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Thema

Sicherheit

Vorlagen

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße

16.06.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7089 entstanden aus Vorlage: OF 743/11 vom 23.05.2025 Betreff: Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Atzelbergstraße, vor der Einmündung in die Arolser Straße, eine Bedarfsampel zu installieren. Sollte die Installation einer Bedarfsampel durch den Magistrat abgelehnt werden, so wird der Magistrat um einen Vorschlag gebeten, wie die Querung der Straße für Fußgänger/innen risikoarm bewerkstelligt werden kann. Begründung: Durch die Rechtskurve von der Arolser Straße in die Atzelbergstraße ist der Verkehrsfluss für Fußgänger/innen nicht einsehbar. Es kommt daher im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/innen und Autofahrern. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1695 Beratung im Ortsbeirat: 11

OF (Anträge OBR) · OB 9

Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen

11.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1053/9 Betreff: Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen Entlang des Bahndammes zwischen der Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Entwässerungssituation. Insbesondere auf einer Strecke von ca. 80 Metern im Bereich der Unterführung Niedwiesenstraße kann das gesammelte Regenwasser nicht versickern. In diesem Abschnitt steht das Wasser dauerhaft im Graben, bis es langsam verdunstet. Dieser Zustand ist unhaltbar. Es kommt zu folgenden Problemen: - Geruchsbelästigung durch stehendes Wasser, - Bildung von Brutstätten für Stechmücken, - Förderung der Vermehrung anaerober Bakterien, - Gefährdung von Kindern, da das Wasser an einigen Stellen so hochsteht, dass ein Sicherheitsrisiko besteht. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beseitigen. Insbesondere wird angeregt, die Wassergräben in diesem Bereich zu entsiegeln bzw. so umzugestalten, dass eine Versickerung des Regenwassers ermöglicht wird. Ziel sollte es sein, eine funktionierende Ableitung bzw. natürliche Versickerung des Regenwassers vom Bahndamm zu gewährleisten und die beschriebenen Gefahren dauerhaft zu beseitigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7183 2025 Die Vorlage OF 1053/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 3

Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahnden

11.06.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 900/3 Betreff: Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahnden Vorgang: B 152/20; F 2347/24 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, a) wie sich die Planstellen für städtische Bedienstete im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs seit dem 04.04.2019 entwickelt haben und welche Anzahl Planstellen hiervon derzeit besetzt sind; b) welche Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Gebühren für den Bewohnerparkausweis im Jahr 2024 eingenommen wurden; c) ob Einnahmen gezielt dazu verwendet werden, die Anzahl der Planstellen für städtische Bedienstete im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu erhöhen; d) wie häufig eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Stadtbezirk 120 durchschnittlich durchgeführt wird; e) ob und welche weitere Maßnahme geplant sind, Rechtsverstöße im ruhenden Verkehr (insb. Parken ohne gültige Parkerlaubnis) zu ahnden; f) ob geplant ist, in diesem oder im nächsten Jahr eine digitale Parkraumüberwachung, zum Beispiel mittels "Scan Cars", einzuführen, nachdem nun eine Rechtsgrundlage für den Einsatz vorliegt. Begründung: Die Gebühren für den Bewohnerparkausweis wurden 2024 von 25 Euro auf 120 Euro pro Jahr erhöht, was einer fast fünffachen Erhöhung entspricht. Dennoch bleibt die Parksituation für Anwohner/innen, vor allem auch im Nordend, angespannt. Mehr Kontrollen wären hier angemessen, um Falschparken zu verhindern. In seinem Bericht B 152 vom 03.04.2020 teilt der Magistrat mit: "Die Personalverfügbarkeit der Städtische Verkehrspolizei ist gegeben, wenn die Netto-Mehreinnahmen aus Gebührenerhöhungen, Bußgeldern und Ausweitung der Bewirtschaftungszonen für die Neuschaffung von Stellen in der Verkehrsüberwachung und für Verbesserungen zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verwendet werden." Der Bericht aus dem Jahr 2020 lässt den Schluss zu, dass der Magistrat die Planstellen erhöht, wenn Netto-Mehreinnahmen aus Gebührenerhöhungen steigen. Zusätzlich könnte eine digitale Parkraumüberwachung unterstützend wirken. Bisher fehlte die Rechtsgrundlage, wie der Magistrat in seiner Antwort auf die Vorlage F 2347 vom 14.03.2024 feststellt. Gleichzeitig hatte der Magistrat seine Bereitschaft erklärt, sog. "Scan Cars" im Rahmen der digitalen Parkraumüberwachung in Frankfurt einsetzen zu wollen, sobald eine solche Rechtsgrundlage vorliegt. In Baden-Württemberg wurde nun durch das Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg (Landesmobilitätsgesetz - LMG) vom 18. März 2025 eine Rechtsgrundlage geschaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 152 Frage vom 14.03.2024, F 2347 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2025 Die Vorlage OF 900/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Einrichtung eines Naturerfahrungsraums im Ortsbezirk 9

10.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1054/9 Betreff: Einrichtung eines Naturerfahrungsraums im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie im Ortsbezirk 9 ein sogenannter Naturerfahrungsraum für Kinder eingerichtet werden kann. Ein solcher Raum könnte grade angesichts des Mangels an geeigneten Räumen nach Stuttgarter Vorbild auch als Baustein der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder dienen. Daher sollte der Magistrat insbesondere: - mögliche Partner wie Schulen, Kitas, Vereine und Träger identifizieren, - prüfen, ob bestehende Einrichtungen wie Schülergärten oder Abenteuerspielplätze in ein solches Konzept einbezogen werden könnten, - geeignete Flächen in Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim identifizieren, die für einen Naturerfahrungsraum genutzt werden könnten, - ein Konzept für die Integration in die Ganztagsbetreuung entwickeln, das sich an den erfolgreichen Beispielen aus Stuttgart und Berlin orientiert, Der Verein AJAH (http://www.ajahessen.de) könnte dabei beratend und mit vielen guten Beispielen zur Seite stehen. Begründung: Grade vor dem Hintergrund der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gewinnen naturnahe Betreuungsformen erheblich an Bedeutung. Naturerfahrungsräume sind naturbelassene Grünflächen, die Kindern ermöglichen, die Natur selbstständig zu entdecken und im freien Spiel zu lernen. Sie fördern nachweislich Kreativität, soziale Kompetenzen und die gesunde Entwicklung von Kindern - sogar weit mehr als herkömmliche Kinderspielplätze, wie in den Skripten des Bundesamts für Naturschutz Ausgabe 560 aus 2020 eindrücklich dargelegt wird. Betreuungs- und Bildungsangebote können hier stattfinden, indem pädagogische Fachkräfte oder Umweltbildungseinrichtungen gezielt Impulse geben, Naturerkundungen, Projekte oder Gruppenaktionen anbieten, Kinder bei der Planung und Pflege der Fläche einbinden und so Naturerleben, Umweltbildung sowie soziale Kompetenzen fördern - entweder als offene Angebote, im Rahmen von Kooperationen mit Schulen und Kitas oder als Bestandteil von Ganztagsbetreuung Stuttgart ist bundesweit führend mit über 20 Naturerfahrungsräumen und Jugendfarmen, die systematisch in die Ganztagsbetreuung integriert sind. Konkrete Programme wie "Naturzeiten im Ganztag" werden bereits erfolgreich an Stuttgarter Grundschulen umgesetzt. Auch Berlin nutzt seine sechs größeren Naturerfahrungsräume regelmäßig für Kitagruppen und Schulklassen als "grüne Klassenzimmer". Diese bewährten Konzepte zeigen, dass Naturerfahrungsräume als außerschulische Lernorte fest in den Ganztagsalltag eingebunden werden können. Der dicht besiedelte Ortsbezirk 9 benötigt zusätzliche wohnortnahe Erholungs- und Spielräume für Familien. Ein Naturerfahrungsraum würde nicht nur die Lebensqualität in den Stadtteilen, sondern auch als wichtiger Baustein für eine qualitätsvolle Ganztagsbetreuung der örtlichen Grundschulen dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7184 2025 Die Vorlage OF 1054/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF (= Ablehnung); CDU und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025

10.06.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 367/15 Betreff: Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die neu zu eröffnende Kindertagesstätte im Gemeindezentrum St. Stephanus pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres in Betrieb genommen werden kann. Dazu zählen insbesondere: - Die rechtzeitige Fertigstellung und Abnahme aller baulichen Maßnahmen, - die Sicherstellung der vollständigen Möblierung und Ausstattung der Kindertagesstätte, - die Sicherstellung der personellen Besetzung (Leitung und Fachkräfte), - die Klärung aller organisatorischen und administrativen Abläufe (z. B. Betriebserlaubnis, Ausstattung, Raumaufteilung), - die frühzeitige Information und Einbeziehung der betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten. Begründung: Die Betreuungssituation für Kinder in Nieder-Eschbach, insbesondere im Hortbereich, ist äußerst angespannt. Eine pünktliche Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte ist notwendig, um den Betreuungsbedarf für die Familien im Stadtteil zu decken und eine verlässliche Perspektive für Eltern und Kinder zu schaffen. Verzögerungen würden die Situation weiter verschärfen und zu einer großen Belastung für Familien führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2025 Die Vorlage OF 367/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff, im Antragstenor sowie in der Begründung nach dem Wortlaut "Kindertagesstätte" der Wortlaut "(Erweiterte Schulische Betreuung)" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 3

Information zu Baumaßnahmen an Spielplätzen

08.06.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2025, OF 894/3 Betreff: Information zu Baumaßnahmen an Spielplätzen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten künftig, a) bei Sanierungen auf Spielplätzen eine Information für die Nutzenden über die Maßnahme und ihre Dauer anzubringen. Dies gilt auch für abgebaute Spielgeräte. b) Die Absperrbereiche um abgebaute Spielgeräte so gering wie möglich zu halten. c) Die Gründe und ungefähre Dauer der aktuellen Einschränkung bei den Wasserspielen im Günthersburgpark ebenfalls entsprechend auszuschildern. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass Spielgeräte sehr kurzfristig abgebaut werden müssen und ein Ersatz einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Dazu sind dann teilweise größere Teile der Spielplätze mit Gitterzäunen abgesperrt. Ein Hinweisschild auf den Grund des Abbaus und ein ungefährer Zeitraum für den Wiederaufbau würde Rückfragen an z.B. den Ortsbeirat unnötig machen. Teilweise ist es auch nicht ersichtlich, warum die Fläche des abgebauten Spielgerätes großflächig abgesperrt werden muss und nicht einfach als Freifläche weiter genutzt werden kann. Die aktuellen Einschränkungen bei den Wasserspielen im Günthersburgpark wurden dem Ortsbeirat 3 mitgeteilt, dies sollte jedoch auch an die Nutzenden kommuniziert werden. Es ist schade, wenn Familien zu den Wasserspielen kommen und diese dann nicht in Betrieb sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7194 2025 Die Vorlage OF 894/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL bei Enthaltung 4 GRÜNE

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 1

„Lachgas“ Testkäufe im Ortsbezirk 1

06.06.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2025, OF 1673/1 Betreff: "Lachgas" Testkäufe im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die von der STVV beschlossene Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Distickstoffmonoxid ("Lachgas") konsequent umzusetzen und streng kontrollieren zu lassen. Dazu sollen sogenannte Testkäufe durch geschulte Jugendliche regelmäßig und verstärkt in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel durchgeführt werden. Begründung: Lachgas (Wirkstoff: Distickstoffmonoxid) ist in Deutschland frei verkäuflich und wird gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter. In Frankfurt wird Lachgas derzeit auch in Kiosken verkauft. Da dieser missbräuchliche Konsum eine akute Gefahr für Minderjährige darstellt, musste dringend eine zwischenzeitliche Lösung auf kommunaler Ebene gefunden werden. Daher war der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung auf Grundlage von § 74 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) notwendig. Mit Sitzung vom 08.05.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main die Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Distickstoffmonoxid "Lachgas" beschlossen, welche am Folgetag in Kraft trat. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt fest, wie gefährlich Lachgas ist und rät aufgrund der gesundheitlichen Risiken dringend, auf den Konsum von Lachgas zu verzichten. Nun muss die Einhaltung der Verordnung konsequent kontrolliert werden, damit sie ihre Wirkung zeigen kann und Jugendliche tatsächlich geschützt werden. Die Testkäufe durch geschulte Jugendliche haben sich schon bei Tabak und Alkoholabgabe bewährt und sollten nun ebenso bei Lachgas Anwendung finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1673/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP, Linke und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR)

„Lachgas“ Testkäufe im Ortsbezirk 1

06.06.2025 · Aktualisiert: 06.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2025, OF 1673/1 Betreff: "Lachgas" Testkäufe im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:   Der Magistrat wird aufgefordert, die von der STVV beschlossene Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Distickstoffmonoxid ("Lachgas") konsequent umzusetzen und streng kontrollieren zu lassen.   Dazu sollen sogenannte Testkäufe durch geschulte Jugendliche regelmäßig und verstärkt in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel durchgeführt werden.     Begründung: Lachgas (Wirkstoff: Distickstoffmonoxid) ist in Deutschland frei verkäuflich und wird gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter. In Frankfurt wird Lachgas derzeit auch in Kiosken verkauft. Da dieser missbräuchliche Konsum eine akute Gefahr für Minderjährige darstellt, musste dringend eine zwischenzeitliche Lösung auf kommunaler Ebene gefunden werden. Daher war der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung auf Grundlage von § 74 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) notwendig. Mit Sitzung vom 08.05.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main die Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Distickstoffmonoxid "Lachgas" beschlossen, welche am Folgetag in Kraft trat. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt fest, wie gefährlich Lachgas ist und rät aufgrund der gesundheitlichen Risiken dringend, auf den Konsum von Lachgas zu verzichten.   Nun muss die Einhaltung der Verordnung konsequent kontrolliert werden, damit sie ihre Wirkung zeigen kann und Jugendliche tatsächlich geschützt werden. Die Testkäufe durch geschulte Jugendliche haben sich schon bei Tabak und Alkoholabgabe bewährt und sollten nun ebenso bei Lachgas Anwendung finden.       Antragsteller:            CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

OF (Anträge OBR) · OB 16

Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim

31.05.2025 · Aktualisiert: 04.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2025, OF 323/16 Betreff: Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat aufgefordert wird, den Ortsbeirat 16 über die Evaluation des digitalen Testbetrieb des Kleinmüllplatz Landgraben zu informieren und bei Entscheidungen über die Zukunft des Betriebes der Kleinmüllplätze einzubinden. Obwohl der Ortsbeirat 16 das digitale Zusatzangebot für die späten Abendstunden begrüßt, so ist dem Ortsbeirat 16 wichtig, dass ein Konzept gefunden wird, das Bürger:innen ohne Smartphone eine (womöglich reduzierte, aber verlässliche) Möglichkeit gibt, den Kleinmüllplatz zu nutzen. Gleichwohl sollten die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden verbessert werden. Begründung: Ein - von sporadischen Besuchen des Personals mehrmals in der Woche abgesehen - dauerhaft personalloser Betrieb des Kleinmüllplatz Landgraben würde für Bürger:innen ohne Smartphone und eMail-Adresse eine Einschränkung der Nutzung bedeuten. Neben des Nutzungsausschlusses mancher Bürger:innen ist das Personal vor Ort auch aus anderen Gründen positiv zu bewerten, da sie bei der korrekten Mülltrennung behilflich sind. Womöglich besteht hier sogar ein Zusammenhang damit, dass während der Testphase keine separaten Container für Metall und Plastik zur Verfügung standen, sodass diese Materialien im Sperrmüll entsorgt werden mussten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 324/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7188 2025 1. Die Vorlage OF 323/16 wird durch die Annahme der Vorlage . . . . . für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 324/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 4

Kreuzungsbereich Mainkurstraße/Ringelstraße endlich verkehrssicher machen!

27.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7041 entstanden aus Vorlage: OF 514/4 vom 04.05.2025 Betreff: Kreuzungsbereich Mainkurstraße/Ringelstraße endlich verkehrssicher machen! Vorgang: OM 5633/20 OBR 4; ST 771/20; OM 3204/22 OBR 4; ST 772/23 Der Magistrat wird gebeten, im obigen Kreuzungsbereich endlich das Parken an allen vier Straßenecken durch die Markierung von Sperrflächen und das Anbringen von Pollern zu verhindern und infolgedessen sicherer für alle Verkehrsteilnehmenden zu gestalten. Zusätzlich zu den oben genannten Anregungen und Stellungnahmen wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob an ein bis zwei Straßenecken eine geringe Anzahl an Fahrradbügeln, anstatt der Poller, montiert werden können. Weiterhin scheint es sinnvoll, zumindest einen Anlieferparkplatz einzurichten; hier würde sich die Ecke Ringelstraße auf der linken Seite zwischen dem Restaurant Henscheid und Café Klatsch gut eignen. Begründung: Dieser Veränderungshinweis hat bereits eine lange Tradition. Erstmals wurde im Jahr 2020 um Verbesserung an dieser Kreuzungsstelle gebeten, 2022 daran erinnert. Im dritten Quartal 2023 wurde eine zielführende Umsetzung angekündigt. In der Zwischenzeit hat sich die Dringlichkeit eher erhöht, wie auch in einer der letzten Bürgerfragestunden des Ortsbeirats eindrücklich geschildert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5633 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 771 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3204 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 772 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1633

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 1

Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen III

27.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7063 entstanden aus Vorlage: OF 1613/1 vom 11.05.2025 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen III Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Einmündung der Kriegkstraße in die Idsteiner Straße von der Kriegkstraße kommend den Bereich rechts in der Idsteiner Straße durch eine Sperrfläche abzusichern sowie entlang des Gehwegs bis hin zu den offiziellen Parkbuchten rotweiße Poller zu ergänzen, bei Bedarf mit Feuerwehrschließung. Außerdem muss das Piktogramm auf der Fahrbahn, welches auf Kinder aufmerksam macht, erneuert werden. Begründung: Durch Falschparker ist der Bereich schlecht einsehbar und eingeengt, was die Sicherheit und das frühzeitige Gesehenwerden anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Kindern, negativ beeinträchtigt. Auch der Gehweg wird teilweise beparkt. Daher ist eine bessere Ordnung des ruhenden Verkehrs angezeigt. Falschparker im Bereich der Einmündung Piktogramm Gehwegparken Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1623

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 1

Partys in Parkhäusern unterbinden - Sicherheit und Nachtruhe schützen

27.05.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7067 entstanden aus Vorlage: OF 1621/1 vom 06.05.2025 Betreff: Partys in Parkhäusern unterbinden - Sicherheit und Nachtruhe schützen Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit den Betreibergesellschaften von innerstädtischen Parkhäusern aufzunehmen, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die nächtlichen Partys und vergleichbare Fehlnutzungen der Parkdecks außerhalb ihrer Bestimmung unterbinden. Begründung: Immer wieder kommt es in Frankfurter Parkhäusern - insbesondere auf den oberen Decks - zu nächtlichen Partys. Diese führen zu vermeidbarer Lärmbelästigung für Anwohnende und bergen erhebliche Sicherheitsrisiken für alle Beteiligten. Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen mindert die Fahrtüchtigkeit, dennoch sind quietschende Reifen und aufheulende Motoren zu hören. Hinzu kommt, dass beim Feiern Gegenstände über die Mauern geworfen werden - eine potenzielle Gefahr für zufällig darunter vorbeikommende Fußgängerinnen und Fußgänger. Derartige Zustände dürfen nicht weiter geduldet werden. Die Betreibenden der Parkhäuser stehen hier in der Verantwortung, gemeinsam mit der Stadt für Abhilfe zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1496

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 1

Nachtleben in der City

27.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7068 entstanden aus Vorlage: OF 1622/1 vom 06.05.2025 Betreff: Nachtleben in der City Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob bestimmte öffentliche Bereiche in Frankfurt auch nach 22:00 Uhr stärker für die Außengastronomie genutzt werden können. Hierzu sollen Bereiche geprüft werden, an denen keine oder nur sehr wenige Anwohnende leben und diese nur unwesentlich gestört werden, z. B.: - Hauptwache - Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz - Zeil (zwischen Hauptwache und Konstablerwache) - Kaiserstraße (östlich der Neue Mainzer Straße) - Junghofstraße 2. zu prüfen und zu berichten, ob diese in Punkt 1 genannten Bereiche generell stärker für das Nachtleben, z. B. Innengastronomie, Klubs und Diskotheken, genutzt werden können und welche Wege es gibt, die nächtliche Wirtschaft in der City mehr in diese Bereiche zu lenken. Begründung: Die TA Lärm ist in Bezug auf die Nachtruhe sehr streng. Ein lockerer Umgang ist nur dort möglich, wo Menschen nicht gestört werden. "Party-Lärm" sollte daher in Gebiete gelenkt werden, in denen möglichst keine Anwohnenden leben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1653

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 1

Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren

27.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7071 entstanden aus Vorlage: OF 1628/1 vom 10.05.2025 Betreff: Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren Der Magistrat wird gebeten, das Gespräch mit der Deutschen Bahn zu suchen, um die Situation in der Poststraße zu verbessern. Konkret soll eine Lösung bezüglich der Lärmbelastung durch Generatoren, die sich auf Bahngelände befinden, gefunden werden. Der Lärm muss durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Begründung: Seit einem Jahr stehen in der Poststraße Kühlcontainer mit Generatoren. Diese sind auch bei geschlossenem Fenster hörbar und stellen durch ihr monotones Brummen eine nicht unerhebliche dauerhafte Lärmbelästigung dar. Die Generatoren laufen 24 Stunden, d. h. auch nachts. Laut Informationen der Stadt wurden die Generatoren "vorübergehend" aufgestellt. Ein Jahr ist aber eine lange "vorübergehende" Maßnahme, insbesondere, wenn Bewohner im Sommer kaum ihre Fenster öffnen können. Deshalb muss schnell eine Lösung gefunden werden, wie der Lärm reduziert werden kann, sodass die Sommermonate für die Bewohner erträglich werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1624

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 13

Warnschild am Abzweig L 3008/Niedereschbacher Straße

27.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7078 entstanden aus Vorlage: OF 206/13 vom 27.05.2025 Betreff: Warnschild am Abzweig L 3008/Niedereschbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Abzweigung L 3008/Niedereschbacher Straße (aus Richtung Bad Vilbel kommend) ein Warnschild aufzustellen, das auf kreuzende Radfahrer und Fußgänger hinweist. Begründung: Der Fußgängerübergang in der Einmündung ist zugleich Übergang für den Radweg, der zur Schule nach Nieder-Eschbach führt. Am Beginn der Einmündung sind dort wartende Fußgänger durch den Bewuchs an der Lärmschutzwand nicht sofort sichtbar. Da die Fußgängerampel mit der Ampel über die L 3008 nicht synchronisiert ist, ist die Versuchung gerade für die Schulkinder groß, den Überweg bei Rot zu überqueren. Herankommende Autos sind vom Fußgängerüberweg aus jedoch erst spät zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1646

OF (Anträge OBR) · OB 2

Illegales Parken in der Falkstraße wirksam unterbinden

26.05.2025 · Aktualisiert: 03.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2025, OF 1156/2 Betreff: Illegales Parken in der Falkstraße wirksam unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Falkstraße, zwischen der Gräfstraße und Clemensstraße, ein Parken auf der nord-östlichen Seite zwischen den beiden Halteverbotsschildern durch Poller zu verhindern. 2. auf der süd-westlichen Seite der Falkstraße, ebenfalls zwischen der Gräfstraße und Clemensstraße, in den schraffierten Bereichen auf beiden Seiten der Gehwegnase bzw. Ampel, ein Parken durch Poller zu verhindern. 3. zu prüfen und zu berichten, ob auf Höhe der Clemensstraße ein Lieferparkplatz eingerichtet werden kann und ggf. umsetzen. Begründung: Bürger*innen berichten uns über die anhaltende und inakzeptable Parksituation in der Falkstraße / Ecke Gräfstraße. Trotz einer deutlich gekennzeichneten absoluten Halteverbotszone parken täglich bis zu sieben Fahrzeuge in dieser Zone, teilweise sogar bis in den Kreuzungsbereich Gräfstraße hinein. Dies behindert den Verkehr, der von der Gräfstraße in die Falkstraße einbiegen möchte. (Quelle: Die Aufnahmen stammen von Personen, die dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt sind) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.05.2025, OF 1153/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 1156/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7060 2025 1. Die Vorlage OF 1153/2 wird durch die Vorlage OF 1156/2 für erledigt erklärt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OF 1156/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1156/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und Linke gegen 3 CDU und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OI (Initiativen OBR) · OB 2

Weitere Müllgarage für das südliche Westend

26.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Initiative vom 26.05.2025, OI 102 entstanden aus Vorlage: OF 1143/2 vom 08.05.2025 Betreff: Weitere Müllgarage für das südliche Westend Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201) gebeten, im Rahmen des Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" am Kettenhofweg/Ecke Corneliusstraße eine Müllgarage bzw. einen größeren, krähensicheren Abfalleimer zu installieren. Es handelt sich um die Anregung einer Anwohnerin. Die grüne Insel (siehe Fotos) mit Bänken und einem Beet lädt zum Verweilen ein. Im Frühling und Sommer sind die Bänke während der Mittagszeit, abends und vor allem am Wochenende sehr beliebt. Leider bleibt sehr viel Müll dort liegen, da der kleine aufgehängte Mülleimer ein zu geringes Fassungsvolumen aufweist. Vor allem Pizzakartons stapeln sich auf dem kleinen Mülleimer. Leider wird auch immer wieder Müll in angrenzende Gärten der Anwohnenden geworfen oder die Krähen verteilen den Müll großzügig über das Areal. Eine Müllgarage würde Abhilfe schaffen und die Aufenthaltsqualität vor Ort verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Versandpaket: 04.06.2025

OF (Anträge OBR) · OB 11

Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten

25.05.2025 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2025, OF 748/11 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Vorgang: B339/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um die immer höher werdende Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen zu sanktionieren. Sollte der Nutzungsbereich eines Lärmblitzer nicht ausreichen, weil die Einsätze der Sondereinheit KART dieses Jahr intensiviert werden, soll die Stadtpolizei trotzdem die Anschaffung eines solchen Gerätes von sich aus, bei der Landespolizei anregen. Begründung: Inzwischen gibt es in Deutschland zugelassene Geräte von deutschen Herstellern für Lärmblitzer. Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man durch die östlichen Frankfurter Stadtteile über Kilometer regelmäßig das Dröhnen der Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die mit Sicherheit keine Zulassung haben können. - Besonders gerne wird die Autobahn A 66 von der Borsigallee in Enkheim bis nach Maintal genutzt. Dieser Bereich ist inzwischen eine Test- und Rennstrecke für Autoposer geworden. Tagsüber finden auf dem Abschnitt Testfahrten der dort ansässigen Autohäuser: McLaren, Lamborghini und Bugatti oder den Rennmotorrädern eines ebenfalls dort ansässigen Motorradbetriebs statt. - Auf der Wächtersbacher Straße werden von Kunden hemmungslos Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland/Harley-Davidson-Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis hin zur Mainkur lautstarke "Rennen" statt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 339 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 563 2025 Die Vorlage OF 748/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 5

Sperrung Rennbahnstraße/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungen

23.05.2025 · Aktualisiert: 10.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7007 entstanden aus Vorlage: OF 1402/5 vom 28.04.2025 Betreff: Sperrung Rennbahnstraße/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungen Vorgang: B 110/25 Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch nach Veranstaltungsende im Waldstadion die Sperrzeiten für den Individualverkehr verlängert werden und hierfür die Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei entweder verlängert oder eine zusätzliche Schicht angeordnet wird. Wenn das nicht möglich ist, soll als letzte Möglichkeit die Landespolizei eingesetzt werden. Begründung: Veranstaltungen im Waldstadion bedeuten für die AnwohnerInnen Niederrads eine erhebliche Belastung. Wenn dann auch noch direkt nach Veranstaltungsende die Städtische Verkehrspolizei Kontrollen an den Sperren nicht mehr wahrnimmt, weil die Dienstzeit zu Ende ist, kommt es zu massiven Behinderungen für Busse und Straßenbahnen. Um das zu verhindern, ist es zwingend nötig, mehr Ordnungskräfte einzusetzen. Wenn das durch die Städtische Verkehrspolizei nicht möglich ist, sollen Kräfte der Landespolizei eingesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 110 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1636

OF (Anträge OBR) · OB 6

Erhalt der Arbeitsplätze bei der Bayer AG/Standort Höchst stärken

20.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2025, OF 1230/6 Betreff: Erhalt der Arbeitsplätze bei der Bayer AG/Standort Höchst stärken Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich gegenüber der Bayer AG für den Erhalt der Arbeitsplätze und Produktionsstätten im Industrieparkt Höchst über das Jahr 2028 hinaus einzusetzen. Zudem setzt sich der Magistrat entschlossen und mit sinnvollen Maßnahmen zur Stärkung des Chemie- und Industriestandorts Industriepark Höchst ein. Begründung: Die Ankündigung der Bayer AG ihre Betriebsstätten im Industriepark Höchst zum Ende des Jahre 2028 zu schließen und rund 500 Arbeitsplätze abzubauen, verstärkt die Sorgen um die Zukunft industrieller Arbeitsplätze in Frankfurt. Die von Bayer genannten Gründe wie aussichtsloser Wettbewerb mit ausländischen Produzenten bei diesen Produkten lässt ein grundsätzliches Problem erkennen. Wie ähnliche Entscheidungen anderer Chemieunternehmen wie BASF zeigen gelingt es trotz verbal gewünschter Verminderung der Abhängigkeit von ausländischen Anbietern und den Lieferwegen nicht, wichtige Produkte in bedeutsamen Anteilen in Deutschland zu produzieren. Hier kann auch Oberbürgermeister Mike Josef, seine Ankündigungen, den Chemiestandort zu unterstützen und zu fördern, Wirklichkeit werden lassen. Nicht nur beim Jahresempfang des Ortsbeirats 6 - Frankfurter Westen drückte Mike Josef seine Verbundenheit zum Industriepark aus. Der Weggang der Bayer AG, eines alten und angesehenen Chemiebetriebs, wäre auch für den gesamten Industriepark nachteilig. Dieser Mieter ist für das gesamte Werk auch als Auftraggeber und Kunde von großer Bedeutung. Deshalb wünscht sich der Ortsbeirat, dass sich der Magistrat für eine neue Entscheidung einsetzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 560 2025 Die Vorlage OF 1230/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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