S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 930/9 Betreff: Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Zusammenhang mit dem weitgehend fertiggestellten Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 wird der Magistrat wird ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde - trotz deutlicher Abweichung von der erteilten Baugenehmigung und - trotz Ablehnung eines entsprechenden Änderungsantrages des Bauantragstellers durch die Bauaufsicht der Neubau tatsächlich in der Mitte des Jahres 2024 ab dem 2.Obergeschoß ohne das allein genehmigte und sich in die Umgebung einfügende Mansarddach ohne vorliegende Baugenehmigung ab dem 2. Obergeschoß errichtet? 2. Warum hat die Bauaufsicht es zugelassen, dass praktisch unter ihren Augen der Neubau ab dem 2. Obergeschoß in der realisierten Form ohne formell vorliegende und sogar abgelehnte Baugenehmigung errichtet wurde? 3. Warum hat die Bauaufsicht es zugelassen, dass der tatsächlich errichtete Neubau - in der realisierten und sich mit dem Baukörper nicht in die bauliche Umgebung einfügenden Version - errichtet werden konnte? Begründung: 1. Entgegen den Anträgen des Ortsbeirat 9 wurden die Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 abgebrochen und durch einen anders strukturierten Neubau überwiegend in Sichtbetonbauweise ersetzt. 2. Baurechtlich derzeit nicht bestandskräftig genehmigt ist allein ein Neubau mit einem definierten Mansarddach-Aufbau, welcher sich im Wesentlichen in die Umgebung einfügen würde. Die Umgebung wird geprägt dadurch, dass sich das Baugrundstück in einer Siedlung mit ursprünglich 27 Gebäuden befindet, die 1927 auf Grundlage einer übergreifenden Gesamtplanung als Lehrersiedlung errichtet wurde. Die Gestaltung des Neubaus fügt sich nicht in diese Umgebung ein. Das sieht auch das Rechtsamt der Stadt so (Zeichen 30.4 Bau/Kk-Mechtildstraße 38-40). Zu der Gesamtplanung der Siedlung gehörten auch die auf dem Baugrundstück abgebrochenen Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17. Bauherr im Jahr 1927 war seinerzeit der Frankfurter Lehrerverein. Dieser Verein wurde in der Zeit zwischen 1933 und 1936 auf Betreiben der Nationalsozialisten aufgelöst. Mit der Planung der Wohnsiedlung des Frankfurter Lehrervereins betraut war der Architekt Ludwig Bernoully, einer der bedeutendsten Frankfurter Architekten Frankfurts. Er gehörte zum Kreis des Neuen Bauens um den damaligen Baudezernenten Ernst May. 3. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe u.a. in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Insoweit ist seither nicht geschehen. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege hat die Denkmaleigenschaft des Ensemble Lehrersiedlung nach Angabe nur deshalb verneint, weil es in den fast hundert Jahren des Bestehens der Lehrersiedlung zu Veränderungen gekommen sei. Als erhaltenswert wurden insbesondere die ganzüberwiegend noch vorhandenen Tonnenwalmdächer in sog. Zollinger-Bauweise bezeichnet. Maßnahmen des Denkmalamtes der Stadt zur sachdienlichen Beratung der Hausbesitzer in Sachen Denkmalschutz sind seit Jahrzehnten nicht erfolgt. 4. Unter den Augen der Bauaufsicht wurde seit 2024 formell der baurechtswidrige Teil des Neubaus unter anderem ab dem 2. Obergeschoß errichtet. Hier stellt sich die Frage, warum ein ohne vorliegende Baugenehmigung errichteter Gebäudeteil (umgangssprachlich auch Schwarzbau genannt) von der Bauaufsicht zugelassen und ermöglicht wurde. Bildteil Neubau Stand 11/ 2024 Vor dem Abbruch Altbau Stand 2019 Fotos: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 826/3 Betreff: Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern Vorgang: OM 5041/24 OBR 3; ST 921/24 Die Stalburg und ihr Garten mit wertvollem Baumbestand ist eine der letzten unversiegelten und begrünten Baulücken im dichtbesiedelten Nordend und gehört zu den bedeutenden Identitätsstiftenden Orten im Stadtteil. In der OM 5041 vom 25.1.2024 bat der Ortsbeirat 3 den Magistrat unter anderem, Möglichkeiten zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen zu eruieren. In seiner Antwort (ST 921 vom 13.5.2024) verwies der Magistrat neben dem Denkmalschutz eines Gebäudes in der Nachbarschaft auf die städtische Freiraumsatzung. Diese ist jedoch nicht geeignet, Freiflächen vor einer Bebauung zu schützen, sondern stellt nur Anforderungen an die Bepflanzung von Freiflächen, die in einem neuen Bauantrag definiert werden. Auch der Denkmalschutz eines benachbarten Gebäudes erzeugt keine Sicherheit, dass im Falle einer Bebauung des Areals kein Kompromiss gefunden würde, der diese letztlich doch zulassen würde. In seinem Bericht B 437 vom 2.12.2024 weist der Magistrat noch einmal darauf hin, dass der geltende Bebauungsplan NW 21b Nr 1 in dem betreffenden Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt und damit weder eine kulturelle Nutzung noch ein Schutz von Garten und Baumbestand gewährleistet ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu ergreifen, die geeignet sind, das Grundstück und seinen Baumbestand vor einer Bebauung zu schützen. Denkbar aus der Sicht des Ortsbeirats wäre etwa, den Teilbereich des Grundstücks der Stalburg aus dem dort geltenden Bebauungsplan NW21b Nr 1 aufzuheben und einen neuen Bebauungsplan für das Areal aufzustellen, in dem die Freiflächen und Bäume festgesetzt werden. Ziel der Überlegungen und Maßnahmen soll es sein, die kulturelle Nutzung sowie den Garten und seinen Baumbestand langfristig zu sichern und gegen eine Nachverdichtung abzusichern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 437 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5041 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 921 Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 933/9 Betreff: Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim Aus der Bevölkerung haben uns. Verschiedene Hinweise erreicht, dass nach dem Ausbau der S6-Strecke in Eschersheim Angsträume entstanden sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Beleuchtungssituation entlang der S6 im Bereich rund um die Fußgängerbrücke am Ende der Eschersheimer Landstraße bis zum Maybachstraße, am Zaunweg und am Verbindungsweg zwischen dem ehemaligen Drosselbart (Eschersheimer Landstraße 605/607) und der Nußzeil entlang der Bahnlinie, sowie rund um die Unterführung am Eschersheimer Friedhof zu verbessern. Außerdem soll geprüft werden, wie aktuell noch bestehende bauliche Mängel auf den Wegen (Löcher und Gräben) zeitnah beseitigt werden können. Begründung: Mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der Fertigstellung der Lärmschutzwände in diesen Bereichen ist eine neue Situation im Hinblick auf die Lichtverhältnisse und die Einsehbarkeit dieser Bereiche entstanden. Um die Entstehung von Angsträumen zu vermeiden, sollte der Zustand der Wege sowie die Beleuchtung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 1154/6 Betreff: Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts? Mit Datum vom 17. Januar 2025 teilte das Justizministerium im Rahmen einer Pressemitteilung mit, dass das Amtsgericht Frankfurt Höchst wohl bis zum Jahr 2028 aufgelöst und die bestehende Frankfurter Gerichtsbarkeit integriert werden soll. Zur angedachten Sanierung des 1867 erbauten Gerichtsgebäudes, die bis ins Jahr 2026 vollzogen werden sollte, wird es daher nicht mehr kommen. Die dadurch bedingte eigentliche Übergangsnutzung des ehemaligen Finanzamtes wird mangels Umbaus ebenfalls seitens des Amtsgerichts nicht realisiert. Das Finanzamtsgebäude hat daher faktisch keine Verwendung mehr. Unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen durch Herantritt an die Hessische Landesverwaltung zu klären: - Wie soll das ehemalige Finanzamt, dass bisher als Übergangsquartier für die Bediensteten des Höchster Amtsgerichts während der Umbauphase vorgesehen war, nun genutzt werden? Gibt es Alternativpläne? - Wie soll das 1867 erbaute Amtsgerichtsgebäude nach Schließung im Jahre 2028 weiterverwendet werden? Gibt es hierzu bereits Pläne? - Seit mehr als zwei Jahren sind um das Gerichtsgebäude Gerüste zur Absicherung der sanierungsbedürftigen Fassade aufgestellt. Wird unabhängig von der Einstellung der Sanierung die angekündigte Außensanierung weiterverfolgt, um zeitnah ein Abbau der Gerüste erzielen zu können? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2025, OF 474/4 Betreff: Regulierung der Beleuchtung an der Turnhalle der Stauffenbergschule Der Magistrat wird dringend gebeten zu veranlassen, die Beleuchtung an der Turnhalle der Stauffenbergschule an die tatsächlichen Nutzungszeiten anzupassen, insgesamt zu dimmen und die nach oben gehenden Lichtstrahlen abzustellen. Begründung: Die erst vor einigen Monaten erneuerte Lichtanlage an der o. g. Turnhalle scheint völlig überdimensioniert zu sein. Trotz offensichtlich vorhandener digitaler Regelungstechnik ist das abgegebene Lichtvolumen zu groß und nicht an die tatsächlichen Nutzungszeiten angepasst. Darüber hinaus wird viel Licht unnötigerweise nach oben abgegeben. Die so entstehende Lichtverschmutzung schadet den anwohnenden Menschen, den Tieren und der Flora. Außerdem wird unnötig Energie verschwendet. Mehrere Anwohnende haben dem Ortsbeirat darüber berichtet und um Abhilfe gebeten. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
Parteien: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6371 entstanden aus Vorlage: OF 1059/2 vom 06.01.2025 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiterzuführen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung dorthin auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 508/8 Betreff: Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel Vorgang: OI 20/23 OBR 8; B 41/23; B 369/24 OBR 8; OM 6131/24 OBR 8; B 415/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. Der Magistrat wird gebeten, für die Umsetzung des Vorhabens "Ein Schloss für Heddernheim", das eine umfassende bestandserhaltende Sanierung der denkmalgeschützten Gesamtanlage zur Voraussetzung hat, schnellstmöglich eine Bau- und Finanzierungsplanung vorzubereiten und ein erstes Konzept dafür zunächst im Rahmen des bei dem Ämterortstermin am 23.09.2024 vereinbarten Folgetermins bzw. im Rahmen des gewünschten Runden Tischs (OM 6131-24) vorzustellen. 2. Dem Magistrat wird vorgeschlagen, für die Sanierung des historischen Schlossbaus auch Fördermittel des Landes Hessen, von Hessen Lotto und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sowie Spenden in Betracht zu ziehen und dafür rechtzeitig die entsprechenden Förderanträge und Fundraising-Strategien vorzubereiten. Begründung: Nach dem aktuellen Zwischenbericht des Magistrats ist für eine Sanierung des 1740 erbauten Schlosses, heute Alt-Heddernheim 30, und für eine bestmögliche Kombination der verschiedenen Nutzungswünsche (Zusätzlicher Kita-Raum, Vereinstreff, Heimatmuseum, Wohnungen usw.) mit Gesamtkosten von mindestens 3 Mio. Euro zu rechnen. Das Gebäude ist weiterhin in einem nicht angemessenen Zustand und soll für alle in Heddernheim aufgewertet werden. Besonders das städtische Kinderzentrum und die Vereine sind Bedarfsträger. Eine schnellstmögliche Vorgehensweise bei der Planung ist nötig, damit daraus kein Generationenprojekt wird. Sollten aufgrund von Sparzwängen alle städtischen Finanzierungsquellen für Leistungen "on top" ausgeschöpft sein, zum Beispiel für den Wiederaufbau des kriegszerstörten Mansarddaches, können Spenden, Landeszuschüsse aber auch Lotteriemittel und Zuwendungen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eingeworben bzw. beantragt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 41 Initiative vom 15.06.2023, OI 20 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 369 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6131 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 415 Beratung im Ortsbeirat: 8
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 457/4 Betreff: Bäume in der Ferdinand-Happ-Straße der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob in der Ferdinand-Happ-Str. im Bereich zwischen Hanauer Landstr. und Launhardtstr. geplant ist Laubbäume anzupflanzen und wie die Grundstücksgrenzen verlaufen? Gibt es die Möglichkeit die Grundstücksgrenzen in einen Plan einzuzeichnen und an die Mitglieder des Ortsbeirates zu übersenden? Begründung: Bei einer Begehung mit Anwohnenden wurde grundsätzlich nach der Verschattung mit dem Blick auf den Klimawandel gefragt. Bei den Gesprächen mit den Anwohnenden stellte sich heraus, dass die Grundstücksgrenzen nicht eindeutig gegenüber den Anwohnenden kommuniziert sind. Vielen Dank an die Leute vor Ort, die bei der Erstellung des Textes mitgearbeitet haben. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 511 entstanden aus Vorlage: OF 1123/6 vom 17.11.2024 Betreff: Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106 Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht B 402 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) von der ABG Informationen einzuholen, wie hoch i. die Baukosten eines zusätzlichen Aufzuges sind; ii. die Betriebskosten eines zusätzlichen Aufzuges in diesem Zusammenhang sind; iii. die den Mietern entstehenden Mehrkosten bei der Miete und den Umlagen sind; b) die ABG aufzufordern, ein Reparatur- und Wartungskonzept vorzulegen, damit ein Ausfall des Aufzuges innerhalb kürzester Zeit (nach höchstens 48 Stunden) behoben werden kann. Ein solches Reparatur- und Wartungskonzept muss natürlich für alle der ABG gehörenden Wohnhochhäuser gelten. Das Reparaturkonzept muss auch die kurzfristige Zugriffsmöglichkeit auf Ersatzteile beinhalten; c) die ABG aufzufordern, bei einem längeren Ausfall des Aufzuges - d. h. ab dem dritten Tag - den Mietern, die nicht mobil sind oder durch Alter und Krankheit nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, auf Kosten der ABG die Besorgungen des täglichen Bedarfs zu erledigen und die Medikamente zu beschaffen, die in der Zeit besorgt werden müssen. Zudem ist Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen, die Mieter versorgen, abhängig vom Stockwerk eine Extravergütung zu zahlen, da weniger Personen in der gleichen Zeit gepflegt werden können bzw. Überstunden gemacht werden müssen, da das Pflegepersonal gezwungen ist, ohne eigenes Verschulden mehr Zeit für die Pflege einer Person wegen des nicht nutzbaren Aufzuges aufzubringen; d) eine Mieterversammlung mit der ABG und dem Ortsbeirat anzuberaumen, um eine gemeinsame Entscheidung herbeizuführen, ob die Mieter die Mehrkosten eines zusätzlichen Aufzuges tragen möchten oder lieber die Ersatz- und Unterstützungsmaßnahmen im Falle eines Aufzugsausfalles in Anspruch nehmen wollen. Begründung: In diesem wie auch in vielen anderen Frankfurter Hochhäusern leben viele ältere Menschen, die auf einen funktionstüchtigen Aufzug angewiesen sind. Viele sind auch deshalb in ein Hochhaus gezogen, da sie in anderen Siedlungshäusern, die nicht als Hochhaus gelten, keine Aufzüge vorfinden und somit im Alter mobilitätseingeschränkt sind. Leider fallen in letzter Zeit viel zu häufig Aufzüge aus, da diese auch veraltet sind. Im Schwarzerlenweg ist der Aufzug leider auch nicht zum ersten Mal ausgefallen und es ist dringend darüber nachzudenken, einen zweiten Aufzug einzubauen bzw. ein Reparatur- und Wartungskonzept zu erarbeiten, damit künftig kein Ausfall mehr länger als zwei Tage dauert. Sollte ein längerer Ausfall trotzdem entstehen, muss seitens des Vermieters sichergestellt sein, dass die Menschen und hier vor allem die älteren, kranken oder mobilitätseingeschränkten Mieterinnen und Mieter mit dem täglichen Bedarf und der medizinischen Versorgung, die sie benötigen, versorgt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (B 402 = Kenntnis, OA 511 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (B 402 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 511 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5701, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 508 entstanden aus Vorlage: OF 460/7 vom 11.11.2024 Betreff: Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten Vorgang: OM 4792/15 OBR 7; ST 488/16 Im Rahmenplan Praunheim von 2013 heißt es: "Das denkmalgeschützte Bauwerk der Praunheimer Werkstätten soll in seinem Bestand geschützt werden. Anstelle der heute eher introvertierten Nutzung wird für die Praunheimer Werkstätten zukünftig eine Nutzung angestrebt, die zu einer nachhaltigen Belebung des Ortskerns Praunheim beiträgt. [...] Angestrebt wird eine Kombination von Nutzungen aus den Bereichen Kultur, Kunst, Soziales, Gesundheit, Gastronomie und Gewerbe." Nach dem Auszug der Werkstätten wurde das Ensemble von der KEG erworben und es gab konkrete Pläne, hier ein offenes Zentrum für Kunst und Kultur zu etablieren, das sich selbst trägt. Diese Pläne konnten aus nachvollziehbaren Gründen nicht weiterverfolgt werden, denn seit Anfang 2016 werden die Gebäude als temporäre Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. Diese Entscheidung wurde vom Ortsbeirat mitgetragen. In der Stellungnahme vom 14.03.2016, ST 488, berichtet der Magistrat aber auch: "Sobald die Situation es zulässt, soll an der geplanten Folgenutzung aus der Planungswerkstatt festgehalten werden. Ein dauerhaftes Wohnen für Flüchtlinge ist aufgrund des temporären Charakters der Ein- und Umbauten nicht möglich." Im Jahr 2020 hat der Magistrat dann den Betreibervertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. um fünf Jahre, d. h. bis zum 30.09.2025, verlängert. Auch diese Entscheidung hat der Ortsbeirat mitgetragen, weil das Gebäude unbedingt für eine angemessene Unterbringung der geflüchteten Menschen in Frankfurt benötigt wurde. Eigentlich wäre es nun an der Zeit, die temporäre Nutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen zu beenden und die Gebäude endlich der ursprünglich geplanten Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat nimmt allerdings zur Kenntnis, dass die aktuelle Situation bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen eine Schließung der Unterkunft nicht zulässt und eine abermalige Verlängerung der aktuellen Nutzung um fünf Jahre unerlässlich ist. Allerdings hält es der Ortsbeirat für nötig, den Bürger:innen eine klare Perspektive im Sinne des Rahmenplans Praunheim zu bieten. In den letzten Jahren ist zudem der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. als Träger der Unterkunft von seinem bisherigen offenen und kooperativen Konzept immer weiter abgerückt. Nicht nur die Kooperation mit engagierten Bürger:innen wurde beendet, auch die Zusammenarbeit mit den im Komplex wohnenden Künstler:innen wurde eingestellt. Leider haben weiter Maßnahmen des Trägers dazu beigetragen, dass eine gute Zusammenarbeit im Stadtteil mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. nicht mehr vorstellbar ist. Die vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der am 30.09.2025 auslaufende Vertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. wird nicht verlängert. 2. Es wird ein neuer Träger für die Unterkunft gesucht, der bei seiner Arbeit folgende Ansätze berücksichtigt: - Das freiwillige Engagement von Bürger:innen wird ausdrücklich unterstützt. - Angebote zur Kooperation mit den auf dem Gelände wohnenden Künstler:innen werden wohlwollend geprüft und bei Interesse der Bewohner:innen auch ermöglicht. - Es werden aktiv Wege gesucht, um das Gelände stärker zum Stadtteil zu öffnen. Denkbar wäre z. B. ein regelmäßiges Nachbarschaftscafé. 3. Der Vertrag mit dem neuen Träger endet spätestens am 01.10.2030. Bereits ein Jahr davor beginnt ein Konzeptvergabeverfahren, um die zukünftige Nutzung der Gebäude im Sinne des Rahmenplans Praunheim sicherzustellen. 4. Werden aufgrund sinkender Bedarfszahlen Teile des Gebäudes nicht mehr benötigt, wird schon vorzeitig eine Zwischennutzung im Sinne des Rahmenplans Praunheim ermöglicht. 5. Sofern der Magistrat über den 01.10.2030 hinaus einen Bedarf für eine Unterkunft in Praunheim sieht, so sucht er aktiv und frühzeitig nach Alternativen. Denkbar wäre dies z. B. im zukünftigen urbanen Mischgebiet nördlich der Heerstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 488 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 508 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 508 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 793/3 Betreff: Lärmmessungen bei Beschwerden über gastronomische Betriebe Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, A) wie Lärmmessungen bei Beschwerden über Gastronomiebetriebe durchgeführt werden: a) Wird der betroffene Betrieb über die Lärmmessung informiert? b) Wird dem betroffenen Betrieb der Namen des Beschwerdeführers mitgeteilt? c) Zu welchen Tageszeiten und an welchen Wochentagen sind Lärmmessungen möglich? B) Eine Übersicht zu erstellen über die in diesem Jahr bei der "Gewerbeinfo" eingegangenen Beschwerden über Gastronomiebetriebe in Nordend-Ost und Nordend-West: d) Wie viele Beschwerden sind eingegangen? e) Wie viele Betriebe wurden genannt? (gab es ggfls. Mehrfachnennungen) f) Waren auch Kioske betroffen? g) Wie viele Lärmmessungen wurden bei wie vielen Betrieben durchgeführt? Wurden Betriebe auch mehrmals gemessen? C) Welche Sanktionsmaßnahmen hat die Stadt im Falle festgestellter Verstöße? a) Wie oft wurden Sanktionsmaßnahmen ergriffen? Wie viele Betriebe waren davon betroffen? Waren darunter auch Kioske? D) Gab es Beschwerden zu Geruchsbelästigungen und wenn ja, wie viele? Begründung: Das Thema "Lärmbelästigung durch Gastronomie" beschäftigt den Ortsbeirat 3 in beiden Stadtteilen, Nordend-Ost und Nordend-West regelmäßig. Dabei fallen immer wieder die Namen einiger Gaststätten. Durch die erbetene Übersicht möchte der Ortsbeirat 3 sich einen Überblick über die aktuelle Situation verschaffen. In der Vergangenheit wurde von Beschwerdeführenden immer wieder die Angst geäußert, dass sie mit Unannehmlichkeiten rechnen müssten, wenn ihre Namen im Zusammenhang mit Beschwerden gegenüber den Betrieben genannt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 793/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 469/7 Betreff: Was passiert auf dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim? Nachdem sich zuletzt Hinweise darauf verdichteten, dass dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim ein bosnischer Kulturverein sein neues Zentrum errichtet, wurde dies am 13. November 2024 durch entsprechende Presseberichte bestätigt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Lt. Presseberichten handelt es sich bei dem Bauvorhaben um eine Kulturzentrum mit Gebetsraum bzw. mit Moschee. a) Welche konkrete Art der Nutzung wurde seitens der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt für dieses Bauvorhaben genehmigt? b) Für wie viele Personen ist diese maximal ausgelegt? c) Wie wird die dafür erforderliche Stellplatzzahl nachgewiesen? 2.) Lt. Presseberichten wurde die Baugenehmigung im Jahr 2022 erteilt. Wurde im Vorfeld dazu seitens des Bauherrn bzw. des Grundstückseigentümers eine Bauvoranfrage gestellt bzw. ein Bauvorbescheid seitens der Bauaufsicht erteilt? Falls ja, wann ist dies jeweils erfolgt? 3.) Warum wurde der Ortsbeirat nicht im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren über die geplante Baumaßnahme, bei der es sich um einen Sonderbau handelt, informiert? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.11.2024, OF 458/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 458/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 469/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 469/7 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 455/7 Betreff: Transparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft "In der Au 28 bis 22" Bei der Vorstellung in der OBR-Sitzung der neuen Unterkunft für Geflüchtete In der Au 18-22 am 29.10.2024 wurde seitens der Verwaltung maximale Transparenz versprochen. Diese Transparenz muss auch für die vertragliche Ausgestaltung gelten, weshalb der Ortsbeirat den Magistrat bittet, folgende Fragen zu beantworten: I. Folgende Fragen beziehen sich alle auf den Vertrag der Stadt Frankfurt mit dem Betreiber der Unterkunft, Johanniter Unfallhilfe (JUH) a) Wie ist die Kündigung des Vertrags mit der JUH gestaltet bezüglich Kündigungsfristen? Vertragsverlängerungs-Klauseln? Gibt es im Falle einer langfristigen Nichtbelegung ein Sonderkündigungsrecht? b) Was passiert vertraglich im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Betreiber JUH aus triftigen Gründen? Kann ein anderer Betreiber in den Vertrag eintreten? Oder liegt eine Bindung an den Betreiber JUH über die gesamte Vertragslaufzeit vor? c) Was geschieht im Falle einer Nichtbelegung der Unterkunft: Wird der Betreiber nach einem Fixum bezahlt oder gibt es eine belegungsabhängige Bezahlung? d) Inwieweit sind negative / positive Preisentwicklungen vertraglich geregelt? II. Die folgenden Fragen beziehen sich auf den von der Stadt Frankfurt mit dem Eigentümer verhandelten und dann an den Betreiber übergebenen Vertrag: a) Sind in diesem Vertrag Kündigungsklauseln verhandelt, wann greifen diese und mit welchen Fristen? b) Sind angesichts der Laufzeit von 20 Jahren zukünftige Preisentwicklungen in einer Anpassungsregel vertraglich geregelt? c) Verlängert sich der Vertrag automatisch am Ende der Laufzeit und wenn ja, um wie lange? d) Wie ist die Übergabe des Geländes/Gebäudes nach Ende der Vertragslaufzeit geregelt? Fällt das Grundstück bei Vertragsende ohne weitere Auflagen an den Eigentümer zurück? Muss die Stadt für die Räumung (den Abriss der Gebäude) des Geländes eintreten? III. Wäre eine Nutzung nicht benötigter Wohnungen oder Räume für andere soziale Zwecke - evt. auch als Zwischenlösung - möglich? (Studentenwohnungen, gemeinschaftliche Einrichtungen wie z.B. Nachbarschaftscafé, KT) Begründung: Das Versprechen einer verbesserten Kommunikation muss einschließen, dass über Teile des Vertrags öffentlich informiert wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen SPD und farbechte/Linke (= Annahme); CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 454/7 Betreff: Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich mit dem Eigentümer bzw. Pächter der Liegenschaft Hausener Weg 120 in Verbindung zu setzten und darauf einzuwirken, dass auf dem Grundstück vor dem Eingang ein Abstellplatz für Fahrräder geschaffen wird. Begründung: Da der Gehweg, der an dem Grundstück, Hausener Weg 120 vorbeiführt als Schulweg ausgewiesen ist, hat die Stadt vor dem Grundstück Poller angebracht. Nun werden diese Sperrbügel von den Bewohnern als Fahrradabstellplätze zahlreich in Beschlag genommen, wodurch ein sicheres Benutzen des Gehwegs nicht mehr möglich ist. Weder Kinder noch Kinderwagen oder gehbehindere Personen mit Rollator oder Rollstuhl können den Fußweg ungehindert und gefahrlos nutzen. Auf dem Gelände böte sich genügend Platz für eine Fahrrad-Abstellfläche. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6178 2024 Die Vorlage OF 454/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 767/3 Betreff: Schutz von Mieter*innen durch Milieuschutzsatzungen - Aktuelle rechtliche Situation Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Vertreter*innen des Stadtplanungsamtes zum nächstmöglichen Termin in den Ortsbeirat einzuladen, um Stellung zur aktuellen rechtlichen Situation rund um das Instrument der Milieuschutzsatzungen zu nehmen: Welchen Schutz bieten Milieuschutzsatzungen (noch) für Mieter*innen vor überhöhten Mieten und Kündigung, vor der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, vor Luxussanierungen etc.? Welche Probleme gibt es (inzwischen) bei der Aufstellung von Milieuschutzsatzungen und sind sie (noch) in der Lage, die Gentrifizierung eines Quartiers zu reduzieren oder zu verhindern? Welche Erfahrungen gibt es zum Thema Milieuschutzsatzungen in Frankfurt und was hat sich auf rechtlicher und praktischer Ebene geändert? Begründung: Die rechtliche Situation der Milieuschutzsatzungen hat sich geändert und damit auch deren Wirksamkeit zum Schutz des Milieus und der Bewohner*innen im jeweiligen Quartier. Es geht bei diesem Antrag nicht darum, das Thema im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung in völliger rechtlicher Tiefe zu behandeln, sondern um grundsätzliche Aussagen, wo wir mit dem Instrument der Milieuschutzsatzungen angesichts erfolgter rechtlicher Änderungen heute stehen und was sie (noch) im Interesse der Mieter*innen und der betreffenden Quartiere zu bewirken vermögen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 478/8 Betreff: Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragestellungen betreffend der Straße Kaltmühle gebeten: 1. Welche Maßnahmen werden eingeleitet, damit eine weitere Überschwemmung der Anwohnergrundstücke wie zuletzt im Mai 2024 verhindert werden kann? 2. Wie kann das Urselbachbett ertüchtigt werden, damit die Anlieger nicht bei jedem Starkregenereignis Angst haben müssen, dass das Wasser über die Ufer tritt und sich als reißender Fluss über ihre Grundstücke ergießt? 3. Welche Maßnahmen können eingeleitet werden, damit hoch gewachsene Bäume und Sträucher nicht auf die Häuser fallen, weil sie aufgrund der Starkregenereignisse ihre Standfestigkeit verlieren, bzw. bereits heute nicht mehr standsicher sind? 4. Welche baulichen Maßnahmen können eingeleitet werden, damit das Wasser bei Starkregenereignissen nicht zusätzlich über die Zugangsstraße Kaltmühle in die Grundstücke fließt? Quelle: Private Fotos Begründung: Für die Anwohner in der Straße Kaltmühle besteht dringender Handlungsbedarf. Bei dem nächsten Starkregenereignis ist bereits damit zu rechnen, dass sich Gehölze lösen und auf die Gebäude fallen oder Menschen auf Grund der reißenden Gewässer in Gefahr geraten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1004/2 Betreff: Palmengartenstraße 8: Immobilie im Dauerstress - Spekulationsskandal endlich beenden Vorgang: OM 3949/18 OBR 2; ST 752/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, erneut zu prüfen, zu berichten und umgehend tätig zu werden: 1. Welche neueren Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des derzeitigen Zustandes des Gebäudes Palmengartenstraße 8 vor und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Zustand des Gebäudes umgehend zu verbessern? 2. Welche Erkenntnisse liegen bezüglich der derzeitigen Eigentumsverhältnisse bzw. der ökonomischen Situation der Eigentümer und ihrer weiteren Sanierungs-/ Umbaupläne für das Gebäude vor? 3. Welche baulichen Maßnahmen wurden seitens der Eigentümer (bzw. der Mieterschaft selbst) bereits realisiert und welche Maßnahmen wurden nicht realisiert (z.B. Reparatur des Daches)? 4. Wie schätzt der Magistrat die Situation der verbliebenen Mietparteien im Gebäude ein und wie gedenkt er, die Rechte der Mieterschaft besser als bisher zu schützen und einzufordern? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, im Erhaltungs- und Milieuschutzgebiet (Erhaltungssatzung Nr.3 - Westend I) rechtlich gegen die Eigentümer vorzugehen und endlich die Erhaltung / Sanierung des Gebäudes durchzusetzen? 6. Welche Möglichkeiten werden heute gesehen, das Gebäude im Vorkaufsrecht zu erwerben oder einen Erwerber zu vermitteln, der den Umbau zu Ende bringt? Begründung: Dem Magistrat ist das Spekulationsgebäude Palmengartenstraße 8 mit 34 Wohnungen und einer Gewerbefläche im Erdgeschoss seit Jahren bekannt. Ebenso bekannt ist die Tatsache, dass das 1990 vom damaligen Eigentümer Allianz sanierte Gebäude jetzt bereits seit 2010 umgebaut wird, die Baustelle jedoch nicht vollendet wird. Eine Ausübung des Vorkaufsrechts (Erhaltungssatzungsgebiet) wurde vor Jahren bereits geprüft, dann aber verworfen. Das Gebäude steht bis auf 4 Wohnungen im Dachgeschoss nunmehr seit Jahren leer und droht, in einen maroden Zustand zu verfallen. Das Dach ist seit mehr als zwei Jahren nur mit einer Plane abgedeckt, Dachstuhl und Treppenhaus werden von Tauben besiedelt und sind extrem verschmutzt, Wasser dringt in die bewohnten Dachgeschosswohnungen ein und hat zu Schimmel geführt. Seit zwei Jahren haben die Bewohner*innen der Dach-Etage keine Heizung. Vor kurzer Zeit sind Teile des Dachstuhls auf die Straße gefallen. Auch die Mietparteien im Dachgeschoss rechnen derzeit mit Gefährdungen durch ein Zusammenbrechen des Dachstuhls sowie mit gesundheitlichen Gefährdungen durch Schimmelbildung. Die Mietparteien standen zeitweise mit der Mieterberatungsstelle sowie mit der Wohnungsaufsicht in Kontakt - bisher ohne einen grundsätzlichen Beitrag zur Verbesserung der Lage. Auch eigene Investitionen und Zivilklagen konnten die Situation nicht verbessern. Der siebente Besitzer der Liegenschaft in Folge ist seit ca. 1990 die Palmengarten Grundbesitz GmbH Frankfurt, eine Immobilienfirma mit diversen Unterfirmen, die nach Auskunft der Mieterschaft offenbar seit geraumer Zeit insolvent ist. Der Eigentümer ist Jurist und gilt privat als vermögend. (Quelle: https://www.northdata.de/Palmengarten+Grundbesitz+GmbH,+Darmstadt/HRB+104667) Seit einer ersten Anfrage des Ortsbeirats im Jahr 2019 hat sich offenbar in Bezug auf Erhalt und Sanierung des Gebäudes nichts getan, obwohl das Gebäude im Erhaltungssatzungsgebiet (E Nr.3 - Westend I) liegt. (Quelle: https://planas.frankfurt.de/infotool/getfile/E3_T-E3.pdf/T-E3.pdf) Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3949 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 752 Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 331/15 Betreff: Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des Gebäudes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den Magistrat zu beauftragen die laufenden Sanierungsarbeiten am Jugendhaus Nieder-Eschbach Am Bügel zu einem möglichst schnellen und qualifizierten Ende bringen. Begründung: Die Sanierungsarbeiten laufen bereits seit mehreren Jahren. Dabei war über lange Zeit nur die Nutzung der Außenanlage gestattet. Selbst die Toiletten waren vollständig gesperrt oder dann teilweise nur mit dem Licht eines Smartphones nutzbar. Aktuell ist immer noch nur ein Teil des EG für die Jugendarbeit nutzbar. Ein Ende dieses Zustandes ist vor Ort nicht absehbar. Eine vollständige Nutzung des gesamten Gebäudes ist jedoch dringend erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 434/4 Betreff: Wie lange verzögert sich noch die Revitalisierung der Schwedlerbrücke? Vorgang: V 751/23 OBR 4; ST 209/24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, für wann die Revitalisierung der Schwedlerbrücke inzwischen eingeplant wird und welche Probleme die mehrfach vorgesehene Sanierung verzögern. Von Interesse ist dabei insbesondere, wann die letzte Ausschreibung der Bauleistung erfolgte und ob von städtischer Seite irgendwelche Aspekte (wie beispielsweise die Haushaltsplanung) zur Verzögerung beitragen. Begründung: Die Fußgängerbrücke zwischen Ostparkstraße und Schwedlerstraße/Ferdinand-Happ-Straße ist seit 2011 gesperrt und damit die Wegeverbindung zwischen dem nördlichem Ostend und der mittleren Hanauer Landstraße/Osthafen für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich beeinträchtigt. Die schon lange erhoffte Sanierung (Teilneubau) der Schwedlerbrücke sollte eigentlich bereits in 2022 baulich vorangetrieben werden. Im Januar 2021 wurde einigen Mitgliedern des alten Ortsbeirats in einem Ortstermin die Situation und Neugestaltung dargelegt und im Sommer 2022 die Bau- und Finanzierungsvorlage beschlossen. In der ST 209 vom 26.01.2024 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass nach zwei gescheiterten Verfahren in Kürze eine erneute Ausschreibung der Bauleistung erfolgen würde und ein Baubeginn im Herbst 2024 angedacht sei. Dies ist jedoch nicht erkennbar. Eine Aktualisierung der Informationen an den Ortsbeirat erscheint daher geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.09.2023, V 751 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 209 Beratung im Ortsbeirat: 4
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 437/7 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen 1. Der Betrieb einer Unterkunft für geflüchtete Menschen auf dem Eckgrundstück "In der Au/ Strubbergstraße" wird auf maximal zehn Jahre begrenzt. 2. Die benachbarte Unterkunft auf den Grundstücken "In der Au 2" und "In der Au 4-12" wird im Zuge der Eröffnung der neuen Unterkunft sukzessive in der Kapazität reduziert und dann geschlossen. 3. Die Kapazität der benachbarten Brentanoschule und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die erwarte Zahl von Kindern angepasst. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Schon die Nutzung des bisher als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzten Geländes der ehemaligen Messebaufirma Ambrosius war von Anfang an nur zeitlich befristet. Diese Notwendigkeit ergibt sich schon aus den planungsrechtlichen Vorgaben, die an dieser Stelle ein Gewerbegebiet vorsehen. Zudem wurde seinerzeit explizit auf die Prüfung einer weiteren Unterkunft in unmittelbarer Nachbarschaft verzichtet. In der B 319 aus 2017 heißt es: "Die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen ist in der Regel nicht darauf ausgelegt, binnen kurzer Zeit größere Personengruppen aufzunehmen. Das gilt zum Beispiel für Kindertagesstätten, Schulen und die ärztliche Versorgung. Der Magistrat hat deshalb nach Möglichkeit darauf verzichtet, mehrere Übergangsunterkünfte für Flüchtlinge in direkter Nachbarschaft zueinander einzurichten und hat sich stattdessen um eine Verteilung über das gesamte Stadtgebiet bemüht." Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich die damalige Erkenntnis des Magistrats. Der gleichzeitige Vollbetrieb beider Einrichtungen würde diesem Ziel allerdings widersprechen. Zudem ist die angestrebte Befristung für die neue Unterkunft auf 20 Jahre, nicht mehr als übergangsweise Nutzung zu betrachten. Das ist vielen Bürger:innen nicht zu vermitteln und widerspricht im Übrigen auch den mit der Aufstellung des Bebauungsplans 942 verfolgten Zielen zur Sicherung des traditionellen Gewerbestandorts. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 435/7 Betreff: Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz Der M 118 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: - Ergänzung letzter Satz von III: "Über die Zwischenstände der Task Force Wärmeplanung werden quartalsweise Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte unterrichtet. Außerdem wird ein "Beirat zur kommunalen Wärmeplanung" eingerichtet unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Interessensvertretungen (Umweltverbände, Mieter-Verbände, Hausbesitzer, IHK...). Dieser wird federführend vom Klimareferat quartalsmäßig eingeladen. Die Sitzungen und Protokolle des Beirats sind öffentlich zugänglich. Die Diskussionsergebnisse des Beirats fließen in den Prozess der Arbeit der Task Force Wärmeplanung ein. - Ziffer V ergänzen durch: Maßnahmen, die parallel zum Planungsprozess der Kommunalen Wärmeplanung zur Erprobung von Energiemaßnahmen in so genannten Energiewendevierteln ergriffen werden sollen, werden den betroffenen Ortsbeiräten und der STVV vorgestellt und zum Beschluss vorgelegt. Begründung: Beteiligung und Transparenz sind Grundvoraussetzung dafür, dass die Klimapolitik bezüglich der Wärmeplanung gelingt. Die Befürchtungen der Bevölkerung, dass die Kosten für die Transformation einseitig auf die Bewohner und Mieter umgelegt werden, sind zu entkräften durch die Berücksichtigung ihrer Interessen. Deshalb der Beirat. Deshalb die ständige Offenlegung der Pläne vor den demokratisch gewählten Organen. Darüber lassen sich auch Mitsprache und demokratische Willensbildungsprozesse organisieren. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 657/11 Betreff: Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach Beendigung des 1. Bauabschnitts der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße, folgende Maßnahmen nachzubessern bzw. umzusetzen: Zusätzlich markierte Stellflächen für kurzzeitiges Halten zum Be- und Entladen schaffen Mehrere Tempo 30-Fahrbahnmarkierungen Eine Blitzanlage oder mindestens eine Geschwindigkeitsanzeige / ein Hinweisdisplay stadtauswärts vor dem Hufeland-Haus installieren Das Parken in der Sackgasse "Am Atzelberg" wieder ermöglichen Auf die Landespolizei einzuwirken, damit diese das bestehende Durchfahrtsverbot für LKW über 7,5t strikt kontrolliert und Verstöße konsequent ahndet Begründung: Aufgrund der grundhaften Sanierung im 1. Bauabschnitt der Wilhelmshöher Straße ist der sanierte Straßenabschnitt für den Kfz-Verkehr sehr gut befahrbar. Dies kann die Autofahrer zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit verführen. Deshalb sollten die im Antragstext aufgeführten Maßnahmen, zwecks Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30km/h, umgesetzt werden. Da es nur wenige Parkplätze in dem besagten Straßenabschnitt gibt, sollte das kurzzeitige Halten zum Be- und Entladen für Anwohner/innen und Lieferdienste vorgesehen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1092/6 Betreff: Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über das Amt für Wirtschaftsförderung mit dem Eigentümer der Liegenschaft Rombergstraße 77a Kontakt aufzunehmen, um auf eine sinnvolle und den Bedürfnissen im Quartier angemessene Nutzung hinzuarbeiten. Insbesondere möge der Magistrat prüfen, ob die Möglichkeit besteht, das Grundstück zu erwerben. Begründung: Die Liegenschaft steht seit Jahren leer und befindet sich in einem trostlosen und verwahrlosten Zustand (s. Bild). Das Grundstück liegt inmitten der verdichteten Wohnbebauung der Siedlung Taunusblick und wäre grundsätzlich nutzbar zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur der Siedlung - etwa als (Teil)Standort eines projektierten Kinder- und Familienzentrums. (Privataufnahme, eigenes Bild) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 289/16 Betreff: Optimierung des Hochwasserschutzes in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem das Kanalnetz mit seinen Stau-und Rückhalteanlagen im Stadtteil alleine in diesem Jahr durch auftretenden Starkregen bereits mehrfach überlastet war und in Folge dessen Grundstücke sowie Liegenschaften überflutet wurden - so etwa am 2. Mai und am 10. Juli 2024 - wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen konkreten Maßnahmen er gedenkt, den Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim nachhaltig zu optimieren und die Anwohner zukünftig besser vor Überschwemmungen zu schützen. Begründung: Das Kanalnetz mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in Bergen-Enkheim gerät aufgrund vermehrt auftretender Starkregenereignisse immer öfter an seine Kapazitätsgrenzen. Nach den Starkregenereignissen in den Jahren 2016 und 2019, die jeweils zu zahlreichen Überflutungen von Grundstücken und Liegenschaften im Stadtteil führten, musste Bergen-Enkheim in diesem Jahr bereits zweimal, nämlich am 2. Mai und am 10. Juli 2024, ein solches Szenario erleben. Für die betroffenen Anwohner ist diese Situation höchst unbefriedigend, haben die Überschwemmungen ihrer Grundstücke und Liegenschaften doch jeweils hohe Schäden zur Folge - sofern es ihnen nicht gelingt, mit einem erheblichen Aufwand an aus eigenen Mitteln erbrachten Schutzmaßnahmen - die Überflutung ihrer Garagen, Keller und Souterrainwohnungen zu verhindern. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat darum, zu prüfen und zu berichten, mit welchen konkreten Maßnahmen er den Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim nachhaltig zu optimieren gedenkt, damit die Anwohner zukünftig besser vor Überflutungen ihrer Grundstücke und Liegenschaften geschützt sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 289/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE und GRÜNE gegen CDU, FDP, Linke und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 425/7 Betreff: Stadtteil der Quartiere - Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar? Vorgang: M 181/22; M 176/17 § 165 des Baugesetzbuches regelt die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM), die signifikant häufig nach der Wende in den ostdeutschen Bundesländern wegen vielfacher Baulandknappheit durch in großer Zahl ungeklärte Eigentumsfragen im Zusammenhang mit dem Untergang der DDR als Instrument für großflächigen Wohnungsbau genutzt wurde. In Frankfurt ist sie für den Bau des Stadtteils "Riedberg" zur Anwendung gekommen. Das BauGB setzt hohe Hürden für eine SEM, vor allem aufgrund der letztlich enteignungsrechtlichen Vorwirkung einer rechtskräftigen Entwicklungssatzung. Zunächst muss sich der Einsatz einer SEM an den städtebaulichen Zielen messen lassen, für die sie angewandt werden soll. So "sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde ... erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden" (§ 165 Abs. 2). Es ist nicht nur der Nachweis zu erbringen, dass der Flächeneingriff - insbesondere im sog. "Außenbereich" - dem "Wohl der Allgemeinheit" dient, etwa durch Deckung eines erhöhten Wohnraumbedarfs, sondern auch zu belegen, dass die "angestrebten Ziele und Zwecke durch städtebauliche Verträge nicht erreicht werden können" (§ 165 Abs. 3). Ferner muss die "zügige Durchführung der Maßnahme innerhalb eines absehbaren Zeitraums gewährleistet" sein (Ebd.). Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Der Beschluss zur Durchführung der Voruntersuchung für die SEM 4 ist von 2017, eine Fertigstellung der Quartiere wäre laut M 181-22 für 2040 geplant: Wie definiert der Magistrat hier das Wort "zügig" im Sinne des § 165 (3) BauGB? 2. Für 2024/25 sind lt. M 181-22 Anlage 1 S. 206 erste Bebauungspläne angekündigt; schon dieser Zeitplan ist aufgrund der regionalpolitisch noch ausstehenden Entscheidung über den Zielabweichungsantrag der Stadt Frankfurt und die damit logischerweise noch fehlende Entwicklungssatzung nicht mehr zu halten: Wann rechnet der Magistrat mit ersten Aufstellungsbeschlüssen für mögliche Bebauungspläne und soll es ggf. bei der Reihenfolge "Lachgrabenquartier", "Neu-Weststadt" und "Produktives Praunheim" bleiben? 3. Genügt hier wirklich ein simpler Verweis auf die "Komplexität" des Projektes (vgl. M 181-22, Anlage 1, S. 229), um dieser Gesetzesbestimmung der Zügigkeit Genüge zu tun, unabhängig von der Dauer des Vorhabens? Wie wägt der Magistrat ab zwischen einer Entwicklung auf Jahrzehnte und der eigentlichen politischen Bedarfsbegründung für die SEM 4, nämlich akuter Wohnungsmangel in Frankfurt am Main? 4. Bliebe der bisher avisierte Zeitplan für die Durchführung der SEM 4 bestehen, wenn durch eine Verlegung der Hochstromtrassen auf die westliche Seite der Autobahn ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren erforderlich werden würde? 5. Wie weist der Magistrat nach, dass die angestrebte Baulandentwicklung im Voruntersuchungsbereich "Variante Ost" nicht genauso über städtebauliche Verträge mit einzelnen Eigentümern erreicht werden kann? 6. Der Magistrat hat immer wieder geäußert, bereits über sehr viele Grundstücke im Voruntersuchungsgebiet zu verfügen, entweder direkt als Eigentümer, über stadtnahe Stiftungen oder durch aktuelle Zukäufe, zum Teil von städtischen Wohnungsbaugesellschaften: Auf wie viele Eigentümer von Grundstücken in Niederursel und Praunheim ist der Magistrat vor und nach 2017 aktiv zugegangen, um über konkret mögliche, kurzfristig realisierbare Wohnungsbauprojekte zu verhandeln und mit welchem Ergebnis? 7. Mit der deutlichen Verkleinerung der geplanten Baugebiete ("Variante Ost") hat sich die ursprünglich mit der M 176-17 beschlossene städtebauliche Zielsetzung erheblich verändert: Hätte dies nicht einen neuen Abwägungsprozess beim Bedarfsträger auslösen müssen, diese Wohnbaulandentwicklung für den ursprünglich festgestellten Bedarf (30.000 Menschen) an anderer Stelle im Stadtgebiet oder in interkommunaler Kooperation zu realisieren? 8. Wie viele und welche Bebauungsplanverfahren in Frankfurt (Wohnen und Gewerbe) müssen derzeit ruhen, weil die Kapazitäten im Stadtplanungsamt durch die SEM 4 gebunden sind? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 425/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5698 entstanden aus Vorlage: OF 444/8 vom 16.06.2024 Betreff: Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie und wann für die Nordweststadt und für Niederursel ein landschafts- und klimafunktionsgerechter aktiver Lärmschutz ohne einen Ausbau der A 5 von heute sechs auf zehn Fahrstreifen bei a) einem Ausbau - wie bisher geplant - lediglich auf acht Spuren und b) rein nach Lärmvorsorgekriterien realisiert werden kann und wer diesen finanzieren müsste. Die möglichen Varianten sollen dargestellt werden; 2. welche voraussichtlichen Kosten der Bund als Vorhabenträger im Falle eines zehnspurigen Ausbaus der A 5 im Abschnitt zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz für die folgenden, teils in der von der Autobahn GmbH beauftragten Machbarkeitsstudie vom 16.05.2022 vorgeschlagenen Maßnahmen übernehmen müsste und welche von der Stadt Frankfurt, auch anteilig, zu finanzieren wären: a) Lärmschutz mit Einhausung oder Tunnelabschnitt der Autobahn im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest) im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A 5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau"; b) Lärmschutz ohne Einhausung oder Tunnelabschnitt im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest), jeweils im Bestand und im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A 5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau"; c) Bau einer Talbrücke über den Steinbach im Ausbaufall; d) im Ausbaufall Zusatzmaßnahmen im Straßenbau zur Verstärkung der Schutzwirkung bei Verbreiterung der Autobahn im Bereich der Wasserschutzzone II des Pumpwerks Praunheim; e) Kompensationszahlungen und -maßnahmen an den Kleingartenverein Nordweststadt. Begründung: Seit Jahrzehnten werden die Anwohnerinnen und Anwohner der A 5 in der Nordweststadt und in Niederursel vertröstet: Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes wie Lärmschutzwände will der Bund nur zahlen, wenn die Autobahn ausgebaut wird. Derzeit ist die A 5 im fraglichen Abschnitt sechsspurig, wobei der Seitenstreifen zur Befahrung freigegeben ist. Ein Ausbau ist als Teilprojekt 7 im Bundesverkehrswegeplan enthalten und soll die prognostizierten Verkehrsstärken bewältigen. Die Staugefahr in diesem Bereich soll sich um 5,8 Kilometer reduzieren. Es liegt eine Trassenplanung von 2012 für einen achtstreifigen Querschnitt vor. Dabei soll die Autobahnfläche auf der Taunusseite verbreitert werden, auf der Frankfurter Seite bildet der jetzige Seitenstreifen den Abschluss. Für mögliche Lärmschutzwände werden aktuell Erdwälle errichtet. Das Dilemma für die nordwestlichen Stadtteile: Würden hohe Schallschutzwände tatsächlich gebaut, behindern sie die für nächtliche Abkühlung in den Stadtteilen wichtigen Kaltluftströme, für die die Autobahn bisher kein Hindernis ist. Der Ortsbeirat will vom Magistrat daher wissen, welche alternativen Möglichkeiten im Fernstraßenausbau bestehen, ohne hohe konventionelle Lärmschutzwände einen besseren Lärmschutz zu erreichen, zum Beispiel durch Lärm mindernde Fahrbahnbeläge. In diesem Zusammenhang ist die kürzlich vom Bund offengelegte Voruntersuchung für einen sogar zehnspurigen Ausbau der A 5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und Friedberg zu sehen. Sie geht von einer technischen Machbarkeit und einem hohen Nutzen aufgrund der Engpässe im Autobahnnetz aus. Auch wenn das Land Hessen den Ausbau der A 5 auf zehn Spuren nicht als vordringlichen Bedarf angemeldet hat, die Gelder für den Autobahnbau vom Bund bis 2028 deutlich um 3,6 Milliarden Euro gekürzt werden sollen und die Stadt Frankfurt aktuell einen zehnspurigen Ausbau nicht befürwortet, wirft die Studie für Frankfurt Fragen auf. Sie enthält einige Vorschläge und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Straßenbauprojekt, die den Ortsbezirk 8 direkt betreffen und hohe Kosten auslösen sowie Eingriffe in die Natur nötig machen. Die Nordweststadt ist insbesondere betroffen, da der in den langfristigen Planungen des Bundes vorgesehene Autobahnausbau möglicherweise zusammen mit der Errichtung eines hochverdichteten "Stadtteils der Quartiere" östlich und auch westlich der A 5 realisiert wird. Nach Information des Ortsbeirates berücksichtigt das Stadtplanungsamt bei seinen Planungen für diesen neuen Stadtteil bereits einen zehnspurigen Autobahnausbau. Werden beide Projekte zusammen realisiert, droht der nahezu vollständige Verlust eines Naherholungsraumes und wichtiger landwirtschaftlicher Flächen. Lärmschutzmaßnahmen für die dann auch auf Frankfurter Seite verbreiterte Autobahn sowie ein dann in Aussicht gestelltes Brückenbauwerk zum Schutz des Steinbachtals wiegen den Verlust des Naturraumes mit seinen Klimafunktionen nicht auf. Auch die bei Einwohnern der Nordweststadt beliebte Kleingartenanlage wird durch das Verschwinden des 20 Meter breiten Gehölzstreifens zwischen A 5 und Anlage sowie die prognostizierte Verschattung eines Teils der Gärten durch den Bau des Lärmschutzwalls beeinträchtigt. Durch den Bau des "Stadtteils der Quartiere" würde sie ebenfalls Flächen einbüßen und einen Ausgleich erhalten müssen. Die Kosten für die laut Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen und wer dieselben ggf. übernimmt, sind aus den genannten Gründen und vorsorglich transparent zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5728 entstanden aus Vorlage: OF 1294/1 vom 11.06.2024 Betreff: Entlastung der Anwohnenden durch Umkehr der Einbahnstraßenrichtung in der Münzgasse Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der angestrebten Umgestaltung der Brachfläche vor dem Karmeliterkloster die Fahrtrichtung der Einbahnstraße in der Münzgasse zwischen Buchgasse und Weißfrauenstraße umzudrehen und den Kreuzungsbereich Münzgasse/Bethmannstraße entsprechend anzupassen. Dabei soll die Freigabe für den Radverkehr in beide Richtungen bestehen bleiben. Begründung: Seit Jahren leiden die Anwohnerinnen und Anwohner unter dem häufigen versehentlichen Einfahren aus der Weißfrauenstraße in die Münzgasse sowie unter dem intensiven Parksuchverkehr in den umliegenden Straßen wie Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse. Eine Umkehr der Fahrtrichtung in der Münzgasse würde diesen dicht besiedelten Bereich erheblich entlasten und die Lebensqualität der dort Wohnenden verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 471 entstanden aus Vorlage: OF 414/7 vom 09.06.2024 Betreff: Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - in der Vorlage M 40 wird die Situation falsch eingeschätzt Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 Vorgang: OA 271/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 40 wird abgelehnt. 2. Stattdessen wird der Magistrat aufgefordert, die Anregung OA 271 - wie von der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022 beschlossen - umzusetzen. Begründung: In der Vorlage M 40 wird die fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans in erster Linie aus der Tatsache abgeleitet, dass sich die in Rede stehenden Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt, einer Kirchengemeinde, einer städtischen Gesellschaft sowie einer stadtnahen Stiftung befinden. Der Magistrat geht dabei wohl von der falschen Annahme aus, dass die genannten Eigentümer:innen regelhaft im Sinne der Allgemeinheit handeln und eine Flächenumwandlung nicht droht. Dabei sollte auch dem Magistrat bekannt sein, dass Kirchgemeinden, städtische Gesellschaften und stadtnahe Stiftungen sehr wohl immer wieder versucht haben, bisherige Gemeinbedarfsflächen für andere Zwecke zu verwenden und in Wert zu setzen. Das ist in der Regel kein böser Wille, sondern ergibt sich aus dem Geschäftszweck bzw. entsprechenden Satzungen. Einzig im Falle der Zehntscheune müsste eine geänderte Nutzung der Fläche, z. B. für Wohnzwecke, von der Stadtverordnetenversammlung gesondert beschlossen werden. So ist vor einigen Jahren ein Grundstück der ehemaligen Ev. Auferstehungsgemeinde, auf dem sich das Gemeindehaus befand, für den Bau von Wohnungen genutzt worden. Ähnliches ist mit einer Teilfläche der Ev. Kirchengemeinde Hausen geschehen. In Westhausen konnte stattdessen eine ähnliche Verwertung gerade deshalb verhindert werden, weil es sich um eine Gemeinbedarfsfläche handelt. Auch viele andere Flächen, z. B. von Kirchengemeinden, sind bereits als Gemeinbedarfsflächen gesichert, sodass eine gemeinwohlorientierte Nutzung gesichert werden kann. Im Ortsbezirk 7 betrifft dies z. B. das Areal der Kath. Kirchengemeinde Sankt Marien, Kirchort Sankt Anna. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2022, OA 271 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 75 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme) FRAKTION (M 40 = Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471, OA 471 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5016, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5648 entstanden aus Vorlage: OF 316/7 vom 19.06.2023 Betreff: Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7 Der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung der BAB 5 auf acht Spuren im Bereich des Ortsbezirks 7 abzulehnen und dies mit der Landesregierung zu kommunizieren. Begründung: Der Ortsbeirat lehnt aus Gründen des Gesundheitsschutzes für die Wohnbevölkerung und der dringend notwendigen Verkehrswende jede Erweiterung der BAB 5 ab. Auch eine Erweiterung auf acht Spuren zuzüglich je einer weiteren Spur als Standspur ist eine Erweiterung zum Schaden der Bevölkerung. Sie verursacht immense Ausgaben, Gelder, die in den ÖPNV dringend investiert werden müssen. Sie versiegelt Grünflächen und rückt die BAB 5 für die Wohnbevölkerung in Rödelheim und Praunheim noch näher. Damit werden Lärmemissionen und Luftverschmutzung zunehmen. Eine Erweiterung um je eine Spur wird den Autoverkehr vermehren statt verringern. Das ist das Gegenteil einer Verkehrswende. Die Rechtfertigung, nur bei einem Ausbau der BAB 5 könne es einen verbesserten Lärmschutz geben, weist der Ortsbeirat zurück: Der Lärmschutz darf nicht an einen Ausbau gekoppelt sein, die Gesetzeslage verlangt bereits jetzt einen ausreichenden Lärmschutz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 473 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 24.05.2024 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: OA 382/19 OBR 11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 06.05.2024, ST 865, vorgeschlagen, einen Bebauungsplan für das Straßenteilstück der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück aufzustellen. Der Bebauungsplan muss die betreffenden Flächen als öffentliche Verkehrsflächen ausweisen. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main Begründung: Auf dem Straßenteilstück ist kein Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und das Eintracht-Gelände in die Gelastraße und weiter nach Bergen-Enkheim zu gehen oder mit dem Rad/Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel. Fahrzeugfahrer, die von Seckbach kommen, sehen die Fußgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit nunmehr 20 Jahren versucht die Stadt, die restlichen Teilstücke zu kaufen, und hat in der Stellungnahme ST 865 vermerkt, dass es keine Aussicht gibt, die übrigen neun Grundstückseigner vom Verkauf zu überzeugen. In der Stellungnahme ST 865 wird darauf verwiesen, dass nur im Rahmen eines Bebauungsplanes Grundstücksstreifen enteignet werden können. Diese Grundstücksstreifen sind schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat eine langfristige Lösung für den Gehweg im Rahmen eines Bebauungsplanes für diesen Straßenabschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 473 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5080, 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 10.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2024, OF 773/9 Betreff: Schulsanierungen im Ortsbezirk In der B150 werden die geplanten Zeiträume der Fertigstellung einiger Schulsanierungen im gesamten Stadtgebiet genannt. Die Ortsbeiräte bekommen damit eine Übersicht vorgelegt. Allerdings lässt der Bericht einige Frage offen. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: 1. Nach welchen Kriterien wird entschieden wann welche Sanierungsmaßnahmen wann geplant und durchgeführt wird? Welche Form der Priorisierung wird dabei vorgenommen? 2. Die dringend sanierungsbedürftige Astrid-Lindgren-Schule ist nicht aufgelistet. Warum nicht? Wann ist mit einer Sanierung zu rechnen? 3. Wann ist einer Fertigstellung der bereits begonnen Baumaßnahmen an der Diesterwegschule zu rechnen? 4. Wie werden die Schulgemeinden und der Ortsbeirat in welchem Rhythmus künftig über anstehende Sanierungsmaßnahmen informiert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 150 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 984 2024 1. Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 773/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 446/8 Betreff: Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a Nachdem die Prüfung einer Wohnbebauung des vorbezeichneten Grundstücks durch die ABG Frankfurt Holding GmbH leider negativ ausgefallen ist, drängt der Ortsbeirat auf alternative Nutzungen, damit die de facto brachliegende Fläche mit ihrem negativen Erscheinungsbild entwickelt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten: 1. alternative Nutzungen für das Grundstück zu prüfen (z.B. Kindertagesstätte, Grünfläche); 2. als Zwischennutzung das Grundstück an den Bauträger zu vermieten, der aktuell die Baustelleneinrichtung im Straßenbereich zwischen In der Römerstadt 152a und In der Römerstadt 170a betreibt und damit die Parallelstraße In der Römerstadt wieder vollständig für den Fahrzeugverkehr freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5700 2024 Die Vorlage OF 446/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. nach dem Wort "Grünfläche" die Worte "Mobility Hub mit E-Lademöglichkeiten" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 468 entstanden aus Vorlage: OF 1150/5 vom 22.05.2024 Betreff: Für den dringenden Ausbau von Kita- und Hortplätzen in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen angemessene bauliche Schutzstandards entwickeln und anwenden sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr reduzieren Vorgang: OM 5176/24 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah bauliche Standards erarbeiten zu lassen für den Fall, dass in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen trotzdem Kita- und Hortplätze mit Ausnahmegenehmigung durch das RP geschaffen werden müssen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, alles dafür zu tun, dass mit Hilfe entsprechender Flugrouten, Höhenanpassungen und vor allem durch Reduzierung der Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen insgesamt weniger Lärm und Schadstoffe emittiert werden, sodass eine Siedlungsbeschränkung nicht mehr notwendig ist. Begründung: Aufgrund extremen Mangels an Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad sah sich der Ortsbeirat 5 gezwungen, den Magistrat in einer Anregung zu bitten, das RP in Darmstadt, Referat Immissionsschutz, zu kontaktieren zur Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad (siehe dazu OM 5176). In Fällen solcher Ausnahmegenehmigungen muss aber für die Kinder und das Personal der Einrichtungen der dringend erforderliche Schutz vor der Belastung durch Fluglärm und Schadstoffe, die die Siedlungsbeschränkung verursacht, in vollem Umfang sichergestellt werden. Damit der dringend erforderliche Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad erfolgen kann, müssen darum die entsprechenden baulichen Standards entwickelt und angewendet werden. Darüber hinaus ist unbedingt dafür zu sorgen, dass insgesamt deutlich weniger Lärm und Schadstoffe durch den Luftverkehr am Frankfurter Flughafen emittiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 133 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 100 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Ablehnung), AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Annahme) Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4934, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2024, OF 726/3 Betreff: Nachbarschaftscafé im Stadtteiltreff Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt das auf Spendenbasis beruhende Projekt eines Nachbarschaftscafés im Stadtteiltreff am Merianplatz mit monatlich 100,- Euro. Begründung: Begründung: Dieses Projekt entspricht dem Sinn des Stadtteiltreffs als Ort der Begegnung für die Nachbarschaft im Nordend: Das Stadtteilcafé lädt dort jeden zweiten Sonntag im Monat nachmittags kostenlos für ca. 1 1/2 - 2 Stunden zu Kaffee/Tee und Kuchen ein. Die ehrenamtliche Organisation und Verantwortung liegt in der Hand von Mitgliedern der Initiativgruppe für den Stadtteiltreff, darunter u.a. Mitglieder des Ortsbeirats, der Seniorenbeauftragte für das Nordend, sowie Vertreter des Sozial- und Stadtbezirksvorstands. Sie wechseln sich in der Betreuung der jeweiligen Veranstaltung ab. Sprecherin des Projekts ist die Stadtbezirksvorsteherin. Die Besucher sind eingeladen, durch Geld- oder Sachspenden (z.B. Kuchen, Kaffee) oder tätige Hilfe zum Gelingen des Projekts beizutragen. Die Stadtbezirksvorsteherin verwaltet bis auf Weiteres gemeinsam mit Ortsbeirätin Andrea Pilz das Konto für eingehende Geldspenden. Die erste Veranstaltung am 12. Mai, fand bereits positiven Anklang und zeigte den Bedarf nach einem solchen - nicht konsumorientierten - Treffpunkt: Bei strahlendem Frühlingswetter fanden sich - ganz ohne aufwendige Werbung - eine Stunde nach Beginn mehr als 50 Anwohner/innen des Nordends generationenübergreifend zu angeregtem Gespräch zusammen. Es gab Kuchenspenden von Besuchern und Bäckereien aus dem Stadtviertel. Die Liste freiwilliger Helfer/innen für kommende Termine füllte sich schnell. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 337 2024 Die Vorlage OF 726/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Wörter "mit monatlich 100 Euro" durch die Wörter "einer Starthilfe von bis zu 300 Euro gegen Nachweis" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.06.2024, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 279/16 vom 04.06.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Bericht B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-)Shuttlebusse nach Bergen als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb, wenn es bis dahin technisch möglich ist; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal-Nord - auch, um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen, letzteres neben den auf der Hand liegenden Vorteilen für Seckbach, auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) prüfen, ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, indem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30 auf 15 Minuten bzw. von 60 auf 30 Minuten erhöht oder - eine weitere Buslinie von Offenbach/Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel/Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg/Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten-Taktung in 15-/30-minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) eingerichtet werden kann. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5 bis 7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr" lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP, 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit - in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 16 das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und des dicht besiedelten Enkheims mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Der Ortsbeirat 16 erwartet, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Der Ortsbeirat fordert, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen mit einfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7-/5-Minuten-Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zugrunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Beschlussausfertigung(en): § 4998, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2024, OA 463 entstanden aus Vorlage: OF 620/11 vom 30.04.2024 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: B 128/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Anliegen, die Regionaltangente Ost und West zu stärken, wird grundsätzlich begrüßt. Die Varianten 1 und 2 der Regionaltangente Ost, welche durch den Fechenheimer Wald verlaufen, werden allerdings kategorisch abgelehnt. Die Trassenführungen der Varianten 1 und 2 sind außerordentlich schwere Eingriffe in die dortige Umwelt und Natur. Bereits durch den Autobahnbau ist das dortige ökologische Gleichgewicht erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. 2. Der Magistrat wird gebeten, andere Möglichkeiten mit den Nachbargemeinden zu finden, die eine Anbindung von Maintal und den nordöstlichen Stadtteilen möglich machen. Begründung: Trennung des Lebensraums der Tiere im Fechenheimer Wald in Ost und West: Grüngebiete und Habitate von im Fechenheimer Wald lebenden und vom Aussterben bedrohten Tierarten werden zerstört und räumlich geteilt. Es soll zur bestehenden Autobahngrenze im Norden ein weiterer bis zu 30 Meter breiter Bahndamm von Nord nach Süd gebaut werden. Dieser Bahndamm würde den Wald in zwei getrennte Gebiete teilen. Der Bahndamm muss zusätzlich mit chemischen Pestiziden frei von Bewuchs gehalten werden, was für diesen natürlichen Lebensraum inakzeptabel wäre. Was mit der über die Autobahn verlaufenden Grünbrücke erreicht werden sollte, würde für die Tiere durch eine Eisenbahnbrücke konterkariert werden. Ein Teil der Tiere und Insekten würde zwangsläufig von der Grünbrücke ausgeschlossen werden, da der östliche Teil des Waldes von der Grünbrücke abgetrennt wird. Braucht es dann noch zusätzlich eine zweite Grünbrücke? Der Bahndamm muss über zwei weitere lange Brückenrampen über die Autobahn geführt werden, welche noch breitere Fundamente benötigen als der reine Bahndamm selbst. Diese Aufschüttungen bedeuten mehr Abholzungen und größere Hindernisse für die Tiere und Insekten, von den Beschädigungen durch die massiven Bauarbeiten in dem Gebiet ganz zu schweigen. Gibt es einen Fledermausschutz an der Bahnstrecke? Analog zur Autobahnführung müssten dort vier Meter hohe Fledermausschutzwände entlang der Bahnstrecke aufgestellt werden, wenn der Zugverkehr an dieser Stelle nicht unter 40 km/h fahren soll. Die Funktionsfähigkeit solcher Fledermausschutzwände wurde übrigens noch nicht nachgewiesen. Die Fledermausschutzwände sind für die Autobahnstrecke durch den Wald bereits planfestgestellt. Die Trassenführung geht exakt durch das Brutgebiet von Fledermäusen, die vom Aussterben bedroht sind. Erschwerend kommt dazu, dass die Vergrämung der Fledermäuse im westlichen Teil des Fechenheimer Waldes in genau diesem Bereich der geplanten S-Bahn-Trasse stattfand. Allein deswegen sollte von dieser Baumaßnahme dringend Abstand genommen werden. Bereits die vorherige Planung der Umsiedlung der Fledermäuse in diesen bereits besetzten Bereich eines Fledermausstammes war sehr fragwürdig (Rodung von vielen Hektar Eichenwald, siehe dazu Natur- und Ökologischer Teil des Planfeststellungsbeschlusses zum Riederwaldtunnel/A 66). Besteht die dringende Notwendigkeit des Erfüllens des Eingemeindungsvertrags mit Bergen-Enkheim? Das Argument des Dezernenten für Mobilität in einer Sitzung des Ortsbeirates 16, man müsse die Verpflichtung eines Schienenanschlusses aus dem Eingemeindungsvertrag von Bergen-Enkheim erfüllen und aus diesem Grund nun ein über 20 Meter hohes Brückenbauwerk durch den besonders schützenswerten Eichenwald Fechenheims und die Schrebergärten Enkheims nach Bergen-Enkheim bauen, ist durch andere Lösungen wesentlich besser darzustellen. Dies wäre weniger umweltbelastend, einfacher und günstiger. Enkheim hat mit der U 4 und U 7 bereits einen Schienenanschluss, der noch weitergeführt werden könnte, wenn der Ortsbeirat 16 sich dies wünschen würde. Zusätzliche Lärmbelästigungen im Wohnquartier und im Wald: Nicht nur die Menschen brauchen ein gewisses Maß an Ruhe, sondern auch die wilden Tiere. Eine Bahnlinie bedeutet Lärm. Es wird dort nicht nur tagsüber die S-Bahn verkehren. In diesem Gebiet herrscht bereits heute starker Lärm: Industriegebiete mit zulässigen Lärmwerten von 72 Dezibel am Tag und in der Nacht, ohne die nötigen Abstandsgrenzen zu Wohngebieten, eine bestehende Bahnlinie, die zukünftig durch die Schließung der Bahnübergänge noch mehr genutzt wird und dies an dieser Stelle mit wesentlich schnelleren Geschwindigkeiten sowie Flugzeuge, die auf der Abflugroute bis zu 82 Dezibel Lärm produzieren, und eine neue Autobahn, die die gesetzlichen Lärmwerte nicht einhalten kann und zu weiterem Dauerlärm beitragen wird. Umweltlärm macht krank. Tiere brauchen ihr Gehör zur Kommunikation, und seien es nur einige der 47 verschiedenen Vogelarten, die im Fechenheimer Wald leben. Im Fechenheimer Wald existieren noch Rehe, Hirschkäfer, zehn Fledermausarten, fünf verschiedene Spechtarten, Habichte, Schwarzmilane und viele andere besondere Insekten und Tiere. Eine ganze Reihe davon sind vom Aussterben bedrohte Tierarten. Die Bewohner der Siedlung Am Roten Graben haben die Bahnlinie dann direkt vor ihren Balkons. Fehlende Angaben zum Flächenverbrauch und zur Fällung des Frankfurter Waldes: Es wurden im Gutachten keine Angaben zu den benötigen Hektar zu fällendem Urwald (so die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung zum Biotop Fechenheimer Wald) gemacht. Die benötigte Waldmenge wird unzweifelhaft wesentlich größer sein als der Waldverbrauch des Bauprojekts "Riederwaldtunnel/A 66". Zudem kommt es zu mehrjährigen Bauarbeiten in einem sensiblen Bereich. Die Bauarbeiten für die S-Bahn-Strecke werden sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Bauarbeiten werden im Wald stattfinden und viele scheue Tiere vertreiben und verschrecken. Gerade zur Brutzeit und im Sommer wären solche Arbeiten völlig inakzeptabel. Es wäre vorher ohnehin durch ein Gutachten zu prüfen, inwieweit sich solche Bauarbeiten auf diesen empfindlichen kleinen Lebensraum auswirken könnten. Das Gebiet ist durch seinen feuchten Boden und die vielen Insekten ein besonders wichtiger Lebensraum für viele Vögel, insbesondere viele Spechtarten, und Fledermausarten. Die Machbarkeitsstudie hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammen mit der Stadt Frankfurt, dem Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV), Wetteraukreis und der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig (KGV) in Auftrag gegeben. Warum hat die Stadtplanung der Stadt Frankfurt die Gutachter dabei nicht vorher auf das Biotop Fechenheimer Wald hingewiesen? Die Planungen durch den Riederwaldtunnel und die entsprechenden Fachgutachten liegen bereits vor und es ist bekannt, dass der Schutz dieses Gebietes besonders wichtig ist. Der jetzt besagte Wald stellt eine Ausgleichsfläche für den Verlust der acht Hektar Wald im Westen des Waldes dar. Hessen Mobil und die Autobahn GmbH des Bundes hatten bereits große Probleme, die jetzigen Planungen umzusetzen. Es musste damals sogar ein zweites Umweltgutachten angefertigt werden, weil das erste Gutachten klare Vorgaben zum Umweltschutz enthielt, welche in der Planfeststellung zu große Probleme aufgeworfen hatten. Das erste Gutachten wurde daher nicht in der endgültigen Planfeststellung des Planfeststellungsbeschlusses "Riederwaldtunnel/A 66" verwendet. Das Gutachten wurde von der Stadt Frankfurt beauftragt. Die Stadt Frankfurt sollte besser überlegen, das Gebiet Fechenheimer Wald zu einem Naturschutzgebiet zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 463 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) AfD (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4999, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 408/7 Betreff: Was bedeuten die freigelegten Treppenstufen und die Beendigung der Bauarbeiten in Alt-Rödelheim 12 bis 20? Anfrage an den Magistrat Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Was bedeutet die Freilegung der Treppen auf dem Baugrundstück Alt-Rödelheim 12-20? Welche Erkenntnisse gibt es bezüglich der freigelegten Treppen? - Liegt eine Intervention des Denkmalamtes vor? - Welche Gründe gibt es für die Unterbrechung der Baumaßnahme? - Mit welchen Konsequenzen für den Fortgang der Baumaßnahme und vor allem für die Planung des Platzes Alt-Rödelheim ist zu rechnen? Begründung: Das Thema Alt-Rödelheim war und ist ein Dauerthema im Ortsbeirat. Wegen jahrelangen Leerstands und Verwahrlosung hat es viele Anträge gegeben. Nachdem die historische Häuserzeile im Sommer 2023 abgerissen wurde, sind nun die Keller freigelegt. Seit einigen Wochen sind die Bauarbeiten plötzlich wieder beendet worden. Der Bagger ist abtransportiert. Auf dem Gelände sind freigelegte Stufen zu erkennen. Gibt es einen Zusammenhang? Da es sich bei der Häuserzeile 12-20 um ein Gebiet handelt, in dem bis in die 1930er-Jahre zahlreiche jüdische Familien gelebt haben, könnte hier ein historischer Kontext existieren. Ein Auskunftsersuchen per E-Mail beim Denkmalamt wurde leider nur damit beantwortet, dass es in Hessen kein allgemeines Akteneinsichtsrecht gibt und dass es nur den offiziellen Verfahrensweg über das Dezernat geben kann. Der Magistrat wird gebeten, möglichst umgehend die Fragen zu beantworten. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 408/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2024, OF 620/11 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: B 128/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Anliegen die Regionaltangente Ost und West zu stärken wird grundsätzlich begrüßt. Die Varianten 1+2 der Regionaltangente Ost durch den Fechenheimer Wald werden allerdings kategorisch abgelehnt. Die Trassenführungen der Varianten 1+2 sind außerordentlich schwere Eingriffe in die dortige Umwelt und Natur. Bereits durch den Autobahnbau ist das ökologische Gleichgewicht dort erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. Es sind andere Möglichkeiten mit den Nachbargemeinden zu finden, die eine Anbind-ung von Maintal und den nordöstlichen Gemeinden möglich machen. Bezugnehmend: B125/24 Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Begründung: Trennung des Lebensraums der Tiere im Fechenheimer Wald in Ost und West Grüngebiete und Habitate von im Fechenheimer Wald lebenden, vom Aussterben bedrohten Tierarten, werden zerstört und räumlich geteilt. Es soll zur bestehenden Autobahngrenze im Norden, ein weiterer bis zu 30m breiter Bahndamm von Nord nach Süd gebaut. Dieser Bahndamm würde den Wald in zwei getrennte Gebiete teilen. Der Bahndamm muss zusätzlich mit chemischen Pestiziden frei von Bewuchs gehalten werden, welches für diesen natürlichen Lebensraum inakzeptabel wäre. Was mit der daneben liegenden Grünbrücke über die Autobahn erreicht werden sollte, würde für die Tiere durch eine Eisenbahnbrücke konterkariert. Ein Teil der Tiere und Insekten würde zwangsläufig von der Grünbrücke ausgeschlossen, da der östliche Teil des Waldes abgetrennt würde von der Grünbrücke. Brauchen wir dann noch eine zweite Grünbrücke zusätzlich? Der Bahndamm muss an der Autobahn langsam über zwei weitere lange Brückenrampen über die Autobahn geführt werden, welche noch breitere Fundamente benötigen als der reine Bahndamm selbst. Diese Aufschüttungen bedeuten mehr Abholzungen und größere Hindernisse für die Tiere und Insekten. Von den Beschädigungen durch die massiven Bauarbeiten in dem Gebiet ganz zu schweigen. Fledermausschutz an der Bahnstrecke? Analog zur Autobahnführung müssten dort 4m hohe Fledermausschutzwände entlang der Bahnstrecke aufgestellt werden, wenn der Zugverkehr dort nicht unter 40km/h fahren soll. Die Funktionsfähigkeit solcher Fledermausschutzwände wurde übrigens noch nicht nachgewiesen. Die Fledermausschutzwände sind für die Autobahnstrecke durch den Wald bereits planfestgestellt. Die Trassenführung geht exakt durch das Brutgebiet von Fledermäusen, die vom Aussterben bedroht sind. Erschwerend kommt dazu, bereits durch die Vergrämung der Fledermäuse im westlichen Teil des Fechenheimer Waldes, diese in genau diesen Bereich der geplanten S-Bahntrasse stattfand. Daher alleine sollte von dieser Baumaßnahme dringend Abstand genommen werden. Bereits die vorherige Planung der Umsiedlung der Fledermäuse in diesen bereits "besetzten" Bereich eines Fledermausstammes war sehr fragwürdig. (Rodung von vielen Hektar Eichenwald, siehe dazu Natur- und Ökologischen Teil des PFB zum Riederwaldtunnel/BAB A66) Gibt es eine Notwendigkeit Low-Cost Airlines mit einem eigenen Bahnanschluss am Terminal 3 zu unterstützen? Die Defizite für die Natur und die Tiere, für die Erholung der Bürger Frankfurts und Maintals im Fechenheimer Wald stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen der Bürger aus fernen Dörfern im Nordosten von Frankfurt herum schneller zum zukünftigen Low-Cost Airline Terminal3 am Frankfurter Flughafen zu bringen. Mit der Umsteigezeit am Terminal3 (ex AirForceBase) um auf die Nordseite des Flughafens zum Terminal 1+2 zu kommen (20 Minuten) oder um dann noch zusätzlich via lokalem Bus zum Frachtbereich und anderen Arbeitsplätzen am Flughafen zu kommen, machen diese Linie uninteressant. Am Flughafen ist die neue Skyline Bahn zukünftig ausschließlich für Transitreisende, so die Fraport. Das bedeutet, man muss auf einen langsamen Bus ausweichen. Die großen ansässigen Luftfahrtgesellschaften und namhaften Hotels haben ihre Büros alle auf der Nordseite des Flughafens. Im Norden des Flughafens am Terminal 1+2 befinden sich mit großem Abstand die meisten Arbeitsplätze und ebenso mit Abstand die meisten Abflüge und Ankünfte. Dringende Notwendigkeit des Erfüllens des Eingemeindungsvertrag Bergen-Enkheims? Das Argument des Verkehrsdezernenten im OBR16, man müsse die Verpflichtung eines Schienenanschlusses aus dem Eingemeindungsvertrag von Bergen-Enkheim erfüllen und aus diesem Grund nun ein über 20m hohes Brückenbauwerk durch den besonders schützenswerten Eichenwald Fechenheims und die Schrebergärten Enkheims nach Bergen bauen, ist durch andere Lösungen wesentlich besser darzustellen. Dies wäre weniger umweltbelastend, einfacher und günstiger. Enkheim hat mit der U4 und U7 bereits einen Schienenanschluss, der noch weitergeführt werden könnte, wenn der Ortsbeirat16 sich dies wünschen würde. Zusätzliche Lärmbelästigungen im Wohnquartier und im Wald Nicht nur die Menschen brauchen ein gewisses Maß an Ruhe, sondern auch die wilden Tiere. Eine Bahnlinie bedeutet Lärm und dort wird nicht nur tagsüber die S-Bahn verkehren. Das Gebiet ist bereits heute stark verlärmt. Industriegebiete mit zulässigen Lärmwerten von 72dB Tag und Nacht ohne die nötigen Abstandsgrenzen von Wohngebieten, einer bestehenden Bahnlinie, die zukünftig durch die Schließung der Bahnübergänge mehr genutzt wird und dies noch mit wesentlich schnelleren Geschwindigkeiten. Flugzeuge die dort auf der Abflugroute mit bis zu 82dB Lärm fliegen. Eine neue Autobahn, die die gesetzlichen Lärmwerte nicht einhalten kann und zu weiterem Dauerlärm beitragen wird. Umweltlärm macht krank. Tiere brauchen zur Kommunikation ihr Gehör, und seien es nur einige der 47 verschiedenen Vogelarten die im Fechenheimer Wald leben. Dort gibt es noch Rehe in Frankfurt, Hirschkäfer, 10 Fledermausarten, fünf verschiedene Spechtarten, Habichte, Schwarzmilan und viele andere besondere Insekten und Tiere. Eine ganze Reihe sind davon vom Aussterben bedrohte Tierarten. Der Stadtteil Roter Graben hat die Bahnlinie dann direkt vor deren Balkons. Fehlende Angaben zum Flächenverbrauch/Fällungen des Frankfurter Waldes. Es wurden keine Angaben im Gutachten gemacht zu den benötigen Hektar zu fällendem "Urwald" (so die Senckenberg-Stiftung zum Biotop Fechenheimer Wald). Die benötigte Waldmenge wird unzweifelhaft wesentlich größer sein, als der Waldverbrauch des Bau-projekts Riederwaldtunnel/Autobahn A66. Mehrjährige Bauarbeiten in einem sensiblen Bereich Die Bauarbeiten für die S-Bahnstrecke werden sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Bauarbeiten werden im Wald stattfinden und viele scheue Tiere vertreiben und verschrecken. Gerade zur Brutzeit und im Sommer wären solche Arbeiten völlig inakzeptabel. Es wäre vorher ohnehin durch ein Gutachten zu prüfen, inwieweit solche Bauarbeiten sich auf diesen empfindlichen kleinen Lebensraum auswirken könnten. Das Gebiet ist durch seinen feuchten Boden und die vielen Insekten ein besonders wichtiger Lebensraum für viele Vögel, insbesondere viele Spechtarten und Fledermausarten. Die Machbarkeitsstudie hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammen mit der Stadt Frankfurt, dem Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) Wetteraukreis und der Kreisverkehrsgesellschaft (KVG) Main-Kinzig in Auftrag gegeben. Warum hat die Stadtplanung der Stadt Frankfurt die Gutachter dabei nicht vorher auf das Biotop Fechenheimer Wald hingewiesen? Die Planungen durch den Riederwaldtunnel und die entsprechenden Fachgutachten liegen doch bereits vor und es ist bekannt, der Schutz dieses Gebietes besonders wichtig ist. Der jetzt besagte Wald stellt eine Ausgleichsfläche für den Verlust der 8 Hektar Wald im Westen des Waldes dar. Hessen Mobil/ Die Autobahn GmbH hatten bereits große Probleme die jetzigen Planungen so umzusetzen. Es musste damals sogar ein zweites Umweltgutachten angefertigt werden, weil das erste Gutachten klare Vorgaben zum Umweltschutz enthielt, das in der Planfeststellung zu große Probleme aufgeworfen hatte. Das erste Gutachten wurde daher nicht in der endgültigen Planfeststellung des PFB Riederwaldtunnel / A66 verwendet. Das Gutachten wurde von der Stadt Frankfurt beauftragt. Die Stadt Frankfurt sollte besser überlegen das Gebiet Fechenheimer Wald zu einem Naturschutzgebiet zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 463 2024 Die Vorlage OF 620/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Absatz zur Anbindung an den Flughafen gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5420 entstanden aus Vorlage: OF 414/8 vom 02.04.2024 Betreff: Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim Vorgang: OM 3268/22 OBR 8; ST 2034/23 Der Ortsbeirat begrüßt das Vorgehen des Magistrats, die Anregung des Ortsbeirates umzusetzen und eine umfassende Studie zur Geschichte des Arbeitserziehungslagers (AEL) und seiner Außenkommandos zu fördern. In diesem Zusammenhang sollen weitere Verbesserungen für das Areal der Gedenkstätte umgesetzt werden, die über die künstlerische Gestaltung hinausgehen und für Vorbeigehende und Nachbarschaft mehr Informationen anbieten. Zudem sollen im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager zusätzliche Erkenntnisse über die Funktion des heute noch erhaltenen Zellen- oder Tunnelbauwerks auf dem Gelände der Gedenkstätte gewonnen werden. Nach einer in der ursprünglichen ersten wissenschaftlichen Einordnung von Petra Meyer abgedruckten Lagerskizze handelt es sich entweder um eine Arrestzelle oder möglicherweise um einen Tunnel, der auf direktem Wege, ohne den freien Bereich der Straße nutzen zu müssen, zu anderen bewachten Einrichtungen des Lagerkomplexes im Umfeld der damaligen VDM-Werke führte, wie zu einer "Entlausungsstelle", zu dem großen Luftschutz-Hochbunker für Werksangehörige oder zu der "Bordellbaracke". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, 1. im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager die genaue Funktion des heute noch erhaltenen zellenähnlichen Baus oder Tunnelbaus, der an der Gedenkstätte und unterhalb der Ludwig-Reinheimer-Straße liegt, feststellen zu lassen; 2. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen unter Benutzung der zur Verfügung stehenden Quellen auf dem Areal der Gedenkstätte Hinweistafeln anzubringen, die mit einer Karte die Lage des AEL in der Topographie der verschiedenen NS-Zwangslager im Bereich Zeilweg sowie den Standort im heutigen Gebiet Zeilweg/Oberschelder Weg beschreiben. Auf der Tafel sollen außerdem wesentliche Einrichtungen des Lagers wie Wachturm, Häftlingsbaracken, Sanitärgebäude, Appellplatz, Hundezwinger usw. in Form eines Grundrisses gezeigt werden; 3. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen an der Umzäunung oberhalb der Gedenkstätte an der Ludwig-Reinheimer-Straße eine für Passanten gut lesbare Infotafel anzubringen nach dem Vorbild der 2023 in Wetzlar angebrachten Gedenktafel zum Lager der Firma Leitz auf der Lahninsel (siehe Foto unten); zur Mitfinanzierung der unter den Ziffern 2. und 3. genannten Maßnahmen sind Sponsoren zu suchen, die Gelegenheit erhalten sollen, auf den Tafeln erwähnt zu werden. Hier sind vor allen Unternehmen und Institutionen ggf. mit ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern anzufragen, die zwischen 1942 und 1945 von den Arbeitskräften des AEL Heddernheim und seiner Außenkommandos profitiert haben; 4. bis zur nächsten Gedenkfeier 2025 die Holzaufsätze der vorhandenen Sitzbänke an der Gedenkstätte zu erneuern, die in diesem Frühjahr in besonderer Weise den anhaltenden Regenfällen ausgesetzt waren und erhebliche Beschädigungen aufweisen; 5. dem Ortsbeirat über die in Ziffer 1. der Stellungnahme vom 06.11.2023, ST 2034, erwähnten Bauberatungsgespräche mit der neuen Eigentümerin des angrenzenden Baugrundstücks hinsichtlich der Gestaltung der Grundstücksgrenze zur Gedenkstätte zu berichten und den Ortsbeirat rechtzeitig einzubinden. Anlage zu Ziffer 3 (Foto: Klenner) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3268 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2034 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1427
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 617/11 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf B112/24 Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten. und NR908/24 Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen wird die ABG und NHW aufgefordert, ihren Mietern umgehend 1. Mieterstromangebote durch lokale PV-Anlagen zu machen. Die Anzahl der PV-Anlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu er- höhen und diese Vorteile sind an die Mieter weiterzugeben. (7cent ist die normale Einspeisung PV - ABG nimmt dafür 20cent Mieterstromkos- ten) 2. Es sind nicht-öffentliche, objektbezogene E-Autoladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. - Es sind von ChargePointOperators (wie EnBW, Tesla oder Ionity etc.) für die PBG kostenfrei, 8 Schnellladeparkplätze auf dem P+R Borsigallee Freigelände einzurichten. Begründung: In der Antwort im Bericht B112 wird von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft, die Option einer 80% prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG Holding gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig E-Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner und führt dazu, dass sich diese auch E-Autos anschaffen. Klimaneutralität 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn Alle mitmachen, besteht eine Chance die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne E-Autos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die stadteigene Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG), hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am P+R Parkhaus am Autobahnende wenigstens nur 8 kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor. Eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurt. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument, einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung bei dem P+R Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der NRM entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG Holding kein ernsthaftes Interesse hat die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine PV-Anlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20cent vom Mieter, anstelle der 7cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzlich E-Autoladepunkte hat (abschließbare Steckdosen langen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100%) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG, ein Mieter könne sich melden. Man würde dann prüfen, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf eigene Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die eben beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die PV-Anlagenpreise um etwa 50% seit einem Jahr gefallen sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 454 2024 1. Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 616/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt der Jahre 2024 und 2025 werden Mittel in Höhe von je 100 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Kurzfristig muss der Vorplatz des Bunkers in der Schäfflestraße neu geteert werden. Begründung: Dieser Antrag wird seit dem Ankauf der Bunker durch die Stadt Frankfurt gestellt. Leider wurde er bisher immer abgelehnt. Die Situation vor Ort wird aber nicht besser. Ein gutes Beispiel, was geschieht, wenn städtisches Eigentum nicht gepflegt wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 39 2024 Die Vorlage OF 616/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 606/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2024/2025 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Rest der Flächen muss so saniert werden, dass die Straßen die nächsten Winter überstehen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 30 2024 Die Vorlage OF 606/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Straße Am Erlenbruch aus dem Antrag entfernt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 254/16 Betreff: Gegen illegale Müllablagerungen auf Grundstück im FFH-Gebiet "Berger Hang" vorgehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass seitens des Umwelt- bzw. des Ordnungsamtes umgehend gegen die illegalen Müllablagerungen auf einem offensichtlich privaten Grundstück im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger-Hang" vorgegangen wird, welches sich in östlicher Lage am Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" befindet. Weiterhin soll die Nutzung einer auf dem Grundstück befindlichen Baracke auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. (Fotos 1 - 10) Begründung: Bereits seit längerer Zeit befindet sich ein offensichtlich privates Grundstück am Wirtschaftsweg "Im Hinkelrain" im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger Hang" in einem stark vermüllten Zustand. Eine dort befindliche Baracke macht zudem den Eindruck, als ob sie zumindest zeitweise bewohnt worden wäre bzw. bewohnt wird. Das Naturschutzgebiet "Berger Hang" ist seit 2003 auch als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet nach Europäischem Recht geschützt und unterliegt damit der höchsten Schutzstufe. Unabhängig davon stellen Müllablagerungen - auch auf einem privaten Grundstück - eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zu ahnden sind. Gegen die auf diesem Grundstück anzutreffenden Missstände ist umgehend vorzugehen, da diese gegen geltendes Recht verstoßen. Fotos 1 bis 10 (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 254/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.05.2022, OA 202 entstanden aus Vorlage: OF 340/10 vom 16.05.2022 Betreff: Leer stehende BImA-Wohnungen In einem Zeitungsartikel vom 13.11.2020 war von "32 leer stehenden Wohnungen am Frankfurter Berg" die Rede. Anwohner berichteten von langsamen Renovierungsarbeiten und viel Leerstand. Nach Wahrnehmungen des Ortsbeirates standen einige dieser Wohnungen bereits seit mindestens 2017 leer. Seinerzeit erbat die damalige Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen bei der BImA hierzu eine Stellungnahme. Diese Stellungnahme führte Folgendes als Begründung an: "Ein angespanntes Marktgeschehen im Bereich des Bauens sorgt jedoch für verlängerte und teilweise schwer kalkulierbare Ausführungszeiten." Mitte Dezember 2020 ging die BImA davon aus, dass ein Großteil der Wohnungen bereits Anfang nächsten Jahres einer Anschlussvermietung zugeführt werden kann. Im Dezember 2021 wurden dem nunmehr zuständigen Wahlkreisabgeordneten Kaweh Mansoori ,MdB, Anwohnerhinweise aus der Gederner Straße zugeleitet. Diese berichteten: "Allein in der Siedlung (Gederner Straße) stehen in fast allen Häuserreihen ständig zwei bis vier Wohnungen (Drei- bis Vierzimmerwohnungen) nicht nur über Monate, sondern z. T. über Jahre (!!!) leer." Er bat daraufhin die BImA um eine neue Stellungnahme und fragte vorsorglich auch den aktuellen Sachstand zum Frankfurter Berg ab. Die BImA bestätigte ihm Anfang Mai 2022 den aktuellen Leerstand von 26 Wohnungen in Eckenheim. "24 Wohneinheiten müssen umfangreich saniert werden. Die Sanierungsarbeiten in fünf Wohnungen werden voraussichtlich bis August 2022 abgeschlossen sein." Darüber hinaus teilte man mit: "Am Frankfurter Berg konnten zwischenzeitlich sieben von insgesamt 32 leer stehenden Wohnungen vermietet werden. Über zwei weitere Wohnungen wurden bereits Mietverträge abgeschlossen, ebenso stehen zwei Wohnungen ab Mai 2022 der Vermietung zur Verfügung." Diese Entwicklung beweist nicht, dass die BImA ihrer Verpflichtung als öffentliche Wohnungsbaugesellschaft genügt und zügig Maßnahmen zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte ergreift. Am Frankfurter Berg in 17 Monaten nur elf von 32 Wohnungen dem Markt zuzuführen sowie in Eckenheim nur fünf Wohnungen, voraussichtlich bis August 2022, ist auch kein Beleg dafür, dass ein adäquater und der Lage erforderlicher Elan an den Tag gelegt wird. Inwieweit hierfür organisatorische oder qualitative Gründe ursächlich sein könnten, möchte man gar nicht erst spekulieren. Jedenfalls ist das augenscheinliche Tempo absolut inakzeptabel. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der BImA die angespannte Wohnungslage in Frankfurt klar zu verdeutlichen und eine zügigere Beendigung von Sanierungsarbeiten sowie die Forcierung der Wiedervermietungen ihrer Bestandswohnungen einzufordern. Mit Blick auf den aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist dieses auch durch Einbeziehung der BImA übergeordneter Stellen zu flankieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2022, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 64 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.05.2022, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 471/6 vom 02.05.2022 Betreff: Griesheim: Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 07.12.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, als Aufsichtsorgan der ABG dafür zu sorgen, dass die seit mindestens November 2021 defekte Hightech-Klingelanlage (siehe Foto) umgehend repariert wird bzw. die dort Wohnenden durch eine Ersatzklingelanlage in die Lage versetzt werden, ihre Gäste, Besucher oder Dienstleister empfangen zu können. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, das elfstöckige Wohnhochhaus, in dem viele mobilitätseingeschränkte Personen wohnen, mit einem zweiten Aufzug auszustatten, damit bei Ausfall des einzigen Aufzuges die Bewohner in die Lage versetzt werden, ihre Wohnungen auch verlassen zu können. Dieser zweite Aufzug könnte als Außenaufzug angebaut werden. Begründung: Wie zu erfahren war, ist die Hightech-Klingelanlage seit mindestens fünf Monaten außer Betrieb. Die Bewohner können nur erreicht werden, indem diese über die Besucher etc. durch Anrufe informiert werden, d. h., jeder muss mit einem Handy und der Telefonnummer des jeweiligen im Schwarzerlenweg 106 Wohnenden ausgestattet sein, um ihn von der Eingangstür aus anzurufen. Der zu Erreichende muss dann entweder die Stockwerke nach unten gehen und die Eingangstür zum Treppenhaus öffnen oder einen Schlüssel von oben nach unten werfen und hoffen, dass dieser nicht irgendwo landet, wo er nicht zu erreichen ist. Denn es ist nicht nur die Hightech-Klingelanlage defekt, sondern auch das Öffnen der Eingangstür von der Wohnung aus nicht möglich. Des Weiteren wurde schon wieder ein Zettel ausgehängt, dass der Aufzug nicht benutzbar wäre. Dieses Mal war dies anscheinend dann doch nur für circa zwei Tage der Fall. Ein solcher Ausfall des einzigen Aufzuges in einem Haus mit vielen mobilitätseingeschränkten Wohnenden kann aber jederzeit und für längere Zeit immer wieder geschehen. Die dort Wohnenden sind dann in ihren Wohnungen Gefangene. Weshalb ein elfstöckiges Wohnhochhaus nur mit einem Aufzug ausgestattet ist, ist nicht nachvollziehbar. Diesem ist dringend Abhilfe zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2516 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der erste Absatz der Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Der zweite Absatz der Vorlage OA 198 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 44 Beschluss: Der erste Absatz der Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Der zweite Absatz der Vorlage OA 198 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2021, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 § 2502, 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 08.11.2022 § 3057, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 § 3772, 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 19.09.2023 § 4440, 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.05.2022, OA 197 entstanden aus Vorlage: OF 469/1 vom 22.05.2022 Betreff: Ortsbeiräte am Lenkungskreis zur Förderung der Frankfurter Innenstadt beteiligen! Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Ergänzung im Magistratsvortrag vom 29.04.2022, M 55, unter III. Satz 1 vorzunehmen: "Der Magistrat wird beauftragt, einen regelmäßig tagenden Lenkungskreis einzurichten, an dem alle maßgeblichen städtischen Ämter und Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirates 1 beteiligt sind." Begründung: Die Innenstadt liegt im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 1. Bereits in den vergangenen Jahren hat der Ortsbeirat 1 zahlreiche Anträge zur Entwicklung der Innenstadt gestellt und sich für die Verbesserung der Bedingungen für Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, Gastronominnen und Gastronomen, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pendlerinnen und Pendler stark gemacht. Viele Menschen besuchen die Ortsbeiratssitzungen oder schreiben den Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Parlament des Ortsbezirks 1 vertreten deren Interessen und kennen zudem ihren Ortsbezirk am besten. Sollten Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung den zuständigen Ortsbeirat 1 nicht im Rahmen des Lenkungskreises zur Förderung der Frankfurter Innenstadt beteiligen, käme das einer Missachtung des Gremiums gleich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.06.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 129 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 404 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage OA 197 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Ortsbeirat 1 regelmäßig zum Austausch mit dem Lenkungskreis eingeladen und im Zuge dessen angehört wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 79 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 404 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage OA 197 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Ortsbeirat 1 regelmäßig zum Austausch mit dem Lenkungskreis eingeladen und im Zuge dessen angehört wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 404) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 = Annahme) Gartenpartei (M 55 = Ablehnung, OA 197 = Annahme ohne Zusatz) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 404 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage OA 197 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Ortsbeirat 1 regelmäßig zum Austausch mit dem Lenkungskreis eingeladen und im Zuge dessen angehört wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 404) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt. ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1858, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 178 entstanden aus Vorlage: OF 271/11 vom 22.03.2022 Betreff: Straßen in den Gewerbegebieten endlich sanieren! Vorgang: OM 6618/20 OBR 11; ST 398/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Seit Jahrzehnten werden die Straßen in Frankfurts Gewerbegebieten unzureichend saniert. Mit dem 2017 angekündigten Sanierungsmaßnahmen muss jetzt schnellstmöglich begonnen werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, den Planungsstand für die Carl-Benz-Straße in Fechenheim zu veröffentlichen und unter Einbeziehung der Anlieger mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen. Begründung: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben sich am 14.03.2022 mit einem dringenden Appell an die Stadtregierung gewendet: "Wirtschaft und Gewerkschaften fordern, die Sanierung der Industriestraßen zügig voranzutreiben Die Wirtschaft beklagt den weiter maroden Zustand zahlreicher Industriestraßen in Frankfurt. Anlässlich der Beratungen zum städtischen Haushalt 2022 fordern mehrere Verbände, das seit nunmehr fünf Jahren laufende, aber bislang unterfinanzierte Programm zur Sanierung von Industriestraßen zügig fortzusetzen, wie es GRÜNE, SPD, FDP und Volt in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, die IG Metall, der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Frankfurt am Main, der Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen (HESSENMETALL) und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände bemängeln das fehlende Tempo. Unternehmerinnen und Unternehmer in Frankfurt brauchen Planungssicherheit im Hinblick auf Infrastrukturprojekte. Die Stadt Frankfurt am Main hatte im Jahr 2017 ein Investitionsprogramm zur Sanierung von Industriestraßen vorgestellt, dessen Gesamtvolumen anhand des bestehenden Sanierungsbedarfs bereits damals mit rund 75 Millionen Euro beziffert wurde. Wie bereits in den vergangenen Haushalten, so sind auch im neuen Entwurf für die Jahre von 2022 bis 2025 weiterhin nur drei Millionen Euro jährlich für dieses Programm veranschlagt, obwohl nach der ursprünglichen Planung ab 2022 jährlich sechs Millionen Euro zur Verfügung stehen sollten. Inflation, Kostensteigerungen und zukünftig entstehende Sanierungsbedarfe nicht eingerechnet, würde es bei gleichbleibendem Tempo demnach weitere 20 Jahre dauern, um den Sanierungsrückstand abzubauen, der bereits vor fünf Jahren bestand." Auch der Ortsbeirat 11 fordert dies seit vielen Jahren. Zur Anregung OM 6618 aus dem Jahr 2020 hat der Magistrat mit der Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 398, mitgeteilt, dass die Vorplanungen laufen, ein konkreter Zeitpunkt für die Ausführungen könne der Magistrat derzeit leider noch nicht benennen. Seitdem ist nichts geschehen!!! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6618 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 398 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 76 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 178 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 38) CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 153 Beschluss: nicht auf TO Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1875, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 177 entstanden aus Vorlage: OF 269/11 vom 28.03.2022 Betreff: Aufwertung des gesamten Kleedreiecks in Fechenheim-Süd Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 05.09.2022 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob die angedachte Umgestaltung des Kleedreiecks vorgezogen werden kann. Dies beinhaltet auch die Schließung des letzten Teilstückes der Willmannstraße und die Öffnung der Kleestraße für den Gegenverkehr. Begründung: Die Entwicklung des Kleedreiecks hat der Magistrat an die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH übertragen. Dieser ist es bisher jedoch noch nicht gelungen, zusätzliche Grundstücke zu erwerben, sodass derzeit kein konkreter Zeitpunkt für eine Bebauung benannt werden kann. Diese Tatsache ist aber kein Hindernis, eine Aufwertung des Platzes bereits jetzt zu realisieren. Eine stärkere Begrünung, Entsiegelung von Flächen, ein Fuß- und Fahrradweg können das Stadtbild qualitativ hochwertig prägen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 28 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 469 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 152 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 177 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 93 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 177 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 177 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate) Beschlussausfertigung(en): § 1804, 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 31.05.2022 § 2352, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2022, OA 161 entstanden aus Vorlage: OF 238/11 vom 26.02.2022 Betreff: Ernst-May-Siedlung im Riederwald sofort sanieren - Fördergelder nicht verfallen lassen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der ABG Frankfurt Holding eine Vereinbarung zu treffen, dass mit der Sanierung der Ernst-May-Siedlung im Riederwald schnellstmöglich begonnen wird. Es muss erreicht werden, dass die Bundesfördermittel nicht verloren gehen und die Sanierung der Siedlung bis zu ihrem 100-jährigen Bestehen im Jahr 2025 abgeschlossen ist. Begründung: Die Häuser der Ernst-May-Siedlung im Riederwald sind in einem schlechten Zustand. Daher hat der Ortsbeirat sehr begrüßt, dass der Magistrat der Stadt Frankfurt fünf Millionen Euro Bundesfördermittel beantragt und für den Zeitraum 2019 bis 2023 erhalten hat. Einem Bericht zur Folge (FNP vom 24.02.2022) hat die ABG Frankfurt Holding mitgeteilt, nicht mit den Sanierungen zu beginnen. Damit gehen die bewilligten Fördergelder verloren und an dem traurigen Zustand der Häuser ändert sich nichts. Dies gilt es zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.05.2023, OF 464/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 674 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Ablehnung) und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1708, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 63 1
Keine Partei