S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2025, OF 975/10 Betreff: Parkverbot Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, im Eingangsbereich der Parkanlage an der Straße am Nonnenhof, zwischen Oberwiesenstraße und Am Lausberg, ein Parkverbot zu veranlassen. Begründung: Dieser Antrag begründet sich durch einen kürzlich stattgefundenen Feuerwehreinsatz, der aufgezeigt hat, dass dort geparkte Fahrzeuge die Einfahrt für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr stark behindert haben. Aufgrund der beengten Verhältnisse war es den Feuerwehrkräften nicht möglich, mit ihren Fahrzeugen um die Ecke zu fahren, was die schnelle Reaktion auf den Notfall erheblich erschwerte. Um die Sicherheit der Anwohner und die effektive Einsatzfähigkeit der Rettungskräfte zu gewährleisten, halten wir es für dringend erforderlich, ein Parkverbot in diesem Bereich einzuführen. Dies würde nicht nur die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge sichern, sondern auch dazu beitragen, potenzielle Risiken für die Öffentlichkeit zu reduzieren. Wir bitten um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung dieses Anliegens, um die Sicherheit im Frankfurter Norden zu verbessern. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2024, OF 1035/2 Betreff: Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat aufgefordert, alles zu tun, was es bedarf, um zu jeder Zeit freies Geleit für Rettungswagen, Notarzt und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage der DOREAFAMILIE in der Montgolfier-Allee sicherzustellen. Begründung: Die Montgolfier-Allee endet in einer einspurigen Rechtskurve und ist in diesem Bereich eine Einbahnstraße. Die Kurve verläuft direkt um den angrenzenden Kindergarten, führt am Eingang eines Wohnhauses vorbei und schließlich zur Seniorenanlage mit der Adresse Montgolfier-Allee 28, in der etwa 50 Senior*innen leben. Häufig kommt es vor, dass Fahrzeuge, teils auch größere Autos, direkt in der Kurve parken, wie auf den beigefügten Bildern zu sehen ist. Dies erschwert es insbesondere größeren Fahrzeugen wie Notarzt- oder Rettungswagen, und der Feuerwehr, die Kurve zu passieren. Sollte in einem Notfall die Hilfe mit Verzögerung eintreffen, könnte dies die Sicherheit und das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenanlage gefährden oder im schlimmsten Fall könnte die Hilfe gar zu spät kommen. Bilder von der Antragstellerin am 15.11.2024 aufgenommen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6236 2024 Die Vorlage OF 1035/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 862/9 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit auf dem Schulweg im Bereich der Wöhlerschule und der Heinrich-Seliger-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg am Dornbusch, insbesondere im Bereich unmittelbar vor der Wöhler- & der Heinrich-Seeliger-Schule, zu ergreifen, um die Sicherheit der Schulkinder - sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrrad - zu gewährleisten. 1. Auffrischung und Erneuerung der Zebrastreifen: Die Zebrastreifen in der Nähe der Schule sind stark verblasst und teilweise beschädigt. Diese sollten dringend erneuert werden, um eine klare und deutliche Sichtbarkeit für Autofahrer zu gewährleisten und die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen. 2. Verbesserung des Straßenbelages: Der Zustand des Straßenbelages ist in einigen Bereichen mangelhaft und weist Unebenheiten sowie Risse auf, die insbesondere für Radfahrer gefährlich sind. Eine zeitnahe Ausbesserung oder Erneuerung der betroffenen Straßenzone (Mierendorffstraße) ist erforderlich, um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu ermöglichen und Unfälle zu vermeiden. 3. Erneuerung der vorhanden "Autobremsstellen" (z. B. Bodenschwellen): Die bereits vorhandenen Bremsschwellen in der Nähe der Schule sind durch den jahrelangen Verkehr stark abgenutzt und erfüllen ihre Funktion zur Verkehrsberuhigung nicht mehr ausreichend. Eine Erneuerung dieser Schwellen ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit verringern und die Schulwegsicherheit somit erhöht wird. 4. Anbringung eines Warndreiecks mit dem Hinweis "Achtung, Schule": Um die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf die Nähe zweier Schulen zu lenken, sollte eine Anbringung am besten zweier - gut sichtbarer - Warndreiecke vor den beiden Schulhofeingängen mit dem Hinweis "Achtung, Schule" auf der Fahrbahn umgesetzt werden. Diese Maßnahme dient sowohl der Schulwegsicherung als auch der allgemeinen Erhöhung der Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer. Begründung: Die Maßnahmen sind notwendig, um die Sicherheit der Schüler, die diese Straßen täglich nutzen, erheblich zu verbessern. Insbesondere für die Schüler, die täglich mit dem Fahrrad zur Schule fahren, ist es wichtig, dass die Fahrbahn gut befahrbar und sicher gestaltet ist. Eine Erneuerung und Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen würden dazu beitragen, Unfälle zu verhindern und die elterliche Sorge über den Schulweg zu mindern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.10.2024, OF 835/9 Antrag vom 28.10.2024, OF 836/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 862/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und fraktionslos erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6136 2024 1. Die Vorlage OF 835/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 862/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 862/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 836/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 862/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 862/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2024, OF 428/4 Betreff: Sicherheit und Ordnung auf der Herbstdippemess Der Magistrat wird gebeten, seinen Einfluss geltend zu machen und in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Frankfurt und dem 6. Polizeirevier, die Einlasskontrollen und eine starke Präsenz durch die Hessische Polizei auf der Herbstdippemess sicherzustellen. Begründung: Die von der Landespolizei durchgeführten Einlasskontrollen auf der Dippemess haben in der Vergangenheit nachweislich für mehr Sicherheit gesorgt. Die Polizeipräsenz führte auch zu einem erheblichen Zuwachs des subjektiven Sicherheitsempfindens. Im Nachgang des islamistischen Attentats von Solingen reagierte Innenminister Poseck unmittelbar und forderte die hessischen Polizeipräsidien per Erlass zu mehr Präsenz und Wachsamkeit auf. Der Erlass war zunächst für zehn Tage vom 27.8. bis Donnerstag 5.9. befristet. Ziel des Erlasses ist die "Gewährleistung einer deutlich sichtbaren und für die Bevölkerung wahrnehmbaren polizeilichen Präsenz - mit den Schwerpunkten Volksfeste, Musik-, Sport und sonstige Großveranstaltungen, Innenstadtbereiche, Waffenverbotszonen". Nicht nur mit Hinblick auf die Dippemess ist dieser Erlass ausdrücklich zu begrüßen. Der Anschlag von Solingen sowie die Befristung des Erlasses bis 5.9. - also einen Tag vor Beginn der diesjährigen Herbstdippemess - hat bei den Schaustellern der Dippemess zu Nachfragen geführt, ob polizeiliche Kapazitäten für die Sicherstellung der Einlasskontrollen sowie einer starken Polizeipräsenz für die gesamte Dauer der Herbstdippemess zur Verfügung stehen. Daher muss im Sinne eines fröhlichen, friedlichen und sicheren Volksfestes sowie zur Klarstellung gegenüber den Schaustellern zügig Rückmeldung eingeholt und die Polizeipräsenz sichergestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5817 2024 Die Vorlage OF 428/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Betreff: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Vorgang: OM 662/16 OBR 4; ST 47/17; OM 6680/20 OBR 4; OM 522/21 OBR 4; ST 1857/21; ST 327/22; OM 1781/22 OBR 4; ST 1600/22 BT: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern der Ernst-Achilles-Platz mit einer Ergänzung des Baumbestands, einer weiterhin weitestgehend entsiegelten Fläche und mit einem deutlichen thematischen Bezug auf den Namensgeber des Platzes, den Brandrat Ernst Achilles, gestaltet werden kann. Begründung: Im Zuge der Realisierung der Nordmainischen S-Bahn und der Veränderungen am Danziger Platz und am Ostbahnhof sowie des Verkehrsknotenpunkts Hanauer Landstraße/Ostbahnhofstraße (04.02.2022, ST 327 und 09.01.2017 ST 47) ist der Ernst-Achilles-Platz in die Planungen mit einbezogen. Dabei sollten neben der Erhöhung des Baumbestands der Namensgeber des Platzes bei einer künftigen Platzgestaltung im Vordergrund stehen. Ein Brunnen beispielsweise, der neben schattenspendender Begrünung und einer entsiegelten Fläche zur Verbesserung des Stadtklimas beiträgt, kann thematisch auf den Namensgeber Bezug nehmen. Auch kann eine Infotafel mit Verweis auf das Wirken und die Person des ehemaligen Direktors der Branddirektion und Leiters der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main, Ernst Achilles (1929-1999), dem entsprechen. Dieser hat als international anerkannter Experte in Brandschutzfragen für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben und neue Standards gesetzt. Die Etablierung der Tätigkeit von Ernst Achilles im öffentlichen Gedächtnis kann helfen die wichtige gesellschaftliche Aufgabe von Feuerwehr und Rettungskräften zu unterstreichen, bestand eines seiner Verdienste doch darin, federführend am Umbau der Feuerwehr in eine Feuer- und Rettungswehr beteiligt zu sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 662 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 47 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5816 2024 Die Vorlage OF 426/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5223 entstanden aus Vorlage: OF 1164/1 vom 17.02.2024 Betreff: Sicherheitsdienst für das Schulgelände der Weißfrauenschule/Karmeliterschule etablieren Der Magistrat wird gebeten, für das Schulgelände der Weißfrauenschule und Karmeliterschule einen regelmäßigen eigenen Sicherheitsdienst zu ermöglichen. Dieser hat zum Ziel, speziell die Sicherheit der Kinder und Familien, die sich dort aufhalten, sowie des Lehrpersonals und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachmittagsbetreuungsangebote zu gewährleisten. Auf diesem Weg können Schulhausverwalter und pädagogisches Personal entlastet werden, um sich um ihre eigentlichen Aufgaben kümmern zu können. Das Schulgelände ist aktuell der einzige teilöffentliche Platz im Bahnhofsviertel, an dem Kinder sich aufhalten können. Die genauen Zeiten sind mit den Schulen abzustimmen. Begründung: Der Standort und das Umfeld der Schulen und des Schulgeländes im Bahnhofsviertel sind in Frankfurt einzigartig und begründen die Notwendigkeit eines eigenen Sicherheitsdienstes. Selbst während der Schulzeit verschaffen sich Suchterkrankte Zugang zum Areal zum Konsumieren oder für einen Aufenthalt. Nach Schulschluss verstärkt sich das noch: Betrunkene, Kneipengänger, Obdachlose, Kriminelle, Suchterkrankte, Personen, die mit Betäubungsmitteln Geschäfte machen, versuchen das Areal zu übernehmen, wenn nicht die Schultore fest verriegelt sind - und selbst das verhindert das Eindringen oft nicht. In den Morgenstunden müssen dann täglich erstmal benutzte Spritzen, zerbrochene Flaschen, benutzte Präservative zum Schutz der Kinder eingesammelt werden. Eine außerschulische Schulhofnutzung als Quartiersplatz für Kinder ist ohne einen regelmäßigen Einsatz eines Sicherheitsdienstes nicht möglich. Mit einem solchen Sicherheitsdienst würden die infrastrukturellen Bedingungen für insbesondere die außerschulische Nutzung von Teilen des Schulgeländes als Quartiersplatz verbessert werden und es externen Akteurinnen und Akteuren ermöglicht, auf dem Schulgelände Angebote für Kinder und Familien durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4918 entstanden aus Vorlage: OF 383/8 vom 22.11.2023 Betreff: Zebrastreifen Hessestraße sichtbarer machen Der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen an der Hessestraße (wo der Kupferhammer beginnt) durch blau-weiße Poller besser kenntlich zu machen, sodass zu Fuß gehende Personen besser gesehen werden können. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen , welche weiteren Maßnahmen zur Kenntlichmachung und Sicherheitserhöhung möglich sind. Begründung: Der Zebrastreifen wird von vielen Anwohnenden, insbesondere Eltern von Schulanfängern, als sehr unsicher empfunden. Hier wird regelmäßig zu schnell gefahren und nicht angehalten. Durch die Kurve ist die Querung nicht besonders früh sichtbar und viele Autofahrer bremsen dementsprechend auch nicht ab. Zudem wird die Unsicherheit an diesem Standort erhöht, da sich Kinder an Zebrastreifen oft beim Überqueren nicht umschauen. . Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3255 entstanden aus Vorlage: OF 691/1 vom 20.11.2022 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART im Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei und/oder die städtische Verkehrspolizei einen mobilen Blitzer für mehrere Wochen in der Europa-Allee aufstellen. Dies soll durch eine Bestreifung durch KART in der Europa-Allee und der Straße der Nationen ergänzt werden. Für den mobilen Blitzer wird der mittlere oder westliche Abschnitt der Europa-Allee als geeignet angesehen. Die Kontrollen durch KART sollten vor allem freitags und samstags in den späten Abend- und Nachtstunden stattfinden. Begründung: Die Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohner in der Europa-Allee über schnelle und laute Fahrzeuge häufen sich wieder. Da Lärmblitzer aufgrund der Zweispurigkeit nicht eingesetzt werden können, erhoffen sich die Anwohnerinnen und Anwohner durch die Aufstellung mobiler oder festinstallierter Blitzer mehr Ruhe und Sicherheit auf der Straße. Auch auf der an das Europaviertel angrenzenden Straße der Nationen haben Anwohnerinnen und Anwohner von der Brücke aus mehrfach vermeintlich getunte, laute Autos und Motorräder beobachtet, die hier auch Rennen fahren. Dies sollte durch KART unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 877 Antrag vom 23.05.2023, OF 675/2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 622/6 vom 01.11.2022 Betreff: Standort des Museums der Frankfurter Feuerwehr in Griesheim dauerhaft sichern/Mietvertrag endlich abschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den bestehenden Standort des Museums der Frankfurter Feuerwehr in der ehemaligen Feuerwache der Werksfeuerwehr im Industriepark Griesheim zu sichern, indem mit den neuen Verantwortlichen der BEOS AG ein mindestens 15-jähriger Vertrag abgeschlossen wird. Begründung: Der Feuerwehrgeschichts- und Museumsverein Frankfurt am Main e. V. ist der Träger des Museums der Frankfurter Feuerwehr. Seit seiner Gründung leistet der Verein ehrenamtlich wertvolle Unterstützung bei der Sammlung, Archivierung und Auswertung historischer Dokumente, Publikationen und Bilddokumenten, welche die Geschichte der Frankfurter Feuerwehr dokumentieren. Diese Arbeit wurde und wird genutzt, um im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr Frankfurt Anfragen von Medien und Interessierten zu bedienen sowie Beiträge im Rahmen von Jubiläen und ähnlichen Anlässen zu generieren. Das 150-jährige Jubiläum der Berufsfeuerwehr im Jahr 2024 soll ebenfalls in entsprechender Form begleitet werden, auch hier wird auf die bisherige Arbeit des Vereins zurückgegriffen. Der Verein besteht mittlerweile aus mehr als 100 Mitgliedern auch außerhalb des Kontextes Feuerwehr, die sich auch um die Sammlung und den Erhalt von historischen und besonders innovativen, die Entwicklung der Frankfurter Feuerwehr prägenden Ausrüstungsteilen und Fahrzeugen bemühen. In der Zwischenzeit betreut und restauriert der Verein mehrere Großfahrzeuge, darunter so seltene Stücke wie den ersten Rüstwagen Schiene oder den Falcon, eines der innovativsten Feuerwehrfahrzeuge der 80er-Jahre. Erst vor wenigen Wochen ist der frisch restaurierte orangene Rettungshubschrauber Christoph 2 (eine BO 105) als Dauerleihgabe dem Feuerwehrgeschichts- und Museumsverein Frankfurt am Main e. V. übergeben worden. In seiner Geschichte musste der Verein schon mehrfach umziehen (alte Katastrophenschutzhalle Enkheim, alte Feuerwache Schwälmer Straße) und hat in der ehemaligen Feuerwache der Werksfeuerwehr einen gut geeigneten Standort gefunden, wo sich bisherige und aktuelle Nutzung räumlich und inhaltlich ergänzen. Am Rande der Herbstabschlussübung der Frankfurter Jugendfeuerwehr am vergangenen Samstag und der Berichterstattung darüber wurde bekannt, dass der Magistrat versäumt hat, diesen sehr guten Standort zu sichern, indem er einen Vertrag mit der BEOS AG abschließt. Der Vertrag läuft dem Vernehmen nach im Sommer 2023 aus. Dem Verein ist nicht zuzumuten, schon wieder auf Standortsuche zu gehen. Die Ungewissheit über die Nutzung muss zügig beendet werden. Eine inhaltlich und pädagogisch angepasste Museumsarchitektur zur Ausstellung der Exponate ist kaum möglich, wenn schon in wenigen Monaten wieder Schluss sein kann. Insbesondere sind weder ehrenamtliche Helfer noch Sponsoren zu motivieren, in einen Standort mit offener Zukunft zu investieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2023, B 106 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 08.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 13. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 12.12.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2678, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2022, OA 241 entstanden aus Vorlage: OF 188/8 vom 23.08.2022 Betreff: Ortsbeiräten wieder den Zugang zum "Roten Buch" der Stadt geben! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, allen Ortsbeiratsmitgliedern und den im Ortsbezirk 8 tätigen städtischen Ehrenbeamten einen Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main ( WuF) zu ermöglichen. Begründung: Bis vor ein paar Jahren haben Ortsbeiräte ein gedrucktes Exemplar des WuF erhalten. Dieses war für kleinere Nachfragen zu Sachverhalten der Verwaltung von wesentlicher Bedeutung für die praktische Ausübung des Mandats. Seitdem das Buch nicht mehr gedruckt wird, gibt es weder für die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher noch für einfache Ortsbeiratsmitglieder oder die örtlichen städtischen Ehrenbeamten die Möglichkeit, Ämterstrukturen kompakt nachlesbar zu erfassen und direkte Kontakte für Anliegen des sogenannten "kurzen Dienstweges" zu nutzen. Es hat den Anschein, als komme das Kostenargument im Zusammenhang mit dem gedruckten WuF gerade recht, um eine direkte Kontaktaufnahme zwischen Ortsbeiräten und der Verwaltung jetzt und für die Zukunft zu erschweren. Es muss im Interesse der Stadtverordnetenversammlung sein, dass der Ortsbeirat als Hilfsorgan zur Unterstützung der Gemeindevertretung arbeitsfähig ist und mit den entsprechenden Hilfsmitteln ausgestattet wird. Ein Zugang zum eWuF im städtischen Intranet, das im Gegensatz zu dem gedruckten Exemplar die jeweils aktuelle Personalaufstellung wiedergibt, wäre daher praktisch, damit nicht alle kleinteiligen Themen und Nachfragen über Ortsbeiratsanträge oder Anregungen an die Stadtverordnetenversammlung geregelt werden müssen. Auch Stadtbezirksvorsteherinnen/-vorsteher und Sozialbezirksvorsteherinnen/-vorsteher können ihr Ehrenamt besser ausüben, wenn sie diesen "kurzen Draht" zur Verwaltung haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 21.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 17.10.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage OA 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 2425, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 16 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 232 entstanden aus Vorlage: OF 524/1 vom 16.08.2022 Betreff: Ein Regionalrat für das "Bermudadreieck" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, innerhalb des Präventionsrates einen Regionalrat einzurichten, der sich mit den Bereichen beschäftigt, in denen es in den letzten Monaten Übergriffe auf queere Menschen gegeben hat. Dies betrifft den Bereich Alte Gasse, Elefantengasse, Gelbehirschstraße, Große Friedberger Straße, Kleine Friedberger Straße, Konrad-Adenauer-Straße, Konstablerwache, Rosenbergers traße, Schäfergasse, Schwedenkronenplatz, Vilbeler Straße und Zeil. Eingeladen und beteiligt werden sollen alle üblichen Personenkreise analog zu anderen Regionalräten sowie die Gewerbetreibenden aus der Gastronomie und Veranstaltungsbranche sowie Vertreterinnen und Vertreter der queeren Community. Begründung: So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben. Es herrschen - insbesondere am Wochenende - Angst und Entsetzen. Die postierten Polizeikräfte zeigen, dass sich queere Menschen derzeit besser unter Polizeischutz bewegen können. Es ist jedoch offensichtlich, dass den Übergriffen allein mit polizeilichen Mitteln nicht erfolgreich entgegnet werden kann. Es sind eine Vielzahl kleiner und koordinierter Maßnahmen erforderlich, die am besten in einem Gremium wie dem Regionalrat abgestimmt und vereinbart werden können. In einem Regionalrat könnte wieder dringend benötigtes Vertrauen zu dem umstrittenen 1. Polizeirevier aufgebaut werden, was der polizeilichen Aufklärungsarbeit sicherlich gut tun würde. Zudem fehlt in diesem Bereich eine angemessene soziale Kontrolle. Diese kann nicht allein durch die Polizei hergestellt werden, sondern es braucht auch eine Allianz aus Gastronomen, Shopbetreibern, Einrichtungen und Anliegenden. Außerdem muss die Szene dafür sensibilisiert werden, schon auf kleinste Vorfälle angemessen zu reagieren. Diese Vernetzungs- und Überzeugungsarbeit kann ein Regionalrat gut leisten, das wurde in zahlreichen anderen Stadtteilen bewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2023, B 107 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 232 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Einrichtung eines Regionalrates initiiert. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 11. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 17.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 232 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Einrichtung eines Regionalrates initiiert. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage OA 232 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Einrichtung eines Regionalrates initiiert. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2421, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 32 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2022, OF 376/2 Betreff: Berichterstattung zu kriminellen Gewaltdelikten im Grüneburgpark Frankfurt am Main, den 13. Mai 2022 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Informationen ihm zu den gem. Presseberichterstattung wiederholten kriminellen Gewaltdelikten im Grüneburgpark vorliegen und welche Konsequenzen er aus diesen Vorfällen zieht. Die Berichterstattung kann gerne auch in einer öffentlichen Bürgerfragestunde des OBR 2 erfolgen. Der Ortsbeirat 2 bedauert die Vorkommnisse zutiefst und fordert den Magistrat auf sicherzustellen, dass der Grüneburgpark nicht zu einem Zielpunkt "einpendelnder" Kriminalität aus dem Umland oder von Beschaffungskriminalität wird, welche möglicherweise die Kinder aus sozial bessergestellten Familien als leichte und lukrative Ziele ansieht. Begründung: Informations- und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 376/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2434 2022 Die Vorlage OF 376/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der zweite Absatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2022, OF 358/2 Betreff: Nachhaltige Umsetzung der von der Stadtverordnetenversammlung geänderten Gefahrenabwehrverordung im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen gegenwärtig zur Durchsetzung der im Februar 2022 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Änderung der §§7, 5 und 13 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern und im Wald im Westend geplant sind. 2. Gemeinsam mit der Polizei und den Anwohnern ein Konzept mit konkreten Maßnahmen zu erarbeiten und zügig umzusetzen, wie die geänderte Gefahrenabwehrverordnung spürbar und nachhaltig umgesetzt werden kann. Diese könnten z.B. bauliche Präventionsmaßnahmen (Zurückschneiden der Büsche und Bäume, bessere Ausleuchtung der Straßen und Wege), Briefkastenaktion (Verteilung von Flugblättern mit den Telefonnummern der Schutzleute vor Ort), Erhöhung der Polizeipräsenz mit regelmäßigen Streifen v.a. in den Abend- und Nachtstunden, 3. Das unter Ziffer 2.) erwähnte Konzept im Rahmen einer Bürgerfragestunde des OBR 2 öffentlich vorzustellen und zu diskutieren Begründung: Es ist begrüßenswert, daß die Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022 eine Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen in der Stadt Frankfurt am Main geändert und viele der auch im Westend häufig zu beobachtenden Sachverhalte klar als gefährdendes Verhalten und Ordnungswidrigkeiten kennzeichnet. Einige Beispiele: §7.1 Es ist verboten, auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen, (...) alkoholische Getränke zu verzehren oder anderen zum Verzehr zu überlassen. Dazu auch Ordnungswidrigkeit §13.(3).1 §7.2 Das Lagern oder das dauerhafte Verweilen von Personen im Geltungsbereich dieser Verordnung in einer für Dritte beeinträchtigenden Art zum Zwecke des Konsums von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist verboten. Dazu auch Ordnungswidrigkeit §13.(3).2 § 7.3 Agressives, aufdringliches, bedrängelndes Betten...sowie Betteln von, mit, mittels Minderjährigen ist verboten. Dazu Ordnungswidrigkeit §13.(3).2 Das Problem scheint auf Ebene der Stadt erkannt; diese hat der Exekutive damit konkrete Maßgaben an die Hand gegeben, die nur noch durchgesetzt werden müssen, um dem Sicherheitsbedürfnis der Anwohner gerecht zu werden. Hierzu gibt es immer wieder Beschwerden von Anwohnern, die sich in ihrem Stadtviertel nicht mehr sicher fühlen, s. z.B. Antrag OF300/2 vom 06.03.2022. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 358/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 358/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1833 entstanden aus Vorlage: OF 361/1 vom 22.02.2022 Betreff: Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel Der Magistrat wird gebeten , für einen ersatzlosen Abbau der Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache Sorge zu tragen, da die Überwachung für Unsicherheit bei Anwohnenden sorgt und ein massiver Verdrängungseffekt eingesetzt hat, aber ein Rückgang der Kriminalität nicht zu verzeichnen ist. Begründung: Mit der Einrichtung der Kameraüberwachungsanlage ist die damals als gut zu bezeichnende Wohnlage im Allerheiligenviertel durch eindringende Dealer und die sie begleitenden Umstände komplett zerstört worden. Drogengeschäfte und das Bunkern wurden und werden in Hinter- und Innenhöfen, auf Spielplätzen, in Haustüren, in Gärten, unter Balkonen, aber auch in okkupierten Geschäften abgewickelt. Immer mehr Geschäftsleute beklagen den daraus resultierenden Kontrollverlust über das Geschehen in ihren Läden. Auto- und Briefkastenaufbrüche gehören in diesen Bereichen mittlerweile zur Tagesordnung. Mit der provokanten Erneuerung und Erweiterung der Kameraüberwachungsanlage begannen die Dealer, ihren Bewegungsradius zu erweitern und in weiteren Wohnquartieren zu verfestigen. Zu nennen sind hier die 50er-Jahre-Siedlungen in der Altstadt, das Gerichtsviertel sowie die Quartiere an der Bleichstraße und die angrenzenden Wallanlagen. Anwohnerinnen und Anwohner rufen - aus Sorge, dass ihr Name nicht geschützt wird - nur ungern die Polizei an, um Mitteilungen zu machen. Einige berichten auch, dass sie am Telefon abgewiesen wurden. Daher ist es wichtig, dass die Polizei durch frei werdendes Personal vor Ort Präsenz zeigt und Bürgernähe demonstriert. Zudem ist der Bereich der Konstablerwache sozial gut kontrolliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 491 Antrag vom 28.02.2023, OF 766/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3757
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1693 entstanden aus Vorlage: OF 131/8 vom 17.02.2022 Betreff: Arbeitserziehungslager Heddernheim (AEL) Gedenken und fachwissenschaftliche Aufarbeitung 1. Der Magistrat wird gebeten, durch eine Historikerin/einen Historiker die Geschichte des Arbeitserziehungslagers Heddernheim sowie seiner Außenkommandos und Außenlager fachwissenschaftlich aufarbeiten zu lassen und in Buchform zu publizieren. Dabei sind möglichst auch genauere Erkenntnisse zu dem Außenlager des "SS Sonderlagers Hinzert" festzustellen, das nach mehrfachen Angaben in der Fachliteratur im März 1945 auf dem Gelände des angeblich geräumten AEL Heddernheim eingerichtet worden sein soll. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Erstellung der Studie und/oder ihren Druck ein Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget möglich ist. Begründung: Die Findung eines passenden Gedenktermins, der nach der abgeschlossenen baulichen Aufwertung der Gedenkstätte an das massenhafte Leid der Häftlinge an diesem schrecklichen Ort des nationalsozialistischen Terrors regelmäßig erinnert, steht vor der Schwierigkeit einer noch immer fehlenden systematischen wissenschaftlichen Gesamtdarstellung. Die ereignisgeschichtlichen Zusammenhänge in den Wochen vor der Ankunft der US-Army am 29. März 1945 in Heddernheim sind aufgrund der schmalen Quellenbasis (Lagerbuch, Lagerkartei und Akten der Frankfurter Gestapo sind vor Kriegsende verbrannt worden) schwer zu rekonstruieren. Sicher erscheint durch eine in den Arolsen Archives erhaltene Polizeiakte, dass das AEL am 22. März 1945, also zwei Tage vor dem Räumungsbefehl von Gauleiter Sprenger, alle Lager in der Stadt zu evakuieren, noch als Einrichtung der Frankfurter Polizei in Betrieb war. Das bisher im Zusammenhang mit der Flucht eines Großteils der Frankfurter Gestapo zwischen dem 15. und dem 18. März benutzte Datum des 18. März 1945 für das Ende des AEL Heddernheim ist damit hinfällig. Der am 22. März versuchte "Abtransport" von vier ausländischen Zwangsarbeitern aus dem AEL Heddernheim in das Polizeigefängnis Würzburg beziehungsweise in die KZs Mauthausen und Dachau scheiterte - vermutlich wegen der zahlreichen Bombardements auf Frankfurt zwischen dem 21. und 23. März 1945. Ausgeführt wurde hingegen der Befehl des Frankfurter Gestapo-Chefs Reinhard Breder vom 23. März 1945, die verbliebenen circa 150 Häftlinge im AEL in den Raum Alzey/Vogelsbergkreis zu "evakuieren". Auf dem Weg dorthin bei Lindscheid ließ der Kommandant des AEL Heddernheim, SS-Untersturmführer Hans Tauber, am 25. März einen italienischen Häftling exekutieren. Das Landgericht Frankfurt verurteilte Tauber 1951 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Aus der Prozessakte geht hervor, dass die "Wachleute" des AEL am 24. und 25. März im Lager Heddernheim noch Dienst taten. Am 26. März kam es im Außenlager Hirzenhain (Wetterau) des AEL noch zu einem SS-Massaker. Unter den 87 Opfern waren 44 weibliche Häftlinge, die zuvor in der Nacht vom 23. auf den 24 März aus dem Frankfurter Polizeigefängnis Klapperfeld verschleppt worden waren. In der Prozessakte Tauber findet sich ein Hinweis, dass die etwa 150 Häftlinge, die schließlich am 29. März bei Ulrichstein im Vogelsberg freikamen, vom AEL "zum Teil aus bereits geöffneten Gefängnissen übernommen worden waren". Wolfgang Benz/Barbara Distel, Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager, Bd. 5: Hinzert, Auschwitz, Neuengamme, München: Beck 2007, S. 45, macht die Angabe, dass auf dem Gelände des "geräumten" AEL Heddernheim die Richtung Osten evakuierten Häftlinge des SS-Sonderlagers Hinzert bei Trier untergebracht waren. In diesem Dokumentationsband heißt es konkret, dass die Häftlinge des AEL Heddernheim durch die Häftlinge des Sonderlagers "ersetzt" wurden. Allerdings lassen Benz/Distel eine genaue Quellenangabe vermissen. Die "Festlegung" eines Gedenktages ist demnach keinesfalls einfach, wenn das Ende des Gestapo-Lagers der Maßstab sein soll. Vieles spricht dafür, den 23. März hierfür zu wählen, weil mit dem Abmarsch der Häftlinge die unmenschliche Gewalt in Frankfurt-Heddernheim wahrscheinlich ein Ende hatte. Aber nicht nur im Hinblick auf ein würdiges jährliches Gedenken, auch als Beitrag zur Vervollständigung der Geschichte Frankfurts im Nationalsozialismus wäre eine professionelle wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschichte des AEL Heddernheim, seiner Außenlager und Arbeitskommandos (circa zwölf im ganzen Rhein-Main-Gebiet) wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2022, OF 108/8 Antrag vom 17.02.2022, OF 131/8 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1246 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2634 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 586 Aktenzeichen: 41
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 224/2 Betreff: Drogenkonsum im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Klare Fokussierung der beiden Anträge zu dem Problem Drogenkonsum im südlichen Westend wie folgt 1. OF 168 mit Fokus rasche, spürbare Beseitigung der Symptome 2. OF 208 mit Fokus dauerhafter Beseitigung der Ursachen Begründung: Die derzeit in 208/2 vorhandene Vermischung von Maßnahmen zur mittel- und langfristigen Ursachenbekämpfung und kurzfristig umsetzbaren Mitteln zur Beseitigung der Symptome würde bei dem derzeitigen Tempo des Magistrats mit der langen Liste nicht bearbeiteter Vorlagen bei nur einer Vorlage zum Drogenmüllproblem die Rückmeldung zu Dingen, die schnell umzusetzen wären, unnötig verzögern. Daher ist die der Vorschlag einer Trennung von Ursachen- und Symptombeseitigung sinnvoll, um den Anwohnern eine schnelle, spürbare Verbesserung der Situation zu ermöglichen. 1. OF 168 mit Fokus rasche Beseitigung der Symptome Erhöhung der Reinigungsfrequenzen, Erhöhung von Polizeikontrollen, ggf. Aufstellen von Spezialmüllbehältern, Abschließen von Spielplatzanlagen etc. sind alles Dinge, die sich mit ein paar Anrufen bei den zuständigen Ämtern verhältnismäßig schnell erledigen lassen und das objektive und subjektive Sicherheitsgefühl der Anwohner mit Kindern schnell verbessern. 2. OF 208 mit Fokus dauerhafter Beseitigung der Ursachen Eine systematische Analyse der Gründe für das Ausweichen der Drogenabhängigen mit Befragungen der Zielgruppen durch die aufsuchenden Sozialarbeiter und Optimierung der bestehenden Angebote, wie z.B. Bereitstellung ausreichender Unterkünfte ist kurzfristig nicht seriös umzusetzen. Mittelfristig ist dies aber eine sehr sinnvolle Stoßrichtung, die sich nicht nur auf Drogenkonsum und -Handel, sondern auch auf die systematische Beschaffungskriminalität v.a. im Bereich Fahrraddiebstähle im gesamten Westend beziehen sollte. Ebenso wichtig ist es, zu prüfen, ob Corona ein maßgeblicher Treiber war und ob sich die Situation daher seit 2020 maßgeblich verschlechtert hat. Doch auch dies ist kurzfristig nicht zu erstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.10.2021, OF 168/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 168/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 208/2 wird abgelehnt. 3. Dem Vorschlag des stellvertretenden Ortsvorstehers, sich mit der Vorlage OF 224/2 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 93/15 Betreff: Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, etc.) zu beseitigen und eine vorschriftenkonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen Begründung: Der Pfosten ist aus unbekannten Gründen einbetoniert. Dies dürfte nicht vorschriftsgemäß sein, da der Pfosten ohne Flexen oder andere gewaltsame Methoden nicht mehr zu entfernen ist. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle jedoch dringend notwendig. Die Feuerwehr mag im Einsatzfall noch eine Flex mit sich führen, andere Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Rettungswagen indessen nicht. Die bevorstehende Adventszeit mit viel Kerzenlicht erfordert ein zügiges Handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 93/15 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 153/10 Betreff: Herstellung der Grünanlage zwischen Gießener Straße, Feuerwehrstraße und Gederner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wann nun mit einer Herstellung der Grünanlage zwischen Gießener, Feuerwehr- und Gederner Straße zu rechnen ist. Begründung: Die Planungen liegen seit Jahren vor und immer noch nicht ist mit einem Beginn zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist nun eine Festlegung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 153/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 153/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 208/2 Betreff: Drogenkonsum im südlichen Westend - Hilfe statt Repression Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachhaltige Maßnahmen bezüglich des Drogenkonsums im südlichen Westend zu ergreifen und in diesem Zusammenhang die Vermüllung auf Grünflächen, Spielplätzen sowie auf KITA- und Schulgeländen zu verringern bzw. zu verhindern. Insbesondere soll der Magistrat: 1. prüfen und berichten, wie sich die Zahl der Drogenkonsumierenden, die Vermüllung durch Utensilien zum Drogenkonsum sowie die Beschaffungskriminalität im südlichen Westend seit Beginn 2020 entwickelt haben. 2. die Frequenz der Parkreinigung und Müllentsorgung erhöhen und hiermit frühestmöglich täglich beginnen. 3. prüfen und berichten, ob die erhöhte Kontrolldichte durch die Polizei im Bahnhofsviertel zu Ausweichbewegungen führt. 4. prüfen und berichten, inwiefern das Ausweichen der Drogenkonsumierenden in das südliche Westend hinein im Zusammenhang mit den Pandemie-Bedingungen der Unterkünfte für Drogenabhängige und Obdachlose sowie anderen Auswirkungen der Pandemie auf die Drogenkonsumierenden steht. Hierbei sollten insbesondere die Einschätzungen der Mitarbeiter_innen der Einrichtungen sowie vermittelt über die aufsuchende Sozialarbeit die Erfahrungen und Meinungen der Zielgruppe eingeholt werden. 5. gegebenenfalls darauf hinwirken, dass die Bedingungen in den Unterkünften so angepasst werden, dass diese genutzt werden und nicht Freiflächen in Wohngebieten stattdessen als Schlafstätten bevorzugt werden. 6. die bestehenden Angebote der aufsuchenden Sozialarbeit im südlichen Westend sowie im Bahnhofsviertel dahingehend überprüfen, ob diese dem zunehmenden Ausweichen der Drogenkonsumierenden vom Bahnhofsviertel ins südliche Westend Rechnung tragen. 7. diese Angebote den veränderten Bedingungen gegebenenfalls anpassen bzw. ausbauen. 8. durch die aufsuchende Sozialarbeit verstärkt darauf hinwirken, dass Drogenkonsumierende ihre Utensilien nicht liegen lassen, sondern bei den entsprechenden Stellen entsorgen. 9. prüfen ob spezielle Müllbehälter für die Utensilien zum Drogenkonsum samt Handschuhspender hilfreich sein können. Begründung: Seit Beginn der Pandemie ist eine deutlich verschlechterte Situation von Drogenkonsumierenden durch eine Reduzierung ambulanter und stationärer Hilfsangebote, Einkommensverluste (bspw. beim Flaschensammeln oder Betteln) aber auch "Engpässe" in der Versorgung mit illegalen Substanzen und in der Folge vermehrter Konsum "unreiner Drogen" zu verzeichnen. In Folge dessen sind offener Konsum harter Drogen, entsprechende Hinterlassenschaften und Nächtigen im Freien im und rund um das Bahnhofsviertel ein zunehmendes Problem und Ärgernis für Anwohner*innen. Der Druck auf die Konsumierenden innerhalb des Bahnhofsviertel steigt, was in einer Verdrängung des Drogengeschehens in die umliegenden Quartiere mündet. Hierbei spielen möglicherweise auch die mit der Pandemie einhergehenden Probleme in den Einrichtungen, Unterkünften und der Kontakt durch Sozialarbeiter*innen der akzeptierenden Drogenhilfe eine Rolle. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Frankfurt hat hier seit langer Zeit einen Weg eingeschlagen, den es, angepasst an veränderte Situationen in der Pandemie, weiter zu gehen gilt. Hier muss weiterhin im Zentrum stehen "die Suchtkranken von den schädlichen Folgen und Begleiterscheinungen ihres Konsums und die übrigen Bürgerinnen und Bürger von Drogenszene und Drogenkriminalität zu entlasten (. .) während repressive Schritte ausschließlich gegen den Handel mit illegalen Drogen und nicht gegen die Drogenkonsumierenden selbst" zu richten sind (Stadt Frankfurt 2021: Der Frankfurter Weg in der Drogenpolitik). Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.10.2021, OF 168/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 168/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 208/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 168/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 208/2 wird abgelehnt. 3. Dem Vorschlag des stellvertretenden Ortsvorstehers, sich mit der Vorlage OF 224/2 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 69/16 Betreff: Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. Polizeireviers Vorgang: OM 3960/15 OBR 16; ST 685/15 Im März 2015 hat der Ortsbeirat mit der Vorlage OM 3960 den Magistrat gebeten, das Gelände/den Parkplatz des 18. Polizeireviers im Florianweg zu sanieren. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme, ST 685, mitgeteilt, dass er die Sanierungsnotwendigkeit prüft und eine Kostenschätzung erstellt. Ein Ergebnis dieser Prüfung oder gar eine Kostenschätzung ist dem Ortsbeirat bis heute nicht bekannt, aber auf dem Gelände hat sich bis heute nichts Grundlegendes getan, abgesehen von der Tatsache, dass sich der Zustand der Fahrbahndecke stetig verschlechtert und eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Bediensteten der Polizei beim Betreten des Geländes darstellt. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: 1. a) Wie ist die Prüfung der Sanierungsnotwendigkeit im Jahr 2015 ausgefallen? b) Wenn eine Sanierungsnotwendigkeit festgestellt wurde: Warum ist das inzwischen zu einer gefährlichen Stolperfalle gewordene Gelände bis heute nicht saniert worden? 2. Wie schätzt der Magistrat heute die Notwendigkeit einer Sanierung ein? 3. Gibt es bereits Pläne für eine Sanierung und wenn ja, wann werden diese dem Ortsbeirat und/oder der Polizeidienststelle vorgestellt? 4. Wurde mit dem 18. Polizeirevier Kontakt aufgenommen, die über den Zustand und Bedarf Auskunft geben können (elektrisches Hoftor; marode Abflussrohre; Leerrohre für künftige Elektrifizierung des Fuhrparks, Behindertenrampe o.ä.)? 5. Wie wird der Magistrat die sichere Begehbarkeit des Geländes bis zu einer Sanierung gewährleisten? Begründung: Das Gelände ist inzwischen zu einer gefährlichen Stolperfalle verkommen, was für das Erscheinungsbild eines Polizeireviers nicht würdig ist. Die Polizei steht für Sicherheit und Ordnung und beides ist aktuell auf diesem Gelände nicht gegeben. Zwar bemüht sich das Amt für Bau und Immobilien seit Jahren mit ihren vorhandenen Haushaltsmitteln darum, das Gelände einigermaßen begehbar zu halten, aber inzwischen sind bereits mehrere Personen - auch Polizisten - wegen den Schlaglöchern böse umgeknickt und ältere Besucher des Polizeireviers werden schon mal gestützt, um unfallfrei in das Revier zu kommen, was auf die nicht baukonforme Behindertenrampe zurückzuführen ist. Das kann doch so nicht sein oder bleiben. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3960 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 244 2021 Die Vorlage OF 69/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 80/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Gehweges zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1138 2021 Die Vorlage OF 80/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2021, OA 96 entstanden aus Vorlage: OF 145/10 vom 18.10.2021 Betreff: Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, wann und wo im Ortsbezirk 10 Sirenen aufgestellt werden sollen/können, ob der Einfachheit halber vorrangig bisherige Standorte hierfür berücksichtigt werden können; 2. welche zeitgemäßen Neuerungen diesbezüglich vorgesehen sind; 3. welche sonstigen entsprechenden Maßnahmen für den Bevölkerungsschutz bisher und künftig vorgesehen sind. Begründung: Um den Bevölkerungsschutz steht es in Deutschland teils nicht gut. Weitreichende Katastrophen sind immer und überall denkbar. Wichtig dabei bleibt, die verschiedensten Szenarien oder Erkenntnisse sämtlicher Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen (zum Beispiel der Branddirektion sowie des THW) mitzubedenken. Letztlich ist bezüglich des Ortsbezirks 10 der Bevölkerungsschutz zu überprüfen und mit höchster Priorität neu aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 645 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 10.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 06.12.2021, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 96 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 96 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1026, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 901 entstanden aus Vorlage: OF 184/1 vom 11.10.2021 Betreff: Kinder der Kita "Safari Kids" vor Elterntaxis schützen Der Magistrat wird gebeten, die Grundstückszufahrt in Höhe Europa-Allee 141 entlang der Gehwegvorderkante so mit Pollern zu versehen, dass - das wilde und ordnungswidrige Parken von sogenannten "Elterntaxis" zuverlässig verhindert wird, - Kinder und Anwohnende dadurch nicht mehr gefährdet werden, - die Feuerwehrzufahrt für Rettungskräfte jederzeit erreichbar bleibt, z. B. durch Poller mit Feuerwehrschließung, - und zwischenzeitlich für verstärkte Kontrollen zu sorgen und notfalls abschleppen zu lassen. Begründung: Bereits seit Eröffnung der dortigen Kita blockieren sogenannte "Elterntaxis" morgens und nachmittags die Zufahrt für Feuerwehr und Krankenwagen. Mehrfach kam es seither zu Situationen, in denen Rettungseinsätze verzögert wurden. Die Anwohnenden weisen die Fahrerinnen und Fahrer auf das Halteverbot hin, wurden jedoch bereits mehrfach beschimpft. Eine Anwohnende berichtet gar davon, vorsätzlich von einem Pkw angefahren worden zu sein, sodass die Polizei gerufen werden musste. Da Gespräche und Aufforderungen bisher nicht zum Erfolg führten und die Ordnungswidrigkeiten von Polizei und Ordnungsdienst nicht konsequent geahndet werden, kommt nur eine bauliche Lösung infrage. Bild: Benjamin Brömme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 375
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 58/8 Betreff: Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Urselbach Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im Rahmen der Beantwortung der Fragen 5-8 führt der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 30.08.2021, ST 1503, aus, dass die "Gefahrenabwehr zum Schutz von Menschen und Sachgütern ... gemeinsame Aufgabe von Polizei und Feuerwehr" ist. "Im Fall von akuten Gefahren für das Wohl der Allgemeinheit wird die Bevölkerung durch die Polizei informiert." Darüber hinaus stellt der Magistrat fest, dass eine "zusätzliche Aufnahme von zu informierenden Anwohnern*innen (z.B. Hundebesitzer*innen) und privaten Institutionen (z.B. Kindergärten, Horte) in den Gewässer- und Bodenschutzalarmplan ... nicht der Zielsetzung des Planes" entspricht. Somit würde die Bevölkerung über einen Störfall nicht informiert, wenn keine akute Gefahr für das Wohl der Allgemeinheit besteht oder der Störfall bekannt, aber noch keine akute Gefahr für die Allgemeinheit festgestellt wurde. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen ggf. im Austausch mit unserer Nachbarstadt Oberursel zu beantworten: Wie können (privaten) Institutionen und Anwohner im Ortsbezirk 8 zukünftig über einen Störfall oder eine Verunreinigung des Urselbaches auch dann informiert werden, wenn eine akute Gefahr für das Wohl der Allgemeinheit nicht besteht oder diese (noch) nicht festgestellt wurde (bspw. für den Zeitraum der Auswertung der Laborproben)? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 216 2021 Die Vorlage OF 58/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 168/2 Betreff: Unterbindung des Drogenkonsums und der gefährlichen Vermüllung auf Spielplätzen und Grünflächen sowie in Kita- und Schulbereichen im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur nachhaltigen Unterbindung des Drogenkonsums und der damit zusammenhängenden gefährlichen Vermüllung auf den Grünflächen, Spielplätzen und Kita- bzw. Schulgeländen im südlichen Westend zu ergreifen: 1. Überprüfung der bestehenden Polizei-Einsatzpläne und massive Erhöhung der Polizeipräsenz 2. Regelmäßige Patrouillen v.a. in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden 3. Konsequentes Durchgreifen, z.B. sofortiges Verhängen von Bußgeldern, Festnahmen, Fortbringen der z.T. schlafenden Drogenkonsumenten auf Kita- bzw. Schulgeländen, Einsatz von Drogenspürhunden 4. Prüfung des Einsatzes von Parkwächtern, die täglich Spielplätze, Kitas und Grünflächen überprüfen 5. Erhöhung der Frequenz der Parkreinigung- und Müllentsorgung - täglich in den frühen Morgenstunden Aufstellen spezieller Müllbehälter für Gefahrgut (mit entsprechenden Handschuhspendern) solange die Ursachen nicht bekämpft sind Begründung: Wiederkehrende Beschwerden von Anwohnern, v.a. mit kleinen Kindern. Weitere Details auf der folgenden Seite. Der Polizei ist bewußt, daß Drogenmißbrauch und Beschaffungskriminalität zunehmend aus dem Bahnhofsviertel ins Westend schwappen. Die Spielplätz und Grünflächen entwickeln sich mehr und mehr zum Brennpunkt. Wiederholt wiesen Anwohnern auf das Problem hin. Exemplarisch die Stimme eines jungen Vaters: "Jetzt wäre es notwendig, die unmittelbare Umgebung von Kitas und den Westendplatz wieder sicherer zu machen. Eine Mutter hat vorletzte Woche wieder direkt vor der Kita eine Spritze entfernt und Obdachlose dringen in die Außenanlagen der Kita (Nidenau) ein und auch dort wurden Spritzen gefunden. Einige Eltern gehen nach dem Kindergarten direkt nach Hause, da die öffentliche Plätze nicht mehr sicher sind." (per email) Der Antragstellerin wurde am 25.09.2021 am frühen Abend LSD in der Nähe des Westendplatzes angeboten. Verständlicherweise empfinden die Anwohner die Grenze des Erträglichen als überschritten... Dringend sollten Maßnahmen ergriffen werden, das Westend wieder sicher zu machen und nicht einem rechtfreien Raum Vorschub zu leisten. Einige Bilder: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.11.2021, OF 208/2 Antrag vom 12.12.2021, OF 224/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 168/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 168/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 208/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 168/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 208/2 wird abgelehnt. 3. Dem Vorschlag des stellvertretenden Ortsvorstehers, sich mit der Vorlage OF 224/2 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 211/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten 1. Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr Niederrad 2. Niederräder Weihnachtsmarkt 2020 der Freiwilligen Feuerwehr Niederrad hier: Rückruf der finanziellen Mittel Vorgang: OIB 359/19 OBR 6; OIB 360/19 OBR 6 1. Der Ortsbeirat 5 erklärt im Einvernehmen mit der Freiwilligen Feuerwehr Niederrad die OIB 359 2019 und die OIB 360 2019 für erledigt. 2. Die nicht benötigten Mittel in Höhe von 1.800,00 € stehen dem Ortsbeirat 5 zur weiteren Verwendung zur Verfügung. Begründung: Die mit Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.11.2019, OIB 359 und OIB 360 der Freiwilligen Feuerwehr Niederrad zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von je 900,000 € werden aufgrund der Corona-Pandemie nicht benötigt. Damit der Betrag nicht gebunden ist und einer anderen Verwendung zugeführt werden kann, erklären Ortsbeirat 5 und die Freiwillige Feuerwehr Niederrad die OIB 359 2019 und die OIB 360 2019 für erledigt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.11.2019, OIB 359 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.11.2019, OIB 360 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 958 2021 Die Vorlage OF 211/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2021, OF 66/8 Betreff: Kinder - Straßenverkehr - Sicherheit: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Kirchstraße (Abschnitt Habelstraße bis Gerningstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gehwegsituation in der Heddernheimer Kirchstraße, nördlich gelegener Gehweg zu verbreitern und von Hindernissen zu erleichtern. Begründung: Wie auf den nachfolgenden Abbildungen illustriert, ist der wichtige Bürgersteig in der Heddernheimer Kirchstraße (auf dem Stück zwischen den Kreuzungen Habelstraße und Gerningstraße) von massiven Hindernissen für die Nutzer*innen gesäumt. Da es sich hierbei zu einem großen Anteil um (Schul-)Kinder handelt, müssen diese Hindernisse und Gefahrenzonen dringend beseitigt werden. Zusätzlich zählt diese Straße ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, einschließlich einer Bus-Linie, die aufgrund der unten näher beschriebenen Gehwegsituation oft nur wenige Hand breit an den Kinderschultern vorbeifährt (nachvollziehbar aufgrund der Photos unten). Warum ist die jetzige Situation nicht zufriedenstellend? - Nicht nur stehen die (notwendigen) Verkehrsschildmasten auf dem schmalen Bürgersteig, es ist zudem ein Abfallbehälter so angebracht, dass in Kombination mit den Sicherheitsgittern wichtiger Platz auf dem Gehweg wegfällt (siehe Photo unten). - Zusätzlich werden an bestimmten Tagen die Müllgroßbehälter der Schule auf dem Gehweg platziert, was aus Sicht der Zugänglichkeit für die FES-Mitarbeiter*innen sinnvoll ist, für die Gehweg-Nutzer*innen allerdings risikoreich (siehe Photos unten). In KW 39/40 standen diese fast die ganze Woche über auf dem Gehweg! - Die Sicherheitsgitter sind im Grundsatz sinnvoll, allerdings nicht praktisch umgesetzt, weil es einerseits zu wenige sind, andererseits ragen auch sie in den Gehwegbereich hinein und verengen diesen zusätzlich. Hier ist eine andere Lösung zu prüfen. - Der Kinderladen "VillaSunshine", unmittelbar an die Schule angrenzend, würde es wiederum begrüßen, wenn unmittelbar vor seinem Eingangsbereich Sicherheitsgitter angebracht würden. Vorschlag an den Magistrat: 1. Der Gehweg zwischen der Ecke Habelstraße und Gerningstraße, nördliche Straßenseite wird verbreitert - mindestens in dem Bereich unmittelbar vor der Grundschule; andernfalls bitte ich zu überprüfen, ob weitere Schutzgitter aufgestellt werden können oder welche anderen Maßnahmen zu mehr Sicherheit auf diesem Abschnitt führen; 2. hängende Abfallbehälter werden versetzt; 3. die Schule parkt ihre Müllgroßbehälter zukünftig woanders (öffnet bspw. eines der auf dem Photo sichtbaren Tore und belässt die Mülltonnen somit an diesen Tagen - zwar zugänglich - auf dem Schulgelände; 4. es werden - in Absprache mit diesem - Sicherheitsbügel vor dem Kinderladen aufgestellt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 831 entstanden aus Vorlage: OF 156/2 vom 30.08.2021 Betreff: Mehr Sicherheit für zu Fuß Gehende Der Magistrat wird gebeten, 1.im Kreuzungsbereich der Bernusstraße/Georg-Speyer-Straße (etwa vor Hausnummer 51) mit geeigneten Maßnahmen eine Sichtachse für zu Fuß Gehende für die Bernusstraße herzustellen (Foto 1); 2. im Bereich der Bernusstraße 19 das Parken auf dem Gehweg derart zu unterbinden, dass genügend Raum für Menschen geschaffen wird, die den Gehsteig (auch mit Rollstuhl, Rollator, Krücken, Kinderwagen etc.) nutzen (Foto 2). Begründung: Erhöhung der Sicherheit bzw. des Raums für Menschen, die den Gehsteig an den benannten Stellen nutzen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 167 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 708 entstanden aus Vorlage: OF 165/1 vom 07.09.2021 Betreff: Anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung von Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 1 beenden Vorgang: V 29/21 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten , den Betrieb der neuen "Super-Kameras" (Frankfurter Rundschau) an Hauptwache und Konstablerwache einzustellen und die Anlagen rückzubauen. Begründung: In der Vorlage V 29 wurde der Magistrat vom Ortsbeirat 1 im Mai 2021 aufgefordert zu erklären, welche neuen Videoüberwachungsanlagen an Konstablerwache und Hauptwache errichtet wurden und warum. Diese Erklärung wurde nun ja bereits über die Medien vorgenommen. Der scheidende Dezernent Frank berichtete begeistert, man könne nun die Aufschrift auf jedem T-Shirt sehen und das Betrachten der Kamerabilder sei "wie zu Hause sitzen und Fußball schauen". Für diesen Dienst sind nun eigens sieben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingeteilt. Diese anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung ist auch vor dem Hintergrund der Kosten ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner des Ortsbezirks 1, die Kamera-Anlagen gehören deswegen wieder abgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 29 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2169 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 638 entstanden aus Vorlage: OF 89/10 vom 23.08.2021 Betreff: Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche sinnvollen Maßnahmen ein sicheres Überqueren der Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames (als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz) ermöglicht werden soll. Begründung: Mehr Sicherheit für Fußgänger ist dort erforderlich, auch aufgrund der stetig steigenden Besucherzahlen. Dies gilt auch mit Blick auf das wichtige Projekt "Wildnis wagen" im Nordpark. Der Alte Flugplatz sowie auch der Nordpark haben sich gut etabliert und werden auch weiter an Bedeutung gewinnen. Dies auch gemeinsam, sodass entsprechende Querungssicherheit erforderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 28 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 170 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 124/1 Betreff: Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie wurden die publikumsträchtigen Gebiete, für die das Alkoholverbot nach CoKoBeV erlassen wurde, ermittelt? 2. Aus welchen Gründen wurde die Niddastraße in den Geltungsbereich einbezogen? 3. Hat es Absprachen und Austausch zwischen dem Ordnungsamt als Erlassbehörde und a) dem Gesundheitsamt als Spezialist für Covid-19 gegeben? b) dem Drogendezernat bezüglich der besonderen Belange und der Betroffenheit suchtkranker (unter anderem alkoholkranker) Menschen gegeben? c) der Polizei (v.a. OSSIP) bezüglich der Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots (zum Beispiel in der Niddastraße) gegeben? 4. Bestand rückblickend nach heutiger Einschätzung der thematisch befassten Behörden der Stadt Frankfurt (insbesondere Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Drogendezernat) eine unbillige Härte, soweit das nach CoKoBeV erlassene örtlich beschränkte Alkoholverbot alkoholkranke wohnungslose Menschen betraf, die sich regelmäßig auf den vom Alkoholverbot nach CoKoBeV betroffenen Straßen und Plätzen, insbesondere der Niddastraße, aufhalten, und die aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit beim Konsum von Alkohol keine Rückzugsmöglichkeiten haben? 5. Wurde derzeit bei Erlass des Alkoholverbots nach CoKoBeV geprüft, ob solche unbilligen Härten bestehen und damit das Alkoholverbot gegenüber den so Betroffenen unverhältnismäßig sein könnte? a) Falls (5) ja: Wurde erwogen, eine Ausnahmeregelung für die so Betroffenen in die Allgemeinverfügung aufzunehmen? b) Falls (5) ja: Wurde erwogen, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, insbesondere der Stadtpolizei, anzuweisen, das Alkoholverbot gegenüber alkoholkranken wohnungslosen Menschen nicht oder nur eingeschränkt umzusetzen? 6. Wurden die Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 7. Wurde die Wirksamkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 8. Würde die Wirksamkeit des Alkoholverbots auf publikumsträchtigen Plätzen durch eine Ausnahmeregelung für alkoholkranke wohnungslose Menschen nach Einschätzung des Ordnungsamtes und des Gesundheitsamtes verringert? Begründung: Das zur Eindämmung der Coronapandemie angeordnete örtlich beschränkte Alkoholverbot auf diversen Frankfurter Straßen und Plätzen galt insbesondere in verschiedenen Gebieten des OBR 1. Dabei leben im Gebiet des OBR 1 insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot sollte eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Auf der Niddastraße zum Beispiel halten sich jedoch überwiegend (alkohol)süchtige Menschen auf. "Publikum" im Sinne der CoKoBeV und Passanten meiden hingegen diese Straße tendenziell. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt das Alkoholverbot eine unbillige Härte dar und ist daher unverhältnismäßig. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o.ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im OBR 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 141 2021 Die Vorlage OF 124/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2021, OF 63/4 Betreff: Weiterhin keinen Sirenenalarm in Frankfurt und im Ortsbezirk 4? Oder gibt es doch noch einen schnellen Lernprozess nach der Ahrtal-Katastrophe? Die FRANKFURTER im Römer stellten am 17.09.2020 die Anfrage A 764 mit dem Titel: "Nächtlicher Alarm in Frankfurt - und die Stadt schläft weiter?". Die Anfrage bezog sich auf den am 10.9.2020 bundesweit durchgeführten "Nationalen Warntag", der für Gefahrenlagen wie Überschwemmungen, Chemieunfälle oder auch Terroranschläge sensibilisieren sollte. Doch die Sirenen konnten vielerorts nicht wahrgenommen werden, wie auch in Frankfurt und im Ortsbezirk 4. Die angekündigten Gefahrenmeldungen der verschiedenen Warn-Apps misslangen ebenfalls. Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sollte es nach der Pleite "zukünftig einen Mix verschiedener Warnwege und Warn-Endgeräte geben". Bis zum nächsten großen Probealarm 2021 - ab dann jährlich am zweiten Donnerstag im September - müssten die Defizite bereinigt werden. Großstädte wie Berlin, München oder Leipzig haben gar keine Sirenen mehr, andere, wie Frankfurt, nicht mehr flächendeckend. Von einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit mobilen Warn-Meldern wie Warn-Apps ist nicht auszugehen. Im Alarmfall würde es also recht ruhig bleiben in Frankfurt, der Alarm-Weckruf durch Sirenen würde nur unzureichend ankommen und damit die weitere Informationsverteilung an die Bevölkerung verschleppen. Seit 2017 gibt es das Konzept für ein Warnnetz, das in die empfohlene Richtung geht und das die Frankfurter Feuerwehr gern für die Stadt umgesetzt sähe: Kopplung aller verfügbaren Warnsysteme, basierend auf einem Sirenennetz, dazu klassische Massenmedien, Onlinemedien, soziale Netzwerke, Warn-Apps, stationäre und mobile Informationsverteilung. Im Bericht B 415/17 legt der Magistrat die Kosten dafür und das Konzept zur "Warnung/Information der Bevölkerung in Gefahrenlagen (Notfallkommunikation)" für Frankfurt vor. Abschließend stellt er darin in Aussicht: "Im Moment kann nur die Branddirektion eine Kommunikationslage im Kontext dieses Berichtes führen. Der Magistrat wird in Kürze ein Schutzziel Notfallkommunikation erarbeiten, das ein zeitliches und quantitatives Qualitätsniveau definiert, und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Aus diesem Schutzziel heraus können dann die weiteren organisatorischen Maßnahmen und Bedarfe abgeleitet werden." Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Ob der Magistrat das 2017er Konzept in Anbetracht der Ahrtal-Katastrophe noch für aktuell hält; z. B. bzgl. der technischen Ausführung der Sirenenfunktion? 2. Wurde bereits wie angekündigt eine Fachfirma mit der Feinplanung beauftragt? 3. Das Schutzziel Notfallkommunikation wurde laut Magistratsbericht B 684 vom 18.12.2020 von der Branddirektion erarbeitet und ist Bestandteil des derzeit seinerzeit noch im Entwurfsstadium befindlichen Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP). Ist der Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP) inzwischen abgeschlossen? 4. Die Einbindung aller Fachabteilungen der Branddirektion in die Planung, Koordination und Durchführung der gesamtstädtischen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise band seinerzeit, laut Magistratsbericht, beträchtliche Personalressourcen. Für die Finalisierung der Fortschreibung des BEP und damit auch der Vorlage des Schutzziels Notfallkommunikation waren daher keine ausreichenden Ressourcen verfügbar. Insofern konnte über den Vorlagezeitpunkt auch keine konkrete Aussage getroffen werden. Hat sich dies zwischenzeitlich geändert? 5. Das Land Hessen hatte im September 2020 eine dritte satellitengestützte Sende- und Empfangsstation für das Modulare Warnsystem des Bundes beschafft und diese der Zentralen Leitstelle der Feuerwehr Frankfurt zur Verfügung gestellt. Wurde zwischenzeitlich das System technisch an die Leitstelle angebunden und ein entsprechender Einsatzplan erstellt? 6. Am Warntag 2020 wurden laut Magistratsbericht neun Sirenen des Industrieparks Höchst und von Allessa Chemie in Fechenheim vier Sirenen ausgelöst. Die alle ohne Mangel funktionierten. Von den stillgelegten Sirenen des Industriepark Griesheim sollten zukünftig zwei Sirenen in das Warnsystem des Industrieparks Höchst übernommen und weiterbetrieben werden. Außer den Sirenen rund um die genannten Industriebetriebe waren nach Kenntnis des Magistrats keine weiteren Sirenen installiert. Ist dies immer noch der aktuelle Stand oder gibt es nach der Ahrtal-Katastrophe neue Überlegungen? 7. Laut Magistratsbericht wurde in dem Machbarkeitsanalyse das Stadtgebiet flächen-deckend betrachtet: "Aufbau und Unterhaltung der Sirenen rund um die Industriestandorte fallen in deren Verpflichtung als Störfallbetrieb und sind deren Eigentum. Verfällt die Verpflichtung gemäß Störfallverordnung Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorzuhalten und zu betreiben, könnten auch diese Sirenen abgeschaltet oder abgebaut werden. In Hinblick auf ein einheitliches technisches System wäre auch eine Übernahme der Sirenen nicht sinnvoll. Ferner gäbe es eine weitere Schnittstelle und Fehlerquelle im Auslösesystem". Ist der Magistrat immer noch für den Abbau der Sirenen? 8. Der "2. Bundesweite Warntag" ist am 9. September 2021. Mit was können die Bewohner und Bewohnerinnen Frankfurts und des Ortsbezirks 4 (Bornheim / Ostend) rechnen bzw. was können sie hören? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2021 Die Vorlage OF 63/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 42/16 Betreff: Feldschützen in der Gemarkung Bergen-Enkheim wiedereinsetzen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen der Magistrat wird angewiesen wieder Feldschützen in der Gemarkung Bergen-Enkheim einzusetzen, um das Sicherheitsgefühl der Grundstückseigentümer zu stärken, die Obst- und sonstigen Diebe abzuschrecken und den zunehmenden Vandalismus, das Beschädigen, Abbrennen und Zerstören von Gartenhäusern, Hecken und Zäunen einzudämmen und das Befahren und Beparken der Wege und Grundstücke mit Mopeds, Autos und Motorrädern zu unterbinden. Begründung: Zu Zeiten der Feldschützen, einstmals in Bergen-Enkheim liebevoll "Gemüsesheriffs" genannt, war die Bergen-Enkheimer Gemarkung jedenfalls wesentlich sicherer und ordentlicher als heutzutage, obwohl in diesem unserem heutigen Sozialwunderland niemand Obst aus Hunger stehlen und fremdes Eigentum beschädigen oder entwenden müßte. Nur das Rechtsgefühl hat bei etlichen Vandalen wohl ziemlich gelitten, denn die Gefahr erwischt zu werden ist äußerst gering. Das wäre leicht zu ändern, denn auch für ihre Sicherheit zahlen die Bürger Steuern! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 58/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 58/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 990 2021 1. Die Vorlage OF 42/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 58/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. WBE, CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 325 entstanden aus Vorlage: OF 18/12 vom 26.04.2021 Betreff: Spielplatz Fasanenweg wieder vervollständigen Vorgang: OM 6732/20 OBR 12; ST 36/21 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz Fasanenweg als Ersatz für die aus Sicherheitsgründen leider entfernte Drehscheibe (siehe Stellungnahme ST 36) ein anderes Spielgerät als Ersatz zu installieren. Zustand im März 2017 (eigene Aufnahme) Begründung: Aufgrund verschärfter Sicherheitsanforderungen war das Grünflächenamt gezwungen, die beliebte Drehscheibe abzubauen (siehe Stellungnahme ST 36). Daher ist ein entsprechender Ersatz notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6732 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 36 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1506 Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 239 entstanden aus Vorlage: OF 23/4 vom 14.05.2021 Betreff: Dahlmannstraße: Defekte Straßenleuchten instand setzen! Der Magistrat wird gebeten, die defekten Straßenleuchten in der Dahlmannstraße, zwischen B rüder-Grimm-Straße und Wittelsbacherallee, instand setzen zu lassen. Begründung: Auf dem Straßenabschnitt der Dahlmannstraße zwischen Brüder-Grimm-Straße und Wittelsbacherallee sind mindestens drei Straßenleuchten defekt. Um die Verkehrssicherheit von Passanten bei Dunkelheit zu gewährleisten, aber auch um deren subjektives Sicherheitsempfinden zu erhöhen, erscheint die umgehende Instandsetzung der defekten Straßenleuchten angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1657
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2021, OF 45/12 Betreff: Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus Vorgang: OM 313/11 OBR 12; ST 1088/11; OM 3464/18 OBR 12; ST 2056/18 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Eigentümer des Gebäudes am Kalbacher Stadtpfad 17 seitens der Bauaufsicht veranlasst werden können, das Gebäude und das Grundstück instand zu setzen und ausreichend gegen unerlaubtes Betreten zu sichern. Am 28. Mai 2021 haben Kinder dort gezündelt. Glücklicherweise wurde dies frühzeitig bemerkt und es konnte so ein größerer Schaden verhindert werden. Feuerwehr und Polizei waren vor Ort. Zudem sind mehrere Fenster und eine Terrassentür eingeschlagen und stehen dauerhaft offen. Ab und an brennt dort auch Licht, es scheint also noch Strom zu geben, der ggf. zu einem Kurzschluss führen könnte. Begründung: Schon in einer Anregung des Ortsbeirates im Jahr 2011 wurde auf den desolaten Zustand des Gebäudes hingewiesen (OM 313). In der Antwort des Magistrats (ST 1088) wurde darauf erklärt, dass nur eingeschritten werden kann, wenn eine konkrete Gefahrensituation vorhanden ist. Diese sah der Magistrat auch 2018 nicht gegeben, obwohl Dachziegel vom Haus auf die Straße unmittelbar vor eine Kindertagesstätte fielen (OM 3464). Der Eigentümer der Liegenschaft sollte allerdings schriftlich auf seine Verkehrssicherungspflicht hingewiesen werden (ST 2056). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 77 2021 Die Vorlage OF 45/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 entstanden aus Vorlage: OF 42/6 vom 11.05.2021 Betreff: Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181 1. Der Magistrat wird gebeten, im Areal rund um die Bolongarostraße 178 im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z. B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiter ausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Dabei treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.08.2021, OF 137/6 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Antrag vom 12.12.2021, OF 288/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 Antrag vom 18.02.2024, OF 945/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 887
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 50/1 Betreff: Schutz vor Terrorangriffen durch Betonpoller - wird aus dem Provisorium ein Dauerzustand? 2016 kam es europaweit zu mehreren tödlichen Terrorangriffen, bei denen LKWs in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten, in Menschenmengen gesteuert wurden. 2018 reagierte die Stadt Frankfurt auf eine erhöhte abstrakte Terrorgefahr durch Aufstellung von Betonpollern an neuralgischen Punkten wie dem Opernplatz oder der Hauptwache. Nun war der Presse zu entnehmen, dass mangels eines Konzepts und finanzieller Mittel die als Zwischenlösung gedachten Betonquader dauerhaft bestehen bleiben sollen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Besteht die abstrakte Terrorgefahr in Frankfurt weiterhin? Wenn ja, in welchen Abständen wird die Terrorgefahr für Frankfurt überprüft und anhand welcher Kriterien wird sie beurteilt? 2. Gibt es Sicherheitsszenarien, in denen der Abbau der Sicherheitssperren dauerhaft/ vorübergehend denkbar ist? 3. Welche einmaligen und laufenden Kosten gehen mit der gegenwärtigen Lösung des Aufstellens von Sicherheitssperren einher (u.a. für Anschaffung, Aufstellen, Sicherung und Instandhaltung)? Welche Kosten entstehen durch den Auf- und Abbau sowie die temporäre Einlagerung der Sicherheitssperren? 4. Gibt es aktuell eingelagerte Sicherheitssperren, die nur temporär zum Schutz von Festen, für Straßensperrungen o. Ä. genutzt werden? Wenn ja, gibt es ausreichend Platz, um die Betonpoller, die aktuell provisorisch im Ortsbezirk 1 stehen, unterzubringen? 5. Welche alternativen Lösungen wurden vom Magistrat geprüft? Wurden Frankfurter Hochschulen in die Ideenfindung mit eingebunden? 6. Welche einmaligen und laufenden Kosten wurden für die Alternativen zur Anschaffung und Instandhaltung/ Betrieb veranschlagt? 7. Wurden Möglichkeiten der Verschönerung der Betonpoller durch künstlerische Gestaltung oder Begrünung oder alternative Nutzungen (z.B. als Sitzgelegenheit) geprüft? 8. Welche Fördermöglichkeiten gibt es aktuell, um Zuschüsse für funktionale und ansprechend gestaltete Sicherheitssperren zu erhalten? Wie hoch sind jeweils die Förderbeträge und die Laufzeiten der Programme? 9. Die Betonpoller fallen mittlerweile in die Zuständigkeit des Verkehrsdezernats. Welche Projekte werden prioritär mit Mitteln unterlegt, so dass für einen Ersatz des Provisoriums keine Mittel zur Verfügung stehen? In welcher Höhe waren ursprünglich Mittel für den Austausch der Betonpoller eingeplant? 10. Gibt es Mittel im Sicherheitsdezernat, die hier Abhilfe schaffen könnten? Begründung: 2018 wurden mangels Alternativen Betonquader, die bislang für temporäre Sperrungen bei Großveranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt oder dem Mainuferfest genutzt wurden, zur Terrorabwehr in der Innenstadt aufgestellt. Die Betonpoller sind hässlich anzusehen und verschandeln vor allem auf dem Opernplatz, einem der schönsten Plätze Frankfurts, und in der sogenannten Freßgass' das Stadtbild. Von daher ist es mehr als verständlich, dass die Sicherheitssperren nur als Provisorium angedacht waren und es viele Vorschläge gab, diese bei anhaltender abstrakter Terrorgefahr durch mittelfristig besser geeignete Alternativen zu ersetzen, durch Begrünung oder künstlerische Gestaltung zu verschönern und den Menschen nutzbar zu machen, etwa als Sitzgelegenheiten. Nun scheint sich die Weisheit zu bewahrheiten, dass nichts so beständig wie ein Provisorium ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 32 2021 Die Vorlage OF 50/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 42/6 Betreff: Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, im Areal rund um die Bolongarostr. 178 im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z.B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiterausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Dabei treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 141 2021 Die Vorlage OF 42/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 9/5 Betreff: Absicherung der Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft Kennedyallee 96 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft "Kennedyallee 96" derart abzusichern, dass 1. kurzfristig Parkwinkel am Anfang und am Ende der Feuerwehrzufahrt markiert werden und 2. l angfristig der Bordstein über die gesamte Länger der Feuerwehreinfahrt abgesenkt und das Bürgersteigpflaster entsprechend farblich angepasst wird. Begründung: Aus brandschutztechnischen Gründen wurde die Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft "Kennedyallee 96" verbreitert. Trotz dieser baulichen Veränderung an der Zufahrt zur Liegenschaft wurde der Bordstein nicht entsprechend abgesenkt und das Bürgersteigpflaster auch nicht entsprechend farblich angepasst. Dies führt nun dazu, dass der erweiterte Teil der Feuerwehrzufahrt regelmäßig zugeparkt wird. Hier ist durch die o.g. Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 112 2021 Die Vorlage OF 9/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 562/7 Betreff: Mehr Kontrollen in der Willy-Berking-Straße und der Christa-Maar-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in den Straßen Willy-Berking-Straße und Christa -Maar-Straße verstärkt Kontrollen durch die Stadtpolizei und die Verkehrspolizei durch-zu führen und dafür Sorge zu tragen, dass dort nicht mehr illegal Autos, LKW, Campingwagen und Anhänger abgestellt werden und Müll abgelagert wird. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich seit geraumer Zeit über ilegal abgestellte Fahrzeuge und Anhänger sowie Müllablagerung in den beiden Straßen. Entsprechende Hinweise an die zuständigen Ämter haben bislang keine Verbesserung der Situation erbracht. Neuerdings wird seitens der Anwohnerinnen und Anwohner auch von Prostitution und anderer krimineller Machenschaften berichtet. Diesbezüglich ist die Landespolizei eingeschaltet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7272 2021 Die Vorlage OF 562/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 631/8 Betreff: Was wird aus dem "Kran" der nie einer war? Viele kennen das Metallkonstrukt zwischen Erich-Ollenhauer-Ring und dem Walter-Schwagenscheidt-Platz noch dicht bewuchert. Entstanden ist es wohl beim Bau des Nordwestzentrums und wurde/wird gerne mit "Kran" oder "Kraneplatz" betiteluliert. Vor rund drei Jahren wurde der Grünbewuchs entfernt, da die Standsicherheit gefährdet war. Zum Vorschein kam die Tatsache, dass es sich nicht um einen Kran, sondern nur um einen Kranausleger handelt, der ziemlich unprofessionell ohne Korrosionsschutz einfach in Beton gestellt wurde. Eine langfristige Sicherheit ist so nicht gewährleistet und sieht auch sehr unschön aus. Der vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gefragt: 1. Welches Amt ist für dieses "Kunstwerk" zuständig? 2. Was ist dessen weitere Zukunft? 3. Eignet sich der Standort anstelle des "Krans" für andere Kunstwerke des öffentlichen Raums, wie wir sie vielerorts in der Nordweststadt finden, aber dort ein Schattendasein fristen, wie z.B. Hugo Uhls "Abstreichende Wildgänse", an markanter Stelle zu präsentieren? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1961 2021 Die Vorlage OF 631/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 939/9 Betreff: Zugeparkte Kreuzungen in den Wohnvierteln des Ortsbezirks 9 sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die unhaltbaren Zustände durch zugeparkte Kreuzungen in den Wohnvierteln des Ortsbezirkes 9 bei Einsätzen von Feuerwehr, Rettungskräften und den Fahrzeugen der FES GmbH zu beseitigen. Die freiwillige Feuerwehr Ginnheim hat sich mit einem Verbesserungsvorschlag an den Ortsbeirat 9 gewandt, um das Zuparken der Einmündungsbereiche von Kreuzungen in dem Wohnviertel entlang der Ginnheimer Landstraße (Reichel- Heinz- August-Scheidel-Straße) zu verhindern. Dazu hat sie Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen ähnlich denen, wie sie bereits in Frankfurt Bockenheim am Hessenplatz umgesetzt wurden. Ausgehend von den Verbesserungsvorschlägen für Ginnheim wird das Verkehrsdezernat aufgefordert, dem Ortsbeirat 9 Lösungsvorschläge auch für die anderen stark betroffenen Wohnviertel im Ortsbezirk 9 vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 11 Vor Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahingehend ab, dass der zweite Absatz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Aus den Reihen der freiwilligen Feuerwehr Ginnheim wurde ein Verbesserungsvorschlag an den Ortsbeirat 9 herangetragen, um das Zuparken der Einmündungsbereiche von Kreuzungen in dem Wohnviertel entlang der Ginnheimer Landstraße (Reichelstraße, Heinzstraße, August-Scheidel-Straße) zu verhindern. Dazu wurden Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen ähnlich denen, wie sie bereits in Frankfurt-Bockenheim am Hessenplatz umgesetzt wurden." Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 939/9 das Verkehrsdezernat anzuschreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2021, OA 671 entstanden aus Vorlage: OF 973/3 vom 16.10.2020 Betreff: Sicherheitskräfte bündeln Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) An vielen öffentlichen Plätzen wünschten sich die Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr mehr Kontrollen und Verwarnungen von Müllsündern und bei Verstößen gegen die Corona-Auflagen. Der sprunghafte Anstieg der Einsätze konnte mit den bestehenden Kräften im Ordnungsamt kaum bewältigt werden und führte zu vielen Überstunden. Viele Bürgerinnen und Bürger finden es schwer nachvollziehbar, dass "Ordnungskräfte des Verkehrsdezernats" in vielen Quartieren regelmäßig unterwegs, allerdings nur für die Kontrolle der Bewohnerparkzonen zuständig sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten: 1. Wie viele Sicherheitskräfte sind aktuell bei der Stadtpolizei im Einsatz? 2, Sind aktuell auch Sicherheitskräfte der Stadtpolizei bei der Kontrolle der Maskenpflicht im ÖPNV im Einsatz? Wenn ja, wie viele? 3. Wie viele Kräfte des Verkehrsdezernates überwachen derzeit das Be wohnerparken? 4. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, durch eine Zusammenführung der beiden Einheiten des Ordnungsamtes und des Verkehrsdezernates Synergien zu nutzen und mehr Kräfte "auf die Straße" zu bekommen, ähnlich der Zusammenlegung der Polizeireviere? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 54 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 671 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 01.03.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 671 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Aktenzeichen: 32 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 938/9 Betreff: Demonstrationen von Querdenkern im Ortsbezirk 9? Gezielte Fehlinformationen an die Bevölkerung nicht zulassen! Am 3.1.2021 ist nach Augenzeugenberichten (Brief einer Bürgerin an Ortsvorsteher) eine kleine Gruppe einer Demonstration als Autokorso u.a. durch das Viertel um die Ricarda-Huch-Straße und die Wildenbruch Straße gefahren, und hat gegen die Corona Maßnahmen demonstriert. Unmittelbar nach dem Einsatzwagen der Polizei folgte der Lautsprecherwagen der Veranstalter*innen, welche folgendem Text durch den Lautsprecher bekannt gab: "Achtung, Achtung, dringende Warnung an die Bevölkerung: Lasst euchnicht impfen , die Corona Impfstoffe sind nicht sicher. Diese Gen-impfungen sind ein ganz neuer Typ von Impfung, der bisher noch nie zugelassen wurde. Massenweiser Tod, Krebs und Sterilität sind ausTierversuchen bekannte mögliche Folgen von Gen -impfungen. Nur mit Langzeittests über 5-10 Jahre ist es möglich, diese schwerwiegenden Nebenwirkungen auszuschließen. Diese wurden aber nicht gemacht. Sie haben beschlossen, dass 3 Monate ausreichen. Die Zulassung dieser Gen-Impfstoffe ohne Langzeittests ist kriminell. Wir werden als Versuchskaninchen für einen experimentellen Impfstoff missbraucht. Das dürfen wir nicht zulassen..." Weitere Parolen aus dem Repertoire der Bewegung wurden verbreitet Diese "Warnung" konnte als Erklärung von offizieller Seite missverstanden werden, da Polizeiblaulicht und Lautsprecher unmittelbar zusammenwirken konnten. Durch das Vorwegfahren der Polizei bekam die Mitteilung einen unfreiwillig offiziellen Anstrich. Die gesamten Zusammenhänge und Kontexterklärungen waren nicht klar zu erkennen aus dem, was zu hören und zu sehenwar. Die kruden Hintergründe der Bewegung und der gesamte Text finden sich unterfolgendem Link: https://frankfurt5gfrei.home.blog/2021/01/03/autokorso-am-3-1-21/ [1]) Der Ortsbeirat hat deswegen folgende Fragen: - Wer hat die Demonstration angemeldet? - Wurde diese Route von den Anmeldenden gezielt ausgewählt und von wem wurde sie vom Ordnungsamt genehmigt? - Gab es ähnliche Veranstaltungen in anderen Stadtteilen Frankfurts? - Hält es der Magistrat für möglich, dass dahinter eine Strategie der "Querdenken- Bewegung" steckt die Bevölkerung sonntags in den Wohnsiedlungen zu" aufzusuchen" und zu verunsichern? - Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um Falschinformationen aufzuklären? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 938/9 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1. CDU und BFF gegen SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. (= Annahme) Ziffer 2. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, FDP und LINKE. (= Annahme) Ziffer 3.CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, FDP und LINKE. (= Annahme) Ziffer 4. CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. Und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 5. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 646 entstanden aus Vorlage: OF 1844/5 vom 10.11.2020 Betreff: Landeklappen im Stadtwald Vorgang: V 1124/19 OBR 5; ST 565/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu klären, inwieweit sichergestellt ist, dass jene Maschinen des Typs Boeing B747-400 auf dem Frankfurter Flughafen nicht mehr landen, deren Landeklappenhalterungen keine ausreichende Korrosionsbeständigkeit gemäß den Sicherheitsempfehlungen SR 6/2018 der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) haben. Begründung: Als im Jahr 2014 im Frankfurter Stadtwald eine Landeklappe gefunden wurde, war die Aufregung darüber groß, dass Menschen durch herabfallende Flugzeugteile zu Schaden kommen könnten. Eilig wurde erklärt, solche Ereignisse gehörten zum Restrisiko eines Flughafens, das hinreichend im Planfeststellungsbeschluss über die Erweiterung des Frankfurter Flughafens erörtert wurde. Die Schäden durch Wirbelschleppen zeigen leider die Fehlerhaftigkeit solcher Sicherheitseinschätzungen. Auch beim Landeklappenvorfall hat sich inzwischen herausgestellt, dass es sich eher nicht um ein Restrisiko, sondern um einen Verarbeitungsfehler beim Fluggerät handelt, wie der nach erst fast vier Jahren veröffentlichte Abschlussbericht der BFU darlegt. Dem Ortsbeirat ist bisher keine Stellungnahme bekannt, wonach aus dem Abschlussbericht der BFU Konsequenzen gezogen worden wären. Der Ortsbeirat möchte sicherstellen, dass die Bevölkerung keinen vermeidbaren Gefährdungen ausgesetzt ist. Die in der o. a. Stellungnahme erteilte Antwort des Magistrats ist nicht zielführend. Es ist noch nicht einmal klar, ob die Umrüstung dieses Flugzeugtyps, von wem auch immer, erzwungen werden kann. Selbst wenn das nicht der Fall ist, kann die Fraport sehr wohl auf die Fluggesellschaften Einfluss nehmen und sollte dies auch tun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2019, V 1124 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 565 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 944 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 99 Beschluss: Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7059, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 83 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6889 entstanden aus Vorlage: OF 1088/10 vom 09.11.2020 Betreff: Unfall am 29.10.2020 auf der Straße Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, die aktuelle Baustellensituation in Berkersheim sowie die Situation der Bushaltestellen "Dachsberg" und "Im Steinbügel " einer Prüfung auf die verbesserungswürdige Sicherheit vor Ort zu unterziehen. Begründung: Auf die Unsicherheiten bei den Bushaltestellen "Dachsberg" und "Im Steinbügel" wurde wiederholt, auch im Rahmen zahlreicher Begehungen, hingewiesen. Leider überqueren zahlreiche Fahrgäste der Buslinie 39 die Straße direkt hinter dem Bus. So kommt es oft zu gefährlichen Situationen mit Autofahrern, die den Bus überholen oder dort zu schnell fahren. So wurde leider am 29.10.2020 ein Kind angefahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 209 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei