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Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage Kalbach

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.09.2020, OF 622/12 Betreff: Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage Kalbach Der Magistrat wird gebeten, am oberen Ende der barrierefreien Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Bezirkssportanlage Kalbach durch geeignete Maßnahmen (Poller, Gitter o.Ä.) sicherzustellen, dass die Zuwegung auch im oberen Bereich dauerhaft barrierefrei bleibt und nicht durch rücksichtslos geparkte Kraftfahrzeuge versperrt wird.

Begründung:

Die barrierefreie Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen aus macht die Bezirkssportanlage Kalbach für Rollstuhlfahrer und Radfahrer zugänglich, ebenso für Fußgänger, die die vorhandene Treppe nicht benutzen können oder wollen. Die Zuwegung endet im oberen Bereich auf einer gepflasterten/größeren asphaltierten Fläche, die als Parkplatz genutzt wird. Bürger haben sich darüber beschwert, dass bei starker Frequentierung des Parkplatzes häufig auch das Ende der Zuwegung "gnadenlos" zugeparkt wird mit der Folge, dass diejenigen, die auf der oberen Ebene mit Rollstuhl, mit Fahrrad oder als Fußgänger ankommen, die Zuwegung - wenn überhaupt - nur unter großen Anstrengungen verlassen und auf die Bezirkssportanlage gelangen können. Die Aufstellung einiger Poller sollte ausreichend und geeignet sein, die notwendige Rücksichtnahme einzufordern.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6595 2020 Die Vorlage OF 622/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Für den Sportverein muss der Transport auch sperriger Geräte möglich bleiben, z. B. durch umlegbare Poller mit Schloss." Abstimmung: Einstimmige Annahme