Antrag vom 10.11.2020, OF 1844/5 Betreff: Landeklappen im Stadtwald Vorgang: V 1124/19 OBR 5; ST 565/19 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, zu klären, inwieweit sichergestellt ist, dass jene Maschinen des Typs Boeing B747-400 auf dem Frankfurter Flughafen nicht mehr landen, deren Landeklappenhalterungen keine ausreichende Korrosionsbeständigkeit gemäß den Sicherheitsempfehlungen SR 6/2018 der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) haben.
Begründung:
Als im Jahr 2014 im Frankfurter Stadtwald eine Landeklappe gefunden wurde, war die Aufregung darüber groß, dass Menschen durch herabfallende Flugzeugteile zu Schaden kommen könnten. Eilig wurde erklärt, solche Ereignisse gehörten zum Restrisiko eines Flughafens, das hinreichend im Planfeststellungsbeschluss über die Erweiterung des Frankfurter Flughafens erörtert wurde. Die Schäden durch Wirbelschleppen zeigen leider die Fehlerhaftigkeit solcher Sicherheitseinschätzungen. Auch beim Landeklappenvorfall hat sich inzwischen herausgestellt, dass es sich eher nicht um ein Restrisiko, sondern um einen Verarbeitungsfehler beim Fluggerät handelt, wie der nach erst fast vier Jahren veröffentlichte Abschlussbericht der BFU darlegt. Dem Ortsbeirat ist bisher keine Stellungnahme bekannt, wonach aus dem Abschlussbericht der BFU Konsequenzen gezogen worden wären. Der Ortsbeirat möchte sicherstellen, dass die Bevölkerung keinen vermeidbaren Gefährdungen ausgesetzt ist. Die in der o.a. Stellungnahme erteilte Antwort des Magistrats ist nicht zielführend. Es ist noch nicht einmal klar, ob die Umrüstung dieses Flugzeugtyps von wem auch immer erzwungen werden kann. Selbst wenn das nicht der Fall ist, kann die Fraport sehr wohl auf die Fluggesellschaften Einfluss nehmen und sollte dies auch tun.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2019, V 1124 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 565 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 646 2020 Die Vorlage OF 1844/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme