Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung und An der Bergstraße

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Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.09.2022, OF 285/12 Betreff: Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung und An der Bergstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kurve der Straße "Am Hasensprung" auf Höhe der Hausnummer 93 eine Grenzmarkierung für das Halteverbot (Zeichen 299 StVO) anzubringen, siehe Skizze: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Der Magistrat wird außerdem gebeten, gegenüber der Einmündung der Straße "Am Höllenberg" in die Straße "An der Bergstraße" ein Halteverbot (Zeichen 299 StVO) in einer Breite von mindestens 10 m vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten "An der Bergstraße" / "Habichtsweg" aus anzubringen, siehe Skizze: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Zur besseren Sichtbarkeit wurde ein parkendes Auto unter der Schraffur wegretuschiert.

Begründung:

Im ersten genannten Bereich wird immer wieder verboten gehalten und geparkt, wodurch es wiederum zu gefährlichen Begegnungen in der Kurve kommt. Die Markierung erinnert an das Halteverbot an solchen Engstellen. Im zweiten genannten Bereich ist es größeren Fahrzeugen (z. B. von Lieferdiensten) nicht möglich, vom Höllenberg aus nach links abzubiegen, wenn gegenüber geparkt wird. Vergleichbare Markierungen werden schon an zahlreichen Stellen eingesetzt, zum Beispiel in der nördlichen Hälfte der Mauerfeldstraße in Oberursel-Weißkirchen.Hauptvorlage: Antrag vom 29.08.2022, OF 268/12 Nebenvorlage: Antrag vom 14.10.2022, OF 304/12 Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2925 2022 1. Die Vorlage OF 268/12 wird durch die Vorlage OF 285/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 285/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 304/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 304/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme