Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Urselbach

Vorlagentyp: OFCDU
76 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Urselbach. Ziel ist es, Anwohner und private Institutionen auch ohne akute Gefahren über Störfälle zu informieren. Dies soll die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Sicherheit verfolgen

Antrag

Im Rahmen der Beantwortung der Fragen 5-8 führt der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 30.08.2021, ST 1503, aus, dass die "Gefahrenabwehr zum Schutz von Menschen und Sachgütern ... gemeinsame Aufgabe von Polizei und Feuerwehr" ist. "Im Fall von akuten Gefahren für das Wohl der Allgemeinheit wird die Bevölkerung durch die Polizei informiert." Darüber hinaus stellt der Magistrat fest, dass eine "zusätzliche Aufnahme von zu informierenden Anwohnern*innen (z.B. Hundebesitzer*innen) und privaten Institutionen (z.B. Kindergärten, Horte) in den Gewässer- und Bodenschutzalarmplan ... nicht der Zielsetzung des Planes" entspricht. Somit würde die Bevölkerung über einen Störfall nicht informiert, wenn keine akute Gefahr für das Wohl der Allgemeinheit besteht oder der Störfall bekannt, aber noch keine akute Gefahr für die Allgemeinheit festgestellt wurde. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen ggf. im Austausch mit unserer Nachbarstadt Oberursel zu beantworten: Wie können (privaten) Institutionen und Anwohner im Ortsbezirk 8 zukünftig über einen Störfall oder eine Verunreinigung des Urselbaches auch dann informiert werden, wenn eine akute Gefahr für das Wohl der Allgemeinheit nicht besteht oder diese (noch) nicht festgestellt wurde (bspw. für den Zeitraum der Auswertung der Laborproben)?

Begründung

Zusammenhang mit dem Urselbach Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im Rahmen der Beantwortung der Fragen 5-8 führt der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 30.08.2021, ST 1503, aus, dass die "Gefahrenabwehr zum Schutz von Menschen und Sachgütern ... gemeinsame Aufgabe von Polizei und Feuerwehr" ist. "Im Fall von akuten Gefahren für das Wohl der Allgemeinheit wird die Bevölkerung durch die Polizei informiert." Darüber hinaus stellt der Magistrat fest, dass eine "zusätzliche Aufnahme von zu informierenden Anwohnern*innen (z.B. Hundebesitzer*innen) und privaten Institutionen (z.B. Kindergärten, Horte) in den Gewässer- und Bodenschutzalarmplan ... nicht der Zielsetzung des Planes" entspricht. Somit würde die Bevölkerung über einen Störfall nicht informiert, wenn keine akute Gefahr für das Wohl der Allgemeinheit besteht oder der Störfall bekannt, aber noch keine akute Gefahr für die Allgemeinheit festgestellt wurde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2021STST 1503Wirksamer und nachhaltiger Gewässerschutz - jetzt!Stellungnahme
  2. 16. Oktober 2021Sie sind hier
    OFOF 58/8Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Urselbach
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 4. November 2021VV 216Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachAnfrage
  4. 4. Februar 2022STST 320Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachStellungnahme
  5. 8. August 2022STST 1787Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachStellungnahme
  6. 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 428Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 5 · 04.11.2021
TO I, TOP 16
Angenommen
Auskunftsersuchen V 216 2021 Die Vorlage OF 58/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen