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Thema

Wohnen

Vorlagen

Anregung an den Magistrat (OB 2)

Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der SebastianRinzStraße 1A - Teil 4

19.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5131 entstanden aus Vorlage: OF 803/2 vom 12.10.2023 Betreff: Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1A - Teil 4 Vorgang: OM 4540/15 OBR 2; ST 95/16; OA 429/16 OBR 2; ST 2157/19; V 1777/20 OBR 2; ST 30/21; ST 1230/21; ST 2106/21; ST 920/22; ST 2294/22; ST 738/23; ST 1902/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. welche Nutzung er für das ehemalige Pförtnerhaus in der Sebastian-Rinz-Straße 1A für möglich hält (z. B. durch die Griechisch-Orthodoxe Gemeinde, die Interesse an dem Gebäude hat) bzw. bei einer Vergabe im Erbbaurecht ausschließt (Kultur, Gastronomie, Wohnen etc.); 2. welche Randbedingungen die Lage im selbst denkmalgeschützten Grüneburgpark an eine private Nachnutzung stellt; 3. wann und in welcher Form (z. B. Konzeptverfahren) das Gebäude ausgeschrieben werden soll; 4. wie der Ortsbeirat hierbei mit einbezogen werden soll; 5. was mit dem denkmalgeschützten Gebäude passiert, wenn eine Vergabe erfolglos bleibt. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Gebäude in einem solchen baulichen Zustand gehalten wird, dass eine Sanierung weiterhin möglich ist und ein Abriss ausgeschlossen werden kann. Begründung: Inzwischen ist die Nachfrage nach der Nutzung des Pförtnerhauses acht Jahre (sic) her (OM 4540, OA 429, V 1777), ohne dass das denkmalgeschützte Gebäude saniert wurde oder irgendeine künftige Nutzung beschlossen wurde. Aus der letzten Stellungnahme vom 18.09.2023, ST 1902, geht hervor, dass der Magistrat auch nicht vorhat, das Gebäude zu sanieren. Denkmalgeschützte Gebäude, die dem Verfall anheimgegeben werden, gibt es in Frankfurt bereits zu viele. Daher ist es zwar gut, dass nach nunmehr acht Jahren eine Entscheidung seitens der Stadt gefallen ist, auch wenn eine städtische/öffentliche Nutzung gegenüber einer nun wohl privat(wirtschaftlich)en Nutzung vorzuziehen wäre. Es bleibt aber noch immer absolut unklar, welche Nutzungen für das Gebäude vorgesehen bzw. überhaupt denkbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 95 Anregung vom 17.06.2019, OA 429 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2157 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 30 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2106 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 920 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2294 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1902

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)

19.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5130 entstanden aus Vorlage: OF 801/2 vom 16.11.2023 Betreff: Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend) Vorgang: OA 246/22 OBR 9; B 142/23; B 363/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. trotz bislang noch immer fehlendem Rechtsinstrument eines Wohnraumschutzgesetzes (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum), die Deutsche Bundesbank aufzufordern, in der Rüsterstraße, in der ca. zwei Drittel der Wohnungen seit mindestens drei Jahren leer stehen, ein befristetes Wohnen zuzulassen; 2. die Deutsche Bundesbank als öffentliche Wohnungseigentümerin dazu aufzufordern, auch nach einer Sanierung bezahlbare Mieten zu erhalten, um den Frankfurter Wohnungsmarkt nicht weiter zu belasten. Begründung: Die Deutsche Bundesbank, der in Frankfurt ca. 1.000 Betriebswohnungen im ganzen Stadtgebiet gehören, hat ihre Bestände seit Jahrzehnten nicht ausreichend instand gehalten - geschweige denn rechtzeitig, gezielt und sozial verträglich in notwendige Grundsanierungen investiert. Derzeit finden sich Leerstände u. a. in Eschersheim (Dornbusch), Ginnheim und im Westend (Guiollettstraße, Arndtstraße und Rüsterstraße). Die Deutsche Bundesbank hat, nachdem der Leerstand von ca. 100 Wohnungen am Dornbusch 2021 öffentlich wurde, ein Sanierungsprogramm beschlossen und budgetiert. Dieses wurde 2022 im Planungsausschuss der Stadt vorgestellt (entsprechend auch B 142). Die Sanierung im Westend, Rüsterstraße, wird jedoch noch lange auf sich warten lassen. Vor dem Hintergrund der Wohnungsnot in Frankfurt sollte seitens der Stadt Frankfurt darauf gedrungen werden, die leer stehenden Wohnungen mindestens zwischenzuvermieten. Wohnkomplex der Deutschen Bundesbank in der Rüsterstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2022, OA 246 Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 142 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 363

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Anregung an den Magistrat (OB 11)

Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück)

05.02.2024 | Aktualisiert am: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 entstanden aus Vorlage: OF 547/11 vom 19.01.2024 Betreff: Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück) Vorgang: B 381/05; V 1514/15 OBR 11; ST 297/16; OM 317/16 OBR 11; ST 1380/16; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19; OA 382/19 OBR11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen über die für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, benötigten Grundstücksflächen ist. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den folgenden Fragen zukommen zu lassen: 1. Wie viele der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen wurden mittlerweile erworben? 2. Für wie viele Grundstücksflächen laufen derzeit Erwerbsverhandlungen? 3. Wie viele Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Können die nicht verkaufsbereiten Eigentümer der benötigten Grundstücksflächen trotz fehlendem Bebauungsplan, aber vorhandenem Allgemeinwohl, enteignet werden? 5. Welche weiteren Möglichkeiten hat der Magistrat, um den Erwerb der benötigten Grundstücksflächen gegen den Willen der nicht zum Verkauf bereiten Eigentümer durchzusetzen? Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße ist die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Flinschstraße 67 durch circa 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 16.11.2015, V 1514 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 317 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290

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Anregung an den Magistrat (OB 3)

Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern

25.01.2024 | Aktualisiert am: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5041 entstanden aus Vorlage: OF 628/3 vom 05.01.2024 Betreff: Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern Der Verkauf der historischen Wasserburg "Stalburg", die plötzliche Schließung der Gastronomie und die ausbleibende Kommunikation der Investorinnen und Investoren, die das Gebäude erworben haben, lassen die Anwohnerinnen und Anwohner befürchten, dass es sich einmal mehr um ein Nachverdichtungsprojekt handelt, bei dem auf soziale und ökologische Belange keine Rücksicht genommen wird. Der Ortsbeirat fürchtet um den Erhalt des sozialen Orts und der Baumbestände - handelt es sich doch im Nordend um einen der Letzten dieser Art. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, seinen Kenntnisstand für die Planungen der neuen Eigentümer mitzuteilen und konkret darauf einzugehen, 1. ob bereits ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage gestellt wurde und auf welche Aspekte in einer möglicherweise bereits erfolgten Bauberatung hingewiesen wurde; 2. ob ihm der laut FAZ vom 02.01.2024 notariell festgelegte Ausschluss eines Abrisses des historischen Gebäudes bekannt ist und ob er dies zum Beispiel durch den Eintrag einer Baulast nachvollziehen kann; 3. welche denkmalpflegerischen Wünsche und Erwägungen bei einer Sanierung des Gebäudes seitens des zuständigen Fachamts - ung eachtet des fehlenden Eintrags in die hessische Denkmalliste - bekannt sind und ggf. in Gespräche mit den Investorinnen und Investoren eingeflossen sind oder einfließen könnten; 4. welchen Kenntnisstand er zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen hat und welche Möglichkeiten der Handhabe er angesichts des fehlenden Bebauungsplans, mit dem diese gesichert werden könnten, sieht. Der Magistrat wird auch gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch nach einer Sanierung oder einem Umbau des Gebäudes eine öffentliche Nutzung der Freiflächen und des Erdgeschosses gegeben sind und diese langfristig als sozialen Ort zu sichern. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auf die Investorinnen und Investoren mit dem Wunsch des Ortsbeirats zuzugehen, diesem in einer der kommenden Sitzungen den aktuellen Stand der Planung für das Areal vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet „An der Sandelmühle“

07.12.2023 | Aktualisiert am: 20.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4915 entstanden aus Vorlage: OF 370/8 vom 22.11.2023 Betreff: Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" Vorgang: OM 2263/22 OBR 8; ST 2520/22 Der Magistrat wird gebeten, erneut auf die ABG zuzugehen, mit dem Ziel bei der Vergabe von Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich das Vergabekriterium "für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige" zu berücksichtigen. Begründung: In seiner Anfrage an den Magistrat bat der Ortsbeirat, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Vergabe von Wohnungen der ABG im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich zu den üblichen Vergabekriterien für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige wie beispielsweise Lehrpersonal an Grundschulen, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten sowie ehrenamtliche Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, ehrenamtliche Trainer in Sportvereinen usw. besonders berücksichtigt werden können. Hintergrund der Anfrage war, dass Wohnungen in einer passenden Preislage aktuell in Frankfurt nur bedingt zur Verfügung stehen. Häufig steht daher für die Wahl des Wohnorts der Preis und nicht der Stadtteil im Vordergrund. Durch dann ggf. lange Anfahrtswege wenden sich die o. a. Gruppen häufig einer Tätigkeit in näherem Wohnumfeld zu oder fallen gar gänzlich aus, beispielsweise bei den Freiwilligen Wehren, die eine kurze Alarmierungszeit haben müssen. Durch eine besondere Berücksichtigung der genannten Gruppen sollte die Attraktivität der anliegenden Stadtteile gesteigert werden und entsprechende (ehrenamtlich) Tätige wandern nicht in weiter entfernte Stadtteile oder Anrainerkommunen ab. Die aus der Anfrage resultierende Antwort "Gerne können die benannten Personengruppen bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt werden, wenn sie die jeweiligen Kriterien erfüllen." war leider nicht die erhoffte Beschäftigung mit der Anfrage und ließ auch in der lediglich zwei Sätze langen Antwort ein Maß an Desinteresse an diesem Personenkreis erkennen. Ziel der Anfrage war es, die genannten Personengruppen nicht "gerne" zu berücksichtigen, sondern ganz gezielt. Inzwischen scheint sich hier jedoch ein Sinneswandel vollzogen zu haben und sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass Fachkräfte mit normalem Einkommen Wohnraum vor Ort benötigen: - Unter der Überschrift "153 Wohnungen fürs Klinikpersonal" berichtete die Frankfurter Neue Presse am 31.05.2023, dass durch die ABG ein neues Wohnhaus errichtet wird, in dem u. a. 104 Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen preisgedämpft (13,80 Euro/qm) vermietet werden. Insgesamt soll Klinikpersonal bei der Vergabe besonders berücksichtigt werden. - In einer erst kürzlich vorgelegten Magistratsvorlage (M 194 vom 10.11.2023) möchte die FES (zu 51 Prozent im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main) ein Grundstück erwerben, um dort Wohnraum mit einem besonders hohen Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen zu errichten. Insbesondere Mitarbeiter der FES sollen dort mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden. Die FES wird bei der Vermietung jeweils den Erstzugriff für wohnberechtigte Mitarbeiter erhalten. Diesen Sinneswandel gilt es nun auch beim Bauprojekt "An der Sandelmühle" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2263 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2520 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 383

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Anregung Ortsbeirat 9

Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeiten Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106

12.10.2023 | Aktualisiert am: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.10.2023, OA 401 entstanden aus Vorlage: OF 588/9 vom 25.09.2023 Betreff: Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeiten Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, bei der Vertragsverhandlung über Werbung im öffentlichen Raum ab 2026 auch zu berücksichtigen, dass es wünschenswert wäre, mit den an einer Konzession interessierten Firmen über die Errichtung von (ggf. mit Werbung versehenen) Toilettenstandorten gemäß Toilettenkonzept und der dazugehörigen Anträge der Ortsbeiräte zu verhandeln, sodass für die Beanspruchung des öffentlichen Raums auch vor Ort in den Stadtteilen konkrete Gegenleistungen sichtbar werden. Alternativ könnte der Magistrat darüber verhandeln, an geeigneten Werbestandorten WLAN-Zugangspunkte einzurichten, die sich in ein Gesamtkonzept für ein öffentliches WLAN der Stadt Frankfurt einfügen. Auch weitere Konzepte, wie etwa die Aufstellung und Pflege von Pflanztrögen, wären denkbar. 2. Auf Seite 18 wird im Anhang zu M 106 das neue Format "Digitale Werbeanlagen" eingeführt, für das zukünftig auch eine Konzession vergeben werden soll. Dazu sollen "entsprechende Vorgaben" gemacht werden, die auch das Thema Lichtverschmutzung andressieren. Alternativ dazu, das Thema Lichtverschmutzung separat und nur für einzelne Werbeformen zu regeln, wird der Magistrat gebeten, eine allgemeingültige Richtlinie zum Umgang mit Licht im Außenbereich zu erarbeiten, wie sie etwa aus der Stadt Fulda bekannt ist. Begründung: zu 1.: Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass das vorgelegte Konzept restriktiv mit Werbeformaten und Standorten umgeht, denn diese stellen einen schweren Eingriff in das Stadtbild dar. Beispielsweise die Errichtung der City-Light-Säulen hat in den letzten Jahren zu einiger Unzufriedenheit geführt: Teilweise wurden sie zulasten der Gehwege errichtet und auch aufgrund ihrer Größe als massive Eingriffe wahrgenommen. Bei der künftigen Neuvergabe von Werbekonzessionen soll nicht nur berücksichtigt werden, wie die Stadt einen maximalen finanziellen Ertrag erreichen kann, sondern auch, welche für den öffentlichen Raum bedeutsame Infrastruktur als Ausgleich errichtet werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürger vor Ort nicht nur die negativen Folgen von Werbeträgern beobachten können, sondern auch von Verbesserungen profitieren können, die durch die konzessionierten Unternehmen errichtet werden. zu 2.: Nicht nur zum Thema Werbung im öffentlichen Raum, sondern auch zum Thema Licht im öffentlichen Raum sollte es eine einheitliche Richtlinie geben - es greifen die gleichen Argumente wie vom Magistrat zum Thema Werbung vorgebracht. Für das Beispiel aus Fulda siehe: https://www.fulda.de/fd/61_Stadtplanungsamt/Klimaschutz_und_Umweltschutz/Sternen stadt_Fulda/Richtlinie_Lichtverschmutzung_NEU.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ältestenausschuss Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 759 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 401 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 759 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 401 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 759 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 401 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 106 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) 25. Sitzung des Ältestenausschusses am 14.12.2023, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage M 106 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage NR 759 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage M 106 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage NR 759 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Gewerbetreibende, deren Beschilderung durch Gerüste oder Zäune beeinträchtigt wird, beantragen können, im gleichen Umfang Werbung für ihr Gewerbe an Zäunen und Gerüsten anzubringen. Auch Kundenstopper, die eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 gewährleisten, sollen weiterhin zulässig sein. In Bereichen mit hohem Aufkommen von zu Fußgehenden soll die verbleibende Gehwegbreite zwischen 2,00m - 3,50m betragen. Im Vorgriff auf die Ausschreibung von Werberechten für den öffentlichen Raum soll zudem auch die Möglichkeit einer digitalen Kommunikation in der Außenwerbung als Teil der Stadtinformation und Gefahrenwarnung geprüft und ggf. integriert werden. Bei den neuverhandelten Verträgen mit den Werbefirmen ist darauf zu achten, dass bei Aufstellung der City-Light-Säule und City-Light-Poster mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 m, idealerweise jedoch von 2,20m verbleibt. Daneben soll geprüft werden, ob Festlegungen getroffen werden können, die über die Anforderungen des Leitfadens des Deutschen Werberates hinausgehen, um diskriminierende und gesundheitsgefährdende Darstellungen, wie z.B. Alkohol- und Drogenkonsum, zu vermeiden. 2. Die Vorlage NR 759 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 824 und der o.g. Maßgabe), AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 106 = Ablehnung, NR 759 = Annahme, NR 824 = Ablehnung, OA 401 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Gewerbetreibende, deren Beschilderung durch Gerüste oder Zäune beeinträchtigt wird, beantragen können, im gleichen Umfang Werbung für ihr Gewerbe an Zäunen und Gerüsten anzubringen. Auch Kundenstopper, die eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter gewährleisten, sollen weiterhin zulässig sein. In Bereichen mit hohem Aufkommen von zu Fußgehenden soll die verbleibende Gehwegbreite zwischen 2,00 Meter bis 3,50 Meter betragen. Im Vorgriff auf die Ausschreibung von Werberechten für den öffentlichen Raum soll zudem auch die Möglichkeit einer digitalen Kommunikation in der Außenwerbung als Teil der Stadtinformation und Gefahrenwarnung geprüft und ggf. integriert werden. Bei den neuverhandelten Verträgen mit den Werbefirmen ist darauf zu achten, dass bei Aufstellung der City-Light-Säule und City-Light-Poster mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter, idealerweise jedoch von 2,20 Meter verbleibt. Daneben soll geprüft werden, ob Festlegungen getroffen werden können, die über die Anforderungen des Leitfadens des Deutschen Werberates hinausgehen, um diskriminierende und gesundheitsgefährdende Darstellungen, wie z. B. Alkohol- und Drogenkonsum, zu vermeiden. 2. Die Vorlage NR 759 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 824 und der o.g. Maßgabe), AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4147, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 § 4317, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024

Werbung Stadtteile Licht

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe bereitstellen

10.10.2023 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4555 entstanden aus Vorlage: OF 863/6 vom 10.10.2023 Betreff: Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe bereitstellen Vorgang: M 110/23; OA 383/23 OBR 6; Beschl. d. Stv.-V., § 3800/23 Beim Ortstermin am 9. Oktober 2023 hatten Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirats dankenswerter Weise die Möglichkeit erhalten, über den aktuellen Planungsstand des o. g. Projekts informiert zu werden. Dabei standen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Lebenshilfe Stiftung sowie des Trägervereins Miteinander-Mittendrin e. V. für entsprechende Rückfragen zur Verfügung. Aus den Gesprächen ergab sich, dass die Projektverantwortlichen aufgrund der erteilten Maßgabe des ergangenen Stadtverordnetenbeschlusses (Bäume müssen erhalten bleiben ) in jedem Fall vor Annahme des Vertrages zur Erteilung eines Erbbaurechtes eine kostenintensive Begutachtung in Auftrag geben werden, um sich zur Verwirklichung des Projektes entsprechend abzusichern. Zudem stehen zahlreiche Genehmigungen aus, die durch die erteilte Maßgabe höchstwahrscheinlich zu einer länger andauernden Bearbeitungsdauer führen werden. Sowohl die Tatsache, dass eine entsprechende Begutachtung immense Kosten für die gemeinnützige Stiftung verursacht und zudem nicht abgeschätzt werden kann, ob diese dann den entsprechenden Erfolg verspricht sowie die Umstände, dass die aufgeworfenen Fragen der vergangenen Ortsbeiratssitzung seitens des zuständigen Dezernats nicht beantwortet wurden und bei zeitlich länger andauernden Genehmigungsverfahren zudem höhere Projektkosten (Baukostensteigerungen) anfallen werden, stellen die gemeinnützige Stiftung vor enorme (nicht verantwortbare) Herausforderungen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - alsbald die offenen Rückfragen des Ortsbeirats 6 zu Vorlage M 110 (OA 383) in adäquater Form zu beantworten; - aufgrund der durch die erteilte Maßgabe eingetretenen rechtlichen Verpflichtung zum Erhalt der Bäume und der damit verbundenen Unabwägbarkeiten im Bereich der ausstehenden Genehmigungen (hohe Gutachterkosten mit ungewissem Ausgang seitens der Projektverantwortlichen) ein geeigneteres Baugrundstück bereitzustellen, dass einen einfacheren Genehmigungsverlauf und mithin eine schnellere Verwirklichung des förderwürdigen Projektes ermöglicht, falls eine Bebauung des Grundstücks mit den Maßgaben nicht möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Anregung vom 12.09.2023, OA 383 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 7)

Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhen

10.10.2023 | Aktualisiert am: 23.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4554 entstanden aus Vorlage: OF 338/7 vom 26.09.2023 Betreff: Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhen Vorgang: OM 3664/23 OBR 7 Das Programm Nachbarschaftsstraßen hat zum Ziel, durch zeitlich befristete Absperrung von Straßen nachbarschaftliche Begegnungen zu ermöglichen und Kindern mehr Raum im öffentlichen Raum zu geben. In der Anregung OM 3664 hat der Ortsbeirat 7 die Nachbarschaftsstraße Alt-Hausen unterstützt. Die Nachbarschaftsstraße wurde von einer Bürger- und Bürgerinneninitiative organisiert, die das Programm sehr positiv aufgenommen hat, allerdings einige Verbesserungsvorschläge nach der Durchführung äußerte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie zukünftig Nachbarschaftsstraßen, die vom Ortsbeirat unterstützt werden, leichter umgesetzt werden können. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1) transparenter und verschlankter Antragsprozess (z. B. mittels Handlungsleitfaden) und Angleichung an die Anforderungen bei der Organisation von Straßenfesten, 2) eine einfache und einheitliche Regelung für die Veranstaltungshaftung, 3) unentgeltliche Übernahme der Anlieferung und Aufstellung der Absperrungen sowie von Straßenschildern. Außerdem sollte der Verkehrszeichenplan vom zuständigen Amt erstellt werden. Begründung: Die Nachbarschaftsstraße in Alt-Hausen wurde an zwei Terminen, dem 25.06.2023 und 09.07.2023, durchgeführt. Im Rahmen eines nachbarschaftlichen Picknicks konnten alle Menschen vorbeikommen, eigenes Essen und Getränke mitbringen und zusammen einen schönen Sonntag verbringen. Dies erfreute sich großer Beliebtheit und stellte sich als voller Erfolg heraus. Allerdings war damit ein hoher organisatorischer und bürokratischer Aufwand verbunden, der für die nächsten Male heruntergefahren werden sollte, um das Programm der Nachbarschaftsstraßen weiterhin zu erhalten. Aus anderen Stadtteilen ist zu vernehmen gewesen, dass deswegen einige Initiativen darauf verzichtet haben, sich zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 Antrag vom 02.01.2024, OF 546/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4938

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Anregung Ortsbeirat 1

Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerlärm in Bleidenstraße und Töngesgasse

10.10.2023 | Aktualisiert am: 29.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2023, OA 397 entstanden aus Vorlage: OF 1007/1 vom 19.09.2023 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerlärm in Bleidenstraße und Töngesgasse Vorgang: OM 2627/22 OBR 1; ST 2824/22 Vor rund einem Jahr fragte der Ortsbeirat 1 den Magistrat, warum die Tätigkeit der Kontrolleinheit KART (gegründet, um gegen rechtswidriges Verhalten von Autoposern vorzugehen) eingestellt wurde. Nach vier Monaten antwortete der Magistrat, dass KART immer noch aktiv sei, aber wahrscheinlich von der Bevölkerung nicht so wahrgenommen werde, da es sich um eine zivile Einheit handele. Hier verkennt der Magistrat, dass die Tätigkeit von KART von der Bevölkerung nicht an der Sichtbarkeit gemessen wird, sondern an der Reduzierung des Lärms, der durch die Poser verursacht wird. Leider hat dieser Lärm in den letzten Jahren nicht abgenommen, sondern zugenommen. Abschließend antwortet der Magistrat: "Da sogenanntes Posen mit Kraftfahrzeugen selbst im Stand möglich ist, sind die Handlungsansätze des Magistrats außerordentlich begrenzt und beschränken sich im Wesentlichen auf Überlegungen, durch Änderungen in der Verkehrsführung auf heute bekannten Poserrouten dümmliches Im- Kreis-Umherfahren zu erschweren." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, erneut an die Landespolizei heranzutreten und sie aufzufordern, das Problem der Poser und Raser sowie der lauten Spaßfahrzeuge endlich wirksam anzugehen. Begründung: Da die Polizei offensichtlich kapituliert und der Magistrat in seiner Antwort andeutet, dass nur eine Änderung der Verkehrsführung das "dümmliche im-Kreis-Umherfahren" eindämmen kann, macht der Ortsbeirat nun einen Vorschlag, der die Anwohner in diesem Bereich vom Lärm erlösen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2627 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2824 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 397 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Ziffer 1. Enthaltung, Ziffer 2. Ablehnung) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4051, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023

Lärm Innenstadt Verkehrsführung

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Anregung Ortsbeirat 1

Spielplatz Im Trierischen Hof wiederherstellen

10.10.2023 | Aktualisiert am: 29.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2023, OA 396 entstanden aus Vorlage: OF 989/1 vom 19.09.2023 Betreff: Spielplatz Im Trierischen Hof wiederherstellen Vorgang: OM 3028/22 OBR 1; ST 1660/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Grünanlagen in der Straße Im Trierischen Hof den früher dort vorhandenen Spielplatz wiederherzustellen und geeignete Spielmöglichkeiten auf den Grünflächen schaffen zu lassen. Begründung: Der Magistrat antwortete in seiner Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1660, auf eine entsprechende Anregung des Ortsbeirats 1: "Vor einigen Jahren wurde der Spielplatz wegen der dort ansässigen Drogenszene abgebaut. Die damals errichteten Türen als Zugang zu der Grünfläche zwischen den Häusern hemmt zwar im ersten Schritt, aber da die Türen meist offen sind - da keiner bereit ist, sie zu schließen - wird bei Errichtung eines neuen Spielplatzes mit Spielgeräten und Bänken wieder zur Nutzung ‚unerwünschter Personen' führen. Auch das Thema Vandalismus ist hier nicht zu unterschätzen; selbst die Zugangstüren zu den Mülltonnenplätzen werden hier mit Graffitis besprüht. Auch ist ein Abschließen der Türen nicht zielführend, da dann die Zugänglichkeit zu den Hauseingängen durch Gäste, Paketdienste etc. nicht möglich wäre. Bei Errichtung des Spielplatzes für die ca. 20 ansässigen Kinder wird dieser nicht lange ein ‚privater' Spielplatz bleiben, da im weiteren Umfeld kein öffentlicher Spielplatz vorhanden ist. Bereits jetzt kommen - selbst von Anwohnern der Liegenschaft - Hinweise auf spielende Kinder im Innenhof, die zu laut wären. Hinzu kämen noch die Kosten für die Errichtung eines Spielplatzes, die sich durchaus auf ca. 30 TEUR belaufen. Dazu kämen dann noch die Wartungs- und Unterhaltungskosten, die monatlich/jährlich anfallen würden. Die Wiederherstellung des Spielplatzes ist somit nicht zu empfehlen." Die vom Magistrat in seiner Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1660, wiedergegebene Auffassung der Wohnungsbaugesellschaft wird vom Ortsbeirat nicht geteilt. Der Spielplatz wird dringend benötigt und muss aufgrund der Vorgaben der Hessischen Bauordnung auch vorgehalten werden. Der Ortsbeirat fragt sich, warum Schmierereien an den Zugangstüren zu den Müllstandplätzen als Begründung für die Ablehnung des Spielplatzes herhalten müssen. Der Ortsbeirat betont, dass der fehlende Spielplatz deutlich mehr als 20 Kinder betrifft. "Lärm" durch spielende Kinder gehört zum Wohnumfeld und muss von den Mietern hingenommen werden. Insofern spielen die vorliegenden Beschwerden über "Lärm" von Kindern eine untergeordnete Rolle, zeigen aber, dass ein Bedarf an Spielmöglichkeiten in diesem Bereich besteht. Eine Ablehnung damit zu begründen, dass "in der weiteren Umgebung kein öffentlicher Spielplatz vorhanden ist", ist schlichtweg kinderfeindlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3028 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1660 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 396 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 396 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4050, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023

Spielplatz Wiederherstellung Spielmöglichkeiten

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführen

12.09.2023 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4374 entstanden aus Vorlage: OF 844/6 vom 25.08.2023 Betreff: Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführen Der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten mit dem Ziel, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h in den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auf den Autobahnabschnitten A 66, A 648 und A 5 sowie auf der B 40 rund um die westlichen Stadtteile einzurichten. Überwacht werden sollen diese durch Geschwindigkeitsabschnittskontrollen, auch übergreifend über die verschiedenen Autobahnen, um die Lärmbelästigung der Bürgerinnen und Bürger, zumindest in den Nachtstunden, zu reduzieren. Mit dem Hessischen Nahmobilitätsgesetz wurde diese in Niedersachsen und Österreich bereits erfolgreiche und sehr effektive Möglichkeit, Geschwindigkeitsbegrenzungen durchzusetzen und zu überwachen, ermöglicht. Begründung: Die Autobahnen A 66, A 648 und A 5 sowie die vierspurig ausgebaute B 40 bilden einen Ring um die westlichen Stadtteile und laufen teils unmittelbar durch bebautes und bewohntes Stadtgebiet. Dies führt unweigerlich zu einer erheblichen Lärmbelästigung für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, nicht nur im unmittelbaren Bereich dieser Straßen. Insbesondere in den Nachtstunden führt übermäßiger Lärm zu Schlafstörungen und damit zu langfristigen Gesundheitsschäden. Es wird beobachtet, dass es gerade in den späten Abendstunden durch besonders schnelles Fahren, auch mit überlauten Fahrzeugen, zu erheblichen Lärmspitzen kommt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h würde den Lärmteppich deutlich reduzieren. Jedoch ist deren Umsetzung durch Beschilderung wenig effektiv, da diese nur von wenigen Verkehrsteilnehmern vollständig beachtet wird, gerade mit dem Hintergrund des Lärmschutzes und in den Nachtstunden. Von daher ist eine Umsetzung nur in Verbindung mit einer streckenbezogenen, nicht nur punktuellen Geschwindigkeitsüberwachung, eben der Geschwindigkeitsabschnittskontrolle, zielführend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 3)

Grundstückszugang versperrt - Günthersburgallee 98

15.06.2023 | Aktualisiert am: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4140 entstanden aus Vorlage: OF 511/3 vom 20.04.2023 Betreff: Grundstückszugang versperrt - Günthersburgallee 98 Der Magistrat wird gebeten, vor dem Hauseingang der Günthersburgallee 98 einen Fahrradbügel auf dem Gehweg anzubringen, sodass der Grundstückszugang nicht mehr versperrt werden kann. Begründung: Den Hausbewohnern ist es oftmals nicht möglich, ihr Lastenrad auf das Grundstück zu bringen, da der Zugang eng zugeparkt ist. Darüber hinaus wird durch ein solches Parken auch die sich unmittelbar anschließende Zufahrt zum Nachbarhaus behindert. Ein einzelner Fahrradbügel auf dem Gehweg würde diese Probleme lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1803

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Anregung Ortsbeirat 1

Blaugrüne Infrastruktur gegen die Folgen der Klimakrise - Modellprojekt „Stadtlagune“

06.06.2023 | Aktualisiert am: 29.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2023, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 854/1 vom 16.05.2023 Betreff: Blaugrüne Infrastruktur gegen die Folgen der Klimakrise - Modellprojekt "Stadtlagune" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.10.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Modellprojekt für mindestens eine großflächige blaugrüne Infrastruktur im Herzen des Ortsbezirks 1 auf den Weg zu bringen, das Regenwasser sammelt, zurückhält, teilweise versickern lässt und den Überschuss zur Bewässerung der Stadtbäume zur Verfügung stellt. Diese Infrastruktur soll außerdem in einen attraktiven Aufenthaltsbereich mit Wasserfläche in der Innenstadt eingebettet sein, in dem sich die Menschen aufhalten, erfrischen und entspannen können. Der Ortsbeirat 1 kann sich als Modellprojekt die Straße am Roßmarkt vorstellen, soweit weiterhin ausreichend Platz für Schaustellende vorgehalten wird. Weitere Standorte sind zu prüfen. Begründung: Es gibt bereits zahlreiche europäische Städte, die Straßen und Freiflächen in attraktive und vielfältig nutzbare Wasserretentionsflächen umgewandelt haben. Insbesondere die versiegelten und im Sommer heißen Innenstadtbereiche benötigen Flächen zur Versickerung, Regenrückhaltung und Verdunstungskühlung. Geoportal Frankfurt Foto und Visualisierung: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 123 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 89 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Kostenangabe) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 360 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 3509, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 § 4088, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße

02.05.2023 | Aktualisiert am: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3942 entstanden aus Vorlage: OF 813/1 vom 12.04.2023 Betreff: Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße Vorgang: OM 2197/22 OBR 1; ST 2332/22 Der Magistrat wird gebeten, darauf hin zuwirken, dass eine E-Ladestation an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße installiert wird. Begründung: Im Hinblick auf das politische Ziel klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von E-Autos zu ermöglichen, bedarf es des Aufbaus einer flächendeckenden E-Ladesäuleninfrastruktur. In der Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2332, heißt es, dass der Magistrat nicht als Betreiber oder Investor für E-Ladestationen auftreten werde. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Frankfurter Regierungskoalitionen ist jedoch folgende Aussage verankert: "E-Lademöglichkeiten in neuen Quartieren/bei der ABG: Wir wirken darauf hin, dass die ABG sukzessive Möglichkeiten für ihre Mieterinnen und Mieter sowie Parkhaus-Kundinnen und -kunden einrichtet, mindestens über 230V-Anschlüsse um Elektrofahrzeuge aufzuladen und frühzeitig mögliche technische Hindernisse für diese Ausstattung zu beseitigen (z. B. über ein intelligentes Lastmanagement). Hinsichtlich der Standortsuche für E-Ladesäulen und Car-Sharing Plätze soll die Stadt eine aktive Rolle übernehmen und Ämterübergreifend Standorte definieren, die dann unter Maßgabe von zu erarbeitenden Bedingungen der Stadt ausgeschrieben werden sollen." Der Magistrat wird gebeten, sich an den eigenen Koalitionsvertrag zu halten und für eine ausreichende E-Ladeinfrastruktur in Frankfurt zu sorgen. Dabei muss er nicht als Betreiber auftreten, dennoch sollte er sich dieser wichtigen Aufgabe annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2197 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1691

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Anregung Ortsbeirat 1

Toiletten auch für das Gallus!

21.03.2023 | Aktualisiert am: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.03.2023, OA 341 entstanden aus Vorlage: OF 702/1 vom 09.01.2023 Betreff: Toiletten auch für das Gallus! Vorgang: M 174/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.08.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 04.11.2022, M 174, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass das vorgestellte Toilettenkonzept wie folgt ergänzt wird: 1. Punkt II. "Sofortmaßnahmen" Buchstabe c wird wie folgt ergänzt: 19. Die in der "Pauline" vorhandene Toiletten wird als Vertragstoilette ausgewiesen. 20. Die im Quartierspavillon an der Quäkerwiese vorhandene Toilette, wird als Vertragstoilette ausgewiesen. 21. Sommerhoffpark Systemtoilette oder feste Anlage. 2. Von gendergerechten Toiletten zu schreiben und dann nicht einmal in Betracht zu ziehen, dass es Menschen gibt, die keinem binären Geschlecht angehörig sind, ist im Jahr 2023 nicht mehr zeitgemäß. Dementsprechend wird Punkt III. "Prüfungsmaßnahmen" Buchstabe a wird wie folgt abgeändert: "Der Magistrat prüft bei allen vorhandenen Toilettenanlagen bei Sanierungs- und Umbauarbeiten die Möglichkeit, die Bedarfe von Frauen und nichtbinären bzw. gender-nonkonformen Personen hinsichtlich Anzahl, Ausstattung und Sicherheit zu berücksichtigen. Auf Grundlage einer Nutzerdatenauswertung ist zu prüfen, ob ein Verhältnis von Männer- zu Frauentoiletten von 1:3 als Orientierungskennzahl angezeigt ist, und in welchem Verhältnis zusätzliche Unisex-Toiletten benötigt werden. Neuschaffungen und Planungen werden unter Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit erstellt. Hierbei wird explizit auch die Schaffung von zusätzlichen Unisex-Toiletten in Betracht gezogen. Hygieneprodukte werden in allen öffentlichen Sanitärräumen kostenlos zur Verfügung gestellt." 3. Punkt III. "Prüfungsmaßnahmen" Buchstabe f wird wie folgt abgeändert: "Zur Entgeltpflicht öffentlicher Toiletten der Stadt Frankfurt am Main gilt künftig folgende Regelung: Öffentliche Sanitärräume stehen den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung." Begründung: Toiletten stellen einen wichtigen Teil der Infrastrukturversorgung, Daseinsvorsorge und städtischen Mobilität dar - sie schaffen Zugang zu öffentlichem Raum. Die geringe Anzahl der öffentlichen Toiletten in Frankfurt begünstigt Wildpinkeln und veranlasst viele Menschen, vor allem auch mit Blasenbeschwerden, Inkontinenz und Menstruation, Schwangere oder Eltern kleiner Kinder ihre Mobilität und Teilhabe am öffentlichen Leben einzuschränken. Zentral ist dabei, dass öffentliche Toiletten jeder Person kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Besonders ungerecht ist, dass es an einigen Orten eine strukturelle Diskriminierung von Frauen, nichtbinären und gender-nonkonformen Personen gibt. Während Pissoirs kostenlos angeboten werden, wird für die Nutzung vieler Sitztoiletten eine Benutzungsgebühr erhoben. Die heutige Toilettensituation im öffentlichen Raum widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und benachteiligt Frauen, nichtbinäre und gender-nonkonforme Personen. Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Papierhandtücher sollten Menstruationsartikel zur Grundausstattung jeder öffentlichen Toilette zählen. Das kostenlose Angebot an Menstruationsartikeln kann Personen im Alltag unterstützen, die von einer unregelmäßigen Menstruation betroffen sind und gerade keine notwendigen Hygieneartikel zur Hand haben. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln in öffentlichen Toiletten kann zudem erreicht werden, die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern. Die Bereitstellung dieser Produkte ist somit nicht nur ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation, sondern kann eine wirksame Maßnahme sein, um Periodenarmut zu bekämpfen. Gemäß der FES-Toilettenfinderkarte befindet sich im Gallus außer an der Galluswarte keine öffentliche Toilette (Screenshot anbei). Teilweise gibt es Ausweichmöglichkeiten, z. B. kann nahe der Quäkerwiese die Toilette der Kirche oder während der Öffnungszeiten des Quartierspavillions dessen Toilette genutzt werden, dies ist aber bei weitem nicht ausreichend und keine Lösung des allgemeinen Mangels an tatsächlich öffentlichen Toiletten. An anderen Orten, insbesondere den Parks im Viertel, fehlt es gänzlich an Möglichkeiten, sein Geschäft zu verrichten. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, dem dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Quelle: FES Toilettenfinder APP Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 16 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 341 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 341 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 341 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 341 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 3288, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 § 3775, 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 19.09.2023

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias

23.02.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3600 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 20.02.2023 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Vorgang: V 284/22 OBR 8; OA 152/22 OBR 8; ST 1923/22; ST 2306/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von vier Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena, Thomas-Mann-Straße 2 bis 4, geplant ist, insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks, Flur 15, Flurstück 40/217, mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist; b) falls Wohnungen gebaut werden, welche Art von Wohnungen mit welcher Geschossflächenzahl geplant sind und ob Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen sind, ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung; c) wie - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt wird, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheimeinrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet; d) ob bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt werden und wenn ja, welche das sind, und ob die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Flurstück 40/217 präsent bleibt; e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen); f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt; g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind; h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung; i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne Weiteres entlassen werden können; j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschosshöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuchs errichtet werden und in welcher Höhe mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden kann; k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist; l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/2011 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z. B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, und unter welchen Voraussetzungen der Bebauungsplan geändert werden kann und welchen Zeitraum dieser Vorgang benötigt; m) ob zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und/oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden ist; 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen Runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich "Kleines Einkaufszentrum" sowie die möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e. V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im "Kleinen Einkaufszentrum" hauptsächlich Einzimmerwohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u. a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kitaplätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2306), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1369 Beratung im Ortsbeirat: 8

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Anregung Ortsbeirat 8

Gesundheitsversorgung im „Stadtteil der Quartiere“ Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181

26.01.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 314 entstanden aus Vorlage: OF 234/8 vom 10.01.2023 Betreff: Gesundheitsversorgung im "Stadtteil der Quartiere" Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat ergänzt für den Schlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 BauGB, wie für den geplanten "Stadtteil der Quartiere" ausreichende Kapazitäten für die medizinische Versorgung entstehen. Es soll insbesondere geprüft werden, wie viele zusätzliche Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Apotheken und Krankenhausbetten benötigt werden. Ein besonderer Fokus ist dabei auf die bestmögliche Versorgung mit Kinderarztpraxen zu legen. Begründung: Der Zwischenbericht geht mit keiner Silbe auf Einrichtungen der medizinischen Versorgung für den geplanten Stadtteil ein. Im Gegenteil: Damit das östlich der A 5 gelegene Plangebiet überhaupt verkehrlich angebunden werden kann, sollen publikumsintensive Nutzungen, die auch mit dem Pkw angefahren werden, wie z. B. Arztpraxen, auf ein Minimum beschränkt werden (Seite 156). Zu einer wichtigen infrastrukturellen Voraussetzung des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main, der medizinischen und besonders der fachärztlichen Versorgung, gibt der Zwischenbericht ansonsten keine Auskunft, wie die Stadtplanung sich die Gesundheitsversorgung des neuen Stadtteils vorstellt. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Krankenhausbetten in Frankfurt rückläufig. In den Stadtteilen gibt es immer weniger Apotheken. Besonders am Stadtrand, zum Beispiel im neuen Stadtteil Riedberg, gibt es derzeit eine totale Unterversorgung mit Kinderärzten und wichtige Vorsorgeuntersuchungen bleiben aus. Viele Eltern warten viele Stunden in den Ambulanzen der Krankenhäuser, bis die Kinder behandelt werden. Der Zwischenbericht ist demnach auch in dieser Hinsicht reine Augenwischerei. Es wird gutes Wohnen versprochen, vor allem für Familien, aber die Lebensqualität für die zukünftig geplanten 17.000 Einwohner hängt auch von der Frage der Gesundheitsversorgung ab, die hier anscheinend nicht mitgeplant wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 189 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023

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Anregung Ortsbeirat 1

Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren

24.01.2023 | Aktualisiert am: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2023, OA 313 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 03.01.2023 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den Pkw- und Lkw-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der Pkw-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Biebergasse/Kalbächer Gasse/Börsenstraße/Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der zu Fuß Gehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen Pkw-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße Goetheplatz notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Große Bockenheimer Straße (Freßgass') wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fußläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Goetheplatz und Roßmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1580 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Der Tagesordnungspunkt 25. wird vorgezogen und vor den übrigen TO-I-Punkten 7., 11. und 14. behandelt. Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3025, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 Aktenzeichen: 32-1

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Anregung Ortsbeirat 1

Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 203

24.01.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2023, OA 312 entstanden aus Vorlage: OF 733/1 vom 23.01.2023 Betreff: Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 203 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 203, folgende Ergänzungen und Änderungen aufzunehmen: Im Abschnitt IV Planungskonzept unter der Überschrift "Verkehrliches Konzept" auf Seite 5 sollen folgende Sätze gestrichen werden: "Hinsichtlich der Stellplatzanzahl ist einerseits die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main heranzuziehen, die die Herstellungspflicht für gewerbliche Nutzungen-im Plangebiet auf 70 % beschränkt. Diesbezüglich werden im weiteren Verfahren Abwägungen hinsichtlich des Bedarfs und der Verträglichkeit vorgenommen und voraussichtlich eine Reduzierung der realisierbaren Stellplatzanzahl festgesetzt." Folgende Sätze sollen stattdessen eingefügt werden: "Hinsichtlich der Pkw-Stellplatzanzahl ist die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main heranzuziehen, die die Herstellungspflicht für gewerbliche Nutzungen im Plangebiet aufgrund der Einordnung in Zone IV auf 15 Prozent beschränkt. Für Wohnnutzungen werden keine Pkw-Stellplätze errichtet." Begründung: Gemäß § 2 (1) und § 3 inkl. Tabelle sowie der Anlage 1 der Stellplatzsatzung Frankfurt bemisst sich die Stellplatzzahl. Gemäß der Magistratsvorlage M 203 wird von einer sehr guten ÖPNV-Erschließung gesprochen. Folglich muss die Pkw-Stellplatzzahl für gewerbliche Nutzungen gemäß der Tabelle auf 15 Prozent beschränkt werden. Gemäß § 1 (3) sowie der Anlage 1 der Stellplatzsatzung Frankfurt müssen für Wohnungen der Zone IV keine Pkw-Stellplätze errichtet werden. Folglich sind keine notwendigen Pkw-Stellplätze vorzuhalten. Davon kann allerdings abgewichen und maximal ein Stellplatz je 100 Quadratmeter Bruttogrundfläche hergestellt werden. Dies ist aufgrund der Klimakrise und einer notwendigen Mobilitätswende jedoch nicht mehr zeitgemäß. Anlage: Stellplatzsatzung (nicht vervielfältigt) Anlage 1 (ca. 431 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 203 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1392 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 312 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 203 = Ablehnung, OA 312 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Entscheidung über die Vorlage OA 312 wird auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 312 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 312 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2827, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3058, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim

05.12.2022 | Aktualisiert am: 22.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3294 entstanden aus Vorlage: OF 505/2 vom 14.10.2022 Betreff: Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie weit die Pläne zu der Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim fortgeschritten sind und wie genau der weitere zeitliche Ablauf aussieht; 2. wann die Georg-Büchner-Schule gemäß der vorab stattgefundenen Bekundungen in die konkrete Planung mit einbezogen wird, um durch die stärkere Berücksichtigung pädagogischer Aspekte eine größere Nachhaltigkeit und eine pädagogisch sinnvolle Raumstruktur der neuen schulischen Gebäude gewährleisten zu können. Begründung: Nach jahrelangem Vorlauf wurden im Dezember 2019 die Kosten für die Planungsphase zum Bauvorhaben "Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule" in den Doppelhaushalt der Stadt aufgenommen. Von Beginn an wurde dieses Projekt von beiden Ämtern - Amt für Bau und Immobilien und Stadtschulamt - als herausfordernd benannt, da beide Ämter aufgrund der unterschiedlichen Verantwortung (Amt für Bau und Immobilien für die Grundsanierung und das Stadtschulamt für die Erweiterung) für die Planung gemeinsam verantwortlich seien. Infolge gab es vereinzelte Gespräche zwischen Schulleitungsteam und den Verantwortlichen der beiden Ämter. Der Inhalt der Gespräche blieb jedoch sehr vage und es wurde weder eine Transparenz bezüglich der Ausschreibung und Auswahl der unterschiedlichen Planungsmodelle noch zu dem Planungsverlauf geboten. Der Schule wurde zu keinem Zeitpunkt eine konkrete Planung vorgestellt, noch wurde die Schule an der Planung beteiligt. Im Rückblick auf die letzten drei Jahre lässt sich feststellen, dass bisher die Einbindung der Schule in die Planung nur sehr unzureichend gelungen ist. Es entsteht der Eindruck, dass die Einbindung der Schule nicht erwünscht ist und dass seitens der Stadt keine dringende Notwendigkeit gesehen wird, die längst überfällige Sanierung der Schule voranzutreiben. Eine Sanierung ist aber dringend notwendig. So darf beispielhaft an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass Malerarbeiten und kleinere Reparaturen in den desolaten Klassenzimmern und Schultoiletten in Eigenregie mit Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonal und Eltern vorgenommen werden. Zudem ist es - bedingt durch die aktuelle Energiekrise - doppelt ärgerlich, dass die Heizung in der Schule seit Jahren nicht reguliert werden kann. Sprich, damit die Kinder nicht in kalten Klassenräumen sitzen, muss die Heizung auf vollem Betrieb fahren, damit sie läuft. Eine Regulierung der Raumtemperatur ist nur durch das Öffnen und Schließen der Fenster möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1533 Antrag vom 05.01.2024, OF 833/2 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5021 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen

05.12.2022 | Aktualisiert am: 13.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3292 entstanden aus Vorlage: OF 503/2 vom 13.10.2022 Betreff: Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche der bisher angedachten Frankfurter Kultureinrichtungen weiterhin planen, auf den Kulturcampus umzuziehen und diesen Umzug weiterhin befürworten; 2. welchen Raum die jeweiligen Einrichtungen an ihrer derzeitigen Stätte einnehmen; 3. welcher Raumbedarf für die jeweiligen Einrichtungen am Kulturcampus angemeldet wird; 4. ob inzwischen bekannt ist, wie die viel erwähnte Synergie zwischen den Kultureinrichtungen untereinander und mit der Hochschule konkret ausgestaltet werden soll und inwieweit hierdurch tatsächlich der Raumbedarf dieser Einrichtungen gesenkt werden kann; 5. ob hierbei sichergestellt ist, dass das Frankfurt LAB mit der Hochschule einen großen Saal gemeinsam nutzen wird; 6. wie der im Bebauungsplan festgesetzte Mindestanteil Wohnen von 30 bis 40 Prozent im Mischgebiet angesichts der Raumbedarfe der Kultureinrichtungen und der Hochschule realisiert werden soll: a) wenn das Juridicum erhalten bliebe und auch für Wohnungen genutzt würde, b) wenn das Juridicum nicht erhalten bliebe; 7. ob für den Fall, dass die benötigte Fläche für Kultureinrichtungen auf dem Kulturcampus nicht ausreicht, vorgesehen ist, eine oder mehrere dieser Einrichtungen an ihrem bisherigen Standort zu belassen. Begründung: Bisher ist bekannt, dass die folgenden Kultureinrichtungen neben der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst auf den Kulturcampus umziehen sollen: - Junge Deutsche Philharmonie - Ensemble Modern - Dresden Frankfurt Dance Company - Frankfurt LAB - Hindemith Institut - Hessische Theaterakademie Es ist immer wieder die Rede von Synergie zwischen den Einrichtungen und der Hochschule. Allerdings fehlt es noch immer an einer genaueren Beschreibung, worin die Synergie nun tatsächlich bestehen könnte. Wenn dieser Begriff nicht nur zu einer Phrase werden soll, ist hier dringend eine Klärung vonnöten. Derzeit scheinen die Raumbedarfe der angedachten Kultur- und Hochschuleinrichtungen den zulässigen Anteil im Mischgebiet des Bebauungsplanes zu übersteigen. Sollte hier keine Einsparung der Raumbedarfe erfolgen, könnten wohl nicht alle geplanten Einrichtungen auf den Kulturcampus umziehen. Gleichzeitig ist im Mischgebiet ein Mindestanteil von Wohnungen von 30 bis 40 Prozent festgesetzt, der dringend herzustellen ist. Hierbei geht es auch um die Wohnungen im ersten Förderweg, die ursprünglich auch für den nördlichen Teil des Kulturcampus, nördlich der Bockenheimer Landstraße, vorgesehen waren und nun im mittleren Bereich des Bebauungsgebietes realisiert werden sollten. Dass hierbei das Juridicum mit seiner enormen Nutzfläche eine tragende Rolle spielen könnte, liegt auf der Hand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 657

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Anregung an den Magistrat (OB 11)

Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11

05.12.2022 | Aktualisiert am: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208 entstanden aus Vorlage: OF 345/11 vom 20.11.2022 Betreff: Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 eine Zeitplanung für die Sanierung der im Ortsbezirk 11 liegenden Industriestraßen gemäß dem Sanierungsprogramm vorzulegen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob und wie in den langen Phasen der Planungs-, Finanzierungs- und Realisierungszeiträume Verbesserungen der Sicherheit und des Zustandes von Fuß- und Radwegen stattfinden können. Begründung: Der Zustand von Fuß- und Radwegen (falls überhaupt vorhanden) in den Industriestraßen des Ortsbezirkes 11 ist fast ausnahmslos schlecht, die Sicherheit grenzwertig. Durch permanente Ausbesserungsarbeiten über Jahrzehnte hinweg ist, gerade auch durch den Gesichtspunkt einer geforderten Verkehrswende, eine nicht mehr zuträgliche Situation entstanden. Fahrradwege als Schlaglochpisten müssen saniert, Beschilderungen, die auf den Wegen im Verkehrsraum stehen, und nicht weggeräumte Baustellenreste müssen beseitigt werden. Das kann nicht bis zu einer endgültigen Sanierung der jeweiligen Straße warten. Neben den beschleunigten Sanierungen der Straßen müssen aufgrund der jahrzehntelangen Dauer der Realisierung des Gesamtprogramms "Industriestraßensanierung" Wege gefunden werden, verbesserte Zwischenlösungen von z. B. zerstörten Fahrbahndecken ohne ausufernden Finanzmitteleinsatz zeitnah realisieren zu können. Es kann nicht sein, dass alle vom Ortsbeirat geforderten Schritte der Situationsverbesserung mit dem Hinweis auf die Gesamtsanierung der Industriestraßen nun seit nahezu fünf Jahren abgelehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 818 Aktenzeichen: 66 0

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Anregung Ortsbeirat 14

Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

05.12.2022 | Aktualisiert am: 25.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 121/14 vom 05.12.2022 Betreff: Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf der o. g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 8.000 Quadratmetern besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Der Magistrat wird aufgefordert, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu realisieren: Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dergleichen. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 384 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 292 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Ablehnung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 2888, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 § 3547, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023

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Anregung Ortsbeirat 14

Einzelhandel in Harheim

05.12.2022 | Aktualisiert am: 25.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 291 entstanden aus Vorlage: OF 118/14 vom 19.11.2022 Betreff: Einzelhandel in Harheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf den Flächen Grundbuchbezirk Harheim, Flurstück 96, Flur 2 (2.599 Quadratmeter), und Flurstück 97, Flur 2 (5.392 Quadratmeter), Baurecht für die Errichtung von Einzelhandelsflächen zu schaffen. Es ist beabsichtigt, einen Supermarkt mit regionalen Akzenten mit einer Verkaufsfläche von rund 1.400 Quadratmetern und einen Drogeriemarkt mit rund 700 Quadratmetern zu realisieren. Begründung: In Harheim beschränken sich die Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs auf einen kleinen Discountmarkt, eine Bäckerei und zwei Metzgereien mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Der Ortsbeirat ist daher der Meinung, dass es bei der Struktur des Einzelhandels im Stadtteil erheblichen Nachholbedarf gibt. Für o. g. Fläche besteht Interesse namhafter Unternehmen des Einzelhandels, das vom Ortsbeirat vorgeschlagene Vorhaben auf dem Wege der vorhabenbezogenen Projektentwicklung möglichst schnell umzusetzen. Die Fläche eignet sich sehr gut für den vorgeschlagenen Zweck. Sie ist zu Fuß, per Individualverkehr und mit ÖPNV sehr gut erreichbar. Durch die Lage am Ortsrand und direkt an der Umgehungsstraße ist eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns und angrenzender Wohngebiete nicht zu erwarten. Aus den Analysen der interessierten Einzelhandelsunternehmen ergibt sich ein sehr gutes Potenzial für den Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat wünscht sich einen Lebensmittelmarkt, der das bestehende Angebot des Discountmarkts ergänzt, sowie einen Drogeriemarkt, der wegen des mangelnden lokalen Angebots besonders dringend gebraucht wird. Nach bereits vorliegenden Entwürfen ist beides realisierbar. Weitere im Stadtteil bisher fehlende Infrastruktur wie öffentliche E-Ladesäulen und ein Service-Point für Bankdienstleistungen könnten sich im Zuge des Vorhabens ebenfalls realisieren lassen. Ebenso könnte die Bushaltestelle "Tempelhof", deren Lage auf der östlichen Seite der Maßbornstraße ein Sicherheitsrisiko darstellt, verlegt und mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass durch die Neubauten für die Märkte an dieser städtebaulich markanten Stelle ein architektonisch ansprechender, dem Ortsbild angepasster Ortseingang entsteht. Auf hohe Entwurfsqualität ist daher ebenso zu achten wie auf einen möglichst geringen Flächenbedarf und eine an den Kriterien des nachhaltigen Bauens ausgerichtete Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 385 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 291 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 291 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Ablehnung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 291 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 2887, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 § 3546, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023

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Anregung an den Magistrat (OB 4)

Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63

29.11.2022 | Aktualisiert am: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3206 entstanden aus Vorlage: OF 255/4 vom 13.11.2022 Betreff: Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding - ggf. gemeinsam mit ihren Mieterinnen und Mietern (Bäckerei, Kiosk, Eisdiele, Friseur) - die oben genannte Ladenzeile zeitnah barrierefrei gestaltet. Begründung: Die Hessische Bauordnung sieht vor, öffentlich zugängliche Anlagen, in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen, barrierefrei zu gestalten. Schon beim Umbau der Ladenzeile im Frühjahr/Sommer dieses Jahres hätte die ABG Frankfurt Holding einen barrierefreien Zugang einplanen und umsetzen können. Seitens der städtischen Behörden hat es anscheinend weder einen Hinweis noch eine Auflage gegeben. Die Ladenzeile ist aufgrund der Nähe zum Sankt Katharinen-Krankenhaus wie zu den angrenzenden Wohnsiedlungen sehr frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028 Antrag vom 23.06.2023, OF 316/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4234 Beratung im Ortsbeirat: 4

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Sossenheim: Schulhof der Henri-Dunant-Schule erweitern

01.11.2022 | Aktualisiert am: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2992 entstanden aus Vorlage: OF 603/6 vom 15.10.2022 Betreff: Sossenheim: Schulhof der Henri-Dunant-Schule erweitern Der Magistrat wird gebeten, die schon seit Jahren geplante Schulhoferweiterung für die Henri- Dunant-Schule mit den zusammenhängenden Grundstücken, die sich schon im Eigentum der Stadt befinden, (wieder) voranzutreiben. Begründung: Mittig auf dem Schulhof der Henri-Dunant-Schule befindet sich ein Grundstück, das beim Ankauf der Grundstücke für die neue Schule von der Stadt Frankfurt nicht erworben werden konnte, aber dringend für die Erweiterung des Schulhofs benötigt wird. Nun befindet sich auf dem Grundstück ein Baum, der morsch ist und unter Umständen eine Gefährdung für die Schulkinder darstellt. Nachdem das Umweltamt eingeschaltet wurde und sich mit den Grundstückseigentümern in Verbindung gesetzt hat, scheint bei den Grundstückseigentümern die Bereitschaft entstanden zu sein, das Grundstück an die Stadt Frankfurt zu verkaufen. Diese Gelegenheit sollte im Interesse der Henri-Dunant-Schule genutzt werden, damit der Schulhof erweitert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 637 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40 31

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner

01.11.2022 | Aktualisiert am: 10.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 entstanden aus Vorlage: OF 597/6 vom 03.10.2022 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner Vorgang: OM 870/21 OBR 6; ST 1960/22 Die Stellungnahme ST 1960 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: 1. Zu begrüßen ist, dass der Magistrat ausdrücklich anerkennt, dass eine "massive Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung vorliegt" und dass die Wohnhäuser in dem genannten Bereich einem hohen Schallpegel ausgesetzt sind; 2. nicht zielführend ist der Hinweis auf ein fehlendes individuelles Recht zur Durchsetzung eines besseren Schallschutzes, weil a) es dem Ortsbeirat nicht um die Durchsetzung individueller Rechte, sondern um den besseren Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner geht, der jenseits bestehender Rechtsansprüche eine politische Aufgabe ist, der die Stadt, das Land und der Bund verpflichtet ist, und b) durchaus das Bestehen eines Rechtsanspruches verfassungsrechtlich in Betracht kommt, wenn höchste Grundrechtspositionen (hier: Gesundheit) beeinträchtigt sind; 3. nicht zutreffend ist, dass eine Lärmschutzwand in dem hier relevanten Bereich unterbrochen werden müsste und damit weniger wirksam sei; an der genannten Einmündung in die Geisenheimer Straße konnte die Lärmschutzwand auf der westlichen Seite parallel zur einmündenden Straße gebaut werden und somit eine Überlappung zu einer bestehenden Wand an einer Grundstückgrenze hergestellt werden, im Übrigen betrifft diese Einschränkung nur einen sehr kleinen Teil der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, weil auf der anderen Seite der Einmündung in die Geisenheimer Straße der bestehende Gewerbebetrieb eine lärmschützende Wand um das Grundstück errichtet hat, an der Einmündung in die Rheinlandstraße ließe sich die Lärmschutzwand ebenfalls einkragend ausgestalten; 4. nicht nachzuvollziehen ist, dass wegen des Querungsbedarfes, dem durch die Fußgängerbrücke und seit Neuerem durch eine Ampelanlage Rechnung getragen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung als "grundsätzlich kritisch" erachtet wird; ist es nicht vielmehr zutreffend, dass die Fahrzeuge zwischen zwei Ampelanlagen, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind, nicht auf eine für innerstädtischen Verkehr hohe Geschwindigkeit von 70 km/h beschleunigen sollten, was zusätzlichen und angesichts der kurzen Abstände der Ampelanlage vollkommen unnötigen Lärm verursacht? 5. zu erklären ist auch, welchen Nutzen weitere Geschwindigkeitsmessungen bringen sollen, nachdem die letzte Geschwindigkeitsmessung im November/Dezember 2021 erbracht hat, dass 19,27 Prozent in einem sanktionierten Bereich zu schnell gefahren sind. Glaubt der Magistrat, dass sich nach einem Jahr an dem Fahrverhalten so viel geändert hat, dass nunmehr keine Lärmschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind? 6. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Kosten die Errichtung einer Lärmschutzwand verbunden wären und warum diese Kosten gegenüber dem Nutzen unverhältnismäßig sein sollen. 7. Alternativ wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, dass an dem genannten Abschnitt ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt wird. Begründung: Die von dem Magistrat vorgelegte Stellungnahme ist zu pauschal und lässt nicht den Willen erkennen, die Anwohnerinnen und Anwohner vor einem richtigerweise als unzumutbar erkannten Lärm zu schützen. Eine neuerliche Geschwindigkeitsmessung ist jedenfalls nicht geeignet, diesen Schutz zu erreichen, und es erschließt sich auch nicht, welcher Nutzen mit einer solchen Geschwindigkeitsmessung verbunden sein soll, nachdem die letzte erst knapp ein Jahr zurückliegt und diese bereits ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird. Der Magistrat muss sich fragen lassen, warum ein bestimmter Abschnitt in dem Lärmschutzplan des Landes Hessen erwähnt wird, daraus aber keine Konsequenzen für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 193 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 86

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Anregung Ortsbeirat 7

Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichern

01.11.2022 | Aktualisiert am: 05.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 271 entstanden aus Vorlage: OF 174/7 vom 11.06.2022 Betreff: Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bereich des Rahmenplans Praunheim gelegenen Flächen für den Gemeinbedarf planungsrechtlich zu sichern. Dies betrifft folgende Flächen: 1. Das gesamte Gelände der ehemaligen und denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten, die derzeit als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden und für die im Rahmenplan eine Nutzung als Zentrum für Kunst und Kultur vorgesehen ist. 2. Die Flächen des Gemeindehauses und der Kirche der Ev. Lydiagemeinde. 3. Die Flächen der Praunheimer Zehntscheune. 4. Die Flächen des Alten- und Pflegeheims Praunheim. 5. Die Flächen der Hermann-Luppe-Schule. 6. Die Wohnanlage Praunheimer Mühle. Begründung: Alle genannten Flächen werden derzeit nicht für kommerzielle Zwecke genutzt, sondern als Flächen für den Gemeinbedarf. Angesichts der zunehmenden Tendenz, derartige Flächen einer kommerziellen Nutzung zuzuführen, sollten sie auch planungsrechtlich als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden. Derzeit existieren für den gesamten Bereich lediglich eine Erhaltungsatzung und ein Fluchtlinienplan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 271 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 271 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2679, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 Aktenzeichen: 61 0

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Anregung Ortsbeirat 1

Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße klima- und zukunftsgerecht ergänzen

01.11.2022 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 269 entstanden aus Vorlage: OF 655/1 vom 12.10.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße klima- und zukunftsgerecht ergänzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße wie folgt ergänzen zu lassen, um diesen klima- und zukunftsgerecht aufzustellen: 1. Unter Punkt 5.10 Dachgestaltung soll die Verpflichtung zur Installation von großflächigen Solarstromanlagen auf geeigneten Dachflächen festgeschrieben werden. 2. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die im ISTEK festgelegte Verlegung der Straßenbahntrasse vom Allerheiligentor über die Allerheiligenstraße zur Konstablerwache aufgenommen werden. Die Trasse soll begrünt bzw. als Rasengleise geführt werden. Die Auswirkungen auf die Kreuzung Allerheiligenstraße/Lange Straße sind zu berücksichtigen. 3. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die bestehende Straßenbahntrasse in der Langen Straße entsiegelt, begrünt und ggf. als Rasengleise ausgebildet werden. 4. Unter Punkt 6.1 Erschließung soll die wegen Punkt 2 notwendige Verlegung der Fahrspur in Richtung Innenstadt aus der Allerheiligenstraße in die Battonnstraße berücksichtigt werden. 5. In diesem Zuge soll auch eine Baumreihe entlang der Bebauung in der Battonnstraße festgelegt werden. Begründung: Die vorgenannten Maßnahmen ergänzen die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße im Hinblick auf den Klimaschutz, Entsiegelung, Begrünung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2886, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 Aktenzeichen: 61-00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 9

Vermieter von Elektrorollern sensibilisieren

31.10.2022 | Aktualisiert am: 24.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2022, OF 375/9 Betreff: Vermieter von Elektrorollern sensibilisieren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird umgehend gebeten, die bisher ausstehenden Regelungen für das Abstellen von Elektrorollern jetzt zu regeln. 2. Der Ortsbeirat 9 mahnt ausdrücklich mehr Rücksichtnahme auf Fußwegen unter anderem mit dort sträflich störend und zu oft gefährlich abgestellten Elektrorollern ein. Dazu ist unter anderem auch festzustellen, dass hier: a) Elektro-Roller auf Fußwegen nicht gefahren werden dürfen, b) Elektro-Roller nicht störend abgestellt werden sollen, c) Kontrollen offenbar bisher im Ortsbezirk 9 ausstehen. 3. Die Benennung des Unternehmens mit den meisten Verstößen soll möglichst in einer der auf den 31.03.2023 folgenden öffentlichen Sitzungen des Ortsbeirates besonders feierlich an den oder die zu ehrenden Vermieter des für würdig beschlossenen Elektro-Rollers überreicht werden). Entsprechende Beweisfotos sind bitte aussagekräftig und nachvollziehbar unter Angabe des genauen Standortes im Ortsbezirk 9, der Entdeckungszeit, des auf dem Elektro-Roller stehenden Vermieters (Unternehmensname) sowie den Kontaktdaten der das Foto schießenden Person bis spätestens 31.03.2023 im Gruppenpostfach des Büros der Ortsbeiräte ausschließlich unter Angabe des Betreffs "Elektro-Poller - falsch geparkt und falsch gefahren" sowie "Ortsbeirat 9" zu senden. Begründung: Der Ortsbeirat 9möchte hiermit alle Elektro-Roller vermietenden Personen beziehungsweise Unternehmen sensibilisieren, nicht nur wie aktuell leider angedacht nur anfangend in der Frankfurter Innenstadt, sondern auch bereits jetzt im Ortsbezirk 9 dafür nachhaltig Sorge zu tragen, dass künftig keine Menschen mehr vermeidbar (zum Beispiel durch die unsachgemäße Nutzung und das unsachgemäße Abstellen von Elektro-Rollern) zu Schaden kommen. Der Ortsbeirat dankt bereits jetzt allen ein oder mehrere Fotos einreichenden Menschen für Ihre Unterstützung, damit hoffentlich künftig Fußwege bei uns sicherer werden. Sollte sich herausstellen, dass die Maßnahme gut und erfolgreich ist, behält sich der Ortsbeirat 9 rein vorsorglich auch künftig die Auslobung in den Folgejahren vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3151 2022 Die Vorlage OF 375/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. die Worte "zu regeln" durch "einzuführen" ersetzt werden und Ziffer 3. sowie die Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung an den Magistrat (OB 11)

Straßenlaternen mit Anschluss für die Weihnachtsbeleuchtung bei der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße, Bauabschnitt 2, berücksichtigen

10.10.2022 | Aktualisiert am: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2878 entstanden aus Vorlage: OF 329/11 vom 19.09.2022 Betreff: Straßenlaternen mit Anschluss für die Weihnachtsbeleuchtung bei der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße, Bauabschnitt 2, berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, sich im Zuge der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße, Bauabschnitt 2 (von Altebornstraße bis Am Kappelgarten), dafür einzusetzen, dass die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH die neu aufzustellenden Straßenlaternen mit Steckdosen ausrüstet. Die Steckdosen sind für die jährlich angebrachte Weihnachtsbeleuchtung unbedingt erforderlich. Begründung: Ohne eine Ausrüstung der Straßenlaternen wäre die Installation der Weihnachtsbeleuchtung nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 500 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 22

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 5

Unterflur-Glascontainer auf dem Bruchfeldplatz

07.10.2022 | Aktualisiert am: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.10.2022, OA 256 entstanden aus Vorlage: OF 553/5 vom 20.09.2022 Betreff: Unterflur-Glascontainer auf dem Bruchfeldplatz Vorgang: M 90/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in die Planung für die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes die Errichtung eines Unterflur-Glascontainers am südlichen Platzrand einzubeziehen. Begründung: Unterflur-Glascontainer beeinträchtigen das Stadtbild weniger, als die üblichen oberirdischen Behälter. Der Einwurf des Glases ist geräuschärmer. Sie müssen seltener geleert werden, weil die Kapazität deutlich größer ist. Der Bereich um die Container ist leichter zu reinigen. Der eigentliche Glasbehälter könnte unterhalb des Gehwegs installiert werden, sodass insgesamt die Platzfläche nur minimal in Anspruch genommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 719 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2472, 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 08.11.2022

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 9

Zukunft des Bunkers am Marbachweg

27.09.2022 | Aktualisiert am: 28.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2022, OF 345/9 Betreff: Zukunft des Bunkers am Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich unter anderem mit der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) zu folgenden Punkten auszutauschen und zu prüfen und zu berichten, - in wiefern sich die Pläne der BImA für den Bunker am Marbachweg nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine verändert haben, - sofern die BIMA weiterhin eine Entwicklung für den Wohnungsbau in Betracht zieht: ob sie die Liegenschaft gemäß ihrer Erklärung vom Januar 2019 (Beitrag der BImA zur Wohnraumoffensive (siehe https://www.hsgb.de/mcwork/files/download/2968) zuerst der Stadt Frankfurt anbieten würde, - sofern die BImA an dieser Stelle selbst ein Wohnprojekt realisieren will: welcher Anteil an gefördertem Wohnraum hier entstehen soll und ob sie ggf. eine architektonische Lösung unter Einbeziehung des Bestands anstreben würde, wie es die ABG Holding und viele andere schon mehrfach vorgemacht haben, - sofern die BImA keine Kooperation mit der Kommune sondern den Verkauf der Fläche anstrebt: wie sich die Stadt Frankfurt bei der für die Neubebauung benötigten Befreiung der Festsetzung im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf verhalten würde und ob bei der Stadt Frankfurt nicht vielfältige Bedarfe vorliegen, die sich auf dieser Fläche oder mit dieser Immobilie realisieren ließen, für die sie in diesem Fall ihr Vorkaufsrecht nutzen würde, - sofern die Stadt Frankfurt oder die ABG Holding den Bunker von der BImA erwerben könnte: ob sie sich vorstellen kann, über einen (Ideen)Wettbewerb Konzepte unter der Prämisse zu ermitteln, einen Teil des Bunkers zu erhalten und für die Wohnnutzung umzubauen bzw. aufzustocken und mit Räumlichkeiten für Bands mit modernen Nutzungskonzepten zu kombinieren, - inwiefern der Kauf des Bunkers aus den hohen noch zur Verfügung stehenden Mitteln für den Ankauf von Liegenschaften für das Haushaltsjahr 2022 realisiert werden könnte und ob die Stadt Frankfurt der BImA kein Angebot für Kauf unterbreiten könnte. Begründung: Das Thema des "Musikbunkers am Marbachweg" hat den Ortsbeirat seit längerem beschäftigt. Leider konnte ein Weiterbetrieb der Proberäume nicht mehr erreicht werden. Im Juni berichtete der Magistrat zuletzt von den Gesprächen, die zum Jahresende geführt wurden. In dieser Stellungnahme (1387) wird auch dargestellt, dass die BImA plane, den Bunker abzureißen. Die hohen Investitionskosten für den Abriss wird die BImA jedoch wohl nur mit einer Option für die Vermarktung bzw. den Wohnungsbau in Betracht ziehen - hier sind noch viele Fragen offen, vor allem dazu, wie dies planungsrechtlich auf einer Gemeinbedarfsfläche umgesetzt werden solle und ob sie auf diesem Wege auch den dringend benötigten sozial geförderten Wohnraum schaffen würde. Der Abriss sollte im Jahr 2022 aber auch nicht die selbstverständliche Option sein, wie viele gute Beispiele für Bunker-Umbauten und Aufstockungen auch in Frankfurt zeigen. Mit Blick auf die bereits in das Gebäude investierte und für den Abriss benötigte Energie und auch die kulturelle Bedeutung des Gebäudes sollten Optionen unter Einbeziehung des Bestands intensiv geprüft werden. Nicht zuletzt sollte die Stadt Frankfurt im Sinne einer aktiven Liegenschaftspolitik ein Interesse am Erwerb der Fläche und des Gebäudes haben und einen Erwerb aktiv verfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2916 2022 Die Vorlage OF 345/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Erbbauzins fair und sozial gerecht gestalten

20.09.2022 | Aktualisiert am: 19.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 335/11 Betreff: Erbbauzins fair und sozial gerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, neue Erbbaurechtsverträge so zu gestalten, dass auch Normalverdiener und junge Familien im Ortsbezirk 11 den Erbbauzins bezahlen können. Um dies zu erreichen, sollten bei der Festlegung der Höhe des Erbbauzinses auch die individuellen Einkommensverhältnisse des Erbbauberechtigten berücksichtigt werden. Berücksichtigt werden sollten dabei auch Mieteinnahmen, die auf dem Erbbaugrundstück erzielt werden. Die von der Römerkoalition beabsichtigte Beibehaltung der Kopplung des Erbbauzinses an den Bodenrichtwert und die beabsichtigte Senkung des Erbbauzinses von 2,5% auf 1,5%, sollen nicht weiterverfolgt werden. Bei der im Abstand von jeweils fünf Jahren stattfindenden Anpassung des Erbbauzinses sollte nicht mehr der Verbraucherpreisindex, sondern die Einkommensentwicklung / Reallohnentwicklung des Erbbauberechtigten berücksichtigt werden. Begründung: Bedingt durch die Kopplung des Erbbauzinses an den Bodenrichtwert kommt es auch im Ortsbezirk 11 dazu, dass aktuell neu abgeschlossene Erbbaurechtsverträge einen um das 38-fache höheren Erbbauzins als die Vorgänger-Verträge ausweisen. Den Antragstellern ist ein Fall bekannt, in welchem der Erbbauzins von 409€ auf 15.390€ jährlich erhöht wurde. Für die kommenden Jahre werden weitere Steigerungen prognostiziert. Da die in den 1950er Jahren abgeschlossenen Erbbaubaurechtsverträge überwiegend eine Laufzeit von 75 Jahren haben, laufen in diesem und im nächsten Jahrzehnt die alten Verträge aus und neue Verträge mit den derzeit gültigen Konditionen werden abgeschlossen. Mit den Kopplungen des Erbbauzinses an die Bodenrichtwerte und den Verbraucherpreisindex profitiert die Stadt Frankfurt ungewollt von der Bodenspekulation und der hohen allgemeinen Inflation. Dadurch wiederum kommt es zu einer ungewollten Verteuerung der Mieten und somit der Vertreibung der alteingesessenen Frankfurter/innen aus der Stadt. Normalverdienern bleibt der Zugang zu einer eigenen Immobilie verwehrt. Die neuen Erbbauberichtigten, sowie diejenigen, bei denen die alten Verträge auslaufen, sind gezwungen, die Wohnungsmieten extrem zu erhöhen oder aber die Immobilie zu verkaufen. Sollte keine Änderung der Erbbaurechtsverträge vorgenommen werden, dann können sich zukünftig nur noch Besserverdienende, Spekulanten und Investoren eine Immobilie auf einem Erbbaugrundstück leisten. Die Mieten in der Stadt würden noch unerschwinglicher. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags weist in seinem Gutachten, "Die Gestaltung von Erbbauzinsvereinbarungen auf kommunalen Grundstücken" vom 29.01.2021, auf die Problematik der Kopplung der Erbbauzinsen an die stark steigenden Grundstückswerte hin. Weiterhin wird in diesem Gutachten ausgeführt, dass die Art und Höhe des Erbbauzinses, gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, frei vereinbart werden kann. Auch in Frankfurt sollte mehr und nicht weniger bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 258 2022 Die Vorlage OF 335/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Einkommensverhältnisse" durch die Wörter "Einkommens- und Vermögensverhältnisse" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und FDP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5

Sachstand Sanierung der Sachsenhäuser Warte

10.09.2022 | Aktualisiert am: 19.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2022, OF 546/5 Betreff: Sachstand Sanierung der Sachsenhäuser Warte Vorgang: EA 39/18 OBR 5; ST 1551/18; V 1396/19 OBR 5; ST 235/20 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die Sanierungsarbeiten an der Sachsenhäuser Warte fortgesetzt werden und wann mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen ist. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 10.08.2018 (ST 1551) mitgeteilt, dass er im Zuge der Gesamtsanierung der Sachsenhäuser Warte die Wiederherstellung des Forsthauses in der historischen Form befürwortet und hierzu eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorbereitet. Auf die Anfrage des Ortsbeirates 5 vom 05.08.2019 hat der Magistrat in seiner St 235 vom 07.02.2020 mitgeteilt, dass er zeitnah eine Vorlage bzgl. der Wiederherstellung des historische Gebäudeensembles an die Stadtverordnetenversammlung in den Geschäftsgang geben wird. Dem Ortsbeirat 5 ist nicht bekannt, dass eine solche Vorlage zwischenzeitlich in den Geschäftsgang gegeben worden ist. Auch finden seit Monaten keine Arbeiten mehr an der Warte und den dazugehörigen Gebäuden statt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat erneut um Auskunft über den Stand der Planung sowie den Zeitplan zu dessen Umsetzung. Er fordert den Magistrat auf die Bemühungen hinsichtlich der Sanierung der Sachsenhäuser Warte zu intensivieren, damit dieser geschichtsträchtige Ort nicht länger für die Öffentlichkeit verschlossen bleibt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 39 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1551 Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1396 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 235 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 506 2022 Die Vorlage OF 546/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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Anregung an den Magistrat (OB 4)

Vorstellung der neuen Pläne für den Bunker in der Petterweilstraße

06.09.2022 | Aktualisiert am: 14.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2590 entstanden aus Vorlage: OF 214/4 vom 22.06.2022 Betreff: Vorstellung der neuen Pläne für den Bunker in der Petterweilstraße Der Magistrat wird gebeten, die neuen Pläne für den Bunker in der Peterweilstraße und das angrenzende Areal zwischen Petterweilstraße und Heidestraße dem Ortsbeirat, den Bornheimer Vereinen und der Bevölkerung vorzustellen. Begründung: In der Frankfurter Neuen Presse vom 22. Juni 2022 stand ein Artikel unter der Überschrift "Neue Pläne: Bunker in der Peterweilstraße wird nicht aufgestockt." Laut Aussage der ABG Frankfurt Holding nimmt das städtische Unternehmen Abstand von den ursprünglichen Plänen auf dem Bunker Wohnungen zu errichten. Jedoch soll das anhängende Areal zwischen Petterweilstraße und Heidestraße bebaut werden. Ebenso ist die weitere Nutzungsform der Bunkerräume für die Bornheimer Vereine unklar, da in dem Artikel formuliert ist: "...die Bunker im städtischen Eigentum für die Allgemeinheit und die Stadtteile möglichst sinnvoll zu nutzen". So erhebt sich hier die Frage nach dem Bestandsschutz für die derzeitigen Mieterinnen und Mieter und dem Ausbau des Bunkers, um auch die Vereinsheime für Treffen und Veranstaltungen wieder nutzbar zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 4

Erhalt der Kleingartenanlage „Am Graben“

06.09.2022 | Aktualisiert am: 08.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 235 entstanden aus Vorlage: OF 215/4 vom 23.08.2022 Betreff: Erhalt der Kleingartenanlage "Am Graben" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 01.12.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei Prüfung und Planung des Baus der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände sichergestellt wird, dass die Anlage des Kleingärtnervereins Riederwald 1913 e. V., "Am Graben", in der jetzigen Größe bestehen bleibt. Begründung: Der Reiz der bestehenden Kleingartenanlage ist die Nähe zu ihren Mitgliedern. Diese können fußläufig oder mit dem Fahrrad die Anlage erreichen. Auch für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner mit Handicap sind dort geeignete Maßnahmen vorhanden, um ihrer Freizeitgestaltung nachzugehen. Dies ist bei einer Verlagerung der Anlage nicht mehr gegeben. Eine Ersatzfläche in der Nähe existiert nicht! Die Planungen zur Europäischen Schule müssen daher den Erhalt der Kleingartenanlage als Grundvoraussetzung annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.10.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD 12. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 07.11.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 05.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.01.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung) sowie AfD (= Enthaltung) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und AfD gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 235 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 3847, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 § 4277, 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.01.2024

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Anregung Ortsbeirat 1

Umsetzung der Benennung des Emilie-und-Oskar-Schindler-Platzes

06.09.2022 | Aktualisiert am: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 234 entstanden aus Vorlage: OF 596/1 vom 06.09.2022 Betreff: Umsetzung der Benennung des Emilie-und-Oskar-Schindler-Platzes Vorgang: OI 8/22 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einvernehmen über die Benennung mit der Deutschen Bahn AG als Miteigentümerin der Fläche herstellen zu lassen, sofern nicht schon geschehen; 2. die Benennung schnellstmöglich umsetzen zu lassen, damit die letzten Überlebenden der sogenannten "Schindlerjuden" dies entweder noch miterleben können oder zumindest davon erfahren. Die Benennung soll von einer gemeinsam vom Magistrat und der Deutschen Bahn AG ausgerichteten Zeremonie getragen werden; 3. nach der zügigen Benennung einen internationalen künstlerischen Wettbewerb zur sichtbaren Ausgestaltung der Platzbenennung auszurufen und ausreichend finanzieren zu lassen. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Emilie und Oskar Schindler dienen als Vorbilder für Menschlichkeit und Mut. Die künstlerische Gestaltung soll dies in würdiger Form eindrücklich vermitteln. b) Die Gestaltung soll jederzeit, auch während der zu erwartenden Bauphasen (Bahnhofshalle, Tramhaltestelle, Fernbahntunnel) als besonderer und würdiger Ort erkennbar sein. c) Historische Fakten zum Leben und Wirken des Ehepaares Schindler sollen der Öffentlichkeit dauerhaft digital bereitgestellt werden. d) Das lange geplante Gastarbeiterdenkmal vor dem Hauptbahnhof wird abgestimmt mit der Ehrung von Emilie und Oskar Schindler realisiert. e) Der Platz wird zugleich seiner herausragenden Funktion als Entree zur Stadt Frankfurt am Main und als Zugang zum Frankfurter Hauptbahnhof gerecht. f) Der Jury sollen Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats, des Ortsbeirats 1, der Deutschen Bahn AG, der VGF, der jüdischen Gemeinde Frankfurt, des Projekts Jüdisches Leben in Frankfurt am Main - Spurensuche, Begegnung, Erinnerung e. V., dem Jüdischen Museum Frankfurt, des Fritz Bauer Instituts sowie weiterer fachkundiger Organisationen angehören. Begründung: Der Ortsbeirat 1 würdigt damit in angemessener Weise und an einem zentralen Ort in Frankfurt am Main die historischen Leistungen von Emilie und Oskar Schindler, nämlich die Rettung von ungefähr 1.200 jüdischen Menschen vor der Ermordung in Konzentrationslagern des NS-Staats. Emilie und Oskar Schindler wurden von der Gedenkstätte Yad Vashem als "Gerechte unter den Völkern" anerkannt. Sie erhielten damit bereits 1967 bzw. 1993 die höchste Auszeichnung Israels für nichtjüdische Einzelpersonen, die unter nationalsozialistischer Herrschaft ihr Leben einsetzten, um Jüdinnen und Juden vor der Ermordung zu retten. Emilie und Oskar Schindler dienen als herausragende Vorbilder für Menschlichkeit und Mut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 06.09.2022, OI 8 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 234 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 1. hinter den Worten "Einvernehmen über die Benennung" die Worte "des bisher namenlosen Platzes zwischen dem Eingang zum Hauptbahnhof und der Straße ,Am Hauptbahnhof' in ,Emilie-und-Oskar-Schindler-Platz' gemäß OI 8/22" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage OA 234 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 1. hinter den Worten "Einvernehmen über die Benennung" die Worte "des bisher namenlosen Platzes zwischen dem Eingang zum Hauptbahnhof und der Straße, Am Hauptbahnhof' in, Emilie-und-Oskar-Schindler-Platz' gemäß OI 8/22" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2422, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 62 2

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Antrag Ortsbeirat 6

Kundenorientierte Abrechnung der Gaspreise durch die massigen Preiserhöhungen

16.08.2022 | Aktualisiert am: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 564/6 Betreff: Kundenorientierte Abrechnung der Gaspreise durch die massigen Preiserhöhungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen: der Magistrat wird gebeten, wenigstens auf die örtlichen Energieunternehmen in Frankfurt einzuwirken, dass eine Abrechnung für alle Kunden zum Stichtag 30.09.2022 erfolgt und für die Zeit ab 01.10.2022 jedem Kunden eine realistische Abschlagszahlung ausgewiesen wird, die die voraussichtlich auf die Kunden zukommenden erhöhten Kosten wieder-spiegelt. Begründung: Seit den Einschränkungen der Gaslieferungen durch Russland und das "teurere" Einkaufen von Gas in anderen Ländern wurden Gaspreise gerecht oder willkürlich erhoben. Es werden Horrorszenarien aufgezeigt, jedoch hat in der Regel noch keiner eine aktuelle Gasabrechnung erhalten. Insbesondere diejenigen nicht, die über ihre Vermieter einmal im Jahr ihre Abrechnungen erhalten. Durch die Abgabe für die Unternehmen in Höhe von 2,419 Cent zzgl. Mehrwertsteuer entstehen weitere unkalkulierbare Kosten auf die unkalkulierbaren Gaspreisabrechnungen für einen jeden Haushalt. Um Dienstleistung wörtlich zu nehmen und um jedem Bürger statt Horrorvisionen eine Planungssicherheit zu geben, die zwar auch noch einem Horrorfilm gleichen können, wird der Magistrat gebeten, bei den hiesigen Unternehmen darauf zu drängen, dass es eine Zwischenabrechnung zum 30.09.2022 gibt, deren eventuellen Mehrkosten direkt ausgeglichen werden können und den Bürgern ab 01.10.2022 eine klare Perspektive für die künftigen Zahlungen zu liefern bei einem bisher angenommenen Verbrauch. Nicht nur diejenigen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, möchten wissen, was auf sie zukommt, sondern insbesondere auch all diejenigen Bürger, die keine staatliche Unterstützung oder Zulagen erhalten, sondern über dem Förderungssatz liegen und zu den Normalverdienern gehören, die ebenfalls Probleme mit den Abrechnungen bekommen bzw. bekommen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 231 2022 Die Vorlage OF 564/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "örtlichen Energieunternehmen" durch das Wort "Wohnungsbaugesellschaften" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

Partei: SPD

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet „An der Sandelmühle“

02.06.2022 | Aktualisiert am: 16.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2263 entstanden aus Vorlage: OF 168/8 vom 05.05.2022 Betreff: Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Vergabe von Wohnungen der ABG Holding im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich zu den üblichen Vergabekriterien für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtliche Tätige wie beispielsweise Lehrpersonal an Grundschulen, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten sowie ehrenamtliche Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, ehrenamtliche Trainer in Sportvereinen usw. besonders berücksichtigt werden können. Begründung: Wohnungen in einer passenden Preislage sind aktuell in Frankfurt nur bedingt zu erhalten. Häufig steht daher der Preis und nicht der Stadtteil im Vordergrund. Durch dann ggf. lange Anfahrtswege wenden sich die o. a. Gruppen häufig einer Tätigkeit in näherem Wohnumfeld zu oder fallen gar gänzlich aus, beispielsweise bei den Freiwilligen Wehren, die eine kurze Alarmierungszeit haben müssen. Durch eine besondere Berücksichtigung der genannten Gruppen wird die Attraktivität der anliegenden Stadtteile gesteigert und entsprechende (ehrenamtlich) Tätige wandern nicht in andere Stadtteile oder Anrainerkommunen ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2520 Antrag vom 22.11.2023, OF 370/8 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4915 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2520/22) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 40

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg

11.05.2022 | Aktualisiert am: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2022, OF 294/11 Betreff: Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg Vorgang: OM 848/21 OBR 11; ST 261/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat erneuert seine Bitte an den Magistrat, die ABG Frankfurt Holding mbH aufzufordern, eine Beleuchtung für den Heinz-Saalig-Weg zu schaffen. Begründung: Mit OM 848 vom 25.10.2021 hat der Ortsbeirat 11 diese Bitte erstmals ausgesprochen. Die ST 261 vom 04.02.2022 geht auf die Bitte leider nicht konkret ein, sondern teilt mit, die ABG führe Gesprächen mit den Denkmalbehörden im Zusammenhang mit der denkmalgerechten Sanierung der Siedlung. Zwischenzeitlich war aus der Presse zu entnehmen, die ABG werde die Siedlung gar nicht sanieren. Deshalb erneuert der Ortsbeirat seine Bitte höflich. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 848 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2330 2022 Die Vorlage OF 294/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der RotKreuzBaracke in der Kaufunger Straße 9 werden?

02.05.2022 | Aktualisiert am: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2088 entstanden aus Vorlage: OF 351/2 vom 11.04.2022 Betreff: Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 werden? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie groß ein Gebäude für ein soziales Zentrum als Ersatz für den Bürgertreff Schwälmer Straße werden kann. Dabei sind die Fluchtlinien im Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 sowie § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich ohne qualifizierten Bebauungsplan) zu berücksichtigen. Begründung: Für das Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 legt der gültige Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 eine Bebauung entlang der Fluchtlinie entlang des Gehweges der Kaufunger Straße fest. Dies würde bedeuten, das theoretisch eine Blockrandbebauung von der Hausnummer 7 bis zum Gebäude der Kaufunger Schule möglich wäre. Berücksichtigt man den § 34 Baugesetzbuch, der im Innenbereich bei dem Fehlen von qualifizierten Bebauungsplänen gilt, welche die Art und das Maß der Bebauung auf den Grundstücken festlegen, so kann hier eine Bebauung wie in der Nachbarschaft stattfinden. Dies würde bedeuten, dass auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 ein Gebäude mit vier Geschossen bis zum Rand des Gehweges gebaut werden kann. Die Gebäude Kaufunger Straße 7 und die Kaufunger Schule, Kaufunger Straße 11, sind jeweils viergeschossig. Außerdem war auf dem Gelände Kaufunger Straße 9 vor dem Zweiten Weltkrieg ein mehrgeschossiges zerstörtes Gebäude vorhanden, wie aus dem Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 hervorgeht. Anlage 1 (ca. 330 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2281 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2281) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 63 1

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Antrag Ortsbeirat 2

Bockenheimer Mischung schützen - Gewerbenutzung in den Erdgeschosszonen erhalten

11.04.2022 | Aktualisiert am: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2022, OF 350/2 Betreff: Bockenheimer Mischung schützen - Gewerbenutzung in den Erdgeschosszonen erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Immer häufiger kann in Bockenheim beobachtet werden, dass in Erdgeschosszonen Gastronomie und Ladenlokale zugemauert werden und gewerbliche Nutzungen verschwinden. Angestrebt wird meist die Umnutzung in Wohnungen. Jüngste Beispiele (Fotos) sind die Ecke Florastraße/ Konrad-Broßwitz-Straße (zuletzt italienische Gastronomie) sowie die Ecke Marburger Straße / Hessenplatz (zuletzt Änderungsschneiderei). Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Sind dem Magistrat weitere Umnutzungsanträge von Erdgeschosszonen bekannt? 2. Sind die Umnutzungen überhaupt genehmigungspflichtig? 3. Wenn ja, wie werden die Umnutzungsanträge begründet? 4. Werden die Begründungen seitens der Bauaufsicht überprüft? 5. Wird seitens der Bauaufsicht geprüft, ob gewerbliche Mieter*innen gesucht wurden? 6. Welche langfristige Strategie verfolgt der Magistrat, um die Umnutzung der Erdgeschosszonen im Sinne der Erhaltung von Vielfalt und Nahversorgung im Stadtteil zu verhindern? Begründung: Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass kleine gewerbliche Nutzungen und Gastronomie im Stadtteil aufgeben mussten. Eigentümer scheinen die Chance zu nutzen, hier lukrativere Verwertungen zu suchen und betreiben die Umwandlung in Wohnraum. Im Einzelfall ist dagegen nichts einzuwenden, inzwischen scheinen sich die "Einzelfälle" allerdings zu häufen - zum Nachteil der Nahversorgung im Quartier. Anlage: (Quelle: Aufnahme der Antragstellerin) (Quelle: Aufnahme der Antragstellerin) (Quelle: Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 390 2022 Die Vorlage OF 350/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 4)

Sanierung des Platzes um Tischtennisplatten vor dem Ratskeller

15.03.2022 | Aktualisiert am: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1778 entstanden aus Vorlage: OF 159/4 vom 20.02.2022 Betreff: Sanierung des Platzes um Tischtennisplatten vor dem Ratskeller Der Magistrat wird gebeten, den Platz rund um die Tischtennisplatten nördlich des Ratskellers (gegenüber Kettelerallee 75) zu sanieren. Begründung: Die Tischtennisplatten sind gerade bei gutem Wetter stark frequentiert, der Untergrund ist aber in die Jahre gekommen. Er ist uneben und lässt Wasser nicht mehr gut abfließen, wodurch sich auch bei weniger starkem Regen Pfützen bilden, die die Nutzung einschränken bzw. verhindern. Eine Sanierung (vielleicht inklusive Modernisierung der Sitzgelegenheiten und Mülleimer) scheint hier angemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1128

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Antrag Ortsbeirat 5

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Kennedyallee hier: Parallelstrecke zur Kennedyallee (B 43) zwischen Abzweigung von der Kennedyallee und Paul-Ehrlich-Straße

07.03.2022 | Aktualisiert am: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 356/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Kennedyallee hier: Parallelstrecke zur Kennedyallee (B 43) zwischen Abzweigung von der Kennedyallee und Paul-Ehrlich-Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung des als Parallelstraße zur Kennedyallee als B 43 verlaufenden zwischen Abzweigung von der Kennedyallee bis zur Einmündung in die Paul-Ehrlich-Straße Teils der Kennedyallee in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Oberfläche des als Parallelstraße zur Kennedyallee als B 43 verlaufenden zwischen Abzweigung von der Kennedyallee bis zur Einmündung in die Paul-Ehrlich-Straße Teils der Kennedyallee beschwert. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 185 2022 Die Vorlage OF 356/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 6

Sindlingen: Hat die denkmalgeschützte Pferdefigur auf der Gebäudespitze über dem Reitstall der Villa Meister sich in Pegasus verwandelt und die Flatter gemacht?

18.02.2022 | Aktualisiert am: 30.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2022, OF 403/6 Betreff: Sindlingen: Hat die denkmalgeschützte Pferdefigur auf der Gebäudespitze über dem Reitstall der Villa Meister sich in Pegasus verwandelt und die Flatter gemacht? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, zu welchen Zwecken die eindrucksvolle Pferdefigur von der Spitze des Gebäudes über dem zur Villa Meister gehörenden Reitstall entfernt wurde und wann die Figur wieder an alter Stelle zu bewundern sein wird. Begründung: Die Pferdefigur gehört zur denkmalgeschützten Gesamtanlage der Villa Meister. Da nicht davon auszugehen ist, dass der Figur Flügel gewachsen oder sie sich in Pegasus verwandelt hat, ist eine Klärung im öffentlichen Interesse. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 403/6 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Gustav`s Lounge - Ein Erlebnisort für Jugendliche und Anwohnende in der Gustavsburgstraße

15.02.2022 | Aktualisiert am: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2022, OF 350/1 Betreff: Gustav`s Lounge - Ein Erlebnisort für Jugendliche und Anwohnende in der Gustavsburgstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative - Budget (OIB) beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die modellhafte Initiative "Gustav`s Lounge" des Jugendmigrationsdienstes im Quartier / IB sowie des Frankfurter Pro-gramms Aktive Nachbarschaft / Caritas im Gallus, die Gustavsburgstraße zu verschönern, zu beleben sowie für Jugendliche und Anwohnende nutzbar zu machen. Diese Maßnahmen sind aus dem Ortsbeiratsbudget mit einem Betrag von 2.500,-€ zu bezuschussen. Begründung: Die geplante "Gustav`s Lounge" führt die Gustavsburgstraße einer neuen Nutzung zu und schafft einen Mehrwert für Anwohnende und Jugendliche im Gallus zugleich. In Workshops soll von Jugendlichen und Anwohnenden unter fachkundiger Anleitung ein Konzept erarbeitet werden, das nachhaltige, flexible, konsumfreie und kreative Orte schafft. Die beteiligten Jugendlichen gestalten die verschiedenen Stationen weitgehend selbst. Die "neue" Gustavsburgstraße soll jedoch von allen Interessierten in der Umgebung genutzt werden und die Menschen zusammen bringen: Urban Gardening, eine Fahrradreparaturstation, Nachhaltigkeitsstationen, ein Bücherschrank sowie die "Gustav`s Beach" laden dazu ein. Anlagen: Konzept Gustav`s Lounge Lageplan Gustav`s Lounge Anlage 1 (ca. 540 KB) Anlage 2 (ca. 500 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 459 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 103 2022 Die Vorlage OF 350/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 3)

Instandsetzung der oberen Günthersburgallee

21.01.2022 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1473 entstanden aus Vorlage: OF 194/3 vom 21.01.2022 Betreff: Instandsetzung der oberen Günthersburgallee Der Magistrat wird dazu aufgefordert, folgende Maßnahmen zum Zustand der Grünanlage entlang der oberen Günthersburgallee zu ergreifen: 1. Sanierung der Rasenflächen (z. B. Einsäen einer Blumenwiese) einschließlich der bestehenden seitlichen Heckeneinfassungen und Kenntlichmachung als denkmalgeschützte Grünanlage durch Aufstellen von Hinweisschildern (Kulturdenkmal); 2. Wiederherstellung der nördlichen und südlichen Einfassungen der beiden Rasenflächen durch Wiederherstellung der Blumenrabatte und Anlegen einer (Teil-) Hecke entsprechend der seitlichen Heckeneinfassung; 3. Anlage weiterer Blumenrabatte auf der großen, befestigten Freifläche im südlichen Teil der Grünanlage; 4. Wiederaufstellung von ausreichend Sitzbänken vor den Öffnungen an den Schmalseiten der Heckeneinfassungen sowie zweier Sitzbänke vor dem Trampelpfad über die ehemalige Brunnenschale, jeweils einschließlich krähensicherer Abfallbehältnisse (analog derer im Günthersburgpark). Bei der Umsetzung soll eine Prüfung durch den Denkmalschutz erfolgen. Nach erfolgter Planung vor der Umsetzung bittet der Ortsbeirat um schriftliche öffentliche Bekanntgabe. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wiederherstellung des nördlichen Springbrunnens unter Verwendung von Bürgerspenden, Denkmalzuschüssen sowie Sponsoren möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1054 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2268 Antrag vom 09.03.2023, OF 485/3 Antrag vom 09.03.2023, OF 486/3 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3803 Aktenzeichen: 67 0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Grünflächen im Ortsbezirk 1 hier: Konzepte von gestern für den Wasserturm-Park von morgen?

11.01.2022 | Aktualisiert am: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1368 entstanden aus Vorlage: OF 273/1 vom 07.12.2021 Betreff: Grünflächen im Ortsbezirk 1 hier: Konzepte von gestern für den Wasserturm-Park von morgen? Am 23. Novemver 2021 wurden dem Ortsbeirat die Planungen zum Wasserturm-Park im Gallus vom Grünflächenamt und Aurelis erstmals vorgestellt und am 28. November 2021 im Ortsbeirat vom Grünflächenamt erläutert. Dabei wurden viele Fragen aufgeworfen und die Antworten des Grünflächenamtes machten deutlich, dass die Planungen vielen künftigen Anforderungen nicht gerecht werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, das Grünflächenamt anzuweisen, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Bodenbeprobung auf dem Gelände und das Sanierungskonzept des zuständigen Regierungspräsidiums kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Außerdem sind folgende Änderungen und Ergänzungen in den Planungen vorzunehmen: - Das öffentliche Wegerecht im Bereich der Zufahrten Nord (Aurelis und Groß&Partner) und Süd (Vonovia) muss dauerhaft rechtlich gesichert und im Grundbuch eingetragen werden. - Die Lage der Wartungszufahrt der Deutschen Bahn zur Lärmschutzwand muss geklärt sein und darf die Planungen nicht nachträglich negativ beeinflussen. - Im Park ist eine insektenfreundliche Beleuchtung der Hauptwege so vorzusehen, dass keine Angsträume entstehen und auch nachts ein gefahrloses Queren des Parks von der U-Bahn-Station "Emser Brücke" ins Gallus möglich ist. Das kann zum Beispiel eine adaptive Beleuchtung sein. - Es sind Stromanschlussleitungen, Trinkwasserleitungen und Abwasserleitungen zum Wasserturm hinzuführen, um das Baudenkmal nach Vorliegen des Nutzungskonzeptes adäquat und nachhaltig nutzen zu können. - Es ist zu prüfen, ob der geplante Spielplatz auch mindestens ein Spielgerät erhalten kann, dass von Kindern mit Behinderungen genutzt werden kann. - Alle Bäume auf dem Grundstück sollen erhalten werden. Absterbende Bäume sind gesondert zu kennzeichnen und müssen nach deren Entfernung in mindestens dreifacher Zahl nachgepflanzt werden. Eine insektenfreundliche Bepflanzung soll nicht nur durch Wieseneinsaat, sondern auch durch Hecken und Stauden erfolgen. Bild: Denkmal Wasserturm, Frankfurter Rundschau, peter-juelich.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 850 Antrag vom 26.04.2022, OF 434/1 Aktenzeichen: 67 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8

Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in Heddernheim

04.01.2022 | Aktualisiert am: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 84/8 Betreff: Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten und zu berichten: 1. Der Boden auf dem oben genannten Grundstück muss zunächst großflächig abgetragen und von Schadstoffen bereinigt werden. Wie wird bei den Sanierungsarbeiten sichergestellt, dass keine Schadstoffe in die Umgebung gelangen? 2. Die Bebauung des riesigen Areals wird stadtteilprägend sein. Derzeit ist zu beobachten, dass zunehmend auch in Heddernheim Wohnbebauung genehmigt wird, die in ihrer Größe und Gleichförmigkeit überhaupt nicht den Charakter und die Struktur des Stadtteils aufnehmen. Inwieweit wird der Ortsbeirat hier in die Pläne und das Baugenehmigungsverfahren eingebundenen? Begründung: Die Tankstelle Zügel, in der Römerstadt in Heddernheim schließt am 16. Januar 2022. Nach unserer Kenntnis gibt es noch keine Baugenehmigung. Der Magistrat der Stadt Frankfurt sei aber in Verhandlungen mit dem niederländischen Investor, der das Grundstück gekauft hat. Nach unserer Information soll das Grundstück zunächst von Verunreinigungen (Benzol?) befreit und dann bebaut werden. An das riesige Grundstück grenzt auch der Kinderladen Hoppetosse mit Außengelände. Das Grundstück auf dem bisher Garagen stehen, reicht von der Straße In der Römerstadt bis zur Serverusstraße. Es ist also riesig und die Bebauung wird den Stadtteil Heddernheim sicher prägen. Die Nachbarn sind interessiert, auf die Art der Bebauung Einfluss zu nehmen z. B. wo kommt die Ausfahrt einer Tiefgarage hin etc. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 287 2022 Die Vorlage OF 84/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz im Tenor unter Ziffer 1. folgende Fassung erhält: "Sollten auf dem genannten Grundstück Schadstoffe ausgetreten sein, müsste der Boden zunächst großflächig abgetragen und von Schadstoffen bereinigt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Airbnb Vermietungen in Frankfurt vernünftiger regulieren, d.h. Ferienwohnungssatzung verständlicher und praxisnäher formulieren und Ausnahmefälle von der Satzung ausschließen

22.08.2024

Wenn man in Deutschland eine Umfrage machen würde, ob die Menschen Airbnb in ihrem Wohnhaus erlauben würden, wäre die große Mehrheit vermutlich dagegen. Dies liegt daran, dass in Deutschland Missgunst und Neid unter Nachbarn stark ausgeprägt sind. Die Politiker wissen das und nutzen es, um Stimmung gegen Airbnb zu machen. Sie rühmen sich öffentlich damit (u.a. unser aktueller OB), viele Wohnungseigentümer durch ihre "Airbnb-Polizei" aufgespürt und bestraft zu haben. Diese Bezeichnung allein suggeriert, dass Airbnb-Gastgeber Schwerstkriminelle wären, die der Gesellschaft großen Schaden zufügen. Aber was machen die meisten Airbnb-Betreiber eigentlich? Die ursprüngliche Idee von Airbnb war es, seinen Wohnraum mit anderen zu teilen, Reisenden aus der Ferne eine Unterkunft zu bieten, gastfreundlich zu sein und fremden Menschen bei Bedarf zu helfen. Im Gegenzug können Teilzeit-Gastgeber sich etwas dazuverdienen, um sich beispielsweise eine bessere Wohnung leisten oder öfter verreisen zu können. Leidenschaftliche Vollzeit-Gastgeber könnten sich mit Fleiß, Arbeit und vergleichsweise kleinem Budget ein Geschäft aufbauen, das relativ schnell Erträge abwirft und auch sehr flexibel in der Gestaltung ist. Es bietet eine gute Alternative zur klassischen Beherbergung in Hotels, die für viele Reisende schlichtweg zu langweilig oder zu teuer sind. Airbnb fördert die Wirtschaft, den kulturellen Austausch und erhöht den Nutzungsgrad jeder Wohnung.

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Wohnraum optimaler nutzen

17.04.2024

Guten Tag,

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Obdachlosen sofort direkt helfen mit Wohnung/ Container +Geld sparen!

25.03.2024

Frankfurt sollte direkt helfen mit DauerWohnung für Obdachlose! Dafür sollt Frankfurt 1) Wohnungen bauen (nicht über Profit süchtige ABG die nie an Obdachlose vermietet) oder 2) normale richtige Wohnung anmieten untervermieten bürgen oder zumindest 3) 1PersonenWohnContainer aufstellen und anbieten (nicht abweisen an "OstPark!" wo 4 Menschen in 1 Container Menschen unwürdig zusammen gepfercht wurden und gegenseitig von Kriminalität und Chaos bedroht werden)!

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Wohnungsleerstand

06.01.2024

Guten Tag! Die Liegenschaft Kurhessenstraße 162/164, in der wir seit fast 23 Jahre leben, wird immer leerer. Nach und nach ziehen Geschäfte und Menschen hier aus. Zur Zeit besteht fast 50% Leerstand. Wir haben mehrfach, sowohl über die Hausverwaltung, als auch über den Makler versucht das kleinere Ladengeschäft anzumieten und die Nachbarwohnungen an Freunde zu vermitteln. Leider besteht von seiten der Eigentümer kein Interesse daran, die leerstehenden Objekte zu vermieten. Nachdem im Juni 2023 auch noch die Frankfurter Sparkasse als Hauptmieter ausgezogen ist, machen wir uns Sorgen, wie es mit dem Geisterhaus weitergeht. Angesichts der großen Wohnungsnot in Frankfurt halten wir diesen Zustand für absurd und wünschen uns wieder neue Nachbarn im Haus! Mit freundlichen Grüßen, Rouhallah Rahimi

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Heddernheims römische Geschichte bewahren und nicht zubauen

21.11.2023

Unser beschauliches Heddernheim hat eine große Vergangenheit. Vor fast 2000 Jahren wurde hier von römischen Soldaten die Stadt NIDA gegründet, und war über viele Generationen hinweg das Zentrum der Region. In der Stadt wurden Thermen, mehrere Tempel und Theater erbaut.

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Reaktion der Stadt: Das Baugrundstück „In der Römerstadt 126-134“ wurde über mehrere Jahre durch eine archäologische Grabung des Denkmalamtes erschlossen und sämtliche Befunde dokumentiert. Die Bedeutung der römischen Stadt Nida als Urzelle der Stadt Frankfurt wurde in der Vergangenheit von der Forschung immer wieder herausgestellt. Der Ort war nicht nur Militärstandort, sondern das administrative, wirtschaftliche und religiöse Zentrum der Civitas Taunensium, einer Verwaltungseinheit im rechtsrheinischen Teil der römischen Provinz Germania superior. Im 3. Jahrhundert n. Chr. war Nida nach dem heutigen Stand der Forschung sogar der wichtigste Civitas-Hauptort rechts des Rheins. Mit den auf dem Baufeld entdeckten Befunden bietet sich die Gelegenheit, diese Geschichte für die Nachwelt zu sichern und authentisch erfahrbar zu machen. Aus diesem Grund wurden bereits am Ende des 20. Jahrhunderts verschiedene Befunde in „Schutzbauten“ erhalten, ein Keller geschützt überdeckt und aktuell drei Töpferöfen unter einem Dach gesichert, sowie ein Holzkeller transloziert. Somit ist die Grundlage für eine museale Vermittlung vor Ort mit digitaler Dimension gelegt. Zurzeit werden diese Belange umfassend abgewogen und Möglichkeiten geprüft. Das Archäologische Museum Frankfurt (AMF) begrüßt grundsätzlich Initiativen, die für den Erhalt und die Präsentation von Denkmälern der römischen Stadt Nida am Ort in Heddernheim eintreten. Das Museum selbst betreut seit 2000 den „Archäologischen Rundweg“ in der Nordweststadt sowie den bereits in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts eingerichteten Schutzbau „Töpferhaus“ unweit der Feuerwache 21. Im 2022 eingeweihten Neubau der „Römerstadtschule“ wird zur Zeit eine Präsentation zu den Befunden und Funden des in den Jahren 2016-2018 vom Denkmalamt der Stadt Frankfurt ergrabenen Kultbezirks der antiken Stadt eingerichtet. Darüber hinaus besteht eine Ausstellung zu Nida im Heddernheimer Schloss, die allerdings seit einigen Jahren nicht zugänglich ist. Die Geschichte der römischen Stadt wird seit 1989 umfassend in der Dauerausstellung des Museums in der Innenstadt präsentiert. Die Ergebnisse der Forschung werden umfänglich in Vorträgen, Führungen, Ausstellungen und Publikationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Für eine Präsentation archäologischer Befunde in der Nordweststadt ist ein nachhaltiges Konzept die wesentliche Voraussetzung. Dies beinhaltet unter anderem die sachgerechte wissenschaftliche und konservatorische Betreuung der Anlage(-n), ein umfassendes Betriebskonzept, regelmäßiges Monitoring sowie die fachgerechte didaktisch-museologische Betreuung. Dem in der „Idee 2622“ formulierten Anliegen steht das AMF daher grundsätzlich wohlwollend gegenüber. Allerdings gibt der Text in wesentlichen Punkten nicht den aktuellen Sachstand wieder: Das Denkmalamt der Stadt Frankfurt deckte im Vorfeld der geplanten Überbauung auf dem Areal „In der Römerstadt 126-134“ und dem westlich angrenzenden Grundstück (Parzelle 66/143) ab 1991 mehrere tausend Quadratmeter Fläche auf, dokumentierte bis zum Jahr 2011 hunderte von Befunden aus der Zeit der römischen Stadt. Bei den Grabungen in den Jahren 2022-2023 konnten dort weitere über 4.000 Quadratmeter im Zentrum von Nida untersucht werden. In der Antike bestand hier in Nachbarschaft zu den um die Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr. errichteten „Westthermen“ vom späten 1. bis in das 3. Jahrhundert n. Chr. eine Mischbebauung aus Gewerbeeinrichtungen und Wohngebäuden. Die Erhaltung der archäologischen Befunde auf den untersuchten Flächen ist wie insgesamt in Heddernheim zumeist eher schlecht. Bei den Ausgrabungen wurden vor allem Gruben, Brunnen, „Zisternen“ und vergleichbare Eingrabungen erfasst. Da es sich dabei nahezu ausschließlich um Bodenverfärbungen handelt, konnten sie nicht erhalten werden. Für eine Präsentation am Ort sind die allermeisten dieser Strukturen nicht geeignet. Die Erhaltung der Steinbauten ist durchweg schlecht; ihre Mauern wurden in der Regel in den letzten Jahrhunderten ausgebrochen. Dennoch wurden bereits in den 1990er Jahren ein Töpferofen, der Steinkeller eines Wohnhauses sowie die Fundamentmauern eines Steingebäudes auf dem Areal für eine spätere museale Präsentation unter Schutzbauten konserviert. Die Schutzbauten werden vom Archäologischen Museum Frankfurt betreut und der Öffentlichkeit im Rahmen von Führungen zugänglich gemacht. Darüber hinaus konnte im Jahr 2011 ein freigelegter Steinkeller am Ort erhalten werden. Er wurde mit Kies verfüllt und steht somit ebenfalls für eine Vor-Ort-Präsentation zur Verfügung. Ein „Mithras-Kult-Keller“, wie im Text der „Idee 2622“ aufgeführt, existiert auf dem Areal nicht. Zudem stammt die als Abbildung beigefügte Bronzestatuette der Göttin Diana nicht von dort, sondern aus dem benachbarten Kultbezirk im Bereich der neuerbauten Römerstadtschule. Das Archäologische Museum Frankfurt ist seit 2019 in die Gespräche über die Nutzung des zu bebauenden Areals „In der Römerstadt 126-134“ eingebunden. Gemeinsam mit dem Denkmalamt der Stadt Frankfurt, dem Bauherrn (ABG Frankfurt Holding), dem zuständigen Ortsbeirat 08 sowie weiteren Vertretern der Stadtpolitik entsteht ein Nutzungskonzept, das die erhaltenswerte historische Bausubstanz in das geplante Neubauprojekt integriert. Dazu gab es zahlreiche Besprechungstermine, in regelmäßigen Abständen trafen sich die Beteiligten zu einem „Runden Tisch“, es fanden Rundgänge und öffentliche Führungen auf dem Grabungsgelände sowie mehrere Pressetermine statt. Der leitende Museumsdirektor, Dr. Wolfgang David M. A., stellte im Rahmen mehrerer öffentlicher Vorträge die archäologisch-historische Bedeutung des römischen Nida dar. Er verfasste zudem ein vielseitiges, reich illustriertes Konzept zur Erhaltung und Präsentation der erhaltenen Bodendenkmäler am Ort („Nida – römischer Ursprung Frankfurts. Zur Valorisation archäologischer Bodendenkmäler aus der Römerzeit in Nida/Frankfurt-Heddernheim“), das seit September 2022 mit einer Aktualisierung vom Juli 2023 vorliegt und eine wesentliche Grundlage der laufenden Planungen darstellt. Parallel dazu entwickelte eine Arbeitsgruppe am Archäologischen Museum Frankfurt ein Vermittlungskonzept für die Valorisation, also für ein in Wert setzen des Fundortes Heddernheim, der Topographie und Geschichte der antiken Römerstadt für Bevölkerung und auswärtige Besucher besser erfassbar und erlebbar machen soll. Diese zwischen den Beteiligten abgestimmte Vorgehensweise war eine Voraussetzung dafür, um während der laufenden Grabungen weitere Befunde für eine Präsentation am Ort auszuwählen und zu erhalten. Hervorzuheben sind dabei mehrere Töpferöfen, die erstmalig bereits Ende des 19. Jahrhunderts bei Ausgrabungen von Georg Wolff (1845-1929) untersucht worden waren und nach der erneuten Freilegung 2022 mit einem schützenden Holzdach versehen wurden. In Nachbarschaft zu den Öfen deckte man den mit Brandschutt verfüllten Holzkeller eines Wohnhauses aus dem 1. Jahrhundert n. Chr. auf. Die Konservierung dieses ungewöhnlich gut erhaltenen Befundes am Ort war jedoch nicht möglich. Um eine witterungsbedingte Beschädigung abzuwenden, entschied sich der Magistrat noch vor dem Abschluss der Beratungen über die endgültige Präsentation für eine kurzfristige Bergung, so dass der Keller zunächst in Kooperation mit dem Stadtvermessungsamt mit einem 3D-Scan dokumentiert und anschließend in einer bislang nicht nur für Nida einmaligen Aktion von einem Team aus Restauratoren im August 2023 vollständig geborgen werden konnte. Der konservierte römische Holzkeller wird derzeit im Steinmagazin aufbewahrt und steht für eine museale Präsentation zur Verfügung. Ergänzt um die Fundstücke, die er bis zu seiner Ausgrabung verwahrt hat, stellt er ein ausdruckstarkes Exponat dar. Wie genau dieses Exponat sowie die weiteren für die Präsentation am Ort vorgesehenen und erhaltenen Befunde in die geplante Bebauung integriert werden sollen, wird zurzeit final abgestimmt und im Anschluss öffentlich vorgestellt. Daher kann keineswegs davon gesprochen werden, dass die Stadt Frankfurt „keinen Denkmalschutz“ festlegen oder gar „das Areal einfach nach Schema F“ überbauen wolle. Vielmehr haben die städtischen Institutionen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und dem Bauherrn in Heddernheim archäologische Denkmäler gesichert, um mit ihnen eine publikumswirksame Präsentation am Ort zu ermöglichen. Darüber hinaus entsteht ein nachhaltiges Konzept für die Vermittlung am Ort, dessen vordringliches Ziel es ist, Nida „sichtbar“ zu machen – und das auch und gerade obertägig. Damit wird die Geschichte und Struktur des antiken Nida, dessen Topographie durch die moderne Überbauung nahezu vollständig überprägt wurde, auf anschauliche, verständliche und attraktive Weise vermittelt und in die Wahrnehmung der Bevölkerung gebracht. Parallel zu der öffentlichkeitswirksamen Präsentation ausgewählter Befunde und Funde auf dem Areal schreitet die wissenschaftliche Aufarbeitung der Grabungen seit 1991 voran. Die auf vorbildliche Weise dokumentierten und mit hohem Standard durchgeführten Ausgrabungen sind von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung. Sie geben einen umfassenden, ungewohnt detaillierten Einblick in die Struktur und die Entwicklung des Zentrums des antiken Nida. Vergleichbare Untersuchungen in römischen Städten des Limesgebietes sind ausgesprochen selten. Aufgrund der großen Fundmenge erfordert die Bearbeitung des Materials jedoch einen beachtlichen Zeitaufwand: Das Fundmaterial von 1991-2011, das im AMF aufbewahrt wird, umfasst über 1.700 Inventarnummern. Dazu kommen aus der Grabungskampagne 2022-2023 weitere mehrere hundert Inventarnummern mit weit über 1.000 Fundkisten, die das Depot in der Borsigallee an die Grenzen seiner Kapazitäten bringt. Große Teile dieses Bestandes wurden bereits durch die Restauratoren des Archäologischen Museums Frankfurt konservatorisch versorgt, so auch die Eisenfunde aus der aktuellen Grabung. Für ausgewählte Objekte sind zusätzlich Restaurierungsmaßnahmen vorgesehen, damit sie in der avisierten Ausstellung in Heddernheim oder in der Dauerausstellung des Museums der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.

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220

Garagen wieder ihrem Zweck zuführen

02.05.2023

Nach hessischer Bauordnung (HBO), darf eine Garage ausschließlich für Auto, Motorrad, Ersatzreifen und Zubehör genutzt werden. Wer seine Garage trotzdem mehr als Lagerhalle denn als Stellplatz nutzt und keinen Platz für sein Auto lässt, kann die Bauaufsicht seiner Kommune auf den Plan rufen. Warum wird das in Frankfurt nicht getan, bzw. kontrolliert? Ich kenne viele Garagen, die mit allem möglichen vollgestellt sind, bzw. als Werkstatt dienen. Die Autos werden dann auf öffentlichen Raum geparkt, oft verbotswidrig (was in den Frankfurter Außenbezirken natürlich niemanden interessiert). Entweder sollte man bestehende Gesetze durchsetzen und kontrollieren, oder man schafft sie ab. Man kommt sich in Frankfurt manchmal wie in einem rechtsfreien Raum vor, wo jeder (insbesondere Autobesitzer) machen kann, was er will.

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Reaktion der Stadt: Richtig ist: Nach § 52 Abs. 6 der Hessischen Bauordnung (HBO) dürfen notwendige Stellplätze und notwendige Abstellplätze nicht zweckentfremdet werden. Wenn eine Garage als Lagerraum oder gewerblich genutzt wird und den ihr zugedachten Zweck nicht mehr erfüllen kann, liegt eine solche Zweckentfremdung vor. Die Bauaufsicht geht bei begründeten Hinweisen gegen solche unzulässigen Nutzungen im Rahmen ihres gesetzlichen Auswahlermessens vor. Die Fallzahlen sind jedoch gering. Bei der Bauaufsicht Frankfurt gehen dementsprechend so gut wie keine Beschwerden über zweckentfremdete Garagen ein.

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4

Parkhaus anstatt Parkplatz

02.08.2022

Die Wohnheim / ABG sollte aufgefordert werden anstatt dem Parkplatz zwischen den Häusern Kleemannstraße 40 und 42 ein Parkhaus zu errichten, um dem immensen Parkdruck in der Siedlung entgegen zu wirken. Die Dachfläche könnte dann begrünt und oder mit Solarpanels ausgestattet werden.

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39

Verzicht auf Abriss und Neubau

06.12.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

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5

Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen

15.04.2021

In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.

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18

Änderung Bebauungsplan Fassadenbegrünung

22.11.2020

In ARD Alpha lief heute ein interessanter Beitrag zum Thema Fassadenbegrünung. In Singapur werden Neubauten, insbesondere Hochhäuser, nur noch genehmigt, wenn die Fassaden begrünt sind. Eine dort ansässige Firma hat bspw. Module mit Pflanzen entwickelt, die mit zwanzigjähriger Garantie und automatischer Nährstoff- und Wasserversorgung ausgestattet sind.

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11

Industriedenkmäler erhalten - Einspruch im Planoffenlegungsverfahren - Bebauungsplan Nr. 834 - Schönhofquartier

12.01.2020

Alte Kasernenreste erhalten – In der alten Naxos- Schleifmittelfabrik betreutes jugendliches Wohnen einrichten ! Mit dem Bau der Main-Weser-Bahn legten die Preußen die Kaserne an, und hatten einen Ladebereich am Westbahnhof. Das Artilleriegiment hieß König Humbert von Italien. Ich wäre dafür das Kasernengebäude und die Reitschule zu erhalten, am besten wäre es, die städtischen Bühnen blieben dort, zusammen mit Büros für Kreative. Dort wo das Siemensgebäude steht und weiter hin zum Stellwerk könnte man ruhig noch etwas in die Höhe gehen, 10 Stockwerke vielleicht, an dieser Stelle wäre ein Wohnturmriegel ähnlich des Sonnenrings in Sachsenhausen wegen des S-Bahn"lärms" sogar wünschenswert. Dann könnten an anderer Stelle Stockwerke wegfallen. Das Siemensgebäude könnte zur Grundschule umgebaut werden, oder an dieser Stelle eine Neue errichtet werden. An der Rödelheimer Landstraße selbst sollten möglichst viel von den bestehenden Wohnhäusern stehen bleiben, mit einer ansteigenden Bebauung zur S-Bahn hin. Dann würden die Bewohner der Gründerzeithäuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Sonnenlicht behalten, auch das wäre schön. Gleichzeitig bekommen mehr Wohnungen des Neubauviertels einen Ausblick auf den Taunus. Ich möchte mir und den Eingeborenen möglichst den alten Anblick erhalten. Der Anblick der alten Schleifscheibenfabrik Burckhard & Co. (Naxos- Schleifmittel) wäre auch für meine Stadtführungen auf dem Fahrrad durch Bockenheim sehr wichtig. Ich brauche alle diese Gebäude für mein Glasperlenspiel sozusagen. Auch Kinder lernen an solchen Gebäuden, alle Kinder lernen sie auf den Ausflügen mit Kindergarten und Schule kennen, Heimat- und Sachkunde ist das Stichwort. Ein nicht zu unterschätzendes Fach, wenn sie sich als Erwachsene mit Menschen aus anderen Kulturen austauschen. Auch für Film- und Fernsehen sind diese Gebäude, zusammen mit einem schönen Entwurf im Hintergrund nicht uninteressant. Man könnte dort ein Kinder- und Jugendzentrum einrichten, mit betreutem Wohnen in den alten Arbeiterwohnungen die neben dem Produktionsgebäude stehen. Wenn die alte Maschinenhalle an der Straße zu belastet ist, warum baut man dann nicht einfach alle Fenster aus, sichert sie, und erbaut dass Gebäude in der Kubatur einfach neu mit alten Fenstern, mit einem neuen Innenleben. Der Rest der Produktionsanlagen müssen abgerissen, und der dazugehörige Boden ausgetauscht werden; aber bei dem vorderen Gebäude muss Silhouette und Eindruck hinterher wieder gleich sein. Vielleicht mit einem Dach, wie es die originale Halle hatte, Vorbilder sind erhalten. Sollte die vordere Halle ohne Schadstoffsanierung nutzbar sein, dann schlage ich vor das Dach auf alt umzubauen. Der straßenverkehrliche Anschluß ans Volta-Viertel sollte meiner Meinung nach nicht mit einer Überführung gemacht werden, zu viele Radfahrer sind zu erwarten, die nicht über die Ludwig-Landmann-Straße vom Voltaviertel nach Rödelheim-Eschborn-Kronberg fallen wollen. Ein schmaler beschrankter Bahnübergang, gerade breit genug für 1,5 Autos wäre die bessere Lösung; gerade für die Alten. Eine zusätzlich zu erwartende Steigerung des S-Bahn Verkehrs durch die durchgehende Verbindung nach Usingen muss über den Homburger Damm abgewickelt werden, dann wären die Zugpausen gerade groß genug um attraktiv für Fußgänger und Radfahrer, aber unattraktiv für den PKW-Verkehr zu sein. Ich fordere hiermit den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, den offenliegenden Bebauungsplan noch einmal meinen Vorschlägen entsprechend zu überarbeiten.

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292

Mietentscheid: Grundlegender wohnungspolitischer Wandel statt Verzögerungstaktik

22.12.2019

In Frankfurt herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Während die städtische Wohnungspolitik profitorientierten Akteuren Tür und Tor öffnet, steigen allerorts die Wohnkosten und müssen bereits jetzt viele Haushalte mehr als 50% ihres verfügbaren Einkommens für die Miete aufbringen. Diese Politik führt in vielen Stadtvierteln zu Mietpreisexplosionen, Verdrängung und Verödung. Das haben wir satt.

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Reaktion der Stadt: Der Magistrat begrüßt das Engagement der Initiative für mehr bezahlbaren Wohnraum und teilt die Auffassung, dass insgesamt mehr geförderte Wohnungen entstehen müssen. Die Prüfung des Bürgerbegehrens „Bezahlbarer Wohnraum in Frankfurt am Main“ (Mietentscheid Frankfurt) ist jedoch an formelle und materielle Voraussetzungen gebunden, die auf Verwaltungs- und Magistratsebene entscheidungsreif vorgeprüft und abgestimmt werden mussten. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet die Stadtverordnetenversammlung (§ 8b Absatz 4 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung). Der Magistrat kam im Rahmen der Vorprüfung des Bürgerbegehrens zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist und hat in seiner Sitzung am 07.02.2020 beschlossen, die Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung in den parlamentarischen Geschäftsgang zu geben. Diese ist im Parlamentsinformationssystem der Stadt Frankfurt am Main (PARLIS) öffentlich zugänglich und unter Bürgerbegehren: Bezahlbarer Wohnraum in Frankfurt am Main (Mietentscheid Frankfurt am Main) abrufbar. Ungeachtet des noch ausstehenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung verfolgt der Magistrat grundsätzlich das Ziel, den Anteil an gefördertem und preisgedämpften Mietwohnraum weiter zu erhöhen und den Bau an geförderten Mietwohnungen durch die ABG und durch private Bauträger zu erhöhen. Der Magistrat wird deshalb mit den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Gespräche aufnehmen.

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Zweckentfremdungsverbot / Leerstand von Wohnraum bestrafen

07.12.2019

In Frankfurt herrscht Wohnungsnot. Die Mieten sind horrend. Dennoch gibt es etliche leerstehende Wohngebäude, wie man etwa auf der Webseite Leerstandmelder sehen kann: https://www.leerstandsmelder.de/frankfurt

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13

weniger Luxus-Appartments, mehr bezahlbaren Wohnraum

25.11.2019

Wohnen in Frankfurt ist teuer. Statt Luxus-Appartments zu bauen, sollte mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

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Neue Baufläche für Ein- und Zweifamilienhäuser

16.06.2019

Derzeit dreht sich alles um Sozialwohnungen, was ist aber mit der Mittelklasse, die auch in Frankfurt leben möchte. Kleine Wohneinheiten sind nur noch in den Beständen zu finden, stattdessen prägen nur noch große Wohnblöcke das Stadtbild. Das mag soweit für Innenstadtlagen auch die einzig opportune Lösung sein, allerdings sollten jetzt schon eine Weichenstellung für das weitere wachsen der Stadt gelegt werden. Zumindest ein paar neue Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser werden benötigt. Dabei könnte eine großzügige Bebauung, d.h. mit viel Gartenfläche, eine ökologische Variante darstellen. Besonders interessante wären, die derzeit etwas abgelegenen und oft unbeachtete Areale in Augenschein zu nehmen. Konkret möchte ich vorschlagen, zu diesem Zweck die Kleingartenbereiche in Seckbach, zwischen Romroder Straße und Lohrberg (25 SF 1710 & 1810) in Bauland umzuklassifizieren. Tatsächlich handelt es sich in den genannten Bereichen um relativ große Grundstücke (einige haben mehrere Flurstücke) im Privatbesitz, die zum Teil ohnehin schon als Wochenend-Domizile Verwendung finden. Eine Umwandlung in Bauland, mit der Auflage einer niedrigen Bebauung auf großem Grund, würde kaum ökologische Nachteile bringen, dafür aber einen positiven Effekt auf die Wohnraumbilanz, auch im mittleren Bereich, mit sich bringen.

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Ideenwettbewerb eines ganz großen Wurfs für Frankfurt 2030

16.06.2019

Richtungen ergeben sich aus Visionen und Ideen. Ich finde, dass Frankfurt ein Ideenwettbewerb veranstalten sollte, wie Frankfurt sich bis 2030 entwickeln soll - gerade auch in den Randgebieten (Bebauung, Infrastruktur, welche Art von Bebauung, Nahverkehrskonzepte, neue Stadtzentren, Freizeitflächen). Beteiligung: jeder. Primäre Adressaten: Fakultäten für Städtebau und Entwicklung aller (auch internationaler) Universitäten. Vielleicht bekommen wir so mal frischen Wind (neue Ideen) nach Frankfurt. Die interessantesten 50 könnte man dann den Bürgern mal vorstellen - dann folgt die Diskussion und dann die Zielvereinbarung. Deadline für die Konzepte: 1.6.2020

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Zoo in den Stadtwald

17.10.2017

Oder gibt es Vorschriften, nach denen Zootiere Stadtluft und Anwohner Tier-Abgase inhalieren müssen? Heraus käme ein geräumiges Wohngebiet in bester Lage.

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Dippemess in den Ostpark

17.10.2017

Oder gibt es eine Vorschrift, daß Dippemess, Flohzirkus und Markt auf einer trostlosen Brachfläche stattfinden müssen? Kann man hier keine Wohnungen bauen?

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Förderung Elektromobilität

27.02.2017

Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge beschließen:

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Mehr Wohnraum schaffen; zwischen Schwanheimer Ufer und Zur Frankenfurt

15.02.2016

dort wo jetzt die Kleingartenanlage steht, könnten bis zu 10 Wohnblocks entstehen. Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum ist groß. An der genannten Stelle könnten Block mir 4 Etagen (siehe Henriette-Fürth Str.) passen.

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Leerstehende Liegenschaften zu bezahlbaren Wohnungen umbauen

27.03.2015

Gewerberäume, Gewerberäume, Gewerberäume und alle z. T. mehrere Jahre leerstehend. Warum wird den Bauträgern keine Auflage gemacht, dass sie z. B. bei Leerstehen nach 18 Monaten die Räume zu bezahlbaren Wohnungen umbauen müssen? Damit könnte die bestehende Wohnungsnot in Frankfurt zum Großteil behoben werden.

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Wohnungen für Senioren zentral sowie behindertengerecht

27.03.2015

Wer hat Frankfurt aufgebaut? Die Senioren und deren Generation. Nicht jeder kann sich eine Senioren-Residenz leisten. Daher sollten Wohnungen für Senioren zentral und bezahlbar sein, möglichst zusammen liegen und auch behindertengerecht gebaut werden, soweit sie von der Stadt Frankfurt gefördert werden. Bauträger könnten von der Stadt - in dieser Hinsicht - subventioniert werden.

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3

Zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude

17.10.2014

Als Alternative zum sozialen Wohnungsbau sollte eine zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude (egal in welcher Hand das jeweilige Gebäude liegt), ins Leben gerufen werden. Diese sollte sich darum kümmern, dass derartiger Wohnraum dem Wohnungsmarkt nach evtl. vorheriger Instandsetzung wieder zur Verfügung gestellt wird.

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78

Erst Schulen und Kitas, dann neue Baugebiete

09.10.2014

Es fehlt dem städtischen Haushalt am nötigen Geld, um den jetzt schon bestehenden Bedarf an Schulen und Kitas zu decken. Selbst dort, wo die städtischen Bebauungspläne soziale und Bildungseinrichtungen vorsehen, verdienen zwar die Investoren, die Bürger aber gehen leer aus. Die Stadt bricht ihre Versprechungen, Schulen und Kitas zu bauen. Bestandsschulen platzen aus allen Nähten - ganz abgesehen vom dem desolaten Zustand, in dem sie sich teilweise befinden, weil es der Stadt nicht gelingt, den Sanierungsstau aufzulösen. Die Stadtplaner scheint das nicht zu interessieren; sie planen unbeeindruckt weiter, wollen auf Biegen und Brechen, dass die Stadt weiter wächst. Die Antwort auf die Frage, wo die Kinder der Neu-Bürger zur Schule gehen sollen, bleiben sie uns schuldig. Wo ist die Grundschule am Bügel / Ben-Gurion-Ring, die so dringend gebraucht wird und im Zuge der Hochhausbebauung versprochen wurde? In Bonames-Ost will die Stadt mindestens 1500 Wohneinheiten bauen - wie dort eine Grundschule oder vier Kitas finanziert werden sollen, ist nicht geklärt. Das Planerversprechen wird zur Utopie - die Gelackmeierten sind die Bürger. Das kann und darf so nicht weitergehen - deshalb: erst Schulen und Kitas bauen, dann neue Baugebiete planen!

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33

Mehr tun gegen Leerstand von Gewerbeimmobilien

30.09.2014

Eine horrende Zahl von ca. 1,5 Mio Quadratmetern Bürofläche stehen in Frankfurt leer, also fast 12 % des gesamten Bestandes laut Statistik des Immobilien-Dienstleisters Jones Lang LaSalle. Zum Vergleich: In London stehen 5,4% der Büros leer, in Paris 7,5%. Die nach Einwohnern doppelt so grosse Stadt Hamburg hat nur halb so wenig Quadratmeter-Buroleerstand wie Frankfurt. Das ist sehr verwunderlich und ist kein ruhmesblatt fuer die Stadt.

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7

Bezhalbare Wohnng auf dem Gelände vom Panoramabad

30.09.2014

Das Panoramabad soll verlegt werden. Dann gibt es Platz für Wohnraum . Am Besten bezahlbaren Wohnraum. Hochpreisiges gibt es ausreichend. Also: Bitte max. 8,50 € warm pro qm und eine gemischte Bebauung, meint in diesem Fall 1- 5 Zimmer Wohnungen. So können auch Normalverdiener_innen ( z.Bsp.: städtische Angestellte, Friseur_innen, Kassierer_innen, Sozialarbeiter_innen, Hartz IV Empfänger_innen , also die Sozialverwaltung von Bund und Land) , die voll arbeiten, da wohnen , wo sie wohnen möchten, ohne ins Präkariat abzurutschen. Sie werden nicht an den Stadtrand gedrängt, der sich immer weiter verschiebt.

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4

Wohnungen für Senioren und Junge Menschen

11.09.2014

Bezahlbare Wohnungsmiete für Jung und Alt. Auf den Campus in Bockenheim, wenn sich da was realisieren würde

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247

Altes Polizeipräsidium als Studentenwohnheim

11.09.2014

Das alte Polizeipräsidium steht seit Jahren leer und verrottet. Das Gebäude ist groß und liegt zentral. Gleichzeitig fehlt bezahlbarer Wohnraum für Studenten, der hier geschaffen werden könnte.

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Reaktion der Stadt: Die Liegenschaft des alten Polizeipräsidiums befindet sich nach wie vor im Eigentum des Landes Hessen. Der Vorschlag zur Nutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums für studentisches Wohnen ist angesichts der Wohnungsmarktsituation als Nutzungsziel nachvollziehbar und begrüßenswert. Im Sinne des für die Liegenschaft geltenden Planungsrechts wäre eine solche Nutzung grundsätzlich genehmigungsfähig. Dennoch kann der Magistrat der Stadt Frankfurt die Art und Weise der Nutzung der Liegenschaft gegenüber dem Grundstückseigentümer nicht erzwingen. Der Magistrat befindet sich jedoch in Gesprächen mit dem Land Hessen über die künftige Nutzung der Liegenschaft. Die Gespräche dauern derweil an und der Zeitpunkt der Entscheidung seitens des Landes über die künftige Nutzung des Areals ist derzeit leider nicht absehbar. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass nach Kenntnis des Magistrats für das Areal sämtliche Medienanschlüsse unterbrochen wurden, die Gebäude somit weder ver-noch entsorgt sind. Zusätzlich sind große Teile der inneren Verkabelung nicht mehr vorhanden bzw. defekt. Um die Nutzungsfähigkeit des Gebäudes wieder herzustellen wäre ein hoher Betrag für die Sanierung aufzubringen. Damit erscheint auch eine tragfähige Zwischennutzung für Studentenwohnungen wirtschaftlich nicht darstellbar zu sein.

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17

Wohnungsbau statt THW

10.09.2014

Im Bereich der Feuerwehrstrasse (hinteres Ende) befindet sich ein grosses Brachgelände, dieses ist mit einer U-Bahn Station, einem in Planung befindlichen Park, eines existierenden Kindergartens und einer geplanten Kita ein optimales Gelände um Familien den in Frankfurt so begehrten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das Gelände befindet sich im öffentlichen Eigentum (Bund oder Stadt / Feurwehr), somit könnte hier sicher kurzfristig etwas getan werden. Leider hat sich die Stadt entschieden dieses Filetstück für das abstellen von LKW und Büroräume des THW zu verwenden. Die Argumentation ist hierbei das die nähe des THW zur Feuerwehr Synergieeffekte nach sich ziehen würde, dies ist sicher nicht von komplett der Hand zu weisen, die Bedarf nach Wohnraum ist m.E aber deutlich höher zu bewerten. Das THW ist schon seit ewigen Zeiten getrennt von der Feuerwehr am Industriehof untergebracht, bisher ist nicht bekannt das dies zur verschlechterten Einsatzbedingungen oder Problemen geführt hätte.

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