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Einrichtung von Lieferzonen

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.01.2022, OF 182/3 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in allen Straßenabschnitten mit einer Länge von mehr als 100m im Ortsbezirk 3 jeweils mindestens eine Lieferzone einzurichten, in der lediglich Kurzzeitparken erlaubt ist. Standorte mit Nähe zu Gewerbe mit Lieferverkehr sind dabei zu bevorzugen.

Begründung:

Das Phänomen verkehrsgefährdender Falschparker z.B. in Straßeneinmündungen und auf Radwegen, die nach eigener Aussage immer nur kurz etwas abholen / abgeben, ist allgegenwärtig und hochproblematisch für die Verkehrssicherheit insbesondere schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen. Viele Menschen trauen sich schlicht nicht aufs Rad, wenn sie häufig mit gefährlichen Situationen konfrontiert sind - sie tauchen in keiner Statistik auf. Für eine erfolgreiche Verkehrswende und eine hohe Lebensqualität ist ein subjektives Sicherheitsgefühl wichtig. Darüber hinaus haben lokale Gewerbebetriebe kaum eine Möglichkeit, Lieferungen über einen legalen Parkplatz in der Nähe abzuwickeln. Auch für diesen Missstand soll so Abhilfe geschaffen werden.Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 182/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1752 2022 Die Vorlage OF 182/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Lieferzone" um den Wortlaut "werktags zwischen 8 Uhr und 18 Uhr" ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass im Antragstenor das Wort "gebeten" um den Wortlaut "zu prüfen und zu berichten, ob" ergänzt wird)