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Thema

Wohnen

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Optimierung des Hochwasserschutzes in Bergen-Enkheim

26.08.2024 | Aktualisiert am: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 289/16 Betreff: Optimierung des Hochwasserschutzes in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem das Kanalnetz mit seinen Stau-und Rückhalteanlagen im Stadtteil alleine in diesem Jahr durch auftretenden Starkregen bereits mehrfach überlastet war und in Folge dessen Grundstücke sowie Liegenschaften überflutet wurden - so etwa am 2. Mai und am 10. Juli 2024 - wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen konkreten Maßnahmen er gedenkt, den Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim nachhaltig zu optimieren und die Anwohner zukünftig besser vor Überschwemmungen zu schützen. Begründung: Das Kanalnetz mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in Bergen-Enkheim gerät aufgrund vermehrt auftretender Starkregenereignisse immer öfter an seine Kapazitätsgrenzen. Nach den Starkregenereignissen in den Jahren 2016 und 2019, die jeweils zu zahlreichen Überflutungen von Grundstücken und Liegenschaften im Stadtteil führten, musste Bergen-Enkheim in diesem Jahr bereits zweimal, nämlich am 2. Mai und am 10. Juli 2024, ein solches Szenario erleben. Für die betroffenen Anwohner ist diese Situation höchst unbefriedigend, haben die Überschwemmungen ihrer Grundstücke und Liegenschaften doch jeweils hohe Schäden zur Folge - sofern es ihnen nicht gelingt, mit einem erheblichen Aufwand an aus eigenen Mitteln erbrachten Schutzmaßnahmen - die Überflutung ihrer Garagen, Keller und Souterrainwohnungen zu verhindern. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat darum, zu prüfen und zu berichten, mit welchen konkreten Maßnahmen er den Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim nachhaltig zu optimieren gedenkt, damit die Anwohner zukünftig besser vor Überflutungen ihrer Grundstücke und Liegenschaften geschützt sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 289/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE und GRÜNE gegen CDU, FDP, Linke und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Anregung an den Magistrat (OB 8) | PARLIS

Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen

04.07.2024 | Aktualisiert am: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5698 entstanden aus Vorlage: OF 444/8 vom 16.06.2024 Betreff: Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie und wann für die Nordweststadt und für Niederursel ein landschafts- und klimafunktionsgerechter aktiver Lärmschutz ohne einen Ausbau der A 5 von heute sechs auf zehn Fahrstreifen bei a) einem Ausbau - wie bisher geplant - lediglich auf acht Spuren und b) rein nach Lärmvorsorgekriterien realisiert werden kann und wer diesen finanzieren müsste. Die möglichen Varianten sollen dargestellt werden; 2. welche voraussichtlichen Kosten der Bund als Vorhabenträger im Falle eines zehnspurigen Ausbaus der A 5 im Abschnitt zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz für die folgenden, teils in der von der Autobahn GmbH beauftragten Machbarkeitsstudie vom 16.05.2022 vorgeschlagenen Maßnahmen übernehmen müsste und welche von der Stadt Frankfurt, auch anteilig, zu finanzieren wären: a) Lärmschutz mit Einhausung oder Tunnelabschnitt der Autobahn im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest) im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A 5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau"; b) Lärmschutz ohne Einhausung oder Tunnelabschnitt im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest), jeweils im Bestand und im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A 5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau"; c) Bau einer Talbrücke über den Steinbach im Ausbaufall; d) im Ausbaufall Zusatzmaßnahmen im Straßenbau zur Verstärkung der Schutzwirkung bei Verbreiterung der Autobahn im Bereich der Wasserschutzzone II des Pumpwerks Praunheim; e) Kompensationszahlungen und -maßnahmen an den Kleingartenverein Nordweststadt. Begründung: Seit Jahrzehnten werden die Anwohnerinnen und Anwohner der A 5 in der Nordweststadt und in Niederursel vertröstet: Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes wie Lärmschutzwände will der Bund nur zahlen, wenn die Autobahn ausgebaut wird. Derzeit ist die A 5 im fraglichen Abschnitt sechsspurig, wobei der Seitenstreifen zur Befahrung freigegeben ist. Ein Ausbau ist als Teilprojekt 7 im Bundesverkehrswegeplan enthalten und soll die prognostizierten Verkehrsstärken bewältigen. Die Staugefahr in diesem Bereich soll sich um 5,8 Kilometer reduzieren. Es liegt eine Trassenplanung von 2012 für einen achtstreifigen Querschnitt vor. Dabei soll die Autobahnfläche auf der Taunusseite verbreitert werden, auf der Frankfurter Seite bildet der jetzige Seitenstreifen den Abschluss. Für mögliche Lärmschutzwände werden aktuell Erdwälle errichtet. Das Dilemma für die nordwestlichen Stadtteile: Würden hohe Schallschutzwände tatsächlich gebaut, behindern sie die für nächtliche Abkühlung in den Stadtteilen wichtigen Kaltluftströme, für die die Autobahn bisher kein Hindernis ist. Der Ortsbeirat will vom Magistrat daher wissen, welche alternativen Möglichkeiten im Fernstraßenausbau bestehen, ohne hohe konventionelle Lärmschutzwände einen besseren Lärmschutz zu erreichen, zum Beispiel durch Lärm mindernde Fahrbahnbeläge. In diesem Zusammenhang ist die kürzlich vom Bund offengelegte Voruntersuchung für einen sogar zehnspurigen Ausbau der A 5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und Friedberg zu sehen. Sie geht von einer technischen Machbarkeit und einem hohen Nutzen aufgrund der Engpässe im Autobahnnetz aus. Auch wenn das Land Hessen den Ausbau der A 5 auf zehn Spuren nicht als vordringlichen Bedarf angemeldet hat, die Gelder für den Autobahnbau vom Bund bis 2028 deutlich um 3,6 Milliarden Euro gekürzt werden sollen und die Stadt Frankfurt aktuell einen zehnspurigen Ausbau nicht befürwortet, wirft die Studie für Frankfurt Fragen auf. Sie enthält einige Vorschläge und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Straßenbauprojekt, die den Ortsbezirk 8 direkt betreffen und hohe Kosten auslösen sowie Eingriffe in die Natur nötig machen. Die Nordweststadt ist insbesondere betroffen, da der in den langfristigen Planungen des Bundes vorgesehene Autobahnausbau möglicherweise zusammen mit der Errichtung eines hochverdichteten "Stadtteils der Quartiere" östlich und auch westlich der A 5 realisiert wird. Nach Information des Ortsbeirates berücksichtigt das Stadtplanungsamt bei seinen Planungen für diesen neuen Stadtteil bereits einen zehnspurigen Autobahnausbau. Werden beide Projekte zusammen realisiert, droht der nahezu vollständige Verlust eines Naherholungsraumes und wichtiger landwirtschaftlicher Flächen. Lärmschutzmaßnahmen für die dann auch auf Frankfurter Seite verbreiterte Autobahn sowie ein dann in Aussicht gestelltes Brückenbauwerk zum Schutz des Steinbachtals wiegen den Verlust des Naturraumes mit seinen Klimafunktionen nicht auf. Auch die bei Einwohnern der Nordweststadt beliebte Kleingartenanlage wird durch das Verschwinden des 20 Meter breiten Gehölzstreifens zwischen A 5 und Anlage sowie die prognostizierte Verschattung eines Teils der Gärten durch den Bau des Lärmschutzwalls beeinträchtigt. Durch den Bau des "Stadtteils der Quartiere" würde sie ebenfalls Flächen einbüßen und einen Ausgleich erhalten müssen. Die Kosten für die laut Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen und wer dieselben ggf. übernimmt, sind aus den genannten Gründen und vorsorglich transparent zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 1) | PARLIS

Entlastung der Anwohnenden durch Umkehr der Einbahnstraßenrichtung in der Münzgasse

02.07.2024 | Aktualisiert am: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5728 entstanden aus Vorlage: OF 1294/1 vom 11.06.2024 Betreff: Entlastung der Anwohnenden durch Umkehr der Einbahnstraßenrichtung in der Münzgasse Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der angestrebten Umgestaltung der Brachfläche vor dem Karmeliterkloster die Fahrtrichtung der Einbahnstraße in der Münzgasse zwischen Buchgasse und Weißfrauenstraße umzudrehen und den Kreuzungsbereich Münzgasse/Bethmannstraße entsprechend anzupassen. Dabei soll die Freigabe für den Radverkehr in beide Richtungen bestehen bleiben. Begründung: Seit Jahren leiden die Anwohnerinnen und Anwohner unter dem häufigen versehentlichen Einfahren aus der Weißfrauenstraße in die Münzgasse sowie unter dem intensiven Parksuchverkehr in den umliegenden Straßen wie Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse. Eine Umkehr der Fahrtrichtung in der Münzgasse würde diesen dicht besiedelten Bereich erheblich entlasten und die Lebensqualität der dort Wohnenden verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung Ortsbeirat 7 | PARLIS

Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - in der Vorlage M 40 wird die Situation falsch eingeschätzt Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40

25.06.2024 | Aktualisiert am: 17.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 471 entstanden aus Vorlage: OF 414/7 vom 09.06.2024 Betreff: Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - in der Vorlage M 40 wird die Situation falsch eingeschätzt Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 Vorgang: OA 271/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 40 wird abgelehnt. 2. Stattdessen wird der Magistrat aufgefordert, die Anregung OA 271 - wie von der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022 beschlossen - umzusetzen. Begründung: In der Vorlage M 40 wird die fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans in erster Linie aus der Tatsache abgeleitet, dass sich die in Rede stehenden Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt, einer Kirchengemeinde, einer städtischen Gesellschaft sowie einer stadtnahen Stiftung befinden. Der Magistrat geht dabei wohl von der falschen Annahme aus, dass die genannten Eigentümer:innen regelhaft im Sinne der Allgemeinheit handeln und eine Flächenumwandlung nicht droht. Dabei sollte auch dem Magistrat bekannt sein, dass Kirchgemeinden, städtische Gesellschaften und stadtnahe Stiftungen sehr wohl immer wieder versucht haben, bisherige Gemeinbedarfsflächen für andere Zwecke zu verwenden und in Wert zu setzen. Das ist in der Regel kein böser Wille, sondern ergibt sich aus dem Geschäftszweck bzw. entsprechenden Satzungen. Einzig im Falle der Zehntscheune müsste eine geänderte Nutzung der Fläche, z. B. für Wohnzwecke, von der Stadtverordnetenversammlung gesondert beschlossen werden. So ist vor einigen Jahren ein Grundstück der ehemaligen Ev. Auferstehungsgemeinde, auf dem sich das Gemeindehaus befand, für den Bau von Wohnungen genutzt worden. Ähnliches ist mit einer Teilfläche der Ev. Kirchengemeinde Hausen geschehen. In Westhausen konnte stattdessen eine ähnliche Verwertung gerade deshalb verhindert werden, weil es sich um eine Gemeinbedarfsfläche handelt. Auch viele andere Flächen, z. B. von Kirchengemeinden, sind bereits als Gemeinbedarfsflächen gesichert, sodass eine gemeinwohlorientierte Nutzung gesichert werden kann. Im Ortsbezirk 7 betrifft dies z. B. das Areal der Kath. Kirchengemeinde Sankt Marien, Kirchort Sankt Anna. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2022, OA 271 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 75 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme) FRAKTION (M 40 = Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471, OA 471 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5016, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024

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Anregung an den Magistrat (OB 7) | PARLIS

Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7

25.06.2024 | Aktualisiert am: 01.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5648 entstanden aus Vorlage: OF 316/7 vom 19.06.2023 Betreff: Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7 Der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung der BAB 5 auf acht Spuren im Bereich des Ortsbezirks 7 abzulehnen und dies mit der Landesregierung zu kommunizieren. Begründung: Der Ortsbeirat lehnt aus Gründen des Gesundheitsschutzes für die Wohnbevölkerung und der dringend notwendigen Verkehrswende jede Erweiterung der BAB 5 ab. Auch eine Erweiterung auf acht Spuren zuzüglich je einer weiteren Spur als Standspur ist eine Erweiterung zum Schaden der Bevölkerung. Sie verursacht immense Ausgaben, Gelder, die in den ÖPNV dringend investiert werden müssen. Sie versiegelt Grünflächen und rückt die BAB 5 für die Wohnbevölkerung in Rödelheim und Praunheim noch näher. Damit werden Lärmemissionen und Luftverschmutzung zunehmen. Eine Erweiterung um je eine Spur wird den Autoverkehr vermehren statt verringern. Das ist das Gegenteil einer Verkehrswende. Die Rechtfertigung, nur bei einem Ausbau der BAB 5 könne es einen verbesserten Lärmschutz geben, weist der Ortsbeirat zurück: Der Lärmschutz darf nicht an einen Ausbau gekoppelt sein, die Gesetzeslage verlangt bereits jetzt einen ausreichenden Lärmschutz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück

24.06.2024 | Aktualisiert am: 24.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 473 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 24.05.2024 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: OA 382/19 OBR 11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 06.05.2024, ST 865, vorgeschlagen, einen Bebauungsplan für das Straßenteilstück der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück aufzustellen. Der Bebauungsplan muss die betreffenden Flächen als öffentliche Verkehrsflächen ausweisen. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main Begründung: Auf dem Straßenteilstück ist kein Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und das Eintracht-Gelände in die Gelastraße und weiter nach Bergen-Enkheim zu gehen oder mit dem Rad/Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel. Fahrzeugfahrer, die von Seckbach kommen, sehen die Fußgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit nunmehr 20 Jahren versucht die Stadt, die restlichen Teilstücke zu kaufen, und hat in der Stellungnahme ST 865 vermerkt, dass es keine Aussicht gibt, die übrigen neun Grundstückseigner vom Verkauf zu überzeugen. In der Stellungnahme ST 865 wird darauf verwiesen, dass nur im Rahmen eines Bebauungsplanes Grundstücksstreifen enteignet werden können. Diese Grundstücksstreifen sind schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat eine langfristige Lösung für den Gehweg im Rahmen eines Bebauungsplanes für diesen Straßenabschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 473 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5080, 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 10.09.2024

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Anregung Ortsbeirat 5 | PARLIS

Für den dringenden Ausbau von Kita- und Hortplätzen in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen angemessene bauliche Schutzstandards entwickeln und anwenden sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr reduzie

07.06.2024 | Aktualisiert am: 07.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 468 entstanden aus Vorlage: OF 1150/5 vom 22.05.2024 Betreff: Für den dringenden Ausbau von Kita- und Hortplätzen in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen angemessene bauliche Schutzstandards entwickeln und anwenden sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr reduzieren Vorgang: OM 5176/24 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah bauliche Standards erarbeiten zu lassen für den Fall, dass in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen trotzdem Kita- und Hortplätze mit Ausnahmegenehmigung durch das RP geschaffen werden müssen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, alles dafür zu tun, dass mit Hilfe entsprechender Flugrouten, Höhenanpassungen und vor allem durch Reduzierung der Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen insgesamt weniger Lärm und Schadstoffe emittiert werden, sodass eine Siedlungsbeschränkung nicht mehr notwendig ist. Begründung: Aufgrund extremen Mangels an Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad sah sich der Ortsbeirat 5 gezwungen, den Magistrat in einer Anregung zu bitten, das RP in Darmstadt, Referat Immissionsschutz, zu kontaktieren zur Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad (siehe dazu OM 5176). In Fällen solcher Ausnahmegenehmigungen muss aber für die Kinder und das Personal der Einrichtungen der dringend erforderliche Schutz vor der Belastung durch Fluglärm und Schadstoffe, die die Siedlungsbeschränkung verursacht, in vollem Umfang sichergestellt werden. Damit der dringend erforderliche Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad erfolgen kann, müssen darum die entsprechenden baulichen Standards entwickelt und angewendet werden. Darüber hinaus ist unbedingt dafür zu sorgen, dass insgesamt deutlich weniger Lärm und Schadstoffe durch den Luftverkehr am Frankfurter Flughafen emittiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 133 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 100 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Ablehnung), AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Annahme) Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4934, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024

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Anregung Ortsbeirat 16 | PARLIS

ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128

04.06.2024 | Aktualisiert am: 17.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.06.2024, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 279/16 vom 04.06.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Bericht B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-)Shuttlebusse nach Bergen als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb, wenn es bis dahin technisch möglich ist; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal-Nord - auch, um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen, letzteres neben den auf der Hand liegenden Vorteilen für Seckbach, auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) prüfen, ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, indem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30 auf 15 Minuten bzw. von 60 auf 30 Minuten erhöht oder - eine weitere Buslinie von Offenbach/Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel/Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg/Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten-Taktung in 15-/30-minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) eingerichtet werden kann. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5 bis 7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr" lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP, 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit - in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 16 das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und des dicht besiedelten Enkheims mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Der Ortsbeirat 16 erwartet, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Der Ortsbeirat fordert, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen mit einfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7-/5-Minuten-Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zugrunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Beschlussausfertigung(en): § 4998, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel

27.05.2024 | Aktualisiert am: 07.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2024, OA 463 entstanden aus Vorlage: OF 620/11 vom 30.04.2024 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: B 128/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Anliegen, die Regionaltangente Ost und West zu stärken, wird grundsätzlich begrüßt. Die Varianten 1 und 2 der Regionaltangente Ost, welche durch den Fechenheimer Wald verlaufen, werden allerdings kategorisch abgelehnt. Die Trassenführungen der Varianten 1 und 2 sind außerordentlich schwere Eingriffe in die dortige Umwelt und Natur. Bereits durch den Autobahnbau ist das dortige ökologische Gleichgewicht erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. 2. Der Magistrat wird gebeten, andere Möglichkeiten mit den Nachbargemeinden zu finden, die eine Anbindung von Maintal und den nordöstlichen Stadtteilen möglich machen. Begründung: Trennung des Lebensraums der Tiere im Fechenheimer Wald in Ost und West: Grüngebiete und Habitate von im Fechenheimer Wald lebenden und vom Aussterben bedrohten Tierarten werden zerstört und räumlich geteilt. Es soll zur bestehenden Autobahngrenze im Norden ein weiterer bis zu 30 Meter breiter Bahndamm von Nord nach Süd gebaut werden. Dieser Bahndamm würde den Wald in zwei getrennte Gebiete teilen. Der Bahndamm muss zusätzlich mit chemischen Pestiziden frei von Bewuchs gehalten werden, was für diesen natürlichen Lebensraum inakzeptabel wäre. Was mit der über die Autobahn verlaufenden Grünbrücke erreicht werden sollte, würde für die Tiere durch eine Eisenbahnbrücke konterkariert werden. Ein Teil der Tiere und Insekten würde zwangsläufig von der Grünbrücke ausgeschlossen werden, da der östliche Teil des Waldes von der Grünbrücke abgetrennt wird. Braucht es dann noch zusätzlich eine zweite Grünbrücke? Der Bahndamm muss über zwei weitere lange Brückenrampen über die Autobahn geführt werden, welche noch breitere Fundamente benötigen als der reine Bahndamm selbst. Diese Aufschüttungen bedeuten mehr Abholzungen und größere Hindernisse für die Tiere und Insekten, von den Beschädigungen durch die massiven Bauarbeiten in dem Gebiet ganz zu schweigen. Gibt es einen Fledermausschutz an der Bahnstrecke? Analog zur Autobahnführung müssten dort vier Meter hohe Fledermausschutzwände entlang der Bahnstrecke aufgestellt werden, wenn der Zugverkehr an dieser Stelle nicht unter 40 km/h fahren soll. Die Funktionsfähigkeit solcher Fledermausschutzwände wurde übrigens noch nicht nachgewiesen. Die Fledermausschutzwände sind für die Autobahnstrecke durch den Wald bereits planfestgestellt. Die Trassenführung geht exakt durch das Brutgebiet von Fledermäusen, die vom Aussterben bedroht sind. Erschwerend kommt dazu, dass die Vergrämung der Fledermäuse im westlichen Teil des Fechenheimer Waldes in genau diesem Bereich der geplanten S-Bahn-Trasse stattfand. Allein deswegen sollte von dieser Baumaßnahme dringend Abstand genommen werden. Bereits die vorherige Planung der Umsiedlung der Fledermäuse in diesen bereits besetzten Bereich eines Fledermausstammes war sehr fragwürdig (Rodung von vielen Hektar Eichenwald, siehe dazu Natur- und Ökologischer Teil des Planfeststellungsbeschlusses zum Riederwaldtunnel/A 66). Besteht die dringende Notwendigkeit des Erfüllens des Eingemeindungsvertrags mit Bergen-Enkheim? Das Argument des Dezernenten für Mobilität in einer Sitzung des Ortsbeirates 16, man müsse die Verpflichtung eines Schienenanschlusses aus dem Eingemeindungsvertrag von Bergen-Enkheim erfüllen und aus diesem Grund nun ein über 20 Meter hohes Brückenbauwerk durch den besonders schützenswerten Eichenwald Fechenheims und die Schrebergärten Enkheims nach Bergen-Enkheim bauen, ist durch andere Lösungen wesentlich besser darzustellen. Dies wäre weniger umweltbelastend, einfacher und günstiger. Enkheim hat mit der U 4 und U 7 bereits einen Schienenanschluss, der noch weitergeführt werden könnte, wenn der Ortsbeirat 16 sich dies wünschen würde. Zusätzliche Lärmbelästigungen im Wohnquartier und im Wald: Nicht nur die Menschen brauchen ein gewisses Maß an Ruhe, sondern auch die wilden Tiere. Eine Bahnlinie bedeutet Lärm. Es wird dort nicht nur tagsüber die S-Bahn verkehren. In diesem Gebiet herrscht bereits heute starker Lärm: Industriegebiete mit zulässigen Lärmwerten von 72 Dezibel am Tag und in der Nacht, ohne die nötigen Abstandsgrenzen zu Wohngebieten, eine bestehende Bahnlinie, die zukünftig durch die Schließung der Bahnübergänge noch mehr genutzt wird und dies an dieser Stelle mit wesentlich schnelleren Geschwindigkeiten sowie Flugzeuge, die auf der Abflugroute bis zu 82 Dezibel Lärm produzieren, und eine neue Autobahn, die die gesetzlichen Lärmwerte nicht einhalten kann und zu weiterem Dauerlärm beitragen wird. Umweltlärm macht krank. Tiere brauchen ihr Gehör zur Kommunikation, und seien es nur einige der 47 verschiedenen Vogelarten, die im Fechenheimer Wald leben. Im Fechenheimer Wald existieren noch Rehe, Hirschkäfer, zehn Fledermausarten, fünf verschiedene Spechtarten, Habichte, Schwarzmilane und viele andere besondere Insekten und Tiere. Eine ganze Reihe davon sind vom Aussterben bedrohte Tierarten. Die Bewohner der Siedlung Am Roten Graben haben die Bahnlinie dann direkt vor ihren Balkons. Fehlende Angaben zum Flächenverbrauch und zur Fällung des Frankfurter Waldes: Es wurden im Gutachten keine Angaben zu den benötigen Hektar zu fällendem Urwald (so die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung zum Biotop Fechenheimer Wald) gemacht. Die benötigte Waldmenge wird unzweifelhaft wesentlich größer sein als der Waldverbrauch des Bauprojekts "Riederwaldtunnel/A 66". Zudem kommt es zu mehrjährigen Bauarbeiten in einem sensiblen Bereich. Die Bauarbeiten für die S-Bahn-Strecke werden sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Bauarbeiten werden im Wald stattfinden und viele scheue Tiere vertreiben und verschrecken. Gerade zur Brutzeit und im Sommer wären solche Arbeiten völlig inakzeptabel. Es wäre vorher ohnehin durch ein Gutachten zu prüfen, inwieweit sich solche Bauarbeiten auf diesen empfindlichen kleinen Lebensraum auswirken könnten. Das Gebiet ist durch seinen feuchten Boden und die vielen Insekten ein besonders wichtiger Lebensraum für viele Vögel, insbesondere viele Spechtarten, und Fledermausarten. Die Machbarkeitsstudie hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammen mit der Stadt Frankfurt, dem Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV), Wetteraukreis und der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig (KGV) in Auftrag gegeben. Warum hat die Stadtplanung der Stadt Frankfurt die Gutachter dabei nicht vorher auf das Biotop Fechenheimer Wald hingewiesen? Die Planungen durch den Riederwaldtunnel und die entsprechenden Fachgutachten liegen bereits vor und es ist bekannt, dass der Schutz dieses Gebietes besonders wichtig ist. Der jetzt besagte Wald stellt eine Ausgleichsfläche für den Verlust der acht Hektar Wald im Westen des Waldes dar. Hessen Mobil und die Autobahn GmbH des Bundes hatten bereits große Probleme, die jetzigen Planungen umzusetzen. Es musste damals sogar ein zweites Umweltgutachten angefertigt werden, weil das erste Gutachten klare Vorgaben zum Umweltschutz enthielt, welche in der Planfeststellung zu große Probleme aufgeworfen hatten. Das erste Gutachten wurde daher nicht in der endgültigen Planfeststellung des Planfeststellungsbeschlusses "Riederwaldtunnel/A 66" verwendet. Das Gutachten wurde von der Stadt Frankfurt beauftragt. Die Stadt Frankfurt sollte besser überlegen, das Gebiet Fechenheimer Wald zu einem Naturschutzgebiet zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 463 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) AfD (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4999, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024

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Anregung an den Magistrat (OB 8) | PARLIS

Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim

18.04.2024 | Aktualisiert am: 30.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5420 entstanden aus Vorlage: OF 414/8 vom 02.04.2024 Betreff: Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim Vorgang: OM 3268/22 OBR 8; ST 2034/23 Der Ortsbeirat begrüßt das Vorgehen des Magistrats, die Anregung des Ortsbeirates umzusetzen und eine umfassende Studie zur Geschichte des Arbeitserziehungslagers (AEL) und seiner Außenkommandos zu fördern. In diesem Zusammenhang sollen weitere Verbesserungen für das Areal der Gedenkstätte umgesetzt werden, die über die künstlerische Gestaltung hinausgehen und für Vorbeigehende und Nachbarschaft mehr Informationen anbieten. Zudem sollen im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager zusätzliche Erkenntnisse über die Funktion des heute noch erhaltenen Zellen- oder Tunnelbauwerks auf dem Gelände der Gedenkstätte gewonnen werden. Nach einer in der ursprünglichen ersten wissenschaftlichen Einordnung von Petra Meyer abgedruckten Lagerskizze handelt es sich entweder um eine Arrestzelle oder möglicherweise um einen Tunnel, der auf direktem Wege, ohne den freien Bereich der Straße nutzen zu müssen, zu anderen bewachten Einrichtungen des Lagerkomplexes im Umfeld der damaligen VDM-Werke führte, wie zu einer "Entlausungsstelle", zu dem großen Luftschutz-Hochbunker für Werksangehörige oder zu der "Bordellbaracke". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, 1. im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager die genaue Funktion des heute noch erhaltenen zellenähnlichen Baus oder Tunnelbaus, der an der Gedenkstätte und unterhalb der Ludwig-Reinheimer-Straße liegt, feststellen zu lassen; 2. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen unter Benutzung der zur Verfügung stehenden Quellen auf dem Areal der Gedenkstätte Hinweistafeln anzubringen, die mit einer Karte die Lage des AEL in der Topographie der verschiedenen NS-Zwangslager im Bereich Zeilweg sowie den Standort im heutigen Gebiet Zeilweg/Oberschelder Weg beschreiben. Auf der Tafel sollen außerdem wesentliche Einrichtungen des Lagers wie Wachturm, Häftlingsbaracken, Sanitärgebäude, Appellplatz, Hundezwinger usw. in Form eines Grundrisses gezeigt werden; 3. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen an der Umzäunung oberhalb der Gedenkstätte an der Ludwig-Reinheimer-Straße eine für Passanten gut lesbare Infotafel anzubringen nach dem Vorbild der 2023 in Wetzlar angebrachten Gedenktafel zum Lager der Firma Leitz auf der Lahninsel (siehe Foto unten); zur Mitfinanzierung der unter den Ziffern 2. und 3. genannten Maßnahmen sind Sponsoren zu suchen, die Gelegenheit erhalten sollen, auf den Tafeln erwähnt zu werden. Hier sind vor allen Unternehmen und Institutionen ggf. mit ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern anzufragen, die zwischen 1942 und 1945 von den Arbeitskräften des AEL Heddernheim und seiner Außenkommandos profitiert haben; 4. bis zur nächsten Gedenkfeier 2025 die Holzaufsätze der vorhandenen Sitzbänke an der Gedenkstätte zu erneuern, die in diesem Frühjahr in besonderer Weise den anhaltenden Regenfällen ausgesetzt waren und erhebliche Beschädigungen aufweisen; 5. dem Ortsbeirat über die in Ziffer 1. der Stellungnahme vom 06.11.2023, ST 2034, erwähnten Bauberatungsgespräche mit der neuen Eigentümerin des angrenzenden Baugrundstücks hinsichtlich der Gestaltung der Grundstücksgrenze zur Gedenkstätte zu berichten und den Ortsbeirat rechtzeitig einzubinden. Anlage zu Ziffer 3 (Foto: Klenner) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3268 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2034 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1427

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Gegen illegale Müllablagerungen auf Grundstück im FFH-Gebiet „Berger Hang“ vorgehen

08.04.2024 | Aktualisiert am: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 254/16 Betreff: Gegen illegale Müllablagerungen auf Grundstück im FFH-Gebiet "Berger Hang" vorgehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass seitens des Umwelt- bzw. des Ordnungsamtes umgehend gegen die illegalen Müllablagerungen auf einem offensichtlich privaten Grundstück im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger-Hang" vorgegangen wird, welches sich in östlicher Lage am Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" befindet. Weiterhin soll die Nutzung einer auf dem Grundstück befindlichen Baracke auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. (Fotos 1 - 10) Begründung: Bereits seit längerer Zeit befindet sich ein offensichtlich privates Grundstück am Wirtschaftsweg "Im Hinkelrain" im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger Hang" in einem stark vermüllten Zustand. Eine dort befindliche Baracke macht zudem den Eindruck, als ob sie zumindest zeitweise bewohnt worden wäre bzw. bewohnt wird. Das Naturschutzgebiet "Berger Hang" ist seit 2003 auch als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet nach Europäischem Recht geschützt und unterliegt damit der höchsten Schutzstufe. Unabhängig davon stellen Müllablagerungen - auch auf einem privaten Grundstück - eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zu ahnden sind. Gegen die auf diesem Grundstück anzutreffenden Missstände ist umgehend vorzugehen, da diese gegen geltendes Recht verstoßen. Fotos 1 bis 10 (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 254/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Anregung an den Magistrat (OB 2) | PARLIS

Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der SebastianRinzStraße 1A - Teil 4

19.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5131 entstanden aus Vorlage: OF 803/2 vom 12.10.2023 Betreff: Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1A - Teil 4 Vorgang: OM 4540/15 OBR 2; ST 95/16; OA 429/16 OBR 2; ST 2157/19; V 1777/20 OBR 2; ST 30/21; ST 1230/21; ST 2106/21; ST 920/22; ST 2294/22; ST 738/23; ST 1902/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. welche Nutzung er für das ehemalige Pförtnerhaus in der Sebastian-Rinz-Straße 1A für möglich hält (z. B. durch die Griechisch-Orthodoxe Gemeinde, die Interesse an dem Gebäude hat) bzw. bei einer Vergabe im Erbbaurecht ausschließt (Kultur, Gastronomie, Wohnen etc.); 2. welche Randbedingungen die Lage im selbst denkmalgeschützten Grüneburgpark an eine private Nachnutzung stellt; 3. wann und in welcher Form (z. B. Konzeptverfahren) das Gebäude ausgeschrieben werden soll; 4. wie der Ortsbeirat hierbei mit einbezogen werden soll; 5. was mit dem denkmalgeschützten Gebäude passiert, wenn eine Vergabe erfolglos bleibt. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Gebäude in einem solchen baulichen Zustand gehalten wird, dass eine Sanierung weiterhin möglich ist und ein Abriss ausgeschlossen werden kann. Begründung: Inzwischen ist die Nachfrage nach der Nutzung des Pförtnerhauses acht Jahre (sic) her (OM 4540, OA 429, V 1777), ohne dass das denkmalgeschützte Gebäude saniert wurde oder irgendeine künftige Nutzung beschlossen wurde. Aus der letzten Stellungnahme vom 18.09.2023, ST 1902, geht hervor, dass der Magistrat auch nicht vorhat, das Gebäude zu sanieren. Denkmalgeschützte Gebäude, die dem Verfall anheimgegeben werden, gibt es in Frankfurt bereits zu viele. Daher ist es zwar gut, dass nach nunmehr acht Jahren eine Entscheidung seitens der Stadt gefallen ist, auch wenn eine städtische/öffentliche Nutzung gegenüber einer nun wohl privat(wirtschaftlich)en Nutzung vorzuziehen wäre. Es bleibt aber noch immer absolut unklar, welche Nutzungen für das Gebäude vorgesehen bzw. überhaupt denkbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 95 Anregung vom 17.06.2019, OA 429 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2157 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 30 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2106 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 920 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2294 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1902

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Anregung an den Magistrat (OB 2) | PARLIS

Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)

19.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5130 entstanden aus Vorlage: OF 801/2 vom 16.11.2023 Betreff: Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend) Vorgang: OA 246/22 OBR 9; B 142/23; B 363/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. trotz bislang noch immer fehlendem Rechtsinstrument eines Wohnraumschutzgesetzes (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum), die Deutsche Bundesbank aufzufordern, in der Rüsterstraße, in der ca. zwei Drittel der Wohnungen seit mindestens drei Jahren leer stehen, ein befristetes Wohnen zuzulassen; 2. die Deutsche Bundesbank als öffentliche Wohnungseigentümerin dazu aufzufordern, auch nach einer Sanierung bezahlbare Mieten zu erhalten, um den Frankfurter Wohnungsmarkt nicht weiter zu belasten. Begründung: Die Deutsche Bundesbank, der in Frankfurt ca. 1.000 Betriebswohnungen im ganzen Stadtgebiet gehören, hat ihre Bestände seit Jahrzehnten nicht ausreichend instand gehalten - geschweige denn rechtzeitig, gezielt und sozial verträglich in notwendige Grundsanierungen investiert. Derzeit finden sich Leerstände u. a. in Eschersheim (Dornbusch), Ginnheim und im Westend (Guiollettstraße, Arndtstraße und Rüsterstraße). Die Deutsche Bundesbank hat, nachdem der Leerstand von ca. 100 Wohnungen am Dornbusch 2021 öffentlich wurde, ein Sanierungsprogramm beschlossen und budgetiert. Dieses wurde 2022 im Planungsausschuss der Stadt vorgestellt (entsprechend auch B 142). Die Sanierung im Westend, Rüsterstraße, wird jedoch noch lange auf sich warten lassen. Vor dem Hintergrund der Wohnungsnot in Frankfurt sollte seitens der Stadt Frankfurt darauf gedrungen werden, die leer stehenden Wohnungen mindestens zwischenzuvermieten. Wohnkomplex der Deutschen Bundesbank in der Rüsterstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2022, OA 246 Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 142 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 363

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Anregung an den Magistrat (OB 11) | PARLIS

Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück)

05.02.2024 | Aktualisiert am: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 entstanden aus Vorlage: OF 547/11 vom 19.01.2024 Betreff: Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück) Vorgang: B 381/05; V 1514/15 OBR 11; ST 297/16; OM 317/16 OBR 11; ST 1380/16; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19; OA 382/19 OBR11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen über die für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, benötigten Grundstücksflächen ist. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den folgenden Fragen zukommen zu lassen: 1. Wie viele der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen wurden mittlerweile erworben? 2. Für wie viele Grundstücksflächen laufen derzeit Erwerbsverhandlungen? 3. Wie viele Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Können die nicht verkaufsbereiten Eigentümer der benötigten Grundstücksflächen trotz fehlendem Bebauungsplan, aber vorhandenem Allgemeinwohl, enteignet werden? 5. Welche weiteren Möglichkeiten hat der Magistrat, um den Erwerb der benötigten Grundstücksflächen gegen den Willen der nicht zum Verkauf bereiten Eigentümer durchzusetzen? Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße ist die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Flinschstraße 67 durch circa 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 16.11.2015, V 1514 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 317 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290

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Anregung an den Magistrat (OB 3) | PARLIS

Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern

25.01.2024 | Aktualisiert am: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5041 entstanden aus Vorlage: OF 628/3 vom 05.01.2024 Betreff: Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern Der Verkauf der historischen Wasserburg "Stalburg", die plötzliche Schließung der Gastronomie und die ausbleibende Kommunikation der Investorinnen und Investoren, die das Gebäude erworben haben, lassen die Anwohnerinnen und Anwohner befürchten, dass es sich einmal mehr um ein Nachverdichtungsprojekt handelt, bei dem auf soziale und ökologische Belange keine Rücksicht genommen wird. Der Ortsbeirat fürchtet um den Erhalt des sozialen Orts und der Baumbestände - handelt es sich doch im Nordend um einen der Letzten dieser Art. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, seinen Kenntnisstand für die Planungen der neuen Eigentümer mitzuteilen und konkret darauf einzugehen, 1. ob bereits ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage gestellt wurde und auf welche Aspekte in einer möglicherweise bereits erfolgten Bauberatung hingewiesen wurde; 2. ob ihm der laut FAZ vom 02.01.2024 notariell festgelegte Ausschluss eines Abrisses des historischen Gebäudes bekannt ist und ob er dies zum Beispiel durch den Eintrag einer Baulast nachvollziehen kann; 3. welche denkmalpflegerischen Wünsche und Erwägungen bei einer Sanierung des Gebäudes seitens des zuständigen Fachamts - ung eachtet des fehlenden Eintrags in die hessische Denkmalliste - bekannt sind und ggf. in Gespräche mit den Investorinnen und Investoren eingeflossen sind oder einfließen könnten; 4. welchen Kenntnisstand er zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen hat und welche Möglichkeiten der Handhabe er angesichts des fehlenden Bebauungsplans, mit dem diese gesichert werden könnten, sieht. Der Magistrat wird auch gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch nach einer Sanierung oder einem Umbau des Gebäudes eine öffentliche Nutzung der Freiflächen und des Erdgeschosses gegeben sind und diese langfristig als sozialen Ort zu sichern. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auf die Investorinnen und Investoren mit dem Wunsch des Ortsbeirats zuzugehen, diesem in einer der kommenden Sitzungen den aktuellen Stand der Planung für das Areal vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe bereitstellen

10.10.2023 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4555 entstanden aus Vorlage: OF 863/6 vom 10.10.2023 Betreff: Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe bereitstellen Vorgang: M 110/23; OA 383/23 OBR 6; Beschl. d. Stv.-V., § 3800/23 Beim Ortstermin am 9. Oktober 2023 hatten Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirats dankenswerter Weise die Möglichkeit erhalten, über den aktuellen Planungsstand des o. g. Projekts informiert zu werden. Dabei standen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Lebenshilfe Stiftung sowie des Trägervereins Miteinander-Mittendrin e. V. für entsprechende Rückfragen zur Verfügung. Aus den Gesprächen ergab sich, dass die Projektverantwortlichen aufgrund der erteilten Maßgabe des ergangenen Stadtverordnetenbeschlusses (Bäume müssen erhalten bleiben ) in jedem Fall vor Annahme des Vertrages zur Erteilung eines Erbbaurechtes eine kostenintensive Begutachtung in Auftrag geben werden, um sich zur Verwirklichung des Projektes entsprechend abzusichern. Zudem stehen zahlreiche Genehmigungen aus, die durch die erteilte Maßgabe höchstwahrscheinlich zu einer länger andauernden Bearbeitungsdauer führen werden. Sowohl die Tatsache, dass eine entsprechende Begutachtung immense Kosten für die gemeinnützige Stiftung verursacht und zudem nicht abgeschätzt werden kann, ob diese dann den entsprechenden Erfolg verspricht sowie die Umstände, dass die aufgeworfenen Fragen der vergangenen Ortsbeiratssitzung seitens des zuständigen Dezernats nicht beantwortet wurden und bei zeitlich länger andauernden Genehmigungsverfahren zudem höhere Projektkosten (Baukostensteigerungen) anfallen werden, stellen die gemeinnützige Stiftung vor enorme (nicht verantwortbare) Herausforderungen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - alsbald die offenen Rückfragen des Ortsbeirats 6 zu Vorlage M 110 (OA 383) in adäquater Form zu beantworten; - aufgrund der durch die erteilte Maßgabe eingetretenen rechtlichen Verpflichtung zum Erhalt der Bäume und der damit verbundenen Unabwägbarkeiten im Bereich der ausstehenden Genehmigungen (hohe Gutachterkosten mit ungewissem Ausgang seitens der Projektverantwortlichen) ein geeigneteres Baugrundstück bereitzustellen, dass einen einfacheren Genehmigungsverlauf und mithin eine schnellere Verwirklichung des förderwürdigen Projektes ermöglicht, falls eine Bebauung des Grundstücks mit den Maßgaben nicht möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Anregung vom 12.09.2023, OA 383 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 7) | PARLIS

Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhen

10.10.2023 | Aktualisiert am: 23.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4554 entstanden aus Vorlage: OF 338/7 vom 26.09.2023 Betreff: Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhen Vorgang: OM 3664/23 OBR 7 Das Programm Nachbarschaftsstraßen hat zum Ziel, durch zeitlich befristete Absperrung von Straßen nachbarschaftliche Begegnungen zu ermöglichen und Kindern mehr Raum im öffentlichen Raum zu geben. In der Anregung OM 3664 hat der Ortsbeirat 7 die Nachbarschaftsstraße Alt-Hausen unterstützt. Die Nachbarschaftsstraße wurde von einer Bürger- und Bürgerinneninitiative organisiert, die das Programm sehr positiv aufgenommen hat, allerdings einige Verbesserungsvorschläge nach der Durchführung äußerte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie zukünftig Nachbarschaftsstraßen, die vom Ortsbeirat unterstützt werden, leichter umgesetzt werden können. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1) transparenter und verschlankter Antragsprozess (z. B. mittels Handlungsleitfaden) und Angleichung an die Anforderungen bei der Organisation von Straßenfesten, 2) eine einfache und einheitliche Regelung für die Veranstaltungshaftung, 3) unentgeltliche Übernahme der Anlieferung und Aufstellung der Absperrungen sowie von Straßenschildern. Außerdem sollte der Verkehrszeichenplan vom zuständigen Amt erstellt werden. Begründung: Die Nachbarschaftsstraße in Alt-Hausen wurde an zwei Terminen, dem 25.06.2023 und 09.07.2023, durchgeführt. Im Rahmen eines nachbarschaftlichen Picknicks konnten alle Menschen vorbeikommen, eigenes Essen und Getränke mitbringen und zusammen einen schönen Sonntag verbringen. Dies erfreute sich großer Beliebtheit und stellte sich als voller Erfolg heraus. Allerdings war damit ein hoher organisatorischer und bürokratischer Aufwand verbunden, der für die nächsten Male heruntergefahren werden sollte, um das Programm der Nachbarschaftsstraßen weiterhin zu erhalten. Aus anderen Stadtteilen ist zu vernehmen gewesen, dass deswegen einige Initiativen darauf verzichtet haben, sich zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 Antrag vom 02.01.2024, OF 546/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4938

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführen

12.09.2023 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4374 entstanden aus Vorlage: OF 844/6 vom 25.08.2023 Betreff: Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführen Der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten mit dem Ziel, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h in den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auf den Autobahnabschnitten A 66, A 648 und A 5 sowie auf der B 40 rund um die westlichen Stadtteile einzurichten. Überwacht werden sollen diese durch Geschwindigkeitsabschnittskontrollen, auch übergreifend über die verschiedenen Autobahnen, um die Lärmbelästigung der Bürgerinnen und Bürger, zumindest in den Nachtstunden, zu reduzieren. Mit dem Hessischen Nahmobilitätsgesetz wurde diese in Niedersachsen und Österreich bereits erfolgreiche und sehr effektive Möglichkeit, Geschwindigkeitsbegrenzungen durchzusetzen und zu überwachen, ermöglicht. Begründung: Die Autobahnen A 66, A 648 und A 5 sowie die vierspurig ausgebaute B 40 bilden einen Ring um die westlichen Stadtteile und laufen teils unmittelbar durch bebautes und bewohntes Stadtgebiet. Dies führt unweigerlich zu einer erheblichen Lärmbelästigung für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, nicht nur im unmittelbaren Bereich dieser Straßen. Insbesondere in den Nachtstunden führt übermäßiger Lärm zu Schlafstörungen und damit zu langfristigen Gesundheitsschäden. Es wird beobachtet, dass es gerade in den späten Abendstunden durch besonders schnelles Fahren, auch mit überlauten Fahrzeugen, zu erheblichen Lärmspitzen kommt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h würde den Lärmteppich deutlich reduzieren. Jedoch ist deren Umsetzung durch Beschilderung wenig effektiv, da diese nur von wenigen Verkehrsteilnehmern vollständig beachtet wird, gerade mit dem Hintergrund des Lärmschutzes und in den Nachtstunden. Von daher ist eine Umsetzung nur in Verbindung mit einer streckenbezogenen, nicht nur punktuellen Geschwindigkeitsüberwachung, eben der Geschwindigkeitsabschnittskontrolle, zielführend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 3) | PARLIS

Grundstückszugang versperrt - Günthersburgallee 98

15.06.2023 | Aktualisiert am: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4140 entstanden aus Vorlage: OF 511/3 vom 20.04.2023 Betreff: Grundstückszugang versperrt - Günthersburgallee 98 Der Magistrat wird gebeten, vor dem Hauseingang der Günthersburgallee 98 einen Fahrradbügel auf dem Gehweg anzubringen, sodass der Grundstückszugang nicht mehr versperrt werden kann. Begründung: Den Hausbewohnern ist es oftmals nicht möglich, ihr Lastenrad auf das Grundstück zu bringen, da der Zugang eng zugeparkt ist. Darüber hinaus wird durch ein solches Parken auch die sich unmittelbar anschließende Zufahrt zum Nachbarhaus behindert. Ein einzelner Fahrradbügel auf dem Gehweg würde diese Probleme lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1803

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Anregung Ortsbeirat 1 | PARLIS

Blaugrüne Infrastruktur gegen die Folgen der Klimakrise - Modellprojekt „Stadtlagune“

06.06.2023 | Aktualisiert am: 29.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2023, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 854/1 vom 16.05.2023 Betreff: Blaugrüne Infrastruktur gegen die Folgen der Klimakrise - Modellprojekt "Stadtlagune" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.10.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Modellprojekt für mindestens eine großflächige blaugrüne Infrastruktur im Herzen des Ortsbezirks 1 auf den Weg zu bringen, das Regenwasser sammelt, zurückhält, teilweise versickern lässt und den Überschuss zur Bewässerung der Stadtbäume zur Verfügung stellt. Diese Infrastruktur soll außerdem in einen attraktiven Aufenthaltsbereich mit Wasserfläche in der Innenstadt eingebettet sein, in dem sich die Menschen aufhalten, erfrischen und entspannen können. Der Ortsbeirat 1 kann sich als Modellprojekt die Straße am Roßmarkt vorstellen, soweit weiterhin ausreichend Platz für Schaustellende vorgehalten wird. Weitere Standorte sind zu prüfen. Begründung: Es gibt bereits zahlreiche europäische Städte, die Straßen und Freiflächen in attraktive und vielfältig nutzbare Wasserretentionsflächen umgewandelt haben. Insbesondere die versiegelten und im Sommer heißen Innenstadtbereiche benötigen Flächen zur Versickerung, Regenrückhaltung und Verdunstungskühlung. Geoportal Frankfurt Foto und Visualisierung: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 123 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 89 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Kostenangabe) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 360 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 3509, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 § 4088, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023

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Anregung an den Magistrat (OB 1) | PARLIS

Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße

02.05.2023 | Aktualisiert am: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3942 entstanden aus Vorlage: OF 813/1 vom 12.04.2023 Betreff: Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße Vorgang: OM 2197/22 OBR 1; ST 2332/22 Der Magistrat wird gebeten, darauf hin zuwirken, dass eine E-Ladestation an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße installiert wird. Begründung: Im Hinblick auf das politische Ziel klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von E-Autos zu ermöglichen, bedarf es des Aufbaus einer flächendeckenden E-Ladesäuleninfrastruktur. In der Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2332, heißt es, dass der Magistrat nicht als Betreiber oder Investor für E-Ladestationen auftreten werde. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Frankfurter Regierungskoalitionen ist jedoch folgende Aussage verankert: "E-Lademöglichkeiten in neuen Quartieren/bei der ABG: Wir wirken darauf hin, dass die ABG sukzessive Möglichkeiten für ihre Mieterinnen und Mieter sowie Parkhaus-Kundinnen und -kunden einrichtet, mindestens über 230V-Anschlüsse um Elektrofahrzeuge aufzuladen und frühzeitig mögliche technische Hindernisse für diese Ausstattung zu beseitigen (z. B. über ein intelligentes Lastmanagement). Hinsichtlich der Standortsuche für E-Ladesäulen und Car-Sharing Plätze soll die Stadt eine aktive Rolle übernehmen und Ämterübergreifend Standorte definieren, die dann unter Maßgabe von zu erarbeitenden Bedingungen der Stadt ausgeschrieben werden sollen." Der Magistrat wird gebeten, sich an den eigenen Koalitionsvertrag zu halten und für eine ausreichende E-Ladeinfrastruktur in Frankfurt zu sorgen. Dabei muss er nicht als Betreiber auftreten, dennoch sollte er sich dieser wichtigen Aufgabe annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2197 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1691

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Anregung Ortsbeirat 1 | PARLIS

Toiletten auch für das Gallus!

21.03.2023 | Aktualisiert am: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.03.2023, OA 341 entstanden aus Vorlage: OF 702/1 vom 09.01.2023 Betreff: Toiletten auch für das Gallus! Vorgang: M 174/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.08.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 04.11.2022, M 174, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass das vorgestellte Toilettenkonzept wie folgt ergänzt wird: 1. Punkt II. "Sofortmaßnahmen" Buchstabe c wird wie folgt ergänzt: 19. Die in der "Pauline" vorhandene Toiletten wird als Vertragstoilette ausgewiesen. 20. Die im Quartierspavillon an der Quäkerwiese vorhandene Toilette, wird als Vertragstoilette ausgewiesen. 21. Sommerhoffpark Systemtoilette oder feste Anlage. 2. Von gendergerechten Toiletten zu schreiben und dann nicht einmal in Betracht zu ziehen, dass es Menschen gibt, die keinem binären Geschlecht angehörig sind, ist im Jahr 2023 nicht mehr zeitgemäß. Dementsprechend wird Punkt III. "Prüfungsmaßnahmen" Buchstabe a wird wie folgt abgeändert: "Der Magistrat prüft bei allen vorhandenen Toilettenanlagen bei Sanierungs- und Umbauarbeiten die Möglichkeit, die Bedarfe von Frauen und nichtbinären bzw. gender-nonkonformen Personen hinsichtlich Anzahl, Ausstattung und Sicherheit zu berücksichtigen. Auf Grundlage einer Nutzerdatenauswertung ist zu prüfen, ob ein Verhältnis von Männer- zu Frauentoiletten von 1:3 als Orientierungskennzahl angezeigt ist, und in welchem Verhältnis zusätzliche Unisex-Toiletten benötigt werden. Neuschaffungen und Planungen werden unter Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit erstellt. Hierbei wird explizit auch die Schaffung von zusätzlichen Unisex-Toiletten in Betracht gezogen. Hygieneprodukte werden in allen öffentlichen Sanitärräumen kostenlos zur Verfügung gestellt." 3. Punkt III. "Prüfungsmaßnahmen" Buchstabe f wird wie folgt abgeändert: "Zur Entgeltpflicht öffentlicher Toiletten der Stadt Frankfurt am Main gilt künftig folgende Regelung: Öffentliche Sanitärräume stehen den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung." Begründung: Toiletten stellen einen wichtigen Teil der Infrastrukturversorgung, Daseinsvorsorge und städtischen Mobilität dar - sie schaffen Zugang zu öffentlichem Raum. Die geringe Anzahl der öffentlichen Toiletten in Frankfurt begünstigt Wildpinkeln und veranlasst viele Menschen, vor allem auch mit Blasenbeschwerden, Inkontinenz und Menstruation, Schwangere oder Eltern kleiner Kinder ihre Mobilität und Teilhabe am öffentlichen Leben einzuschränken. Zentral ist dabei, dass öffentliche Toiletten jeder Person kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Besonders ungerecht ist, dass es an einigen Orten eine strukturelle Diskriminierung von Frauen, nichtbinären und gender-nonkonformen Personen gibt. Während Pissoirs kostenlos angeboten werden, wird für die Nutzung vieler Sitztoiletten eine Benutzungsgebühr erhoben. Die heutige Toilettensituation im öffentlichen Raum widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und benachteiligt Frauen, nichtbinäre und gender-nonkonforme Personen. Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Papierhandtücher sollten Menstruationsartikel zur Grundausstattung jeder öffentlichen Toilette zählen. Das kostenlose Angebot an Menstruationsartikeln kann Personen im Alltag unterstützen, die von einer unregelmäßigen Menstruation betroffen sind und gerade keine notwendigen Hygieneartikel zur Hand haben. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln in öffentlichen Toiletten kann zudem erreicht werden, die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern. Die Bereitstellung dieser Produkte ist somit nicht nur ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation, sondern kann eine wirksame Maßnahme sein, um Periodenarmut zu bekämpfen. Gemäß der FES-Toilettenfinderkarte befindet sich im Gallus außer an der Galluswarte keine öffentliche Toilette (Screenshot anbei). Teilweise gibt es Ausweichmöglichkeiten, z. B. kann nahe der Quäkerwiese die Toilette der Kirche oder während der Öffnungszeiten des Quartierspavillions dessen Toilette genutzt werden, dies ist aber bei weitem nicht ausreichend und keine Lösung des allgemeinen Mangels an tatsächlich öffentlichen Toiletten. An anderen Orten, insbesondere den Parks im Viertel, fehlt es gänzlich an Möglichkeiten, sein Geschäft zu verrichten. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, dem dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Quelle: FES Toilettenfinder APP Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 16 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 341 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 341 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 341 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 341 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 3288, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 § 3775, 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 19.09.2023

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Anregung an den Magistrat (OB 8) | PARLIS

Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias

23.02.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3600 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 20.02.2023 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Vorgang: V 284/22 OBR 8; OA 152/22 OBR 8; ST 1923/22; ST 2306/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von vier Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena, Thomas-Mann-Straße 2 bis 4, geplant ist, insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks, Flur 15, Flurstück 40/217, mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist; b) falls Wohnungen gebaut werden, welche Art von Wohnungen mit welcher Geschossflächenzahl geplant sind und ob Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen sind, ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung; c) wie - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt wird, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheimeinrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet; d) ob bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt werden und wenn ja, welche das sind, und ob die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Flurstück 40/217 präsent bleibt; e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen); f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt; g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind; h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung; i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne Weiteres entlassen werden können; j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschosshöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuchs errichtet werden und in welcher Höhe mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden kann; k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist; l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/2011 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z. B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, und unter welchen Voraussetzungen der Bebauungsplan geändert werden kann und welchen Zeitraum dieser Vorgang benötigt; m) ob zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und/oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden ist; 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen Runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich "Kleines Einkaufszentrum" sowie die möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e. V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im "Kleinen Einkaufszentrum" hauptsächlich Einzimmerwohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u. a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kitaplätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2306), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1369 Beratung im Ortsbeirat: 8

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Gesundheitsversorgung im „Stadtteil der Quartiere“ Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181

26.01.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 314 entstanden aus Vorlage: OF 234/8 vom 10.01.2023 Betreff: Gesundheitsversorgung im "Stadtteil der Quartiere" Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat ergänzt für den Schlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 BauGB, wie für den geplanten "Stadtteil der Quartiere" ausreichende Kapazitäten für die medizinische Versorgung entstehen. Es soll insbesondere geprüft werden, wie viele zusätzliche Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Apotheken und Krankenhausbetten benötigt werden. Ein besonderer Fokus ist dabei auf die bestmögliche Versorgung mit Kinderarztpraxen zu legen. Begründung: Der Zwischenbericht geht mit keiner Silbe auf Einrichtungen der medizinischen Versorgung für den geplanten Stadtteil ein. Im Gegenteil: Damit das östlich der A 5 gelegene Plangebiet überhaupt verkehrlich angebunden werden kann, sollen publikumsintensive Nutzungen, die auch mit dem Pkw angefahren werden, wie z. B. Arztpraxen, auf ein Minimum beschränkt werden (Seite 156). Zu einer wichtigen infrastrukturellen Voraussetzung des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main, der medizinischen und besonders der fachärztlichen Versorgung, gibt der Zwischenbericht ansonsten keine Auskunft, wie die Stadtplanung sich die Gesundheitsversorgung des neuen Stadtteils vorstellt. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Krankenhausbetten in Frankfurt rückläufig. In den Stadtteilen gibt es immer weniger Apotheken. Besonders am Stadtrand, zum Beispiel im neuen Stadtteil Riedberg, gibt es derzeit eine totale Unterversorgung mit Kinderärzten und wichtige Vorsorgeuntersuchungen bleiben aus. Viele Eltern warten viele Stunden in den Ambulanzen der Krankenhäuser, bis die Kinder behandelt werden. Der Zwischenbericht ist demnach auch in dieser Hinsicht reine Augenwischerei. Es wird gutes Wohnen versprochen, vor allem für Familien, aber die Lebensqualität für die zukünftig geplanten 17.000 Einwohner hängt auch von der Frage der Gesundheitsversorgung ab, die hier anscheinend nicht mitgeplant wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 189 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023

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Anregung Ortsbeirat 1 | PARLIS

Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren

24.01.2023 | Aktualisiert am: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2023, OA 313 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 03.01.2023 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den Pkw- und Lkw-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der Pkw-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Biebergasse/Kalbächer Gasse/Börsenstraße/Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der zu Fuß Gehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen Pkw-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße Goetheplatz notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Große Bockenheimer Straße (Freßgass') wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fußläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Goetheplatz und Roßmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1580 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Der Tagesordnungspunkt 25. wird vorgezogen und vor den übrigen TO-I-Punkten 7., 11. und 14. behandelt. Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3025, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 Aktenzeichen: 32-1

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Anregung Ortsbeirat 1 | PARLIS

Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 203

24.01.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2023, OA 312 entstanden aus Vorlage: OF 733/1 vom 23.01.2023 Betreff: Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 203 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 203, folgende Ergänzungen und Änderungen aufzunehmen: Im Abschnitt IV Planungskonzept unter der Überschrift "Verkehrliches Konzept" auf Seite 5 sollen folgende Sätze gestrichen werden: "Hinsichtlich der Stellplatzanzahl ist einerseits die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main heranzuziehen, die die Herstellungspflicht für gewerbliche Nutzungen-im Plangebiet auf 70 % beschränkt. Diesbezüglich werden im weiteren Verfahren Abwägungen hinsichtlich des Bedarfs und der Verträglichkeit vorgenommen und voraussichtlich eine Reduzierung der realisierbaren Stellplatzanzahl festgesetzt." Folgende Sätze sollen stattdessen eingefügt werden: "Hinsichtlich der Pkw-Stellplatzanzahl ist die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main heranzuziehen, die die Herstellungspflicht für gewerbliche Nutzungen im Plangebiet aufgrund der Einordnung in Zone IV auf 15 Prozent beschränkt. Für Wohnnutzungen werden keine Pkw-Stellplätze errichtet." Begründung: Gemäß § 2 (1) und § 3 inkl. Tabelle sowie der Anlage 1 der Stellplatzsatzung Frankfurt bemisst sich die Stellplatzzahl. Gemäß der Magistratsvorlage M 203 wird von einer sehr guten ÖPNV-Erschließung gesprochen. Folglich muss die Pkw-Stellplatzzahl für gewerbliche Nutzungen gemäß der Tabelle auf 15 Prozent beschränkt werden. Gemäß § 1 (3) sowie der Anlage 1 der Stellplatzsatzung Frankfurt müssen für Wohnungen der Zone IV keine Pkw-Stellplätze errichtet werden. Folglich sind keine notwendigen Pkw-Stellplätze vorzuhalten. Davon kann allerdings abgewichen und maximal ein Stellplatz je 100 Quadratmeter Bruttogrundfläche hergestellt werden. Dies ist aufgrund der Klimakrise und einer notwendigen Mobilitätswende jedoch nicht mehr zeitgemäß. Anlage: Stellplatzsatzung (nicht vervielfältigt) Anlage 1 (ca. 431 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 203 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1392 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 312 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 203 = Ablehnung, OA 312 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Entscheidung über die Vorlage OA 312 wird auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 312 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 312 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2827, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3058, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023

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Anregung an den Magistrat (OB 2) | PARLIS

Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim

05.12.2022 | Aktualisiert am: 22.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3294 entstanden aus Vorlage: OF 505/2 vom 14.10.2022 Betreff: Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie weit die Pläne zu der Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim fortgeschritten sind und wie genau der weitere zeitliche Ablauf aussieht; 2. wann die Georg-Büchner-Schule gemäß der vorab stattgefundenen Bekundungen in die konkrete Planung mit einbezogen wird, um durch die stärkere Berücksichtigung pädagogischer Aspekte eine größere Nachhaltigkeit und eine pädagogisch sinnvolle Raumstruktur der neuen schulischen Gebäude gewährleisten zu können. Begründung: Nach jahrelangem Vorlauf wurden im Dezember 2019 die Kosten für die Planungsphase zum Bauvorhaben "Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule" in den Doppelhaushalt der Stadt aufgenommen. Von Beginn an wurde dieses Projekt von beiden Ämtern - Amt für Bau und Immobilien und Stadtschulamt - als herausfordernd benannt, da beide Ämter aufgrund der unterschiedlichen Verantwortung (Amt für Bau und Immobilien für die Grundsanierung und das Stadtschulamt für die Erweiterung) für die Planung gemeinsam verantwortlich seien. Infolge gab es vereinzelte Gespräche zwischen Schulleitungsteam und den Verantwortlichen der beiden Ämter. Der Inhalt der Gespräche blieb jedoch sehr vage und es wurde weder eine Transparenz bezüglich der Ausschreibung und Auswahl der unterschiedlichen Planungsmodelle noch zu dem Planungsverlauf geboten. Der Schule wurde zu keinem Zeitpunkt eine konkrete Planung vorgestellt, noch wurde die Schule an der Planung beteiligt. Im Rückblick auf die letzten drei Jahre lässt sich feststellen, dass bisher die Einbindung der Schule in die Planung nur sehr unzureichend gelungen ist. Es entsteht der Eindruck, dass die Einbindung der Schule nicht erwünscht ist und dass seitens der Stadt keine dringende Notwendigkeit gesehen wird, die längst überfällige Sanierung der Schule voranzutreiben. Eine Sanierung ist aber dringend notwendig. So darf beispielhaft an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass Malerarbeiten und kleinere Reparaturen in den desolaten Klassenzimmern und Schultoiletten in Eigenregie mit Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonal und Eltern vorgenommen werden. Zudem ist es - bedingt durch die aktuelle Energiekrise - doppelt ärgerlich, dass die Heizung in der Schule seit Jahren nicht reguliert werden kann. Sprich, damit die Kinder nicht in kalten Klassenräumen sitzen, muss die Heizung auf vollem Betrieb fahren, damit sie läuft. Eine Regulierung der Raumtemperatur ist nur durch das Öffnen und Schließen der Fenster möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1533 Antrag vom 05.01.2024, OF 833/2 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5021 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 2) | PARLIS

Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen

05.12.2022 | Aktualisiert am: 13.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3292 entstanden aus Vorlage: OF 503/2 vom 13.10.2022 Betreff: Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche der bisher angedachten Frankfurter Kultureinrichtungen weiterhin planen, auf den Kulturcampus umzuziehen und diesen Umzug weiterhin befürworten; 2. welchen Raum die jeweiligen Einrichtungen an ihrer derzeitigen Stätte einnehmen; 3. welcher Raumbedarf für die jeweiligen Einrichtungen am Kulturcampus angemeldet wird; 4. ob inzwischen bekannt ist, wie die viel erwähnte Synergie zwischen den Kultureinrichtungen untereinander und mit der Hochschule konkret ausgestaltet werden soll und inwieweit hierdurch tatsächlich der Raumbedarf dieser Einrichtungen gesenkt werden kann; 5. ob hierbei sichergestellt ist, dass das Frankfurt LAB mit der Hochschule einen großen Saal gemeinsam nutzen wird; 6. wie der im Bebauungsplan festgesetzte Mindestanteil Wohnen von 30 bis 40 Prozent im Mischgebiet angesichts der Raumbedarfe der Kultureinrichtungen und der Hochschule realisiert werden soll: a) wenn das Juridicum erhalten bliebe und auch für Wohnungen genutzt würde, b) wenn das Juridicum nicht erhalten bliebe; 7. ob für den Fall, dass die benötigte Fläche für Kultureinrichtungen auf dem Kulturcampus nicht ausreicht, vorgesehen ist, eine oder mehrere dieser Einrichtungen an ihrem bisherigen Standort zu belassen. Begründung: Bisher ist bekannt, dass die folgenden Kultureinrichtungen neben der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst auf den Kulturcampus umziehen sollen: - Junge Deutsche Philharmonie - Ensemble Modern - Dresden Frankfurt Dance Company - Frankfurt LAB - Hindemith Institut - Hessische Theaterakademie Es ist immer wieder die Rede von Synergie zwischen den Einrichtungen und der Hochschule. Allerdings fehlt es noch immer an einer genaueren Beschreibung, worin die Synergie nun tatsächlich bestehen könnte. Wenn dieser Begriff nicht nur zu einer Phrase werden soll, ist hier dringend eine Klärung vonnöten. Derzeit scheinen die Raumbedarfe der angedachten Kultur- und Hochschuleinrichtungen den zulässigen Anteil im Mischgebiet des Bebauungsplanes zu übersteigen. Sollte hier keine Einsparung der Raumbedarfe erfolgen, könnten wohl nicht alle geplanten Einrichtungen auf den Kulturcampus umziehen. Gleichzeitig ist im Mischgebiet ein Mindestanteil von Wohnungen von 30 bis 40 Prozent festgesetzt, der dringend herzustellen ist. Hierbei geht es auch um die Wohnungen im ersten Förderweg, die ursprünglich auch für den nördlichen Teil des Kulturcampus, nördlich der Bockenheimer Landstraße, vorgesehen waren und nun im mittleren Bereich des Bebauungsgebietes realisiert werden sollten. Dass hierbei das Juridicum mit seiner enormen Nutzfläche eine tragende Rolle spielen könnte, liegt auf der Hand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 657

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Anregung an den Magistrat (OB 11) | PARLIS

Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11

05.12.2022 | Aktualisiert am: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208 entstanden aus Vorlage: OF 345/11 vom 20.11.2022 Betreff: Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 eine Zeitplanung für die Sanierung der im Ortsbezirk 11 liegenden Industriestraßen gemäß dem Sanierungsprogramm vorzulegen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob und wie in den langen Phasen der Planungs-, Finanzierungs- und Realisierungszeiträume Verbesserungen der Sicherheit und des Zustandes von Fuß- und Radwegen stattfinden können. Begründung: Der Zustand von Fuß- und Radwegen (falls überhaupt vorhanden) in den Industriestraßen des Ortsbezirkes 11 ist fast ausnahmslos schlecht, die Sicherheit grenzwertig. Durch permanente Ausbesserungsarbeiten über Jahrzehnte hinweg ist, gerade auch durch den Gesichtspunkt einer geforderten Verkehrswende, eine nicht mehr zuträgliche Situation entstanden. Fahrradwege als Schlaglochpisten müssen saniert, Beschilderungen, die auf den Wegen im Verkehrsraum stehen, und nicht weggeräumte Baustellenreste müssen beseitigt werden. Das kann nicht bis zu einer endgültigen Sanierung der jeweiligen Straße warten. Neben den beschleunigten Sanierungen der Straßen müssen aufgrund der jahrzehntelangen Dauer der Realisierung des Gesamtprogramms "Industriestraßensanierung" Wege gefunden werden, verbesserte Zwischenlösungen von z. B. zerstörten Fahrbahndecken ohne ausufernden Finanzmitteleinsatz zeitnah realisieren zu können. Es kann nicht sein, dass alle vom Ortsbeirat geforderten Schritte der Situationsverbesserung mit dem Hinweis auf die Gesamtsanierung der Industriestraßen nun seit nahezu fünf Jahren abgelehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 818 Aktenzeichen: 66 0

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Anregung an den Magistrat (OB 4) | PARLIS

Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63

29.11.2022 | Aktualisiert am: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3206 entstanden aus Vorlage: OF 255/4 vom 13.11.2022 Betreff: Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding - ggf. gemeinsam mit ihren Mieterinnen und Mietern (Bäckerei, Kiosk, Eisdiele, Friseur) - die oben genannte Ladenzeile zeitnah barrierefrei gestaltet. Begründung: Die Hessische Bauordnung sieht vor, öffentlich zugängliche Anlagen, in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen, barrierefrei zu gestalten. Schon beim Umbau der Ladenzeile im Frühjahr/Sommer dieses Jahres hätte die ABG Frankfurt Holding einen barrierefreien Zugang einplanen und umsetzen können. Seitens der städtischen Behörden hat es anscheinend weder einen Hinweis noch eine Auflage gegeben. Die Ladenzeile ist aufgrund der Nähe zum Sankt Katharinen-Krankenhaus wie zu den angrenzenden Wohnsiedlungen sehr frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028 Antrag vom 23.06.2023, OF 316/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4234 Beratung im Ortsbeirat: 4

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Sossenheim: Schulhof der Henri-Dunant-Schule erweitern

01.11.2022 | Aktualisiert am: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2992 entstanden aus Vorlage: OF 603/6 vom 15.10.2022 Betreff: Sossenheim: Schulhof der Henri-Dunant-Schule erweitern Der Magistrat wird gebeten, die schon seit Jahren geplante Schulhoferweiterung für die Henri- Dunant-Schule mit den zusammenhängenden Grundstücken, die sich schon im Eigentum der Stadt befinden, (wieder) voranzutreiben. Begründung: Mittig auf dem Schulhof der Henri-Dunant-Schule befindet sich ein Grundstück, das beim Ankauf der Grundstücke für die neue Schule von der Stadt Frankfurt nicht erworben werden konnte, aber dringend für die Erweiterung des Schulhofs benötigt wird. Nun befindet sich auf dem Grundstück ein Baum, der morsch ist und unter Umständen eine Gefährdung für die Schulkinder darstellt. Nachdem das Umweltamt eingeschaltet wurde und sich mit den Grundstückseigentümern in Verbindung gesetzt hat, scheint bei den Grundstückseigentümern die Bereitschaft entstanden zu sein, das Grundstück an die Stadt Frankfurt zu verkaufen. Diese Gelegenheit sollte im Interesse der Henri-Dunant-Schule genutzt werden, damit der Schulhof erweitert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 637 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40 31

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner

01.11.2022 | Aktualisiert am: 10.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 entstanden aus Vorlage: OF 597/6 vom 03.10.2022 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner Vorgang: OM 870/21 OBR 6; ST 1960/22 Die Stellungnahme ST 1960 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: 1. Zu begrüßen ist, dass der Magistrat ausdrücklich anerkennt, dass eine "massive Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung vorliegt" und dass die Wohnhäuser in dem genannten Bereich einem hohen Schallpegel ausgesetzt sind; 2. nicht zielführend ist der Hinweis auf ein fehlendes individuelles Recht zur Durchsetzung eines besseren Schallschutzes, weil a) es dem Ortsbeirat nicht um die Durchsetzung individueller Rechte, sondern um den besseren Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner geht, der jenseits bestehender Rechtsansprüche eine politische Aufgabe ist, der die Stadt, das Land und der Bund verpflichtet ist, und b) durchaus das Bestehen eines Rechtsanspruches verfassungsrechtlich in Betracht kommt, wenn höchste Grundrechtspositionen (hier: Gesundheit) beeinträchtigt sind; 3. nicht zutreffend ist, dass eine Lärmschutzwand in dem hier relevanten Bereich unterbrochen werden müsste und damit weniger wirksam sei; an der genannten Einmündung in die Geisenheimer Straße konnte die Lärmschutzwand auf der westlichen Seite parallel zur einmündenden Straße gebaut werden und somit eine Überlappung zu einer bestehenden Wand an einer Grundstückgrenze hergestellt werden, im Übrigen betrifft diese Einschränkung nur einen sehr kleinen Teil der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, weil auf der anderen Seite der Einmündung in die Geisenheimer Straße der bestehende Gewerbebetrieb eine lärmschützende Wand um das Grundstück errichtet hat, an der Einmündung in die Rheinlandstraße ließe sich die Lärmschutzwand ebenfalls einkragend ausgestalten; 4. nicht nachzuvollziehen ist, dass wegen des Querungsbedarfes, dem durch die Fußgängerbrücke und seit Neuerem durch eine Ampelanlage Rechnung getragen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung als "grundsätzlich kritisch" erachtet wird; ist es nicht vielmehr zutreffend, dass die Fahrzeuge zwischen zwei Ampelanlagen, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind, nicht auf eine für innerstädtischen Verkehr hohe Geschwindigkeit von 70 km/h beschleunigen sollten, was zusätzlichen und angesichts der kurzen Abstände der Ampelanlage vollkommen unnötigen Lärm verursacht? 5. zu erklären ist auch, welchen Nutzen weitere Geschwindigkeitsmessungen bringen sollen, nachdem die letzte Geschwindigkeitsmessung im November/Dezember 2021 erbracht hat, dass 19,27 Prozent in einem sanktionierten Bereich zu schnell gefahren sind. Glaubt der Magistrat, dass sich nach einem Jahr an dem Fahrverhalten so viel geändert hat, dass nunmehr keine Lärmschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind? 6. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Kosten die Errichtung einer Lärmschutzwand verbunden wären und warum diese Kosten gegenüber dem Nutzen unverhältnismäßig sein sollen. 7. Alternativ wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, dass an dem genannten Abschnitt ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt wird. Begründung: Die von dem Magistrat vorgelegte Stellungnahme ist zu pauschal und lässt nicht den Willen erkennen, die Anwohnerinnen und Anwohner vor einem richtigerweise als unzumutbar erkannten Lärm zu schützen. Eine neuerliche Geschwindigkeitsmessung ist jedenfalls nicht geeignet, diesen Schutz zu erreichen, und es erschließt sich auch nicht, welcher Nutzen mit einer solchen Geschwindigkeitsmessung verbunden sein soll, nachdem die letzte erst knapp ein Jahr zurückliegt und diese bereits ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird. Der Magistrat muss sich fragen lassen, warum ein bestimmter Abschnitt in dem Lärmschutzplan des Landes Hessen erwähnt wird, daraus aber keine Konsequenzen für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 193 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 86

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Anregung Ortsbeirat 7 | PARLIS

Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichern

01.11.2022 | Aktualisiert am: 05.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 271 entstanden aus Vorlage: OF 174/7 vom 11.06.2022 Betreff: Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bereich des Rahmenplans Praunheim gelegenen Flächen für den Gemeinbedarf planungsrechtlich zu sichern. Dies betrifft folgende Flächen: 1. Das gesamte Gelände der ehemaligen und denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten, die derzeit als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden und für die im Rahmenplan eine Nutzung als Zentrum für Kunst und Kultur vorgesehen ist. 2. Die Flächen des Gemeindehauses und der Kirche der Ev. Lydiagemeinde. 3. Die Flächen der Praunheimer Zehntscheune. 4. Die Flächen des Alten- und Pflegeheims Praunheim. 5. Die Flächen der Hermann-Luppe-Schule. 6. Die Wohnanlage Praunheimer Mühle. Begründung: Alle genannten Flächen werden derzeit nicht für kommerzielle Zwecke genutzt, sondern als Flächen für den Gemeinbedarf. Angesichts der zunehmenden Tendenz, derartige Flächen einer kommerziellen Nutzung zuzuführen, sollten sie auch planungsrechtlich als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden. Derzeit existieren für den gesamten Bereich lediglich eine Erhaltungsatzung und ein Fluchtlinienplan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 271 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 271 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2679, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 Aktenzeichen: 61 0

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Anregung Ortsbeirat 1 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße klima- und zukunftsgerecht ergänzen

01.11.2022 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 269 entstanden aus Vorlage: OF 655/1 vom 12.10.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße klima- und zukunftsgerecht ergänzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße wie folgt ergänzen zu lassen, um diesen klima- und zukunftsgerecht aufzustellen: 1. Unter Punkt 5.10 Dachgestaltung soll die Verpflichtung zur Installation von großflächigen Solarstromanlagen auf geeigneten Dachflächen festgeschrieben werden. 2. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die im ISTEK festgelegte Verlegung der Straßenbahntrasse vom Allerheiligentor über die Allerheiligenstraße zur Konstablerwache aufgenommen werden. Die Trasse soll begrünt bzw. als Rasengleise geführt werden. Die Auswirkungen auf die Kreuzung Allerheiligenstraße/Lange Straße sind zu berücksichtigen. 3. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die bestehende Straßenbahntrasse in der Langen Straße entsiegelt, begrünt und ggf. als Rasengleise ausgebildet werden. 4. Unter Punkt 6.1 Erschließung soll die wegen Punkt 2 notwendige Verlegung der Fahrspur in Richtung Innenstadt aus der Allerheiligenstraße in die Battonnstraße berücksichtigt werden. 5. In diesem Zuge soll auch eine Baumreihe entlang der Bebauung in der Battonnstraße festgelegt werden. Begründung: Die vorgenannten Maßnahmen ergänzen die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße im Hinblick auf den Klimaschutz, Entsiegelung, Begrünung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2886, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 Aktenzeichen: 61-00

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Anregung an den Magistrat (OB 11) | PARLIS

Straßenlaternen mit Anschluss für die Weihnachtsbeleuchtung bei der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße, Bauabschnitt 2, berücksichtigen

10.10.2022 | Aktualisiert am: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2878 entstanden aus Vorlage: OF 329/11 vom 19.09.2022 Betreff: Straßenlaternen mit Anschluss für die Weihnachtsbeleuchtung bei der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße, Bauabschnitt 2, berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, sich im Zuge der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße, Bauabschnitt 2 (von Altebornstraße bis Am Kappelgarten), dafür einzusetzen, dass die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH die neu aufzustellenden Straßenlaternen mit Steckdosen ausrüstet. Die Steckdosen sind für die jährlich angebrachte Weihnachtsbeleuchtung unbedingt erforderlich. Begründung: Ohne eine Ausrüstung der Straßenlaternen wäre die Installation der Weihnachtsbeleuchtung nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 500 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 22

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Anregung Ortsbeirat 5 | PARLIS

Unterflur-Glascontainer auf dem Bruchfeldplatz

07.10.2022 | Aktualisiert am: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.10.2022, OA 256 entstanden aus Vorlage: OF 553/5 vom 20.09.2022 Betreff: Unterflur-Glascontainer auf dem Bruchfeldplatz Vorgang: M 90/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in die Planung für die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes die Errichtung eines Unterflur-Glascontainers am südlichen Platzrand einzubeziehen. Begründung: Unterflur-Glascontainer beeinträchtigen das Stadtbild weniger, als die üblichen oberirdischen Behälter. Der Einwurf des Glases ist geräuschärmer. Sie müssen seltener geleert werden, weil die Kapazität deutlich größer ist. Der Bereich um die Container ist leichter zu reinigen. Der eigentliche Glasbehälter könnte unterhalb des Gehwegs installiert werden, sodass insgesamt die Platzfläche nur minimal in Anspruch genommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 719 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2472, 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 08.11.2022

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Anregung an den Magistrat (OB 4) | PARLIS

Vorstellung der neuen Pläne für den Bunker in der Petterweilstraße

06.09.2022 | Aktualisiert am: 14.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2590 entstanden aus Vorlage: OF 214/4 vom 22.06.2022 Betreff: Vorstellung der neuen Pläne für den Bunker in der Petterweilstraße Der Magistrat wird gebeten, die neuen Pläne für den Bunker in der Peterweilstraße und das angrenzende Areal zwischen Petterweilstraße und Heidestraße dem Ortsbeirat, den Bornheimer Vereinen und der Bevölkerung vorzustellen. Begründung: In der Frankfurter Neuen Presse vom 22. Juni 2022 stand ein Artikel unter der Überschrift "Neue Pläne: Bunker in der Peterweilstraße wird nicht aufgestockt." Laut Aussage der ABG Frankfurt Holding nimmt das städtische Unternehmen Abstand von den ursprünglichen Plänen auf dem Bunker Wohnungen zu errichten. Jedoch soll das anhängende Areal zwischen Petterweilstraße und Heidestraße bebaut werden. Ebenso ist die weitere Nutzungsform der Bunkerräume für die Bornheimer Vereine unklar, da in dem Artikel formuliert ist: "...die Bunker im städtischen Eigentum für die Allgemeinheit und die Stadtteile möglichst sinnvoll zu nutzen". So erhebt sich hier die Frage nach dem Bestandsschutz für die derzeitigen Mieterinnen und Mieter und dem Ausbau des Bunkers, um auch die Vereinsheime für Treffen und Veranstaltungen wieder nutzbar zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung Ortsbeirat 4 | PARLIS

Erhalt der Kleingartenanlage „Am Graben“

06.09.2022 | Aktualisiert am: 08.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 235 entstanden aus Vorlage: OF 215/4 vom 23.08.2022 Betreff: Erhalt der Kleingartenanlage "Am Graben" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 01.12.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei Prüfung und Planung des Baus der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände sichergestellt wird, dass die Anlage des Kleingärtnervereins Riederwald 1913 e. V., "Am Graben", in der jetzigen Größe bestehen bleibt. Begründung: Der Reiz der bestehenden Kleingartenanlage ist die Nähe zu ihren Mitgliedern. Diese können fußläufig oder mit dem Fahrrad die Anlage erreichen. Auch für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner mit Handicap sind dort geeignete Maßnahmen vorhanden, um ihrer Freizeitgestaltung nachzugehen. Dies ist bei einer Verlagerung der Anlage nicht mehr gegeben. Eine Ersatzfläche in der Nähe existiert nicht! Die Planungen zur Europäischen Schule müssen daher den Erhalt der Kleingartenanlage als Grundvoraussetzung annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.10.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD 12. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 07.11.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 05.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.01.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung) sowie AfD (= Enthaltung) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und AfD gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 235 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 3847, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 § 4277, 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.01.2024

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Anregung Ortsbeirat 1 | PARLIS

Umsetzung der Benennung des Emilie-und-Oskar-Schindler-Platzes

06.09.2022 | Aktualisiert am: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 234 entstanden aus Vorlage: OF 596/1 vom 06.09.2022 Betreff: Umsetzung der Benennung des Emilie-und-Oskar-Schindler-Platzes Vorgang: OI 8/22 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einvernehmen über die Benennung mit der Deutschen Bahn AG als Miteigentümerin der Fläche herstellen zu lassen, sofern nicht schon geschehen; 2. die Benennung schnellstmöglich umsetzen zu lassen, damit die letzten Überlebenden der sogenannten "Schindlerjuden" dies entweder noch miterleben können oder zumindest davon erfahren. Die Benennung soll von einer gemeinsam vom Magistrat und der Deutschen Bahn AG ausgerichteten Zeremonie getragen werden; 3. nach der zügigen Benennung einen internationalen künstlerischen Wettbewerb zur sichtbaren Ausgestaltung der Platzbenennung auszurufen und ausreichend finanzieren zu lassen. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Emilie und Oskar Schindler dienen als Vorbilder für Menschlichkeit und Mut. Die künstlerische Gestaltung soll dies in würdiger Form eindrücklich vermitteln. b) Die Gestaltung soll jederzeit, auch während der zu erwartenden Bauphasen (Bahnhofshalle, Tramhaltestelle, Fernbahntunnel) als besonderer und würdiger Ort erkennbar sein. c) Historische Fakten zum Leben und Wirken des Ehepaares Schindler sollen der Öffentlichkeit dauerhaft digital bereitgestellt werden. d) Das lange geplante Gastarbeiterdenkmal vor dem Hauptbahnhof wird abgestimmt mit der Ehrung von Emilie und Oskar Schindler realisiert. e) Der Platz wird zugleich seiner herausragenden Funktion als Entree zur Stadt Frankfurt am Main und als Zugang zum Frankfurter Hauptbahnhof gerecht. f) Der Jury sollen Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats, des Ortsbeirats 1, der Deutschen Bahn AG, der VGF, der jüdischen Gemeinde Frankfurt, des Projekts Jüdisches Leben in Frankfurt am Main - Spurensuche, Begegnung, Erinnerung e. V., dem Jüdischen Museum Frankfurt, des Fritz Bauer Instituts sowie weiterer fachkundiger Organisationen angehören. Begründung: Der Ortsbeirat 1 würdigt damit in angemessener Weise und an einem zentralen Ort in Frankfurt am Main die historischen Leistungen von Emilie und Oskar Schindler, nämlich die Rettung von ungefähr 1.200 jüdischen Menschen vor der Ermordung in Konzentrationslagern des NS-Staats. Emilie und Oskar Schindler wurden von der Gedenkstätte Yad Vashem als "Gerechte unter den Völkern" anerkannt. Sie erhielten damit bereits 1967 bzw. 1993 die höchste Auszeichnung Israels für nichtjüdische Einzelpersonen, die unter nationalsozialistischer Herrschaft ihr Leben einsetzten, um Jüdinnen und Juden vor der Ermordung zu retten. Emilie und Oskar Schindler dienen als herausragende Vorbilder für Menschlichkeit und Mut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 06.09.2022, OI 8 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 234 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 1. hinter den Worten "Einvernehmen über die Benennung" die Worte "des bisher namenlosen Platzes zwischen dem Eingang zum Hauptbahnhof und der Straße ,Am Hauptbahnhof' in ,Emilie-und-Oskar-Schindler-Platz' gemäß OI 8/22" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage OA 234 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 1. hinter den Worten "Einvernehmen über die Benennung" die Worte "des bisher namenlosen Platzes zwischen dem Eingang zum Hauptbahnhof und der Straße, Am Hauptbahnhof' in, Emilie-und-Oskar-Schindler-Platz' gemäß OI 8/22" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2422, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 62 2

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Anregung an den Magistrat (OB 8) | PARLIS

Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet „An der Sandelmühle“

02.06.2022 | Aktualisiert am: 16.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2263 entstanden aus Vorlage: OF 168/8 vom 05.05.2022 Betreff: Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Vergabe von Wohnungen der ABG Holding im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich zu den üblichen Vergabekriterien für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtliche Tätige wie beispielsweise Lehrpersonal an Grundschulen, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten sowie ehrenamtliche Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, ehrenamtliche Trainer in Sportvereinen usw. besonders berücksichtigt werden können. Begründung: Wohnungen in einer passenden Preislage sind aktuell in Frankfurt nur bedingt zu erhalten. Häufig steht daher der Preis und nicht der Stadtteil im Vordergrund. Durch dann ggf. lange Anfahrtswege wenden sich die o. a. Gruppen häufig einer Tätigkeit in näherem Wohnumfeld zu oder fallen gar gänzlich aus, beispielsweise bei den Freiwilligen Wehren, die eine kurze Alarmierungszeit haben müssen. Durch eine besondere Berücksichtigung der genannten Gruppen wird die Attraktivität der anliegenden Stadtteile gesteigert und entsprechende (ehrenamtlich) Tätige wandern nicht in andere Stadtteile oder Anrainerkommunen ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2520 Antrag vom 22.11.2023, OF 370/8 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4915 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2520/22) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 40

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Anregung Ortsbeirat 10 | PARLIS

Leer stehende BImA-Wohnungen

31.05.2022 | Aktualisiert am: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 31.05.2022, OA 202 entstanden aus Vorlage: OF 340/10 vom 16.05.2022 Betreff: Leer stehende BImA-Wohnungen In einem Zeitungsartikel vom 13.11.2020 war von "32 leer stehenden Wohnungen am Frankfurter Berg" die Rede. Anwohner berichteten von langsamen Renovierungsarbeiten und viel Leerstand. Nach Wahrnehmungen des Ortsbeirates standen einige dieser Wohnungen bereits seit mindestens 2017 leer. Seinerzeit erbat die damalige Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen bei der BImA hierzu eine Stellungnahme. Diese Stellungnahme führte Folgendes als Begründung an: "Ein angespanntes Marktgeschehen im Bereich des Bauens sorgt jedoch für verlängerte und teilweise schwer kalkulierbare Ausführungszeiten." Mitte Dezember 2020 ging die BImA davon aus, dass ein Großteil der Wohnungen bereits Anfang nächsten Jahres einer Anschlussvermietung zugeführt werden kann. Im Dezember 2021 wurden dem nunmehr zuständigen Wahlkreisabgeordneten Kaweh Mansoori ,MdB, Anwohnerhinweise aus der Gederner Straße zugeleitet. Diese berichteten: "Allein in der Siedlung (Gederner Straße) stehen in fast allen Häuserreihen ständig zwei bis vier Wohnungen (Drei- bis Vierzimmerwohnungen) nicht nur über Monate, sondern z. T. über Jahre (!!!) leer." Er bat daraufhin die BImA um eine neue Stellungnahme und fragte vorsorglich auch den aktuellen Sachstand zum Frankfurter Berg ab. Die BImA bestätigte ihm Anfang Mai 2022 den aktuellen Leerstand von 26 Wohnungen in Eckenheim. "24 Wohneinheiten müssen umfangreich saniert werden. Die Sanierungsarbeiten in fünf Wohnungen werden voraussichtlich bis August 2022 abgeschlossen sein." Darüber hinaus teilte man mit: "Am Frankfurter Berg konnten zwischenzeitlich sieben von insgesamt 32 leer stehenden Wohnungen vermietet werden. Über zwei weitere Wohnungen wurden bereits Mietverträge abgeschlossen, ebenso stehen zwei Wohnungen ab Mai 2022 der Vermietung zur Verfügung." Diese Entwicklung beweist nicht, dass die BImA ihrer Verpflichtung als öffentliche Wohnungsbaugesellschaft genügt und zügig Maßnahmen zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte ergreift. Am Frankfurter Berg in 17 Monaten nur elf von 32 Wohnungen dem Markt zuzuführen sowie in Eckenheim nur fünf Wohnungen, voraussichtlich bis August 2022, ist auch kein Beleg dafür, dass ein adäquater und der Lage erforderlicher Elan an den Tag gelegt wird. Inwieweit hierfür organisatorische oder qualitative Gründe ursächlich sein könnten, möchte man gar nicht erst spekulieren. Jedenfalls ist das augenscheinliche Tempo absolut inakzeptabel. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der BImA die angespannte Wohnungslage in Frankfurt klar zu verdeutlichen und eine zügigere Beendigung von Sanierungsarbeiten sowie die Forcierung der Wiedervermietungen ihrer Bestandswohnungen einzufordern. Mit Blick auf den aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist dieses auch durch Einbeziehung der BImA übergeordneter Stellen zu flankieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2022, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 64 0

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106

24.05.2022 | Aktualisiert am: 06.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.05.2022, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 471/6 vom 02.05.2022 Betreff: Griesheim: Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 07.12.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, als Aufsichtsorgan der ABG dafür zu sorgen, dass die seit mindestens November 2021 defekte Hightech-Klingelanlage (siehe Foto) umgehend repariert wird bzw. die dort Wohnenden durch eine Ersatzklingelanlage in die Lage versetzt werden, ihre Gäste, Besucher oder Dienstleister empfangen zu können. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, das elfstöckige Wohnhochhaus, in dem viele mobilitätseingeschränkte Personen wohnen, mit einem zweiten Aufzug auszustatten, damit bei Ausfall des einzigen Aufzuges die Bewohner in die Lage versetzt werden, ihre Wohnungen auch verlassen zu können. Dieser zweite Aufzug könnte als Außenaufzug angebaut werden. Begründung: Wie zu erfahren war, ist die Hightech-Klingelanlage seit mindestens fünf Monaten außer Betrieb. Die Bewohner können nur erreicht werden, indem diese über die Besucher etc. durch Anrufe informiert werden, d. h., jeder muss mit einem Handy und der Telefonnummer des jeweiligen im Schwarzerlenweg 106 Wohnenden ausgestattet sein, um ihn von der Eingangstür aus anzurufen. Der zu Erreichende muss dann entweder die Stockwerke nach unten gehen und die Eingangstür zum Treppenhaus öffnen oder einen Schlüssel von oben nach unten werfen und hoffen, dass dieser nicht irgendwo landet, wo er nicht zu erreichen ist. Denn es ist nicht nur die Hightech-Klingelanlage defekt, sondern auch das Öffnen der Eingangstür von der Wohnung aus nicht möglich. Des Weiteren wurde schon wieder ein Zettel ausgehängt, dass der Aufzug nicht benutzbar wäre. Dieses Mal war dies anscheinend dann doch nur für circa zwei Tage der Fall. Ein solcher Ausfall des einzigen Aufzuges in einem Haus mit vielen mobilitätseingeschränkten Wohnenden kann aber jederzeit und für längere Zeit immer wieder geschehen. Die dort Wohnenden sind dann in ihren Wohnungen Gefangene. Weshalb ein elfstöckiges Wohnhochhaus nur mit einem Aufzug ausgestattet ist, ist nicht nachvollziehbar. Diesem ist dringend Abhilfe zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2516 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der erste Absatz der Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Der zweite Absatz der Vorlage OA 198 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 44 Beschluss: Der erste Absatz der Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Der zweite Absatz der Vorlage OA 198 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2021, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 § 2502, 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 08.11.2022 § 3057, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 § 3772, 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 19.09.2023 § 4440, 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.02.2024

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Anregung Ortsbeirat 1 | PARLIS

Ortsbeiräte am Lenkungskreis zur Förderung der Frankfurter Innenstadt beteiligen! Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55

24.05.2022 | Aktualisiert am: 17.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.05.2022, OA 197 entstanden aus Vorlage: OF 469/1 vom 22.05.2022 Betreff: Ortsbeiräte am Lenkungskreis zur Förderung der Frankfurter Innenstadt beteiligen! Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Ergänzung im Magistratsvortrag vom 29.04.2022, M 55, unter III. Satz 1 vorzunehmen: "Der Magistrat wird beauftragt, einen regelmäßig tagenden Lenkungskreis einzurichten, an dem alle maßgeblichen städtischen Ämter und Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirates 1 beteiligt sind." Begründung: Die Innenstadt liegt im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 1. Bereits in den vergangenen Jahren hat der Ortsbeirat 1 zahlreiche Anträge zur Entwicklung der Innenstadt gestellt und sich für die Verbesserung der Bedingungen für Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, Gastronominnen und Gastronomen, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pendlerinnen und Pendler stark gemacht. Viele Menschen besuchen die Ortsbeiratssitzungen oder schreiben den Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Parlament des Ortsbezirks 1 vertreten deren Interessen und kennen zudem ihren Ortsbezirk am besten. Sollten Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung den zuständigen Ortsbeirat 1 nicht im Rahmen des Lenkungskreises zur Förderung der Frankfurter Innenstadt beteiligen, käme das einer Missachtung des Gremiums gleich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.06.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 129 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 404 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage OA 197 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Ortsbeirat 1 regelmäßig zum Austausch mit dem Lenkungskreis eingeladen und im Zuge dessen angehört wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 79 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 404 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage OA 197 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Ortsbeirat 1 regelmäßig zum Austausch mit dem Lenkungskreis eingeladen und im Zuge dessen angehört wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 404) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 = Annahme) Gartenpartei (M 55 = Ablehnung, OA 197 = Annahme ohne Zusatz) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 404 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage OA 197 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Ortsbeirat 1 regelmäßig zum Austausch mit dem Lenkungskreis eingeladen und im Zuge dessen angehört wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 404) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt. ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1858, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022

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Anregung an den Magistrat (OB 2) | PARLIS

Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der RotKreuzBaracke in der Kaufunger Straße 9 werden?

02.05.2022 | Aktualisiert am: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2088 entstanden aus Vorlage: OF 351/2 vom 11.04.2022 Betreff: Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 werden? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie groß ein Gebäude für ein soziales Zentrum als Ersatz für den Bürgertreff Schwälmer Straße werden kann. Dabei sind die Fluchtlinien im Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 sowie § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich ohne qualifizierten Bebauungsplan) zu berücksichtigen. Begründung: Für das Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 legt der gültige Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 eine Bebauung entlang der Fluchtlinie entlang des Gehweges der Kaufunger Straße fest. Dies würde bedeuten, das theoretisch eine Blockrandbebauung von der Hausnummer 7 bis zum Gebäude der Kaufunger Schule möglich wäre. Berücksichtigt man den § 34 Baugesetzbuch, der im Innenbereich bei dem Fehlen von qualifizierten Bebauungsplänen gilt, welche die Art und das Maß der Bebauung auf den Grundstücken festlegen, so kann hier eine Bebauung wie in der Nachbarschaft stattfinden. Dies würde bedeuten, dass auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 ein Gebäude mit vier Geschossen bis zum Rand des Gehweges gebaut werden kann. Die Gebäude Kaufunger Straße 7 und die Kaufunger Schule, Kaufunger Straße 11, sind jeweils viergeschossig. Außerdem war auf dem Gelände Kaufunger Straße 9 vor dem Zweiten Weltkrieg ein mehrgeschossiges zerstörtes Gebäude vorhanden, wie aus dem Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 hervorgeht. Anlage 1 (ca. 330 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2281 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2281) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 63 1

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Straßen in den Gewerbegebieten endlich sanieren!

25.04.2022 | Aktualisiert am: 09.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 178 entstanden aus Vorlage: OF 271/11 vom 22.03.2022 Betreff: Straßen in den Gewerbegebieten endlich sanieren! Vorgang: OM 6618/20 OBR 11; ST 398/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Seit Jahrzehnten werden die Straßen in Frankfurts Gewerbegebieten unzureichend saniert. Mit dem 2017 angekündigten Sanierungsmaßnahmen muss jetzt schnellstmöglich begonnen werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, den Planungsstand für die Carl-Benz-Straße in Fechenheim zu veröffentlichen und unter Einbeziehung der Anlieger mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen. Begründung: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben sich am 14.03.2022 mit einem dringenden Appell an die Stadtregierung gewendet: "Wirtschaft und Gewerkschaften fordern, die Sanierung der Industriestraßen zügig voranzutreiben Die Wirtschaft beklagt den weiter maroden Zustand zahlreicher Industriestraßen in Frankfurt. Anlässlich der Beratungen zum städtischen Haushalt 2022 fordern mehrere Verbände, das seit nunmehr fünf Jahren laufende, aber bislang unterfinanzierte Programm zur Sanierung von Industriestraßen zügig fortzusetzen, wie es GRÜNE, SPD, FDP und Volt in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, die IG Metall, der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Frankfurt am Main, der Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen (HESSENMETALL) und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände bemängeln das fehlende Tempo. Unternehmerinnen und Unternehmer in Frankfurt brauchen Planungssicherheit im Hinblick auf Infrastrukturprojekte. Die Stadt Frankfurt am Main hatte im Jahr 2017 ein Investitionsprogramm zur Sanierung von Industriestraßen vorgestellt, dessen Gesamtvolumen anhand des bestehenden Sanierungsbedarfs bereits damals mit rund 75 Millionen Euro beziffert wurde. Wie bereits in den vergangenen Haushalten, so sind auch im neuen Entwurf für die Jahre von 2022 bis 2025 weiterhin nur drei Millionen Euro jährlich für dieses Programm veranschlagt, obwohl nach der ursprünglichen Planung ab 2022 jährlich sechs Millionen Euro zur Verfügung stehen sollten. Inflation, Kostensteigerungen und zukünftig entstehende Sanierungsbedarfe nicht eingerechnet, würde es bei gleichbleibendem Tempo demnach weitere 20 Jahre dauern, um den Sanierungsrückstand abzubauen, der bereits vor fünf Jahren bestand." Auch der Ortsbeirat 11 fordert dies seit vielen Jahren. Zur Anregung OM 6618 aus dem Jahr 2020 hat der Magistrat mit der Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 398, mitgeteilt, dass die Vorplanungen laufen, ein konkreter Zeitpunkt für die Ausführungen könne der Magistrat derzeit leider noch nicht benennen. Seitdem ist nichts geschehen!!! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6618 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 398 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 76 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 178 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 38) CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 153 Beschluss: nicht auf TO Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1875, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Aufwertung des gesamten Kleedreiecks in Fechenheim-Süd

25.04.2022 | Aktualisiert am: 20.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 177 entstanden aus Vorlage: OF 269/11 vom 28.03.2022 Betreff: Aufwertung des gesamten Kleedreiecks in Fechenheim-Süd Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 05.09.2022 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob die angedachte Umgestaltung des Kleedreiecks vorgezogen werden kann. Dies beinhaltet auch die Schließung des letzten Teilstückes der Willmannstraße und die Öffnung der Kleestraße für den Gegenverkehr. Begründung: Die Entwicklung des Kleedreiecks hat der Magistrat an die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH übertragen. Dieser ist es bisher jedoch noch nicht gelungen, zusätzliche Grundstücke zu erwerben, sodass derzeit kein konkreter Zeitpunkt für eine Bebauung benannt werden kann. Diese Tatsache ist aber kein Hindernis, eine Aufwertung des Platzes bereits jetzt zu realisieren. Eine stärkere Begrünung, Entsiegelung von Flächen, ein Fuß- und Fahrradweg können das Stadtbild qualitativ hochwertig prägen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 28 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 469 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 152 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 177 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 93 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 177 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 177 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate) Beschlussausfertigung(en): § 1804, 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 31.05.2022 § 2352, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022

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Anregung an den Magistrat (OB 4) | PARLIS

Sanierung des Platzes um Tischtennisplatten vor dem Ratskeller

15.03.2022 | Aktualisiert am: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1778 entstanden aus Vorlage: OF 159/4 vom 20.02.2022 Betreff: Sanierung des Platzes um Tischtennisplatten vor dem Ratskeller Der Magistrat wird gebeten, den Platz rund um die Tischtennisplatten nördlich des Ratskellers (gegenüber Kettelerallee 75) zu sanieren. Begründung: Die Tischtennisplatten sind gerade bei gutem Wetter stark frequentiert, der Untergrund ist aber in die Jahre gekommen. Er ist uneben und lässt Wasser nicht mehr gut abfließen, wodurch sich auch bei weniger starkem Regen Pfützen bilden, die die Nutzung einschränken bzw. verhindern. Eine Sanierung (vielleicht inklusive Modernisierung der Sitzgelegenheiten und Mülleimer) scheint hier angemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1128

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Ernst-MaySiedlung im Riederwald sofort sanieren - Fördergelder nicht verfallen lassen!

14.03.2022 | Aktualisiert am: 14.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2022, OA 161 entstanden aus Vorlage: OF 238/11 vom 26.02.2022 Betreff: Ernst-May-Siedlung im Riederwald sofort sanieren - Fördergelder nicht verfallen lassen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der ABG Frankfurt Holding eine Vereinbarung zu treffen, dass mit der Sanierung der Ernst-May-Siedlung im Riederwald schnellstmöglich begonnen wird. Es muss erreicht werden, dass die Bundesfördermittel nicht verloren gehen und die Sanierung der Siedlung bis zu ihrem 100-jährigen Bestehen im Jahr 2025 abgeschlossen ist. Begründung: Die Häuser der Ernst-May-Siedlung im Riederwald sind in einem schlechten Zustand. Daher hat der Ortsbeirat sehr begrüßt, dass der Magistrat der Stadt Frankfurt fünf Millionen Euro Bundesfördermittel beantragt und für den Zeitraum 2019 bis 2023 erhalten hat. Einem Bericht zur Folge (FNP vom 24.02.2022) hat die ABG Frankfurt Holding mitgeteilt, nicht mit den Sanierungen zu beginnen. Damit gehen die bewilligten Fördergelder verloren und an dem traurigen Zustand der Häuser ändert sich nichts. Dies gilt es zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.05.2023, OF 464/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 674 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Ablehnung) und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1708, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 63 1

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Anregung an den Magistrat (OB 3) | PARLIS

Instandsetzung der oberen Günthersburgallee

21.01.2022 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1473 entstanden aus Vorlage: OF 194/3 vom 21.01.2022 Betreff: Instandsetzung der oberen Günthersburgallee Der Magistrat wird dazu aufgefordert, folgende Maßnahmen zum Zustand der Grünanlage entlang der oberen Günthersburgallee zu ergreifen: 1. Sanierung der Rasenflächen (z. B. Einsäen einer Blumenwiese) einschließlich der bestehenden seitlichen Heckeneinfassungen und Kenntlichmachung als denkmalgeschützte Grünanlage durch Aufstellen von Hinweisschildern (Kulturdenkmal); 2. Wiederherstellung der nördlichen und südlichen Einfassungen der beiden Rasenflächen durch Wiederherstellung der Blumenrabatte und Anlegen einer (Teil-) Hecke entsprechend der seitlichen Heckeneinfassung; 3. Anlage weiterer Blumenrabatte auf der großen, befestigten Freifläche im südlichen Teil der Grünanlage; 4. Wiederaufstellung von ausreichend Sitzbänken vor den Öffnungen an den Schmalseiten der Heckeneinfassungen sowie zweier Sitzbänke vor dem Trampelpfad über die ehemalige Brunnenschale, jeweils einschließlich krähensicherer Abfallbehältnisse (analog derer im Günthersburgpark). Bei der Umsetzung soll eine Prüfung durch den Denkmalschutz erfolgen. Nach erfolgter Planung vor der Umsetzung bittet der Ortsbeirat um schriftliche öffentliche Bekanntgabe. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wiederherstellung des nördlichen Springbrunnens unter Verwendung von Bürgerspenden, Denkmalzuschüssen sowie Sponsoren möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1054 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2268 Antrag vom 09.03.2023, OF 485/3 Antrag vom 09.03.2023, OF 486/3 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3803 Aktenzeichen: 67 0

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Anregung an den Magistrat (OB 1) | PARLIS

Grünflächen im Ortsbezirk 1 hier: Konzepte von gestern für den Wasserturm-Park von morgen?

11.01.2022 | Aktualisiert am: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1368 entstanden aus Vorlage: OF 273/1 vom 07.12.2021 Betreff: Grünflächen im Ortsbezirk 1 hier: Konzepte von gestern für den Wasserturm-Park von morgen? Am 23. Novemver 2021 wurden dem Ortsbeirat die Planungen zum Wasserturm-Park im Gallus vom Grünflächenamt und Aurelis erstmals vorgestellt und am 28. November 2021 im Ortsbeirat vom Grünflächenamt erläutert. Dabei wurden viele Fragen aufgeworfen und die Antworten des Grünflächenamtes machten deutlich, dass die Planungen vielen künftigen Anforderungen nicht gerecht werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, das Grünflächenamt anzuweisen, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Bodenbeprobung auf dem Gelände und das Sanierungskonzept des zuständigen Regierungspräsidiums kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Außerdem sind folgende Änderungen und Ergänzungen in den Planungen vorzunehmen: - Das öffentliche Wegerecht im Bereich der Zufahrten Nord (Aurelis und Groß&Partner) und Süd (Vonovia) muss dauerhaft rechtlich gesichert und im Grundbuch eingetragen werden. - Die Lage der Wartungszufahrt der Deutschen Bahn zur Lärmschutzwand muss geklärt sein und darf die Planungen nicht nachträglich negativ beeinflussen. - Im Park ist eine insektenfreundliche Beleuchtung der Hauptwege so vorzusehen, dass keine Angsträume entstehen und auch nachts ein gefahrloses Queren des Parks von der U-Bahn-Station "Emser Brücke" ins Gallus möglich ist. Das kann zum Beispiel eine adaptive Beleuchtung sein. - Es sind Stromanschlussleitungen, Trinkwasserleitungen und Abwasserleitungen zum Wasserturm hinzuführen, um das Baudenkmal nach Vorliegen des Nutzungskonzeptes adäquat und nachhaltig nutzen zu können. - Es ist zu prüfen, ob der geplante Spielplatz auch mindestens ein Spielgerät erhalten kann, dass von Kindern mit Behinderungen genutzt werden kann. - Alle Bäume auf dem Grundstück sollen erhalten werden. Absterbende Bäume sind gesondert zu kennzeichnen und müssen nach deren Entfernung in mindestens dreifacher Zahl nachgepflanzt werden. Eine insektenfreundliche Bepflanzung soll nicht nur durch Wieseneinsaat, sondern auch durch Hecken und Stauden erfolgen. Bild: Denkmal Wasserturm, Frankfurter Rundschau, peter-juelich.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 850 Antrag vom 26.04.2022, OF 434/1 Aktenzeichen: 67 0

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GINNHEIMER Spargel

20.05.2025

Es ist die Idee einer intelligenten Frau, die mich fragte, weshab der Spargel nicht als Wegweiser für die Himmelsrichtungen Nord / Süd farblich markanter gestaltet werden könne?

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Wohnraum optimaler nutzen

17.04.2024

Guten Tag, bei meiner Wohnungssuche bin ich sehr oft damit konfrontiert worden, dass große Wohnungen an Einzelpersonen vermietet werden, auch wenn sie von der Größe für eine zwei-Personenhaushalt geeinigt wären, zum Beispiel für eine Wohngemeinschaft, auch bei einem guten Job und Gehalt. Es ist bekannt, dass sehr viele Wohnungen in der Stadt nicht optimal genutzt sind. Das Thema ist sehr komplex und es ist oft fast unmöglich dies zu ändern. Oft gibt es in den Medien Äußerungen von renommierten Architekten, dass wir uns aufgrund Raummangel in der Stadt verkleinern müssen, unseren Wohnraum begrenzen und weniger Autos fahren sollen. Der Wohnungsbau kommt bei weitem nicht hinterher. Außerdem gibt es in der Stadt kaum noch Platz. Andererseits steuert der Wohnungsmarkt komplett dagegen. Große Wohnungen werden bevorzugt an Einzelpersonen vermietet, auch wenn es Interessanten gibt, die die Wohnung optimaler nutzen würden. Dabei stellt das Vermieten an mehrere Personen keinen wirtschaftlichen Nachteil für den Vermieter. Meiner Meinung nach sollte der Stadt gegensteuern und Leuten, die freiwillig ihren Wohnraum teilen möchten und damit gleichzeitig weitere Wohnungen freistellen (!), Unterstützung geben. In einer Zeitung habe ich neulich einen Artikel gelesen, in dem gefeiert wurde, wie eine ältere Dame die vielen Zimmer in ihrer Wohnung in Hamburg an verschiedene Leute vermietet. Wie kommt diese Einstellung mit der Tendenz zusammen, dass die Wohnungen an so wenige Leute vermietet werden, wie eben möglich. Mein Vorschlag wäre, bei Vermietung von Wohnungen ab bestimmter Größe, den Bewerbern Vorteil zu verschaffen, die eine bestimmte Wohnung optimaler, gemäß ihrer Größe, nutzen können. Die Lage ist viel zu kritisch, um es dem freien Markt zu überlassen und gleichzeitig über den extremen Wohnraummangel in der Stadt zu beklagen.

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272

Heddernheims römische Geschichte bewahren und nicht zubauen

22.11.2023

Unser beschauliches Heddernheim hat eine große Vergangenheit. Vor fast 2000 Jahren wurde hier von römischen Soldaten die Stadt NIDA gegründet, und war über viele Generationen hinweg das Zentrum der Region. In der Stadt wurden Thermen, mehrere Tempel und Theater erbaut. Die Gegend war 100 Jahre lang eine faszinierende Forschungsstätte für Archäologen, aber in den 20ger und 60er Jahren wurde das meiste für die Ernst May Siedlung und die Nordweststadt überbaut und ist für immer verloren. Jetzt hat das Denkmalamt das allerletzte Stadtviertel, das noch erhalten im Boden lag, erschlossen, aber die Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft möchte nun auch diesen Bereich mit hohen Wohnblöcken zubauen. Wir wollen diesen letzten Bereich, der noch vor Ort erhalten ist, nicht auch vernichten und fordern deshalb, dass hier ein Archäologisches Museum entsteht! Hier kann ein Ort entstehen, an dem unsere Kinder mit ihren Schulklassen in die Vergangenheit vor der Haustür schauen können! Man könnte zum Beispiel zeigen: * Einen rekonstruierten Mithras-Kult-Keller, der Teil der Kultur vor allem von Römischen Truppen war * Eine erhaltene Mauer eines großen Hauses, das uns erstaunen lässt vom Lebensstandard schon zur Zeit der Römer * Ein Kultkeller, ein Holzkeller und * Töpferöfen, wo das Alltagsleben bildlich vorstellbar wird Die Stadt Frankfurt will für dieses letzte Teil von NIDA keinen Denkmalschutz festlegen, sondern ihn überbauen. Lassen wir diese unersetzlichen Erinnerungen doch nicht in Vergessenheit geraten! Man kann eine dauerhafter Ausstellung etablieren, Führungen für fachlich Interessierte anbieten, man kann die Schulklassen vor Ort auf eine Reise in eine fremde und vergangene Welt mitnehmen. Anstatt das Areal einfach nach Schema F zuzubauen, könnte manhier ein Kleinod schaffen, dass die Nordweststadt endlich mit ihrer Geschichte verbindet und auch für Besucher attraktiver macht!

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Garagen wieder ihrem Zweck zuführen

02.05.2023

Nach hessischer Bauordnung (HBO), darf eine Garage ausschließlich für Auto, Motorrad, Ersatzreifen und Zubehör genutzt werden. Wer seine Garage trotzdem mehr als Lagerhalle denn als Stellplatz nutzt und keinen Platz für sein Auto lässt, kann die Bauaufsicht seiner Kommune auf den Plan rufen. Warum wird das in Frankfurt nicht getan, bzw. kontrolliert? Ich kenne viele Garagen, die mit allem möglichen vollgestellt sind, bzw. als Werkstatt dienen. Die Autos werden dann auf öffentlichen Raum geparkt, oft verbotswidrig (was in den Frankfurter Außenbezirken natürlich niemanden interessiert).  Entweder sollte man bestehende Gesetze durchsetzen und kontrollieren, oder man schafft sie ab. Man kommt sich in Frankfurt manchmal wie in einem rechtsfreien Raum vor, wo jeder (insbesondere Autobesitzer) machen kann, was er will.

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Parkhaus anstatt Parkplatz

02.08.2022

Die Wohnheim / ABG sollte aufgefordert werden anstatt dem Parkplatz zwischen den Häusern Kleemannstraße 40 und 42 ein Parkhaus zu errichten, um dem immensen Parkdruck in der Siedlung entgegen zu wirken. Die Dachfläche könnte dann begrünt und oder mit Solarpanels ausgestattet werden.

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Verzicht auf Abriss und Neubau

07.12.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, die Baudezernentin Sylvia Weber hat sich schon für eine Beweispflicht, dass es keine Alternative zum Abriss gibt, ausgesprochen. Daran möchte ich anknüpfen und Bitte um tatsächliche Durchsetzung dieses Vorhabens. Wir müssen von der weit verbreitete Denkweise "es ist viel einfacher auf der grünen Wiese zu planen" unbedingt abrücken. Hier wünsche ich ein klares Umdenken hin zur Bestands- und Leerstandsnutzung, hin zu Aufstockungen und Nachverdichtungen, statt weiter Flächen zu versiegeln und die Landschaft zu zersiedeln. Leider ist das Bauen im Bestand aktuell zu schwierig. Hierzu braucht es eine Umbauordnung, die von den Architects for Future ausreichend und im Detail erarbeitet wurde und dem Bauministerium vorliegt. Es gibt viele Stellschrauben, die müssen umfassend und zusammenhängend angegangen werden. Beton/Zement ist für 8% der weltweiten Co2 Emission verantwortlich, das ist fast 3x soviel wie das Fliegen. Nachwachsende Rohstoffe wie Stroh oder Hanf, aber auch Holz sind zum Teil Abfallprodukte aus der Landwirtschaft. Es sollte vereinfacht werden, diese zu verwenden. Sollte dennoch gebaut werden müssen, sollte nach dem UrbanMining-Prinzip gebaut werden. Das bedeutet, dass auch wieder rückgebaut werden kann und die Produkte an anderer Stelle eingesetzt werden können. So bleibt auch der Wert der Materialien erhalten. Dafür braucht es einen Gebäudepass. Ich wünsche mir für unsere Zukunft, dass wir als Stadt Frankfurt als Vorreiter agieren und mutig die überfällige Bauwende angehen. Lasst uns auf Abriss verzichten und unsere Bestandsgebäude und deren Graue Energie wieder Wert schätzen. Mit freundlichen Grüßen Maureen Witte

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Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen

16.04.2021

In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.

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18

Änderung Bebauungsplan Fassadenbegrünung

22.11.2020

In ARD Alpha lief heute ein interessanter Beitrag zum Thema Fassadenbegrünung. In Singapur werden Neubauten, insbesondere Hochhäuser, nur noch genehmigt, wenn die Fassaden begrünt sind. Eine dort ansässige Firma hat bspw. Module mit Pflanzen entwickelt, die mit zwanzigjähriger Garantie und automatischer Nährstoff- und Wasserversorgung ausgestattet sind. Idee: Die Stadtverordnetenversammlung soll die Bebauungspläne aller Stadtteilen so ändern, dass Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Hotels, ... nur noch mit singapurähnlichen Begrünungskonzepten renoviert und neu gebaut werden dürfen. Begründung: Neben des optischen Effektes ist die Auswirkung auf das Stadtklima Grund meiner Idee. In den letzten Sommern war es in den Neubau- und Hochhausvierteln unerträglich heiß. Der Magistrat hat dies zwar brav via Pressemitteilung thematisiert, aber sonst nichts unternommen. Es wurde von Umweltdezernat sogar hingenommen, dass Alleebäume nachhaltig geschädigt sind, weil sie nicht gegossen wurden.

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Industriedenkmäler erhalten - Einspruch im Planoffenlegungsverfahren - Bebauungsplan Nr. 834 - Schönhofquartier

13.01.2020

Alte Kasernenreste erhalten – In der alten Naxos- Schleifmittelfabrik betreutes jugendliches Wohnen einrichten ! Mit dem Bau der Main-Weser-Bahn legten die Preußen die Kaserne an, und hatten einen Ladebereich am Westbahnhof. Das Artilleriegiment hieß König Humbert von Italien. Ich wäre dafür das Kasernengebäude und die Reitschule zu erhalten, am besten wäre es, die städtischen Bühnen blieben dort, zusammen mit Büros für Kreative. Dort wo das Siemensgebäude steht und weiter hin zum Stellwerk könnte man ruhig noch etwas in die Höhe gehen, 10 Stockwerke vielleicht, an dieser Stelle wäre ein Wohnturmriegel ähnlich des Sonnenrings in Sachsenhausen wegen des S-Bahn"lärms" sogar wünschenswert. Dann könnten an anderer Stelle Stockwerke wegfallen. Das Siemensgebäude könnte zur Grundschule umgebaut werden, oder an dieser Stelle eine Neue errichtet werden. An der Rödelheimer Landstraße selbst sollten möglichst viel von den bestehenden Wohnhäusern stehen bleiben, mit einer ansteigenden Bebauung zur S-Bahn hin. Dann würden die Bewohner der Gründerzeithäuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Sonnenlicht behalten, auch das wäre schön. Gleichzeitig bekommen mehr Wohnungen des Neubauviertels einen Ausblick auf den Taunus. Ich möchte mir und den Eingeborenen möglichst den alten Anblick erhalten. Der Anblick der alten Schleifscheibenfabrik Burckhard & Co. (Naxos- Schleifmittel) wäre auch für meine Stadtführungen auf dem Fahrrad durch Bockenheim sehr wichtig. Ich brauche alle diese Gebäude für mein Glasperlenspiel sozusagen. Auch Kinder lernen an solchen Gebäuden, alle Kinder lernen sie auf den Ausflügen mit Kindergarten und Schule kennen, Heimat- und Sachkunde ist das Stichwort. Ein nicht zu unterschätzendes Fach, wenn sie sich als Erwachsene mit Menschen aus anderen Kulturen austauschen. Auch für Film- und Fernsehen sind diese Gebäude, zusammen mit einem schönen Entwurf im Hintergrund nicht uninteressant. Man könnte dort ein Kinder- und Jugendzentrum einrichten, mit betreutem Wohnen in den alten Arbeiterwohnungen die neben dem Produktionsgebäude stehen. Wenn die alte Maschinenhalle an der Straße zu belastet ist, warum baut man dann nicht einfach alle Fenster aus, sichert sie, und erbaut dass Gebäude in der Kubatur einfach neu mit alten Fenstern, mit einem neuen Innenleben. Der Rest der Produktionsanlagen müssen abgerissen, und der dazugehörige Boden ausgetauscht werden; aber bei dem vorderen Gebäude muss Silhouette und Eindruck hinterher wieder gleich sein. Vielleicht mit einem Dach, wie es die originale Halle hatte, Vorbilder sind erhalten. Sollte die vordere Halle ohne Schadstoffsanierung nutzbar sein, dann schlage ich vor das Dach auf alt umzubauen. Der straßenverkehrliche Anschluß ans Volta-Viertel sollte meiner Meinung nach nicht mit einer Überführung gemacht werden, zu viele Radfahrer sind zu erwarten, die nicht über die Ludwig-Landmann-Straße vom Voltaviertel nach Rödelheim-Eschborn-Kronberg fallen wollen. Ein schmaler beschrankter Bahnübergang, gerade breit genug für 1,5 Autos wäre die bessere Lösung; gerade für die Alten. Eine zusätzlich zu erwartende Steigerung des S-Bahn Verkehrs durch die durchgehende Verbindung nach Usingen muss über den Homburger Damm abgewickelt werden, dann wären die Zugpausen gerade groß genug um attraktiv für Fußgänger und Radfahrer, aber unattraktiv für den PKW-Verkehr zu sein. Ich fordere hiermit den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, den offenliegenden Bebauungsplan noch einmal meinen Vorschlägen entsprechend zu überarbeiten.

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292

Mietentscheid: Grundlegender wohnungspolitischer Wandel statt Verzögerungstaktik

22.12.2019

In Frankfurt herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Während die städtische Wohnungspolitik profitorientierten Akteuren Tür und Tor öffnet, steigen allerorts die Wohnkosten und müssen bereits jetzt viele Haushalte mehr als 50% ihres verfügbaren Einkommens für die Miete aufbringen. Diese Politik führt in vielen Stadtvierteln zu Mietpreisexplosionen, Verdrängung und Verödung. Das haben wir satt. Im Einklang mit den Forderungen des Mietentscheids sehen wir die ABG Frankfurt Holding als städtische Wohnungsbaugesellschaft in der Pflicht, sich ausschließlich auf die Schaffung von gefördertem Wohnraum zu konzentrieren. Zudem soll jede Wohnung, die im ABG-Bestand frei wird, als geförderte Wohnung neu vermietet werden. Des Weiteren halten wir es für notwendig, dass Mieterinnen und Mietern, die bereits in ABG Wohnungen wohnen und Anrecht auf eine Sozialwohnung haben, die Miete auch auf entsprechende 6,50€/m² gesenkt wird. Diese Forderungen würden dem drastischen und kontinuierlichen Sinken des Bestands an Sozial- und bezahlbaren Wohnungen unmittelbar etwas entgegensetzen. 25.000 Bewohner*innen unserer Stadt haben mit der Unterzeichnung des Mietentscheids im Herbst/Winter 2018 das notwendige Quorum erreicht und damit die gesetzliche Bedingung für die Durchführung eines städtischen Bürgerentscheids erfüllt. Von Seiten der Verantwortlichen wird dem demokratischen Recht auf ein Bürgerbegehren jedoch seit Abgabe der Unterschriften am 15.Januar 2019 mit juristischer Verzögerung, Delegitimierung, Ignoranz und der Verbreitung falscher Informationen begegnet (https://mietentscheid-frankfurt.de/?p=1454). Wir wollen eine demokratische Stadt, in der Möglichkeitsräume geschaffen und ein würdevolles Leben für alle möglich ist. Daher fordern wir die Stadt auf, das Votum der Bürger*innen ernst zu nehmen und endlich ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, den Bürgerentscheid stattfinden zu lassen. Geben Sie den Frankfurterinnen und Frankfurtern die Möglichkeit, demokratisch über die Forderungen des Mietentscheids abzustimmen!

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51

Zweckentfremdungsverbot / Leerstand von Wohnraum bestrafen

08.12.2019

In Frankfurt herrscht Wohnungsnot. Die Mieten sind horrend. Dennoch gibt es etliche leerstehende Wohngebäude, wie man etwa auf der Webseite Leerstandmelder sehen kann: https://www.leerstandsmelder.de/frankfurt In Berlin, Hamburg und einigen anderen Städten gilt ein sog. Zweckentfremdungsverbot. Danach ist Leerstand, der über einen bestimmten Zeitraum hinausgeht, verboten. Vermieter die das Verbot missachten, können verwarnt und bei Missachtung mit hohen Bußgeldern belegt werden. Ähnliches sollte auch in Frankfurt eingeführt werden, um Leerstände von Wohnimmobilien zum Zweck der Spekulation zu unterbinden.

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13

weniger Luxus-Appartments, mehr bezahlbaren Wohnraum

25.11.2019

Wohnen in Frankfurt ist teuer. Statt Luxus-Appartments zu bauen, sollte mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

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7

Ideenwettbewerb eines ganz großen Wurfs für Frankfurt 2030

17.06.2019

Richtungen ergeben sich aus Visionen und Ideen. Ich finde, dass Frankfurt ein Ideenwettbewerb veranstalten sollte, wie Frankfurt sich bis 2030 entwickeln soll - gerade auch in den Randgebieten (Bebauung, Infrastruktur, welche Art von Bebauung, Nahverkehrskonzepte, neue Stadtzentren, Freizeitflächen). Beteiligung: jeder. Primäre Adressaten: Fakultäten für Städtebau und Entwicklung aller (auch internationaler) Universitäten. Vielleicht bekommen wir so mal frischen Wind (neue Ideen) nach Frankfurt. Die interessantesten 50 könnte man dann den Bürgern mal vorstellen - dann folgt die Diskussion und dann die Zielvereinbarung. Deadline für die Konzepte: 1.6.2020

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Neue Baufläche für Ein- und Zweifamilienhäuser

16.06.2019

Derzeit dreht sich alles um Sozialwohnungen, was ist aber mit der Mittelklasse, die auch in Frankfurt leben möchte. Kleine Wohneinheiten sind nur noch in den Beständen zu finden, stattdessen prägen nur noch große Wohnblöcke das Stadtbild. Das mag soweit für Innenstadtlagen auch die einzig opportune Lösung sein, allerdings sollten jetzt schon eine Weichenstellung für das weitere wachsen der Stadt gelegt werden. Zumindest ein paar neue Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser werden benötigt. Dabei könnte eine großzügige Bebauung, d.h. mit viel Gartenfläche, eine ökologische Variante darstellen. Besonders interessante wären, die derzeit etwas abgelegenen und oft unbeachtete Areale in Augenschein zu nehmen. Konkret möchte ich vorschlagen, zu diesem Zweck die Kleingartenbereiche in Seckbach, zwischen Romroder Straße und Lohrberg (25 SF 1710 & 1810) in Bauland umzuklassifizieren. Tatsächlich handelt es sich in den genannten Bereichen um relativ große Grundstücke (einige haben mehrere Flurstücke) im Privatbesitz, die zum Teil ohnehin schon als Wochenend-Domizile Verwendung finden. Eine Umwandlung in Bauland, mit der Auflage einer niedrigen Bebauung auf großem Grund, würde kaum ökologische Nachteile bringen, dafür aber einen positiven Effekt auf die Wohnraumbilanz, auch im mittleren Bereich, mit sich bringen. Weitere Vorteile: • Bevölkerungszuwachs wäre überwiegend aus der Mittelschicht und würde Seckbach einen gesunden Bevölkerungs-Mix ermöglichen. • Seckbach könnte eine bessere Berücksichtigung in die ÖPNV-Planung und Anbindung an die Innenstadt geltend machen. • Ausbau der Schulen und Kindergärten durch die wachsende Bevölkerung. • Ein mehr an Sicherheit: denn die Gelände in besagten Bereichen sind relativ uneinsichtig und weitgehend unüberwacht. • Keine negativen Effekte auf den Erholungsgebiet Lohrberg. • Generell dürft Seckbach in einem Zeitraum von 20 Jahren deutlich durch die neue Bebauung aufgewertet werden. Wobei wohnen am Park (Lohrberg) einen hohen Mehrwert bringen wird und auch auf den Stadtkern austrahlen wird. • Allgemeine Verbesserung der Infrastruktur als Nebeneffekt.

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Zoo in den Stadtwald

17.10.2017

Oder gibt es Vorschriften, nach denen Zootiere Stadtluft und Anwohner Tier-Abgase inhalieren müssen? Heraus käme ein geräumiges Wohngebiet in bester Lage.

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Dippemess in den Ostpark

17.10.2017

Oder gibt es eine Vorschrift, daß Dippemess, Flohzirkus und Markt auf einer trostlosen Brachfläche stattfinden müssen? Kann man hier keine Wohnungen bauen?

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Förderung Elektromobilität

27.02.2017

Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge beschließen: Beim Bau neuer Wohnungen ist bei Tiefgaragenstellplätzen darauf zu achten, dass die Einstellplätze Stromanschlüsse zum Aufladen von Elektrofahrzeugen erhalten. Die Umrüstung bestehender Tiefgaragen soll gefördert werden. Begründung: Die Zulassung von Elektrofahrzeugen werden in den nächsten Jahren zunehmen. Eine Möglichkeit, diese aufzuladen exisitiert so gut wie nicht. Die wenigen Ladesäulen werden entweder von nicht-Elektrofahrzeugen blockiert oder reichen nicht aus. Am sinnvollsten ist, das Auto dort zu laden, wo es über Nacht steht: in der Tiefgarage. Jedoch gibt es in den wenigsten Tiefgaragen entsprechende Anschlüsse - auch nicht bei Neubauprojekten. Dies soll geändert werden.

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Mehr Wohnraum schaffen; zwischen Schwanheimer Ufer und Zur Frankenfurt

16.02.2016

dort wo jetzt die Kleingartenanlage steht, könnten bis zu 10 Wohnblocks entstehen. Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum ist groß. An der genannten Stelle könnten Block mir 4 Etagen (siehe Henriette-Fürth Str.) passen.

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Leerstehende Liegenschaften zu bezahlbaren Wohnungen umbauen

27.03.2015

Gewerberäume, Gewerberäume, Gewerberäume und alle z. T. mehrere Jahre leerstehend. Warum wird den Bauträgern keine Auflage gemacht, dass sie z. B. bei Leerstehen nach 18 Monaten die Räume zu bezahlbaren Wohnungen umbauen müssen? Damit könnte die bestehende Wohnungsnot in Frankfurt zum Großteil behoben werden.

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1

Wohnungen für Senioren zentral sowie behindertengerecht

27.03.2015

Wer hat Frankfurt aufgebaut? Die Senioren und deren Generation. Nicht jeder kann sich eine Senioren-Residenz leisten. Daher sollten Wohnungen für Senioren zentral und bezahlbar sein, möglichst zusammen liegen und auch behindertengerecht gebaut werden, soweit sie von der Stadt Frankfurt gefördert werden. Bauträger könnten von der Stadt - in dieser Hinsicht - subventioniert werden.

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3

Zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude

17.10.2014

Als Alternative zum sozialen Wohnungsbau sollte eine zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude (egal in welcher Hand das jeweilige Gebäude liegt), ins Leben gerufen werden. Diese sollte sich darum kümmern, dass derartiger Wohnraum dem Wohnungsmarkt nach evtl. vorheriger Instandsetzung wieder zur Verfügung gestellt wird.

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78

Erst Schulen und Kitas, dann neue Baugebiete

13.10.2014

Es fehlt dem städtischen Haushalt am nötigen Geld, um den jetzt schon bestehenden Bedarf an Schulen und Kitas zu decken. Selbst dort, wo die städtischen Bebauungspläne soziale und Bildungseinrichtungen vorsehen, verdienen zwar die Investoren, die Bürger aber gehen leer aus. Die Stadt bricht ihre Versprechungen, Schulen und Kitas zu bauen. Bestandsschulen platzen aus allen Nähten - ganz abgesehen vom dem desolaten Zustand, in dem sie sich teilweise befinden, weil es der Stadt nicht gelingt, den Sanierungsstau aufzulösen. Die Stadtplaner scheint das nicht zu interessieren; sie planen unbeeindruckt weiter, wollen auf Biegen und Brechen, dass die Stadt weiter wächst. Die Antwort auf die Frage, wo die Kinder der Neu-Bürger zur Schule gehen sollen, bleiben sie uns schuldig. Wo ist die Grundschule am Bügel / Ben-Gurion-Ring, die so dringend gebraucht wird und im Zuge der Hochhausbebauung versprochen wurde? In Bonames-Ost will die Stadt mindestens 1500 Wohneinheiten bauen - wie dort eine Grundschule oder vier Kitas finanziert werden sollen, ist nicht geklärt. Das Planerversprechen wird zur Utopie - die Gelackmeierten sind die Bürger. Das kann und darf so nicht weitergehen - deshalb: erst Schulen und Kitas bauen, dann neue Baugebiete planen!

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7

Bezhalbare Wohnng auf dem Gelände vom Panoramabad

01.10.2014

Das Panoramabad soll verlegt werden. Dann gibt es Platz für Wohnraum . Am Besten bezahlbaren Wohnraum. Hochpreisiges gibt es ausreichend. Also: Bitte max. 8,50 € warm pro qm und eine gemischte Bebauung, meint in diesem Fall 1- 5 Zimmer Wohnungen. So können auch Normalverdiener_innen ( z.Bsp.: städtische Angestellte, Friseur_innen, Kassierer_innen, Sozialarbeiter_innen, Hartz IV Empfänger_innen , also die Sozialverwaltung von Bund und Land) , die voll arbeiten, da wohnen , wo sie wohnen möchten, ohne ins Präkariat abzurutschen. Sie werden nicht an den Stadtrand gedrängt, der sich immer weiter verschiebt.

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Mehr tun gegen Leerstand von Gewerbeimmobilien

30.09.2014

Eine horrende Zahl von ca. 1,5 Mio Quadratmetern Bürofläche stehen in Frankfurt leer, also fast 12 % des gesamten Bestandes laut Statistik des Immobilien-Dienstleisters Jones Lang LaSalle. Zum Vergleich: In London stehen 5,4% der Büros leer, in Paris 7,5%. Die nach Einwohnern doppelt so grosse Stadt Hamburg hat nur halb so wenig Quadratmeter-Buroleerstand wie Frankfurt. Das ist sehr verwunderlich und ist kein ruhmesblatt fuer die Stadt. Es zeigt u.a., dass die Umwandlung in Wohnraum nicht attraktiv genug zu sein scheint (und der gewerbliche Immobilienmarkt in Frankfurt sich komplett von der Realität getrennt hat). Es scheint immer lukrativer zu werden, Immobilien in zentralen Lagen über längere Zeiträume verwahrlosen und leer stehen zu lassen (und Leerstand steuerlich abzuschreiben). Der Ex-Kaufhof an der Leipziger Straße war ein besonders krasses Beispiel für das „Katz und Maus Spiel“ einiger weniger Eigentümer. Leider erlaubt die Rechtslage zur Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden keine Steuererhebung auf den Leerstand von Immobilien seitens der Stadt. Die Stadtverwaltung von Paris hat eine solche Besteuerung allerdings gerade eingeführt. Daher sollten neue Anreize gesetzt werden. Anstatt Strafen gegen Verwahrlosung und lange, spekulative Leerstandsfristen auszusprechen, könnten auch städtische Zuschüsse hilfreich sein (ähnlich wie im Bahnhofsviertel mit gutem Erfolg praktiziert), besonders in den Randlagen.

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247

Altes Polizeipräsidium als Studentenwohnheim

12.09.2014

Das alte Polizeipräsidium steht seit Jahren leer und verrottet. Das Gebäude ist groß und liegt zentral. Gleichzeitig fehlt bezahlbarer Wohnraum für Studenten, der hier geschaffen werden könnte.

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17

Wohnungsbau statt THW

11.09.2014

Im Bereich der Feuerwehrstrasse (hinteres Ende) befindet sich ein grosses Brachgelände, dieses ist mit einer U-Bahn Station, einem in Planung befindlichen Park, eines existierenden Kindergartens und einer geplanten Kita ein optimales Gelände um Familien den in Frankfurt so begehrten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das Gelände befindet sich im öffentlichen Eigentum (Bund oder Stadt / Feurwehr), somit könnte hier sicher kurzfristig etwas getan werden. Leider hat sich die Stadt entschieden dieses Filetstück für das abstellen von LKW und Büroräume des THW zu verwenden. Die Argumentation ist hierbei das die nähe des THW zur Feuerwehr Synergieeffekte nach sich ziehen würde, dies ist sicher nicht von komplett der Hand zu weisen, die Bedarf nach Wohnraum ist m.E aber deutlich höher zu bewerten. Das THW ist schon seit ewigen Zeiten getrennt von der Feuerwehr am Industriehof untergebracht, bisher ist nicht bekannt das dies zur verschlechterten Einsatzbedingungen oder Problemen geführt hätte.

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4

Wohnungen für Senioren und Junge Menschen

11.09.2014

Bezahlbare Wohnungsmiete für Jung und Alt. Auf den Campus in Bockenheim, wenn sich da was realisieren würde

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