S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 371 entstanden aus Vorlage: OF 113/6 vom 27.06.2021 Betreff: Schwanheim: Spielplatz Deidesheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, dass der oben genannte Spielplatz insbesondere an seiner östlichen Grenze durch Ballfangnetze eingezäunt wird, um zu verhindern, dass Bälle in die angrenzenden Gärten und Grundstücke fliegen. Begründung: Nach einer Inaugenscheinnahme durch ein Mitglied des Ortsbeirates erscheint es fraglich, ob die vorhandenen Schäden am Putz der Hauswand darauf zurückzuführen sind, dass Bälle gegen die Hauswand geworfen oder geschossen wurden. Der Putz ist 20 bis 100 Zentimeter über dem Boden und damit in einer Höhe abgeplatzt, in der solche Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit zu erwarten sind. Abgesehen von der dem Spielplatz zugewandten Wand sind alle Wände des fraglichen Gebäudes frisch saniert, sodass der Eindruck entsteht, dass das Gebäude ohnehin sanierungsbedürftig war und nunmehr die Kosten für die Sanierung der letzten Wand der Stadt aufgebürdet werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1779 Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 31 entstanden aus Vorlage: OF 106/1 vom 29.06.2021 Betreff: Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss Vorgang: M 63/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Umsetzung der Magistratsvorlage M 63 folgende Änderungen zu berücksichtigen: 1. Im Tenor unter Ziffer I.1: Der Satz "Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet werden soll." soll ersatzlos gestrichen werden. In der Begründung sollen unter "Bebauungspläne" die zugehörigen Absätze 3 und 4 ersatzlos gestrichen werden. 2. Im Tenor ist folgender Satz hinzuzufügen: "Maßnahmen zur Begrünung der Dachflächen und Fassaden, zu umweltfreundlichen Materialien und Oberflächen sowie Fotovoltaikanlagen auf Dach- und Fassadenflächen sind erwünscht und sollen abweichend zu der Gestaltungssatzung für das Bahnhofsviertel möglich sein. Es soll nur die Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen vorgesehen werden. Eine Kita ist aufgrund der zusätzlichen Wohnnutzung und aufgrund der wenigen verfügbaren Kita-Plätze vorzusehen." Begründung: Der Bebauungsplan soll gemäß der noch durch den Magistrat durchzuführenden Prüfung im Einzelfall und des sich daraus ergebenden Ergebnisses auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten. Dabei wird das Ergebnis in der Bewertung im Aufstellungsbeschluss bereits praktisch vorweggenommen, um ein beschleunigtes Verfahren im Sinne des Bauherrn voranzutreiben. Dabei darf die Prüfung der Umweltverträglichkeit aber nicht leiden, sondern muss sogar zwingend erfolgen, um nachteilige Auswirkungen auf die Versiegelung des Grundstücks, das Schließen von Kaltluftschneisen, die Vögel und Insekten oder den Verkehr zu erkennen und zu vermeiden. Die Gestaltungssatzung für das Bahnhofsviertel ist von 1981 und nicht mehr zeitgemäß. Es ist davon auszugehen, dass die Satzung demnächst überarbeitet und an die künftigen Klimabedingungen angepasst werden muss. Das Bahnhofsviertel ist mit dem ÖPNV und Radwegen gut erschlossen. Der Pkw-Verkehr und der Parkdruck sind jedoch nach wie vor hoch. Weitere Wohnungen sind erwünscht, aber zusätzliche Stellplätze und somit zusätzlicher Pkw-Verkehr sollen auf ein Minimum reduziert werden. Im städtebaulichen Vertrag soll eine Kita auf dem Grundstück enthalten sein, um die zusätzlichen Bedarfe abzudecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.05.2021, M 63 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 441 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 31 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 479, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 32 entstanden aus Vorlage: OF 65/1 vom 19.05.2021 Betreff: Verschönerung der Alten Gasse Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Alte Gasse in das Ausbauprogramm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen, damit das dortige stadträumliche Umgestaltungspotenzial genutzt werden kann. Es sollen Maßnahmen der baulichen Umgestaltung finanziert werden, insbesondere eine Verbreiterung der Gehwege und die Aufstellung von Sitzelementen, die stadtraumgestalterischen Anforderungen genügen. Begründung: Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von funktionalen Verkehrsanforderungen in der Alten Gasse sind einige bauliche Maßnahmen erforderlich, die zweckmäßigerweise mit Mitteln aus dem Ausbauprogramm "Schöneres Frankfurt" finanziert werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 60 Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 385 Antrag vom 02.12.2022, OF 699/1 Anregung vom 06.12.2022, OA 282 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 32 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 32 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 480, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 1130, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 Aktenzeichen: 60 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2021, OF 113/6 Betreff: Schwanheim: Spielplatz Deidesheimer Straße Dem Antrag V 99/6 (Tagesordnungspunkt 27) wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass er wie folgt gefasst wird: Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten dass der oben genannte Spielplatz insbesondere an seiner östlichen Grenze durch Ballfangnetze eingezäunt wird, um zu verhindern, dass Bälle in die angrenzenden Gärten und Grundstücke fliegen. Begründung: Nach einer Inaugenscheinnahme durch den Antragsteller erscheint es fraglich, ob die vorhandenen Schäden am Putz der Hauswand darauf zurückzuführen sind, dass Bälle gegen die Hauswand geworfen oder geschossen wurden. Der Putz ist 20-100 cm über dem Boden und damit in einer Höhe abgeplatzt, in der solche Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit zu erwarten sind. Abgesehen von der dem Spielplatz zugewandten Wand sind alle Wände des fraglichen Gebäudes frisch saniert, sodass der Eindruck entsteht, dass das Gebäude ohnehin sanierungsbedürftig war und nunmehr die Kosten für die Sanierung der letzten Wand der Stadt aufgebürdet werden soll. Der Antrag sollte zudem nicht auf einen möglicherweise anstehenden Rechtsstreit Bezug nehmen und die Sache damit inhaltlich präjudizieren, zumal der Zusammenhang zwischen den Schäden am Putz und einer vom Spielplatz ausgehenden Einwirkung als fraglich erscheint. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.06.2021, OF 99/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 27 Die Vorlage OF 113/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 371 2021 1. Die Vorlage OF 99/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 113/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der erste Satz und in der Begründung der letzte Satz ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 35/8 Betreff: Europäische Schule in der NW-Stadt - Warum in die Ferne schweifen, wenn das Grundstück liegt so nah? "Wir müssen und wollen zeitnah eine. Lösung entwickeln, die den Neubau der Europäischen Schule... in absehbarer Zeit realisiert. Dafür werden wir Grundstücke näher betrachten, die bisher nicht für diesen Zweck geprüft wurden" So steht es auf Seite 138 des Koalitionsvertrages. Und dieser Wortlaut bedeutet in der Realität auch weiteres Hinhalten aller Vertragsparteien, weil sich die letzte Koalition nicht auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag einigen konnte. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Prüfen und Berichten gebeten: Auf der anderen Straßenseite (Straße: Praunheimer Weg) des Standortes der Europäischen Schule solle geprüft werden, inwiefern dieses benachbarte Grundstück in Richtung A5 zur Erweiterung des Bestandsbaus geeignet erscheint. Begründung: Es ist schon erstaunlich, dass dieses Gebiet anscheinend nicht in der näheren Prüfung enthalten war - und komplizierte Ersatzstandorte in der Überlegung erschienen. Oder ist dieses Areal schon fest versprochen, als Teil des von manchen gewünschten urbanen Wohngebietes östlich der A5 - mit RTW und "Umfahrung Praunheim" ? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 35/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 50/4 Betreff: Pacht- bzw. Mietvertragsrevision auf Naxos Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen vertraulichen Gesprächstermin mit den zuständigen Dezernenten zu vereinbaren, bei dem den OBR-Mitgliedern die Vertragsverhältnisse der Anlieger auf dem Naxos-Gelände erläutert werden. Begründung: Der Ortsbeirat möchte seinen Beitrag zu einer Befriedung der Situation auf dem Naxos-Gelände leisten. Hierzu ist es erforderlich die Grundlagen zu kennen, die von den jeweiligen Mietern/Pächtern mit den Vermietern/Verpächtern abgeschlossen wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 50/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 50/4 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 96/2 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 834 folgende Anregungen zur Energieversorgung zu berücksichtigen: Der Magistrat wird beauftragt für alle Gebäude im Baugebiet zu prüfen und zu berichten, inwiefern auf den Dachflächen in Kombination zur geplanten Dachbegrünung konventionelle und/oder halbtransparente Photovoltaik-Anlagen angebracht werden können. Sollte die Prüfung geeignete Flächen identifizieren, so möge der Magistrat die Bauverantwortlichen dazu anhalten, auf diesen geeigneten Flächen Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Mit den Bauverantwortlichen ist entsprechend zu verhandeln. Gegebenenfalls soll hier eine städtische Förderung Anreize schaffen. Begründung: Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist ein zügiger und umfangreicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Innerstädtisch besteht diesbezüglich noch großes ungenutztes Potential. Begrünung und Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen sind sehr gut miteinander kombinierbar, wie auch die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 834 festhält: "Gründächer [...] sind "kalte" Dächer, die deshalb auch sehr gut mit Photovoltaikanlagen harmonieren, da deren Stromertrag mit zunehmender Umgebungstemperatur sinkt." [1] Studien zeigen, dass die Kombination zudem die Leistungsfähigkeit der Photovoltaik-Anlage erhöht, da sich diese durch das Gründach weniger stark aufheizt und damit eher im Bereich ihrer optimalen Betriebstemperatur bleibt. [2] Die Dachpflanzen schaffen durch ihre Verdunstungskälte also nicht nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Umgebung, sondern kühlen damit gleichzeitig die PV-Anlage. Diese erzielt dadurch einen höheren Wirkungsgrad. Konventionelle Photovoltaik-Module sind hierbei gut mit eher schattenliebenden Dachpflanzen kombinierbar. Halbtransparente PV-Anlagen schaffen eine gute Symbiose zwischen Stromerzeugung und sonnenaffineren Dachpflanzen, da sie Licht für die darunter befindliche Begrünung durchlassen. Über einen Mieterstromvertrag könnten die Bauverantwortlichen den von ihnen produzierten Solarstrom an ihre Mieter*innen in dem geplanten Bebauungsgebiet verkaufen. Hiervon können sowohl die Bauverantwortlichen als auch ihre Mieter*innen profitieren: Solarer Mieterstrom ist heutzutage üblicherweise günstiger als reiner Netzstrom und zugleich profitabel für die Vermieter*innen. [3] Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 471 2021 Die Vorlage OF 96/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 51/4 Betreff: Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ Jakob-Carl-Junior-Straße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen? Vorgang: M 171/18 Der Ortsbeirat 4 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob das neue Baulandmobilisierunggesetz in irgendeiner Form für die Ende 2020 aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen im Gebiet Waldschmidtstr. 41 - 45a/Wittelsbacherallee 16 - 26/Jakob-Carl-Junior-Str. 2 - 8 greift. Welche Möglichkeiten für den Schutz der MieterInnen ergeben sich durch dieses neue Gesetz im vorliegenden Fall? Begründung: Ein Antrag im November 2020 (OF 522/4 vom 08.11.2020) hinsichtlich der Anwendbarkeit der Milieuschutzsatzung in diesem Gebiet brachte keinen Erfolg; die rechtlichen Einflussmöglichkeiten der Stadt sind hier sehr begrenzt. Die Mieter fürchten neben steigenden Mieten auch eine Gentrifizierung durch Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen und späterer Kündigung. Vor diesem Hintergrund wäre es hilfreich zu erfahren, ob und wenn ja welche Schutzmöglichkeiten nun durch das neue Gesetz dort greifen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2021, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 526 2021 Die Vorlage OF 51/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 43/16 Betreff: Beschilderung der Wirtschaftswege am Berger Süd- und Nordhang Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle Wirtschaftswege wieder mit großen Informationsschildern auszustatten, in denen der Status der anliegenden Grundstücke aufgeführt ist, z.B. Landschaftsschutzgebiet, Obstanbaugebiet, Ackerflächen, Hochstammwiesen usw. und mit denen das Betreten der Grundstücke und Befahren der Wege durch Unbefugte untersagt, kontrolliert und ggf. auch geahndet wird. Begründung: Mit der Coronakrise kommen sehr viel mehr Besucher in die Bergen-Enkheimer Gemarkung, die in zunehmender Zahl die Wege befahren, zuparken und ungeniert fremde Grundstücke betreten und zum Teil auch abernten. Das Thema ist nicht neu, hat aber unerträgliche Ausmaße angenommen, so daß an etlichen Stellen breite Trampelpfade auf den Wiesen entstanden sind. Nachdem demnächst die Kirschen reif werden, werden wieder viele "Besucher" die Gelegenheit nutzen im "Frankfurter Grüngürtel" das Obst zu ernten. Mir hat ein "Besucher" schon mal Prügel angeboten, weil ich ihn von meinem Grundstück verwiesen habe und er der Meinung war, daß er das im "Frankfurter Grüngürtel" dürfe. So ist mit der Zeit aus dem Landschafts- und Naturschutzgebiet eine in großen Teilen verwilderte "DRECKE", Dreckecke geworden, weil viele Grundstückseigentümer sich nicht mehr die Arbeit mit den Grundstücken machen wollen, wenn die Früchte ihrer Arbeit gestohlen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 535 2021 Die Vorlage OF 43/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, alle Wirtschaftswege wieder mit großen Informationsschildern auszustatten, in denen der Status der anliegenden Grundstücke aufgeführt ist." Abstimmung: WBE, CDU und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und FDP
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 42/16 Betreff: Feldschützen in der Gemarkung Bergen-Enkheim wiedereinsetzen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen der Magistrat wird angewiesen wieder Feldschützen in der Gemarkung Bergen-Enkheim einzusetzen, um das Sicherheitsgefühl der Grundstückseigentümer zu stärken, die Obst- und sonstigen Diebe abzuschrecken und den zunehmenden Vandalismus, das Beschädigen, Abbrennen und Zerstören von Gartenhäusern, Hecken und Zäunen einzudämmen und das Befahren und Beparken der Wege und Grundstücke mit Mopeds, Autos und Motorrädern zu unterbinden. Begründung: Zu Zeiten der Feldschützen, einstmals in Bergen-Enkheim liebevoll "Gemüsesheriffs" genannt, war die Bergen-Enkheimer Gemarkung jedenfalls wesentlich sicherer und ordentlicher als heutzutage, obwohl in diesem unserem heutigen Sozialwunderland niemand Obst aus Hunger stehlen und fremdes Eigentum beschädigen oder entwenden müßte. Nur das Rechtsgefühl hat bei etlichen Vandalen wohl ziemlich gelitten, denn die Gefahr erwischt zu werden ist äußerst gering. Das wäre leicht zu ändern, denn auch für ihre Sicherheit zahlen die Bürger Steuern! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 58/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 58/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 990 2021 1. Die Vorlage OF 42/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 58/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. WBE, CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 296 entstanden aus Vorlage: OF 17/5 vom 07.05.2021 Betreff: Erhaltung des denkmalgeschützten Frauenhoftores sichern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 177 Baugesetzbuch (Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot) vorliegen, um den Eigentümer zu verpflichten, die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung des denkmalgeschützten Barockgebäudes Frauenhoftor zeitnah durchzuführen." Begründung: Das denkmalgeschützte Gebäude Frauenhoftor ist ein einem baulich schlechten Zustand. Ein aktueller Artikel der FNP spricht gar von "Verfall". Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Frauenhoftores muss sichergestellt werden, dass notwendige Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen nicht unangemessen verzögert oder gar versäumt werden. §177 Baugesetzbuch bietet eine entsprechende Rechtsgrundlage, damit der Magistrat und die zuständigen Behörden tätig werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1832 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 60 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 entstanden aus Vorlage: OF 46/3 vom 24.05.2021 Betreff: Bebauung ehemaliges Südmilch-Gelände Vorgang: V 1880/20 OBR 3; ST 891/21 Das sog. ehemalige Südmilch-Gelände (Merianstraße/Elkenbachstraße) ist das letzte große Areal innerhalb des Nordends, das in absehbarer Zeit neu bebaut werden könnte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sind die Eigentumsverhältnisse für das Gelände? 2. Steht der vorhandene Schornstein als letzter Rest der ursprünglichen Industriebebauung unter Denkmalschutz? 3. Wie könnte an die Geschichte des Geländes als ehemaliger Industriestandort in geeigneter Weise dauerhaft erinnert werden? 4. Welche Bebauung wäre auf dem o. g. Grundstück möglich? 5. Welche Einflussmöglichkeiten auf die Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe) hat die Stadt? 6. Wie könnte möglichst viel preiswerter Wohnraum geschaffen werden? 7. Könnte die Stadt die Einrichtung einer Kindertagesstätte als Auflage vorgeben? 8. Wäre dort eine Anwohnerquartiersgarage genehmigungsfähig? 9. Ist es möglich, dass der städtische Liegenschaftsfond oder die ABG aktiv an den Eigentümer herantritt, um Veräußerungsabsichten zu erfragen und gegebenenfalls das Vorkaufsrecht auszuüben? Begründung: Offensichtlich liegen dem Stadtplanungsamt aktuell keine Bauvoranfragen vor (siehe Stellungnahme ST 891). Normalerweise erfährt der Ortsbeirat erst nachdem bereits die Baugenehmigung erteilt wurde von geplanten Bauvorhaben. Hier nun möchte der Ortsbeirat bereits im Vorfeld die genehmigenden Behörden sensibilisieren und Ideen einbringen. Das Gelände war früher ein Industriestandort, der das östliche Nordend geprägt hat, deshalb hält der Ortsbeirat eine geeignete Form der Erinnerung an diese Geschichte für wichtig. Die Kindertagesstätte, die früher in der Merianschule ihren Standort hatte, sucht seit Jahren vergeblich einen Ersatzstandort. Das Gelände liegt im direkten Umfeld des alten Standorts und könnte dort die entstandene Lücke schließen. Das Gebiet rund um die Berger Straße leidet besonders unter dem Parkdruck und bietet auch wenig private Parkmöglichkeiten. Auf dem Areal könnte man bei einer Neubebauung mit Anwohnerquartiersparkplätzen oberirdisch Freiraum für Umgestaltungsmaßnahmen schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 891 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1745 Antrag vom 18.11.2021, OF 152/3 Antrag vom 06.01.2022, OF 170/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1471 Antrag vom 23.06.2022, OF 330/3 Antrag vom 23.06.2022, OF 331/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2536 Aktenzeichen: 63 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 278 entstanden aus Vorlage: OF 41/3 vom 27.05.2021 Betreff: Ausreichendes Angebot in Tagestreffs für Obdachlose? Vorgang: OM 7164/21 OBR 3; ST 858/21 In der Stellungnahme vom 19.04.2021, ST 858, schreibt der Magistrat, er sei in einem "regelmäßigen fachlichen Austausch" mit Trägern der Wohnungslosenhilfe, u nd weiter: "Bei diesen Betrachtungen und durch die Erfahrungen in der praktischen Arbeit zeigt sich, dass derzeit die vorhandenen Angebote im Bereich der gemeinsamen Tagestreffs, wie auch Tagestreffs nur für Frauen, ausreichen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, was der Magistrat als ausreichend ansieht: 1. Wie viele Plätze in Tagestreffs für Obdachlose stehen zur Verfügung, wie viele davon im Nordend, wie viele davon für Frauen oder Menschen, die sich nicht durch das binäre Geschlechtersystem abgebildet sehen? 2. Wie viele Obdachlose halten sich in Frankfurt auf? Wie viele davon sind nicht männlich? 3. Wie sind die Bedingungen der Tagestreffs hinsichtlich Öffnungszeiten, Beratungsangeboten, Hygieneräume, Ruhemöglichkeiten, Zugang zu Computern/Internet und Freizeitangeboten? Wie sind die Öffnungszeiten? Begründung: In der o. g. Stellungnahme liefert der Magistrat keine Begründung für die Annahme, das Angebot sei ausreichend. Es wäre wünschenswert, wenn der Magistrat erläuterte, wie im Austausch mit Trägern der Wohnungslosenhilfe Angebot und Bedarf in diesem Bereich abgewogen werden. Auf Nachfragen unsererseits bei Einrichtungen, die Tagestreffs anbieten, wurde der Eindruck nicht bestätigt, das Angebot sei ausreichend. Die Nachfrage wurde als wesentlich höher als das Angebot eingeschätzt. Auch Einrichtungen im Nordend bestätigten diesen Eindruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7164 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 858 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1604 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 241 entstanden aus Vorlage: OF 27/4 vom 24.05.2021 Betreff: Abstandspfosten für die Hofeinfahrt wegen Einrichtung eines Carsharing-Elektropersonenkraftfahrzeugs und eines E-Lastenbikes Der Magistrat wird aufgefordert , dass Abstandspfosten vor der Hofeinfahrt zur Bornheimer Landwehr 39 aufgestellt werden, um das Parken in dem Bereich der Hofeinfahrt zu verhindern. Begründung: Der Hauseigentümer der Bornheimer Landwehr 39 möchte in seinem Hof einen Carsharing-Parkplatz für ein Elektrofahrzeug mit Ladesäule und einen weiteren Parkplatz für ein E-Lastenbike einrichten. Die Fahrzeuge können über das Carsharing Model Hop-On der Mainova und book-n-drive angemietet werden und stehen der öffentlichen Nutzung zur Verfügung. Termin ist voraussichtlich der 01.07.2021. Leider kommt es immer wieder vor, dass Pkws sich neben die Markierung der offiziellen Parkplätze stellen und somit die Ein- und Ausfahrt behindern. Die Mieterinnen und Mieter der Carsharing-Fahrzeuge würden dann erheblich bei Abholung oder Rückgabe behindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1658
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 228 entstanden aus Vorlage: OF 61/2 vom 17.05.2021 Betreff: Entwicklung des Areals der ehemaligen Biologischen Institute in der Siesmayerstraße beschleunigen und dabei studentisches Wohnen realisieren Der Magistrat wird gebeten, 1. seine Überlegungen zur hoffentlich zeitnahen Entwicklung des bezeichneten Areals im Ortsbeirat 2 ggf. gemeinsam mit Vertretern des Landes Hessen öffentlich vorzustellen; und 2. in diesem Zusammenhang auch explizit zu prüfen und zu berichten, wie auf den (städtischen Teil-) Flächen des Areals bezahlbare Studentenwohnungen realisiert werden können, ggf. auch in Form von Aufstockungen auf geplanten oder bereits vorhandenen Funktionsbauten. Der Magistrat wird gebeten, dabei die Expertise des Studentenwerks Frankfurt am Main einzubeziehen und sich entsprechend abzustimmen. Begründung: Das Präsidium und der AStA der Goethe-Universität sowie das Studentenwerk Frankfurt fordern gemeinsam die dringende Weiterentwicklung studentischen Wohnens am Hochschulstandort Frankfurt. Obwohl sich die Hessische Landesregierung zu dem Ziel bekennt, für zehn Prozent der Studierenden einen Wohnheimplatz der Studentenwerke zur Verfügung zu stellen, liegt die tatsächliche Versorgungsquote in Frankfurt bei lediglich viereinhalb Prozent. Bei der Entwicklung des Areals in der Siesmayerstraße sollte daher die Schaffung von bezahlbaren Studentenwohnungen - Miete inkl. Nebenkosten orientiert sich am BAföG-Bedarfssatz von 325 Euro - bevorzugt berücksichtigt werden. Das Areal an der Siesmayerstraße ist aufgrund seiner fußläufigen Anbindung an den Campus Westend sowie den geplanten Kulturcampus Bockenheim ein idealer Standort für studentisches Wohnen. Zudem müssen auf dem bisherigen Campus Bockenheim entfallende Wohnheimplätze sinnvoll im Gebiet des Ortsbeirat 2 kompensiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2031 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1798 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 732 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 189 entstanden aus Vorlage: OF 26/1 vom 15.05.2021 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die zwei Litfaßsäulen in der Elbestraße zu entfernen. Sie befinden sich auf dem östlichen Gehweg zwischen Taunusstraße und Niddastraße. Begründung: Die beiden Litfaßsäulen auf der Elbestraße werden seit langem als Urinal missbraucht. Dadurch entstehen erhebliche Verunreinigungen und eine extreme, ständige Geruchsbelästigung. Direkt neben den Litfaßsäulen befinden sich Wohnungen. Den Mietern dort ist es nicht mehr möglich, ihre Fenster zu öffnen und zu lüften, ohne diesen Gestank in die Wohnung zu bekommen. Es darf auch bezweifelt werden, dass die Litfaßsäulen an diesem Standort eine wichtige Werbefläche darstellen. Von daher wäre es für die Werbeindustrie sicherlich kein großer Verlust. Alternativstandorte in der näheren Umgebung sind wahrscheinlich attraktiver. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2003 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 185 entstanden aus Vorlage: OF 45/10 vom 17.05.2021 Betreff: Nicht sachgerecht abgestellte und störende Mietelektroroller Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen sowie dem Blinden- und Sehbehindertenbund um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen er schnellstens das Problem der in Preungesheim und den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10 zu oft nicht sachgerecht und teils gefährlich abgestellten Mietelektrorollern in den Griff bekommen möchte. Begründung: Mietelektroroller werden erfahrungsgemäß bewusst an stark frequentierten Stellen abgestellt. Leider erfolgt dies augenscheinlich vom Anbieter sowie in der Folge nach Mietnutzung nicht immer sachgerecht. Es entstehen Nachteile und teils auch zum Schaden Dritter. Rasche Abhilfe ist hier angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1586 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 197 entstanden aus Vorlage: OF 38/1 vom 11.05.2021 Betreff: Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht? Laut Berichterstattung des Fernsehsenders Hessischer Rundfunk in der Sendung Maintower vom 26. März 2021 hat der Magistrat die Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 vor einiger Zeit im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben und tritt als Vermieter der darin befindlichen Wohnungen auf. Seit nunmehr Jahrzehnten beklagen Bürgerinnen bzw. Bürger des Gallus und der Ortsbeirat den Verlust von wertvollen Vorgärten zum Zwecke des Parkens und des Kommerzes. Regelmäßig verweist der Magistrat den nachfragenden Ortsbeirat auf anhängige Gerichtsverfahren in Kassel und schließt seine Stellungnahme ab mit den Worten: "Die gerichtlichen Auseinandersetzungen sind noch nicht abgeschlossen." Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die Vorgartenflächen der Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 unverzüglich zu entsiegeln und satzungsgemäß wieder als Vorgarten herrichten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1458 Aktenzeichen: 64 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 149 entstanden aus Vorlage: OF 53/6 vom 12.05.2021 Betreff: Sindlingen: Sanierung der Kreuzungsbereiche Allesinastraße Vorgang: OM 3103/18 OBR 6; ST 1565/18 Der Magistrat wird gebeten, die mit Stellungnahme vom 10.08.2018, ST 1565, zugesagte sukzessive Sanierung der gefährlichen Basalt-Aufpflasterungen mittels "Street-Print"-Verfahren in den Kreuzungsbereichen der Straßen Krümmling, Weinbergstraße und Huthmacherstraße endlich zu realisieren. Begründung: Die Sanierungsmaßnahmen wurden in 2018 (!) dem Ortsbeirat 6 vom Magistrat fest zugesagt, jedoch bis heute ohne Begründung nicht durchgeführt. Die besonders in den Nachtstunden schlafstörenden Rollgeräusche, die Rutschgefahr für Zweiradfahrer sowie die Reparaturanfälligkeit des Pflasterbelags sollten durch den Einbau eines Asphaltbelags mit Kopfsteinpflaster-Muster ("Street-Print") jetzt endlich beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3103 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1565 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1562 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 61/5 Betreff: Kein Betrieb der Nordwestlandebahn bei niedriger Zahl der Flugbewegungen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Aufsichtsrat Fraport und in der Fluglärmkommission dafür einzutreten, dass die Nordwestlandebahn nicht in Betrieb genommen wird, solange die Zahl der Flugbewegungen noch derart niedrig ist. Begründung: Mit einem Erreichen der Flugbewegungen auf Vorpandemielevel ist in diesem Jahr keinesfalls zu rechnen. Die Wiedereröffnung der Landebahn ist offenbar nur politisch und nicht sachlich oder wirtschaftlich begründet. Zugleich beeinträchtigt der dadurch ohne Not entstehende Lärmteppich die Lebensqualität im auch durch den Pendlerverkehr ohnehin stark belasteten Frankfurter Süden. Fraport begründet Schließung und Wiedereröffnung der Nordwestlandebahn in erster Linie betriebswirtschaftlich, als wolle sie ein Exempel statuieren. Unverrückbar setzt sie auf die Maximierung der Anzahl der Flugbewegungen. Das ist kurzsichtig und unwirtschaftlich. Die außerordentliche Umwelt- und Klimaschädlichkeit des Flugverkehrs machen es unwahrscheinlich, dass die Luftfahrtbranche je wieder in die alten Wachstumspfade zurückkehren wird. Es wäre sinnvoller, den Stillstand im Zuge der Corona-Krise für eine wirtschaftliche Neuausrichtung der Fraport zu nutzen. Schon jetzt liegt die Hauptertragsquelle der Fraport nicht in der Abwicklung der Flugbewegungen. Die Fraport sollte sich zu einem multimodalen Mobilitätskonzern weiter entwickeln und umweltfreundliche Mobilitätsangebote in ihre Produktpalette integrieren. Auch gesundheitliche Aspekte wie der Anstieg des besonders lungengängigen Ultrafeinstaubs in den südlichen Stadtteilen und im Stadtwald durch den Bodenbetrieb der NW-Landebahn, sollten bei den Überlegungen zur Wiedereröffnung dieser Bahn berücksichtigt werden. Die Schließung der NW-Landebahn hat für die Bevölkerung im Frankfurter Süden zu einer spürbaren Lärmentlastung geführt. Das ist in der Pandemie besonders wichtig, weil die meisten Freizeiteinrichtungen geschlossen sind und die Entlastung von Lärm und Luftschadstoffen im Stadtwald als Naherholungsgebiet besonders dringend geboten ist. Fraport begründet die Wiedereröffnung der Landebahn mit den Planzahlen der europäischen Flugsicherungsbehörde. Das erscheint als Erklärung beliebig. Offenbar besteht genügend Spielraum, um die Wiedereröffnung der Bahn zu verschieben. Die Stadt sollte daher ihre Einflussmöglichkeiten nutzen, um bei der Fraport ein Umdenken zu erwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 317 2021 Die Vorlage OF 61/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 96/6 Betreff: Nied/Sossenheim: Sanierung der Autobahnbrücken am Westkreuz Vorgang: OM 5039/19 OBR 6; ST 1238/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Autobahn GmbH den Sachstand und Zeitplan der Brückensanierung am Frankfurter Westkreuz und der in OM 5039 beantragten Lärmschutzwand abzufragen. Begründung: Bereits seit mehreren Jahren läuft die Sanierung der Autobahnbrücken in schleppendem Tempo und mit langen Unterbrechungen. Seit dem 1. Januar 2021 ist die Zuständigkeit für die Maßnahme von Hessen Mobil auf die Autobahn GmbH übergegangen. Im Gegensatz zu anderen Bauprojekten finden sich hierzu aber auf der Website der Autobahn GmbH keinerlei Informationen. Die Antragstellerinnen befürchten daher, dass Anliegen aus OM 5039 könnte im Rahmen der Übergabe in Vergessenheit geraten sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5039 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 367 2021 Die Vorlage OF 96/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 32/10 Betreff: Vorstellung der Baumaßnahme der ABG Frankfurt/Wohnheim Frankfurt zwischen Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße/Gretapfelstraße und Renettenstraße im Frankfurter Bogen in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin möge die AGB Frankfurt bzw. die Wohnheim GmbH bitten, einen Vertreter in die Sitzung des Ortsbeirates zu entsenden, um die Baumaßnahme der AGB bzw. der Wohnheim GmbH näher zu erläutern. Begründung: Da es eine der letzten größeren Baumaßnahmen im Frankfurter Bogen ist, halte ich es für erforderlich, sie im Ortsbeirat näher zu erläutern. Die Baumaßnahme (Erdarbeiten) hat in den letzten Wochen, ursprünglich war der Beginn in 2019 vorgesehen, begonnen. Laut Bauschein-Nr. B-2020-1052-3 und B-2020-1053-3 sollen insgesamt 139 Wohnungen und 70 Pkw-Tiefgaragenstellplätze errichtet werden. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden und zwar - bis wann wird die Baumaßnahme voraussichtlich abgeschlossen sein, werden die Vorschriften des Bebauungsplanes eingehalten (Bebauung mit Erdgeschoß, 3 Stockwerken und zusätzlich mit Penthouse/Loft), - da nur 70 Tiefgaragenstellplätze (statt der nach der Stellplatzsatzung erforderlichen ca. 110 Stellplätze geschaffen werden, wie erfolgt der Ausgleich der fehlenden ca. 40 Stellplätze (z.B. durch Fahrradstellplätze oder Ablösezahlungen etc.) - welche Art von Wohnungen sind vorgesehen (Anzahl der Miet- bzw. Eigentumswohnungen), - wer und durch wenn erfolgt der Verkauf bzw. die Belegung (wie hoch ist der Anteil der sozial geförderten Wohnungen und erfolgt bei den Mietwohnungen, insbesondere eine Belegung aus sozialen Gründen, für die Personen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkte decken können, - erfolgt die Beheizung und die Warmwasserversorgung durch Fernwärme, - wie hoch wird das voraussichtliche Mietniveau pro Quadratmeter bei den Wohnung mit den unterschiedlichen Belegungsarten sein und ggfls. wie hoch wird der Quadratmeterpreis bei den Eigentumswohnungen sein. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 32/10 wurde zurückgezogen.
Partei: AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 38/1 Betreff: Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Laut Berichterstattung des Fernsehsenders "Hessischer Rundfunk" in der Sendung "Maintower" vom 26. März 2021 hat der Magistrat die Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 vor einiger Zeit im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben und tritt als Vermieter der darin befindlichen Wohnungen auf. Seit nunmehr Jahrzehnten beklagen Bürger*innen des Gallus und der Ortsbeirat den Verlust von wertvollen Vorgärten zum Zwecke des Parkens und des Kommerzes. Regelmäßig verweist der Magistrat den nachfragenden Ortsbeirat auf anhängige Gerichtsverfahren in Kassel und schließt seine Stellungnahme ab mit den Worten "Die gerichtlichen Auseinandersetzungen sind noch nicht abgeschlossen". Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die Vorgartenflächen der Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 unverzüglich zu entsiegeln und satzungsgemäß wieder als Vorgarten herrichten zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 197 2021 Die Vorlage OF 38/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 17 entstanden aus Vorlage: OF 4/16 vom 19.04.2021 Betreff: Überbauung von Parkplätzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Überbauung von Parkplätzen mit Wohnungen auch im Stadtteil Bergen-Enkheim möglich ist. Anbieten würde sich u. a. der Parkplatz Schwimmbad an der Leuchte. Begründung: Nicht nur in unserer Stadt ist der Bau günstiger Wohnungen ein zentrales Thema. Doch die Flächen sind rar. Eine mögliche Lösung für dieses Platz-Problem: Stellflächen überbauen. Zudem würde es zusätzliche Verdichtungen von wertvollen Grünflächen vermeiden (siehe https://www. merkur.de/ lokales/muenchen/stadt-muenchen/spektakulaeres-konzept-wohnen-wir-kuenftig-auf-s telzen-6975572.html) Quelle: wochenanzeiger-muenchen.de "Wohnen auf Stelzen" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1352 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 49 entstanden aus Vorlage: OF 13/1 vom 16.04.2021 Betreff: Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Anwohner der Baustelle des FAZ-Hochhauses an der Europa-Allee (Ecke Pariser Straße) wirksam vor Baulärm zu Nachtzeiten geschützt werden. Unvermeidbare, stark lärmverursachende Tätigkeiten sollen tagsüber ausgeführt werden. Begründung: Von der vorbezeichneten Baustelle gehen seit Juni 2020 starke Lärmemissionen zur Nachtzeit aus, die den dortigen Anwohnern nicht zumutbar sind. Aktuell werden auf der Baustelle vom frühen Morgen an sehr lärmintensive Betonierarbeiten durchgeführt, ohne dass die Anwohner hierüber informiert worden wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1319 Antrag vom 22.08.2021, OF 149/1 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 697 Aktenzeichen: 63 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 26 entstanden aus Vorlage: OF 10/6 vom 15.04.2021 Betreff: Nied: Sanierung/Instandsetzung der Gedenkstätte für die Opfer der Kriege von 1914 bis 1918 und 1939 bis 1945 auf dem Nieder Friedhof Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der Gedenkstätte für die Opfer der beiden Weltkriege auf dem Nieder Friedhof zu veranlassen. Begründung: Die Gedenkstätte ist in die Jahre gekommen und befindet sich nunmehr in einem schlechten Zustand. So ist die Abdeckplatte der hohen Stele mit der Plastik einer Trauernden aus Bronze nunmehr so marode, dass sie anfängt abzubröckeln, auch dringt Regenwasser in die Stele ein. Die um die Stele liegenden und stehenden Sandsteinquader (Kunststein) sind vermoost. Die Schrift mit den Jahreszahlen ist teilweise nicht mehr zu lesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1396 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 216 Antrag vom 28.02.2022, OF 396/6 Antrag vom 28.02.2022, OF 397/6 Auskunftsersuchen vom 15.03.2022, V 339 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.04.2022, OIB 111 Aktenzeichen: 67 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2021, OF 7/7 Betreff: Neubau St. Raphael, hier: Investitionskostenzuschuss Vorgang: M 41/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die M 41 wird abgelehnt. Begründung: Dem Ortsbeirat werden vollendete Tatsachen zur Abstimmung vorgelegt. Das Anhörungsrecht ist damit ad absurdum geführt. Der freiwillige Investitionskostenzuschuss für eine konfessionelle Schule in dieser Höhe wurde von der früheren Mehrheit der Stadtverordneten bereits bewilligt, noch dazu in einer Sitzung, in der gerade das Haushaltsbudget für alle Bereiche mit Kürzungen von 143 Millionen aufwartet. Hinzu kommt noch ein Grundstücksgeschäft zugunsten der Kirche, mit dem das Projekt zum Vorzugspreis gefördert wird. Nutznießer ist das Bistum Limburg, eher bekannt für den Skandal um die Verschleierung der Kosten für einen rund 31 Millionen Euro teuren Dienst- und Wohnsitzumbau. Der Zuschuss des Bistums zum Bauprojekt beträgt mit 7.5 Millionen noch nicht einmal die Hälfte des öffentlichen Zuschusses. Bei einem Gesamtvolumen von 52 Millionen ist der städtische Anteil mehr als 25% - ohne das Grundstücksgeschäft! Wenn Eltern den Wunsch nach einer katholischen Schulbildung für ihre Kinder haben, spricht nichts dagegen, es ist verfassungsrechtlich garantiert. Nicht garantiert ist, dass dafür die Allgemeinheit aufkommen muss. Mit Blick auf den Zustand vieler städtischer Schulen und dem dortigen Sanierungsstau ist aber diese Förderung eines privaten Bauvorhabens umso unverständlicher. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 41 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 41 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 7/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD, FARBECHTE und BFF (= Annahme); GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2021, OA 4 entstanden aus Vorlage: OF 12/11 vom 19.04.2021 Betreff: Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die neue 80-Prozent- Förderung für Kommunen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für Ladeinfrastruktur zu nutzen und auf die beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften einzuwirken sowie diese zu beraten, unverzüglich einen Plan für den Aufbau und das Wachstum an marktpreisgerechten Ladepunkten für ihre Mieter zu entwerfen und zeitnah umzusetzen. Begründung: Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben in der Regel auf den Parkplätzen der Liegenschaften der Wohnungsbaugesellschaften keinen Zugang zu elektrischen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge. Bisher gibt es kaum öffentliche Ladepunkte in Frankfurt, und Frankfurt befindet sich nicht unter den ersten zehn der Großstädte mit Ladepunkten, sondern rangiert weit hinten in der Liste direkt nach Regensburg bei den Kleinstädten. Ab 2030 wird VW keine konventionellen Autos mehr verkaufen, Volvo bereits ab 2025 und Mercedes wird ab 2030 85 Prozent der Fahrzeuge mit Elektromotoren verkaufen. Der Trend ist inzwischen eindeutig und es ist an der Zeit, nun den Käufern von Neuwagen die Chance zu geben, elektrisch zu fahren. Wenn keine entsprechenden Angebote geschaffen werden, fahren die Elektrofahrzeuge in Köln und Hamburg, aber nicht bei uns. Die Stadt Frankfurt hat Probleme mit schlechter Luft in der Stadt und sollte daher die Angebote, dort wo ein Hebel angesetzt werden kann, umgehend umsetzen. Mit einer 80-Prozent-Förderung durch das BMVI bedeutet dies einen großen Mehrwert und sollte wahrgenommen werden. Mieter haben es schwer, bei einem Unternehmen wie der AGB überhaupt Gehör zu finden. Auf den Gedanken, eine Ladestation in der Nähe der Mietwohnung von der ABG zu fordern, werden die wenigsten Mieter kommen. Daher ist es unerlässlich, auf die Wohnungsbaugesellschaften zuzugehen und die entsprechenden Ziele vorzugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 355 Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 240 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 4 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 4 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 405, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 92-40
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2021, OF 28/6 Betreff: Grillplatz Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Antrag OF 16/06 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass I. der Magistrat neben der Anberaumung eines Ortstermins mitteilt: 1. warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden ist, obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist; 2. wie nach Aufhebung des nächtlichen Grillverbotes von dem Grillplatz ausgehende Lärmbelästigungen wirksam bekämpft werden können; 3. wie bei dem fast gänzlichen Fehlen einer Begrenzung des Grillplatzes sichergestellt werden soll, dass nicht auch neben dem Grillplatz im unmittelbar angrenzenden Forst gegrillt wird; 4. wie sichergestellt werden kann, dass Fleisch, das in nicht unerheblichen Mengen liegen gelassen wird, nicht von Wildtieren gefressen wird (insbesondere bei Seuchengefahr); und 5. wie künftig verhindert werden soll, dass trotz der in ca. 300m Entfernung aufgestellten mobilen Toiletten die Umgebung des Grillplatzes erheblich mit Fäkalien verunreinigt wird. II. der Magistrat den Orttermin an einem Freitag- oder Samstagabend und nicht zu früh im Jahr anberaumt, um sicherzustellen, dass sich ein Bild über die starke Frequentierung des Grillplatzes und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen für Natur und Sicherheit vermittelt. Begründung: Anwohner haben sich wiederholt über die - massive Vermüllung; - nächtliche Lärmbelästigungen; - durch das Verbrennen von Plastikflaschen verursachte unzumutbare Luftverschmutzungen; - herumliegende Fäkalien und - offenes Feuer rund um den Grillplatz beschwert. Unter anderem wurde gefordert, dass die Bestreifung des Grillplatzes insbesondere zu den Abendstunden ausgeweitet wird. Nach einem Hinweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mannheim[1], wonach jeglicher von einem Grillplatz ausgehender Lärm unzumutbar ist, wenn dieser nach der offiziellen Schließung weiterbenutzt wird, wurde die zeitliche Beschränkung aufgehoben. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die zeitliche Beschränkung, die dem Schutz der Nachbarschaft dient, aufgehoben worden ist, nachdem sich die Nachbarn insbesondere über den Lärm beschwert haben. Es drängt sich der Verdacht auf, dass den Nachbarn ein effektiver Schutz gegen den von dem Grillplatz ausgehender Lärm genommen wird, indem die zeitliche Nutzungsbeschränkung aufgehoben wird, anstatt sich effektiv durchzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.04.2021, OF 16/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 30 2021 1. Die Vorlage OF 16/6 wird mit der Ergänzung der Vorlage OF 28/6 beschlossen. 2. Die Vorlage OF 28/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Maßgabe" durch das Wort "Ergänzung" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 8/10 Betreff: Denkmal auf dem Preungesheimer Friedhof Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das nach dem deutsch-französischen Krieg von 1870/71 entstandene und nachträglich später auf den Preungesheimer Friedhof versetzte Denkmal künftig über ein kleines Schild mit einem QR-Code auf die Erläuterungen, Informationen und Fotos des Gemeindebriefes Nummer 2, Jahrgang 13 der ev. Kreuzgemeinde für April/Mai 2019 hinweisen kann. Da die Prüfung sowie die hier erhoffte Aufstellung des QR-Codes noch einige Zeit beanspruchen dürfte, wird darum gebeten, nach Möglichkeit das Schild feierlich im Rahmen der in Mitte 2022 anstehenden 1250-Jahrfeier Preungesheims einzuweihen. Begründung: Die entsprechenden Erläuterungen sind ebenso interessant wie hilfreich. Sie berücksichtigen unter anderem auch die Situation der hier Lebenden vor den Ereignissen 1870/71 und die Jahrzehnte bis weit in die 1960-ziger Jahre hinein. Die Informationen sprechen auch den im 19. Jahrhundert weit verbreiteten Nationalismus an, der für heutige Generationen schwer nachvollziehbar und erträglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 66 2021 Die Vorlage OF 8/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 4/16 Betreff: Überbauung von Parkplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zu Prüfen und zu berichten, ob eine Überbauung von Parkplätzen mit Wohnungen auch im Stadtteil Bergen-Enkheim möglich ist. Anbieten würde sich u.a. der Parkplatz Schwimmbad an der Leuchte. Begründung: Nicht nur in unserer Stadt ist der Bau günstiger Wohnungen ein zentrales Thema. Doch die Flächen sind rar. Eine mögliche Lösung für dieses Platz-Problem: Stellflächen überbauen. Zudem würde es zusätzliche Verdichtungen von wertvollen Grünflächen vermeiden. https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/ spektakulaeres-konzept-wohnen-wir-kuenftig-auf-stelzen-6975572.html https://www.wochenanzeiger-muenchen.de/images/2018/09/ 114410_wide__xl.jpg Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 04.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 17 2021 Die Vorlage OF 4/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 3/7 Betreff: Informationsportal zur Wohnungsmarktentwicklung Vorgang: OA 665/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert ein digital gestütztes Informationsportal einzurichten, in dem alle relevanten Informationen zur Wohnungsmarkt-entwicklung aktuell und aufgeschlüsselt nach den Ortsbezirken kostenfrei zugänglich gemacht werden. Hierbei sind folgende statistische Unterteilungen zu berücksichtigen: - Bestand aller Wohnungen (Aufschlüsselung in Miet- und Eigentumswohnungen) - Bestand Förderweg 1 - Bestand Förderweg 2 - Bestand Genossenschaftliche Wohnungen - Bestand Gemeinschaftliche Wohnungen - Durchschnittsmiete aller Mietwohnungen Begründung: Die Stadt Frankfurt versucht, durch Instrumente wie z.B. dem Baulandbeschluss von 2020 die Zahl der Wohnungen im Förderweg 1 und im Förderweg 2 sowie genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnungen gezielt zu erhöhen. Um nachvollziehen zu können, wie gut diese Instrumente in der Praxis dazu beitragen, den Anteil dieser Wohnungen am gesamten Wohnungsbestand in Frankfurt insgesamt und in einzelnen Ortsbezirken sichtbar zu erhöhen und somit zur Lösung der Wohnungskrise beizutragen, sind genaue Informationen über die aktuelle Entwicklung des Wohnungsbestandes erforderlich. Die bislang von der Stadt Frankfurt veröffentlichten Berichte zum Wohnungsmarkt enthalten keine Informationen über den Bestand an genossenschaftlichen und gemeinschaftlichen Wohnungen, zur Entwicklung der Durchschnittsmiete im Stadtgebiet und in den einzelnen Ortsbezirken sowie über die Entwicklung der Bestände an öffentlich geförderten Wohnungen in einzelnen Ortsbezirken im Zeitverlauf. Damit werden diese wichtigen Kennzahlen bislang weder für das Stadtgebiet insgesamt noch für die einzelnen Ortsbezirke erfasst und zeitnah zugänglich gemacht. Auch mit einer entsprechenden Anfrage beim Bürgeramt für Statistik und Wahlen konnten lediglich die allgemeinen Wohnungsdaten für die Stadt Frankfurt bzw. den Ortsbezirk 7 in Erfahrung gebracht werden, jedoch ohne spezifische Aufschlüsselung. Auch beim Amt für Wohnungswesen konnte keine entsprechende Auskunft erteilt werden. Unserer Auffassung nach müssen die wohnungspolitischen Entscheidungen auf eine transparente statistische Grundlage gestellt werden - in Frankfurt im Allgemeinen und im Ortsbezirk 7 im Speziellen. Diese Informationen sind notwendig, um eine wirksame Wohnungspolitik betreiben zu können. Daher ist es sinnvoll, dass ein umfassendes, aktuelles, kostenfreies und für jede*n digital zugängliches Informationsportal geschaffen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 6 2021 Die Vorlage OF 3/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FARBECHTE, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 12/11 Betreff: Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die neue 80% Förderung für Kommunen des BMVI für Ladeinfrastruktur zu nutzen und auf die beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften einzuwirken und diese zu beraten, unverzüglich einen Plan für den Aufbau und das Wachstum an "marktpreisgerechten" Ladepunkten für ihre Mieter zu entwerfen und zeitnah umzusetzen. Begründung: Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben in der Regel auf den Parkplätzen der Liegenschaften der Wohnungsbaugesellschaften keinen Zugang zu elektrischen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge. Bisher gibt es kaum öffentliche Ladepunkte in Frankfurt und Frankfurt befindet sich nicht unter den ersten 10 derer Großstädte mit Ladepunkten, sondern rangiert weit hinten in der Liste, direkt nach Regensburg bei den Kleinstädten. Ab 2030 wird VW keine konventionellen Autos mehr verkaufen, Volvo bereits ab 2025 und Mercedes wird ab 2030, 85% der verkauften Fahrzeuge mit Elektromotoren verkaufen. Der Trend ist inzwischen eindeutig und es ist an der Zeit, nun den Käufern von Neuwagen die Chance zu geben, elektrisch zu fahren. Wenn wir keine entsprechenden Angebote schaffen, werden die Elektrofahrzeuge in Köln und Hamburg fahren und nicht bei uns. Wir haben die Probleme mit schlechter Luft in der Stadt und sollten daher die Angebote, dort wo wir einen Hebel ansetzen können, umgehend umsetzen. Mit einer 80% Förderung durch das BMVI bedeutet dies einen großen Mehrwert und solle wahrgenommen werden. Mieter haben es schwer bei einem Unternehmen wie der AGB überhaupt Gehör zu finden. An den Gedanken, eine Ladestation in der Nähe der Mietwohnung von der ABG zu fordern, werden die wenigstens Mieter kommen. Daher ist es unerlässlich auf die Wohnungsbaugesellschaften zuzugehen und die entsprechenden Ziele vorzugeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 4 2021 Die Vorlage OF 12/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2021, OF 10/6 Betreff: Nied: Sanierung/Instandsetzung der Gedenkstätte für die Opfer der Kriege von 1914 bis 1918 und 1939 bis 1945 auf dem Nieder Friedhof Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der Gedenkstätte der beiden Weltkriege auf dem Friedhof in Nied zu veranlassen. Begründung: Die Gedenkstätte ist in die Jahre gekommen und befindet sich nunmehr in einem schlechten Zustand. So ist die Abdeckplatte der hohen Stele mit der Plastik einer Trauernden aus Bronze nunmehr so marode, dass sie anfängt, abzubröckeln. Auch dringt Regenwasser in die Stele ein. Die um die Stele liegenden und stehenden Sandsteinquader (Kunststein) sind vermoost. Die Schrift mit den Jahreszahlen ist teilweise nicht mehr zu lesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 26 2021 Die Vorlage OF 10/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7235 entstanden aus Vorlage: OF 728/12 vom 19.02.2021 Betreff: Lärmschutz für die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Bauträger der Baustelle "Berghöfe" die Grundschule Riedberg und insbesondere ihre Container-Erweiterung auf dem Topograph ischen Weg effektiv vor Baulärm zu schützen, beispielsweise durch eine Lärmschutzwand, einen temporären Erdwall oder Ähnliches. Begründung: Die Großbaustelle "Berghöfe" rückt immer dichter an die Grundschule Riedberg und ihre Erweiterung heran. Gerade in Corona-Zeiten ist Lüften elementar wichtig für die Gesundheit der Kinder und Lehrerinnen und Lehrer, wird aber durch Baulärm und Dreck zunehmend unmöglich gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1291 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 63 0
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2021, OF 728/12 Betreff: Lärmschutz für die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Bauträger der Baustelle "Berghöfe" die Grundschule Riedberg und insbesondere ihre Container-Erweiterung auf dem topografischen Weg effektiv vor Baulärm zu schützen, beispielsweise durch eine Lärmschutzwand, einen temporären Erdwall oder ähnlich es. Begründung: Die Großbaustelle Berghöfe rückt immer dichter an die Grundschule Riedberg und ihre Erweiterung heran. Gerade in Corona-Zeiten ist Lüften elementar wichtig für die Gesundheit der Kinder und Lehrer*innen, wird aber durch Baulärm und Dreck zunehmend unmöglich gemacht. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7235 2021 Die Vorlage OF 728/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1909/5 Betreff: Bahnprojekt "Knoten Frankfurt-Stadion" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bezüglich des Bahnprojekts "Knoten-Stadion" (www.knoten-stadion.de) um folgendes: 1. Einrichtung einer unverzüglich entscheidungsfähigen Projektleitung aus Bahn, Stadt- und Ortsbeiratspolitik für die Projekt- und Bauzeit. 2. Erstellung eines Verkehrskonzepts, das den Bauverkehr einschließt, u.a. wegen der vorgesehenen längerfristigen Teilsperrung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße. Gleichzeitige Sperrungen der Überführungen Golfstraße, Adolf-Miersch-Straße, Goldsteinstraße und der Uferstraße sind nicht nur zu vermeiden, wie es im Erläuterungsbericht des Projekts auf Seite 116 heißt, sondern verbindlich auszuschließen. Gleichzeitig darf nur eine Unterführung gesperrt werden. 3. Erstellung eines umfassenden, detaillierten Baulärmkonzepts. 4. Regelmäßige, genaue und elektronische Informationen über die einzelnen Bau- und Sperrmaßnahmen. 5. Durchgehende Lärmschutzwände auf beiden Seiten der Trassen während der gesamten Bauzeit und danach. Dies ist besonders wichtig, weil alle sechs Trassen auf einem Damm verlaufen, was die Ausbreitung des Lärms begünstigt. 6. Zahl- und Tageszeitbegrenzungen für Güterzüge, Geschwindigkeitsbegrenzungen für Güter- und Personenzüge. 7. Begrenzungen und teilweise Verbote für Gefahrguttransporte z.B. mit Chlorverbindungen wegen Gesundheits- und Trinkwassergefährdungen vor allem im Bereich Bahnhof Stadion. 8. Lärmsanierung der alten Mainbrücke, die für Güterzüge vorgesehen ist. Güterzüge sind besonders laut und werden vermehrt nachts fahren. Begründung: Während die Planfeststellung noch nicht abgeschlossen ist, beginnen wesentliche Bauphasen für das Bahnprojekt "Knoten Frankfurt-Stadion". Die Bevölkerung verdient umfassende und ständige Aufklärung über anstehende Bauphase und damit verbundene zu erwartende Beeinträchtigungen. Die kommunale Politik soll gemeinsam mit der Deutschen Bahn im rechtlich verbindlichen Austausch sein und für Transparenz sorgen. Ein umfassendes Verkehrskonzept, das Belastungen während der Bauzeit verbindlich begreznt, ist genauso wichtig wie umfassender Lärmschutz für die Anwohner*innen. Zumal das Vertrauen in die Bahn stark gelitten hat, z.B. bei Großbaustellen wie Stuttgart 21 oder Rastatt (Haverie und siebenwöchige Sperrung der Rheintalstrecke) oder die kürzliche Entgleisung der S6 durch Dammrutschung während der Bauarbeiten und unzumutbare Baustellenverkehre in Berkersheim trotz jahrelangem Planungsvorlauf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2021, OF 1919/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.02.2021, OF 1919/5 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7344 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7343 2021 Anregung an den Magistrat OM 7344 2021 1. Die Vorlage OF 1909/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird bezüglich des Bahnprojekts ‚Knoten Frankfurt-Stadion' (www.knoten-stadion.de) gebeten, Folgendes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einzubringen:" 2. Die Vorlage OF 1919/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Verkehrsdezernenten Klaus Oesterling" die Worte "und Vertreter der Deutschen Bahn" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1327/2 Betreff: Die Odina-Bott-Gesellschaft: Mietwohnungen in öffentlicher Hand Vorgang: EA 91/18 OBR 2; ST 1550/18 Der Magistrat wird aufgefordert, eine nach Odina Bott benannte gGmbH in kommunalen Besitz zu etablieren. Unternehmensziel der Odina-Bott-Gesellschaft ist es, Anlagevermögen in Form von Mietwohnungsobjekten zu halten und dieses in kontrollierter Expansion über die vollumfängliche Reinvestition des erhaltenen Mietzinses in die Unternehmensziele stetig zu mehren. Um den lokalen Wohnungsmarkt zu befrieden, wird bezüglich dieses Mietzinses festgesetzt, dass dieser mindestens 10 % unter dem qualifizierten Mietspiegel liegt. Die Neuinvestitionstätigkeiten der Odina-Bott-Gesellschaft konzentrieren sich dabei überwiegend auf die Erhaltungssatzungsgebiete der Stadt Frankfurt am Main. Der eventuelle Umbau erworbener Objekte folgt allein aus Nachhaltigkeitsgründen und jedenfalls in der Absicht, dass vorhandene Milieu zu erhalten. Es wird insgesamt beabsichtigt, dass der Kauf von Marktanteilen im Bestand als wohnungsmarktstabilisierendes Squeeze-out fungiert. Begründung: "Mit was für Mächten haben wir es zu tun! Diese Kapitalgewalten! Diese vermurkste duckmäuserische Stadtverwaltung!" - Odina Bott (1923-2000, Ehemalige des OBR2) Wozu Volkswirtschaft? Wer den einleitenden Teil eines entsprechenden Lehrbuchs liest, stößt unweigerlich auf den Begriff "Wohlfahrt". Dies kann aber nicht gewährleistet werden, wenn keine demokratische Kontrolle dessen erfolgt, was die Besitzenden von Produktionsmitteln damit anstellen. Zumal, wenn dies dermaßen lebensnotwendig ist, wie das "Recht auf Wohnen". Nicht das Kapital wird heute enteignet, sondern die Mieter:innen im angestammten Wohnumfeld der Großstädte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 91 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1550 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1327/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1332/2 Betreff: Über die Schaffung von Wohnraum durch Verhinderung von Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung Vorgang: OA 488/19 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. sich bei der hessischen Landesregierung für die Wiedereinführung eines Schutzgesetzes gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verwenden; 2. dem erfolgreichen Beispiel Münchens folgend (raum-fuer-muenchen.de), Sorge dafür zu tragen, dass ein Online-Portal eingerichtet wird, über das (gegebenenfalls anonym) das Wohnungsamt über vermutete Zweckentfremdungen von Wohnraum informiert werden kann; 3. zu veranlassen, dass die bestehenden Möglichkeiten der Baugesetzgebung zur Verhinderung von Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung gezogen werden. Hierzu ist a) ein Richtlinienwerk zum Umgang mit Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung vorzustellen; b) bei der Bauaufsicht Frankfurt am Main (BaF) unter Beteiligung des Amts für Wohnungswesen eine Abteilung Wohnraumerhalt zu etablieren. Begründung: Aus der Perspektive der Wohlfahrtsökonomik führt ein überhitzter Wohnungsmarkt, wie er in Frankfurt am Main evident ist, in einem selbstverstärkenden Prozess zu spekulativem Leerstand, der weiterhin vermietbaren Wohnraum dem Mietmarkt entzieht. Dieses Allokationsproblem findet seine Verschärfung zudem noch im speziellen Vorgang der Wohnraumzweckentfremdung, wie es sich gerade am Beispiel Frankfurts zeigen lässt: So konnten hier während des Bestehens des hessischen Gesetzes zur Zweckentfremdung von Wohnraum zwischen 1985 und 2004 etwa 8500 Wohnungen dem Frankfurter Wohnungsmarkt zugeführt werden. Manche würden bei dieser Größenordnung von neu verfügbaren Wohnungen von einer wachsenden Stadt sprechen. Mithin ist gerade Wohnraumzweckentfremdung aus öffentlichem Interesse unerwünscht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.10.2019, OA 488 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7243 2021 Die Vorlage OF 1332/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 725/12 Betreff: Keine Mieterhöhung der Nassauischen Heimstätte und ABG in Zeiten der Corona-Pandemie In der aktuellen Situation sind viele Familien, Mietparteien in wirtschaftliche Schwierigkeiten durch u.a. Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit geraten. Dadurch ist jegliche Art der Mieterhöhung eine außerordentliche Belastung, die von vielen Mietern ökonomisch kaum tragbar ist. Daher ist das Gebot der Zurückhaltung in diesen schwierigen Zeiten angesagt. Auch am Riedberg und in Kalbach sind Mieter*innen davon betroffen. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle rechtlichen und tatsächlichen Einflussmöglichkeiten auf kommunaler Ebene gegenüber der Nassauischen Heimstätte Wohnen und der ABG zu nutzen, um aktuell keine Mitanpassungen vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 725/12 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1316/2 Betreff: Offenes Haus der Kulturen auf dem Campus Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Nach jahrelangen Planungen zur Zukunft des Kulturcampus Bockenheim soll nun zumindest die Umwidmung des derzeitigen Studierendenhauses zum Offenen Haus der Kulturen zeitnah ermöglicht werden. Hierfür sollen im Gespräch mit dem Verein OHdK e.V. und der derzeitigen Eigentümerin des Geländes, der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG, die Rahmenbedingungen festgelegt werden, zu denen das Haus in seiner Gesamtheit vom Verein übernommen und betrieben werden kann. Bzgl. des Kauf- bzw. Pachtpreises ist zu berücksichtigen, dass der Verein mit beträchtlichen Eigenmitteln die Sanierung des 68 Jahre alten denkmalgeschützten Gebäudes und dessen langfristigen Betrieb finanzieren will. Um ihn dabei zu unterstützen soll aus städtischen Mitteln eine Anschubfinanzierung geleistet werden. Das im Gebäude befindliche Studentenwohnheim und die Kindertagesstätte, die als gemeinnützige Einrichtungen nicht kommerziell genutzt werden sollen, bleiben im bisherigen Umfang erhalten. Die nach der Schließung des Bürgerhauses Schwälmer Straße dringend benötigten öffentlich zugänglichen Räume werden im Rahmen des Nutzungskonzepts für Vereine, Initiativgruppen und andere Organisationen incl. Parteien zur Verfügung gestellt. Begründung: Der Verein Offenes Haus der Kulturen gestaltet als Träger eines Netzwerkes zivilgesellschaftlicher Initiativen seit Jahren ein umfangreiches Kulturprogramm in den Räumen des Studierendenhauses auf dem Campus Bockenheim. Seit 2015 bis zum Herbst letzten Jahres fand jeden Sonntag ein Café statt, das zunächst vor allem der Unterstützung Geflüchteter diente, in den letzten Jahren aber immer mehr zum Stadtteilcafé wurde. Aufgrund der derzeitigen pandemiebedingten Einschränkungen kann diese Arbeit z. Zt. jedoch nicht mehr stattfinden. Der Magistrat der Stadt hat den Verein Offenes Haus der Kulturen damit beauftragt, ein Konzept für die weitere Nutzung des Studierendenhauses zu erstellen. Der Verein hat dieses Konzept im Sommer 2019 vorgelegt. Nun liegt auch die Umsetzungsstudie vor. die alle rechtlichen, wirtschaftlichen und baulichen Details der zukünftigen Nutzung sowie der Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes mit großem professionellen Aufwand darstellt. Die Umsetzbarkeit des Konzepts erhält damit die notwendige solide Basis. Aufbauend auf der vom Verein geleisteten Arbeit besteht nun die Möglichkeit, den ersten Baustein zur Errichtung eines unabhängigen Kulturzentrums zu setzen und damit die Stadt um einen außergewöhnlichen Ort zu bereichern - dies umso mehr, als wesentliche Teile des Campusgeländes bereits vermarktet wurden. Dabei wurde keinerlei kulturelle Nutzung vereinbart und entgegen allen ursprünglichen Zusagen kaum geförderter Wohnraum geschaffen. Mit der Studierendenvertretung, die das Haus bis zum Umzug auf den Campus Westend weiterhin nutzen wird, soll eine Übergangslösung vereinbart werden. Durch den Fortbestand des Studentenwohnheims wird bezahlbarer Wohnheim erhalten- eine erhebliche Erhöhung der Miete würde nach Auskunft des Studentenwerks zur Schließung des Wohnheims führen -, während die Kindertagesstätte wichtige soziale Infrastruktur für die Stadtteile Westend und Bockenheim darstellt. Es werden öffentlich zugängliche Veranstaltungsräume für die Bewohner/innen der beiden Stadtteile geschaffen. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7242 2021 Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1053/3 Betreff: Lärmgedämmte Altglascontainer Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service (FES) GmbH, alle Altglascontainer im Nordend auszutauschen und durch lärmgedämmte Container zu ersetzen bzw. mitzuteilen, ob und an welchem Termin der Austausch im Nordend erfolgen soll. Eventuell könnte der Altglascontainer vor der Hermannstraße 46 bereits früher ausgetauscht werden, da sich für ihn kein Verstellort findet und die Bewohner unter dem Lärm leiden. Begründung: Immer wieder klagen Anwohner über die Lärmbelästigung durch Altglascontainer vor ihrer Haustür. Einem Zeitungsbericht (FNP v. 28.01.2021) zufolge will die von der Stadt beauftragte Firma Remondis die alten Container durch neue, lärmgedämmte Behälter ersetzen. Es wäre gut zu wissen, wie lange die Bewohner des Nordends auf den Austausch warten müssen, da für einige die jetzige Situation sehr unbefriedigend ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7217 2021 Die Vorlage OF 1053/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1054/3 Betreff: Hinterhofbebauung in der Eisernen Hand Auf dem Grundstück hinter dem Haus Eiserne Hand 15 finden seit einigen Monaten Bauarbeiten statt. Laut Bauschild ist hier geplant: "Aufstockung eines Mehrfamilienhauses um ein Dachgeschoss mit Herstellen von 2 WE im DG und Ausbau im KG zu 2 WE (Vorderhaus) und Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 36 Wohneinheiten (Hinterhaus) mit einer Tiefgarage mit 32 Stellplätzen". Dies ist nun ein weiteres Hinterhof-Bauprojekt im Nordend, das wie z.B. die Projekte im Bäckerweg und in der Gaußstraße Dimensionen umfasst, die einen Teil der vorhandenen Häuser einengen. Daher wird der Ortsbeirat aufgefordert, den Magistrat zu bitten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie ist es möglich, dass in diesem eng bebauten Teil des Nordends ein solch großdimensioniertes "Hinterhaus" erstellt wird? - Werden die notwendigen Abstände zu den bestehenden Häusern eingehalten? Welche Bauhöhe ist hier geplant? - Dem Vernehmen nach war der Platz vorher weitestgehend versiegelt, aber z.T. niedrig bebaut. Gibt es Pläne, hier Grün zu pflanzen? Wie steht es um die Luftzirkulation? - Handelt es sich bei den Wohnungen um Miet-oder Eigentumswohnungen? Gibt es einen geförderten Wohnanteil und wenn ja, nach welchem Förderweg? - Welche Folgen ergeben sich aus dem Ausbau des Vorderhauses für die schon vorhandenen Wohnungen? Ist hier nicht auch zu erwarten, dass diese Art des Ausbaus zu der schleichenden Gentrifizierung des Stadtteils beiträgt? - Inwiefern lässt sich der Bau dieser Wohnungen und dieses neuen Wohnhauses mit der Erhaltungssatzung und mit der Milieuschutzsatzung vereinbaren? Begründung: Das Nordend gehört zu den am dichtesten bebauten Stadtteilen Frankfurts. Natürlich ist dem Ortsbeirat klar, dass bei dem hohen Bedarf an Wohnungen in der Stadt auch hier überall geschaut wird, wo noch gebaut werden kann. Bei der sog. Nachverdichtung sollte es jedoch immer auch darum gehen, die Bebauung der Umgebung anzupassen, die Lebensqualität der Anwohner zu erhalten und bezahlbaren Wohnraum für den Durchschnittsverdiener zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 16 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1054/3 dahin gehend ab, dass im Antragstenor der Fragenkatalog an vorletzter Stelle um die Frage 6. (neu) mit nachfolgendem Wortlaut ergänzt wird: "6. Wo wird in der Nähe ein Ersatz für die wegfallenden Carsharing-Parkplätze geschaffen?" Die Frage mit der Ziffer 6. (alt) erhält nunmehr die Ziffer 7. (neu). Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1054/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1931 2021 Die Vorlage OF 1054/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. Und 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF Ziffern 2. Bis 6.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7197 entstanden aus Vorlage: OF 810/11 vom 07.01.2021 Betreff: Mietsenkungen für Handel, Gastronomie und Gewerbetreibende Der Ortsbeirat setzt sich seit vielen Jahren für den Erhalt fußläufiger Nahversorgung ein. Dies gilt für Ladengeschäfte, Gastronomie, Friseure und sonstige Dienstleister in seinen Stadtteilen. Durch die Corona-Pandemie und die verordneten Schließungen sind viele Kleinbetriebe in ihrer Existenz bedroht. Für die Liegenschaften, die durch die Stadt oder stadtnahe Vermieter vermietet werden, wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch durch das Mittel von Mietminderungen die Weiterexistenz der Betriebe ermöglich t wird. Bei privaten Vermietern wird der Magistrat gebeten, mit Hilfe der Wirtschaftsförderung Maßnahmen zu erarbeiten, wie den Mietern geholfen werden kann. Begründung: Durch die Verlängerung der Betriebsschließungen wird für viele Kleinbetriebe die Existenz immer stärker bedroht. Mietminderungen, auch über die verordneten Schließungszeiträume hinaus, könnten dazu beitragen, dass die Betriebe wieder auf die Füße kommen. Solche Hilfen sind sinnvoller als der Verlust der Infrastruktur in den Stadtteilen und die Belastung der Sozialsysteme durch Pleiten verursachte Arbeitslosigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 780 Aktenzeichen: 92 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7199 entstanden aus Vorlage: OF 243/14 vom 04.05.2020 Betreff: Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim In Harheim gibt es eine Reihe von unbebauten Grundstücken, während gleichzeitig dringend nach Flächen für den Bau von langfristigen Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch für kurz- oder mittelfristige provisorische Einrichtungen (Container) gesucht wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die nachstehend aufgeführten Grundstücke für eine solche Eignung zu prüfen und nach Prüfung die Eigentümer der geeigneten Liegenschaften anzufragen, ob sie diese Flächen vorübergehend oder dauerhaft für eine solche Nutzung vermieten oder verkaufen würden. Die Liste der Grundstücke sollte bei aktuellen Hinweisen, Informationen oder Erkenntnissen erweitert werden. Grundstücke: 1. unbebautes Grundstück Am Eschbachtal 30; 2. unbebautes Grundstück Ecke Tempelgasse/Alt-Harheim bei Tempelgasse 2; 3. unbebautes Grundstück In der Fuchskaut zwischen Hausnummer 1 und Hausnummer 7; 4. unbebautes Grundstück Ecke Altkönigblick/In den Aspen; 5. Lagerfläche In den Schafgärten, nordwestlich von Hausnummer 5; 6. unbebautes Grundstück Ecke Spitzenstraße/Jakob-Quirin-Weg 2; 7. unbebautes Grundstück An der Pfarrwiese 37. Begründung: Angesichts mehrerer unbebauter Grundstücke im Stadtteil ist schwer vorstellbar, dass es keine geeigneten Flächen für vorübergehende oder dauerhafte Nutzung gäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 887 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1192 Aktenzeichen: 23 20
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7201 entstanden aus Vorlage: OF 287/14 vom 14.01.2021 Betreff: Altglascontainer im Stadtteil Harheim Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der FES alle Altglascontainer im Stadtteil Harheim austauschen zu lassen und durch lärmgedämmte Container zu ersetzen. Begründung: Noch sind in Harheim ausschließlich alte, nicht gedämmte Glascontainer aufgestellt, die in den Wohngebieten zunehmend zu Beschwerden wegen Lärmbelästigung führen. Um die Lärmbelästigung der Anwohner deutlich zu senken, aber gleichzeitig ausreichend gut erreichbare Entsorgungsmöglichkeiten anzubieten, müssen diese Container durch neue, zeitgemäße und umweltverträgliche Behälter ausgetauscht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 713 Aktenzeichen: 79 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2021, OF 813/11 Betreff: Einhausung der A 661: Variante L 2 weiter planen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Die Einhausung der A661 in der Variante L2 wird unabhängig von der weiteren Planung des Baugebietes "Günthersburghöfe" geplant und auf den Weg gebracht. Begründung: Laut Medienberichten soll die Einhausung der A661 nur dann weiterverfolgt werden, wenn auch das Bauprojekt "Günthersburghöfe" errichtet wird. Für Planungsdezernent Mike Josef ergibt sich "kein Mehrwert für die Bewohner des Nordends". Dass die Einhausung einen enormen Mehrwert für die Bürger Bornheims und Seckbachs mit sich bringt, scheint den Planungsdezernenten nicht zu interessieren. Die Einhausung mit der Mindestvariante L2 (der Ortsbeirat 11 hat wiederholt die Variante L1 als favorisierte Lösung benannt) bietet für die Bürger von Seckbach und Bornheim die Chance, die städtebauliche Schande einer ab 2030 6-Spurigen Autobahn abzumildern und ein Mindestmaß an Schutz vor Lärm und Abgasen sicher zu stellen. Durch die Autobahn sind der "Kernstadtbereich" und die östlichen Stadtteile nicht nur optisch sondern auch baulich getrennt. Durch den Wegfall der Einhausung werden die östlichen Stadtteile weiter abgehängt und mit Lärm und Abgasen belastet. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 677 2021 Die Vorlage OF 813/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Sätze zwei und drei in der Begründung entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2021, OF 1045/3 Betreff: Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Verkauf des Wohnhauses im Oeder Weg 106 an die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern. Begründung: In den beiden letzten Jahren wurden die zahlreichen Entmietungspraktiken der WPS in den Frankfurter Tageszeitungen FAZ, FNP und FR immer wieder thematisiert. Im Nordend waren Mieterinnen und Mieter in von der WPS erworbenen Wohnhäusern u. a. in der Eckenheimer und Bornheimer Landstr., in der Spohrstr. Und in der Leimenrode betroffen. Jetzt sind es die Mieterinnen und Mieter im Oeder Weg 106. Das Wohnhaus im nordöstlichen Oeder Weg liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Milieuschutz Nr. 50 - Nordend Mitte. Vielleicht ein Glück, weil der Milieuschutz auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr gilt. Es liegt jetzt am Magistrat, dem Geschäftsmodell der WPS Einhalt zu gebieten und dazu alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7142 2021 Die Vorlage OF 1045/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 661 entstanden aus Vorlage: OF 1428/6 vom 03.01.2021 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Weiter durchgehende Straßenbahnverbindung zu den Schulen in Sachsenhausen Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.04.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 163 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass eine durchgehende Straßenbahnverbindung zwischen Schwanheim/Goldstein und den Schulen in Sachsenhausen erhalten bleibt, wie sie die Linie 19 heute darstellt. Zu den Spitzenzeiten ist die Verbindung, welche Nummer sie auch immer bekommt, außerdem dem Bedarf entsprechend mit längeren Zügen zu versorgen. Begründung: Der im Nahverkehrsplan geplante Wegfall der Linie 19 in der bisherigen Form bedeutet für die Kinder aus Schwanheim und Goldstein, die Schulen in Sachsenhausen besuchen, eine deutliche Verschlechterung des ÖPNV-Angebots. Entgegen den Beschönigungen in der Vorlage M 163 ist hierzu festzustellen, dass die Kinder, die bisher mit der Linie 19 bis zu ihren Schulen durchfahren können, in Zukunft zum Umsteigen gezwungen sind. Wie groß der Bedarf ist, sieht man schon daran, dass die Linie 19 zu den Spitzenzeiten, zu Schulbeginn und mittags, derzeit komplett überlastet und überfüllt ist. Wahrscheinlich hat der Magistrat einfach nicht bedacht, dass so viele Kinder aus Schwanheim und Goldstein in Sachsenhausen in die dortigen weiterführenden Schulen gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 68 Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 661 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 661 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 578, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1125, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 662 entstanden aus Vorlage: OF 1429/6 vom 01.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.04.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den weiteren Planungen zum Ausbau des ÖPNV die folgenden Punkte zu berücksichtigen: 1. Die Anbindung von Schwanheim/Goldstein an die Innenstadt durch den ÖPNV muss mittelfristig verbessert werden, insbesondere ist eine schnellere Verbindung für Berufstätige attraktiv. 2. Es sollte geprüft werden, wie der Unterliederbacher Bahnhof an das Busnetz angeschlossen werden kann. Begründung: Die Ziele der Nahverkehrsplanung 2025+ werden vom Ortsbeirat unterstützt. Insbesondere für die südlich des Mains gelegenen Stadtteile gilt es aber klarzustellen, dass für die Kinder weiter die Anbindung nach Sachsenhausen besteht, die sie morgens zur Schule bringt. Die genannten Maßnahmen sollten baldigst geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 66 Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 662 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 662 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 582, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1126, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11
Keine Partei