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Thema

Sicherheit

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 2

Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage

16.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2024, OF 1035/2 Betreff: Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat aufgefordert, alles zu tun, was es bedarf, um zu jeder Zeit freies Geleit für Rettungswagen, Notarzt und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage der DOREAFAMILIE in der Montgolfier-Allee sicherzustellen. Begründung: Die Montgolfier-Allee endet in einer einspurigen Rechtskurve und ist in diesem Bereich eine Einbahnstraße. Die Kurve verläuft direkt um den angrenzenden Kindergarten, führt am Eingang eines Wohnhauses vorbei und schließlich zur Seniorenanlage mit der Adresse Montgolfier-Allee 28, in der etwa 50 Senior*innen leben. Häufig kommt es vor, dass Fahrzeuge, teils auch größere Autos, direkt in der Kurve parken, wie auf den beigefügten Bildern zu sehen ist. Dies erschwert es insbesondere größeren Fahrzeugen wie Notarzt- oder Rettungswagen, und der Feuerwehr, die Kurve zu passieren. Sollte in einem Notfall die Hilfe mit Verzögerung eintreffen, könnte dies die Sicherheit und das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenanlage gefährden oder im schlimmsten Fall könnte die Hilfe gar zu spät kommen. Bilder von der Antragstellerin am 15.11.2024 aufgenommen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6236 2024 Die Vorlage OF 1035/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Verpachtung ehemaliges Freibad Höchst (Tillybad)

27.10.2024 | Aktualisiert am: 11.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2024, OF 1112/6 Betreff: Verpachtung ehemaliges Freibad Höchst (Tillybad) Vorgang: B 268/03 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Pachtvertrag für das Gelände des ehemaligen Höchster Strandbades (Tillybad) mit der Angelsportgemeinschaft Ffm.-Schwanheim 1960 e.V. möglichst langfristig zu verlängern, um dem Verein Planungssicherheit zu geben. Begründung: Das Gelände des ehemaligen Höchster Strandbades wurde Anfang der 2000er-Jahre auf Initiative des Ortsbeirats 6 von der Stadt an die Angelsportgemeinschaft Ffm.-Schwanheim 1960 e.V. (ASG) verpachtet. Damals war das Gelände in einem sehr schlechten Zustand. Die ASG hat es mit großer ehrenamtlicher Arbeit wieder instandgesetzt und seitdem über 23 Jahre sowohl die Grünpflege und auch die Bauerhaltung selbst übernommen. Zudem stellt der Verein das Gelände auch anderen Vereinen für Veranstaltungen zur Verfügung. Die Stadt Frankfurt war sehr froh, dass diese Lösung zur Instandhaltung des Strandbad-Geländes und der Gebäude gefunden werden konnte (s. Bericht des Magistrats vom 31.03.2003, B 268). Nun läuft der Pachtvertrag mit der Anglersportgemeinschaft Schwanheim zum 31.12.2024 aus und die Stadt hat ihn bisher nicht verlängert, obwohl der Verein sich auf die Ausschreibung wieder beworben hat. Wenn die Angler ihr Gelände verlieren, bedroht das die Existenz des Vereins. Zudem wäre unklar, wer sich zukünftig um das Gelände kümmert. Die Stadt Frankfurt sollte das Gelände daher weiterhin an die ASG verpachten, die sich nachweislich über mehr als zwei Jahrzehnte gut um das Gelände gekümmert hat, insbesondere auch, um den Fortbestand des Vereins sicherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.03.2003, B 268 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5985 2024 Die Vorlage OF 1112/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, den Pachtvertrag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens der Frankfurter Bäderbetriebe für das Gelände des ehemaligen Freibad Höchst (Tillybad) mit dem Angelsportgemeinschaft Frankfurt-Schwanheim 1960 e. V. und dem Höchster Schwimmverein 1893 e. V. so zu verlängern, dass beide Vereine Planungssicherheit bekommen und Aspekten des Naturschutzes Rechnung getragen wird. Die Existenz des Angelsportvereins darf nicht gefährdet werden. Beide Vereine haben ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit gezeigt." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten

16.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1002/2 Betreff: Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. welche Sicherheitsbestimmungen an den Schulen in unserem Ortsbezirk gelten und wie deren Einhaltung konkret überprüft und gewährleistet wird (in welchem Turnus durch welche Institutionen); 2. ob es und welche Hinweise es auf mögliche Sicherheitsmängel an den Schulen im Ortsbezirk 2 gibt; insbesondere im Hinblick auf Brandschutzbestimmungen, ausreichende Platzbedarfe für Schüler:innen und analog der Arbeitsschutzbestimmungen Vorgaben bzgl. Beleuchtung, Raumtemperatur etc. 3. wann die letzten Prüfungen an den verschiedenen Schulen im Ortsbezirk 2 stattfanden und wie die Ergebnisse waren? 4. wie viele Schüler:innen an den einzelnen Schulen im Ortsbezirk 2 maximal aufgenommen werden können, ohne dass die Sicherheitsbestimmungen verletzt werden. 5. welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Anzahl der Schulkinder die vorhandenen Raumbedarfe übersteigt und hierdurch z.B. Brandschutzmaßnahmen, Fluchtwege nicht eingehalten werden. 6. wer zur Verantwortung gezogen wird, wenn es tatsächlich einmal zu einem Brand kommt, und Kinder / Lehrer:innen hierbei verletzt werden oder gar Schlimmeres passiert? 7. an welche Stelle im Magistrat Schulen Sicherheitsbedenken melden können. Begründung: Bedingt durch die stark steigende Anzahl an Schulkindern und dem seit Jahren anhaltenden Sanierungsstau müssen Schulen, wie beispielsweise ganz konkret die Grundschule der Georg-Büchner-Schule, viel mehr Schüler:innen aufnehmen, als im Ursprungskonzept geplant. Besorgte Eltern sind nun an uns herangetreten, da sie ihre Kinder nicht mehr sicher in der Schule aufgehoben sehen. Um eventuelle Sicherheitsmängel schnellstmöglich aufzudecken und beheben zu können, besteht Eilbedürftigkeit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten

19.08.2024 | Aktualisiert am: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 1072/6 Betreff: Griesheim: Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sicher zu stellen, dass auch bei Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim die Zufahrt für Rettungsdienste, Feuerwehr usw. zu den Wohnhäusern im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die ABG Frankfurt Holding als Betreiberin des Saalbau Griesheim soll dabei eingebunden werden. Mögliche Maßnahmen könnten das Überwachen des absoluten Halteverbots im Eingangsbereich zum Schwarzerlenweg durch Ordnungskräfte sein. Es sollen dabei auch temporäre Sperrungen im Schwarzerlenweg geprüft werden, wie sie schon einmal praktiziert wurden und die Anwohnende positiv in Erinnerung geblieben sind. Außerdem wird - wie vor Corona bereits praktiziert - eine schriftliche Information über die monatlichen Großveranstaltungen gewünscht. Begründung: Durch den verstärkten Verkehr bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus ist die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. So ist beispielsweise vor nicht langer Zeit trotz Verbotes ein ortsfremder Gelenkbus in den Schwarzerlenweg hineingefahren, der unfreiwillig für eine Blockade sorgte. Durch den Wegfall der Omegabrücke ist die Situation verschärft, da nun eine Abfahrtsstrecke fehlt und nun auch die Waldschulstraße hier als Sackgasse endet. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der CDU- und Linke-Fraktion wird über die erste Hälfte des Tenors und zweite Hälfte des Tenors getrennt voneinander abgestimmt. Die zweite Hälfte des Tenors beginnt mit dem Satz "Es sollen dabei auch temporäre Sperrungen im Schwarzerlenweggeprüft werden (. .)". Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5801 2024 Die erste Hälfte des Tenors der Vorlage OF 1072/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die zweite Hälfte des Tenors der Vorlage OF 1072/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: Erste Hälfte: Einstimmige Annahme Zweite Hälfte: CDU, Linke, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)

Sicherheit Großveranstaltungen Zufahrt

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Information in Regionalräten über LSBTIQ+ zur Gewaltprävention

10.08.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2024, OF 1107/6 Betreff: Information in Regionalräten über LSBTIQ+ zur Gewaltprävention Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wir gebeten, in jedem der Regionalräte in den Stadtteilen mindestens eine Informationsveranstaltung pro Legislaturperiode zum Thema LSBTIQ+ mit der Koordinierungsstelle für LSBTIQ-Themen des AMKA oder dem Verein "Broken Rainbow" durchzuführen. Dabei sollen Fragen zu diversen Lebensformen geklärt werden, Informationen zur Stärkung von Eltern intergeschlechtlicher Kinder und Möglichkeiten zur Gewaltprävention gegenüber queeren Menschen vermittelt werden. Begründung: Der Regionalrat beschäftigt sich im Dialog mit Institutionen, Einrichtungen und engagierten Bürgern mit vielseitigen Themen zur Gewaltprävention. Queere Menschen erleiden oft Diskriminierung oder stoßen auf Unverständnis, oft aus Unkenntnis oder wegen Vorurteilen. Mehr Hintergrundwissen hilft, dem entgegenzutreten und Unsicherheiten abzubauen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5

Sicherung der Feuerwehrzufahrt Gutzkowstraße 29

28.07.2024 | Aktualisiert am: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2024, OF 1191/5 Betreff: Sicherung der Feuerwehrzufahrt Gutzkowstraße 29 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Maßnahmen zur Sicherung der Feuerwehrzufahrt in der Gutzkowstraße 29 zu ergreifen, um eine freie Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge und Fußgänger sicherzustellen. Begründung: Anwohner der Gutzkowstraße 29 haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die Feuerwehrzufahrt in unzulässiger Weise durch Fahrzeuge blockiert wird. Insbesondere das schräge Parken in der Parkplatzreihe, das bis auf den Gehweg reicht, führt dazu, dass der Fußweg zwischen geparkten Fahrzeugen und einem auf dem Gehweg befindlichen Stromkasten stark eingeengt oder vollständig blockiert wird. Diese Situation stellt eine erhebliche Gefährdung dar, da im Notfall Rettungsfahrzeuge ungehindert zur Einsatzstelle gelangen müssen. Zudem ist die eingeschränkte Durchgängigkeit des Gehwegs für Fußgänger, insbesondere für Menschen mit Kinderwagen oder Rollatoren, eine erhebliche Barriere. Die Anwohner haben bereits mehrfach versucht, durch das Anbringen von Zetteln auf die Problematik aufmerksam zu machen. Jedoch hat dies bisher nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation geführt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1191/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sicherung Feuerwehrzufahrt Verkehrssicherheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Glasfaser, eine Technologie nicht für morgen, sondern bereits für heute!

06.06.2024 | Aktualisiert am: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2024, OF 1058/6 Betreff: Glasfaser, eine Technologie nicht für morgen, sondern bereits für heute! Im ländlichen geprägten Umland des Frankfurter Westens gehen die Ausbauprogramme der verschiedenen Glasfaseranbieter (z.B. Deutsche Telekom, Deutsche Glasfaser, Vodafone) mit großen Schritten voran. Dies sollte auch für Frankfurt, insbesondere aber auch den Frankfurter Westen ein Signal sein, den eigenen Ausbau der Glasfaserleitungen in den Stadtteilen zu prüfen und bereits heute mit Sofortmaßnahmen weiter voranzutreiben. Die Glasfasertechnologie ist die derzeit und zukünftig überlegene Methode für die Datenübertragung im Vergleich zu anderen Technologien wie Kupferleitungen, DSL oder kabellose Verbindungen z.B. Starklink. Die Vorteile liegen hier insbesondere in höheren Geschwindigkeiten (Bandbreite, Geschwindigkeitsymmetrie), Zuverlässigkeit (weniger Störungen, Widerstandsfähigkeit gegen Extremwetterbedingungen), Langlebigkeit und Zukunftssicherheit, geringe Latenz, hohe Kapazitäten und Skalierbarkeit, Energieeffizienz und Sicherheit (Abhörsicherheit). Die Investitionsvorteile liegen auf der Hand: Immobilien und Geschäftsstandorte können an Wert gewinnen, da sie über eine schnelle und moderne Internetverbindung verfügen; Unternehmen profitieren von den höheren Geschwindigkeiten und der Zuverlässigkeit was zu einer gesteigerten und einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit führt. Diesen Ausführungen vorangestellt möge der Ortsbeirat bereit beschließen, der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Gibt es ein städtisches Glasfaserausbauprogramm für Privathaushalte und/ oder Unternehmen in Frankfurt? Wenn ja: Wie ist hier der aktuelle Stand? - Wie ist die derzeitige Abdeckungsquote insbesondere im Frankfurter Westen? - Welche Stadtteile (gesamt Frankfurt) weisen die höchste sowie die niedrigste Abdeckungsquote auf? - Wenn nein: Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um den technologischen Anschluss in einer Schlüsseltechnologie nicht zu verpassen (auch im Hinblick auf das Umland) und damit einhergehend für eine ausreichend hohe Glasfaserabdeckungsquote bei Haushalten und Unternehmen zu sorgen? - Welche Maßnahmen planen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften für die in ihrem Besitz befindlichen Immobilien? - Welche Förderungsmöglichkeiten sieht der Magistrat für den kurzfristigen Ausbau des Glasfasernetztes in Frankfurt? Können hier städtische Unternehmen (z.B. Mainova) ähnlich wie in anderen Regionen den Glasfaserausbau durchführen/ sich einbringen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 978 2024 Die Vorlage OF 1058/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 5

Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern

26.04.2024 | Aktualisiert am: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2024, OA 461 entstanden aus Vorlage: OF 1056/5 vom 11.03.2024 Betreff: Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umrüstung von Gasleuchten nicht nur die Standsicherheit der Gasleuchten, sondern auch die mangelhafte Beleuchtung einzelner Straßen zu berücksichtigen und die Umrüstung der Gaslaternen in der Schwanthalerstraße, insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße, vorzuziehen. Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege durch ausreichende Beleuchtung muss sichergestellt sein, da dieser Bereich auch ein Schulweg ist; 2. dem Ortsbeirat Auskunft zu den Ergebnissen der Standsicherheitsprüfung der Gasleuchten im Frankfurter Süden zu geben . Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße ist insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße völlig unzureichend. Dies betrifft vor allem die Gehwege. Der Boden ist bei der Beleuchtung kaum zu sehen, Hindernisse und eventuelle Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden. Dies ist für ältere Menschen unzumutbar und gefährlich. Manche Anwohner sind mittlerweile mit Taschenlampen unterwegs. Es muss für Fußgänger möglich sein, sich auch bei Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1549 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 461 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4783, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6

Höchst: Sicherheitsgefühl im Bereich des Höchster Bahnhofs steigern

09.04.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 1009/6 Betreff: Höchst: Sicherheitsgefühl im Bereich des Höchster Bahnhofs steigern Mit Etatantrag (EA) vom 16.04.2024 hat der Ortsbeirat darum gebeten, die Schaffung einer Stelle "Sozialarbeit, aufsuchende Arbeit" im städtischen Haushalt zu veranschlagen. Damit soll neben dem Tätigwerden der Landespolizei ein alternativer Ansatz geboten werden, um den aggressiven und schikanierendem Verhalten entsprechender Jugendgruppen präventiv entgegenzuwirken. Neben der Schaffung von zukünftigen Haushaltsmitteln sollte der Magistrat zudem Sorge dafür tragen, dass bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt erste präventive Maßnahmen, die die Arbeit der Landespolizei flankieren, getroffen werden. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Teile der Sozialarbeiter (Innenstadtbereich) alsbald auch am Bahnhof Höchst eingesetzt werden, um die gegenwärtige Situation nachhaltig zu verbessern. zu prüfen, inwieweit eine abgestimmte Zusammenarbeit des Sozialdienstes mit den Kräften der Stadtpolizei, der Landespolizei und den Mitgliedern des Regionalrats Höchst avisiert werden kann, um das Sicherheitsempfinden auch auf Gebieten in Bahnhofsnähe nachhaltig zu steigern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.03.2024, OF 968/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 49 2024 Anregung an den Magistrat OM 5347 2024 1. Die Vorlage OF 968/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1009/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Sicherheitsgefühl" durch das Wort "Sicherheit" ersetzt wird und im ersten Spiegelstrich die Wörter "Teile der" und "Innenstadtbereich" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5

Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen RichardStraussAllee, Oppenheimer Landstraße und FritzKisselSiedlung

06.04.2024 | Aktualisiert am: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1094/5 Betreff: Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen Richard-Strauss-Allee, Oppenheimer Landstraße und Fritz-Kissel-Siedlung Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in der Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen Richard-Strauß-Alle und Oppenheimer Landstraße und Fritz-Kissel-Siedlung einzurichten. Begründung: Die Heimatsiedlung befindet sich in einem sozialen und strukturellen Wandel, der mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist. Diese Herausforderungen lassen sich in folgenden Bereichen zusammenfassen: 1. Sinkende Lebensqualität des Wohnumfelds durch: - Zunehmende Verunreinigung der Siedlung. - Zunahme von Lachgaskonsum und anderen Drogen in den Freiflächen (inkl. der entspr. Verunreinigung). - Verschlechterung der Wohnqualität. - Regelmäßig Alkoholtrinkende Personen. - Unsicherheiten und Ängstlichkeit von Eltern bezüglich der Sicherheit von Kindern auf den Schulwegen. 2. Mangel an sozialen Angeboten und Begegnungsmöglichkeiten - Wenige familienbildende Angebote auch aufgrund mangelnder Räume - Gruppen von Internationale Kulturgruppen, Muttersprachlern und Religionsgemeinschaften suchen vergeblich nach Räumlichkeiten. - Dies führt zu einem Mangel an sozialen Angeboten und Begegnungsmöglichkeiten in der Siedlung. 3. Vandalismus und Kriminalität - Die Heimatsiedlung ist vermehrt Vandalismus ausgesetzt. - Das Seniorenheim des Frankfurter Verbands für Alten und Behindertenhilfe e.V. ist wiederholt Ziel von Einbrüchen und Vandalismus durch Obdachlose und Jugendliche. - Der ASP Wildgarten erfährt zunehmend Vandalismus (Einbrüche auf dem Gelände, Zerstörung von Anpflanzungen/Bewuchs, Sachbeschädigung). Dies gefährdet die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner und führt zu einem hohen Schadenspotenzial. 4. Fehlende kulturelle Angebote - Viele Familien haben aufgrund fehlender Mobilität und finanzieller Ressourcen keinen Zugang zu kulturellen Angeboten außerhalb der Siedlung. - Keine existierenden Vereinsstrukturen (Sport, Kultur, Bildung, Soziales). - Ein Quartiersmanagement unterstützt dies in Kraft seiner Rolle und fördert damit Integration. 5. Bedarf an Nachhilfeangeboten - Es besteht ein Bedarf an Nachhilfeangeboten, insbesondere an Angeboten, die über Bildung und Teilhabe (BUT) finanziert werden können. - Ein Quartiersmanagement könnte die Organisation und Finanzierung von Nachhilfeangeboten unterstützen. 6. Weitere Herausforderungen - Die oben genannten Punkte sind nur ein Teil der Probleme, die im genannten Einzugsgebiet vorhanden sind. Sie verdeutlichen jedoch den dringenden Bedarf an einem Quartiersmanagement im Einzugsgebiet. Ein Quartiersmanagement kann die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in vielfältiger Weise verbessern, indem es: - Als niedrigschwelliger Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger fungiert (Ohr und Auge ist das Quartier). - Die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt (Bürger/Gewerbe/Bildungseinrichtungen/Kirche/Sport/Wohnungswirtschaft/städtische n Einrichtungen/ Polizei/ Vereinswesen/Kinder, Jugend+Senioren/...) Das bürgerliche Engagement fördert. - Das Vereinswesen (Sport, Kultur, Sozial, Bildung,. ) fördert und stärkt, das maßgeblich zu einem stabilen Miteinander im Stadtviertel beiträgt. - Die Sauberkeit und Sicherheit im Quartier erhöht. - Soziale Angebote und Begegnungsmöglichkeiten fördert. - Kulturelle Aktivitäten organisiert. - Die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt. - Zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts beitragen. - Die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Stadtteil fördern. - Zu einer nachhaltigen und sozial gerechten Entwicklung der Siedlung beitragen. Die Einführung eines Quartiersmanagements in der Heimatsiedlung ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern und die Siedlung zu einem attraktiven und lebenswerten Stadtteil zu gestalten. Dieser Antrag ist eine Forderung des Stadteilarbeitskreises Sachsenhausen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1094/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1094/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5764 2024 Die Vorlage OF 1094/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms ‚Aktive Nachbarschaft' ein Quartiersmanagement in der Heimatsiedlung einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Tierheim Nied mit Vertrag und Zuschuss ausstatten

02.04.2024 | Aktualisiert am: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1200/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Tierheim Nied mit Vertrag und Zuschuss ausstatten Der Ortsbeirat möge folgende Etatanregung an die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Das Tierheim Nied ist eines von drei größeren Tierheimen, die Fundtiere entgegennehmen. Es ist auch für das Gallus zuständig und hatte zu Ende 2023 den finanziell unzureichenden Vertrag mit der Stadt Frankfurt gekündigt. Zu einem Anschlussvertrag kam es nicht, weil die Stadt Frankfurt keine ausreichenden finanziellen Mittel geboten hat. Dies vorausgeschickt ist dem Tierheim Nied für die Jahre 2024 und 2025 ein Zuschuss von jeweils 100.000 Euro zu gewähren und ein Anschlussvertrag für die Folgejahre in angemessener Höhe abzuschließen. Durch den Zuschuss soll das Tierheim in die Lage versetzt werden, wieder für die westlichen Ortsbezirke die Entgegennahmen von Fundtieren - hauptsächlich Katzen, Kaninchen, Vögel und Kleintieren - zu ermöglichen. Begründung: Für gefundene Haustiere ist die Kommune zuständig (Fundrecht). Da die Stadt Frankfurt keine eigenen Tierheime betreibt und dies auch nicht selbst tun soll, hat sie Tierschutzvereine mit angeschlossenem Tierheim mit der Verwahrung von Fundtieren betraut. Hierzu werden Fundtierverträge abgeschlossen. Das Tierheim Nied war dabei für zehn westliche Stadteile zuständig, aus denen es Fundtiere entgegengenommen hat. In diesem zehn Stadtteilen wohnen rund 220.000 Einwohner, was ca. 28% der Frankfurter Bevölkerung entspricht. Der Vertrag mit dem Tierheim Nied wurde seit rund 30 Jahren nicht angepasst und bezifferte sich bisher pro Jahr auf 3.835 Euro. Dabei wurden pro Jahr durchschnittlich 100 Fundtiere entgegengenommen, im Jahr 2023 waren es sogar 150 Fundtiere. Nutzt man das für die Betreuung von zum Beispiel Katzen geläufige Multiple von 10 Euro pro Katze/Tag, dann ließe sich mit diesem Betrag eine einzige Katze betreuen (10€ * 365 Tage = 3.650 Euro pro Katze/Jahr). Für den Preis eines Tieres kann man nicht jährlich über 100 Fundtiere betreuen. Anzumerken ist auch, dass dieses Multiple noch keine Tierarztbehandlungen beinhaltet und noch aufzuschlagen wären. Außerdem ist sie relativ niedrig gegriffen - Katzenpensionen in der Region berechnen meist 12 bis 14 Euro. Mit dem Tierheim Nied soll schnellstens ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Die Kapazitäten des Tierheim Nied werden in der Stadt dringend benötigt. Es besteht eine erhebliche Knappheit an Platzangebot für Fundtiere. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 81 2024 Die Vorlage OF 1200/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5

Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern

11.03.2024 | Aktualisiert am: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2024, OF 1056/5 Betreff: Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Umrüstung von Gasleuchten nicht nur die Standsicherheit der Gasleuchten, sondern auch die mangelhafte Beleuchtung einzelner Straßen zu berücksichtigen und die Umrüstung der Gaslaternen in der Schwanthalerstraße, insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße, vorzuziehen. Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege durch ausreichende Beleuchtung muss sichergestellt sein. Dieser Bereich ist ein Schulweg. Zudem bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft zu den Ergebnissen der Standsicherheitsprüfung der Gasleuchten im Frankfurter Süden. Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße ist insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße völlig unzureichend. Dies betrifft vor allem die Gehwege. Der Bodenbelag ist bei der Beleuchtung kaum zu sehen, Hindernisse und eventuelle Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden. Das ist auch für ältere Menschen unzumutbar und gefährlich. Manche Anwohner sind mittlerweile mit Taschenlampen unterwegs. Es muss für Fußgänger möglich sein, sich auch bei Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 48 Beschluss: 1. Die Vorlage B 73 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1056/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 460 2024 Anregung OA 461 2024 1. Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1056/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1091/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 1

Sicherheitsdienst für das Schulgelände der Weißfrauenschule/Karmeliterschule etablieren

17.02.2024 | Aktualisiert am: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 1164/1 Betreff: Sicherheitsdienst für das Schulgelände der Weißfrauenschule/Karmeliterschule etablieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für das Schulgelände von Weißfrauenschule und Karmeliterschule einen regelmäßigen eigenen Sicherheitsdienst zu ermöglichen. Dieser hat zum Ziel speziell die Sicherheit der Kinder und Familien, die sich dort aufhalten sowie des Lehrpersonals und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nachmittagsbetreuungsangebote zu gewährleisten. Auf diesem Weg können Schulhausverwalter und pädagogisches Personal entlastet werden, um sich um ihre eigentlichen Aufgaben kümmern zu können. Das Schulgelände ist aktuell der einzige teilöffentliche Platz im Bahnhofsviertel, an dem Kinder sich aufhalten können. Begründung: Der Standort und das Umfeld der Schulen und des Schulgeländes im Bahnhofsviertel sind in Frankfurt einzigartig und begründen die Notwendigkeit eines eigenen Sicherheitsdienstes. Selbst während der Schulzeit verschaffen sich Suchterkrankte Zugang zum Areal zum Konsumieren oder für einen Aufenthalt. Nach Schulschluss verstärkt sich das noch: Betrunkene, Kneipengänger, Obdachlose, Kriminelle, Suchterkrankte, Personen, die mit Betäubungsmittel Geschäfte machen, versuchen das Areal zu übernehmen, wenn nicht die Schultore fest verriegelt sind - und selbst das hindert das Eindringen oft nicht. In den Morgenstunden müssen dann täglich erstmal benutzte Spritzen, zerbrochene Flaschen, benutzte Präservative zum Schutz der Kinder eingesammelt werden. Eine außerschulische Schulhofnutzung als Quartiersplatz für Kinder ist ohne einen regelmäßigen Einsatz eines Sicherheitsdienstes nicht möglich. Mit einem solchen Sicherheitsdienst würden die infrastrukturellen Bedingungen für insbesondere die außerschulische Nutzung von Teilen des Schulgeländes als Quartiersplatz verbessert werden und es externen Akteurinnen und Akteuren ermöglichen, auf dem Schulgelände Angebote für Kinder und Familien durchzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5223 2024 Die Vorlage OF 1164/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die genauen Zeiten sind mit den Schulen abzustimmen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und Die Partei

Sicherheitsdienst Schulgelände Kinder und Familien

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden

16.02.2024 | Aktualisiert am: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1156/1 Betreff: Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden Vorgang: OM 3763/23 OBR 1; ST 2127/23 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Bereits 2023 fand ein Ortstermin mit den beteiligten Ämtern und dem Ortsbeirat auf dem Opernplatz zum illegalen Abkürzen zahlreicher PKW zwischen Opernplatz und Hochstraße statt. Der Magistrat wollte dem Hotelbetreiber noch eine weitere Frist zur Beseitigung der gefährlichen Situation einräumen. Die unhaltbaren Zustände haben sich jedoch bis heute nicht verbessert. Dies vorangestellt, wird der Magistrat dringend aufgefordert, die in ST 2127 vom 16.10.2023 angesprochenen Maßnahmen nunmehr endlich zügig umsetzen zu lassen. Begründung: Zunahme des illegalen Parkens im Zufahrtbereich: Seit dem Ortstermin, wie in ST 2127 vom 16.10.2023 dokumentiert, hat das Beparken des illegalen Zufahrtbereichs sogar noch weiter zugenommen. Diese unerwünschte Entwicklung erfordert eine sofortige Reaktion seitens der Stadt, um weitere Beeinträchtigungen zu verhindern. Störung und Gefährdung von Fuß- und Radverkehr: Das illegale Befahren und Parken beeinträchtigt nicht nur den Fuß- und Radverkehr, sondern stellt auch eine akute Gefahr dar. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist durch diese Praktiken ernsthaft gefährdet und erfordert daher eine schnelle und dauerhafte Lösung. Die zeitnahe Umsetzung der in ST 2127 vom 16.10.2023 vorgeschlagenen Maßnahmen ist unumgänglich, um die Situation vor Ort zu verbessern und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3763 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5217 2024 Die Vorlage OF 1156/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)

Parken Verkehrssicherheit Ordnungswidrigkeiten

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 16

Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main

23.01.2024 | Aktualisiert am: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2024, OA 434 entstanden aus Vorlage: OF 231/16 vom 02.01.2024 Betreff: Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Stadtgebiet Frankfurt am Main für eine noch zu benennende Zeit keine privaten Feuerwerke zum Jahreswechsel zuzulassen und 2. stattdessen ein Feuerwerk der Stadt zu organisieren, das Frankfurt am Main angemessen repräsentiert. Begründung: Es gibt viele gute Gründe für ein Böllerverbot. Angefangen bei der Feinstaubbelastung, über die zahlreichen Unfälle und/oder Brände, das Verletzungsrisiko, den Müll bis zur Panik bei Mensch und Tier (ob Haus- oder Wildtiere). Hinzu kommt die weiter um sich greifende Unsitte, Einsatzkräfte anzugreifen, und die möglichen Retraumatisierungen von Kriegsflüchtlingen. Wie zwei Umfragen im Jahr 2023 ergaben, befürworten inzwischen sogar 60 Prozent der Befragten (70 Prozent der befragten Frauen, Männer jedoch unter 50 Prozent) ein Verbot von privatem Feuerwerk. Ärgerlich ist zudem, dass man auch weit vor dem erlaubten Datum (29. Dezember) Silvesterfeuerwerk erwerben kann und dieses weit vor dem 31. Dezember abgefeuert wird, was vor allem ängstliche Mitmenschen und Tiere stark und unnötig stresst. Den Umgang mit Feuerwerk regelt das sogenannte Sprengstoffgesetz, das Feuerwerkskörper in vier Kategorien (F1 bis F4) unterteilt. Das Silvesterfeuerwerk gehört zur Kategorie F2 und wird als Kleinfeuerwerk bezeichnet, für deren Verwendung man 18 Jahre alt sein muss. Gezündet werden darf das Feuerwerk nur in der Zeit vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 07:00 Uhr. Der Verkauf von F2-Feuerwerk ist gemäß dem Sprengstoffgesetz nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt und startet in der Regel am 29. Dezember. Da Silvester im Jahr 2023 auf einen Sonntag fiel, durfte zwar diesmal der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember starten, tatsächlich konnte man aber leider viel früher Böller im Handel erwerben. Weiterhin wird zunehmend festgestellt, dass Besitzer von SRS-Waffen (mit und ohne kleinen Waffenschein) die Silvesternacht nutzen, um wild zu "ballern". Selbst wenn der kleine Waffenschein vorliegt, berechtigt dieser nicht dazu, Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie z. B. Jahrmärkten, Messen, Sportveranstaltungen sowie bei z. B. Konzert-, Kino- oder Discothekenbesuchen) mit sich zu führen oder die Waffe gar in der Öffentlichkeit abzufeuern. Das sollte besser kontrolliert werden, um damit auch das verbotene Böllern bereits Tage vor Silvester besser zu unterbinden. Das Sprengstoffgesetz regelt auch, wo Pyrotechnik nicht gezündet werden darf und dass Gemeinden Verbotszonen benennen können. So ist in Frankfurt am Main bereits das Böllern z. B. auf den Eisernen Steg sowie im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Krankenhäuser, Altenheime, den Zoo und von Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen können sogar mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro (bei selbsthergestellten oder nicht zertifizierten Sprengkörpern sogar bis 50.000 Euro) geahndet werden. Werden Sachen oder gar Menschen wissentlich gefährdet, sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Dem Umweltbundesamt zufolge werden jährlich etwa 2.050 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, was in etwa ein Prozent des gesamten jährlich freigesetzten Feinstaubs entspricht. Teilweise werden am Neujahrstag an einzelnen Messstationen sogar Tagesgrenzwerte überschritten. Das Einatmen des Feinstaubs gefährdet die Gesundheit und kann zu Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen führen und konterkariert damit die aufwendigen Bemühungen zur Feinstaubreduktion in anderen Bereichen. Der Lärm der Zündkörper stellt eine große Belastung für traumatisierte Menschen sowie für viele Haustiere dar und die hinterlassenen Verpackungen und herabfallenden Raketen sind eine enorme Menge Sondermüll. Medizinische wie auch der Sicherheit dienende Einsatzkräfte werden jedes Jahr durch Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern unnötig gebunden und die zunehmende "Sitte", Rettungs- und Ordnungskräfte in der Silvesternacht mit Feuerwerkskörper zu beschießen, muss verhindert werden. Deshalb fordern bereits Umweltorganisationen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und viele Ärztinnen und Ärzte aufgrund der genannten Probleme schon länger ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel. Der individuelle Umgang mit Feuerwerkskörpern stellt prinzipiell ein potenzielles Risiko für die Sicherheit der Stadt dar und beansprucht Feuerwehr und Rettungskräfte exorbitant. Um den Wunsch vieler, mit einem Silvesterfeuerwerk das neue Jahr zu begrüßen, Genüge zu tun, könnten von der Stadt möglichst professionelle Feuerwerke organisiert werden, welche die Stadt angemessen repräsentieren. Die Kosten hierfür sind sicher dadurch einzusparen, dass weniger Einsatzkräfte Dienst tun müssen, die Straßenreinigung keinen Sondereinsatz fahren muss oder beispielsweise durch die nicht stattfindenden Unfälle, Brände usw. Die genannten Argumente, vor allem der rasante Klimawandel, gebieten es, alle Faktoren, die die Feinstaubbelastung erhöhen, zu vermeiden. Ein Böllerverbot in Frankfurt könnte den Klimawandel ein wenig einbremsen und als Vorbild für andere Städte, ja ganz Deutschland dienen. Die Klimakrise schlägt den Menschen aufs Gemüt - viel stärker und viel direkter als bislang angenommen. In einem Gastbeitrag im Feuilleton der SZ beschreibt es Eckart von Hirschhausen so: "Kein Mensch kann sich seine eigene Außentemperatur kaufen - auch kein Privatversicherter. Seelische Gesundheit findet nicht im luftleeren Raum statt. Mindestens neun von zehn Menschen weltweit ziehen mit jedem Atemzug eine Menge Gift, maßgeblich aus fossiler Verbrennung. Dazu referierte Mazda Adli, Stressforscher und Professor für Psychiatrie an der Charité. Die Belastung mit Feinstaub verändere unsere Fähigkeit, mit Stress umzugehen, massiv. Der Mechanismus, wie sich buchstäblich Staub auf die Seele legt, wird auch immer klarer: Gerade die allerkleinsten Teilchen von Ruß, Reifenabrieb und dem anderen unsichtbaren Müll sind so winzig, dass die Partikel aus der Lunge direkt über die Zellwände ins Blut gelangen. Von dort sind diese Fremdkörper nur einen Herzschlag weg von allen anderen Organen und belagern so auch das Hirn. Dort lösen sie eine chronische Entzündung aus, die bei entsprechender Veranlagung psychische Erkrankungen und langfristig die Selbstzerstörung unserer Persönlichkeit beschleunigt, sprich die Demenz." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 31.01.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 4 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 2 CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, 1 SPD und LINKE. gegen 2 CDU, 2 SPD und BFF (= Ablehnung); FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen 1 CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und dFfm gegen SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und SPD 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage OA 434 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); fraktionslos (= Enhtaltung) 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen 3 GRÜNE und LINKE. (= Annahme); SPD und Volt (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.02.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 434 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Streichung des Worts "stattdessen") Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.02.2024, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE und FRAKTION (= Annahme), AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Streichung des Worts "stattdessen") 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, LINKE. und Die Partei gegen 2 CDU (= Ablehnung); SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4494, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.02.2024

Feuerwerksverbot Stadtgebiet Frankfurt am Main

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 11

Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358

27.11.2023 | Aktualisiert am: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2023, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 532/11 vom 24.11.2023 Betreff: Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358 Vorgang: OA 353/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht B 358 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, analog der Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Westen, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einzurichten. Sollte dies zeitnah nicht umsetzbar sein, sind Ordnungsbeamte der Stadtpolizei dem Ortsbezirk 11 direkt vor Ort den Stadtteilen fest und in ausreichender Anzahl zuzuordnen. Begründung: Der Inhalt geht nicht auf alle Punkte ein. Die Anregung hat sich nicht nur auf die Verkehrsüberwachung bezogen. Gemäß der Webseite der Stadt Frankfurt, Ordnungsamt, sind eben die in der Anregung genannten Punkte vom Ordnungsamt auszuführen: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/ae mter-und-institutionen/ordnungsamt/stadtpolizei/aufgabengebiete-der-stadtpolizei Bürger beschweren sich in Ortsbeiratssitzungen, dass die Stadtteile mit Sperrmüll vermüllen; Altfahrzeuge im Stadtteil über Monate/Jahre herumstehen; Lärmquellen vorhanden sind; Geruchsbelästigungen vorliegen; verkehrswidrige Zustände, die Gefahren mit sich bringen, vorhanden sind; Drogenkonsum/-verkauf auf Spielplätzen und Plätzen für Jugendliche stattfindet; Graffitibekämpfung nicht stattfindet; Fahren und Parken im Wald (Landschaftsschutzgebiet) stattfindet; störendes und gefährdendes Verhalten am Mainufer und den Parks gegeben ist und insgesamt "Ordnungswidrigkeiten" stattfinden. Die Bürger werden im Frankfurter Osten mit ihren Problemen alleine gelassen. Einzelne Anmerkungen zum Magistratsbericht B 358: Zu Absatz 1: Es wird verkannt, dass sich der Schwerpunkt der Beschwerdelage nicht nur im Bereich der Verkehrsüberwachung befindet. Die in der Beschwerde genannten Punkte sind allesamt Aufgaben des Ordnungsamtes, wie sich aus der eigenen Webseite des Ordnungsamtes sehr gut ersehen lässt. Es wäre sinnvoll, wenn die Stadtpolizei ebenfalls in einer Außenstelle Ost angesiedelt werden würde, da viele Beschwerden vorliegen, die in der Zuständigkeit der Stadtpolizei liegen. Zu Absatz 2: Es handelt sich hier unter anderem um die Landschaftsschutzgebiete Teufelsbruch und Fechenheimer Mainbogen. Es lagen Beschwerden vor, die seitens der Behörde nicht bearbeitet werden konnten, da keine Kapazitäten vorhanden waren, ebenso trifft dies für die Jahre davor zu. Das Problem ist, dass seitens des Amtes nichts aufgenommen wurde. Bei den Bürgern findet daher zunehmend eine Resignation statt, da bei Anrufen nicht weitergeholfen werden kann. Zu Absatz 3: In den Jahren 2019 und 2022 (2020 und 2021 fand keine Großveranstaltung statt) wurde zum Beispiel auf den unzulässigen Lärm an Sonntagen bei der Veranstaltung "Dynamit auf Rädern" und ähnlichen Veranstaltungen hingewiesen (Feiertagsgesetz). Die Bürger haben verschiedene Aussagen der Behörde erhalten: "Es läge eine Genehmigung vor", "es sei nicht zu laut", "Ordnungswidrigkeitsanzeigen würde man gleich in den Papierkorb werfen, wenn man jetzt eine zugefaxt bekäme" etc. In diesem Jahr hatten die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord und andere Bürger vorgesorgt und im Vorfeld bereits angefragt, was getan werden würde, damit die Lärmbelästigung diesmal eingedämmt wird. Fazit ist, dass eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten gegen den Veranstalter ausgesprochen werden mussten. Die Großveranstaltungen in der PSD Bank Arena (FSV-Stadion) sind für den Stadtteil Riederwald eine unzumutbare Belastung. Hier werden keine ausreichenden Ordnungsmaßnahmen durchgesetzt. Die Veranstalter halten sich nicht an die Vorgaben. Die Stadt Frankfurt hat die Verpflichtung den Bürgern gegenüber, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Zu Absatz 4: Die Stadtpolizei und das Ordnungsamt sind nie ausreichend besetzt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass zu wenig Personal vorhanden ist. Frankfurt ist gewachsen, so auch die einzelnen Stadtteile. Die zuständigen Ämter scheinen nicht mitgewachsen zu sein. Es reicht nicht aus, präventive Überwachungsmaßnahmen/sonstige Maßnahmen nur an den Brennpunkten, insbesondere im Innenstadtbereich und im Bahnhofsgebiet, durchzuführen. Zu Absatz 5: Es mag sein, dass Kontrollen und Streifenfahrten erfolgen, im Ortsbezirk 11 jedoch nicht in ausreichender Anzahl. Dies liegt auch daran, dass die Stadt Frankfurt zu wenig Personal hat. Das Ordnungsamt hatte dazu mehrfach in Telefonaten ausgeführt, dass eine Fahrt in den Ortsbezirk 11 eine weite Fahrt sei und sodann ein Einsatz in einem "anderem Gebiet" nicht mehr möglich wäre. Zu Absatz 6: Es ist davon auszugehen, dass das Personal im Ortsbezirk 11 ausreichend zu tun hätte und nicht vorgehalten werden muss, bis es zum Einsatz kommt. Der Ortsbezirk 11 darf nicht darunter leiden, dass die Stadt Frankfurt es versäumt hat, ausreichend Personal bereitzustellen, um die Aufgaben auszuführen. Die Stadt Frankfurt muss tätig werden. Das Personal wird vor Ort im Ortsbezirk 11 benötigt. Der angebrachte Satz "insofern sind Polizeiwachen oder -posten nicht automatisch der erhoffte Zugewinn an Sicherheit, sondern dienen eher der subjektiven Sicherheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger" passt in diesem Zusammenhang gar nicht. Die benannten Probleme sind vorhanden und können nur durch zuständige Beamtinnen und Beamte gelöst werden. Das hat nichts mit subjektiver Sicherheitswahrnehmung zu tun. Die Probleme müssen gelöst werden und das geht nur, wenn Beamtinnen und Beamte vor Ort eingesetzt werden und im Ortsbezirk 11 tätig sind. Der Einsatzort muss im Ortsbezirk 11 sein, da die Beamtinnen und Beamten ansonsten den halben Tag im Auto sitzen, um durch die diversen Staus in den Ortsbezirk 11 zu gelangen. Das ist uneffektiv. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.04.2023, OA 353 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 29.11.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 11.12.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 358 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 413 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 65 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 358 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 413 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 23. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 29.01.2024, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 413 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 358 = Kenntnis, OA 413 = Ablehnung) BFF-BIG (B 358 = Kenntnis, OA 413 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (B 358 = Kenntnis, OA 413 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 413 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4182, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 § 4335, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024

Außenstelle Stadtpolizei Ordnungsbeamte

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Wie geht es weiter mit Beschwerden aus Allerheiligenviertel und Altstadt?

09.11.2023 | Aktualisiert am: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1057/1 Betreff: Wie geht es weiter mit Beschwerden aus Allerheiligenviertel und Altstadt? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Am 13.04.2023 fand eine Begehung im Allerheiligenviertel sowie in der Altstadt mit Vertretern des Ortsbeirates, der Stadtbezirksvorsteherin und der Kinderbeauftragten zusammen mit dem Schutzmann vor Ort (SVO) des 1. Polizeireviers statt, um Problemzonen in Augenschein zu nehmen und mögliche Optionen zu besprechen. Der Schutzmann vor Ort hatte die Beschwerden aufgenommen und mitgeteilt, dass einige Dinge bereits bekannt seien und an einer Lösung gearbeitet werde. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, zu berichten, wie er gedenkt, die Situation im Allerheiligenviertel und in der Altstadt zu verbessern. Begründung: Trotz der Begehung hat sich die Situation seitdem nicht sichtlich gebessert. Als Probleme wurden u.a. genannt: Einbruchdiebstahl, Drogenhandel, Hausfriedensbruch, Vandalismus, Vermüllung, Sachbeschädigung, Wildpinkeln. Um die Probleme in den Griff zu bekommen, ist ferner eine bessere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Grundstückseigentümern erforderlich, um so z.B. mögliche Drogenverstecke zu beseitigen oder das unbefugte Betreten von Grundstücken zu unterbinden. Mängel (u.a. offene Lichtschächte, defekte Tore) müssen an die Grundstückseigentümer herangetragen werden, damit diese Kenntnis davon erlangen und sie an der Beseitigung arbeiten können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 799 2023 Die Vorlage OF 1057/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Beschwerden Allerheiligenviertel Altstadt

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Fragen zum Abschleppen von Falschparkern im Ortsbezirk 1

09.11.2023 | Aktualisiert am: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1070/1 Betreff: Fragen zum Abschleppen von Falschparkern im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, 1. wie viele Fahrzeuge im Ortsbezirk 1 dieses Jahr bereits abgeschleppt wurden, 2. nach welchen Kriterien entschieden wird, ob ein Fahrzeug abgeschleppt wird, 3. wie viel Zeit die städtische Verkehrspolizei für einen Abschlepp-Vorgang aufwendet bzw. wie lange sie dabei üblicherweise gebunden ist, 4. welche Viertel/Gegenden beim Abschleppen eventuell priorisiert werden, 5. wie viele Anrufe bei der städtischen Verkehrspolizei täglich eingehen, 6. wie hoch die Anzahl verlorener Anrufe wegen Überlastung ist (bei Bandansage), 7. wie viele Einsatzfahrzeuge der städtischen Verkehrspolizei zur Verfügung stehen. Begründung: In amtlich gesiegelten Feuerwehrzufahrten und im absoluten Haltverbot darf immer abgeschleppt werden, auch wenn gerade keine Behinderung vorliegt. Dennoch werden z.B. im Europaviertel entsprechend falsch parkende Fahrzeuge seit längerem nicht mehr abgeschleppt. Wenn man die städtische Verkehrspolizei anruft, geht manchmal niemand ans Telefon oder wenn jemand ans Telefon geht, heißt es, es sei gerade kein Fahrzeug frei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Auskunftsersuchen V 802 2023 Die Vorlage OF 1070/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Ziffer 8. "Wie viele Abschleppvorgänge wurden durch Bürgereingaben initiiert." Ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)

Abschleppen Falschparker Verkehrspolizei

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Safer Spaces für Frauen in der Innenstadt und Altstadt

02.11.2023 | Aktualisiert am: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1049/1 Betreff: Safer Spaces für Frauen in der Innenstadt und Altstadt Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Innenstadt und Altstadt unter Hinzuziehung der Polizei, der Stabsstelle Antidiskriminierung, des Präventionsrates und des Frauenreferates sogenannte "Safer Spaces" für Frauen einzuführen. Die bereits bestehenden und erfolgreich eingeführten "Safer Space" für queere Menschen sollen zudem ausgeweitet werden. Insbesondere folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden: 1. Der Magistrat geht auf die Gastronomiebetriebe und den Einzelhandel in der Innenstadt und Altstadt zu, um möglichst viele Betriebe zur Teilnahme zu bewegen. 2. Mitarbeitende der teilnehmenden Betriebe sollen für die Problematik sensibilisiert und adäquat geschult werden, um auf den Umgang mit Hilfesuchenden vorbereitet zu sein. 3. Die teilnehmenden Betriebe erhalten Safer Spaces Aufkleber, um ihre Teilnahme zu dokumentieren und für Hilfesuchende sichtbar zu machen 4. Die teilnehmenden Betriebe werden in ein Verzeichnis aufgenommen und auf der Homepage der Stadt Frankfurt veröffentlicht. 5. Die Safer Spaces sollen auch digital z.B. über eine App und per Flyer in den teilnehmenden Betrieben bekannt gemacht werden. 6. Es soll eine stadtweite Kampagne über die andauernden sexuellen und tätlichen Übergriffe auf Frauen und queere Menschen informieren und die Bürger*innen sensibilisieren. Begründung: Rund um Zeil und Konstabler Wache sowie im Bermudadreieck ist vor allem nachts alkoholisiertes "Partyvolk" unterwegs. Nach Erkenntnissen der Polizei finden zahlreiche Übergriffe auf Frauen und queere Menschen statt. Auch das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen, die nachts unterwegs sind, hat sich verschlechtert. Viele Menschen meiden sogar nachts die Altstadt und Innenstadt. Es ist zu erwarten, dass die Situation sich während der Fußball-Europameisterschaft 2024 noch zuspitzen wird. Dem sollten wir etwas entgegensetzen. Zusätzlich zur Erhöhung der Polizeipräsenz sollen die "Safer Spaces" im Notfall Sicherheit und Schutz bieten. Foto: Aufkleber Safer Spaces Kampagne, Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4807 2023 Die Vorlage OF 1049/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)

Safer Spaces Frauen Innenstadt

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 14

Nein zur „Modellregion Cannabisabgabe“

16.10.2023 | Aktualisiert am: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.10.2023, OA 403 entstanden aus Vorlage: OF 161/14 vom 30.09.2023 Betreff: Nein zur "Modellregion Cannabisabgabe" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistrat wird untersagt, eine Bewerbung für eine "Modellregion Cannabisabgabe" abzugeben. Begründung: Haschisch und Marihuana sind leicht zu beschaffen und der Besitz für den Eigenkonsum wird nicht sanktioniert, weil die staatlichen Institutionen vor dem illegalen Handel mit diesen Substanzen weitgehend kapituliert haben. Dies gilt flächendeckend und auch für Harheim. Als Folge daraus ist der Konsum vor allem als Jugenddroge weit verbreitet. In anderen Ländern wurden schon Erfahrungen mit einer Cannabisfreigabe gesammelt. Sie zeigen, dass der Konsum anschließend deutlich ansteigt und zwar auch in der Gruppe junger Menschen bis 24 Jahre, bei denen die Gefahren von Hirnschäden und schweren Psychosen infolge des Drogenkonsums besonders ausgeprägt sind. Die u. a. vom Drogenreferat der Stadt Frankfurt verbreitete Vorstellung, dass Jugendliche unter 18 Jahren infolge der Legalisierung ihren Konsum einstellen und alle anderen auf die niedrig dosierten legalen Produkte ausweichen, ist nicht nachvollziehbar. Auch das zeigen die Erfahrungen aus dem Ausland. Die Eindämmung des Schwarzmarktes mitsamt seiner Begleitkriminalität ist mithin unrealistisch. Die geplante Legalisierung konterkariert das Bemühen zahlreicher privater und öffentlicher Initiativen, insbesondere Jugendliche von den gesundheitlichen Gefahren des Drogenkonsums zu überzeugen. Dass die Stadt Frankfurt nun auch noch Vorreiterin bei der Legalisierung spielen will, ist aus den skizzierten Gründen abzulehnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.11.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 403 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage OA 403 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4186, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023

Modellregion Cannabisabgabe Drogenkonsum

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Anregung Ortsbeirat 6

Fundtierpauschale bedarfsgerecht anpassen

12.09.2023 | Aktualisiert am: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2023, OA 387 entstanden aus Vorlage: OF 842/6 vom 23.08.2023 Betreff: Fundtierpauschale bedarfsgerecht anpassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in Frankfurt ansässigen Tierschutzvereine die Übernahme der kommunalen Aufgabe der Aufnahme von Fundtieren weiterhin nachhaltig leisten können und entsprechend die aktuell vereinbarten Fundtierkostenverträge gemeinsam mit den Tierschutzvereinen zu überprüfen und bedarfsgerecht anzupassen. Dabei soll die Fundtierpauschale zunächst auf mindestens 50 Cent pro Einwohner erhöht werden und zukünftig regelmäßig hinsichtlich der allgemeinen Preissteigerungen dynamisch angepasst werden. Begründung: Die Verwahrung von Fundsachen ist Aufgabe der Kommunen, auch Fundtiere zählen dazu, wobei Fundbüros in der Regel nicht für die Aufnahme von Tieren eingerichtet sind, weswegen Tierheime mit der Fundtieraufnahme beauftragt werden. Für diese Tätigkeiten wird in der Regel unabhängig von der tatsächlichen Zahl der aufgenommenen Tiere ein fester Betrag, die sogenannte Fundtierpauschale, pro Einwohner und Jahr vereinbart. Tierschutzvereine wie der Tierschutzverein Schwalbach und Frankfurt-West e. V. leisten damit nicht nur einen elementaren Beitrag für den Tierschutz, sondern übernehmen wichtige Aufgaben, die sonst durch die Stadt Frankfurt übernommen werden müssten. Für den Tierschutzverein Schwalbach und Frankfurt-West e. V., zuständig für zehn Frankfurter Stadtteile (Gallus, Griesheim, Hausen, Höchst, Nied, Niederrad, Praunheim, Rödelheim, Schwanheim, Sossenheim), beträgt diese Fundtierpauschale aktuell 1,9 Cent pro Einwohner. Damit liegt die Pauschale für den Verein nicht nur weit unter den sonst gezahlten Beträgen im Umland, sondern reicht auch bei Weitem nicht mehr aus, um die Kosten für die Fundtiere zu decken. So müssen beispielsweise verunfallte Fundtiere oft in eine Tierklinik gebracht werden, wo sie dann versorgt und ggf. operiert werden müssen. Allein diese Kosten, die nicht vermeidbar sind, haben im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre die Fundtierpauschale überstiegen. Hinzu kommen explodierende Energie- und Futterpreise, deutlich erhöhte Tierarztgebühren sowie die gestiegene Inflation - Faktoren, die das Tierheim in Nied vor gewaltige Herausforderungen stellt. Der aktuell vereinbarte Fundtierkostenvertrag deckt die stark gestiegenen Kosten nicht im Entferntesten ab, die Unterdeckung liegt jährlich im fünfstelligen Bereich. Der Deutsche Tierschutzbund e. V. empfiehlt sogar eine Pauschale in Höhe von einem Euro pro Einwohner und Jahr für eine kostendeckende Arbeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.09.2023, OF 1021/1 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4585 Antrag vom 07.11.2023, OF 531/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.10.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 387 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FRAKTION (= Beratung) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 387 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FRAKTION (= Beratung) 22. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 11.12.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 387 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 68 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 387 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 23. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 29.01.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 387 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OA 387 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4011, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 § 4185, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 § 4336, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024

