Straßenbenennung „Zum Gickelhahn“

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Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.09.2023, OF 441/12 Betreff: Straßenbenennung "Zum Gickelhahn" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Weg von der Kreuzung der L3019 mit der Straße "Am Weißkirchener Berg" zum Sportplatz des FC Kalbach den Namen Zum Gickelhahn zu geben, durch ein Straßenschild kenntlich zu machen, die üblichen Kartendienste zu informieren und für die dortigen Liegenschaften (insbesondere "Kleintierzüchterverein Kalbach" und "BeeFriends" Hausnummern zu vergeben. Das Vereinsgelände des FC Kalbach soll hingegen die Adresse "Am Hopfenbrunnen 51" behalten, um die Anfahrt zum dortigen Parkplatz nicht zu erschweren. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebung

Begründung:

Der genannte Weg ist bislang unbenannt, hat aber mehrere Anlieger, zu denen auch immer wieder Ortsfremde Personen gelangen wollen. Eine Adresse mit Straßenname und Hausnummer erleichtert die Navigation erheblich. Der Name "Gickelhahn" ist ein alter Flurname der Gemarkung Kalbach (nord-nordöstlich des Ortskerns), der auf diese Weise für die Zukunft gesichert wird. Auch wenn der Weg nicht genau in der alten Flur liegt, erscheint dieser Name passender als die Alternative "Bauwiesen", welche sonst zu Missverständnissen über etwaige Bauplanungen führen könnte. Auszug aus der "General-Karte von der consolidierten Gemarkung Kalbach", 1875Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 36 2023 Die Vorlage OF 441/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme