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Ordnungswidriges Parken am Kirchplatz verhindern

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.05.2021, OF 48/2 Betreff: Ordnungswidriges Parken am Kirchplatz verhindern Vorgang: OM 4657/19 OBR 2; ST 1418/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Parkverbotsbereich der Eck-Einmündung der Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße (Kirchplatz) durch Fahrbahnmarkierungen auf dem Fahrbahnbelag farblich abzumarkieren, um mit den Markierungen den NutzerInnen von PKWs, die dort Parken, ihr ordnungswidriges Verhalten vor Augen zu führen. Durch das Falschparken an dieser Stelle könnte insbesondere auch ein Einsatz der Feuerwehr erheblich behindert werden, so dass eine besondere Markierung angezeigt ist. Zeitnah nach Umsetzung der beschriebenen Maßnahme sollten verstärkt tagsüber und in den Abendstunden Parkkontrollen stattfinden und Verstöße geahndet werden.

Begründung:

Trotz ständiger Kontrolle und vieler Verwarnungen - in seiner Stellungnahme spricht der Magistrat von über 120 zum Zeitpunkt des Verfassens der ST im August 2019 - besteht das Problem an dieser Stelle unverändert fort. Im weiteren Verlaufe der Einmündung auf die Rödelheimer Straße (Kirchplatz) war es in den 2000er-Jahren mit ähnlichen Maßnahmen schon gelungen, Parkverstöße von PKW-HalterInnen dauerhaft zu unterbinden, nachdem den PKW-HalterInnen klar wurde, dass die Stadt Frankfurt an dieser Stelle das Falschparken konsequent unterbinden bzw. nicht dulden wird.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4657 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1418 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 223 2021 Die Vorlage OF 48/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, in dem Parkverbotsbereich der Eckeinmündung der Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße (Kirchplatz) a) die vorhandenen Poller circa einen bis 1,5 Meter in den Parkverbotsbereich zu versetzen oder b) alternativ durch Fahrbahnmarkierungen auf dem Fahrbahnbelag farblich abzumarkieren, um mit diesen Maßnahmen den Nutzerinnen bzw. Nutzern von Pkw, die dort parken, das ordnungswidrige Verhalten zu verhindern bzw. vor Augen zu führen. Durch das Falschparken an dieser Stelle könnte insbesondere auch ein Einsatz der Feuerwehr erheblich behindert werden, sodass besondere Maßnahmen angezeigt sind." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)