Fundtierpauschale Tierschutzvereine Fundtieraufnahme

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Anregung Ortsbeirat 11

Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfern

24.04.2023 | Aktualisiert am: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2023, OA 352 entstanden aus Vorlage: OF 445/11 vom 28.03.2023 Betreff: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufwandsentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den von der Stadt Frankfurt durchzuführenden Wahlen um mindestens 30 Euro für Beisitzerinnen und Beisitzer, 40 Euro für Schriftführerinnen und Schriftführer sowie 50 Euro für die Wahlleiterinnen und Wahlleiter zu erhöhen. Begründung: Die Aufwandentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Wahlleiterinnen und Wahlleiter sind für den Aufwand nicht mehr angemessen. Seit vielen Jahren sind die Aufwandentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht mehr erhöht worden. Das Wahlamt und die Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorsteher haben erhebliche Schwierigkeiten, freiwillige Personen für die Wahl zu finden. Eine Wahlhelferin bzw. ein Wahlhelfer erhält für einen Wahltag inklusive der nachfolgenden Auszählung am Abend eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 Euro. Eine Wahlleiterin und ein Wahlleiter hat einen eintägigen Einführungskurs zu machen und den organisatorischen Teil für ihr bzw. sein Wahllokal zu übernehmen. Nach Schließung des Wahllokals ist zusätzlich noch die Auszählung und die Dokumentation durchzuführen. Nachher sind die Unterlagen persönlich im Wahlamt in der Stadtmitte Frankfurts abzugeben. Bei der vorletzten Wahl hat es dort bis zu drei Stunden Wartezeit für die Wahlleiterinnen und Wahlleiter gegeben. Dafür erhält die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter des Wahllokals eine Aufwandentschädigung in Höhe von 60 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 372 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 19.06.2023, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 352 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 352 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3463, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023

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Anregung Ortsbeirat 11

Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen

24.04.2023 | Aktualisiert am: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2023, OA 353 entstanden aus Vorlage: OF 446/11 vom 24.01.2023 Betreff: Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, analog der Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Westen, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einzurichten. Sollte dies zeitnah nicht umsetzbar sein, sind Ordnungsbeamte der Stadtpolizei dem Ortsbezirk 11 direkt vor Ort den Stadtteilen fest und in ausreichender Anzahl zuzuordnen. Begründung: Bürger haben seit Langem das Gefühl, im Frankfurter Osten könne jeder machen was er will. Es gibt nur unzureichende Kontrollen. Bürger werden aufgefordert, selbst als "Hilfssheriff" aktiv zu werden und sollen Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt selbst anzeigen. Abgemeldete Autos stehen oft Jahre auf Parkplätzen im öffentlichen Raum und keiner kümmert sich darum. Das Fahren und Parken auf Fußwegen, sogar vor Schulen und Kindergärten, scheint "legalisiert". Geschwindigkeitsüberschreitungen sind inzwischen kein Grund mehr, aktiv zu werden. Radwege werden zugeparkt. In Landschaftsschutzgebieten werden Autos rechtswidrig geparkt. Großveranstaltungen mit nicht zulässigem Lärmpegel und Beeinträchtigungen werden ohne Genehmigungen an Sonntagen durchgeführt. Zu den Sitzungen des Ortsbeirates kommen regelmäßig Bürger, die sich über die Mängel und fehlende Kontrollen beschweren. Am Wochenende ist schon überhaupt nicht mehr an Kontrollen jeglicher Art zu denken, weil nur zwei Fahrzeuge des Ordnungsamtes für die gesamte Stadt Frankfurt vorhanden sind. In der Innenstadt allerdings sieht man an allen Orten und zu jeder Zeit Ordnungsbeamte in Zweiergruppen. Überprüfungen, wer z. B. auf dem öffentlichen Parkplatz in Alt-Fechenheim ein Parkticket zieht, finden fast gar nicht statt. Kurzzeitparkplätze werden als Dauerparkplätze genutzt. Behindertenparkplätze werden von Nichtberechtigten zugeparkt. Bürgersteige werden laufend vollflächig zugeparkt. Bei Anrufen beim Ordnungsamt kommen dann beispielsweise folgende Antworten: "Das ist zu weit weg.", "Da ist der Wagen ja, nur für diese eine Sache, den halben Tag unterwegs." oder "Wir brauchen die Wagen in der Innenstadt.", "Leider gehen andere Veranstaltungen/Gebiete vor." oder "Eines der Fahrzeuge ist kaputt.", oder "Wir haben kein Personal dafür.". Mehrfach wurde der Zustand angemahnt, aber im Frankfurter Osten passiert einfach nichts. Das muss sich ändern. Der Einsatz der Bürger als Hilfssheriffs führt weder zum gewollten Ziel/Erfolg noch ist dies im Gesetz vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358 Antrag vom 24.11.2023, OF 532/11 Anregung vom 27.11.2023, OA 413 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 19.06.2023, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 353 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OA 353 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3464, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023

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Anregung Ortsbeirat 12

Ortsbeiratsbudget restaurieren

27.01.2023 | Aktualisiert am: 06.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.01.2023, OA 321 entstanden aus Vorlage: OF 346/12 vom 16.01.2023 Betreff: Ortsbeiratsbudget restaurieren Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023-2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Budget der Ortsbeiräte ab dem Jahr 2024 wieder auf die ursprüngliche Höhe von jährlich einem Euro pro Einwohner festzusetzen. Begründung: Im Jahr 2007 wurde in Frankfurt ein eigenständiges jährliches Budget für die Ortsbeiräte in Höhe von einem Euro pro Einwohner eingeführt. Diese einfache Formel wurde im Jahr 2012 geändert und das Budget - ohne Rücksprache, Abstimmung oder Kompensation - auf nur noch 50 Cent pro Einwohner halbiert. Dabei haben sich die Ortsbeiratsbudgets als bürgernahes Instrument absolut bewährt: Spielgeräte, Bücherschränke, Sitzbänke und umfassende Unterstützung für Vereine in Corona-Schwierigkeiten. Viel Gutes wurde einfach, direkt und vor Ort geleistet und investiert. Auch angesichts der Inflation ist es höchste Zeit, das Budget anzupassen und der Einfachheit halber auf die ursprüngliche Höhe zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.02.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 321 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 321 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 17.07.2023, TO I, TOP 57 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 321 wird unter Hinweis auf die Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 304, abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und AfD (= Annahme); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2991, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023

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Anregung Ortsbeirat 13

Schnelles Internet für den Stadtrand

17.01.2023 | Aktualisiert am: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 309 entstanden aus Vorlage: OF 104/13 vom 01.01.2023 Betreff: Schnelles Internet für den Stadtrand Vorgang: F 1204/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Kooperationsvereinbarung mit einem Anbieter wie etwa der Deutschen GigaNetz GmbH für den zeitnahen Ausbau von Glasfasertechnik für ein FTTH-Netz - Fiber to the Home, also Glasfaser bis in die Wohnung - für Nieder-Erlenbach und weitere geeignete Stadtteile am Frankfurter Stadtrand abzuschließen. Da in Bad Vilbel derzeit eine entsprechende Kooperation zwischen der Stadt und der Deutschen GigaNetz GmbH besteht, eignen sich hierfür neben Nieder-Erlenbach unter anderem auch die Stadtteile Harheim, Nieder-Eschbach, Berkersheim, Bonames und Bergen-Enkheim. Als Basis für die Kooperationsvereinbarung soll die Vereinbarung dienen, die durch die Gigabitregion FrankfurtRheinMain bereits verabschiedet wurde. Begründung: Ein schnelles Internet ist heutzutage ein echter Standortfaktor. Nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen ist eine hohe Bandbreite unabdingbar. Der Magistrat hat in seiner Antwort auf die Frage F 1204 geantwortet, dass bis 2025 alle Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie Gewerbebetriebe mit einem glasfaserbasierten, gigabitfähigen Internetzugang ausgestattet sowie bis 2025 die Hälfte und bis 2030 90 Prozent aller Haushalte mit dieser Technologie versorgt sein sollen. Da dieses Ziel nur mit gemeinsamer Kraftanstrengung mehrerer Unternehmen und der Stadt erreicht werden kann, ist es wichtig, dass verschiedene Partner der Gigabitregion FrankfurtRheinMain hier gleichzeitig und im gesamten Stadtgebiet tätig werden. Die Deutsche GigaNetz GmbH bietet sich für den nördlichen und östlichen Stadtrand an, da sie derzeit auch in Bad Vilbel tätig ist und hier eine Kooperationsvereinbarung besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 10.11.2022, F 1204 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1099 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15, 16, 13 Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OA 309 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 309 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 309 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 309 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.02.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 309 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 309 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2989, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 16 1

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Anregung Ortsbeirat 6

Standort des Museums der Frankfurter Feuerwehr in Griesheim dauerhaft sichern/Mietvertrag endlich abschließen

01.11.2022 | Aktualisiert am: 01.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 622/6 vom 01.11.2022 Betreff: Standort des Museums der Frankfurter Feuerwehr in Griesheim dauerhaft sichern/Mietvertrag endlich abschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den bestehenden Standort des Museums der Frankfurter Feuerwehr in der ehemaligen Feuerwache der Werksfeuerwehr im Industriepark Griesheim zu sichern, indem mit den neuen Verantwortlichen der BEOS AG ein mindestens 15-jähriger Vertrag abgeschlossen wird. Begründung: Der Feuerwehrgeschichts- und Museumsverein Frankfurt am Main e. V. ist der Träger des Museums der Frankfurter Feuerwehr. Seit seiner Gründung leistet der Verein ehrenamtlich wertvolle Unterstützung bei der Sammlung, Archivierung und Auswertung historischer Dokumente, Publikationen und Bilddokumenten, welche die Geschichte der Frankfurter Feuerwehr dokumentieren. Diese Arbeit wurde und wird genutzt, um im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr Frankfurt Anfragen von Medien und Interessierten zu bedienen sowie Beiträge im Rahmen von Jubiläen und ähnlichen Anlässen zu generieren. Das 150-jährige Jubiläum der Berufsfeuerwehr im Jahr 2024 soll ebenfalls in entsprechender Form begleitet werden, auch hier wird auf die bisherige Arbeit des Vereins zurückgegriffen. Der Verein besteht mittlerweile aus mehr als 100 Mitgliedern auch außerhalb des Kontextes Feuerwehr, die sich auch um die Sammlung und den Erhalt von historischen und besonders innovativen, die Entwicklung der Frankfurter Feuerwehr prägenden Ausrüstungsteilen und Fahrzeugen bemühen. In der Zwischenzeit betreut und restauriert der Verein mehrere Großfahrzeuge, darunter so seltene Stücke wie den ersten Rüstwagen Schiene oder den Falcon, eines der innovativsten Feuerwehrfahrzeuge der 80er-Jahre. Erst vor wenigen Wochen ist der frisch restaurierte orangene Rettungshubschrauber Christoph 2 (eine BO 105) als Dauerleihgabe dem Feuerwehrgeschichts- und Museumsverein Frankfurt am Main e. V. übergeben worden. In seiner Geschichte musste der Verein schon mehrfach umziehen (alte Katastrophenschutzhalle Enkheim, alte Feuerwache Schwälmer Straße) und hat in der ehemaligen Feuerwache der Werksfeuerwehr einen gut geeigneten Standort gefunden, wo sich bisherige und aktuelle Nutzung räumlich und inhaltlich ergänzen. Am Rande der Herbstabschlussübung der Frankfurter Jugendfeuerwehr am vergangenen Samstag und der Berichterstattung darüber wurde bekannt, dass der Magistrat versäumt hat, diesen sehr guten Standort zu sichern, indem er einen Vertrag mit der BEOS AG abschließt. Der Vertrag läuft dem Vernehmen nach im Sommer 2023 aus. Dem Verein ist nicht zuzumuten, schon wieder auf Standortsuche zu gehen. Die Ungewissheit über die Nutzung muss zügig beendet werden. Eine inhaltlich und pädagogisch angepasste Museumsarchitektur zur Ausstellung der Exponate ist kaum möglich, wenn schon in wenigen Monaten wieder Schluss sein kann. Insbesondere sind weder ehrenamtliche Helfer noch Sponsoren zu motivieren, in einen Standort mit offener Zukunft zu investieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2023, B 106 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 08.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 13. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 12.12.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2678, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022

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Antrag Ortsbeirat 14

Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6

26.09.2022 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 107/14 Betreff: Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planungen für das neue Gerätehaus der Freiwillige Feuerwehr Harheim vorangeschritten sind und um eine zeitliche Einordnung, wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist. Begründung: Nachdem das Grundstück mittlerweile in das Eigentum der BKRZ Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (BKRZ) übergegangen ist, hält es der Ortsbeirat es für wichtig, zügig mit dem Bau eines neuen Gerätehauses zu beginnen. Das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht in baulicher und funktionaler Hinsicht nicht mehr den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr. Dies gilt besonders mit Hinblick auf die vielfältigen Herausforderungen, welche die freiwilligen Feuerwehren meistern müssen. Auch für die Gewinnung von Nachwuchs ist es wichtig, der freiwilligen Feuerwehr attraktive Rahmenbedingungen zu bieten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 513 2022 Die Vorlage OF 107/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Erweiterung der Kerschensteiner Schule auf dem bisherigen Standort des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Hausen

07.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 123/7 Betreff: Erweiterung der Kerschensteiner Schule auf dem bisherigen Standort des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Hausen Vorgang: M 108/18 Der Magistrat wird gebeten: Die Verhandlungen mit der Branddirektion über die Zukunft des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Hausen "Am Spritzenhaus 1-3" werden mit dem Ziel geführt, das Gelände als Schulgelände für die Bedarfe der Kerschensteiner Schule nutzbar zu machen. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk besteht ein hoher Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen. Zugleich gibt es kaum freie Flächen, erst recht nicht in unmittelbarer Nähe von bereits bestehenden Schulen. Ein Brennpunkt sind die Grundschulen, deren Raumbedarf durch die Errichtung von Containern zulasten der Schulhöfe gewährleistet werden muss. Die Situation an der Kerschensteiner Schule stellt keine Ausnahme dar. Angesichts der wachsenden Schülerzahlen (zur Zeit 340 Kinder), der Raumnot, der begrenzten Möglichkeiten im Schulhof (kein Platz für eine Kletterlandschaft), der Nachmittagsbetreuung mit ihrem Raumbedarf, und der zu erwartenden weiteren Zuwächse durch Neubauten und Nachverdichtungen ist eine Erweiterung dringend geboten. Nach der Realisierung des Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Hausen auf dem Grundstück "Am Ellerfeld" gibt es die einmalige Gelegenheit einer Erweiterung des Schulgeländes für die Kerschensteiner Schule. In der M 108/18 wird dargelegt, dass das Gelände weiterhin für Zwecke des Katastrophenschutzes benötigt wird. Derzeit ist das Gebäude aber lediglich zur Zwischennutzung an das Deutsche Rote Kreuz vermietet, die es als Unterstellmöglichkeit für Fahrzeuge nutzen. Antragsteller: SPD die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1869 2022 Die Vorlage OF 123/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Parteien: SPD, die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8

Warum sind die Dächer der öffentlichen Gebäude Freiwillige Feuerwehr Heddernheim (Hessestraße 40) und Römerstadtschule (In d. Römerstadt 120E) im Ortsbezirk nicht begrünt oder werden für erneuerbare Energien genutzt?

27.01.2022 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 123/8 Betreff: Warum sind die Dächer der öffentlichen Gebäude Freiwillige Feuerwehr Heddernheim (Hessestraße 40) und Römerstadtschule (In d. Römerstadt 120E) im Ortsbezirk nicht begrünt oder werden für erneuerbare Energien genutzt? Der Ortbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten Stellung zu nehmen: 1. Warum wurde eine Dachbegrünung oder das Aufstellen von PV-Anlagen bei den beiden im Betreff genannten öffentlichen Gebäuden nicht geplant oder gebaut? 2. Ist eine nachträgliche Umrüstung der Dachflächen für eine Nutzung durch Dachbegrünung oder PV-Anlagen wirtschaftlich und baulich möglich? 3. Ist ein nachträgliches Anbringen von Fassadenbegrünung möglich? 4. Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass bei zukünftigen öffentlichen Gebäuden Begrünungsmaßnahmen am Gebäude und erneuerbare Energien von Beginn an mit geplant werden? Begründung: Der Klimawandel ist allgegenwärtig und gerade verdichtete Großstädte wie Frankfurt müssen sich anpassen, um dazu beizutragen Klimaziele zu erreichen und um den Auswirkungen von Klimaereignissen gewappnet zu sein. Im bebauten Umfeld gibt es einige Maßnahmen, die sich diesbezüglich besonders eignen und auch bei wenig verfügbaren Grundstücksflächen und steigenden Bodenpreisen realisiert werden können. Die Nutzung von Dachflächen spielt hierbei eine große Rolle. Sie eignen sich nicht nur zur Gewinnung von Solarenergie, sondern auch für eine extensive Begrünung. Begrünte Dächer wirken sich positiv auf das Mikroklima aus, verbessern die Luftqualität und bieten Tieren und Pflanzen einen wertvollen Lebensraum. Außerdem können sie bis zu 90 % des Regenwassers speichern. Besonders bei starken Regenfällen ist diese Funktion sehr wichtig, da so zu einer Entlastung der städtischen Kanalisation beigetragen wird und Überschwemmungen vorgebeugt werden kann. Auch für die Gebäude haben diese Dächer positive Effekte. Vor diesem Hintergrund ist es besonders bedauerlich, dass die Dachflächen der öffentlichen Gebäude im Ortsbezirk nicht sinnvoll genutzt werden, weder zur Gewinnung erneuerbarer Energien, noch für eine extensive Begrünung. Es sind auch keine Fassadenbegrünungen vorhanden. Vor allem die Flachdächer der Freiwilligen Feuerwehr in Heddernheim und der Römerstadtschule stechen hier negativ ins Auge, da sie erst in den vergangenen Jahren (2020 und 2021) fertiggestellt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 123/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 359 2022 Die Vorlage OF 123/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 10

Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10

02.11.2021 | Aktualisiert am: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2021, OA 96 entstanden aus Vorlage: OF 145/10 vom 18.10.2021 Betreff: Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, wann und wo im Ortsbezirk 10 Sirenen aufgestellt werden sollen/können, ob der Einfachheit halber vorrangig bisherige Standorte hierfür berücksichtigt werden können; 2. welche zeitgemäßen Neuerungen diesbezüglich vorgesehen sind; 3. welche sonstigen entsprechenden Maßnahmen für den Bevölkerungsschutz bisher und künftig vorgesehen sind. Begründung: Um den Bevölkerungsschutz steht es in Deutschland teils nicht gut. Weitreichende Katastrophen sind immer und überall denkbar. Wichtig dabei bleibt, die verschiedensten Szenarien oder Erkenntnisse sämtlicher Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen (zum Beispiel der Branddirektion sowie des THW) mitzubedenken. Letztlich ist bezüglich des Ortsbezirks 10 der Bevölkerungsschutz zu überprüfen und mit höchster Priorität neu aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 645 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 10.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 06.12.2021, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 96 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 96 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1026, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 15

Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-Eschbach

03.09.2021 | Aktualisiert am: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.09.2021, OA 50 entstanden aus Vorlage: OF 49/15 vom 06.08.2021 Betreff: Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst einen Sachstandsbericht dazu abzugeben, welche Maßnahmen zum Katastrophenschutz im Ortsteil Nieder-Eschbach vorgesehen sind, wie die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt wird, welche Apps aktiviert werden und wie eine möglichst flächendeckende frühzeitige Warnung kommuniziert wird. Zusätzlich wird der Magistrat um Auskunft gebeten, an welchen Stellen welche Wasserstände gemessen werden und wie die Anlieger darüber informiert werden. Begründung: Angesichts der Hochwasserkatastrophe in anderen Bundesländern sollte auch für den Stadtteil Nieder-Eschbach ein Katastrophenschutzplan erarbeitet werden, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Wichtig wäre dabei auch eine flächendeckende vorherige Unterrichtung der Bewohner über die möglichen zum Einsatz kommenden Warnverfahren, um im Notfall eine möglichst schnelle Warnung durchführen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.01.2022, B 12 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 08.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.10.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 50 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 2. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 50 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 770, 2. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.10.2021 Aktenzeichen: 37 3

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße

29.08.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 100/11 Betreff: Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße Vorgang: OM 1067/17 OBR 11; ST 615/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST615 vom 17.03.2017 in Aussicht gestellte Sanierung der Fahrradwege beidseitig der Hanauer Landstraße vor allem auf der westlichen und östlichen Brückenrampe der Ersatzneubaubrücke über die Hafenbahn in Höhe der Firma Renault zeitnah zu beginnen und die Fahrbahnen in einen sicheren, befahrbaren und dem dortigen Verkehrsaufkommen und der Sicherheitsbelange des Fahrradverkehrs angepassten Zustand zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, ist die Fahrbahn des Fahrradweges an der Hanauer Landstraße mit einer neuen Asphalt-Decke zu versehen. Die Hanauer Landstraße ist für viele Fahrradfahrende aus dem Frankfurter Osten, Maintal und Hanau die meist genutzte Strecke in die Frankfurter Innenstadt und nach Bornheim. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus den Anliegerfirmen stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dar. Eine vernünftige Fahrbahndecke ist das Mindeste, um zu einer Erhöhung der Sicherheit auf diesen Fahrradwegen beizutragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1067 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 615 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 100/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 845 2021 Die Vorlage OF 100/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen

22.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 124/1 Betreff: Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie wurden die publikumsträchtigen Gebiete, für die das Alkoholverbot nach CoKoBeV erlassen wurde, ermittelt? 2. Aus welchen Gründen wurde die Niddastraße in den Geltungsbereich einbezogen? 3. Hat es Absprachen und Austausch zwischen dem Ordnungsamt als Erlassbehörde und a) dem Gesundheitsamt als Spezialist für Covid-19 gegeben? b) dem Drogendezernat bezüglich der besonderen Belange und der Betroffenheit suchtkranker (unter anderem alkoholkranker) Menschen gegeben? c) der Polizei (v.a. OSSIP) bezüglich der Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots (zum Beispiel in der Niddastraße) gegeben? 4. Bestand rückblickend nach heutiger Einschätzung der thematisch befassten Behörden der Stadt Frankfurt (insbesondere Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Drogendezernat) eine unbillige Härte, soweit das nach CoKoBeV erlassene örtlich beschränkte Alkoholverbot alkoholkranke wohnungslose Menschen betraf, die sich regelmäßig auf den vom Alkoholverbot nach CoKoBeV betroffenen Straßen und Plätzen, insbesondere der Niddastraße, aufhalten, und die aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit beim Konsum von Alkohol keine Rückzugsmöglichkeiten haben? 5. Wurde derzeit bei Erlass des Alkoholverbots nach CoKoBeV geprüft, ob solche unbilligen Härten bestehen und damit das Alkoholverbot gegenüber den so Betroffenen unverhältnismäßig sein könnte? a) Falls (5) ja: Wurde erwogen, eine Ausnahmeregelung für die so Betroffenen in die Allgemeinverfügung aufzunehmen? b) Falls (5) ja: Wurde erwogen, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, insbesondere der Stadtpolizei, anzuweisen, das Alkoholverbot gegenüber alkoholkranken wohnungslosen Menschen nicht oder nur eingeschränkt umzusetzen? 6. Wurden die Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 7. Wurde die Wirksamkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 8. Würde die Wirksamkeit des Alkoholverbots auf publikumsträchtigen Plätzen durch eine Ausnahmeregelung für alkoholkranke wohnungslose Menschen nach Einschätzung des Ordnungsamtes und des Gesundheitsamtes verringert? Begründung: Das zur Eindämmung der Coronapandemie angeordnete örtlich beschränkte Alkoholverbot auf diversen Frankfurter Straßen und Plätzen galt insbesondere in verschiedenen Gebieten des OBR 1. Dabei leben im Gebiet des OBR 1 insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot sollte eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Auf der Niddastraße zum Beispiel halten sich jedoch überwiegend (alkohol)süchtige Menschen auf. "Publikum" im Sinne der CoKoBeV und Passanten meiden hingegen diese Straße tendenziell. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt das Alkoholverbot eine unbillige Härte dar und ist daher unverhältnismäßig. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o.ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im OBR 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 141 2021 Die Vorlage OF 124/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr - Einhaltung der Verkehrsregeln durchsetzen

19.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2021, OF 110/10 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr - Einhaltung der Verkehrsregeln durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten er sieht, damit zukünftig durch die zuständigen Behörden wirkungsvoller als in der Vergangenheit mehr für die Einhaltung der Verkehrsregeln getan wird, damit auf den Straßen, Gehwegen und Plätzen Frankfurts - auch im Ortsbezirk 10 - die rücksichtslose Missachtung von Verkehrsregeln spürbar reduziert und mehr Sicherheit im Straßenverkehr geschaffen wird. Begründung: Die rücksichtslose Missachtung der Verkehrsregeln mit der Durchsetzung des Rechts des Stärkeren ist in Frankfurt täglich zu beobachten. Mit dem Aufstellen von Verkehrsschildern, Hinweisen auf der Fahrbahn, aber auch mit nur gelegentlichen Geschwindigkeitskontrollen etc. allein kann dem nicht entgegengewirkt werden. Im Interesse der Sicherheit der Bürger*innen und zwar besonders der Schwächsten im Straßenverkehr möge die Stadt mit Hilfe von Experten ein Konzept entwickeln, damit sich die Situation spürbar verbessert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 633 2021 Die Vorlage OF 110/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 5

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr - Einhaltung der Verkehrsregeln durchsetzen

17.06.2021 | Aktualisiert am: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2021, OF 125/5 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr - Einhaltung der Verkehrsregeln durchsetzen Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten er sieht, damit zukünftig durch die zuständigen Behörden wirkungsvoller als in der Vergangenheit mehr für die Einhaltung der Verkehrsregeln getan wird, damit auf den Straßen, Gehwegen und Plätzen Frankfurts die rücksichtslose Missachtung von Verkehrsregeln spürbar reduziert und mehr Sicherheit im Straßenverkehr geschaffen wird. Begründung: Die rücksichtslose Missachtung der Verkehrsregeln mit der Durchsetzung des Rechts des Stärkeren ist in Frankfurt täglich zu beobachten. Mit dem Aufstellen von Verkehrsschildern, Hinweisen auf der Fahrbahn, aber auch mit nur gelegentlichen Geschwindigkeitskontrollen etc. allein kann dem nicht entgegengewirkt werden. Im Interesse der Sicherheit der Bürger*innen und zwar besonders der Schwächsten im Straßenverkehr möge die Stadt mit Hilfe von Experten ein Konzept entwickeln, damit sich die Situation spürbar verbessert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 449 2021 Die Vorlage OF 125/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 5

Erhöhung der Verkehrssicherheit am Schaumainkai erhöhen

12.06.2021 | Aktualisiert am: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2021, OF 117/5 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit am Schaumainkai erhöhen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Schaumainkai, insbesondere Höhe Eiserner Steg, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und Rotlichtverstöße entschieden zu ahnden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsübertretungen am Schaumainkai, insbesondere Höhe Eiserner Steg. An dieser Stelle kommt es auch regelmäßig zu Rotlichtverstößen. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sind regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und Rotlichtverstöße entschieden zu ahnden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 445 2021 Die Vorlage OF 117/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Sauberkeit und Sicherheit für die Nutzerinnen bzw. Nutzer der Abgänge zur B-Ebene des Hauptbahnhofs verbessern

13.04.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2021, OF 10/1 Betreff: Sauberkeit und Sicherheit für die Nutzerinnen bzw. Nutzer der Abgänge zur B-Ebene des Hauptbahnhofs verbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Es liegen zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen vor, die über unhaltbare hygienische Zustände, defekte Beleuchtung und mangelnde subjektive Sicherheit im Bereich der Abgänge zur B-Ebene und den U- und S-Bahnsteigen unter dem Hauptbahnhof klagen. Mitglieder des Ortsbeirats bestätigen das aus eigener Beobachtung. Dies vorangestellt, möge der Magistrat die Deutsche Bahn Station & Service und VGF als Betreiberin der Verkehrsanlagen und der B-Ebene auffordern, die Abgänge und die noch nutzbaren Flächen der B-Ebene auch während der Umbauzeiten in einem nutzbaren, verkehrssicheren, barrierefreien und sauberen Zustand zu erhalten. Begründung: Die Treppen und Rolltreppen in den Abgängen zur B-Ebene unter dem Vorplatz des Hauptbahnhofs stinken, sind dunkel und unübersichtlich sowie stellen vor allem abends und nachts Angsträume dar. Auch die Rolltreppen fallen oft aus oder werden mutwillig abgeschaltet. Das betrifft insbesondere die Seitenzugänge: Beispielhaft sei der Zugang Düsseldorfer-/ Poststraße genannt. Dort fällt seit Wochen ein großer Teil der Beleuchtung in der B-Ebene im Bereich des Zugangs zu den U-Bahn-Haltestellen aus. Wasser sickert aus den Feuerwehr-Wandhydranten und verursacht Pfützen, die sich mit dem Urin mischen und einen unerträglichen Gestank erzeugen. Instandhaltungs- und Reinigungsintervalle sind nicht ausreichend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 46 2021 Die Vorlage OF 10/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Ortsbeiratsmittel zur Soforthilfe von Vereinen und lokalen Institutionen hier: Feuerwehr Museumverein Rhein-Main e. V.

19.02.2021 | Aktualisiert am: 03.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2021, OF 1152/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel zur Soforthilfe von Vereinen und lokalen Institutionen hier: Feuerwehr Museumverein Rhein-Main e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in dieser besonderen Lage gebeten, die Arbeit des Feuerwehr Museumverein Rhein-Main e.V. zu unterstützen. Diese Unterstützung ist mit Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro. Begründung: Der Feuerwehr Museumverein Rhein-Main e.V. hat bedingt durch die Corona Auflagen derzeit keine Einnahmen aus Museumsbesuchen, Veranstaltungen und sonstigen Einnahmequellen. Die laufenden hohen Kosten wie Miete, Versicherungen, Instandhaltungen und weitere Positionen fallen dennoch unvermindert an. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 519 2021 Die Vorlage OF 1152/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP

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Anregung Ortsbeirat 3

Sicherheitskräfte bündeln

21.01.2021 | Aktualisiert am: 23.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2021, OA 671 entstanden aus Vorlage: OF 973/3 vom 16.10.2020 Betreff: Sicherheitskräfte bündeln Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) An vielen öffentlichen Plätzen wünschten sich die Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr mehr Kontrollen und Verwarnungen von Müllsündern und bei Verstößen gegen die Corona-Auflagen. Der sprunghafte Anstieg der Einsätze konnte mit den bestehenden Kräften im Ordnungsamt kaum bewältigt werden und führte zu vielen Überstunden. Viele Bürgerinnen und Bürger finden es schwer nachvollziehbar, dass "Ordnungskräfte des Verkehrsdezernats" in vielen Quartieren regelmäßig unterwegs, allerdings nur für die Kontrolle der Bewohnerparkzonen zuständig sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten: 1. Wie viele Sicherheitskräfte sind aktuell bei der Stadtpolizei im Einsatz? 2, Sind aktuell auch Sicherheitskräfte der Stadtpolizei bei der Kontrolle der Maskenpflicht im ÖPNV im Einsatz? Wenn ja, wie viele? 3. Wie viele Kräfte des Verkehrsdezernates überwachen derzeit das Be wohnerparken? 4. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, durch eine Zusammenführung der beiden Einheiten des Ordnungsamtes und des Verkehrsdezernates Synergien zu nutzen und mehr Kräfte "auf die Straße" zu bekommen, ähnlich der Zusammenlegung der Polizeireviere? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 54 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 671 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 01.03.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 671 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Aktenzeichen: 32 0

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 6

Griesheim: Parksituation im Schwarzerlenweg

19.01.2021 | Aktualisiert am: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 666 entstanden aus Vorlage: OF 1448/6 vom 01.01.2021 Betreff: Griesheim: Parksituation im Schwarzerlenweg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zielführende Maßnahmen zu ergreifen, um das Falschparken im Schwarzerlenweg zu unterbinden. Folgende Maßnahmen sollten geprüft und ggf. durchgeführt werden: 1. Prüfung des Baus einer Quartiersgarage; 2. Absperrungen/Umbauten des Wendekreisels; 3. regelmäßige Begleitung der Müllfahrzeuge durch die Verkehrspolizei einschließlich des Einsatzes von Abschleppfahrzeugen. Begründung: Im Schwarzerlenweg stehen, wie in vielen Siedlungen früherer Jahrzehnte, zu wenige Parkplätze zur Verfügung. Hinzu kommt die Nähe zum S-Bahnhof Griesheim, die auswärtige Bahnbenutzer dazu verführt, ihre Autos tagsüber in der Straße abzustellen. Zur Parkplatznot trägt auch bei, dass die vermieteten Garagen häufig nicht als solche, sondern als zusätzliche Lagerflächen genutzt werden und Firmenwagen die Parkplätze blockieren. Zu Ziffer 1.: Es sollte deshalb geprüft werden, ob mittelfristig der Bau einer Quartiersgarage Abhilfe verspricht. Zu Ziffer 2.: Kurzfristig muss dringend dafür gesorgt werden, dass die Feuerwehr, Sanitätsdienste und die Müllabfuhr insbesondere die nahe am Wendekreisel gelegenen Wohnblocks ungehindert anfahren können. Alle bisherigen Maßnahmen haben keine Verbesserung gebracht. Zu Ziffer 3.: Bewohner vieler Wohnungen müssen erhöhte Kosten für die Müllabfuhr zahlen, weil die FES die Abfuhrplätze aufgrund der Parksituation nicht immer zu den vorgesehenen Zeiten anfahren kann. Wie man hört, werden Beweisfotos von der FES gemacht, aber keine Anzeigen erstattet, vielleicht würden begleitende Aktionen der Verkehrspolizei nützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1309 Antrag vom 09.08.2021, OF 128/6 Anregung vom 07.09.2021, OA 60 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 666 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FDP und FRAKTION sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7148, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.02.2021 Aktenzeichen: 66 3

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 4

Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße/Oskar-von-Miller-Straße

19.01.2021 | Aktualisiert am: 03.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 669 entstanden aus Vorlage: OF 527/4 vom 05.01.2021 Betreff: Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße/Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 4129/19 OBR 4; ST 805/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Auf der Sonnemannstraße wird in Höhe VHS/Musikhochschule in beide Fahrtrichtungen eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage aufgestellt. 2. In Höhe der Einmündung Howaldstraße in die Sonnemannstraße wird ebenfalls ein Blitzer in beide Fahrtrichtungen aufgestellt. 3. Tagsüber wird auf den in der Überschrift genannten Straßen von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr schnellstmöglich Tempo 40 angeordnet. 4. In den Nachtstunden wird auf den in der Überschrift genannten Straßen von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr Tempo 30 angeordnet. Begründung: Dem Ortsbeirat kommen seit Jahren Klagen aus der Anwohnerschaft zu Ohren, die von überhöhter Geschwindigkeit bis hin zur Raserei auf der Sonnemannstraße berichten. So hat der Ortsbeirat im Jahre 2019 den Magistrat gebeten, aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes Tempo 30 in beiden Fahrtrichtungen auf der Sonnemannstraße zu prüfen (OM 4129). Diese Maßnahme wollte der Magistrat jedoch nicht umsetzen (ST 805). Nun hat sich ein schwerer Unfall mit Todesfolge ereignet, der nach übereinstimmenden Angaben auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen ist. Der Ortsbeirat ist darüber bestürzt und überzeugt, dass sich solches nicht wiederholen darf. Entsprechend sind Überwachungsanlagen und Tempobeschränkungen das Gebot der Stunde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4129 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 805 Bericht des Magistrats vom 07.05.2021, B 198 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 669 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7149, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.02.2021 Aktenzeichen: 32 1

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Anregung Ortsbeirat 2

Kommunalwahl in Frankfurt als reine Briefwahl abhalten

30.11.2020 | Aktualisiert am: 03.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung gem. § 17 (3) GOS vom 30.11.2020, OA 649 entstanden aus Vorlage: OF 1252/2 vom 30.11.2020 Betreff: Kommunalwahl in Frankfurt als reine Briefwahl abhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unverzüglich gegenüber den zuständigen Stellen des Landes Hessen einzufordern, dass wegen der Corona-Pandemie die entsprechenden Gesetze und Verordnungen dahin gehend geändert werden, dass die hessischen Kommunalwahlen 2021 auch als reine Briefwahl durchgeführt werden dürfen; 2. den ehrenamtlichen Wahlvorständen in Frankfurt noch vor dem Termin der Benennung der Wahlvorstände am 13.01.2021 an das Wahlamt klare Empfehlungen öffentlich zu kommunizieren, wie sie sich in Ausübung des Wahldienstes verhalten sollen und ob sie bei Andauer der Corona-Pandemie nicht besser auf das Ehrenamt verzichten sollten, wenn sie hinsichtlich der Covid-19-Erkrankung einer Risikogruppe angehören. Begründung: Zwar wird das Licht am Ende des Tunnels langsam heller, wie der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dieser Tage feststellte, allerdings ist noch über Monate hinweg SARS-CoV-2 unser täglicher Begleiter, und somit ist weiterhin jegliches vermeidbare Risiko zu unterlassen. Auch ist die Corona-Situation im März 2021 heute alles andere als vorhersehbar. Um die Kommunalwahlen für alle Beteiligten mit größtmöglicher Sicherheit durchführen zu können, müssen die Gemeinden und Landkreise die Möglichkeit erhalten, sich dafür zu entscheiden, diese Wahlen auch als reine Briefwahl abhalten zu können. Viele der Wahllokale, die seitens des Wahlamtes für die Kommunalwahlen in Frankfurt vorgesehen sind, bieten wenig oder keine Möglichkeiten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Viele Wahllokale befinden sich in Senioreneinrichtungen, also in direktem Umfeld von besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Viele der Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer befinden sich in der Altersgruppe über 65 Jahre. Es verbietet sich von selbst, diese überhaupt für den Wahldienst am 14. März 2021 vorzuschlagen. Bei der Auszählung der sehr großen Stimmzettel ist allein für diese sehr viel Platz nötig. Abstandsregeln zwischen den Auszählenden sind in den traditionellen Wahllokalen dann nur erschwert oder gar nicht einzuhalten. Für die Auszählung der "normalen" Briefwahl hat das Wahlamt Messehallen angemietet. Dies ist vorbildlich. Und in anderen Messehallen, Sport- und Veranstaltungshallen, Theatern, am Flughafen und anderen geeigneten groß dimensionierten Räumlichkeiten ist derzeit viel Platz, um die gesamte Kommunalwahl in Frankfurt brieflich abzuhalten und in Sicherheit auszuzählen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2021, B 92 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage OA 649 auf die Tagesordnung II der 50. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage OA 649 dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (OA 649 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (OA 649 = Prüfung und Berichterstattung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2020, TO II, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage OA 649 auf die Tagesordnung II der 50. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage OA 649 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu b) CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6855, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 Aktenzeichen: 12 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Kommunalwahl in Frankfurt als reine Briefwahl abhalten

30.11.2020 | Aktualisiert am: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2020, OF 1252/2 Betreff: Kommunalwahl in Frankfurt als reine Briefwahl abhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Unverzüglich gegenüber den zuständigen Stellen des Landes Hessen einzufordern, dass wegen der Corona-Pandemie die entsprechenden Gesetze und Verordnungen dahingehend geändert werden, dass die Hessischen Kommunalwahlen 2021 auch als reine Briefwahl durchgeführt werden dürfen. 2. Sodann wird die Kommunalwahl 2021 in Frankfurt am Main als reine Briefwahl durchgeführt. Begründung: Zwar wird das Licht am Ende des Tunnels langsam heller, wie der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dieser Tage feststellte, allerdings ist noch über Monate hinweg SARS-CoV-2 unser täglicher Begleiter und somit ist weiterhin jegliches vermeidbares Risiko zu unterlassen. Auch ist die Corona-Situation im März 2021 heute alles andere als vorhersehbar. Um die Kommunalwahlen für alle Beteiligten mit größtmöglicher Sicherheit durchführen zu können, müssen die Gemeinden und Landkreise die Möglichkeit erhalten sich dafür zu entscheiden diese Wahlen auch als reine Briefwahl abhalten zu können. Viele der Wahllokale, die seitens des Wahlamtes für die Kommunalwahlen in Frankfurt vorgesehen sind, bieten wenig oder keine Möglichkeiten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Viele Wahllokale befinden sich in Senioreneinrichtung, also in direktem Umfeld von besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Viele der Wahlhelfer*innen befinden sich in der Altersgruppe über 65 Jahren. Es verbietet sich von selbst, diese überhaupt für den Wahldienst am 14. März 2021 vorzuschlagen. Bei der Auszählung der sehr großen Stimmzettel ist allein für diese sehr viel Platz nötig. Abstandregel zwischen den Auszählenden sind in den traditionellen Wahllokalen dann nur erschwert oder gar nicht einzuhalten. Für die Auszählung der "normalen" Briefwahl hat das Wahlamt Messehallen angemietet. Dies ist vorbildlich. Und in anderen Messehallen, Sport- und Veranstaltungshallen, Theatern, am Flughafen und anderen geeigneten großdimensionierten Räumlichkeiten ist derzeit viel Platz, um die gesamte Kommunalwahl in Frankfurt brieflich abzuhalten und in Sicherheit auszuzählen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 28 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1252/2 dahin gehend ab, dass der Antragstenor um eine neue Ziffer 3. mit den Worten "den ehrenamtlichen Wahlvorständen in Frankfurt noch vor dem Termin der Benennung der Wahlvorstände am 13.01.2021 an das Wahlamt klare Empfehlungen öffentlich zu kommunizieren, wie sie sich in Ausübung des Wahldienstes verhalten sollen und ob sie bei Andauer der Corona-Pandemie nicht besser auf das Ehrenamt verzichten sollten, wenn sie hinsichtlich der Covid-19-Erkrankung einer Risikogruppe angehören." ergänzt wird. Auf Wunsch des Piraten wird über die Vorlage OF 1252/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 649 2020 1. Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OF 1252/2 werden als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 17 Absatz 3 GOS beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1252/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: 3 SPD, GRÜNE, 1 LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 3.: 3 CDU, SPD, 3 GRÜNE, 1 FDP, 1 LINKE. und Piraten gegen 1 CDU, 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, FDP, 1 LINKE. und Piraten gegen 3 SPD, GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 5

Landeklappen im Stadtwald

27.11.2020 | Aktualisiert am: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 646 entstanden aus Vorlage: OF 1844/5 vom 10.11.2020 Betreff: Landeklappen im Stadtwald Vorgang: V 1124/19 OBR 5; ST 565/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu klären, inwieweit sichergestellt ist, dass jene Maschinen des Typs Boeing B747-400 auf dem Frankfurter Flughafen nicht mehr landen, deren Landeklappenhalterungen keine ausreichende Korrosionsbeständigkeit gemäß den Sicherheitsempfehlungen SR 6/2018 der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) haben. Begründung: Als im Jahr 2014 im Frankfurter Stadtwald eine Landeklappe gefunden wurde, war die Aufregung darüber groß, dass Menschen durch herabfallende Flugzeugteile zu Schaden kommen könnten. Eilig wurde erklärt, solche Ereignisse gehörten zum Restrisiko eines Flughafens, das hinreichend im Planfeststellungsbeschluss über die Erweiterung des Frankfurter Flughafens erörtert wurde. Die Schäden durch Wirbelschleppen zeigen leider die Fehlerhaftigkeit solcher Sicherheitseinschätzungen. Auch beim Landeklappenvorfall hat sich inzwischen herausgestellt, dass es sich eher nicht um ein Restrisiko, sondern um einen Verarbeitungsfehler beim Fluggerät handelt, wie der nach erst fast vier Jahren veröffentlichte Abschlussbericht der BFU darlegt. Dem Ortsbeirat ist bisher keine Stellungnahme bekannt, wonach aus dem Abschlussbericht der BFU Konsequenzen gezogen worden wären. Der Ortsbeirat möchte sicherstellen, dass die Bevölkerung keinen vermeidbaren Gefährdungen ausgesetzt ist. Die in der o. a. Stellungnahme erteilte Antwort des Magistrats ist nicht zielführend. Es ist noch nicht einmal klar, ob die Umrüstung dieses Flugzeugtyps, von wem auch immer, erzwungen werden kann. Selbst wenn das nicht der Fall ist, kann die Fraport sehr wohl auf die Fluggesellschaften Einfluss nehmen und sollte dies auch tun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2019, V 1124 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 565 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 944 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 99 Beschluss: Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7059, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 83 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 9

Parkraumsituation in der Straße Im Mellsig

19.11.2020 | Aktualisiert am: 11.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2020, OF 912/9 Betreff: Parkraumsituation in der Straße Im Mellsig Vorgang: V 1705/20 OBR 9; ST 1848/20 Als Antwort auf eine Anfrage hat der Ortsbeirat 9 seitens der Stadt erfahren, dass im öffentlichen Straßenraum lediglich 100 legale Parkplätze den 380 Haushalten gegenüberstehen. Entgegen anderslautenden Vermutungen können die vorhandenen privaten Tiefgaragen kaum zusätzliche Fahrzeuge aufnehmen, auch deshalb ,weil sie den Wohnungseigentümern zugeordnet sind. Der Parkdruck ist also enorm. Auf Antrag des Ortsbeirats wurden am Ende der Straße vor einem Kindergarten aus Sicherheits- gründen Poller gesetzt, leider ohne den Ortsbeirat vorher über die Details der Umsetzung zu informieren. Die Anwohner sind aufgebracht, weil eine ganze Reihe von " Parkplätzen " weggefallen sind. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) die Poller so zurückzuversetzen ,dass zumindest wieder einige Längsparkplätze eingerichtet werden können. b) die Feuerwehrzufahrten deutlicher z.B. durch Bodenmarkierungen zu kennzeichnen, da diese häufig zugeparkt werden. Dies würde auch zu mehr Rechtssicherheit beim Abschleppen durch den von der GWH beauftragten Abschleppdienst führen. c) Die Stadt wird weiterhin gebeten die angedachte Quartiersgarage am Ende der Straße zu realisieren. Zur Finanzierung könnten Gespräche mit der GWH stattfinden, die einen großen Teil der Wohnungen in dieser Straße besitzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.06.2020, V 1705 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1848 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2020, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antrag OF 912/9 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7001 2020 Die Vorlage OF 912/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Zu a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) Zu b) Einstimmige Annahme Zu c) Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Radfahrunterricht an den Grundschulen sichern

16.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 673/12 Betreff: Radfahrunterricht an den Grundschulen sichern Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrserziehung für die Grundschüler in Kalbach-Riedberg dauerhaft zu sichern durch Ausschreibung und Besetzung entsprechender Stellen bei der Stadtpolizei um so die nächste Generation an sichere und umweltfreundliche Teilnahme am Verkehr heranzuführen. Begründung: Die Verkehrserziehung in den vierten Klassen Frankfurts wird aktuell durch zwei Polizisten der Stadtpolizei durchgeführt. Diese sind aber, teils aus gesundheitlichen Gründen, teils im Angesicht der nahenden Pensionierung, nicht dauerhaft verfügbar - und das bei steigenden Schülerzahlen. Die theoretische und praktische Verkehrserziehung mit dem Fahrrad ist ein wichtiges Element zur Verkehrssicherheit, zur Erlangung persönlicher Freiräume der Kinder und zur Schaffung einer guten Basis für umweltbewusste Fortbewegung. Dies muss nachhaltig gesichert und perspektivisch ausgebaut werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6944 2020 Die Vorlage OF 673/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Errichtung eines Fußgängerüberwegs vom Kleedreieck (Alt-Fechenheim 72) über die Willmannstraße in Richtung Alt-Fechenheim 74

16.11.2020 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 789/11 Betreff: Errichtung eines Fußgängerüberwegs vom Kleedreieck (Alt-Fechenheim 72) über die Willmannstraße in Richtung Alt-Fechenheim 74 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der o.g. Stelle einen Fußgängerüberweg zu errichten, der die Sicherheit der querenden Fußgänger erhöht. Begründung: Vom Kleedreieck kommend queren viele Fußgänger die Willmannstraße, um die Einkaufsstraße Alt-Fechenheim zu erreichen sowie die dort ansässigen Geschäfte. Die Willmannstraße ist an dieser Ecke zum Kleedreieck stark befahren und durch den kurvigen Verlauf der Fahrbahn für Fußgänger schlecht einsehbar. Ein Fußgängerüberweg schafft mehr Sicherheit für die Fußgänger und erhöht die Aufmerksamkeit der Autofahrer gegenüber den schwächsten Verkehrsteilnehmern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6962 2020 Die Vorlage OF 789/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD und 1 CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr Seckbach

16.11.2020 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 793/11 Betreff: Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Seckbach bis zu 5 Parkplätze einzurichten und mit entsprechenden Schildern / Markierungen kenntlich zu machen. Begründung: Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr müssen im Fall der Alarmierung das Feuerwehrhaus schnellstmöglich erreichen. Aufgrund der angespannten Parksituation bleibt häufig nur das Ausweichen auf Flächen Im Parkverbot in der Altebornstraße. Durch die anstehenden Baumaßnahmen (Wilhelmshöfe / Sanierung Wilhelmshöher Straße) ist von einem stark zunehmendem Parkdruck und zusätzlichen Parkverboten auszugehen. Eine aufwendige Parkplatzsuche ist im Alarmierungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr nicht vorgesehen. Leider kam es in der Vergangenheit bereits zu mutwilligen Beschädigungen der Privatfahrzeuge von Kameradinnen und Kameraden. Durch die Freiwillige Feuerwehr Seckbach wurden Flächen identifiziert, die zu Parkplätzen für Einsatzkräfte umgewandelt werden können, ohne das bestehende Parkflächen wegfallen. Diese befinden sich neben und vor dem Feuerwehrhaus. Die genauen Standorte sind auf der Grafik ersichtlich. Die Umsetzung der Maßnahme unterstützt die Kameradinnen und Kameraden bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Sicherstellung der Rettungskette. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6965 2020 Die Vorlage OF 793/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Aktive Kernbereiche - Kultureck und Spielplatz Burglehen - Aufwertung der Eingangsbereiche Frankfurt-Fechenheim

15.11.2020 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2020, OF 790/11 Betreff: Aktive Kernbereiche - Kultureck und Spielplatz Burglehen - Aufwertung der Eingangsbereiche Frankfurt-Fechenheim Vorgang: B 463/20 "Die im Rahmen des Förderprogramms beabsichtigte städtebauliche Aufwertung der Eingangsbereiche in den Kernbereich ist zentrale Zielsetzung" und sollte auch weiterhin im Rahmen des Programms Aktive Kernbereich in Frankfurt Fechenheim realisiert werden. Kritik, Pro und Contra Bewertung und möglich Anpassung der Planung, sollen hinsichtlich der Beschlüsse im bewährten Gremium der Lokale Partnerschaften verbleiben. Die einmalige Chance dieses Projekt im Rahmen des Gesamtprojektes Aktive Kernbereiche zu einem positiven Abschluss und einer Umsetzung zu bringen soll genutzt werden. Die Entscheidung, das Projekt "Aufwertung der Eingangsbereiche" - Neuer Treffpunkt "Kultur-eck und Spielplatz Burglehen" zu einem positiven Abschluss mit Umsetzung zu bringen oder das Projekt im Rahmen der aktiven Kernbereiche nicht weiter zu verfolgen soll gemeinsam von lokaler Partnerschaft, Planungsamt und Ortsbeirat getroffen werden. Hierzu ist das als förderungswürdig erachtete Projekt in mindestens einer weiteren (gegebenenfalls digitalen) Sitzung der lokalen Partnerschaft mit Planungsamt erneut zu besprechen und wenn möglich zu bescheiden. Begründung: Allein schon der Umstand, dass durch die Verlegung des 7. Polizei-Reviers bzw. Wandlung zu einem Polizeiposten mehrere Parkplätze am Rathaus und damit in unmittelbarer Nähe des Projektortes entstanden sind, findet in der Entscheidung, vorgetragen in der B463, keine Berücksichtigung. Das Beenden dieses Projektes innerhalb der aktiven Kernbereiche ist eine vertane Chance für den Stadtteil Fechenheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 463 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6963 2020 Die Vorlage OF 790/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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