Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 122/12 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Einmündungen "An der Grünhohl" und "Am Hang" die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit durch Geschwindigkeitskontrollen zu unterstützen. Begründung: Anwohner:innen berichten über regelmäßige Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Bereich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1152 2021 Die Vorlage OF 122/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 62/16 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, einen aktuellen Bericht zu allen Spielplätzen in Bergen-Enkheim, die der Stadt Frankfurt gehören, zu geben. Insbesondere soll mitgeteilt werden, auf welchen Spielplätzen in den letzten fünf Jahren welche Spielgeräte abgebaut wurden und wie diese ersetzt wurden, bzw. bis wann sie wie ersetzt werden; künftig dem Ortsbeirat und der Kinderbeauftragten mindestens einmal jährlich unaufgefordert einen solchen Bericht vorzulegen. In diesem Bericht ist auch aufzuführen, a) wieviel Geld im vergangenen Jahr in Bergen-Enkheimer Spielplätze investiert wurde; b) welche Maßnahmen im kommenden Jahr vorgesehen sind und dabei auch Wiederbeschaffungspreise aufzuführen; c) welche Maßnahmen notwendig sind, aber zu einem späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen; mitzuteilen welche Bergen-Enkheimer Spielplätze aktuell im Investivprogramm "Grundüberholung von Spielplätzen" gelistet sind und wann sie beplant und umgesetzt werden; mitzuteilen, was aus den vom Grünflächenamt am 21.11.2018 der Ortsvorsteherin und der Kinderbeauftragten vorgetragenen Projekten geworden ist, Hier interessieren insbesondere folgende Maßnahmen: a) Spielplatz Röhrborngasse/Schule Am Hang: Dieser Spielplatz sollte bis 2019 umgestaltet werden, was bis heute nicht passiert ist; b) Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg Dieser Spielplatz sollte im zeitnahem Bezug zum Bau des Spielplatzes Röhrborngasse aufgewertet werden. c) Spielplatz Berger Marktplatz Der Spielplatz sollte in das Investitionsprogramm "Grunderneuerung von Spielplätzen" aufgenommen werden. Gemäß einer Auskunft vom Januar 2021 wurde vom Grünflächenamt noch einmal bestätigt, dass der Spielplatz am Berger Markt sanierungsbedürftig sei und die noch vorhandenen Geräte in einem Alter sind, die eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr ermöglichen. Es wurde bestätigt, dass der Platz längst hätte grundsaniert werden sollen und mitgeteilt, dass die Finanzierung über investive Mittel gesichert sei. Passiert ist bisher leider nichts. Auch für den vom Ortsbeirat finanzierten und vom Magistrat aus Sicherheitsgründen abgebauten Pumptrack auf dem Berger Marktplatz gibt es noch keine Aussicht auf Ersatz. Der Magistrat prüft seit dem Jahr 2020 Möglichkeiten zur Errichtung eines Pumptracks in einer dauerhafteren Bauweise und versprach "in gewohnter Weise im Rahmen des Planungsprozesses auf den Ortsbeirat zukommen". Begründung: Für immer mehr Stadtkinder sind Bewegung und Naturerleben leider keine Selbstverständlichkeit, obwohl bekannt ist, dass kindliche Bewegungsarmut die körperlichen und psychisch-emotionalen Fähigkeiten hemmt. Spielplätze sind deshalb ein essentielles Element der öffentlichen Infrastruktur und oftmals die einzige Möglichkeit für Kinder, im Freien zu spielen. Darüber hinaus werden Spielplätze von Kindereinrichtungen als Spielflächen genutzt und sind ein Ort der sozialen Bildung. In den Sommerferien sind sie auch Ersatz für Ferienfreizeiten oder Urlaubsreisen. Kinder sind auf Spielplätze angewiesen, denn hier können sie sich entwickeln, toben und ihre Freunde treffen. Umso bedauerlicher ist der beklagenswerte Verfall der Bergen-Enkheimer Spielplätze, die mehr und mehr nur noch teilfunktionsfähig oder gar nicht nutzbar sind. Diese Situation wird seit Jahren nicht besser, sondern schlechter. Bemühungen der Kinderbeauftragten scheinen nicht im Ansatz zu einem einigermaßen akzeptablen Erfolg zu führen, seit Jahren gemachte Zusagen sind bis heute nicht umgesetzt. Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 6 in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass er wegen Geld- und Personalmangel keine komplette Instandsetzung der im Frankfurter Westen befindlichen Spielgeräte vornehmen kann. Dies trifft augenscheinlich auf das gesamte Stadtgebiet, zumindest auch auf Bergen-Enkheim, zu. Der Ortsbeirat 16 schließt sich der Auffassung des Ortsbeirates 6 vollständig an, dass dies ein Armutszeugnis der Stadt Frankfurt am Main ist, das dringend angegangen werden muss. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 993 2021 Die Vorlage OF 62/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 101/12 Betreff: Zebrastreifen Talstraße beschildern Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg an der Grundschule Kalbach in der Talstraße, etwas westlich der Einmündung "An der Grünhohl", Schilder aufzustellen, die auf den Fußgängerüberweg hinweisen. Begründung: An den anderen Fußgängerüberwegen in der Talstraße sind Schilder angebracht, doch ausgerechnet direkt an der Grundschule nicht. Es besteht die Gefahr, dass dieser Überweg übersehen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 971 2021 Die Vorlage OF 101/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 105/12 Betreff: Fahrradfreundlicher Umbau von "Drängelgittern" in Kalbach Vorgang: OM 4630/19 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten 1. die "Drängelgitter" am nördlichen Ende des Verbindungswegs zwischen Talstraße und Kalbacher Stadtpfad durch Poller zu ersetzen, 2. die Bordsteine an der Talstraße auf der breite des Verbindungswegs abzusenken und 3. die "Drängelgitter" am nördlichen Ende des Verbindungswegs zwischen Kalbacher Stadtpfad und Über den Gartenwiesen durch Poller zu ersetzen. Begründung: Im Zuge der Verkehrswende bedarf es auch eines fahrradfreundlicheren Ausbaus der öffentlichen Infrastruktur. Drängelgitter stellen insbesondere für Lastenräder eine Gefahr dar und sind nicht barrierefrei. Mithilfe von Pollern könnte dieses Problem unkompliziert gelöst werden. Wie in der ST 710 aus 2020 erläutert wurde, sollte der Weg im zweiten Quartal 2020 instand gesetzt werden und "Drängelgitter an die örtlichen Gegebenheiten angepasst" werden. Da dies bis heute nicht geschehen ist, sollte der Magistrat vorrangig die "Drängelgitter" entfernen und durch Poller ersetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4630 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 105/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 105/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 111/12 Betreff: Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher Kerbeplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, einen festen Stromanschluss auf dem Kalbacher Kerbeplatz einzurichten. Der Standort soll mit dem Ortsbeirat und dem Ausrichter der auf diesem Platz stattfindenden Kerb (dem Kerbeverein Kalbach e.V.) abgesprochen werden. Begründung: Der örtliche Zusammenhalt, wird maßgeblich durch gemeinsame Veranstaltungen und Feiern geprägt. Insbesondere in der Zeit nach Corona, sind Möglichkeiten, unkompliziert Veranstaltungen abzuhalten, unerlässlich. Der Kalbacher Kerbeplatz bietet aktuell nur die Möglichkeit, mit sehr hohem finanziellem Aufwand eine Veranstaltung mit Strombedarf abzuhalten. Ein einfacher und kostengünstiger Zugang zu einem Stromanschluss mit ausreichender Leistung ermöglicht es auch in kommenden Jahren Veranstaltungen hier abzuhalten. So wäre mit entsprechender Infrastruktur der Kerbeplatz auch ein guter Ort um den Weihnachtsmarkt oder das Talstraßenfest zu organisieren. Sicher bietet ein fester Stromanschluss auch anderen Vereinen die Möglichkeit, neue Veranstaltungen auf diesem Platz zu realisieren. Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch perspektivisch die Möglichkeit einer Ladesäule für E-Fahrzeug mit sich bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 976 2021 Die Vorlage OF 111/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt lautet: "Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch perspektivisch die Möglichkeit einer E-Ladesäule der Mainova mit sich bringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 119/12 Betreff: Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Straßenecke Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße auf der Kalbacher Hauptstraße, einen großen Blumenkübel aufzustellen, um das gefährliche Falschparken zu verhindern. Begründung: Diese Straßenseite wird gewohnheitsmäßig als Be- und Entladeparkplatz, hauptsächlich durch die Kunden der gegenüberliegenden Post, benutzt. Fahrradständer an dieser Stelle aufzustellen birgt ebenso eine Gefahr, denn man kann von der Straße "Zum Bergweg" nur schwer in die Kalbacher Hauptstraße rechts einsehen. Der Radfahrer, der sich an dieser Stelle aufhalten würde, kann, genau wie ein Autofahrer, der sein Auto auslädt, sehr leicht übersehen werden. Ein Blumenkübel würde das Parken speziell an dieser Gefahrenecke verhindern und zusätzlich noch eine Verschönerung der Straße bedeuten. Wenn das Aufstellen eines Blumenkübels vom Magistrat genehmigt wird, findet sich mit Sicherheit in Kalbach ein Sponsor, der die Bepflanzung übernimmt. So ist es in den südlichen Stadtteilen Frankfurts seit Jahren durchaus üblich und auch gelungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2021 Die Vorlage OF 119/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6.Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und 7. wie Bewohner:innen im Ernstfall auch ohne individuelle Vorbereitung (spezifische Smartphone-Apps) alarmiert werden sollen und ob es sinnvoll und geplant ist, hierfür auch (wieder) auf örtliche Sirenen zurückzugreifen. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 46/16 Betreff: Einführung eines Schulbusses Der Ortsbeirat möge beschließen: - Den nachfolgenden Antrag wegen der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit noch als zusätzlichen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der Ortsbeiratssitzung vom 06.07.2021 aufzunehmen; - der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, für das neue Schuljahr (gemeint ist 2021/2022) eine Schulbusverbindung einzurichten zur Beförderung der Schulkinder der Schule Am Hang für die gesamte Zeit der Ausgliederung der Schule Am Hang nach Enkheim. Dabei soll der Schulbus mit so vielen Haltepunkten wie nötig aber so wenig Haltepunkten wie möglich von der Schule Am Hang zum Container-Ausweichquartier in Enkheim fahren. Die genaue Route überlässt der Ortsbeirat ausdrücklich den für die Festlegung der Streckenführung zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt am Main; - Und zugleich wird der Magistrat aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem Stadtschulamt und dem staatlichen Schulamt, die Schulbezirksgrenzen zwischen der Schule Am Landgraben und der Hangschule so zu verändern, dass möglichst weitere Grundschüler aus Bergen die Schule Am Landgraben besuchen können, ihnen also der lange und beschwerliche Schulweg von Bergen nach Enkheim und vor allem Bergaufwärts zurück erspart bleibt. Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich in der Ortsbeiratssitzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 537 2021 Die Vorlage OF 46/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 49/12 Betreff: Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen Der Ortsbeirat besteht auf der Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf die Einhaltung der Zwölfwochenfrist bei Auskunftsersuchen (§ 4 Absatz 10 Satz 3 GOOBR). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den Ortsbeirat 12, sondern für alle anderen 15 Ortsbeiräte, mit denen sich der Ortsbeirat 12 in dieser Angelegenheit solidarisch erklärt - der Ortsbeirat 2 hat sich entsprechend schon mit OM 6248 von 2020 geäußert. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 12 schnellstmöglich zu beantworten; 2. hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des Ortsbeirates zu beginnen, also insbesondere der Anregung OA 438 vom 1.11.2013 (sic!); 3. bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen: a) OA 438 vom 01.11.2013: Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach b) OM 3663 vom 14.09.2018: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern c) OM 4050 vom 30.11.2018: Zusätzliche Betreuungsplätze für Kalbach d) OM 4509 vom 29.03.2019: Erhalt der Kita Sonnenwind e) V 1450 vom 25.10.2019: Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?" f) OM 5510 vom 29.11.2019: Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks g) OM 6222 vom 19.06.2020: Fachärztezentrum Riedberg h) OM 6223 vom 19.06.2020: Ärzteversorgung auf dem Riedberg und in Kalbach (Schließung des FÄZ) i) OM 6224 vom 19.06.2020: Zukunft des Fachärztezentrums Riedberg j) OM 6225 vom 19.06.2020: Im Rahmen der Beratungen des Bedarfsplans der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Besonderheiten "junger" Stadtteile in Großstädten berücksichtigen k) OM 6442 vom 28.08.2020: Informationsweitergabe Fachärztezentrum Riedberg l) V 1747 vom 28.08.2020: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad m) OM 6737 vom 23.10.2020: Wegfall ärztlicher Versorgung umgehend kompensieren n) V 1864 vom 27.11.2020: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße o) OM 7057 vom 15.01.2021: Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich? p) OM 7059 vom 15.01.2021: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad 4. zu allen unter Ziffer 3. aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehend zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweilige Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt; 5. allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen; 6. daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an. Begründung: Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (achtmal Schulen und Kitas, sechsmal Fachärztezentrum) ist zudem prekär, da Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei Bürgerinnen bzw. Bürgern als auch bei den Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Anfrage OM 6248 des OBR 2 vom 24.6.2020, die dieser Magistratsvorlage als Vorbild diente, ihrerseits auch schon sechsmal bei den "unerledigten Drucksachen" auftaucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 585 2021 Die Vorlage OF 49/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2021, OF 52/12 Betreff: Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit der Fußgänger im Bereich der Kalbacher Hauptstraße mit geeigneten Mitteln zu erhöhen ist. Immer wieder kommt es vor, dass PKWs und Busse im Bereich der Hausnummer 26 auf den Bürgersteig ausweichen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Fußgänger, zumal dieser Bereich auch Teil des Schulwegs ist. Da in diesem Bereich viele Gewerbetreibende ansässig sind, sind diese unbedingt mit einzubeziehen, so dass diese keine Nachteile durch Maßnahmen erleiden. (Quelle:privat) Begründung: Immer häufiger ist zu beobachten, dass drei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren, obwohl der Straßendurchschnitt dafür nicht ausreicht. Daher wird auf den Bürgersteig ausgewichen. Dieser ist aber in diesem Bereich sehr schmal und ein Ausweichen für Fußgänger nicht möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 588 2021 Die Vorlage OF 52/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden neuen zweiten Satz ergänzt wird: "Hier ist insbesondere der Bereich zwischen der Kirche und dem Alten Rathaus zu beachten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2021, OF 60/12 Betreff: Aufstockung der Personaldecke beim Grünflächenamt Bezirk Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Grünflächenamt Bezirk Nord erhält zeitnah mindestens fünf zusätzliche Personalstellen sowie eine bessere finanzielle Ausstattung analog zum bereits erfolgten und noch erfolgendem Zuwachs an Grünflächen in diesem Bezirk zu erhöhen, um seinen vielfältigen Aufgaben in diesem Bezirk nachkommen zu können. Dies kann durch zusätzliche Mittel und/oder durch Umschichtungen aus anderen Bezirken geschehen. Begründung: Die Stellungnahme ST 1254-2020 hält einen erfreulichen Grünflächenzuwachs gerade im Frankfurter Norden fest. Damit einhergehend sind seine Aufgaben erheblich gewachsen. Errichtete Neubaugebiete sorgten für mehr Straßenbegleitgrün, Parkanlagen, Spielplätze etc., die alle zur Unterhaltung von dem Grünflächenamt und/oder auch Fremdfirmen über das Grünflächenamt zu pflegen und zu unterhalten sind. Doch zeitgleich ist das Personal nahezu unverändert geblieben. Das jüngste Schreiben vom 18.06.2021, welches allen Fraktionen vorliegt, dass der Spielplatz "Im Kirschenwäldchen" auf unabsehbare Zeit geschlossen bleibt, ist ein Beispiel dafür, dass die Personaldecke sowie die monetäre Situation zur Umsetzung von Maßnahmen nicht ausreichend sind. Auch zeigen die vielen beschlossenen Anträge, die in den Bereich des Grünflächenamtes fallen, dass hier ein Umsetzungsstau besteht. Da jedoch sich - besonders auch im vergangenen Jahr - gezeigt hat, dass Grünanlagen bei den Bürgerinnen und Bürgern großer Beliebtheit genießen, damit ein höherer Pflegeaufwand verbunden ist, muss diesem durch mehr Personal und finanzielle Mittel Rechnung getragen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 49 2021 Die Vorlage OF 60/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Der Vertreter der BFF war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 51/12 Betreff: Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Ämter und Polizeidienststellen, der Anwohner*innen sowie des Ortsbeirates 12 zu vereinbaren, um die Situation des ruhenden Verkehrs im Hinblick auf Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen, Schulwegsicherheit sowie Rettungs- und Müllfahrzeuge zu prüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Begründung: Vor einigen Monaten konnte die Leerung der Mülltonnen wegen div. Baumaßnahmen sowie des ruhenden Verkehrs im Bereich des Kirschenwäldchens nicht erfolgen. Auf Bemühen von Anwohner*innen, Ortsbeiratsmitgliedern und der FES ist es gelungen, dass nun kleinere Müllfahrzeuge für eine regelmäßige Leerung der Mülltonnen problemlos durch die Straße kommen. Mit Bau und Bezug eines neuen Wohnhauses am Ende der Kalbacher Hauptstraße ist eine Tiefgarage für die bereits vorhandenen Wohngebäude weggefallen. Ob und wie die Auslastung der Tiefgarage für den Neubau und/oder die Tiefgarage im Oberschlag ist, ist nicht Aufgabe des Ortsbeirates zu prüfen. Tatsache ist, dass vermehrt Anwohner*innen, Familien mit Schulkindern sich beschweren, dass der Zebrastreifen nicht frei nutzbar ist, Kurvenbereiche nicht frei einsehbar sind, Halteverbotszeichen missachtet werden. Ob dies mit z. B. mit Markierungen, Sperrposten, Anwohnerparken oder verstärkter Kontrolle erreicht werden kann, ist unter Beteiligung interessierter Anwohner*innen, zuständigen Fachbehörden und dem Ortsbeirat zu erörtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 587 2021 Die Vorlage OF 51/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 58/12 Betreff: Spielplatz Im Kirschenwäldchen Der Magistrat wird aufgefordert, die Schließung des Spielplatzes "Im Kirschenwäldchen" umgehend aufzuheben und den erforderlichen Fallschutz auf den Spielplatz zu bringen. Begründung: Der Ortsbeirat wurde informiert, dass der oben genannte Spielplatz wegen fehlendem Fallschutz geschlossen werden musste. Dieser kleine Spielplatz liegt ideal zwischen den Häusern der Straße Im Kirschenwäldchen und wird sehr gern und hauptsächlich von den kleineren Kindern besucht. Bei einer Begehung im Januar 2021 war der Spielplatz noch vollkommen in Ordnung und der Fallschutz (Mulch) war in einem guten Zustand. Es kann nicht sein, dass die Bankenstadt Frankfurt finanziell nicht in der Lage ist für ihre kleinsten Mitbürger die bestehenden Spielplätze zu erhalten und zu ertüchtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 594 2021 Die Vorlage OF 58/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 53/12 Betreff: Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten In der OM336 des Jahres 2021 wird der Magistrat gebeten einen möglichen zukünftigen Schulweg entlang der Alten Riedbergstraße zu beleuchten. Ein Blick auf den Stadtplan offenbart, dass ein Großteil des Einzugbereichs der IGS aus Kalbach nördlich und nordwestlich der IGS kommen wird und somit der Umweg über die Alte Riedbergstraße einen erheblichen Umweg bedeuten würde. Es ist zu befürchten, dass dieser Weg nicht angenommen wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, den Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn zu beleuchten. Negative Beeinträchtigungen der Insekten- und Tierwelt durch Lichtverschmutzung soll minimiert werden. Dies kann durch adaptiv geschaltete Lampen gesehen, eine Beschränkung der Leuchtdauer auf die entsprechenden Zeiten, in denen Kinder den Schulweg nutzen und/oder entsprechend tierfreundliche Beleuchtung. Hier bietet sich zum Beispiel die vom BUND empfohlene langwellige Beleuchtung an, die möglichst niedrig angebracht wird. Durch eine entsprechende Richtcharakteristik kann die Beleuchtung auf den Weg als solchen reduziert werden. Begründung: Der Weg entlang des Schlittenbergs entspricht der kürzesten Wegebeziehung und somit auch dem vermutlich faktischen Schulwegin der Zukunft. In vollem Bewusstsein, dass dieser Weg durch ein Landschaftsschutzgebiet verläuft, sorgt dieser Weg jedoch dafür, dass die kürzeste Strecke mit Lampen versehen werden muss. Auch wenn die Beleuchtung der Alten Riedbergstraße sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung wäre, werden hierdurch große Teile Kalbachs von einem kurzen und sicheren Schulweg abgeschnitten. Gleichzeitig verläuft der Weg entlang eines zukünftigen Vogelschutzgebiet, welches durch die Lampen beeinträchtigt werden würde. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 589 2021 Die Vorlage OF 53/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); Volt und LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2021, OF 111/2 Betreff: Ausstattung der Straße der Nationen mit Mülleimern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die "Straße der Nationen" mit Mülleimern auszustatten. Begründung: Die "Straße der Nationen" wird durch die Messe nur zeitweise für den Autoverkehr genutzt. Bei gesperrtem Zugang zur Messe wird diese Straße regelmäßig von jungen Familien und Teenagern genutzt, um beispielsweise Fahrrad zu fahren / fahren zu lernen, Rollschuh zu fahren, Federball zu spielen u.v.m. Am Hang Richtung Europaviertel, sowie an der Wand und Begrünung Richtung Kuhwaldsiedlung sammelt sich der Müll in einer derartigen Menge, dass die städtischen Mitarbeitenden vorm Rasenmähen stundenlang Müll aufsammeln müssen, bevor sie mähen können. Zudem gibt der Müll ein gutes Bild für Gäste der Messe, sowie die jungen Familien und Teenager, die ohne Mülleimer keine adäquate Entsorgungsmöglichkeit vor Ort haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 481 2021 Die Vorlage OF 111/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass krähensichere Mülleimer aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 34/12 Betreff: Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19; OM 5941/20 OBR 12; ST 1183/20; OM 6445/20 OBR 12; OM 6601/20 OBR 12; ST 2162/20; ST 307/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte 10 und 12 über die verschiedenen Maßnahmen rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" zu informieren. Dies betrifft insbesondere: - Stand des Ausbaus des Park&Ride-Parkplatzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" (OM 4335 vom 22.2.2019) - Errichtung einer Toilettenanlage (OM 6601 vom 18.9.2020) - Einrichtung einer E-Auto-Ladestation (OM 6445 vom 28.8.2020) - Errichtung zusätzlicher Wartehallen zum Schutz vor der Krähenkolonie (ST 1183 vom 19.6.2020) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den Bauzustand der Unterführung "Talstraße" bzw. "Unterer Kalbacher Weg" unter der A 661 zu berichten. Begründung: Rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" hat sich eine ganze Reihe von Themen angesammelt, über die anlässlich der neuen Legislaturperiode gesamthaft berichtet werden sollte. Neu hinzugekommen ist der Bauzustand der Autobahnunterführung, an der großflächig Beton abgeplatzt ist und die Bewehrung freigelegt hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1183 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6601 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 307 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 29 Die Vorlage OF 34/12 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 334 2021 Die Vorlage OF 34/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "Legislaturperiode" durch das Wort "Wahlperiode" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 37/12 Betreff: Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig zur Inbetriebnahme der neuen IGS Kalbach-Riedberg Anfang 2022 dafür zu sorgen, dass für Kinder aus Kalbach ein sicherer, beleuchteter Schulweg ausgewiesen werden kann. Dies kann erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße. Beeinträchtigungen der Tierwelt durch nächtliche Lichtverschmutzung soll vermieden werden, in dem die Leuchtdauer beschränkt wird auf die für Schulkinder notwendigen Zeiten, also von 6:45 - 8:30 und 16:00 - 19:00 (sofern es da jeweils dunkel ist). Begründung: Ausgewiesene Schulwege erfordern eine Beleuchtung für die dunkle Jahreszeit. Da ein guter Teil der Schülerinnen und Schüler der IGS Kalbach-Riedberg aus Kalbach kommt und ein Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterstützenswert ist, soll der kürzeste Weg zwischen Kalbach und beleuchteten Wegen auf dem Riedberg ertüchtigt werden. Die Beschränkung der Leuchtdauer auf die Morgen- und frühen Abendstunden reduziert Beeinträchtigungen der Tierwelt beträchtlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 32 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 37/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor nach den Worten "bis zur Einmündung in die Talstraße" die Worte ", ggf. durch Solarenergie gespeist." eingefügt werden. Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass der zweite Satz des Antragstenors der Vorlage OF 37/12 nachfolgenden Wortlaut hat: "Dies kann entweder erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße oder alternativ durch eine Beleuchtung der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg und dann weiter entlang des Kätcheslachweihers bis zur Alten Riedbergstraße." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 336 2021 1. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 37/12 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 32/12 Betreff: Kreuzungsbereich An der Bergstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, die 5-Meter-Zone an der Kreuzung An der Bergstraße / Am Hasensprung durch Parkwinkel zu markieren. Begründung: An dieser Stelle kommt es oft zu unübersichtlichem Verkehr, insbesondere, wenn Autos in der 5-Meter-Zone der Kreuzung parken. Insbesondere wenn ein Auto von der Straße "An der Bergstraße" in die Straße "Am Hasensprung" einbiegen will und gleichzeitig ein Auto aus dem Hasensprung kommt, kommt es häufig dazu, dass die einfahrenden Autos wieder rückwärts den Berg herunterfahren müssen. Dies führt insbesondere zu Problemen, wenn dort bereits das nächste Auto auf die Einfahrt wartet. Wenn der Kreuzungsbereich entsprechend freigehalten werden würde, dann könnte man entsprechend ausweichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 332 2021 Die Vorlage OF 32/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/12 Betreff: Sonnensegel für die Außenstelle der Grundschule Kalbach Der Magistrat wird gebeten, über dem kleinen Schulhof an der Außenstelle der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) ein Sonnensegel anzubringen. Begründung: Die Außenstelle der Grundschule Kalbach wird seit der 3. Welle der Corona-Pandemie täglich ganztags für die Schüler als Notbetreuung genutzt. Die freie Fläche, die als Kleinstschulhof genutzt wird, wird im Sommer ganztags von der Sonne bestrahlt. Daher ist ein Sonnensegel dringend erforderlich. Selbst wenn die Pandemie besiegt sein wird, bleiben die Pavillons solange wichtige Zusatzräumlichkeiten, bis die Grundschule erweitert wird, denn die Schülerzahlen steigen weiterhin, und die Grundschule ist jetzt schon bis auf den letzten Raum belegt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 124 2021 Die Vorlage OF 13/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, über dem kleinen Schulhof an der Außenstelle der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) eine geeignete Verschattung, z. B. ein Sonnensegel, anzubringen."; 2. im Betreff und in der Begründung das Wort "Sonnensegel" durch das Wort "Verschattung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 714/12 Betreff: Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen Der Ortsbeirat stimmt der Magistratsvorlage M 4 2021 nur mit der Maßgabe zu, dass die OM 6947-2020 berücksichtigt wird und der Planungszeitraum so gestrafft wird, dass wie im Juni 2020 avisiert ein Baubeginn 2023 möglich bleibt (und nicht erst nach Abschluss der Planungen 2025). Begründung: Die M 4 beinhaltet ausschließlich die bereits im Juni 2020 gezeigten Planungen und nimmt keinerlei Bezug auf den Beschluss des OBR 12 vom 27.11.2020 weitere Baumstandorte zu prüfen. Außerdem ist unklar, warum die Planung bis zum Jahr 2025 laufen soll, wenn doch vor gut einem halben Jahr ein Baubeginn für 2023 avisiert wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 679 2021 Die Vorlage OF 714/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2020, OF 688/12 Betreff: Die Bahnübergänge zwischen Kalbach und dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach verkehrssicherer ausbauen Der Magistrat wird gebeten, die Bahnübergange westlich des Unteren Kalbacher Wegs verkehrssicherer zu gestalten. Zu prüfende Möglichkeiten wären hier die Errichtung einer Schranke oder einer Ampel. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, an dieser Stelle die Sicht durch regelmäßigen Rückschnitt der umliegenden Bäume und Sträucher freizuhalten. Begründung: Der parallel zur Talstraße verlaufende Feldweg ist die direkte Wegeverbindung zwischen dem Kalbacher Ortskern und dem alten Flugplatz Kalbach/Bonames. Dieser Weg wird dementsprechend stark von Fußgängern und Radfahrern frequentiert. In der Höhe der U-Bahnstation Kalbach quert der Feldweg die Schienen der Linie U2 und U9, wobei dieser Übergang und auch die beiden südlicheren Übergänge nicht gesichert sind. Da teils die Einsehbarkeit an diesen Stellen stark eingeschränkt ist, sollten die Übergänge entsprechend sicherer gestaltet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7052 2021 Die Vorlage OF 688/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2020, OF 703/12 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße auf Grund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards ist entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo 30 Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befindet. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Riedbergallee, Graf-von-Staufenbergallee sowie die Altenhöferallee werden künftig mit Tempo 30 Streckenanordnungen versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3. und 5) Anders als in der ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn dies zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dient. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7064 2021 Die Vorlage OF 703/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2020, OF 686/12 Betreff: Asphaltierung Radweg im Feld zwischen Kalbach und Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg von der Bonifatiusstraße kommend Richtung Riedberg vor der Unterführung der U-Bahn in einem Teilstück von ca. 120 m zu asphaltieren. Begründung: Dieser Radweg ist ein durchgehender Verbindungsweg vom Riedberg (Parkstadt 2000) an den Kleingärten vorbei in Richtung Kalbach. Da gerade Fahrradfahrer*innen diesen Weg stark frequentieren, ist dieser Streckenabschnitt in einen guten Zustand zu versetzen. Foto: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7051 2021 Die Vorlage OF 686/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 676/12 Betreff: Mehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Planung für die Sanierung der Talstraße und den Ausbau der Bonifatiusstraße deutlich mehr Bäume und Begrünung einzuplanen als in den aktuellen Plänen der Fall ist. Folgende Standorte sollen geprüft und nach Möglichkeit bepflanzt werden: - 5 Bäume auf der südöstlichen Seite der Bonifatiusstraße, z. B. an den in der Skizze vorgeschlagenen Standorten. - 3 weitere Bäume im südöstlichen Bereich der Talstraße (zwischen Alter Riedbergstraße und Bonifatiusstraße). Je ein Baum vor den Häusern 80/82, 88/90 und 100/100a soll gepflanzt werden. - 1 Baum vor den Hausnummern 64 und 66. - 2 Bäume oder eine andere Form von Begrünung an der Talstraße vor den Hausummern 48 und 50 zur Auflockerung der geplanten Folge von sieben Stellplätzen. An dieser Stelle bitte auf die Sicht der Busfahrer*innen achten. - Je ein Baum vor den Hausnummern 44, 46, 54 sowie 56 - die Planung sieht dort bislang nur Grünflächen vor. Falls Bäume dort nicht möglich sind, soll eine andere Form von möglichst großer Bepflanzung gewählt werden. (Bildquellen: Karten aus dem Handout der OBR-Sitzung am 19.06.2020 mit eigener Bearbeitung) Begründung: Aktuell gibt es im Bereich der Talstraße wenige Bäume und wenig Begrünung insgesamt. Gerade der nordwestliche Teil ist durchgängig versiegelt. In den Planungen für eine Sanierung, sind mehr neue Stellplätze als eigentlich benötigt für PKW vorgesehen. Die meisten Anwohner*innen verfügen bereits über Stellplätze auf dem eigenen Grundstück. Stellplätze im öffentlichen Raum werden zwar weiter benötigt, aber nicht in der geplanten Zahl. Die Talstraße ist mit der Buslinie 29 sehr gut an den ÖPNV angeschlossen, sodass nicht alle Anwohner*innen auf das Auto angewiesen sind. In Zeiten des Klimawandels und immer extremeren Wetterphänomenen muss ein größerer Fokus auf Begrünung gelegt werden. Bäume reduzieren nicht nur den CO2-Gehalt der Luft, sie sorgen über Verdunstung von Wasser für eine spürbare Abkühlung. Eine dichte Baumbepflanzung kann die Temperatur eines Quartiers in Sommernächten um mehrere Grad Celsius senken. Als Nebeneffekt schluckt Begrünung Schall und wertet eine Straße auch ästhetisch auf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6947 2020 Die Vorlage OF 676/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen 3 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 666/12 Betreff: Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Vorgang: OM 557/16 OBR 12; ST 1564/16 Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Einmündung Talstraße in den Hasensprung, durch einen doppelten Spiegel mit Blick in beide Richtungen zu ersetzen. Begründung: Der bereits vom Ortsbeirat im August 2016 gestellte Antrag zum Austausch des vorhandenen, einseitigen Verkehrsspiegels zu einem Verkehrsspiegel der den Verkehrsteilnehmern, Autos und Radfahrern aus beiden Richtungen, Einsicht in die Straße Am Hasensprung gewährt, wurde vom Magistrat mit der ST 1564 vom 21.11.2016 aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Wer dort täglich entlangfährt, ist sicher kompetent genug, die gefährliche Situation einzuschätzen. Der bereits vorhandene Verkehrsspiegel ist nur für die Verkehrsteilnehmer sinnvoll, die von Osten kommend in den Hasensprung einbiegen wollen. Die Verkehrsteilnehmer, auch die Radfahrer, die von Westen kommen, können in den Hasensprung nur einsehen, wenn sie bis zur Mitte der Fahrbahn des Hasensprungs vorfahren. Um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen, muss man rückwärts über den Zebrastreifen fahren, um den entgegenkommenden Fahrzeugen auszuweichen. Diese Straßen sind der offizielle Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kalbach, von daher ist eine vorausschauende Fahrweise hier besonders wichtig. Zusätzlich befinden sich in der Nähe drei Kindertagesstätten. Um die Verkehrssicherheit hier nochmals zu erhöhen, wird um den Austausch des Spiegels gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6939 2020 Die Vorlage OF 666/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 665/12 Betreff: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße zu berichten, ob Kalbach als Standort in Betracht kommt. Begründung: Für alle Beteiligten ist es notwendig zu wissen, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetreib in Nachbarschaft zu zwei produzieren Industriebetrieben zu betreiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1864 2020 Die Vorlage OF 665/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße oder eine andere Schule zu berichten, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetrieb in Nachbarschaft zu zwei produzierenden Industriebetrieben zu betreiben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 661/12 Betreff: Holzablagerung auf einer landwirtschaftlichen Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. welchen Hintergrund es hat, dass in dem Bereich der Alten Riedbergstraße Ecke Kalbacher Stadtpfad bereits seit einem geraumen Zeitraum gefällte Baumstämme und viele Holzschnitzelberge lagern, 2. ob es sich im eine dauerhafte Lagerstätte handelt und 3. wie künftig weiter damit umgegangen wird. Begründung: Diese ungenutzte landwirtschaftliche Fläche stellt kein Lagerbereich für Holzmaterialien dar und ist daher seiner eigentlichen Nutzung - gerne naturnah - wieder zuzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 661/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1862 2020 Die Vorlage OF 661/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 656/12 Betreff: Piktogramme "Spielstraße" auf die Straße Am Höllenberg aufbringen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die Straße "Am Höllenberg" zwischen der Straße "In der Wellenburg" und "Am Hasensprung" zusätzlich mit einem Piktogramm des Verkehrszeichens 325.1 auf der Straße versehen werden kann, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf den verkehrsberuhigten Bereich zu erhöhen. Begründung: Das Verkehrszeichen 325.1 an der Ecke "An der Wellenburg" wird häufig von Bäumen und Hecken verdeckt. Es wurde gerade wieder freigeschnitten, allerdings ist es auch so nur schlecht zu sehen. Es kann durch die gegebene Straßenführung allerdings nicht besser sichtbar angebracht werden, so dass ein Piktogramm hier Abhilfe verschaffen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6734 2020 Die Vorlage OF 656/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 628/12 Betreff: Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der Talstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob und wo bei der Grundsanierung der Talstraße Elektroladesäulen errichtet werden können. Begründung: Wenn die Talstraße grundsaniert wird, ist mit aufwendigen Bodenarbeiten zu rechnen. Bei dieser Gelegenheit könnte man hier Elektroladesäulen installieren und so die Akzeptanz von alternativen Antriebsformen erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6599 2020 Die Vorlage OF 628/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 562/12 Betreff: Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden Vor rund 1,5 Jahren wurde der obige Abschnitt in Kalbach gesperrt, um einige Neubauten zu errichten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat 1. wird gebeten nach nunmehr rund 1,5 Jahren den obigen Abschnitt Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg wieder für den Fuß, Rad-und Kraftfahrverkehr zugänglich zu machen und die Sperrung zu beenden und 2. mitzuteilen, welche Gründe dem entgegenstehen die Straße wieder für den öffentlichen Verkehr freizugeben, da das Bauvorhaben schon weit fortgeschritten ist. Begründung: In der Stadt Frankfurt am Main werden an unzähligen Ecken im Stadtgebiet Neubaumaßnahmen im Rahmen von Ausnutzung von Baulücken durchgeführt. Wenn für jede Neubaumaßnahme 1,5 Jahre Straßen (teilweise), Kreuzungen, Bürgersteige gesperrt werden würden, wäre mit erheblichen Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner zu rechnen. Da sich seit einem halben Jahr diese Beschwerden gegenüber den Mitgliedern im Ortsbeirat häufen, die Vertreter des Ortsbeirates diesen Zustand nicht beenden können, muss dies nun zeitnah durch die Stadt Frankfurt am Main öffentlich erklärt oder beendet werden. Nur abschließend ist zu erwähnen, dass dieser Bereich auch ein Schulweg in einem gefährlichen Kurvenbereich ist, der allein aus Sicherheitsgründen keine weitere Schließung rechtfertigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 562/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 553/12 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats ST 718 vom 18.05.2015 den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz / Bonifatiusstraße / Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass hier eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach / Bonames / Kalbach im Bereich Am Martinszehnten / Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Bonifatiusstraße / Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5940 2020 Die Vorlage OF 553/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2020, OF 535/12 Betreff: Prüfung des Bedarfs und der Schulraumkapazitäten in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, den konkreten Bedarf und die Kapazitäten von Schulräumlichkeiten in Kalbach zu prüfen und dies zu berichten. Hier sind auch die Containeranlage in der Talstraße 26a und potentielle weitere Erweiterungsflächen zu berücksichtigen. Bezüglich des Bedarfes ist eine detailliertere und aktuellere Aufstellung als die des Schulentwicklungsplans wünschenswert und notwendig. Begründung: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich die Kapazitäten der Grundschule Kalbach am Limit bewegen. Im wachsenden Stadtteil Kalbach-Riedberg ist der Bedarf an Schulplätzen stark ansteigend, dieser Tatsache ist mit detaillierteren Daten Sorge zu tragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2020, OF 529/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2020 Anregung an den Magistrat OM 5643 2020 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Die Vorlage OF 529/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. unter Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "Kalbach" die Worte "in unmittelbarer Nähe" eingefügt werden; 2. der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu b) Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 525/12 Betreff: Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln Der Magistrat wird gebeten, entsprechend seiner Stellungnahme ST 282 vom 20.2.2015 (zu OM 3724 vom 5.12.2014), die zugesagte, aber noch nicht umgesetzte Anbringung einer Fahrbahnmarkierung Tempo 30 im Einfahrtsbereich von der Umgehungsstraße L3019 in die Straße Lange Meile auszuführen. Da die Beachtung der Tempo-30-Zone in Kalbach leider schwindet, sollen mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln vorübergehend in den vier Einfahrtsbereichen Kalbachs aufgestellt werden. Begründung: Während in den engen Straßen des Ortskerns zwangsläufig mit verminderter Geschwindigkeit gefahren wird, sind besonders in den Straßen Am Weißkirchener Berg, Lange Meile, Talstraße und in Teilbereichen der Kalbacher Hauptstraße Fahrgeschwindigkeiten deutlich über Tempo 30 festzustellen. Um auf die Geschwindigkeitsanordnungen aufmerksam zu machen, sind zeitlich befristete mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den oben genannten Straßenbereichen zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5639 2020 Die Vorlage OF 525/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 529/12 Betreff: Grundschule Kalbach - Erweiterungsfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. zeitnah eine geeignete Erweiterungsfläche für die Grundschule Kalbach zu suchen, 2. den Ankauf einer Erweiterungsfläche zügig umzusetzen, 3. die Planung für die Erweiterung in Abstimmung mit der Grundschule Kalbach umgehend aufzunehmen und 4. die Zeitplanung sowie einen ersten Entwurf zeitnah im Jahr 2020 im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung der Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Aus div. Informationen ergibt sich, dass die Grundschule Kalbach zu klein gebaut wurde. Bereits seit geraumer Zeit ist z. b. der Fachraum Musik in einen Klassenraum umgewandelt worden. Die Schule, die aktuell über 11 Klassen verfügt, ist sowohl mit dem Jahrgang 1 als auch 2 an der Kapazitätsgrenze. Sollten weitere Schülerinnen und Schüler in diesen Jahrgängen nach Kalbach zuziehen, wären die Klassen zu teilen. Dies würde durch fehlende Schulräume die Grundschule vor erhebliche Probleme stellen. Da der neue 1. Jahrgang, der sich bereits in den Kindertagesstätten in Kalbach befindet, sich als 4 zügig abzeichnet, ist kurzfristiges Handeln durch die Stadt erforderlich. Als Erweiterungsfläche mit rund 30 x 35 m könnte zum Beispiel die freie Fläche Flurstück Nr. 129, 130 neben der städtischen Kita, Kinderzentrum Im Hain, dienen, die derzeit eine Weidefläche ist. Dazu kommt, dass die Entfernung von rund 200 m fast gleich lang wie zur Containeranlage Talstraße ist. Hierzu ist gegebenenfalls auch eine Ersatzweidefläche für den Pächter oder Eigentümer dieser Fläche von Seiten der Stadt Frankfurt am Main anzubieten. Hierzu könnten die Brunnengärtchen bzw. Brunnenweisen in Nähe der Containeraußenstelle Talstraße in Betracht kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.01.2020, OF 535/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2020 Anregung an den Magistrat OM 5643 2020 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Die Vorlage OF 529/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. unter Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "Kalbach" die Worte "in unmittelbarer Nähe" eingefügt werden; 2. der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu b) Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 518/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung der Talstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Haushaltsmittel, welche im aktuellen Haushaltsentwurf für die Grunderneuerung der Talstraße in Kalbach vorgesehen sind, werden in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Talstraße beschäftigt den Ortsbeirat 12 schon seit Jahrzehnten. Es ist zu begrüßen, dass die Grunderneuerung im Haushaltsentwurf vorgesehen ist, mit diesem Antrag bekräftigt der Ortsbeirat dieses Anliegen nochmals. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 21 2020 1. Die Vorlage OF 518/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin (möglichst Montag- oder Freitagnachmittag) mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2019, OF 509/12 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße Vorgang: OM 4630/19 OBR 12; ST 1483/19 Der Magistrat wird gebeten, zu dem in der OM 4630 aufgeführten Drängelgitter auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Zugang zwischen den Gebäuden Talstraße 10 und 12, erneut zu berichten, da in der Stellungnahme vom 5.8.2019 dazu keine Aussage getroffen wird. Begründung: Die ST 1483 begründet die Notwendigkeit eines anderen Drängelgitters, dessen Beseitigung der Ortsbeirat 12 gar nicht gefordert hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4630 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1483 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1501 2019 Die Vorlage OF 509/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 511/12 Betreff: Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen Mit der Mitteilung über Straßenumbau-bzw. Ausbaumaßnahmen vom 05.11.2019 berichtet das Amt für Straßenbau und Erschließung über die Erneuerung der Fahrbahn und des Gehwegs im nördlichen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen. Dies soll im August 2020 geschehen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was diese Baumaßnahme notwendig macht, da die Straße in diesem Bereich gut erhalten scheint. Andere Bereiche im Stadtteil (wie z.B. die Talstraße oder In der Wink) haben eine Sanierung zumindest augenscheinlich deutlich nötiger. Falls sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, wird der Magistrat gebeten dies dem Ortsbeirat detailliert mitzuteilen. Begründung: Da die Mittel für Straßenbau und -erhaltung endlich sind, gilt es diese sinnvoll einzusetzen. Da die oben genannte Straße in einem guten Zustand scheint, wäre es eventuell sinnvoller andere Bereiche mit einer höheren Priorität zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2019 Die Vorlage OF 511/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 486/12 Betreff: Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude? Es war zu vernehmen, dass die Stadt Frankfurt Gespräche mit den Eigentümern der Häuser "Kalbacher Hauptstraße" 50 und 52 geführt hat mit dem Ziel, durch einen Erwerb dieser Gebäude zusätzliche Flächen für die Grundschule Kalbach zu erschließen. Der Ortsbeirat begrüßt dies ausdrücklich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Gespräche hierzu zu berichten und ggf. über weitere Planungen in diesem Zusammenhang zu berichten. Begründung: Eine Erweiterung der Grundschule Kalbach durch unmittelbar benachbarte Gebäude würde die Raumprobleme der Schule wirksam lindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 486/12 dahin gehend ab, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Zusammenhang" das Wort "vertraulich" eingefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 486/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 489/12 Betreff: Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich durch den Rückbau der Autobahnauf- und Abfahrt "Frankfurt-Kalbach" (BAB 661) die Möglichkeit ergibt, zwischen der Golf-Range Frankfurt, der BAB 661, dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und den Gebäuden an der Kalbacher Hauptstraße 131 - 143 (siehe Skizze) eine weitere Sportfläche (z. B. für Leichtathletik oder andere Sportarten) einzurichten. Hierbei soll auch der bereits 2009 festgestellte Bedarf berücksichtigt werden (siehe B 85 vom 6.2.2009), der bislang nicht befriedigt werden konnte. Quelle: OpenStreetMap, (c) OpenStreetMap-Mitwirkende Begründung: Der Rückbau der Autobahnzufahrt schafft eine zusammenhängende rechteckige Fläche von ca. 290 x 180m, was zahlreiche neue Angebote ermöglichen könnte. Falls es für die 2009 betrachtete, kleinere Fläche Probleme gab, die eine Umsetzung verhinderten, so kann die Sachlage sich nun deutlich verändert darstellen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5275 2019 Die Vorlage OF 489/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2019, OF 476/12 Betreff: Sanierung der Talstraße mit hellem Asphalt Im Bericht B182-2015 bestätigt der Magistrat die vielen Vorteile von hellem Asphalt sowohl für die Sicherheit und Haltbarkeit als auch für die Aufheizung von Straßen und derem Umfeld. Für die seit Jahren geforderte Sanierung der Talstraße (siehe z. B. V 1077-2014) sind 3,24 Millionen Euro für die Haushalte 2020-2023 angemeldet (siehe ST 1044-2019). Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, bei der Sanierung der Talstraße und deren Umfeld zwischen An der Grünhohl und Bonifatiusstraße hellen Asphalt verwenden zu lassen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Planungen für die Sanierung und Umgestaltung der Talstraße vorzustellen. Begründung: Bislang existieren in Kalbach-Riedberg keine Erfahrungen mit hellem Asphalt. Die Sanierung der Talstraße bietet eine gute Gelegenheit, dies nachzuholen und ein kleines Zeichen gegen die Aufheizung von Straßenzügen gerade in den Sommermonaten zu setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5102 2019 Die Vorlage OF 476/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Tenors nach den Worten "zu lassen" die Worte ", sofern sich dadurch die Ausführung nicht verzögert" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2019, OF 478/12 Betreff: Feldweg Teilbereich Kalbacher Stadtpfad bis A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bis heute noch nicht ausgebesserten Feldweg im Teilabschnitt zwischen Überführung Kätcheslach und Alte Riedbergstraße mit einer Asphaltdecke zu überziehen. Begründung: Da dieser Streckenabschnitt von zahlreichen Radfahrern und Fußgängern regelmäßig genutzt wird, auch lernen dort viele Kinder das Radfahren und Rollern, ist eine Verbesserung des Belages wünschenswert und erforderlich. Somit sind geeignete Maßnahmen zur Instandsetzung vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5104 2019 Die Vorlage OF 478/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 462/12 Betreff: Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord? 2. Aus welchen Gründen ist der Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" dem vom Magistrat in der Talstraße intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der Bewertung die zeitliche Komponente, d.h. der mögliche Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 1122 vom 07.06.2019 mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße", vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 "Bonames Ost", vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 14 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1369 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 462/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 2.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2019, OF 431/12 Betreff: Bushaltestelle "Schule Kalbach" schneller und günstiger verbessern, Lärm- und Schadstoffbelastung der Grundschulkinder vermeiden Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem mit ST 649 2019 mitgeteilten Stand zu prüfen und zu berichten, ob eine hinreichende Verbesserung der Barrierefreiheit der Bushaltestelle "Schule Kalbach" nicht auch an der aktuellen Position der Haltestelle erreicht werden kann. Insbesondere soll hierbei geprüft werden, ob eine nur teilweise Erhöhung des Bussteigs auf der Ostseite möglich ist, so dass die Ausfahrt des Grundstücks "An der Grünhohl 3" gesichert bleibt und dennoch zumindest an der hinteren und ggf. mittleren Tür des Busses ein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich wird. Begründung: Wenn die Bushaltestelle weiter bergab (südwestlich) verlegt wird, werden die Busse genau vor den Klassenräumen halten. Dies bedeutet dann im Schnitt alle fünf Minuten einen haltenden Bus mit laufendem Dieselmotor und anschließendem lautem Anfahren. Dazu kommen ggf. noch die Unterhaltungen wartender Fahrgäste. Die Klassenräume befinden sich dort schon heute unterhalb des Straßenniveaus. Eine Erhöhung der Fußwege für barrierefreie Bussteige dort würde diese Klassenräume noch weiter unter das umgebende Wegeniveau sinken lassen (siehe Bilder). Eine nur teilweise Erhöhung eines (Bahn)Steiges wird in Frankfurt bereits erfolgreich an den U-Bahn-Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße genutzt. Neben der Schonung der Grundschulkinder wäre diese Lösung vermutlich auch günstiger und schneller umzusetzen, da kein Rückbau der aktuellen Haltestelle und kompletter Neubau erforderlich ist. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4633 2019 Die Vorlage OF 431/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 425/12 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach ausbessern, Umlaufsperre entfernen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Abschnitt zwischen den Gebäuderückseiten Talstraße 10 und 12, den schadhaften Oberflächenbelag auszubessern und die an dieser Stelle stehende enge Umlaufsperre ("Drängelgitter") zu entfernen, da sie den Zugang behindert und keine Erfordernis aus Sicherheitsgründen erkennbar ist. Begründung: In einem Teilabschnitt des Weges bestehen Unebenheiten und Löcher im Belag. Die Umlaufsperre steht in einem Wegeabschnitt ohne Einmündungen oder kreuzende Wege. Sie schafft keine Sicherheit, sondern behindert die Nutzung mit Rollstühlen, Zwillingskinderwagen und Fahrrädern mit Kinderanhängern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 425/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4630 2019 Die Vorlage OF 425/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Abschnitt zwischen den Gebäuderückseiten Talstraße 10 und 12, den schadhaften Oberflächenbelag auszubessern und die an dieser Stelle stehende enge Umlaufsperre ("Drängelgitter") barrierefrei umzubauen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2019, OF 402/12 Betreff: Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße Vorgang: OM 3836/18 OBR 12; ST 164/19 Der Magistrat wird gebeten, die Querung der Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße besser zu sichern, z. B. durch markierte und mit Pfosten gesicherte Aufstellflächen vom Straßenrand aus wie im Bild beispielhaft dargestellt. Begründung: Nachdem die ST 164 2019 klargestellt hat, dass der starke Fußgängerverkehr über die Otto-Schott-Straße nicht durch einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") gesichert werden kann, sollten hier andere wirksame Verbesserungen umgesetzt werden. Die Otto-Schott-Straße ist nicht nur durch den Verkehr der umliegenden Wohnblöcke und ihrer Tiefgaragen belastet, sondern zusätzlich durch den gesamten Verkehr in die Tiefgarage des Riedbergzentrums. Während am Südende der Otto-Schott-Straße Fußgänger ggf. im Schutz der Ampel Riedbergallee die Otto-Schott-Straße queren können, ist dies - bei gleicher Verkehrsmenge - auf der Höhe der Hans-Bethe-Straße nicht möglich. Die Einrichtung einer künstlichen Fahrbahnverengung hat sich zur Querung der Straße "Am Hasensprung" mit dem Weg "Am Schlittenberg" sehr bewährt und sollte daher auch an dieser Stelle in ähnlicher Weise umgesetzt werden. Dies gilt um so mehr, als die Otto-Schott-Straße für eine Einbahnstraße ungewöhnlich breit ist, da sie ja ursprünglich für ein Befahren in beide Richtungen geplant war. Dadurch werden Autofahrer eher zu zu schnellem Fahren verleitet, während sich die Querungszeit für Fußgänger dadurch verlängert. Auch mit einer Verengung bleibt die Durchfahrt von liefernden LKWs und ggf. sogar Stadtbussen möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3836 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 164 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4337 2019 Die Vorlage OF 402/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2018, OF 221/16 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation Am Königshof Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Die Ortsvorsteherin Frau Renate Müller - Friese wird beauftragt, einen Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt und dem Straßenbauamt zeitnah zu vereinbaren. Begründung: Der in der letzten Sitzung des Ortsbeirats genannte Termin 12.12.2018 fand nicht statt. Nach einer Anweisung des RP (?) wurde der Status der Straße von verkehrsberuhigt auf eine 30er Zone geändert. Wissentlich das teilweise kein separater Gehweg vorhanden ist, das Radfahrgegenverkehr in der Einbahnstraße erlaubt, das diese ein Teil des Schulweges zu den Schulen Am Hang und Am Ried ist. Das viele Besucher der ev. Kirche und des Gemeindezentrums diesen Weg benutzen. Die Stadt Frankfurt kommt ihrer Verkehrssicherheitspflicht nicht nach. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 22.01.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 221/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und SPD gegen GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2018, OF 386/12 Betreff: Grunderneuerung der Containeranlage der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) Der Magistrat wird gebeten, die Containeranlage der Grundschule Kalbach zeitnah und grundlegend nach aktuellen Standards zu erneuern. Ebenso die Außen- und Sanitäranlagen sind in diese Erneuerung mit einzubeziehen. Begründung: Die Containeranlage der Grundschule Kalbach wurde viele Jahre als Außenstelle genutzt. Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2019-20 zeigen, dass die Schülerzahlen bereits ab diesem Zeitpunkt auch in Kalbach so wachsen werden, dass bereits ab dem Schuljahr 2019-20 und auch in Zukunft hier über Jahre wieder regulärer Unterricht stattfinden wird. Die Container sind mittlerweile so alt, dass sie keinen energetischen Standards mehr genügen und die Kinder im Winter frieren und um Sommer schwitzen. Die Außenanlagen müssen wiederhergestellt werden, ebenso ist die Sanitärsituation entscheidend zu verbessern. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 26 Es dient zur Kenntnis, dass Frau Neißner gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4051 2018 Die Vorlage OF 386/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße Vorgang: B 699/09; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Grunderneuerung der Talstraße werden neben den Planungsmitteln von 560.000,00 € auch die weiteren voraussichtlich 2,5 Millionen Baumittel in den Haushalt eingestellt, damit die Grunderneuerung der Talstraße endlich erfolgt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden könne, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2010 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit 2009 ist der schlechte Zustand der Talstraße Thema im Ortsbeirat 12 und den städtischen Ämtern hinreichend bekannt. Hierzu wird auf die B 699 vom 24.08.2009 verwiesen. Weitere Berichte und Stellungnahmen liegen vor, V 1077 vom 11.07.2014 Da im Haushaltsentwurf lediglich Planungsmittel eingestellt wurden, sind nunmehr nach 10 Jahren Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme einzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2009, B 699 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 263 2018 Die Vorlage OF 369/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Haushalt 2010" durch die Worte "Haushalt 2020" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2018, OF 376/12 Betreff: Beleuchtung in den Parkanlagen Vorgang: OM 1163/17 OBR 12; ST 759/17; OM 1980/17 OBR 12; ST 338/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, beleuchtete Wegeverbindungen im Kätcheslachpark Ost und West einzurichten. Unter anderem den Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße / Riedbergallee bis zur U-Bahn. Durch den Neubau der IGS Kalbach-Riedberg wird die Zahl der Schülerinnen und Schülern, welche den Weg in den frühen Morgenstunden nutzen, langfristig zunehmen. Hier gilt es rechtzeitig für die Sicherheit der Schulkinder vorzusorgen. Immer wieder wird dies auch von Frauen gewünscht, die den Park in der Dunkelheit meiden und sich dadurch in ihrem Bewegungsradius eingeschränkt fühlen. Hier gilt es, zwischen den Naturschutz- und Sicherheitsaspekten und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung einen Kompromiss zu finden. Begründung: Mit der OM 1908 vom 18.08.2017 wurde die beantragte Beleuchtung mit dem Argument abgelehnt, der in der Nähe befindliche Verbindungsweg am Riedberg vom "Johann-Beyer-Weg" zur Straße "An der Bergstraße" in Kalbach könne mit einem geringen Umweg als alternative und beleuchtete Wegeverbindung genutzt werden. Dies ist nicht richtig, da der Weg in Richtung Altenhöferallee in südwestlicher Richtung verläuft und nicht Richtung U-Bahn an der Riedbergallee (südöstlich vom Schlittenberg). Der Fußweg verlängert sich dadurch laut Google-Maps von 13 auf mehr als 25 Minuten. Die Wege durch den Kätcheslachpark werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern oft und gerne genutzt, um kurze Wege vom nördlichen Teil des Riedbergs in die Gebiete südlich des Parks zu haben oder sich zwischen Kalbach und Riedberg zu bewegen. Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Seniorinnen und Senioren nutzen die Wege häufig. Gerade in den Wintermonaten ist eine Beleuchtung außerordentlich wichtig, um Unfälle zu vermeiden. Der Ortsbeirat begrüßt in diesem Zusammenhang die ST 759 vom 21.04.2017 in der eine Beleuchtung des Parkbereiches zwischen Jugendhaus Riedberg und der Johann-Georg-Elser-Straße entlang der westlichen Seite des Piratenspielplatzes in Aussicht gestellt wurde und freut sich, dass derzeit die Laternen für die Wegeverbindung aufgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1163 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 759 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1980 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 338 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4046 2018 Die Vorlage OF 376/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. im zweiten Satz des Tenors nach dem Wort "anderem" anstelle des Wortes "den" die Worte "gemeint ist der" eingefügt werden; 2. nach dem zweiten Satz des Tenors folgender Satz eingefügt wird: "Dabei wird der Magistrat gebeten, adaptive LED-Straßenlaternen einzusetzen, bei denen Bewegungsmelder ein Signal senden, wann die Laternen ihre maximale Leuchtkraft entfalten sollen."; 3. in der Begründung nach dem dritten Satz Folgendes eingefügt wird: "Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird die Lichtgestaltung im öffentlichen Raum durch dynamisches Licht intelligent optimiert. Bewegungsmelder senden ein Signal, wann die Laternen ihre maximale Leuchtkraft entfalten sollen, so z. B. wenn zu Fuß Gehende auf den Wegen zu erkennen sind. In der restlichen Zeit bleiben die Laternen entweder ganz dunkel oder werden beispielsweise auf 20 Prozent der maximalen Helligkeit reduziert. Die Leuchtintensität, Leuchtdauer oder Sensibilität der Radarsensoren kann variabel eingestellt werden. So können der Energieverbrauch und die Lichtverschmutzung minimiert werden." Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD und 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 378/12 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z.B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2018 Die Vorlage OF 378/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2018, OF 359/12 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung der Altenhilfe Zuschuss Umbau "Tagespflege" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Für den Umbau der Tagespflege ist ein Betrag von 5.000,00 € in dem Haushalt für 2019 dem TrotzDem-Aktiv gemeinnützigen Unternehmen gUG (haftungsbeschränkt) mit Sitz "An der Grünhohl 9" in 60437 Frankfurt am Main einzustellen. Begründung: Der gemeinnützige Träger ist seit inzwischen knapp 4 Jahren in Kalbach am obigen Standort vertreten. Seine Aufgabe ist, sich um demenzkranke Menschen zu kümmern, und damit die Angehörigen bei der täglichen Versorgung für wenige Stunden bis einen Tag zu entlasten. Das Angebot wird von pflegenden Angehörigen sehr gut angenommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 359/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 260 2018 Die Vorlage OF 359/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 358/12 Betreff: Treppe "Am Hang" barrierefrei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die Treppe der Straße "Am Hang" so umzugestalten, dass diese künftig auch für Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, nutzbar ist. Begründung: Begründung: Diese Treppe dient zum einen, um zu den Bushaltestellen Alte Riedbergstraße zu gelangen und weiterhin auch die dort ansässige Arztpraxis zu erreichen. Auch sind viele Anwohner*innen aus dem Bereich des Kirschenwäldchens bzw. der Kalbacher Hauptstraße zum Umgehen dieser Treppe gezwungen weite Umwege bzw. andere Transportwege wie das Taxi zu nutzen, um direkt auf kurzem Wege zu der Allgemeinpraxis zu gelangen. Daher sollte hier von Seiten der Stadt Frankfurt für Abhilfe gesorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3835 2018 Die Vorlage OF 358/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2018, OF 340/12 Betreff: Sanierung des Stichweges Talstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, instand zu setzen. Begründung: Der Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, ist in einem sehr schlechten Zustand. Der Asphalt ist aufgebrochen und Löcher und Geröll machen den Weg unsicher. Wenn nicht so schnell wie möglich der Weg in einen begehbaren Zustand gebracht wird, wird er für Fußgänger immer gefährlicher, der Schaden größer und die Sanierung teurer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3664 2018 Die Vorlage OF 340/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2018, OF 319/12 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird vor dem Hintergrund zunehmenden Verkehrs gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Einmündungen in die Straße "Talstraße" zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Verkehrsspiegel jeweils ein weiterer Verkehrsspiegel wie folgt angebracht werden kann: An der Einmündung der Straße "Am Hasensprung" in die Straße "Talstraße" von Süden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können sowie an der Einmündung der Straße "An der Grünhohl" in die Straße "Talstraße" von Norden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: An den Einmündungen der Straßen "An der Grünhohl" und "Am Hasensprung" in die Straße "Talstraße" ist jeweils ein Verkehrsspiegel vorhanden, um den aus Richtung Osten von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Um den jeweils aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können, fehlt dagegen jeweils ein Verkehrsspiegel. Umgekehrt gilt die mangelnde Einsehbarkeit in gleicher Weise für den aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße "Am Hasensprung" beziehungsweise für den aus Richtung Norden von der Straße "An der Grünhohl" kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße "Talstraße". Da der Verkehr an den jeweiligen Einmündungen zuzunehmen scheint, wird der Magistrat darum gebeten zu prüfen und zu berichten, ob insoweit jeweils ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3390 2018 Die Vorlage OF 319/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 317/12 Betreff: Erosion des Kalbach-Ufers Der Magistrat wird gebeten der Erosion des Ufers des Kalbach, insbesondere zu sehen südlich der Grundstücke Talstraße 44-50, durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: Insbesondere nach starken Regenfällen führt der Kalbach deutlich mehr Wasser als gewöhnlich. Hierdurch kommt es auch in den hohen Uferlagen regelmäßig zu Überschwemmungen. Diese führen zur Abtragung des Ufers und letztendlich dazu, dass das Wasser nicht mehr geführt wird und im umliegenden Gelände versickert. Zusätzlich verlieren Bäume den nötigen Halt. Anbei zwei Fotos, welche die Situation südlich der Talstraße 48 verdeutlichen. (Fotos privat, farbig im PARLIS online). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3388 2018 Die Vorlage OF 317/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 315/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Schule Kalbach" Der Magistrat wird gebeten, über den geplanten barrierefreien Ausbau im Rahmen des Programmes E3/2018 der Haltestelle "Schule Kalbach" in der Straße "An der Grünhohl" umfassend zu berichten. Neben dem Ortsbeirat sind auch die angrenzenden Anlieger, hier insbesondere die Schule, in die Planung einzubeziehen, da neben dem barrierefreien Ausbau auch eine Verlegung der Haltestelle in südlicher Richtung des Straßenverlaufs vorgesehen ist. Begründung: Per Mail vom 14.05.2018 wurde der Ortsbeirat unter dem Titel "Information des OBR 12 über Bushaltestellenprogramm E3/2018" darüber informiert, dass die Haltestelle "Schule Kalbach" in der Straße "An der Grünhohl" barrierefrei ausgebaut werden soll. Die der Mail beigefügte Entwurfsplanung des barrierefreien Ausbaus sieht dabei vor, dass die Haltestelle in südlicher Richtung des Straßenverlaufs verlegt werden soll. Dies führt gegebenenfalls zu nachteiligen Veränderungen der Anlieger. So befindet sich dem Plan nach die neue Haltestelle zukünftig direkt vor den Fenstern der Klassenräume der Grundschule Kalbach. Das Halten und Anfahren kann zu Lärmwirkungen in den Klassenräumen führen. Insofern sind die Anlieger, insbesondere die Grundschule Kalbach zu hören, ihre Aussagen zu berücksichtigen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Die Verengung "An der Grünhohl" wurde Ende der 90iger Jahre verwirklicht, um die haltenden Busse nicht überholen zu können. Diese Haltestelle hat sich nun seit fast zwei Jahrzehnten bewährt. Es ist eine Notwendigkeit für eine Verlegung - auch für Barrierefreiheit - nicht erkennbar. Selbst leichtes Gefälle sollte nicht zur Verlegung beider Haltestellen vor Klassenräume unter gleichzeitiger Entstehung hoher Kosten führen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3386 2018 Die Vorlage OF 315/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2018, OF 308/12 Betreff: Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem noch von der Stiftung Waisenhaus zu erwerbenden Grundstück an der Straße Am Hasensprung (OA 193 vom 03.11.2017) nicht nur eine Kindertagesstätte, sondern auch ein vielseitig nutzbar, entsprechend groß dimensionierter Versammlungs- und Veranstaltungsraum gebaut werden kann. Dieser sollte nicht nur der Einrichtung selbst, sondern in gleichem Maße von den Kalbach-Riedberger Gruppierungen und Vereinen sowie vom Ortsbeirat für dessen Sitzungen genutzt werden können. Wenn eine solche Planung möglich wäre, könnte dieser neue Anlaufpunkt für den Stadtteil perspektivisch eine hervorragende Ergänzung des bisherigen mangelhaften Raumangebots sein. Begründung: Schon mehrfach merkte der Ortsbeirat an, dass bei öffentlichen Bauten, wie zuletzt der IGS-Kalbach-Riedberg, entsprechende Räume für die Nutzung im Stadtteil vorzusehen sind. Da das oben genannte Grundstück nun für Bildungs- und Betreuungszwecke gesichert wurde, ist dies bei diesem Neubau ebenso zu berücksichtigen. Insbesondere da hier noch nicht mit der Planung begonnen wurde, hat man die Chance, die nötigen Räume sinnvoll zu integrieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 18.05.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3198 2018 Die Vorlage OF 308/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 294/12 Betreff: Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, folgenden Brief an den Magistrat zu senden: Mit der Ortsbeiratsinitiative OIB 65/2017 vom 17.2.2017 wurde der Magistrat u. a. gebeten, die Schäden an der Sitzbank am alten Rathaus Kalbach zu beseitigen. Dafür hatte der Ortsbeirat Mittel aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Leider ist diese Bank immer noch reparaturbedürftig, da ein Brett der Sitzfläche stark beschädigt ist. Der Ortsbeirat bittet, diese Reparatur zeitnah auszuführen, da die Bank, bedingt durch die Bushaltestelle, intensiv genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 294/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2018, OF 275/12 Betreff: Instandsetzung des Weges zwischen Kalbacher Niddapfad und Unterer Kalbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg zwischen Kalbacher Niddapfad und dem Unteren Kalbacher Weg möglichst bald instandgesetzt wird. Begründung: Der oben beschriebene Weg mit der Brücke über den Kalbach ist eine wichtige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Kalbach und Bonames. Er ermöglicht einen raschen und sicheren Zugang zur U-Bahn- und Bus-Station Kalbach und zum Park-and-Ride-Platz. Leider befindet sich der Weg im südwestlichen Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Er sollte möglichst bald wiederinstandgesetzt werden, z.B. durch eine wassergebundene Decke. Auch eine gewisse Verbreiterung im südwestlichen Bereich wäre für eine bequeme Nutzung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2940 2018 Die Vorlage OF 275/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "der Weg" die Worte "südlich der A 661" eingefügt werden und der Antrag um erläuternde Bilder ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 256/12 Betreff: Abfallbehälter Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Feldweg zum Weiher Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Abfallbehälter, der an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/In der Kätcheslach neben der Bank entfernt wurde (Vandalismus) zu ersetzen. Begründung: Die Wege Kalbacher Stadtpfad/In der Kätcheslach sind sehr beliebte Spazierwege und die Bürger nutzen sehr gern die ohnehin spärlich vorhandenen Bänke. An der angesprochenen Stelle steht eine Bank, in deren Umgebung sich der Müll häuft, seitdem der Abfallbehälter entfernt wurde. Es wäre im Sinn der Bürger an dieser Stelle wieder einen Abfallbehälter aufzustellen. Wenn wir saubere Straßen und Wege haben wollen, müssen auch die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 256/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2017, OF 245/12 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26 rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkasten für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25. Januar 2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine "Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus diesem Gesetz, § 2. Demnach ist sie ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in dem Stadtteil Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2487 2017 Die Vorlage OF 245/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; CDU und FDP (= Enthaltung)
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2017, OF 237/12 Betreff: SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der Post-Partnerfiliale in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 12, ein SB-Terminal für Bankgeschäfte und Bargeldversorgung der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group aufzustellen. Begründung: Während Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen eine kostenfreie und nahe Bargeldversorgung im Stadtteil vorfinden, ist die Nutzung dieser Geldautomaten für Nicht-Kunden mit deutlichen Gebühren versehen. Auch die Versorgung mit Bargeld über den örtlichen REWE-Markt ist an eine Mindesteinkaufssumme gebunden. Kunden der Geschäftsbanken finden indes kein kostenfreies Angebot vor und besonders für ältere Menschen, sind die Wege sehr weit. Ein SB-Terminal in der Post-Partnerfiliale Kalbach mit Auszahlungs-, Überweisungs- und Umbuchungsfunktion würde die kostenfreie Bargeldversorgung sicherstellen, Bankgeschäfte auch ohne PC erledigen lassen und zudem der Festigung der Post-Partnerfiliale dienen, da es für ein zusätzliches Angebot und mehr Kundenfrequenz der Filiale sorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2479 2017 Die Vorlage OF 237/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage das Wort "SB-Terminal" um die Worte "und Geldautomat" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2017, OA 193 entstanden aus Vorlage: OF 227/12 vom 22.10.2017 Betreff: Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das im Bebauungsplan Nr. 688 als Fläche für den Gemeinbedarf - Grundschule - ausgewiesene Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung (Flurstücke 3965 bis 3970) dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke zu sichern. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, a) das vorgenannte Areal in städtisches Eigentum zu bringen und b) ein Konzept zu erstellen, wie die verschiedenen Bedarfe des Stadtteils aus dem Kita- und dem Grundschulbereich dort mittelfristig abgebildet werden können. In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der außerschulischen Nachmittagsbetreuung unter einem Dach gebündelt werden können. Begründung: Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an Betreuungs- und Schulplätzen in Kalbach-Riedberg und der weiter steigenden Einwohner- und Kinderzahl sind vom Magistrat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch zukünftig ausreichende Flächen hierfür zur Verfügung stehen. Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung ist hierfür ideal und wird auch deshalb schon seit einigen Jahren zur provisorischen Unterbringung verschiedener ausgelagerter Einrichtungen genutzt. Die planungsrechtliche Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche - Grundschule - ist bereits Mitte der 1990er-Jahre erfolgt. Bislang ist es allerdings versäumt worden, die Flächen auch in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu bringen. Grundstücke für Kindertagesstätten und Schulen sind in der gesamten Stadt Mangelware. In fast allen Stadtteilen fehlt es an geeigneten Grundstücken für den Bau oder die Erweiterung von Betreuungseinrichtungen und Schulen. Dass es in Kalbach noch Flächen für den Ausbau von Betreuungsangeboten gibt, die überdies auch schon planungsrechtlich gesichert sind, ist ein Glücksfall. Daher sollten zeitnah auch die eigentumsrechtlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für den Ausbau der pädagogischen Angebote in einem der am schnellsten wachsenden Stadtteile Frankfurts geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2934 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 193 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.12.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage OA 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 2124, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 227/12 Betreff: Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Bebauungsplan B688 als Fläche für den Gemeinbedarf - Grundschule - ausgewiesene Grundstück an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung (Flurstücke 3965 bis 3970) dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke zu sichern. Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an Betreuungs- und Schulplätzen in Kalbach-Riedberg und der weiter steigenden Einwohner- und Kinderzahl sind vom Magistrat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch zukünftig ausreichende Flächen hierfür zur Verfügung stehen. Das Grundstück an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung ist hierfür ideal und wird auch deshalb schon seit einigen Jahren zur provisorischen Unterbringung verschiedener ausgelagerter Einrichtungen genutzt. Die planungsrechtliche Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche - Grundschule - ist bereits Mitte der 1990er Jahre erfolgt. Bislang ist es allerdings versäumt worden, die Flächen auch ins Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu bringen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. das vorgenannte Areal in städtisches Eigentum zu bringen und 2. ein Konzept zu erstellen, wie die verschiedenen Bedarfe des Stadtteils aus dem KiTa- und dem Grundschulbereich dort mittelfristig abgebildet werden können. In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der schulischen und außerschulischen Nachmittagsbetreuung (insbesondere der Erweiterten Schulischen Betreuung) unter einem Dach gebündelt werden können. Begründung: Grundstücke für Kindertagesstätten und Schulen sind in der gesamten Stadt Mangelware. In fast allen Stadtteilen fehlt es an geeigneten Grundstücken für den Bau oder die Erweiterung von Betreuungseinrichtungen und Schulen. Dass es in Kalbach noch Flächen für den Ausbau von Betreuungsangeboten gibt, die überdies auch schon planungsrechtlich gesichert sind, ist ein Glücksfall. Daher sollten zeitnah auch die eigentumsrechtlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für den Ausbau der pädagogischen Angebote in einem der am schnellsten wachsenden Stadtteile Frankfurts geschaffen werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 193 2017 Die Vorlage OF 227/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Tenors in die Begründung überstellt wird und der zweite Satz der Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der außerschulischen Nachmittagsbetreuung unter einem Dach gebündelt werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 147/12 Betreff: Gefahr auf dem Bürgersteig in der Straße Am Hasensprung beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Gefahren auf den Fußwegen zu verhindern. Am Hasensprung, vor dem Garageneingang von Haus Nr.10, ist das Gefälle des Bürgersteigs so stark ,dass besonders Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und ältere Menschen gefährdet sind. Durch die starke Neigung, können Rollstühle und/oder Kinderwagen aus dem Gleichgewicht kommen und schlimmsten falls umkippen. Begründung: Die Stadt hat eine Sicherungspflicht für öffentliche Wege. Im oben aufgeführten Bereich besteht Handlungsbedarf. Anlage 1 (ca. 1,1 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 21.04.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 147/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 19.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1664 2017 Die Vorlage OF 147/12 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14; OM 4233/15 OBR 12; ST 1304/15; OM 284/16 OBR 12; ST 1213/16; OM 554/16 OBR 12; ST 208/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Haushaltsmittel 1. für eine Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße sowie 2. für eine Querschnittserweiterung der Bonifatiusstraße im Abschnitt zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße in das Investitionsprogramm 2017 - 2020 eingestellt. Begründung: Bereits seit 2009 weist der Ortsbeirat stetig auf den Sanierungsbedarf der Talstraße hin, es erfolgen jedoch nur oberflächliche Ausbesserungsarbeiten. Inzwischen befindet sich die Fahrbahndecke in dem genannten Bereich in einem äußerst schlechten Zustand, der ein noch längeres Aufschieben nicht mehr zulässt. Seit Jahren beklagen Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Auch ist der seit 1991 geplante Ausbau der Bonifatiusstraße dringend geboten, da diese in keiner Weise geeignet ist, die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil einschließlich des angrenzenden Gewerbegebiets zeitgemäß aufzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 48 2017 Die Vorlage OF 133/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2017, OF 138/12 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen zu lassen, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. Es ist zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung eines Beschlusses des Ortsbeirats 12, ST 43 vom 9.1.2017, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und Instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllte. In Folge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 133 2017 Die Vorlage OF 138/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit die Pavillons, die bis zu Beginn des Schuljahres 2012-13 von der Grundschule für die Betreuung der Kinder und Arbeitsgemeinschaften genutzt wurden, für eine weitere Verwendung durch die Grundschule bzw. die Kalbacher Jugendeinrichtungen instandgehalten werden. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons nicht mehr regelmäßig benutzt werden, befinden sich Pavillons und Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Zwar sind vor Wochen einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden, es gibt aber keinerlei Informationen über eine zukünftige Verwendung. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrfach angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 9.5.2016 dahin gehend beantwortet, dass die Schule die Räume evtl. für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.8.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Intensivklassen nicht zielführend sei. Es ist außerdem festzustellen, dass keine Intensivklassen eingerichtet wurden. Die steigende Schülerzahl an der Grundschule - nicht zuletzt durch die Beschulung der auf dem Gelände des Alten Flugplatzes untergebrachten Kinder - und der weiterhin bestehende Bedarf der Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. Bandübungsraum, Töpferwerkstatt, Schulgarten) lassen die Instandhaltung der Pavillonanlage wünschenswert erscheinen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2017, OF 122/12 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach/Riedberg dahingehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegerverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegerverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - An der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Allee / Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu F-Kalbach auch "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung Lange Meile / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - Auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "Kalbach" zu entfernen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2017 Die Vorlage OF 122/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter den Punkten 3. und 4. der Aufzählung die Worte "Solmser Straße" durch "L 3019" ersetzt werden und der Punkt 5. der Aufzählung folgenden Wortlaut erhält: "auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2016, OF 117/12 Betreff: Mehr Sicherheit für Schulkinder und Fußgänger im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, wie in dem Ortstermin am 7.12.2016 zwischen Vertretern der Stadt und Mitgliedern des Ortsbeirats 12 einvernehmlich vereinbart, die Fahrbahnquerungen im Zuge der Fußwegeverlängerungen An der Wellenburg und Am Schlittenberg für Schulkinder und Fußgänger sicherer zu gestalten. Dazu ist die Fahrbahn im Bereich des Fußweges Am Schlittenberg in Höhe des Spielplatzes, mittels Fahrbahnmarkierungen von beiden Seiten einzuengen und mit Pollern abzusichern. In Höhe der Fußwegeverbindung An der Wellenburg sind die mehrere Meter zurückgesetzten Poller auf dem südlichen Bürgersteig in Richtung Bordsteinkante zu versetzen, um das Parken auf dem Fußweg auszuschließen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1066 2016 Die Vorlage OF 117/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, zu welchem Zweck stehen die Pavillons, die vorübergehend die Kinder der Frühbetreuung der Grundschule Kalbach aufnahmen, noch auf dem Grundstück Talstraße 26a. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons für die Kinder der Frühbetreuung nicht mehr gebraucht werden, befinden sich die Pavillons und das Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Vor Wochen sind einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden. Die Bürger fragen sich zurecht, was hat die Stadtverwaltung mit den Pavillons vor, und wer wird diese künftig nutzen. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrmals angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 09.05.2016 dahingehend beantwortet, dass die Schule die Räume eventuell für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.08.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Integrationsklassen-Kinder nicht zielführend wäre. Die Pavillons stehen noch immer unbenutzt auf dem Grundstück. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 114/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 04.11.2016, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 88/12 vom 22.10.2016 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Vorgang: OM 4990/16 OBR 12; ST 1214/16; NR 109/16 FDP Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist an der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Mit Stellungnahme vom 09.09.2016, ST 1214, teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Rathaus Kalbach" die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 entgegen der Anregung des Ortsbeirate s (OM 4990 vom 22.01.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR 109 vom 19.09.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Antrag vom 19.09.2016, NR 109 Bericht des Magistrats vom 12.05.2017, B 146 Versandpaket: 09.11.2016 Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2016, OF 93/12 Betreff: Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 688 in ein reines Wohngebiet umdefinieren Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan B 688 wie folgt zu ändern: Die im Bebauungsplan B 688 an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) ausgewiesene Fläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" wird umdefiniert und statt wie bisher als "Sonderfläche Gemeinbedarf" zukünftig als reines Wohngebiet (WR) mit einer Grundflächenzahl (WRZ) von maximal 0,3 für die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern vorgesehen. Begründung: Der Bebauungsplan B 688 sieht an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) derzeit noch eine Gemeinbedarfsfläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" vor. Derzeit wird die Fläche für eine Kita Auslagerung genutzt. Langfristig besteht in Kalbach kein Bedarf mehr für eine "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule". Die Grundschule wurde am alten Standort erweitert. Darüber hinaus sind auch keine anderweitigen langfristigen Nutzungsmöglichkeiten als Gemeinbedarfsfläche ersichtlich. Insbesondere kommt mangels Bedarf auch keine dauerhafte Nutzung für eine Kindertagesstätte in Betracht. Weitere Gemeinbedarfszwecke sind ebenfalls nicht ersichtlich. Für die Verwendung der Gemeinbedarfsfläche etwa für die Errichtung eines Bürgerhauses etc. ist der Standort mitten in einem Wohngebiet ungeeignet, da bereits die straßenmäßige Erschließung nicht hinreichend gesichert ist bzw. ein Verkehr erzeugt würde, der den Anwohnern nicht zumutbar ist. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht des Bedarfes nach Wohnungen in Frankfurt und des Baubestandes im unmittelbaren Umfeld bietet sich daher die Umwidmung der Gemeinbedarfsfläche in eine Fläche zur Nutzung als reines Wohngebiet, insbesondere zur Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern an. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 93/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 91/12 Betreff: Verkehrssichere Fußgängerquerungen im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt und der Stadtpolizei zu veranlassen, um vor Ort zu erörtern mit welchen Maßnahmen eine sichere Querung der Straße Im Hasensprung im Bereich der Fußwegeverlängerung An der Wellenburg und Freizeitpark Kalbach ermöglicht werden kann. Begründung: Die beiden Hauptfußwegeachsen die vom Ortskern in Richtung der Feldgemarkung führen, werden sowohl von spazierengehenden Personen wie auch von Schulkindern genutzt. Durch beidseits parkende Autos in der Straße Im Hasensprung wird die Straßenquerung erschwert, da das Sichtfeld sowohl für Passanten wie auch aus fahrenden Autos eingeschränkt ist. In einem Ortstermin sollen Möglichkeiten erörtert werden, mit denen die Straßenquerung für Personen sicherer gestaltet werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 91/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Kalbach" die Straßenbezeichnung "/Am Schlittenberg" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 83/12 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot von mindestens 5m Länge einzurichten. Begründung: Nach der Straßenverkehrsordnung ("StVO") ist es zulässig unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen an Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um dem aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf Ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 718 2016 Die Vorlage OF 83/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 82/12 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach Der Magistrat - Bauaufsicht und Liegenschaftsamt - wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,2 m breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 20 cm mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme öffentlicher Flächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche, allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellt bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter 1 m, führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Die resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, den entscheidend ist nicht die Eigentumssituation sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 717 2016 Die Vorlage OF 82/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite und dritte Absatz des Tenors wie folgt lauten: "Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 79/12 Betreff: Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 9.9.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg zu verbessern. Diese Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung. Mit der für 2016 in Aussicht gestellten Verknüpfung in Verlängerung des Weges Am Zedernholz mit der Straße Am Martinszehnten im Bereich der Firma Sunflower, dürfte sich die Nutzung der Wegeverbindung für den Radverkehr erweitern. Der Ortsbeirat bittet deshalb die schadhafte Betondecke auszubessern und die Wegeoberfläche notfalls mit einem Asphaltüberzug zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten zwei Sätze des Briefes wie folgt lauten: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 09.09.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg sowie den Betonbelag zwischen dem Kätcheslachweg und der Alten Riedbergstraße zu verbessern. Die im ersten Halbsatz aufgeführte Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 122/12 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Einmündungen "An der Grünhohl" und "Am Hang" die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit durch Geschwindigkeitskontrollen zu unterstützen. Begründung: Anwohner:innen berichten über regelmäßige Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Bereich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1152 2021 Die Vorlage OF 122/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 62/16 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, einen aktuellen Bericht zu allen Spielplätzen in Bergen-Enkheim, die der Stadt Frankfurt gehören, zu geben. Insbesondere soll mitgeteilt werden, auf welchen Spielplätzen in den letzten fünf Jahren welche Spielgeräte abgebaut wurden und wie diese ersetzt wurden, bzw. bis wann sie wie ersetzt werden; künftig dem Ortsbeirat und der Kinderbeauftragten mindestens einmal jährlich unaufgefordert einen solchen Bericht vorzulegen. In diesem Bericht ist auch aufzuführen, a) wieviel Geld im vergangenen Jahr in Bergen-Enkheimer Spielplätze investiert wurde; b) welche Maßnahmen im kommenden Jahr vorgesehen sind und dabei auch Wiederbeschaffungspreise aufzuführen; c) welche Maßnahmen notwendig sind, aber zu einem späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen; mitzuteilen welche Bergen-Enkheimer Spielplätze aktuell im Investivprogramm "Grundüberholung von Spielplätzen" gelistet sind und wann sie beplant und umgesetzt werden; mitzuteilen, was aus den vom Grünflächenamt am 21.11.2018 der Ortsvorsteherin und der Kinderbeauftragten vorgetragenen Projekten geworden ist, Hier interessieren insbesondere folgende Maßnahmen: a) Spielplatz Röhrborngasse/Schule Am Hang: Dieser Spielplatz sollte bis 2019 umgestaltet werden, was bis heute nicht passiert ist; b) Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg Dieser Spielplatz sollte im zeitnahem Bezug zum Bau des Spielplatzes Röhrborngasse aufgewertet werden. c) Spielplatz Berger Marktplatz Der Spielplatz sollte in das Investitionsprogramm "Grunderneuerung von Spielplätzen" aufgenommen werden. Gemäß einer Auskunft vom Januar 2021 wurde vom Grünflächenamt noch einmal bestätigt, dass der Spielplatz am Berger Markt sanierungsbedürftig sei und die noch vorhandenen Geräte in einem Alter sind, die eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr ermöglichen. Es wurde bestätigt, dass der Platz längst hätte grundsaniert werden sollen und mitgeteilt, dass die Finanzierung über investive Mittel gesichert sei. Passiert ist bisher leider nichts. Auch für den vom Ortsbeirat finanzierten und vom Magistrat aus Sicherheitsgründen abgebauten Pumptrack auf dem Berger Marktplatz gibt es noch keine Aussicht auf Ersatz. Der Magistrat prüft seit dem Jahr 2020 Möglichkeiten zur Errichtung eines Pumptracks in einer dauerhafteren Bauweise und versprach "in gewohnter Weise im Rahmen des Planungsprozesses auf den Ortsbeirat zukommen". Begründung: Für immer mehr Stadtkinder sind Bewegung und Naturerleben leider keine Selbstverständlichkeit, obwohl bekannt ist, dass kindliche Bewegungsarmut die körperlichen und psychisch-emotionalen Fähigkeiten hemmt. Spielplätze sind deshalb ein essentielles Element der öffentlichen Infrastruktur und oftmals die einzige Möglichkeit für Kinder, im Freien zu spielen. Darüber hinaus werden Spielplätze von Kindereinrichtungen als Spielflächen genutzt und sind ein Ort der sozialen Bildung. In den Sommerferien sind sie auch Ersatz für Ferienfreizeiten oder Urlaubsreisen. Kinder sind auf Spielplätze angewiesen, denn hier können sie sich entwickeln, toben und ihre Freunde treffen. Umso bedauerlicher ist der beklagenswerte Verfall der Bergen-Enkheimer Spielplätze, die mehr und mehr nur noch teilfunktionsfähig oder gar nicht nutzbar sind. Diese Situation wird seit Jahren nicht besser, sondern schlechter. Bemühungen der Kinderbeauftragten scheinen nicht im Ansatz zu einem einigermaßen akzeptablen Erfolg zu führen, seit Jahren gemachte Zusagen sind bis heute nicht umgesetzt. Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 6 in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass er wegen Geld- und Personalmangel keine komplette Instandsetzung der im Frankfurter Westen befindlichen Spielgeräte vornehmen kann. Dies trifft augenscheinlich auf das gesamte Stadtgebiet, zumindest auch auf Bergen-Enkheim, zu. Der Ortsbeirat 16 schließt sich der Auffassung des Ortsbeirates 6 vollständig an, dass dies ein Armutszeugnis der Stadt Frankfurt am Main ist, das dringend angegangen werden muss. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 993 2021 Die Vorlage OF 62/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 101/12 Betreff: Zebrastreifen Talstraße beschildern Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg an der Grundschule Kalbach in der Talstraße, etwas westlich der Einmündung "An der Grünhohl", Schilder aufzustellen, die auf den Fußgängerüberweg hinweisen. Begründung: An den anderen Fußgängerüberwegen in der Talstraße sind Schilder angebracht, doch ausgerechnet direkt an der Grundschule nicht. Es besteht die Gefahr, dass dieser Überweg übersehen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 971 2021 Die Vorlage OF 101/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 105/12 Betreff: Fahrradfreundlicher Umbau von "Drängelgittern" in Kalbach Vorgang: OM 4630/19 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten 1. die "Drängelgitter" am nördlichen Ende des Verbindungswegs zwischen Talstraße und Kalbacher Stadtpfad durch Poller zu ersetzen, 2. die Bordsteine an der Talstraße auf der breite des Verbindungswegs abzusenken und 3. die "Drängelgitter" am nördlichen Ende des Verbindungswegs zwischen Kalbacher Stadtpfad und Über den Gartenwiesen durch Poller zu ersetzen. Begründung: Im Zuge der Verkehrswende bedarf es auch eines fahrradfreundlicheren Ausbaus der öffentlichen Infrastruktur. Drängelgitter stellen insbesondere für Lastenräder eine Gefahr dar und sind nicht barrierefrei. Mithilfe von Pollern könnte dieses Problem unkompliziert gelöst werden. Wie in der ST 710 aus 2020 erläutert wurde, sollte der Weg im zweiten Quartal 2020 instand gesetzt werden und "Drängelgitter an die örtlichen Gegebenheiten angepasst" werden. Da dies bis heute nicht geschehen ist, sollte der Magistrat vorrangig die "Drängelgitter" entfernen und durch Poller ersetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4630 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 105/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 105/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 111/12 Betreff: Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher Kerbeplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, einen festen Stromanschluss auf dem Kalbacher Kerbeplatz einzurichten. Der Standort soll mit dem Ortsbeirat und dem Ausrichter der auf diesem Platz stattfindenden Kerb (dem Kerbeverein Kalbach e.V.) abgesprochen werden. Begründung: Der örtliche Zusammenhalt, wird maßgeblich durch gemeinsame Veranstaltungen und Feiern geprägt. Insbesondere in der Zeit nach Corona, sind Möglichkeiten, unkompliziert Veranstaltungen abzuhalten, unerlässlich. Der Kalbacher Kerbeplatz bietet aktuell nur die Möglichkeit, mit sehr hohem finanziellem Aufwand eine Veranstaltung mit Strombedarf abzuhalten. Ein einfacher und kostengünstiger Zugang zu einem Stromanschluss mit ausreichender Leistung ermöglicht es auch in kommenden Jahren Veranstaltungen hier abzuhalten. So wäre mit entsprechender Infrastruktur der Kerbeplatz auch ein guter Ort um den Weihnachtsmarkt oder das Talstraßenfest zu organisieren. Sicher bietet ein fester Stromanschluss auch anderen Vereinen die Möglichkeit, neue Veranstaltungen auf diesem Platz zu realisieren. Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch perspektivisch die Möglichkeit einer Ladesäule für E-Fahrzeug mit sich bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 976 2021 Die Vorlage OF 111/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt lautet: "Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch perspektivisch die Möglichkeit einer E-Ladesäule der Mainova mit sich bringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 119/12 Betreff: Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Straßenecke Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße auf der Kalbacher Hauptstraße, einen großen Blumenkübel aufzustellen, um das gefährliche Falschparken zu verhindern. Begründung: Diese Straßenseite wird gewohnheitsmäßig als Be- und Entladeparkplatz, hauptsächlich durch die Kunden der gegenüberliegenden Post, benutzt. Fahrradständer an dieser Stelle aufzustellen birgt ebenso eine Gefahr, denn man kann von der Straße "Zum Bergweg" nur schwer in die Kalbacher Hauptstraße rechts einsehen. Der Radfahrer, der sich an dieser Stelle aufhalten würde, kann, genau wie ein Autofahrer, der sein Auto auslädt, sehr leicht übersehen werden. Ein Blumenkübel würde das Parken speziell an dieser Gefahrenecke verhindern und zusätzlich noch eine Verschönerung der Straße bedeuten. Wenn das Aufstellen eines Blumenkübels vom Magistrat genehmigt wird, findet sich mit Sicherheit in Kalbach ein Sponsor, der die Bepflanzung übernimmt. So ist es in den südlichen Stadtteilen Frankfurts seit Jahren durchaus üblich und auch gelungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2021 Die Vorlage OF 119/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6.Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und 7. wie Bewohner:innen im Ernstfall auch ohne individuelle Vorbereitung (spezifische Smartphone-Apps) alarmiert werden sollen und ob es sinnvoll und geplant ist, hierfür auch (wieder) auf örtliche Sirenen zurückzugreifen. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 46/16 Betreff: Einführung eines Schulbusses Der Ortsbeirat möge beschließen: - Den nachfolgenden Antrag wegen der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit noch als zusätzlichen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der Ortsbeiratssitzung vom 06.07.2021 aufzunehmen; - der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, für das neue Schuljahr (gemeint ist 2021/2022) eine Schulbusverbindung einzurichten zur Beförderung der Schulkinder der Schule Am Hang für die gesamte Zeit der Ausgliederung der Schule Am Hang nach Enkheim. Dabei soll der Schulbus mit so vielen Haltepunkten wie nötig aber so wenig Haltepunkten wie möglich von der Schule Am Hang zum Container-Ausweichquartier in Enkheim fahren. Die genaue Route überlässt der Ortsbeirat ausdrücklich den für die Festlegung der Streckenführung zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt am Main; - Und zugleich wird der Magistrat aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem Stadtschulamt und dem staatlichen Schulamt, die Schulbezirksgrenzen zwischen der Schule Am Landgraben und der Hangschule so zu verändern, dass möglichst weitere Grundschüler aus Bergen die Schule Am Landgraben besuchen können, ihnen also der lange und beschwerliche Schulweg von Bergen nach Enkheim und vor allem Bergaufwärts zurück erspart bleibt. Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich in der Ortsbeiratssitzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 537 2021 Die Vorlage OF 46/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 49/12 Betreff: Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen Der Ortsbeirat besteht auf der Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf die Einhaltung der Zwölfwochenfrist bei Auskunftsersuchen (§ 4 Absatz 10 Satz 3 GOOBR). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den Ortsbeirat 12, sondern für alle anderen 15 Ortsbeiräte, mit denen sich der Ortsbeirat 12 in dieser Angelegenheit solidarisch erklärt - der Ortsbeirat 2 hat sich entsprechend schon mit OM 6248 von 2020 geäußert. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 12 schnellstmöglich zu beantworten; 2. hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des Ortsbeirates zu beginnen, also insbesondere der Anregung OA 438 vom 1.11.2013 (sic!); 3. bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen: a) OA 438 vom 01.11.2013: Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach b) OM 3663 vom 14.09.2018: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern c) OM 4050 vom 30.11.2018: Zusätzliche Betreuungsplätze für Kalbach d) OM 4509 vom 29.03.2019: Erhalt der Kita Sonnenwind e) V 1450 vom 25.10.2019: Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?" f) OM 5510 vom 29.11.2019: Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks g) OM 6222 vom 19.06.2020: Fachärztezentrum Riedberg h) OM 6223 vom 19.06.2020: Ärzteversorgung auf dem Riedberg und in Kalbach (Schließung des FÄZ) i) OM 6224 vom 19.06.2020: Zukunft des Fachärztezentrums Riedberg j) OM 6225 vom 19.06.2020: Im Rahmen der Beratungen des Bedarfsplans der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Besonderheiten "junger" Stadtteile in Großstädten berücksichtigen k) OM 6442 vom 28.08.2020: Informationsweitergabe Fachärztezentrum Riedberg l) V 1747 vom 28.08.2020: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad m) OM 6737 vom 23.10.2020: Wegfall ärztlicher Versorgung umgehend kompensieren n) V 1864 vom 27.11.2020: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße o) OM 7057 vom 15.01.2021: Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich? p) OM 7059 vom 15.01.2021: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad 4. zu allen unter Ziffer 3. aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehend zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweilige Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt; 5. allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen; 6. daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an. Begründung: Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (achtmal Schulen und Kitas, sechsmal Fachärztezentrum) ist zudem prekär, da Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei Bürgerinnen bzw. Bürgern als auch bei den Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Anfrage OM 6248 des OBR 2 vom 24.6.2020, die dieser Magistratsvorlage als Vorbild diente, ihrerseits auch schon sechsmal bei den "unerledigten Drucksachen" auftaucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 585 2021 Die Vorlage OF 49/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2021, OF 52/12 Betreff: Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit der Fußgänger im Bereich der Kalbacher Hauptstraße mit geeigneten Mitteln zu erhöhen ist. Immer wieder kommt es vor, dass PKWs und Busse im Bereich der Hausnummer 26 auf den Bürgersteig ausweichen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Fußgänger, zumal dieser Bereich auch Teil des Schulwegs ist. Da in diesem Bereich viele Gewerbetreibende ansässig sind, sind diese unbedingt mit einzubeziehen, so dass diese keine Nachteile durch Maßnahmen erleiden. (Quelle:privat) Begründung: Immer häufiger ist zu beobachten, dass drei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren, obwohl der Straßendurchschnitt dafür nicht ausreicht. Daher wird auf den Bürgersteig ausgewichen. Dieser ist aber in diesem Bereich sehr schmal und ein Ausweichen für Fußgänger nicht möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 588 2021 Die Vorlage OF 52/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden neuen zweiten Satz ergänzt wird: "Hier ist insbesondere der Bereich zwischen der Kirche und dem Alten Rathaus zu beachten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2021, OF 60/12 Betreff: Aufstockung der Personaldecke beim Grünflächenamt Bezirk Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Grünflächenamt Bezirk Nord erhält zeitnah mindestens fünf zusätzliche Personalstellen sowie eine bessere finanzielle Ausstattung analog zum bereits erfolgten und noch erfolgendem Zuwachs an Grünflächen in diesem Bezirk zu erhöhen, um seinen vielfältigen Aufgaben in diesem Bezirk nachkommen zu können. Dies kann durch zusätzliche Mittel und/oder durch Umschichtungen aus anderen Bezirken geschehen. Begründung: Die Stellungnahme ST 1254-2020 hält einen erfreulichen Grünflächenzuwachs gerade im Frankfurter Norden fest. Damit einhergehend sind seine Aufgaben erheblich gewachsen. Errichtete Neubaugebiete sorgten für mehr Straßenbegleitgrün, Parkanlagen, Spielplätze etc., die alle zur Unterhaltung von dem Grünflächenamt und/oder auch Fremdfirmen über das Grünflächenamt zu pflegen und zu unterhalten sind. Doch zeitgleich ist das Personal nahezu unverändert geblieben. Das jüngste Schreiben vom 18.06.2021, welches allen Fraktionen vorliegt, dass der Spielplatz "Im Kirschenwäldchen" auf unabsehbare Zeit geschlossen bleibt, ist ein Beispiel dafür, dass die Personaldecke sowie die monetäre Situation zur Umsetzung von Maßnahmen nicht ausreichend sind. Auch zeigen die vielen beschlossenen Anträge, die in den Bereich des Grünflächenamtes fallen, dass hier ein Umsetzungsstau besteht. Da jedoch sich - besonders auch im vergangenen Jahr - gezeigt hat, dass Grünanlagen bei den Bürgerinnen und Bürgern großer Beliebtheit genießen, damit ein höherer Pflegeaufwand verbunden ist, muss diesem durch mehr Personal und finanzielle Mittel Rechnung getragen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 49 2021 Die Vorlage OF 60/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Der Vertreter der BFF war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 51/12 Betreff: Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Ämter und Polizeidienststellen, der Anwohner*innen sowie des Ortsbeirates 12 zu vereinbaren, um die Situation des ruhenden Verkehrs im Hinblick auf Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen, Schulwegsicherheit sowie Rettungs- und Müllfahrzeuge zu prüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Begründung: Vor einigen Monaten konnte die Leerung der Mülltonnen wegen div. Baumaßnahmen sowie des ruhenden Verkehrs im Bereich des Kirschenwäldchens nicht erfolgen. Auf Bemühen von Anwohner*innen, Ortsbeiratsmitgliedern und der FES ist es gelungen, dass nun kleinere Müllfahrzeuge für eine regelmäßige Leerung der Mülltonnen problemlos durch die Straße kommen. Mit Bau und Bezug eines neuen Wohnhauses am Ende der Kalbacher Hauptstraße ist eine Tiefgarage für die bereits vorhandenen Wohngebäude weggefallen. Ob und wie die Auslastung der Tiefgarage für den Neubau und/oder die Tiefgarage im Oberschlag ist, ist nicht Aufgabe des Ortsbeirates zu prüfen. Tatsache ist, dass vermehrt Anwohner*innen, Familien mit Schulkindern sich beschweren, dass der Zebrastreifen nicht frei nutzbar ist, Kurvenbereiche nicht frei einsehbar sind, Halteverbotszeichen missachtet werden. Ob dies mit z. B. mit Markierungen, Sperrposten, Anwohnerparken oder verstärkter Kontrolle erreicht werden kann, ist unter Beteiligung interessierter Anwohner*innen, zuständigen Fachbehörden und dem Ortsbeirat zu erörtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 587 2021 Die Vorlage OF 51/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 58/12 Betreff: Spielplatz Im Kirschenwäldchen Der Magistrat wird aufgefordert, die Schließung des Spielplatzes "Im Kirschenwäldchen" umgehend aufzuheben und den erforderlichen Fallschutz auf den Spielplatz zu bringen. Begründung: Der Ortsbeirat wurde informiert, dass der oben genannte Spielplatz wegen fehlendem Fallschutz geschlossen werden musste. Dieser kleine Spielplatz liegt ideal zwischen den Häusern der Straße Im Kirschenwäldchen und wird sehr gern und hauptsächlich von den kleineren Kindern besucht. Bei einer Begehung im Januar 2021 war der Spielplatz noch vollkommen in Ordnung und der Fallschutz (Mulch) war in einem guten Zustand. Es kann nicht sein, dass die Bankenstadt Frankfurt finanziell nicht in der Lage ist für ihre kleinsten Mitbürger die bestehenden Spielplätze zu erhalten und zu ertüchtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 594 2021 Die Vorlage OF 58/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 53/12 Betreff: Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten In der OM336 des Jahres 2021 wird der Magistrat gebeten einen möglichen zukünftigen Schulweg entlang der Alten Riedbergstraße zu beleuchten. Ein Blick auf den Stadtplan offenbart, dass ein Großteil des Einzugbereichs der IGS aus Kalbach nördlich und nordwestlich der IGS kommen wird und somit der Umweg über die Alte Riedbergstraße einen erheblichen Umweg bedeuten würde. Es ist zu befürchten, dass dieser Weg nicht angenommen wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, den Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn zu beleuchten. Negative Beeinträchtigungen der Insekten- und Tierwelt durch Lichtverschmutzung soll minimiert werden. Dies kann durch adaptiv geschaltete Lampen gesehen, eine Beschränkung der Leuchtdauer auf die entsprechenden Zeiten, in denen Kinder den Schulweg nutzen und/oder entsprechend tierfreundliche Beleuchtung. Hier bietet sich zum Beispiel die vom BUND empfohlene langwellige Beleuchtung an, die möglichst niedrig angebracht wird. Durch eine entsprechende Richtcharakteristik kann die Beleuchtung auf den Weg als solchen reduziert werden. Begründung: Der Weg entlang des Schlittenbergs entspricht der kürzesten Wegebeziehung und somit auch dem vermutlich faktischen Schulwegin der Zukunft. In vollem Bewusstsein, dass dieser Weg durch ein Landschaftsschutzgebiet verläuft, sorgt dieser Weg jedoch dafür, dass die kürzeste Strecke mit Lampen versehen werden muss. Auch wenn die Beleuchtung der Alten Riedbergstraße sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung wäre, werden hierdurch große Teile Kalbachs von einem kurzen und sicheren Schulweg abgeschnitten. Gleichzeitig verläuft der Weg entlang eines zukünftigen Vogelschutzgebiet, welches durch die Lampen beeinträchtigt werden würde. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 589 2021 Die Vorlage OF 53/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); Volt und LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2021, OF 111/2 Betreff: Ausstattung der Straße der Nationen mit Mülleimern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die "Straße der Nationen" mit Mülleimern auszustatten. Begründung: Die "Straße der Nationen" wird durch die Messe nur zeitweise für den Autoverkehr genutzt. Bei gesperrtem Zugang zur Messe wird diese Straße regelmäßig von jungen Familien und Teenagern genutzt, um beispielsweise Fahrrad zu fahren / fahren zu lernen, Rollschuh zu fahren, Federball zu spielen u.v.m. Am Hang Richtung Europaviertel, sowie an der Wand und Begrünung Richtung Kuhwaldsiedlung sammelt sich der Müll in einer derartigen Menge, dass die städtischen Mitarbeitenden vorm Rasenmähen stundenlang Müll aufsammeln müssen, bevor sie mähen können. Zudem gibt der Müll ein gutes Bild für Gäste der Messe, sowie die jungen Familien und Teenager, die ohne Mülleimer keine adäquate Entsorgungsmöglichkeit vor Ort haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 481 2021 Die Vorlage OF 111/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass krähensichere Mülleimer aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 34/12 Betreff: Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19; OM 5941/20 OBR 12; ST 1183/20; OM 6445/20 OBR 12; OM 6601/20 OBR 12; ST 2162/20; ST 307/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte 10 und 12 über die verschiedenen Maßnahmen rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" zu informieren. Dies betrifft insbesondere: - Stand des Ausbaus des Park&Ride-Parkplatzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" (OM 4335 vom 22.2.2019) - Errichtung einer Toilettenanlage (OM 6601 vom 18.9.2020) - Einrichtung einer E-Auto-Ladestation (OM 6445 vom 28.8.2020) - Errichtung zusätzlicher Wartehallen zum Schutz vor der Krähenkolonie (ST 1183 vom 19.6.2020) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den Bauzustand der Unterführung "Talstraße" bzw. "Unterer Kalbacher Weg" unter der A 661 zu berichten. Begründung: Rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" hat sich eine ganze Reihe von Themen angesammelt, über die anlässlich der neuen Legislaturperiode gesamthaft berichtet werden sollte. Neu hinzugekommen ist der Bauzustand der Autobahnunterführung, an der großflächig Beton abgeplatzt ist und die Bewehrung freigelegt hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1183 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6601 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 307 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 29 Die Vorlage OF 34/12 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 334 2021 Die Vorlage OF 34/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "Legislaturperiode" durch das Wort "Wahlperiode" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 37/12 Betreff: Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig zur Inbetriebnahme der neuen IGS Kalbach-Riedberg Anfang 2022 dafür zu sorgen, dass für Kinder aus Kalbach ein sicherer, beleuchteter Schulweg ausgewiesen werden kann. Dies kann erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße. Beeinträchtigungen der Tierwelt durch nächtliche Lichtverschmutzung soll vermieden werden, in dem die Leuchtdauer beschränkt wird auf die für Schulkinder notwendigen Zeiten, also von 6:45 - 8:30 und 16:00 - 19:00 (sofern es da jeweils dunkel ist). Begründung: Ausgewiesene Schulwege erfordern eine Beleuchtung für die dunkle Jahreszeit. Da ein guter Teil der Schülerinnen und Schüler der IGS Kalbach-Riedberg aus Kalbach kommt und ein Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterstützenswert ist, soll der kürzeste Weg zwischen Kalbach und beleuchteten Wegen auf dem Riedberg ertüchtigt werden. Die Beschränkung der Leuchtdauer auf die Morgen- und frühen Abendstunden reduziert Beeinträchtigungen der Tierwelt beträchtlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 32 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 37/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor nach den Worten "bis zur Einmündung in die Talstraße" die Worte ", ggf. durch Solarenergie gespeist." eingefügt werden. Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass der zweite Satz des Antragstenors der Vorlage OF 37/12 nachfolgenden Wortlaut hat: "Dies kann entweder erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße oder alternativ durch eine Beleuchtung der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg und dann weiter entlang des Kätcheslachweihers bis zur Alten Riedbergstraße." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 336 2021 1. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 37/12 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 32/12 Betreff: Kreuzungsbereich An der Bergstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, die 5-Meter-Zone an der Kreuzung An der Bergstraße / Am Hasensprung durch Parkwinkel zu markieren. Begründung: An dieser Stelle kommt es oft zu unübersichtlichem Verkehr, insbesondere, wenn Autos in der 5-Meter-Zone der Kreuzung parken. Insbesondere wenn ein Auto von der Straße "An der Bergstraße" in die Straße "Am Hasensprung" einbiegen will und gleichzeitig ein Auto aus dem Hasensprung kommt, kommt es häufig dazu, dass die einfahrenden Autos wieder rückwärts den Berg herunterfahren müssen. Dies führt insbesondere zu Problemen, wenn dort bereits das nächste Auto auf die Einfahrt wartet. Wenn der Kreuzungsbereich entsprechend freigehalten werden würde, dann könnte man entsprechend ausweichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 332 2021 Die Vorlage OF 32/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/12 Betreff: Sonnensegel für die Außenstelle der Grundschule Kalbach Der Magistrat wird gebeten, über dem kleinen Schulhof an der Außenstelle der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) ein Sonnensegel anzubringen. Begründung: Die Außenstelle der Grundschule Kalbach wird seit der 3. Welle der Corona-Pandemie täglich ganztags für die Schüler als Notbetreuung genutzt. Die freie Fläche, die als Kleinstschulhof genutzt wird, wird im Sommer ganztags von der Sonne bestrahlt. Daher ist ein Sonnensegel dringend erforderlich. Selbst wenn die Pandemie besiegt sein wird, bleiben die Pavillons solange wichtige Zusatzräumlichkeiten, bis die Grundschule erweitert wird, denn die Schülerzahlen steigen weiterhin, und die Grundschule ist jetzt schon bis auf den letzten Raum belegt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 124 2021 Die Vorlage OF 13/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, über dem kleinen Schulhof an der Außenstelle der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) eine geeignete Verschattung, z. B. ein Sonnensegel, anzubringen."; 2. im Betreff und in der Begründung das Wort "Sonnensegel" durch das Wort "Verschattung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 714/12 Betreff: Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen Der Ortsbeirat stimmt der Magistratsvorlage M 4 2021 nur mit der Maßgabe zu, dass die OM 6947-2020 berücksichtigt wird und der Planungszeitraum so gestrafft wird, dass wie im Juni 2020 avisiert ein Baubeginn 2023 möglich bleibt (und nicht erst nach Abschluss der Planungen 2025). Begründung: Die M 4 beinhaltet ausschließlich die bereits im Juni 2020 gezeigten Planungen und nimmt keinerlei Bezug auf den Beschluss des OBR 12 vom 27.11.2020 weitere Baumstandorte zu prüfen. Außerdem ist unklar, warum die Planung bis zum Jahr 2025 laufen soll, wenn doch vor gut einem halben Jahr ein Baubeginn für 2023 avisiert wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 679 2021 Die Vorlage OF 714/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2020, OF 688/12 Betreff: Die Bahnübergänge zwischen Kalbach und dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach verkehrssicherer ausbauen Der Magistrat wird gebeten, die Bahnübergange westlich des Unteren Kalbacher Wegs verkehrssicherer zu gestalten. Zu prüfende Möglichkeiten wären hier die Errichtung einer Schranke oder einer Ampel. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, an dieser Stelle die Sicht durch regelmäßigen Rückschnitt der umliegenden Bäume und Sträucher freizuhalten. Begründung: Der parallel zur Talstraße verlaufende Feldweg ist die direkte Wegeverbindung zwischen dem Kalbacher Ortskern und dem alten Flugplatz Kalbach/Bonames. Dieser Weg wird dementsprechend stark von Fußgängern und Radfahrern frequentiert. In der Höhe der U-Bahnstation Kalbach quert der Feldweg die Schienen der Linie U2 und U9, wobei dieser Übergang und auch die beiden südlicheren Übergänge nicht gesichert sind. Da teils die Einsehbarkeit an diesen Stellen stark eingeschränkt ist, sollten die Übergänge entsprechend sicherer gestaltet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7052 2021 Die Vorlage OF 688/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2020, OF 703/12 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße auf Grund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards ist entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo 30 Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befindet. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Riedbergallee, Graf-von-Staufenbergallee sowie die Altenhöferallee werden künftig mit Tempo 30 Streckenanordnungen versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3. und 5) Anders als in der ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn dies zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dient. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7064 2021 Die Vorlage OF 703/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2020, OF 686/12 Betreff: Asphaltierung Radweg im Feld zwischen Kalbach und Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg von der Bonifatiusstraße kommend Richtung Riedberg vor der Unterführung der U-Bahn in einem Teilstück von ca. 120 m zu asphaltieren. Begründung: Dieser Radweg ist ein durchgehender Verbindungsweg vom Riedberg (Parkstadt 2000) an den Kleingärten vorbei in Richtung Kalbach. Da gerade Fahrradfahrer*innen diesen Weg stark frequentieren, ist dieser Streckenabschnitt in einen guten Zustand zu versetzen. Foto: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7051 2021 Die Vorlage OF 686/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 676/12 Betreff: Mehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Planung für die Sanierung der Talstraße und den Ausbau der Bonifatiusstraße deutlich mehr Bäume und Begrünung einzuplanen als in den aktuellen Plänen der Fall ist. Folgende Standorte sollen geprüft und nach Möglichkeit bepflanzt werden: - 5 Bäume auf der südöstlichen Seite der Bonifatiusstraße, z. B. an den in der Skizze vorgeschlagenen Standorten. - 3 weitere Bäume im südöstlichen Bereich der Talstraße (zwischen Alter Riedbergstraße und Bonifatiusstraße). Je ein Baum vor den Häusern 80/82, 88/90 und 100/100a soll gepflanzt werden. - 1 Baum vor den Hausnummern 64 und 66. - 2 Bäume oder eine andere Form von Begrünung an der Talstraße vor den Hausummern 48 und 50 zur Auflockerung der geplanten Folge von sieben Stellplätzen. An dieser Stelle bitte auf die Sicht der Busfahrer*innen achten. - Je ein Baum vor den Hausnummern 44, 46, 54 sowie 56 - die Planung sieht dort bislang nur Grünflächen vor. Falls Bäume dort nicht möglich sind, soll eine andere Form von möglichst großer Bepflanzung gewählt werden. (Bildquellen: Karten aus dem Handout der OBR-Sitzung am 19.06.2020 mit eigener Bearbeitung) Begründung: Aktuell gibt es im Bereich der Talstraße wenige Bäume und wenig Begrünung insgesamt. Gerade der nordwestliche Teil ist durchgängig versiegelt. In den Planungen für eine Sanierung, sind mehr neue Stellplätze als eigentlich benötigt für PKW vorgesehen. Die meisten Anwohner*innen verfügen bereits über Stellplätze auf dem eigenen Grundstück. Stellplätze im öffentlichen Raum werden zwar weiter benötigt, aber nicht in der geplanten Zahl. Die Talstraße ist mit der Buslinie 29 sehr gut an den ÖPNV angeschlossen, sodass nicht alle Anwohner*innen auf das Auto angewiesen sind. In Zeiten des Klimawandels und immer extremeren Wetterphänomenen muss ein größerer Fokus auf Begrünung gelegt werden. Bäume reduzieren nicht nur den CO2-Gehalt der Luft, sie sorgen über Verdunstung von Wasser für eine spürbare Abkühlung. Eine dichte Baumbepflanzung kann die Temperatur eines Quartiers in Sommernächten um mehrere Grad Celsius senken. Als Nebeneffekt schluckt Begrünung Schall und wertet eine Straße auch ästhetisch auf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6947 2020 Die Vorlage OF 676/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen 3 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 666/12 Betreff: Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Vorgang: OM 557/16 OBR 12; ST 1564/16 Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Einmündung Talstraße in den Hasensprung, durch einen doppelten Spiegel mit Blick in beide Richtungen zu ersetzen. Begründung: Der bereits vom Ortsbeirat im August 2016 gestellte Antrag zum Austausch des vorhandenen, einseitigen Verkehrsspiegels zu einem Verkehrsspiegel der den Verkehrsteilnehmern, Autos und Radfahrern aus beiden Richtungen, Einsicht in die Straße Am Hasensprung gewährt, wurde vom Magistrat mit der ST 1564 vom 21.11.2016 aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Wer dort täglich entlangfährt, ist sicher kompetent genug, die gefährliche Situation einzuschätzen. Der bereits vorhandene Verkehrsspiegel ist nur für die Verkehrsteilnehmer sinnvoll, die von Osten kommend in den Hasensprung einbiegen wollen. Die Verkehrsteilnehmer, auch die Radfahrer, die von Westen kommen, können in den Hasensprung nur einsehen, wenn sie bis zur Mitte der Fahrbahn des Hasensprungs vorfahren. Um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen, muss man rückwärts über den Zebrastreifen fahren, um den entgegenkommenden Fahrzeugen auszuweichen. Diese Straßen sind der offizielle Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kalbach, von daher ist eine vorausschauende Fahrweise hier besonders wichtig. Zusätzlich befinden sich in der Nähe drei Kindertagesstätten. Um die Verkehrssicherheit hier nochmals zu erhöhen, wird um den Austausch des Spiegels gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6939 2020 Die Vorlage OF 666/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 665/12 Betreff: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße zu berichten, ob Kalbach als Standort in Betracht kommt. Begründung: Für alle Beteiligten ist es notwendig zu wissen, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetreib in Nachbarschaft zu zwei produzieren Industriebetrieben zu betreiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1864 2020 Die Vorlage OF 665/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße oder eine andere Schule zu berichten, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetrieb in Nachbarschaft zu zwei produzierenden Industriebetrieben zu betreiben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 661/12 Betreff: Holzablagerung auf einer landwirtschaftlichen Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. welchen Hintergrund es hat, dass in dem Bereich der Alten Riedbergstraße Ecke Kalbacher Stadtpfad bereits seit einem geraumen Zeitraum gefällte Baumstämme und viele Holzschnitzelberge lagern, 2. ob es sich im eine dauerhafte Lagerstätte handelt und 3. wie künftig weiter damit umgegangen wird. Begründung: Diese ungenutzte landwirtschaftliche Fläche stellt kein Lagerbereich für Holzmaterialien dar und ist daher seiner eigentlichen Nutzung - gerne naturnah - wieder zuzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 661/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1862 2020 Die Vorlage OF 661/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 656/12 Betreff: Piktogramme "Spielstraße" auf die Straße Am Höllenberg aufbringen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die Straße "Am Höllenberg" zwischen der Straße "In der Wellenburg" und "Am Hasensprung" zusätzlich mit einem Piktogramm des Verkehrszeichens 325.1 auf der Straße versehen werden kann, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf den verkehrsberuhigten Bereich zu erhöhen. Begründung: Das Verkehrszeichen 325.1 an der Ecke "An der Wellenburg" wird häufig von Bäumen und Hecken verdeckt. Es wurde gerade wieder freigeschnitten, allerdings ist es auch so nur schlecht zu sehen. Es kann durch die gegebene Straßenführung allerdings nicht besser sichtbar angebracht werden, so dass ein Piktogramm hier Abhilfe verschaffen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6734 2020 Die Vorlage OF 656/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 628/12 Betreff: Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der Talstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob und wo bei der Grundsanierung der Talstraße Elektroladesäulen errichtet werden können. Begründung: Wenn die Talstraße grundsaniert wird, ist mit aufwendigen Bodenarbeiten zu rechnen. Bei dieser Gelegenheit könnte man hier Elektroladesäulen installieren und so die Akzeptanz von alternativen Antriebsformen erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6599 2020 Die Vorlage OF 628/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 562/12 Betreff: Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden Vor rund 1,5 Jahren wurde der obige Abschnitt in Kalbach gesperrt, um einige Neubauten zu errichten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat 1. wird gebeten nach nunmehr rund 1,5 Jahren den obigen Abschnitt Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg wieder für den Fuß, Rad-und Kraftfahrverkehr zugänglich zu machen und die Sperrung zu beenden und 2. mitzuteilen, welche Gründe dem entgegenstehen die Straße wieder für den öffentlichen Verkehr freizugeben, da das Bauvorhaben schon weit fortgeschritten ist. Begründung: In der Stadt Frankfurt am Main werden an unzähligen Ecken im Stadtgebiet Neubaumaßnahmen im Rahmen von Ausnutzung von Baulücken durchgeführt. Wenn für jede Neubaumaßnahme 1,5 Jahre Straßen (teilweise), Kreuzungen, Bürgersteige gesperrt werden würden, wäre mit erheblichen Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner zu rechnen. Da sich seit einem halben Jahr diese Beschwerden gegenüber den Mitgliedern im Ortsbeirat häufen, die Vertreter des Ortsbeirates diesen Zustand nicht beenden können, muss dies nun zeitnah durch die Stadt Frankfurt am Main öffentlich erklärt oder beendet werden. Nur abschließend ist zu erwähnen, dass dieser Bereich auch ein Schulweg in einem gefährlichen Kurvenbereich ist, der allein aus Sicherheitsgründen keine weitere Schließung rechtfertigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 562/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 553/12 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats ST 718 vom 18.05.2015 den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz / Bonifatiusstraße / Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass hier eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach / Bonames / Kalbach im Bereich Am Martinszehnten / Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Bonifatiusstraße / Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5940 2020 Die Vorlage OF 553/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2020, OF 535/12 Betreff: Prüfung des Bedarfs und der Schulraumkapazitäten in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, den konkreten Bedarf und die Kapazitäten von Schulräumlichkeiten in Kalbach zu prüfen und dies zu berichten. Hier sind auch die Containeranlage in der Talstraße 26a und potentielle weitere Erweiterungsflächen zu berücksichtigen. Bezüglich des Bedarfes ist eine detailliertere und aktuellere Aufstellung als die des Schulentwicklungsplans wünschenswert und notwendig. Begründung: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich die Kapazitäten der Grundschule Kalbach am Limit bewegen. Im wachsenden Stadtteil Kalbach-Riedberg ist der Bedarf an Schulplätzen stark ansteigend, dieser Tatsache ist mit detaillierteren Daten Sorge zu tragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2020, OF 529/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2020 Anregung an den Magistrat OM 5643 2020 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Die Vorlage OF 529/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. unter Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "Kalbach" die Worte "in unmittelbarer Nähe" eingefügt werden; 2. der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu b) Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 525/12 Betreff: Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln Der Magistrat wird gebeten, entsprechend seiner Stellungnahme ST 282 vom 20.2.2015 (zu OM 3724 vom 5.12.2014), die zugesagte, aber noch nicht umgesetzte Anbringung einer Fahrbahnmarkierung Tempo 30 im Einfahrtsbereich von der Umgehungsstraße L3019 in die Straße Lange Meile auszuführen. Da die Beachtung der Tempo-30-Zone in Kalbach leider schwindet, sollen mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln vorübergehend in den vier Einfahrtsbereichen Kalbachs aufgestellt werden. Begründung: Während in den engen Straßen des Ortskerns zwangsläufig mit verminderter Geschwindigkeit gefahren wird, sind besonders in den Straßen Am Weißkirchener Berg, Lange Meile, Talstraße und in Teilbereichen der Kalbacher Hauptstraße Fahrgeschwindigkeiten deutlich über Tempo 30 festzustellen. Um auf die Geschwindigkeitsanordnungen aufmerksam zu machen, sind zeitlich befristete mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den oben genannten Straßenbereichen zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5639 2020 Die Vorlage OF 525/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 529/12 Betreff: Grundschule Kalbach - Erweiterungsfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. zeitnah eine geeignete Erweiterungsfläche für die Grundschule Kalbach zu suchen, 2. den Ankauf einer Erweiterungsfläche zügig umzusetzen, 3. die Planung für die Erweiterung in Abstimmung mit der Grundschule Kalbach umgehend aufzunehmen und 4. die Zeitplanung sowie einen ersten Entwurf zeitnah im Jahr 2020 im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung der Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Aus div. Informationen ergibt sich, dass die Grundschule Kalbach zu klein gebaut wurde. Bereits seit geraumer Zeit ist z. b. der Fachraum Musik in einen Klassenraum umgewandelt worden. Die Schule, die aktuell über 11 Klassen verfügt, ist sowohl mit dem Jahrgang 1 als auch 2 an der Kapazitätsgrenze. Sollten weitere Schülerinnen und Schüler in diesen Jahrgängen nach Kalbach zuziehen, wären die Klassen zu teilen. Dies würde durch fehlende Schulräume die Grundschule vor erhebliche Probleme stellen. Da der neue 1. Jahrgang, der sich bereits in den Kindertagesstätten in Kalbach befindet, sich als 4 zügig abzeichnet, ist kurzfristiges Handeln durch die Stadt erforderlich. Als Erweiterungsfläche mit rund 30 x 35 m könnte zum Beispiel die freie Fläche Flurstück Nr. 129, 130 neben der städtischen Kita, Kinderzentrum Im Hain, dienen, die derzeit eine Weidefläche ist. Dazu kommt, dass die Entfernung von rund 200 m fast gleich lang wie zur Containeranlage Talstraße ist. Hierzu ist gegebenenfalls auch eine Ersatzweidefläche für den Pächter oder Eigentümer dieser Fläche von Seiten der Stadt Frankfurt am Main anzubieten. Hierzu könnten die Brunnengärtchen bzw. Brunnenweisen in Nähe der Containeraußenstelle Talstraße in Betracht kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.01.2020, OF 535/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2020 Anregung an den Magistrat OM 5643 2020 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Die Vorlage OF 529/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. unter Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "Kalbach" die Worte "in unmittelbarer Nähe" eingefügt werden; 2. der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu b) Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 518/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung der Talstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Haushaltsmittel, welche im aktuellen Haushaltsentwurf für die Grunderneuerung der Talstraße in Kalbach vorgesehen sind, werden in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Talstraße beschäftigt den Ortsbeirat 12 schon seit Jahrzehnten. Es ist zu begrüßen, dass die Grunderneuerung im Haushaltsentwurf vorgesehen ist, mit diesem Antrag bekräftigt der Ortsbeirat dieses Anliegen nochmals. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 21 2020 1. Die Vorlage OF 518/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin (möglichst Montag- oder Freitagnachmittag) mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2019, OF 509/12 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße Vorgang: OM 4630/19 OBR 12; ST 1483/19 Der Magistrat wird gebeten, zu dem in der OM 4630 aufgeführten Drängelgitter auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Zugang zwischen den Gebäuden Talstraße 10 und 12, erneut zu berichten, da in der Stellungnahme vom 5.8.2019 dazu keine Aussage getroffen wird. Begründung: Die ST 1483 begründet die Notwendigkeit eines anderen Drängelgitters, dessen Beseitigung der Ortsbeirat 12 gar nicht gefordert hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4630 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1483 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1501 2019 Die Vorlage OF 509/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 511/12 Betreff: Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen Mit der Mitteilung über Straßenumbau-bzw. Ausbaumaßnahmen vom 05.11.2019 berichtet das Amt für Straßenbau und Erschließung über die Erneuerung der Fahrbahn und des Gehwegs im nördlichen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen. Dies soll im August 2020 geschehen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was diese Baumaßnahme notwendig macht, da die Straße in diesem Bereich gut erhalten scheint. Andere Bereiche im Stadtteil (wie z.B. die Talstraße oder In der Wink) haben eine Sanierung zumindest augenscheinlich deutlich nötiger. Falls sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, wird der Magistrat gebeten dies dem Ortsbeirat detailliert mitzuteilen. Begründung: Da die Mittel für Straßenbau und -erhaltung endlich sind, gilt es diese sinnvoll einzusetzen. Da die oben genannte Straße in einem guten Zustand scheint, wäre es eventuell sinnvoller andere Bereiche mit einer höheren Priorität zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2019 Die Vorlage OF 511/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 486/12 Betreff: Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude? Es war zu vernehmen, dass die Stadt Frankfurt Gespräche mit den Eigentümern der Häuser "Kalbacher Hauptstraße" 50 und 52 geführt hat mit dem Ziel, durch einen Erwerb dieser Gebäude zusätzliche Flächen für die Grundschule Kalbach zu erschließen. Der Ortsbeirat begrüßt dies ausdrücklich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Gespräche hierzu zu berichten und ggf. über weitere Planungen in diesem Zusammenhang zu berichten. Begründung: Eine Erweiterung der Grundschule Kalbach durch unmittelbar benachbarte Gebäude würde die Raumprobleme der Schule wirksam lindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 486/12 dahin gehend ab, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Zusammenhang" das Wort "vertraulich" eingefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 486/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 489/12 Betreff: Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich durch den Rückbau der Autobahnauf- und Abfahrt "Frankfurt-Kalbach" (BAB 661) die Möglichkeit ergibt, zwischen der Golf-Range Frankfurt, der BAB 661, dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und den Gebäuden an der Kalbacher Hauptstraße 131 - 143 (siehe Skizze) eine weitere Sportfläche (z. B. für Leichtathletik oder andere Sportarten) einzurichten. Hierbei soll auch der bereits 2009 festgestellte Bedarf berücksichtigt werden (siehe B 85 vom 6.2.2009), der bislang nicht befriedigt werden konnte. Quelle: OpenStreetMap, (c) OpenStreetMap-Mitwirkende Begründung: Der Rückbau der Autobahnzufahrt schafft eine zusammenhängende rechteckige Fläche von ca. 290 x 180m, was zahlreiche neue Angebote ermöglichen könnte. Falls es für die 2009 betrachtete, kleinere Fläche Probleme gab, die eine Umsetzung verhinderten, so kann die Sachlage sich nun deutlich verändert darstellen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5275 2019 Die Vorlage OF 489/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2019, OF 476/12 Betreff: Sanierung der Talstraße mit hellem Asphalt Im Bericht B182-2015 bestätigt der Magistrat die vielen Vorteile von hellem Asphalt sowohl für die Sicherheit und Haltbarkeit als auch für die Aufheizung von Straßen und derem Umfeld. Für die seit Jahren geforderte Sanierung der Talstraße (siehe z. B. V 1077-2014) sind 3,24 Millionen Euro für die Haushalte 2020-2023 angemeldet (siehe ST 1044-2019). Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, bei der Sanierung der Talstraße und deren Umfeld zwischen An der Grünhohl und Bonifatiusstraße hellen Asphalt verwenden zu lassen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Planungen für die Sanierung und Umgestaltung der Talstraße vorzustellen. Begründung: Bislang existieren in Kalbach-Riedberg keine Erfahrungen mit hellem Asphalt. Die Sanierung der Talstraße bietet eine gute Gelegenheit, dies nachzuholen und ein kleines Zeichen gegen die Aufheizung von Straßenzügen gerade in den Sommermonaten zu setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5102 2019 Die Vorlage OF 476/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Tenors nach den Worten "zu lassen" die Worte ", sofern sich dadurch die Ausführung nicht verzögert" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2019, OF 478/12 Betreff: Feldweg Teilbereich Kalbacher Stadtpfad bis A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bis heute noch nicht ausgebesserten Feldweg im Teilabschnitt zwischen Überführung Kätcheslach und Alte Riedbergstraße mit einer Asphaltdecke zu überziehen. Begründung: Da dieser Streckenabschnitt von zahlreichen Radfahrern und Fußgängern regelmäßig genutzt wird, auch lernen dort viele Kinder das Radfahren und Rollern, ist eine Verbesserung des Belages wünschenswert und erforderlich. Somit sind geeignete Maßnahmen zur Instandsetzung vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5104 2019 Die Vorlage OF 478/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 462/12 Betreff: Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord? 2. Aus welchen Gründen ist der Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" dem vom Magistrat in der Talstraße intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der Bewertung die zeitliche Komponente, d.h. der mögliche Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 1122 vom 07.06.2019 mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße", vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 "Bonames Ost", vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 14 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1369 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 462/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 2.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2019, OF 431/12 Betreff: Bushaltestelle "Schule Kalbach" schneller und günstiger verbessern, Lärm- und Schadstoffbelastung der Grundschulkinder vermeiden Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem mit ST 649 2019 mitgeteilten Stand zu prüfen und zu berichten, ob eine hinreichende Verbesserung der Barrierefreiheit der Bushaltestelle "Schule Kalbach" nicht auch an der aktuellen Position der Haltestelle erreicht werden kann. Insbesondere soll hierbei geprüft werden, ob eine nur teilweise Erhöhung des Bussteigs auf der Ostseite möglich ist, so dass die Ausfahrt des Grundstücks "An der Grünhohl 3" gesichert bleibt und dennoch zumindest an der hinteren und ggf. mittleren Tür des Busses ein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich wird. Begründung: Wenn die Bushaltestelle weiter bergab (südwestlich) verlegt wird, werden die Busse genau vor den Klassenräumen halten. Dies bedeutet dann im Schnitt alle fünf Minuten einen haltenden Bus mit laufendem Dieselmotor und anschließendem lautem Anfahren. Dazu kommen ggf. noch die Unterhaltungen wartender Fahrgäste. Die Klassenräume befinden sich dort schon heute unterhalb des Straßenniveaus. Eine Erhöhung der Fußwege für barrierefreie Bussteige dort würde diese Klassenräume noch weiter unter das umgebende Wegeniveau sinken lassen (siehe Bilder). Eine nur teilweise Erhöhung eines (Bahn)Steiges wird in Frankfurt bereits erfolgreich an den U-Bahn-Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße genutzt. Neben der Schonung der Grundschulkinder wäre diese Lösung vermutlich auch günstiger und schneller umzusetzen, da kein Rückbau der aktuellen Haltestelle und kompletter Neubau erforderlich ist. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4633 2019 Die Vorlage OF 431/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 425/12 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach ausbessern, Umlaufsperre entfernen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Abschnitt zwischen den Gebäuderückseiten Talstraße 10 und 12, den schadhaften Oberflächenbelag auszubessern und die an dieser Stelle stehende enge Umlaufsperre ("Drängelgitter") zu entfernen, da sie den Zugang behindert und keine Erfordernis aus Sicherheitsgründen erkennbar ist. Begründung: In einem Teilabschnitt des Weges bestehen Unebenheiten und Löcher im Belag. Die Umlaufsperre steht in einem Wegeabschnitt ohne Einmündungen oder kreuzende Wege. Sie schafft keine Sicherheit, sondern behindert die Nutzung mit Rollstühlen, Zwillingskinderwagen und Fahrrädern mit Kinderanhängern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 425/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4630 2019 Die Vorlage OF 425/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Abschnitt zwischen den Gebäuderückseiten Talstraße 10 und 12, den schadhaften Oberflächenbelag auszubessern und die an dieser Stelle stehende enge Umlaufsperre ("Drängelgitter") barrierefrei umzubauen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2019, OF 402/12 Betreff: Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße Vorgang: OM 3836/18 OBR 12; ST 164/19 Der Magistrat wird gebeten, die Querung der Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße besser zu sichern, z. B. durch markierte und mit Pfosten gesicherte Aufstellflächen vom Straßenrand aus wie im Bild beispielhaft dargestellt. Begründung: Nachdem die ST 164 2019 klargestellt hat, dass der starke Fußgängerverkehr über die Otto-Schott-Straße nicht durch einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") gesichert werden kann, sollten hier andere wirksame Verbesserungen umgesetzt werden. Die Otto-Schott-Straße ist nicht nur durch den Verkehr der umliegenden Wohnblöcke und ihrer Tiefgaragen belastet, sondern zusätzlich durch den gesamten Verkehr in die Tiefgarage des Riedbergzentrums. Während am Südende der Otto-Schott-Straße Fußgänger ggf. im Schutz der Ampel Riedbergallee die Otto-Schott-Straße queren können, ist dies - bei gleicher Verkehrsmenge - auf der Höhe der Hans-Bethe-Straße nicht möglich. Die Einrichtung einer künstlichen Fahrbahnverengung hat sich zur Querung der Straße "Am Hasensprung" mit dem Weg "Am Schlittenberg" sehr bewährt und sollte daher auch an dieser Stelle in ähnlicher Weise umgesetzt werden. Dies gilt um so mehr, als die Otto-Schott-Straße für eine Einbahnstraße ungewöhnlich breit ist, da sie ja ursprünglich für ein Befahren in beide Richtungen geplant war. Dadurch werden Autofahrer eher zu zu schnellem Fahren verleitet, während sich die Querungszeit für Fußgänger dadurch verlängert. Auch mit einer Verengung bleibt die Durchfahrt von liefernden LKWs und ggf. sogar Stadtbussen möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3836 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 164 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4337 2019 Die Vorlage OF 402/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2018, OF 221/16 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation Am Königshof Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Die Ortsvorsteherin Frau Renate Müller - Friese wird beauftragt, einen Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt und dem Straßenbauamt zeitnah zu vereinbaren. Begründung: Der in der letzten Sitzung des Ortsbeirats genannte Termin 12.12.2018 fand nicht statt. Nach einer Anweisung des RP (?) wurde der Status der Straße von verkehrsberuhigt auf eine 30er Zone geändert. Wissentlich das teilweise kein separater Gehweg vorhanden ist, das Radfahrgegenverkehr in der Einbahnstraße erlaubt, das diese ein Teil des Schulweges zu den Schulen Am Hang und Am Ried ist. Das viele Besucher der ev. Kirche und des Gemeindezentrums diesen Weg benutzen. Die Stadt Frankfurt kommt ihrer Verkehrssicherheitspflicht nicht nach. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 22.01.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 221/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und SPD gegen GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2018, OF 386/12 Betreff: Grunderneuerung der Containeranlage der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) Der Magistrat wird gebeten, die Containeranlage der Grundschule Kalbach zeitnah und grundlegend nach aktuellen Standards zu erneuern. Ebenso die Außen- und Sanitäranlagen sind in diese Erneuerung mit einzubeziehen. Begründung: Die Containeranlage der Grundschule Kalbach wurde viele Jahre als Außenstelle genutzt. Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2019-20 zeigen, dass die Schülerzahlen bereits ab diesem Zeitpunkt auch in Kalbach so wachsen werden, dass bereits ab dem Schuljahr 2019-20 und auch in Zukunft hier über Jahre wieder regulärer Unterricht stattfinden wird. Die Container sind mittlerweile so alt, dass sie keinen energetischen Standards mehr genügen und die Kinder im Winter frieren und um Sommer schwitzen. Die Außenanlagen müssen wiederhergestellt werden, ebenso ist die Sanitärsituation entscheidend zu verbessern. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 26 Es dient zur Kenntnis, dass Frau Neißner gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4051 2018 Die Vorlage OF 386/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße Vorgang: B 699/09; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Grunderneuerung der Talstraße werden neben den Planungsmitteln von 560.000,00 € auch die weiteren voraussichtlich 2,5 Millionen Baumittel in den Haushalt eingestellt, damit die Grunderneuerung der Talstraße endlich erfolgt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden könne, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2010 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit 2009 ist der schlechte Zustand der Talstraße Thema im Ortsbeirat 12 und den städtischen Ämtern hinreichend bekannt. Hierzu wird auf die B 699 vom 24.08.2009 verwiesen. Weitere Berichte und Stellungnahmen liegen vor, V 1077 vom 11.07.2014 Da im Haushaltsentwurf lediglich Planungsmittel eingestellt wurden, sind nunmehr nach 10 Jahren Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme einzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2009, B 699 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 263 2018 Die Vorlage OF 369/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Haushalt 2010" durch die Worte "Haushalt 2020" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2018, OF 376/12 Betreff: Beleuchtung in den Parkanlagen Vorgang: OM 1163/17 OBR 12; ST 759/17; OM 1980/17 OBR 12; ST 338/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, beleuchtete Wegeverbindungen im Kätcheslachpark Ost und West einzurichten. Unter anderem den Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße / Riedbergallee bis zur U-Bahn. Durch den Neubau der IGS Kalbach-Riedberg wird die Zahl der Schülerinnen und Schülern, welche den Weg in den frühen Morgenstunden nutzen, langfristig zunehmen. Hier gilt es rechtzeitig für die Sicherheit der Schulkinder vorzusorgen. Immer wieder wird dies auch von Frauen gewünscht, die den Park in der Dunkelheit meiden und sich dadurch in ihrem Bewegungsradius eingeschränkt fühlen. Hier gilt es, zwischen den Naturschutz- und Sicherheitsaspekten und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung einen Kompromiss zu finden. Begründung: Mit der OM 1908 vom 18.08.2017 wurde die beantragte Beleuchtung mit dem Argument abgelehnt, der in der Nähe befindliche Verbindungsweg am Riedberg vom "Johann-Beyer-Weg" zur Straße "An der Bergstraße" in Kalbach könne mit einem geringen Umweg als alternative und beleuchtete Wegeverbindung genutzt werden. Dies ist nicht richtig, da der Weg in Richtung Altenhöferallee in südwestlicher Richtung verläuft und nicht Richtung U-Bahn an der Riedbergallee (südöstlich vom Schlittenberg). Der Fußweg verlängert sich dadurch laut Google-Maps von 13 auf mehr als 25 Minuten. Die Wege durch den Kätcheslachpark werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern oft und gerne genutzt, um kurze Wege vom nördlichen Teil des Riedbergs in die Gebiete südlich des Parks zu haben oder sich zwischen Kalbach und Riedberg zu bewegen. Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Seniorinnen und Senioren nutzen die Wege häufig. Gerade in den Wintermonaten ist eine Beleuchtung außerordentlich wichtig, um Unfälle zu vermeiden. Der Ortsbeirat begrüßt in diesem Zusammenhang die ST 759 vom 21.04.2017 in der eine Beleuchtung des Parkbereiches zwischen Jugendhaus Riedberg und der Johann-Georg-Elser-Straße entlang der westlichen Seite des Piratenspielplatzes in Aussicht gestellt wurde und freut sich, dass derzeit die Laternen für die Wegeverbindung aufgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1163 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 759 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1980 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 338 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4046 2018 Die Vorlage OF 376/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. im zweiten Satz des Tenors nach dem Wort "anderem" anstelle des Wortes "den" die Worte "gemeint ist der" eingefügt werden; 2. nach dem zweiten Satz des Tenors folgender Satz eingefügt wird: "Dabei wird der Magistrat gebeten, adaptive LED-Straßenlaternen einzusetzen, bei denen Bewegungsmelder ein Signal senden, wann die Laternen ihre maximale Leuchtkraft entfalten sollen."; 3. in der Begründung nach dem dritten Satz Folgendes eingefügt wird: "Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird die Lichtgestaltung im öffentlichen Raum durch dynamisches Licht intelligent optimiert. Bewegungsmelder senden ein Signal, wann die Laternen ihre maximale Leuchtkraft entfalten sollen, so z. B. wenn zu Fuß Gehende auf den Wegen zu erkennen sind. In der restlichen Zeit bleiben die Laternen entweder ganz dunkel oder werden beispielsweise auf 20 Prozent der maximalen Helligkeit reduziert. Die Leuchtintensität, Leuchtdauer oder Sensibilität der Radarsensoren kann variabel eingestellt werden. So können der Energieverbrauch und die Lichtverschmutzung minimiert werden." Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD und 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 378/12 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z.B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2018 Die Vorlage OF 378/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2018, OF 359/12 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung der Altenhilfe Zuschuss Umbau "Tagespflege" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Für den Umbau der Tagespflege ist ein Betrag von 5.000,00 € in dem Haushalt für 2019 dem TrotzDem-Aktiv gemeinnützigen Unternehmen gUG (haftungsbeschränkt) mit Sitz "An der Grünhohl 9" in 60437 Frankfurt am Main einzustellen. Begründung: Der gemeinnützige Träger ist seit inzwischen knapp 4 Jahren in Kalbach am obigen Standort vertreten. Seine Aufgabe ist, sich um demenzkranke Menschen zu kümmern, und damit die Angehörigen bei der täglichen Versorgung für wenige Stunden bis einen Tag zu entlasten. Das Angebot wird von pflegenden Angehörigen sehr gut angenommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 359/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 260 2018 Die Vorlage OF 359/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 358/12 Betreff: Treppe "Am Hang" barrierefrei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die Treppe der Straße "Am Hang" so umzugestalten, dass diese künftig auch für Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, nutzbar ist. Begründung: Begründung: Diese Treppe dient zum einen, um zu den Bushaltestellen Alte Riedbergstraße zu gelangen und weiterhin auch die dort ansässige Arztpraxis zu erreichen. Auch sind viele Anwohner*innen aus dem Bereich des Kirschenwäldchens bzw. der Kalbacher Hauptstraße zum Umgehen dieser Treppe gezwungen weite Umwege bzw. andere Transportwege wie das Taxi zu nutzen, um direkt auf kurzem Wege zu der Allgemeinpraxis zu gelangen. Daher sollte hier von Seiten der Stadt Frankfurt für Abhilfe gesorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3835 2018 Die Vorlage OF 358/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2018, OF 340/12 Betreff: Sanierung des Stichweges Talstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, instand zu setzen. Begründung: Der Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, ist in einem sehr schlechten Zustand. Der Asphalt ist aufgebrochen und Löcher und Geröll machen den Weg unsicher. Wenn nicht so schnell wie möglich der Weg in einen begehbaren Zustand gebracht wird, wird er für Fußgänger immer gefährlicher, der Schaden größer und die Sanierung teurer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3664 2018 Die Vorlage OF 340/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2018, OF 319/12 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird vor dem Hintergrund zunehmenden Verkehrs gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Einmündungen in die Straße "Talstraße" zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Verkehrsspiegel jeweils ein weiterer Verkehrsspiegel wie folgt angebracht werden kann: An der Einmündung der Straße "Am Hasensprung" in die Straße "Talstraße" von Süden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können sowie an der Einmündung der Straße "An der Grünhohl" in die Straße "Talstraße" von Norden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: An den Einmündungen der Straßen "An der Grünhohl" und "Am Hasensprung" in die Straße "Talstraße" ist jeweils ein Verkehrsspiegel vorhanden, um den aus Richtung Osten von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Um den jeweils aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können, fehlt dagegen jeweils ein Verkehrsspiegel. Umgekehrt gilt die mangelnde Einsehbarkeit in gleicher Weise für den aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße "Am Hasensprung" beziehungsweise für den aus Richtung Norden von der Straße "An der Grünhohl" kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße "Talstraße". Da der Verkehr an den jeweiligen Einmündungen zuzunehmen scheint, wird der Magistrat darum gebeten zu prüfen und zu berichten, ob insoweit jeweils ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3390 2018 Die Vorlage OF 319/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 317/12 Betreff: Erosion des Kalbach-Ufers Der Magistrat wird gebeten der Erosion des Ufers des Kalbach, insbesondere zu sehen südlich der Grundstücke Talstraße 44-50, durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: Insbesondere nach starken Regenfällen führt der Kalbach deutlich mehr Wasser als gewöhnlich. Hierdurch kommt es auch in den hohen Uferlagen regelmäßig zu Überschwemmungen. Diese führen zur Abtragung des Ufers und letztendlich dazu, dass das Wasser nicht mehr geführt wird und im umliegenden Gelände versickert. Zusätzlich verlieren Bäume den nötigen Halt. Anbei zwei Fotos, welche die Situation südlich der Talstraße 48 verdeutlichen. (Fotos privat, farbig im PARLIS online). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3388 2018 Die Vorlage OF 317/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 315/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Schule Kalbach" Der Magistrat wird gebeten, über den geplanten barrierefreien Ausbau im Rahmen des Programmes E3/2018 der Haltestelle "Schule Kalbach" in der Straße "An der Grünhohl" umfassend zu berichten. Neben dem Ortsbeirat sind auch die angrenzenden Anlieger, hier insbesondere die Schule, in die Planung einzubeziehen, da neben dem barrierefreien Ausbau auch eine Verlegung der Haltestelle in südlicher Richtung des Straßenverlaufs vorgesehen ist. Begründung: Per Mail vom 14.05.2018 wurde der Ortsbeirat unter dem Titel "Information des OBR 12 über Bushaltestellenprogramm E3/2018" darüber informiert, dass die Haltestelle "Schule Kalbach" in der Straße "An der Grünhohl" barrierefrei ausgebaut werden soll. Die der Mail beigefügte Entwurfsplanung des barrierefreien Ausbaus sieht dabei vor, dass die Haltestelle in südlicher Richtung des Straßenverlaufs verlegt werden soll. Dies führt gegebenenfalls zu nachteiligen Veränderungen der Anlieger. So befindet sich dem Plan nach die neue Haltestelle zukünftig direkt vor den Fenstern der Klassenräume der Grundschule Kalbach. Das Halten und Anfahren kann zu Lärmwirkungen in den Klassenräumen führen. Insofern sind die Anlieger, insbesondere die Grundschule Kalbach zu hören, ihre Aussagen zu berücksichtigen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Die Verengung "An der Grünhohl" wurde Ende der 90iger Jahre verwirklicht, um die haltenden Busse nicht überholen zu können. Diese Haltestelle hat sich nun seit fast zwei Jahrzehnten bewährt. Es ist eine Notwendigkeit für eine Verlegung - auch für Barrierefreiheit - nicht erkennbar. Selbst leichtes Gefälle sollte nicht zur Verlegung beider Haltestellen vor Klassenräume unter gleichzeitiger Entstehung hoher Kosten führen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3386 2018 Die Vorlage OF 315/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2018, OF 308/12 Betreff: Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem noch von der Stiftung Waisenhaus zu erwerbenden Grundstück an der Straße Am Hasensprung (OA 193 vom 03.11.2017) nicht nur eine Kindertagesstätte, sondern auch ein vielseitig nutzbar, entsprechend groß dimensionierter Versammlungs- und Veranstaltungsraum gebaut werden kann. Dieser sollte nicht nur der Einrichtung selbst, sondern in gleichem Maße von den Kalbach-Riedberger Gruppierungen und Vereinen sowie vom Ortsbeirat für dessen Sitzungen genutzt werden können. Wenn eine solche Planung möglich wäre, könnte dieser neue Anlaufpunkt für den Stadtteil perspektivisch eine hervorragende Ergänzung des bisherigen mangelhaften Raumangebots sein. Begründung: Schon mehrfach merkte der Ortsbeirat an, dass bei öffentlichen Bauten, wie zuletzt der IGS-Kalbach-Riedberg, entsprechende Räume für die Nutzung im Stadtteil vorzusehen sind. Da das oben genannte Grundstück nun für Bildungs- und Betreuungszwecke gesichert wurde, ist dies bei diesem Neubau ebenso zu berücksichtigen. Insbesondere da hier noch nicht mit der Planung begonnen wurde, hat man die Chance, die nötigen Räume sinnvoll zu integrieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 18.05.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3198 2018 Die Vorlage OF 308/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 294/12 Betreff: Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, folgenden Brief an den Magistrat zu senden: Mit der Ortsbeiratsinitiative OIB 65/2017 vom 17.2.2017 wurde der Magistrat u. a. gebeten, die Schäden an der Sitzbank am alten Rathaus Kalbach zu beseitigen. Dafür hatte der Ortsbeirat Mittel aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Leider ist diese Bank immer noch reparaturbedürftig, da ein Brett der Sitzfläche stark beschädigt ist. Der Ortsbeirat bittet, diese Reparatur zeitnah auszuführen, da die Bank, bedingt durch die Bushaltestelle, intensiv genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 294/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2018, OF 275/12 Betreff: Instandsetzung des Weges zwischen Kalbacher Niddapfad und Unterer Kalbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg zwischen Kalbacher Niddapfad und dem Unteren Kalbacher Weg möglichst bald instandgesetzt wird. Begründung: Der oben beschriebene Weg mit der Brücke über den Kalbach ist eine wichtige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Kalbach und Bonames. Er ermöglicht einen raschen und sicheren Zugang zur U-Bahn- und Bus-Station Kalbach und zum Park-and-Ride-Platz. Leider befindet sich der Weg im südwestlichen Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Er sollte möglichst bald wiederinstandgesetzt werden, z.B. durch eine wassergebundene Decke. Auch eine gewisse Verbreiterung im südwestlichen Bereich wäre für eine bequeme Nutzung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2940 2018 Die Vorlage OF 275/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "der Weg" die Worte "südlich der A 661" eingefügt werden und der Antrag um erläuternde Bilder ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 256/12 Betreff: Abfallbehälter Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Feldweg zum Weiher Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Abfallbehälter, der an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/In der Kätcheslach neben der Bank entfernt wurde (Vandalismus) zu ersetzen. Begründung: Die Wege Kalbacher Stadtpfad/In der Kätcheslach sind sehr beliebte Spazierwege und die Bürger nutzen sehr gern die ohnehin spärlich vorhandenen Bänke. An der angesprochenen Stelle steht eine Bank, in deren Umgebung sich der Müll häuft, seitdem der Abfallbehälter entfernt wurde. Es wäre im Sinn der Bürger an dieser Stelle wieder einen Abfallbehälter aufzustellen. Wenn wir saubere Straßen und Wege haben wollen, müssen auch die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 256/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2017, OF 245/12 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26 rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkasten für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25. Januar 2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine "Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus diesem Gesetz, § 2. Demnach ist sie ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in dem Stadtteil Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2487 2017 Die Vorlage OF 245/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; CDU und FDP (= Enthaltung)
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2017, OF 237/12 Betreff: SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der Post-Partnerfiliale in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 12, ein SB-Terminal für Bankgeschäfte und Bargeldversorgung der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group aufzustellen. Begründung: Während Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen eine kostenfreie und nahe Bargeldversorgung im Stadtteil vorfinden, ist die Nutzung dieser Geldautomaten für Nicht-Kunden mit deutlichen Gebühren versehen. Auch die Versorgung mit Bargeld über den örtlichen REWE-Markt ist an eine Mindesteinkaufssumme gebunden. Kunden der Geschäftsbanken finden indes kein kostenfreies Angebot vor und besonders für ältere Menschen, sind die Wege sehr weit. Ein SB-Terminal in der Post-Partnerfiliale Kalbach mit Auszahlungs-, Überweisungs- und Umbuchungsfunktion würde die kostenfreie Bargeldversorgung sicherstellen, Bankgeschäfte auch ohne PC erledigen lassen und zudem der Festigung der Post-Partnerfiliale dienen, da es für ein zusätzliches Angebot und mehr Kundenfrequenz der Filiale sorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2479 2017 Die Vorlage OF 237/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage das Wort "SB-Terminal" um die Worte "und Geldautomat" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2017, OA 193 entstanden aus Vorlage: OF 227/12 vom 22.10.2017 Betreff: Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das im Bebauungsplan Nr. 688 als Fläche für den Gemeinbedarf - Grundschule - ausgewiesene Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung (Flurstücke 3965 bis 3970) dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke zu sichern. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, a) das vorgenannte Areal in städtisches Eigentum zu bringen und b) ein Konzept zu erstellen, wie die verschiedenen Bedarfe des Stadtteils aus dem Kita- und dem Grundschulbereich dort mittelfristig abgebildet werden können. In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der außerschulischen Nachmittagsbetreuung unter einem Dach gebündelt werden können. Begründung: Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an Betreuungs- und Schulplätzen in Kalbach-Riedberg und der weiter steigenden Einwohner- und Kinderzahl sind vom Magistrat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch zukünftig ausreichende Flächen hierfür zur Verfügung stehen. Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung ist hierfür ideal und wird auch deshalb schon seit einigen Jahren zur provisorischen Unterbringung verschiedener ausgelagerter Einrichtungen genutzt. Die planungsrechtliche Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche - Grundschule - ist bereits Mitte der 1990er-Jahre erfolgt. Bislang ist es allerdings versäumt worden, die Flächen auch in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu bringen. Grundstücke für Kindertagesstätten und Schulen sind in der gesamten Stadt Mangelware. In fast allen Stadtteilen fehlt es an geeigneten Grundstücken für den Bau oder die Erweiterung von Betreuungseinrichtungen und Schulen. Dass es in Kalbach noch Flächen für den Ausbau von Betreuungsangeboten gibt, die überdies auch schon planungsrechtlich gesichert sind, ist ein Glücksfall. Daher sollten zeitnah auch die eigentumsrechtlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für den Ausbau der pädagogischen Angebote in einem der am schnellsten wachsenden Stadtteile Frankfurts geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2934 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 193 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.12.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage OA 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 2124, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 227/12 Betreff: Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Bebauungsplan B688 als Fläche für den Gemeinbedarf - Grundschule - ausgewiesene Grundstück an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung (Flurstücke 3965 bis 3970) dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke zu sichern. Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an Betreuungs- und Schulplätzen in Kalbach-Riedberg und der weiter steigenden Einwohner- und Kinderzahl sind vom Magistrat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch zukünftig ausreichende Flächen hierfür zur Verfügung stehen. Das Grundstück an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung ist hierfür ideal und wird auch deshalb schon seit einigen Jahren zur provisorischen Unterbringung verschiedener ausgelagerter Einrichtungen genutzt. Die planungsrechtliche Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche - Grundschule - ist bereits Mitte der 1990er Jahre erfolgt. Bislang ist es allerdings versäumt worden, die Flächen auch ins Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu bringen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. das vorgenannte Areal in städtisches Eigentum zu bringen und 2. ein Konzept zu erstellen, wie die verschiedenen Bedarfe des Stadtteils aus dem KiTa- und dem Grundschulbereich dort mittelfristig abgebildet werden können. In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der schulischen und außerschulischen Nachmittagsbetreuung (insbesondere der Erweiterten Schulischen Betreuung) unter einem Dach gebündelt werden können. Begründung: Grundstücke für Kindertagesstätten und Schulen sind in der gesamten Stadt Mangelware. In fast allen Stadtteilen fehlt es an geeigneten Grundstücken für den Bau oder die Erweiterung von Betreuungseinrichtungen und Schulen. Dass es in Kalbach noch Flächen für den Ausbau von Betreuungsangeboten gibt, die überdies auch schon planungsrechtlich gesichert sind, ist ein Glücksfall. Daher sollten zeitnah auch die eigentumsrechtlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für den Ausbau der pädagogischen Angebote in einem der am schnellsten wachsenden Stadtteile Frankfurts geschaffen werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 193 2017 Die Vorlage OF 227/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Tenors in die Begründung überstellt wird und der zweite Satz der Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der außerschulischen Nachmittagsbetreuung unter einem Dach gebündelt werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 147/12 Betreff: Gefahr auf dem Bürgersteig in der Straße Am Hasensprung beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Gefahren auf den Fußwegen zu verhindern. Am Hasensprung, vor dem Garageneingang von Haus Nr.10, ist das Gefälle des Bürgersteigs so stark ,dass besonders Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und ältere Menschen gefährdet sind. Durch die starke Neigung, können Rollstühle und/oder Kinderwagen aus dem Gleichgewicht kommen und schlimmsten falls umkippen. Begründung: Die Stadt hat eine Sicherungspflicht für öffentliche Wege. Im oben aufgeführten Bereich besteht Handlungsbedarf. Anlage 1 (ca. 1,1 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 21.04.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 147/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 19.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1664 2017 Die Vorlage OF 147/12 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14; OM 4233/15 OBR 12; ST 1304/15; OM 284/16 OBR 12; ST 1213/16; OM 554/16 OBR 12; ST 208/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Haushaltsmittel 1. für eine Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße sowie 2. für eine Querschnittserweiterung der Bonifatiusstraße im Abschnitt zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße in das Investitionsprogramm 2017 - 2020 eingestellt. Begründung: Bereits seit 2009 weist der Ortsbeirat stetig auf den Sanierungsbedarf der Talstraße hin, es erfolgen jedoch nur oberflächliche Ausbesserungsarbeiten. Inzwischen befindet sich die Fahrbahndecke in dem genannten Bereich in einem äußerst schlechten Zustand, der ein noch längeres Aufschieben nicht mehr zulässt. Seit Jahren beklagen Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Auch ist der seit 1991 geplante Ausbau der Bonifatiusstraße dringend geboten, da diese in keiner Weise geeignet ist, die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil einschließlich des angrenzenden Gewerbegebiets zeitgemäß aufzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 48 2017 Die Vorlage OF 133/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2017, OF 138/12 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen zu lassen, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. Es ist zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung eines Beschlusses des Ortsbeirats 12, ST 43 vom 9.1.2017, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und Instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllte. In Folge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 133 2017 Die Vorlage OF 138/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit die Pavillons, die bis zu Beginn des Schuljahres 2012-13 von der Grundschule für die Betreuung der Kinder und Arbeitsgemeinschaften genutzt wurden, für eine weitere Verwendung durch die Grundschule bzw. die Kalbacher Jugendeinrichtungen instandgehalten werden. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons nicht mehr regelmäßig benutzt werden, befinden sich Pavillons und Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Zwar sind vor Wochen einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden, es gibt aber keinerlei Informationen über eine zukünftige Verwendung. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrfach angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 9.5.2016 dahin gehend beantwortet, dass die Schule die Räume evtl. für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.8.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Intensivklassen nicht zielführend sei. Es ist außerdem festzustellen, dass keine Intensivklassen eingerichtet wurden. Die steigende Schülerzahl an der Grundschule - nicht zuletzt durch die Beschulung der auf dem Gelände des Alten Flugplatzes untergebrachten Kinder - und der weiterhin bestehende Bedarf der Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. Bandübungsraum, Töpferwerkstatt, Schulgarten) lassen die Instandhaltung der Pavillonanlage wünschenswert erscheinen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2017, OF 122/12 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach/Riedberg dahingehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegerverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegerverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - An der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Allee / Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu F-Kalbach auch "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung Lange Meile / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - Auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "Kalbach" zu entfernen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2017 Die Vorlage OF 122/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter den Punkten 3. und 4. der Aufzählung die Worte "Solmser Straße" durch "L 3019" ersetzt werden und der Punkt 5. der Aufzählung folgenden Wortlaut erhält: "auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2016, OF 117/12 Betreff: Mehr Sicherheit für Schulkinder und Fußgänger im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, wie in dem Ortstermin am 7.12.2016 zwischen Vertretern der Stadt und Mitgliedern des Ortsbeirats 12 einvernehmlich vereinbart, die Fahrbahnquerungen im Zuge der Fußwegeverlängerungen An der Wellenburg und Am Schlittenberg für Schulkinder und Fußgänger sicherer zu gestalten. Dazu ist die Fahrbahn im Bereich des Fußweges Am Schlittenberg in Höhe des Spielplatzes, mittels Fahrbahnmarkierungen von beiden Seiten einzuengen und mit Pollern abzusichern. In Höhe der Fußwegeverbindung An der Wellenburg sind die mehrere Meter zurückgesetzten Poller auf dem südlichen Bürgersteig in Richtung Bordsteinkante zu versetzen, um das Parken auf dem Fußweg auszuschließen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1066 2016 Die Vorlage OF 117/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, zu welchem Zweck stehen die Pavillons, die vorübergehend die Kinder der Frühbetreuung der Grundschule Kalbach aufnahmen, noch auf dem Grundstück Talstraße 26a. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons für die Kinder der Frühbetreuung nicht mehr gebraucht werden, befinden sich die Pavillons und das Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Vor Wochen sind einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden. Die Bürger fragen sich zurecht, was hat die Stadtverwaltung mit den Pavillons vor, und wer wird diese künftig nutzen. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrmals angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 09.05.2016 dahingehend beantwortet, dass die Schule die Räume eventuell für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.08.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Integrationsklassen-Kinder nicht zielführend wäre. Die Pavillons stehen noch immer unbenutzt auf dem Grundstück. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 114/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 04.11.2016, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 88/12 vom 22.10.2016 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Vorgang: OM 4990/16 OBR 12; ST 1214/16; NR 109/16 FDP Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist an der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Mit Stellungnahme vom 09.09.2016, ST 1214, teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Rathaus Kalbach" die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 entgegen der Anregung des Ortsbeirate s (OM 4990 vom 22.01.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR 109 vom 19.09.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Antrag vom 19.09.2016, NR 109 Bericht des Magistrats vom 12.05.2017, B 146 Versandpaket: 09.11.2016 Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2016, OF 93/12 Betreff: Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 688 in ein reines Wohngebiet umdefinieren Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan B 688 wie folgt zu ändern: Die im Bebauungsplan B 688 an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) ausgewiesene Fläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" wird umdefiniert und statt wie bisher als "Sonderfläche Gemeinbedarf" zukünftig als reines Wohngebiet (WR) mit einer Grundflächenzahl (WRZ) von maximal 0,3 für die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern vorgesehen. Begründung: Der Bebauungsplan B 688 sieht an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) derzeit noch eine Gemeinbedarfsfläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" vor. Derzeit wird die Fläche für eine Kita Auslagerung genutzt. Langfristig besteht in Kalbach kein Bedarf mehr für eine "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule". Die Grundschule wurde am alten Standort erweitert. Darüber hinaus sind auch keine anderweitigen langfristigen Nutzungsmöglichkeiten als Gemeinbedarfsfläche ersichtlich. Insbesondere kommt mangels Bedarf auch keine dauerhafte Nutzung für eine Kindertagesstätte in Betracht. Weitere Gemeinbedarfszwecke sind ebenfalls nicht ersichtlich. Für die Verwendung der Gemeinbedarfsfläche etwa für die Errichtung eines Bürgerhauses etc. ist der Standort mitten in einem Wohngebiet ungeeignet, da bereits die straßenmäßige Erschließung nicht hinreichend gesichert ist bzw. ein Verkehr erzeugt würde, der den Anwohnern nicht zumutbar ist. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht des Bedarfes nach Wohnungen in Frankfurt und des Baubestandes im unmittelbaren Umfeld bietet sich daher die Umwidmung der Gemeinbedarfsfläche in eine Fläche zur Nutzung als reines Wohngebiet, insbesondere zur Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern an. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 93/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 91/12 Betreff: Verkehrssichere Fußgängerquerungen im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt und der Stadtpolizei zu veranlassen, um vor Ort zu erörtern mit welchen Maßnahmen eine sichere Querung der Straße Im Hasensprung im Bereich der Fußwegeverlängerung An der Wellenburg und Freizeitpark Kalbach ermöglicht werden kann. Begründung: Die beiden Hauptfußwegeachsen die vom Ortskern in Richtung der Feldgemarkung führen, werden sowohl von spazierengehenden Personen wie auch von Schulkindern genutzt. Durch beidseits parkende Autos in der Straße Im Hasensprung wird die Straßenquerung erschwert, da das Sichtfeld sowohl für Passanten wie auch aus fahrenden Autos eingeschränkt ist. In einem Ortstermin sollen Möglichkeiten erörtert werden, mit denen die Straßenquerung für Personen sicherer gestaltet werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 91/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Kalbach" die Straßenbezeichnung "/Am Schlittenberg" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 83/12 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot von mindestens 5m Länge einzurichten. Begründung: Nach der Straßenverkehrsordnung ("StVO") ist es zulässig unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen an Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um dem aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf Ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 718 2016 Die Vorlage OF 83/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 82/12 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach Der Magistrat - Bauaufsicht und Liegenschaftsamt - wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,2 m breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 20 cm mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme öffentlicher Flächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche, allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellt bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter 1 m, führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Die resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, den entscheidend ist nicht die Eigentumssituation sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 717 2016 Die Vorlage OF 82/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite und dritte Absatz des Tenors wie folgt lauten: "Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 79/12 Betreff: Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 9.9.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg zu verbessern. Diese Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung. Mit der für 2016 in Aussicht gestellten Verknüpfung in Verlängerung des Weges Am Zedernholz mit der Straße Am Martinszehnten im Bereich der Firma Sunflower, dürfte sich die Nutzung der Wegeverbindung für den Radverkehr erweitern. Der Ortsbeirat bittet deshalb die schadhafte Betondecke auszubessern und die Wegeoberfläche notfalls mit einem Asphaltüberzug zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten zwei Sätze des Briefes wie folgt lauten: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 09.09.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg sowie den Betonbelag zwischen dem Kätcheslachweg und der Alten Riedbergstraße zu verbessern. Die im ersten Halbsatz aufgeführte Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Es fällt fast täglich auf, dass viele Fahrzeuge, die die Kalbacher Hauptstraße ortseinwärts fahren, bei Gegenverkehr den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen und uU Fußgänger gefährden. Mir selbst ist es oft passiert, dass ich zur Seite springen musste, da ich sonst umgefahren worden wäre. Es handelt sich hier im übrigen um eine Tempo 30 Zone, an die sich die meisten Fahrer aber nicht halten. Eine Lösung wäre das Anbringen von Pfosten auf dem Gehweg, da dann die oben genannte Situation nicht mehr entstehen könnte. Auf dem beiliegenden Foto kann man einen Transporter erkennen, der gerade den Gehweg nach dessen Befahren wieder verlässt.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch würde es befürworten, wenn an der Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße bzw. in deren Verlauf weitere Tempo 30 Schilder angebracht werden. Das einzige Schild direkt nach der Ortseinfahrt (in der Kurve) wird leicht wegen dem Schild "Umweltzone" übersehen. Es kommt täglich vermehrt vor, dass Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Ort fahren und zum Teil bei Gegenverkehr sogar den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen.
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Weiter lesen auf FFM.DEin Kalbach, auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 71 wird oft weil die Straße zu eng ist, wenn man beide Richtungen befährt auf den Gehweg ausgewischen. Der Gehweg ist schon sehr eng und ein Offizieller Schulweg. Sinnvoll wäre es, wenn man ein kurzes Stück (3 bis 5 m) irgendwas an den Gehwegrand befestigt, dass Autos nicht auf den Gehweg ausweichen können.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch möchte anregen, eine Beleuchtung für den Fuss- und Fahrradweg im Kätcheslachpark zwischen U-Bahnhaltestelle Riedberg (Riedbergallee) und Kalbach (Am Hasensprung) zu bauen. Viele Kalbacher nutzen die U-Bahnhalte Riedberg und müssen durch den Kätcheslachpark gehen. Einige Pendler aus Kalbach in Richtung Frankfurt weichen insbesondere in der kälteren Jahreszeit auf das Auto aus, weil sie sich im Dunkeln im Kätcheslachpark nicht sicher fühlen. Die zahlreichen Einbrüche in Kalbach unterstreichen, dass die Gegend im Dunkeln nicht sicher ist. viele Grüße Camillus Gurr
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