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Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.08.2021

Antrag Ortsbeirat

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

Details im PARLIS OF_75-12_2021
10.09.2021

Antrag Ortsbeirat

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

Details im PARLIS OF_94-12_2021
10.09.2021

Anregung Ortsbeirat

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

Details im PARLIS OM_732_2021
Partei(en): GRÜNE SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und 7. wie Bewohner:innen im Ernstfall auch ohne individuelle Vorbereitung (spezifische Smartphone-Apps) alarmiert werden sollen und ob es sinnvoll und geplant ist, hierfür auch (wieder) auf örtliche Sirenen zurückzugreifen. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen.

Begründung:

Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung.Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme