Skip to main content

Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten

Details im PARLIS OF_1129-2_2025
26.05.2025

Anregung Ortsbeirat

Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten

Details im PARLIS OM_7054_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7054 entstanden aus Vorlage: OF 1129/2 vom 08.04.2025

Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten
Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende entlang der Homburger Straße durchgängig zu gewährleisten. Insbesondere ist die Breite der Gehwege zu überprüfen und - wo erforderlich - zu verbreitern. Zudem sind Maßnahmen zu ergreifen, um das Zuparken der Gehwege durch Pkws wirksam zu unterbinden. Auch sind barrierefreie Querungen sicherzustellen - insbesondere bei Starkregen und stehender Nässe; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Fahrbahnbreite durchgängig den geltenden "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) entspricht.

Begründung:

Es handelt sich um die Anregung einer Bürgerin. Die Gehwege entlang der Homburger Straße sind an vielen Stellen sehr schmal. Für zu Fuß Gehende - insbesondere Personen mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl - ist ein barrierefreies Passieren häufig nicht möglich. Zusätzliche Hindernisse wie Strom- und Verteilerkästen oder temporäre Baustellenschilder verschärfen die Situation. Wird dann auch noch auf den Gehwegen geparkt, ist das Durchkommen vielerorts vollständig blockiert. Ergänzend sollte überprüft werden, ob die Fahrbahnbreite entlang der Straße durchgängig den Anforderungen für sicheren Begegnungsverkehr entspricht - sowohl zwischen zwei Pkws als auch zwischen Pkws und Zweirädern. An einzelnen Stellen scheint der Abstand zwischen den schräg- und den längsparkenden Fahrzeugen sehr knapp bemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2