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Meine Nachbarschaft: Zum Bergwerk

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee

29.12.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 152/12 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee Foto: Google Maps An der Einmündung treffen die Radwege in Richtung Niederursel, Riedberg, Oberursel und Kalbach zusammen. Entsprechend hoch ist die Zahl der Radfahrenden pro Tag. Wer aus Niederursel kommt, fährt auf einem Weg am Sportplatz in Richtung der genannten Einmündung. Der Weg ist durch einen ca. 2m breiten Grünstreifen von der Straße "Am Weißkirchner Berg" getrennt. Foto: Privat Dadurch werden Radfahrende von Fahrzeugen, die aus Richtung Niederursel kommend nach rechts in die Altenhöferallee abbiegen wollen leicht übersehen. Obwohl sich der Weg auf der anderen Seite durch Zeichen 249 als benutzungspflichtiger Radweg fortsetzt, ist die Überquerung an dieser Stelle als reine Fußgängerampel ausgewiesen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten die Fußgängerampel zusätzlich mit einem Fahrradpiktogramm zu versehen [1] und 2. an geeigneter Stelle die aus Weißkirchen kommenden Rechtsabbiegenden mit dem Zeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-21 [2] auf kreuzende Radfahrende hinzuweisen. 1: Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm 2: Achtung Radfahrer / Gefahrenstelle rechts Begründung: Die Umsetzung dient der Verkehrssicherheit der Radfahrenden und ist schnellstmöglich umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Ziffer 2. der Vorlage OF 152/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1488 2022 Die Vorlage OF 152/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. und Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, Volt, LINKE. und BFF gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße

15.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 122/12 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Einmündungen "An der Grünhohl" und "Am Hang" die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit durch Geschwindigkeitskontrollen zu unterstützen. Begründung: Anwohner:innen berichten über regelmäßige Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Bereich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1152 2021 Die Vorlage OF 122/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Pflanzung Bäume am Ortseingang Kalbach West von der L 3019 auf die Straße Am Weißkirchener Berg

12.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 129/12 Betreff: Pflanzung Bäume am Ortseingang Kalbach West von der L 3019 auf die Straße Am Weißkirchener Berg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Bäume am Standort: Am Weißkirchener Berg, Flurstuck Kalbach Bez. 65 499, Flur 15, Flurstücknr. 66/5 zu pflanzen, vgl. auch nochmals das beigefügte Bild. Begründung: Weitere Bäume im Ortsgebiet Kalbach dienen nicht nur der Aufwertung des Stadtteils sondern wirken sich auch positiv auf die CO2 Bilanz des Stadtteils aus. Diese Stelle scheint prädestiniert für die Pflanzung mehrerer Bäume. (Quelle: Google Maps) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1155 2021 Die Vorlage OF 129/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Es wird auf die Stellungnahme ST 2200/19 verwiesen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk

29.09.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 119/12 Betreff: Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Straßenecke Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße auf der Kalbacher Hauptstraße, einen großen Blumenkübel aufzustellen, um das gefährliche Falschparken zu verhindern. Begründung: Diese Straßenseite wird gewohnheitsmäßig als Be- und Entladeparkplatz, hauptsächlich durch die Kunden der gegenüberliegenden Post, benutzt. Fahrradständer an dieser Stelle aufzustellen birgt ebenso eine Gefahr, denn man kann von der Straße "Zum Bergweg" nur schwer in die Kalbacher Hauptstraße rechts einsehen. Der Radfahrer, der sich an dieser Stelle aufhalten würde, kann, genau wie ein Autofahrer, der sein Auto auslädt, sehr leicht übersehen werden. Ein Blumenkübel würde das Parken speziell an dieser Gefahrenecke verhindern und zusätzlich noch eine Verschönerung der Straße bedeuten. Wenn das Aufstellen eines Blumenkübels vom Magistrat genehmigt wird, findet sich mit Sicherheit in Kalbach ein Sponsor, der die Bepflanzung übernimmt. So ist es in den südlichen Stadtteilen Frankfurts seit Jahren durchaus üblich und auch gelungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2021 Die Vorlage OF 119/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

10.09.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6.Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

30.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und 7. wie Bewohner:innen im Ernstfall auch ohne individuelle Vorbereitung (spezifische Smartphone-Apps) alarmiert werden sollen und ob es sinnvoll und geplant ist, hierfür auch (wieder) auf örtliche Sirenen zurückzugreifen. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Auch auf dem Friedhof Kalbach aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen machen

30.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 92/12 Betreff: Auch auf dem Friedhof Kalbach aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen machen Der Magistrat wird gebeten, bei der Ausweitung naturnah gestalteter Grünflächen im Stadtteil Kalbach-Riedberg auch Flächen auf dem Friedhof Kalbach, insbesondere dem Teil westlich der Straße Am Hopfenbrunnen, in die Planungen einzubeziehen. Begründung: Mit seiner Stellungnahme ST 1103 vom 17.05.2021 führt der Magistrat aus, dass u. A. auch auf den Friedhöfen, z. B. auf dem Hauptfriedhof, aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen wurden. Aus Sicht des Ortsbeirats befindet sich auf dem Kalbacher Friedhofsbereich nordwestlich der Straße Am Hopfenbrunnen eine Rasenfläche, die so umgewandelt werden könnte. Hier bietet es sich an, den Friedhof als grüne Lunge im Stadtteil zu gestalten und Biodiversität zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 742 2021 Die Vorlage OF 92/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Bürgersteig und Regenrückhaltebecken Am Hopfenbrunnen

28.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2021, OF 77/12 Betreff: Bürgersteig und Regenrückhaltebecken Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Grünflächenamt mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem beigefügten Foto 1 ergibt sich, dass das Grundstück (Flur 5 Flurstück 91/30 laut Geoportal Hessen) Am Hopfenbrunnen - unmittelbar vor der Brücke der Umgehungsstraße L 3019 gelegen - so bewachsen ist, dass eine Benutzung des Bürgersteiges ausgeschlossen wird. Um Rückschnitt wird gebeten. Das Foto 2 zeigt das überwucherte Regenrückhaltebecken (Flur 5 Flurstück 91/29 laut Geoportal Hessen), ebenfalls "Am Hopfenbrunnen", neben den Parkplätzen der Sportanlage Kalbach. Hier ist die Funktionsfähigkeit zu prüfen, zumal es vor dem verstärkten Wachstum der Pflanzen in den letzten Wochen auch zahlreiche Müllablagerungen aufwies. Foto1 privat Foto 2 privat Sollte Ihr Amt für diese Fragen nicht zuständig ein, so bitte ich diese an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Für eine schriftliche Antwort danke ich bereits jetzt im Namen des Ortsbeirates 12 Kalbach-Riedberg Mit freundlichen Grüßen Begründung: Die Spaziergänger*innen nutzen gerne die Bürgersteige. Dies ist in einem Bereich auf einer Straßenseite nicht mehr möglich und bedarf eines Rückschnitts. Denn im Hinblick auf den fließenden Verkehr durch die gute und rege Nutzung der Sportanlage, die dortigen Parkplätze sowie den Fahrradverkehr Richtung Bad Homburg und Richtung Am Martinszehnten ist dies auch notwendig. Gerade im Hinblick auf vermehrte starke Niederschläge ist auch das Regenrückhaltebecken in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Eine telefonische Klärung konnte wegen der schwierigen Frage der Ämterzuständigkeit nicht erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 77/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen

26.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2021, OF 52/12 Betreff: Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit der Fußgänger im Bereich der Kalbacher Hauptstraße mit geeigneten Mitteln zu erhöhen ist. Immer wieder kommt es vor, dass PKWs und Busse im Bereich der Hausnummer 26 auf den Bürgersteig ausweichen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Fußgänger, zumal dieser Bereich auch Teil des Schulwegs ist. Da in diesem Bereich viele Gewerbetreibende ansässig sind, sind diese unbedingt mit einzubeziehen, so dass diese keine Nachteile durch Maßnahmen erleiden. (Quelle:privat) Begründung: Immer häufiger ist zu beobachten, dass drei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren, obwohl der Straßendurchschnitt dafür nicht ausreicht. Daher wird auf den Bürgersteig ausgewichen. Dieser ist aber in diesem Bereich sehr schmal und ein Ausweichen für Fußgänger nicht möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 588 2021 Die Vorlage OF 52/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden neuen zweiten Satz ergänzt wird: "Hier ist insbesondere der Bereich zwischen der Kirche und dem Alten Rathaus zu beachten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße

23.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 51/12 Betreff: Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Ämter und Polizeidienststellen, der Anwohner*innen sowie des Ortsbeirates 12 zu vereinbaren, um die Situation des ruhenden Verkehrs im Hinblick auf Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen, Schulwegsicherheit sowie Rettungs- und Müllfahrzeuge zu prüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Begründung: Vor einigen Monaten konnte die Leerung der Mülltonnen wegen div. Baumaßnahmen sowie des ruhenden Verkehrs im Bereich des Kirschenwäldchens nicht erfolgen. Auf Bemühen von Anwohner*innen, Ortsbeiratsmitgliedern und der FES ist es gelungen, dass nun kleinere Müllfahrzeuge für eine regelmäßige Leerung der Mülltonnen problemlos durch die Straße kommen. Mit Bau und Bezug eines neuen Wohnhauses am Ende der Kalbacher Hauptstraße ist eine Tiefgarage für die bereits vorhandenen Wohngebäude weggefallen. Ob und wie die Auslastung der Tiefgarage für den Neubau und/oder die Tiefgarage im Oberschlag ist, ist nicht Aufgabe des Ortsbeirates zu prüfen. Tatsache ist, dass vermehrt Anwohner*innen, Familien mit Schulkindern sich beschweren, dass der Zebrastreifen nicht frei nutzbar ist, Kurvenbereiche nicht frei einsehbar sind, Halteverbotszeichen missachtet werden. Ob dies mit z. B. mit Markierungen, Sperrposten, Anwohnerparken oder verstärkter Kontrolle erreicht werden kann, ist unter Beteiligung interessierter Anwohner*innen, zuständigen Fachbehörden und dem Ortsbeirat zu erörtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 587 2021 Die Vorlage OF 51/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ortstermin für zwei entfernte Bäume an der Bushaltestelle „Am Weißkirchener Berg“

26.04.2021 | Aktualisiert am: 02.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 26/12 Betreff: Ortstermin für zwei entfernte Bäume an der Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" Vorgang: OM 5942/20 OBR 12; ST 1359/20 Die Ortsvorsteherin wird gebeten, wie in ST 1359/2020 vorgeschlagen, zu einem ämterübergreifenden Ortstermin einzuladen, um Standorte für die entfallenen Bäume an der Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" festzulegen. Begründung: Der Ortstermin kann die Situation ohne weitere Missverständnisse klären, da dies bislang offenbar nicht direkt zwischen den Ämtern geklärt werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5942 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1359 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 26/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 26/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei dem Ortstermin auch die Ecke An der Bergstraße/Am Hasensprung thematisiert werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg

04.01.2021 | Aktualisiert am: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 680/12 Betreff: Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit auf der L 3019 "Am Weißkirchener Berg" zwischen der Einmündung der Altenhöferallee und der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg" / L 3019 (erste Einmündung nach Kalbach) durch eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h zu verbessern. Begründung: Am 24.09.2020 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Todesfolge zwischen einem (die Straße querenden) Motorroller und einem aus Richtung Kalbach kommenden Auto. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit an dieser schlecht einsehbaren Stelle kann das Risiko künftiger Unfälle deutlich senken. Aktuell besteht in diesem Bereich eine Mischung von Geschwindigkeitsbegrenzungen von teils 60, teils 70 km/h. Eine einheitliche Regelung reduziert die Verwirrung und kann die Akzeptanz steigern. Da der genannte Straßenabschnitt gleichzeitig die primäre Autoverbindung zwischen den beiden Teilen Kalbach und Riedberg des Ortsbezirks 12 ist, liegt eine stärkere Anlehnung an innerörtliche Geschwindigkeiten ebenfalls nahe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.10.2020, OF 646/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7047 2021 1. Die Vorlage OF 646/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 680/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 680/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Tempo 30 auf dem Riedberg

17.12.2020 | Aktualisiert am: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2020, OF 703/12 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße auf Grund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards ist entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo 30 Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befindet. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Riedbergallee, Graf-von-Staufenbergallee sowie die Altenhöferallee werden künftig mit Tempo 30 Streckenanordnungen versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3. und 5) Anders als in der ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn dies zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dient. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7064 2021 Die Vorlage OF 703/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg

12.10.2020 | Aktualisiert am: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 646/12 Betreff: Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit an der L 3019 "Am Weißkirchener Berg" in Höhe der Feldwegquerung ca. 180 Meter östlich der Einmündung "Altenhöferallee" zu verbessern durch Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 50 in diesem Bereich. Der Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung soll so festgelegt sein, dass das Verkehrszeichen bereits von der Ampel der Ortsausfahrt Kalbach (ebenfalls "Am Weißkirchener Berg") aus sichtbar ist. Begründung: Am 24.09.2020 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Todesfolge zwischen einem (die Straße querenden) Motorroller und einem aus Richtung Kalbach kommenden Auto. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit an dieser schlecht einsehbaren Stelle kann das Risiko künftiger Unfälle deutlich senken. Der früh sichtbare Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung vermeidet, dass Fahrzeuge erst den Berg hoch beschleunigen, um dann wieder bremsen zu müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.01.2021, OF 680/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 646/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 646/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7047 2021 1. Die Vorlage OF 646/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 680/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 680/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage Kalbach

03.09.2020 | Aktualisiert am: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 622/12 Betreff: Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage Kalbach Der Magistrat wird gebeten, am oberen Ende der barrierefreien Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Bezirkssportanlage Kalbach durch geeignete Maßnahmen (Poller, Gitter o.Ä.) sicherzustellen, dass die Zuwegung auch im oberen Bereich dauerhaft barrierefrei bleibt und nicht durch rücksichtslos geparkte Kraftfahrzeuge versperrt wird. Begründung: Die barrierefreie Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen aus macht die Bezirkssportanlage Kalbach für Rollstuhlfahrer und Radfahrer zugänglich, ebenso für Fußgänger, die die vorhandene Treppe nicht benutzen können oder wollen. Die Zuwegung endet im oberen Bereich auf einer gepflasterten/größeren asphaltierten Fläche, die als Parkplatz genutzt wird. Bürger haben sich darüber beschwert, dass bei starker Frequentierung des Parkplatzes häufig auch das Ende der Zuwegung "gnadenlos" zugeparkt wird mit der Folge, dass diejenigen, die auf der oberen Ebene mit Rollstuhl, mit Fahrrad oder als Fußgänger ankommen, die Zuwegung - wenn überhaupt - nur unter großen Anstrengungen verlassen und auf die Bezirkssportanlage gelangen können. Die Aufstellung einiger Poller sollte ausreichend und geeignet sein, die notwendige Rücksichtnahme einzufordern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6595 2020 Die Vorlage OF 622/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Für den Sportverein muss der Transport auch sperriger Geräte möglich bleiben, z. B. durch umlegbare Poller mit Schloss." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg

17.08.2020 | Aktualisiert am: 07.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 607/12 Betreff: E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg Nach dem Rückzug der Firma Allego aus dem Projekt zum Bau hunderter E-Auto-Ladestationen in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, seinerseits durch geeignete Partner oder über stadteigene Unternehmen wie die Mainova dafür zu sorgen, dass auch in Kalbach und Riedberg zahlreiche geeignete öffentliche Ladestationen für E-Autos errichtet und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierbei sollen insbesondere auch folgende mögliche Standorte geprüft werden: - Park&Ride-Parkplatz an der U-Bahn-Station "Kalbach" - rund um das Riedbergzentrum (Altenhöferallee / Ernst-Abbe-Straße / Otto-Schott-Straße) - an den Sportplätzen (Nordende Altenhöferallee, Am Hopfenbrunnen, Sport- und Freizeitzentrum Kalbach) - am Uni-Campus Riedberg (Ortsbezirk 8) Begründung: Die Nachfrage nach E-Autos steigt derzeit stark an, so dass die Autohersteller nun auch Großserienfahrzeuge anbieten. Die Ladeinfrastruktur stößt dabei zunehmend an ihre Grenzen und muss dringend erweitert werden, um die Dekarbonisierung im Sinne des Klimaschutzes zu unterstützen. Mit der Mainova hat die Stadt Frankfurt einen geeigneten Partner, um ein solches Projekt für Frankfurt voranzutreiben. Nach einer Investitionsphase kann dies letztlich auch zu einer nachhaltigen Einnahmequelle für die Stadt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6445 2020 Die Vorlage OF 607/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ortstermin in der Straße Im Wiesengrund

12.08.2020 | Aktualisiert am: 07.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 593/12 Betreff: Ortstermin in der Straße Im Wiesengrund Die Ortsvorsteherin wird gebeten in der Straße "Im Wiesengrund" einen Ortstermin des Ortsbeirats zu vereinbaren. Ziel des Ortstermins soll die Erhöhung der Verkehrssicherheit in oben genannter Straße sein. Eingeladen werden sollten das Straßenverkehrsamt, die Polizei und das Amt für Straßenbau und Erschließung. Da noch ein Ortstermin bezüglich der Einfahrt in die Straße "Am Hopfenbrunnen" aussteht, können diese beiden Termine auch gerne zusammengelegt werden, da die jeweiligen Orte in direkter Nachbarschaft liegen. Begründung: Vor einiger Zeit wurde in dieser Straße ein Kind angefahren. Eine Beurteilung der Situation vor Ort mit den entsprechenden Fachämtern ist sicherlich am sinnvollsten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 593/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Zwei entfernte Bäume an der Bushaltestelle „Am Weißkirchener Berg“ ersetzen

02.03.2020 | Aktualisiert am: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2020, OF 556/12 Betreff: Zwei entfernte Bäume an der Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" ersetzen Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" in Fahrtrichtung Nordweststadt, auf der öffentlichen Fläche die zwei Bäume nachzupflanzen, die in Folge einer privaten Baumaßnahme entfernt wurden. Begründung: Jeder Baum ist für das Stadtklima bedeutsam und spendet im Sommer unmittelbaren Sonnenschutz für die an der Haltestelle wartenden Personen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5942 2020 Die Vorlage OF 556/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden

01.03.2020 | Aktualisiert am: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 562/12 Betreff: Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden Vor rund 1,5 Jahren wurde der obige Abschnitt in Kalbach gesperrt, um einige Neubauten zu errichten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat 1. wird gebeten nach nunmehr rund 1,5 Jahren den obigen Abschnitt Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg wieder für den Fuß, Rad-und Kraftfahrverkehr zugänglich zu machen und die Sperrung zu beenden und 2. mitzuteilen, welche Gründe dem entgegenstehen die Straße wieder für den öffentlichen Verkehr freizugeben, da das Bauvorhaben schon weit fortgeschritten ist. Begründung: In der Stadt Frankfurt am Main werden an unzähligen Ecken im Stadtgebiet Neubaumaßnahmen im Rahmen von Ausnutzung von Baulücken durchgeführt. Wenn für jede Neubaumaßnahme 1,5 Jahre Straßen (teilweise), Kreuzungen, Bürgersteige gesperrt werden würden, wäre mit erheblichen Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner zu rechnen. Da sich seit einem halben Jahr diese Beschwerden gegenüber den Mitgliedern im Ortsbeirat häufen, die Vertreter des Ortsbeirates diesen Zustand nicht beenden können, muss dies nun zeitnah durch die Stadt Frankfurt am Main öffentlich erklärt oder beendet werden. Nur abschließend ist zu erwähnen, dass dieser Bereich auch ein Schulweg in einem gefährlichen Kurvenbereich ist, der allein aus Sicherheitsgründen keine weitere Schließung rechtfertigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 562/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Straße Am Brunnengarten

21.02.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2020, OF 557/12 Betreff: Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Straße Am Brunnengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Am Brunnengarten" vom Kreuzungsbereich der Straße "Zum Bergwerk" und bis in Höhe der ersten Grundstückszufahrten (ca. 10 Meter in nördlicher Richtung), anstelle des einseitig bestehenden, eingeschränkten Halteverbots, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Im genannten Einmündungsbereich parken wiederholt Fahrzeuge und behindern nicht nur den Fußgängerverkehr, sondern auch das Ein- und Ausbiegen von Fahrzeugen massiv bzw. machen dies unmöglich. Die Einrichtung eines absoluten Halteverbots soll dazu dienen, den Grad der Regelbefolgung zu erhöhen und Fahrzeuge hier nicht abzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern

29.01.2020 | Aktualisiert am: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 553/12 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats ST 718 vom 18.05.2015 den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz / Bonifatiusstraße / Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass hier eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach / Bonames / Kalbach im Bereich Am Martinszehnten / Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Bonifatiusstraße / Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5940 2020 Die Vorlage OF 553/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssicherheit in der Straße Am Weißkirchener Berg insbesondere für Schulkinder erhöhen - Errichtung von erhöhten Bordsteinen und Drängelgittern prüfen, um das Überfahren der Bordsteine zu verhindern

06.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 524/12 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Weißkirchener Berg insbesondere für Schulkinder erhöhen - Errichtung von erhöhten Bordsteinen und Drängelgittern prüfen, um das Überfahren der Bordsteine zu verhindern Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, z.B. auch im Rahmen eines Ortstermins, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße "Am Weißkirchener Berg" - insbesondere im Bereich der Einmündung der Straße "Wirschelweg" - zu prüfen und umzusetzen. Im Rahmen dieser Prüfungen soll auch geprüft werden, ob die Erhöhung der Bordsteinkanten und oder die Errichtung von Drängelgitterrn in dem genannten Bereich auf der ortseinwärts gerichteten Straßenseite geeignet ist, das Überfahren der Bordsteine zu verhindern und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Von Anwohnern wurde verschiedentlich berichtet, dass auf der ortseinwärts gerichteten Straßenseite "Am Weißenkirchener Berg", insbesondere im Bereich der Einmündung der Straße "Wirschelweg", Kraftfahrzeuge, u.a. auch Linienbusse, häufig über die in diesem Bereich recht flachen Bordsteine fahren, um dem Gegenverkehr auszuweichen, statt den Gegenverkehr abzuwarten. Dieses Verhalten stellt insbesondere deshalb eine Gefährdung dar, weil die Eimündung der Straße "Wirschelweg" in die Straße "Am Weißenkirchener Berg", auch einen Schulweg darstellt und Eltern verschiedentlich vor dem Hintergrund des festgestellten "Überfahrens" der Bordsteinkante ihre Kinder bereits auf anderen Wegen in die Schule schicken. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob und wie die Verkehrssicherheit in dem Bereich erhöht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5638 2020 Die Vorlage OF 524/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Ortstermins Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Am Weißkirchener Berg - insbesondere im Bereich der Einmündung der Straße Wirschelweg - zu prüfen und zu berichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln

06.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 525/12 Betreff: Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln Der Magistrat wird gebeten, entsprechend seiner Stellungnahme ST 282 vom 20.2.2015 (zu OM 3724 vom 5.12.2014), die zugesagte, aber noch nicht umgesetzte Anbringung einer Fahrbahnmarkierung Tempo 30 im Einfahrtsbereich von der Umgehungsstraße L3019 in die Straße Lange Meile auszuführen. Da die Beachtung der Tempo-30-Zone in Kalbach leider schwindet, sollen mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln vorübergehend in den vier Einfahrtsbereichen Kalbachs aufgestellt werden. Begründung: Während in den engen Straßen des Ortskerns zwangsläufig mit verminderter Geschwindigkeit gefahren wird, sind besonders in den Straßen Am Weißkirchener Berg, Lange Meile, Talstraße und in Teilbereichen der Kalbacher Hauptstraße Fahrgeschwindigkeiten deutlich über Tempo 30 festzustellen. Um auf die Geschwindigkeitsanordnungen aufmerksam zu machen, sind zeitlich befristete mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den oben genannten Straßenbereichen zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5639 2020 Die Vorlage OF 525/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Straße In der Wink

01.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 522/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Straße In der Wink Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Haushaltsmittel für die Sanierungsplanung und die anschliessende Sanierung der Straße "In der Wink" für den kommenden Haushalt eingestellt. Wie schon in der OM 3014 vom 21.03.2014 gefordert, empfiehlt der Ortsbeirat den Verzicht auf eine durchgängige Verbreiterung. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Verkehrsfläche niveaugleich auszubauen und als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: Die Ertüchtigung der Straße "In der Wink" mit einem Gehweg wurde aufgrund mangelnder Haushaltsmittel in der Stellungnahme ST 1006 vom 11.08.2014 abgelehnt. Im kommenden Haushalt sollten hier entsprechende Mittel eingeplant werden. Die Begründung der OM 3014 vom 21.03.2014 ist weiterhin uneingeschränkt gültig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 25 2020 Die Vorlage OF 522/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Lärmschutz entlang der A 5 vorantreiben

18.11.2019 | Aktualisiert am: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2019, OF 501/12 Betreff: Lärmschutz entlang der A 5 vorantreiben Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung von Lärmschutzwällen entlang der A5 im Bereich Kalbach-Riedberg, also zwischen der Querung der L3019 ("Am Weißkirchener Berg") und dem Bad Homburger Kreuz, zu berichten. Hierbei soll auch auf die Auswirkungen der Beilegung der Rechtsstreitigkeiten zum Bau des Riederwaldtunnels am 12.11.2019 eingegangen werden, da der Aushub des Riederwaldtunnels für die Errichtung der Lärmschutzwälle verwendet werden soll. Begründung: Die ST 848 vom 4.5.2018 enthält noch viele Absichten und Unklarheiten, die sich anderthalb Jahre später sicherlich präzisieren lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1499 2019 Die Vorlage OF 501/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ortstermin Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg

15.11.2019 | Aktualisiert am: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 510/12 Betreff: Ortstermin Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg Mit der ST 1395 vom 30.07.2018 wurde an der Kreuzung Am Hopfenbrunnen / Am Weißkirchener Berg ein Parkwinkel zugesagt und vor kurzem auch angebracht. Dieser hat die Situation allerdings nicht verbessert, eventuell sogar verschlechtert, da die Autos nun noch näher an der Kreuzung parken. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten einen Ortstermin abzustimmen um die Situation vor Ort zu begutachten. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird regelmäßig bis fast in die Kreuzung hinein geparkt. Das führt dazu, dass nur noch eine Fahrspur frei ist. Wollen nun also Fahrzeuge in die Straße Am Hopfenbrunnen einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge in Richtung Am Weißkirchener Berg ausfahren, führt dies zu Situationen mit komplizierten Rangieraktionen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5516 2019 Die Vorlage OF 510/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen

15.11.2019 | Aktualisiert am: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 511/12 Betreff: Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen Mit der Mitteilung über Straßenumbau-bzw. Ausbaumaßnahmen vom 05.11.2019 berichtet das Amt für Straßenbau und Erschließung über die Erneuerung der Fahrbahn und des Gehwegs im nördlichen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen. Dies soll im August 2020 geschehen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was diese Baumaßnahme notwendig macht, da die Straße in diesem Bereich gut erhalten scheint. Andere Bereiche im Stadtteil (wie z.B. die Talstraße oder In der Wink) haben eine Sanierung zumindest augenscheinlich deutlich nötiger. Falls sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, wird der Magistrat gebeten dies dem Ortsbeirat detailliert mitzuteilen. Begründung: Da die Mittel für Straßenbau und -erhaltung endlich sind, gilt es diese sinnvoll einzusetzen. Da die oben genannte Straße in einem guten Zustand scheint, wäre es eventuell sinnvoller andere Bereiche mit einer höheren Priorität zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2019 Die Vorlage OF 511/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude?

14.10.2019 | Aktualisiert am: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 486/12 Betreff: Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude? Es war zu vernehmen, dass die Stadt Frankfurt Gespräche mit den Eigentümern der Häuser "Kalbacher Hauptstraße" 50 und 52 geführt hat mit dem Ziel, durch einen Erwerb dieser Gebäude zusätzliche Flächen für die Grundschule Kalbach zu erschließen. Der Ortsbeirat begrüßt dies ausdrücklich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Gespräche hierzu zu berichten und ggf. über weitere Planungen in diesem Zusammenhang zu berichten. Begründung: Eine Erweiterung der Grundschule Kalbach durch unmittelbar benachbarte Gebäude würde die Raumprobleme der Schule wirksam lindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 486/12 dahin gehend ab, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Zusammenhang" das Wort "vertraulich" eingefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 486/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich?

14.10.2019 | Aktualisiert am: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 489/12 Betreff: Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich durch den Rückbau der Autobahnauf- und Abfahrt "Frankfurt-Kalbach" (BAB 661) die Möglichkeit ergibt, zwischen der Golf-Range Frankfurt, der BAB 661, dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und den Gebäuden an der Kalbacher Hauptstraße 131 - 143 (siehe Skizze) eine weitere Sportfläche (z. B. für Leichtathletik oder andere Sportarten) einzurichten. Hierbei soll auch der bereits 2009 festgestellte Bedarf berücksichtigt werden (siehe B 85 vom 6.2.2009), der bislang nicht befriedigt werden konnte. Quelle: OpenStreetMap, (c) OpenStreetMap-Mitwirkende Begründung: Der Rückbau der Autobahnzufahrt schafft eine zusammenhängende rechteckige Fläche von ca. 290 x 180m, was zahlreiche neue Angebote ermöglichen könnte. Falls es für die 2009 betrachtete, kleinere Fläche Probleme gab, die eine Umsetzung verhinderten, so kann die Sachlage sich nun deutlich verändert darstellen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5275 2019 Die Vorlage OF 489/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Parteien: SPD, GRÜNE

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Erinnerung: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/ Am Weißkirchener Berg

25.07.2019 | Aktualisiert am: 22.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2019, OF 469/12 Betreff: Erinnerung: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/ Am Weißkirchener Berg Vorgang: OM 3025/18 OBR 12; ST 1395/18 Der Magistrat wird gebeten, die mit der ST 1395 vom 30.07.2018 zugesicherte Fahrbahnmarkierung eines Parkwinkels fünf Meter vor dem Kreuzungsbereich Am Hopfenbrunnen / Am Weißkirchener Berg umzusetzen. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird aufgrund der noch fehlenden Markierung nach wie vor regelmäßig bis zum Kreuzungsbereich geparkt, mit der Folge, dass das Einbiegen in die Straße Am Hopfenbrunnen bei Gegenverkehr mitunter zu komplizierten Rangieraktionen führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3025 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1395 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4924 2019 Die Vorlage OF 469/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm

02.06.2019 | Aktualisiert am: 24.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 454/12 Betreff: Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf dem unteren Parkplatz der Sportanlage Kalbach einen Mülleimer vorzugsweise am Beginn der Straße "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Treppe zur Sportanlage aufzustellen, um den Besucher*innen die Gelegenheit zur richtigen Müllentsorgung zu geben. Begründung: Zu Spielzeiten werden die beiden Parkflächen, die an der Josef-Bautz-Straße durch eine Begrenzung enden, von vielen Besucher*innen genutzt. Um diesen auch die Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung zu geben, bedarf es eines weiteren Mülleimers, ähnlich dem Mülleimer an der Josef-Bautz-Straße oder den Mülleimern im angrenzenden Grünbereich bei den Parkbänken. Somit kann auch Kalbach an der Initiative https://www.fes-frankfurt.de/ueber-fes/wir-in-der-region/cleanffm/ teilhaben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 454/12 tätig zu werden und ein entsprechendes Schreiben an die Verwaltung zu senden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssicherung In der Wink/Am Brunnengarten

23.05.2019 | Aktualisiert am: 24.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 452/12 Betreff: Verkehrssicherung In der Wink/Am Brunnengarten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten welche verkehrssichernden Maßnahmen an der Kreuzung In der Wink / Am Brunnengarten etabliert werden können. Begründung: Anwohner haben sich in der vergangenen Ortsbeiratssitzung beschwert, dass hier vermehrt über den Bürgersteig gefahren wird. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden wie man dies in Zukunft sinnvoll vermeiden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4757 2019 Die Vorlage OF 452/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Buswendeschleife in der Straße Am Hopfenbrunnen flexibler gestalten

10.02.2019 | Aktualisiert am: 28.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2019, OF 403/12 Betreff: Buswendeschleife in der Straße Am Hopfenbrunnen flexibler gestalten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen", welche nur in den frühen Morgenstunden genutzt wird, für Anwohner flexibler genutzt werden kann, beispielsweise durch eine zeitliche begrenzte Freigabe für Anlieger mit kombiniertem Parkverbot. Hierbei soll auch geprüft werden, ob sich an der Nutzung der Wendeschleife durch die Fahrplanänderungen im Dezember 2019 etwas ändert. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 25.1.2019 merkten Anwohner an, dass im Wendehammer vermehrt das vorherrschende Park- und Einfahrtsverbot überprüft wird. Die genannte Buswendeschleife wird aktuell nur in den frühen Morgenstunden (Mo-Fr) bzw. nachts (Sa-So) von den Linien 28 und 29 genutzt. Aktuell ist die Einfahrt aber grundsätzlich verboten, wodurch diese sehr großzügig bemessene Fläche zumeist ungenutzt ist. Eine zumindest zeitweise Freigabe kann die Nutzung der Flächen gerade für Anwohner flexibler gestalten ohne den Busverkehr zu beeinträchtigen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4338 2019 Die Vorlage OF 403/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach e. V. für Pkws sperren

05.02.2019 | Aktualisiert am: 28.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 404/12 Betreff: Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach e. V. für Pkws sperren Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße "Am Hopfenbrunnen" zur "Josef-Bautz-Straße" für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten an der Einmündung zur "Josef-Bautz-Straße" wären ein probates Mittel. Begründung: Die Feldwege nordöstlich des Geländes des FC Kalbach sind beliebt für Fußgänger und Radfahrer, werden aber trotz eindeutiger Beschilderung zunehmend von Pkws als Abkürzung missbraucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4339 2019 Die Vorlage OF 404/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Josef-Bautz-Straße für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren ist. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten nördlich des Parkplatzes der Bezirkssportanlage (FC Kalbach) wären ein probates Mittel. Dies muss unter Einbeziehung des Ortslandwirtes erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg

04.11.2018 | Aktualisiert am: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 378/12 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z.B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2018 Die Vorlage OF 378/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Treppe „Am Hang“ barrierefrei

10.10.2018 | Aktualisiert am: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 358/12 Betreff: Treppe "Am Hang" barrierefrei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die Treppe der Straße "Am Hang" so umzugestalten, dass diese künftig auch für Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, nutzbar ist. Begründung: Begründung: Diese Treppe dient zum einen, um zu den Bushaltestellen Alte Riedbergstraße zu gelangen und weiterhin auch die dort ansässige Arztpraxis zu erreichen. Auch sind viele Anwohner*innen aus dem Bereich des Kirschenwäldchens bzw. der Kalbacher Hauptstraße zum Umgehen dieser Treppe gezwungen weite Umwege bzw. andere Transportwege wie das Taxi zu nutzen, um direkt auf kurzem Wege zu der Allgemeinpraxis zu gelangen. Daher sollte hier von Seiten der Stadt Frankfurt für Abhilfe gesorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3835 2018 Die Vorlage OF 358/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verlegung des Betriebshofes Heddernheim

16.08.2018 | Aktualisiert am: 02.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2018, OF 342/8 Betreff: Verlegung des Betriebshofes Heddernheim Mit großem Interesse wurde die Nachricht aufgenommen, dass der Betriebshof Heddernheim perspektivisch aufgegeben und an einer anderen Stelle neugebaut werden soll. Die Betriebsabläufe lassen erahnen, dass der neue Betriebshof im Frankfurter Norden gesucht wird. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es erste Ergebnisse dieser Grundstückssuche? 2. Ist die Fläche gegenüber der Krebsmühle, an der BAB 5 /Am Weißkirchener Berg mit in der Auswahl? 3. Wann ist mit einem endgültigen Ergebnis zu rechnen? Begründung: Neben der Suche für einen neuen Betriebshof ist auch die Entwicklung des dann nutzbaren Gebietes an der U-Bahnstation Heddernheim eine sehr reizvolle Aufgabe. Deswegen wäre ein möglicher Zeitrahmen wünschenswert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 342/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1026 2018 Die Vorlage OF 342/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36

29.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 294/12 Betreff: Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, folgenden Brief an den Magistrat zu senden: Mit der Ortsbeiratsinitiative OIB 65/2017 vom 17.2.2017 wurde der Magistrat u. a. gebeten, die Schäden an der Sitzbank am alten Rathaus Kalbach zu beseitigen. Dafür hatte der Ortsbeirat Mittel aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Leider ist diese Bank immer noch reparaturbedürftig, da ein Brett der Sitzfläche stark beschädigt ist. Der Ortsbeirat bittet, diese Reparatur zeitnah auszuführen, da die Bank, bedingt durch die Bushaltestelle, intensiv genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 294/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Asphaltierung von Fahrrad- und Gehweg im Bereich Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee in Richtung Bommersheim

27.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 296/12 Betreff: Asphaltierung von Fahrrad- und Gehweg im Bereich Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee in Richtung Bommersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Weg nördlich von der Straße Am Weißkirchener Berg ab der Kreuzung Altenhöferallee bis zur Autobahnüberführung in Richtung Bommersheim zu asphaltieren. Begründung: Der an die Ampel anschließende Gehweg kann nur teilweise begangen und befahren werden, bei Regen gar nicht. (s. Abb.1 auf Folgeseite). Durch die Asphaltierung des Weges (Ampel àAutobahnüberführung) könnte man die Strecke begehbar und befahrbar machen. Die restliche Strecke Richtung Kalbach und Bommersheim ist schon asphaltiert und stellt somit kein Hindernis für Fahrradfahrer und Fußgänger da. Abb. 1 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 296/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Bäume am Friedhofsparkplatz Kalbach

23.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 291/12 Betreff: Bäume am Friedhofsparkplatz Kalbach Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt aufzufordern, die drei fehlenden Bäume am Parkplatz am Friedhof in Kalbach (gegenüber dem Haupteingang) zu pflanzen. Begründung: In den Planunterlagen zum Bau von Friedhofsparkplätzen in der Straße "Am Hopfenbrunnen" sind neben den 16 Stellplätzen auch drei Felder für Bäume ausgewiesen. Während die Parkplätze seit Langem fertig gestellt sind, sind die Flächen für Bäume noch freigehalten. Die Bäume sind nun auch zu pflanzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3024 2018 Die Vorlage OF 291/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fahrradweg: Ausbau nördlich der Straße Am Weißkirchener Berg ab Kreuzung Altenhöferallee

05.03.2018 | Aktualisiert am: 21.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2018, OF 277/12 Betreff: Fahrradweg: Ausbau nördlich der Straße Am Weißkirchener Berg ab Kreuzung Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg nördlich vom Am Weißkirchner Berg vom der Kreuzung Altenhöferallee für circa 100m in Richtung Kalbach zu befestigen. Begründung: Obwohl die Kreuzung Am Weißkirchner Berg / Altenhöferallee bereits eine Fußgänger- Fahrradampel hat, fängt der Fahrradweg leider erst 100m später an. Dadurch wird die Straße erst an dieser Stelle überquert. Da an dieser Stelle 70kmh erlaubt sind ist eine sichere Überquerung nicht möglich. Durch die Befestigung des Fahrradwegs wird die sichere Überquerung an der Ampel möglich. Quelle: Googlemaps 1. Zu befestigende Strecke (Im Moment ist dieser Weg zugewachsen) 2. Ampel mit Fußgänger Funktion 3. Der momentan verwendete Übergang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2942 2018 Die Vorlage OF 277/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sicherung der 5-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg

01.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2018, OF 292/12 Betreff: Sicherung der 5-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass in der Straße "Am Hopfenbrunnen" vor der Einmündung in die Straße "Am Weißkirchener Berg" die 5-Meter-Zone gesichert wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße "Am Hopfenbrunnen" wird regelmäßig bis fast in die Kreuzung hinein geparkt. Das führt dazu, dass nur noch eine Fahrspur frei ist. Wollen nun also Fahrzeuge in die Straße "Am Hopfenbrunnen" einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge in Richtung "Am Weißkirchener Berg" ausfahren, führt dies zu Situationen mit komplizierten Rangieraktionen. (Foto: privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3025 2018 Die Vorlage OF 292/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach

30.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2017, OF 245/12 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26 rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkasten für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25. Januar 2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine "Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus diesem Gesetz, § 2. Demnach ist sie ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in dem Stadtteil Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2487 2017 Die Vorlage OF 245/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; CDU und FDP (= Enthaltung)

Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12

10.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2017, OF 237/12 Betreff: SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der Post-Partnerfiliale in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 12, ein SB-Terminal für Bankgeschäfte und Bargeldversorgung der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group aufzustellen. Begründung: Während Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen eine kostenfreie und nahe Bargeldversorgung im Stadtteil vorfinden, ist die Nutzung dieser Geldautomaten für Nicht-Kunden mit deutlichen Gebühren versehen. Auch die Versorgung mit Bargeld über den örtlichen REWE-Markt ist an eine Mindesteinkaufssumme gebunden. Kunden der Geschäftsbanken finden indes kein kostenfreies Angebot vor und besonders für ältere Menschen, sind die Wege sehr weit. Ein SB-Terminal in der Post-Partnerfiliale Kalbach mit Auszahlungs-, Überweisungs- und Umbuchungsfunktion würde die kostenfreie Bargeldversorgung sicherstellen, Bankgeschäfte auch ohne PC erledigen lassen und zudem der Festigung der Post-Partnerfiliale dienen, da es für ein zusätzliches Angebot und mehr Kundenfrequenz der Filiale sorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2479 2017 Die Vorlage OF 237/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage das Wort "SB-Terminal" um die Worte "und Geldautomat" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssituation in der Straße Am Brunnengarten - Ortstermin durchführen

05.09.2017 | Aktualisiert am: 21.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2017, OF 217/12 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Am Brunnengarten - Ortstermin durchführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter, Anwohnern und des Ortsbeirats in der Straße "Am Brunnengarten" durchzuführen, mit dem Ziel, die Verkehrssituation vor Ort zu beurteilen und eventuell Mittel zu finden, um den ruhenden und fließenden Verkehr geordnet zu gestalten. Begründung: Bereits seit geraumer Zeit äußern sich Anwohner der Straße "Am Brunnengarten" in Kalbach über zunehmende Durchgangsverkehre, Parken in Einmündungsbereichen und Ein- und Ausfahrten sowie rechtswidrige und gefährliche Ausweichfahrten über Gehwege. Beispielsweise wird die Ein- und Ausfahrt des in der Straße befindlichen landwirtschaftlichen Betriebs regelmäßig so zugeparkt, dass die Zu-/Ausfahrt mit landwirtschaftlichem Gerät nicht möglich ist. Halter parkender Fahrzeuge müssen mühsam ausfindig gemacht werden. Die Situation sollte vor Ort beurteilt werden, und auch eine Lösung findet man am besten vor Ort. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 217/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus

04.08.2017 | Aktualisiert am: 23.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2017, OF 199/12 Betreff: Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Radwegequerung an der Josef-Bautz-Straße in Richtung der Bezirkssportanlage Hopfenbrunnen und am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen hinter der Bezirkssportanlage, Hinweisschilder auf die Zielorte Oberursel und Bad Homburg mit Kilometerangaben aufzustellen. Ebenso sollte eine Radwegebeschilderung mit Hinweis auf die Nachbarstädte an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee vorgenommen werden. Begründung: Während die Radwegebeschilderung jenseits der Gemarkungsgrenze auf Oberurseler und Bad Homburger Gebiet sehr umfangreich ist, fehlt auf Frankfurter Seite jeglicher Hinweis auf die Radwegeverbindungen in Richtung Taunus. Da das gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz bereits mit dem Bericht B 108 aus dem Jahr 2014 vom Magistrat vorgestellt wurde, sollte es nach drei Jahren möglich sein, die entsprechenden Fahrradrouten zu beschildern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 18.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1979 2017 Die Vorlage OF 199/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

10.03.2017 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße

26.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14; OM 4233/15 OBR 12; ST 1304/15; OM 284/16 OBR 12; ST 1213/16; OM 554/16 OBR 12; ST 208/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Haushaltsmittel 1. für eine Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße sowie 2. für eine Querschnittserweiterung der Bonifatiusstraße im Abschnitt zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße in das Investitionsprogramm 2017 - 2020 eingestellt. Begründung: Bereits seit 2009 weist der Ortsbeirat stetig auf den Sanierungsbedarf der Talstraße hin, es erfolgen jedoch nur oberflächliche Ausbesserungsarbeiten. Inzwischen befindet sich die Fahrbahndecke in dem genannten Bereich in einem äußerst schlechten Zustand, der ein noch längeres Aufschieben nicht mehr zulässt. Seit Jahren beklagen Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Auch ist der seit 1991 geplante Ausbau der Bonifatiusstraße dringend geboten, da diese in keiner Weise geeignet ist, die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil einschließlich des angrenzenden Gewerbegebiets zeitgemäß aufzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 48 2017 Die Vorlage OF 133/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

24.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2017, OF 138/12 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen zu lassen, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. Es ist zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung eines Beschlusses des Ortsbeirats 12, ST 43 vom 9.1.2017, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und Instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllte. In Folge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 133 2017 Die Vorlage OF 138/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen

09.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2017, OF 122/12 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach/Riedberg dahingehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegerverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegerverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - An der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Allee / Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu F-Kalbach auch "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung Lange Meile / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - Auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "Kalbach" zu entfernen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2017 Die Vorlage OF 122/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter den Punkten 3. und 4. der Aufzählung die Worte "Solmser Straße" durch "L 3019" ersetzt werden und der Punkt 5. der Aufzählung folgenden Wortlaut erhält: "auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Gefährliche Kanaldeckel

03.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Initiative Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“

04.11.2016 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Initiative vom 04.11.2016, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 88/12 vom 22.10.2016 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Vorgang: OM 4990/16 OBR 12; ST 1214/16; NR 109/16 FDP Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist an der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Mit Stellungnahme vom 09.09.2016, ST 1214, teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Rathaus Kalbach" die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 entgegen der Anregung des Ortsbeirate s (OM 4990 vom 22.01.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR 109 vom 19.09.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Antrag vom 19.09.2016, NR 109 Bericht des Magistrats vom 12.05.2017, B 146 Versandpaket: 09.11.2016 Aktenzeichen: 92 13

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“

22.10.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße

20.10.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 94/12 Betreff: Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße Der Magistrat wird gebeten, an dem unter Denkmalschutz stehenden Wegekreuz von 1875 an der Kreuzung der Straßen Am Weißkirchener Berg und An der Bergstraße Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen, da erhebliche Schäden und Abplatzungen an dem Sandsteinkreuz aufgetreten sind. Begründung: Die vor etlichen Jahren vorgenommenen Ausbesserungen weisen inzwischen erhebliche Schadstellen auf. Damit sich das Ausmaß der Schäden nicht erhöht und zur Sicherheit von Passanten wird eine Instandsetzung für erforderlich gehalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 896 2016 Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach

20.09.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 82/12 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach Der Magistrat - Bauaufsicht und Liegenschaftsamt - wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,2 m breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 20 cm mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme öffentlicher Flächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche, allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellt bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter 1 m, führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Die resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, den entscheidend ist nicht die Eigentumssituation sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 717 2016 Die Vorlage OF 82/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite und dritte Absatz des Tenors wie folgt lauten: "Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür

18.09.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 84/12 Betreff: Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür Der Magistrat wird gebeten, an dem denkmalgeschützten alten Rathausgebäude die äußeren Oberflächen der beiden Türflügel des Haupteingangs mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Die Oberflächen der Türflügel sind in unterschiedlichem Zustand, teils grau verwittert und teils mit Anstrichresten behaftet. Es ist der öffentlichen Nutzung des Gebäudes abträglich, wenn die im barocken Stil gestaltete Tür einen vernachlässigten Eindruck macht. Auch im Hinblick auf den Schutz des Holzes wäre ein neuer Anstrich der Außenseite angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 84/12 einen Brief an die Verwaltung zu schreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz

09.09.2016 | Aktualisiert am: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2016, OA 60 entstanden aus Vorlage: OF 63/12 vom 20.08.2016 Betreff: Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der BAB 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Für Kalbach und Teile des Riedbergs heißt dies, dass nunmehr mit den seit Jahrzehnten geforderten Lärmschutzmaßnahmen durch den Ausbau zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung im Bereich von Kalbach und Riedberg auf der nördlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien- bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB-E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches dem Ortsbeirat bereits im Rohentwurf in den Jahren 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und südlich. Die Wohnbebauung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee im Ortsteil Riedberg ist nur 160 Meter vom derzeitigen Verlauf der BAB 5 entfernt. Für die randständigen Häuser Kalbachs (Am Weißberg, Im Wiesengrund) beträgt die Entfernung weniger als 250 Meter. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in beiden Ortsteilen. Hinzu kommt der nicht lineare (quadratische) Zusammenhang zwischen Abstand und Lärmpegel. Eine Annäherung um 10 Prozent (14 Meter) führt zu einem 20-prozentigen Anstieg. Das ist den Bewohnern des Stadtteils nicht mehr zuzumuten. Der Ortsbeirat ist nicht grundsätzlich gegen einen Ausbau der BAB 5. Allerdings führt ein Ausbau regelmäßig zu einem Zuwachs des Verkehrsaufkommens und erzeugt somit noch mehr Lärm. Dies ist ein weiterer Grund, dass eine Annäherung der BAB 5 an den Ortsbezirk nicht hingenommen werden kann. Daher ist bei der Erweiterung der BAB 5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Da dem Ortsbeirat keine abschließende Entscheidung bekannt ist, sind zur Vermeidung von weiterem Verkehrslärm in Kalbach und Riedberg beide Fahrspuren nördlich der vorhandenen Trasse zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 60 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 769, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 61 12

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse

25.08.2016 | Aktualisiert am: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2016, OF 68/12 Betreff: Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück Kalbacher Hauptstraße Nr. 37, hier einen Verkehrsspiegel anzubringen, um bei Ausfahrt aus der Neugasse auf die Kalbacher Hauptstraße Einblick in den westlichen Verkehrsbereich zu erhalten. Begründung: Der Neubau in der Kalbacher Hauptstraße Nr. 30 versperrt eine einwandfreie Sicht in den westlichen Straßenverlauf. Fahrzeuge müssen sich in die Hauptstraße hineintasten. Ein Spiegel, wie er an der Parallelstraße der Neugasse, der Gickelgasse, vorhanden ist, schafft Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 558 2016 Die Vorlage OF 68/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz

20.08.2016 | Aktualisiert am: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2016, OF 63/12 Betreff: Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der Bundesautobahn 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Für Kalbach und Teilen des Riedbergs heißt dies, dass nunmehr mit den seit Jahrzehnten geforderten Lärmschutzmaßnahmen durch den Ausbau zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die für den Ausbau notwendigen, beiden Fahrspuren werden im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung im Bereich von Kalbach und Riedberg auf der nördlichen Seite der BAB 5 geführt, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien‐ bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB‐E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches uns bereits im Rohentwurf im Jahr 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und einer südlich. Die Wohnbebauung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee im Ortsteil Riedberg ist nur 160 m von der A5 vom derzeitigen Verlauf der A5 entfernt. Für die randständigen Häuser Kalbachs (Am Weißberg, Am Wiesengrund) beträgt die Entfernung weniger als 250 m. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in beiden Ortsteilen. Hinzu kommt der nichtlineare (quadratische) Zusammenhang zwischen Abstand und Lärmpegel. Eine Annäherung um 10% (14m) führt zu einem 20-prozentigen Anstieg. Das ist den Bewohnern des Stadtteils nicht mehr zuzumuten. Der Ortsbeirat ist nicht grundsätzlich gegen einen Ausbau der A5. Allerdings führt ein Ausbau regelmäßig zu einem Zuwachs des Verkehrsaufkommens und erzeugt somit noch mehr Lärm. Dies ist ein weiterer Grund, dass eine Annäherung der A5 an den Ortsbezirk nicht hingenommen werden kann. Daher ist bei der Erweiterung der A5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Da uns keine abschließende Entscheidung bekannt ist, sind zur Vermeidung von weiterem Verkehrslärm in Kalbach und Riedberg beide Fahrspuren nördlich der vorhandenen Trasse zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 60 2016 Die Vorlage OF 63/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung im Bereich von Kalbach und Riedberg auf der nördlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee

21.07.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2016, OF 53/12 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, 1. durch die Einrichtung eines Tempo-30-Abschnittes auf der Altenhöferallee zwischen der Einmündung der Richard-Breitenfeld-Straße / Paul-Apel-Straße bis zur Einfahrt zum Parkplatz der Kita Königsblick / Nordeinfahrt Parkplatz SC Riedberg die Verkehrssicherheit für querende Fußgänger zu erhöhen, wie dies beim Ortstermin am 11.7.2016 mit Vertretern vom Straßenverkehrs- und Straßenbauamt und dem Ortsbeirat besprochen wurde. Hierbei soll das Schild Tempo 30 - ggf. auf einem gemeinsamen, großen Schild - durch das Verkehrzeichen "Achtung Kinder!" (Zeichen Nr. 136) ergänzt werden. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob insbesondere die Situation für ein- und aussteigende Personen an der Bushaltestelle Paul-Apel-Straße sich dadurch verbessern lässt, dass direkt südlich der Haltestelle (zwischen der Ricky-Adler-Straße und dem im Bau befindlichen Valentin-Schmetzer-Weg) ein Zebrastreifen, ggf. mit Mittelinsel, eingerichtet wird. Begründung: Nach dem der Ortsbeiratsantrag zu Tempo 30 am gesamten Riedberg (OM 4605 vom 9.1015) nach neun Monaten zu keinem Ergebnis führte, - ein ergebnisloser Zwischenbericht ST 982 erfolgte am 25.7.16 - hat sich der Ortsbeirat erneut bemüht durch einen Ortstermin die Situation auf der Altenhöferallee zu bewerten. Der Bedarf für eine Verbesserung entsteht aus dem Verkehrsaufkommen (hoch, oft auch mit überhöhter Geschwindigkeit) einerseits und gleich einer Reihe von Fußgänger-Wegebeziehungen in diesem Bereich: - Zu- und Abgang zum Sportplatz des SC Riedbergs - Bringen und Abholen von Kindern zur Kita Königsblick - Zu- und Abgänge zur Bushaltestelle Paul-Apel-Straße. Insbesondere hierfür wird die ohne Zebrastreifen ausgeführte Mittelinsel mit Verschwenkung weiter nördlich praktisch nie genutzt. - Querung zwischen Richard-Breitenfeld-Straße und Paul-Apel-Straße - In nächster Zeit kommt noch die Querung zwischen Ricky-Adler-Straße und dem im Bau befindlichen Valentin-Schmetzer-Weg hinzu. Gerade diese Verbindung wird perspektivisch sehr wichtig werden, wenn durch die Erweiterung der Sportflächen östlich der Altenhöferallee der Fußweg "Am Taubenzehnten" nicht mehr gerade aus bis zur Straße "Am Weißkirchener Berg" führt, sondern weit nach Osten verschwenkt wird und somit weniger attraktiv wird für Wege in Richtung des Grünzuges am Lärmschutzwall und zum geplanten Grünzug "Römische Straße". Neben diversen anderen, weniger sinnvollen Alternativen haben sich die beiden oben aufgeführten Maßnahmen als die sinnvollsten herausgestellt, wobei die Umsetzbarkeit des Zebrastreifens an dieser Stelle noch zu prüfen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.09.2016, OF 72/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 53/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 710 2016 1. Die Vorlage OF 53/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 72/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 72/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ausbau der Bonifatiusstraße

18.06.2016 | Aktualisiert am: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2016, OF 49/12 Betreff: Ausbau der Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, den 1991 geplanten Ausbau der Bonifatiusstraße zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße entsprechend den Planunterlagen der M 208 vom 30.8.1991 mit beidseitigen Bürgersteigen und Parklängsstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,5 m unter Berücksichtigung von Fahrradstreifen herzustellen und damit eine für den öffentlichen Nahverkehr der Buslinien 24 und 29 angemessene Fahrstraße zu schaffen. Begründung: Die derzeit nur einseitig bebaute Bonifatiusstraße mit einseitigem Bürgersteig von 1,6 m und einer Fahrbahn von 5 m ist in keiner Weise geeignet, um die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil Kalbach einschließlich des Gewerbegebiets um die ehemalige Carbone aufzunehmen. Nach Aussagen des Magistratsberichts M 124 vom 10.6.2016 entstehen durch die Fahrverzögerungen der Buslinie 29 jährlich nicht unerhebliche Mehrkosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 284 2016 Die Vorlage OF 49/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse

20.05.2016 | Aktualisiert am: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2016, OF 19/12 Betreff: Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Gickelgasse die Ein- und Ausfahrtsituation durch die Aufstellung von Pollern, sowohl neben dem Gebäude Talstraße 7 und Kalbacher Hauptstraße 24 zu sichern und damit das Parken von PKW unmittelbar in der Ein- und Ausfahrt der Gasse zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in die Gickelgasse von der Talstraße ist nur möglich, wenn kein Fahrzeug unmittelbar im Eckbereich der Gickelgasse steht. Das angeordnete absolute Halteverbot wird leider regelmässig ignoriert. Auch die nördliche Ausfahrt in die Kalbacher Hauptstraße ist erschwert, soweit im Ausfahrtsbereich ein Fahrzeug parkt. Nicht nur Notfallfahrzeuge haben dann keine Zufahrt, auch die Müllabfuhr kann dann die Gickelgasse nicht anfahren. Mülltonnen bleiben dann ungeleert. Bis zur Fertigstellung der Baustelle sollten zumindest im Eckbereich zur Talstraße Poller aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 156 2016 Die Vorlage OF 19/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erhebung von Verkehrsdaten des motorisierten Individualverkehrs für Kalbach-Riedberg

20.05.2016 | Aktualisiert am: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2016, OF 26/12 Betreff: Erhebung von Verkehrsdaten des motorisierten Individualverkehrs für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, in der im Herbst 2016 erneut stattfindenden Zählung des Verkehrsaufkommens an den Stadträndern, neben den schon ermittelten Daten für die Straßen am Riedberg, auch erstmals Daten für die Graf-von-Stauffenberg-Allee zu ermitteln. Dabei ist möglichst eine Einschätzung zu treffen, in welchem Umfang der Quell- und Zielverkehr der Anwohner durch Besucher- und Lieferverkehr verstärkt wird. Ebenso ist eine Beurteilung zu treffen, welche Auswirkungen die Belastung der Kreuzung Rosa-Luxemburg-Straße (L 3004) mit der Straße Am Weißkirchener Berg (L 3009) auf die Graf-von-Stauffenberg-Allee verursacht, die evtl. von Fremdverkehr zur Umfahrung der Kreuzung benutzt wird. Begründung: Die erhebliche Verkehrsbelastung der Straße Zur Kalbacher Höhe mit 6700 Fahrzeugen pro Tag (Zählung 2012) wird durch die Anordnung einer Tempo-30-Zone für die Anwohner erträglicher gestaltet. Auf der Altenhöferallee und der Graf-von-Stauffenberg-Allee sind weiterhin 50 km/h zulässig, mit Ausnahme eines Teilabschnitts mit Tempo 30 vor der Marie- Curie-Grundschule. Nicht nur für Anwohner ist diese unterschiedliche Regelung auf den Grundnetzstraßen des Riedbergs nicht nachvollziehbar. Von Bewohnerseite besteht die Erwartung, Fremdverkehr der nicht das Ziel Riedberg hat, sondern ihn lediglich zur Umfahrung problematischer Situationen im Landesstraßennetz durchquert, weitgehend fernzuhalten und zumindest durch geeignete Maßnahmen zu beschränken, wozu u. a. weitere Tempo-30-Zonen einzurichten wären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 160 2016 Die Vorlage OF 26/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Bezeichnung "(L 3009)" durch die Bezeichnung "(L 3019)" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach

22.01.2016 | Aktualisiert am: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2016, OF 535/12 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten: 1. Die mit traffiQ vereinbarte Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 "Uni Campus Riedberg" in den südwestlichen Bereich des Riedbergplatzes, wie anlässlich einer gemeinsamen Ortsbesichtigung am Riedberg im Protokoll vom 2.7.15 dokumentiert und durch Beschluss des Ortsbeirats 12 mit der OM 4378 vom 10.7.15 bestätigt, ist zu vollziehen. Die nördlich des Kreisverkehrsplatzes liegende Haltestelle an der Riedbergallee, die im Zuge des aktuellen Fahrplanwechsels von "Uni Campus Riedberg" in "Riedbergzentrum" umbenannte wurde, ist als Bedarfshaltestelle zu erhalten und zur Vermeidung von Irritationen mit einer Namensbezeichnung ohne Bezug zum Zentrum zu versehen. 2. Die Pläne, die Haltestelle der Buslinien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach aufzulösen und eine Verlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 vorzunehmen, sind einzustellen. Die Haltestelle "Rathaus Kalbach" ist direkt vor dem Gebäude in der derzeitigen Positionierung barrierefrei auszubauen. Zwischen Oberkante Bürgersteig am Gebäudesockel und der Fahrbahn liegt ein Gefälle von ca. 10 cm. Um die fehlenden Zentimeter für die Bordsteinanhebung zu erzielen, ist zu prüfen, ob durch eine leichte Fahrbahnabfräsung mit geringer Erhöhung des Bürgersteigs das notwendige Niveau erreicht werden kann. In einer geringfügigen Bürgersteiganhebung von wenigen Zentimetern sieht der Ortsbeirat keine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Altes Rathaus. Das derzeitige Bürgersteigniveau ist neuzeitlich und entspricht nicht dem historischen Zustand. Erst kürzlich wurde auf der Gebäuderückseite mit Zustimmung der Denkmalpflege der Gebäudesockel wesentlich verändert und erhöht. Eine Haltestellenverlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 bewirkt für die Bewohner erhebliche Nachteile und findet nach Kenntnis des Ortsbeirats nicht deren Zustimmung. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle mit 2 m Breite zu schmal für eine überdachte Wartehalle. Wartende Fahrgäste dürften vor den Wohnungsfenstern mit 1,25 m Brüstungshöhe die Wohnsituation in der Erdgeschosswohnung erheblich belasten. Durch die bei diesem Standort schmale Fahrbahnbreite der Kalbacher Hauptstraße wird eine Anordnung der Bushaltestellen für beide Fahrtrichtungen auf gleicher Höhe verkehrstechnisch als äußerst ungünstig beurteilt. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 23 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Venino gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4990 2016 Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach

09.01.2016 | Aktualisiert am: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2016, OF 520/12 Betreff: Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil aufzufordern, in die im November 2015 vorgelegte Vorentwurfsplanung zur Verbreiterung der BAB 5, eine durchgehende Wegeverbindung auf der Südostseite des geplanten Lärmschutzwalls im Bereich des Stadtteils Kalbach, zwischen den Brückenbauwerken 9 und 11 aufzunehmen. Diese Wegeverbindung ist als asphaltierter Wirtschafts- und Fußweg entsprechend der Planausweisung in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 840 -Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach- in die Vorentwurfsplanung aufzunehmen. Begründung: Entgegen der Ausweisung in dem Bebauungsplan Nr. 840 der Stadt Frankfurt ist in der Vorentwurfsplanung von Hessen Mobil keine durchgehende Wegeverbindung am Fuße des zu errichtenden Lärmschutzwalls auf der Seite zum Stadtteil Kalbach dargestellt. Diese Wegeverbindung wird als Wirtschaftsweg zur Instandhaltung des Lärmschutzwalls für erforderlich angesehen und sollte auch durch Hessen Mobil hergestellt werden. Durch den geplanten Wegfall des Brückenbauwerks Nr. 10 in Fortsetzung der Straße Zum Bergwerk wird eine parallele Wegeverbindung entlang des Lärmschutzwalls zum Brückenbauwerk Nr. 9 im Zuge des Hölderlinwegs für notwendig erachtet. Das Beispiel des bestehenden Wirtschafts- und Spazierwegs entlang des Lärmschutzwalls am Riedberg zeigt, dass ein Spazierweg im Schutz des Lärmschutzwalls für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen sehr attraktiv ist. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP BFF LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4979 2016 Die Vorlage OF 520/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Straßenbeschilderung Riedberg und Kalbach

02.01.2016 | Aktualisiert am: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2016, OF 528/12 Betreff: Straßenbeschilderung Riedberg und Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Straßenverkehrsamt mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, von Anwohnern des Riedbergs und auch Kalbachs wurden der Ortsbeirat 12 angesprochen, dass das Schild Stiftung-Waisenhaus-Weg mit den Haunummern 1-43 versehen ist, aber eine Nr. 43 nicht existiert und daher in 41 zu ändern ist. Ferner steht an der Kreuzung "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Straße "In der Wink" das Straßenschild "Am Brunnengarten Nr. 25" sowie "18?-20" (s. Anlage). Da es keine Hausnummer 25 sowie 18?- 20 Richtung Bezirkssportanlage Kalbach gibt, ist dieses zu entfernen. Ferner steht an der Kreuzung "In der Wink"/"Am Brunnengarten" das Straßenschild "Am Brunnengarten 18 + 25" (s. Anlage). Auch hier gibt es die Anschrift nicht und ist zu entfernen. Weiterhin ergibt sich aus dem letzten Schild "Am Brunnengarten 11-15". Da die Straße jedoch mit dem Kinder- und Jugendhaus unter der Nr. 19 endet, ist das Schild abzuändern in "Am Brunnengarten 11-19" Begründung: Straßenschilder dienen der Orientierung und sollten korrekt sein. Wenn diese Adressen nicht existieren, sind sie abzuändern oder zu demontieren. Auf der anderen Seite sind seit Jahren bestehende Einrichtungen auch aufzuführen. Dies ermöglicht auch Rettungsdiensten, deren Navigationssysteme auch Ungenauigkeiten aufweisen können, das Ziel schnellstmöglich zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern

23.08.2015 | Aktualisiert am: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2015, OF 475/12 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Straßenverkehrsamt aufzufordern, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wieder herzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke-Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der ST 282 vom 20.02.2015 entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z.B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 11.09.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4500 2015 Die Vorlage OF 475/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach

28.06.2015 | Aktualisiert am: 14.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2015, OF 467/12 Betreff: Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten folgenden Brief an das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main zu senden: "Sehr geehrte Damen und Herren, in der Regel wird die Lichtsignalanlage vor der Grundschule Kalbach von Schülerinnen und Schülern der Schule und den umliegenden Kindertagesstätten zur Überquerung der Kalbacher Hauptstraße genutzt. Bedauerlicherweise ist festzustellen, dass die Grünphase für die Fußgänger nicht ausreicht um die Kalbacher Hauptstraße zu queren. Daher werden Sie gebeten, die Schaltung zugunsten der Fußgänger zu verlängern, um einen gefahrlosen Übergang zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 467/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Provisorische Maßnahmen zur Schaffung von Gymnasialplätzen

17.05.2015 | Aktualisiert am: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2015, OF 444/12 Betreff: Provisorische Maßnahmen zur Schaffung von Gymnasialplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen, ob im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg kurzfristig provisorische Gymnasialplätze geschaffen werden können, insbesondere soll geprüft werden: a) ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines Gymnasiums auf dem Gelände gegenüber der Sportanlage Riedberg, Altenhöfer Allee/Ecke Am Weißkirchener Berg (dort gastiert des öfteren ein Zirkus) geschaffen werden kann, und/oder b) ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße "Am Hasensprung" am ehemaligen Containerstandort der Grundschule errichtet werden kann; und/oder: c) ob die Neue Gymnasiale Oberstufe (NGO), die Außenstelle der Max-Beckmann-Schule, verlagert werden und stattdessen die Containeranlage als Dependance eines bestehenden oder noch zu gründenden Gymnasiums zur Unterrichtung von Fünftklässlern und weiteren Jahrgängen genutzt werden kann. Begründung: Es bedarf sicherlich keiner besonderen Hervorhebung, dass derzeit zu wenig Gymnasien in Frankfurt vorhanden sind. Jedenfalls übersteigt die Nachfrage das Angebot. Unabhängig davon, ob diese Situation "nicht vorhersehbar" gewesen sein soll, wie manche Stadtpolitiker glauben machen wollen, oder ob vielmehr die Angelegenheit "verschlafen" wurde, immerhin sind auch in diesem Jahr die Schulkinder nicht von den Bäumen gefallen, muss nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Wenn nunmehr Stadtteilpolitiker sich Gedanken um derartige provisorische Lösungen machen, ist dies natürlich weder "populistisch" noch "unsinnig", sondern verdient Anerkennung. Entscheidend ist, dass alle Anstrengungen unternommen werden, damit die derzeit verfahrene Lage gelöst wird. Hiebei kommen auch Provisorien, wie etwa das Unterrichten in Containern, in Betracht. Dementsprechend ist - wie im Antragstenor dargestellt - zu prüfen, ob auch im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg solche Möglichkeiten bestehen. Welche Vorschläge hierbei am besten, insbesondere in technischer Hinsicht, umgesetzt werden können, möge die Stadtverwaltung entscheiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 444/12 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4230 2015 Die Vorlage OF 444/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg kurzfristig provisorische Gymnasialplätze geschaffen werden können, insbesondere soll geprüft werden, a) ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße Am Hasensprung am ehemaligen Containerstandort der Grundschule errichtet werden kann und/oder b) ob das ehemalige KPMG-Gelände an der Marie-Curie-Straße eine wohnortnahe Lösung darstellen könnte. Begründung: Es bedarf sicherlich keiner besonderen Hervorhebung, dass derzeit zu wenig Gymnasien in Frankfurt vorhanden sind. Jedenfalls übersteigt die Nachfrage das Angebot. Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nordosten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Entscheidend ist, dass alle Anstrengungen unternommen werden, damit die derzeit verfahrene Lage gelöst wird. Hierbei kommen auch Provisorien, wie etwa das Unterrichten in Containern, in Betracht. Dementsprechend ist - wie im Antragstenor dargestellt - zu prüfen, ob auch im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg solche Möglichkeiten bestehen. Welche Vorschläge hierbei am besten, insbesondere in technischer Hinsicht, umgesetzt werden können, möge die Stadtverwaltung entscheiden." Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen (= Ablehnung) Die Fraktion der GRÜNEN nimmt an der Abstimmung nicht teil. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Protokollerklärung der GRÜNEN: Der aufgerufene und abgestimmte Änderungsantrag zur Vorlage OF 444/12 lag der Fraktion der GRÜNEN nicht vor. Die Fraktion der GRÜNEN konnte in Unkenntnis des Antrages, der nur mündlich und unvollständig vorgestellt wurde, nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Parkplätze am Friedhof Kalbach

12.05.2015 | Aktualisiert am: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 454/12 Betreff: Parkplätze am Friedhof Kalbach Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Stellungnahme vom 28.1.2013 (ST 130) haben Sie der Anregung des Ortsbeirats (OM 1694 vom 2.11.2012) zur Errichtung zusätzlicher Parkplätze am Friedhof entsprochen und eine Fertigstellung bis Ende des Jahres 2014 in Aussicht gestellt. In der 31. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung hat Herr Stadtrat Stefan Majer am 26.6.2014 den Baubeginn für die Parkplätze für den Oktober 2014 angekündigt. Der Ortsbeirat hoffte, dass zumindest mit der in diesem Jahr begonnenen umfangreichen Erneuerung der Straße Am Hopfenbrunnen, auch endlich mit dem Bau der Parkplätze begonnen wird. Leider mussten wir erfahren, dass zwar eine Grunderneuerung der Straße erfolgt, die Parkplätze aber erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden können. Auch wenn es Gründe für die erneute Verzögerung geben mag, den Bürgerinnen und Bürgern wird dieses Verwaltungshandeln nicht erklärbar sein. Es entsteht unzweifelhaft der Eindruck, dass die Verwaltung nicht in der Lage ist die verhältnismäßig kleinen Bauarbeiten intern zu koordinieren. Der Ortsbeirat bittet Sie zu prüfen, ob es doch möglich ist beide Maßnahmen zusammen auszuführen, damit nach Abschluss der Straßenbauarbeiten nicht erneut weitere Baumaßnahmen begonnen werden müssen, zumal die Arbeiten für die Parkplätze nicht erheblich sind und aus Sicht des Ortsbeirats leicht gemeinsam ausgeführt werden können. Auch bitten wir zu bedenken, dass die Arbeiten praktisch unter dem Wohnzimmerfenster des Oberbürgermeisters stattfinden und schon deshalb auf ein positives Verwaltungshandeln Wert gelegt werden sollte. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 454/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Schreibens gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Öffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte

12.05.2015 | Aktualisiert am: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 456/12 Betreff: Öffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße eine Tischtennisplatte errichtet werden kann, um den Kindern der Grundschule Kalbach eine sportlich-spielerische Betätigung zu ermöglichen, die auf dem Schulhof nicht möglich ist. Begründung: Die Prüfung zur Errichtung einer Tischtennisplatte auf dem Schulhof der Grundschule führte zu einem negativen Ergebnis, da auf dem Schulhof für eine Tischtennisplatte kein ausreichender Bewegungsraum zur Verfügung steht, bzw. für eine Tischtennisplatte zu viel Fläche beansprucht würde. Da die Grundschulkinder auch den angrenzenden Spielplatz nutzen, wäre dort eine Tischtennisplatte eine sinnvolle Ergänzung des Spielangebots. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4234 2015 Die Vorlage OF 456/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße

25.02.2015 | Aktualisiert am: 18.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2015, OF 421/12 Betreff: Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat begrüßt die positive Beantwortung seiner jahrelangen Bemühungen um eine Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Am Martinszehnten/Am Zedernholz und nimmt den für Oktober 2015 geplanten Baubeginn erfreut zur Kenntnis. Da durch diese aktivierte Radwegeverbindung der kritische Einmündungspunkt der Straße Am Zedernholz in die Kalbacher Hauptstraße eine Umgestaltung bedarf, bittet der Ortsbeirat entsprechend seiner letztmaligen Anregung OM 1693 vom 2.11.2012 diesen Kreuzungspunkt unter Beachtung des Planungsinhalts der M 208 vom 30.8.1991 mit einem Zebrastreifen und einer Mittelinsel umzubauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3983 2015 Die Vorlage OF 421/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Mitteilung des Sportamtes vom 12.11.2012 als Anlage angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach

22.11.2014 | Aktualisiert am: 16.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2014, OF 404/12 Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehende, aber kaum noch sichtbare, Fahrbahnmarkierung mit der großen Ziffer 30 im Einfahrtsbereich Am Weißkirchener Berg zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Alle drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg auf Grund der Gefällstrecke die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung bzw. Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte auf Grund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3724 2014 Die Vorlage OF 404/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Einfahrtsbereich Talstraße mit aufgenommen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrssicherheit erhöhen: Kreuzung Am Weißkirchener Berg überprüfen

18.08.2014 | Aktualisiert am: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2014, OF 509/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Kreuzung Am Weißkirchener Berg überprüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob es an der Kreuzung der L3004 (Rosa-Luxemburg-Straße)/ Am Weißkirchener Berg / Stadtbahnstrecke U3 ein erhöhtes Unfallaufkommen zwischen Straßen- und Schienenverkehr gibt und gegebenenfalls Möglichkeiten zur Lösung der Problematik zu suchen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Immer wieder kommt es an der genannten Kreuzung, die gerade noch im Frankfurter Stadtgebiet ist, zu Unfällen und Beinahe-Unfällen zwischen der Stadtbahn und dem Individualverkehr; selbst Autos der Polizei haben dabei schon mal die U-Bahn "übersehen". Eine Verbesserung der Situation erscheint auch schon sinnvoll, bevor diese Kreuzung in der offiziellen Unfallstatistik der Stadt auftaucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 11.09.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3418 2014 Die Vorlage OF 509/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrssicherheit erhöhen: Ampelschaltung Weißkirchener Berg auf die Stadtbahn ausrichten

26.06.2014 | Aktualisiert am: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2014, OF 490/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Ampelschaltung Weißkirchener Berg auf die Stadtbahn ausrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob es der Entschärfung der Unfallgefahr an der Kreuzung der L3004 (Rosa-Luxemburg-Straße)/ Am Weißkirchener Berg / Stadtbahnstrecke U3 dienlich sein könnte, den kompletten Autoverkehr anzuhalten, wenn die Stadtbahn das Signal "Fahrt" erhält, oder den Bahnübergang zu beschranken. Der Magistrat wird auch gebeten, gegebenenfalls andere Alternativen zur Lösung der Problematik zu suchen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Immer wieder kommt es an der genannten Kreuzung, die gerade noch im Frankfurter Stadtgebiet ist, zu Unfällen zwischen der Stadtbahn und dem Individualverkehr. Nicht selten sind es Rechts- oder Linksabbieger, die parallel zur Stadtbahn kommen und in die Straße Am Weißkirchener Berg einbiegen wollen, dabei die grüne Ampel für Geradeausfahrer (und Abbieger in die Urselbachstraße) als für sie gültig missinterpretieren und die parallel kommende Stadtbahn übersehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 10.07.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 490/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ertüchtigung der Straße .In der Wink.

03.02.2014 | Aktualisiert am: 01.04.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 332/12 Betreff: Ertüchtigung der Straße "In der Wink" Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrbahnbelag des westlichen Teils der Straße "In der Wink" zwischen Am Hopfenbrunnen und Am Brunnengarten zu sanieren und einen Gehweg einzurichten. Aufgrund der begrenzten Verkehrsfläche sind dabei mögliche Veränderungen der Verkehrsführung (z.B. Einrichtungsverkehr) zu berücksichtigen. Begründung: Die Ertüchtigung der Straße "In der Wink" mit einem Gehweg wurde bereits mit der OM 2793 vom 28.11.2008 einstimmig vom Ortsbeirat gefordert. Der Magistrat lehnte dies in seiner Stellungnahme ST 217 vom 27.01.2009 mit Bezug auf eine ablehnende Haltung bei Anwohnern ab. Der Ortsbeirat greift den Sachverhalt erneut auf, da aktuell nicht nur Straßenschäden vorhanden sind, die es zu beseitigen gilt, sondern auch eine zunehmende Benutzung der Straße "In der Wink" feststellbar ist. In Folge der begrüßten Ertüchtigung der Straßen Lange Meile und Am Brunnengarten in 2013 sowie der vom Ortsbeirat begrüßten Ansiedlung des REWE-Marktes in der Langen Meile in 2013, wird die Straße "In der Wink" verstärkt von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen jeder Art als Verbindung zwischen der Langen Meile/Umgehungsstraße L 3019 und der Straße Am Hopfenbrunnen mit dem Fußballgelände des FC Kalbach genutzt. Der Zustand der Straße trägt weder dem Verkehrsaufkommen noch der gleichzeitigen Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer Rechnung. Insbesondere Fußgänger sind gefährdet. Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner sind hier bauliche Maßnahmen erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 21.03.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3014 2014 Die Vorlage OF 332/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrbahnbelag des westlichen Teils der Straße In der Wink zwischen Am Hopfenbrunnen und Am Brunnengarten zu sanieren. Aufgrund der begrenzten Verkehrsflächenbreite empfiehlt der Ortsbeirat den Verzicht auf eine durchgängige Verbreiterung. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Verkehrsfläche niveaugleich auszubauen und als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: In Folge der begrüßten Ertüchtigung der Straßen Lange Meile und Am Brunnengarten in 2013 sowie der vom Ortsbeirat begrüßten Ansiedlung des REWE-Marktes in der Langen Meile in 2013, wird die Straße In der Wink verstärkt von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen jeder Art als Verbindung zwischen der Langen Meile/Umgehungsstraße L 3019 und der Straße Am Hopfenbrunnen mit dem Fußballgelände des FC Kalbach genutzt. Der Zustand der Straße trägt weder dem Verkehrsaufkommen noch der gleichzeitigen Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer Rechnung. Insbesondere Fußgänger sind gefährdet. Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner sind hier bauliche Maßnahmen erforderlich." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl

29.10.2013 | Aktualisiert am: 05.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2013, OF 302/12 Betreff: Verkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Einschränkung der Einsicht von der "Kalbacher Hauptstraße" in die Straße "An der Grünhohl" durch die Anbringung von Holzlatten im Bereich der Mülltonnen in der Grundschule Kalbach zu beseitigen. Dies kann durch die Aufstellung eines Verkehrsspiegels oder sonstiger geeigneter Maßnahmen erfolgen. Begründung: Oftmals ist in dem oben genannten Bereich festzustellen, dass Fahrzeuge unter geringer Beachtung der Vorfahrtsregelung die T-Kreuzung überqueren. Damit ist seit der Errichtung der Mülltonneneinzäunung eine größere Verkehrsgefährdung gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2723 2013 Die Vorlage OF 302/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung aus den Worten "geringer Beachtung" das Wort "Nichtbeachtung" gemacht wird. Abstimmung: 5 CDU und SPD gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU und FDP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Legale Graffitiflächen in Kalbach/Riedberg bereitstellen

18.10.2013 | Aktualisiert am: 07.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2013, OF 298/12 Betreff: Legale Graffitiflächen in Kalbach/Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten, zur Reduzierung beschmierter Flächen im Stadtteil - wie an der Mauer im Bonifatiuspark und am Riedbergplatz geschehen - geeignete Flächen für das legale Anbringen von Graffiti bereit zu stellen und in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendhaus Kalbach, dem Jugendhaus Riedberg und dem Gymnasium Riedberg gestalten zu lassen und damit diese künstlerische Ausdrucksform als Teil der Jugendkultur anzuerkennen. Aus Sicht des Ortsbeirats wären die Betonmauern am Riedbergplatz, die Stützmauer des Gymnasiums zum Kätcheslachpark, die Unterführung unter der Stadtbahntrasse am Prozessionsweg und die Unterführung unter der L 3019 in Höhe der Bezirkssportanlage Am Hopfenbrunnen geeignet. Begründung: Obwohl der Ortsbeirat schon im Jahr 2006 (OM 600/2006 vom 3.11.2006) auf geeignete Flächen für legale Graffitigestaltungen hingewiesen hat, wurden im Stadtteil bisher keine Flächen zur Gestaltung zur Verfügung gestellt. Da der Magistrat mit dem Bericht B 241 vom 13.5.2013 bestätigt hat, dass es gängige Praxis der Stadt ist, geeignete Flächen für Graffiti zur Verfügung zu stellen, bittet der Ortsbeirat, auch im Stadtteil Kalbach/Riedberg entsprechende Regelungen zu treffen. Die Aktivitäten von Herrn Oberbürgermeister Feldmann, der mit gutem Beispiel selbst zur Sprühdose griff (FR vom 17.10. 2013) und auf die Bereitstellung legaler Flächen verwies, sollten Anstoß sein, auch in seinem Heimatstadtteil geeignete Flächen bereit zu stellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 01.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2658 2013 Die Vorlage OF 298/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 6 CDU (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern

18.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2013, OF 262/12 Betreff: Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußert ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier der Wendehammer in der Straße "Zum Bergwerk", die Treppen "An der Wellenburg" und "Am Schlittenberg", der Eingang zum Kalbacher Stadtpark von der "Kalbacher Hauptstraße" und die Ecke "Kalbacher Hauptstraße"/"Lange Meile" genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrem Vertrag erfüllen bzw. ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 30.08.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2436 2013 Die Vorlage OF 262/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Neubau eines separaten Radweges .Am Weißkirchener Berg.

06.06.2013 | Aktualisiert am: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2013, OF 341/8 Betreff: Neubau eines separaten Radweges "Am Weißkirchener Berg" Vorgang: B 998/09 Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat befürworten den Bau eines Radweges an der Straße " Am Weißkirchener Berg". Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf die Baulastverantwortlichkeit des Landes Hessen. Das Projekt wurde in eine Bewertungsliste von "Hessen Mobil" aufgenommen. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Auf welchem Platz der Bewertungsliste innerhalb der Gesamtprojektliste von Hessen Mobil befindet sich aktuell dieser Radweg ? 2. Wann ist mit dem Bau des Radweges zu rechnen ? 3. Sind die Verzögerungen auch damit erklärbar, dass innerhalb der Planungen der Ortsumfahrung Steinbach/Weißkirchen eine Veränderung des Straßenverlaufes der Straße "Am Weißkirchener Berg" eine mögliche Option ist ? Begründung: Der benachbarte Stadtteil Stadtteil Riedberg wächst stetig. Eine sichere Wegebeziehung für Radfahrer auf dieser von LKW und PKW stark genutzten Straße ist dabei weiterhin aktuell. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 998 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 341/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 809 2013 Die Vorlage OF 341/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee

29.12.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 152/12 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee Foto: Google Maps An der Einmündung treffen die Radwege in Richtung Niederursel, Riedberg, Oberursel und Kalbach zusammen. Entsprechend hoch ist die Zahl der Radfahrenden pro Tag. Wer aus Niederursel kommt, fährt auf einem Weg am Sportplatz in Richtung der genannten Einmündung. Der Weg ist durch einen ca. 2m breiten Grünstreifen von der Straße "Am Weißkirchner Berg" getrennt. Foto: Privat Dadurch werden Radfahrende von Fahrzeugen, die aus Richtung Niederursel kommend nach rechts in die Altenhöferallee abbiegen wollen leicht übersehen. Obwohl sich der Weg auf der anderen Seite durch Zeichen 249 als benutzungspflichtiger Radweg fortsetzt, ist die Überquerung an dieser Stelle als reine Fußgängerampel ausgewiesen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten die Fußgängerampel zusätzlich mit einem Fahrradpiktogramm zu versehen [1] und 2. an geeigneter Stelle die aus Weißkirchen kommenden Rechtsabbiegenden mit dem Zeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-21 [2] auf kreuzende Radfahrende hinzuweisen. 1: Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm 2: Achtung Radfahrer / Gefahrenstelle rechts Begründung: Die Umsetzung dient der Verkehrssicherheit der Radfahrenden und ist schnellstmöglich umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Ziffer 2. der Vorlage OF 152/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1488 2022 Die Vorlage OF 152/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. und Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, Volt, LINKE. und BFF gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße

15.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 122/12 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Einmündungen "An der Grünhohl" und "Am Hang" die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit durch Geschwindigkeitskontrollen zu unterstützen. Begründung: Anwohner:innen berichten über regelmäßige Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Bereich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1152 2021 Die Vorlage OF 122/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Pflanzung Bäume am Ortseingang Kalbach West von der L 3019 auf die Straße Am Weißkirchener Berg

12.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 129/12 Betreff: Pflanzung Bäume am Ortseingang Kalbach West von der L 3019 auf die Straße Am Weißkirchener Berg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Bäume am Standort: Am Weißkirchener Berg, Flurstuck Kalbach Bez. 65 499, Flur 15, Flurstücknr. 66/5 zu pflanzen, vgl. auch nochmals das beigefügte Bild. Begründung: Weitere Bäume im Ortsgebiet Kalbach dienen nicht nur der Aufwertung des Stadtteils sondern wirken sich auch positiv auf die CO2 Bilanz des Stadtteils aus. Diese Stelle scheint prädestiniert für die Pflanzung mehrerer Bäume. (Quelle: Google Maps) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1155 2021 Die Vorlage OF 129/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Es wird auf die Stellungnahme ST 2200/19 verwiesen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk

29.09.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 119/12 Betreff: Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Straßenecke Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße auf der Kalbacher Hauptstraße, einen großen Blumenkübel aufzustellen, um das gefährliche Falschparken zu verhindern. Begründung: Diese Straßenseite wird gewohnheitsmäßig als Be- und Entladeparkplatz, hauptsächlich durch die Kunden der gegenüberliegenden Post, benutzt. Fahrradständer an dieser Stelle aufzustellen birgt ebenso eine Gefahr, denn man kann von der Straße "Zum Bergweg" nur schwer in die Kalbacher Hauptstraße rechts einsehen. Der Radfahrer, der sich an dieser Stelle aufhalten würde, kann, genau wie ein Autofahrer, der sein Auto auslädt, sehr leicht übersehen werden. Ein Blumenkübel würde das Parken speziell an dieser Gefahrenecke verhindern und zusätzlich noch eine Verschönerung der Straße bedeuten. Wenn das Aufstellen eines Blumenkübels vom Magistrat genehmigt wird, findet sich mit Sicherheit in Kalbach ein Sponsor, der die Bepflanzung übernimmt. So ist es in den südlichen Stadtteilen Frankfurts seit Jahren durchaus üblich und auch gelungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2021 Die Vorlage OF 119/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

10.09.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6.Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

30.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und 7. wie Bewohner:innen im Ernstfall auch ohne individuelle Vorbereitung (spezifische Smartphone-Apps) alarmiert werden sollen und ob es sinnvoll und geplant ist, hierfür auch (wieder) auf örtliche Sirenen zurückzugreifen. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Auch auf dem Friedhof Kalbach aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen machen

30.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 92/12 Betreff: Auch auf dem Friedhof Kalbach aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen machen Der Magistrat wird gebeten, bei der Ausweitung naturnah gestalteter Grünflächen im Stadtteil Kalbach-Riedberg auch Flächen auf dem Friedhof Kalbach, insbesondere dem Teil westlich der Straße Am Hopfenbrunnen, in die Planungen einzubeziehen. Begründung: Mit seiner Stellungnahme ST 1103 vom 17.05.2021 führt der Magistrat aus, dass u. A. auch auf den Friedhöfen, z. B. auf dem Hauptfriedhof, aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen wurden. Aus Sicht des Ortsbeirats befindet sich auf dem Kalbacher Friedhofsbereich nordwestlich der Straße Am Hopfenbrunnen eine Rasenfläche, die so umgewandelt werden könnte. Hier bietet es sich an, den Friedhof als grüne Lunge im Stadtteil zu gestalten und Biodiversität zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 742 2021 Die Vorlage OF 92/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Bürgersteig und Regenrückhaltebecken Am Hopfenbrunnen

28.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2021, OF 77/12 Betreff: Bürgersteig und Regenrückhaltebecken Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Grünflächenamt mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem beigefügten Foto 1 ergibt sich, dass das Grundstück (Flur 5 Flurstück 91/30 laut Geoportal Hessen) Am Hopfenbrunnen - unmittelbar vor der Brücke der Umgehungsstraße L 3019 gelegen - so bewachsen ist, dass eine Benutzung des Bürgersteiges ausgeschlossen wird. Um Rückschnitt wird gebeten. Das Foto 2 zeigt das überwucherte Regenrückhaltebecken (Flur 5 Flurstück 91/29 laut Geoportal Hessen), ebenfalls "Am Hopfenbrunnen", neben den Parkplätzen der Sportanlage Kalbach. Hier ist die Funktionsfähigkeit zu prüfen, zumal es vor dem verstärkten Wachstum der Pflanzen in den letzten Wochen auch zahlreiche Müllablagerungen aufwies. Foto1 privat Foto 2 privat Sollte Ihr Amt für diese Fragen nicht zuständig ein, so bitte ich diese an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Für eine schriftliche Antwort danke ich bereits jetzt im Namen des Ortsbeirates 12 Kalbach-Riedberg Mit freundlichen Grüßen Begründung: Die Spaziergänger*innen nutzen gerne die Bürgersteige. Dies ist in einem Bereich auf einer Straßenseite nicht mehr möglich und bedarf eines Rückschnitts. Denn im Hinblick auf den fließenden Verkehr durch die gute und rege Nutzung der Sportanlage, die dortigen Parkplätze sowie den Fahrradverkehr Richtung Bad Homburg und Richtung Am Martinszehnten ist dies auch notwendig. Gerade im Hinblick auf vermehrte starke Niederschläge ist auch das Regenrückhaltebecken in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Eine telefonische Klärung konnte wegen der schwierigen Frage der Ämterzuständigkeit nicht erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 77/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen

26.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2021, OF 52/12 Betreff: Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit der Fußgänger im Bereich der Kalbacher Hauptstraße mit geeigneten Mitteln zu erhöhen ist. Immer wieder kommt es vor, dass PKWs und Busse im Bereich der Hausnummer 26 auf den Bürgersteig ausweichen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Fußgänger, zumal dieser Bereich auch Teil des Schulwegs ist. Da in diesem Bereich viele Gewerbetreibende ansässig sind, sind diese unbedingt mit einzubeziehen, so dass diese keine Nachteile durch Maßnahmen erleiden. (Quelle:privat) Begründung: Immer häufiger ist zu beobachten, dass drei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren, obwohl der Straßendurchschnitt dafür nicht ausreicht. Daher wird auf den Bürgersteig ausgewichen. Dieser ist aber in diesem Bereich sehr schmal und ein Ausweichen für Fußgänger nicht möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 588 2021 Die Vorlage OF 52/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden neuen zweiten Satz ergänzt wird: "Hier ist insbesondere der Bereich zwischen der Kirche und dem Alten Rathaus zu beachten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße

23.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 51/12 Betreff: Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Ämter und Polizeidienststellen, der Anwohner*innen sowie des Ortsbeirates 12 zu vereinbaren, um die Situation des ruhenden Verkehrs im Hinblick auf Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen, Schulwegsicherheit sowie Rettungs- und Müllfahrzeuge zu prüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Begründung: Vor einigen Monaten konnte die Leerung der Mülltonnen wegen div. Baumaßnahmen sowie des ruhenden Verkehrs im Bereich des Kirschenwäldchens nicht erfolgen. Auf Bemühen von Anwohner*innen, Ortsbeiratsmitgliedern und der FES ist es gelungen, dass nun kleinere Müllfahrzeuge für eine regelmäßige Leerung der Mülltonnen problemlos durch die Straße kommen. Mit Bau und Bezug eines neuen Wohnhauses am Ende der Kalbacher Hauptstraße ist eine Tiefgarage für die bereits vorhandenen Wohngebäude weggefallen. Ob und wie die Auslastung der Tiefgarage für den Neubau und/oder die Tiefgarage im Oberschlag ist, ist nicht Aufgabe des Ortsbeirates zu prüfen. Tatsache ist, dass vermehrt Anwohner*innen, Familien mit Schulkindern sich beschweren, dass der Zebrastreifen nicht frei nutzbar ist, Kurvenbereiche nicht frei einsehbar sind, Halteverbotszeichen missachtet werden. Ob dies mit z. B. mit Markierungen, Sperrposten, Anwohnerparken oder verstärkter Kontrolle erreicht werden kann, ist unter Beteiligung interessierter Anwohner*innen, zuständigen Fachbehörden und dem Ortsbeirat zu erörtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 587 2021 Die Vorlage OF 51/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ortstermin für zwei entfernte Bäume an der Bushaltestelle „Am Weißkirchener Berg“

26.04.2021 | Aktualisiert am: 02.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 26/12 Betreff: Ortstermin für zwei entfernte Bäume an der Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" Vorgang: OM 5942/20 OBR 12; ST 1359/20 Die Ortsvorsteherin wird gebeten, wie in ST 1359/2020 vorgeschlagen, zu einem ämterübergreifenden Ortstermin einzuladen, um Standorte für die entfallenen Bäume an der Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" festzulegen. Begründung: Der Ortstermin kann die Situation ohne weitere Missverständnisse klären, da dies bislang offenbar nicht direkt zwischen den Ämtern geklärt werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5942 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1359 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 26/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 26/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei dem Ortstermin auch die Ecke An der Bergstraße/Am Hasensprung thematisiert werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg

04.01.2021 | Aktualisiert am: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 680/12 Betreff: Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit auf der L 3019 "Am Weißkirchener Berg" zwischen der Einmündung der Altenhöferallee und der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg" / L 3019 (erste Einmündung nach Kalbach) durch eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h zu verbessern. Begründung: Am 24.09.2020 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Todesfolge zwischen einem (die Straße querenden) Motorroller und einem aus Richtung Kalbach kommenden Auto. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit an dieser schlecht einsehbaren Stelle kann das Risiko künftiger Unfälle deutlich senken. Aktuell besteht in diesem Bereich eine Mischung von Geschwindigkeitsbegrenzungen von teils 60, teils 70 km/h. Eine einheitliche Regelung reduziert die Verwirrung und kann die Akzeptanz steigern. Da der genannte Straßenabschnitt gleichzeitig die primäre Autoverbindung zwischen den beiden Teilen Kalbach und Riedberg des Ortsbezirks 12 ist, liegt eine stärkere Anlehnung an innerörtliche Geschwindigkeiten ebenfalls nahe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.10.2020, OF 646/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7047 2021 1. Die Vorlage OF 646/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 680/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 680/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Tempo 30 auf dem Riedberg

17.12.2020 | Aktualisiert am: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2020, OF 703/12 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße auf Grund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards ist entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo 30 Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befindet. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Riedbergallee, Graf-von-Staufenbergallee sowie die Altenhöferallee werden künftig mit Tempo 30 Streckenanordnungen versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3. und 5) Anders als in der ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn dies zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dient. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7064 2021 Die Vorlage OF 703/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg

12.10.2020 | Aktualisiert am: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 646/12 Betreff: Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit an der L 3019 "Am Weißkirchener Berg" in Höhe der Feldwegquerung ca. 180 Meter östlich der Einmündung "Altenhöferallee" zu verbessern durch Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 50 in diesem Bereich. Der Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung soll so festgelegt sein, dass das Verkehrszeichen bereits von der Ampel der Ortsausfahrt Kalbach (ebenfalls "Am Weißkirchener Berg") aus sichtbar ist. Begründung: Am 24.09.2020 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Todesfolge zwischen einem (die Straße querenden) Motorroller und einem aus Richtung Kalbach kommenden Auto. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit an dieser schlecht einsehbaren Stelle kann das Risiko künftiger Unfälle deutlich senken. Der früh sichtbare Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung vermeidet, dass Fahrzeuge erst den Berg hoch beschleunigen, um dann wieder bremsen zu müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.01.2021, OF 680/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 646/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 646/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7047 2021 1. Die Vorlage OF 646/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 680/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 680/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage Kalbach

03.09.2020 | Aktualisiert am: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 622/12 Betreff: Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage Kalbach Der Magistrat wird gebeten, am oberen Ende der barrierefreien Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Bezirkssportanlage Kalbach durch geeignete Maßnahmen (Poller, Gitter o.Ä.) sicherzustellen, dass die Zuwegung auch im oberen Bereich dauerhaft barrierefrei bleibt und nicht durch rücksichtslos geparkte Kraftfahrzeuge versperrt wird. Begründung: Die barrierefreie Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen aus macht die Bezirkssportanlage Kalbach für Rollstuhlfahrer und Radfahrer zugänglich, ebenso für Fußgänger, die die vorhandene Treppe nicht benutzen können oder wollen. Die Zuwegung endet im oberen Bereich auf einer gepflasterten/größeren asphaltierten Fläche, die als Parkplatz genutzt wird. Bürger haben sich darüber beschwert, dass bei starker Frequentierung des Parkplatzes häufig auch das Ende der Zuwegung "gnadenlos" zugeparkt wird mit der Folge, dass diejenigen, die auf der oberen Ebene mit Rollstuhl, mit Fahrrad oder als Fußgänger ankommen, die Zuwegung - wenn überhaupt - nur unter großen Anstrengungen verlassen und auf die Bezirkssportanlage gelangen können. Die Aufstellung einiger Poller sollte ausreichend und geeignet sein, die notwendige Rücksichtnahme einzufordern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6595 2020 Die Vorlage OF 622/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Für den Sportverein muss der Transport auch sperriger Geräte möglich bleiben, z. B. durch umlegbare Poller mit Schloss." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg

17.08.2020 | Aktualisiert am: 07.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 607/12 Betreff: E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg Nach dem Rückzug der Firma Allego aus dem Projekt zum Bau hunderter E-Auto-Ladestationen in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, seinerseits durch geeignete Partner oder über stadteigene Unternehmen wie die Mainova dafür zu sorgen, dass auch in Kalbach und Riedberg zahlreiche geeignete öffentliche Ladestationen für E-Autos errichtet und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierbei sollen insbesondere auch folgende mögliche Standorte geprüft werden: - Park&Ride-Parkplatz an der U-Bahn-Station "Kalbach" - rund um das Riedbergzentrum (Altenhöferallee / Ernst-Abbe-Straße / Otto-Schott-Straße) - an den Sportplätzen (Nordende Altenhöferallee, Am Hopfenbrunnen, Sport- und Freizeitzentrum Kalbach) - am Uni-Campus Riedberg (Ortsbezirk 8) Begründung: Die Nachfrage nach E-Autos steigt derzeit stark an, so dass die Autohersteller nun auch Großserienfahrzeuge anbieten. Die Ladeinfrastruktur stößt dabei zunehmend an ihre Grenzen und muss dringend erweitert werden, um die Dekarbonisierung im Sinne des Klimaschutzes zu unterstützen. Mit der Mainova hat die Stadt Frankfurt einen geeigneten Partner, um ein solches Projekt für Frankfurt voranzutreiben. Nach einer Investitionsphase kann dies letztlich auch zu einer nachhaltigen Einnahmequelle für die Stadt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6445 2020 Die Vorlage OF 607/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ortstermin in der Straße Im Wiesengrund

12.08.2020 | Aktualisiert am: 07.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 593/12 Betreff: Ortstermin in der Straße Im Wiesengrund Die Ortsvorsteherin wird gebeten in der Straße "Im Wiesengrund" einen Ortstermin des Ortsbeirats zu vereinbaren. Ziel des Ortstermins soll die Erhöhung der Verkehrssicherheit in oben genannter Straße sein. Eingeladen werden sollten das Straßenverkehrsamt, die Polizei und das Amt für Straßenbau und Erschließung. Da noch ein Ortstermin bezüglich der Einfahrt in die Straße "Am Hopfenbrunnen" aussteht, können diese beiden Termine auch gerne zusammengelegt werden, da die jeweiligen Orte in direkter Nachbarschaft liegen. Begründung: Vor einiger Zeit wurde in dieser Straße ein Kind angefahren. Eine Beurteilung der Situation vor Ort mit den entsprechenden Fachämtern ist sicherlich am sinnvollsten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 593/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Zwei entfernte Bäume an der Bushaltestelle „Am Weißkirchener Berg“ ersetzen

02.03.2020 | Aktualisiert am: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2020, OF 556/12 Betreff: Zwei entfernte Bäume an der Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" ersetzen Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" in Fahrtrichtung Nordweststadt, auf der öffentlichen Fläche die zwei Bäume nachzupflanzen, die in Folge einer privaten Baumaßnahme entfernt wurden. Begründung: Jeder Baum ist für das Stadtklima bedeutsam und spendet im Sommer unmittelbaren Sonnenschutz für die an der Haltestelle wartenden Personen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5942 2020 Die Vorlage OF 556/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden

01.03.2020 | Aktualisiert am: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 562/12 Betreff: Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden Vor rund 1,5 Jahren wurde der obige Abschnitt in Kalbach gesperrt, um einige Neubauten zu errichten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat 1. wird gebeten nach nunmehr rund 1,5 Jahren den obigen Abschnitt Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg wieder für den Fuß, Rad-und Kraftfahrverkehr zugänglich zu machen und die Sperrung zu beenden und 2. mitzuteilen, welche Gründe dem entgegenstehen die Straße wieder für den öffentlichen Verkehr freizugeben, da das Bauvorhaben schon weit fortgeschritten ist. Begründung: In der Stadt Frankfurt am Main werden an unzähligen Ecken im Stadtgebiet Neubaumaßnahmen im Rahmen von Ausnutzung von Baulücken durchgeführt. Wenn für jede Neubaumaßnahme 1,5 Jahre Straßen (teilweise), Kreuzungen, Bürgersteige gesperrt werden würden, wäre mit erheblichen Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner zu rechnen. Da sich seit einem halben Jahr diese Beschwerden gegenüber den Mitgliedern im Ortsbeirat häufen, die Vertreter des Ortsbeirates diesen Zustand nicht beenden können, muss dies nun zeitnah durch die Stadt Frankfurt am Main öffentlich erklärt oder beendet werden. Nur abschließend ist zu erwähnen, dass dieser Bereich auch ein Schulweg in einem gefährlichen Kurvenbereich ist, der allein aus Sicherheitsgründen keine weitere Schließung rechtfertigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 562/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Straße Am Brunnengarten

21.02.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2020, OF 557/12 Betreff: Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Straße Am Brunnengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Am Brunnengarten" vom Kreuzungsbereich der Straße "Zum Bergwerk" und bis in Höhe der ersten Grundstückszufahrten (ca. 10 Meter in nördlicher Richtung), anstelle des einseitig bestehenden, eingeschränkten Halteverbots, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Im genannten Einmündungsbereich parken wiederholt Fahrzeuge und behindern nicht nur den Fußgängerverkehr, sondern auch das Ein- und Ausbiegen von Fahrzeugen massiv bzw. machen dies unmöglich. Die Einrichtung eines absoluten Halteverbots soll dazu dienen, den Grad der Regelbefolgung zu erhöhen und Fahrzeuge hier nicht abzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern

29.01.2020 | Aktualisiert am: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 553/12 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats ST 718 vom 18.05.2015 den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz / Bonifatiusstraße / Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass hier eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach / Bonames / Kalbach im Bereich Am Martinszehnten / Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Bonifatiusstraße / Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5940 2020 Die Vorlage OF 553/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssicherheit in der Straße Am Weißkirchener Berg insbesondere für Schulkinder erhöhen - Errichtung von erhöhten Bordsteinen und Drängelgittern prüfen, um das Überfahren der Bordsteine zu verhindern

06.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 524/12 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Weißkirchener Berg insbesondere für Schulkinder erhöhen - Errichtung von erhöhten Bordsteinen und Drängelgittern prüfen, um das Überfahren der Bordsteine zu verhindern Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, z.B. auch im Rahmen eines Ortstermins, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße "Am Weißkirchener Berg" - insbesondere im Bereich der Einmündung der Straße "Wirschelweg" - zu prüfen und umzusetzen. Im Rahmen dieser Prüfungen soll auch geprüft werden, ob die Erhöhung der Bordsteinkanten und oder die Errichtung von Drängelgitterrn in dem genannten Bereich auf der ortseinwärts gerichteten Straßenseite geeignet ist, das Überfahren der Bordsteine zu verhindern und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Von Anwohnern wurde verschiedentlich berichtet, dass auf der ortseinwärts gerichteten Straßenseite "Am Weißenkirchener Berg", insbesondere im Bereich der Einmündung der Straße "Wirschelweg", Kraftfahrzeuge, u.a. auch Linienbusse, häufig über die in diesem Bereich recht flachen Bordsteine fahren, um dem Gegenverkehr auszuweichen, statt den Gegenverkehr abzuwarten. Dieses Verhalten stellt insbesondere deshalb eine Gefährdung dar, weil die Eimündung der Straße "Wirschelweg" in die Straße "Am Weißenkirchener Berg", auch einen Schulweg darstellt und Eltern verschiedentlich vor dem Hintergrund des festgestellten "Überfahrens" der Bordsteinkante ihre Kinder bereits auf anderen Wegen in die Schule schicken. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob und wie die Verkehrssicherheit in dem Bereich erhöht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5638 2020 Die Vorlage OF 524/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Ortstermins Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Am Weißkirchener Berg - insbesondere im Bereich der Einmündung der Straße Wirschelweg - zu prüfen und zu berichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln

06.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 525/12 Betreff: Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln Der Magistrat wird gebeten, entsprechend seiner Stellungnahme ST 282 vom 20.2.2015 (zu OM 3724 vom 5.12.2014), die zugesagte, aber noch nicht umgesetzte Anbringung einer Fahrbahnmarkierung Tempo 30 im Einfahrtsbereich von der Umgehungsstraße L3019 in die Straße Lange Meile auszuführen. Da die Beachtung der Tempo-30-Zone in Kalbach leider schwindet, sollen mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln vorübergehend in den vier Einfahrtsbereichen Kalbachs aufgestellt werden. Begründung: Während in den engen Straßen des Ortskerns zwangsläufig mit verminderter Geschwindigkeit gefahren wird, sind besonders in den Straßen Am Weißkirchener Berg, Lange Meile, Talstraße und in Teilbereichen der Kalbacher Hauptstraße Fahrgeschwindigkeiten deutlich über Tempo 30 festzustellen. Um auf die Geschwindigkeitsanordnungen aufmerksam zu machen, sind zeitlich befristete mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den oben genannten Straßenbereichen zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5639 2020 Die Vorlage OF 525/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Straße In der Wink

01.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 522/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Straße In der Wink Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Haushaltsmittel für die Sanierungsplanung und die anschliessende Sanierung der Straße "In der Wink" für den kommenden Haushalt eingestellt. Wie schon in der OM 3014 vom 21.03.2014 gefordert, empfiehlt der Ortsbeirat den Verzicht auf eine durchgängige Verbreiterung. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Verkehrsfläche niveaugleich auszubauen und als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: Die Ertüchtigung der Straße "In der Wink" mit einem Gehweg wurde aufgrund mangelnder Haushaltsmittel in der Stellungnahme ST 1006 vom 11.08.2014 abgelehnt. Im kommenden Haushalt sollten hier entsprechende Mittel eingeplant werden. Die Begründung der OM 3014 vom 21.03.2014 ist weiterhin uneingeschränkt gültig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 25 2020 Die Vorlage OF 522/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Lärmschutz entlang der A 5 vorantreiben

18.11.2019 | Aktualisiert am: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2019, OF 501/12 Betreff: Lärmschutz entlang der A 5 vorantreiben Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung von Lärmschutzwällen entlang der A5 im Bereich Kalbach-Riedberg, also zwischen der Querung der L3019 ("Am Weißkirchener Berg") und dem Bad Homburger Kreuz, zu berichten. Hierbei soll auch auf die Auswirkungen der Beilegung der Rechtsstreitigkeiten zum Bau des Riederwaldtunnels am 12.11.2019 eingegangen werden, da der Aushub des Riederwaldtunnels für die Errichtung der Lärmschutzwälle verwendet werden soll. Begründung: Die ST 848 vom 4.5.2018 enthält noch viele Absichten und Unklarheiten, die sich anderthalb Jahre später sicherlich präzisieren lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1499 2019 Die Vorlage OF 501/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ortstermin Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg

15.11.2019 | Aktualisiert am: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 510/12 Betreff: Ortstermin Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg Mit der ST 1395 vom 30.07.2018 wurde an der Kreuzung Am Hopfenbrunnen / Am Weißkirchener Berg ein Parkwinkel zugesagt und vor kurzem auch angebracht. Dieser hat die Situation allerdings nicht verbessert, eventuell sogar verschlechtert, da die Autos nun noch näher an der Kreuzung parken. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten einen Ortstermin abzustimmen um die Situation vor Ort zu begutachten. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird regelmäßig bis fast in die Kreuzung hinein geparkt. Das führt dazu, dass nur noch eine Fahrspur frei ist. Wollen nun also Fahrzeuge in die Straße Am Hopfenbrunnen einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge in Richtung Am Weißkirchener Berg ausfahren, führt dies zu Situationen mit komplizierten Rangieraktionen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5516 2019 Die Vorlage OF 510/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen

15.11.2019 | Aktualisiert am: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 511/12 Betreff: Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen Mit der Mitteilung über Straßenumbau-bzw. Ausbaumaßnahmen vom 05.11.2019 berichtet das Amt für Straßenbau und Erschließung über die Erneuerung der Fahrbahn und des Gehwegs im nördlichen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen. Dies soll im August 2020 geschehen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was diese Baumaßnahme notwendig macht, da die Straße in diesem Bereich gut erhalten scheint. Andere Bereiche im Stadtteil (wie z.B. die Talstraße oder In der Wink) haben eine Sanierung zumindest augenscheinlich deutlich nötiger. Falls sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, wird der Magistrat gebeten dies dem Ortsbeirat detailliert mitzuteilen. Begründung: Da die Mittel für Straßenbau und -erhaltung endlich sind, gilt es diese sinnvoll einzusetzen. Da die oben genannte Straße in einem guten Zustand scheint, wäre es eventuell sinnvoller andere Bereiche mit einer höheren Priorität zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2019 Die Vorlage OF 511/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude?

14.10.2019 | Aktualisiert am: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 486/12 Betreff: Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude? Es war zu vernehmen, dass die Stadt Frankfurt Gespräche mit den Eigentümern der Häuser "Kalbacher Hauptstraße" 50 und 52 geführt hat mit dem Ziel, durch einen Erwerb dieser Gebäude zusätzliche Flächen für die Grundschule Kalbach zu erschließen. Der Ortsbeirat begrüßt dies ausdrücklich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Gespräche hierzu zu berichten und ggf. über weitere Planungen in diesem Zusammenhang zu berichten. Begründung: Eine Erweiterung der Grundschule Kalbach durch unmittelbar benachbarte Gebäude würde die Raumprobleme der Schule wirksam lindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 486/12 dahin gehend ab, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Zusammenhang" das Wort "vertraulich" eingefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 486/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich?

14.10.2019 | Aktualisiert am: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 489/12 Betreff: Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich durch den Rückbau der Autobahnauf- und Abfahrt "Frankfurt-Kalbach" (BAB 661) die Möglichkeit ergibt, zwischen der Golf-Range Frankfurt, der BAB 661, dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und den Gebäuden an der Kalbacher Hauptstraße 131 - 143 (siehe Skizze) eine weitere Sportfläche (z. B. für Leichtathletik oder andere Sportarten) einzurichten. Hierbei soll auch der bereits 2009 festgestellte Bedarf berücksichtigt werden (siehe B 85 vom 6.2.2009), der bislang nicht befriedigt werden konnte. Quelle: OpenStreetMap, (c) OpenStreetMap-Mitwirkende Begründung: Der Rückbau der Autobahnzufahrt schafft eine zusammenhängende rechteckige Fläche von ca. 290 x 180m, was zahlreiche neue Angebote ermöglichen könnte. Falls es für die 2009 betrachtete, kleinere Fläche Probleme gab, die eine Umsetzung verhinderten, so kann die Sachlage sich nun deutlich verändert darstellen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5275 2019 Die Vorlage OF 489/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erinnerung: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/ Am Weißkirchener Berg

25.07.2019 | Aktualisiert am: 22.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2019, OF 469/12 Betreff: Erinnerung: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/ Am Weißkirchener Berg Vorgang: OM 3025/18 OBR 12; ST 1395/18 Der Magistrat wird gebeten, die mit der ST 1395 vom 30.07.2018 zugesicherte Fahrbahnmarkierung eines Parkwinkels fünf Meter vor dem Kreuzungsbereich Am Hopfenbrunnen / Am Weißkirchener Berg umzusetzen. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird aufgrund der noch fehlenden Markierung nach wie vor regelmäßig bis zum Kreuzungsbereich geparkt, mit der Folge, dass das Einbiegen in die Straße Am Hopfenbrunnen bei Gegenverkehr mitunter zu komplizierten Rangieraktionen führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3025 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1395 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4924 2019 Die Vorlage OF 469/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm

02.06.2019 | Aktualisiert am: 24.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 454/12 Betreff: Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf dem unteren Parkplatz der Sportanlage Kalbach einen Mülleimer vorzugsweise am Beginn der Straße "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Treppe zur Sportanlage aufzustellen, um den Besucher*innen die Gelegenheit zur richtigen Müllentsorgung zu geben. Begründung: Zu Spielzeiten werden die beiden Parkflächen, die an der Josef-Bautz-Straße durch eine Begrenzung enden, von vielen Besucher*innen genutzt. Um diesen auch die Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung zu geben, bedarf es eines weiteren Mülleimers, ähnlich dem Mülleimer an der Josef-Bautz-Straße oder den Mülleimern im angrenzenden Grünbereich bei den Parkbänken. Somit kann auch Kalbach an der Initiative https://www.fes-frankfurt.de/ueber-fes/wir-in-der-region/cleanffm/ teilhaben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 454/12 tätig zu werden und ein entsprechendes Schreiben an die Verwaltung zu senden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssicherung In der Wink/Am Brunnengarten

23.05.2019 | Aktualisiert am: 24.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 452/12 Betreff: Verkehrssicherung In der Wink/Am Brunnengarten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten welche verkehrssichernden Maßnahmen an der Kreuzung In der Wink / Am Brunnengarten etabliert werden können. Begründung: Anwohner haben sich in der vergangenen Ortsbeiratssitzung beschwert, dass hier vermehrt über den Bürgersteig gefahren wird. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden wie man dies in Zukunft sinnvoll vermeiden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4757 2019 Die Vorlage OF 452/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Buswendeschleife in der Straße Am Hopfenbrunnen flexibler gestalten

10.02.2019 | Aktualisiert am: 28.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2019, OF 403/12 Betreff: Buswendeschleife in der Straße Am Hopfenbrunnen flexibler gestalten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen", welche nur in den frühen Morgenstunden genutzt wird, für Anwohner flexibler genutzt werden kann, beispielsweise durch eine zeitliche begrenzte Freigabe für Anlieger mit kombiniertem Parkverbot. Hierbei soll auch geprüft werden, ob sich an der Nutzung der Wendeschleife durch die Fahrplanänderungen im Dezember 2019 etwas ändert. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 25.1.2019 merkten Anwohner an, dass im Wendehammer vermehrt das vorherrschende Park- und Einfahrtsverbot überprüft wird. Die genannte Buswendeschleife wird aktuell nur in den frühen Morgenstunden (Mo-Fr) bzw. nachts (Sa-So) von den Linien 28 und 29 genutzt. Aktuell ist die Einfahrt aber grundsätzlich verboten, wodurch diese sehr großzügig bemessene Fläche zumeist ungenutzt ist. Eine zumindest zeitweise Freigabe kann die Nutzung der Flächen gerade für Anwohner flexibler gestalten ohne den Busverkehr zu beeinträchtigen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4338 2019 Die Vorlage OF 403/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach e. V. für Pkws sperren

05.02.2019 | Aktualisiert am: 28.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 404/12 Betreff: Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach e. V. für Pkws sperren Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße "Am Hopfenbrunnen" zur "Josef-Bautz-Straße" für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten an der Einmündung zur "Josef-Bautz-Straße" wären ein probates Mittel. Begründung: Die Feldwege nordöstlich des Geländes des FC Kalbach sind beliebt für Fußgänger und Radfahrer, werden aber trotz eindeutiger Beschilderung zunehmend von Pkws als Abkürzung missbraucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4339 2019 Die Vorlage OF 404/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Josef-Bautz-Straße für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren ist. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten nördlich des Parkplatzes der Bezirkssportanlage (FC Kalbach) wären ein probates Mittel. Dies muss unter Einbeziehung des Ortslandwirtes erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg

04.11.2018 | Aktualisiert am: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 378/12 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z.B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2018 Die Vorlage OF 378/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Treppe „Am Hang“ barrierefrei

10.10.2018 | Aktualisiert am: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 358/12 Betreff: Treppe "Am Hang" barrierefrei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die Treppe der Straße "Am Hang" so umzugestalten, dass diese künftig auch für Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, nutzbar ist. Begründung: Begründung: Diese Treppe dient zum einen, um zu den Bushaltestellen Alte Riedbergstraße zu gelangen und weiterhin auch die dort ansässige Arztpraxis zu erreichen. Auch sind viele Anwohner*innen aus dem Bereich des Kirschenwäldchens bzw. der Kalbacher Hauptstraße zum Umgehen dieser Treppe gezwungen weite Umwege bzw. andere Transportwege wie das Taxi zu nutzen, um direkt auf kurzem Wege zu der Allgemeinpraxis zu gelangen. Daher sollte hier von Seiten der Stadt Frankfurt für Abhilfe gesorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3835 2018 Die Vorlage OF 358/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verlegung des Betriebshofes Heddernheim

16.08.2018 | Aktualisiert am: 02.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2018, OF 342/8 Betreff: Verlegung des Betriebshofes Heddernheim Mit großem Interesse wurde die Nachricht aufgenommen, dass der Betriebshof Heddernheim perspektivisch aufgegeben und an einer anderen Stelle neugebaut werden soll. Die Betriebsabläufe lassen erahnen, dass der neue Betriebshof im Frankfurter Norden gesucht wird. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es erste Ergebnisse dieser Grundstückssuche? 2. Ist die Fläche gegenüber der Krebsmühle, an der BAB 5 /Am Weißkirchener Berg mit in der Auswahl? 3. Wann ist mit einem endgültigen Ergebnis zu rechnen? Begründung: Neben der Suche für einen neuen Betriebshof ist auch die Entwicklung des dann nutzbaren Gebietes an der U-Bahnstation Heddernheim eine sehr reizvolle Aufgabe. Deswegen wäre ein möglicher Zeitrahmen wünschenswert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 342/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1026 2018 Die Vorlage OF 342/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36

29.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 294/12 Betreff: Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, folgenden Brief an den Magistrat zu senden: Mit der Ortsbeiratsinitiative OIB 65/2017 vom 17.2.2017 wurde der Magistrat u. a. gebeten, die Schäden an der Sitzbank am alten Rathaus Kalbach zu beseitigen. Dafür hatte der Ortsbeirat Mittel aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Leider ist diese Bank immer noch reparaturbedürftig, da ein Brett der Sitzfläche stark beschädigt ist. Der Ortsbeirat bittet, diese Reparatur zeitnah auszuführen, da die Bank, bedingt durch die Bushaltestelle, intensiv genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 294/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Asphaltierung von Fahrrad- und Gehweg im Bereich Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee in Richtung Bommersheim

27.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 296/12 Betreff: Asphaltierung von Fahrrad- und Gehweg im Bereich Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee in Richtung Bommersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Weg nördlich von der Straße Am Weißkirchener Berg ab der Kreuzung Altenhöferallee bis zur Autobahnüberführung in Richtung Bommersheim zu asphaltieren. Begründung: Der an die Ampel anschließende Gehweg kann nur teilweise begangen und befahren werden, bei Regen gar nicht. (s. Abb.1 auf Folgeseite). Durch die Asphaltierung des Weges (Ampel àAutobahnüberführung) könnte man die Strecke begehbar und befahrbar machen. Die restliche Strecke Richtung Kalbach und Bommersheim ist schon asphaltiert und stellt somit kein Hindernis für Fahrradfahrer und Fußgänger da. Abb. 1 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 296/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Bäume am Friedhofsparkplatz Kalbach

23.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 291/12 Betreff: Bäume am Friedhofsparkplatz Kalbach Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt aufzufordern, die drei fehlenden Bäume am Parkplatz am Friedhof in Kalbach (gegenüber dem Haupteingang) zu pflanzen. Begründung: In den Planunterlagen zum Bau von Friedhofsparkplätzen in der Straße "Am Hopfenbrunnen" sind neben den 16 Stellplätzen auch drei Felder für Bäume ausgewiesen. Während die Parkplätze seit Langem fertig gestellt sind, sind die Flächen für Bäume noch freigehalten. Die Bäume sind nun auch zu pflanzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3024 2018 Die Vorlage OF 291/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fahrradweg: Ausbau nördlich der Straße Am Weißkirchener Berg ab Kreuzung Altenhöferallee

05.03.2018 | Aktualisiert am: 21.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2018, OF 277/12 Betreff: Fahrradweg: Ausbau nördlich der Straße Am Weißkirchener Berg ab Kreuzung Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg nördlich vom Am Weißkirchner Berg vom der Kreuzung Altenhöferallee für circa 100m in Richtung Kalbach zu befestigen. Begründung: Obwohl die Kreuzung Am Weißkirchner Berg / Altenhöferallee bereits eine Fußgänger- Fahrradampel hat, fängt der Fahrradweg leider erst 100m später an. Dadurch wird die Straße erst an dieser Stelle überquert. Da an dieser Stelle 70kmh erlaubt sind ist eine sichere Überquerung nicht möglich. Durch die Befestigung des Fahrradwegs wird die sichere Überquerung an der Ampel möglich. Quelle: Googlemaps 1. Zu befestigende Strecke (Im Moment ist dieser Weg zugewachsen) 2. Ampel mit Fußgänger Funktion 3. Der momentan verwendete Übergang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2942 2018 Die Vorlage OF 277/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sicherung der 5-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg

01.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2018, OF 292/12 Betreff: Sicherung der 5-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass in der Straße "Am Hopfenbrunnen" vor der Einmündung in die Straße "Am Weißkirchener Berg" die 5-Meter-Zone gesichert wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße "Am Hopfenbrunnen" wird regelmäßig bis fast in die Kreuzung hinein geparkt. Das führt dazu, dass nur noch eine Fahrspur frei ist. Wollen nun also Fahrzeuge in die Straße "Am Hopfenbrunnen" einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge in Richtung "Am Weißkirchener Berg" ausfahren, führt dies zu Situationen mit komplizierten Rangieraktionen. (Foto: privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3025 2018 Die Vorlage OF 292/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach

30.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2017, OF 245/12 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26 rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkasten für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25. Januar 2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine "Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus diesem Gesetz, § 2. Demnach ist sie ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in dem Stadtteil Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2487 2017 Die Vorlage OF 245/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; CDU und FDP (= Enthaltung)

Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12

10.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2017, OF 237/12 Betreff: SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der Post-Partnerfiliale in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 12, ein SB-Terminal für Bankgeschäfte und Bargeldversorgung der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group aufzustellen. Begründung: Während Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen eine kostenfreie und nahe Bargeldversorgung im Stadtteil vorfinden, ist die Nutzung dieser Geldautomaten für Nicht-Kunden mit deutlichen Gebühren versehen. Auch die Versorgung mit Bargeld über den örtlichen REWE-Markt ist an eine Mindesteinkaufssumme gebunden. Kunden der Geschäftsbanken finden indes kein kostenfreies Angebot vor und besonders für ältere Menschen, sind die Wege sehr weit. Ein SB-Terminal in der Post-Partnerfiliale Kalbach mit Auszahlungs-, Überweisungs- und Umbuchungsfunktion würde die kostenfreie Bargeldversorgung sicherstellen, Bankgeschäfte auch ohne PC erledigen lassen und zudem der Festigung der Post-Partnerfiliale dienen, da es für ein zusätzliches Angebot und mehr Kundenfrequenz der Filiale sorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2479 2017 Die Vorlage OF 237/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage das Wort "SB-Terminal" um die Worte "und Geldautomat" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssituation in der Straße Am Brunnengarten - Ortstermin durchführen

05.09.2017 | Aktualisiert am: 21.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2017, OF 217/12 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Am Brunnengarten - Ortstermin durchführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter, Anwohnern und des Ortsbeirats in der Straße "Am Brunnengarten" durchzuführen, mit dem Ziel, die Verkehrssituation vor Ort zu beurteilen und eventuell Mittel zu finden, um den ruhenden und fließenden Verkehr geordnet zu gestalten. Begründung: Bereits seit geraumer Zeit äußern sich Anwohner der Straße "Am Brunnengarten" in Kalbach über zunehmende Durchgangsverkehre, Parken in Einmündungsbereichen und Ein- und Ausfahrten sowie rechtswidrige und gefährliche Ausweichfahrten über Gehwege. Beispielsweise wird die Ein- und Ausfahrt des in der Straße befindlichen landwirtschaftlichen Betriebs regelmäßig so zugeparkt, dass die Zu-/Ausfahrt mit landwirtschaftlichem Gerät nicht möglich ist. Halter parkender Fahrzeuge müssen mühsam ausfindig gemacht werden. Die Situation sollte vor Ort beurteilt werden, und auch eine Lösung findet man am besten vor Ort. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 217/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus

04.08.2017 | Aktualisiert am: 23.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2017, OF 199/12 Betreff: Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Radwegequerung an der Josef-Bautz-Straße in Richtung der Bezirkssportanlage Hopfenbrunnen und am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen hinter der Bezirkssportanlage, Hinweisschilder auf die Zielorte Oberursel und Bad Homburg mit Kilometerangaben aufzustellen. Ebenso sollte eine Radwegebeschilderung mit Hinweis auf die Nachbarstädte an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee vorgenommen werden. Begründung: Während die Radwegebeschilderung jenseits der Gemarkungsgrenze auf Oberurseler und Bad Homburger Gebiet sehr umfangreich ist, fehlt auf Frankfurter Seite jeglicher Hinweis auf die Radwegeverbindungen in Richtung Taunus. Da das gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz bereits mit dem Bericht B 108 aus dem Jahr 2014 vom Magistrat vorgestellt wurde, sollte es nach drei Jahren möglich sein, die entsprechenden Fahrradrouten zu beschildern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 18.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1979 2017 Die Vorlage OF 199/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

10.03.2017 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße

26.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14; OM 4233/15 OBR 12; ST 1304/15; OM 284/16 OBR 12; ST 1213/16; OM 554/16 OBR 12; ST 208/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Haushaltsmittel 1. für eine Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße sowie 2. für eine Querschnittserweiterung der Bonifatiusstraße im Abschnitt zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße in das Investitionsprogramm 2017 - 2020 eingestellt. Begründung: Bereits seit 2009 weist der Ortsbeirat stetig auf den Sanierungsbedarf der Talstraße hin, es erfolgen jedoch nur oberflächliche Ausbesserungsarbeiten. Inzwischen befindet sich die Fahrbahndecke in dem genannten Bereich in einem äußerst schlechten Zustand, der ein noch längeres Aufschieben nicht mehr zulässt. Seit Jahren beklagen Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Auch ist der seit 1991 geplante Ausbau der Bonifatiusstraße dringend geboten, da diese in keiner Weise geeignet ist, die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil einschließlich des angrenzenden Gewerbegebiets zeitgemäß aufzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 48 2017 Die Vorlage OF 133/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

24.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2017, OF 138/12 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen zu lassen, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. Es ist zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung eines Beschlusses des Ortsbeirats 12, ST 43 vom 9.1.2017, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und Instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllte. In Folge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 133 2017 Die Vorlage OF 138/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen

09.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2017, OF 122/12 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach/Riedberg dahingehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegerverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegerverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - An der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Allee / Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu F-Kalbach auch "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung Lange Meile / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - Auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "Kalbach" zu entfernen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2017 Die Vorlage OF 122/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter den Punkten 3. und 4. der Aufzählung die Worte "Solmser Straße" durch "L 3019" ersetzt werden und der Punkt 5. der Aufzählung folgenden Wortlaut erhält: "auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Gefährliche Kanaldeckel

03.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Initiative Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“

04.11.2016 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Initiative vom 04.11.2016, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 88/12 vom 22.10.2016 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Vorgang: OM 4990/16 OBR 12; ST 1214/16; NR 109/16 FDP Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist an der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Mit Stellungnahme vom 09.09.2016, ST 1214, teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Rathaus Kalbach" die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 entgegen der Anregung des Ortsbeirate s (OM 4990 vom 22.01.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR 109 vom 19.09.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Antrag vom 19.09.2016, NR 109 Bericht des Magistrats vom 12.05.2017, B 146 Versandpaket: 09.11.2016 Aktenzeichen: 92 13

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“

22.10.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße

20.10.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 94/12 Betreff: Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße Der Magistrat wird gebeten, an dem unter Denkmalschutz stehenden Wegekreuz von 1875 an der Kreuzung der Straßen Am Weißkirchener Berg und An der Bergstraße Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen, da erhebliche Schäden und Abplatzungen an dem Sandsteinkreuz aufgetreten sind. Begründung: Die vor etlichen Jahren vorgenommenen Ausbesserungen weisen inzwischen erhebliche Schadstellen auf. Damit sich das Ausmaß der Schäden nicht erhöht und zur Sicherheit von Passanten wird eine Instandsetzung für erforderlich gehalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 896 2016 Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach

20.09.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 82/12 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach Der Magistrat - Bauaufsicht und Liegenschaftsamt - wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,2 m breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 20 cm mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme öffentlicher Flächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche, allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellt bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter 1 m, führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Die resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, den entscheidend ist nicht die Eigentumssituation sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 717 2016 Die Vorlage OF 82/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite und dritte Absatz des Tenors wie folgt lauten: "Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür

18.09.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 84/12 Betreff: Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür Der Magistrat wird gebeten, an dem denkmalgeschützten alten Rathausgebäude die äußeren Oberflächen der beiden Türflügel des Haupteingangs mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Die Oberflächen der Türflügel sind in unterschiedlichem Zustand, teils grau verwittert und teils mit Anstrichresten behaftet. Es ist der öffentlichen Nutzung des Gebäudes abträglich, wenn die im barocken Stil gestaltete Tür einen vernachlässigten Eindruck macht. Auch im Hinblick auf den Schutz des Holzes wäre ein neuer Anstrich der Außenseite angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 84/12 einen Brief an die Verwaltung zu schreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz

09.09.2016 | Aktualisiert am: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2016, OA 60 entstanden aus Vorlage: OF 63/12 vom 20.08.2016 Betreff: Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der BAB 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Für Kalbach und Teile des Riedbergs heißt dies, dass nunmehr mit den seit Jahrzehnten geforderten Lärmschutzmaßnahmen durch den Ausbau zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung im Bereich von Kalbach und Riedberg auf der nördlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien- bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB-E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches dem Ortsbeirat bereits im Rohentwurf in den Jahren 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und südlich. Die Wohnbebauung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee im Ortsteil Riedberg ist nur 160 Meter vom derzeitigen Verlauf der BAB 5 entfernt. Für die randständigen Häuser Kalbachs (Am Weißberg, Im Wiesengrund) beträgt die Entfernung weniger als 250 Meter. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in beiden Ortsteilen. Hinzu kommt der nicht lineare (quadratische) Zusammenhang zwischen Abstand und Lärmpegel. Eine Annäherung um 10 Prozent (14 Meter) führt zu einem 20-prozentigen Anstieg. Das ist den Bewohnern des Stadtteils nicht mehr zuzumuten. Der Ortsbeirat ist nicht grundsätzlich gegen einen Ausbau der BAB 5. Allerdings führt ein Ausbau regelmäßig zu einem Zuwachs des Verkehrsaufkommens und erzeugt somit noch mehr Lärm. Dies ist ein weiterer Grund, dass eine Annäherung der BAB 5 an den Ortsbezirk nicht hingenommen werden kann. Daher ist bei der Erweiterung der BAB 5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Da dem Ortsbeirat keine abschließende Entscheidung bekannt ist, sind zur Vermeidung von weiterem Verkehrslärm in Kalbach und Riedberg beide Fahrspuren nördlich der vorhandenen Trasse zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 60 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 769, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 61 12

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse

25.08.2016 | Aktualisiert am: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2016, OF 68/12 Betreff: Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück Kalbacher Hauptstraße Nr. 37, hier einen Verkehrsspiegel anzubringen, um bei Ausfahrt aus der Neugasse auf die Kalbacher Hauptstraße Einblick in den westlichen Verkehrsbereich zu erhalten. Begründung: Der Neubau in der Kalbacher Hauptstraße Nr. 30 versperrt eine einwandfreie Sicht in den westlichen Straßenverlauf. Fahrzeuge müssen sich in die Hauptstraße hineintasten. Ein Spiegel, wie er an der Parallelstraße der Neugasse, der Gickelgasse, vorhanden ist, schafft Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 558 2016 Die Vorlage OF 68/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz

20.08.2016 | Aktualisiert am: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2016, OF 63/12 Betreff: Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der Bundesautobahn 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Für Kalbach und Teilen des Riedbergs heißt dies, dass nunmehr mit den seit Jahrzehnten geforderten Lärmschutzmaßnahmen durch den Ausbau zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die für den Ausbau notwendigen, beiden Fahrspuren werden im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung im Bereich von Kalbach und Riedberg auf der nördlichen Seite der BAB 5 geführt, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien‐ bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB‐E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches uns bereits im Rohentwurf im Jahr 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und einer südlich. Die Wohnbebauung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee im Ortsteil Riedberg ist nur 160 m von der A5 vom derzeitigen Verlauf der A5 entfernt. Für die randständigen Häuser Kalbachs (Am Weißberg, Am Wiesengrund) beträgt die Entfernung weniger als 250 m. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in beiden Ortsteilen. Hinzu kommt der nichtlineare (quadratische) Zusammenhang zwischen Abstand und Lärmpegel. Eine Annäherung um 10% (14m) führt zu einem 20-prozentigen Anstieg. Das ist den Bewohnern des Stadtteils nicht mehr zuzumuten. Der Ortsbeirat ist nicht grundsätzlich gegen einen Ausbau der A5. Allerdings führt ein Ausbau regelmäßig zu einem Zuwachs des Verkehrsaufkommens und erzeugt somit noch mehr Lärm. Dies ist ein weiterer Grund, dass eine Annäherung der A5 an den Ortsbezirk nicht hingenommen werden kann. Daher ist bei der Erweiterung der A5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Da uns keine abschließende Entscheidung bekannt ist, sind zur Vermeidung von weiterem Verkehrslärm in Kalbach und Riedberg beide Fahrspuren nördlich der vorhandenen Trasse zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 60 2016 Die Vorlage OF 63/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung im Bereich von Kalbach und Riedberg auf der nördlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee

21.07.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2016, OF 53/12 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, 1. durch die Einrichtung eines Tempo-30-Abschnittes auf der Altenhöferallee zwischen der Einmündung der Richard-Breitenfeld-Straße / Paul-Apel-Straße bis zur Einfahrt zum Parkplatz der Kita Königsblick / Nordeinfahrt Parkplatz SC Riedberg die Verkehrssicherheit für querende Fußgänger zu erhöhen, wie dies beim Ortstermin am 11.7.2016 mit Vertretern vom Straßenverkehrs- und Straßenbauamt und dem Ortsbeirat besprochen wurde. Hierbei soll das Schild Tempo 30 - ggf. auf einem gemeinsamen, großen Schild - durch das Verkehrzeichen "Achtung Kinder!" (Zeichen Nr. 136) ergänzt werden. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob insbesondere die Situation für ein- und aussteigende Personen an der Bushaltestelle Paul-Apel-Straße sich dadurch verbessern lässt, dass direkt südlich der Haltestelle (zwischen der Ricky-Adler-Straße und dem im Bau befindlichen Valentin-Schmetzer-Weg) ein Zebrastreifen, ggf. mit Mittelinsel, eingerichtet wird. Begründung: Nach dem der Ortsbeiratsantrag zu Tempo 30 am gesamten Riedberg (OM 4605 vom 9.1015) nach neun Monaten zu keinem Ergebnis führte, - ein ergebnisloser Zwischenbericht ST 982 erfolgte am 25.7.16 - hat sich der Ortsbeirat erneut bemüht durch einen Ortstermin die Situation auf der Altenhöferallee zu bewerten. Der Bedarf für eine Verbesserung entsteht aus dem Verkehrsaufkommen (hoch, oft auch mit überhöhter Geschwindigkeit) einerseits und gleich einer Reihe von Fußgänger-Wegebeziehungen in diesem Bereich: - Zu- und Abgang zum Sportplatz des SC Riedbergs - Bringen und Abholen von Kindern zur Kita Königsblick - Zu- und Abgänge zur Bushaltestelle Paul-Apel-Straße. Insbesondere hierfür wird die ohne Zebrastreifen ausgeführte Mittelinsel mit Verschwenkung weiter nördlich praktisch nie genutzt. - Querung zwischen Richard-Breitenfeld-Straße und Paul-Apel-Straße - In nächster Zeit kommt noch die Querung zwischen Ricky-Adler-Straße und dem im Bau befindlichen Valentin-Schmetzer-Weg hinzu. Gerade diese Verbindung wird perspektivisch sehr wichtig werden, wenn durch die Erweiterung der Sportflächen östlich der Altenhöferallee der Fußweg "Am Taubenzehnten" nicht mehr gerade aus bis zur Straße "Am Weißkirchener Berg" führt, sondern weit nach Osten verschwenkt wird und somit weniger attraktiv wird für Wege in Richtung des Grünzuges am Lärmschutzwall und zum geplanten Grünzug "Römische Straße". Neben diversen anderen, weniger sinnvollen Alternativen haben sich die beiden oben aufgeführten Maßnahmen als die sinnvollsten herausgestellt, wobei die Umsetzbarkeit des Zebrastreifens an dieser Stelle noch zu prüfen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.09.2016, OF 72/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 53/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 710 2016 1. Die Vorlage OF 53/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 72/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 72/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ausbau der Bonifatiusstraße

18.06.2016 | Aktualisiert am: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2016, OF 49/12 Betreff: Ausbau der Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, den 1991 geplanten Ausbau der Bonifatiusstraße zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße entsprechend den Planunterlagen der M 208 vom 30.8.1991 mit beidseitigen Bürgersteigen und Parklängsstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,5 m unter Berücksichtigung von Fahrradstreifen herzustellen und damit eine für den öffentlichen Nahverkehr der Buslinien 24 und 29 angemessene Fahrstraße zu schaffen. Begründung: Die derzeit nur einseitig bebaute Bonifatiusstraße mit einseitigem Bürgersteig von 1,6 m und einer Fahrbahn von 5 m ist in keiner Weise geeignet, um die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil Kalbach einschließlich des Gewerbegebiets um die ehemalige Carbone aufzunehmen. Nach Aussagen des Magistratsberichts M 124 vom 10.6.2016 entstehen durch die Fahrverzögerungen der Buslinie 29 jährlich nicht unerhebliche Mehrkosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 284 2016 Die Vorlage OF 49/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse

20.05.2016 | Aktualisiert am: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2016, OF 19/12 Betreff: Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Gickelgasse die Ein- und Ausfahrtsituation durch die Aufstellung von Pollern, sowohl neben dem Gebäude Talstraße 7 und Kalbacher Hauptstraße 24 zu sichern und damit das Parken von PKW unmittelbar in der Ein- und Ausfahrt der Gasse zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in die Gickelgasse von der Talstraße ist nur möglich, wenn kein Fahrzeug unmittelbar im Eckbereich der Gickelgasse steht. Das angeordnete absolute Halteverbot wird leider regelmässig ignoriert. Auch die nördliche Ausfahrt in die Kalbacher Hauptstraße ist erschwert, soweit im Ausfahrtsbereich ein Fahrzeug parkt. Nicht nur Notfallfahrzeuge haben dann keine Zufahrt, auch die Müllabfuhr kann dann die Gickelgasse nicht anfahren. Mülltonnen bleiben dann ungeleert. Bis zur Fertigstellung der Baustelle sollten zumindest im Eckbereich zur Talstraße Poller aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 156 2016 Die Vorlage OF 19/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erhebung von Verkehrsdaten des motorisierten Individualverkehrs für Kalbach-Riedberg

20.05.2016 | Aktualisiert am: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2016, OF 26/12 Betreff: Erhebung von Verkehrsdaten des motorisierten Individualverkehrs für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, in der im Herbst 2016 erneut stattfindenden Zählung des Verkehrsaufkommens an den Stadträndern, neben den schon ermittelten Daten für die Straßen am Riedberg, auch erstmals Daten für die Graf-von-Stauffenberg-Allee zu ermitteln. Dabei ist möglichst eine Einschätzung zu treffen, in welchem Umfang der Quell- und Zielverkehr der Anwohner durch Besucher- und Lieferverkehr verstärkt wird. Ebenso ist eine Beurteilung zu treffen, welche Auswirkungen die Belastung der Kreuzung Rosa-Luxemburg-Straße (L 3004) mit der Straße Am Weißkirchener Berg (L 3009) auf die Graf-von-Stauffenberg-Allee verursacht, die evtl. von Fremdverkehr zur Umfahrung der Kreuzung benutzt wird. Begründung: Die erhebliche Verkehrsbelastung der Straße Zur Kalbacher Höhe mit 6700 Fahrzeugen pro Tag (Zählung 2012) wird durch die Anordnung einer Tempo-30-Zone für die Anwohner erträglicher gestaltet. Auf der Altenhöferallee und der Graf-von-Stauffenberg-Allee sind weiterhin 50 km/h zulässig, mit Ausnahme eines Teilabschnitts mit Tempo 30 vor der Marie- Curie-Grundschule. Nicht nur für Anwohner ist diese unterschiedliche Regelung auf den Grundnetzstraßen des Riedbergs nicht nachvollziehbar. Von Bewohnerseite besteht die Erwartung, Fremdverkehr der nicht das Ziel Riedberg hat, sondern ihn lediglich zur Umfahrung problematischer Situationen im Landesstraßennetz durchquert, weitgehend fernzuhalten und zumindest durch geeignete Maßnahmen zu beschränken, wozu u. a. weitere Tempo-30-Zonen einzurichten wären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 160 2016 Die Vorlage OF 26/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Bezeichnung "(L 3009)" durch die Bezeichnung "(L 3019)" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach

22.01.2016 | Aktualisiert am: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2016, OF 535/12 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten: 1. Die mit traffiQ vereinbarte Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 "Uni Campus Riedberg" in den südwestlichen Bereich des Riedbergplatzes, wie anlässlich einer gemeinsamen Ortsbesichtigung am Riedberg im Protokoll vom 2.7.15 dokumentiert und durch Beschluss des Ortsbeirats 12 mit der OM 4378 vom 10.7.15 bestätigt, ist zu vollziehen. Die nördlich des Kreisverkehrsplatzes liegende Haltestelle an der Riedbergallee, die im Zuge des aktuellen Fahrplanwechsels von "Uni Campus Riedberg" in "Riedbergzentrum" umbenannte wurde, ist als Bedarfshaltestelle zu erhalten und zur Vermeidung von Irritationen mit einer Namensbezeichnung ohne Bezug zum Zentrum zu versehen. 2. Die Pläne, die Haltestelle der Buslinien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach aufzulösen und eine Verlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 vorzunehmen, sind einzustellen. Die Haltestelle "Rathaus Kalbach" ist direkt vor dem Gebäude in der derzeitigen Positionierung barrierefrei auszubauen. Zwischen Oberkante Bürgersteig am Gebäudesockel und der Fahrbahn liegt ein Gefälle von ca. 10 cm. Um die fehlenden Zentimeter für die Bordsteinanhebung zu erzielen, ist zu prüfen, ob durch eine leichte Fahrbahnabfräsung mit geringer Erhöhung des Bürgersteigs das notwendige Niveau erreicht werden kann. In einer geringfügigen Bürgersteiganhebung von wenigen Zentimetern sieht der Ortsbeirat keine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Altes Rathaus. Das derzeitige Bürgersteigniveau ist neuzeitlich und entspricht nicht dem historischen Zustand. Erst kürzlich wurde auf der Gebäuderückseite mit Zustimmung der Denkmalpflege der Gebäudesockel wesentlich verändert und erhöht. Eine Haltestellenverlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 bewirkt für die Bewohner erhebliche Nachteile und findet nach Kenntnis des Ortsbeirats nicht deren Zustimmung. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle mit 2 m Breite zu schmal für eine überdachte Wartehalle. Wartende Fahrgäste dürften vor den Wohnungsfenstern mit 1,25 m Brüstungshöhe die Wohnsituation in der Erdgeschosswohnung erheblich belasten. Durch die bei diesem Standort schmale Fahrbahnbreite der Kalbacher Hauptstraße wird eine Anordnung der Bushaltestellen für beide Fahrtrichtungen auf gleicher Höhe verkehrstechnisch als äußerst ungünstig beurteilt. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 23 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Venino gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4990 2016 Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach

09.01.2016 | Aktualisiert am: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2016, OF 520/12 Betreff: Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil aufzufordern, in die im November 2015 vorgelegte Vorentwurfsplanung zur Verbreiterung der BAB 5, eine durchgehende Wegeverbindung auf der Südostseite des geplanten Lärmschutzwalls im Bereich des Stadtteils Kalbach, zwischen den Brückenbauwerken 9 und 11 aufzunehmen. Diese Wegeverbindung ist als asphaltierter Wirtschafts- und Fußweg entsprechend der Planausweisung in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 840 -Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach- in die Vorentwurfsplanung aufzunehmen. Begründung: Entgegen der Ausweisung in dem Bebauungsplan Nr. 840 der Stadt Frankfurt ist in der Vorentwurfsplanung von Hessen Mobil keine durchgehende Wegeverbindung am Fuße des zu errichtenden Lärmschutzwalls auf der Seite zum Stadtteil Kalbach dargestellt. Diese Wegeverbindung wird als Wirtschaftsweg zur Instandhaltung des Lärmschutzwalls für erforderlich angesehen und sollte auch durch Hessen Mobil hergestellt werden. Durch den geplanten Wegfall des Brückenbauwerks Nr. 10 in Fortsetzung der Straße Zum Bergwerk wird eine parallele Wegeverbindung entlang des Lärmschutzwalls zum Brückenbauwerk Nr. 9 im Zuge des Hölderlinwegs für notwendig erachtet. Das Beispiel des bestehenden Wirtschafts- und Spazierwegs entlang des Lärmschutzwalls am Riedberg zeigt, dass ein Spazierweg im Schutz des Lärmschutzwalls für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen sehr attraktiv ist. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP BFF LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4979 2016 Die Vorlage OF 520/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Straßenbeschilderung Riedberg und Kalbach

02.01.2016 | Aktualisiert am: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2016, OF 528/12 Betreff: Straßenbeschilderung Riedberg und Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Straßenverkehrsamt mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, von Anwohnern des Riedbergs und auch Kalbachs wurden der Ortsbeirat 12 angesprochen, dass das Schild Stiftung-Waisenhaus-Weg mit den Haunummern 1-43 versehen ist, aber eine Nr. 43 nicht existiert und daher in 41 zu ändern ist. Ferner steht an der Kreuzung "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Straße "In der Wink" das Straßenschild "Am Brunnengarten Nr. 25" sowie "18?-20" (s. Anlage). Da es keine Hausnummer 25 sowie 18?- 20 Richtung Bezirkssportanlage Kalbach gibt, ist dieses zu entfernen. Ferner steht an der Kreuzung "In der Wink"/"Am Brunnengarten" das Straßenschild "Am Brunnengarten 18 + 25" (s. Anlage). Auch hier gibt es die Anschrift nicht und ist zu entfernen. Weiterhin ergibt sich aus dem letzten Schild "Am Brunnengarten 11-15". Da die Straße jedoch mit dem Kinder- und Jugendhaus unter der Nr. 19 endet, ist das Schild abzuändern in "Am Brunnengarten 11-19" Begründung: Straßenschilder dienen der Orientierung und sollten korrekt sein. Wenn diese Adressen nicht existieren, sind sie abzuändern oder zu demontieren. Auf der anderen Seite sind seit Jahren bestehende Einrichtungen auch aufzuführen. Dies ermöglicht auch Rettungsdiensten, deren Navigationssysteme auch Ungenauigkeiten aufweisen können, das Ziel schnellstmöglich zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern

23.08.2015 | Aktualisiert am: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2015, OF 475/12 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Straßenverkehrsamt aufzufordern, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wieder herzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke-Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der ST 282 vom 20.02.2015 entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z.B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 11.09.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4500 2015 Die Vorlage OF 475/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach

28.06.2015 | Aktualisiert am: 14.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2015, OF 467/12 Betreff: Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten folgenden Brief an das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main zu senden: "Sehr geehrte Damen und Herren, in der Regel wird die Lichtsignalanlage vor der Grundschule Kalbach von Schülerinnen und Schülern der Schule und den umliegenden Kindertagesstätten zur Überquerung der Kalbacher Hauptstraße genutzt. Bedauerlicherweise ist festzustellen, dass die Grünphase für die Fußgänger nicht ausreicht um die Kalbacher Hauptstraße zu queren. Daher werden Sie gebeten, die Schaltung zugunsten der Fußgänger zu verlängern, um einen gefahrlosen Übergang zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 467/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Provisorische Maßnahmen zur Schaffung von Gymnasialplätzen

17.05.2015 | Aktualisiert am: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2015, OF 444/12 Betreff: Provisorische Maßnahmen zur Schaffung von Gymnasialplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen, ob im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg kurzfristig provisorische Gymnasialplätze geschaffen werden können, insbesondere soll geprüft werden: a) ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines Gymnasiums auf dem Gelände gegenüber der Sportanlage Riedberg, Altenhöfer Allee/Ecke Am Weißkirchener Berg (dort gastiert des öfteren ein Zirkus) geschaffen werden kann, und/oder b) ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße "Am Hasensprung" am ehemaligen Containerstandort der Grundschule errichtet werden kann; und/oder: c) ob die Neue Gymnasiale Oberstufe (NGO), die Außenstelle der Max-Beckmann-Schule, verlagert werden und stattdessen die Containeranlage als Dependance eines bestehenden oder noch zu gründenden Gymnasiums zur Unterrichtung von Fünftklässlern und weiteren Jahrgängen genutzt werden kann. Begründung: Es bedarf sicherlich keiner besonderen Hervorhebung, dass derzeit zu wenig Gymnasien in Frankfurt vorhanden sind. Jedenfalls übersteigt die Nachfrage das Angebot. Unabhängig davon, ob diese Situation "nicht vorhersehbar" gewesen sein soll, wie manche Stadtpolitiker glauben machen wollen, oder ob vielmehr die Angelegenheit "verschlafen" wurde, immerhin sind auch in diesem Jahr die Schulkinder nicht von den Bäumen gefallen, muss nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Wenn nunmehr Stadtteilpolitiker sich Gedanken um derartige provisorische Lösungen machen, ist dies natürlich weder "populistisch" noch "unsinnig", sondern verdient Anerkennung. Entscheidend ist, dass alle Anstrengungen unternommen werden, damit die derzeit verfahrene Lage gelöst wird. Hiebei kommen auch Provisorien, wie etwa das Unterrichten in Containern, in Betracht. Dementsprechend ist - wie im Antragstenor dargestellt - zu prüfen, ob auch im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg solche Möglichkeiten bestehen. Welche Vorschläge hierbei am besten, insbesondere in technischer Hinsicht, umgesetzt werden können, möge die Stadtverwaltung entscheiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 444/12 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4230 2015 Die Vorlage OF 444/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg kurzfristig provisorische Gymnasialplätze geschaffen werden können, insbesondere soll geprüft werden, a) ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße Am Hasensprung am ehemaligen Containerstandort der Grundschule errichtet werden kann und/oder b) ob das ehemalige KPMG-Gelände an der Marie-Curie-Straße eine wohnortnahe Lösung darstellen könnte. Begründung: Es bedarf sicherlich keiner besonderen Hervorhebung, dass derzeit zu wenig Gymnasien in Frankfurt vorhanden sind. Jedenfalls übersteigt die Nachfrage das Angebot. Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nordosten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Entscheidend ist, dass alle Anstrengungen unternommen werden, damit die derzeit verfahrene Lage gelöst wird. Hierbei kommen auch Provisorien, wie etwa das Unterrichten in Containern, in Betracht. Dementsprechend ist - wie im Antragstenor dargestellt - zu prüfen, ob auch im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg solche Möglichkeiten bestehen. Welche Vorschläge hierbei am besten, insbesondere in technischer Hinsicht, umgesetzt werden können, möge die Stadtverwaltung entscheiden." Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen (= Ablehnung) Die Fraktion der GRÜNEN nimmt an der Abstimmung nicht teil. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Protokollerklärung der GRÜNEN: Der aufgerufene und abgestimmte Änderungsantrag zur Vorlage OF 444/12 lag der Fraktion der GRÜNEN nicht vor. Die Fraktion der GRÜNEN konnte in Unkenntnis des Antrages, der nur mündlich und unvollständig vorgestellt wurde, nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Parkplätze am Friedhof Kalbach

12.05.2015 | Aktualisiert am: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 454/12 Betreff: Parkplätze am Friedhof Kalbach Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Stellungnahme vom 28.1.2013 (ST 130) haben Sie der Anregung des Ortsbeirats (OM 1694 vom 2.11.2012) zur Errichtung zusätzlicher Parkplätze am Friedhof entsprochen und eine Fertigstellung bis Ende des Jahres 2014 in Aussicht gestellt. In der 31. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung hat Herr Stadtrat Stefan Majer am 26.6.2014 den Baubeginn für die Parkplätze für den Oktober 2014 angekündigt. Der Ortsbeirat hoffte, dass zumindest mit der in diesem Jahr begonnenen umfangreichen Erneuerung der Straße Am Hopfenbrunnen, auch endlich mit dem Bau der Parkplätze begonnen wird. Leider mussten wir erfahren, dass zwar eine Grunderneuerung der Straße erfolgt, die Parkplätze aber erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden können. Auch wenn es Gründe für die erneute Verzögerung geben mag, den Bürgerinnen und Bürgern wird dieses Verwaltungshandeln nicht erklärbar sein. Es entsteht unzweifelhaft der Eindruck, dass die Verwaltung nicht in der Lage ist die verhältnismäßig kleinen Bauarbeiten intern zu koordinieren. Der Ortsbeirat bittet Sie zu prüfen, ob es doch möglich ist beide Maßnahmen zusammen auszuführen, damit nach Abschluss der Straßenbauarbeiten nicht erneut weitere Baumaßnahmen begonnen werden müssen, zumal die Arbeiten für die Parkplätze nicht erheblich sind und aus Sicht des Ortsbeirats leicht gemeinsam ausgeführt werden können. Auch bitten wir zu bedenken, dass die Arbeiten praktisch unter dem Wohnzimmerfenster des Oberbürgermeisters stattfinden und schon deshalb auf ein positives Verwaltungshandeln Wert gelegt werden sollte. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 454/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Schreibens gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Öffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte

12.05.2015 | Aktualisiert am: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 456/12 Betreff: Öffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße eine Tischtennisplatte errichtet werden kann, um den Kindern der Grundschule Kalbach eine sportlich-spielerische Betätigung zu ermöglichen, die auf dem Schulhof nicht möglich ist. Begründung: Die Prüfung zur Errichtung einer Tischtennisplatte auf dem Schulhof der Grundschule führte zu einem negativen Ergebnis, da auf dem Schulhof für eine Tischtennisplatte kein ausreichender Bewegungsraum zur Verfügung steht, bzw. für eine Tischtennisplatte zu viel Fläche beansprucht würde. Da die Grundschulkinder auch den angrenzenden Spielplatz nutzen, wäre dort eine Tischtennisplatte eine sinnvolle Ergänzung des Spielangebots. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4234 2015 Die Vorlage OF 456/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße

25.02.2015 | Aktualisiert am: 18.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2015, OF 421/12 Betreff: Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat begrüßt die positive Beantwortung seiner jahrelangen Bemühungen um eine Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Am Martinszehnten/Am Zedernholz und nimmt den für Oktober 2015 geplanten Baubeginn erfreut zur Kenntnis. Da durch diese aktivierte Radwegeverbindung der kritische Einmündungspunkt der Straße Am Zedernholz in die Kalbacher Hauptstraße eine Umgestaltung bedarf, bittet der Ortsbeirat entsprechend seiner letztmaligen Anregung OM 1693 vom 2.11.2012 diesen Kreuzungspunkt unter Beachtung des Planungsinhalts der M 208 vom 30.8.1991 mit einem Zebrastreifen und einer Mittelinsel umzubauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3983 2015 Die Vorlage OF 421/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Mitteilung des Sportamtes vom 12.11.2012 als Anlage angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach

22.11.2014 | Aktualisiert am: 16.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2014, OF 404/12 Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehende, aber kaum noch sichtbare, Fahrbahnmarkierung mit der großen Ziffer 30 im Einfahrtsbereich Am Weißkirchener Berg zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Alle drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg auf Grund der Gefällstrecke die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung bzw. Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte auf Grund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3724 2014 Die Vorlage OF 404/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Einfahrtsbereich Talstraße mit aufgenommen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrssicherheit erhöhen: Kreuzung Am Weißkirchener Berg überprüfen

18.08.2014 | Aktualisiert am: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2014, OF 509/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Kreuzung Am Weißkirchener Berg überprüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob es an der Kreuzung der L3004 (Rosa-Luxemburg-Straße)/ Am Weißkirchener Berg / Stadtbahnstrecke U3 ein erhöhtes Unfallaufkommen zwischen Straßen- und Schienenverkehr gibt und gegebenenfalls Möglichkeiten zur Lösung der Problematik zu suchen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Immer wieder kommt es an der genannten Kreuzung, die gerade noch im Frankfurter Stadtgebiet ist, zu Unfällen und Beinahe-Unfällen zwischen der Stadtbahn und dem Individualverkehr; selbst Autos der Polizei haben dabei schon mal die U-Bahn "übersehen". Eine Verbesserung der Situation erscheint auch schon sinnvoll, bevor diese Kreuzung in der offiziellen Unfallstatistik der Stadt auftaucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 11.09.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3418 2014 Die Vorlage OF 509/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrssicherheit erhöhen: Ampelschaltung Weißkirchener Berg auf die Stadtbahn ausrichten

26.06.2014 | Aktualisiert am: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2014, OF 490/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Ampelschaltung Weißkirchener Berg auf die Stadtbahn ausrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob es der Entschärfung der Unfallgefahr an der Kreuzung der L3004 (Rosa-Luxemburg-Straße)/ Am Weißkirchener Berg / Stadtbahnstrecke U3 dienlich sein könnte, den kompletten Autoverkehr anzuhalten, wenn die Stadtbahn das Signal "Fahrt" erhält, oder den Bahnübergang zu beschranken. Der Magistrat wird auch gebeten, gegebenenfalls andere Alternativen zur Lösung der Problematik zu suchen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Immer wieder kommt es an der genannten Kreuzung, die gerade noch im Frankfurter Stadtgebiet ist, zu Unfällen zwischen der Stadtbahn und dem Individualverkehr. Nicht selten sind es Rechts- oder Linksabbieger, die parallel zur Stadtbahn kommen und in die Straße Am Weißkirchener Berg einbiegen wollen, dabei die grüne Ampel für Geradeausfahrer (und Abbieger in die Urselbachstraße) als für sie gültig missinterpretieren und die parallel kommende Stadtbahn übersehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 10.07.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 490/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ertüchtigung der Straße .In der Wink.

03.02.2014 | Aktualisiert am: 01.04.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 332/12 Betreff: Ertüchtigung der Straße "In der Wink" Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrbahnbelag des westlichen Teils der Straße "In der Wink" zwischen Am Hopfenbrunnen und Am Brunnengarten zu sanieren und einen Gehweg einzurichten. Aufgrund der begrenzten Verkehrsfläche sind dabei mögliche Veränderungen der Verkehrsführung (z.B. Einrichtungsverkehr) zu berücksichtigen. Begründung: Die Ertüchtigung der Straße "In der Wink" mit einem Gehweg wurde bereits mit der OM 2793 vom 28.11.2008 einstimmig vom Ortsbeirat gefordert. Der Magistrat lehnte dies in seiner Stellungnahme ST 217 vom 27.01.2009 mit Bezug auf eine ablehnende Haltung bei Anwohnern ab. Der Ortsbeirat greift den Sachverhalt erneut auf, da aktuell nicht nur Straßenschäden vorhanden sind, die es zu beseitigen gilt, sondern auch eine zunehmende Benutzung der Straße "In der Wink" feststellbar ist. In Folge der begrüßten Ertüchtigung der Straßen Lange Meile und Am Brunnengarten in 2013 sowie der vom Ortsbeirat begrüßten Ansiedlung des REWE-Marktes in der Langen Meile in 2013, wird die Straße "In der Wink" verstärkt von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen jeder Art als Verbindung zwischen der Langen Meile/Umgehungsstraße L 3019 und der Straße Am Hopfenbrunnen mit dem Fußballgelände des FC Kalbach genutzt. Der Zustand der Straße trägt weder dem Verkehrsaufkommen noch der gleichzeitigen Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer Rechnung. Insbesondere Fußgänger sind gefährdet. Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner sind hier bauliche Maßnahmen erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 21.03.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3014 2014 Die Vorlage OF 332/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrbahnbelag des westlichen Teils der Straße In der Wink zwischen Am Hopfenbrunnen und Am Brunnengarten zu sanieren. Aufgrund der begrenzten Verkehrsflächenbreite empfiehlt der Ortsbeirat den Verzicht auf eine durchgängige Verbreiterung. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Verkehrsfläche niveaugleich auszubauen und als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: In Folge der begrüßten Ertüchtigung der Straßen Lange Meile und Am Brunnengarten in 2013 sowie der vom Ortsbeirat begrüßten Ansiedlung des REWE-Marktes in der Langen Meile in 2013, wird die Straße In der Wink verstärkt von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen jeder Art als Verbindung zwischen der Langen Meile/Umgehungsstraße L 3019 und der Straße Am Hopfenbrunnen mit dem Fußballgelände des FC Kalbach genutzt. Der Zustand der Straße trägt weder dem Verkehrsaufkommen noch der gleichzeitigen Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer Rechnung. Insbesondere Fußgänger sind gefährdet. Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner sind hier bauliche Maßnahmen erforderlich." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl

29.10.2013 | Aktualisiert am: 05.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2013, OF 302/12 Betreff: Verkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Einschränkung der Einsicht von der "Kalbacher Hauptstraße" in die Straße "An der Grünhohl" durch die Anbringung von Holzlatten im Bereich der Mülltonnen in der Grundschule Kalbach zu beseitigen. Dies kann durch die Aufstellung eines Verkehrsspiegels oder sonstiger geeigneter Maßnahmen erfolgen. Begründung: Oftmals ist in dem oben genannten Bereich festzustellen, dass Fahrzeuge unter geringer Beachtung der Vorfahrtsregelung die T-Kreuzung überqueren. Damit ist seit der Errichtung der Mülltonneneinzäunung eine größere Verkehrsgefährdung gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2723 2013 Die Vorlage OF 302/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung aus den Worten "geringer Beachtung" das Wort "Nichtbeachtung" gemacht wird. Abstimmung: 5 CDU und SPD gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU und FDP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Legale Graffitiflächen in Kalbach/Riedberg bereitstellen

18.10.2013 | Aktualisiert am: 07.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2013, OF 298/12 Betreff: Legale Graffitiflächen in Kalbach/Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten, zur Reduzierung beschmierter Flächen im Stadtteil - wie an der Mauer im Bonifatiuspark und am Riedbergplatz geschehen - geeignete Flächen für das legale Anbringen von Graffiti bereit zu stellen und in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendhaus Kalbach, dem Jugendhaus Riedberg und dem Gymnasium Riedberg gestalten zu lassen und damit diese künstlerische Ausdrucksform als Teil der Jugendkultur anzuerkennen. Aus Sicht des Ortsbeirats wären die Betonmauern am Riedbergplatz, die Stützmauer des Gymnasiums zum Kätcheslachpark, die Unterführung unter der Stadtbahntrasse am Prozessionsweg und die Unterführung unter der L 3019 in Höhe der Bezirkssportanlage Am Hopfenbrunnen geeignet. Begründung: Obwohl der Ortsbeirat schon im Jahr 2006 (OM 600/2006 vom 3.11.2006) auf geeignete Flächen für legale Graffitigestaltungen hingewiesen hat, wurden im Stadtteil bisher keine Flächen zur Gestaltung zur Verfügung gestellt. Da der Magistrat mit dem Bericht B 241 vom 13.5.2013 bestätigt hat, dass es gängige Praxis der Stadt ist, geeignete Flächen für Graffiti zur Verfügung zu stellen, bittet der Ortsbeirat, auch im Stadtteil Kalbach/Riedberg entsprechende Regelungen zu treffen. Die Aktivitäten von Herrn Oberbürgermeister Feldmann, der mit gutem Beispiel selbst zur Sprühdose griff (FR vom 17.10. 2013) und auf die Bereitstellung legaler Flächen verwies, sollten Anstoß sein, auch in seinem Heimatstadtteil geeignete Flächen bereit zu stellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 01.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2658 2013 Die Vorlage OF 298/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 6 CDU (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern

18.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2013, OF 262/12 Betreff: Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußert ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier der Wendehammer in der Straße "Zum Bergwerk", die Treppen "An der Wellenburg" und "Am Schlittenberg", der Eingang zum Kalbacher Stadtpark von der "Kalbacher Hauptstraße" und die Ecke "Kalbacher Hauptstraße"/"Lange Meile" genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrem Vertrag erfüllen bzw. ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 30.08.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2436 2013 Die Vorlage OF 262/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Neubau eines separaten Radweges .Am Weißkirchener Berg.

06.06.2013 | Aktualisiert am: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2013, OF 341/8 Betreff: Neubau eines separaten Radweges "Am Weißkirchener Berg" Vorgang: B 998/09 Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat befürworten den Bau eines Radweges an der Straße " Am Weißkirchener Berg". Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf die Baulastverantwortlichkeit des Landes Hessen. Das Projekt wurde in eine Bewertungsliste von "Hessen Mobil" aufgenommen. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Auf welchem Platz der Bewertungsliste innerhalb der Gesamtprojektliste von Hessen Mobil befindet sich aktuell dieser Radweg ? 2. Wann ist mit dem Bau des Radweges zu rechnen ? 3. Sind die Verzögerungen auch damit erklärbar, dass innerhalb der Planungen der Ortsumfahrung Steinbach/Weißkirchen eine Veränderung des Straßenverlaufes der Straße "Am Weißkirchener Berg" eine mögliche Option ist ? Begründung: Der benachbarte Stadtteil Stadtteil Riedberg wächst stetig. Eine sichere Wegebeziehung für Radfahrer auf dieser von LKW und PKW stark genutzten Straße ist dabei weiterhin aktuell. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 998 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 341/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 809 2013 Die Vorlage OF 341/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Ideen

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2

Pfosten auf Gehweg Kalbacher Hauptstraße platzieren, da Fahrzeuge zum Teil den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung nutzen und Fußgänger gefährden

02.06.2025

Es fällt fast täglich auf, dass viele Fahrzeuge, die die Kalbacher Hauptstraße ortseinwärts fahren, bei Gegenverkehr den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen und uU Fußgänger gefährden. Mir selbst ist es oft passiert, dass ich zur Seite springen musste, da ich sonst umgefahren worden wäre. Es handelt sich hier im übrigen um eine Tempo 30 Zone, an die sich die meisten Fahrer aber nicht halten. Eine Lösung wäre das Anbringen von Pfosten auf dem Gehweg, da dann die oben genannte Situation nicht mehr entstehen könnte. Auf dem beiliegenden Foto kann man einen Transporter erkennen, der gerade den Gehweg nach dessen Befahren wieder verlässt.

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3

Anbringen weiterer Tempo 30 Schilder an Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße

02.06.2025

Ich würde es befürworten, wenn an der Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße bzw. in deren Verlauf weitere Tempo 30 Schilder angebracht werden. Das einzige Schild direkt nach der Ortseinfahrt (in der Kurve) wird leicht wegen dem Schild "Umweltzone" übersehen. Es kommt täglich vermehrt vor, dass Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Ort fahren und zum Teil bei Gegenverkehr sogar den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen.

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69

Sicherheit für Kinder

19.02.2020

in Kalbach, auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 71 wird oft weil die Straße zu eng ist, wenn man beide Richtungen befährt auf den Gehweg ausgewischen. Der Gehweg ist schon sehr eng und ein Offizieller Schulweg. Sinnvoll wäre es, wenn man ein kurzes Stück (3 bis 5 m) irgendwas an den Gehwegrand befestigt, dass Autos nicht auf den Gehweg ausweichen können.

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1

Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet

22.09.2014

Nachts gibt es besonders viele Raser auf der Kalbacher Hauptstraße besser wäre es eine Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet

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Pfosten auf Gehweg Kalbacher Hauptstraße platzieren, da Fahrzeuge zum Teil den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung nutzen und Fußgänger gefährden

02.06.2025

Es fällt fast täglich auf, dass viele Fahrzeuge, die die Kalbacher Hauptstraße ortseinwärts fahren, bei Gegenverkehr den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen und uU Fußgänger gefährden. Mir selbst ist es oft passiert, dass ich zur Seite springen musste, da ich sonst umgefahren worden wäre. Es handelt sich hier im übrigen um eine Tempo 30 Zone, an die sich die meisten Fahrer aber nicht halten. Eine Lösung wäre das Anbringen von Pfosten auf dem Gehweg, da dann die oben genannte Situation nicht mehr entstehen könnte. Auf dem beiliegenden Foto kann man einen Transporter erkennen, der gerade den Gehweg nach dessen Befahren wieder verlässt.

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Anbringen weiterer Tempo 30 Schilder an Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße

02.06.2025

Ich würde es befürworten, wenn an der Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße bzw. in deren Verlauf weitere Tempo 30 Schilder angebracht werden. Das einzige Schild direkt nach der Ortseinfahrt (in der Kurve) wird leicht wegen dem Schild "Umweltzone" übersehen. Es kommt täglich vermehrt vor, dass Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Ort fahren und zum Teil bei Gegenverkehr sogar den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen.

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Sicherheit für Kinder

19.02.2020

in Kalbach, auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 71 wird oft weil die Straße zu eng ist, wenn man beide Richtungen befährt auf den Gehweg ausgewischen. Der Gehweg ist schon sehr eng und ein Offizieller Schulweg. Sinnvoll wäre es, wenn man ein kurzes Stück (3 bis 5 m) irgendwas an den Gehwegrand befestigt, dass Autos nicht auf den Gehweg ausweichen können.

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Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet

22.09.2014

Nachts gibt es besonders viele Raser auf der Kalbacher Hauptstraße besser wäre es eine Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet

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