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Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße

Lesezeit: 9 Minuten
Partei(en): GRÜNE SPD LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.11.2021, OF 215/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden.

Begründung:

Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fußgehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten.Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

Begründung:

GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)