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Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.06.2021, OF 96/2 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 834 folgende Anregungen zur Energieversorgung zu berücksichtigen: Der Magistrat wird beauftragt für alle Gebäude im Baugebiet zu prüfen und zu berichten, inwiefern auf den Dachflächen in Kombination zur geplanten Dachbegrünung konventionelle und/oder halbtransparente Photovoltaik-Anlagen angebracht werden können. Sollte die Prüfung geeignete Flächen identifizieren, so möge der Magistrat die Bauverantwortlichen dazu anhalten, auf diesen geeigneten Flächen Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Mit den Bauverantwortlichen ist entsprechend zu verhandeln. Gegebenenfalls soll hier eine städtische Förderung Anreize schaffen.

Begründung:

Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist ein zügiger und umfangreicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Innerstädtisch besteht diesbezüglich noch großes ungenutztes Potential. Begrünung und Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen sind sehr gut miteinander kombinierbar, wie auch die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 834 festhält: "Gründächer [...] sind "kalte" Dächer, die deshalb auch sehr gut mit Photovoltaikanlagen harmonieren, da deren Stromertrag mit zunehmender Umgebungstemperatur sinkt." [1] Studien zeigen, dass die Kombination zudem die Leistungsfähigkeit der Photovoltaik-Anlage erhöht, da sich diese durch das Gründach weniger stark aufheizt und damit eher im Bereich ihrer optimalen Betriebstemperatur bleibt. [2] Die Dachpflanzen schaffen durch ihre Verdunstungskälte also nicht nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Umgebung, sondern kühlen damit gleichzeitig die PV-Anlage. Diese erzielt dadurch einen höheren Wirkungsgrad. Konventionelle Photovoltaik-Module sind hierbei gut mit eher schattenliebenden Dachpflanzen kombinierbar. Halbtransparente PV-Anlagen schaffen eine gute Symbiose zwischen Stromerzeugung und sonnenaffineren Dachpflanzen, da sie Licht für die darunter befindliche Begrünung durchlassen. Über einen Mieterstromvertrag könnten die Bauverantwortlichen den von ihnen produzierten Solarstrom an ihre Mieter*innen in dem geplanten Bebauungsgebiet verkaufen. Hiervon können sowohl die Bauverantwortlichen als auch ihre Mieter*innen profitieren: Solarer Mieterstrom ist heutzutage üblicherweise günstiger als reiner Netzstrom und zugleich profitabel für die Vermieter*innen. [3]dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 471 2021 Die Vorlage OF 96/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP