Antrag vom 07.02.2022, OF 164/12 Betreff: Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, an der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Hausnummern 6b und 37 durch die Erhöhung der Bordsteinkanten den ohnehin sehr knappen Platz auf den Bürgersteigen besser gegen das Überfahren durch Kraftfahrzeuge zu sichern. Weiterhin soll geprüft und berichtet werden, 1. ob eine Abschaffung der massiven Laternenmasten zu Gunsten einer frei schwebenden Aufhängung zwischen den Hausfassaden der beiderseitigen Gebäude (in Abstimmung mit deren Eigentümer:innen), möglich ist, Bild: Laternenmast #11 vor der Kalbacher Hauptstraße 37, eigene Aufnahme 2. ob Straßenschilder an Hausfassaden angebracht oder, falls nicht möglich, an Stellen versetzt werden können, die nicht die Nutzung des Fußgängerbereichs einschränken, Bild: Bordstein vor der Kalbacher Hauptstraße 24, eigene Aufnahme 3. ob die Probleme des engen Straßenraums nachhaltig gelöst werden und die Bürgersteige verbreitert werden können, wenn man folgende Straßenabschnitte in Einbahnstraßen umwandelt (jeweils genannt in der zulässigen Fahrtrichtung, siehe auch folgende Skizze): - Kalbacher Hauptstraße von Neugasse bis Talstraße (mit Freigabe zur Fahrt gegen die Fahrtrichtung für Linienbusse) - In der Wink von Am Brunnengarten zum Am Hopfenbrunnen - Am Brunnengarten von In der Wink bis Zum Bergwerk Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen 4. oder ob eine Variante für den nordwestlichen Bereich mit drei Einbahnstraßen (Am Hopfenbrunnen von Zum Bergwerk bis In der Wink, In der Wink nach Osten und Am Brunnengarten nach Süden von In der Wink bis Zum Bergwerk) die Vermeidung von Umfahrungsverkehr bei gleichzeitiger Entlastung bei Abfahrten nach Spielen des FC Kalbach erreichen würde.
Begründung:
Aufgrund des engen Straßenquerschnitts fahren Kraftfahrzeuge häufig über Teile des Bürgersteigs, um trotz parkender Fahrzeuge einen Begegnungsverkehr zu erzwingen. Die sehr niedrigen, teils sogar fast zur Straße niveaugleichen Bordsteine unterstützen dies leider sehr leicht. Die Bürgersteige an der Kalbacher Hauptstraße sind im genannten Bereich sehr eng. Kommen dann noch Laternenmastern oder Verkehrsschilder hinzu, reicht die Breite für Kinderwägen, Rollstühle und Rollatoren an mehreren Stellen nicht mehr aus. Dies betrifft die Laternen 2695-0004 - 0011 inklusive 0004A und 0004B. Durch eine schwebende Aufhängung der Laternen und eine Montage von Straßenschildern an Hauswänden (natürlich in Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümer:innen) könnten einige der engsten Stellen, an denen man mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator nicht mehr vorbeikommt ohne auf die Straße auszuweichen, entschärft werden. Damit wären die Bürgersteige an den kritischen Punkten sicherer nutzbar zu machen. Während all dies nur "Symptombekämpfung" ist, versucht Punkt #3 die Probleme des starken Verkehrs grundlegender zu lösen. Die Einführung zusätzlicher Einbahnstraßenregelungen hat das Potenzial, einen guten Teil des Verkehrs auf die Umgehungsstraße zu verlagern oder sogar ganz zu vermeiden, weil z. B. für den Weg zu Bäcker, Bank oder Blumenladen Spaziergang oder das Fahrrad attraktiver werden als das Auto. Alternativ wäre auch denkbar, einen Einrichtungsbetrieb per Ampeln zu realisieren wie dies an manchen Baustellen geschieht. Hier befürchten wir aber neben längeren Rückstaus vor allem auch neue, gefährliche Situationen durch Fahrzeuge aus Einmündungen und Ausfahrten im genannten Straßenabschnitt.Hauptvorlage: Antrag vom 10.01.2022, OF 153/12 Nebenvorlage: Antrag vom 06.02.2022, OF 179/12 Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1730 2022 Anregung an den Magistrat OM 1731 2022 1. Die Vorlage OF 153/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 164/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 164/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 179/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, Volt, LINKE. und BFF gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)