Antrag vom 31.01.2021, OF 1055/3 Betreff: Abwendungsvereinbarung Vorgang: OM 6431/20 OBR 3; ST 2108/20 Wie der Stellungnahme 2108 des Magistrats vom 4. 12. 2020 zu entnehmen ist, hat es der Magistrat bezüglich der Friedberger Landstraße 112 darauf verzichtet. das Vorkaufsrecht auszuüben und mit dem Käufer stattdessen eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen, wobei sich dieser "mit einer entsprechenden Vertragsstrafe bewehrt verpflichtet, die Satzungsziele umzusetzen." Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, Auskunft darüber zu erteilen, was g e n a u im Falle der Friedberger Landstraße 112 mit den Käufern vereinbart wurde. Bekamen diese tatsächlich die Möglichkeit, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen. Schließlich verpflichtet sich ein Käufer in einer Abwendungsvereinbarung doch, die Ziele der Milieuschutzsatzung einzuhalten ,die eine Eigenbedarfskündigung nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Darüber hinaus möge der Magistrat endlich die Frage des Ortsbeirates vom 27. 8. 2020 (siehe auch ST 2108) beantworten, warum er im Falle der Friedberger Landstraße112 "nicht wenigstens darauf bestanden (hat), dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der Zehn-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt, auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt?"dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6431 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7218 2021 Die Vorlage OF 1055/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF