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Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.08.2011

Anregung Ortsbeirat

Kalbacher Stadtpfad 17 Verwahrlostes Grundstück und Wohnhaus

Details im PARLIS OM_313_2011
10.10.2011

Stellungnahme des Magistrats

Kalbacher Stadtpfad 17 Verwahrlostes Grundstück und Wohnhaus

Details im PARLIS ST_1088_2011
10.08.2018

Anregung Ortsbeirat

Beseitigung der Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus

Details im PARLIS OM_3464_2018
12.11.2018

Stellungnahme des Magistrats

Beseitigung der Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus

Details im PARLIS ST_2056_2018
01.06.2021

Antrag Ortsbeirat

Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus

Details im PARLIS OF_45-12_2021
11.06.2021

Auskunftsersuchen

Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus

Details im PARLIS V_77_2021
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.06.2021, OF 45/12 Betreff: Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus Vorgang: OM 313/11 OBR 12; ST 1088/11; OM 3464/18 OBR 12; ST 2056/18 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Eigentümer des Gebäudes am Kalbacher Stadtpfad 17 seitens der Bauaufsicht veranlasst werden können, das Gebäude und das Grundstück instand zu setzen und ausreichend gegen unerlaubtes Betreten zu sichern. Am 28. Mai 2021 haben Kinder dort gezündelt. Glücklicherweise wurde dies frühzeitig bemerkt und es konnte so ein größerer Schaden verhindert werden. Feuerwehr und Polizei waren vor Ort. Zudem sind mehrere Fenster und eine Terrassentür eingeschlagen und stehen dauerhaft offen. Ab und an brennt dort auch Licht, es scheint also noch Strom zu geben, der ggf. zu einem Kurzschluss führen könnte.

Begründung:

Schon in einer Anregung des Ortsbeirates im Jahr 2011 wurde auf den desolaten Zustand des Gebäudes hingewiesen (OM 313). In der Antwort des Magistrats (ST 1088) wurde darauf erklärt, dass nur eingeschritten werden kann, wenn eine konkrete Gefahrensituation vorhanden ist. Diese sah der Magistrat auch 2018 nicht gegeben, obwohl Dachziegel vom Haus auf die Straße unmittelbar vor eine Kindertagesstätte fielen (OM 3464). Der Eigentümer der Liegenschaft sollte allerdings schriftlich auf seine Verkehrssicherungspflicht hingewiesen werden (ST 2056).dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056 Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 77 2021 Die Vorlage OF 45/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme