Marihuana konsumiert wird, was nach Meinung des Ortsbeirates an diesem Ort schon aus den genannten Gründen des Kinderschutzes nicht gestattet sein sollte. Zumal die Grünanlagensatzung vorsieht, Regelungen wie angeregt z. B. für die Grünanlage zu treffen: "Sofern [...] insbesondere gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird [...] Einschränkungen der Benutzung der jeweiligen Grünanlage vorzunehmen". Die zunächst temporäre Beschränkung der Öffnungszeit auf 18:00 Uhr (momentan 20:00 Uhr) für ein Jahr wird insbesondere die schwerer zu kontrollierenden Abendstunden im Sinne der Anwohnerschaft befrieden. Schließlich sind die angeregten Maßnahmen umzusetzen. Nicht hinreichend wäre es aus Sicht des Ortsbeirates, die Umsetzung allein der (Landes-)Polizei bzw. dem 13. Polizeirevier überlassen zu wollen. Zumal es sich bei etwaigen Zuwiderhandlungen um Ordnungswidrigkeiten in einer Grünanlage handeln wird, ist die Stadt Frankfurt als Ordnungsbehörde angesprochen und sollte der Umsetzung konzeptionell, ggf. durch regelmäßige Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Ordnungsamts (Stadtpolizei), begegnen. Hierbei sollte über die Grünanlage hinaus im Stadtteilquartier für "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" insbesondere beim öffentlichen Konsum von Alkohol- und Rauchwaren geworben werden. Dieses Verständnis für die Sicht des jeweils anderen könnte z. B. durch Flyer oder Plakate (ggf. im Umfeld von Kneipen und Kiosken) erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6042 entstanden aus Vorlage: OF 1003/2 vom 30.08.2024 Betreff: Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, mit welchem Aufwand (konkrete Maßnahme und Kosten) die Wasserpumpe am Wasserspielplatz in der Zeppelinallee von Batteriebetrieb auf Netzbetrieb umgestellt werden kann; 2. sollten die Maßnahmen ohne signifikante Umstände aus dem laufenden Haushalt bewerkstelligt werden können, diese nach der Sommerperiode umzusetzen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob auch der Wasserspielplatz im Grüneburgpark mit einer batteriebetriebenen Pumpe läuft, und falls ja, hier ebenfalls den Umbauaufwand zu prüfen; 4. zu prüfen und zu berichten, warum es überhaupt einer Pumpe am Wasserspielplatz bedarf und nicht der Wasserdruck der Leitungen selbst genügt. Begründung: Dieses Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Laut Auskunft des zuständigen Amts lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im letzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Ein Netzbetrieb könnte hier für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 192
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 1024/2 Betreff: Gaming für alle? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bibliothek Bockenheim als Ort des Lesens und des Lernens weiterhin bestehen bleibt. Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre, die in B 352 beschriebenen geplanten Maßnahmen dahingehend anzupassen, auf andere Institutionen zuzugehen, um das Roboting dort stattfinden zu lassen. Der Ortsbeirat 2 schlägt insbesondere das Museum Experiminta, das sich ebenfalls im Ortsbezirk an der Hamburger Allee, vor. Begründung: In der Bockenheim Bibliothek wird nachmittags viel gelesen und vorgelesen. Kinder, die laut jüngsten PISA-Ergebnissen in ihren Lesefähigkeiten Nachholbedarf haben, erhalten hier die Möglichkeit, das Lesen zu üben, Bücher vor dem Ausleihen in Ruhe anzulesen etc. Die Antragstellerin sieht die Gefahr, dass das Gaming und Roboting, die Aufmerksamkeit der Kinder auf sich zieht und die Leselust dadurch nachlassen wird. Auch befürchtet die Antragstellerin, dass das Personal technisch mitunter nicht ausreichend ausgebildet sein wird, um zusätzlich zu den bibliothekarischen Aufgaben, diese technischen Angebote zu betreuen und zu warten. Daher regt die Antragstellerin an, die Mittel dem nahegelegenen Experiminta anzubieten bzw. die für das Gaming eingestellten Mittel einzusparen. Nach Ansicht der Antragstellerin wird durch Gaming-Angebote kein staatlicher Bildungsauftrag erfüllt und sollte ausschließlich privat stattfinden. Dass moderne Techniken wie das Roboting mitunter faszinierend sein können und das technische Interesse insbesondere von Kindern wecken können, stellt die Antragstellerin nicht in Frage. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 352 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 352 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1024/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6230 2024 1. Die Vorlage B 352 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1022/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1024/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Satz angehängt wird: "Das EXPERIMINTA ScienceCenter bittet im Fall der Zusage der Mittel, in die weitere Planung miteinbezogen zu werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 3. 1 GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen 5 GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung); 2 Linke (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1001/2 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Westendplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Kofinanzierung der Channukabeleuchtung 2024/25* (25.02.24 bis 02.01.25) auf dem Westend-platz stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. aus seinem Budget Mittel in Höhe von € 1.500 zur Verfügung (analog zu den Vorjahren). Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln und das Weitere zu ver-anlassen. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz (Innenstadt I) stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisernen Hand (Nordend) auf. Die Kofinanzierung durch den Ortsbeirat 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 998/2 Betreff: "Wider das Vergessen III" - Den Platz vor dem Haupteingang der Frankfurter Messe nach der Künstlerin Teofila und ihrem Ehemann, dem Literaturkritiker Marcel, in Reich-Ranicki-Platz benennen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Platz vor dem Messehaupteingang nach der Künstlerin Teofila "Tosia" (1920-2011) und ihrem Ehemann, dem Literaturkritiker, bzw. "Literaturpapst" Marcel (1920-2013)' in ‚Reich-Ranicki-Platz zu benennen. Die Einweihung für den Platz soll Mi., 15. Oktober 2025 - im Vorgang der Eröffnung der ‚Frankfurter Buchmesse 2025' - erfolgen. Hier ist angedacht, neben der Familie/ dem privaten Umfeld der RR's, u.a. Mitglieder des Magistrats, der Hessischen Landesregierung, der Messe sowie den Börsenverein des Deutschen Buchhandels einzubeziehen. Die Antragsteller würden begrüßen, dass das Eingangsgebäude der Messe künftig die Adresse ‚Reich-Ranicki-Platz 1' trägt. Die finale Entscheidung möge die Messe treffen. Die Benennung, das gesamte Vorgehen und die weitere Planung erfolgen in enger Abstimmung und Einverständnis zwischen den Antragstellern/ Initiatoren und der Nachfahrin der Reich-Ranickis. Von den Antragstellern vorgeschlagene Platzbegrenzung für den zu benennenden Reich-Ranicki-Platz (Datengrundlagen: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, Darstellung des blau markierten Eingrenzungsbereichs durch die Antragsteller), die schwarze Linie markiert die Ortsbeiratsgrenze Sachstand (zum Antragsschluss am 21.10.24): Dem Gremium ist bekannt, dass sich der Ortsbeirat 9 (Dornbusch/ Eschersheim/ Ginnheim) mit Beschluss vom 05.09.2024 einstimmig für die Benennung des Platzes nach Teofila und Marcel Reich-Ranicki vor dem ‚Haus Dornbusch' an der Eschersheimer Landstraße/ Ecke Marbachweg ausgesprochen hat. Leider sind weder die Nachfahrin, noch das Umfeld des Ehepaars Reich-Ranicki mit der Örtlichkeit einverstanden. Bedenken der Nachfahrin der Reich-Ranickis hierzu, bzw. dass Überlegungen zu einem anderen - von den Antragstellern vorgelegtem Konzept bestehen - sind dem zuständigen Amt der Stadt Frankfurt spätestens seit Juni 2024 (mündlich seit Mai) bekannt. Mit E-Mail vom 15.10.24 an den Ortsbeirat 9, sowie die zuständigen Ämter und Dezernate hat sich die Nachfahrin der Reich-Ranickis klar und eindeutig für das Konzept der Antragsteller ‚Wider das Vergessen' positioniert und für dessen Realisierung geworben. Der Ortsbeirat 2 ist zuversichtlich, dass die relevanten Gremien sowie die Ämter der Stadt Frankfurt diese Entscheidung respektieren und die zur Realisierung nötigen Entscheidungen, bzw. erforderlichen Schritte proaktiv vorantreiben. Begründung: Der Name Reich-Ranicki (Marcel und Teofila) ist eng mit der deutschsprachigen Literatur verbunden. Zu Beginn seiner Autobiographie schreibt Marcel Reich-Ranicki, dass er "...kein eigenes Land, keine Heimat und kein Vaterland hat". Seine Heimat sei im Letzten die Literatur gewesen.... Die Frankfurter Buchmesse ist nicht nur die älteste (ca. 500 Jahre) sondern auch weltweit größte Buchmesse (lt. den Organisatoren zählte die Messe bis So, 20.10.24 230.000 Besucher) und somit DAS Zentrum der deutschsprachigen und internationalen Literatur. Der zu benennende Platz vor dem Haupteingang der Messe ist ein passender Ort, um an beide Persönlichkeiten zu erinnern: - Teofila "Tosia" Reich-Ranicki (1920-2011) Künstlerin und Übersetzerin. Als Grafikerin schuf sie die Illustrationen zu mehreren Buchausgaben von Erich Kästner. Darüber hinaus übertrug sie unter anderem Kinderbücher und Filmskripte vom Deutschen ins Polnische. Überlebende des Warschauer Ghettos. - Marcel Reich-Ranicki (1920-2013) Autor und Publizist, wie seine Ehefrau Überlebender des Warschauer Ghettos. Gilt als einflussreichster deutschsprachiger Literaturkritiker seiner Zeit. U.A. Goethe-Plakette (1984) und Goethepreis der Stadt Frankfurt (2002), Hessischer Verdienstorden (1990) und Ludwig-Börne-Medaille (2010). - Das Ehepaar verbrachte über 40 gemeinsame Jahre in Frankfurt/ Main. Die Namen von Teofila und Marcel Reich-Ranicki befinden sich bereits auf der Vorschlagsliste der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen Frankfurt/ Main. Antragsteller: CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2024, OF 945/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: CDU, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1000/2 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Unterstützung der SG Bockenheim bei der Beschaffung von Vereinskleidung Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Unterstützung der Vereinsabteilung "Fidele Bockemmer" der SG Bockenheim e. V. bei der Beschaffung von Vereinskleidung für die neu aufgebaute Kindergarde stellt der Ortsbeirat 2 der SG Bockenheim e. V. aus seinem Budget Mittel in Höhe von € 1000 zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln und das Weitere zu ver- anlassen. Begründung: Die Fidelen Bockemmer sind eine Vereinsabteilung der SG Bockenheim von 1898 e.V., die nach langer Zeit eine Kindergarde von 14 Mädchen und Jungen im Alter von 4 - 9 Jahren aufbauen konnte. Damit leistet der Verein wertvolle ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Nun fehlt es jedoch an Vereinskleidung. Im Besonderen an Kinderuniformen, die das Aushängeschild eines jeden Vereins sind. Der Kostenvoranschlag pro Uniform beläuft sich auf 137 € pro Uniform, die Gesamtkosten für die Anschaffung stellen für den Verein daher eine, gemessen am Vereinsvermögen große finanzielle Investition dar. Der Ortsbeirat kann dabei helfen, die finanzielle Last zu vermindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1013/2 Betreff: Wann kommt der nächste Güterzug am Bockenheimer Güterbahnhof? Fast 40 Jahre nach der Schließung des Bockenheimer Güterbahnhofs und dem Bau des Ökohauses Kasseler Straße 1 dafür sorgen, dass das Ende der Salvador-Allende-Straße sowie vor der Kasseler Straße 1a endlich barrierefrei ausgebaut wird Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Straße vor dem Ökohaus auf der Kasseler Straße 1a und die Salvador-Allende-Straße Hausnummer 1 bis zur Hersfelder Straße fußgängerfreundlich und barrierefrei auszubauen Begründung: An dem Weg in der Salvador-Allende-Straße befindet sich das Jobcenter,das Sozialrathaus, und in der verlängerten Kasseler Straße das sogenannte Ökohaus (Kasseler Straße 1a) mit Arztpraxen. Der Weg wird auch von Besuchern des Jobcenters und des Sozialrathauses auf dem Weg zum Westbahnhof genutzt. Das Ökohaus wurde vor ca. 40 Jahren gebaut, der ehemalige Güterbahnhof wurde parallel geschlossen. Das Jobcenter, das Sozialrathaus, als auch das Ökohaus werden Personen mit Handicap, als auch Mütter mit Kinderwagen frequentiert. Auf dem Weg vor dem Ökohaus liegen noch die ehemaligen Bahngleise. Der Weg vom Jobcenter zum Westbahnhof durch die Salvador-Allende-Straße besteht aus Rasengittern besteht, so dass bei Nässe erhöhte Unfallgefahr besteht. Der Ortsbeirat 2 Anträge fordert seit Jahren, beide Straßen entsprechend ertüchtigt wird. Es wird Zeit, hier endlich etwas für Fußgänger zu tun! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1042/2 Betreff: Radverkehrsführung Bockenheimer Landstraße: Bei Bau und Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkehrsstraße ein Pilotprojekt für klimafreundlichen Asphalt einsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Beim Bau und der Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkerhrsanlage zwischen Bockenheimer Anlage und Senckenberganlage soll die Verwendung klimafreundlichen Asphalts als Pilotprojekt eingesetzt werden. Begründung: Das Westend zählt laut Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt zu den besonders überhitzten Stadtteilen der Stadt Frankfurt. Das Westend gehörte in den Hitzesommern 2021 bis 2023 zu den heißesten Orten in Deutschland. Um eine klimatische Entlastung zu erreichen, ist es notwendig bei der Sanierung und dem Umbau der Bockenheimer Landstraße als fahrradfreundliche Straße ein Pilotprojekt zum Einsatz des speziellen klimafreundlichen Asphalts " KlimaPhalt" zu planen und zum Einsatz zu bringen. Der klimafreundliche Asphalt hat folgende Vorteile: Er reflektiert die UV-Strahlen, ist wasserdurchlässig, er speichert das Wasser und erzeugt Verdunstungskälte. Durch das Versickern des Regenwassers und die Speicheung des Wassers wird die Kanalisation entlastet. Zusätzlich wird beim Bau der Asphaltdecke ein Vlies als Filter für Mikroplastik eingesetzt, so dass dieses nicht in die Kanalisation und schließlich in die Flüsse gelangen kann. Zu den Vorteilen des KlimaPhalt zwei Links: Flächenversiegelung: Spezieller Asphalt für mehr Grundwasser und besseres Stadtklima | MDR.DE ttps://www.klimaphalt.de Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2024 1. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1042/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 1048/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1049/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 996/2 Betreff: "Wider das Vergessen I" - Benennung des Platzes vor der Festhalle der Frankfurter Messe nach Trude und Berthold Simonsohn Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Platz vor der Frankfurter Festhalle nach der Zeitzeugin des Nationalsozialismus, der Sozialarbeiterin und ersten Ehrenbürgerin der Stadt Frankfurt/ Main - Trude - und ihrem Ehemann - Berthold - dem Juristen, Sozialarbeiter und Hochschullehrer in ‚Simonsohn-Platz' zu benennen. Von den Antragstellern vorgeschlagene Begrenzung für den zu benennenden Simonsohn-Platz (Datengrundlagen: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, Darstellung des blau markierten Eingrenzungsbereichs durch die Antragsteller). Zudem sollen auf dem Platz Tafeln errichtet werden, die das Leben und Wirken der Simonsohns abbilden. Ziel ist, das Lebenswerk von Trude und Berthold gestalterisch ansprechend und niedrigschwellig didaktisch darzustellen, zu würdigen und somit dauerhaft im Stadtteil zu verankern. Die inhaltliche Vorbereitung und Bearbeitung soll primär durch Schülerinnen und Schüler der benachbarten Schulen (Goethe- und Bettinagymnasium, Max-Beckmann-Schule, Falk-Realschule, Elsa-Brandström - und Lichtigfeldschule, Paul-Hindemith-Schule, etc.) erfolgen. Es ist geplant, die entsprechende Ansprache der Schulen bzw. den pädagogischen Zugang hierfür u.a. in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 2, der Familie sowie Freundinnen und Freunden der Familie, der Jüdischen Gemeinde FFM, der Bildungsstätte Anne Frank, der Zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden in FFM sowie dem Städtischen Schulamt gemeinsam zu gestalten. Weiterhin ist angedacht, neben den oben aufgeführten Mitstreitern Mitglieder des Magistrats, insbes. den Oberbürgermeister, sowie das Stadtarchiv in das Projekt einzubinden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Die Antragsteller würden es sehr begrüßen, dass die Festhalle künftig die Adresse ‚Simonsohn-Platz 1' trägt, die Entscheidung hierzu möge die Messe Frankfurt treffen. Begründung: Trude Simonsohn (1921-2022) in Olmütz (damalige Tschechoslowakei) geborene Holocaustüberlebende, wurde als Jüdin nach dem Einmarsch der Wehrmacht eine Ausbildung verweigert. Sie geriet 1942 wegen angeblichen Hochverrats und illegaler kommunistischer Tätigkeit in Haft, wurde später ins Ghetto Theresienstadt und 1944 ins KZ Auschwitz deportiert, ehe sie am 09.05.1945 durch die Rote Armee im KZ Merzdorf, einem Außenlager des Konzentrationslagers Groß-Rosen befreit wurde. Ab 1948 betreute sie traumatisierte Kinder und berichtete seit 1975 als unermüdliche Zeitzeugin über ihre Erlebnisse an Schulen und in Vereinen. Von 1989 bis 2001 war sie Gemeinderatsvorsitzende der Jüdischen Gemeinde FFM. Aufgrund ihrer Verdienste um die Erinnerungsarbeit wurde Trude Simonsohn vielfach ausgezeichnet und im Oktober 2016 zur ERSTEN EHRENBÜRGERIN Frankfurts ernannt. Trude Simonsohn befindet sich bereits auf der Vorschlagsliste der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen Frankfurt/ M. Prof. Dr. Berthold Simonsohn (1912-1978) geb. in Bernburg/ Saale. Jurist, Sozialarbeiter, Hochschullehrer, Leiter der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und Holocaustüberlebender. Jura- und Volkswirtschaftsstudium in Halle und Leipzig, 1934 Promotion. Seit 1938 Arbeit an der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Nach dem Novemberpogrom 1938 Verhaftung in Stettin, Freilassung nach wenigen Wochen. 1941 Deportation nach Theresienstadt, später nach Dachau und Auschwitz. Nach dem Krieg Zusatzstudium der Soziologie und Staatsphilosophie in Zürich. Seit 1951 Geschäftsführer der wiederbegründeten Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, seit 1961 Professur/ erster Lehrstuhl für Erziehungswissenschaften (Sozialpädagogik und Jugendrecht) an der Goethe Universität FFM. Darüber hinaus langjähriges Mitglied des städtischen Jugendwohlfahrtsausschusses. Besondere Verdienste erwarb sich Simonsohn um den Aufbau der Hebräischen Universität in Jerusalem. 1957 gehörte er in FFM zu den Mitbegründern der "Gesellschaft der Freunde der Hebräischen Universität Jerusalem". Seit 1962 Vorsitzender dieses Gremiums, bemühte er sich vor allem um die Gründung des "Franz-Oppenheimer-Instituts" an der Jerusalemer Universität. Nach seinem Tod rief die "Gesellschaft der Freunde der Hebräischen Universität Jerusalem" 1978 einen Simonsohn-Stipendienfond für israelische Studierende ins Leben. Die Familie Simonsohn ist über das Projektvorhaben informiert und mit der Benennung einverstanden. Die Antragsteller stehen mit ihr in Kontakt. Antragsteller: CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2024, OF 945/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: CDU, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 997/2 Betreff: "Wider das Vergessen II" - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichsprogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM, der Messe Frankfurt und dem Ortsbeirat 2/ den Antragstellern ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und zeitnah umzusetzen, die bestehende ‚Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichsprogromnacht 1938' auf dem künftigen ‚Reich-Ranicki-Platz' mit höchster Priorität endlich und zeitnah würdevoll und angemessen aufzuwerten, bzw. neu zu gestalten. Der Ortsbeirat 2 erklärt, sich neben dem ideellen Engagement selbstverständlich auch monetär an der Umsetzung zu beteiligen. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: In wenigen Nächten (nach dieser Sitzung des Ortsbeirates am 4.November 2024) - vom 9. auf den 10. November - jährt sich die Reichspogromnacht zum 86. Mal. Der Ortsbeirat 2 erneuert in dieser Sitzung sein Bekenntnis, sich weiter und entschieden gegen jegliche Form des Antisemitismus zu stellen. Hierzu gehören auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, der Einsatz judenfeindlicher Symbole oder dem Staat Israel das Existenzrecht abzusprechen. Der Ortsbeirat 2 wird seine Arbeit auf diesem Gebiet selbstverständlich weiter fortsetzen und fortlaufend Projekte gegen Judenfeindlichkeit und zur Erhaltung der Erinnerungskultur politisch und finanziell unterstützen, bzw. mit hoher Priorität voranbringen. Ein wichtiger Baustein ist hier, an Menschen und Orte zu erinnern und diese im Gedächtnis des Ortsbezirks zu verankern. Mit der am 11. März dieses Jahres vom Gremium verabschiedeten OIB 304 werden derzeit u.a. zwei Projekte unterstützt, welche sich mit den in den Progromen 1938 geschändeten und zerstörten Synagogen im Ortsbezirk (Unterlindau 23/ Westend-mit der Konfirmandengruppe der evang.-reform. Gemeinde FFM) und Schlossstr. 3-5/ Bockenheim (mit den Freunden Bockenheims e.V.) auseinandersetzen. Weitere Projekte der Antragsteller befinden sich in der Vorbereitung. Nach der Reichsprogromnacht der Nationalsozialisten 1938 - vom 10.-13. November - wurden mehr als 3.000 (nach heutigem Stand 3.155) jüdische Männer aus Frankfurt/ Main und dem Rhein-Main Gebiet verhaftet, zunächst in der Frankfurter Festhalle (zwischen 1907 und 1909 erbaut) zusammengetrieben, festgehalten, durch Polizei, SA und SS, schwer misshandelt und danach in die Konzentrationslager Buchenwald und Dachau deportiert. Viele von Ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. 77 Jahre später, im Juni 2015 wurde auf dem Platz vor der Frankfurter Festhalle eine Gedenktafel enthüllt. Ihr Text lautet: "Vom 10. bis 13. November 1938 wurden nach der Reichspogromnacht mehr als 3.000 jüdische Mitbürger aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet in der Festhalle zusammengetrieben, festgehalten und durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und in Konzentrationslager verschleppt. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. Die Stadt Frankfurt am Main gedenkt der Opfer von Terror und Gewaltherrschaft." Die Tafel wird jedoch aufgrund ihrer Größe und Unscheinbarkeit kaum wahrgenommen. In der Diskussion um den Auftritt des mit Antisemitismusvorwürfen konfrontierten Musikers Roger Waters (Mitbegründer von Pink Floyd) im März 2023 rückte die Diskussion um den Umgang mit der Geschichte der Frankfurter Festhalle und des "Mahnmals zur Reichsprogromnacht" wieder in den Vordergrund. Die Messe GmbH hatte im Herbst 2022 mit der Produktionsfirma des Antragstellers einen Vertrag zur Durchführung der Veranstaltung "Roger Waters 2023 Konzert" am 28.05.2023 in der Frankfurter Festhalle. Die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen sind Gesellschafter der Messe GmbH und halten jeweils 60 bzw. 40 % Geschäftsanteile. Mit Magistratsbeschluss vom 24.02.2023 wies die Stadt zusammen mit dem Land die Geschäftsführer der Messe GmbH an, den Veranstaltungsvertrag unverzüglich aus wichtigem Grund zu kündigen und damit die Festhalle nicht für das Konzert zur Verfügung zu stellen. In dem Rücktrittsschreiben der Messe GmbH an die Produktionsfirma des Antragstellers vom 21.03.2023 wurde hierzu ausgeführt, dass man auf mögliche israelfeindliche Äußerungen des Antragstellers und auf mögliche israelkritische Teile seiner Bühnenshow aufmerksam gemacht worden sei. Nach erfolglosen Verhandlungen über die Nutzung der Festhalle und somit über die Vertragserfüllung hat der Produktionsfirma am 04.04.2023 einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gestellt, mit dem er gegenüber dem Land und der Stadt Frankfurt am Main seinen Anspruch auf Nutzung der Festhalle geltend gemacht hat. Mit Beschluss vom 24.4.2023 hat die zuständige 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main dem Antrag überwiegend stattgegeben und entschieden, dass das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main dem Antragsteller durch entsprechende Einwirkung auf die Geschäftsführer der Messe GmbH Zutritt zur Festhalle zur Durchführung des Konzertes am 28.05.2023 zu verschaffen haben. In der Begründung hiess es u.a.: "...Inhaltlich habe der Antragsteller einen Anspruch auf Durchführung des Konzerts aus Art. 3 Grundgesetz in Verbindung mit der Selbstbindung der Verwaltung. Denn die Festhalle sei als Event- und Konzerthalle aufgrund der bisherigen Benutzungspraxis allgemein für Veranstaltungen und Konzerte von internationalen Künstlern sowie für Messen, Ausstellungen und Kongresse von Unternehmen gewidmet. Insoweit habe der Antragsteller einen Verschaffungsanspruch auf Zugang zu der Halle, den die öffentlichen Träger durch Einwirken auf den privatrechtlichen Betreiber zu erfüllen hätten. Das für den 28.05.2023 geplante Konzert sei vom Widmungszweck der Festhalle umfasst. Eine konkludente Widmungsbeschränkung aufgrund der besonderen historischen Bedeutung der Festhalle ergebe sich weder aus der bisherigen Benutzungspraxis noch aus anderen Umständen wie etwa den Gedenktafeln. Durch die Entziehung der Nutzung der Festhalle werde der Antragsteller in seinem Grundrecht auf Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt. Die Konzertveranstaltung des Antragstellers sei als Kunstwerk zu betrachten. Bei einer Beschränkung der nach dem Grundgesetz schrankenlos gewährten Kunstfreiheit müsse entsprechend den verfassungsrechtlichen Wertungen zur Meinungsfreiheit bei Kunstwerken, die mehrere nachvollziehbare Interpretationsmöglichkeiten zulassen, diejenige Lesart gewählt werden, die nicht als in irgendeiner Form rechtswidrig oder gar sanktionsbedürftig einzustufen sei. Danach verletze das Konzert des Antragstellers nicht die Menschenwürde der in der Festhalle misshandelten jüdischen Männer und es lasse sich eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Geltungs- und Achtungsanspruchs der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden nicht zweifelsfrei feststellen. Zwar bediene sich der Antragsteller im Rahmen seiner Bühnenshow offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik". Gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle möge die Bühnenshow daher als besonders geschmacklos zu bewerten sein. Eine solche Bewertung entziehe sich jedoch der verwaltungs- bzw. verfassungsrechtlichen Prüfung. Entscheidend sei allein, dass der Auftritt des Antragstellers in seiner Gesamtschau nicht den Schluss zulasse, dass der Antragsteller nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche oder relativiere oder sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere. Anhaltspunkte dafür, dass durch die Bühnenshow des Antragstellers oder von ihm selbst strafbare Handlungen, wie das Verwenden von Propagandamaterial und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86 a Strafgesetzbuch) oder Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch), begangen würden, seien nicht ersichtlich." Spätestens nach diesem Vorgang muss wieder in den Fokus der Diskussion rücken, welche Veranstaltungen künftig in der Festhalle stattfinden und wie der Geschichte des Ortes Rechnung getragen werden soll. Den Mitgliedern im Ortsbeirat 2 ist es ein Anliegen, dauerhaft und angemessen an die Geschehnisse im November 1938 zu erinnern. Neben den Benennungen der beiden zentralen Plätze vor der Festhalle, bzw. im Eingangsbereich der Messe nach vier Frankfurter Holocaustüberlebenden - die stellvertretend für die Millionen von Opfern der NS-Diktatur in Deutschland und Europa stehen - fordern sie die Messe und die Stadt Frankfurt/ Main auf, in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde und den Mitgliedern des Gremiums ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten und zu verstetigen, welches dauerhaft an diesen Teil unserer Geschichte erinnert - besonders vor dem Hintergrund des derzeit wieder erschreckend erstarkenden Antisemitismus in Deutschland und Europa. Antragsteller: CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2024, OF 945/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: CDU, FDP, Linke
In meinen Kindertagen war so schön: die Palmengarten Eisenbahn ist gefahren. Groß und Klein hatten viel Freude an schönen Sommertagen durch den Palmengarten zu fahren. Leider wurde die Palmengarten Eisenbahn vor einiger Zeit aus technischen und betriebswirtschaftlichen Gründen eingestellt und es ist eigentlich keine Wiederaufnahme des Betriebs geplant. Ich hoffe, das ich 200 Unterstützerinnen und Unterstützer finde, die derselben Meinung sind, dass die Palmengarten Eisenbahn wieder in Betrieb genommen werden sollte. Für Kinder ist es ein wunderschönes Erlebnis mit einer kindgerechten Eisenbahn durch den Palmengarten zu fahren, genauso für Erwachsene. Am besten wäre es, wenn Sie die Eisenbahn wieder bis zur Europameisterschaft 2024 in Betrieb nehmen, da dies weitere Besucherinnen und Besucher bringen wird und eine weitere Attraktivität für den so schönen Palmengarten. Vielen Dank.
In der Schloßstraße, Ecke Ederstraße fehlt eine Fußgängerampel. Menschen die von der einen Seite der Schloßstraße zur anderen zB beim Lidl einkaufen wollen - und das wollen VIELE - müssen über zwei stark befahrene Straßen/ Kreuzung und Straßenbahngleise laufen: und das OHNE FUSSGÄNGERAMPEL!
Die Fahrbahn an der Haltestelle Schweizer-/Gartenstraße ist sehr schmal. Bei Rotlicht führt das dazu, dass die Autos derart dicht neben der haltenden Straßenbahn stehen, dass man zu Fuß kaum und mit Kinderwagen/Rollator/Fahrrad nur schwer ein- oder aussteigen kann oder noch schnell zu einer anderen Tür muss. Noch schlimmer ist die Situation bei grüner Ampel: Autofahrer fahren häufig viel zu schnell an der Bahn, deren Türen bereits offen sind, vorbei. Einem Unfall konnte ich jüngst nur knapp entgehen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum es ausgerechnet an dieser gefährlichen Haltestelle keine solche Vorrangschaltung gibt.
Und ein Café bzw. Auch eine Event-Location daraus machen
Wir möchten einen Vorschlag zur Bereicherung des Freizeitangebots in unserer Stadt einreichen: die Einführung von Frauenschwimmen im neuen Rebstockbad.
Errichtung eines "Pumptracks" für mehr Freizeitaktivitäten für Kinder, Erwachsene, und Familien. Nutzbar mit dem Fahrrad, dem Scooter, dem Skateboard, dem Longboard, etc. Alternative Freizeit- und Sportmöglichkeit im Raum Niederrad.
Hallo . Eine neue, korrekte politische Partei aufbauen
Zu Ehren des großen Freiheits-Denkers und Kritikers des totalitären Regimes in Russland schlage ich vor, den unteren Teil des Oeder Wegs in Alexei Nawalny Straße umzubenennen.
Die Straßenführung hinter der Friedberger Warte stadtauswärts lädt enorm zum Beschleunigen ein. Gleichzeitig queren dort die Schulwege von der nahegelegenen Atterberry / Betts Siedlung zur Valentin-Senger-Grundschule. Ich selbst erlebe es regelmäßig, dass die Fahrzeuge dort mit *erheblich* überhöhter Geschwindigkeit fahren und auch die drei Fußgängerampeln missachten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dort ein Grundschüler zu Tode kommt.
wie bspw Mc Donald: hier wird am Vorabend gegen 20:30h ca 4-5 Container (teilweise offen stehend plus 6 offene große Paketmüll stehen gelassen bis am nächsten Tag! Dieser wird von einer privaten Müll-Abfuhr gegen 11-12h erst abgeholt!!!!
Der Randstreifen der Brücke über die A648 wird von LKW als Parkstreifen benutzt. Benutzt man als Radfahrer die Strasse "Am Römerhof" ist man ohnehin gefährdet, da es in der Gegend keine Radwege gibt, aber auf besagter Brücke, von der man dann in den Schreberweg abbiegt, wird es eng für Auto und Radfahrer, daher sollte der Randstreifen als Radfahrerspur ausgestaltet werden!
Vor einigen Jahren wurden die Heizpilze populär. Nach der Einführung des Rauchverbots in Gaststätten kann man Heizstrahler in jeder Form auf fast allen Terrassen von Kneipen, Cafés und sonstigen Gaststätten finden. Die inflationäre Entwicklung spiegelt nicht die gesellschaftliche Verantwortung für unserer aller Umwelt wider, daher schlage ich vor, im gewerblichen Bereich die Verwendung von Heizstrahlern mit einer Abgabe zu belegen, die den leichtfertigen Verbrauch von Energie steuert.
An vielen großen Kreuzungen biegen Autos links ab, obwohl dies nicht erlaubt ist. Häufig entstehen dadurch Situationen, in denen Unfälle entstehen können. Daher wäre es sinnvoll, Blitzer zu installieren, die Linksabbieger, ähnlich wie bei Geschwindigkeitskontrollen, fotografieren. Täglich fällt mir dies z.B. an den großen Kreuzungen nördlich und südlich der Alten Brücke auf.
Langsam wird endlich umgedacht. Wir sollten alle mehr mit dem Rad fahren. Da immer mehr Menschen diesem Gedanken folgen wird es nötig sein auch Fahrräder zu Kennzeichen. Idee dabei ist - jeder Autofahrer bekommt mit der Anmeldung seines Kfz. Für die Anzahl der Familienmitglieder auch entsprechend viele Nummernschilder für Fahrräder. Die Steuer dafür ist mit der Kfz. Steuer abgetan. Jeder Radler*in ohne Kfz. Muss ein Kennzeichen für sein Rad beantragen ( ähnlich dem kleinen Schild für Mofas) dafür ist ein geringer Pauschalbetrag an Steuer zu zahlen. Natürlich ist auch eine Verkehrsversicherung notwendig. Zumindest sind dann die Kosten für Verkehrswege gerechter verteilt.
Bürgerbeteiligung ist eine phantastische Idee. Sie wird genutzt werden, wenn Bürger das Gefühl haben, gehört zu werden. Bewerbt dies Plattform regelmäßig in der Presse. Liefert dazu Statistiken, die den Erfolg belegen.
Immer wieder sieht man abgestellten Sperrmüll an Mülleimern oder Glascontainer. Informiert regelmäßig in allen Sprachen über die Möglichkeit der Spreemüllentsorgung. Stellt an öffentlichen Stellen Container auf. Ein defektes Dreirad, dass an einem Mülleimer einer Haltestelle abgestellt wurde, würde sicher auch in einem dafür vorgesehenen Container entsorgt. Andere Städte nutzen versenkbaren Müllcontainer, wie München.
Auf meine Anfrage zum Überholverbot auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2575) bekam ich diese Antwort
Von und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.
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Reaktion der Stadt: Der Magistrat kann den Wunsch nach einer für den Fuß- und Radverkehr attraktiven Verbindung gut nachvollziehen und hat sich bereits bei der Autobahn GmbH des Bundes erkundigt. Diese hat Mitte Januar Folgendes mitgeteilt: „[…] Aufgrund der laufenden Arbeiten mit schweren Fahrzeugen und Baugeräten mussten die im Baufeld verlaufenden Wege gesperrt werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.“ Derzeit, schreibt die Autobahn GmbH, erarbeite man die Unterlagen für eine verkehrssichere Führung der Fußgänger:innen und Radfahrer:innen durch das Baufeld Ost des Riederwaldtunnels. „Dieser Weg wird voraussichtlich noch im Frühjahr 2024 fertiggestellt sein, sodass dann die direkte Verbindung zwischen der Borsigallee und dem Stadtteil Fechenheim wieder zur Verfügung steht […].“ Der Bau einer Behelfsbrücke über das Baufeld ist somit nicht erforderlich.
Weiter lesen auf FFM.DEes wäre klasse, einen weiteren Mülleimer am Spielplatz Günthersburgpark zu haben - und zwar: zwischen den Bänken an dem Zaun Richtung Café/Nähe Nestschaukel
Es geht um die bauliche Behinderung der Nutzer des Gehsteigs in der Ohmstraße neben dem Umweltamt. Seit dessen Fassadenrenovierung wurde der an sich schon schmale Gehweg durch die Rankpflanzenhilfen halbiert. Zusätzlich sind exakt an diesen Stellen auch noch Fahhradbügel installiert. Und dies auch noch so, dass nur zum Gehweg in abgestellt werden kann, da zur Straße hin Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg erlaubt ist. Damit Autos nicht mehr Platz auf dem Gehsteig beanspruchen, sind entsprechend ebenfalls dort auch noch Poller installiert. Alles auf Kosten der Fußgänger, was bezüglich der Pflanzkübel an dieser Stelle eine vollständige Fehlplanung darstellt. In der Galvanistraße um die Ecke mag dies aufgrund des breiteren Gehweges und Parken nur auf der Straße funktionieren, in der Ohmstraße ist es aktive Behinderung von Fußgängern, mehr aber noch derer, die Kinderwagen, Rollator und Rollstuhl benutzen. Als Alternative die andere Straßenseite zu nutzen macht es bei auch schmalem Gehweg und auf diesem breiter parkenden Autos nicht einfacher. Somit besteht die Anregung, die Pflanzkübel zu entfernen oder wieder so schmal anzubringen, wie es vor der Fassadenrenovierung der Fall war. Fassadenbegrünung also bitte nicht zum Nachteil der Fußgänger planen.
Straße ist sehr breit sodass Autos immer wieder wartende Fußgänger am Zebrastreifen ignorieren. Außerdem halten Busse immer wieder auf dem Zebrastreifen.
Heute legt ein Sturm einen großen Teil des Zugverkehrs um Frankfurt lahm, viele Reisende sind gestrandet. Frankfurter als zentraler Verkehrsknotenpunkt ist immer wieder von solchen Situationen betroffen. Durch die Zunahme der Wetterextreme aufgrund des Klimawandels ist häufiger damit zu rechnen.
Der Spielplatz in Grüneburgpark ist extrem gefährlich. Die Gummifläche wird rutschig bei Nässe und oben ist eine Wasserpumpe installiert. Das wäre kein Problem, wenn die Kinder, wenn sie ausrutschen auf was weich landen. Aber irgendein Mensch hat sich gedacht, dass große dicke Steine am Fuß des Hanks eine gute Idee sind. Heute Morgen habe ich mehrere Kinder beobachtet, die ausgerutscht sind und auf diesen Steinaufprall sind. Glücklicherweise ist nichts passiert. Habe ein falscher Winkel und die Kinder prallen damit mit dem Kopf auf. Das kann nicht geeignet für die Kinder sein.