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Sicherheit für Ehrenamtliche bei den Wahlen im Jahr 2021

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 14.12.2020, OF 311/15 Betreff: Sicherheit für Ehrenamtliche bei den Wahlen im Jahr 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch Umsetzen einer der beiden angegebenen Maßnahmen für die Sicherheit der ehrenamtlich in den Wahllokalen Tätigen Sorge zu tragen: a) Alle in den Wahllokalen als Wahlhelfer, Wahlvorsteher, Stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer oder Stellvertretender Schriftführer tätigen Bürgerinnen und Bürger können auf Wunsch rechtzeitig vor der Wahl am 14.3.2021 gegen Covid-19 geimpft werden. Die Wahlberechtigten werden gebeten, ihr Votum per Briefwahl abzugeben. b) Der Magistrat setzt sich dafür ein, die Kommunalwahl am 14.3.2021 und evtl. die Bundestagswahl im September ausschließlich per Briefwahl durchzuführen.

Begründung:

Die im Wahllokal Tätigen werden am Wahltag vielfältige Kontakte mit unterschiedlichen Personen auf relativ engem Raum über eine lange Zeit haben, ihre Gesundheit ist also allein deswegen erheblich gefährdet. Hinzu kommen sicherlich noch unvernünftige Personen, die bewusst ihre Gesundheit und die anderer Personen durch ihr Verhalten gefährden.Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 311/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Zustimmung)