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Reflexion

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Kalbacher Stadtpfad 17 Verwahrlostes Grundstück und Wohnhaus

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 06.08.2011 Betreff: Kalbacher Stadtpfad 17 Verwahrlostes Grundstück und Wohnhaus Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Eigentümer des seit 2001 leerstehenden Mehrfamilienwohnhauses seitens der Bauaufsicht veranlasst werden können, das verwilderte Grundstück und die ungenutzten drei Wohnungen in Stand zu setzen und wieder zur Wohnnutzung freizugeben. Angesichts der Nachfrage nach Wohnraum sollte geklärt werden, ob die Entwicklung des Wohngrundstücks zur Schrottimmobilie durch behördliches Eingreifen unterbunden werden kann. Begründung: Das Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen verwahrlost immer mehr. Seit 21 Jahren ist die Erdgeschosswohnung unbewohnt. Die Dachgeschosswohnung steht seit 12 Jahren leer und die Mieter im 1. Obergeschoss wurden 2001 vertrieben, nachdem die Heizungsanlage vom Vermieter nicht mehr funktionsfähig erhalten wurde. Das Haus wird offensichtlich dem Verfall preisgegeben. Das Grundstück verwildert und verdreckt immer mehr. Der unansehnliche Anblick beeinträchtigt die Wohnsituation der Nachbarn. Eine Gefährdung der Öffentlichkeit ist nicht auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Antrag vom 27.07.2018, OF 328/12 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 Antrag vom 01.06.2021, OF 45/12 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 77 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984 Aktenzeichen: 63 0

Beseitigung der Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 entstanden aus Vorlage: OF 328/12 vom 27.07.2018 Betreff: Beseitigung der Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus Vorgang: OM 313/11 OBR 12; ST 1088/11 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Eigentümer des Gebäudes am Kalbacher Stadtpfad 17 seitens der Bauaufsicht veranlasst werden können, das Gebäude und das Grundstück instand zu setzen. Durch herabfallende Dachziegel geht eine konkrete Gefahr für die Anwohner und Kinder der nahe gelegenen Kindertagesstätte n aus. Begründung: Schon in einer Anregung des Ortsbeirates im Jahr 2011 wurde auf den desolaten Zustand des Gebäudes hingewiesen (OM 313). In der Antwort des Magistrats (ST 1088) wurde darauf hingewiesen, dass nur eingeschritten werden kann, wenn eine konkrete Gefahrensituation vorhanden ist. Da mittlerweile anscheinend die Dachziegel (siehe Foto) herabfallen, ist diese nun gegeben. Garageneinfahrt Kalbacher Stadtpfad 17, farbig online, Quelle privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056 Antrag vom 01.06.2021, OF 45/12 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 77 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984 Aktenzeichen: 63 0

Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2021, OF 45/12 Betreff: Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus Vorgang: OM 313/11 OBR 12; ST 1088/11; OM 3464/18 OBR 12; ST 2056/18 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Eigentümer des Gebäudes am Kalbacher Stadtpfad 17 seitens der Bauaufsicht veranlasst werden können, das Gebäude und das Grundstück instand zu setzen und ausreichend gegen unerlaubtes Betreten zu sichern. Am 28. Mai 2021 haben Kinder dort gezündelt. Glücklicherweise wurde dies frühzeitig bemerkt und es konnte so ein größerer Schaden verhindert werden. Feuerwehr und Polizei waren vor Ort. Zudem sind mehrere Fenster und eine Terrassentür eingeschlagen und stehen dauerhaft offen. Ab und an brennt dort auch Licht, es scheint also noch Strom zu geben, der ggf. zu einem Kurzschluss führen könnte. Begründung: Schon in einer Anregung des Ortsbeirates im Jahr 2011 wurde auf den desolaten Zustand des Gebäudes hingewiesen (OM 313). In der Antwort des Magistrats (ST 1088) wurde darauf erklärt, dass nur eingeschritten werden kann, wenn eine konkrete Gefahrensituation vorhanden ist. Diese sah der Magistrat auch 2018 nicht gegeben, obwohl Dachziegel vom Haus auf die Straße unmittelbar vor eine Kindertagesstätte fielen (OM 3464). Der Eigentümer der Liegenschaft sollte allerdings schriftlich auf seine Verkehrssicherungspflicht hingewiesen werden (ST 2056). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 77 2021 Die Vorlage OF 45/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4